1 Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen. 3. Aufgebote, 4 Oeffentliche Zustellungen, 5 Verlust⸗ und Fundsachen,
7 Aktiengesellschaften,
8 9
10.
11
12.
* Wertwavieren, 1 la 6. Auslosung usw von Wertpap “ 8 “ 14. Verschiedene
Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche Hlsaso eeüscheften Gesellschaften m b. H. Genossenschaften,
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Bankausweise Bekanntmachungen.
3. Aufgebote. [91734 Aufgebot und Zahlungssperre.
Der Jakob Josef Bach in Burg Sterrenberg, Post Camp a. Rhein, ver⸗ treten durch den Winzer Wilhelm Bach, ebenda, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 392888 über 25 RM. und des Auslosungsscheins zu dieser Anleihe Gr. 14 Nr. 2888 über 25 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gesordert, spätestens in dem auf den 12 November 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C., Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zimmer 229/230, Hauptgang B, zwischen den Quergängen 5— 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Zugleich wird der Reichsschulden⸗ verwaltung in Berlin wegen der oben bezeichneten Papiere verboten, an einen anderen Inhaber als den Antragsteller irgendeine Leistung zu bewirken. — F. 955. 29.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216. [91353 Aufgebot.
Die Firma E. R. Michelsen Sohn, Mölln i. Lbg., hat das Aufgebot der zwei Wechsel, beide ausgestellt von der Antrag⸗ stellerin, und zwar: 1. Mölln, den 28. De⸗ zember 1929, fällig am 28. März 1930, über 1440,— RM, Akzeptant Ernst Soet⸗ beer, Hollenbek b. Sterley i. Lbg., 2. Mölln, den 4. Januar 1930 fällig äm 4. April 1930, über 3248,50 RM., Akzep⸗
tanten: Else Gräfin v. Baudissin⸗Zinzen⸗
dorf geb. Hirschberg, Else Hirschberg geb. Hamann, Carl Hirschberg, Cay Hirsch⸗ berg, sämtlich Lammershagen b. Selent, beide Wechsel zahlbar in Kiel bei der Landschaftlichen Bank und in Blanko indossiert von der Ausstellerin, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 17. September 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Kiel, Nebengerichtsgebäude, Ringstraße 79, Zimmer 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Kiel, den 13. Januar 1930. Das Amtsgericht. Abt. 23.
[91735] Aufgebot. 8
Der Peter Tils in Fliesteden, Rittergut Frenzenhof, Ehefrau Albert Samuel, Sarah geb. Stock, in Köln⸗Ehrenfeld, Mechternstr. 51, und der Wilhelm Esser, Händler in Godorf a. Rhein, jetzt in Fliesteden, haben das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefs vom 10. Ja⸗ nuar 1902 über die im Grundbuch von Hüchelhoven, Krs. Bergheim, Band 25 Blatt 1200 in Abteilung III unter Nr. 1. für den Gutspächter Anton Tils in Fliesteden eingetragene, zu 5 % lährlich verzinsliche Restkaufpreisforderung von 900 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. August 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem uaterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗
termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗
lpooserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bergheim, den 11. Januar 1930.
Amtsgericht.
Aufgebot.
Schuldiener
Sindelfingen hat beantragt, seinen ver⸗
““
schollenen Bruder, den am 6. August 1860 Kutscher
zuletzt wohnhaft in Sindelfingen, etwa im Jahre 1890 nach Amerika ausgewandert für tot Der bezeichnete Verschollene
in Sindelfingen geborenen Wilhelm Heinrich Heininger,
zu erklären.
wird aufgefordert, sich spätestens in dem
aut Donnerstag, den 18. September
1930, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, die Todeserklärung erfolgen wird.
alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Böblingen, den 14. Januar 1930. Amtsgericht.
[91738] Aufgebot.
Die Ehefrau Dorothee Wonnerow geb. Daasch in Neu Darchau, jetzt Hamburgg, Grabenstr. 10 He. 4, hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Heinrich Friedrich Wilhelm August Wonnerow, angeblich
am 25. September 1874 in Amholz ir
Mecklenburg geboren, zuletzt wohnhaft in Der
Neu Darchau für tot zu erklären. bezeichnete Verschollene wird aufgefordert
sich wätestens in dem auf den 19. August 1930, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten
1* Karl Heininger in
widrigenfalls An —
melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Dannenberg, den 14. Januar 1930. Amtsgericht.
[91739] Aufgebot. Der Schuhmachermeister Friedrich Retz⸗ laff, Pfleger des abwesenden Johann Friedrich August Rahn aus Naugard, hat beantragt, den verschollenen Schuhmacher Johann Friedrich August Rahn, geboren am 29. September 1844 in Treptow a. R., zuletzt wohnhaft in Naugard, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf den 3. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Nangard, den 15. Januar 1930. Das Amtsgericht.
[91740] Aufgebot. Johann Diqual, Bauunternehmer in Waiblingen, hat beantragt, seinen Sohn Eugen Diqual, geb am 30. Dezbr. 1888, zuletzt wohnhaft in Waiblingen, im Jahre 1907 nach Amerika ausgewandert und seit 1908 verschollen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 19. September 1930, nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. — F. 43/30.
Württ. Amtsgericht Waiblingen.
[91742 Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. November 1929 ist die Chorsängerin Barbara Rosine Friedrich, geboren zu München am 28. Februar 1866, unter Festsetzung des Zeitpunktes des Todes auf den 1. Januar 1929 für tot erklärt worden. Sie war eine uneheliche Tochter der am 26. Sep⸗ tember 1904 in Wiesbaden verstorbenen Anna Maria Friedrich, welche außer der Erblasserin noch eine zweite uneheliche Tochter Anna Friedrich hatte. Da bisher keine Erben ermittelt werden konnten, werden alle welche Erbansprüche zu haben glauben, aufgefordert, diese bis shüt. eng 30. April 1930 bei dem Nachlaß⸗ gericht anzumelden, widrigenfalls fest⸗ gestellt werden wird, daß der Bayerische Fiskus der alleinige Erbe⸗ ist. Düsseldorf, den 16. Januar 1930. Amtsgericht. Abt. 18.
Bekanntmachung.
Der am 18. März 1924 in Freiburg i. B. verstorbene Gerichtsassessor Dr. Otto Heinrich Müller hat in seinem Testament vom 9. Februar 1916 eine Familienstiftung zugunsten der ehelichen Nachkommen der Verwandten seiner ver⸗ storbenen Eltern, des Rentners Otto Müller und seiner Ehefrau Marie geb. Auerbach aus Erfurt, als Erbin eingesetzt. Das Stiftungskapital beträgt schätzungs⸗ weise etwa 32 000 RM. Zur Entschei⸗ dung über die Genehmigung der Stiftung wird Termin auf den 19. Februar 1930, vorm. 11 Uhr, im Zimmer 127 des Zwilgerichtsgebäudes, Preußenring 13, hierselbst, anberaumt. Zugleich werden die Mitglieder der berufenen Familien aufgefordert, sich im Termin über die Genehmigung zu erkläten, widrigenfalls ihnen gegen die Entscheidung die Be⸗ schwerde nicht zusteht.
Halle (Saale), den 16. Januar 1930.
Das Amtsgericht. Abt. 1.
[91741]
[91743] Beschluß.
Am 6. September 1929 ist zu Kassel, Emmerichstraße 6, der Farbenfabrikant Ehrenfried Freund verstorben. Auf Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalt Dr. Früchte in Kassel werden hiermit diejengen, denen Forderungen gegen den Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Forde⸗ rungen bis zum 7. April 1930 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls diejenigen Gläubiger, die sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet baben, unbeschadet des Rechts, vor den a (Verbindlichkeiten aus Pflichtteilrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit „Berriedigung verlangen können als sich nach Befriedigung der nichtausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.
Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweismittel sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. 1 Kassel, den 6. Januar 1930. Amtsgericht. Abt. VN. Brencher, Gerichtsassessor.
[91736] Der Fhebeit. Alte Harzstr. 3, vertreten durch echtsanwalt Loescher in Osterode a. H., hat das Aufgebot zur Ausschließung des eingetragenen Eigentümers der im Grund⸗ buch von Lerbach Band VI Blatt 274 eingetragenen Wiesengrundstücke, Hütten⸗ arbeiter Wilhelm Knop in Lerbach, gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Die Erben des Hüttenarbeiters Wilhelm Knop werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. März 1930, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird. Osterode a. Harz, den 9. Januar 1930. Amtsgericht.
[91745] Durch Ausschlußurteil vom 14. Januar 1930 sind die Hypothekenbriefe a) vom 4. Juli 1878 über 2145 ℳ, b) vom 17. Oktober 1882 über 2085 ℳ für die Ehefrau des Kürschners Carl Krämer, Marie geb. Jenter, eingetragene Forde⸗ rungen für kraftlos erklärt. Braunschweig, den 14. Januar Das Amtsgericht. 2.
“
Arbeiter Berthold Peinemann in
[91744] j Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts ürstenau vom 7. Januar 1930 sind der vpothekenbrief vom 8. Januar 1902 über die für die Sparkasse in Berge auf dem Grundbuch von Hartlage Bd. I Bl. 6 Abt. III Nr. 1 eingetragene Darlehns⸗ hypothek von 15 000,— ℳ sowie der Stammhypothekenbrief vom 3. Juli 1888 über die für die Sparkasse in Berge auf dem Grundbuch von Hartlage Bd. I Bl. 6 Abt. III Nr. 3 eingetragene Darlehns⸗ hypothek von 20 000,— ℳ für kraftlos erklärt. b Amtsgericht Fürstenau, 7. 1. 1930.
[91746] 1
Durch Ausschlußurteil vom 5. Dezember 1929 sind 1. der seit dem Jahre 1861 verschollene Anton Kokott, zuletzt wohn⸗ haft in Biestrzinnik, mit dem 31. De⸗ zember 1872, 2. die seit dem Jahre 1872 verschollene, am 28. September 1858 ge⸗ borene Franziska Knopp, zuletzt wohn⸗ haft in Wengern, Kreis Oppeln, mit dem 31. Dezember 1889 für tot erklärt worden.
Oppeln, den 5. Dezember 1929.
Amtsgericht.
4. Hessentliche Zustellungen.
[91363] Oeffentliche Bekanntmachung wegen unbekannten Aufenthalts.
Es klagen auf Scheidung: 1. Frau Elisabeth Heidt geb. Schulz zu e. berg, Preußen, Cranzer Allee 76 bei Rauter, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Ludwig Mayer, Berlin W. 9, Linkstraße 6, gegen den Flieger Fritz Heidt, zuletzt Charlottenburg, aus § 1568 B. G.⸗B. — 22. R. 3594. 29 —, 2. der Arbeiter Willi Winterfeld zu Berlin⸗Pankow, Kaiser⸗Friedrich⸗Str. 67 bei Klose, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Eduard Goldmann, Berlin, Potsdamer Straße 118, gegen Frau Hertha Winterfeld, zuletzt Adlershof, Kreis Teltow, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. — 34. R. 3093. 29 —, 3. Frau Johanna Walter geb. Griecks aus Berlin, Monu⸗ mentenstraße 31 a, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Leon Rothkugel, Berlin W. 30, Schwäbische Straße 5, gegen den Elektrotechniker Oskar Carl Richard Walter, zuletzt Berlin⸗Charlottenburg, aus § 1567 B. G.⸗B — 33. R. 3476.29 —, 4. Schneider Alfred Serpentin in Berlin⸗ Reinickendorf⸗Ost, Seestraße 7/8 bei Neu⸗ mann, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hans Steinitz, Berlin N. 20, Badstraße 35/36, gegen Frau Selma Serpentin geb. Schäfer, zuletzt Berlin, aus § 1567 B. G.⸗B. — 32. R. 2224. 29 —, 5. Chauffeur Martin Simon in Berlin⸗ Lichtenberg. Hubertusstraße 50, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fritz Flato, Berlin S. 14, Kommandanten⸗ straße 63/64, gegen Frau Ida Simon, zuletzt Parchim in Mecklenburg, aus §§ 1567 1568 B. G.⸗B — 32. R. 839,29 —, 6. Bergarbeiter Reinhold Stesch in Herzselde i. Mark, Rüdersdorfer Straße 7,
straße 26, gegen Frau Helene Stesch geb. Marquardt, zuletzt Berlin⸗Steglitz, aus § 1568 B. G.⸗B. — 32. R. 3034. 29 —, 7. Frau Maria Meyer geb. Krampe, aus Strausberg, Große Straße 58, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Grünberg in Berlin, Alexander⸗ straße 2, gegen den Arbeiter Otto Meyer, zuletzt Strausberg, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. — 28. R. 3053. 29 —, 8. Frau Martha Sendatzki geb. Linde in Berlin, Frankfurter Allee 33, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Isenbart zu Berlin F. 56, Werderscher Markt 4, gegen den Futtermeister Paul Sendatzki, zuletzt Karlshorst, aus § 1568 B. G.⸗B. — 32. R. 3727.29 —. Es klagt auf Wieder⸗ herstellung der ehelichen Gemeinschaft 9. Arbeiter Franz 2— in Theer⸗ felde bei Bernau bei Berlin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gericke in Bernau bei Berlin, Kaiserstraße 31/32, gegen Frau Grete Füntmann geb. Brach⸗ mann. zuletzt Linde, Kreis Greifenhagen, aus § 1353 B. G.⸗B. — 14. R. 3999. 29. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, zu den nachfolgenden Terminen mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem Gericht e* Rechtsanwalt vertreten zu lassen und alle Einwendungen gegen die Klage in einem Schriftsatz dem Ge⸗ richt und dem Prozeßbevollmächtigten mit⸗ zuteilen. Die Verhandlungen finden statt: zu 1. vor Zivilkammer 22, Saal 105, am 13. März 1930, vorm. 11 Uhr, zu 2. vor Zivilkammer 34, Saal 110, am 13. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 3. vor Zivilkammer 33, Saal 132, am 15. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 4. vor Zivilkammer 32, Saal 133, am 14. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 5. vor Zivilkammer 32, Saal 133, am 14. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 6. vor Zivilkammer 32, Saal 133, am 14. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 7. vor Zivilkammer 28, Saal 138, am 31. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu S. vor Zivilkammer 32, Saal 133, am 14. März 1930, vorm. 10 Uhr, zu 9. vor Zivilkammer 14, Saal 102, am 4. April 1930, vorm. 10 Uhr.
Charlottenburg, den 15. Januar 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts III in Berlin.
[91748) Oeffentliche Zustellung.
Es klagen 1. die Ehefrau Anna Schmelz geb. Löhr in Frankrurt a. M., Ostend⸗ straße 67, Prozeßbevollm.: Rechtsanw. Dr. Lewald in Frankfurt a. M., gegen ihren Ehemann Adam Schmelz, früher in Frankfurt a. M., Alexanderstr. 92, jetzt unbekannt wo, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung — 3 R 18/29 —, 2. der Karl Hock in Frankfurt a. M., Paradiesgasse 45, Prozeßbevollm.: Rechts⸗ anwalt Dr. Frank in Frankfurt a. M., gegen seine Ehefrau Lucie Hock geb. Hetzel, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannt wo, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung — 25 R 154/29 —, 3. die Ehefrau Elisabeth Balzer geb. Mat in Frankfurt a. M. 55, Alte Gasse 55, Prozeßbevollm.: Rechtsanw. Dr. Möhring in Frankfurt a. M., Zeil 97, gegen ihren Ehemann Friedrich Wilhelm Balzer, früher in Frankfurt a. M., Börnestr. 28, jetzt unbekannt wo, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. auf Ehescheidung — 13 R 71/29 —. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Frankfurt a. Main zu 1 auf den 19. März 1930, vorm. 10 Uhr, vor die 2. Zivilkammer, zu 2 auf den 22. März 1930, vorm. 10 Uhr, Zimmer 129, Neubau, vor die 12. Zivilkammer, und zu 3 auf den 28. März 1930, vorm. 10 Uhr, Zimmer 120, Neubau, vor die 7. Zivil⸗ kammer, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. M., den 16. Januar 1930.
Geschäftsstelle 12 des Landgerichts.
[91749] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Margaretbe Motikowski, geb. von Lojewski, Harburg⸗Wilhelmsburg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seelig, Ehlers, Naumann und Seelig, welche gegen ihren Ehemann, Tischler⸗ gesellen Franz Motikowski, unbekannten Aufentbalts, auf Ehescheidung klagt, ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg. Zivilkammer 8 (Zivil⸗ justizgebäude. Sievekingplatz), auf den 11. März 1930, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 14. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[91750] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Erna Hahlbohm geb. Fretwurst in Malchin in Meckl., Alters⸗ heim, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Staude in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Otto Hahlbohm, früher in Salzwedel, Wollweberstraße 23, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Stendal auf den 25. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stendal, den 15. Januar 1930.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[91755] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Hinderikus Krüger, vertreten durch das Kreisjugendamt in Weener, klagt bei dem Amtsgericht in Friesovtbe gegen den Matrosen Karl Appeldorn, zuletzt wohnhaft gewesen in Strücklingen, z. Zt. obne festen Wohn⸗ sitz, wegen Unterhaltszahlung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kinde vom Tage der Geburt bis zur Vollendung seines sech⸗ zehnten Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Geldrente von 75 RM zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. 4., 14. 7., 14. 10. und 14. 1. jeden Jahres. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 6. März 1930, vormittags 10 Uhr, vor das Amts⸗ gericht Friesoythe, Abtlg. II, Zimmer Nr. 15, geladen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
†*
[91756]) Oeffentliche Zustellung. Die am 5. Juli 1928 geborene Helga Brigitte Gerber in Krummhübel, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Kreisjugendamt in Hirsch⸗ berg i. Rsgb., klagt gegen den Musiker Felixr Walter, geb. am 19. 9. 1907, zuletzt in Görlitz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Zahlung von Unterhalt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Görlitz, Postplatz 18, II. Stock, Hintergebäude, Zimmer 97, auf den 26. Februar 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. 8 Görlitz, den 9. Januar 1930. [91376] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Siegfried Anton Götzer, vertreten durch seinen Pfleger den Rechtsanwalt Dr. jur. Bollmann in Ham⸗ burg, klagt gegen den Anton Götzer zu Hoboken, New⸗Jersey U S. A., Hudson⸗ Street 64, mit dem Antrag, auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von RM 480,— nebst 2 % Zinsen über dem jeweiligen Reichsbankdiskont seit dem Klage⸗ tage, sowie weiter dem Kläger ab 1. Ja⸗ nuar 1930 monatlich RMN 40,— Unter⸗ haltsgeld zu zahlen und die Kosten des vorangegangenen Arrestverfahrens zu tragen, unter der Begründung, daß Be⸗ klagter als ehelicher Vater des Klägers den geforderten Unterhaltssatz da er als
elernter Hammerschmied dazu in der Lage sei zahlen müsse, und daß er mit Reichs⸗ mark 480,— für das Jahr 1928 in Rück⸗ stand sei und weiter, daß er auch die Kosten des Arrestverfahrens wegen Zahlungsverzuges zahlen müsse. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabteilung 6, Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zim⸗ mer Nr. 104, auf Mittwoch, den 21. Mai 1930, vorm. 9 ½ Uhr, ge⸗ laden. Die Einlassungsfrist ist auf sechs Wochen festgesetzt worden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Dem Kläger ist das Armeurecht bewilligt worden.
Hamburg, den 17. Januar 1930.
er Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Menge ring) in Berlin.
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Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu
Die Anmeldung einer Forderung hat die
Henessec e Feigie Rechtsanwalt Dr. eidenreich in Berlin⸗Schöneberg, Bahn⸗
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Nichtamtliches.
11“ Deutsches Reich. Der Reichsrat hält Donnerstag, den 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags beschloß, die Genehmigung zux Strafverfolgung des Organisationsleiters Friedrich Hasselbacher aus Salzwedel wegen Beleidigung des Reichstags zu erteilen. Außerdem hob der Geschäftsordnungs⸗ ausschuß auf staatsanwaltlichen Antrag die Immunität des nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten Buch auf, der durch die Presse einen Münchener Musikreferenten beleidigt hatte. Schließlich wurde auch noch beschlossen, die Genehmigung zur Strafverfolgung des nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten
Feder⸗Sachsen unter Aufhebung seiner Immunität zu er⸗ teilen, weil in dem von ihm verantwortlich gezeichneten Blatt die jüdische Religion beschimpft und unter Verantwortung des Abg. Feder Einrichtungen der katholischen Religion verhöhnt worden waren
— Der Wohnungsausschuß des Reichstags lehnte gestern mit 13 Stimmen gegen die 12 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten einen sozialdemokratischen Antrag ab, wonach die
Höhe der gesetzlichen Miete für Altwohnungen durch Reichsgesetz fest bestimmt werden sollte. Heute wird der Ausschuß die Frage der Bergarbeitersiedlungen beraten.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet am 18. d. den letzten Abschnitt zum Hausbhalt des Ministeriums des Innern, der die „Polizei“ in Preußen zum Gegenstand hat. Abg. Marckwald (Soz.) bezeichnete die Streichungsanträge der Deutschnationalen bei Ausgaben für die polizeilichen Unterkünfte als unannehmbar. Die Unterkünfte seien teilweise menschenunwürdig. Darauf habe auch Ministerial⸗ rat Brecht in der Zeitschrift „Die Polizei“ hingewiesen. Von 1925 bis 1929 sei der Baufonds bei der Polizei von 18 Millionen nü . Millionen heruntergegangen;, jetzt betrage er nur noch 7 Millionen. Mehr könne nicht werden. Zu begrüßen sei, daß der Minister den Wünschen auf Löschung von Vorstrafen und auf Unkenntlichmachung in den Akten ö habe. Auch ein Vorgehen gegen die Beschimpfungen und Mißhandlungen der ntergebenen durch Offiziere sei nur zu begrüßen. Besonders habe sich die Aenderung der 1 der Polizeischulen als nützlich erwiesen. Durch die getroffenen M 8 seien die Mißhand⸗ lungen zurückgegangen, zum . ale seien auch die Selbst⸗ morde bei der Polizei wesentlich gesunken. Der Exerzierdrill “ Eine Broschüre des Leiters der höheren Polizeischule in Spandaun, des Obersten Wessig, zeige auch, daß Beschwerden als nicht unberechtigt zu erachten sind; auch dieser Sachkundige habe die Berechtigung von Reformen gezeigt. Zum Schluß forderte der Redner, daß das „Achlung! RKusen auf den Polizeiwachen und auf den Stuben der Mannschaften sowie bei Revisionen wegfallen solle. Abg. Borck (D. Nat.) nahm die Polizeioffiziere gegen die Angriffe des Vorredners in Schutz. Er erinnerte daran, daß heute vor 59 Jahren das Reich ge⸗ gründet wurde, und fragte den Minister, ob er vielleicht auf Grund des neuesten Erlasses vr. einen Demonstrationszug der nationalen Jugend aus diesem Anlaß verbieten werde, obwohl es sich hier um eine Feier des ganzen deutschen Volkes handle. (Der Minister antwortet in einem Hene⸗ er würde die Genehmigung nicht eben.) Die weitere Frage des Redners, ob er einen Demon⸗ trationszug des Reichsbanners aus Anlaß des Verfassungs⸗ tages, wo doch nur ein Teil des Volkes in Frage komme, ge⸗ negensgen würde, beantwortete der Minister zustimmend. An⸗ gesichts dieser Haltung des Ministers könne man sich so betonte der Redner, nicht wundern, wenn man zu der Neutralität des Ministers kein Vertrauen habe. Zu verlangen sei weiter, daß die Kampffreudigkeit und Schlagfertigkeit der Schutzpolizei ge⸗ währleistet werde. Das sei angesichts der Tatsache, daß bei den letzten Wahlen 20 bis 25 vH der Schutzpolizei kommunistisch ge⸗ wählt haben, sehr zweifelhaft. Man müsse fragen, ob die bis⸗ herige Leitung der Polizei auf dem richtigen Weg⸗ sei. Wenn ein Antrag auf Heraufsetzung der Altersgrenze für Offiziere, vfhen Erfüllung der erste Schritt für eine völlige Umstellung der Polizei darstellen würde, vom 2 Barteld (Dem.) gestellt sei, so habe die Opposition keinen Anlaß, durch Ablehnung des An⸗ trags den Minister gegen deiss eigenen Koalitionsfreunde in Schutz zu nehmen. Aus Ersparnisrücksichten sollte man die Offiziere noch an anderer Stelle, z B. in Polizeischulen, unter⸗ bringen. 5. fordern sei, daß im Schulwesen nicht zuviel über⸗ llüssiger Lehrstoff, der unnötige Kosten erfordere, behandelt werde. Bei den Bauten sei, wie z. B. bei der Sportschule, häufig nicht Nargm genug gewirtschaftet worden. Der Minister decke auch ie Beamten nicht genügend gegen Angriffe in der Presse. Auf dem Polizeirevier 82 in Berlin 88 ein Angehöriger des Reichs⸗ banners die Polizeibeamten beleidigt, obgleich diese völlig korrekt ehandelt hätten; trotzdem sei das ganze Revier versetzt worden. In der Personalpolitik müßten endlich andere Wege gegangen werden. So sei zu fragen, wann endlich der Polizeipräsident Lübbering abberufen werde. Abg. Stieler (Zentr.) erklärte, daß seine politischen Freunde dem Verbot der Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel, das der Minister des Innern ausgesprochen habe, zustimmten. Die Kampfver⸗ bände hätten ein 1.“ Maß von Haß und Mißtrauen gesät und zu einer nicht mehr zu steigernden Inanspruchnahme der Polizei g rt. Man könne von einer unsinnigen Marsch⸗ und Uniformp ychose der Kampfverbände reden. So gehe es nicht weiter. Wenn man nicht offenen Auges dem Bürgerkrieg zu⸗ steuern wolle, müsse man zu einer innerpolitischen Abrüstungs⸗
konferenz aller jener, die guten Willens seien, kommen. Das Zentrum — auf dem Standpunkt, daß jeder Bürger ein An⸗ recht auf Ruhe und Ordnung und auf Freiheit der Straße habe. Minderheiten dürften unter keinen Umständen Leben und Tätig⸗ keit der großen Mehrheit der Bevölkerung bedrohen. Wenn Be⸗ fürchtungen darüber laut geworden seien, daß bei Wahlen Polizei⸗ beamte der Kommunistischen Partei ihre Stimme gegeben hätten, so sei dazu nur zu sagen: „Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Abg. Varteid. Hannober Dem.) wünschte Berücksichtigung der Interessen der Züchter beim Pferde⸗ ankauf. Aufträge der Polizei sollten bevorzugt an den gewerb⸗ lichen Mittelstand und an das örtliche Gewerhbe vergeben werden. Weiter forderte der Redner bessere Unterbringung der Ver⸗ sorgungsanwärter. Eine bessere Ausgestaltung der Kriminal⸗ polizei sei erforderlich. Er wandte sich gegen das Anschwellen des Pensionsfonds durch die niedrige Altersgrenze für Polizei⸗ offiziere und Vollzugsbeamte. Zu bedauern sei die Verkürzung der Mittel für die Wohnungsbeschaffung 85 die Landjägerbeamten. Die Beamten müßten mehr gegen Angriffe geschützt werden. Abg. Metzenthin (D. Vp.) wandte sich gegen die nicht be⸗ friedigenden Einstufungsverhältnisse sämtlicher Sparten bei der Polizei. Wenn auch wegen der finanziellen Lage in diesem Jahre Anträge wohl keine Aussicht auf Erfolg hätten, so würde seine Fraktion doch für den nächsten Etat eine Aenderung ausdrücklich beantragen. Die Beanspruchung der Beamten für die Ausbildungs⸗ kurse sei im letzten Jahre viel zu groß gewesen, da über 11 000 Beamte, gleich 15 vH, auf mehrmonatigen Kuvsen abwesend ge⸗ wesen seien. Angesichts der hohen Zahl von Unglücksfällen (im letzten Jahre sieben tödliche Unfälle gelegentlich der Waffen⸗
reinigung), die höher sei als die Zahl der Todesfälle im Kampf-
mit Verbrechern, müsse man die Bestrebungen, die Waffen⸗ ausbildung zu verringern, bekämpfen. Das Verbot der Straßen⸗ demonstrationen sei zu begrüßen und müsse energisch durchgeführt werden. Daß die Neubauten von Landjaägordienstwohnungen aus ein Viertel herabgesetzt sind, sei angesichts der Tatsache, daß 4000 Wohnungen fehlten, sehr zu bedauern. Der Redner trat darum dafür ein, daß doch noch höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch sollte die Zahl der berittenen Landjäger nicht weiter verringert werden. Unglaublich sei vielfach die über⸗ triebene Sparsamkeit in den Quartieren und Kasernen, wo der Matratzenbezug erst nach acht Wochen gewechselt werden dürfe. Die Tragezeit der frei gelieferten Wäsche sei viel höher als bei der Reichswehr. Es wäre angebracht, die Sechsmonatsstrümpfe lieber dem Polizeimuseum einzuverleiben als den Mannschaften zu überweisen. Abg. Müller ⸗Isernhagen (Christl.⸗Nat. Bauern⸗ u. Landvolkp.) erkannte die im Etat angewandte Spar⸗ samkeit an, wandte sich aber gegen die Verminderung der be⸗ rittenen Polizei, die seiner Meinung nach polizeitechnisch nicht zu rechtfertigen sei und sich auch für die heimische Pferdezucht nach⸗ teilig auswirke. Er verlange hierbei, daß der Ankauf der Dienst⸗ eferde beim Züchter direkt erfolgt. Bei der Landjägerei, deren
ienst dem der Schutzpolizei gleich zu erachten sei, müßte man darauf sehen, daß sie mit allen technischen Hilfsmitteln ausgerüstet sei. Telephonanschlüsse müßten vom Staat unterhalten werden. Die Betätigung der Landjägerbeamten während der freien Dienststunden als Reitlehrer bei den ländlichen Reitervereinen sei zu gestatten. Sodann ergriff der Minister des Innern Grzesinski das Wort, um einige allgemeine Entgegnungen auf die Ausführungen der Redner zu machen. Die Ausführungen des Abg. Borck, daß die Polizeioffiziere auf dem Boden des heutigen Staates stünden, könne er zu seiner Freude aus den eigenen Erfahrungen bestätigen, das aber gegenüber der auch hier wieder vorgetragenen Wahlstatistik, die längst als zu ganz irrigen Schlüssen Anlaß gebend bereits richtiggestellt worden sei, auf die gesamte Polizei erweitern. Der Minister wies dann auf den soeben wieder vorgelegten „Wegweiser durch die Polizei“ hin, der wiederum die Gefahr des Polizeiberufes aufweise. Im letzten Jahre seien 14 Tote bei der Polizei zu beklagen. Der Minister bat dann dringend, beim Polizeietat keine Streichungen mehr zu machen. Ueber 75 vH der gesamten Ausgaben seien zwangsläufige Personalausgaben, nicht ganz 25 vH Sachausgaben, deren Herabdrückung nur auf Kosten der Schlagkraft und Ver⸗ fügungsmöglichkeit der Polizei geschehen könne. Zu der Frage der Unterbringung der Polizeibeamten beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst wies der Minister darauf hin, daß die Polizei⸗ beamten wegen der Abfindungen und Uebergangsgebührnisse nach Ablauf ihrer Dienstzeit sehr gern ausschieden, so daß eine Schwierigkeit bei der Auswahl derjenigen Polizeibeamten, die zur lebenslänglichen Anstellung kämen, sich kaum noch ergebe. Die Ausbildung der Polizei werde weiter sorgfältig beobachtet und die Frage geprüft, ob die bestehenden Polizeiinstitute und höheren Polizeischn en durch eine Zusammenlegung ihren Zweck ebenfalls erreichen würden. Eine bessere Ausbildung der Kriminalpolizei sei dringend notwendig, ebenso die Ausrüstung mit den modernsten Mitteln, da ja auch das Verbrechertum sich der modernsten Er⸗ rungenschaften der Technik bediente. Auf die Vorgänge in der Universität Berlin eingehend, betonte der Minister nachdrücklich, daß unbeschadet der Rechtslage, die zweifellos die Polizei be⸗ rechtige, ohne weiteres auch bei Störung der Ordnung in die Universität einzudringen, er doch feststellen möchte, daß die Polizei vom Rektor in die Universität gerufen worden sei. Ein Be⸗ amter der Universität habe am Vormittag im Auftrage des Rektors ausdrücklich das zuständige Polizeirevier benachrichtigt, daß Kundgebungen und Versammlungen stattfinden würden, damit die Polizei für alle Fälle Vorsorge und ihre Maßnahmen treffen könne. Abg. Kasper (Komm.) erhob in einer heftigen Angriffsrede den Vorwurf gegen den Innenminister, daß die Polizei ganz ein⸗ seitig gegen die hungernden und frierenden Proletarier und Arbeitslosen eingesetzt werde. Abg. Mentz (Wirtsch. P.) trat für eine rücksichtsvollere ee von Beamten ein, die sich Feepenetich eine Bestrafung in der übereilung zugezogen haben. r lehnte eine zu starke Einmischung in die inneren Angelegen⸗ heiten der Verwaltung ab. Im Interesse der öffentlichen Sicher⸗
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heit sei mehr Gewicht auf eine bessere Waffenausbildung der Beamten zu legen. Hier sei am 1. Mai ein Mangel in der Aus⸗ bildung ganz besonders in die Erscheinung getreten. Die Vor⸗ gesetzten hätten sich auch zu sehr in den Räumungsdienst ein⸗ gemischt. Nicht dauerndes Zögern, sondern schnelles und wirk⸗ sames Eingreifen der Polizei sei notwendig. Besondere Bedenken 2 vorzubringen gegen die Bestrafung der Revierbeamten auf em 82. Revier. Auch für die Kriminalpolizei sei eine noch bessere Durch⸗ und Ausbildung erforderlich. Er verweise ins⸗ besondere auf den Düsseldorfer Fall. Die Bestimmungen für die Vorführung vor den Richter müßten von den Kriminalbeamten besser beachtet werden. Aus Sparsamkeitsrücksichten sollte man die sportliche Betätigung der Polizei mehr in den Räumen der Reichswehr oder in Turnanstalten vornehmen. Mit größter Schärfe wandte sich der Redner gegen die Freidenker⸗Demon⸗ stration, die eine Verhöhnung jedes sittlichen und göttlichen Be⸗ griffes in sich berge. Er trat ferner dafür ein, daß dem selb⸗ ständigen Mittelstand größere Lieferungen und Instandsetzungen übertragen würden. — Damit war die Vorberatung des Haus⸗ 55 8. . des Innern beendet. Am 20. Januar wird der Haushalt des Finanzministeriums vom btaus beraten werden. F . 1u“ — Der Unterrichtsausschuß des Preußischen Landtags be⸗ faßte sich am 20. d. M. mit einer Frinc 82 Antrecgen zur Behebung der Notlage der Junglehrer. Nachdem Abg. Kickhöffel (D. Nat.) als Berichterstatter die Anträge er⸗ örtert hatte, wurde eine Fassung angenommen, durch die das Staatsministerium ersucht wird: 1. sämtliche noch stellenlose Junglehrer (Junglehrerinnen) im Schuldienst möglichst bald zu
beschäftigen; 2. die unverschuldete Wartezeit auf das Besoldungs⸗
dienstalter in weitgehendem Maße anzurechnen; 3. wegen Krank heit bei der Einberufung zurückgewiesenen Junglehrern Beihilfen für eine Heilkur zu gemäbhren: 4 mit den andorn Ländorn GaHhaane Ubernahme von Junglehrern zu verhandeln; 5. die monatliche Vergütung der Junglehrer (Hilfslehrerinnen) auf 180 RM zu erhöhen; 6. in Notfällen den Hilfslehrern Umzugskostenbeihilfen und Unterstützungen möglichst ausreichend zu gewähren. Ferner fand Annahnie der Antrag, der das Staatsministerium ersucht, angesichts der verhältnismäßig wesentlich höheren Zahl der heesen katholischen Junglehrer (Junglehrerinnen) besondere Maßnahmen ür eine möglichst gleichmäßige Unterbringung der Junglehrer (Junglehrerinnen) beider Konfessionen zu treffen. Die im Etat festgesetzten Fortbildungsausschüsse sollen nach einem weiteren angenommenen Antrag bedeutend erhöht werden. — Abg. Schwarzhaupt (D. Vp.) berichtete in der weiteren Be⸗ ratung des Ausschusses über die vorliegenden Anträge auf Neu aufbau der Mittelschullehrerbildung. Ministecialdirigent Wende legte dar, daß die Regierung die Dringlichkeit der Anderung ein- sehe und beabsichtige, folgenden Ausweg vorzuschlagen: 1. Zwei Jahre pädagogische Akademie und zwei Jahre Volksschuldienst mit Abschlußprüfung; 2. viersemestriges Fachstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule. — Außerdem soll ein anderer Weg zugelassen werden, nämlich sechssemestriges Fachstudium an der nversitat und zwei Semester Studium an der pädagogischen Hochschule und zwei Jahre Praxis. Die Beratung wurde mit Annahme des Antrages abgeschlossen, die Ausbildung schleunigst in Angriff zu nehmen. .
— Der Bevölkerungsausschuß des Preußischen Landtags lehnte gestern den sozialdemokratischen Gesetzesantrag auf Ände⸗ rung des Ausführungsgesetzes über die Jugendwohlfahrt vom 29. März 1924 ab. Angenommen wurden dafür Anträge, wonach die freiwillige Erzichungshilfe auf ö fen api Kosten zu übernehmen ist, wenn die Entfernung des Minderjährigen aus seiner bisherigen Umgebung zur Verhütung oder Beseitigung der “ wegen Unzulänglichkeit der Erziehung erforder⸗ ich ist.
ierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. 8
Nachweisung
11““ er den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. Januar 1930.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirte) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutperdacht, Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Einhufer (für die Räude der Einhufer werden die Namen der Kreise usw. nicht aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Tollwut (Rabies).
Preußen. Reg.⸗Bez. Allenstein: Johannisburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, Lötzen 1, 1, Neidenburg 2, 2, Rössel 2, 2. Reg.⸗Bez. Schneidemühl: Deutsch Krone 1, 1 (neu). Reg.⸗Bez. Breslau: Guhrau 1, 1. Reg⸗Bez. Oppeln: Guttentag 1, 1, Kreuzburg O.⸗S. 1, 1, Rosenberg O.⸗S. 1, 1. Insgesamt: 9 Kreise, 12 Gemeinden, 12 Gehöfte; davon neu: 1 Gem., 1 Geh. Rotz (Malleus). Preußen. Reg.⸗Bez. Liegnitz: Lüben1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu).
Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneumonia bovum contagiosa), Pockenseuche der Schafe (Variola ovium] und Beschälseuche der Pferde (Exanthema coitale paralyticum).