1930 / 24 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 23 vom 28. Januar 1930. S. 4

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

27. Januar Geld Brief

28. Januar 1 Geld Brief .1 Notis 20,46 20,54 20,46 20,54 füͤr 16,30 16,36 8 x8

18 4,225 4,245 4,225 4,245

Stüd

1““ 184 4,163 4,183 1 4,151 6 1,657

4,115 4,095 20,412 20,33 20,395 20,322

1,96 1,96 58,37 58,13

112,14 110155 81,46 81,14

Sovereigns. Gold⸗Dollars Amerikanische. 1000 5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1 1 1

8 4,164 4, 1b 4,15 4. 1,

& ,—

1,65

4,095 20,332 20,315

1,94 58,13

Argentinische Pap.⸗Pes. Brasilianische 1 Milreis Canadische.. 1 kanad. 5 Englischergroße 1 £

1 L u. darunter 1 £ Türkische... 1 türk. Pfd. Belgische. 100 Belga Bulgarische . 100 Leva Dänische 100 Kr. 111,70 Danziger. 100 Gulden 81,14 Ennische 100 estn. Kr. Finnische.. 100 finnl. Französische .. 100 Frcs. 16,435 Hollaͤndische . . 100 Gulden [167,78 Italienische:gr. 100 Lire 21,855

100 Lire u. dar. 100 Lire 21,96 Jugoflawische. 100 Dinan 7,28 Lettländische 100 Latts 80,09 Norwegische. 100 Kr. 111,53

58,98

—₰

△½ S = d”

00,— dx

16,50 168,39 21,94 22,04 7,29

11182 58,94 59,22

16,44 167,71 21,86 21,96 7,27

111,38 58.,70 58,98

16.495 168,46

21,935 22,04 7,30 80,41 111.97

59,22

Oesterreich. gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling

Rumänische

000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 8 unter 500 Lei 100 Lei Schwedische . . 100 Kr. 112,05 112,49 Schweizer:große 100 Fres. 80,84 81,16 100 Frcs. u. dar. 100 Fres. 80,84 81,16 Spanische 100 Peseten 58,71 58,99 12,32 12,38

Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 100 Kr. 100 Kr. 12,32 12,38 72,90 73,20

500 Kr. u. dar. Ungarische.. 100 Pengö

* 2,465 2,43 111,88 80,89 80,89 54,29

12,32 12,335

2,485 2,45 112,32 81,21 81,21 54,51

12,38 12,395

2 8 95

Oslo, 25. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22. Januar (in 1000 Kronen): Metall⸗ bestand 146 633, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gesamtes Notenausgaberecht 396 633, Notenumlant 295 172, Notenreserve 101 461, Depositen 69 196, Vorschüsse und Wechselbestand 227 530, Guthaben bei ausländischen Banken 30 315, Renten und Obligationen 26 898.

Bern, 27. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ rischen Natsonalbank vom 23. Januar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 15. Januar) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 605 167 (Zun. 1478), Golddevisen 358 671 (Abn. 3762), Wechselbestand 98 812 (Abn. 8379), Lombards 43 978 (Abn. 7865), Wertschriften 2228 (Zun. 17), Korrespondenten 22 511 (Abn. 18 722), Sonstige Aktiven 13 116 (Abn. 1922). Passiva. Eigene Gelder 34 000 (unverändert), Notenumlauf 830 299 (Abn. 21 026), täglich fällige Verbindlichkeiten 247 289 (Abn. 17 500), sonstige Passiven 32 897 (Abn. 628). 8

und Briketts 23 397 Wagen,

Koks

Wagengestellung für Kohle, Gestellt

am 27. Januar 1930: Ruhrrevier: nicht gestellt Wagen.

Die Elektrolptkupfernotierung der Vereinigung für deutiche e Uenen; Meldung des

„W. T. B.“ am 28. Januar auf 170,25 (am 27.

170,25 ℳ) für 100 kg. 1111“

Berlin, 27. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie, und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen,

ob 0,42 bis 0,46 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,43 bie 0,52 ℳ, Gerstengrütze 0,38 bis 0,39 ℳ, Haferflocken 0,39 bis 0,40 ℳ, Hatergrütze 0,45 bis 0,47 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,29 bis 0,30 ½ ℳ. Weizengrieß 0,44 bis 0,46 ℳ, Hartgrieß 0,53 bis 0,55 ℳ, 000 Weizenmehl 0,34 bis 0,43 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,44 bis 0,47 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,47 bis 0,57 Speiseerbsen, kleine 0,37 bis 0,38 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 0,39 bis 0,47 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,49 bis 0,51 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 0,60 bis 0,64 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,74 bis 0,88 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,64 bis 0,76 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,76 bis 0,85 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 0,88 bis 1,13 ℳ, Kartoffelmehl., superior 0,32 bis 0,33 ℳ, Makkaroni,

„Hartgrießware, lose 0,86 bis 0,94 ℳ, 5 lose 0,60 ie 0,76 ℳ, Eierschnittnudeln lose 0,84 bis 1,42 ℳ, Bruchreis 0,34 bis 0,35 ℳ, Rangoon⸗Reis, ungläsiert 0,37 ½ bis 0,39 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,49 bis 0,58 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,54 bis 0,72 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,50 bis 1,56 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 m Originalkisten 0,95 bis 0,96 ℳ, Bosn.

flaumen 90/100 in Säcken 0,89 bis 0,90 ℳ, entsteinte bosn.

flaumen 80/85 in Originalkistenpackungen 1,05 bis 1,06 ℳ,

alif. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 1,13 bis 1,18 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu ¼ Kisten 0,92 bis 1,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 0,90 bis 0,94 ℳ, Mandeln, füße, courante, in Ballen 2,60 bis 2,70 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,80 bis 2,90 ℳ, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,60 ℳ, Kümmel, holl., in Säcken 0,98 bis 1,03 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ ewogen 3,70 bis 4,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 4,80 is 5,30 ℳ. Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,30 bis 3,90 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,64 bis 5,40 ℳ, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,80 bis 4,80 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,50 bis 7,00 ℳ, Röstroggen, lasiert, in Säcken 0,38 bis 0,42 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 8,36 bis 0,42 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 0,50 bis 0,56 ℳ, Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,60 ℳ, Kakao, leicht entölt 2,70 bis 3,00 ℳ, Tee, Souchong 6,50 bis 7,40 ℳ, Tee, indisch 7,70 bis 11,00 ℳ, Zucker, Melis 0,56 bis 0,57 ½ ℳ, Zucker, Raffinade 0,58 bis 0,63 Zucker, Würfel 0,63 bis 0,70 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 0,62 bis 0,66 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 0,66 bis 0,68 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 0,38 bis 0,41 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 0,75 bis 0,76 ℳ,

flaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis —,— ℳ, Erd⸗ eerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,76 bis —,— ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,76 bis 0,88 ℳ, Steinsalz in Säcken 0,07 ⁄1% bis 0,08 ℳ, Steinsalz in Packungen 0,098⁄10 bis 0,12 ℳ, Siedesalz in Säcken 0,108⁄ bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 0,12 bis 0,16 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,40 bis 1,42 ℳ, Braten⸗ schmalz in Kübeln 1,41 bis 1,43 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,28 bis 1,30 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,29 bis 1,31 ℳ, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,56 bis 1,60 ℳ, Speisetalg 1,06 bis 1,10 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 1,32 bis 1,38 ℳ, II 1,14 bis 1,26 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 1,58 bis 1,92 ℳ,

II 1,39 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 3,46 bis 3,52 ℳ, Molkereibutter 1a gepackt 3,58 bis 3,64 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 3,28 bis 3,40 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 3,40 bis 3,52 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,70 bis 3,78 ℳ, Auslands⸗ butter dänische, gepackt 3,88 bis 3,94 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 70,00 bis 73,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 12/14 2,50 bis 2,70 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 0,96 bis 1,02 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 1,94 bis 2,14 ℳ, echter Holländer 40 % 1,88 bis 1,98 ℳ, echter Edamer 40 % 1,90 bis 2,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 3,04 bis 3,14 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 1,18 bis 1,28 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondens⸗ milch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 Speiseöl. usgewogen 1,35 bis 1,45 ℳ.

Berichte von auswärtigen Devisen und Wertpapiermärkten.

Danzig, 27. Januar. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,58 G., 57,73 B., 100 Reichs⸗ marknoten 122,646 G., 122,954 B. Schecks: London 25,01 G., B. Auszahlungen Warschau 100 Zlotvy⸗Auszahlung 57,56 G., 67,71 B., London telegraphische Auszahlung 25,01 ¼ G., —,— B., Berlin telegraphische Auszahlung 100 Reichsmarknoten 122,676 G., 122,984 B.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 284,96, Berlin 169,47 ½, Budapest 124,09, Kopenhagen 189,60, London 34,51 ½, New York 709,15, Paris 27,84 ½, Prag 20,97 ½, Zürich 137,01, Marknoten 169,22, Lirenoten 37,11, Jugoflawische Noten 12,39 ½, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,94 ½, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 705,80, Ungarische Noten 124,27*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,51. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 13,58 ¾⅜, Berlin 807,92 ½, Zürich 653,07, Oslo 903 ⅛, Kopenhagen 904,00, London 164,51 Madrid 442,50, Mailand 176,91 ½ New York 33,80 ½, Paris 132,77, Stockholm 907,00, Wien 475,80, Marknoten 805,37 ½ Polnische Noten 378,75., Belgrad 59,60 ½, Danzig 658,50.

Budapest, 27. Januar. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,50, Berlin 136,65, Zürich 110,48 ¾, Belgrad 10,08 ½. 8

London 28. Januar. (W. T. B.) New York 486,50, Paris 123,89, Amsterdam 1211,00, Belgien 34,93 ½, Italien 92,97, Berlin 20,36, Schweiz 25,18 ½, Spanien 37,90 B., Wien 34,57, Buenos Aires 44,87 B.

Paris, 27. Januar. (W. T. B.) (Anfangs notierungen.) Deutschland 608,25, London 123,91, New York 25,46, Belgien 354,50, Spanien 329,00, Italien 133,25, Schweiz 492,00, Kopenhagen 681,00, 5ve 1023,50, Oslo 680,25, Stockholm 683,25, Prag 75,40,

umänien 15,15, Wien 35,80, Belgrad —,—, Warschau —,—.

Paris, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß kurse.) Deutsch⸗ land 608,25, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 25,46 ½, England 123,91, Belgien 354,75, Holland 1023,00, Italien —,—, Spanien 328,00. Schweiz 491,75, Warschau —,—, Kopen⸗ hagen 681,00 Oslo 679,50, Stockholm —,—, Belgrad 44,70.

Amsterdam, 27. Januar. (W. T. B.) Berlin 59,47, London 12,101⁄6, New York 2481 ⁄12, Paris 9,77 ⅛, Brüssel 34,66 ½, Schweiz 48,08 ½, Italien 13,03, Madrid 32,17 ½, Oslo 66,50, Kopenhagen 66,66, Stockholm 66,82 ½, Wien 35,05, Budapest —,—, Prag 736,00, Warschau —.,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yokohama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich, 28. Januar. (W. T. B.) Paris 20,33, London 25,18 ⅜, New York 517,70, Brüssel 72,07 ½, Mailand 27,08 ½, Madrid 66,50, Holland 207,95, Berlin 123,69, Wien 72,85, Stockholm 138,95, Oslo 138,30, Kopenhagen 138,45, Sofia 3,74 ½, Prag 15,31 ¼, Warschau 58,05, Budapest 90,52 *), Belgrad 9,12 ¾, Athen 6,71, Konstantinopel 243,50, Bukarest 307,75, Helsingfors 13,00, Buenos Aires 208,00, Japan 254,50. *) Pengö.

Kopenhagen, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,18 ½, New York 374,12, Berlin 89,40, Paris 14,80, Antwerpen 52,15,

ürich 72,30, Rom 19,65, Amsterdam 150,45, Stockholm 100,42 ½, slo 99,95, Helsingfors 942,00, Prag 11,09, Wien 52,70.

Stockholm, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,13, Berlin 89,07 ⅞. Paris 14,67. Brüssel 51,95, Schweiz. Plätze 72,02 ½, Amsterdam 149,77 ½, Kopenhagen 99,72 ½, Oslo 99,60, Washington 372,62, Helsingfors 9,38, Rom 19,54, Prag 11,07, Wien 52,50.

Oslo, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,21 ¼, Berlin 89,55, Paris 14,75,- New York 374,50, Amsterdam 150,55, Zürich 72,40, Helsingfors 9,43, Antwerpen 52,52, Stockholm 100,55, Kopenhagen 100,12, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52,70.

Moskau, 27. Januar. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 944,75 G., 946,65 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,38 G., 46,48 B. 8

London, 27. Januar. (W. T. B.) Silber (Schluß) 20 ⅜, Silber auf Lieferung 20 ⁄16. 111““

Wertpapiere.

Frankfurt ag. M., 27. Januar. (W. T. B.) Oesterr. Cred.⸗ Anst. 29,80, Aschaffenburger Buntpapier 171,75, Cement Lothringen —,—, Dtsch. Gold u. Silber 149,50, Frankf. Masch. Pok. 47,00, Hilpert Armaturen 105,00, Ph. Holzmann 99,00, Holzverkohlung 84,00, Wayß u. Freytag —,—. 8

Hamburg, 27. Januar. (W. T. B.) (Schlußkurse.) [Die Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T 157,00, Vereinsbank T 133,00, Lübeck⸗ Büchen 74,00, Schantungbahn —,— *), Hamburg⸗Amerika Paketf. T 104,00, Hamburg⸗Südamerika T 168,75, Nordd. Loyd T. 103,50, Verein. Elbschiffahrt —,—, Calmon Asbest 19,75, Harburg⸗Wiener Gummi 76,00, Alsen Zement 175,00, Anglo⸗Guano 51,00, Dynamit Nobel T 81,00, Holstenbrauerei 171,00, Neu Guinea 410,00, Otavi Minen 56,00. Freiverkehr: Sloman Salpeter 70,00. *) in Goldmark.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundsanleihe 106,25, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfs⸗ bahn 5,30, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn —,— Türkenlose —,—, Wiener 51,00, Oesterr. Kreditanstalt 1929 —,—, Ungar. Kreditbank 94,90, Staatsbahnaktien 27,00, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union 29,00, Brown Boveri 180,00, Siemens⸗Schuckert 183,25, Brügxer Kohlen 337,00, Alpine Montan 35,75, Felten u. Guiheaume 56,75, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen 430,75, Rimamurany 108,90, Steyr. Werke (Waffen) 4,59, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—, Aprilrente 1,85, 1,01, Februarrente 1,02, Silberrente —,—, Kronen⸗ rente 1,01.

Amsterdam, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank 191,00, Rotterdamsche Bank 112,50, Deutsche Reichsbank, neue Aktien 8 Amer. Bemberg Certif. A —,—, Amer. Bemberg Certif. B —,—, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. 65,00 Amerikan. Glanzstoff Vorzugs 66,25, Amerikan. Glanzstoff common —,—, Kali⸗Industrie 202,50, Nordd. Wollkämmerei 86,25, Vereinigte Glanzstoff —,—, Montecatini 255,50, Deutsche Bank Akt.⸗Zert. —,—, 7 % Deutsche Reichsanleihe 105,25, 7 % Stadt Dresden —,—, 6 ½8½ % Kölner Stadtanleihe —,—, Arbed 104 16, 7 % Rhein⸗ Elbe Union 106,00, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. 83 ⅛, 6 ½ % Siemens⸗Halske —,—, 7 % Verein. Stahlwerke 82 , Rhein.⸗ Westf. Elektr. Anl. 102 , 7 % Deutsche Rentenbank v. Obl. 96,75, 6 % Preuß. Anleihe 1927 86 ⅛. 8 8

Bankverein 21,25, Oesterr. Kreditanstall

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 27. Januar. (W. T. B.) Für die heute zum An⸗ gebot gelangten 10 290 Ballen Wolle mittelmäßiger Auswahl zeigte sich allgemein ruhige Nachfrage; es wurden ungefähr 6000 Ballen abgesetzt. Gewaschene Merinowollen lagen unregelmäßig und wurden häufig zurückgezogen. Beste Lose von Queensland⸗ und Victoria⸗ wollen erzielten 21 d, Neuseeländische 17 ½ d. Schweißige Merino⸗ wollen hatten zu Tageswreisen schleppenden Absatz Beste Qualitäten aus Geelong erlösten 17 d und westaustralische Marke „Kojabigup“, 14 ½ d. Neuseelandische schweißige Kreuzzuchten wurden zu Tages⸗ preisen glatt abgesetzt. Käuter waren heimische und deutsche Firmen. Neuschurqualität A erzielte 12 d.

Bradford, 27. Januar. (W. T. B.) Am Wollmarkt haben die Kammzugmacher die Preise nicht herabgesetzt, doch verlangen sie Gebote, und es ist wahrscheinlich, daß die Käufer, hauptsächlich für Kreuzzuchten, weitere Preiskonzessionen erlangen werden.

Die am 25. Januar ausgegebene Nummer 3 des Reichs⸗ arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz, betreffend das Internationale Ueber⸗ einkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute. Vom 14. Ja⸗ nuar 1930. Anzeige über Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen⸗ versicherung für geringfügig Beschäftigte 75 a AVAVG). Be⸗ scheide, Urteile: 6. Auslegung des § 112 a AVAVG. 7. Anrechnung von Versorgungsgebührnissen auf die Arbeitslosenunterstützung. 8. Krisenunterstützung für Arbeitslose der Kunstseidenindustrie. II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag Tarifvertrag, Arbeitsgerichtsbar⸗ keit, Schlichtungswesen. Bescheide, Urteile: 9 (1) Ein nicht von beiden ausdrücklich anerkannter Spruch des Ausschusses für Lehrlings⸗ streitigkeiten einer Innung erzeugt unter den Parteien keine Bindung, sein Vorliegen bildet nur eine Prozeßvoraussetzung für das binnen zwei Wochen anhängig zu machende arbeitsgerichtliche Verfahren. (2) Die Zuständigkeit des Ausschusses der Innungen für Lehrlings⸗ streitigkeiten erstreckt sich nach § 111 ArbGG. nur auf die Streitig⸗ keiten, für die die Innung früher gemäß § 81 a Nr. 4 RGewnO. in Verbindung mit § 4 GGG. zuständig war, also nicht auf alle Streitigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG. In hUeberschreitung dieser Zuständigkeit ergehende Sprüche des Ausschusses entbehren der rechtlichen Wirkung. 10. Streichung von Bewerbern auf der Vor⸗ schlagsliste ist nach dem Beginn des Anhangs unzulässig, soweit die Wahlvorschriften nicht ausdrücklich eine Streichung zulassen; eine solche Streichung bedeutet einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren, auf den die Anfechtung der Wahl gestützt werden kann. III. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Preußen. Betrifft sachliche Erweiterung der Zuständigkeit des Fachausschusses für das Konfektionsgewerbe, Sitz Düssel⸗ dorf (Nr. 18 des Verzeichnisses der Fachausschüsse für Haus⸗ arbeit vom 28. März 1925 RGBl. I S. 33 —)

Teil II. Nichtamtlicher Teil: Scozial⸗ und Wirtschafts⸗ statistik im Handwerk. Von Dr. Hans Knöpp, Frankfurt a. M. Zur Tätigkeit des Spruchsenats für Arbeitslosenversicherung im vierten Kalendervierteljahr 1929. Sozialpolitisches aus dem Auslande: Die Wohnungsgesetzgebung in Oesterreich nach der Reform vom Juni 1929. Von Dr. Georg Heilmann, Regierungsrat im Reichs⸗ arbeitsministerium. Statistik. Die Arbeitsmarkt⸗ und Wirtschafts⸗ lage Ende Dezember 1929: I. Uebersicht über die Gesamtlage. II. Die Arbeitsmarktlage in den wichtigsten Berufsgruppen. III. Die Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung und der Krisenunterstützung. Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosen⸗ versicherung für den Monat November 1929. Statistik der Schlichtungsbehörden für 1928. Uebersicht über die Ende Sep⸗ tember 1929 und Ende Dezember 1929 in Kraft gewesenen allgemein verbindlichen Tarifverträge. Tariflöhne und Tarifgehälter im Dezember 1929. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücher⸗ besprechungen und Bücheranzeigen. Hierzu die Beilage: Statistische Nachweisungen über die Arbeitsverhältnisse und Löhne in den Hauptbergbaubezirken im 3. Vierteljahr 1929. Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung: A. Allge⸗ meines. I. Amtlicher Teil. Zweite Verordnung über die Ver⸗ rechnung von Steigerungsbeträgen für Wanderversicherte ans der In⸗ validen⸗ und Angestelltenversicherung. Vom 9. Januar 1930. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen im Saargebiet. Vom 13. Januar 1930. B. Krankenversicherung. Festsetzung von Verwaltungspauschbeträgen an Krankenkassen für die Zahlung der Reichsbeihilfen an Saargänger. Vom 28. November 1929. Bekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsgamts. Vom 20. Dezember 1929. Grundsätzliche Beschlüsse des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen vom 13. Dezember 1929. Bekanntmachung über Ab⸗ änderung der Zulassungsordnung vom 14. November 1928. Vom 9. Januar 1930. Entscheidungen der Spruchsenate 3588 —3592. Entscheidungen der Beschlußsenate 3593. C. Unfallversiche⸗ rung. Aenderungen der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 29. Januar 1929 über berufsgenossenschaftliche Schiedsstellen nach Artikel 42 des Dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unfall⸗ versicherung vom 20. Dezember 1928. Bekanntmachung. Be⸗ kanntmachung. Runderlaß an die Vorstände der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die Erstattung der Jahresberichte über die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe 883 Abs. 2 RVO.). Vom 14. Dezember 1929. Rundschreiben an die beteiligten Ausführungs⸗ behörden vom 27. Dezember 1929, betr. Unfallursachenstatistik. Durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste land⸗ und forstwirtschaftlicher Arbester. Entscheidungen der Spruchsenate 3594. Andere Ent⸗ scheidungen 3595 3603. D. . geneeeag Runderlaß an die Vorstände aller der Aufsicht des Reichsversicherungsamts Vom 16. Dezember

3604 3605. E. Ange⸗ 3608 bis

unterstellten Träger der Invalidenversicherung.

1929. Entscheidungen der Spruchsenate Entscheidungen der Beschlußsenate 3606 3607. stelltenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3610. Entscheidungen der F. Knappschaftliche Versicherung. Entscheidungen der Spruch⸗ senate 3613 3617. G. Arbeitslosenversicherung. Entscheidungen des Spruchsenats 3618 3636. Entscheidungen des Beschlußsenats 3637 3640. H. Verfahren. Entscheidungen der Spruchsenate 3641 3646. Entscheidungen der Beschlußsenate 3647 3648. J. Statistische Angaben. Verteilung der Anzahl der im 3. Vierteljahr 1929 vereinnahmten Wochenbeiträge auf die einzelnen Lohnklassen. Unterlagen für die Ermittlung der Belastung des Reichs aus dem Reichsbestrag im 3. Vierteljahr 1929. Personal⸗ nachrichten des Reichsversicherungsgamts. II. Nichtamtlicher Tei l. Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücher⸗ anzeigen. Teil VI. Bekanntmachungen über Tarif⸗ verträge.

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: 8 Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. 8

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen],

8 vorausgeht.

Beschlußsenate 3611 3612.

ist bestätigt worden.

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bestellungen an, in SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 h.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Bezugspreis vierteljährlich 9 ℛℳ. Alle Postanstalten nehm Vehar für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 9g. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Ba cs

8 Berlin, Mittwoch, den 29. Januar,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ℛℳ. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

ettdruck (zweimal unter⸗

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches

Erequaturs. Exeguaturerteilung. . Dritte Verordnung über die

Vermahlung von Inlandsweizen. Betanntmachung über den Londoner Goldpreis. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Wahlkonsul in Breslau, Friedrich on Wallenberg⸗Pachaly, ist von seinem Amt zurück⸗ getreten; das ihm namens des Reichs erteilte Exequatur ist

erloschen. Dem Königlich schwedischen Wahlkonsul in Breslau,

8 Bernhard Grund, ist namens des Reichs das Exequatur

8 8

Dritte Verordnung ber die Erhöhung der Sätze für die Ver qqqqqqqö

Vom 28. Januar 1990.

Auf Grund des Artikel I § 3 des Gesetzes über die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1929 (RGBl. I S. 129) wird hiermit verordnet:

8 „Zede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die aus⸗ ländischen Weizen vermahlt, hat im Februar 1930 von der Weizenmenge, die sie in diesem Monat vermahlt, mindestens

8 50 vom Hundert Inlandsweizen zu vermahlen. 8 Berlin, den 28. Januar 1930. ister für Ernährun

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ bbeständige Hypotheken vom 29. Henn 1923

4 (2GCBl. I S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze Feingodd . 84 sh 11 ¼ d,

8 für ein Gramm Feingold demnach 32,7696 pence.

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

Reichsbankdirektorium. Dreyse. Fuchs.

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Max Koernicke zum Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule in Bonn⸗Poppels⸗ dorf für die Amtszeit vom 1. April 1930 bis 31. März 1932

Domänen

S

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab. Zu⸗ nächst beschäftigte sich der Reichsrat mit dem Gesetzentwurf über das Zündwarenmonopol, der am Dienstag vom Reichstag in dritter Lesung angenommen worden ist.

Legationsrat von Stutterheim, der seinerzeit als Berxicht⸗ erstatter der Ausschüsse des Reichsrats über das g gesetz tätig gewesen ist, berichtete dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge kurz über die Veränderungen, die der Reichstag an der Vorlage vorgenommen hat. Besonders wichtig die Aenderungen, daß der Kleinverkaufspreis wieder zu einem festen

reis an Stelle eines Höchstpreises umgewandelt worden ist und daß entgegen den Beschlüssen des Reichsrats die Sonderstellung der Konsum⸗ gesellschaften wiederhergestellt worden ist. Insbesondere hat der Reichstag

Erhöhung der Sätze für die

abends.

88 11“

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

das Kontingent von 23000 Kisten für die Konsumgesellschaften wieder⸗ hergestellt, und zwar darf es sowoht nach oben wie nach unten erweitert werden, wenn es die Entwicklung der Verhältnisse gerechtfertigt er⸗ scheinen läßt. Nach oben ist eine Höchstgrenze von 1 Prozent für jedes Jahr festgesetzt worden. Wie Legationsrat von Stutter⸗ heim hervorhob, hat keine Ausschußsitzung des Reichsrats mehr stattgefunden, nachdem der Reichstag am Dienstagnachmittag die Vorlage in dritter Lesung verabschiedet hat. Eine Ausschußberatung sei aber auch nicht unbedingt erforderlich gewesen, weil alle Punkte, um die es sich bei den Veränderungen des Reichstags handelte, schon früher im Ausschuß und im Plenum des Reichsrats sehr eingehend behandelt worden seien. Der Berichterstatter beantragte, von den Beschlüssen des Reichstags Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu

erheben.

Der Vertreter Thüringens beantragte, Einspruch zu erheben. Die E“ lehne jedes Monopol ab, weil es einen Eingriff in die freie Wirtschaft bedeute. Abgesehen von der grundsätzlichen Stellung der thüringischen Regierung werde der Antrag auf Erhebung von Einspruch weiter damit begründet, daß den Konsumgesellschaften eine Sonderstellung eingeräumt worden sei, und daß damit das Interesse des Handels, insbesondere des Klein⸗ handels mit Zündwaren, nicht genügend gewahrt erscheine. Auch die vom Reichstag angenommene Entschließung bedeute keine Wahrung dieser Interessen.

Bei der

Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer erklärte: sind auch gegenüber der vom Reichstag be⸗

sächsischen Regierun schlossenen Fassung talke Bedenken übrig geblieben. Die sächsische Regierung will ihre Bedenken aber zurückstellen im Hinblick auf die übrigen auf dem Spiele stehenden wichtigen Interessen. Sie spricht aber die Erwartung aus, daß die Durchführungsbestimmungen den

Grundsätzen der Gerechtigkeit in vollem Umfange Rechnung tragen.

Die Unterstützung für den Antrag Thüringens genügte nicht. Mit Mehrheit nahm das Plenum Kenntnis von den Beschlüssen des Reichstags, ohne Einspruch zu erheben.

Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung war der Gesetzentwurf über die Beteiligung des Reichs an der preußischen Zentralgenossenschaftskasse.

„Namens der Ausschüsse führte der Berichterstatter, bayerischer Min.⸗Dir. Freiherr von Imhoff, zu dieser Vorlage aus: Es ist schon lange Wunsch der Landwirtschaft und der an der preußischen Zentralgenossenschaftskasse beteiligten Genossenschaften, daß sich das Reich an der preußischen Zentralgenossenschaftstasse beteilige, die nach der Entwicklung bereits weit über die Grenzen des preußischen Staats hinaus den persönlichen Kreditbedarf der Genossenschaften befriedigt. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Zudem wäre für das Reich eine besondere Gelegenheit zur Beteiligung an der preußischen Zentralgenossenschaftskasse dadurch gegeben, daß es dieser Kasse im Jahre 1925 zur Beschaffung von Düngemitteln für die Landwirtschaft ein Darlehen von 100 Millionen Mark als Kassenvorschuß gegeben hat. 25 Millionen Mark hiervon sind abgezahlt. Von den übrigen 75 Millionen will nun das Reich der preußischen Zentralgenossen⸗ schaftskasse 50 Millionen in der Weise belassen, daß es diese 50 Millionen als Stammeinlage hingibt. Zu diesem Zwecke tritt der preußische Staat, der an der Preußenkasse mit einer Stammeinlage von 175 Millionen Mark beteiligt ist, und darauf 75 Millionen Mark eingezahlt hat, von dem nicht eingezahlten Betrag von 100 Millionen Mark einen Teilbetrag von 50 Millionen an das Reich ab. Deswegen und wegen des Einflusses, der dem Reich auf die Preußenkasse zustehen soll, haben Reich und Preußen ein Abkommen beschlossen, das dem Gesetzentwurf beigegeben ist. Dem Abkommen hat vor einigen Tagen der Preu ische Landtag zugestimmt. Danach soll der Einfluß des Reiches sich nicht auf die Ausübung der Befugnisse als Inhaber einer Stammeinla e beschränken, sondern auch bei der Ausübung der Aufsicht und Leitung Geltung gewinnen. Die Befugnisse auf Grund der Stammeinlage bestehen in der Beteiligung an dem Ausschuß und dem engeren Ausschuß. Diese Ausschüsse sind vorwiegend gutachtliche Organe, das Stimmrecht in ihnen bemißt sich nach der Größe der eingezahlten Stammeinlagen, das ist für Preußen zur Zeit

Stimmen, für das Reich 1000 Stimmen, für die Verbands⸗ kassen 320 Stimmen. Reich und sollen nach dem Ab⸗ kommen ihre Rechte in den Ausschüssen einheitlich ausüben und zu diesem Zwecke sich rechtzeitig vorher verständigen. Bei Schwierig⸗ keiten der Verständigung soll letzten Endes die Entscheidung in einer gemeinsamen Sitzung der beiderseitigen Kabinette getroffen werden. Was die Leitung und Aufsicht anbelangt, die nach dem preußischen Gesetz dem preußischen Staat obliegt, so soll dem Reich in personeller und sachlicher Hinsicht gleichfalls ein gewisser Einfluß zustehen. Der Präsident der Preußenkasse soll im Benehmen mit dem Reiche bestellt und abberufen werden. Im übrigen werden die Mitglieder des Direktoriums von der preußischen Regierung teils auf Vorschlag der Reichsregierung, teils im Einvernehmen mit ihr bestellt und nur im Einvernehmen mit ihr abberufen. In sachlicher Hinsicht ist in grundsätzlichen und allgemeinen Fragen gleichfalls ein Einvernehmen mit der Reichsregierung vorgesehen. Auch hier soll das Einvernehmen letzten Endes durch eine gemein⸗ schaftliche Sitzung der beiderseitigen Kabinette herbeigeführt werden. Die Beteiligung des Reichs an der Preußenkasse findet ihren reichs⸗ gesetzlichen iederschlag in dem vorliegenden Entwurf in der Weise, daß der Reichefinanzminister ermächtigt wird, eine Stammeinlage dieser Kasse in Höhe von 50 Millionen Mark zu übernehmen. Im Nach⸗ tragshaushalt für 1929 ist sie im außerordentlichen Etat der all⸗ gemeinen Finanzverwaltung als Ausgabe eingesetzt. Daher soll weiter nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die dem Reichsfinanzminister im Feushaltsgesetz für 1929 erteilte Ermächtigung zur Aufnahme von rediten um weitere 50 Millionen Mark echöbt werden. Außerdem sollen zugunsten der Landwirtschaft der Preußenkasse bis zur end⸗ gültigen Uebernahme der Stammeinlage durch das Reich rückwirkend vom 1. Januar 1929 ab die 50 Millionen zinslos belassen werden.

Dem Antrag der Ausschüsse auf Annahme des Gesetz⸗

entwurfs stimmte das Plenum zu.

Schließlich nahm das Plenum noch Kenntnis von der

Zurückziehun von Lehrkräften und Unterhaltsträgern Vorschulen. Spätherbst 1928 zugegangen. vorläufig bezeichnet.

des Gesetzentwurfs über die Entschädigung privater Die Vorlage war dem Reichsrat schon im Die Zurückziehung wird als

Am Donnerstag findet keine Vollsitzung statt. Am Freitag werden sich die Reichsratsausschüsse mit dem NYoung⸗Plan und dessen Nebengesetzen beschäftigen. Am Sonnabend stehen dann

der Young⸗Plan und seine Nebengesetze auf der Tagesordnung

einer Vollsitzung.

Deutscher Reichstag. 125. Sitzung vom 27. Januar 1930. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Molden haue zu Beginn der 2. Beratung des Zündwarenmonopolgesetze

gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! wurfs eines Zündwarenmonopolgesetzes habe ich erklärt, daß ich eingehende Ausführungen über das Monopolgesetz, über die An leihe und über die Kassenlage machen würde. Ich löse heute d damals gegebene Versprechen ein.

Der Entwurf eines Zündwarenmonopolgesetzes, der Ihner vorliegt, enthält eine Neuregelung der deutschen Zündwarenwirt schaft, die alten Wünschen der Zündholzindustrie selbst entspricht. Ein Blick auf die Geschichte dieses Wirtschaftszweiges liefert den Beweis hierfür. Schon bei Beratung des Zündwarensteuergesetzes im Jahre 1909 tauchte der Gedanke eines Zündwarenmonopols auf, ohne sich durchsetzen zu können.

In dem Zündwarensteuergesetz vom 15. Juli 1909 wurde eine allerdings unzulängliche Kontingentierung vorgesehen. Der Preis⸗ kampf zwischen den Konkurrenten dauerte fort. Versuche der Zündwarenindustrie, sich durch Schaffung eines Syndikats selbst zu helfen, scheiterten an der Zahl der Außenseiter. Im Jahre 1910 forderte der Verein deutscher Zündwarenfabrikanten unter

Bei der ersten Lesung des Ent⸗

8 8 8

dem verschärften Druck der Wirtschaftslage von dem Reichstag

selbst das Zündwarenmonopol also vor 20 Jahren. Der An⸗ regung wurde indessen nicht stattgegeben. Das Steuergesetz des Jahres 1911 brachte nur eine verbesserte Kontingentierung. Auch sie blieb ohne Erfolg. Der Wunsch der Produktion nach einem Monopol wurde im Jahre 1914 wieder vergeblich erneuert.

Unter den besonderen Verhältnissen der Kriegswirtschaft wurde der Monopolgedanke nicht weiter verfolgt. Anlaß, ihn wieder auf⸗ zunehmen, bot dann die Beratung eines neuen Zündwarensteuer⸗ gesetzes im Jahre 1919 in der Nationalversammnlung. De Reichsminister der Finanzen vertrat damals die Auffassung, ein staatliches Herstellermonopol sei ebensowenig wie ein Kleinverkaufs⸗ monopol am Platze, da ein günstiges finanzielles Ergebnis hiervon nicht zu erwarten sei. monopol. Das Zündwarengesetz von 1919 enthält tatsächlich die Vorschrift, daß ein Herstellermonopol spätestens bis zum 31. März 1921 in Kraft treten müsse. kontingentierung beseitigt. Die Inflation hinderte aber die Ver⸗ wirklichung des Gedankens. Insbesondere sank die technische Leistungsfähigkeit der deutschen Fabriken, und die Inlands⸗ erzeugung ging erheblich zurück. Eine Rentabilität der Fabriken schien namentlich im Hinblick auf die erforderlichen großen Auf⸗ wendungen, die das Reich hätte machen müssen, als ausgeschlossen. Die Reichsfinanzverwaltung lehnte den Gedanken eines Hersteller⸗ monopols demgemäß ab. Der gesetzliche Zwang zur Einführung des Herstellermonopols wurde durch Gesetz vom 25. März 1921 be⸗ seitigt.

Infolge Aufhebung der Kontingentierung durch das Gesetz

von 1919 entstanden neue Fabriken. Selbsthilfemaßnahmen der Industrie versagten. Unter diesen Verhältnissen gelang es den Schweden, in umfangreichem Maße in die deutsche Zündwaren⸗ industrie einzudringen. Damit erwuchs den noch in deutschen Händen befindlichen Fabriken ein außerordentlich kapitalkräftiger und gefährlicher Gegner. Die Gefahr bestand, daß in einer be⸗ stimmten Zeit die deutschen Fabriken von dem Schwedentrust voll⸗ ständig aufgesogen wurden. Nachdem diese Gefahr auch im Reichs⸗ tag wiederholt zur Sprache gebracht worden war, trat die Reichs⸗ regierung im Jahre 1926 an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat mit der Bitte heran, einmal eine Untersuchung über die Lage der deutschen Zündwarenindustrie anzustellen und über die Mittel, wie ihr zu helfen war. Reichswirtschaftsrat die Schaffung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation der Fabrikanten, wobei die Preispolitik in gewissem Umfange der Aufsicht des Reiches unterliegen sollte. Unter Mit⸗ wirkung der Reichsregierung gelang es sodann, unter fast sämt⸗

Denkbar sei nur ein Zwischenhandels⸗

Gleichzeitig wurde die Zwangs⸗

Auf Grund der Untersuchungen empfahl der