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Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 28 vom 3. Februar 1930. S. 2.
Preise war im allgemeinen nur zum Anfang der Bauperiode festzustellen, namentlich in Berlin für Ziegel. Ende des Jahres waren die Baustoffpreise gegen die Frühjahrspreise im all⸗ gemeinen niedriger.
Der Baukostenindegx für das preußische Staatsgebiet hat nach den Ermittelungen der einzelnen Wohnungsfürsorge⸗ gesellschaften im Laufe des Jahres von 1,88 auf 1,92 angezogen, gegen Ende des Jahres fiel er auf 1,91. 11“
Im November 1929 stellte sich der Baukostenindex in her auf 1,81 in Ostpreußen „ auf 1,90 in Oberschlesien . . auf 1,93 in Schleswig⸗Holstein „ auf 1,77 in Hannover „ auf 2,10 8*—
Im Vergleich zu den entsprechenden Zahlen Ende 1928 sind die Indices in Berlin um 8 vH, in Ostpreußen um 5 vH, in Oberschlesien um 3 vH, in Schleswig⸗Holstein um 2 vH, in Han⸗ nover um 9 vH gestiegen. Nur der Index für Westfalen ist um 2 vH, und zwar von 1,90 auf 1,88, gefallen.
Ein Mangel an Baustoffen konnte — abgesehen von der vor⸗ übergehenden Knappheit an Mauersteinen in Berlin — nicht be⸗ obachtet werden. Zur Zeit verfügen auswärtige Ziegeleien über reichliche Bestände. Nur die Provinz Brandenburg macht hiervon eine Ausnahme.
Die Bauhandwerkerlöhne wurden im Frühjahr er⸗ höht und sind dann ziemlich gleich geblieben. In Berlin sind die Stundenlöhne für Maurer von 1,46 auf 1,53 RM und für Bau⸗ arbeiter von 1,21 auf 1,27 RM gestiegen.
Bauarbeitermangel war nirgends beobachtet worden. Die Zahl der arbeitsuchenden Bauarbeiter war durchweg höher als in 1928 und hat wegen bestehender Kapitalknappheit und des daraus folgenden frühzeitigen Abflauens der Bautätigkeit trotz des günstigen Bauwetters in diesem Winter ganz erheblich zu⸗ genommen. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Sie betrug im Reiche nach dem Arbeitsmarktanzeiger:
1928 1929
im Oktober 138 744 im Oktober.
im November. „ 284 146 im November. . (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei.)
Die Versorgung des Wohnungsbaues mit HSypotheken im Jahre 1929 ist zu Anfang des Jahres noch befriedigend, dann aber von Monat zu Monat schlechter geworden, und zwar im Gleich⸗ schritt mit dem rapide abwärts gehenden Pfandbriefabsatz. Der Neuverkauf in Pfandbriefen ist 1929 um rund ½ Milliarde gegenüber dem Vorjahre zurückgegangen. Während 1928 etwa 1,07 Milliarden (1927 rund 1,18 Milliarden) haben abgesetzt werden können, beziffert sich der Absatz aller Pfandbriefinstitute des Reiches für 1929 auf rund nur 570 Millionen — also ein be⸗ denklicher Niedergang —. Demgemäß haben denn auch die Pfand⸗ briefinstitute vielfach die Hergabe von Hypotheken im Laufe des Jahres völlig einstellen müssen. Wenn schließlich hinsichtlich der ersten Hypothek eine akute Notlage im Laufe des Jahres noch nicht eingetreten ist, und die Wohnungsbauten im ganzen, wenn teil⸗ weise auch mühsam, haben durchfinanziert werden können, so war das im erheblichen Maße auf die sehr verdienstliche Hilfe der öffentlichen Sparkassen zurückzuführen, die im Durchschnitt bis zu 50 vH ihrer Einlagebestände dem Hypothekenmarkt zugestthrt haben und damit bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit ge⸗ gangen sind.
Um so bedrohlicher sieht deshalb die Lage für das begonnene Baujahr aus. Da eine Besserung der Lage am Pfandbriefmarkt für die nächste Zeit kaum zu erwarten steht, da andererseits die Sparkassen ihre Kapazität schon überschritten haben und überdies für 1930 nach den Beschlüssen des Städtetages zur Konsolidierung der kurzfristigen Verschuldung ihrer Gewährsverbände heran⸗ gezogen werden sollen, da weiterhin die Mittel aus den Zwischen⸗ krediten des Reichs mit Abschluß des alten Etatsjahres trotz aller Vorstellungen der Länder endgültig zur Reichskasse vereinnahmt sein müssen, da endlich eine Kredithergabe vom Auslande, wie schon seit vielen Monaten so auch in der nächsten Zeit, nicht in Frage kommt, so sind in der Tat die Aussichten für die Finan⸗ zierung des Wohnungsbaues im Jahre 1930 denkbar trübe zu beurteilen.
Meine wiederholten, bis in die letzte Zeit fortgesetzten Be⸗ mühungen für eine Beseitigung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag für die fest verzinslichen Werte, von der eine Belebung nicht nur des inländischen Kapitalmarktes, sondern auch ein Zufluß ausländischen Geldes mit Sicherheit erwartet werden könnte, sind bis heute ergebnislos gewesen. Wenn nun auch die Reichsregierung neuerdings im Zusammenhang mit der Reichsfinanzreform eine Beseitigung der Kapitalertragssteuer ins Auge gefaßt hat, so stößt doch der bekanntgewordene Plan auf schwere wirtschaftliche Bedenken insofern, als er nur die Neu⸗ emissionen dieser Wertpapiere steuerlich privilegieren will und damit den erhofften Nutzen in das Gegenteil verkehrt und schwere Unruhen in den Markt der fest verzinslichen Papiere hinein⸗ trägt. Ich habe mit allem Nachdruck auf diese Schäden hin⸗ gewiesen und mich für eine restlose Befreiung — ohne Unterschied zwischen alten und neuen Emissionen — eingesetzt, weil nur beig steuerlicher Gleichbehandlung eine Erleichterung am Kapital⸗ markt und ein Nutzen für den Baumarkt erwartet werden kann.
Es wäre dringend erwünscht, wenn das Reich ohne Verzug die Beseitigung der genannten Steuer für die festverzinslichen Werte durchführte, da sonst Ende 1930 mit einer günstigen Aus⸗ wirkung nicht mehr gerechnet werden kann.
Im Zusammenhang damit wäre es auch an der Zeit, wenn das Reich die Mittel der sozialen Versicherungsträger, die es in letzter Zeit zur Behebung seiner Finanznöte in Anspruch ge⸗ nommen hat, wieder freigäbe. Es handelt sich dabei immerhin um rund 165 Millionen, die dadurch jährlich für den Wohnungs⸗ bau gewonnen werden. Auch in dieser Richtung habe ich wieder⸗ holt, aber erfolglos Vorstellungen erhoben. Gerade die verhältnis⸗ mäßig billigen Hypothekarkredite der öffentlichen Versicherungs⸗ anstalten werden für den Wohnungsbau schmerzlich vermißt.
Da die Nachfrage im Hypothekengeschäft das Angebot empfindlich überragt, sind auch die Kosten der ersten Hypotheken im Gegensatz zum Vorjahre um rund 1 bis
212 866 379 048
1 ½ vH in die Höhe gegangen und bedeuten eine schwere Be⸗ lastung des Wohnungsbaus.
Eine Besserung im ganzen wird für den Realkredit nur im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Hebung der allgemeinen Wirtschaftslage, insbesondere mit einer wohlwollenden Behand⸗ lung aller kapitalbildenden Faktoren, und dann auch von einer Verflüssigung und Bereitschaft der ausländischen Kapitalmärkte zu erwarten sein.
Auch in diesem Jahre ist wieder von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben worden, daß der gemeinnützige Wohnungsbau eine ungerechtfertigte Bevorzugung erfahren habe. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei.) — Das ist nicht sehr richtig! (Zurufe bei der Wirtschaftspartei.) — Warten Sie zunächst einmal ab! Sie nehmen immer das Resultat vorweg! — Demgegenüber ist festzustellen, daß nach wie vor die durch die private Bauunternehmerschaft durchgeführten Wohnungen in Preußen prozentual überwiegen. Wenn daneben der Vorwurf erhoben wird, daß durch Zusammenbrüche gemeinnütziger Woh⸗ nungsbauunternehmungen erhebliche Verluste eingetreten seien, so können diese Verluste hier doch wohl nur insoweit interessieren, als es sich dabei um Verluste von Staatsmitteln — Hauszinssteuer⸗ mitteln — handelt. (Abg. Meyer (Solingen]: Sehr richtig!) Angesichts der Tatsache, daß bisher noch nicht 1 pro Mille an Hauszinssteuern überhaupt verlorengegangen sind, scheint es mir nicht sehr bedeutsam zu sein, ob von diesem Betrag der größere oder der kleinere Teil auf die gemeinnützigen oder auf die privaten Unternehmungen entfällt. Gleichwohl will ich dem Wunsche des Wohnungsausschusses entsprechend versuchen, diese Zahlen festzustellen.
Besonders starken Angriffen sind die sorgegesellschaften ausgesetzt gewesen. Wenn in den Bauwirtschaftlichen Nachrichten von „zahlreichen Zusammen⸗ brüchen von Wohnungsfürsorgegesellschaften“ die Rede ist, so kann ich das nur auf völlige Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse oder auf bewußte Irrelertung zurückführen. (Sehr wahr!) Es dürfte dem Redakteur der Bauwirtschaftlichen Nachrichten nach⸗ gerade bekannt sein, daß es nur insgesamt 13 gemeinnützige Wohnungsfürsorgegesellschaften gibt, an denen der Staat maß⸗ geblich beteiligt ist und die er als die Organe seiner Wohnungs⸗ politik betrachtet und beeinflußt. Von diesen Gesellschaften kann ich aber nur sagen, daß sie unbeschadet der oder jener Fehler im einzelnen, seit Jahren ausgezeichnete Arbeit leisten.
Wenn die Schwierigkeiten, die bei der Oberschlesischen Wohnungsfürsorgegesellschaft hervorgetreten sind chört, hört! bei der Wirtschaftspartei), zum Anlaß von starker Kritik genommen worden sind, so haben Staatsregierung und die verantwortlichen Organe durch die ergriffenen Maßnahmen gezeigt, daß sie diese Geschäftsgebarung bei dieser Gesellschaft nicht billigen. Wenn die Regierung, um Handwerker und Unter⸗ nehmer vor Verlusten zu bewahren, einen Ueberbrückungskredit von 2 Millionen gegeben hat, so bedeutet das aber keineswegs, daß Verluste in dieser Höhe entstanden sind. Ob und in welcher Höhe solche vorhanden sind, wird noch geprüft und ist abhängig davon, ob die Mieten auf eine dem tatsächlichen Wert der Woh⸗ nungen entsprechende Höhe gebracht werden können. Im übrigen aber sind die sämtlichen dem Wohnungswesen der Provinz Ober⸗ schlesien nahestehenden Personen, Unternebmungen, Staats⸗ und Kommunalbehörden einmütig der Meinung, daß die Wohnungs⸗ fürsorgegesellschaft in Oberschlesien in vieler Beziehung vorbild⸗ liche Arbeit geleistet habe, so daß das private Unternehmertum jetzt schon vielfach nach der Art der Wohnungsfürsorgegesellschaft zu bauen beginnt, und daß diese Gesellschaft für die Wohnungs⸗ kultur in Oberschlesien bedeutungsvoll gewesen sei. (Sehr richtig! im Zentrum und bei der Sozialdemokratischen Partei.)
Ich möchte auch nicht unterlassen, noch darauf hinzuweisen, mit welch großem Erfolge die Wohnungsfürsorgegesellschaft „Ost⸗ preußische Heimstätte“ sich seit einem Jahre der sogenannten Kleinlandsiedlung angenommen hat. Sie hat in ihrem ersten Jahre dieser Tätigkeit bereits 2500 Hektar aufgeteilt, und zwar an 384 Siedler, die sämtlich bereits auf ihren Stellen wohnen (hört, hört!), eine Arbeit, durch die sie die Tätigkeit der ländlichen Siedlungsgesellschaft auf das glücklichste ergänzt hat und die hoffentlich noch auf weitere Provinzen ausgedehnt werden kann.
Es kann durchaus darüber gesprochen werden, ob die Organi⸗ sation der provinziellen Wohnungsfürsorgegesellschaften in der oder jener Richtung einer Ergänzung oder Abänderung bedarf. Wenn aber in einem Entschließungsantrag einer Partei neuerdings die Auflösung sämtlicher Wohnungsfürsorgegesellschaften zu einem nahen Termin wieder einmal in Vorschlag gebracht worden ist, so kann ich nur annehmen, daß diejenigen, die einen solchen Antrag stellen, Zweck und Ziel dieser Gesellschaften immer noch nicht erkannt haben. Dabei möchte ich betonen, wie ich es allerdings für selbstverständlich halte, daß die Wohnungsfürsorgegesellschaften in gutem Einverständnis mit der Privatwirtschaft arbeiten sollen.
Auf dem Gebiete der Wohnungszwangswirtschaft sind grundlegende Aenderungen der bestehenden gesetzlichen Vor⸗ schriften im verflossenen Jahre nicht zu verzeichnen. Solche sind von denjenigen, die mit den derzeitigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt vertraut sind, auch nicht erwartet worden. Die Tätigkeit des Ministeriums beschränkte sich daher im wesentlichen darauf, durch Erlasse in Einzelfällen, denen für die öffentliche Wohnraumbewirtschaftung grundsätzliche Bedeutung beizumessen war, Aufklärung zu schaffen und die notwendigen Richtlinien zur zeitgemäßen Handhabung der wohnungsnotrechtlichen Vorschriften zu geben. Darüber hinaus wurde allerdings auch Gelegenheit genommen, die bestehenden Vorschriften, soweit es sich als erforder⸗ lich herausstellte, den derzeitigen Verhältnissen anzupassen und zu ergänzen.
Hinsichtlich der Mietzinsbildung ist hier in erster Linie die zweite Verordnung über Betriebskosten in der gesetzlichen Miete vom 3. Juli 1929 zu nennen. Seit dem 1. Oktober 1927 betrug und beträgt in Preußen wie in den anderen deutschen Ländern die gesetzliche Miete 120 v. H. der Friedensmiete. Nach diesem Zeitpunkt sind in zahlreichen Gemeinden die Abgaben für Entwässerung (Kanalisation), Fäkalienabfuhr, Straßenreinigung, Müll⸗ und Schlackenabfuhr erhöht worden. Für diese Steigerung. der Betriebskosten fand der Vermieter in der nach dem Stande
Wohnungsfür⸗
der Betriebskosten vom 1. Oktober 1927 festgesetzten gesetzlichen Miete keine Deckung. Wann eine weitere allgemeine Erhöhung der gesetzlichen Miete für ganz Preußen eintreten kann, ließ sich weder im vergangenen Jahre mit Sicherheit absehen, noch ist das heute der Fall. Diesen ungewissen Zeitpunkt abzuwarten verboten aber sowohl wirtschaftliche Erwägungen wie solche der Billigkeit. Es war vielmehr erforderlich, zunächst wenigstens örtlich dem Ver⸗ mieter einen Ausgleich für die ihn jeweils treffende höhere Belastung zu gewähren. Andere deutsche Länder waren mit einer derartigen Regelung bereits vorausgegangen. Auch der Landtag hatte am 20. April v. Is. einen Beschluß in gleicher Richtung gefaßt (Drucksache Nr. 2271). Eine Umlage der erhöhten Betriebs⸗ kosten auf die Mieter ist schon mit Rücksicht auf die bei jeder Umlage erfahrungsgemäß zu erwartenden Streitigkeiten nicht vor⸗ gesehen, vielmehr finde örtlich eine Erhöhung der gesetzlichen Miete um einen der jeweiligen Betriebskostensteigerung entsprechenden Hundertsatz der reinen Friedensmiete statt, den die Gemeinde⸗ behörde zu bestimmen hat. Dieses für einen anderen Fall zusätz⸗ licher Belastung des Vermieters bereits früher eingeführte Ver⸗ fahren hat sich auch hier bewährt.
Was die Mietzinsbildung im allgemeinen anlangt, so darf ich bemerken, daß das Reichsmietengesetz am 31. März dieses Jahres abläuft. Im Reichsrat haben aber sämtliche Landes⸗ regierungen bereits einer Vorlage der Reichsregierung zu⸗ gestimmt, die eine Verlängerung des Reichsmietengesetzes bis zum 30. Juni 1932 vorsieht. So erfreulich diese Tatsache ist, so möchte ich hier doch eine Gefahr nicht unerwähnt lassen, die von anderer Seite, nämlich aus dem Reichstag, der weiteren ordnungsmäßigen, soziale wie wirtschaftliche Belange gleichmäßig berücksichtigenden Regelung der Mietzinsbildung droht. Diese ist bisher im einzelnen Sache der Landesregierung. Das Reich beschränkte sich entsprechend der Vorschrift des Gesetzes über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken lediglich auf die Festsetzung einer Mindestmiete. Das soll nach einem Antrag der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion in Zukunft anders werden. Dieser Antrag verlangt, daß die Höhe der gesetz⸗ lichen Miete durch Reichsgesetz fest bestimmt wird. Eine solche Regelung würde zunächst gegen die Reichsverfassung verstoßen, nach deren Artikel 10 das Reich im Wege der Gesetzgebung für das Wohnungswesen lediglich Grundsätze aufstellen kann. Ueber den Rahmen der Grundsatzgesetzgebung geht eine einheitliche gesetzliche Festsetzung der Miete für das ganze Reich ohne Zweifel hinaus. Sie widerspricht aber auch, wie die Verhältnisse nun einmal liegen, allen praktischen Erfordernissen.
(Sehr richtig! rechts.)
Es ist ein Unding, eine einheitliche Miete für das ganze Reich festsetzen zu wollen, solange die Bestandteile, aus denen die Miete besteht und die nach der zwingenden Vorschrift des Geldentwertungsausgleichsgesetzes bei ihrer Festsetzung berück⸗ sichtigt werden müssen, in den einzelnen Ländern grund⸗ verschieden sind. Ich erinnere hier beispielshalber nur daran, daß allein die Höhe der Hauszinssteuer in den einzelnen Ländern zwischen 20 und 51 vH der Friedensmiete schwankt! Auch die Belastung des Vermieters mit sonstigen Steuern, zum Beispiel Grundvermögenssteuer, und Abgaben weist nicht nur im Ver⸗ gleich der Länder untereinander, sondern innerhalb der Länder sogar in den einzelnen Orten berart erhebllche Unterschiede auf, daß eine einheitliche Mietfestsetzung schon für ein ganzes Land, geschweige denn für das ganze Reich unmöglich erscheint. Soll nicht alles, was seit Festigung unserer Währung in jahrelanger Arbeit auf diesem Gebiet seitens der Länder zur Herbeiführung normaler Zustände geschaffen worden ist, mit einem Schlage wieder vernichtet werden, so muß auch in Zukunft die Miet⸗ preisbildung in der Hand der Landesregierungen verbleiben. Sie allein sind zu einer den tatsächlichen Bedürfnissen ent⸗ sprechenden Regelung imstande. Die Preußische Staats⸗ regierung wird daher der durch den erwähnten Initiativantrag im Reichstag beabsichtigten Aenderung des bisherigen Rechts⸗ zustandes jeden ihr versassungsmäßig möglichen Widerstand ent⸗ gegensetzen müssen.
Wie das Reichsmietengesetz so läuft auch das Mieter⸗ schutzgesetz am 31. März d. J. ab. Der Vorlage der Reichs⸗ regierung, auch dieses Gesetz in seiner derzeitigen Fassung un⸗ verändert bis zum 30. Juni 1932 zu verlängern, hat die Preußische Staatsregierung in Uebereinstimmung mit allen anderen Ländern im Reichsrat zugestimmt. Mieterschutzvor⸗ schrifter sind bei den augenblicklichen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt — man mag das bedauern oder begrüßen — noch unentbehrlich. Ich bin allerdings gewiß, daß auch die dies⸗ jährige Haushaltsberatung meines Ministeriums uns wie bisher alljährlich die bekannten Anträge bringen wird, die kurz und. bündig verlangen: das Mieterschutzgesetz ist aufzuheben, an⸗ ständige Mieter find weiterhin zu schützen. Wie diese neuen Vor⸗ schriften zum Schutze der anständigen Mieter aussehen sollen, darüber pflegen sich die Antragsteller in Stillschweigen zu hüllen und es vorsorglich der Regierung zu überlassen, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Ganz so einfach, wie es nach solchen An⸗ trägen aussieht, Herr Abg. Ladendorff, ist die Sache doch nicht. (Abg. Ladendorff: Ich bin ja ganz unschuldig!) — Es freut mich, daß Sie auch einmal an einer Sache unschuldig sind. (Heiterkeit.) Bei den Beziehungen, die zwischen den Parteien eines Miet⸗ vertrags bestehen, handelt es sich doch immerhin um sehr wichtige, sozial wie wirtschaftlich bedeutungsvolle Rechtsverhältnisse, die in das tägliche Leben jedes einzelnen Menschen eingreifen. Daß auf einem solchen Rechtsgebiet der so allgemein gehaltenen Forde⸗ rung nach Schutz des anständigen Mieters nicht mit einer knappen Vorschrift von drei Zeilen entsprochen werden kann, daß der Mieterschutz vielmehr eingehender Vorschriften bedarf, dürfte doch eigentlich von keiner Seite bezweifelt werden können. So⸗ lange uns deshalb etwas Besseres als die bestehenden Vor⸗ schriften nicht geboten wird, werden wir uns mit diesen auch weiterhin abfinden müssen.
Ich komme zum letzten der drei Gesetze der Wohnungs⸗ zwangswirtschaft: dem Wohnungsmangelgesetz. Auf diesem Gebiete ist der Abbau am weitesten fortgeschritten. Die zwangsweise Inanspruchnahme von Wohnungen, die bisher schon in allen Gemeinden unter 4000 Einwohnern nicht mehr stattfand, ist im Laufe des vergangenen Jahres für alle Gemeinden unter
zum Deutschen
Nr. 28
eichs
Berliner Börse vom 1. Februar
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
“
193
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Amtlich festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Ltra, 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr. Gulden (Gold) =2,00 RM. 1 Gld. österr. W. =1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W. = 0,85 RM. 7 Gld. füdd. W. = 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. = 1,70 RM. 1 Mark Banco =1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 NM. 1 Schilling österr. W. = 0,60 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) = 2,16 RM. Lalter Goldrubel = 3,20 RM. 1 Peso (Gold) = 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM. 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Pfund Sterling — 20,40 NM. 1 Shaughat⸗Taet = 2.50 RM. 1 Dinar = 3,40 RM. 1 Yen = 2,10 RM. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden = 0,80 RM. 1 Pengö ungar. W. = 0,75 RM.
Die, einem Papier beigefügte Bezeichnung X be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen * bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattsfindet.
Die den Aktten in der zwetten Spalte beigefügten
Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs. 5 Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Auskländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. ☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am näöchsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Baukdiskont.
Berlin 6 ½ (Lombard 7[91. Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4. Brüssel 3 ½. Helsingfors 7. Italien 7. LKovenhagen 5. Lonbdon 5. Madrid 5. Oslo 5. Paris 3. Prag 5. Schweiz a½. Stockholm 4 ½¾ Wien 7.
Deutsche seftverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder,
Schutzgebietsanleihe u. Rentenbriefe.
Mit Ziusberechnung.
Heutiger Voriger Kurs
1. 2. 31. 1.
6 Dt. Wertbest. Anl. 23 10-1000 Doll, 1. 12.32 † 6 ⅛ do. 10-1000 D., s. 35 ¼ 7 ⁄1 do. Re ichs A. 29 uk 34 6 % do. do. 27, ul. 37 ab 1. 8. 384 mit 5 9% 4 do. Reichssch. „K* (Goldm.), ab 1932 5 ¼, ℳf. 100 G M, auslosb J† po. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer 6 % Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110 91,4 G 7 8% do. Staatsschat 1. F., rz. 100, f 20.1.81 98,5 G 72 do. do. I. Folge, 8 Fvoessänig 20.1. 38 76 4 % do. do., rz. 1.10. 98,9 b 6 ⸗ Baden 2 zeer- Anl. 27 unk. 1. 2, 8 75,75 G % Bayern Staat ve 1 Anl. 27, kdb. ab 1.9.34 77,28 5b G 8 Bayer. Staatssch 96,75 h G 88 % b G 85,5 b G 85 b
86,1 b
900 5b G 96,5 b G
87,5 b G
87,25 b G
1929, rz. 1.8 5 do. do., rz. 1. 6.
8 ½ Brunnschw. St. GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.5 8 do. do. 29, uk. 1.4,34.
8 % Hessen Staat NM. Anl. 29, unk. 1. 1.: 90,6 6 6 ¼ Lübeck Staat RM Aul 28, unk. 1. 10. 3 89,25 G 8 % do. Staatsschatz 29 fällig 1. 7. 193. 8 E 8 % Mecklbg.⸗Schwer RM⸗A. 28, uk. 1.3. 33] 1.3.9 85,25 b 5 ½ do do. 29, uk. 1.1.40]% 1.1.7 87 8 b 7 % do. do. 26, tg. ab 27] 1.4.10 78,3 G 75 Mecklenb.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3. 31 97,25 G 1.4.10 74 b G
sh Sachsen Staat RM⸗ 1.6.12 96,75 G n2 6 G
„Anl 27, uk 1. 10. 39 8 ⁄ do. Staatssch. R. 1
1.3.9 785b 75,9 b
v. 29 N. fäll, 1. 6. 38 0,
1.3.9
7 % do. do. R. 2,fäll. 1.7.3 7 8 Thür. Staatsan 1926, unk 1 3. 3 75 do. RM⸗A 27 u Lit. B, unk. 1. 1. 7 1.17
6 ½2 % Dtsch Reichspo Schatz Flu 2, rz. 30% m1.10 8 % Preußische Landes⸗ rentenbk. Goldrentbr Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 34 versch. 95,25 G 4 ½1d0 Lig.⸗Goldrentbr 1.4.10 78,75 b G
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Ant.⸗Auslosungssch.“ in o 52.75 b Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld ohne Auslosungsschein Anhatt Anl.⸗Auslosgssch⸗ Hamburger Anl.⸗Aus.⸗ lofungsscheine“ do. 8 er ö 0 üuslosungsschein do Lübect Anl.⸗Auslosgssch“ doa Mecklenburg⸗Schwerin Anl. ⸗Auslosungssch.* do Thür Aul ⸗Auslosgssch* do.
8eg.-
Deunche Wertbest Anl. bis 5 Doll. säll. 2. 9.3⁄ n „
4 Deutsche Schu — I Anleihe EI.7] 32t 8 [28,n6
Gekündtgte ungel., verloste u. unvert. Rentenbriese 4,3 8 Pofensche agft. D.31.12.17f —,—
Anteihen der Kommunalverbände.
2) — — der Provinztal⸗ und vreußischen Bezirksverbände.
Mit Zinsberechnung.
I“ 8— unt. bis.. bzw verst. tilgbar 80... Brandenburg. Prov. RM⸗A. 29, 1. 3.
eerrereen
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Reihe 1 B, 2. 1. 28 do. RM⸗Anl R. 2B, 4 B u. 5, 1. 4 1927 do do. R10-12,1.10.84 do do R. 13, 1. 10. do do R 38,rz. 108
Schleswig⸗Holst. Prov.⸗
He † Bortger —
Heutiger! Voriger Kurs
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ler] Voriger boesm mn
Niederschles. Provinz RM 1926, 1. 4. 32 do. do. 28, 1. 7. 33 Ostpreußen Prov. RM⸗ Anl. 27, A. 14, 1.10.32 Pomm. Pr. RM 28,34 do. Gd. 26, f. 31. 12. 30. Sachsen Prov.⸗Verb RM Ag 13, 1. 2. 38 do. do. Ausg 18 do do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15,1.10.26. do. da Ausg. 16 A.1 do do Ausg. 17. do. da Ausg. 16 A. 2 do. do Gld. A. 11u. 12 1. 10. 1924 Schlesw.⸗Holst. Prov. RM⸗A. A. 14, 1.1.26 do. A. 15 Feing., 1. 1.27 do. Gld⸗A., A 16,1.1.32 do. RM⸗A. A17,1.1.32 do. Gold, A. 18, 1.1.32 do. RM., A. 19, 1.1.32 do. Gold, A. 20, 1.1.32 do. RM, A. 21 W, 1.1.33 do. Gld⸗A. A. 13, 1.1.30. do. Verb RM⸗A. 28 u. 29 (Feing), 1.10.33 bzw. 1.4 1934...
SeüPene 282828;828S88
Kasseler Bezirksverbd. Goldschuldv 28,1.10.33 do. Schatzanweisgn., rz. 110, rz. 1. 6. 33. Wiesbad Bezirksverb. Schatzanweis., rz. 110, fällig 1. 5.33] 5] 1.5.111 —,— Ohne Zinsberechnung. Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine †. in 48,5 G Ostpreußen Prov. Anl.⸗ Auslosungsscheine“ .. do. 6 do. Ablös. o. Auslos.⸗Sch. do. 12 G Pommern Provinz.Aul.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* ½ do. —,— do. do. Gruppe2 * do. —,— Rheinprovinz Anleihe⸗ Auslosungsscheine? N do. 52 b G
1.6.12.
92,5 B
Anl.⸗Auslosungssch.*²*¶ do. —,— Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ Auslosungsscheine’ . do. [52 G
b) Kreisanleihen. Mit Zinsberechnung.
Belgard Kreis Gold⸗ 1.1 80 G 1.1 7 80 G
Anl. 24 ll., 1. 1. 1924 6 do. do. 24 gr.,1.1 1924/6
Ohne Zinsberechnung.
Teltow Kreis⸗Ank. Aus⸗
losgssch. einschl. ⅛ Ab⸗ V 8
lös.⸗Sch. (in d. Auslosw) in 50 % G
c) Stadtanlethen. Mit Zinsberechnung.
unt. bis. bzw. verst. tilgbar ab... Aachen RM⸗A. 29, 1. 10. 1934 Altenburg (Thür.) Gold⸗Anl., 1931 Augsbg. RM⸗A. 26, do. nweis. 28, ür 5. 1931 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ag., 1.6.31 82 RM⸗A. 28 N fan-.
91.9. erk- do. Gold⸗N.24,2.1.26 do. Schatzanw. 28, fäll. 1. 4. 1933 Bochum Gold⸗A. 29, 1. 1. 1934 Bonn RM⸗Anl. 26, 1. 3. 1931 do. do. 29, 1.10.34 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, 1. 6.31 Breslau RM⸗Aul. 1928 I, 1933 do. 1928 II, 1. 7. 34 do. 1926 1931 Dortmund Schaß⸗ anw. 28, äll. 1.5. 30 Dresden RM⸗Anl. 1929, 1.12.33 do. do. 26 N. 1, 1.9.321 do. do. 26 R. 2,1.2.32 do. do. 28, 1. 6. 35 do. Schatzanweis., fäll. 1. 6. 1933 Duisburg RM⸗A. 1928, 1. 7. 33. do. 1928, 1. 7. 32 Düsseldorf NRM⸗A. 1926. 1 1. 32 Eisenach RM⸗Anl. 1926, 31. 3. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1928, 1. 10. 33 do. 1926, 31. 12. 31 Emden Gold⸗A. 26, 1. 6. 1931. Essen RM⸗Anl. 20, Ausg. 19,. 1932 Frankfurt a. Mam Gokd⸗A. 26, 1.7.32
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do. Schatzanweis. 28, 2. 1. 4. 1931 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923. 2. 1. 1929 Gelsentirchen⸗Buer RM⸗A28 X, 1.11.39 Gera Stadtkrs. Anl. v. 1926, 31. 5. 32. Görlitz RMN⸗Anl. v. 1928, 1. 10. 33.
Hagen 1. W. NM⸗ Anl. 28, 1. 7. 33
Kassel RM⸗Anl. 29, 1. 4. 1934
Ktel RM⸗Anl. v. 26, 1. 7. 32
Koblenz RM⸗Anl. von 1926, 1. 3. 32 do. do 28,1.10.38. Kolberg Ostseebvad RM⸗A. v. 27, 1.1.32 Köln RM⸗Anl. 29, füllig 1. 10. 1932. L 1. b— 2 1.10.35 do. .dn 22s do. Gold⸗Anl. 1926 Ausg. 1, 1.7. 1938
Leipztg ee
1. 6. Magdeburg Gold⸗A 1926, 1. 4. 1932 do do. 28. 1. 6. 33 Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, 1.7.300 do. do 26, 1.10. 31
2329 £ 9 9/ 8 &☛̃
. E &☛ 82
do. do. 27, 1. 6. 32 Mülheim a d. Ruhr
RM 268, 1. 5.1 8 München S weis. 28, füll. 1. 4.32 6
t einschl. ‧1 Ablösungsschuld (in 9 des Auslosungsw.) einschl. ½ Ablösunasschuld (in ch des Auslosungsw.).
Nürnberger Gold⸗ Anl 26, 1.2.19381 do. do. 1923 do. Schatzanwsg. 28 fällig 1 4. 1931.
1.2.8 —.— 6 50,8 86 1.12 706 70 G
1.4.10 101 b Oberhauf.⸗Rheint. RM⸗A. 27, 1. 4. 32 Pforzheim Gold⸗ Ank. 26, 1. 11.31 do. RM⸗A 27,1.11.32 Plauen RM⸗Anl. 19227, 1. 1. 1932 Solingen RM⸗Ank. 1928, 1. 10. 1988 Stettin Gold⸗Anl. 1928, 1. 4. 1983 Wetmar Gold⸗Anl. 1928, 1. 4. 1991 Zwickau RMR⸗Anl. 1926, 1. 8. 1929 1.2. b b ,75 G
do. 1928, 1.11.1934 1.5.12 82,75 b —,—
Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗Ausl.⸗ Sch. einschl. ½ Abl. Sch. (in d. Auslosungsw.) in ½ Rostock Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl. ½ Abl (in †½ d. Auslosungsw.
d) Zweckverbände usw. Mit Zinsberechnung.
Emschergenossensch. A. 6 R.K 26, 1931 1.4.10 90 b G „1b do. do. A. 6-R B 27, 32 1.2.8 [74,8 b 73,5 G Schlw.⸗Holst. Elktr. Vb. G. A. 5,1.11.278 do. Reichsm.⸗A. A. 6 Feing., 1929 § do. Gld. A. 7,1.4.31 do. do. Ag. 8, 1930 § do. doAüg4 1. 11.26 8 s sichergestellt.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch“ —ö Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von den Instituten gemachten Mitteil. als vor dem r. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. unk. bis bzw. verst. tilgbar ab...
BraunschwStaatsbk Gld⸗Pfb. (Landsch) Reihe 14, 1. 4. 1928 do. R. 16, 30. 9.29 do. R. 20, 1. 1. 33 do. R. 22, 1. 4. 33 do. R. 28, 1. 4. 35 do. R. 19, 1. 1. 33 do. R. 17, 1. 7. 32 do. Kom. do. R. 15,29
do. do. do. R. 21, 1. 1.33
do. do. do. R. 18,1.1.32
Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfandhr. R. 1,2 u. 7, 1.7.31 bzw. 31.12.31 do. R. 8 u. 9, 30.6.32.
bzw. 31. 12. 32 do. R. 10, 31. 12. 33 do. R3, 4,6, 31.12.31
do. do. R. 5,30. 6. 32
do. do. Gd. Schuldv.
Reihe 2, 91. 2. 32
do. do. R. 1, 31. 3. 32
Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1.7.1934 Saatt- Srd. A
Gold 1925,31.12.29
do. do. S. 2, 1.8.30 do. do. S. 4, 1.8.31 do. do. S. 5, 1.8.33 do. do. S. 1 u. 3,1.8.30 do. do. GM (Liqu.) do. do G K. S. 2,1.7.32 do. do. do. S. 1,1.7.29
Preuß. Ld. Pfdbr. A. GM⸗Pf. N2, 31.3.30 do. do. R. 4, 30.6.30 do. do. R. 11, 1.7.33 do. do. R. 13, 1.1.34 do. do. R. 15, 1.7.34 do. do. Nr 7, 18,1.1.35 do. do. R. 5, 1.4.32 do. do. R. 10, 1.4.33 do. do. R. 7, 1.7.32. do. do. R. 3, 30.6.30 do. do. Aom. N 12,33 do. do. do N 4,1.1.34 do. do. do N16,1.7.34 do. do. do. R. 6,1.4.32 do. do. do. R. 8,1.7.32
Thür. StaatSchld.
Württ. Wohngskred.
G. Hyp. Pf.Re, 1.7.82 do. do. do. R. 3,1.5.34 do. Schuldv. Ag. 26,
1. 10. 1932
b) Landesbanken, Provinzial⸗ banken, komm ͤnale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
Hann. Landeskrd. GPf S. 4 Ag. 15.2.29,1.7.35 do. riefe 1926 do. do. 27,1. 1.32 do. do. 1.1. 91
Kassel Lkr. GPf1, 1.9.30 do. do. R. 2, 1. 9. 31
do. R.7-9, 1.3.33 R. 10, 1.3.34
da R. 4, 1.9. 31
1. do. R. 6, 1.9.32 . do. R. 3, 1.9. 31
do. da R. 5, 1.9.32 derdo. Kom. R. 1, 1.9.31 do. do. do. R. 3, 1. 9. 33.
E Landesbant Gd.⸗Pf. A8,9 31.12.32
do. do. Ag. 10, 31.12
do. do. A 11, rz. 100, 19.
do. do. G. K. S. 5, 30.9.33
do. do. do. S6 u 7,30.9.34
do. do. do. S. 8, 30.9.34
Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1. rz. 100, 1. 9. 31 do. do. Kom Ausg.] Bst. A, rz. 100, 1.10.31
Ostpr. Prv. Ldbt. G. Pf. Ag. 1, rz. 102, 1.10.33.
Pomm. Prov⸗Bt. Gol
1926. Ausg. 1, 1.7.31
Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. 1. 4. 31 do. do. A. 1u. 2 , 1.4.32
do. do Kom la, 1b, 2.1.31 do. do do. A.3. 1.4.39. do. do. do. A. 2, 1.10.31
Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. GdPs. R1, 1.1.34 do. do. Kom. R. 2, 1.1.34
Westf. Landesban! Pr. Doll Gold R 2 N
do. do. Feing. 25,1. 1
1.4.10
1.5.11 1.5.11
1.1.7
1.4.10 91 G 90 G
1.4.10 6
1 4.10 6
9 82 ̊ &☛ l☛. 0.
1.35325 — S 1.4.10 “ 14.10 —,— In En 1.4.10 — 1.5.11
—,—
80 G
—
29SIIS
US 2l 29☛ l☛
—
Westf. Pfbr. A. f. Haus⸗ grundst. G. R. 1. 1.4.38 do. do. 26 7. 1,31.12.32 do. vo. 27 R. 1,31. 1.32
94,5 G 37G 33,5 G
Drsch. Kom Gld 25 (Girozentr.), 1.10.31 do. do. 26 A. 1,1.4.31 do. do 28 A 1u2, 2. 1.33 do. do. 28 Ausg 8
u. 29 Ag. 1, 1.1.94 do. do 29 A 1,1.4.31 do. do. 29 A. 1.1.1.33 do. do. 27 A. 1V. 1.1.32 2— 1 1.9.24 o. do Schatzs 1.4.31 Mitteld Kom.⸗A 2
2982 11l Ꝙ l.
SparlGirov. 1.1.32. do. 26 A. 2 v. 27. 1.1.
Ohne Zinsberechnung.
Schlesw. Holst. LdkRtb4 1.4.10% —,— do. do. 3 ½ 1.4.10 Westf. Pfandbriefamt
f. Hausgrundstücke. 4 ½ 1.1.7 —,—
—.— 2
Dt. Komm.⸗Sammelabl.⸗
Ank⸗Auslosgssch. S 1* in 60 % G ,5 b
do. do. Ser. 2 do 6 65,5 b
do. bo. ohne Ausl.⸗Sch.] do. 17,75 b 6 17,75 b
* einschl 1†¼ Ablösungsschuld tin † des Auslosungsw.). 8“
11 8
8 8 c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.
Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R; do. (Abfind.⸗Pfdbr) do. ritterschaftliche Darl.⸗K Schuldv. do. do. do. S 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. 1 Laundsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe 4 do. do. Reihe B do. do. Lig Pf. oAntsch Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗ G. Pf. d. Ctr. Ldsch. ff. Landwtsch. Kreditv. Sachs. R2 N, 1.11.30 do. Gldkredbr. R. 2.31 Lausitz. Gdpyfdbr SX Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser 1 do. (Abfind.⸗Pfbr.) Ostpr. Idsch Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. (Absind.⸗Pfdbr) Pom. ldsch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 do. do. (Abfindpfbr.) do. neuldsch. fKlngdb G. Pf. (Abfindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr... do. do. 31. 12. 29. do. do. Ausg. 1 —2 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z.56 Lig. GPf. d. Prv. Sächs. Ldsch. Schles. Ldsch. GPf, 30 do. do. Em. 2, 1.4.34 do. do. Em. 1... do. do. Em. 2... do. do. Em. 1.. do. do. Lia-. ohne nt.-Sch. Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗ G. Pf. d. Schles. Lsch. Schlw,. Holst. [sch. G. do. do. do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. AEdsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. W do
α&☛
1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7
859429
RMp. S
1.5.11. 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.4.10
22099188I9USSSSUyS 00
— £α 29 ₰
—₰
1.4.10 73,15
2* 9 2 ⸗₰ 90
02A2DSSSSS
☛—
do. do. estf. Ldsch. G.⸗Pfd. bde, hbo. do. do. (Absindpfb.)
Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stülcke. 2 Calenberg. Kred. Ser. D, F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24)) —,— —,—J— 5 — 15 % Kur⸗ u. Neumärkische —,— —,— 2*4,3 ½,3 % Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. 6 —,— —,— Sächs. Kreditverein 4 % Kreditbr. bis Ser. 22, 26 — 33 (versch.) †† —,— —,— do. 8. bis Ser. 25 (1.1.7) 8 —,— *4, 3 ½, 3 ⅛⅞ Schleswig⸗Holstein
Id. Erslttn. I.. —.— —
*4, 3 ½¼, 3 % Westpr. rittersch. L.II: 3,85 b G
*4, 3 ½⅜, 3 ⅛8 Westpr. neulandsch.¹ 5,75 b G 1 m. Deckungsbesch. h. 31. 12.17, ² ausgest. b. 31. 12. 17. † hech Zinsscheinbogen u. ohne “
d) Stadtschaften.
Mit Zinsberechnung. Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. (m. S. Au. B) do. do. do. do. Ser. A. do. do. S. A Liq. Pf. Anteilsch. z.5 6 Liq. G. Pf. dBerl. Pfb ASA Berl. Pfandbr. A SB (Ab d.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1.2 do. do. Brandenb. Stadtsch. G. Pf. R. 8(Lig. b Anteilsch. z.5 ½ Goll Pf. d. Brdb. Stadtsch Preuß. Zir.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 5,30 do. do. R. 7. 2. 1.31. do. do R. 3, 6, 10, 2.1.29bz w. 31bzw. 32 do. do. R. 9, 2. 1. 32 do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, 1.4.33 do. do. R. 19, 1.4.33 do. do. 720, 21.2.1.34 do. do. R. 22,1.11.3 do. do. R. 23, rz. 35 do. do R 24 1. K 30 do. do. Rsu. 11,2.1.32. do. do. R u. 12,2.1.32 do. do. Rlu 13,2.1.32
„2 29£Æı89USgch
4 ⅔ Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zinstermin 1. 1.71 —,—
e Sonsttge.
Ohne Zinsberechnung.
DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S 1-3, ut. 30 -344 *Dresdn. Grundrent.⸗ Anst. Pi Sr,2,5,7-10 †4 v *o do. do. S 3. 4. 6 †84 do. —,— *do. Grundrentbr 1-314 e.4.10 —,— *
† Ohne Zinsscheinbogen u ohne Erneuerungsschein.
1.1.7
versch.
—,.—
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.
Mit Zinsberechnung. unk. b. Hzw. n. rückz. vor. (n. r. v.), bzw. verst. lilgb. ab. Bk. f. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdor 2, j. ThürL. H. B, 28. 2.29 do Schuldv. 1,31.5.28
Bayer. Handelsbt.⸗ G. Pfb. R. 1-5,1.9.33 do. do. R. 6. 1.1.34 do. do. R. 1, 1929. do. do. R. 2-4, 1930 do. do. R. 5. 1931 do do. R 6, 1.10.31 do. do. R 7,1.11.31 do do. R. 1 1.3.32 do. do. R. 1 1.6.32 do. do. N. 2. 1.1.39
Bayer. Landw.⸗Bk. GHPf. R20,21,1930 Baver. Vereinst GP S. 1-5, 11-25,36-8“, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32 do. 90-98.1.1., 1.10.33 do. S. 94, 95, 1.1.34 do. S. 96, 97, 1.7.34 do. S. 98, 99, 1.10.34 do. S. 100 -102,1.1.35 do. S. 1— 2. 1.1.32 do. S. 1 — 2, 1. 1.32 do. Kom. S. 1—10 do. do. S. 1, 1. 1. 32. Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Ser. 2, 31. 3.30
. Ser. 3, 31.12.31
. Ser. 4. 30. 9. 30. S. 5 u. 6,30.9.30
S. 12, 1. 10. 32
S. 18, 2 1. 33
. S. 15, 1. 1.34 Ser. 7, 1. 1.32.
S. It. 1. 7. 32
. S. 10, 1.10. 32 Ser 1, 1. 32 (Mobilis.⸗Pfdbr.) do. Serie 8 (Lig.⸗ Pfdbr.) o. Antsch. do. K. S. 1, 31.3.31 do. Ser. 4, 1. 1.33 do. Ser. 5, 1. 4. 33. do. Ser. 2, 1. 1.32. do. Ser. 3. 1.10.32
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☛ά wοlσ,ω,M‧ achentninte ch—
11900920S88S8
8 .
1
Braunschw.⸗Hann. Hyup.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 25, 31. 10. 31 do. do. 24. 31.10.30 do. do. 27, 1. 11.32 do. do. 28, 1. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 35 do. do. 26, 1. 11.31 do. do. 27, 1. 11.31. do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.
Anteilsch. z.4 Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov Hyvvp⸗Bk. f. Z
Braunschw.⸗Haun. HupB. GK. 31.10.30 [10 do. do. do., 31.10.31 do. do. do. 27, 1.11.31 do. do. do. 31.12.28
Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G P. R1, 30.9.227 do. do. R. 5, 1.10.33 do. do. R. 6, 1.10.34 do. do. R. 3,31.12.32 do. da. M. 4. 1.4.32 do. GK. R. 1,31.3.30 do. do. N. 2, 30.6.31 do. do. R. 3, 1.7.32
Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S26,31.9.29 do. S. 27, 31. 12.29 do. S. 28-29,31.12.31 do. S. 34, 1. 1. 33 do. S. 36, 1. 1.34 do. S. 37, 2. 1. 35 do. S. 30, 31. 3.32 do. S. 31. 31. 3.32. do. S. 33, 1. 1. 31 do. S. 32 v. 26 u. 29
(Liq. Pf.) o.Antsch.
Deutsche Hyp.⸗Bant Gld.⸗K. S. s, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do. do. Ser 8. Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. RI, 1.1.32 do. do. R. 4, 1. 1.33 do. do. R. 5, 1. 1.34 do. do. R. 7, 1.10.35 do do. R. 2, 1. 1. 32. du. Kom. R. 6. 1.9.34
Frankf. Pfdhrb. Gd.⸗ Pfbr. Enm. 9, n. r. v. 1. 1.30
do. Em. 10, 1. 3. 38. do. E. 12, n. r. v. 1.7.34 do. E. 13, do. 1.1.35 do. E. 15, do. 1.7.35 do. E. 7, do. 1.1.32 do. do. E. 8, 1. 1.33. do. E. 2, n. r. v. 1.4, 29 do. Em. 11 (Liq⸗P ohne Ant.⸗Sch. doGK. E4, urv. 1.1.30 do. E. 14, n. r. v. 1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 35. do. E. 6, n. r. v. 1.1.32 do. Em. 9, 1. 1.33 GothaGrundtr. GPf A. 3,3a, 3 b, 31.10.30 do. G. Pf. A. 4, 30.9.30 do. Gold⸗Hyp. Pfb. Abt. 5, 52, 31.3.31. do. do.Abt. 8, 1.7.34 do. do⸗Abt. 9, 1.10.35 do. do. A. 6,31.12.31 do. Goldm.⸗Pfbr. Abt. 2, 31. 1. 29 do. do. A. 1,31.12.28 do. G. Pf. A. 76Stg. Pf.) o. Ant.⸗Sch. Lig.⸗ Id. Pf. d. Gothaer rundkredit⸗Bk. GothaGrundtr.⸗Bk. Gld⸗K. 24. 31.12.30 do. do. do. 28, 1.7.34 do. do. do 29, 1.7.35 Hamb Hyp⸗B. Gold⸗ Hyp. Pfb. E. H n. nv. 2. 1. 1933.
do. E. G, nrv 1.7.33 do. E. H. do. 1.7.34 do. E. A. 30. 9. 28. do. Em. B, ab 1. 4. 1930 auslospfl.
do. E. D, u. r. v. 2. 1. 32 do. E. E. do 2.1.32. do. E. M, Mobh.⸗Pf. do. Em. L. (Lig.⸗ Pfdb.) c. Ant.⸗Sch.
19092S
—
1. 1. 0.
4299929 9S9,IUaogc
9 19 ☛ ☛ ☛ ☛ 2Q 8
2999&£. 2282228 2999
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