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tsanzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1930. S.
2.
Aufstellung des Ministers über die Entwicklung der Kasse, bin ich nicht den Eindruck losgeworden, daß noch unsichere Fakioren in der Kassenlage vorhanden sind. Zwei Gefahrenquellen hat der Mmister erwähnt: den Rückgang der Steuereinnahmen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Aber auch die Rückzahlung der kurzfristigen Kredite kann weitere sehr ernste Schwierig⸗ keiten bringen. Diese ernsten Betrachtungen haben meine Freunde dazu veranlaßt, zu überlegen, ob nicht die Bedenken gegen das Monopolgesetz zurückzustellen sind inter der Not⸗ wendigkeit, die Kassenlage zu sanieren. Die Zersplitterung der Zündholzerzeugung bleibt bedenklicherweise bestehen. Aber die jetzige Lösung bringt immerhin Fortschritte gegenüber dem Sperrgesetz von 1927. Wir sehen ein wichtiges Moment nament⸗ lich in der Aufsicht des Reiches. Ferner sichert der Entwurf die freien Erzeuger. Er schützt auch die Verbraucher und die Arbeiter und Angestellten, die etwa durch das Gesetz erwerbslos werden. Das Wichtigste war für uns die Rücksicht auf die ge⸗ nossenschaftliche Zündholzproduktion. Wir wollen der genossen⸗ schaftlichen Produktion keine Sonderstellung einräumen. Es handelt sich auch nicht um parteipolitische sozialistische Expansions⸗ gelüste. Die Großeinkaufs⸗Gesellschaft Deutscher Konsumvereine ist 1927 dem Syndikat nicht beigetreten, weil sie Selbstschutz brauchte, sondern um den Schutz der freien kapitalistischen Er⸗ zeuger zu verwirklichen. Die Ausschußvorlage bringt Aende⸗ rungen gegenüber der Regierungsvorlage. Wir werden diesen Aenderungen zustimmen, weil die Vorlage auch in dieser Gestalt die Verbraucher schützt und die genossenschaftliche Produktion nicht einschränkt, namentlich aber mit Rücksicht auf die Kassen⸗ lage. Gesundung der Finanzen muß das wichtigste Ziel sein. (Beifall bei den Soz.)
Abg. Mentzel (D. Nat.): Nicht der Schutz der deutschen Zündholzindustrie, sondern die Rücksicht auf die Finanzlage des Reiches war entscheidend für die Einbringung dieses Gesetz⸗ entwurfs. Die Kreugeranleihe soll ein außerordentlich günstiges Geschäft für das Reich sein. Wenn man aber dem Geldgeber ein Monopol schenkt, wird man auch zum zweiten und dritten Male eine benleche zu 6 Prozent erhalten. (Sehr richtig! rechts.) 232 Jahre lang nimmt Herr Kreuger an dem Gewinn der deutschen Monopolgesellschaft teil; seine Gewinne sind steuerfrei. Wenn man aber in Geldverlegenheit ist, wird man wieder ein Monopol schaffen. Das Zigarettenmonopol liegt bereits in der Luft. Des⸗ halb kann ich die Ansicht der Sachverständigen im Haushalts⸗ ausschuß über die „günstigen Bedingungen“ der Anleihe nicht teilen. Für die Zündholzindustrie hätte man auf anderem Wege sehr wohl einmal etwas tun können, wenn man z. B. —— Zollmauern gegenüber Sowjetrußland geschaffen hätte. Wir ind grundsätzliche Gegner des Monopols, weil ein wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft zugunsten eines ausländischen Trusts ge⸗ opfert wird. Ueber die Unwirtschaftlichkeit von Monopolen be⸗ steht ja unter den bürgerlichen Parteien kaum eine Meinungs⸗ verschiedenheit. Der Redner zitiert frühere Ausführungen des Ministers Curtius. Am 26. Oktober sei der Vertrag unterzeichnet worden, aber noch am 30. Oktober habe der damalige Finanz⸗ minister Dr. Hilferding im Haushaltsausschuß erklärt, er denke nicht an Monopole. Ganz unannehmbar ist für uns, so fährt der Redner fort, die Bevorzugung der Konsumvereine zuungunsten des gewerblichen Mittelstandes, die der Verfassung wider⸗ spricht. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Wir be⸗ antragen die Streichung dieser Bestimmungen. Im Haushalts⸗ ausschuß hat man sich um ein Kompromiß bemüht und schließlich die Zahlen etwas geändert. Das ändert aber nichts an der Tat⸗ sache der Bevorzugung. Das Gesetz hemmt ferner die Rationali⸗ sierungsbestrebungen. Wenn man aber schon entschädigen will, soll man nicht nur an die Arbeiter und Angestellten denken, sondern z. B. auch an die Handelsvertreter. Im e ausschuß ist auch keine Sicherung dafür erreicht worden, daß 555 Handel im Aufsichtsrat des Monopols vertreten fein soll. Ministererklärungen genügen nicht. Minister kommen und gehen. Ich hoffe, daß mit der Sicherung des kleinen Verkaufspreises auch der kleine Verkaufsfestpreis gemeint ist. Unannehmbar macht uns die Vorlage schließlich die Drosselung der Ausfuhr. Leider hat man unsere Anträge im Ausschuß vee he Deutsche Volkspartei mußte ihre schönen Anträge sogar zurück⸗ ziehen. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Wir 8 daher die Vorlage nicht annehmen. Dieses Gesetz ist eine Folge der unglücklichen Finanzpolitik des 1” Ministers
Dr. Hilferding. An einer solchen Gesetzesmacherei wollen wir
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üb für eine weitere schlechterung der Kassenlage nicht über
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Smen kann. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Ende (Komm.) erhebt Einspruch gegen die Durch⸗ peitschung des Gesetzentwurfs auf Befehl des Finanzkapitals. Be⸗ zeichnend sei, daß während der ganzen fünfstündigen Aussprache im —— kein Sozialdemokrat das Wort ergriffen habe, mit Ausnahme des Abgeordneten Peine, der im Zeitraum von einer Minute eine Hetzrede gegen Sowjetrußland gehalten habe. Das Gesetz bedeute in der jetzt vorliegenden Form noch eine Verschlech⸗ terung der Vorlage. Der Abg. Dr. Hertz habe 1 erneut mit seiner gesamten Fraktion vor den bürgerlichen Parteien kapitu⸗ liert. Man habe sich hier zum Kampf gegen die hilligen Sowjet⸗ zündhölzer vereinigt. Man habe für die dritte Lesung sogar noch weitere Verschlechterungsanträge im arbeiterfeindlichen Sinne zu erwarten. Das Gesetz richte sich gleichzeitig gegen die sozialistische Wirtschaft der Sowjetunion. Hier helfe nur eines, diese Re⸗
zu bringen. Verschärfung des Monopolkapitalismus bedeute die berschärste Gefahr der faschistischen Diktatur.
Abg. Dr. Pfeffer (D. Vp.) weist auf die nur sehr kurze Frist hin, die zur Beratung des vom Reichsfinanzministerium ö42* Gesetzentwurfs gegeben sei. In Zukunft werde der jetzige — hoffentlich eine Remedur eintreten lassen. Die 8 —. der Vorlage bedeute für die Deutsche Volkspartei ein schweres Fi. Die beiden Sachverständigen der Regierung hätten im Haushaltsausschuß durchaus nur im wahren Interesse des Deutschen Reiches gesprochen; die gegen sie er⸗ hobenen Vorwürfe, als hätten sie dabei persönliche Interessen hehabt⸗ seien völlig unbegründet. Das vorgeschlagene Monopol habe den Vorteil, baß die deutsche Reichsregierung einen Einfluß genommen habe, der sonst einem Privatmonopol gegenüber nicht möglich gewesen wäre. Besondere Bedenken habe die Deutsche Volkspartei aber gegen die den Konsumgenossenschaften ein⸗ eräumte Ausnahmestellung, weil dadurch in ferster Linie der srele Handel geschädigt werde. Er müsse nehmen, was ihm vor⸗ esetzt werde, könne keine Wünsche mehr äußern. Jede freie sei ausgeschaltet. Eine Mehrheit, die für ein berei⸗ nigtes Monopolgesetz eintrete, durch das das Reich keinen Schaden erleide, sei in diesem Hause nicht zu haben. Das Monopol müsse aber unbedingt kommen. Es sei der Deutschen Volkspartei daher gar nichts anderes übrig geblieben, als sich mit den Gruppen in Verbindung zu setzen, die bereit seien, auf diesem Wege mit ihr zusammenzuarbeiten. Im Ausschuß seien doch erhebliche Ver⸗ esserungen erzielt worden. Vor allem sei das Herstellungs⸗ kontingent der Konsumvereine nach oben begrenzt worden. Auch die Festsetzung des Sleinvberkazsepreises, der auch nicht unter⸗ schritten werden dürfe, sei ein Vorteil. Die Nachbesteuerung der vorhandenen Lagerbestände sei ja erforderlich, es sei aber zu wünschen, daß dabei nicht kleinlich verfahren werde. Der Redner erklärt zum Schluß, die Deutsche Volkspartei habe, das Bewußt⸗ sein, die Interessen des freien Handels nach Möglichkeit gewahrt zu haben, soweit dies ohne Schädigung der allgemeinen Inter⸗ essen des Deutschen Reiches möglich sei. —
Abg. Borrmann (Wirtsch. P.): Die Vorlage wird durch die refe yrK vnn, der Konsumvereine zu einem verfassungs⸗ ändernden Gesetz, weil die Gleichberechtigung nach dem Gesetz nicht gewahrt ist. Aber die Sozialdemokratie hat gegen die bürger lichen Parteien ihren Willen durchgesetzt. Die bürgerlichen Parteien hätten wohl die Macht gehabt, das eses zu ändern, aber sie fügten sich dem Verlangen des Ministers, der das Scheitern des ganzen Gesetzes befürchtete. Man hat im Ausschuß v Antrag, den Zündholzpreis zugunsten des kleinen Handels zu ändern, abgelehnt. Wir haben deshalb unseren Antrag wieder⸗ holt, den Monopolpreis, den der Handel ce bezahlen hat, von 260 auf 240 ℳ für die Normalkiste zu ermäßigen. Wir vertreten die mittelständischen Interessen gegenüber den groffkapitakiftischen Interessen. Der Minister hat gesagt, daß zu aden niedrigen russischen Preisen die deutschen — er meint in Zirklichkeit die schwedischen — Fabriken nicht produzieren könnten, aber die schwedischen Fabriken haben ja gerade die deutschen durch Unter⸗ bietung kirre gemacht. Wir sind gerade bestrebt gewesen, die kleinen Fabriken in ihrer Existenz zu erhalten. Unsere Anträge werden aber gewohnheitsmäßig “ Redner befürwortet den Antrag seiner Partei, die Edeka⸗Zentrale ebenso zu behandeln wie die Konsumgenossenschaften; wenn deren Sonderbehandlung gestrichen werde, könne sein Antrag fortfallen. 1
Abg. Fischbeck (Dem.) verteidigt die Haltung der bürger⸗
Bei dem
gierung, diesen Reichstag unter den schärfsten Druck der Straße
Absatz⸗ und Bezugsbedingungen einseitig die Großeinkaufsgesell⸗ schaft Deutscher Konsumvereine Hamburg, die im Besitz der Sozialdemokratischen Partei ist. Die Bestimmungen über die all⸗ gemeine Preisbildung richten die Fabriken und den freien Handel zugrunde. Diese Zerstörung eines Zweiges der deutschen Wirt⸗ schaft ist der Preis für eine Anleihe, welche die Reichsfinanzen verbessern soll. Die finanziellen Vorteile der siebenprozentigen An⸗ leihe können aber überstiegen werden von dem Verlust, den das Reich in Gestalt der 50 Pigen Monopolgewinnbeteiligung des Schwedentrusts zu zahlen hat. Ein weiterer Verlust entsteht dem Reich durch die Befreiung des Schwedentrusts von der Körper⸗ schaftssteuer. Der sozialdemokratische Reichsfinanzminister Hilfer⸗ ding, der Vater dieses Monopolgesetzes, hat durch seine Finanz⸗ mißwirtschaft dieser Aussaugung des Deutschen Reichs und der Privatwirtschaft die Wege geebnet, nachdem eine verderbliche, un⸗ verantwortliche Wirtschaftspolitik insbesondere auf dem Handels⸗ und Zollgebiet die Voraussetzungen hierfür geschaffen hat. So ist das Monopolgesetz ein weiterer Schritt zur Sozialisierung und Vernichtung der freien Wirtschaft und damit ein neuer Angriff gegen die Widerstandskraft des deutschen Volks. Deshalb ist das Zündwarenmonopol abzulehnen!
Abg. Stöhr (Nat. Soz.) weist auf das reichlich trübe Bild der deutschen Finanzen hin, das der Reichsfinanzminister im Ausschuß entrollt habe. Durch diese einer Drohung gleich⸗ kommende Feststellung habe er die Deutsche Volkspartei ge⸗ zwungen, unter das von den Sozialdemokraten errichtete kaudi⸗ nische Joch zu kriechen. Diese Kreuger⸗Anleihe werde die Finanz⸗ not aber nur auf kurze Zeit bannen. Daher sei diese Anleihe, so erklärt der Redner, der erste Schritt auf einem verhängnis⸗ vollen Wege. Der Ausschuß gebe die Regierungsvorlage ziemlich unverändert wieder zurück. Die Nationalsozialisten könnten ihr daher nicht zustimmen. Besondere Bedenken erregten die den christlichen und unchristlichen Konsumvereinen gewährten Zu⸗ geständnisse. Daß die Deutsche Volkspartei wieder einmal ihre Ansicht revidiert habe, sei nichts Neues und nichts Unerwartetes angesichts der häufigen Meinungsänderung
drehscheibe“ bekommen habe.
parteien möglich sei, ergebe sich daraus, daß Hunderte und Tau⸗ sende von Kommunisten in die Nationalsozialistische Partei ein⸗ getreten seien, um dort an der Vorbereitung und Errichtung eines neuen Reiches der nationalen Würde und der sozialen Gerechtigkeit mitzuarbeiten. (Lärm bei den Kommunisten.)
Abg. Dr. Best (Volksrechtpartei) lehnt die Vorlage ab.
Abg. Artelt (D. Hann. Partei) erklärt sich ebenfalls gegen das Gesct. Seine Annahme bedeute einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Einführung des Staatssozialismus.
Damit ist die Beratung geschlossen.
Auf Antrag der Regierungsparteien wird beschlossen, im Preisausschuß den Handel und die Verbraucher nicht durch Sachverständige, sondern durch stimmberechtigte Mitglieder zu beteiligen. Ferner soll als Ausfuhrpreis mindestens der Ueber⸗ nahmepreis gelten. Die Vorlage hatte einen um 10 Prozent über dem Uebernahmepreis liegenden Ausfuhrmindestpreis vor⸗ gesehen. Endlich wird in der Satzung der Monopolgesellschaft bestimmt, daß die Entschädigungen für die Aufsichtsratsmit⸗ glieder in der Gewinn⸗ und Verlustrechnung oder im Geschäfts⸗ bericht gesondert auszuweisen sind. Im übrigen bleibt es unter Ablehnung aller Anträge der Kommunisten und der Wirtschaf tspartei bei der Ausschußvorlage.
Nachdem noch eine Reihe Petitionen erledigt sind, ist die Tagesordnung erledigt.
Das Haus vertagt sich auf Dienstag 1 Uhr: Lesung des Zündholzmonopols. 1“ 8
Schluß 8 ¼ Uhr.
Dritte
. Preußischer Landtag.
ihrer Vorgängerin, der Nationalliberalen Partei, die deshalb den Namen „Fraktions⸗ Der Antrag der Nationalsozialisten zugunsten der Thüringischen Zündholzindustrie sei diktiert von der Sorge um die Existenz weitester Kreise der Thüringer Bevölke⸗ rung. Daß eine Gesinnungsänderung von Angehörigen der Links⸗
zum Deutsche
DBörsenbeila ge chsanzeiger und Preußischen
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festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Lira, 1 Lön, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 NM. 1 Gld. österr. W. =1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. füdd. W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. — 1,70 RM. 1 Mark Banco =1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) = 2,16 RM. l alter Goldrubel — 3,20 RM. 1 Peso (Gold) = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4.20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 3,40 RM. 1 DJen = 2,10 RM. 1 Zlotv, 1 Danziger Gulden = 0,80 RM. 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM.
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter etnem Wertpapter befindliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig Uicht stattfindet.
Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs. 22☛ Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten besinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. ☛ Etwaige Dvuckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Verlin 6 ½ (Lombard 7¼. Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4. Brüssel 3 ½⅞. Helsingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 6. London 5. Madrid 5. Oslo 5. Paris 3. Prag 5. Schweiz 2 ½. Stockholm Wien 7
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.
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27. 1. 25. 1.
6 Dt. Wertbest. Ant. 28 10-1000 Doll,11. 12. 3 6) do. 10-1000 D., 1.35. 7 % do. Reichs A. 29 uk84¼ 6 8 do. do 27 uf. 37
ab 1. 8.34 mit 5 † 4 % do. Reichssch. „K 2* (Goldm.), ab 1932 5 .¼ †.100 G M, auslosb. † po. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer 6 Preuß. Staats⸗Anl.
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I. F., rz. 100, f. 20.1 31 1 ½ do. do. il. Folge 32,102, fä llig 26.1. 99 6½ 5 bo. do. rz 1.10.30 6 5 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk 1. 2. 32
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unk. bis. Aachen RM⸗A. 29, n. 7. .ge. enburg r.) Gold⸗Anl., 1931 Augsbg. RM⸗A. 26, 1. 8. 1931
do. Schatzanweis. 28, fäll. 1. 5. 1981
Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ag., 1.6.31 do. RM⸗A. 26 fäll. 31,K 50.gar Nerk⸗A do. Gold⸗A. 24,2. 1.25 do. Schatzanw. 28, fäll. 1. 4. 1933 Bochum Gold⸗A. 29, 1. 1.1934 Bonn RM⸗Anl. 26, 1. 8. 1931
do. do. 29, 1.10.34 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, 1. 6.31 Breslau RM⸗Anl. 1928 I, 1933
do. 1928 I1, 1. 7. 34 do. 1926, 1931
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Emschergenossensch. 24 R.A 26, 1931 do. do. A. 6R B27, 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Bb. G. A. 5,1.11.278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., 1929 § do. Gld. A. 7,1.4.31 8 do. do. Ag. 8, 1930 do. do Ag4,1.11.26
§ sichergestellt.
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BraunschwStaatsbl Gld⸗Pfb. (Landsch) Reihe 14, 1. 4. 1928 do. R. 16, 30. 9. 29 do. R. 20, 1. 1. 33 do. R. 22, 1. 4. 33 do. R. 23, 1. 4. 35 do. R. 19, 1. 1.38 do. R. 17, 1. 7. 32 do. Kom. do. N. 15,29 do. do. do. R. 21, 1.1.33 do. do. do. R. 18,1.1.32 Hess. Lbbk. Gold Hyp. Pfandbr. R. 1,2 u. 7, 1.7.31 bzw. 31.12.31 do. R. s8 u. 9, 30.6.82 bzw. 31. 12. 32
do. R. 10, 31. 12. 33 do. R,4,6, 31.12.31 do. do. R. 5, 30. 6.32 do. do, Gd. Schuldv. Reihe 2, 31. 2. 32 do. do. R. 1, 31. 3.52 Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1.7. 1934 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925,81.12.29 do. do. S. 2, 1.8.30 do. do. S. 4, 1.8.31 do. do. S. 5, 1.8.33 do. do. S. 1 u. 3,1.8.30 do. do. GM (Liqu.) do. do GK. S. 2,1.7.32 do. do. do. S. 1, 1.7.29 Preuß. Ld. Pfdhr. A. GM⸗Pf. R2, 31.3.30 do. do. R. 4, 30.6.30 do. do. R. 11, 1.7.38
Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl Sch. (in ½ d. Auslosungsw.) in 2 Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. Abl.⸗Sch (in ½ d. Auslosungsw. d) Zweckverbände usw.
Mit Zinsberechnung.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
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1.4.10 100,8 G 1.4.10 1.1.7
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*einschl. ¹⁄ Ablösungsschuld tiu des Auslosungsw.). c) Landschaften.
Bt., Goidtr. Weim. Gold⸗Pfdbr R 2, . ThürL. H. B, 28. 2. 29 do Schuldv. 1,31.5.28
Bayer. Handelsbl.⸗ G. Pfb. R. 1-5,1.9.33 do. R. 8, 1.1.34 do. do. R. 1, 1929 do. do. R. 2-4, 1930 do. R. 5, 1931 do. R. 6, 1.10.31 do. NR 7, 1.11.31 do. R. 1, 1.3.32. do. R. 1, 1.6.32 do. R. 2, 1.1.33.
Bayer. Landw.⸗Bk. G HPf.R20,21, 1930 Bayer. Vereinst GP S. 1-5, 11-25, 36-39, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32 do. 90-93,1. 1., 1.10.33 do. S. 94, 95, 1.1.34 do. S. 96, 97, 1.7.34 do. S. 98,99, 1.10.34 do. S. 100-102,1. 1.35 do. S. 1— 2, 1. 1.32 do. S. 1—2, 1.1.32 do. Kom. S. 1—10 do. do. S. 1, 1. 1.32 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, 31. 3. 90 do. Ser. 3, 31.12.31 do. Ser. 4, 30. 9. 30 do. S. 5 u. 6,30.9.30 do. S. 12, 1. 10. 32. S. 13, 2. 1. 33
. S. 15, 1. 1.34 Ser. 7, 1. 1.32
2 S. I, 1. 7. 82
do.
do. S. 10, 1. 10. 32 do. Ser. 9, 1. 1.32
(Mobilis.⸗Pfdbr.) do. Serie 8 (Lig.⸗
Pfdbr.) o. Antsch. do. K. S. 1, 31.3.31
. Ser. 4, 1. 1.33 do. Ser. 5, 1. 4. 33 do. Ser. 8, 1. 1. 22 do. Ser. 3, 1. 10.32
Braunschw.⸗Hann. Hyp.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 25, 31. 10. 31 do. do. 24, 31.10.30 do. do. 27, 1. 11.32 do. do. 28, 1. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 35 do. do. 26, 1. 11. 31 do. do. 27, 1. 11. 31 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 % Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov Hyp⸗Bk. Braunschw.⸗Hann.
do. do. do., 31.10.31 do. do. do. 27, 1.11.31 do. do. do 31.12.28
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. P. R1, 30.9.27 do. do. R. 5, 1.10.33 do, do. R.6, 1.10.34 do. do. R. 3,31.12.32 do. do. R. 4, 1.4.32 do. GK. R. 1, 31.3.30 do. do. R. 2, 30.6.31 do. do. R. 8, 1.7. 32
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S26,31.9.29 do. S. 27, 81.12 29 do. S. 28-29,31.12.31 do. S. 34, 1. 1.33. dc. S. 36, 1. 1. 34 bo. S. 37, 2. 1. 95
38 HypB. Ge, 31.10.30/10
DNvbDbrüerbdbga.
99b9—2 0 .
. 6 5
RMp. S
1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7
1.4.10 1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.1.7
Pfandbriefe und Schuldverschreib von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbé. Mit Zinsberechnung. unk. b. bz3w. n. rilckz.vor.. (n. r.v.). bzw. verst tilgb. ab..
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2 28 0
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93 b G 97 G
97,5 G 97,5 G 97,5 G 97,5 G 85 G
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92,3 G 82,6 G
101,25 b G [101,5 b G 102,1 b G [101,75 b G 102,25 b G [102.25 G
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9 14.7 g81.3b6G
20 b G 101 G
8 81 G 80 G
92,25 G 93,75 G 96 G 2,5 G 6
Westf. Ldsch. G.⸗Psd. do. do. do. do. do. (Absindpfb.)
Ohne Zinsberechnung.
lichen Parteien gegen die Angriffe des Vorredners. L. m Gesetz von 1927 haben gerade die Demokraten zugunsten des Handels Anträge gestellt, aber die Wirtschaftspartei hätte nicht
do. do. R. 13, 1.1.34 do. do. R. 15, 1.7.34 do. do. R17,18,1.1.35 do. do. R. 5, 1.4.92
8 % Mecklbg. ⸗Schwer.
NM⸗A. 28, uk. 1.3. 33 8 % do do. 29, uk. 1.1.40 7 % do. do. 26, tg. ab 27
Dresden RM⸗Anl. 1928, 1.12. 33 do. do. 26 R. 1, 1.9.31 do. do. 26 R. 2,1.2.32
do. S. 30, 31. 3. 82 do. S. 31, 31.3. 32. do. S. 33, 1. 1. 31
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keinen Anteil nehmen. (Beifall bei den Deutschnationalen.) b ꝙ △ᷣ
Abg Dr. Köhler (Zentr.): Die Außenseiter und die Ver⸗ unter den na fen haben einen Eingriff in
118. Sitzung vom 27. Januar 1930, 12 Uhr 20 Min. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger*.)
1.6.12 1.6.12 1.5.11
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1.3.9 1.1.7 fens 6
5,5 b G 1 s200 6 8 1.4.10 [78,5 G
7,75 b B 78 eb B
— — 2
ie Zündholzindustrie notwendig gemacht. Auf der anderen Seite sie g- eenapers der schwebenden Schuld und die Beseitigung des Defizits das dringende Gebot der Stunde. Die steuerfreie Anleihe von 1929 war ein Fiasko. Sie warnte vor weiteren Experimenten. Darum mußte der Finanzminister sicherere Wege uchen. Man kann ihm keinen Vorwurf wegen des jetzt * geschlagenen Weges machen. Wie die Dinge sich jetzt haben, war wohl auch für den Finanzminister die Kassenlage 5 Vorwiegende. Man mag die Verquickung mit wirts ee. volitischen Angelegenheiten der Zündholzwirtschaft bedauern, a ef. s blieb eben kein anderer Weg. Die Anleihe war zur Iit ihtes⸗ Abschlusses tatsächlich günstig. Das unsympathischste an der 88r eche ist uns wohl die Steuerfreiheit. Aber mit den 88 en Bindungen des Vertrages müssen wir uns schließlich 12 venn wir nicht zu der Auffassung kommen, daß eine “ über⸗ haupt nicht notwendig sei. Die Verantwortung für die Dar⸗ heupne der Kassenlage im einzelnen müssen wir dem ,. s minister überlassen. Aber daß eine Anleihe notwendig ist, darü 85 kann niemand im Zweifel sein. Die Gestaltung des 8 ist auch uns außerordentlich unangenehm. Aus allen e 8 deutschen Volkes erheben sich wesentliche Bedenken gegen iese Monopol. Gewiß handelt es sich nur um einen kleinen dukrionszweig, aber doch immerhin um einen wichtigen er⸗ brauchsartikel. Der Handel stößt sich an der Stellung der ns ereine, an der 1, des we ger. . und an der Preisgestaltung. Die Ausschußbehandlungen ha en aber doch nr wesentliche Verbesserung gebracht. Die 1 32 Konsumvereine entspricht nur der gegenwärtigen Ste v.. Konsumvereine; andererseits ist auch ihre bisher freie Pro⸗ n und Preisgestaltung wesentlich eingeschränkt worden. 49 keist⸗ begünstigungsklausel der Konsumvereine ist sogar vollstän ig. ge⸗ strichen worden, obwohl ein Teil der Zentrumsfraktion . lich den Konsumvereinen wesentlich mehr gewähren wollte. wollten die Konsumvereine in das Monopol einbeziehen. G Finanzminister erklärte jedoch das sei nach dem Vertrage gan⸗ unmöglich. Wir wollten ferner der Edeka⸗Organisation 1 Kolonialwarenhändler eine ähnliche Stellung geben wie den Konsumvereinen. Auch das erklärte der Minister für 8—7 4 Wir mußten also darauf verzichten, da wir das Gesetz, —. der Sanserung der Kassenlage dienen soll, daran lassen dürfen. Das Kompromiß hat einen gerechten Ausg 2 herbeigeführt. Auch die Interessen des freien Mittelstandes — nicht vollständig hinten heruntergefallen. Vor allem ist der Fom ⸗ wunsch des Handels erfüllt worden: Die Festsetzung eines 8 Verkaufsfestpreises statt eines kleinen ö haß es sich um einen Festpreis handelt, ist nach dem Wort aut gan (atsicerhundlich Auch der Wunsch des Handels, im Aufsich 8 vertreten zu sein, ist durch die Zusage der Regierung erfüllt. - Vertreter der Genossenschaften im Monopolaufsichtsrat hat b e das Syndikat gewünscht. (Hört, hört! im Zentrum.) Dem WMunsche des Handels ist in weitem Umfange Rechnung Feneee; soweit das im engen Rahmen des Vertrages 11.“ war. Die Rationalisierung der Zündholzindustrie wird a 1. nicht erreicht. Die Zentrumsfraktion wird trotz 22b Bgge starker Bedenken dem Gesetz zustimmen, weil sie die Vera
ür diese Anträge gestimmt. (Zwischenruf bei der Wirtschafts⸗ de a Die .-ae der Konsumvereine werde durch die Vor⸗ lage gerade begrenzt; es trete im ganzen eine Verbesserung der deutschen Zündholzindustrie ein. Bei der Möglichkeit, die Zünd⸗ olzpreise zu verändern, wird der EEEEEENETEu. ich die Interessen der Konsumenten wahrnehmen. Es ist ein dringendes Erfordernis, die Sache von dem allgemeinen roßen Gesichtspunkt anzusehen, daß die Kassenlage des Reiches aniert werden muß. Von diesem Standpunkt aus müssen wir die Vor⸗ lage annehmen. — 1
Abg. Rauch⸗München (Bayer. Vp.) weist auf die Gesamt⸗ ituation hin, die eine andere Anleihemöglichkeit als die Kreuger⸗ ltuathe nicht ergebe. Wenn es sich, losgelöst von dieser Frage, nur um ein Monopol handeln würde, müßte seine Partei ein glattes Nein sagen. Der Finanzminister Dr. Hilferding habe viel zu spät ein Finanzreformprogramm vorgelegt und habe dabei auch nicht den wahren Sachverhakt dargelegt. Dafür habe die Partei des Redners keine Verantwortung. In der gegenwärtigen Situation könne seine Partei aber die Regierung nicht im Stich hassen. Zu begrüßen sei es, daß der Höchstpreis der Vorlage im Ausschuß zu einem Festpreis gemacht worden sei und daß auch ein Vertreter des Handels in den Aufsichtsrat genommen werden soll. Seine Partei stelle den Antrag, die Möglichkeit den Ausfuhr⸗ preis um 10 vH zu erhöhen, zu streichen, damit die Ausfuhr er⸗ leichtert werde. Die Konsumvereine seien gehalten, ihre Pro⸗ duktion ihrem eigenen Absapbedarf anzupassen. Die Monopol⸗ verwaltung habe es in der Hand, die Zündholzeinfuhr herein⸗ zulassen oder nicht. Sie könne es daher verhindern, daß der Schwedenkonzern eine schlechte Qualität auf den deutschen Markt werfe. Eine Schleuderkonkurrenz werde in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es sei kein anderer Vorschlag gemacht worden, um der katastrophalen Lage der deutschen Zündho zindustrie ab⸗ uhelfen. Auch die Kassenlage des Reiches erfordere dringend eine Berübesichtigung. Aus allen diesen Gründen sehe seine Partei keinen Anlaß, nicht für das Gesetz zu stimmen.
Abg. Neddenriep (Christl.⸗Nat. Bauern⸗ u. Landvolkp.) bedauert den Reichsfinanzminister, der in dem Entwurf eines Zündwarenmonopolgesetzes eine besonders traurige Erbschaft des sozialdemokratischen Finanzministers Dr. Hilferdina angetreten hat. Monopole sind häufig ein Angriff gegen die Privatwirt⸗ schaft und werden deshalb dann von dieser bekämpft. Aber auch die Wirtschaft kann in die Lage kommen, Monopolen zustimmen zu müssen. Deshalb handelt es sich bei der strikten Ablehnung des Zündwarenmonopols nicht um eine Prinzipienfrage; vielmehr er⸗ olgt diese Ablehnung, weil das vorliegende Monopol einen Ver⸗ toß gegen wichtigste nationale Belange bedeutet. Denn das Monopol richtet die deutschen Zündholzfabriken zugrunde und gibt dem Schwedentrust die uneingeschränkte Herrschaft über die deutsche Inlandsproduktion wie über die Weltproduktion. Das Monopolgesetz ist ein Verstoß gegen die Verfassung, die aus⸗ drücklich alle Deutschen unter pleiches Recht stellt und den Schutz des Mittelstandes verspricht. Deswegen ist jede Bevorzügung und jede Benachteiligung von Genossenschaften ebenso abzulehnen wie ihre unterschiedliche Behandlung gegenüber der freien Wirtschaft,
das Monopol hingegen bevorzugt hinsichtlich der Fabrikations⸗,
Der Landtag setzte die zweite Beratung des Haushalts der Bergverwaltung fort.
In der Einzelberatung wünscht
Abg. Sobottka (Komm.) Auskunft darüber, wie die im Haushalt der Alkgemeinen Finanzverwaltung für 1930 eingesetzte Einnahme von 11 Millionen Reichsmark Austeil der Vereinigten Elektrizitäts⸗ und Bergwerks⸗A.⸗G., deren Genehmigung der Hauptausschuß beantragt, zustande kommt. — Der Redner bringt dann noch einige Klagen wegen unsozialer Maßnahmen der Berg⸗ werksverwaltung vor.
Minister für Handel und Gewerbe Dr. Dr. Schreiber: Auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Sobottka habe ich zu erwidern, daß ich unsoziale Maßnahmen selbstverständlich nicht billigen würde. Wir haben angefragt, um was es sich bei der von Herrn Abgeordneten Sobottka und im Ausschuß bereits von anderen Herren erörterten Angelegenheit handelt, und haben noch keine Auskunft darüber, sind infolgedessen nicht unterrichtet, um was es sich überhaupt in dieser Angelegenheit dreht. Ich kann also sachlich zu dieser Angelegenheit nicht Stellung nehmen und habe mich einstweilen, wie ich das schon im Hauptausschuß an⸗ gekündigt habe, damit begnügen müssen, alsbald eine Ermittlung der wirklichen Verhältnisse in die Wege zu leiten.
Was dann die Frage anlangt, wie sich der Titel über den Austeil der Vereinigten Elektrizitäts⸗ und Bergwerks⸗Aktiengesellschaft zusammensetzt, der bei dem Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung ausgewiesen wird, so haben wir bei der Aufstellung des Haushalts selbstver⸗ ständlich nur Schätzungen vornehmen können. Bei diesen Schätzungen hat man damit gerechnet, daß die Preußische Elek⸗ trizitäts⸗Aktiengesellschaft eine Dividende von etwa 6 vH verteilen würde; das macht 5,1 Millionen Mark aus. Die Preußische Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktiengesellschaft wird, wie man bei der Schätzung angenommen hat, 5,5 Millionen Mark Dividende — schütten können, die Bergwerks⸗A.⸗G. Recklinghausen 2,975 Mil⸗ lionen unter Zugrundelegung einer Dividende von 5 vH und die Bergwerks A.⸗G. Hibernia 3,075 Millionen, zusammen 16,65 Millionen, von denen dann die Zinsen abzuziehen sind, die 1 die Anleihen bezahlt werden müssen, die die Beba aufgenommen hat. Ich möchte an dieser Stelle bemerken, daß diese Zahlan von der Staatsregierung selbstverständlich nur mit dem . geschätzt werden konnten, daß die gesetzlichen Organe der Gese
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck bervorsehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
7 Mecklenb ⸗Strel. Staatssch. rz. 1.3. 31 6 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 35 8 % do. Staatssch. R. 4 b. 29 P, fäll. 1. 6. 32 7 % do. do. R. 2,Fä ll. ). 7.30 7 ½ Thür. Staatsanl. 1926, unk. 1 3. 36 7 ½ do. RM⸗A 27 u. Lit. B, unk. 1. 1. 32 62 % Disch Reichevost Schatz F uu 8 % Preußische Landes⸗ rentenbk Goldrentbr Reihe 1, 2, ukl. 1. 4. 34 versch. 95,25 b 4 do. Lig ⸗Goldrentbr] 1.4.10 7756
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Ant.⸗Auslosun Ssch.*] in P [50,75 b G
Dtsch. AInt.-Abibegehschcnd 8 ohne Auslosungsschein 6.1b8
Anhalt Anl.⸗Auslof ssch“ 53,5 G
2 46 6 b
Lamburger Anl.⸗Aus⸗ losungsscheine“ Hamburger Ablös.⸗Anl ohne Auslosungsschein 7,3 b G Lübeck Anl.⸗Auslosgssch⸗ 50,75 G Mecklenburg⸗ Schwerin 1,5 G 1,5 G ,75 G ,75 G
Anl ⸗Auslosungssch Thür Anl ⸗Auslosgssch* einschl. % Ablösungsschuld ein des Auslofungsw. Deutsche Weribest Ant. — lis 5 Doll fäll. 2.9. 35- in „ 2 4. Deutsche Schutzgebsei⸗ 1
ihe 1.1.7 † 2,70 b 6 ꝛ2,85 b Getundigte ungel., verloste u. unperl. Rentenbriese 4 3 % Posensche agst. b. 31.12.171¼ —,—
1.8.9 97,3 G 73,9 B
96.75 G 99,25 G
75,75 G 5,75 b 1.1.7 [75.25 b 75,25 b
1.10 JLo5e 98 A.
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1.4.20
1˙6.12
17 25 G
1.3.9
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Anie
Anleihen der Kommunalverbände.
2) Anlethen der Provinztal⸗ und preußischen Bezirksverbände.
Mit Siusberechnung.
unt. bis. bzw. verst. tilgbar ab. Hrandenburg. Prov. RM⸗A. 28, 1. 3. 33 8 do. do. 26, 31. 12. 31] 7 Hann Prov. GM⸗A. Reihe 1 B, 2. 1. 26 d. RM⸗Anl R. 2B, 4 6 u. 5, 1. 4. 1927 do. do. R10-12,1.10.34 do. R. 13, 1. 10.35
do. R. 3B, rz. 108,
rz. 1. 19. 1931
. Reihe 6 do Reihe 7
do do. R. 8, 1. 10. 32 „ do. R. 9, 1. 10. 33.
Düsseldorf NM⸗A.
Eisenach RM⸗Anl. Elberfeld RM⸗Anl.
Emden Gold⸗A. 26, Essen RM⸗Anl. 26,
Frankfurt a. Matn
Gelsenkirchen⸗Buer Gera Stadtkrs, Anl. Görlitz
agen t. W. RM⸗ dPder.
Kassel RM⸗Anl. 29, Ktel RM⸗Anl. v. 26, Koblenz RM⸗Anl.
do. do. 28,1.10.33 Kolberg / Ostseebad
Köln RM⸗Anl. 29, Konigsberg 1. Pr. 88 1oeeene⸗ Leipzig RM⸗Anl. 28 Magdeburg Gold⸗A
do. do. 28, 1. 6. 33 Mannheim
do. do. 26, 1.10. 31 do. do. 27, 1. 8. 32 Mülheim a. d. Ruhr
München Schatzan⸗
do. do. 28, 1. 6. 35 do. Schatzanweis., fäll. 1. 6. 1938 Duisburg RM⸗A. 1928, 1. 7. 33
do. 1926, 1. 7. 32
1926, 1. 1.32.
1926, 31. 8. 1931
1928, 1. 10. 33 do. 1926, 31. 12. 31
1. 6. 1931
Ausg. 19, 1932 Gold⸗A. 26, 1.7.32 do. Schatzanweis. 28, II 1. 4. 1931 1923, 2. 1. 1929
RM⸗Az28 N, 1.11.83 v. 1926, 31. 5. 92 x
M⸗Anl. v. 1928, 1. 10. 33
28, 1. 7. 33
1. 4. 1934 1. 7. 31
von 1926, 1. 3. 31
RM⸗A. v. 27, 1.1.32 fällig 1. 10. 1932 G.⸗A. A. 2,8, 1.10.35
Ausg. 1, 1.7.1938
1. 6.34 1926, 1. 4. 1931
w Gold⸗ Anleihe 25, 1.7.30
RM 26, 1. 5.1981
1.6.12 1.6.12
1.6.12 1.1.7
1.1.7
1.4.10
1.4.10 1.1.7
1.6.12 1.1.7
1.1.7 1,4.10 1.1
1.5.11 1.6.12
1.4.10
1.1.7
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8 n; 79,2 G
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1.4.10 A
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1.4.10 1.1.7
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weis. 28, fü U. 1.4.31
85,6 b
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86,75 b 74,3 b 74, 25eb B
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84,75 b 898,5 G 86,1 G
75 b
—,—
96,25 G
7825 G I. 6
Zichung
do. do. R. 10, 1.4.33 do. do. R. 7, 1.7.32 do. do. R. 8, 30.6.30 do. do. Kom. N12,33 do. do. do RI4,1.1.34 do. do. do R 16,1.7.34 do. do. do R. 6,1.4.32 do. do. do. R. 8,1.7.32 Thür. Staat Schld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. N, 1.7.32 do. do. do. R. 3,1.5.34 do. Schuldv. Ag. 26, 1. 10. 1932
banken,
Hann. Landeskrd. GPf S. 4 Ag. 15.2.29,1.7.35 do. Pfandbriefe 1928
do. do. 1. 1.31 Kassel Lkr. GPfl, 1.9.30 do. do. R. 2, 1. 9. 31 1. do. R. 7-9, 1.3. 33
do. R. 10, 1.3.34 . do. R. 4, 1. 9. 31 . do. R. 6, 1.9, 32
do. R. 3, 1. 9.31 do. do. R. 5, 1. 9. 32 do. do. Kom. R. 1, 1.9.31 do. do. do. R. 3, 1. 9. 33 Nassan. Landesbank Gd.⸗Pf. A8, 9,31.12.33 do. do. Ag. 10, 31.12.33 do. do. A1 1, rz. 100, 1934 do. do. G K. S. ö5, 30.9. 33 do. do. do. S6 u 7,30.9.34 do. do. do. S. 8, 30.9.34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, 1.9. 31 do. do. Kom. Ausg.1 Bst. A, rz. 100, 1.10.31 Ostpr. Prv. Ldbk. G Pf.
Ag. 1, rz. 102, 1.10.33 Pomm. rov⸗Gk. Gold 1926, Ausg. 1, 1.7,31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 N, 1.4.32 do. do Kom 1 a, 1b, 2. 1.31 do do do. A. 3, 1.4.39. do. do. do. A. 2, 1.10.31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. GdPf. R1, 1.1.34 do. do. Kom. R. 2, 1.1.34 Westf. Landesban! Pr. Doll Gold R 2 N do. do. Feing. 25,1.10.30. do do. do. 26. 1.12.31 do. do. do. 27 R. 1, 1.2.32 do. do. G. Pf. R1, 1.7.34 do. do. Kom R. 2
— —82 0☛ EEEbbb 2. £ —2 ᷑ ◻ ¶ ĩ ₰ ,G 2 ₰2 %. 9.ãꝗ☛
b) Landesbanken, kommunale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
do. do. 27,1. 1. 32
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FEFüöEgEEEC-
he.- Calenberg. Kred. Ser. D,
F. (get. 1.10. 28, 1. 4. 24]% —,— 5 — 15 % Kur⸗ u. RNeumärkische —,— 4, %,8Kur⸗u. Neum K.⸗Obl.1 4,4b Sächs. Kreditverein 4 1 Kreditbr.
bis Ser. 22, 26 —33 (versch.) — do. do. 3 ½ bis Ser. 23 (1.1.7) † —,— 24, 3. Schleswig⸗Holstein
Id. 1öZöö „19,5 b G 74, 3 ½, 3 % Westpr. rittersch. 1-II ¹ 3,66 b G *4, 3½¾, 8 % Westpr. neulandsch.¹] 5,60 6
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(83,5 G
1 Provinzial⸗ 8 mMit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf.110 † 1.1.7 [103,9 B do. do. (m. S. Au. B) 1.1.7 [94.9 G do. do. 1.1.7 82 b do. do. Ser. A. 1.1.7 [770 do. do. S. A Liq. Pf. 1.1.7 83,6 b G Anteilsch.z. 5 ½ Lig. G. Pf. dBerl. Pfb ASA RMp. S 4,3 b Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1, 2
do. do. vegneend. Gsg. b
Stadtsch
G. Pf. R. 8(Ltq. Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 5,30 do. do. R. 7, 2. 1. 31 do. do R. 8, 6, 10, 2.1.29 bz. 31 bz w. 32 do. do. R. 9, 2. 1.32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, 1.4.38 do. do. R. 19, 1.4.38 do. do. R20, 21,2. 1.34 do. do. R. 22, 1.11.34 do. do. R. 23, rz. 35 do. do. R. 24 1. K. 30 do. do. Rgu. 11,2. 1.82.
do. do. R2 u. 12,2. 1.32 do. do. R1 u. 13,2. 1.32
bbbek⸗EgEEL SoogS—=Z8Z8A
1.1.7 —,— 6G 1.4.10 105 G 1.4.10 945b
79 G
89
—2öSYS8VFPSSUPBUVUSVV— bbpüßüßhPHh
d do do io do o
ASNANA üeEEen -,L=S82S
4 ⅜ Magdeburger Stadtpfandbr v. 1911 (Zinstermin 1. n9n; —,—
e) Sonstige.
DeutschePfdbr.⸗Anst.
Pos. S. 1-5, uk. 30-34 4
Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pf S.,2,5,7-10 ¼ versch
* do. do. S. 3, 4, 8 3 ¾ do.
do. Grundrentbr 1-3†4 1.4.1 7
1.1.7
u. 3, 1. 10. 33.
t Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneue
Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stücke.
77b G
0,5 b G 8,6 b 1 5,7 G
¹ m. Deckungsbesch. b. 31. 12.17, ausgest. b. 31. 12.17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtschaften.
103,9eb B 25 b 82.75 G 778 ,6 b G 4,8 b
7
105 G 3,5 b 79 G
8
Ohne Zinsberechnung.
Dhne Zinsberechnung.
rungsschein.
do. S. 32 v. 26 u. 29 (Lig. Pf.) o Antsch. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld.⸗K. S. 6, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do do. Ser 8 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R1, 1.1.32 do. do. R. 4, 1. 1. 33 nD0. do R. 5, 1. 1.34 do. do. R. 7, 1.10.35
Anteilsch. 3.4 9 Lig.⸗
do. do. R. 2, 1. 1.82 do. Komn. R. 6,1.9.34
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, n. r. v. 1. 1.30
do. Em. 10, 1. 3.33 do. E. 12,7. r. v. 1. 7.84 do. E. 18, do. 1.1.35 do. E. 15, do. 1.7.35 do. E. 7, do. 1.1.32 do. do. E. 8, 1. 1. 338 do. E. 2, n. r. v. 1.4.29 do. Em. 11 (Liq⸗Pf ohne Ant.⸗Sch. doGK. E4, nrv. 1. 1.820 do. E. 14, n. r. v. 1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 35 do. E. 6, n. x. v. 1.1.32 do. Em. 9, 1. 1. 33 GothaGrundkr. GPf A. 3,3a, 3b, 31.10.30 do. G. Pf. A. 4, 30.9.30 do. Gold⸗Hyp. Pfb. Abt. 5, 5a, 31.3.31 do. do. Abt. 8, 1.7.34 do. do. Abt. 9,1.10.35 do. do. A. 6,31.12.31 do. Goldm.⸗Pfbr. Abt. 2, 31. 1. 29 do. do. A. 1,31.12.28 do. G. Pf. A. 7(Liq.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 8 Lig.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer „ Bk. sf. othaGrundtr.⸗Bk. Gld⸗K. 24, 31.12.30 do. do. do. 28, 1.7.34 do. do. do 29, 1.7.35 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. H,m. r. v. 2. 1. 1933 do. E. G, nrv 1.7.33 do. E. H, do. 1.7.34 do. E. A, 30. 9. 28 do. Em. B, ab 1. 4. 1930 auslospfl. do. E. D, n. r. v. 2. 1.32 do. E. E, do 2.1.32 do. E. M. Mob.⸗Pf. do. Em. L. (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
— 9ĩ S
8. .¶ —2 — l H. l e e
8,, 90 mσ
—
—22—2
G. Pf. Em. Ld. Ham⸗ burger Hyp.⸗Vankff.