1930 / 28 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Heutiger- Boriger Kurs

Sachsenwerr. 17

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73,75 b

95,25 b G 74 G 115,5 b G 60,75 B 225 G

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184,5 G

124,75 G

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Heutiger Kurs

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2 82 à 83,5 G —-2 89 b 68.5 b

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178,5 a 1768 à 178 G —à 10 %

104 104.25 G 54,5 8 53,5 2 54 b 83,751

73.8 2 73 4 73.725 b

116 b 2 104,5 ° 107 b

2. Banken.

Zinstermin der Bantaltien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. April, Bank Elelr. Werte 1. Juli.)

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1 Stck. = 250 Rbl.

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2

Bortiger Kurs

328 à 327,5 à 328 a 326 b 70eb G Ir 128 b

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1252 124 a 125 G

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125 a 126 b 154.51

128 127,5 b 148,51

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151,5a 181.25 à 151,8 8 1581,25 b 1 152 b

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1 St. = 100 Doll. 7 40 6

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4. Versicherungen. RM p. Stülck.

Geschäftsjahr: 1. Januar, leboch Albingita: 1. Oktober

Aachen⸗Münchener Feuer 280 G

Aachener Rückversicherung 127,5 G

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Berichtigung. Am 30. Januar 19302 Harkort Brückenbau 21b.

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LW“

Voriger Kurs à 169 à 169 G 4 152,5 8 153,5 G 105 ½ 8 104,75 a 105 G 129,5 128,25 a 129 8 127,25 b 172 2 172,5 51722172,52171,755172 b 80,28 a 79.25 B 176,5 à 178 2177,5 à 180 à 175,75 B 210,5 à 211,5 210,5 a211, 54210,755 69 a 69,25 b [210,750 76 à 78,5 à 76.25 à 76 b 1 104,25 G à 106,5 à 104,5 à 104,75 b

Heutiger Kurs 169,75 à 170 G 4 184 n 1584 G 196 a 105 ½ 4 106,5 à 106 à 106.25 G 128,5 a 126.75 n 123,5 a 126.5 G 172 2174 à 173 a 177,5 à 177 b 80 à 80 B 178 2 179 a 177 179,75 6b 211,75 a 212 à 211,5 à 212,5 G 68.3 a 69,5 b 8 77,5 a 78.5 à 77 à 78 b9 105,5 a 108 à 107,75 B 344 à 344 G

152,3 4 183,25 à 152 5 182,28 G 41 ¼ a 42.25 à 41 a 425 169.5 a 172a171,5 a 7221 71a171,25 107,5 à 107,25 a 108 b 252,55b254. 25a283,5254,5 253à253,5 à 80,5 n 81,25 b 80,75 a 80,75 B 168.5 169,75a 169 171 b 165,25 8 164,75 4 168 3 168,3 b 11718 ½272874272 ½8à73 1a72 ¼ à 73 ½ 171a1728171.5272,5271472 à171 1395 (2 173,5 G 1392137a138 G “] 188,25a68 68,25à69,5à 68,5a170,5 t] 169.5 a 168 2 168,75 à 16 177,5 21 29 180,5 2 179à79,5878,5a79a78a178,5b 125,5 a 129,5 b 125 a 124,75 à 1285 142,75 a 143 à 141, 5 à 143,28 b 143.15 à 142.3 b 1176 1 73a17

5 77275877a176,5 b] 173278,3à7au 24, 3à742 76 B a175 6 b 73,75 8 72.75 G 8— 134 2133,75 a 134 à 138,75 b 1 143 ¼ à 142b 118,25 4 117,5b 100,25 a 100 b 160 b 8 1 à 248,5 à 2493 G 2 221 à 220 à 221 à 219,5 à 220 à219 b à138,5 2131 8 133 a 132 b 107 à 107,25 a 108,5 b 116 à 118.25 b

à 344 a 343 B

183,5 a 153 ½ G

42,75 a 42 à 42 à 41,75 b

170 4 170,5 à 169 à 170 2 168,5 G 107 % a 107 b

255 2 253 6 2 254,5 à 251,75 b

117,75 b

100 2 99,5 à 100 G

161 a 160,75 3B38

247,25 2 247,25 G

221 a 220 2 221,75 à 221 à 221, 25 G 132,25 à 133,5 G

106.25 a 106 a2 106,25 G

11588 115,5 a 1152 115,25b 108.75 2 108.25 4 108.75 a1082108 G 112 à112.5912,25 12,75212,25a1141 46,25 a 46.5à 46,25 8 46,75 b

à 113,75 b vN“ 52.25 à 57,75 b

—2 6 89,25 8 88 G 88 * 2 —, nes 88 8 82.5 a 81 ½ 8

108,25 4104,75 G 4105 ¼ 05 G à105 ⁄h 198.28 2 105 % à 104 8 b 792 288 80,75 8 79.5 9 80 2 79.38 211,78 à 212.5 212,25 b 214 a 213,5 à 213,5 G

108.5 4 108.75 à 108,54 107 8 106.5 5b] 108 ⁄a 109 4 109 8 ⸗108 ¾ 5 199 G 274 a 273 a 274 a 270 G a 275 b 276 ½ 8 274 % 02812229 281271h 251,25 252.25 à 249,5 b 252,5 a 250.5 à 251 % Fa. n. 123a 12% a 122.75 b

128,25 223.75 à 23,25 a b *

188,5 188 a 187.5 à 188.5 G 186.75 2 187 2 186 2 186,5 8 186 G

81 4 80,28 G 81.39 80,282 80% b

n. 371,5 9371 2371,5 2% 370 *% 387 6 2 368 a 367 a 367 G

3 12,78 à 3272.75 G 169 à 168 a 170,5 a 169,5 2 170 b ¹ .

112 à 111.25b

188.5 a 169 171.8 170 4 171.25 G6

241.5 b 1244 2 248 2422 243 b 239 42 52 241. G 189,25 *88,5 89 u 88 6 ⸗69.25 8

188.75 a 189 2 188.5 192 B 190.5 a 279 a 280 b 193 t 282 280,5 [188,25 2188,28 B

228.,5 277 à275.25 4280.75 a278,5 ⸗% 280 277.5 278,5 2 276.75 B 1281 280 284 283,5 b, 5

382 2 331 352.3 a 352,5 G 348,5 * 349,5 b B 8 348,5 b

a132.75 à 134,5 b 138 2 138 B

7164 4 164 G 161,5 4 162 G

132 2 132 G 128,75 à 133 b 1

205.75 4 106 108.25 a105,28 a105 6G ——v7 105 b

* 2. 8 6 2 22 223 2 224 B 222.75 223 ½ 83 8

296,8 4 212,38 208,5 v11“ 37,28 à 87,80 37.288 87,88

109 % 2109 , 109 ⁄121091à109 1à108 1b

11““

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februar 1930. S. 3.

8000 Einwohnern in Fortfall gekommen. Ferner ist auch in denjenigen Orten, in denen die Wohnungsverhältnisse die öffent⸗ liche Bewirtschaftung des Wohnraumes auch jetzt noch erforderlich machen, der Kreis der sogenannten teueren Wohnungen, die dem Zugriff der Gemeindebehörden nicht mehr unterliegen, wesentlich erweitert worden. Der Vermieter kann sich auch in Orten, die mehr als 8000 Einwohner zählen, den Mieter für die so⸗ genannten teueren Wohnungen selbst aussuchen, d. h. für Woh⸗ nungen, deren Friedensmiete eine bestimmte, für die einzelnen Ortsklassen festgesetzte Höhe übersteigt. Diese Höhe beträgt in Berlin jetzt 2400 RM, sie geht über die verschiedenen Ortsklassen stufenweise bis zu 400 RM in der Ortsklasse D hinunter. Die Beseitigung des Beschlagnahmerechts, die auch den Wünschen des Landtags entspricht, hat sich sowohl für die kleinen Orte, wie für die teueren Wohnungen als zweckmäßig erwiesen. Mit ihr ist der Anlaß zu mancher nutzlosen Verärgerung der Bevölkerung, der Vermieter wie der Mieter, verschwunden.

Dem gleichen Zweck dienen meine auch im vergangenen Jahr fortgesetzten Bemühungen, dem System der sogenannten Mietberechtigungskarte immer weitere Verbreitung zu verschaffen, so daß auch in denjenigen Orten, in denen eine Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums an sich noch stattfindet, neben den sogenannten teueren Wohnungen ein möglichst großer Kreis von Wohnungen ohne behördliche Tätigkeit zur Vermietung gelangen kann.

Auch noch in einer anderen Richtung sind Härten, die bisher in der Praxis bestanden, beseitigt worden. Bei Freiwerden einer Wohnung hatte der Hauseigentümer, sofern nach Erwerb des Grundstücks zwei Jahre verflossen sind, bisher schon das Recht, die Ueberlassung der Wohnung an sich selbst bei eigenem dringen⸗ den Wohnungsbedürfnis zu verlangen. Dagegen fand eine Bevorzugung der verheirateten Kinder des Hauseigentümers vor anderen dringenden Wohnungs⸗ suchenden bisher nicht statt. In Uebereinstimmung mit einem Beschlusse des Landtages ist zur Vermeidung von Härten nunmehr auch die bevorzugte Berücksichtigung des dringenden Wohnungs⸗ bedürfnisses verheirateter Kinder des Hauseigentümers bei Frei⸗ werden einer Wohnung in seinem Hause sichergestellt.

Ein Wort noch über die vor nunmehr drei Jahren erfolgte Aufhebung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume. Die Erfahrungen der Zwischenzeit haben, wie ich heute wiederholen kann, meine Ansicht über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmp bestätigt. Hieran ändert auch der Umstand nichts, daß etwa in Berlin die Mieten für Geschäftsgrundstücke, besonders in bevorzugter Gegend, zu hoch sein mögen, zu hoch nicht vom Stand⸗ punkte sentimentaler Gerechtigkeitserwägung, sondern vom Stand⸗ punkte der wirtschaftlichen Vernunft aus betrachtet. Den besten Beweis hierfür liefert die ständige Zunahme des Angebots von leerstehenden gewerblichen Räumen. Die Eigentümer solcher Räume werden hier zweifellos ihre Forderungen zurückstecken müssen, sofern sie Mieter nicht nur finden, sondern besonders auch behalten wollen. (Ab. Ladendorff: Sehr richtig, Herr Minister!) Denn auf die Dauer ist der gewerbliche Mieter doch nur zur Zahlung derjenigen Miete imstande, die er ordnungsmäßig angesichts der Wirtschaftslage unseres Volkes aus seinem Geschäft herauszu⸗ wirtschaften vermag. (Abg. Ladendorff: Sehr richtig!) Die zahl⸗ reichen Zusammenbrüche und Schwierigkeiten in allen Gewerbe⸗ zweigen sind hier eine anschauliche Warnung für die, die es angeht. (Abg. Ladendorff: Sehr gut!)

Wie bisher, so bin ich auch in Zukunft für jede Anregung dankbar, die mir auch von Ihrer Seite auf dem vielumkämpften Gebiete der Wohnungswirtschaft zuteil wird. Ich bitte aber dabeig mit mir davon auszugehen, daß gerade auf diesem Gebiete mit politischen Erwägungen praktische Erfolge keinesfalls zu erzielen sind, (sehr richtig! im Zentr. und bei der Wirtsch.⸗P.) es sich viel⸗ mehr darum handelt, einen sachlichen Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Belange zum Nutzen der Gesamtheit unserer Bevölkerung zu finden.

Von diesem Standpunkt aus betrachtet, mag ein vorsichtiger Abbau einzelner Teile der Zwangswirtschaft allmählich zwar möglich sein. Die völlige Beseitigung der Zwangs⸗ wirtschaft, vor allem die Aufhebung des Mieterschutzes, wird aber erst erfolgen können, wenn einmal die Mieten der Altwohnungen und die der Neubauwohnungen dem allgemeinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Massen erträglichen Höhe angenähert sind, und wenn ferner das An⸗ gebot von Wohnungen der Nachfrage einigermaßen entspricht. Zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage ist dabei ein gewisser Leerbestand von Wohnungen notwendig. Eine sofortige Auf⸗ hebung der Zwangswirtschaft kann sonach auch heute noch nicht in Frage kommen. Ihre Folge wäre zunächst, daß die große Zahl der Wohnungsuchenden versuchen würde, eine Woh⸗ nung zu erhalten, vor allem auch diejenigen, deren Wohnungs⸗ bedarf bisher von den Wohnungsämtern nicht als dringlich anerkannt wurde. Hinzu kämen noch diejenigen Personen, denen ihre Wohnung gekündigt ist. Die Nachfrage würde sich fast ausschließlich auf Kleinwohnungen erstrecken. Der so plötzlich verstärkten Nachfrage würde nur ein völlig ungenügendes Angebot gegenüberstehen. Die Folge müßte ein starkes Hinaufschnellen der Mieten sein. Die so bedenklichen Folgen der jetzigen Wohnungsnot in gesundheitlicher, sittlicher und bevölkerungspolitischer Beziehung würden noch in erheblich verstärktem Maße in Erscheinung treten.

Am längsten wird die Zwangswirtschaft, vor allem ein sozialer Mieterschutz, bei den Wohnungen der minderbemittelten Bevölkerungsklassen aufrechtzuerhalten sein. Hier kann nur zielbewußter planmäßiger Wohnungsneubau die Voraussetzung für die völlige Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft schaffen. Wir hoffen, daß wir, wenn die Entwicklung so wie in den letzten drei Jahren weiterführen wird, in absehbarer Zeit den Ausgleich auf diesem Gebiet und damit eine weitere Befrie⸗ dung unseres öffentlichen Lebens erhalten. (Bravo!)

Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) bittet die Staatsregierung, mit den Hypothekenbanken in Verhandlungen zu treten, damit alle einkommenden Gelder restlos für den Wohnungsneubau Ver⸗ wendung finden. Er drückt die bestimmte Erwartung aus, daß in diesem Jahre die Zuschüsse des Reichs an die sozialen Ver⸗ sicherungsanstalten nicht wieder in Reichsschatzanweisungen anstatt in bar gegeben werden. Sonst würden diese fo e Be⸗

träge dem Wohnungsneubau entzogen. Die sicherste Quelle für Geldmittel zum Wohnungsbau sei immer noch die Hauszinssteuer. Die Sozialdemokraten seien der Auffassung, daß die Sätze aus der Hauszinssteuer für die einzelnen Wohnungsbauten erhöht werden müßten Damit wolle man aber nicht einer Ehöhung der Hauszinssteuer das Wort reden. Der Redner weist darauf hin, daß die Sozialdemokraten den Weg der Einsetzung der Rückflüsse aus der Hauszinssteuer für die allgemeine Finanzverwaltung im Etat unter keinen Umständen mitgehen könnten. Dadurch gebe der Staat den Gemeinden ein sehr schlechtes Beispiel, unter dem der Wohnungsbau schwer leiden würde. Der Satz von 10 vH der Wohnungsbaukosten, die die Organisationen der Minder⸗ bemittelten, die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften, als Eigenkapital aufzubringen hätten, sei für diese Kreise der Be⸗ völkerung unerschwinglich, da er für die Neubauwohnung etwa 1200 bis 1500 betrage. Der Satz müsse entsprechend herab⸗ gesetzt werden, vielleicht auf 5 vH. Sonst würden die Baulustigen schließlich verleitet, krumme Wege zu gehen. Unregelmäßigkeiten bei den sogenannten gemeinnützigen Baugesellschaften seien nicht zu bestreiten sie seien scharf zu verurteilen. Man müsse die einzelnen Gesellschaften einer genauen Nachprüfung hinsichtlich ihrer Gemeinnützigkeit unterziehen. Es müßte auch einmal die soziale Gliederung der Neubauwohner bei den privaten und den gemeinnützigen Bauten festgestellt werden. Man wolle die Form der Wohnungsversorgung haben, die für die Masse der Wohnungs⸗ bedürftigen die günstigste sei. Auf dem Gebiet des Wohnungs⸗ wesens könnten sich alle, die wirklich das Wohl des Volkes wollten, über die Parteigrenzen hinaus die. Hand reichen. Die preußische Peeran werde auf dem eingeschlagenen Wege hoffentlich fort⸗

reiten.

Abg. Howe (D. Nat.) ist der Meinung, daß man auf dem bisherigen Wege niemals zu einer Befriedigung des Wohnungs⸗ bedarfs kommen werde. Die preußische Regierung werde da zu einer Umstellung kommen müssen. Die zehnjährige Zwangs⸗ wirtschaft habe der Wohnungswirtschaft schweren Schaden zu⸗ Fführt. Die staatssozialistische Wirtschaftssorm sei für die

ohnungswirtschaft ungeeignet. Die Wohnungswirtschaft werde stark beeinträchtigt werden durch die steigende Verarmung unter den Tributlasten. Der alte Wohnraum werde durch die Zwangs⸗ wirtschaft immer mehr heruntergewirtschaftet und die Bautätigkeit immer weiter eingeschränkt. Der Redner weist auf die von den Deutschnationalen eingebrachten Anträge auf Aenderung der Wohnungswirtschaft, auf Aufhebung der Wohnungs⸗ ee; hin. Die Lockerungsbestimmungen hätten sich urchaus bewährt, wie das Wohlfahrtsministerium bestätigt habe. Wenn Mieter und Vermieter sich einig seien, brauche man zur Festsetzung der Miete keine Behörde. Weiter begründet der Redner eine Reihe von Anträgen seiner Fraktion, in denen um weiteren, planmäßigen Abbau der Wohnungsämter gebeten und das Staatsministerium ersucht wird, Bestimmungen zu treffen, daß zur Einschränkung des Verwaltungsaufwands der Wohnungs⸗ tausch lediglich an die Genehmigung der Vermieter und die Be⸗ nachrichtigung des Wohnungsamts gebunden ist. Ferne soll das Staatsministerium einen Plan über den organischen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vorlegen und ausreichende Mittel zur Erhaltung des Altwohnraums für Reparaturhypotheken bereit⸗ stellen. Die Verordnung über das öffentliche Flaggen vom 29. Juni 1929, wonach die Mieter in staatlichen und kommunalen Dienstgebäuden vertraglich zu binden sind, daß sie von ihren Wohnungen aus nur dann flaggen dürfen, wenn das Dienst⸗ ebäude selbst beflaggt ist, und daß sie weiterhin nun in den Farben flaggen dürfen, die für das Dienstgebände vorgesehen find, soll aufgehoben werden, weil diese Verordnung unvereinbar mit dem Art. 118 der Reichsverfassung sei. Das Vertrauen und die Rentabilität in der Wohnungsbauwirtschaft seien untergraben. Eine Verhöhnung des Eigentumbegriffs sei es geradezu, daß der Hausbesitzer für sein unbestrittenes Eigentum eine Ablösung zahlen müsse. Eine einheitliche Mietpreishöhe sei bei der Verschieden⸗ heit der Verhältnisse in den deutschen Ländern eine Unmöglichkeit. Die Wirtschaft, so betont der Redner, müsse die Politik bestimmen, nicht umgekehrt. Trotz steuerlicher Begünstigung seien schon zahl⸗ reiche gemeinnnützige Bau⸗ und Siedlungsgenossenschaften zu⸗ sammengebrochen, so z. B. die Siedlungsgesellschaft „Freie Scholle“. Wer früher beim Hausbau nicht ein Eigenkapital von mindestens 20 vH besessen hatte, sei nicht zu den soliden Hausbesitzern gerechnet worden. Heute verlangte man bei den gemeinnützigen Baugesell⸗ schaften nur 3 bis 4 vH. (Hört, hört!) Es sei die allerhöchste Zeit, in der Wohnungswirtschaft die v und die private Bau⸗ tätigkeit gleichmäßig zu behandeln. Wenn das preußische Staats⸗ ministerium das Rec beanspruchen, die Art der Beflaggung zu bestimmen, müsse auch jeder private Hausbesitzer das Recht haben, zu bestimmen, wann und mit welcher Flagge geflaggt werde.

Sehr richtig! rechts.) Der Staat betrüge durch Ueberspannung der Hauszinssteuer die Hypothekengläubiger zum zweiten Mal. Die Steuer müsse tragbar sein, d. h. sie müsse dem Hausbesitzer die Mittel zu den erforderlichen Reparaturen belassen. Der Redner führt eine Reihe von Aeußerungen von Handelskammern an, die sich für die Beseitigung der Zwangsbewirtschaftung ge⸗ werblicher Räume aussprechen. Daraus müsse man dieselbe Forde⸗ rung auch für die Wohnungswirtschaft ziehen, damit man endlich wieder zu gesunden Wohnungsverhältnissen in Deutschland komme. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Hebborn (Zentr.) erklärt, man müsse das Wohnungs⸗ problem als einen Teil des sozialen Problems betrachten und daher den Weg der gemeinsamen Arbeit aller Parteien auf diesem Gebiet gehen. Man sei aber von einer Verständigung leider noch weit entfernt. Die Beantwortung der Frage, ob die betreffenden Gesetze über die eaeeiseege fallen können, hänge von der Lage auf dem Wohnungsmarkt ab. Auch die Zentrumspartei sei nicht für eine Verewigung der 88 nungszwangswirtschaft. Die Lage sei aber so, daß an ihre Auf⸗ hebung im jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu denken sei. Auch, sei noch fehr viel zu verbessern und nachzuholen, was in der Vor⸗ kriegszeit auf dem Gebiete des Wohnungsbaues versäumt worden sei. Die Behauptung, die Wohnungszwangswirtschaft habe völlig verfagt, sei unzutreffend. Bor dem böe. der nicht mehr brauchbaren, der menschenunwürdigen Wohnungen dürfe man die Augen nicht verschließen. Man stehe noch vor einer sehr großen Aufgabe und wolle einen gemeinsamen Weg finden. Zweifel und Meinungsverschiedenheit beständen über das Maß und das Tempo des Abbaues der Zwangswirtschaft. Trotz der Neubau⸗ tätigkeit werde dem Wohnungsmangel nur sehr allmählich ab⸗ eholfen, weil ein Teil der neuen Wohnungen für den laufenden edarf an Wohnungen in Anspruch genommen werde. Das Zentrum freue sich, an dem guten Resultat der Neubautätigkeit eifrig mitgearbeitet zu haben. Man habe auch eine Verbesserung der Wohnungskultur durch den Bau kleinerer Häuser an Stelle der Mietskasernen erreicht. Erfreulich sei, daß jetzt auch der private Wohnungshau wieder in Tätigken eetreten sei. Der gemeinnützige Wohnungsbau habe also nicht allein das Verdienst der Wohnungsherstellung, aber er habe sich besonders bei der Herstellung von kleineren Wohnungen betätigt. Eine Kontrolle der gemeinnützigen Baugenossenschaften halte auch das Zentrum 88 erforderlich. Gegen die Bestrebungen, aus Sparsamkeit den Wohnungsbau in den Städten zu drosseln, wende sich das Zentrum entschieden. In den Städten könne man sich nach anderen Sparmöglichkeiten umsehen; denn das Baugewerbe sei doch auch ein Schlüffelgewerbe, dessen Daniederliegen die Gesamt⸗ wirtschaft auf das schwerste treffen müßte. Das habe auch deut⸗ lich die Eingabe des deutschen Wirtschaftsbundes für das Bau⸗ gewerbe erwiesen. Die Staatsregierung sollte sich darüber klar sein, daß die uszinssteuerzahler wünschten, daß das Gesamt⸗ erträgnis dem Wohnungsneubau gegeben würde. enn das auch von heute auf morgen nicht möglich sein werde, müsse man doch allmählich den Anteil der Allgemeinen Finanzverwaltung am

Hauszinssteuererträgnis kürzen. Das gegenteilige Bestreben des Finanzministers lehne das ab. (Rufe bei den Kommu⸗ nisten: Aber die Zentrumsminister machen es mit!) Bei den Bemühungen, die Miete der Altwohnungen an die der Neu⸗ wohnungen anzugleichen, käme es vor allem auf eine Senkung der neuen Mieten an. Der Redner tritt noch für Erhaltung des Altwohnraums ein.

Abg. Oberdörster (Komm.) bezeichnet die enwärtige „Gewerkschafts⸗Bonzen⸗Regierung“ als unfäahig, die Arbeiterschaft von dem Wohnungselend zu erlösen. Auch auf dem Wohnungs⸗ zeige sich deutlich für alle der Bankrott des jetzigen Aus⸗ euterstaates. Das Einzige, was die Arbeiter von der „Wohnun fürsorge“ des jetbigen Staates hätten, sei die Belast durch die Hauszinssteuer. 2 Hunderttausende trotz des Geredes von Sittlichkeit und Volksgesundheit in schlechten Wohnungen zu⸗ sammengepfercht leben und verkommen müßten, habe man ohne weiteres 140 Zimmer für den neuen Berliner Bischof. (Lebh. Hört, hört! bei den Komunisten.) Selbst nach amtlichen Fest⸗ stellungen ständen viele Leute bereits 11 Jahre auf der Wohnungs⸗ liste, ohne je eine Wohnung zu bekommen. Dagegen gehe die Klassenjustiz mit Räumungsklagen gegen die zahlungsunfähige Arbeiterschaft vor, ohne daß einmal eine der sogenannten Wohl⸗ fahrtinstitutionen hier helfend eingriffe. Es gebe eine Menge Wohnungen, die man nur als Särge bezeichnen könnte, und in denen Tuberkulose und andere Seuchen wüteten. Das Material des Vereins für Wohnungsreform in seiner Denkschrift für den Landtag zeige etwas ganz anderes als das idealistische Geschwätz der Bürgerlichen eim Landtag. Aber im kapitalistischen Staat seien ja sogar die Volkskrankheiten Gegenstand des Profitinteresses, und zwar für die Aerzte. Die Kommunisten forderten öffentliche Mittel für die Niederhaltung der Mieten. Die Erklärung des Abgeordneten Hebborn (Ztr.), man müsse eine Senkung der Neubaumieten erreichen, stehe im Gegensatz zu der Erklärung des Zentrumsvertreters im Hauptausschuß, daß die Altwohnungs⸗ mieten zu den Neubaumieten erhöht werden müßten. Die Kommu⸗ nisten würden die Mieter auffordern, Hrezerhehengen nicht mehr zu bezahlen. (Beifall bei den Kommunisten.)

Abg. Dr. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) führt aus, daß im vergangenen Jahr ein kleiner Fortschritt im Wohnungsbau statt des befürchteten Rückschlags zu verzeichnen sei. Rund die Hälfte der preußischen Bevölkerung, d. h. sämtliche Gemeinden unter 8000 Einwohnern, brauchten keine Wohnungsmangelgesetzgebung mehr. Auch für 1930 werde man hinsichtlich der Finanzierung mit keinem wesentlich schlechteren Ergebnis zu rechnen haben. Die Städte müßten allerdings bei ihrer Umschuldungsaktion den Spar⸗ kassen die Möglichkeit lassen, in gleichem Ausmaß wie bisher I auszulethen. Als Regel dürfe man nach alledem den Wohnungsmangel nicht mehr hinstellen. Ohne den Schutz der Mieter, besonders in den Großstädten und Industriegebieten aufzugeben, müsse dem Grundsatz der wirtschaftlichen Freiheit wieder mehr Bedeutung eingeräumt werden. Die Deutsche Volks⸗ partei beantrage neen eine Reihe von Aenderungen in der Wohnungszwangswirtschaft. Die Wohnungsämter müßten auf alle Fälle beseitigt werden. Ihr Aktenkram, der niemals den Wohnungsuchenden praktischen Nutzen gebracht habe, solle ver⸗ schwinden. Man brauche keine Wohnungsämter, wenn nur immer derjenige zuerst eine Wohnung bekomme, der am meisten Geld oder die besten Beziehungen habe. (Zustimmung rechts.) Die Volkspartei beantrage weiter Aenderungen der bestehenden Woh⸗ nungsbestimmungen dahin, daß für faule Zahler und solche Mieter, die durch ihr Verhalten den Hauswirt und die Haus⸗ genossen schädigten, nicht mehr die Mietseinigungsämter helfend einträten. Als Schutz für diese Leute genüge die Räumungsklage vor den ordentlichen Gerichten. Das jetzige, höchst umständli Kündigungsverfahren müsse ebenso 2. wie die Einrichtung der Mieteinigungsämter. Die Mietschöffengerichte genügten. Beseitigt werden müßte auch das gegen Treu und Glauben verstoßende Berufungsrecht auf die gesetzliche Miete bei entgegenstehendem Vertragsabschluß. Bei solcher Vereinbarung bleibe der erforder-⸗ liche Mieterschutz überall, wo noch Wohnungsmangel bestehe, ii dem sozial gebotenen Umfang erhalten. Der Redner wendet sich gegen die politische Vetternwirtschaft bei der Verteilung der Haus⸗ zinssteuerhypotheken zugunsten der gemeinnützigen Gesellschaften und zuungunsten der privaten Bauwirtschaft. Auch für Aus⸗ dehnung der Steuerbefreiung von Neubauten und besonders für einen Rechtsanspruch des Bauherrn darauf trete seine Partei ein. Schließlich sollte die Regierung gründlich die Frage prüfen, wie den besonderen Verhältnissen der Ladenmieter etwa durch ver⸗ längerte Kündigungsfristen Rechnung zu tragen sei. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)

Der Abg. Ladendorff (Wp.) beantragt unter Hinweis auf die Leere des Hauses Vertagung.

Präsident Bartels widerspricht dem, da der Aeltestenrat mit Rücksicht auf die Geschäftslage die Erledigung des Haus⸗ halte des Wohlfahrtsministeriums für heute vorgesehen habe.

Nach weiterer Debatte wird der Vertagungsantrag ab⸗ gelehnt.

Abg. Hoff (Dem.) betont, daß ohne die Staatsmittel von einer Neubautätigkeit überhaupt nicht mehr die Rede sein könne. Da habe diese staatssozialistische Methode doch einen großen Erfolg aufzuweisen. Mehr als die Hälfte der Bauherren seien aber Privatpersonen gewesen. Von den Privatunternehmern seien Fer vor dem Kriege die Handwerker auf das schlimmste ge⸗

hädigt worden, so daß sogar das damalige Dreiklassenparlament bagegen einschreiten mußte. Auch vor dem Kriege habe zu⸗ gestandenermaßen ein Mangel an Kleinwohnungen bestanden. Da mußte also durch die gemeinnnützigen Bau⸗ und Siedlungs⸗ genossenschaften eine Lücke ausgefüllt werden. Zuzugeben ist allerdings, daß auch auf diesem Gebiete Korruptionserscheinungen festzustellen sind. Die hat es aber auch vor dem Kriege gegeben. Im ganzen gesehen, sind diese aber verhältnismäßig selten. Mi bräuche müssen ausgemerzt werden. Der gesamte deutsche Mittel⸗ stand ist in weitestem Maße an der Aufrechterhaltung einer Bau⸗ tätigkeit im jetzigen Umfang interessiert. Die Mieten für Alt⸗ wohnungen haben heute in vielen Fällen schon eine recht an⸗ sehnliche Höhe erreicht. Vor weiteren Erhöhungen müssen wir daher die Entwicklung der Wirtschaftslage in der nächsten Zeit abwarten. Kommt eine Hebung der Wirtschaftslage, so sinken die Kussäte und eine Mieterniedrigung wird dann von seiten der Neubaumieten kommen. Unsere ganze RNeubautätigkeit wäre ver⸗

eblich, wenn nicht auch für die Instandhaltung der alten w gesorgt würde. Der Redner fordert Umbau der Haus⸗ zinssteuer in eine wirkliche Entschuldungssteuer. Es wäre erwünscht, wenn der Minister über eine Hypothekenaufwertung eine Auskunft geben würde. Der Ruf nach Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft sei wohl deshalb etwas schwächer ge⸗ worden, weil man mit der bisherigen Lockerung bei den gewerb⸗ lichen Räumen schlechte Erfahrungen gemacht habe. (Abg. Laden dorff (Wirtsch. P.) widerspricht dem) Es hätten sich da doch be⸗ der Steigerung der Mieten bedenkliche Auswüchse gezeigt. So sei in einer Stadt des Westens die Miete für einen Laden von 20 000 auf 45 000 erhöht worden, wobei der Vertrag nur auf zwei Jahre abgeschlossen worden sei. Solchen Auswüchsen müsse vorgebeugt werden. Wenn gesagt werde, es stehe in Berlin eine Million Quadratmeter gewerb⸗ licher Räume leer, so komme es darauf nicht an. Die Hauptsache sei, daß die Existenz des Geschäftsinhabers mit dem Geschäfts⸗ lokal stehe und falle, in dem er sich seine Existenz aufgebaut habe.

Abg. Mentz (Wirtsch. P.) führt nach Ablehnung eines erneuten Vertagungsantrags aus: Heute entscheidet der Unter⸗ offizier vom Wohnungsamt, wo der Bürger sein 88 erhalten soll, aber nicht der freie Wille des einzelnen. Diese Bevor⸗ mundung des deutschen Volkes geschieht in dem angeblich freiettan Staate der Welt. Die Zwangswirtschaft im Wohnungs⸗