Reichs⸗ und Staatsanzei
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ger Nr. 298 vom 21. Dezember 1929. S. 2.
deutscherseits zum 15. Februar 1930 gekündigt worden sei. Anlaß r Kündigung häͤtten die in dem Vertrage festgelegten A Getreide und lebendes Vieh gegeben. Das vor⸗ liegende Zusatzabkommen trage den deutschen Wünschen auf Be⸗ 82 von diesen Zollbindungen in weitem Maße Rechnung. jese sei jedoch, wie zu erwarten gewesen, nur gegen Gewährung ausgleichender Erleichterungen für die 5 1 chwedische Landwirtschaft zu erreichen gewesen. Eine Verhand⸗ ung über industrielle Wünsche habe nicht stattgefunden. Das neue Abkommen sehe die vollständige Befreiung von der Bindung der Getreidezölle, ferner die Befreiung von der Bindung des olles für lebende Schweine und für frisches Fleisch vor. Auch ei der Zollsatz für lebendes Rindvieh, der bisher vertragsmäßig 16 RM je Doppelzentner betragen habe, allgemein auf 24,50 RM ““ erhöht. Schweden habe jedoch hieran die Be⸗ dingung geknüpft, daß ihm ein Kontingent für lebendes Rindvieh zu Schlachtzwecken zum bisherigen Zollsatz von 16 RM ein- geräumt werde. Ohne die Erfüllung dieser schwedischen Forde⸗ rung sei ein neues Ahkommen mit Schweden nicht zu erreichen 129 Es habe daher durch ein Entgegenkommen in diesem zunkte der vertraglose Zustand mit elnem Lande vermieden werden müssen, dessen Handel mit Deutschland stets stark aktiv ür uns gewesen sei. Für diese Entscheidung wäre auch der Um⸗ tand maßgebend gewesen, daß das Schweden zugebilligte Kon⸗ tingent nur einen geringfügigen Bruchteil der gesamten Rind⸗ vieheinfuhr nach Deutschland ausmache und daß dieses Kon⸗ tingent im Wege der Meistbegünstigung nur von einer be⸗ schränkten Anzahl von Ländern in Anspruch genommen werden könne, die in der Lage seien, lebendes Rindvieh über eine deutsche Scegrenzzollstelle zur sofortigen Abschlachtung in einem See⸗ grenzschlachthaus einzuführen. — An die Erklärungen des Regierungsvertreters schloß sich eine lebhafte Aussprache, die je⸗ doch wegen des Beginns des Reichstagsplenums zunächst ohne Be⸗ schlußfassung vertagt werden mußte.
— Im Steuerausschuß des Reichstags wurde gestern die Be⸗ ratung des Tabaksteuergesetzes fortgesetzt Abg. Dr. Neubauer (Komm.) bemängelte, daß der Entwurf eine Reihe unpräziser Bestimmungen enthalte und hielt es für sicher, daß nach dem Ge⸗ setz der Konzern Reemtsmaa schrankenlos in Deutschland herrschen werde. Er beantragte, die Artikel 2—5 zu streichen. Abg. Köster (Wirtsch. P.) erklärte, das Gesetz ablehnen zu müssen. Das Schlimmste sei die Kontingentierung, da der Konsum der Zigarettenmarken Modesache sei. Die Termine seien nicht gerecht. — Darauf wurden die Artikel 2—5 angenommen. — Damit er⸗ halten Zigarettenherstellungsbetriebe, die am 1. Oktober 1929 in Betrieb waren, als Zigarettenkontingent die von ihnen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1929 versteuerte Zigarettenmenge zugeteilt. Die Mindestmenge des Kontingents beträgt 500 000 Stück. Zum Ausgleich von Härten kann der Reichsfinanzminister das Kontingent anderweit festsetzen. Das Kontingent darf nur im ganzen und mit dem Betrieb auf einen anderen übertragen werden, der schon ein Kontingent erhalten hat. Eine solche Uebertragung bedarf der Zustimmung der S und soll nicht genehmigt werden, wenn das Steueraufkommen dadurch gefährdet wird. Für Zigaretten, die über das Kontingent hinaus versteuert werden, ist ein Steuer⸗ zuschlag von 100 Prozent der Tabaksätze zu entrichten. Der Reichsfinanzminister wird ermächtigt, die bei Inkrafttreten des Gesetzes schon hergestellten Zigaretten der Nachversteuerung zu unterwerfen. Zur Sicherung und Förderung des deutschen Tabakbaues soll jährlich ein Betrag. zur Verfügung gestellt werden, über dessen Verwendung Finanzminister und Er⸗ nährungsminister gemeinsam entscheiden. Der Finanzminister soll wesentliche Preiserhöhungen oder unbillige Beschränkungen des Handelsnutzens verhindern. Angenommen wurde! auch Artikel 6 des Entwurfs, der noch Bestimmungen über die Art und den Zeitpunkt der Entrichtung der Tabaksteuer bringt. Die Kontingentierung wurde auf 1 ¼ Jahr bis 31. März 1931 be⸗ fristet. Damit war das ganze Gesetz angenommen. — Neu ein⸗ gefügt wurde die Bestimmung, daß die durch die Tabaksteuer⸗ novelle arbeitslos werdenden mindestens 26 Wochen lang Arbeitslosen⸗ oder Kurzarbeiterunterstützung erhalten. Ange⸗ nommen wurde ferner eine Entschließung, bei den notwendigen Verhandlungen mit Industrie und Handel auch den Orienttabak
handel zu beteiligen.
gleichfalls notleidende
Der Sklarek⸗Ausschuß des Preußischen Landtags hielt gestern seine letzte Sitzung vor der bis Mitte Januar dauernden Weih⸗ nachtspause ab. Als Zeugen sind zunächst vier Bezirksbürger⸗ meister geladen, um sie über die Verbindung der Bezirke mit den Sklareks zu befragen. Sämtliche übrigen Bezirksbürgermeister haben das Ersuchen erhalten, sich zum evtl. Erscheinen vor dem Ausschuß bereitzuhalten. Vors. Schwenk (Komn..) teilte zu⸗ nächst eine Zuschrift des Bürgermeisters Scholtz mit, worin auf das Protokoll des Unterausschusses des Haushaltsausschusses der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Dezember 1927 verwissen wird, demzufolge bei Aufdeckung der gefälschten Bilanz der B2'G. der Unterausschuß eine Strafverfolgung des verantwortlichen Geschäftsführers Kieburg verlangte. Dieses Verlangen scheiterte aber daran, daß Stadtrat Gäbel und Schalldach erklärten, es sei keine Handhabe für eine solche Verfolgung gegeben. Dann wurde der Bezirksbürgermeister vom Bezirk Tiergarten Do flein (D. Nat.) gehört. Er bekundete nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger u. a.: Wir haben verschiedentlich beim Magistrat dagegen protestiert, daß wir bei den Sklareks kaufen mußten. Die Kriegerhinterbliebenenfürsorge sträubte sich besonders gegen den Zwang und wies nach, daß sie z. B. bei Maassen billiger kaufen konnte, und zwar auch bessere Qualitäten als bei Sklareks. erschien eines Tages — es kann noch in diesem Jahre gewesen sein — der Stadtamtmann Sakolofski, angeblich in persönlichem Auftrage des Oberbürger⸗ meisters und erklärte, es helfe alles nichts, wir müßten bei Sklareks Unsere Eingabe beim Magistrat gegen den Kaufzwang bei der KVG. half dann auch nichts. Auf Fragen des Vorsitzenden Schwenk gab der Zeuge an, daß sein Bezirk gemäß der An⸗ weisung des Magistrats den ganzen Textilbedarf bei Sklareks deckte. 1927 kaufte er für 64 307 RM, 1928 für 123 721. RM und 1929 für 51 289 RM. Schwenk: Haben Sie als Mitglied des Verwaltungsrats der Stadtbank jemals Aufschluß über die Höhe der Sklarek⸗Kredite erhalten? Doflein: Niemals. Ich habe auch von den Revisionsberichten und den Unregelmäßigkeiten erst nach der Verhaftung der Sklareks Kenntnis bekommen. (Auf Frage des Abg. Riedel [Dem.]): Davon, daß mein Bezirk an⸗ geblich Zahlungen versehentlich an Sklareks geleistet haben soll, die die Sklareks dann an die Stadtbank weiterleiteten, ist mir gleichfalls von der Stadtbank nichts mitgeteilt worden. Abg. Meistermann (Zentr.): War für Sie das angebliche Bank⸗ geheimnis nicht schon dadurch enthüllt, daß auf den Sklarek⸗ Rechnungen der Vermerk stand, „An die Stadtbank zu zahlen“? Daraus mußte sich doch ergeben, daß Sklareks bei der Stadt⸗ bank Schulden hatten. Doflein: Jawohl. Abg. Hi Ulger (D. Nat.): Stadtbankdirektor Schmitt hat doch einmal bei Ihnen telephonisch angefragt, ob Sie tatsächlich bei Stlareks noch so hohe Außenstände hätten, wie die Sklareks sich bevorschussen lassen wollten? Doflein: Jawohl, und ich habe telephonisch mit⸗ geteilt, daß noch eine kleine Rechnung zu bezahlen wäre Hillger: Am nächsten Tage ging dann aber ein Poößerer Geldbetrag ein, den angeblich Ihr Amt abgesandt hatie. Es wäre besser gewesen, Sie hätten damals schriftlich festg Aegt, was noch zu bezahlen hatten und sich nicht auf “ gej räch beschränkt. (Inzwischen war auch der Führer er isziplinaruntersuchung, Tapolski, erschienen und wohnte den
weiteren Vernehmungen bei.) — Der nächste Zeuge, Bezirks⸗
Sie
bürgermeister von Charlottenburg, Augustin (D. Vp.), er⸗ klärte u. a.: Wir haben zwar gemäß der ⸗ mmer bei Sklareks gekauft, aber dice Abmachung nicht als glücklich be⸗ zeichnet, weil wir unseren Bedarf durch Ausschreibung decken wollten. Stadtrat Schünin —— mich mit der Er⸗ klärung, daß die Sache nur . er Status wäre und daß man den Sklareks die Lieferungen gegeben habe, weil man ihnen zu Dank verpflichtet wäre wegen Uebernahme der Bestände der städtischen KVG. Im übrigen wurden die Verträge mit Sklareks, die doch überaus stark die Bezirksämter berührten, ent⸗ gegen den sonstigen Gepflogenheiten abgeschlossen, ohne daß die Be⸗ zirksämter auch nur davon unterrichtet wurden. Als ich gar noch durch Zufall in diesem Jahr erfuhr, daß die Verträge mit Sklareks abermals verlaängert worden waren, leitete ich eine Protestaktion aller Bezirke ein, die aber vor der Verhaftung der Sklareks nicht mehr zustandekommen konnte. Die Qualität und die Preise der Waren der Sklareks gaben zu Beanstandungen Anlaß. Ich ging dagegen energisch vor und zog auch von der Handelskammer bekannte Sachverständige schon 1927 zu Rate. Seit unseren energischen Vorstellungen wurde dann die Qualität der Sklarek⸗Waren besser. Mitteilungen über die Kreditverhält⸗ nisse der Stadtbank mit den Sklareks sind uns nicht bekannt geworden. Aus dem Stempel auf den Rechnungen, „An die Stadtbank zu zahlen“, schloß ich, daß Sklareks dort ein Giro⸗ konto hatten. Als ich aber hörte, daß Sklareks über 10 Mil⸗ lionen Kredit haben sollten auf Grund angeblicher Bestellungen der Bezirksämter, erschien mir das unmöglich. Wir in Char⸗ lottenburg hatten einen Totalumsatz an Kleidern, den wir bei Sklareks deckten, von jährlich 250⸗ bis 300 000 Mark. Charlottenburgs Bedarf seaich etwa ein Zehntel bis ein Zwölftel des gesamten Bedarfs Groß Berlins dar. Das bedeutet, daß Berlin insgesamt höchstens 3,6 Millionen jähr⸗ lich aus den Wohlfahrtsmitteln für Kleiderkäufe aussetzen kann. Mehr als 10 Millionen konnte also nicht stimmen. (Hört, hört!) Auch ist die Behauptung völlig falsch, als ob den Sklareks Kredite hätten gegeben werden müssen, weil die Bezirksämter säumig zahlten oder kein Geld hatten. Bisher sind die Bezirkskassen bei⸗ Geldansorderungen beim Kämmerer noch nie auf eine Absage gestoßen. (Hört, hört!) Ich habe eine Umfrage bei den übrigen Bezirksämtern wegen dieser Behauptung gemacht und dabei er⸗ fahren, daß fast überall die Regelung von Rechnungen innerhalb von 14 Tagen erfolgt ist. (Hört, hört!) Die Behauptung, daß die Bezirke zwei oder drei Monate lang ihre Rechnungen nicht be⸗ zahlt hätten, ist unrichtig. Höchstens wenn einmal eine Differenz über eine Einzelrechnung da war, kann im Einzelfalle die Be⸗ zahlung verzögert sein. Auf Fragen des Berichterstatters Koennecke (D. Nat.) erklärt Augustin: Ich habe mich darüber gewundert, daß Stadtrat Degener bei mir anrief und mich ersuchte, die Qualitätsbemängelungen an Sklarek⸗Waren gütlich zu regeln. Wo im übrigen etwaige Organisationsmängel in Berlin liegen, ist innerhalb der Bezirke schon ziemlich klargestellt. Das preußische Innenministerium will ja jetzt den Bezirken Gelegen⸗ heit geben, sich dazu zu äußern. Auf Fragen des Abg. Koch (D. Nat.) nach der Art der Information durch Schüning über die Ursachen der Verträge mit den Sklareks erklärt Au gustin: Ich hatte den Eindruck, als wollte Schüning andeuten, daß bei Uebernahme der Waren von der städtischen KVG. die Sklareks die Dummen waren. — Stadtrat Max Bunge, der die Char⸗ lottenburger Bekleidungsstelle leitet, äußert sich über Einzelheiten des Geschäftsverkehrs mit den Sklareks. Dabei sagt er u. a.: Die Knabenanzüge, die wir von der BAG. für 14,50 Mark erhielten, wurden uns von Sklareks mit 19—24 Mark in Rechnung gestellt. (Hört, hört!) Als wir das entschieden bemängelten, wurden die Anzüge zurückgenommen. Bald danach bekamen wir die gleichen Anzüge aber wieder zurück, nur daß neue Preisschilder über 16,50 darauf waren. Wir meldeten diesen Vorgang der Haupt⸗ prüfungsstelle beim Magistrat und ersuchten gleichzeitig um Auskunft, ob nun der Verkauf des Liquidationslagers noch nicht beendet sei und wir noch weiter bei Sklareks kaufen müßten. Mehrere Tage später erschien der Oberrechnungsrevisor Sako⸗ lofski bei uns und teilte mit, die Nachprüfung habe ergeben, daß die Sklareks deshalb einen Preisnachlaß von mehr als 600 Mark für die Knabenanzüge geben konnten, weil die neue Lieferung minderwertigere Qualitäten darstellte. Die Sachbearbeiter im Bezirk waren aber bei ihrer Behauptung geblieben, daß die gleichen Anzüge zurückgeliefert worden seien. Wir haben dann von der E benannte Sechver⸗ ständige um ein Gutachten gebeten, daß dahin ausfiel, daß die Waren der Sklareks nicht preiswert seien. Die Handelskammer benannte uns zwei Gutachter für die Sklarek⸗ schen Sachen. Die Sachen wurden als zu teuer bezeichnet. Von Stadtrat Gäbel wurden wir aufgefordert, uns für den Winter recht ausreichend einzudecken. Ein Sachverständiger aus Liegnitz, der von den Sklareks bestellt war, bezeichnete die Konfektions⸗ waren als gut und preiswert! Herr Gäbel sandte weitere Schreiben, daß die Preise nicht zu hoch seien und er drängte wiederholt auf Bestellungen. Später liefen die Beschwerden der Bezirkswohlfahrtsdezernenten ein. Bürgermeister Schlotz nahm die Klagen zur Kenntnis und versprach Abhilfe und sagte, man müsse noch einmal Sachverständige hören. Am 19. Oktober 1928 bekamen wir die Mitteilung, daß bedeutend höhere Preise ge⸗ fordert wurden, als sie vorher gefordert waren. Auf Monita wurde von der KVG. erklärt, daß jetzt bessere Stoffe verwandt würden.
Der Bürgermeister vom Bezirk Kreuzberg Dr. Herz, wurde sodann gehört. Er sagte aus: Es bestand ein Einkaufsausschuß, der bei Sklareks die Auswahl traf. Es kamen recht erhebliche Einkäufe in Frage. So beliefen sich die Beträge im Jahre 1928 auf 261 000 Mark. Persönliche Beziehungen mit den Sklareks habe er nicht gehabt. Er habe die Auffassung vertreten, daß der Monopolvertrag mit den Sklareks nicht wünschenswert sei. folgedessen habe er ein Rundschreiben an sämtliche Bezirksämter gerichtet, worin angeregt wurde, daß die Bezirksämter auch andere Firmen zur Belieferung heranziehen sollten. Als sehr auffällig habe er es empfunden, daß sich Stadtrat Gäbel in diese interne Angelegenheit der Bezirksämter, die ihn absolut nichts anging, einmischte. Gäbel, der durch Indiskretion von diesem Rundschreiben erfahren haben mußte, habe nämlich an ihn, den Zeugen, ein Schreiben gerichtet, in dem er unter Bezugnahme auf das erwähnte Rundschreiben erklärte, daß die Stadt aus „zwingen⸗ den Gründen“ den Monopolvertrag mit den Sklareks habe ab⸗ schließen müssen und daß daher eine Heranziehung anderer Liefe⸗ ranten vermieden werden müßte. Der Zeuge habe sich gegen dieses unberechtigte Eingreifen des Stadtrats Gäbel verwahrt, ihm aber zu treuen Händen Material übergeben, in dem von ver⸗ schiedenen Bezirksämtern Beanstandungen an den Sklarekschen Waren niedergelegt waren. Gäbel habe dieses Material, ins⸗ besondere die Beanstandungen des Bürgermeisters Leid vom Be⸗ zirksamt Reinickendorf trotz der vertraulichen Ueberlassung gegen die betreffenden Bezirke ausgenutzt. Die mangelhafte Zusammen⸗ arbeit zwischen Magistrat und Bezirksämtern trage einen großen Teil der Schuld an dem Verlust, den die Stadt durch die Eklareks erlitten hat. Die wichtigsten Dinge, die die Zentralverwaltung beschäftigten, erführen die Bezirksämter oft erst durch die Zei⸗- tungen. Auch der zuständige Dezernent des Bezirksamts Kreuz⸗ berg habe gleich ihm, den Zeugen, sein Mißtrauen gegenüber dem Sklarekschen Monopolvertrag schon vor längerer Zeit schriftlich zum Ausdruck gebracht. Auf Befragen des Abg. Koch (D. Nat.) teilte der Zeuge mit, daß die Briefe Gäbels die Aufschrift trugen „Vorsitzender des Aufsichtsrats der Berliner AnschaFungs G. m. b. H.“. Daß der Monopolvertrag Gegenstand der Erörterung in der Bezirksversammlung gewesen sei, erinnere er sich nicht. Eine gewisse generelle Regelung sei unerläßlich. In der letzten Zeit
In⸗
habe man mit einzelnen Lieferanten Abschlüsse gemacht; damit habe man aber keine guten Erfahrungen gemacht. Generelle Richtlinien im Benehmen mit den Bezirksämtern seien nicht zu entbehren. Der Bürgermeister Reichhelm vom Bezirk Reinickendorf gab hierauf eine Darstellung des Geschäftsganges mit Sklareks. In den Jahren 1925 und 1926 seien für 13 000 Mark, 1927 für 36 900 Mark, 1928 für 62 000 Mark Waren be⸗ zogen worden. — Auf Fragen Riedels (Dem.) teilte de; Zeuge mit, daß der Bezirk in dem in Frage kommenden Teil des Taufen⸗ den Jahres mit 750 000 Mark belastet worden sei; in Wirklich⸗ keit sei nur eine Summe von 17 000 bis 20 000 Mark in Frage gekommen. (Hört, hört!) Den Bezirksbürgermeistern sei nie eine Mitteilung gemacht von den hohen Belastungen! — Hierauf trat die Mittagspause ein.
Am Schluß der Mittagspause zeigt der Disziplinarkommissar Tapolski den Ausschußmitgliedern eine interessante graphische Darstellung des Verlaufes der städtischen Verbindung mit den Sklareks. Daraus geht hervor, daß, während die Sklarek⸗Kredite seit 1927 ständig bis auf 10,5 Millionen anwuchsen, die tatsächlichen Lieferungen auf Grund regulärer Bestellungen an die Aemter und Anstalten aber gegen die Vorjahre zurückgegangen sind. Welchen Umfang danach die Fälschungen angenommen hatten, ergibt sich aus dem Abschluß der Kurven 1929: Tatsächliche, ordnungsmäßige Bestellungen lagen im Werte von 5,1 Millionen vor, fingierte Rechnungen aber über 20,5 Millionen.
Der Ausschuß beschloß nach Wiederaufnahme der Verhand⸗ lungen, seine Tagung nach der Weihnachtspause am 13. Januar zu beginnen. Er will sich dann zunächst einen Ueberblick über die Finanzwirtschaft Berlins verschaffen. Dazu sollen gehört werden der Kämmerer, der Bürgermeister Scholtz und der Oberpräsident. Von der gleichfalls angeregten Befragung des preußischen Finanz⸗ ministers und des Reichsbankpräsidenten Schacht über ihre Auf⸗ fassungen von der möglichen Durchführung der Finanzwirtschaft der Länder und Städte wurde zunächst Abstand genommen. Dann berichtet Abg. Koennecke (D. Nat.) weiter über der Inhalt der von ihm inzwischen bearbeiteten Akten, die für das Thema des Aus⸗ schusses von Bedeutung sind. Er äußert sich zunächst über das Straf⸗ verfahren gegen Nowarra, demjenigen Geschäftsführer der städti⸗ schen KVG., der bis 1921 im Amt war. Am 24. März 1921 hat Fritz Merker, der selbst scheinbar Nachfolger Nowarras als Ge⸗ schäftsführer werden wollte, gegen Nowarra die bereits in den Ausschußverhandlungen erörterte Strafanzeige wegen angeblicher Unterschlagung und Betruges gestellt. Während der Staatsanwalt neun Monate Gefängnis und eine Geldstrafe beantragt hatte, wurde Nowarra doch freigesprochen. Später hat der Staatsanwalt seinen Revisionsantrag ausdrücklich zurückgezogen. In der Vor⸗ untersuchung hatte u. a. ein Zeuge Meier behauptet, alle höheren Stadtbeamten hätten durch Nowarra besondere Vergünstigungen bei der städtischen KVG erhalten, besonders die Frau Stadtrat Weyl. Andere Zeugen hatten Nowarra dagegen erheblich ent⸗ lastet. Viele Zeugenaussagen scheinen nur daraus zu erklären zu sein, daß eine Art Wettrennen um Nowarras Nachfolge ent⸗ standen war. Interessant sei, daß das Verfahren gegen Nowarra zwar von Merker angezettelt wurde, daß aber die Seele des Ver⸗ sahrens Kohl und Sakolofski waren. Kohl und Sakoloffki hätten Nowarra erheblich belastet. Sakoloffki habe sich plötzlich als Sach⸗ verständiger aufgespielt, immer Sachverständigenhonorare bezogen und sei auch in der Hauptverhandlung merkwürdigerweise alleiniger Sachverständiger gewesen. Ein vereidigter Sachverständiger Grätz dagegen, der in der Voruntersuchung hervorragend günstig für Nowarra im Gegensatz zu Sakolofski geurteilt hatte, erschien in den Akten nicht mehr. Eigenartig sei, daß am 9. Mai 1928 plötzlich die Personalabteilung des Magistrats Einsicht in die Akten des Ver⸗ fahrens gegen Nowarra verlangte, vielleicht wegen der Eingabe Nowarras beim Oberbürgermeister um seine Rehabilitierung. Um darzutun, welchen hervorragenden Leumund Nowarra ge⸗ noß, verliest der Berichterstatter mehrere Anerkennungsschreiben, darunter eins aus dem Jahre 1921 vom Büro des Reichs⸗ präsidenten. Darin heißt es, das Büro des Reichspräsidenten begrüße den Gedanken Nowarras, die Idee, die der städtischen KVG. zugrunde liege, zu verallgemeinern und auf eAne größere Basis zu stellen. Der damalige Ministerialdirektor Meißner (der jetzige Staatssekretär des Reichspräsidenten), der das Schreiben unterzeichnet hat, ersucht Nowarra, Vorschläge und Richtlinien über seine Idee beim Reichspräsidenten einzureichen. Er wolle den Reichspräsidenten persönlich dafür interessieren und auch bei der Reichsregierung das nötige Interesse zu erwecken versuchen. In einem Zusatz richtet Meißner Empfehlungen „auch an Ihre werte Gattin“, woraus der Berichterstatter auf eine Bekanntschaft zwischen Nowarra und Meißner schließt. Aus den dann vom Berichterstatter zitierten Akten über die städtische KVG. selbst erweist sich, daß der Gesellschaftsvertrag vom 14. Februar 1917 datiert. Bereits drei Tage nach der Ver⸗ haftung Nowarras sind schon die neuen Geschäftsführer Kieburg und Kistenmacher bestellt worden, während Kohl Aufsichtsrats⸗ vorsitzender wurde. In den neuen Bestimmungen sei ausdrück⸗ lich die Aufnahme von Darlehen für die städtische KVG. und später auch für die BAG., die ja gleichfalls von Kieburg ge⸗ leitet wurde, von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. Bekanntlich sei aber diese Bestimmung niemals beachtet worden. Kohl und Kieburg sowie der zeitweilige Mitdirektor Justizrat Krüpfgans hätten sich die Kredite vom Kämmerer ohne Wissen des Aufsichtsrats verschafft. Aus den Akten der Finanzabteilung 2 des Magistrats (Dezernent der auch als Zeuge vernommene Nalbach), die die Kredite für die städtische KVG. und BAG. leitete, gehe u. a. hervor, daß der Kämmerer in einem Zeitraum vom 1. 4. bis 1. 7. 1924 für solche Kredite 20 Prozent Zinsen genommen hat. Damals seien allerdings hohe Zinssätze üblich gewesen. Anfang 1924, als eigentlich nach den Wünschen des Magistrats die städtische KVG. schon erheblich abgebaut werden sollte, um zur Liquidation kommen zu können, seien gerade die wesentlichsten Neueinkäufe erfolgt. Kieburg und Sakolofski hätten allein mit Zustimmung des Aufsichtsratsvor⸗ sitzenden Kohl (BAG.) der zu gleicher Zeit schon Köpenicker Bürgermeister war, ohne den Aufsichtsrat als solchen zu infor⸗ mieren, den Sklareks die Zahlungen für die übernommenen Bestände gestundet. In den städtischen Etat für 1927 seien zu⸗ sammen allein an Kapitalverlust bei drei städtischen Gesell⸗ schaften 2,7 Millionen eingesetzt. Davon entfielen 1,3 Millionen auf die städtische KVG., über 500 000 Rℳ auf die Neuköllner Großhandelsgesellschaft und mehr als 800 000 Rℳ auf die Berliner Schlackensteinwerke. Zugleich mußte die Stadt aus diesen Kapitalverlusten einen Zinsverlust von 407 893 Rℳ tragen. Damit sind die Ausführungen des Berichterstatters be⸗ endet. Zum Schluß hielt Oberregierungsrat Tapolski an Hand der im Sitzungszimmer aufgehängten Kurventabelle einen erläuternden Vortrag über die Lieferungen und Fälschungen der Slarecks. — Sodann vertagte sich der Ausschuß. — Die nächste Sitzung soll am 13. Januar 1930 stattfinden.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Zentralviehhof in Berlin und der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ und Viehhof in Chemnitz am 19. Dezember 1929 amtlich ge⸗ meldet worden. 3 “
Deutschen
Nr. 298.
Rei⸗
Berl.
Zustellungen.
[83220] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen und laden: 1. Die Ehefrau Maria Christensen geb. Gnaß Hamburg, Friedrichstr. 32 I., Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jaffe in Altona, gegen ihren Ehemann Carsten Christensen, srüher in Altona, Kleine Gärtnerstraße 181 jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts. Beklagten, 2. die Ehefrau Jo⸗ hanna Förster geb. Reimers, Hamburg, Bachstr. 87, Klägerin, Proseßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Jaffe in Altona. gegen den Kaufmann Otto Förster, zuletzt Alt⸗Rahlstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, 3. die Ehefrau Elsa Dankert geb. Isenburg, Altona, Weidenstr. 69 I., Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Daus in Altona, gegen ihren Ehemann, Seemann Fritz Dankert, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 4. die Ehefrau Berta Kumpakischkis geb. Peters, Altona, Gr. Gärtnerstr. 41 II., Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Waldstein in Altona gegen ihren Ehemann, den früheren Kochs⸗ maaten Hermann Kumpakischkis, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 5 die Ehefrau Dora Wohlmann geb. Poock, Altona, Winklersplatz 6 ptr. Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Ahrendt und Krahe in Altona, gegen ihren Ehemann Andreas Wohl⸗ mann, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 6. die Ehefrau Marie Wemert geb. Pfaffe, gesch. Jäger, Hamburg, Osterstraße 112, Klägerin Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sieveking. Dres. Junghans und Sieve⸗ king in Altona gegen ihren Ehemann, Händler Otto Weinert, früher in Altona jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, 7. die Ehefrau Josef Trimborn geb. Kreis. Köln, Großer Griechenmarkt 16a III, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Frackenpohl in Altona, gegen ihren Ehemann Josef Trimborn, früher Altona Schlachterbuden 4, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, 8. die Ehefrau Berta Möller geb. Paarmann, Barlt, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sieveking, Dres. Junghaus und Sieveking in Altona, gegen ihren Ehemann, Arbeiter Ferdinand Möller, früher in Westerdeich, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, zu l und 8 auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., zu 2, 4 und 5 auf Grund des § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., zu 3 auf Grund des §§ 1567 Abs. 2, 1568 B. G.⸗B., zu 6 auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., zu 7 auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., alle mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für allein schuldig zu erkkären. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Altona, (Elbe) auf den 12. Februar 1930, vorm. 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Altona (Elbe), den 16. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.
[83228]
Die Ehefrau des Kaminfegers Emil Lenz, Anna Lina geb. Häberlein in Mann⸗ heim, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Horch in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher zu Mannheim, auf Scheidung der am 12. Mai 1928 in Mannheim geschlossenen Ehe nach § 1568 B G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Lan gerichts zu Mannheim auf den 6. Februar 1930. vorm. 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Mannheim, den 12. Dezember 1929.
Der Urkundsbeamte
der Geschättsstelle des Landgerichts. [83233] Oeffentliche Zustellung.
Die Witwe Louis Haase, Henriette geb. Faulconnier, geschiedene Ehefrau Alfons Wunsch in Essen, Ritterstr. 29, klagt gegen den Kaufmann Alfons Wunsch, nüher in Essen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als der allein für schuldig er⸗ klärte frühere Ehegatte der Klägerin ver⸗ pflichtet, ihr den standesgemäßen Unterhalt zu gewähren, sie selbst aber ohne Ein⸗ kommen sei, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung einer monatlich im voraus zahlbaren Unterhalts⸗ rente von 120 RM — Einhundertund⸗ zwanzig Reichsmark — ab 1. September 1928. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 17. Febrnar 1930, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 143, geladen.
Essen, den 12. Dezember 1929.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
in Essen Oessentliche Zustellung.
Der Arbeiter Reinhold Baschin aus
Kinder Max Meiberg, geb. 29. 12. 1920, und Johanna Meiberg, geb. 6. 10. 1927, klagt gegen den Glasreiniger Max Mei⸗ berg, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Unter⸗ halt, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger eine monatliche Unterhaltsrente von je 20 Reichsmark zu zahlen und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hoya/Weser auf den 20. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.
Hoya, den 17. Dezember 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[83237]) Oeffentliche Zustellung. Der minderj. Friedrich Wilhelm Richter in Leipzig, gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger, Hotelbesitzer Friedrich Richter sen. in Leipzig, Löhrstraße 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Wilhelm Leo und Dr. Hans Leo in Leipzig, klagt gegen den Koch Friedrich Richter, früher in New York, dann vor⸗ übergehend in Leipzig wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts⸗ forderung auf Zahlung von monatlich 100 RM für die Zeit vom 1. Juli 1929 an, und zwar die rückständigen Beträge sofort in ungeteilter Summe, die künftig fällig werdenden aber in vierteljährlichen am I. Juli, 1. Oktober, 2. Januar und 1. April jedes Jahres fälligen Voraus⸗ zahlungen. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Leipzig auf den 31. Ja⸗ nuar 1930, vormittags 10 Uhr, ge⸗ laden. Leipzig, den 16. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
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[83241) Oeffentliche Zustellung. Zeitlhofer, Margot, geb. 22. 8. 1929, minderj. Kind, ges. vertr. durch das Stadt⸗ jugendamt Freising (Obb.), klagt gegen den Händler Seckl, Hans, zuletzt in Nürn⸗ berg, Adam⸗Klein⸗Straße 137, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, zum Amtegericht Nürnberg, mit dem Antrag zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des am 22. 8. 1929 von dem ledigen Biermädchen Zeitlhofer, Maria, unehelich geborenen Kindes Zeitlhofer, Margot, ist. 2. Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt, d. i. 22. 8. 1929, bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszahlbare, zu Beginn des Kalendervierteljahrs fällige Unterhalts⸗ rente von 35 RM monatlich zu entrichten. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 4. Das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Beklagte Hans Seckl wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Dienstag, den 11. Februar 1930, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Nürnberg, Zim⸗ mer 191, geladen. Die öffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt durch Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 10. Dez. 1929. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.
[83242] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Günther Benecke aus Beetzendorf, vertreten durch den vom Jugendamt, Kreiswohlfahrtsamt in Salz⸗ wedel, mit der Ausübung der vormund⸗ schaftlichen Obliegenheiten betrauten Kreis⸗ ausschußsekretär Schulz in Salzwedel, klagt gegen den Arbeiter Richard Kiefer, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Schönebeck b. Meßdorf, wegen Unterhalts, mit dem Antrag: 1. den Beklagten zu verurteilen, a) dem Kind z. Hd. des Vor⸗ munds von seiner Geburt, das ist vom 1. 6. 1929 ab, eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 RM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die fünftig fälligen am 1. eines jeden Vierteljahres zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläusig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Osterburg auf den 26. März 1930, 9 Uhr, geladen. Osterburg, den 17. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschärtsstelle des Amtsgerichts.
[83239] Oeffentliche Zustellungen.
I. Die Kaufmannsgattin Maria Euringer in München, Kaiserstraße 67 III, klagt gegen Euringer, Josef, Kauf⸗
Erste Anzeigen 1u“ sanzeiger und Preußischen Sta
eilage
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in, Sonnabend, den 21. Dezember
thum, früher in München, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, und beantragt, die Beklagte zur Zahlung von 288 RM nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichs⸗ bankdiskont aus 133 RM ab 15. 7. 1929 aus 130 RM seit 15. 8. 1929 und aus 25 RM seit 15. 6. 1929 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte Gräfin H. E. Vitz⸗ thum wird hiermit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 13. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast Zimmer Nr. 12/0, geladen.
III. Die minderjährige Lieselotte Ehr⸗ meier, vertreten durch das Stadtjugendamt München, klagt gegen den Hilfsarbeiter Josef Geigl, früher in München, Krämer⸗ straße 1/0, jetzt unbekannten Aufenthalts. und beantragt zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Haushälterin Therese Ehr⸗ meier am 29. 4. 1929 geborenen Kindes Lieselotte Ehrmeier ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von monatlich 40 RM zu entrichten. Der Beklagte Josef Geigl wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Samstag, den 15. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. 58/0, geladen.
München, den 16. Dezember 1929.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Streitgericht.
[83243] Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige uneheliche Kind Paul Kursch in Stangenberg, vertreten durch den von dem Jugendamt Stuhm mit der Ausübung der vormundschaftlichen Ob⸗ liegenheiten betrauten Beamten, klagt gegen den Unterschweizer Artur Pohl, früher in Krastuden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die unverehelichte Auguste Kursch in Stangenberg am 24. September 1928 ein Kind unehelich geboren hätte, das den Namen Paul erhalten hätte. Beweis: Die Akten des Vormundschaftsgerichts Stuhm, 3. VII. 323 Als Vater des Kindes werde der Beklagte in Anspruch genommen, weil er der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit, d. h. in der Zeit vom 27. November 1927 bis 27. März 1928, geschlechtlich beigewohnt hätte. Beweis: Eid der Kindesmutter. Beklagter weigere sich, die Vaterschaft anzuerkennen, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, dem Kinde z. Hd. des Kreisjugendamts in Stuhm von seiner Geburt, d. i. vom 24. September 1928 ab, eine Unterhaltsrente von 30 RM monatlich bis zur Vollendung des sech⸗ e Lebensjahres, und zwar die rück⸗ tändigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten jeden Monats zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagten vor das Amtsgericht in Stuhm auf den 17. Februar 1930, 9 Uhr, geladen. Stuhm, den 9. Dezember 1929.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[83231] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Fischer zu Anna⸗ berg, Mandelgasse 11, klagt gegen den Kaufmann Woldemar Fredrik Klein, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Hambyurg. Er behauptet, er habe dem Beklagten im beiderseitigen Betriebe der Handelsgeschäfte im Oktober oder No⸗ vember 1927 Spitzendecken für 170 RM bestellungsgemäß geliefert. Als Erfüllungs⸗ ort sei Annaberg vereinbart worden. Für die Forderung sei im Einverständnis des Beklagten ein Wechsel ausgestellt, von diesem akzeptiert, dann aber mangels Zah⸗ lung protestiert worden. Dadurch seien ihm noch 16,58 RM an Unkosten einschl. 3,15 RM Verzugsspesen erwachsen, die ihm der Beklagte noch zu ersetzen habe. Der Kläger beantragt: den Beklagten zur Zahlung von 186 58 RM nebst 5 % Zensen seit dem 1. März 1928 gegen Aus⸗ händigung des quittierten Wechsels vom 30. Dezember 1927 über 170 RM zu ver⸗ urteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird daher zur Güteverhandlung auf Diens⸗ tag, den 28. Jannar 1930, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor das Amtsgericht Annaberg 1. Erzgeb., I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 3, geladen.
mann, früher in München, Kaiser⸗ straße 67 III, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts und beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin ab Klage⸗ zustellung einen vorauszahlbaren Unter⸗ baltsbetrag von monatlich 100 RM zu bezahlen. Der Beklagte Josef Euringer wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Samstag, den S. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justiz⸗ palast, Zimmer Nr. 58/0, geladen.
II. Die Pensionsinhaberin Karoline Leizinger in München, Elisabethstr. 26/0,
sendorf, als Pfleger für die minderjäh
vertreten durch Rechtsanwalt Schriefer in
1166 66 RM (i. B. Erntausendeinhundert⸗
Annaberg i. Erzgeb., 14. Dez. 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
[83246]) Oeffentliche Zustellung.
Der Geschäftsführer Johann Gasper in Berlin S0. 36, Skalitzer Str. 140, klagt gegen den Gastwirt Richard Welbat, früher in Berlin N. 24, Linienstr. 154, b. Eberhard, wegen Forderung aus Dienst⸗ vertrag mit dem Antrag auf Zahlung von
sechsundsechzig Reichsmark und 66 Rpf.). Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
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nzeiger
Montag, den 20. Januar 1930, vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 28, ge⸗ laden. “ Berlin, den 14. Dezember 1929. Die Geschäftsstelle, K. 36 a, des Arbeitsgerichts.
gebirgsallee 84. Rechtsanwalt Becher in gegen früher in Niedermendig,
[83232] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma Burk & Braun, Kakao⸗ und Schoko⸗ ladenfabrik in Cottbus, klagt gegen Herrn. Robert Grünenwald, früher in Schorn⸗ dorf i. Wttbg., Untere Hauptstraße 23, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Cottbus als Er⸗ füllungsort vereinbart sei, wegen Be⸗ zahlung gelieferter Waren und Ersatz der Ermittlungsauslagen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 89,85 RMN — neunundachtzig RM 85 Pf. — nebst 13 % Zinsen aus 77,70 RM seit 26. Dezember 1925 an Klägerin. Zur Güte⸗ und münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Cottbus, Gerichtsplatz 2, Zimmer 74 I. auf den 12. Februar 1930, vorm. 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Cottbus, den 16. Dezember 1929.
Die Geschäftsstelle 6 des Amtsgerichts.
Amtsgericht.
anwalt Dr. Regensteiner
5000 RM — fünftausend nebst 7 ½ %, siebeneinhalb
.: S wird für rt. [83221] Oeffentliche Zustellung. ee ehast 1. Der Frau Wwe. Johann Blömer, Ratingen, Oststr. 4, 2. des minderjährigen Bertram Blömer, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Paul Tönsmann, Ratingen, Osftstraße 4, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Gerhard Obuch, Dr. Horstmann in Düsseldorf, klagen gegen den Krankenwärter Hugo Clever, früher in Hagen, Buscheystraße 15 (zeit⸗ weise im Allg. Krankenhaus in Hagen i. W.), unter der Behauptung, daß der Beklagte am 17. August 1928 ohne jede Ver⸗ anlassung den Ehemann bzw. den Vater der Klägerin auf der Straße niedergeschlagen. Die Folge hiervon war, daß der Ehemann einige Tage später an der ihm zugefügten Verletzung gestorben ist, mit dem Antrag: 1. an die Klägerin zu 1 300 RM nebst 6 % Zinsen seit dem 17. 8. 1928 und weiterhin von diesem Zeitpunkt an eine monatliche Rente von 50 RM, und zwar bis zum 31. 12. 1968 zu zahlen; 2. an den Kläger zu 2 eine monatliche Rente von 40 RM ab 17. 8.1928 bis zu seinem 18. Lebensjahr zu zahlen; 3. das Urteil
lassenen Rechtsanwalt als mächtigten zu bestellen. öffentlichen Zustellung zug der Klage bekanntgema
treten durch Rechtsanwalt
gegen Baum, Sigmund
aus Darlehens⸗
für das der Erhebung der Klage voraus⸗ gehende letzte Viertelsahr in Frage kommt, für vorläufig vollstreckbar zu erklären; 4. die Kosten des Rechtsstreits dem Be⸗ klagten aufzuerlegen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Düssel⸗ dorf auf den 20. Februar 1930, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Urkundsbeamte des Landgerichts.
1. 9. 1928 zu bezahlen. beklagte Sarah Baum schuldig, den Eheleuten
Essig für die Zeit ab 1. stehende Mietzinsforderung der eingeklagten hat. IIlI. Die Beklagten
tragen.
[83227] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Habfast & Strobel, Trikot⸗ warenfabrik in Geislingen, O.⸗A. Ba⸗ lingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Harr und Dr. Strähler in Balingen, klagt gegen Gustav Kusiel, Inhaber der Firma Rheinisches Textilhaus, früher in Wiesbaden, Goethestr. 13, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen For⸗ derung aus Kauf, mit dem Antrag, für Recht zu erkennen; Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 746, 90 RM. — Siebenhundertvierzigsechs Reichsmark 90 Rpfg. nebst 9 % Verzugszinsen hieraus seit 24. Juni 1925 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist ohne, eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Land⸗ gerichts in Hechingen auf den 29. Ja⸗ nuar 1930, vormittags 9,30 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt fls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Hechingen, den 16. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.
Gericht
Klein⸗Straße 132, vertreten anwalt Dr. Rosenblatt
Antrag auf Uebertragung gungsbuchs Nr. 6051, lau
Anni Buchner, Nürnberg, Straße 132, zu stellen. [83235] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Paul Lischewski in Königsberg i. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Denzin in Königsberg i. Pr., klagt gegen den Drogisten Aloysius Laschewski, früher in Königsberg i. Pr, wegen 40,— RM Darlehns⸗ und 95,599 RM Warenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 135,59 RM nebst 10 % Zinsen seit dem 1. November 1929 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Verhandlung des Rechtsstreits wird der
Beklagte vor das Amtsgericht in Königs⸗ [83244] berg i. Pr., Hansaring Nr. 14/16, Zimmer Geschäfts⸗Nr. 3. C. 1 Nr. 100, auf Freitag, den 21. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.
handlung des Rechtsstreits
geladen.
des Amtsgerichts Nürnberg zember 1929 bewilligt.
streits wird der Beklagte vor das Arbeits⸗ str.
Königsberg, Pr., den 12. Dezbr. 1929. Peters und Pauli, Die scho sstelle des Amtsgerichts. gegen die geschiedene Frau
5
halts, mit dem Antrag auf des Beklagten zur Zahlung der Hälfte seines jeweiligen Verdienstes. lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mayen auf den 13. Februar 1930, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Mayen, den 11. Dezember 1929.
klagt gegen Giehl, Hans, früher in München, Hedwigstr. 11/III, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, nicht vertreten, wegen Darlehns⸗ forderung, mit dem Antrage zu erkennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an Klägerin
Forderung
1I1. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗
1929
[83238] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Otto Vöpel, Klara, geb. Menzen, in Köln⸗Klettenberg. Sieben⸗ Prozeßbevollmächtigter:
Mavyen, klagt
ihren Ehemann Otto Vöpel,
wegen Unter⸗ erurteilung
Zur münd⸗
[83229] Oeffentliche Zustellung. Reitmeier, Josefine, München, Schlör⸗ straße 3, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗
in München, Kaufmann,
Reichmark — vom Hundert,
Zinsen, seit 1. August 1929 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten.
vorläufig voll⸗
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts München Iauf Montag, den 23. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 146/I, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗
Prozeßbevoll⸗
Zum Zwecke der wird dieser Aus⸗ cht. München, den 16. Dezember 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts München I.
[83230] Oeffentliche Zustellung. Lautenbacher, Fritz, Diplomingenieur in München, Amalienstraße 43, Kläger, ver⸗
Justizrat Dr.
Max Feuchtwanger I in München, klagt
und Sarah,
Kaufmannseheleute, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, nicht vertreten, wegen Forderung und Bürgschaftsvertrag, 82 dem ve zu “ b 8 Beklagten sind samtverbindlich schuldig, hinsichtlich der Erhebung der Klage und san Kläger 8300 RM, m. W.:
tausenddreihundert Reichsmark, mit Zinsen zu 1 % über den Reichsbankdiskont ab
acht⸗
II. Die mit⸗ ist weiterhin Heinrich und
Sibilla Essig in Köln anzuzeigen, daß sie dem Kläger die ihr gegen die Eheleute
Mai 1929 zu⸗ bis zur Höhe
abgetreten haben samt⸗
verbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu IV. Der mitbeklagte Ehemann hat die Zwangsvollstreckung in das einge⸗ brachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. V. Das Urteil ist mit oder ohne Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zirtlkammer des Landgerichts München I auf Freitag, den 28. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungsfaal 87/1I, mit der Aufforderung, einen vei diesem zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. München, den 16. Dezember 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts München I, 3.
[83240] Oeffentliche Zustellung. Frau Anni Buchner in Nürnberg, Adam⸗
Der
als
Zivilkammer.
durch Rechts⸗ in Nürnberg,
tlagt gegen Buchner, Emil, in Nürn⸗ berg, Fürther Straße 85 wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vornahme einer Handlung, mit dem Antrage: 1 Der Beklagte hat bei der Gartenstadt Nürn⸗ berg, eingetr. Genossenschaft m. b. H, den
des Bescheini⸗ tend auf den
Namen Emil Buchner, auf den Namen
Adam⸗Klein⸗ Der Beklagte
in die öffent⸗
liche Sitzung das Amtsgerichts Nürnberg vom Freitag, den 31. Januar 1930, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 314, Die öffentliche Hantellung Klage und Ladung wurde mit Beschluß
der
vom 6. De⸗
voll⸗ Nürnberg, den 16. Dezember 1929. Zur mündlichen Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg.
Oeffentliche Zustenung. 8 8 .
19 29.
Der Dr. med. Moldenschardt in Wernige⸗ rode, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wernigerode.
tlagt Hesse,