. Reichs⸗ und Staatsanzelger Nr. 25 vom 30. Januar 1930. S. 2.
außerdem aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge bewilligten Mitteln sind 421 Wohnungen neu hergestellt und 237 verbessert worden. Aus unseren planmäßigen Mitteln haben wir ferner 121 Wohnungen neu gebaut und 91 verbessert, so daß wir im ganzen 542 neue Wohnungen errichtet und 328 alte verbessert haben —, verbessert in einem solchen Umfange, daß sie nun wirklich den Anforderungen entsprechen.
Nun bin ich gerade vor Jahresfrist an die Regierungen herangetreten und habe ihnen mitgeteilt, sie sollten auf den Domänen auch die Einrichtung von Eigenheimen fördern. Die Richtlinien, die ich für diesen Zweck ausstellte, gingen dahin: Die Grundstücke der Eigenheime sollen mindestens 1 Morgen groß sein. Es muß jedoch danach gestrebt werden, ihnen im Regelfall eine Größe von 2, in den östlichen Provinzen des Freistaates von 4 Morgen zu geben. Der Kaufpreis ist
unter Berücksichtigung des Kaufzweckes möglichst billig zu be⸗
messen. Die Kaufpreissumme ist, solange nicht andere Be⸗ stimmungen ergehen, als Tilgungshypothek mit 3 % Verzinsung und 2 % Tilgung an bereitester Stelle im Grundbuch einzutragen.
Das ist ein Weg. Außerdem gibt es noch einen anderen Weg: indem man tatsächlich Rentengüter errichtet, den Stellen die Eigenschaft als Rentengüter gewährt und Hauszinssteuer⸗ und Rentenbankkreditkapital bewilligt, und zwar ist dann die Belastung so, daß monatlich etwa 23,50 Mark bei zwei Morgen Landzulage zu zahlen sind.
Nun werden Sie mich fragen: Welche Erfolge hat nun diese Anregung gehabt? — Es sind im ganzen 40 Anträge eingegangen. 62 Domänen sind von den Regierungen als für diese Sache weiter geeignet bezeichnet worden. Alles in allem wollen Sie das als einen Anfang betrachten, bei dem folgendes festzustellen ist. Erstens sind viele Domänenpächter nicht dafür, zweitens sind viele Arbeiter nicht dafür, — die Arbeiter nicht, weil sie be⸗ fürchten, auf diese Weise an diese Stelle gebunden zu sein, und die Domänenpächter nicht, weil sie befürchten, der Mann würde dann bei ihnen nicht mehr arbeiten. Wenn man die Sache aber so macht, daß man sich in der Landhingabe beschränkt — im Osten auf höchstens vier Morgen —, dann möchte ich glauben, daß man die auf beiden Seiten gehegten Befürchtungen ruhig als nicht stichhaltig bezeichnen kann.
Genaue Untersuchungen, die über die Kosten der Arbeit an⸗ gestellt sind, haben ergeben, daß bei Spitzenarbeit die freien Arbeiter — und die Eigenheimer sind ja dann freie Arbeiter — am billigsten sind. Wenn das aber zutrifft, dann muß auch gerade der Domänenpächter sich veranlaßt sehen, eine derartige Be⸗ wegung zu begünstigen und ihr nicht etwa einen gewissen passiven Widerstand entgegenzubringen. Allerdings muß auch auf der anderen Seite bei den Arbeitern das entsprechende Verständnis für die Sache vorhanden sein.
Ich komme nun zu den selbstbewirtschafteten Do⸗ mänen, bezüglich deren der Herr Abgeordnete Jacoby⸗Raffauf
eine Bemerkung gemacht hat, die auf den ersten Blick als paradox
angesehen werden kann, die aber gar nicht so abwegig ist. Die Angelegenheit ist in der Tat von zwei Seiten anzusehen. Zunächst
einmal muß der Landwirtschaftsminister Domänen in Selbstver⸗
waltung haben, damit er einen Einblick in diese Verhältnisse ge⸗ winnt, damit er selbst über die Sache unterrichtet ist. Aber das hat seine Grenzen in der Bereitstellung der entsprechenden Persön⸗ lichkeiten für diesen Zweck. Es ist nämlich nicht so einfach, Ad⸗
mministratoren zu finden, denen man draußen diese Domänen ganz
ohne jede Aufsicht überlassen könnte und denen man das Zu⸗
rrauen schenken kann, daß sie ihre Wirtschaft wirklich so führen, daß sie den höchsten Anforderungen entspricht. Nach dieser Rich⸗
selbst ein Urteil gebildet haben.
tung hin haben wir auch schon bei einer geringen Anzahl von Domänen entsprechende Erfahrungen, und so kommt es denn, daß es in der Tat nicht möglich ist, einfach alle Domänen in Selbst⸗ bewirtschaftung zu geben. Andererseits ist doch zuzugeben, daß diese selbstbewirtschafteten Domänen der Aufgabe, in besonderem Maße ein Vorbild für die Landwirtschaft zu sein, entsprechen, und das ist auch zu beachten, wenn man die Bedeutung dieser Domänen beurteilt. Dann geht es wirklich nicht bloß nach der Zahl, sondern dann geht es auch nach der Bedeutung der Sache, die ich eben nicht zahlenmäßig ausdrücken kann. Das trifft ganz besonders zu bei den kleinen bäuerlichen Domänen, bei denen ja das Vor⸗ bild als erste Aufgabe bezeichnet wird. Da ist es natürlich not⸗ wendig, daß man zunächst höhere Aufwendungen macht, — aber, meine Herren: nur zunächst! Auf die Dauer wäre es ja gar kein Vorbild, wenn der Bauer sagen könnte: ja, die haben leicht wirt⸗ schaften, die wirtschaften aus dem Vollen heraus, sie wenden viel mehr Mittel auf, als wir aufzuwenden in der Lage sind. Mit einem solchen Beispiel ist nichts gedient (sehr richtig!); im Gegen⸗ teit, das wird nur Abneigung erwecken. Daher muß man auch gerade nach dieser Richtung die entsprechende Auswahl bei den Leitern dieser Domänen treffen. Ich habe es aber dankbar be⸗ grüßt, daß sich eine Anzahl Mitglieder des hohen Hauses diese bäuerlichen Domänen an Ort und Stelle angesehen und sich dort Seien Sie versichert: ich werde auf dem Wege, den ich betreten habe, weitergehen, weitergehen nach Maßgabe der Mittel, die mir durch den Verkauf von Do⸗
mänen auf der anderen Seite zur Verfügung stehen.
Nun hat der Herr Abgeordnete Justi über einzelne Domänen gesprochen und Beschwerden vorgetragen, auf die
ich natürlich im einzelnen keine Antwort geben kann. Soweit es
Berücksichtigung finden.
mir möglich ist, will ich es tun.
Was zunächst den Domänenpächter Gebhard (Vogelsburg) anlangt, so werden dessen Verhältnisse im nächsten Etatsjahre Was weiter den Domänenpächter der Domäne Kloster Blauhaus betrifft, so darf ich die Aus⸗
führungen des Herrn Abgeordneten Justi dahin ergänzen, daß
diese Domäne zweimal ausgeboten wurde, der Domänenpächter jedesmal ganz außerordentlich unter dem normalen Angebot ge⸗ blieben ist, und er daher selbst schuld war, daß die Sache diesen Weg nahm. In bezug auf Hobohm (Scharnbek) darf ich Ihnen sagen, daß mir diese Angelegenheit ganz genau bekannt ist. In dieser Sache ist nichts geschehen, was mir nicht vorgetragen worden wäre, und ich kann nur bestätigen, daß wir dem Domänenpächter
Sobohm in jeder Weise entgegengekommen sind. Damit hat die
Ich komme nunmehr zur Verpachtung der Streu⸗ parzellen, die bei ihrem Umfange von 56 000 ha natürlich viel Aufmerksamkeit erfordert. Es wäre auch an sich selbstver⸗ ständlich, daß nach dieser Richtung hier viele Klagen vorgebracht würden. Ich habe aber die Hoffnung, daß es auch von den Herren Rednern, die sich nachher noch melden, ebenso wenig geschehen wird wie bei den vorgehenden, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil bereits vor einem Jahre gerade die Regierungen angewiesen worden sind, in bezug auf die Verpachtung der einzelnen Parzellen im Interesse der Pächter ganz besondere Sorgfalt anzuwenden. Ich mache Sie auch darauf aufmerksam, daß ein wesentliches Ent⸗ gegenkommen dadurch ausgeübt wird, daß die gesamten öffent⸗ lichen Lasten zukünftig in der Regel vom Fiskus übernommen werden sollen. Ich will hier nicht verschweigen, daß mir diese Entscheidung doch einige Sorgen machte, nämlich in dem Gedanken, daß der einzelne Pächter, wenn er selbst dafür sorgen muß, daß er möglichst wenig an Lasten zu tragen hat, seine Interessen besser vertreten wird, als wenn auf der anderen Seite der Fiskus steht. Aber ich habe doch die Empfindung, daß es mit Hilfe der Domänen⸗ rentämter gelingen wird, hier nicht ein Maß zu überschreiten, das den geordneten Verhältnissen widerspricht.
Nun ein paar Worte zu den Mineralbrunen und den Bädern! Die Mineralbrunnen Fachingen und Niederselters haben im letzten Jahre — ich darf schon sagen: infolge des Eingriffs der Domänenverwaltung — höhere Renten gebracht als in früheren Jahren. Es gelingt uns viel⸗ leicht, auch zu einem Abkommen mit den Krugbäckern zu gelangen, das alle Bedürfnisse im wesentlichen befriedigt. Die Verhandlungen sind noch im Gange und werden von uns durch⸗ aus in dem Bestreben geführt, die Interessen der kleinen Leute wahrzunehmen.
Was die Bäder anlangt, so hat der Herr Vorredner schon darauf hingewiesen, daß hier mit Ausnahme von Bad Schwal⸗ bach eine wesentliche Besuchszunahme zu verzeichnen war, und zwar so groß, daß wir den Besuch der Vorkriegszeit überschritten haben. In Bad Schwalbach lagen die Verhältnisse besonders un⸗ günstig, einmal wegen der Besatzung, die dort nicht so zurück⸗ haltend war wie z. B. in Ems, dann auch, weil die Unterkunfts⸗ möglichkeiten in Bad Schwalbach nicht besonders günstig sind.
Wir haben nun, um eine bessere Propaganda für unsere Bäder überhaupt zu machen, in dem Hause in der Königgrätzer Straße zusammen mit dem Ostseebäderverband ein Büro ein⸗ gerichtet, um so eine entsprechende Propaganda auch von dieser Seite aus für unsere Kurgäste zu betreiben. Ich meine, wir haben die Pflicht dazu, aber keine Pflicht dahin, daß wir auch für andere zu sorgen haben. Denn dann würden wir nur eine Verantwortung übernehmen, die wir nicht tragen können.
Was die Aufwendungen angeht, so hat der Herr Bericht⸗ erstatter schon im einzelnen angegeben, was wir für Norderney aufgebracht haben. Er hat diese Ausführungen gemacht, um ge⸗ wissen Aeußerungen entgegenzutreten, die im letzten Jahre zu hören waren. Wenn ein Bad wie Norderney verpachtet ist und der Staat dann solche Aufwendungen macht, wie es tatsächlich schon geschehen und auch weiter beabsichtigt ist, dann sollte man sich doch gerade im Interesse von Norderney schwer hüten, der⸗ artiges auszustreuen, wie es der Fall war. Norderney ist in der Tat kein Stiefkind der Domänenverwaltung, das war es nie, und ich will Ihnen zeigen, in welcher Weise gerade Norderney bevor⸗ zugt wird. In den letzten Jahren sind aus der Bäderanleihe 730 000 Mark verausgabt, und zwar für den Umbau des großen Logierhauses und des Konservationshauses. Norderney hielt es für unbedingt notwendig, daß dort ein Hallenschwimmbad er⸗ richtet wird. Dafür ist die erste Rate mit 600 000 Mark auch flüssig gemacht, so daß nunmehr bis Ende dieses Jahres Norderney nicht weniger als 1,3 Millionen Mark Kredit bekommen hat, mehr als irgendein anderes Bad der preußischen Verwaltung. Da die Gemeinde von den aufgewendeten Beträgen nur ein Fünftel übernimmt, sie auch dies noch nicht einmal bar bezahlt, sondern mit 7 vH verzinst und mit 2 vH tilgt, so hat der Fiskus für den von ihm aufgewendeten Anteil von rund einer Million Reichsmark für die nächste Zeit, wenn sich nicht die Einnahmen aus der Kurtaxe ganz besonders steigern sollten, überhaupt keine Ver⸗ zinsung. Im nächsten Jahr 1930 werden wir nun die zweite Rate von 500 000 Mark für das Hallenschwimmbad aufwenden und später weitere 600 000 Mark für die Weiterführung der Bauten der medizinischen Bäder und des Restaurants. Dann kommt als dritter Bauabschnitt die Neuerrichtung der Strand⸗ anlagen mit einer Wandelhalle.
Vergleichen Sie nun damit, was für die anderen Bäder ge⸗ schehen ist, so darf ich Ihnen mitteilen, daß Bad Ems in den letzten Jahren im ganzen nur 925 000 Mark erhalten hat, also um 400 000 Mark gegen Norderney zurückgeblieben ist. Schwal⸗ bach erhielt 395 000 Mark für das Mineralbadehaus und für andere Gebäude; Schlangenbad 195 000 Mark für Ausbauten, Nenndorf 530 000 Mark und Rehburg 25 000 Mark für gärtnerische Anlagen. Im ganzen sind also 2,8 Millionen Mark verwendet worden. In nächster Zeit werden 3,2 Millionen Mark verwendet, und die Bäderanleihe, die mit 6,6 Millionen Mark bereitgestellt ist, wird dann bis auf einen kleinen Betrag ihre Verwendung gefunden haben.
Nun haben aber heute sowohl der Herr Berichterstatter wie der Herr Abgeordnete Dr. Stemmler darauf hingewiesen, daß die Pastillenfabrik in Ems doch dringend einer Aenderung bedürfe. Auch der Herr Abgeordnete Klaußner hat, glaube ich, darauf hingewiesen. Ich gebe den Herren vollkommen recht: es ist not⸗ wendig, daß man dort diese primitive Anlage alsbald verbessert. Die Aufstellung von Plänen ist eingeleitet, aber die Mittel sind noch nicht bereitgestellt. Sie würden etwa 1,5 Millionen Mark betragen. Dann haben wir weitere Mittel für Nenndorf nötig. Sie wissen, wie im Hauptausschuß insbesondere über die Frage des großen Schlammbadehauses gesprochen worden ist. Wir haben dann noch Mittel für Schlangenbad nötig, so daß wir einer neuen Bäderanleihe bedürfen, wobei ich noch gar nicht daran denke, daß auch für Norderney der Strand noch gebaut werden soll und die Badeanlagen eine Aenderung erfahren sollen. Uebrigens darf ich noch betonen, daß für Wildungen nicht bloß das geschehen ist, wozu Preußen vertraglich verpflichtet war, nämlich den Bau der neuen Wandelhalle mit 1,5 Millionen Mark, lon eern es sind schon Pläne für
herbeizuführen versucht worden. Die Wildunger sind aber selbst noch nicht im klaren, was sie nach dieser Richtung wollen. Die einen wollen nur ein Kursaalgebäude, die anderen wollen da noch ein Hotel eingerichtet haben. Es wird notwendig sein, daß man sich selbst einmal in Wildungen darüber klar wird, welche Zwecke man nun mit der Errichtung des Kursaalgebäudes verfolgen soll, den engeren oder auch den weiteren. Dann darf ich darauf hin⸗ weisen, daß die ganze Anlage überhaupt nicht so leicht ist, denn sie wird auf einem hügeligen Gelände errichtet, wodurch bauliche Schwierigkeiten mancher Art entstehen.
Rühmend hat dann Herr Dr. Stemmler der Befreiung von Ems gedacht. Ich will seinen Worten gerne folgen. Ich kann es wohl verstehen, daß der Deutsche, wenn er in diese Bäder kam, nicht von dem erfreut war, was er sah, daß es ihn bedrückte, und daß mancher diese Bäder aus den bekannten Gründen mied. Daher habe ich die berechtigte Hoffnung, daß nun, nachdem diese beiden Orte Schwalbach und Ems befreit find, auch ihr Besuch von Kurgästen einen weiteren Aufstieg erfährt.
Mit ganz besonders zündenden Worten hat dann mein Herr Vorredner des Weines überhaupt und des Weines der Weingüter im besonderen gedacht. Ich glaube, er hat damit den rechten Ton gefunden. Zum Leben gehört nicht bloß Brot (sehr richtig!), sondern auch der Wein, und den Wein in einem Zustand zu liefern, daß er dem Trinker ein gewisses Wohlgefallen erregt, ist die besondere Aufgabe der Weingüter. Sie haben die Auf⸗ gabe, durch eine besonders gute Kellerbehandlung den⸗ Wein in einem Zustand zu liefern, wie er sonst meist nicht angeboten wird, ihn zu veredeln, ohne irgend etwas anzuwenden. Wir sind nämlich immer noch Puristen. Daher müssen wir gegen jede Verbesserung unserer Weine sein. Ich bin persönlich sogar der Meinung, daß die Anwendung des E.⸗K.⸗Filters schon etwas ist, was über das rein Natürliche hinausgeht. (Sehr richtig! im Zentrum — Zuruf rechts.) — Ich meine, verehrter Herr Abgeordneter von Detten, darüber kann man verschiedener Meinung sein! Ich vertrete den Standpunkt, daß wir in der Domänenverwaltung unseren Wein, wenn wir einmal den Versuch machen, den E.⸗K.⸗Filter anzu⸗ wenden, so anbieten, daß man dies erkennen kann; dann erklären wir: Das ist E.⸗K.⸗Wein. Mach Dir selbst ein Urteil, indem Du ihn mit anderen vergleichst! Ich habe von diesem Versuch, den wir gemacht haben, noch 11 Flaschen hier. Der Wein ist öffentlich versteigert worden, und der E.⸗K.⸗Wein hat in diesem Fall zufällig noch mehr Erlös als der andere gebracht. Aber ich möchte die Herren bitten, die Flaschen selbst zu versuchen und sich ein Urteil über die Sache zu bilden. (Bravo! — Zuruf links.)
Was nun unsere Weingüter anlangt, so haben unsere Wein⸗ güter wie aller Weinbau unter der Konjunktur zu leiden. Wir leiden aber noch unter einem anderen Umstand. Unsere alten guken Weine sind bekanntlich an die Firma Nicolaus währens⸗ der Ruhrbesetzung verkauft worden, so daß wir den Ausgleich bei dem Verkauf von Weinen nicht haben. Wir haben in den Kellern nur 25er, 26er, 27er und 28er Weine, und jetzt kommen die guten 29er hinzu, von denen wir die beste Hoffnung haben. Nun wäre es falsch, wenn wir das Ergebnis unserer Weingüter einfach begründen wollten mit der Konjunktur. Wir haben selbst die Sonde anzulegen, zu prüfen, ob nicht bei den Ausgaben gespart werden kann. Das ist geschehen; wir haben unsere Ausgaben um rund 100 000 RM heruntergebracht, und wenn Sie das in dem Etat in der Weise nicht zum Ausdruck kommen sehen, so kommt es daher, weil wir auf der anderen Seite für Verjüngung und Neuanlagen größere Ausgaben notwendig hatten. Sie haben von Herrn Stemmler gehört, daß da zum Teil noch 100jährige Wein⸗ stöcke sind. Selbstverständlich müssen wir für Verjüngung sorgen. Wir haben daher unsere eigenen Schnittgärten, die 4 Hektar zu⸗ sammen groß sind, um unser Material für Amerikanerunterlagen selbst zu besorgen. Wir wollen aber noch einen Schritt weiter⸗ gehen — das werde ich bei den Hoheitsverwaltungen ausführen —, wir wollen insbesondere eine Domäne an der Saar in stärkerem Maße ausbauen zur Gewinnung von Pfropfreben, die wir an Interessenten abgeben wollen. Dem Angebot einer neuen Reb⸗ fläche für die Anlage von Weingütern habe ich in der letzten Zeit keine Folge mehr gegeben. Ich glaube, der Bedarf an Muster⸗ gütern, die einmal der Staat haben soll, ist gedeckt, und wir müssen diejenigen, die glauben, ihre Rebgüter nicht mehr halten zu können, auf den allgemeinen Gütermarkt verweisen. Der Staat ist nicht dazu da, um zusammengebrochene Rebgüter zu über⸗ nehmen; dazu ist er überhaupt nicht da, also auch nicht in diesem Falle. 8¹“
Nun haben mehrere der Herren Vorredner auf die Dar⸗ stellung über unsere Moorkultur Bezug genommen. Die Frage der Moorkultur ist sehr schwierig und auch teuer, so daß in der gegenwärtigen Zeit auch nur der Staat an die Urbarmachung der Moore in größerem Maße treten kann. Wenn aber der Staat, wie ich hier nachgewiesen habe, allein noch 34 700 Hektar Moore hat, von denen 23 000 Hektar Oedland sind, dann hat der Staat auch die Verpflichtung, seine eigenen Moore urbar zu machen, damit er für die andern ein Vorbild geben kann. Denn wie sollte er von den Privaten verlangen können, ihr Oedland urbar zu machen, wenn er sein eigenes brachliegen läßt! In der Nachweisung ist Ihnen gezeigt, daß wir im Regierungsbezirk Schleswig noch 947⸗Hektar urbar zu machen haben; davon kommen zur Zeit nur 600 Hektar für die Kultivierung in Frage. Die Urbar⸗ machung auf ihnen wird fortgesetzt. Im Regierungsbezirk Stade sind einzelne Flächen, die in den Uebersichten enthalten sind, über⸗ haupt nicht urbar zu machen, andere wieder nur sehr schwer, bei dritten ist erst die Wegebaufrage zu lösen, es schweben Verhand⸗ lungen darüber mit dem Kreis. Im Regierungsbezirk Lüneburg sind die Moore, die wir haben, sehr stark mit Holz durchsetzt, so daß wir vorläufig bei den hohen Arbeitslöhnen nicht eingreifen können. Anders ist es im Regierungsbezirk Aurich. Wir sind dort in der Urbarmachung weiter vorgegangen und werden die Kultivierung auch fernerhin energisch betreiben. Dann wird im Laufe der Jahre auch der große Betrag von 8600 Hektar, der als noch zu kultivierend in Ostfriesland angesehen wird, von Jahr zu Jahr sich vermindern. Wir wollen in Ostfriesland kein Land behalten; wir wollen alles, was wir urbar gemacht haben, ent⸗ weder zur Bildung neuer Stellen oder aber als Anliegerland an Landwirte in den betreffenden Gemeinden hergeben. (Sehr gut!) Wir wollen nur einzelne Ländereien zurückbehalten, um Beispiels⸗ domänen bäuerlichen Umfangs zu schaffen, mehr ni
zum
Amtlich festgeftellte Kurse.
1 Franc, 1 Stra, 1 L8u. 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. = 1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. südd. W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco = 1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 1 Peso
bsterr. W. = 0,60 RM. = 2,16 RM. 1 alter Goldrubel = 3,20 NM. (Gold) = 4.,00 RM. 1 Peso larg. Pap.) = 4,75 RM. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling = 20,40 RM. 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 NMM. 1 Dinar = 3,40 RM. 1 Den = 2,10 NM. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 RM. 1 Pengö ungar. W. = 0,75 NRM.
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung N be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter etnem Wertpapter bestndliche Zeichen ° bedeutet, daß eine amtliche Preisseststelung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Die den Aktten m der zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.
l Die Notterungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie fütr Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“ ☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggesteute Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Verltn 6 ½ (Lombard 7„⁄. Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4. Brülssel 3 ⅞. Helsingfors 7. Italien 7. Kopenhagen 5. London 65. Madrid 5 xk. Oslo 5. Paris ab. Prag 5. Schweiz 2. Stockholm 4. Wien 7.
Deutsche festwerzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsauleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.
Heutiger Kur⸗
Voriger 8
29. 1. 28. 1.
2 G
96,1 87,5b G
6 Di. Wertbest. Ant. 28 10-1000 Doll, s1. 12.32† 6 ½ do. 10-1000 D., .35 7 ½ do. Reichs A. 29 uk34 6 % do. do. 27 uk. 37 ab 1. 8. 34 mit 5 9% 4 do RMeichssch. (Goldm.), ab 1932 5 ½3, ℳ6f. 100 G M, auslosb † Fo. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer 6 Preuß. Staats⸗An! 1928, auslosb. zu 110 7 8 do. Staatsschat I. F., rz. 100 *0.* 37 7½ de. do. 1. Folge rz. 102, fällig 20.1. 38 6 ½ % bo. do. rz 1.10.30 6 %½ Baden Staat RM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 % Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. kdb. ab 1. 9. 8 % Bayer. Staatsf
eg 5 b G 86,5 b6G 87,5b G
7,25 G
91,4 G
8 % Hessen Staat RM Anl. 29, unk. 1. 1.3 8 ½ Lübeck Staat Nie Anl. 28, unk. 1. 10. 33 8 % do. Staatsschatz 29 fällig 1. 7. 193. 6 % Mecklbg.⸗Schwer NM⸗A. 28, uk. 1.3.3 29 do. do. 29, uk. 1.4.4 7⁄% do. do. 26, tg. ab 2 7 % Mecklenb ⸗Strel. Staatssch., rz. 1. 3. 31. 6 Sachsen Staat RM
Ani. 27, ut 1. 19.
8 % do. Staatssch. R. db. 29 V. fäll. 1. 6. 3 7 ½ do. do. R. 2, d H. 1.7.30 7 i8 Thür Staatsanl 1926, unk. 1 8. 36 75 do. RM⸗A 27 u Lit. B, unk, 1. 1. 3.
6 ½8 8% Drsch UrvgE se I Schuatz Fl u 2. rz. 1.10 6 b 9 98,6et G
8 % Preußische Lan⸗
rentenbk. Goldrentbr
Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 24] versch. 25 G 4 1do. Lia.⸗Goldren 1.4.10 76,25 b G
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Ant.⸗Auslosungssch.“ Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschul
ohne Auslosungsschein —yj Hamburger Anl.⸗Au
losungsscheinekn.. Hamburger Ablös.⸗Ank
ohne Auslosungs Lübeck Anl.⸗Auslosgssch Mecklenburg ⸗Schweri
Ant »Auslos 8 Thür Anl⸗Au⸗ b ,25 G
* einschl. ¼ Ablbiungsschuld (un 9 des Auslosfungsw.)
Deutsche Wertbest Anl.
— bis 5 Doll. fä ll. 2. 9. 38. —,— 6—,— G
4⁄6 Deursche Schupgebiei⸗ Anleihe... 1.1.7 † 2 b G 2,85 b
Gekündigte ungek., verloste u. unverl. Rentenbriese 4,3 8 Posensche agst. b. 31.12.171 —,—
Anleihen der Kommunalverbände.
2) detathsn der Provinztal⸗ und preußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
unt. bis zw. verst. tilgbar ab. „ Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, 1. 3. do. do. 26, 31. 12. 31 Hann Prov. GM⸗A Reihe 1 B, 2. 1. do. RM⸗Anl R. 2 B, 4 B u. 5, 1. 4. 1927. do do. N10-12,1.10.34 do. R. 13, 1. 10. 35 1 R. 38B, 1z. 103 rz 1 19. 1981
N. 8, 1.10. R. 9. 1. 10. 38.
1.6.12 1.7 „5 b 75,75 9g
75,5 b
1.3.9 1.1.7
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Deutschen Rei
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Börsenbeilage sanzeiger und Preußische
Berliner Börse vom 29.
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1930
—˖O˖Oęñõöppyy—C— Henfiger] Boriger Kurz
Niederschles. Provtnz RM 1926, 1. 4. 32 do. 28, 1. 7. 33.
reußen Prov. RM⸗
nl. 27,A. 14, 1.10.82
Pomm. Pr. RM 28,34
do.
do. Gd. 26, 1.31. 12.
do. do. Ag. 15,1.10.26 do do. Ausg. 16 A.1 do do. Ausg. 17 do. 16 A. 2 do. do Gld. A. 11u. 12 1. 10. 1924 Schlesw.⸗Holst. Prov. RM⸗A. A. 14, 1.1.26 do. A. 15 Feing., 1.1.27 do. Gld⸗A.,A16,1.1.82 do. RM⸗A.AI17,1.1.32 do. Gold, A. 18, 1.1.32 do RM., A. 19, 1.1.32 do Gold, A. 20, 1.1.32 do. RM, A. 21. V, 1. 1.33. do. Gld⸗A. A. 13, 1.1.30 do. Verb NM⸗A 28 u. 29 (Feing), 1.10.33. bzw. 1. 4 1934...
Kasseler Bezirksverbd. Goldschuldv 28,1.10.33
Wiesbad. Bezirksverb.
[eörip Sict⸗Anl.
München weis. 28 fä Il. 1.4.37
do. Schatzanweisgn., rz. 110, rz. 1. 6. 33.
Schatzanweis., rz. 110,
51.6.12
fällig 1. 5.33.
do. Ablös.o⸗
unk. bis. Aachen RM⸗A. 29, 1. 10. 1934 Altenburg (Thür.) Gold⸗Anl., 1931 Augsbg. RM⸗A. 26, 1. 8.1931
do. Schatzanweis. 28, fäll. 1. 5. 1931.
Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ag., 1.6.31 do. RM⸗A. 28 fäll. 31.3.50,gar. Verk⸗A do. Gold⸗A. 24,2. 1.25 do. Schatzanw. 28, fäll. 1. 4. 1933 Bochum Gold⸗A.29, 1. 1.1934 Bonn RM⸗Anl. 26, 1. 3. 1931
do. do. 29, 1.10. 34 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, 1.6. 31 Breslau NM⸗Anl. 1928 I, 1938
do. 1928 II, 1. 7. 34 do. 1926, 1931
Dortmund Schatz⸗ anw. 28, fäll. 1.5. 81 Dresden RM⸗Anl. 1928, 1. 12.35. do. do. 26 R. 1, 1.9.31 do. do. 26 R. 2,1.2.32 do. do. 28, 1. 6. 35 do. Schatzanweis., fäll. 1. 6. 1933 Duisburg RM⸗A.
1928, 1. 7. 33. bo. 1928, 1. 7. 32. Düsseldorf NM⸗A. 1926, 1. 1.32
Eisenach RM⸗Anl. 1926, 31. 3. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1928, 1. 10. 33. do. 1926, 81. 12. 31 Emden Gold⸗A. 26, 1. 6. 1931 Essen NMM⸗Anl. 26, Ausg. 19, 1982
Franksurt a. Mam Gold⸗A. 26, 1.7.32 do. Schatzanweis. 28,
hg. 1. 4. 1931 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, 2. 1. 1929.
Gelsenkirchen⸗Buer RM⸗Az28 V, 1.11.33 Gera Stadtkrs. Aul. v. 1926, 31. 5. 32
v. 1928, 1. 10. 33
Hagen 1. W. RM⸗ Anl. 28, 1. 7. 33.
Kassel RM⸗Anl. 29, 1. 4. 19. Kiel RM⸗Anl. v. 26. 8 2. Koblenz RM.⸗Anl. von 1928, 1. 3. 31 do. do. 28,1. 10. 338 Kolberg⸗ Osiseevad RM⸗A. p. 27, 1.1.32 Köln RM⸗Anl. 29, fällig 1. 10. 1932 Königsberg 1. Pr. G.⸗ „8, 1.10 do. RM⸗Anl., 1. 1.2 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, 1. 7. 1933.
Leipzig RM⸗Anl. 26 1. 6. 34 Magdeburg Gold⸗A 1926, 1. 4. 1931 do do 28, 1. 6. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, 1.7.30 do do. 26, 1.10. 81 do. do. 27, 1. 8. 32 Mülheim a. d. Ruhr RM e8. 1.5.1981
Schatzan
Auslosungsscheine“ f einschl. ⅛ Ablösungs
*einschl. ⅛½ Ablösungs b) Kreisanleihen.
Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 kl., 1. 1. 1924 do. do. 24 gr., 1.1.1924
c) Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung.
1.1.7
[1.1.7
n bch 0 6 b cGUa —₰4—8a.
51 1.5.11
Ohne Zinsberechnung.
Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Auslofungsscheine †. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ ee 88 uslos.⸗Sch.
Pommern Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1*X do. p. Gruppe?2*N Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine? N do. Schleswig⸗Holst. Prov.⸗ Anl.⸗Auslosungssch.* Westfalen Provinz⸗Ani.⸗
in †
do. do.
do. do.
do.
2g
48,5 G 2 b G 12,25 G — 5 52 b G
52b G 12,25 G
do.
An (in ⅜ des Ausl u
52 G
6 8w.).
Id (in ½ des Auslosungsw.).
1.1 1.1.7
1.4.10 1.4.10 1.2.8
1.5.11
1.6.12
1.1.7 1.1
1.4.10 1.1.7 1.3.9
1.6.12
1.1.7 1.1.7 1.1.7
1.5.12
1.6.12 1.5.11 1.6.12
1.6.12
1.4.10
1.4.10 1.1.7
1.8.12 1.1.7
1.1.7 1.4.10 1.1
1.1.7
1.1.7
1.4.10 88 b G 83 b G 1.8.12 188,25b 78,4b
1.6.12 96,1 G
83,75 b 102,75 b
1.4.10 28 1.4.10 84,5 b
74,75 B
80 G 80 G
101,45b
81,6 b
88,3 b 73,25 b
93 b 75 G 8 G
Si ——
—.— *
25 b 5 G 6
75 G
—.—
en
ö1“
bzw. verst. tilgbar ab..
—2 Il. f. 78 B
—,— —,—
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8en
T5eb G
—,—b 1n
100,5 b G
—,— 5 —, 5
2— 02,25 b s102,2b G
Nürnberger Gold⸗
Anl 26, 1.2.1931 do. 19 do. Schatzanwsg.
fällig 1 4. 1931
üen; ⸗Rheinl. RM⸗A. 27, 1. 4. 32. Pforzheim Gold⸗ Anl. 28, 1.11. 31 do. RM⸗A 27,1.11.32 BPlauen NM⸗Anl. 1927, 1. 1. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, 1. 10. 1988 Stettin Gold⸗Anl. 1928, 1. 4. 19 Wetmar Gold⸗An. 1926, 1. 4. 1931 Zwickau NM⸗Anl. 1926, 1. 8. 1929 do. 1928., 1. 11.1934
Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. 1 Abl Sch. (in d. Auslosungsw.) in P 47,1 G Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. ½ Abl. . lin † d. losunasw.] do. 1—,—
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung. Emschergenossensch. A. 6 R.A 26, 1931 do. do. A. 6R B27, 32 Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. G. A. 5,1. 11.278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., 1929 do. Gld. A. 7,1.4.31 do. do. Ag. 8, 1930 do. do Ag 4, 1.11.26 § sichergestellt.
Pfaudbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch* gelennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegehen anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. unk. bis bzw. verst. tilgbar ab..
BraunschwStaatsbl Gld⸗Pfb. (Landsch) Reihe 14, 1. 4. 1928 do. R. 16, 30. 9. 29 do. R. 20, 1. 1. 38 „ R. 22, 1. 4. 33
1. R. 23, 1. 4. 35
. R. 19, 1. 1. 83 R. 17, 1. 7. 52 do. Kom. do. R. 15,29. do. do. do. N. 21, 1.1.33 do. do. do. R. 18,1.1.32 Hess. Ldbt. Gold Hyp. Pfandbr. R. 1,2 u. 7, 1.7.31 vzw. 31.12.31 do. R. s8 u. 9, 30.6.82 bzw. 31. 12. 32 do. R. 10, 31. 12. 33 do. N, 4,8,31.12.31 do. do. R. 5, 30. 6.32 do. do. Gd. Schuldv. Rethe 2, 31.2. 32 do. do. R. 1, 31. 3.32 Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. M. 1, 1. 7.1934 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1525,31.12.29 do. do. S. 2, 1.8.30 do. do. S. 4, 1.8.31 do. do. S. 5, 1.8.33 do. do. S. 1 u. 3,1.8.30 do. do. GM (Lignu.). do. do GK. S. 2, 1. 7.32 do. do. do. S. 1,1.7.29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. GM⸗Pf. R2, 31.3.30 do. do. R. 4, 30,6.30 do. do. R. 11, 1,7.33 do. do. R. 13, 1.1.34 do. do. R. 15, 1.7.34 do. do. RI7,18,1.1.85 do. do. R. 5, 1.4.32 do. do. R. 10, 1.4.33 do. do. R. 7, 1.7,32 do. do. R. 3, 30.6.30 do. do. Kom. N12,83 do. do. do N 4,1.1.34 do. do. do RI16,1.7.84 do. do. do R. 6,1.4.32 do. do. do. R. 8, 1.7.82. Thür. Staat GSchld. Württ. gskred. G. Hyp. Pf. R, 1.7.32 do. do. do. R. 3, 1.5.34 do. Schuldv. Ag. 26, 1. 10. 1932
b) Landesbanken, Provinztal⸗ banken, komm unale Girover bände. Mit Zinsberechnung. Hann. Landeskrd. GPf S. 4 Ng. 15.2.29,1.7.35 do. Pfandbriefe 1926 do. do. 27, 1. 1. 32 do. do. 1. 1. 34 Kassel Lkr. G Pfl, 1.9.30 do. do. R. 2, 1. 9. 31 do. R. 7-9, 1.3. 33. do. R. 10, 1.3.34 do. R. 4, 1.9. 81 1 do. R. 6, 1. 9. 32 . do. R. 3, 1. 9. 31 do. do. R. 5, 1.9. 32 do. do. Kom. R. 1, 1.9.31 do. do. do. R. 3, 1. 9. 33 Nassau. Landesbant Gd.⸗Pf. A8,9.31.12.33. do. do. Ag. 10, 31.12.33. do. do. A11, rz. 100, 1934 do. do. G. K. S. 5, 30.9. 338 do. do. do. S6 u 7,30.9.34 do. do. do. S. 8, 30.9.34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1. rz 100, 1.9. 31 do. do. Ausg. 1 Bst. A, rz. 100, 1.10.31 Ostpr. Prv. Ldbt. G Pf. Ag. 1, rz. 102, 1.10.33 E“ 1926, Ausg. 1, 1.7.31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 , 1.4.32 do. do Kom a, 1 b 2.1.31 do do do. A. 3, 1.4.39 do. do. do. A. 2, 1.10.31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. GdPf. N1, 1.1.34 do. do. Kom. R. 2, 1.1.34 Westf. Landesbant Pr.. Doll Gold R 2 N do. do. Feing. 25, 1.10.30 do do. do. 26. 1.12.31 do. do. do. 27 R. 1, 1.2.3 do. do. G. Pf. R1, 1.7 do. do. do. Koemn. R. 2. u. 8,. 1. 10.
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Westf. Pfbr. A. f. Hau rundst. G. R. 1.1.4.8 1.4.1094,5 G d0. 26 R. 1,31.12.32 7 1. 1.7 87 G do. d0. 27 N. 1, 31.1.32 1.2.8 83,5 G
Disch. Kom Gld 25 (Girozentr.), 1.10.31 do. do. 26 A. 1,1.4.31% * do. do 28 Alur 2. 1.33 do. do. 28 Ausg 3 u. 29 Ag. 1, 1. 1.34 do. do 26 A 1 1.4.31 do. do. 28 A. 1 1.1.83 do. do. 27 A. 1 1.1.32 do. do. 28 A.1 1.9.24 do. doSchatz2s 1.4.31 Mitteld Kom.⸗A. db. SparkGirov. 1.1.327 d0. 26 A. 2 v. 27. 1.1.33]1 7
88 ¶ %9 Q☛
1.4.10 1.4.10 1.1.7
versch. 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.9 1.4.10
25282 ‧58
1.1.7 1.1.7
Ohne Ziusberechnung. Schlesw. Holst. LdkRtb4 % 1.4.10% —,— do. do.
3 ¼ 1.4.10% —.—
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke. 4 ¼ 1.1.7 † —,—
Dt. Komm.⸗Sammelab
Ant.⸗Auslosgssch. S 1*in ½ 9,25 b do do. Ser. 2*do. 25 b G ,5 b do. do. ohne Ausl.⸗Sch. do. 17,75 b 6 sI1, 75 G
——
c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R do. ([Abfind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗K Schuldv. do. do. S 2 do. do. S. 3 . do. do. S 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B do. do. Lig Pf. oAntsch Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗ G. Pf. d. Ctr. Ldsch. sf. Landwtsch. Kreditv. Sachs. R2 , 1.11.30 do. Gldkredbr. R 2,31 Lausitz. Gdpfdbr SX Meckl. Rittersch GPf. do. do. do. Ser 1 do. (Absind.⸗Pfbr.) Ostpr. Idsch Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. Iosch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 do. do. (Abfindpfbr.) do. neuldsch. fKlngdb G. Pf. (Abfindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr. .. do. do. 31. 12. 29 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z.5 ½ Lig. GPf. d. Prv. Sächs. Ldsch. sj. Schlei. Ldsch. GPf, 30 do. do. Em. 2, 1.4.34 do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2.. do. do. Em. 1.. do. do. (Liq.⸗Pf.) ohne Ant.⸗Sch. 5 Anteilsch. z. 5 9% Liq.⸗ G. Pf. d. Schles. Lsch. sf. ZRMp. S Schlw. Holst. [sch. G. 10 1.7 do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Ldsch. G.⸗Pfd. do. do. do. —,— do. do. (Abfindpfb.) 69,25 b
Ohne Zinsberechnung.
1.4.10 93,5 G 93,5 8 1.1.7 —,— 6 —.,—
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9,5eb B
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100,5 G
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1.1.7 —,—
—,—
Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. *895 Calenberg. Kred. Ser. D, b, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) —,— —,—
5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,— — 4,3 ½,8 ⅞ Kur⸗u. Neum K.⸗Obl. N1] 4,46 b B 4,35 b Sächs. Kreditverein 4 ½ Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) do. do. 3 ½ % bis Ser. 25 (1.1.7) † —,— —,.,— *4, 3 ½, 83 ⅛ Schleswig⸗Holstein ld. v. N2. , 10,6 B 10,6 b G 74, 3½, 3 ⅛ Westpr. rittersch. 1-II ¹1 3,7 b 3,7 b 14, 35⅞, 3 % Westpr. neulandsch.¹† 5,65 b 5,85eb G 1 m. Deckungsbesch. b. 31. 12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17. † Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. 110 † 1.1.7 „ do. do. (m. S. Au. B)s 8 1.1.7 do. do. 7 1.1.7 6 do. do. Sex. . 6 1.1.7 s78 G do. do. S. A Lig. Pf.]/ 5]1.1.7 [83,6 b Anteilsch.z.5 ½ Lig. G. Pf. d Berl. Pfb ASA f. RMp. E 4,25 b Berl. Pfandbr. A SB (Absind⸗Gd.⸗Pfb.) 5 1.1.7 [N—,— G Berl. Goldstadtschbr.110] 1.4.10 105 G do. do. 26 u. S. 1,2 8 1.4.10 94,5 G do. do. 6 1.4.10 [79 G Brandenb. Stadtsch. 1 G. P Fes aeh 5 1.1.7 74,75 G st.Ae Pf. d. Brdö. Stadtschsf. Z Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 5,80 10 do. do. R. 7. 2. 1.31 do. do R 3, 6, 10, 2.1.295b5 . 31 bzw. 32 do. do. R. v, 2. 1.32 do. do. R. 14 u. 15.32 do. do. R. 18, 1.4.33 do. do. R. 19, 1.4.33 do. do. N20,21,2.1.34 do. do. R. 22,1.11.84 do. do R. 23, rz. 35 do. do R. 24 t. K 80. do. do. Rgu. 11,2. 1.32 do. do. R2 u. 12,2. 1.32. do. do. R1 u. 13,2. 1.32 Ohne Zinsberechnung. 4 ½ Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Binstermin 1. 1.7)) —,— 8929290 Sonsttge. 8 Ohne Zinsberechnung. DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S 1-5, ut 30-344 Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pr S.,2,5,7-10 ℳ versch * do. do. 38— do. . do. Grundrentbr 1-814 † 1.4.1 —,— —+2, † Ohne Zinsscheinbogen u ohne Erneuerungsschein.
*einschl 1. Ablösungsschuld lin des Auslosungsw.). d.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.
Mil Zinsberechnung. unk. b. bzw. n. rückz. vor. . (n. r. v.), bzw. verst. tilgb. ab. Bt., Goldtr. Weim. Gold⸗Pfdhr R 2, . ThürL H. B, 28.2.29 do Schuldv. 1,31.5.28
Bayer. Handelsbl.⸗ G. Pfb. R. 1-5,1.9.33
do. R. 6, 1.1.34 do. do. R. 1, 1929 do. do. R. 2-4, 1930 do. do. R. 5. 1931 do do. R. 6,1.10.31 do do. R 7 1.11.31 do do. R. 1 1.3.82 do. do. R. 1 1.6.32 do. do. R. 2, 1.1.33
Bayer. Landw.⸗Bk. G HPf. R20, 21,1930 Baver. Vereins b GP S. 1-5, 11-25,36-80, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32. do. 90-93 1.1.,1.10.33 do. S. 94, 95, 1.1.34 o. S. 96, 97, 1.7.34 do. S. 98, 99, 1.10.34 do. S. 100-102,1.1.35 do. S. 1—2, 1. 1.32. do. S. 1— 2, 1. 1. 32 do. Kom. S. 1— 10 do. do. S 1, 1. 1. 32 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pt. Ser. 2, 31. 3. 30 do. Ser. 3. 31.12.31 . Ser. 4, 30. 9. 30
.. S. 5 u. 6,30.9.30
. S. 12, 1. 10. 32
1 S. 18, 2. 1. 33
. S. 15, 1. 1. 34
. Ser. 7, 1. 1.32 Iv1
. S. 10, 1. 10.32 do. Ser. 9, 1. 1. 32 Mobtilis.⸗Pfdbr.) do. Serie 8 (Lta.⸗ Pfdbr.) o. Antsch.
. K. S. 1, 31.3.31
. Ser. 4, 1. 1. 33 Ser. 5, 1. 4. 33
. Ser. 2, 1. 1.32
. Ser. 3, 1. 10.32
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1.4.10
versch 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10
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1.4.10 14.7 1.4.10 versch. 1.4.10 1.1.7 1.1.7
Braunschw.⸗Hann. Hyp.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 25, 31. 10. 31 do. do. 24, 31.10.30
). do. 27, 1. 11. 32 - do. 28, 1. 2. 34 z. do. 29, 1. 2. 35 v do. 26, 1. 11.31 - do. 27, 1. 11. 31 . do. 1926 (Lig.⸗
Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
Anteilsch. z. 4 1 Liq.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannon Hyp⸗Bk. ff. Z
Braunschw.⸗ Hann. Hupu. GK, 31.10.30/10 do. do. do., 31.10.31h 8. do. do. do. 27,1,11.31] 6 do. do do. 31.12.287 5
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. P. N1, 30.9.27 2 do. R. 5, 1.10.33 . do. R. 6, 1.10.34 ). do. R. 3,31.12.32 v. do. R. 4, 1.4.32 . Ga. M. 1.31.3.30 . do. R. 2, 30.6.31 . do. R. 3, 1.7.32
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S26,31.9.29 do. S. 27, 31. 12. 29 -b 8-29,31.12.31 o.
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(Lig. Pf.)o. Antsch. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld.⸗K. S. 6, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do. do. Ser 8. Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. N1, 1.1.32. do. do. R. 4, 1. 1.33 do. do R. 5, 1. 1.34 do do. R. 7, 1.10.35 do. do. R. 2, 1. 1. 32 vo. Kom. R. 6,1.9.34
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, n. r. v. 1. 1.30 do. Em. 10, 1. 3. 33 do. E. 12, n. r. v. 1.7.34 do. E. 13, do. 1.1.35 do. E. 15, do. 1.7.35 do. E. 7, do. 1.1.32 do. do. E. 8, 1. 1. 33 do. E. 2, n. r. v. 1.4.29 do. Em. 11 (Lig⸗Pf) Ant.⸗Sch. doGK. E., nrv. 1.1.30 do. E. 14, n. r. v. 1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 35 do. E. 6, n. r. v. 1. 1.32 do. Em. 9, 1. 1. 33. GothaGrundkr. GPf A. 3,8a, 3 b, 31.10.30 do. G. Pf. A. 4, 30.9.30 do. Gold⸗Hyp. Pfb. Abt. 5, 59, 31.3.31 do. do. Abt. 8, 1.7.34 do. do. Abt. 9,1.10.35 do. do. A. 6,31.12.31 do. Goldm.⸗Pfbr. Abt. 2, 31. 1. 29 do. do. A. 1,31.12.28 do. G. Pf. A. 7(Lig.⸗ Pf.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z.4 8 Lig.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundtkr.⸗Bk. Gld⸗K. 24, 31.12.30 do. do. do. 28,. 1.7.34 do. do. do 29, 1.7.35 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfd. E. b, n. r. v. 2. 1. 1933 do. E. G, nrv 1.7.33 do. E. H. do. 1.7.34 do. E. A. 30. 9. 28. do. Em. B, ab 1.4. 1930 auslospfl do. E. D, n. r. v. 2. 1.32 do. E. E. do 2.1.32 do. E. M, Mob.⸗Pf. do. Em. I. (Lto.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch Anteilsch. z.4 8% Lia.⸗ G. Pf. Em. Ld. Ham⸗ burger H. mfst. 81R Mp. Sst 3,2 G
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