1930 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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such, iamitten einer kapitalistischen Wirtschaft in dem Maße, wie es geschege. eine unwirtschaftliche Unterstützungspolitik zu treiben, auf die Dauer sich mit den unwandelbaren Gesetzen jeder gesunden Wirtschaft nicht vertrage. Abg. Dr. Heß (Zentr.) erörterte die Frage der Reichsreform und kam nach längeren 44⸗242— zu dem Schluß, daß Preußen erhalten werden müsse. Er wies darauf hin, daß Brecht seinen Standpunkt auch in diesem Sinne geändert habe. as die staatliche Verwaltungsreform in Preußen angehe, so sei zu empfehlen, daß Regierungspräsident und Oberpräsident erhalten bleiben. Der Oberpräsident müsse aber von einer Reihe von Funktionen - werden. Der Redner forderte vom Ministerium die Vorlegung einer Denk⸗ schrift, die darüber Aufschluß geben solle, was durch die ein⸗ gesetzten Revisionskommissionen bei der Verwaltung eingespart worden sei. Besonders wichtig sei die Nachprüfung der Frage, ob nicht die Behörden übersetzt wären. Das Ministerium müsse ferner den Fragen der Grenzlande besondere Aufmerksamkeit zu⸗ wenden. Es sei dringend zu wünschen, daß im preußischen Etat ein besonderer Grenzfonds eingesetzt werde, wie es im Reiche angestrebt werde. Abg. Klein (D. Nat.) begründete einen An⸗ trag seiner Fraktion, das Stahlhelmverbot in Rheinland⸗West⸗ falen aufzuheben. Es sei unbegründet gewesen und sei ein Aus⸗ fluß der schikanösen Machtpolitik des Ministers. Man habe lch nicht gescheut, Stahlhelmer, die ihren Kameraden die letzte Ehre erwiesen, vom Grabe weg zu verhaften. Zum Versammlungs⸗ verbot für Preußen betonte der Redner, daß sich das Verbot nicht auf die ununterbrochenen und planmäßigen bolschewistischen Un⸗ ruhen und kommunistischen Bluttaten berufe, sondern lediglich von einer zu starken gegen den Staat gerichteten Agitation der radikalen Flügelparteien spreche. Ein Ruhestand in Preußen⸗ Deutschland könne erst kommen, wenn sich eine Regierung unermüdlich einsetze für Ehre, Würde, Recht und Freiheit des Volkes und des Vaterlandes. Der Minister Grzesinski habe ja in Frankfurt a. M. vom „Aufhängen am Laternenpfahl“ gesprochen und habe in Kassel politisch Andersdenkende als ordinär, als Lügner, als politische Wahnsinnige und Ignoranten bezeichnet. Der Minister zeige damit, wie wenig er geeignet sei, selbst für Ruhe zu sorgen. Die Partei des Ministers sei völlig ungeeignet zur Führung. Der Redner zitierte Aeußerungen der „Dortmunder Arbeiterzeitung“ im Jahre 1910, in denen der Staat als Hort aller Barbarei und Tyrannei bezeichnet worden sei, dem die Sozialdemokratie den Kampf auf Leben und Tod ansage. Wer einst so zum Staate gestanden habe, dürfte für immer das Recht verwirkt haben, sich über Umstürzler zu be⸗ klagen. In Preußen müsse ein Minister erstehen, der sich als erster Diener des Staates und nicht als Parteiminister fühle. Abg. Kasper (Komm.) trat der Behauptung des Ministers ent gegen, die kommunistischen Führer seien 8 gewissenlos, die „armen Erwerbslosen“ auf die Straße zu treiben, während sie sich wohlweislich im Hintergrunde hielten. So seien am Donners⸗ tag bei den Demonstrationen kommunistische Reichstags⸗ und Landtagsabgeordnete nicht nur von der Polizei mißhandelt, sie seien auch verhaftet worden. Der Redner wandte sich des weiteren gegen die Verhängung des Belagerungszustandes in Preußen und gegen die unberechtigte Beschlagnahme der „Roten Fahne“. Die polizeilichen Maßnahmen seien ein weiterer Schritt zur Aufrichtung der faschistischen Diktatur, wodurch die Kommu⸗ nistische Partei auch ohne formelles Verbot in die Illegalität ge⸗ drängt sei. Die revolutionäre Arbeiterschaft werde aber trotzdem mit diesem bankerotten System fertig werden. Minister des Innern Grzesinski beschäftigte sich mit den Ausführungen der Vorredner. Auf die Behauptung der Abgg. Klein (D. Nat.) und Kasper (Komm.), daß das Verbot der Ver⸗ sammlungen unter freiem Himmel und Umzüge nur gegen Rechts resp. Links gerichtet sei, weist der Minister darauf hin. daß sowohl die Kommunisten wie die Rechtsparteien heute im Ausschuß diese Mahneobhwe alb geßen sich geucheer ngesehen. 9üttew. Die Axus⸗ führungen der Redner höben sich also gegenseitig auf. Er beklage tief, daß die Einschränkung der politischen Freiheit notwendig geworden sei; aber er könne den Mißbrauch der politischen Freiheit gegen friedliche Andersdenkende nicht länger dulden. Die Auf⸗ lösung der Gaue Rheinland und Westfalen des „Stahlhelms“ sei⸗ im Landtag bereits erörtert worden. Eine Aufhebung habe der Landtag abgelehnt. Es sei selbstverständlich, daß dort, wo das Verbot herrsche, Angehörige verbotener Organisationen nicht in Uniform oder mit Abzeichen geschlossen oder auch einzeln nicht auftreten dürften. Auf die Beanstandung der Beantwortung kleiner Anfragen eingehend, führte der Minister aus, daß ein Mißbrauch der kleinen Anfragen des öfteren zu konstatieren sei. Viele kleine Anfragen seien heute in Form und Inhalt so unsachlich gehalten, bezweckten nur, unqualifizierte Angriffe gegen Regierung und Minister zu verbreiten, daß er es ablehnen müsse, solche Anfragen zu beantworten. Auf das Zitat des Abg. Klein (D. Nat.) aus der „Dortmunder Arbeiterzeitung“ im Jahre 1910 eingehend, ent⸗ gegnete der Minister, daß der Verfasser und Redakteur der Zeitung damals Konrad Haenisch gewesen sei, der für diesen Artikel mit einem Jahr Gefängnis bestraft worden wäre. Damals seien aber den Sozialdemokraten die Rechte, die der heutige Staat allen Staatsbürgern gewähre, vorenthalten gewesen. Außerdem hätten es damals wie heute die Sozialdemokraten von sich gewiesen, mit illegalen Mitteln oder mit Gewalt den Staat zu bekämpfen. Ferner sei die Rede des Ministers in Frankfurt a. M. wiederum als Beweis dafür zitiert worden, 88 er mit Gewaltmitteln drohe. Der Minister erklärte, daß der Abg. Klein wiederum nur einen Satz der Rede aus dem Zusammenhang gerissen zitiert habe. Er habe in Frankfurt a. M. bei einer Reichsbannerkundgebung an⸗ läßlich des Diktaturgeredes folgendes gesagt: „. . Die deutsche Arbeiterschaft, die in ihren politischen und gewerkschaftlichen Organisationen in langen Jahrzehnten eine mühselige Erziehungs⸗ arbeit zur Mitarbeit und Mitverantwortung am Staat geleistet hat, denkt nicht daran, sich eine andere als demokratische Ver⸗ fassung gefallen zu lassen. .. Jeder Versuch eines gewaltsamen Umsturzes der Vexlesung würde scheitern an dem einmütigen und geschlossenen Widerstand der Arbeitnehmer und der demo⸗ kratischen Organisation der Republik. Die Befürworter und Lob⸗ redner einer Vorherrschaft sollten sich gesagt sein lassen: Die un⸗ endliche bewundernswerte Langmut, die im „Jahre 1918 die Massen des deutschen Volkes denjenigen gegenüber geübt haben, die ihnen so lange die geforderten politischen Rechte und Frei⸗ heiten vorenthielten, sie drangsalierten, diese Langmut wird nicht mehr geübt werden. Es ist im Reichstag neulich von rechts der Zuruf von „an Laternen aufhängen“ gefallen. Man sollte mit solchen Bemerkungen vorsichtiger sein. Die deutsche Arbeiterschaft würde diejenigen, die frevelhaft auch nur den Versuch machten, ihre politischen Rechte anzutasten und auf Kosten des Volkes eine Vorherrschaft aufzurichten, diesmal wirklich an den Laternen⸗ fählen und sich von niemandem dabei in den Arm allen lassen. Diese Ausführungen, so meinte der Minister, würde eeute auch jeder Angehörige einer republikanischen Partei machen können und 7217 müssen. Zur Frage des Grenzfonds betonte der Minister, da 1 aatsr

eine Absicht der Reichsregierung, besondere Mittel für die Grenz⸗ gebiete zur Verfügung zu stellen, durchaus begrüßen würde und daß dabei Preußen ebenfalls in Verbindung mit dem Reich Mittel ur Verfügung stellen würde. Die Revisionen der Regierungen m Lande würden vom preußischen Innenministerium in Ver⸗ bindung mit dem Finanzministerium dauernd durchgeführt. Die Prüfung erstrecke sich auf die Quantität und Qualität der von den einzelnen Angehörigen der Regierung geleisteten Arbeit und habe zum Ziele, eine planmäßige Arbeitsteilung, eine Ver⸗ besserung des Bürobetriebs, eine Verteilung der Re⸗ ferenten usw. herbeizuführen. Es werde dabei darauf hin⸗ gearbeitet, neben einer zweckmäßigen Ausnutzung der Arbeitskräfte auch den Behördenbetrieb zu vervollkommnen

und in Richtung der Büroreform Fortschritte zu enlelg.

*

er wie die gesamte preußische Staatsregierung⸗

Abg. Johanssen (D. Pp.) befürwortete aufs wärmste einen für 1930 und wandte sich egen die Sparkassenpolitik des Ministers, die zu wiederholten Felügten des Landtags im Widerspruch be. Die Tragweite der ministeriellen Ent⸗ scheidung sei für Schleswig⸗Holstein besonders groß, weil sie die Stellung der Provinz als Grenzland verkenne. In der Provinz wende man sich immer schärfer gegen alle Versuche wirtschaft⸗ licher Angliederung an das hannoversch⸗niedersächsische Wirt⸗ schaftsgebiet und wünsche, die Provinz gerade wegen ihrer Grenz⸗ aufgaben so stark wie möglich zu erhalten. Mit Sorge würden in Schleswig⸗Holstein auch die Neugliederungspläne im Reich und ihre Folgen für Schleswig⸗Holstein erörtert. In der wei⸗ teren Aussprache behandelte u. a. Abg. Lau (Soz.) die Frage der besoldeten Gemeindevorsteher. Das neue Gesetz habe diese Froge nicht völlig gelöst. Seine Fraktion werde erneut einen Gesetzes⸗ antrag einbringen, um die noch bestehenden Lücken auszufüllen. Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) begründete Anträge seiner Fraktion zur des Grenzfonds, insbesondere den Antrag, bei den Ausgaben durch Mehreinstellung der becsaangsbereg⸗ tigten ausgeschiedenen Versorgungsanwärter der Schutzpolizei Hilfskräfte 9,6 Millionen abzusetzen. Gegenüber den Aus⸗ führungen des Abg. von Eynern brachte er zur Frage der Muster⸗ satzungen für Sparkassen Bedenken vor, daß die Kreditmöglich⸗ keiten erleichtert würden; er wies dabei auf die Berliner Ver⸗ e. hin. Er legte des weiteren dar, daß die Auflösung der

utsbezirke nicht, wie der Minister es dargelegt habe, ein Stück Verwaltungsreform oder Rationalisierun sei Die Auflösungen haben nur zu Verteuerungen geführt. 8 bestehe die Befürch⸗ tung, daß hier ein Schritt getan sei auf dem Wege, die früher „Laudbürgermeistereien“ genannten Aemter auch im Osten einzu⸗ führen. Auch das westliche Umgemeindungsgesetz habe Erspar⸗ ni se bisher nicht gebracht. Die Absicht, Barmen⸗Elberfeld künftig „Wupperstadt“ zu nennen, werde von seinen Freunden nicht ge⸗ billigt; man solle die alten Namen beibehalten. Zu warnen sei auch vor der Bildung der sogenannten Ruhrprovinz. Auch eine zu starke Zusammenlegung von Kreisen und von Amtsgerichten würde sich schädlich auswirken. Bei der Verwaltung der Land⸗ gemeinden solle am ehrenamtlichen Charakter festgehalten werden. Einverstanden könne man seig mit der Büroreform, durch die der Minister bei der Polizei Kräfte verfügbar machen wolle für den Straßendienst. Die Landeskulturverwaltung dürfe nicht mit den Regierungen in Verbindung gebracht werden, sondern müsse an die Oberpräsidien angeschlossen werden. Was die Kommunal⸗ reform angehe, so dürfe die Staatsaufsicht nicht so ausgeübt werden, daß sie erst eingreife, wenn der Schaden entstanden sei. Bedenken bestünden auch gegen die einheitliche Einführung der Bürgermeistereiverfassung. Ko diese eingeführt sei, solle man sie bestehen lassen; man solle aber auch die Magistratsverfassung beibehalten. Zu warnen sei schließlich davor, daß das Reich dazu übergehe, seinen verwaltungsmäßigen Unterbau noch weiter zu vermehren. Abg. Mentz (Wirtsch. P.) wies darauf hin, daß die Versprechungen der Regierung und der Parteien, endlich den Beamten ein zeitgemäßes Disziplinarrecht zu geben, noch immer nicht erfüllt seien. Seine Fraktion habe deshalb einen Antrag eingebracht, der eine geeignete Grundlage bilde zu einer organischen Eingliederung in die Gestaltung, die im Reiche beab⸗ sichtigt sei. Ferner sei es bei der Reichsfinanzreform dringead notwendig, das reine Steuereinziehungswesen wieder in die Hand der Gemeinden zu legen. Dadurch könnten viele Tausende von Reichsbeamten gespart werden. Am 18. Januar soll der Haus⸗ halt des Innenministeriums mit der Beratung des Abschnitts über die Polizei abgeschlossen werden.

In der Sitzung des Untersuchungsausschusses des Preußischen Landtags am 18. d. M., der die Kredite der Preußen⸗

kasse an die Genossenschaften des Reichsland⸗ ovundes zu prufen var, wurdeé bie Erorterung des vom Bericht⸗

erstatter vorgelegten Berichts fortgesetzt. Es handelt sich zunä st um die Aufklärung folgenden Vorganges: Die Verkaufsstelle des Reichslandbundes leistete gegenüber der Reichslandbund A.⸗G. Bürgschaft in Höhe von zusammen 2 300 000 ℳ, die von der Aktiengesellschaft aktiviert wurden. Um zu vermeiden, daß die Verkaufsstelle, deren Nominalkapital 500 000 beträgt, durch die Belastung überschuldet wurde, hat die Verkaufsstelle den Wert des Häuserblocks in der Dessauer Sm . um rund 900 000 Mark auf 2 100 000 erhöht. Zeuge Graf Kalckreuth führte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge dazu aus: Es besteht eine Verkaufsstelle G. m. b. H., die alte Verkaufsstelle des v ve Dieser war einerzeit, als der Reichslandbund sich mit dem Landbund ver⸗ chmolz, beren Vermögen übermittelt worden, das in der Haupt⸗ ache aus den Fäusern in der Dessauer Straße bestand. Eine Reihe anderer Häuser, teils in der Pfalz, teils in

Breslau, dort auch ein Geschäftshaus, im Werte von über 300 000 Mark kamen dazu. Von der Verkaufsstelle⸗A.⸗G. wurde mit der Verkaufsstelle G. m. b. H. ein Garantievertrag geschlossen. Die Verkaufssten⸗ G. m. b. H. trat durch diesen Bürgschaftsvertrag mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der A.⸗G. ein. Daher war die Verkaufsstelle voll berechtigt, das gesamte Vermögen der G. m. b. H. bei sich zu aktivieren zwecks Deckung ihrer Verluste. Die gesamten Häuser werden etwa 2,3 Millionen damals wert gewesen sein. Die Werteinschätzung fußte auf einer von der Stuttgarter Ser Feruns eteiehest veranlaßten Begut⸗ achtung. Vors. Dr. Deerberg (. Nat.): In dem ericht heißt es dann weiter: Die Versicherungsvermittlung und die landwirtschaft⸗ liche Buchführung, die bis dahin als unselbständige Abteilungen der A.⸗G. betrieben worden waren, wurden 1926 als zwei selb⸗ ständige Gesellschaften m. b. H. mit 4 20 000 Aktienkapital hingestellt. Die Reichslandbund A.⸗G. belastete beide Gesell⸗ schaften mit je 200 000 ℳ. Zeuge Graf Kalckreuth: Man⸗ entschloß sich, die Bilanz so durchzuführen, daß man die Ver⸗ sicherungsvermittlungsstelle und die Buchführungsstelle als selb⸗ stündige e führte, um das Restvermögen heraus⸗ nehmen zu können. Sollten die Werte der Buchführungs⸗A.⸗G. und der Versicherungs⸗A.⸗G. zu hoch eingesetzt sein, so würde dies kein Schaden der Preußenkasse sein, sondern vielleicht eher ein Vorteil für sie gewesen sein. Zeuge Direktor Siedersleben gab zu, daß die Preußenkasse dadurch nicht geschädigt worden ist. Einen Vorteil habe sie davon aber ouch nicht gehabt. Zeuge Graf Kalckreuth: Als die Fusion und die Liquidation besprochen und so gut wie perfekt waren, gingen wir denselben Weg wie Raiffeisen: wir ließen uns von den Genossenschaften im Einver⸗ ständnis mit der Preußenkass Schan Lrhgerngan übergeben und haben diese in unserer Bilanz an Stelle der verlorenen An⸗ teile aktiviert. Daß eine Anzahl Genossenschaften draußen nach⸗ her Pleite gegangen ist, ist freilich richtig. Mit der Preußenkasse ist diese aßnahme eden alts ausführlich besprochen worden. euge Direktor Siedersleben: Bei meinem Eintritt in die

reußenkasse im Juli 1928 habe ich diese Verbuchungen als seit wei Jahren bestehend vorgefunden. 85 veranlaßte, daß diese Schuldverschreibungen der Preußenkasse als Sicherheit über⸗ eignet wurden. Zeuge Oberbankrat Weßling erklärte, er habe diese Verbuchungen 8c für zulässig gehalten. Ich so be⸗ merkte er, in einem Bericht darauf aufmerksam machen müssen, daß nach dem Genossenschaftsgesetz die Einsetzung von Schuldver⸗ schreibungen nicht zulässig ist und eine Gefahr und Schädigung der Genosfenscha ten bedeutet. Vors. Dr. Deerberg (D. Nat.): Vom Standpunkt des Genossenschaftsrechts ist diese Ansicht richtig, wir müssen aber hier davon ausgehen, daß die Preußenkasse sich mit dieser Regelung einverstanden erklärte, also keine Bedenken geäußert haben soll. Zeuge Graf Kalckreuth: An uns hat der Preußische Staat überhaupt nichts verloren; er hat nur zwei Jahre keine Dividende von der Preußenkasse bekommen, die haben wir auch nicht bekommen. Zeuge Oberbankrat Weß⸗

ling: Die Einsetzung in die Eröffnungsbilanz war ein Verstoß Pegen die Vorschriften der Goldbilanzverordnung. Zeuge

r. Skibe: Nach meiner Erinnerung war es kein Verstoß dagegen, A eine durch das Gesetz zugelassene Maßnahme, die mit Zustimmung der Generalversammlung getroffen wurde. Alle maßgebenden Stellen satten Kenntnis von jeder Maßnahme von Bedeutung, die Gesellschaft wußte ganz genau darüber Be⸗ scheid. Zeuge Direktor Berthele bestätigte diese Bekundung. Aufsichtsrat wie Generalversammlung seien verständigt worden.

Zeuge Dr. Skibe: Der Nachweis, daß das angegebene Ver⸗

mögen tatsächlich da war, is führt worden durch die Veräuße⸗ rung des aus Grundbesitz be E Vermögens zu einem Preise, der ungefähr 25 vH. unter dem 1925 angenommenen Preise lag. Der Verkauf ist im April 1929 erfolgt. Der Staat hat durch eine Steuerbewertung die effektive Höhe des Vermögens fest⸗ A. Zeuge Oberbankrat Weßling: Ich habe eine Bilanz er Verkaufsstelle A.⸗G. aufgestellt, die mit einer Unterbilanz

von 500 000 abschloß. Andererseits wurde aber der Wert der

Häuser auf 3 Millionen festgestellt. An dem Wert des Ver⸗ mögens habe ich keinen Zweifel. In der ausgedehnten Aus⸗ einandersetzung über diese Fragen widersprach Direktor Siedersleben der Meinung, daß durch das Eintreten der Verkaufs⸗A.⸗G. zusätzliche Werte für die Sanierung geschaffen worden seien. Tatsächlich habe die Verkaufs⸗A.⸗G. schon von

vornherein mit ihrem ganzen Vermögen für die Genossenschafts-⸗

kasse gehaftet. Das habe Graf Kalckreuth in einem Schreiben ausdrücklich betont. Die Erhöhung der Grundstückswerte sei auch rein buchmäßig vorgenommen worden. Man habe einfach in die

Bilanz der Verkaufs⸗A.⸗G. die Gruadstückswerte um denjenigen

Betrag höher eingesetzt, der erforderlich war zum Ausgleich des Defizits. Darauf erwiderte Direktor Skibe, es sei doch ein

wesentlicher Unterschied, ob die Verkaufs⸗A.⸗G. die Bürgschaft

übernommen hatte oder ob sie nunmehr mit dieser Bürgschaft in

Anspruch genommen wurde. Die in die Bilanz eingestellten

Grundstückswerte entsprächen auch dem tatsächlichen Wert dieser Grundstücke, sie seien nur in der ersten Goldmarkbilanz zu niedrig eingesetzt worden, weil man damals noch stille Reserven schaffen wollte. Direktor Siedersleben: Diese Buchungsmethode, durch die der Wert dargestellt wurde, ist ja nur ein Teil der ganzen Buchungsmaßnahmen. Hier handelt es sich einmal um die Frage, ob es richtig war, schon 1925 zu rationalisieren oder erst 1928. Ich bin überzeugt, daß die Verluste wesentlich geringer gewesen wären, wenn die Rationalisierung schon 1925/26 vorgenommen worden wäre. Präsident

Semper: 1925/26 konnten wir noch nicht wissen, daß

die Verhältnisse der Landwirtschaft sich so katastrophal gestalten⸗

würden, wie es 1927/28 geschehen ist. Zur Rationalisierung hätte es auch eines Partners bedurft, der auf festen Füßen stand.

Das konnte nur der Reichsverband sein, der aber 1925/26 noch nicht fest gefügt war. Zeuge Direktor Siedersle b en. erklärte auf Fragen des Abg. Baecker⸗Berlin (D. Nat.): Beim Reichsland⸗ bund war im Gegensatz zu Raiffeisen bereits 1926/27 volle

Klarheit erzielt. Der Reichslandbund hat der Preußenkasse nie

etwas verheimlicht, er hat seine Verluste sogar höher angegeben, als die Preußenkasse anzuerkennen bereit war. Zeuge Dr. Skibe

ist überzeugt, daß der Landbund im allgemeinen dieselben Zinsen bezahlt hat wie die übrigen Kreditnehmer der Preußenkasse. Erst

in der letzten Zeit sei eine gewisse Ermäßigung eingetreten.

Dr. Siedersleben: Es handelt sich da um einen Zinsvorteil

von jährlich 150 000 ℳ. Dadurch sollten Kontoüberziehungen der

Genossenschaften verhindert werden. Graf Kalckreuth; Ich habe durchaus nicht behaupten wollen, daß die Preußenkasse an

uns erheblich mehr verdient hat als an anderen. Was die Preußen⸗

kasse zu den Rationalisierungsmaßnahmen zuschießt, ist nur ein

Teil dessen, was sie vorher aus der Zinsspanne gewonnen hat.

Dr. Skibe betonte im weiteren Verlauf der Erörterungen: Für

die Versicherungsstelle ist ein Geschäftswert von 200 000 nicht

nur angenommen, sondern auch von der Stuttgarter Versicherungs⸗

gesellschaft auf den Tisch des Hauses gezahlt worden. Diese Summe ist auch inzwischen vom Reichslandbund anerkannt und in die Bilanz übernommen worden. Die Aktivierung der Schuldver⸗ schreibungen in Höhe von 1,8 Millionen Reichsmark wurde nach

dem Beispiel der Raiffeisenkasse damals im Einverständnis mit der Preußenkasse als Ueberbrückungsmaßnahme durchgeführt. Die Forderungen an die Genossenschaften Kottbus und Zauch⸗Belzig

haben wir seinerzeit mit vollem Recht aktiviert, da gerichtliche Entscheidungen in zwei Instanzen su unseren Gunsten vorlagen. Nachdem dann eine gegenteilige R. sch

gangen war, haben wir diese Forderungen auch nicht mehr als

Aktiva behandelt, sondern sie abgeschrieben. Vors. Dr. Deer⸗ est. Alle diese Manipulationen

die auf den ersten Blick sehr auffällig erscheinen, bedeuten also

berg (D. Nat.) stellte abschließend

kein Täuschungsmanöver gegenüber der Preußenkasse, sondern sie

waren im vollen Einverständnis mit ihr vorgenommen. Zeuge Direktor Engelmann von der Peußenkasse stimmt dem zu.

Andererseits treffe aber auch die Bezeichnung „Manipulationen“

zu, die geschäftlich betrachtet den Eindruck eines Krampfes

*

machten. Zeuge Direktor Siedersleben erklärte, die Be⸗

wertung der Kottbusser und Belziger Forderungen, die evtl. nur in jahrelangem Konkursverfahren und unter großen Härten bei⸗ treibbar waren, lasse sich nicht rechtfertigen. Dr. Skibe erkannte an, daß es sich um eine Notbilanz handelte. Die Schuldforderungem seien auch ihrer Natur nach an sich verzinsbar gewesen, man habe aber nie die Absicht gehabt, Finsen dafür zu verlangen. Man habe ig vereinigt, und damit war das Aktienkapital eine Million wert. Einen Vergleich mit der Raiff⸗ eisenbank, den der Berichterstatter des Ausschusses ziehen wolle, müsse er mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Die Gesellschaft habe ihr Aktienkapital durchaus intakt gehabt, die andlungsweise und die Absicht der Landbund⸗A. G. sei durchaus lauter gewesen. Direktor Engelmann: Formelle Berechtigungen für die Be⸗ wertung des Aktienkapitals der Landbund⸗A. G. als vollwertig waren vorhanden, die materielle Vertretbarkeit aber nicht. Direktor Dr. Skibe: Wir hätten die Schuldforderungen bei den Land⸗ wirten einziehen können, haben aber mit Rücksicht auf die für die Landwirte damit verbundenen großen Härten davon abgesehen. Das war eben eine Nervenprobe. Es gibt gesetzlich nur eine stich⸗ feste Bilanz, kaufmännisch aber gibt es Hunderte von Bilanz⸗ arten. Abg. Baecker (D. Nat.): Es handelt sich vor allem darum, was die Herren von der Preußenkasse 1926 für eine Meinung gehabt haben. Alles andere interessiert uns nicht. Die Herren Direktor Engelmann und auch Dr. Siedersleben sind doch erst 1928 an diese Dinge herangekommen. Eventuell beantrage ich die Ladung von Sachverständigen der Handelskammer, bitte aber nicht weiter in dieser Weise zu verhandeln, wie es von den Herren der Sozialdemokratie unter Abgabe von Werturteilen, hier geschehen ist. (Unruhe und Zwischenrufe links.) Da hier öffentlich Schlußfolgerungen gezogen worden sind, so verwahre ich mich auch öffentlich dagegen. Abg. Leinert (Soz.): Abg. Baecker kann hier nicht sagen: Uns interessiert das nicht; er kann nur sagen: Mich interessiert das und das nicht. Wir müssen uns solche Reden des Abg. Baecker entschieden verbitten und ganz be⸗ sonders, daß er hier im Namen des Ausschusses spricht. Abg. Se. (D. Nat.): Wir haben hier doch in erster Linie zu untersuchen, ob die Preußenkasse Fehler gemacht hat oder nicht. Das war aber 1926, und darüber müssen die damals tätig ge⸗ wesenen Herren Bekundungen machen. Abg. Kuttner (Soz.) verlas dann noch ein Schreiben des Direktors Lieber zum Komplex Raiffeisenbank. In diesem an Finanzrat Boenisch gerichteten Schreiben führt Direktor Lieber Beschwerde darüber, da seine Bemühungen, die von Uralzeff als Sicherheit hinterlegten Waren⸗ bestände zu prüfen, fortgesetzt durch Dr. Lange sabotiert würden, so daß alle Versuche, Klarheit zu schaffen, erfolglos bleiben müßten. mache den Eindruck, als ob Dr. Lange und andere Herren

die Verluste der A. G. vollstän

8 8*. 8

als „Berichligung“ mitgeteilt.

g Anleihen des Reichs, der Länder, 88 Schutzgebietsanleihe n. Rentenbriefe.

6 Dt. Wertbest. Anl. 2

6 % Preuß. Staats⸗Anl.

7 % do. Staatsschat

7 9% do. do. I1. Folge 6½¾ do. do., rz 1.10.30

6 % Baden Staat RM⸗ Anl. 27, Idb. ab 1.9. 84 8 9 Bayer. Staatsschatz

5 do. do., rz. 1. 6.33 68 % Braunschw. Staat

8 % do. do. 29, uk. 1.,4.34 8 % Hessen Staat RM⸗

eichsgerichtsentscheidung er⸗ 6 Lübech Staat NM⸗ 8 % do. Staatsschatz 29, 8 8 Mecklbg.⸗Schwer. 8 1 do. do. 29, uk. 1.1.40 7 1S do. do. 26, tg. ab 27 7 % Mecklenb ⸗Strel. t Sachsen Staat RM⸗ 86 do Staatssch. R. 4

7 do. do. R. 2, fi lI. 1.7 7 ½ Thür. Staatsaul

7 ⁄½ do. RM⸗A 27 u.

Nr. 16.

festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 NM. 1 österr.

Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1Gld.österr. W. = 1,70 NM 1 Kr ung. oder tschech W. = 0,85 RM. 7 Gld südd W. 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Bancn =1,50 RM skand. Krone = 1,125 RM 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl = 2,16 RM. l alter Goldrubel = 3,20 NM. Pesr (Gold) = 4,00 RM. Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 8.40 RM. 1 DYen = 2,10 RM. 1 Zlotyv, 1 Danziger Guldern = 0,80 RMN Pengö ungar W. = 0,75 RM

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt daß nur bestimmie Nummern oder Serier lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet

Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben. so ist es dassenige des vorletzter Geschäftsjahrs 22☛ Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ e. sowie für Ausländische Banknoten eesinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

Etwaige Druckfehler in den heutigen ursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtragestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels

Bankdiskont.

Berlin 6 ½ (Lombard 7 ¼9. Danzig 6 (Lombard 7) Amsterdam 4. Brüssel 3 ½. Helsingfors 7. Italien 7 Kopenhagen 5. London 5. Madrid 5 ½. Oslo 5 Paris a½. Prag 5. Schweiz 3 ½. Stockholm 4%. Wien

Deutsche festverzinsliche Werte.

Mit Zinusberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

10-1000 Doll, fl. 12.32. 6 % do. 19-1000 D., 1.55 7 % do. Reichs A. 29 uk34 6 9% do. do. 27, uk. 37

ab 1. 8. 34 mit 5 4 do Reichssch. „K* (Goldm.), ab 1932 5 %, ℳ6f. 100 G M., auskosb 87,25 6 Fo. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer

1928, auslosb. zu 110 b 91,4b G I. J., rz. 100, f. 20.1.83 web G rz. 102, fällig 20.1. 33 976

Anl. 27 unk, 1. 2. 32 6 Bayern Staat RM⸗

1929, rz. 1.3.82.

GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33

Aul. 29, unk. 1. 1.36 Anl. 28, unk. 1. 10.33

fällig 1. 7. 1932 RM⸗A. 28, uk. 1.3. 33.

Staatssch., rz. 1.3. 31 Anl. 27, uk. 1. 10. 35

v. 29 P. fäll. 1 1,32 .75 G 8 .1 b

1926, unk. 1 3. 36 74 25 b G Lit. B, unk. 1. 1. 32 1 74 b

8% Dtsch Reichsp Schatz F 1 u. 2, rz. b

8 ¾ Preußische Landes⸗ 4 do. Lig.⸗Goldrentbr] 1.4.10 s75 8 b G 75 8b

Dt. Ant.⸗Auslosungssch.⸗ in 4 51,6 b 6 51,6b G Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld

8 8 G vVTER“ do 51,5 G 651,25 G Hamburger Anl.⸗

., Ablös.⸗Anl. 1

Lübeck Anl.⸗Auslosgssch“ do 80,25 G 50,1 G Mecklenburg⸗Schwerin

Thür. Anl.⸗Auslosgssch“

rentenbk. Goldrentbr Reihe 1, 2, uk. 1.4. 34] versch 95,25 6 95,25 G

Ohne Zinsberechnung.

ohne Auslosungsscheins do. 68,6 b

us⸗ losungsscheine“* do. 49,5 b 49 b

ohne Auslosungsscheins do. 7,5 G 71,5 b G

Ant.⸗Auslosungssch.“* do. (51.5 G 1,25 G do. 48,25 b G 6 einschl en Ablösungsschuld ein des Auslosungsw.)

Deutsche Wertbest A

nl bis 5 Doll.. AN in ½8½ —— 1080b G

4 Deutsche Schutzgebier

Gekündigte ungel., verloste u. unverl. Rentenbriefe 4, 3 8% Posensche, agst. b. 3112.17¼ —.— —.—

Anleihen der Kommunalverbände. a) Anleihen der Provinzial⸗ und

Brandenburg. Prov.

do. do. 26, 31. 12. 31 Hann Prov. GM⸗A.

do. NM⸗Anl. R. 2 B,

do do. R 10-12,1.10.34 8 do. R. 13, 1. 10.35. 0

öFsö 1.1.7 3,25 b 3,1 b

vpreußischen Betirksverbände.

min giusberechnung.

unt. bis.. vzw. verst. tilgbar ab...

RM⸗A. 28, 1. 3. 33 1.3.9

Reihe 1 B, 2. 1. 26

4 B u. 5. 1. 4. 1927

do. R 368, z. 103, rz 1 10. 1931

do Rethe 6 do. Reihe 7

. do. R. 8, 1. 10. 32 do. R. 9, 1.10. 38

zum Deutsche

Fanuar

Heuuger Voriger

Niederschles. Provrnz

RM 1926, 1. 4. 32 do. do. 28. 1. 7. 33 Ostpreußen Prov. RM⸗

Anl. 27, A. 14,1.10.32 Pomm. Pr. RM 28, 34 do. Gd. 26, f. 31 12. 30 Sachsen Prov.⸗Verb

RM Ag. 13, 1. 2. 33 do. do. Ausg 18 do do. Ausg. 14 do do. Ag. 15,1.10.26 do. do. Ausg. 16 A.1 do. do. Ausg. 17 do. do. Ausg. 16 A. 2 do. do. Gld. A. 11u. 12 8 1. 10. 1924 Schlesw.⸗Holst. Prov.

RM⸗A. A. 14, 1.1.26 do. A. 15 Feing. 1.1.27 do. Gld⸗A., A 16,1.1.32 do. RM⸗A.A17,1. 1.32 do. Gold, A. 18, 1.1.32. do RM. A. 19,1.1.32 do. Gold, A. 20, 1.1.82. do. RM, A. 21 F, 1. 1.33 do. Gld⸗A. A. 13, 1.1.30 do. Verb RM⸗A 28 u. 29 (Feing), 1.10.38 bzw. 1.4 1934...

29g. & 2⸗ 1 8 SGöPPSöSüüeVn

28.2 —,—— ———

8

Kasseler Bezirksverbd. Goldschuldv 28,1.10.33

Wiesbad. Bezirksverb.

Schleswig⸗

Altenburg (Thür.)

Augsbg. RM⸗A. 26, 1. 8. 193811 8 do. Schatzanweis. 28,

Berlin Gold⸗Anl. 26

1. u. do. RM 31.3.50,gar. Verk⸗A do. Gold⸗A. 24.2. 1.25 do. Schatzanw. 28,

Bochum Gold⸗A. 29, Bonn RM⸗Anl. 26,

do. do. 29, 1.10.34 Braunschweig. RM⸗

Breslau RM⸗Anl.

do. 1928 II, 1. 7. 34 do. 1926, 1931

Dortmund Schatz⸗ Dresden RM⸗Anl.

do. do. 26 R. 1,1.9.87 do. do. 26 R. 2,1.2.32 do. do. 28, 1. 6. 35 do. Schatzanweis.,

Duisburg RM⸗A.

do. 1926, 1. 7. 32 Düsseldorf RM⸗A.

Eisenach RM⸗Anl. Elberfeld RM⸗Anl.

do. 19268, 31. 12. 31 Emden Gold⸗A. 26,

Essen RM⸗Anl. 26,

Frankfurt a. Main Gold⸗A. 26, 1.7.32 do. Schazanweis. 28,

Fürth Gold⸗Anl. v.

Gelsentirchen⸗Buer RM⸗A28N, 1.11.33 Gera Stadtkrs. Anl. v. 1926, 31. 5. 32. Görlitz RMN⸗Anl. v. 1928, 1. 10. 33

Hagen 1. W. RM⸗ Anl. 28, 1. 7. 33

Kassel RM⸗Anl. 29, Kiey! RM⸗Anl. v. 26,

Koblenz RM⸗Anl. von 1926, 1. 3. 31 do. do. 28, 1.10.33 Kolberg/Ostseebad

Köln RM⸗Anl. 29, fällig 1. 10. 1932 Königsberg 1. Pr. G.⸗A. A. 2,3, 1.10.35 do. Gold⸗Anl. 1928b

Ausg. 1, 1. 7. 1933.

Leipzig RM⸗Anl. 28 1. 6.

Magdeburg Gold⸗A 1926, 1. 4. 1931 do. do. 28, 1. 6. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, 1.7.30 do. do. 26, 1.10. 31 do. do. 27, 1. 8. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM 28, 1. 5. 1931 München Schazan⸗ weis. 28, HI. 1. 4.37

do. Schatzanweisgn., rz. 110, rz. 1. 6. 33.

Schatzanweis., rz. 110,

fällig 1. 5.33.

n sscheine Anl.⸗Auslosungssch.

I. 10. 19348 Gold⸗Anl., 1931]8. fäll. 1. 5. 1931

2. Ag-. 1.6.31 8⸗A. 28 N fäll.

fäll. 1. 4. 1938 1. 1.1934 1. 8. 1981

Anl. 26 X, 1. 6. 31 1928 I, 1933

anw. 28, fäll. 1,5.31 1928, 1. 12. 33

fäll. 1. 6. 1933 1928, 1. 7. 33

1926, 1. 1.32

1926, 31. 3. 1931 1928, 1. 10. 33

1. 6. 1931

Ausg. 19, 1992

fäll. 1. 4. 19381

1923, 2. 1. 1929

1. 4. 1934 1. 7. 31

M⸗A. v. 27, 1.1.32

34

5

olst. Prov.⸗ * do. Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine“.. t einschl. ½ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.). einschl. 1 Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.).

b) Kreisanlethen.

Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., 1. 1.1924 do. do. 24 gr., 1.1.1924

c) Stadtanlethen.

Mit Zinsberechnung.

unk. bis.. bzw. verst. tilgbar ab... Aachen RM⸗A. 29,

B

do.

bo.

V 1.1 1.1.7

1.4.10 1.4.10

1.2.8

1.5.11

1.6.12

1.1.7 1.1

1.4.10

1.1.7

1.8.9 89 G 1.4.10 87,5

1.6.12

4. 11.

1.5.11

1.6.12 1.6.12 1.5.11 1.6.12

1.6.12 95eb G

1.6.12 1.1.1

1.1.7

1.4.10

1.4.10 82,8 G 1.1.7

1.3.9 1.4.10

1.1.7 1.4.10

1.4.10 1.1.7

1.1.7

1.6.12

1.4.10 1.6.12

4.7 .10

1.5.11

1.4.10 101 ';

1.5.11

Ohne Zinsberechnung. Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine †. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Irween. 8 do. Ablös. o. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* Xdo. do. do. Gruppe 2* X do. Rheinprovtnz Anleihe⸗ N

in 4

. do. uslos.⸗Sch. do.

Preuß. Ld. Pfdbr. A.

Thür. StaatSchld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R2, 1.7.32

eEn⸗ 1.9.30 o.

Nassau. Landesbauk

do. do. Ag. 10, 21.12.33 do. do. A11, rz. 100, 1934 do. do. G. K. S. 5. 30.9.43 do. do. do. S6 u 7,30.9.34 do. do. do. S. 8, 30.9.34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf.

Ostpr. Prv. Ldbt. G Pf. Pomm. Prov⸗Bt Gold Rheinprov. Landesb.

do. do. A. 1u. 2 N. 1.4.32 do. do Kom l a, 1b, 2. 1.31 do. do. bo. A. 3 1.4.39. do. do. do. A. 2, 1.10.31 Schlesw.⸗Holst. Prov.

do. do. Kom. R. 2, 1.1.34 Westf. Landesban! Pr.

do. vo. Feing. 25,1.10.30. do do. do. 26 1.12.371 do. d0. do0. 27 R. 1, 1.2. 22 do. do. G. Pf. R1, 1.7.34 do. do. do. Kom R. 2

Nürnberger Gold⸗ Anl 26, 1. 2.19381 do. do. 1928 do Schatanwsg. 28 fällig 1 4. 1931

Oberhauj.⸗Rheinl. RM⸗A. 27, 1. 4. 32 Pforzheim Gold⸗ Anl 28, 1. 11.31 do. RM⸗A 27,1.11.32 Plauen RM⸗Anl. 1927, 1. 1. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, 1. 10. 1933. Stettin Gold⸗Anl. 1928, 1. 4. 1933 Wetmar Gold⸗Ant. 1928, 1. 4. 1931 Bwickau RM⸗Anl. 1928, 1. 8. 1929

do. 1928, 1.11.1934

Emschergenossensch. A. 6 RA 26, 1931 do. do. A. 6R B27, 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Bb. G. A. 5,1.11.278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., 1929 § d.Süb Ti,1 z1 do. do. Ag. 8, 1930 do. do Ag4, 1.11.26 § § sichergestellt.

sind nach den von

unk bis. BraunschwStaatsbk. Gld⸗Pfb. (Landsch) Reihe 14, 1. 4. 1928 do. R. 16, 30. 9. 29 do. R. 20, 1. 1. 33. bo. R. 22, 1. 4. 338 do. R. 23, 1. 4. 35 do. R. 19, 1. 1.33 do. R. 17, 1. 7. 32 do. Kom. do. R. 15,29 do. do. do. R. 21,1.1.33 do. do. do. R. 18,1.1.32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfandbr. R. 1,2 u. 7, 1.7.31 bzw. 31.12.31 do. R. 8 u. 9, 30.6.82 bzw. 31. 12. 32 do. R. 10, 31.12.33

do. R 3, 4,8, 31.12.31 vo. vo. R. 5, 890. 6. ub2

do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, 31. 2. 32 do. do. R. 1, 31. 3.32 Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1.7.1934 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925,81.12.29 do. do. S. 2, 1.8.30 do. do. S. 4, 1.8.31 do. do. S. 5, 1.8.33 do. do. S. 1 u. 3,1.8.30 do. do. GM (Liqu.) do. do GK. S. 2,1.7.32 do. do. do. S. 1,1. 7.29

Glm. Pf. R 2, 31.3. 30 do. do. R. 4, 30.6.30 do. do. R. 11, 1.7.38 do. do. R. 13, 1.1.34 do. do. R. 15, 1.7.34 do. do. R17,18,1.1.35 do. do. R. 5, 1.4.32 do. do. R. 10, 1.4.33 do. do. R. 7, 1.7.32 do. do. R. 3, 30.6.30 bo. do. Kom. R12,33 do. do. do RI4,1.1.34 do. do. do RI6,1.7.34 do. do. do. R. 6,1.4.32 do. do. do. R. 8,1.7.32

do. do. do. R. 3,1.5.34 do. Schuldv. Ag. 26, 1. 10. 1932

S. 4 Ag. 15.2.29,1.7.35 do. Pfandbriefe 1926 do. do. 27, 1. 1. 32. do. do. 1.1. 91

do. R. 2, 1. 9. 31 .. do. R. 7-9, 1. 3.33 b. do. R. 10,. 1. 3. 34 .. do. R. 4, 1.9.31 b. do. R. 6, 1. 9. 32 ). do. R. 3, 1.9. 31 . do. R. 5, 1.9. 32 do. do. Kom. R. 1, 1.9.31 do. do. do. R. 3, 1. 9. 33

Gd.⸗Pf. A8,9 31.12.33

R. 1. rz. 100, 1.9. 31 do. do. Kom. Ausg Bst. A, rz. 100, 1.10.31 Ag. 1, rz. 102, 1.10.33 1926, Ausg. 1, 1.7.31

Gold⸗Pf. 1. 4. 31

Ldsb. GdPf. N1, 1.1.34

Doll Gold R. 2 N

Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl Sch. (in d. Auslosungsw.)

Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. ½ Abl.⸗Sch (in ½ d. Auslosungsw.)

d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften. Die durch“* gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. een Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. bzw. verst. tilgbar ab...

20U᷑SSD᷑U

grrFPrrere EeEEzgeE;

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828

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20

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8028 2 9œα0U2n 2 oUocel =.

b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.

Hann. Landeskrd. GPf

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf.

Anteilsch. z.5 ½ Liq. G. Berl. Pfandbr. ASB Berl. Goldstadtschbr.

1. 2x

002—2

Brandenb. Stadtsch.

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Anteilsch. old.

Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗

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do. do. Rgu. 11,2. 1.32 do. do. R2 u. 12,2.1.32 do. do N1 u 13,2.1.32

Ohne Zinsberechnung.

4 % Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Binstermin 1. 1. 70] —,—

0) Sonstige. Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst.

Hul. 3, 1. 10. 33.

Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. G. R. 1. 1.4.33 do. do. 26 R. 1,31.12.32 do. do. 27 R. 1, 31.1.32.

Disch. Kom Gld 25 (Girozentr.), 1.10.31 do. do. 26 A. 1,1.4.31 do. do 28 A 1u 2, 2.1.33 do. do. 28 Ausg 3.

u. 29 Ag. 1, 1.1.34 do. do 26 A 1,1.4 31 do. do. 28 . 1 1.1.33 do. do. 27 A. 1 . 1.9.32 8 —— 1 1.9.24 o0. doS. 1.4.31 SparkGirov. 1.1.32

do. 26 A. 2 v. 27. 1.1.33 7 1.1.

Dhne Zinsberechnung. Schlesw. Holst. Ld! Rtb do. do.

Westf. Pfandbrtefamt f. Hausgrundstücke.

1.1.7 1.1.7

4] 1.4.1 1.4.1

222

Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R. do. (Abfind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗K Schuldv. do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. Reihe 4 do. Reihe B do. do. Lig Pf.oAntsch Anteilsch. z. 5 Liq.⸗ G. Pf. d. Ctr. Ldsch. Landwtsch. Kreditv. Sachs. R2 N, 1. 11.30 do. Gldkredbr. R. 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX. Meckl. RitterschGPf. 8 2ene Farr 1 nd. r.) Ostpr. Idsch. Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. [dsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 do. do. (Abfindpfbr.) do. neuldsch. fKlngdb G. Pf. (Abfindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr... 2 do. 31. 12. 29 do. do. Ausg. 1 2 bo. do. Ausg. 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant.⸗Sch. Antsch.z. 5 % Lig. GPf.

2

2. 22b9

scchlles. Ldsch. GSPf, 30 do. do. Em. 2, 1.4.34 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2.. do. do. Em 1... do. do. (Lig.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗

Schlw. Holst. lsch. G. do. do.

do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. 8 estf. .G.⸗Pfd. do. do. do. do. do. (Abfindpfb.)

do. do. (m. S. Au. B) do. do.

do. do. Ser. A.. do. do. S. A. Liq. Pf.

Pf. dBerl. Pfb ASA. (Absind⸗Gd.⸗Pfb.)

do. do. 26 u. S. 1, 2 do. do.

G. Pf. R. 8(Lig. Pf.)

Pf. d. Brdö. Stadtsch schaft G. Pf. R. 5,30 do. do.⸗R. 7. 2. 1. 31 do. do. R. 3. 6, 10, 2.1.29bz w. 31bz. 32 do. do. R. v, 2. 1.32 do. do. R. 14 u. 15,32. do. do. R. 18 1.4.33 do. do. R. 19, 1.4.33 do. do. R20,21.2.1.34 do. do.R. 22,1.11.34 do. do. R. 23, rz. 35 do. do. R. 24 i. K. 30

Pos. S. 1-5. uk. 30 -34

Dresdn. Grundrent.⸗

Anst. Pf S.1,2,5,7-10

* do. do. S. 3, 4, 6 N *do. Grundrentbr 1-314

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerung

-eeseneee.!

2₰ . 1 do. do. Ser. 2* do. do. ohne Ausl.⸗Sch.] do.

deinschl ¹½ Ablösungsschuld (in des Auslosungsw.).

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

90 Sa aoachachoo Ul 9. 02

1

2 2m29nãᷓS᷑ùSSgn o

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2

. Prv.S,.2., n-

G. Pf. d. Schles. Lsch. sf.

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—.

1.4.10 1.4.10 1.4.10

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b. .

4

m 29

4, 3½, 3 % Westpr. neulandsch.¹ ¹ m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17 Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru

d) Stadtschaften.

Mit Zinsberechnung.

10 109, 75 b G [103,59 G

Süsrürüereess-see

o. G. 0. n G G G6 PEöEͤEPEEC 2

——8VqV—

AMSASHN SGöPGöüüäGüönn 8 2

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverk. Stücke. *2 Calenberg. Kred. Ser. D, F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24) 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische 74,3 ,3 Kur⸗n. Neum. K.⸗Obl. N Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbv. bis Ser. 22, 26 33 (versch.) do. do. 3 ½ % bis Ser. 25 (1.1.7) *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein T. Enle NI 8 24, 3 ½, 3] % Westpr rittersch. I-II!

in ½ do. (65,5 b

Deutsche Hyp.⸗Bank 8 Dp

Dtsch. Wohnstätten⸗

122

gEggehes SS8

82552FPPhebebn’ss

1.1.7

4 versch. do.

1.4.1

5

²ausgest. h. 31. 12.17. 8

do GK. E;, nrv. 1.1.30

GothaGrundtr. GPf

do. do. do. A. 1, uk. 28 do. do. GPf. A7(Liq.⸗

Anteilsch. z. Liq.⸗ veucxKaia⸗.

GothaGrundtr.⸗Bk.

Hamb Hyp⸗B. Gold⸗

Anteilsch. z. 4 ½ % Liq.⸗ G. Pf. Em. Lö. Ham⸗ burger Hyp.⸗Bankff. ZIRMp.

Bi., Gordtr. Weim. Gold⸗Pfdbͤr R. 2, j. ThürL. H. B, 28.2.29 do. Schuldvz1, 31.5.28

Bayer. Handelsbt.⸗ G. Pfb. N. 1-5,1.9.33 do. do. R. 6, 1.1.34

R. 1. 1929 do. do. R. 2-4, 1930 do. do. R. 5. 1931 do do. R 6, 1.10.31 do. do. R. 7 1.11.31 do. do. R. 1 1.3.92 do. do. R. 1 1.6.32 do. do. R. 2, 1.1.33

Bayer. Landw.⸗Bk. G HPf. N20, 21,1930 Bayer. Vereins! GP S. 1-5, 11-25,36-88, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32 do. 90-93 1.1.,1.10.33 do. S. 94, 95, 1.1.34 do. S. 96, 97. 1.7.34 do. S. 98,99, 1.10.34 do. S. 100-102,1.1.35 do. S. 1—2,. 1. 1.32 do. S. 1— 2, 1. 1.32 do. Kom. S. 1— 10 do. do. S. 1, 1. 1. 32 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, 31. 3. 30 . Ser. 3, 31.12.31 . Ser. 4, 30. 9. 30

S. 5 u. 6,30.9.30] .12, 1. 10. 32 . 13, 2. 1. 33 11.54 er. 7. 1. 1.92

it. 1. 7. 92

L. S. 10, 1.10. 32

. Ser. 9, 1. 1.32

(Mobilis.⸗Psdbr.) do. Serie 8 (Lig.⸗

Pfdbr.) o. Antsch. do. K. S. 1, 31.3.31

X Ser. 4, 1. 1. 33

Ser. 5, 1. 4. 33

. Ser. 2, 1. 1.32

. Ser. 3. 1. 10. 22

2Ao

( .

Braunschw.⸗Haunn. Hup.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 25, 91. 10. 31 do. do. 24, 31.10.30 do. do. 27, 1. 11. 32 do. do. 28, 1. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 35 do. do. 26, 1. 11. 31 do. do. 27, 1. 11. 31 do. do. 1926 (Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 ¼8Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannon Hvv⸗Bk. Braunschw.⸗Hann. Hyp B. GK, 31.10.30 do. do. do., 1. 11. 31

a do do 92.,1 11 921 d. do do 31.12.28

Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. P. N 1, 30.9.27 do. do. R. 5, 1.10.33 do. do. R. 6, 1.10.34 do. do. R. 2,31.12. 32 do. do. R. 4, 1.4.32 do. GK. R. 1, 31.3.30 do. do. R. 2, 30.6.31 do. do. R. 3, 1.7. 32

Deutsche Hyp.⸗Banl Gld. Pf. S26.31.9.29 do. S. 27, 31. 12. 29 do. S. 28-29,31.12.31 do. S. 34, 1. 2. 33 . S. 36, 1. 4. 54

S. 37, 2. 1. 35 S. 30, 31. 3. 32 . S. 31, 31. 3. 32

S. 39, 1. 1.31 . S. 32 v. 26 u. 29 (Liq. Pf.) o.Antsch.

Id.⸗K. S. 6, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do. do. Ser 8.

Hyp. B. G. R, 1.1.32 do. do. R. 4, 1. 1. 33. vo. do. R. 5, 1. 1.34 do. do. R. 2, 1. 1. 32 do. Kom. R. 6 1.9.34

Frankf.Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, rz. 30 do. do. Em. 10, rz. 33 do. do. Em. 12, 1z. 34 do. do. Em. 13, rz. 35 do. do. Em. 15, rz. 35 do. do. Em. 7, rz. 32 do. do. E. 8, uk. b. 38 do. do. Em. 2, rz. 29.

do. Em. 11 (Lig⸗Pf) ohne Ant.⸗Sch. do. do. Em. 14, rz. 35 do. do. Em. 16, rz. 35 do. do. Em. 6, rz. 32 do. do. E. 9, uk. b. 33

A. 3, 3a, 3 b, uk. 30 do. G. Pf. A. 4, uk. 30 do. do. Gld. Hyp. Pf. Abt. 5,5a, uk. b. 31 do. do. Abt. 8, uk. 34 do. do. Abt. 9, uk. 35 do. do. do. A. 6, uk. 31 do. do. Goldm Pf. Abt. 2, uk. b. 29

Pf.) o. Ant.⸗Sch.

Grundkredit⸗Bk.

Gold⸗K. 24, uk. 31 do. do. do. 28,uk. 34 do. do. do 29, uk. 35

Hyp. Pfd. E. EF, uk. 33 do. do. E. G, uk. 33 do. do. E. H. uk. 34 do. E. A, uk. 28

1. 4. 30 ausglospfl. do. do. Em. D, uk. 32 do. do. Em. E. uf. 32 do. do. E. M Mob. Pf do. do. Em. L Liq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.

Heutiger- Boriger Kurs

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr. Miz Zinsberechuung. unk. b. bzw. n. rückz. vor.. (n. r. v.), bzw. verste tilgb. ab. 8

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