Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 10 vom 13. Januar 1930.
das Aufgebot nicht betroffen. Aufgebots⸗ termin wird auf den 4. März 1930, ormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte bestimmt. Werdau, den 31. Dezember 1929. G Das Amtsgericht.x. [89499] 1 Die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reichs vom Jahre 1925 Nr. 165121 über 100 RM., Nr. 44396/97 über je 200 RM und die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 6 kr. 150121 über 100 RM und Gr. 2 Nr. 14396/97 über je 200 RM sind für raftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216. F. 185. 29.
[89500] Die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reichs vom Jahre 1925 Lit. H Nr. 38461/62 über je 2000 RM sind für kraftlos erklärt
mümntahericht Berlin⸗M t. 216 mtsgericht Berlin⸗Mitte. 216. 5 F. 137. 29. 8 [89501] “
Die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablölungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 137173 über 25 RM, Nr. 100008 über 100 RM, Nr. 27495/98 über je 200 RM. Nr. 4865/66 über je 500 RM. und die Auslosungsscheine zu dieser An⸗ leihe, Gr. 5 Nr. 17173 über 25 RM.,. Gr. 4 Nr. 10008 über 100 RM, Gr. 1 Nr. 27499/98 über je 200 RM, Gr. 1 Nr. 4865/66 über je 500 RM sind für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216. — F. 198. 29. [89502]
Die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reichs vom Jahre 1925 Nr. 1651304 über 25 RM, Nr. 1276665 über 50 RM, Nr. 1452609 über 100 RM und die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gruppe 5 Nr. 50304 über 25 RM, Gruppe 2 Nr. 57165 über 50 RM. Gruppe 3 Nr. 45809 über 100 RM sind für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216. F. 272. 29.
[89503]
Die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1703236 über 100 RM, Nr. 907662/64 über je 200 RM und die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 11 Nr. 56436 über 100 RM, Gr. 3 Nr. 54062/64 über je 200 RM sind für kraftlos erklärt worden. F. 1128. 28.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.
[89904] Die Schuldverschreibung der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 327 448 über 25 RM und der Auslosungsschein zu dieser Anleihe Gr. 11 Nr. 27 448 über 25 RM sind für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216. F. 337. 29. 8
[89505] Durch Ausschlußurteil vom 8. Januar 1930 des Amtsgerichts Wiesbaden sind die Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank Wiesbaden: Buchstabe Qb Nr. 3465 über 500 ℳ, Buchstabe R 3 b Nr. 1367 über 500 ℳ für kraftlos erklärt worden. Wiesbaden, den 8. Januar 1930. Amtsgericht. Abt. 18. 8
[89508] Auszug.
In Sachen Eduard Le Bachelle, Kauf⸗ mann in Batavia, wegen Kraftloserklärung. einer Vollmachtsurkunde, wird die Ver⸗ öffentlichung folgender Willenserklärung bewilligt: Der Kaufmann Eduard Le⸗ Bachelle in Batavia erklärt hiermit die von ihm am 22. Juni 1926 dem Ober⸗ regierungsbaurat Ernst Schmitt in Kaisers⸗ lautern erteilte Generalvollmacht für kraftlos. — FGR. 579/29.
Kaiserlautern, den 3. Januar 1930. Amtsgericht. Dr. Fichter, Amtsrichter. Beglaubigt: Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[89506]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 18. Dezember d. J. sind die am 5. Mai 1928 in Gotha von der Firma Bug Brand u. Grasemann Nachf. daselbst ausgestellten auf Herren⸗ Gebrüder Jung in Suhl i. Thür. ge⸗ zogenen, von dieser Firma angenommenen und von der Auesstellerin girierten 18 Wechsel über je 355 RM, zahlbar am 5. Juni bzw. 5. Juli, 5. August, 5. September, 5. Oktober, 5. November, 5. Dezember 1928, 5. Januar, 5. Februar, 5. März, 5. April, 5. Mai, 5. Juni, 5. Juli, 5. August, 5. September, 5. Ok⸗ tober und 5. November 1929 für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Suhl, den 31. Dezember 1929.
[89507]
Der Hypothekenbrief vom 14. Januar 1886 über die für die verstorbene Witwe des Kotsjassen Karl Schmidt, Dorothee leb Dösselmann, in Meinkot im Grund⸗ b von Velpfe Bd. I Bl. 47 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 5 eingetragen ge⸗ wesene Hypothek zu 3000 Papiermark ist durch Ausschlußurteil vom 8. Januar 1930 für kraftlos erklärt.
Vorsfelde, den 10. Januar 1930. 8
Das Amtsgericht.
[89510]
Durch Ausschlußurteil vom 12. Dezember 1929 sind für tot erkärt worden: a) Elisa⸗ beth Schmidt aus Fronhausen mit dem 31. 12. 1888, b) Konrad Schmidt aus Fronhausen mit dem 31. 12. 1890 als
odestag.
Fronhausen (Lahn), den 8. Januar 1930.
Amtsgericht.
89509]
Durch Ausschlußurteil vom 27. De⸗ zember 1929 wurde der verschollene Johann Ernst Kleinknecht, geb. am 19. 11. 1872 in Necklinsberg, für tot erklärt. Festgesetzter Zeitpunkt des Todes: 1. Januar 1913.
Württ. Amtsgericht Waiblingen.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[89511] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Valeria Grützner geb. Hinz in Hebensbausen, Kreis Witzenhausen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Widekind in Arnsberg, klagt gegen den Monteur Hermann Grützner, zur Beit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Peuthen i. O. Schl. auf Ehescheidung aus § 1567 2 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Arnsberg, Herrn Gerichtsassessor Dr. Jungemeyer auf den 20. März 1930, vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 8 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Arnsberg, den 7. Januar 1930.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landherichts in Arnsberg i. Westf.
[89512] Oeffentliche Zustellung.
Hubert, Ida, Kaufmannsehefrau in Aschaffenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Baum in Aschaffenburg, klagt gegen ihren Ehemann Edmund Hubert, Kaufmann von Miltenberg, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten zu scheiden und diesem die Kosten des Rechtsstreits zu überbürden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist Termin auf Freitag, den 14. März 1930, vorm. 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Aschaffen⸗ burg, Sitzungssaal Nr. 116, bestimmt. Zu diesem Termin ladet die Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der bewilligten öffentlichen wird dieser Auszug hiermit ekanntgemacht.
Aschaffenburg, den 9. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[89515]) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Gertrud Kotte geb. Schu⸗ mann in Barmen, Heckinghauser Straße Nr. 163, bei Sticher, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Deesen in Halber⸗ stadt, klagt gegen den Fleischer Karl⸗ Kotte, früher in Halberstadt, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 3. März 1930, vormittags 10 Uhr, und fordert ihn auf, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Halberstadt, den 8. Januar 1930.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[89517] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Auguste Noetzel, geb. Krogmann, Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Hillemann, klagt gegen ihren Ehemann Fritz Noetzel, unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 10 (Zwiljustizgebäude. Sievekingplatz), auf den 6. März 1930, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 3. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[89516] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Luise Auguste Ley geb. Schulz in Nowawes, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Droege in Ham⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, Wäscher Gei Ley, unbekannten Aufenthalts, aus § 1567 Abs. 2 Nr. 2 B. G.⸗B. auf Ehe⸗ scheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer 9 (Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz), auf den 5. März 1930, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 4. Janttar 1930.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [89519] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Klara Rataj, geb.
Krasa, in Rosenberg, O. S., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brauer in
Oppeln, klagt gegen ihren Ehemann. den Arbeiter Paul Rataj, früher in Rosenberg O S. jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, mit dem An⸗ trag: 1. die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allemschuldigen Teil zu erklären, 2. ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Oppeln auf den 19. März 1930, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Oppeln, den 2. Januar 1930. er Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts
[89520] Oeffentliche Zustellung. Anna Schifferling geb. Stoffel, Fabrik⸗ arbeiterin in Niedersimten, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Biffar in Zwei⸗ brücken, klagt gegen ihren Ehemann Johann Schifferling, Schweizer zuletzt in Niedersimten, zur Hen unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschulden des Beklagten zu scheiden. Klägerin ladet den Beklagten zu dem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 14. März 1930, vorm. 9 Uhr, vor der 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Zweibrücken be⸗ stimmten Termin mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seinem Vertreter zu be⸗ stellen. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt. Zweibrücken, 9. Januar 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts
[89521] Oeffentliche Zustellung.
Der muderjährige Rudolf Müller, ver⸗ treten durch das Bez.⸗Jugendamt Prenz⸗ lauer Berg, Berlin NO. 55, Danzigern Straße 64, weiter vertreten durch den Stadtvormund Franz Frießmann, ebenda, klagt gegen den Kutscher Thomas Pelech. früher in Penglitten bei Hermsdorf, Kreis Allenstein, bei Besitzer Brosinski, wegen Zahlung der Unterhaltskosten, mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Vierteljahresrente von 120,— RM. im voraus zu zahlen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 3. Das Urteil wird nach § 708 Nr. 6 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Allenstein auf Dienstag, den 11. März 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.
Allenstein, den 2. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[89528] Oeffentliche Zustellung.
. Der minderjährige Walter Klein, geb. am 25. 7. 1917, 2. der minderjährige Albert Klein, geb. am 25. 7. 1917, beide wohnhaft in Köln⸗Mülheim, vertreten durch ihren gerichtlich bestellten Pfleger den Maschinenbauer Franz Lemaire in Köln⸗Deutz. Mülheimer Straße 182 Kläger im Armenrecht, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Rebmann in Köln, klagt gegen den Vater Matthias Klein, zuletzt wohnhaft in Moskau (Rußland), jasnitzkaja, g. 15 Bk. 28, z. Zt. unbekannten Aufenthaltsorts, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, einem jeden der Kläger eine monatlich zum Ersten eines jeden Monats zahlbare Unterhaltsrente von je 35,— RM (fünf⸗ unddreißig Reichsmark), und zwar be⸗ ginnend mit dem 1. November 1927, zu 88 Die rückständigen Beträge sind ofort zu entrichten. Für die rückliegenden Monatsraten ist die Kinderzulage in Höhe von je 20,— RM für jeden der beiden Kläger auf jede Monatsrate in Anrechnung zu bringen, soweit diese Kinderzulage dem Kläger von der Eisenbahndirektion Köln ausgezahlt worden ist. Zur mündlichen Verhandlung über den Rechtsstreit wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, Zimmer Nr 151, auf den 24. März 1930, 9 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist ist durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts vom 28. Dezember 1929 auf 14 Tage fest⸗ gesetzt. Durch Beschluß desselben Gerichts vom 21. Dezember 1929 ist die öffentliche Zustellung und den Klägern das Armen⸗ recht bewilligt.
Köln, den 18. Dezember 1929.
Zünkler, Justizobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
[89529] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Luise Arndt in Rutenberg, vertreten durch den von dem Jugendamt⸗Wohlfahrtsamt in Templin mit der Ausübung der vormundschaft⸗ lichen Obliegenheiten betrauten Leiter des Kreiswohlfahrtsamts Tamm, klagt gegen den Arbeiter Ignatz Monczak, früher in Rutenberg, wegen Unterhalts, mit dem Antrag, auf Verurteilung zur Zahlung einer Unterhaltsrente von RM 75,—, zahlbar vom 18. 5. 1929 bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebenslahres und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 18. Mai, 18. August, 18. November und 18. Februar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wud der Beklagte vor das Amtsgericht in Lychen auf den 27. Februar 1930, vorm. 10 ½ Uhr, geladen.
Lychen, den 6. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[89530 Oeffentliche Zustellung.
Das minderjährige Kind Heinz Joachim Tegtmeper, geb. am 17. 8. 1929, vertreten durch das Stadtingendamt Münster, dieses vertreten durch die Fürsorgeschwester Bertha Hüffer in Münster i. W, Sonnenstr. 72. klagt gegen den Arbeiter Heinrich Borg⸗ schulte, Aufenthalt unbekannt, mit dem Antrag zu erkennen: Der Beklagte ist schuldig, eine vierteljährlich vorauszahlbare Unterhaltsrente von 105 RM von der Geburt des Kindes, d. i. 17. 8. 1929 an bis zum vollendeten 16. Lebensjahre zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Münster auf den 13. März 1930, vorm. 9 Uhr, Zimmer 4, geladen.
Münster i. W., den 30. Dezember 1929.
Geschäftsstelle 10 des Amtsgerich
Münster i. W 8
Oefsentliche Zustellung. Der am 12. Dezember 1928 außerehelich geborene Hans Przywarka in Mohrin Nm., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Kreisjugendamt Königs⸗ berg Nm., klagt gegen den Schlosser Josef Hirschke, z. Zt unbekannten Aufenthalts. früher in Kgl. Neudorf, Kr. Oppeln, Fabrikstr. 8, bei Klisa, wegen Unterhalts⸗ ansprüchen, mit dem Antrage: der Be⸗ klagte wird verurteilt, dem Kläger von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Vierteljahrsrente von 120 RM im voraus zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist nach § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Oppeln, Zimmer 5, auf den 26. März 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. Oppeln, den 27. Dezember 1929. Geschäfts⸗ stelle 11 des Amtsgerichts.
[89522]) Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Samter & Happek, Aktien⸗ gesellschaft, in Berlin W. 8, Charlotten⸗ straße 60, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Chone in Berlin W. 15, Kur⸗ fürstendamm 42, klagt gegen Dr. Walter Reiß, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin W., Duisburger Straße 15, mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 243,43 ℳ nebst 8 % Zinsen, und zwar a) von 5,50 ℳ seit dem 28. April 1929, b) von 12,75 ℳ seit dem 30. April 1929, c) von 23,— ℳ seit dem 11. Mai 1929, d) von 23,— ℳ seit dem 15. August 1929 e) von 179,18 ℳ seit dem 26. Oktober 1929 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstr. 12/15, II. Stock, Zimmer 170/172, auf den 4. März 1930, vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Berlin, den 7. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte. Abt. 174.
[89523] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Wilhelm Breitsprecher, Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstr. 12/14, Inhaber: Einzelkaufmann Gustav Jaenicke, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Dr. Werthauer, Dr. Engelbert, Dr. H. Wert⸗ hauer u. Dr. Straßner, Rechtsanwälte in Berlin NW. 7, Unter den Linden 66. klagt gegen die Frau Adelheid von Tiede⸗ mann⸗Brandis, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte ihr lt. Rechnung vom 31. 7. 1929 noch einen Restbetrag von 217 RM für erledigte Arbeiten verschulde, mit dem Antrag, die Beklagte zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin 217 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 24. 7. 1928 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird die Beklagte vor das Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 15, II. Stock, Zimmer 186/187, Hauptgang B, auf den 3. März 1930, vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 10. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Abt. 225.
[89524] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma Wagner & Jacoby in Berlin 80. 16, Wusterhaufener Str. 16, klagt gegen den Kaufmann Rudolf Peiger, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Prager Str. 34 bei Stahn, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus einer Warenforderung 99 RM. zuzüglich 10 % vereinbarter Zinsen seit 7. August 1929 schulde, mit dem Antrag auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurtetlung des Beklagten zur Zahlung von 99 RM zuzüglich 10 % Zinsen seit 7. August 1929. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Charlotten⸗ burg, Amtsgerichtsplatz, I Treppe. Zimmer Nr. 141, auf den 7. März 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Charlottenburg, den 6. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 38.
[89514] Oeffentliche Zustellung.
Der Haarformer Hugo Pahlke in Dresden⸗A., Ostra⸗Allee 28, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Friedrich Hooff⸗ acker in Dresden, klagt gegen den Haar⸗ former Ludwig Kranz, früher in Dresden⸗ Loschwitz, Plattleite. Bürgergarten, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der
Behauptung, daß ihm der Beklagte für das an ihn verkaufte Geschärtsinventar 1550 RM nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klageerhebung schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 1550 RM nebst 4 % Zmsen jeit dem Tage der Klageerhebung zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden auf den 13. März 1930, vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ korderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen und etwaige gegen die Be⸗ hauptung des Klägers vorzubringende Ein⸗ wendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Kläger und dem Gericht mitzuteilen.
Dresden, den 9. Januar 1930.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgericht Dresden.
[89525] Oeffentliche Zustellung.
Die Internationale Artisten⸗Loge e. V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Max Berol⸗Konorah in Berlin W., Friedrichstr. 94 a. Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Treitel in Berli NW. 7, Unter den Linden 53, klagt gegen den Artisten Mustapha Hassan, z. Zt. unbekannten Aufenthalts in Amerika, unter der Behauptung, daß sie für den Beklagten
RM 236,35 Prozeßkosten verauslagt habe,
mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 236,35 RM nebst 9 vH Zinsen seit dem 12. September 1927 zu zahlen und ihm⸗ die Kosten des Rechtsstreits einschl. des vorangegangenen Mahnverfahrens aufzu erlegen. Der Beklagte wird zur mündliche Verhandlung des Rechtsstreits vor da Amtsgericht Dresden, Lothringer Str. 1 II, Zimmer 196, auf den 8. März 1930, vormittags 8 ¼ Uhr, geladen. Die Ein⸗
lassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt
worden. Dresden, den 9. Januar 1930. Der Urkundsbeamte 8 der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.
[89526] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Eduard Frank, In haber der Firma Deutsche Trachten in Essen, Hindenburgstr. 38, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Sommerfeldt in Essen, klagt gegen den Annoncen⸗ aquisiteur Hans Freudenberg, etz unbekannten Aufenthalts, früher in Essen
Rottstr. 3, wegen Forderung, mit dem
Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 115 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. September 1929 und der Kosten auch aus 12 G. 43/29 des Amtsgerichts Essen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts gericht in Essen auf den 28. März 1930, vormittags 9 Uhr, Zimmer 73., geladen. 1
Essen, den 8. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[89527] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Landwirt Leopold Zoll in Elfers⸗ hausen klagt gegen 1. Anna Straub, Hausangestellte in Amerika, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, 2. Anton Straub, Maurer in Amerika, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, 3. Gottfried Straub, minderi⸗ Student in Würzburg, 4. Albin Straub, minderj. Tüncherlehrling in Elfershausen, mit dem Antrag, in einem für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urteil Anna
Straub, Anton Straub, Gottfried Straub
und Albin Straub als Gesamtschuldner kostenfällig zu verurteilen, an Leopold Zoll 204 RM Hauptsache zu bezahlen. Die öffentliche Zustellung der Klage ist be willigt und Termin zur Streitverhandlung bestimmt auf Freitag, den 28. Fe⸗ bruar 1930, vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale des Amtsgerichts Hammel⸗ burg. Zu diesemTermin werden AnnaStraub und Anton Straub hiermit geladen. Hammelburg, den 9. Januar 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 8
[89518] 8 1
In Sachen des Obersägers Ferdinand Merkel in Sinsheim, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Bergdolt in Sins⸗ heim, gegen den Baumeister Wilhelm Appler, zuletzt in Heidelberg, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderun ladet der Kläger den Beklagten vor die Zivilkammer I des Landgerschts Heidel⸗ berg zu dem auf Dienstag, den 25 Fe⸗ bruar 1930, vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin und nimmt Bezug auf die bereits zugestellte Klageschrift. 8
Heidelberg, 7. Januar 1930.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
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Sechs Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).
liehen.
“ .
Erscheint an jedem Wochentag abends. 1 SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 ⁷‧f,
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1.. dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
8 Poftscheckkonto: Berlin 41821.
——
Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Preußen.
Mitteilungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bzw.
der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung in Bezirken von Kultur⸗ ämtern im Bereich des Landeskulturamts Hannover.
8 Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 der
Preußischen Gesetzsammlung.
Preußen.
Ministerium des Innern. ““
Das Preußische Staatsministerium vom 6. bzw. 7. Dezember 1929 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande:
dem Musikschüler Hans Schales in Emmerich Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr: 8 dem Lagerarbeiter Adolf Lenz in Sinn (Dillkreis). 8 1 Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses
vom 14. Dezember 1929 dem Regierungsbauinspektor Kernicke in Berlin⸗Steglitz die Rettungsmedaille am Bande ver⸗
Das Preußische Staatsministerium hat den Vizeprã identen
hat mittels Erlasses
des Oberpräsidiums von Sybel in Koblenz zum Präsidenten
er Regierung in Koblenz ernannt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 1.“ und Forsten. “ Bekanntmachung.
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Landeskultur⸗ behörden vom 3. Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 101) werden in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 1. Oktober 1919 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 224, Min.⸗Bl. der landw. Verw. S. 303) und folgende im Bezirk des Landeskultur⸗ amts für die Provinz Hannover in Hannover die Be⸗ zirke der Kulturämter mit Wirkung vom 1. Februar 1930 ab wie folgt geändert: 1. Das Kulturamt Stolzenau wird aufgelöst. 2. Die Kreise Stolzenau und Sulingen werden dem Bezirk des Kulturamts Verden unterstellt. 3. Die Kreise Burgdorf, Gifhorn und Peine (bisher zum Kulturamt Celle gehörig) werden dem
d
8 Bezirk des Kulturamts Hannover zugeteilt. Berlin, den 10. Januar 1930. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Bollert.
. Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 465 das Wuppergesetz, vom 8. Januar 1930, und unter
Nr. 13 466 die Verordnung über die Uebertragung des Rechts zum Ausbau des Eilenriedegrabens und des Flußgrabens an die Stadt Hannover, vom 30. Dezember 1929.
Umfang 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,40 RM.
Zu beziehen durch R. von Decker’'s Verlag (G. Schenck), Berlin .9 Linkstraße 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 14. Januar 1930. Schhriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags berie
11. d. M. über den letzten Abschnitt zum Wohlfahrishaushalt, der das Wohnungswesen zum Gegenstand hat. Staatssekretär Scheidt gab, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher eger zufolge, ein Bild der Entwicklung der Bautätig⸗ eeit in den Jahren 1928/29. Nach den neuesten keselen Fest⸗ 7,—. häͤtten sich die Neubauziffern günstig zen Der Reinzugang an Neubauwohnungen belaufe sich für das Jahr 1929 8. rund 190 000 Wohnungen. Da der Zugang an neuen Haus⸗ haltungen sich auf etwa 130 000 stelle, so sei ein Ueberschuß von 60 000 Wohnungen erreicht worden, der zum Ausgleich des Fehl⸗ betrages Verwendung finden werde. Zu beachten sei jedoch die erschwerte Beschaffung von Hypotheken 886 des schwierigen Kreditmarktes. Die Pfandbriefe seien kaum a zusetzen, die Spar⸗ kassen seien gebunden. Für das Jahr 1930 würden sich die Aus⸗ wirkungen für den Baumarkt nicht zu un⸗ ünstig zeigen. Es seien am 31. Dezember 1929 noch über 104 080 Wohnungen im Bau. Dieser sogenannte „Ueberhang“ werde zunächst fertiggestellt werden. Bei Fortdauer der schwierigen Finanzverhältnisse würde für die weitere Zukunft der Baumarkt sehr ungünstig beeinflußt werden. Bedauerlich sei die Höhe der Neubaumieten, die es un⸗ möglich mache, daß große Massen der arbeitenden Bevölkerung die Neubauwohnungen beziehen können. Hinsichtlich der Ge⸗ staltung der Mieten für Altwohnraum erklärte Dr. Scheidt, daß zur Zeit nicht beabsichtigt sei, hier mit einer Erhöhung vorzu⸗ gehen. Abg. Hoff (Dem.) bezeichnete die vom Staatssekretär ür die Vergangenheit gemachten Ausführungen als erfreulich. Die Sorge für die Zukunft sei allerdings wohl berechtigt wegen der großen Schwierigkeiten auf dem Kapitalmarkt. Bezüglich der Altmieten sei eine Erhöhung nicht sn befürworten. Die Frage sei auch eine Frage des Kapitalmarktes. Wenn die Hypotheken⸗ zinsen für die Neubauten herabgehen würden, so würden auch die Mieten sinken müssen. Der Redner empfahl Annahme seines Antrages, wonach das Staatsministerium im Reichsrat darauf hinwirken soll, daß den Mietern gewerblicher Räume, insbesondere den Mietern von Läden, im Sinne der Denkschrift der Haupt⸗ gemeinschaft des deutschen Einzelhandels durch Reichsgesetz ein angemessener Schutz gegen Kündigung und unberechtigte Miet⸗ teigerung gewährt werden solle, wie ein solcher in Frankreich urch Gesetz vom 30. Juni 1926 und in England durch Gesetz vom 22. Dezember 1927 durchgeführt sei. Erwünscht sei ferner eine beasech. wie es mit dem Moratorium für die Aufwertungs⸗ hypotheken stehe; im Reiche seien ja Verhandlungen im Gange. Ein Referentenentwurf solle ja den Ländern bereits zur Begut⸗ achtung übermittelt sein. Abg. Kloft (Zentr.) erklärte, wir würden für die Zukunft nicht vorbeikommen an einer Erhöhun
der Altmieten, die verwendet werden müßten für einen Ausglei
zwischen den hohen Mieten der Neubauwohnungen und den Mieten für den Altwohnraum. Allerdings müsse sich eine solche Erhöhung in mäßigen Grenzen halten. Der Redner verwies gleichfalls auf die trüben Fese. für den Baumarkt mit Rück⸗ sicht auf die Versteifung des Kapitalmarktes, auf die Bindung der Sparkassen und auf die Schwierigkeit, Pfandbriefe abzusetzen. Die erforderlichen Mittel für Hypotheken würden nicht zur Ver⸗ fügung stehen. Zu empfehlen se der Antrag seiner Fraktion, die Titelsumme zur Förderung der Bautätigkeit von 167 Millionen um 12 ½ Millionen zu erhöhen. Diese Mittel dürften nicht für allgemeine Staatszwecke Verwendung finden. Abg. Howe (D. Nat.) wandte sich gegen den Antrag Hoff (Dem.) auf Schaffung eines vis hen Ladenmietrechts. uch die Organisationen des Handels hätten sich dagegen ausgesprochen. an müsse endlich mit der bisherigen Wohnungspolitik in Preußen Schluß machen. Die Wohnungsämter hätten es nicht verstanden, den Wohnraum richtig zu verteilen, und die Regierung sei in den letzten zehn Jahren nicht in der Lage gewesen, den Fehlbedarf durch Neubauten auszugleichen. Angesichts der Geldknappheit werde das in Zukunft noch weniger möglich sein. Man müsse sich endlich auf eine Wohnungspolitik umstellen, die den heutigen
erhältnissen wirklich Rechnung trage. Staatssozialistische Ge⸗ dankengänge und politische Rücksichtnahme dürften nicht weiter die Richtung bestimmen. Der im Reichstag gestellte sozialdemo⸗ kratische Antrag Lipinski auf eine einheitliche Miete für das ganze Reich sei angesichts der verschiedenartigen Verhältnisse in den Ländern nicht durchführbar. Auch die Verteilung der Hauszins⸗ steuermittel dürfe nicht von politischer Rücksichtnahme beeinflußt werden. Das Beispiel Kiels zeige, wie auch von den Städten eine durchaus verkehrte Wohnungspolitik, die der Privatwirtschaft so wenig Mittel zur deragepe stelle, getrieben werde. Der Redner verwies u. a. noch darauf, daß wir in Preußen 10 Millionen Alt⸗ wohnungen haben und nicht viel mehr als eine Million Neubau⸗ wohnungen. Der Altwohnraum werde noch auf lange Zeit hinaus das Rückgrat der Wohnungswirtschaft bilden. Deshalb müsse er er⸗ halten und möglichst ausgenutzt werden. Ein weiterer lanmäßiger Abbau, wie die deutschnationalen Anträge ihn forderten, sei notwenig. Abg. Dr. Neumann⸗ Fehngn (D. Vp.) empfahl, in dem be⸗ rechtigten Bestreben, die zuld zu konsolidieren, bei den Ge⸗ meinden nicht so weit zu gehen, da nicht mindestens ebenso viel
die Sparkassen sr Bauzwecke können. an solle an
Geld wie im vorigen Jahr hergeben 1 8 öffentlichen Bauten, aber nicht am Wohnungsbau sparen. Die Krankenkassen könnten sich im Bau überflüssiger Verwaltungsbauten auch Reserve auferlegen, um Geld für die Hypotheken für den Wohnungsbau in der Hand zu behalten. Der Redner empfahl die Steigerung in der Kapital⸗ beschaffung durch Begünstigung der Lebensversicherungsaufnahmen bei der Einkommensteuer, wodurch die Lebensversicherungen größeren Kapitalzufluß erhalten. Zu be rrüßen sei, daß seitens der Regierung der völlige Fortfall der apitalertragssteuer ge⸗ fordert werde. Der Wohlfahrtsminister habe das Mißverhältnis der Miethöhe zwischen den alten und neuen Häusern schon im vorigen Jahr festgestellt und zugegeben, daß man an einer Er⸗ höhung der Altmieten, sobald ein geeigneter Zeitpunkt gekommen
sei, nicht herumkommen werde. Man solle dann aber nicht etwa nur um Mittel zur Verbilligung der Neubauten zu erhalten, diesen Schritt tun, sondern auch daran denken, daß für die Alt⸗ üsbn und ihre Verwaltung die Unkosten weiter gestiegen seien. in gerechter Ausgleich werde der Sicherung des soliden deutschen Hausbesitzes zugute kommen. Die ganze Debatte habe im übrigen bewiesen, da die ganze Frage der Neubauten mit erträglichen Mieten in erster Linie eine Frage der Kapitalbeschaffung und der inshöhe sei; die Bauwirtschaft hänge von der allgemeinen Wirt⸗ Heftsführung und Finanzwirtschaft ab. Der Redner begründete schließlich den Antrag seiner Partei, für Neubauten die Befreiung von der Grundvermögenssteuer auf zehn Jahre zu verlängern; es drohe sonst für die Neubauten eine neue Mieterhöhung, da die Befreiungsfrist abläuft. Abg. Oberdörster (Komm.) wandte sich in längeren Ausführungen gegen das bestehende Wohnungssystem und die ungerechte Hauszinssteuer. Man werde mit diesem System niemals zu einer gesunden und sozialen Wohnungswirtschaft kommen. Das Ziel müsse die Ueberführung der Wohnungswirtschaft in die öffentliche Hand sein. Wenn man sich von diesem Ziel immer weiter entferne, so trage die Haupt⸗ schuld der Sozialfaschismus der Sozialdemokratie. Abg. Mentz (Wirtsch. P.) führte aus, das Zukunftsbild für die Neubautätigkeit sei so ungünstig, da der Staat durch seine Gesetzgebung dauernd das Eigentum gefährde und dadurch das Vertrauen der Geldgeber im In⸗ und Ausland erschüttert dda⸗ So wisse man z. B. in England und in der Schweiz ganz genau, wie die Dinge in Deutsch⸗ land liegen. Die Neubaufinanzierung durch Sparkassen sei eine große Gefahr für die Einleger, da die Sicherheit sehr zweifel⸗ aft erscheine. Bedauerlicherweise habe der Regierungsvertreter den für die Wohnungswirtschaft unentbehrlichen Altwohn⸗ raum nur nebenbei behandelt. Hunderttausende von Arbeits⸗ losen lägen auf der Straße, sie könnten lohnende Be⸗ schäftigung finden, wenn man nur in der Frage der Reno⸗ vierung und der Modernisierung den richtigen Weg einschlage. Man rede immer von Sparsamkeit und erlaube sich in Preußen noch immer den Luxus der überflüssigen Wohnungsämter, die 11ö16“ Stadt Berlin mit neun Millionen belasten. ach sorgfältigen Schätzungen stelle sich die Vermittlung einer Wohnung in Berlin auf 300 Mark infolge der Kosten der Woh⸗ nungsämter. Die Mieteinigungsämter müßten, so lange sie wirklich noch notwendig sein sollten, den Amtsgerichten an⸗ gegliedert werden. Dann könne man auch die Ausgaben fü nebenamtliche Tätigkeir der Richter bei den Einigungsämtern sparen. Für Untervermietung sei eine drei⸗ bis fünfprozentige Abgabe nur gerecht da die Wohnung mehr abgenützt würde. Wenn die Baupolizei Auflagen an den Hauseigentümer mache, so dürfe nur der Instandsetzungszuschlag in Anspruch genommen Solange man im Interesse der Allgemeinheit die freie Vertragsbildung ausschließe, müsse auch die Allgemeinheit die Lasten dieser Sondergesetzgebung tragen. Das Rayongesetz in Köln müsse aufgehoben werden; die Stadt Köln habe sich als schlimmste Spekulantin gezeigt. Für Ersatzraumgestellung müsse die Allgemeinheit haften. Die Mietbildung beim iweßnronie in dem vergangenen Jahr sei völlig unzureichend gewesen. Der Altwohnraum verfalle, weil man nur Mittel für den Neubau zur Verfügung stelle. Was die Aufwertungshypotheken angehe, so müsse der Wohlfahrtsminister baldigst geeignete Sicherheiten in der Miete gewähren, damit nicht die zweiten Hypotheken⸗ Fas ge zu ihrem bisherigen Verlust noch weitere Vecluste zu beklagen hätten. Wenn der Abg. Hoff von den Demokraten so sehr für das Ladenmietrecht eingetreten sei und England und Frankreich als Beispiel herangezogen habe, o vergesse er, daß diese Länder kapitalstarke Siegerländer seien, in denen man Gewerberaum mit der Laterne suchen könne, während in Berlin eine Million Quadr meter Gewerbefläche leerstünden. Das Ziel einer vernünftigen Wohnungspolitik müsse die restlose Aufhebung der Zwangswirtschaft unter Schaffung von Ueber⸗ gangsbestimmungen zum Ausgleich von Härten sein. Ohne eine freudige Mitarbeit der Besitzer von Altwohnraum würde der Wohlfahrtsminister niemals den Wohnungsbedarf decken können. Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) betonte, wenn man die Zahlen in Betracht ziehe über die eubautätigkeit im Fahre 1929, so müsse man sagen, daß man vor vier bis fünf Jahren eine solche Produktion von annähernd 200 000 Wohnungen jährlich nicht für möglich gehalten hätte. So erfreulich diese Entwicklung sei, so überraschend sei es doch andererseits, daß man sich mit den öffent⸗ lichen Mitteln für den Wohnungsbau zufrieden gebe. Um die Mieten bei den Neubauten zu senken, seien größere Mittel nötig für die Erhöhung der Hauszinssteuerhypothek. Zu beklagen sei, daß so viel deutsches Kapital ins Ausland gehe. Wenn das nicht der Fall wäre, dann würde auch der gvhocsebentredee besser sein Wohlfahrtsminister Dr. Hirtsiefer stellte fest, es sei offen⸗ kundig gelungen, in den Jahren 1928 und 1929 zusammen den Feeeeen⸗ der Wohnungen um über 100 000 zu vermindern. Das iel, das Gleichgewicht zwischen Wohnungsnachfrage und ⸗angebot 8 erreichen, set damit in größere Nähe gerückt. Vor vier bis ünf Jahren hätte niemand hoffen können, daß dies so schnell gehen werde. Der Minister lehnte im gegenwärtigen Augenblick aber jede “ der Zwangswirtschaft ab. Unverständlich sei die Narderuns. Wohnraum ohne Stellung von Ersatzraum in gewerblichen aum umzuwandeln, wenn andererseits behauptet werde, daß allein in Berlin zur Zeit bereits über eine Million Quadratmeter Gewerbefläche leerstehe, wie der Abgeordnete Mentz erklärt habe. — In der Abstimmung wurden die Anträge der Deutschnationalen und der Wirtschaftspartei auf Beseitigung bzw. Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft ee. Annahme fand der Antrag der Deutschnationalen, auf die eichsregierung einzuwirken, dem Antrag Lipinski (Soz.), die Höhe der gesetzlichen Miete im ganzen Reich einheitlich festzusetzen, gegen den auch der Reichsrat Einspruch eingelegt hat, nicht zu eat⸗ Fean Ferner wurde angenommen der Antrag Men (Wirtsch. P.), wonach die Mieteinigungsämter vom 1. Juli 1930