1930 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

GGBörsenbeilage chsanzeiger und Preußischen S Berliner Börse vo

1.“

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1930. S. 2.

nzeiger 1930

Heutiger] Voriger Kurzs

erade den Abg. welch große Rolle

Bank säßen, so möchte der Redner Für 1 hätte sich daraus Klönne darauf aufmerksam machen, illiarden Mark ergeben. internationale Schiedsgerichte von wirtschaftlich⸗nartional die Reparations⸗ nelnenen in den internationalen Kartellen spiele. kommission nur die Berechtigung gehabt habe, die Zahlungen 835 Ninisterialdirektor Ritter bemerkte zu den Vergleichen, die zuschieben, aber nicht das Füche⸗ Kapital zu erlassen. Diese bisher im Plenum und im Ausschuß über den —9ö,ö Flnüen sei jetzt auf den Beratenden Sonderausschuß über⸗ blan, den Dawes⸗Plan und den vv angestellt worden gegangen, der den ungeheuren Vorteil habe, daß wir in lhn ver⸗ ind, daß diese Vergleiche größtenteils nicht richtig seien, zum Teil treten seien, während in der Reparationskommission nur fremde weil sie auf nicht zutreffenden Informationen beruhten, zum Teil Männer gesessen hätten und der Vorsitzende ein Franzose gewesen weil nicht vergleichbare Dinge miteinander verglichen würden. 5b Daß die Pariser Konferenz eine politische sein solle und das Der Londoner sehlanpeplan habe heute zwar nur noch historisches Programm gehabt habe, die deutschen Zahlungen an die interalli⸗ Interesse; da die 132 Milliarden des Londoner Zahlungsplans ierten Schuldenverpflichtungen anzugleschen, sei auf der Gegenseite pl. über 5 Milliarden belgische Schuld = rund 137 Milliarden von vornherein klar gewesen. Unabhängig von all diesen Fragen aber immer wieder mit der Summe der Annuitäten des Young⸗ ei für uns der entscheidende Gesichtspunkt, ob wir den Plan ohne Plans, nämlich 113 Milliarden, vergleichen würden, sei es doch Cerlust an unserer Ehrbarkeit annehmen könnten. Jedermann notwendig, auch die wirkliche Bedeutung des Londoner Zahlungs⸗ sei sich darüber klar, und aus dem Plan gehe an verschiedenen plans hier aufzuklären. r Londoner Zahlungsplan hat be⸗ Stellen deutlich hervor, daß der YNoung⸗Plan nur eine Etappe kanntlich neben den A⸗, B⸗ und C⸗Bonds (12 Milliarden, 38 Mil⸗ auf dem Wege der Reparationsregelung darstelle. Die Wirtschafts⸗ liarden und 82 Milliarden) auch noch einen Annuitätenzahlungs⸗ lage werde von der Rechten zu ungünstig beurteilt. Die Spar⸗ plan aufgestellt, nämlich jährlich zwei Milliarden pl. 26 vH. der asseneinlagen von 9 bis 10 Milliarden, die 20 Milliarden Pfand⸗ deutschen Ausfuhr. Nach der Entwicklung der deutschen Ausfuhr briefe in den letzten neun Jahren, die 1200 Millionen jährlichen- in der Zwischenzeit hätten sich daraus lgtnn Annuitäten er⸗ Einzahlungen auf Lebensversicherungen usw. widersprächen dieser luffassung. Für Deutschland komme es darauf an, wo eine Besserung 8 sei und welches der nächste Schritt sei. Die Rechte bekämpfe den Noung⸗Plan, wolle aber auch zum Dawes⸗ liarden, 1928 5,026 Milliarden, 1929 5,550 Milliarden. Die Ver⸗ Plan nicht wieder zurückgehen. Vielleicht sei man zu früh an hhlund und Tilgung der A⸗ und B⸗Bonds = 50 Milliarden Mark

sei, nach dem deutschen Ausfuhr zu zahlen hätten. eine Zahlung Deutschlands von 5,5 Abg. Dr. Dernburg (Dem.) bemerkte, da

wir jährlich 2 Milliarden zuzüglich 26 der bringung für einige Zeit gewährleistet werden könnte. Auch wir re. enen g. * be Crns er, hen9 eit ereecseer he astzeülch den Sene

ührbarkeit des YPoung⸗Plans die allerschwersten Bedenken.

Heutiger] Voriger Heutiger! Voriger Kurs Kurs

Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil⸗ scheine zu ihren Liquid.⸗Pfandbr.

Mit Zinsberechnung.

unk. b. Pzw. n. rückz. vor. (n. r. v.), bzw. verst. lilgb. ab.. Bk. f. Goldkr. Weim. Gold⸗Pfdbr R 2, j. r. H. B, 28.2.29 do Schuldv. 1,31.5.28

Bayer. Handelsbk.⸗ G. Pfb. R. 1-5,1.9.33 do. do. R. 6, 1.1.34 do. do. R. 1, 1929 do. R. 2-4, 1930 do. R. 5, 1931 do. R. 6, 1.10.31

Niederschles. Provinz Nürnberger

Ant 26, 1. 2. 1931 1. do. bo. 1928] 5 1.

Schatz 28 22 12 1.4.10 1102 251 G

Oberhauf.⸗Rheinl. Ag.7,1 d 82 Pfo „Gold⸗ Ank 28, 1. 11.31 do. RM⸗A 27,1.11.32 Plauen RM⸗Anl. 1927, 1. 1. 1932 Solingen RM⸗Anl. 1928, 1. 10. 1983 Stettin Gold⸗Anl. 1928, 1. 4. 1933 Wetmar Gold⸗Anl. 1926, 1. 4. 1931 Zwickau RM⸗Anl. 1928, 1. 8. 1929 1.2.8 do. 1928, 1.11.1934]1 8.] 1.5.11 ¼ —,— Ohne Zinsber Mannheim Anl.⸗Aus Sch. einschl. ½¼ Abl. S. sin Fd. Auslosungsw.) in ½2½ —.— Rostock See. Dt. Komm.⸗Sammelab Sch. einschl. Abl.⸗Sch Anl.⸗Auslosassch. S in ½ 6 do. do. S do. 25 G do. 90-98.1.1.,1.10.33

sin d. Auslosungsw.) do. 1—,— 6 8. 6ö5ö-SS 8 2 ohne Ausl. 1 . do. S. 94, 95, 1.1.34 d) Zweckverbände einschl. Ablösungsschuld (in Fdes Auslosungsw.). do. S. 96.97. 1.7.34 Mit Ziusberechnung. doo. S. 98,99, 1.10.34

mschergenossensch. do. S. 100-102,1.1.35 8 24 R.A do. S. 1—2, 1.1.32

do. do. A. 6R B27, 32 do. S. 1— 2, 1. 1.32

S 8 do. Kom. S. 1— 10 füllig 1. 5. 38] 5 1.5.11 EüIDUE do. do. S. 1, 1.1.32

Ohne Zinsberechnung. do. Reichsm.⸗A. A. 5 Berl. Hyp.⸗B. G.⸗Pf. Oberhessen Prov.⸗Anl.⸗ Feing., 1929 Ser. 2, 31. 3.30

5 G 6 786

2.z57 —,— G 6 . 1.4. 12 1.1.7

88

102,25 b

22

8

Dtsch. Kom Gld 25 (Girozentr.), 1.10.31 do. do. 26 A. 1,1.4.31 do. do 28 A1u2.2.1.33 do. 28 Ausg 8

1.4.10 71,5 eb G

1.5.11 1.5.11

8 3*8 8.

Imnden e. dch

1.1.7

do. do. 23 A 1 1.9.24 do. do Schatz2s 1.4.31 Mitteld Kom.⸗A. d. do. SparltGirov. 1.1.32]0 7 do. 26 A. 2 v. 27, 1.1.331 7

Ohne Zinsberechnung⸗ Schlesw. Holst. 2d1Rtb 14.] 1.4.10% —,— do. o. 3 1.410 —,— Westzj. Pfandbriesamt

f. Hausarundstücke. 4 l 1.1.7 —,—

1.4.10

2001b G

1.4.10

1.4.10

2

eben: 1921 (Mai Dezember) 2,777 iarden Mark, 1922 ,364 Milliarden, 1923 3,586 Milliarden, 1924 3,703 Milliarden, 1925 4,287 Milliarden, 1926 4,543 Milliarden, 1927 4,663 Mil⸗

0 2222ö29

Bayer. Landw.⸗Bk. G HPf. R20,21,1930 Bayer. Vereinst GP S. 1-5, 11-25,36-89, 29 bz. 30 bz. 1. 1.32

EPPFPPeüPeee 25 EEI” 222222ö2ö2ö=2

8 2

9,75 b 6 1.4.10

121 Scdchch

1.4.10

c) Landschaften. Mit Zinsberechnung.

Kur⸗ u. Neumärk. Kred⸗Inst. GPf. R. do. (Abfind.⸗Pfdbr)

1.6.12

&̊0.

Wiesbad. Bezirksverb. Schatzanweis., rz. 110,

„⸗

0 G◻☛ , 0 0‿ 0 0 G wemene

ürden wir aber heute den Young⸗Plan ablehnen, so würde —, die ganze Welt gegen uns auftreten, nachdem die haben. Würde aber die ganze Welt gegen uns auftreten, dann Lurs müßten wir angesichts der Schwäche unserer Wlrtschaft und Amtlich Dieser Widerstand würde aber der deutschen Wir t einen t, 1926, 1 4 82 Milliardenverlust bringen. Der Vertrag st kein festgeftellte Kurse. 5 8 31* nl. 27, I. 14, 1.10.32. ** fich birgt, und nicht nur das Moratorium. Schon Homm Pr. R 28, 34 jie Teilung der Annuistäten in ützte und ungeschützte zeigt Gulden (Gold) = 2,00 RM. 1 Gld. österr. W. =1,70 RM.]2 * gecha Keschüdte, z8 1gr. ung. oder tschech. . 0,88 RaM. 2 Gld. füdd. W.] —achse u od., en, ungeschützten, daß 12 tlich der geschützten Zahlungen selbst die 8 1 1 v=n 8 =1,50 RM. 1 skand. Krone = 1,125 RM. 1 Schilling do do. Ausg. 14 Gläubigermächte ein 812— bezüglich ihrer Realisierbarkeit Fherr. 1. 0,80 R. 1 Rubel taller nredtt⸗Rbl.)] da da. Ag 184,148 Plan ein Fortschritt gegenüber dem augenblicklichen Zustand ist (Gold) =— 4,00 RM. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM.] do do. Ausg 17 oder nicht. Die durch den Versailler Vertrag und das Londoner 1 Dollar 420 RMe. 1 Pfund Eierling 20,40 R. do da Ausg. 16 A⸗2 1. 10. 1924 Plan nicht abgeändert worden ist, hat nach den optimistischsten 1 Den = 2,10 RM. 1 Zlotv. 1 Danziger Gulden Schlesw.⸗Holst. Prod. Berechnungen einen Gegenwartswert von ungefähr 80 Milliarden 080 H, 1 Pengö ungan 1. 0.78 bene. ee Kashengerln 8 o. A., A 16,1.1.32 über 36 Milltarden beträgt. Man kann keine über JIöäö die wirtschaftliche Gestaltung Deutschlands oder gar der Welt für 8 EEEWI“ 8 1 0 T bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ 8 8 ie Revision des Dawes⸗Plans herangegangen. ätten davon 3 Milliarden Mark in Anspruch genommen. Daraus Unsichtlig e Auswirkungen für die nächsten 10 Jahre wärtig nicht stattfindet. d0 A.en 519,1138 In der Nachmittagssitzung der Vereinigten Ausschüsse hielt ergibt sich, daß schon im Jahre 1922 auch die C⸗Bonds zur Ver⸗ eurteilen. Daß aber in den nächsten 10 Jahren der Young⸗Plan Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten rk . 1 - 1 nii darstell 4 5 e Spalte beigefügten den letzten zur Ausschütrung ge⸗ 5 angestellt werden, für abwegig, da die Verhältnisse ganz ungeklärt lionen Mark, steigend im Jahre 1928 auf 2 Milliarden und 1929 deng t, She ,— r 2* Auch I böövöö E 8 8 7 8 8ꝙ81B⸗ s WMai bark * à ora; si rnor stro; , 2 1 . 2 e en, so i seien und blieben. Wir häkten alle Ursache, auf den JfoFmen⸗ 5; 2,5 Milliarden Mark. Daraus ergibt sich ferner unbestreitbar, B vuag an nur als eine Etappe. Selbstverständlich müssen —2 das garsB .925 3 zwisc 4 1 ita 8n 2 itali ür hie 4, „sstimmen, jene Konsequenzen gezogen werden, die der Young⸗Ple teruf 5 nteralliierten ilden an Amerika mit allen Nachdruck hinzu. Annuitäten sind, sondern eine Kapitalschuld. Für die A und B bft als ¹ instellt. nämtich eine Einschrs I.Frs ahlun für Ausltändische Bantnoten weisen und 82 mit basereich in ein solches eaanhis 8. Bonds stehe der Gegenwartswert mit 50 Milliarden Mark ohne selbft als notwendig hinstellt, nämlich eine Einschränkung unserer 82en engne —— durch eine Herabdrückung der Gestehungskosten. Ferner verlangt der YNoung⸗Plan eine Steuersenkung besonders für die

internationalen ändigen di F. lage 1 2 ernationale chverständigen diese Lösung vorgeschlagen 2 ae0ng-, Voriger unserer trostlosen Finanzlage früher oder später 62 8 2 2 c 2 Ostpreußen Prov. RM⸗ dern eine Vereinbarung, die auch Revisionsmöglichkeiten aller 9 p . 5 . 1 Franc, 1 Ltra. 1 Löu, 1 Peseta = 0,80 RM. 1 österr ea I. n neben dem Kampf Englands um einen großen Anteil an den pf scg 9 8 12,00 RM. 1 Gld. holl. W. =1,70 RM. 1 Mark Banco do. do. Ausg 18 setzen. Heute handelt es sich darum, festzustellen, ob der Doung⸗ = 2,18 R. lalter Goldrubel 3,20 RM. 1 Peso,] do do Ausg. 16 A. 1 do. do. Gld. A. 11u. 12 Ultimatum festgesette Schuld Deutschlands, die durch den Dawes⸗ 1 Shanghat⸗Tael = 2,50 RM. 1 Dinar = 3,40 RM. 2 RM⸗A. A. 14, 1.1.26 Goldmark, während der Gegenwartswert des Young⸗Plans etwas Die einem Papter beigefügte Bezeichnung * be⸗ do.NM⸗A. Al7,1.1.52 5 8 1 Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen * längere Zeit machen. Deshalb darf man den Plan gerechterweise do. Gold, A. 20, 1.1.32 Die den Altten in der zweiten Spalte beigefügten do. Nerh.-dene⸗ni 20 . ta. 8 en ämli it 364 Mil⸗ t rer Tributverpflichtungen L . * 99 3 . 5 „r zinsung und Tilgung darangekommen wären, nämlich mit 364 Mil⸗ eine ganz erhebliche Entlastung unserer Tributverpf g Abg. Dr. Bredt (Wirtsch. P.) alle Herfchnanßen. wie sie hier kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ Kasseler Bezirksverbd. 2 8 8 au illiar 8 inzeln⸗: aus der Annahm 8 Plan ie i zu⸗ n18g swiscen den deutschen Reparationsveipflichtungen und den daß die 1322 Milliarden nicht die addierte Summe von einzelnen aus de ahme des Young⸗Plans von allen denen, die ihm 92. Die Notterungen r Telegraphische uns. de. Schaan weison, kommen, daß ein deutsches Moratorium mit einem fvanzösischen weiteres fest, der Gegenwartswert der 82 Milliarden hätte davon Einfuhr und eine Hebung unserer Ausfuhr. Das ist nur möglich 9— Etwaige Drucksehler in den heutigen

Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗

œ.

gegenüber Amerika zusammen wirke. Ueber die Revistonsmöglich⸗ abgehangen, welcher Teil der Annuität parallel der deutschen Aus⸗

1

1.4.10

Finan batastrophe

keiten gingen die Auffassungen Deutschlands und der Gläubiger⸗ staaten weit auseinander. Wenn die Verhältnisse Deutschlands o dargestellt werden wie in den heutigen Ausführungen des Abg.

r. Dernburg, sei es kein Wunder, daß im Ausland so falsche luffassungen über unsere Leistungsfähigkeit entständen. Als die Pariser Sachverständigenberatungen begannen, habe der Finanz⸗ ninister erklärt, daß der Etat balanciere. Inzwischen sei die evident geworden. Wenn es tatsächlich den Tatsachen entsprechen sollte, daß der Noung⸗Plan nur einen Ver⸗

ich een. dann müsse diese Auffassung in der Oeffentlichkeit fesegestellt werden. Abg. Bernhard (Dem.) wandte sich cag gegen die hier ausgesprochene und angedeutete Behauptung, da ie Regierungsparteien „zahlungsfreudig“ seien. Jedermann stimme darin überein, daß wir die Tatsache, daß Deutschland Reparationen bezahlen müsse, für ein großes nationales Unglück und für eine sehr schwere wirtschaftliche Last halten. Er sei mit seinen politischen Freunden nur der Ansicht, daß man sich in einer o ernsten Stunde ein wahrhaftiges Bild von der deutschen Wirt⸗ schaft machen müsse, ohne Uebertreibungen nach der einen oder anderen Seite. Wenn sich ein Teil der deutschen Presse bemühe, dem Ausland gegenüber ein trostloses Bild der deutschen Wirt⸗ schaftslage zu malen, so werde dabei zu oft die Wirkung über⸗ sehen, daß dadurch in der deutschen Wirtschaft ein Pessimismus großgezogen werde. Auch in der Frage der Kapitalbildung habe z. B. der Abg. Klönne im übertriebenen Pessimismus gemacht. Er habe Dr. Silverberg zitiert, doch sei bekannt, daß Dr. Silver⸗ berg hinsichtlich der Neubildung von mobilem Kapital erheblich übertreibe. Er sei einer der hauptsächlichsten Vertreter der These der Selbstfinanzierung, er habe ganz bewußt die Absicht, einen großen Teil der Kapitalbildung aus dem freien vvig-Fvn lichen Kapitalmarkt in die Unternehmungen durch verstäͤr te Bildung eines mobilen Kapitals selbst zu verlegen. In der Enquete, in welcher Dr. Silverberg selbst mitgearbeitet habe, sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß es eine exakte Schätzung nicht gebe, um diese Erhöhungen zu erfassen. Man sei sich aber darüber klar, was nach der ganzen Praxis der industriellen Kapital⸗ bildung ein unverhältnismäßig großer Teil des Kapitals inner⸗ halb der Unternehmungen neugebildet werde. Abg. Dr. Klönne habe mit Recht 23 Finge iesen daß übertriebener Steuerdruck dazu führe, große Teile des Kapitals, vor allem des Einkommens, ins Ausland zu verschieben. Das habe zur Folge, daß diese Gelder wieder in Deutschland als Kapital angelegt würden, in der Statistik aber als Auslandskapital erschienen. Das Statistische Amt beziffere unsere Auslandsverschuldung auf 15 Milliarden, der eine Anlage deutschen Kapitals im Ausland in Höhe von 10 Milliarden Mark gegenüberstehe. Außerdem sei ein großer Teil der sog. Auslandsverschuldung in Gestalt von kurzfristigen Bankkreditoren aufgetreten, die mit der Reparationsfrage direkt nichts zu tun hätten. Die deutsche Kapitalsbildung in ihrer Totalität habe felbst die Pessimisten geradezu überrascht, wenn man die deutsche Notlage zugrunde lege. Die Konkursstatistik sei war erschreckend, doch müsse man sich darüber klar sein, daß jedes

pitalistische ve cchf gfüsgen turnusmäßig Wirtschaftskrisen Vnf⸗ zuweisen habe und daß die augenblickliche Krise die Reini as e

eei, die Wirtschaftsführer schon nach dem Kriegsende erwartet hätten. Was den Plan selbst anlange, so sei als Entstehungsursache die Kriegsschuld angeführt worden. Von politischen Gründen abge⸗ sehen, handele es sich um den Ersatz eines angeblichen Schadens. Im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Schadensersatz werde hier nicht die Frace aufgeworfen, in welcher Höhe und wie ein Schaden entstanden sei. Vielmehr habe leider hier die größere Macht des Gläubigers genügt, die einfach den Schaden einseitig festsetzte. Darum sei auch der bei dem Vergleich mit einer Hypo⸗ thek erhobene Hinweis abwegig, daß mit den aufgenommenen Hypothkengeldern gearbeitet und Verdienst erzielt werden könnte. Jeder Unternehmer zahle lieber eine längere Zeit hindurch eine verhältnismäßig kleinere Summe als sofort einen größeren Be⸗ trag. Wenn wir 17 Milliarden Mark auf den Tisch legen könnten, wäre die ganze Reparationsfrage erledigt. So aber habe man Annuitäten festsetzen müssen. 6 diese geleistet werden könnten, vermöge schon deshalb niemand zu sagen, weil die Frage unserer ahlungsfähigkeit ebenso problematisch sei wie die Fähigkeit der läubiger, derartig große Zahlungen entgegenzunehmen. Die Transferklausel diene nicht nur dem Schutze unserer Währung, sondern solle auch die Gläubiger schützen, damit sie nicht zu große Zahlungen ohne Gegenleistung entgegennehmen vesg. Eigen⸗ tümlich müsse es berxühren, wenn zwei so ehrenwerte Männer wie die Abgg. Graf Westarp und Dr. Bernburg darüber verschiedener Meinung seien, ob es ehrlich sei, den Plan anzunehmen. Das könne man sich nur so erklären, daß sie eben verschiedener Ansicht darüber seien inwieweit es sich hier um die Annahme endgültiger Ziffern handele. Abg. Bernhard vertrat mit aller Ent⸗ schiedenheit den Standpunkt, daß auch der Young⸗Plan kein Definitivum sei, 2 nur ein verfeinerter Versuch auf dem Wege einer endgültigen Lösung. Wenn in n bemerkungen der Sachverständigen von der Durchführbarkeit des Plans gesprochen werde, so handele es sich dabei eben nicht um die Zahlen allein, die der Noung⸗Plan umfasse, sondern vielmehr um eine große Reihe von Modalitäten zur Durchführung, aber auch zur Erprobung der Möglichkeit der Leistungen. Die verständigen des Young⸗Planes hätten genau so wie die Sach⸗ verständigen des wes⸗Planes erklärt, daß die einzelnen Teile des Planes zusammengehörten. So regele der Noung⸗Plan eben nicht nur die finanzielle Seite des Reparationsproblems, sondern biete auch innere Umformungsmöglichkeiten, die vielleicht viel wirksamer seien als politische Revisionsmöglichkeiten. Der Sonderausschuß der Bank sei die ständige Instanz zur Prüfu solcher Möͤglichteiten. Wenn man sich darüder heklagt habe, da wirtschaftlich einseitig interessterte Männer in der Leitung der

Schluß⸗ V

fuhrsteigerung jährlich für Verzinsung und Tilgung der 82 Mil⸗ liarden zur Verfügung gestanden hätte. Auch bei einer noch so optimistischen Beurteilung der zukünftigen Ausfuhrentwicklung hätte die Annuität aber wahrscheinlich niemals ausgereicht, den vollen Jahresbetrag für Verzinsung und Tilgung der 82 Mil⸗ liarden Mark aufzubringen,. auch wenn man davon noch die Deutschland gut zu bringenden Leistungen abgezogen hätte; mit anderen Worten: die Kapitalschuld des Londoner Zahlungsplans wäre eine ewige Schuld und ein Vergleich mit der addierten Summe der Pvung⸗Annuftäken sei völlig abwegig. Gegenüber diesem historischen Rückblick sei wichtiger die wirkliche Bedeutung der Dawes⸗Annuitäten und ihr Vergleich mit den Voung⸗Annuitäten. Es sei natürlich irreführend, wenn man auf der einen Seite die Young⸗Annuitäten übernehme und diesen die Dawes⸗Krise gegen⸗ überstelle. Man könne nur vergleichen: Höhe der Young⸗ Annuitäten mit der Höhe der Dawes⸗Annuitäten, Gegenwartswert der Young⸗Zahlungen mit Gegenwartswert der Dawes⸗ Zahlungen, die Schutzmöglichkeiten des Young⸗Plans mit den Schutzmöglichkeiten des Dawes⸗Plans. Ueber die Höhe der Dawes⸗Annuitäten und der Doung⸗Annuitäten habe das „Magazin der Wirtschaft“ in Nr. 6 zutreffende Uebersichten gehracht. Die Dawes⸗Annuitäten seien dort unter Berücksichtigung der voraus⸗ sichtlichen Entwicklung des Wohlstandsinder errechnet worden. Dieser Berechnung sei sehr vorsichtig ein Wohlstandsindex von 1 vH zugrunde gelegt worden. Schon bei dieser sehr vor⸗ sichtigen Berechnung hätten die Dawes⸗Annuitäten im Jahre 1939 2,8 Milliarden Mark betragen, im Jahre 1947 die Dreimilliarden⸗ grenze überschritten und im Jahre 1959 3,3 Milliarden betragen. In den späteren Jahren wäre die Annuität infolge des zu er⸗ wartenden Wegfalls der Eisenbahn⸗ und Industrieobligationen wieder etwas gesunken, aber trotz dieses Rückgangs der Normal⸗ annuität hätte der Wohlstandsindex späterhin so stark gewirkt, daß die Dreimilliardengrenze wieder E“ worden wäre. Ein Vergleich mit den dem Ausschuß vorliegenden Berxechnungen der Young⸗Annuitäten einschließlich des Zinsendienstes für die Dawes⸗ Anleihe und der Haheggen für das belgische Markabkommen zeige auf den ersten Blick, daß die Young⸗Annuitäten durch⸗ schnittlich mit weit über 700 Millionen hinter den Dawes⸗ Annuitäten zurückbleiben. Der Gegenwartswert der YNoung⸗ Annuitäten stehe mit rund 34,5 Milliarden Mark fest. Der Gegenwartswert der Dawes⸗Annuitäten könne nicht in der gleichen Weise unbestritten errechnet werden, da unsicher sei, ob und wann die Zahlungen für den Teil der Dawes⸗Schuld, der in der Form von Eisenbahnobligationen oder Industrieobligationen aus⸗ eedrückt sei, wegfalle, wie lange die Zahlungen der Beförderungs⸗ teuern laufen und ob und wie dben auhn die Haushaltszahlungen begrenzt sind. Der Versuch, gleichwohl einen Gegenwartswert der Dawes⸗Annuitäten zu errechnen, könne daher nur eine hypothetische Bedeutung haben; aber ein Vergleich zwischen der Höhe der eben mitgeteilten Dawes⸗ und Young⸗Annuitäten er⸗ gebe zwingend, daß der Gegenwartswert der Dawes⸗Annuitäten außerordentlich viel höher sein muß als der der Doung⸗Annuitäten. Ein Vorteil sei darin gesehen worden, daß der Dawes⸗Plan nur ein Versuch wäre. Diesem Vorteil stehe gegenüber, daß, solange der Versuch funktioniere, die deutschen Zahlungen geleistet werden, 1 daß die wirkliche Schuld Deutschlands sich ver⸗ ringere. Die Zahlungen unter dem Dawes⸗Plan würden daher in den Rauchfang geschrieben. Unter dem Dawes⸗Plan sei eine Aenderung des Systems nicht möglich, es sei denn auf dem Wege über eine Wirtschafts⸗ und Finanzkrise mit ihren verhängnisvollen Folgen. Unter dem Poung⸗Plan dagegen sei die Entscheidung über ein Moratorium allein in die Hand der deutschen Regierung gelegt. Abg. Heinig (Soz.) ist der Meinung, daß die ins Luftleere abziele. Felbst die Pro Pece stritten sich. ie Ab⸗ rneno”n über die theoretischen Probleme brächten uns keine larheit über den Kern der Frage, nämlich über die Lasten⸗ verteilung. Deutschland habe leider den Krieg verloren und müsse die Haupklast des Krieges tragen. Darum werde es nicht herum⸗ kommen, schon deshalb nicht, weil auch die früheren Kriegsgegner, die sogenannten „Sieger“, schwere drückende r ten auf ihren Schultern zu schleppen hätten. Abg. Dauch (D. Vp.): an darf den Young⸗Plan nicht betrachten als etwas ganz Neues, vielmehr als eine Fonleaueng bereiss bestehender Be⸗ astungen und als deren Revision. Für sich allein betrachtet, ist der Doung⸗Plan eine furchtbare Last 82 das deutsche Volk, und man kann nur mit Bitterkeit feststellen, wie übel Les land im Vergleich zu Oesterreich, Ungarn, Bulgarien hinsichtlich der Tribute 1 worden ist. Selbst nach Berechnungen ganz neutraler Stellen haben wir bis heute bereits 36 Milliarden an Kriegstributen gezahlt und sollen jetzt noch Beträge zahlen, deren Gegenwert mit weiteren 36 Milliarden 28 wird. Für sich betrachtet, ist der Young⸗Plan eine mißglückte Synthese zwischen Politik und Wirtschaft. Auch vom ea der gegner⸗ ischen Mächte ist es töricht, so hohe Lasten auf Deutschland zu legen, denn bei nn des Plans in dieser Form müßte Deutschland die stärkste Wirtschaftsmacht der Welt werden. Wir müßten nämlich dann so ungeheuer biclig produzieren, daß wir alle anderen Völker auf dem Weltmarkt unterbieten. urch Schuldenmachen im Auslande können wir nicht mehr den Transfer für längere Zeit vornehmen, da die Schuldzinsen find, als die in Deutschland zu erarbeitende irt⸗ chäftsrente. Wir müssen also exportieren und mindestens eine Ausfuhrsteigerung von 3 ½ bis 4 Milliarden ein⸗ treten lassen, wodurch andere Industriestaaten in die schwierigste La geraten werden. Der Young⸗Plan wird am Transfer Fhrbbern nicht an der inneren ufbringung. r muß sich klar darüber sein, daß es möglich ist, durch eine rabsetzung unseres au nblicklichen Lebensstandards unsere esstehungskosten so herabzudrücken, daß dadurch die innere Auf⸗

Betriebe zwecks genügender Kapitalbildung. Wir müssen daher mit unserer jetzigen Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik Schluß machen und Young⸗Politik treiben. Es muß deutlich ausgesprochen⸗ werden, daß derjenige, der diese Konsequenzen nicht zieht, den Noung⸗Plan auch nicht annehmen darf. Am Schluß entspann sich eine Geschäftsordnungsdebatte dar⸗ über, ob entsprechend einem Antrage des Grafen Westarp (D. Nat.) die deutschen Mitglieder des Pariser Sachverständigen⸗ ausschusses von dem Reichstagsausschuß werdem sollen. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, daß geschäfts⸗ ordnungsmäßig der Ausschuß eine solche Zuziehung nicht be⸗ schließen könne, sondern nur die Reichsregierung ersuchen könne, daß die deutschen Sachverständigen als Regierungskommissare hinzugezogen werden mögen. Als darauf die Frage an die Regie⸗ rungsvertreter gerichtet wurde, ob sie von sich aus die Sachverstän⸗ digen als Regierungskommissare hinzuzuziehen wünschten, erklärte Reichsminister des Auswärtigen Dr. Curtius: Wenn sich die Frage so stellte, ob die Reichsregierung von sich aus den Wunsch habe, die Sachverständigen als Regierungskommissare hinzu⸗ zuziehen, so könne er nur sagen, daß sie das nicht für erforder⸗ lich halte. Daraufhin wurde der Antrag gestellt, daß der Aus⸗ schuß die Regierung ersuche, die Sachverständigen hinzu⸗ zuziehen. Dieser Antrag wurde vom Ausschuß abgelehnt. Vom Abg. Grafen Westarp wurden außerdem zwei deutsch⸗ nationale Anträge angekündigt. Darnach soll die Reichsregierung ersucht werden: 1. mit eingehender Begründung zu erklären, ob sie die Zahlungen des Pariser Planes für dauernd durchführ⸗ bar hält und die darüber von dem deutschen Sachverständigen in Paris abgegebenen Gutachten mit den dazu aufgestellten Unter⸗ lagen mitzuteilen. 2. durch eine ausdrückliche Erklärung das Recht Deutschland vorzubehalten, die Revision des Plans mit dem Ziele der Herabsetzung der deutschen Leistungen im Falle seiner Un⸗ durchführbarkeit zu fordern und, nötigenfalls nach neuen diplomatischen Verhandlungen, festzustellen und mitzuteilen, ob die Vertragsmächte diesen Vorbehalt anerkennen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf den 15. Februar.

Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags traf am 15. d. M. die Entscheidung über den § 15 des Gaststätten⸗ gesetzes, der vorsieht, daß die obersten Landesbehörden den Aus⸗ schank von Branntwein sowie den Kleinhandel mit Branntwein für bestimmte Morgenstunden und ferner an Lohn⸗ und Gehaltszahlungs⸗ tagen, jedoch höchstens zwei Tagen in der Woche, ganz oder teilweise verbieten oder beschränken kann. Nach längerer Aussprache wurde diese Bestimmung mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen. Die Mehrheit setzte sich aus Sozialdemokraten, Kommunisten und den Abgg. Dr. Strathmann (D. Nat.) und Dr. Mumm (Chr. Nat. Arb Gem.) zusammen. Praktisch würde die Durchführung dieses Beschlusses bedeuten, daß der Branntweinausschank und ⸗verkauf an den Freitagen und Sonnabenden jeder Woche verboten werden könnte. Auf sozialdemokratischen Antrag wurde noch eine Ergänzung dahin beschlossen, daß das Verbot auch auf die Wahltage für den Reichstag, die Landtage und Gemeindevertretungen ausgedehnt werden kann.

Die am 15. Februar 1930 ausgegebene Nummer 5 des Reichs⸗ arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil I1. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bundesamt für Industie, Gewerbe und Arbeit in Bern. Berichtigung. II. Arbeitsverfassung, Arbeits⸗ vertrag, Tarifvertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aenderungen zum Verzeichnis der Arbeits⸗ gerichte und Landesarbeitsgerichte. III. Arbeitsschutz. Gesetze, Veroronungen, Erlasse: Ergänzung der Erläuterungen zu den Werk⸗ stoff⸗ und Bauvorschriften für Landdampfkessel. Richtlinien für Werkstoff und Berechnung sowie Ausführung von Schrauben und Verschraubungen. Bekanntmachung, betreffend elektrisch geheizte Warmwasserspeicher. Perhereeshen ung Nr. 1 des Deutschen Aufzugsausschusses. Gutachten und Auskünfte des Prüfungs⸗ ausschusses des Deutschen Aufzugsausschusses. Allgemeine Aus⸗ nahme für die dauernde Verwendung freizügiger Kleinentwickler für technische Montagezwecke 4 Abs. I 2 der Azetvlenverordnung) in Arbeiteräumen. AÄAnhang I: Gesetzentwürfe. Vorläufiger unverbindlicher Referentenentwurf für ein „Gesetz über die Er⸗ schließung und Beschaffung von Baugelände (Baulandgesetz). Teil III. Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Gewerbehygtene: Wand⸗ lungen im Gerüstbau. Von R. Sachs, ADGB., Berlin. Jugend und Unfallverhütung. Von Rektor Walter Hauer, Berlin. Ueber Kinderunsälle. Von Ministerialrat i. R. Protessor Krantz, Dresden. Welche Gesichtspunkte sind bei der Auswahl der Schutzbrillen zu beachten? Eine Ergänzung zum gleichnamigen Artkel von Dr. Sack im Reichsarbeitsblatt (hürbeteschutz 1930 S. I11 11. Von Dipl.⸗Ing. G. Luther, Riesa.

versicherungsanstalt in Luzern. Von Bertheau. Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Gesundheitsgefahren bei Verwendung von Trichloräthylen. Mitteilungen. Bücher⸗ und Zeitschriften⸗ schau. Teil VI. Bekanntmachungen über Tarif⸗ verträge. Hierzu die Beilage: Weitere Ergebnisse der Erhebung in der Arbeitslosenversicherung und in der Sonderfürsorge bei berufs⸗ üblicher Arbeitslosigkeit vom 15. März 1929.

8

Die Gewerbeaufsicht in Belgien. Neuesr⸗ vom Arbeitsschutz: Die neue Schutzbrille der Schweizerischen Unfall⸗ †¼½

richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.

Berlin 6 (Lombard 7). DTanzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4. Brüsel 3 ½. Heisingfors 7. Italten 7. Kovenhagen 5. London 4 ½ Madrid 5 ½. Oslo 5 Paris 3. Prag n. Schmelz aw. Stockholm 41. Wien 6 ½

Deutsche feftverzinsliche Werte.

Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsauleihe u. Rentenbriefe. Mit Zinsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

6 5 Dt. Wertbest. Anl. 28 18. 9. 10-1000 Doll, s1. 12. 32 1.12 grgFs 1.9 91 ½ b B 1.,1.7 97 2eb e

(87,4 b

6 do. 10-1000 D., f. 35. 7 do. Ne ichs A. 29 ul34 6 % do. do. 27, uk. 37 ab 1. 8. 34 mit 5 9⅛ 4 do Reichssch. „K* (Goldm.), ab 1932 54 ℳf. 100 G M, auslosbq 0. Kap.⸗Ertr.⸗Steuer 6 Preuß. Staats⸗Anl. 1928, auslosb. zu 110 7 % do. Staatsschatz I. F., rz. 100, f. 20. 1.32 7 ½ do. do. II. Folge rz. 102, fällig 20. 1. 33. 6 ½ % do. do., rz. 1.10.30 6 ½ Baden Staat NM⸗ Anl. 27 unk. 1. 2. 32 6 ½ Bayern Staat RM⸗ Anl. 27, Ildb. ab 1. 9. 34 38 % Bayer. Staatsschat 1929, rz. 1.3.32. 5 do. do., rz. 1. 6. 35 6 ½ Braunschw. Staat GM⸗Anl. 28, uk. 1.3.33 8 do. do. 29, uk. 1.4.34 8 % Hessen Staat RM⸗ Anl. 29, unk. 1. 1. 36 8 Lübeck Staat RM⸗ Aul. 28, unk. 1. 10. 33. 9 do. Staatsschatz 29, fällig 1. 7. 1932 8 Mecklbg.⸗Schwer. NM⸗A. 28, uk. 1.3. 33 8 % do. do. 29, uk. 1.1.40 7 ⅛½ do. do. 26, tg. ab 27 7 Mecklenb.⸗Strel. Staatssch., rz. 1.3.31 8 Sachsen Staat RM⸗ „Anl. 27, uk. 1. 10. 35 8 % do. Staatssch. R. 4 b. 29 P, fäll. 1. 6. 32] 1.6.12 7 % do. do. R. 2, äll. 1.7.300 1.7 7 % Thütr. Staatsanl. 1926., unk. 1. 3. 36 7 ½ do. RM⸗A. 27 u. Lit. B, unk. 1. 1. 32 6 ½ % Dtsch Reichspost Schatz FRuu 2. rz. 30 8 % Preußische Landes⸗ rentenbk. Goldrentbr. Reihe 1, 2, uk. 1. 4. 34 versch. 95,25 G

1.2.8

1.12 87,25 b G 87,25 G

91,5 G 99 b G

97,3 G 99 b G

75,8 b 78,5 G

78 G 9b 6

e1 b b

91,5 G 98 G

97,3 G 98 ½ G

85,25 b G 76,5 b G

75 G 88286 6

—,— 6G 87 b G

25 B 8725b ,8 G os 6

1.2.8 20.1.7

20.1.7 1.10

1.2.8 1.3.9

1.3.9 1.6.12

1.3.9 1.4.10

1.1.7 1.4.10 6 G 6,6 b G 1.3.9 85,75 b 85,5 b

1.1.7 .75 b G 90,25 b 1.4.10 [80,25 G .25 b 1.3.9 97 G

74,5 b G

86,70 b 99,6 6

77,75 G 76,25 b 80,2 b6G 892.1 6

1.1 7

97⅜ G 74,5 b

96,75 b 99,6 G

77,75 b 76,25 b

1.4.10

1.3.9

1.1.7

1.10

95,25 G 78 b

4 %do. Lig.⸗Goldrentbo] 1.4.10 [78 b 6 Ohne Zinsberechnung. Dt. Anl.⸗Auslosungssch.*† in ½ 52,3 b G 52,25 b Dtsch. Anl.⸗Ablösgsschuld

ohne Auslosungsscheins do. 8,4e b G 6 ½ G Anhalt Anl.⸗Auslosgssch⸗ do. 2—b 52,75 G Hamburger Anl.⸗Aus⸗

lofungsscheine“* do. 49,75 b —,— 6 Ablös.⸗Anl.

ohne Auslosungsscheinn do 8,05 t 6 —,— Lübeck vat⸗Aagsefgssg. do 51,25 G s51,25 G Mecklenburg⸗Schwerin

Anlt.⸗Auslosungssch.“†* do. 52,75 b G 52,75 G Thür Auk.⸗Auslosgssch“ do. (49,5 b 49,75 B

*einschl. ½ Ablösungsschuld ein 9 des Auslosungsw. Deutsche Wertbest 2

bis 5 Doll., II. 2. 9. 35 in ½½ —.— —.,.— 4 Deutsche Schutzgebiet⸗

Anleihe 11.1.7] 2,3 b B 2,8 b B Gekündigte ungek., verloste u. unverl. Rentenbrtese 4,3 Posensche agst. b. 31.12.17¼ —.,— e ne

Anleihen der Kommunalverbände.

a) Anleihen der Provinzial⸗ und preußischen Bezirksverbände.

Mit Zinsberechnung.

unk. bis bzw. verst. tilgbar ab..

Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, 1. 3. 33. do. do. 26, 31. 12. 31] 7. Hann. Prov. GM⸗A. Reihe 1 B, 2. 1. 26 do. RM⸗Anl. R. 2 B, 4 B u. 5, 1. 4. 1927 do. do. R10-12,1.10,34 do. do. R. 13, 1. 10. 35 do. do. RM. 36, rz. 103, cz 1 10. 1931

do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 do. do. R. 8, 1. 10. 32 da. do. R. 9, 1.10. 33

S.2222 Q. Q. Q. g.

Auslosungsscheine †.. Ostpreußen Prov. Anl.⸗ eees 5 Auslos.⸗Sch. do. Pommern Provinz.Anl.⸗ Auslosgssch. Grupp. 1* N do. do. Gruppe 2* N Rheinprovinz Anleihe⸗ Ndo. „Holst. Prov.⸗

do. Ablös. o⸗

Auslosungsscheine Schles

in ½8 —,.—

62 G 12,5 G

do. —,— do. —,—

52 b G

Anl.⸗Auslosungssch.“ do. —,—

Westfalen Provinz⸗Anl.⸗ uslosungsscheine’ .. do.

F einschl. ½6 Ablösungsschuld (in ½ des Auslosungsw.). *einschl. Ablösungsschuld (in 8des Auslosungsw.).

b) Kreisanleihen.

52 b

Mit Zinsberechnung. Belgard Kreis Gold⸗

Aul. 24 kl., 1. 1. 1924 do. do. 24 gr., 1.1.1924

6 6

1.1.7† —,— 1.1

Ohne Zinsberechnung.

Teltow Kreis⸗Anl. Aus losgssch. einschl. ¼ Ab⸗ lös.⸗Sch. (in d. Auslosw)] in

c) Stadtanleihen.

Mit Zinsberechnung.

unk. bis. Aachen RM⸗A. 29, 1. 10. 1934 Altenburg (Thür.) Gold⸗Anl., 1931 Augsbg. RNM⸗A. 26, 1. 8. 1931

do. Schatzanweis. 28, fäll. 1. 5. 1931 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u. 2. Ag., 1.6.31 do. RM⸗A. 28 , fäll. 31.3.50,gar. Verk⸗A do. Gold⸗A. 24,2. 1.25 do. Schatzanw. 28, fäll. 1. 4. 1933 Bochum Gold⸗A.29, 1. 1.1934

Bonn RM⸗Anl. 26, 1. 3. 1931

do. do. 29, 1.10.34 Braunschweig. RM⸗ Anl. 26 N, 1. 6.31 Breslau RM⸗Anl. 1928 1, 1933

do. 1928 I1I, 1. 7. 34 do. 1926. 1931 Dortmund Schatz⸗ anw. 28, fäll. 1.5.31 Dresden RM⸗An!l. 1928, 1. 12. 33

do. do. 26 R. 1, 1.9.37 do. do. 26 R. 2, 1.2.32 do. do. 28, 1. 6. 35 do. Schatzanweis., ll. 1. 6. 1933 Duisburg NM⸗A. 1928, 1. 7. 33

do. 1926, 1. 7. 32 Düsseldorf RM⸗A. 1926, 1 1. 32 Eisenach NMM⸗Anl. 1926, 31. 3. 1931 Elberfeld RM⸗Anl. 1528, 1. 10. 33

do. 1926, 31. 12. 31 Emden Gold⸗A. 26, 1. 6. 1931

Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19. 1932 Frankfurt a. Marmn Gold⸗A. 26, 1.7.32 do. Schatzanweis. 28, 32 1. 4. 1931 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923, 2. 1. 1929 Gelsenkirchen⸗Buer RM⸗A28X, 1.11.33 Gera Stadtkrs. Anl. v. 1926, 31. 5. 32. Görlitz RM⸗Anl. v. 1928. 1. 10. 33 Hagen 1. W. RM⸗ Anl. 28, 1. 7 33. Kassel NMM⸗Anl. 29, 1. 4. 1934

Kiel NM⸗Anl. v. 26. 1. 7. 31

Koblenz RM⸗Anl. von 1926, 1.3. 31 do. do. 28,1.10. 33. Kolberg /Ostseebad RM⸗A. v. 27, 1.1.32 Köln RM⸗Anl. 29, fällig 1.10. 1932 Königsberg i. Pr. G.⸗A. A. 2,8, 1.10.35 do. RM⸗Anl., 1.1.28 do. Gold⸗Anl. 1928 Ausg. 1, 1.7.1933

Leipzig RM⸗Anl. 28 1. 6.34

Magdeburg Gold⸗A 1926, 1. 4. 1931 do. bdo. 28, 1.6. 33. Mannheim Gold⸗ Anleihe 25, 1.7.30. do. do. 26, 1.10. 31 do. do. 27, 1. 8. 32 Mülheim a. d. Ruhr NRM 26. 1.5. 1931 München RM⸗Anl. von 29, 1. 3. 34

do. *f 1928, fäll. 1. 4. 31.

11“

bzw. verst. tilgbar ab..

&

22ö2oen 20 0 9☛ ,◻

22 2oG 8.

„.

22 2Uc 0 0 Cc06o 2 Gœ᷑tᷣ bch

7 ——Bℳö 10

S52 2 8888 b0

2; 2 8 22*—

7

1.4.10 1.6.12

1.1.7 1.4.10 1.2.8 1.5.11 1.3.9

1.4.10 1103, b

652 b G

ö“

101,8 eb B

89,5 b G 74,25 G

94,25 G

89 G

2,725 b G

do. Gld. A. 7,1.4.31 do. do. Ag. 8, 1930 do. do Ag4, 1.11.26 8 sichergestellt.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten

unk. bis. BraunschwStaatsbk Gid⸗Prb. (Landͤsch) Reihe 14, 1. 4. 1928 do. R. 16, 30. 9. 29 do. R. 20, 1. 1.33 do. R. 22, 1. 4. 33 do. R. 23, 1. 4. 35 do. R. 19, 1. 1.33 do. R. 17, 1. 7.32 do. Kom. do. R. 15,29 do. do. do. R. 21,1.1.33 do. do. do. R. 18,1.1.32 Hess. Ldbk. Gold Hyp. Pfandbr. R. 1,2 u. 7, 1.7.31 bzw. 31.12.31 do. R. g u. 9, 30.6.32 bzw. 31. 12. 32

do. R. 10, 31. 12.33. do. R. 11, 1. 1.34 do. R3, 4,6, 31.12.31 do. do. R. 5, 30. 6. 32 do. do. Gd. Schuldv. Reihe 2, 31. 3. 32 do. do. R. 1, 31. 3. 32 Lipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1. 7.1934 Oldb. staatl. Krd. A. Gold 1925,31.12.29 do. do. S. 2, 1.8.30 do. do. S. 4, 1.8.31 76 +† do. do. S. 5, 1.8.33 do. do. S. 1 u1. 3, 1.8.30 do. do. GM (Liqu.) do. do GK. S. 2,1.7.32 do. do. do. S. 1,1.7.29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. GM⸗Pf. N2, 31.3.30 do. do. R. 4, 30.6.30 do. do. R. 11, 1.7.33 do. do. R. 13, 1.1.34 do. do. R. 15, 1.7.34 do. do. R 17,18,1.1.35 do. bo. R. 5, 1.4.32 do. do. R. 10, 1.4.33 do. bo. R. 7, 1.7.32 do. do. R. 3, 30.6.30 do. do. Kom. N 12,33 do. do. do RI4,1.1.34 do. do. do 716,1.7.34 do. do. do. R. 6,1.4.32 do. do. do. R. 8, 1.7.32 Thür. Staat GSchld. Württ. Wohngskred. G. Hyp. Pf. R2, 1.7.32 do. do. do. R. 3,1.5.34 do. Schuldv. Ag. 26, 1. 10. 19321 7

b) Landesbanken, banken, komm uünale Giroverbände.

Hann. Landeskrd. GPf S. 4 Ag. 15.2. 29,1.7.35 do. Pfandbriefe 1926 do. do. 27, 1. 1.32 do. do. Kassel Lkr. GPf, 1.9.30 do. do. R. 2, 1. 9. 31 do. do. R. 7-9, 1. 3.33. do. do. R. 10, 1.3.34 do. do. R. 4, 1.9.31 do. do. R. 6, 1.9.32 do. do. R. 3, 1.9. 31 do. do. R. 5, 1. 9. 32. do. do. Kom. R. 1, 1.9.31 do. do. do. R. 3,1. 9. 33 Nassau. Landesbank Gd.⸗Pf. A8,9, 31.12.33 do. do. Ag. 10, 31.12.33. do. do. A11, rz. 100, 1934 do. do. G. K. S. 5, 30.9. 33 do. do. do. S6 u17,30.9.34 do. do. do. S. 8, 30.9.34 Oberschl. Prv. Bk. G. Pf. R. 1, rz. 100, 1. 9. 31. do. do. Kom. Ausg. 1 Bst. K, rz. 100, 1.10.31 Ostpr. Prv. Ldbk. G. Pf. Ag. 1, rz. 102, 1.10.33 Pomm. Prov⸗Bk. Gold 1926, Ausg. 1, 1.7.31 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., do. do. A. 1u. 27, 1.4.32 do. do Kom 1a, 1b, 2.1.31 do. do. do. A do. do. do. A. 2, 1.10.31 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ldsb. GdPf. R, 1. 1.34 do. do. Kom. R. 2, 1.1.34 Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold R 2 N do. do. Feing. 25,1.10.30 do. do. do. 26, 1.12.31 do. do. do. 27 N. 1, 1.2.32 do. do. G. Pf. R, 1.7.34 do. do. do. Kom. R. 2 u. 3, 1. 10. 33.

und Körperschaften.

Die durch“* gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. sind nach den von als vor dem 1. Januar 191s8 ausgegeben anzusehen.

a) Kreditanstalten der Länder.

Instituten gemachten Mitteil.

Mit Zinsberechnung. bzw. verst. tilgbar ab...

2U 0 . l. ◻¶

EgErErerererer

Leeebeeesses 222222ö22

cvrervuerr

2Iog. 2UoUl 0☛ 2 ☛☛.-2 ◻☛ ◻☛ 0Q9 EeeEeb.

2.☛

00 FüaekeAaaNüeeebeeesnem gbebest

gPgeEEeggeen 2

Fgpprrrrüerrernense 2 .883235 FBgSSAASn

Provinzial⸗

Mit Zinsberechnung.

1. 1.31

1. 4. 31

3,1.4.39

2—222’ö

do. ritterschaftliche Darl.⸗K Schuldv. do. do. do. S. 2 do. do. do. S. 3 do. do. do. S. 1 Landsch. Ctr. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe 4 do. do. Reihe B do. do. Lia Pf. oAntsch Anteilsch. z. 5 1 Liq.⸗

Landwtsch. Kreditv. Sachs. R2 J, 1.11.30 do. Gldkred br. R. 2.31 Lansitz. Gdpfdbr SX. Meckl. RitterschGPf. do. do. do. Ser. 1 do. (Abfind.⸗Pfbr.) Ostpr. ldsch. Gd.⸗Pf. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. (Abfind.⸗Pfdbr) Pom. Iosch. G.⸗Pfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. 4 do. do. (Abfindpfbr.) do. neuld b G. Pf. (Abfindpfbr.) Prov. Sächs. landsch. Gold⸗Pfandbr... do. do. 31. 12. 29. do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Liqu.⸗Pfb. ohne Ant.⸗Sch. Antsch. z.5 % Lig. GPf.

Schles. Ldsch. GPf, 30 do. do. Em. 2, 1.4.34 do. do. Em. 1.. do. do. Em. 2... do. do. Em. 1.. do. do. (Lig.⸗Pf.)

ohne Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 5 % Liq.⸗

Schlw. Holst. 1sch. G. do. do.

do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Krdv. GPf. do. do. do. do. do. do. Westf. Adsch. G.⸗Pfd. do. do. do. do. do. (Absindpfb.)

*4, 3 ½,

Berl. Pfdb. A. G.⸗Pf. do. do. (m. S. Au. B) do. do.

do. do. Ser. A.. do. do. S. A Lig. Pf. Anteilsch.z.5 Lig. G.

Berl. Pfandbr. A SB (Abfind⸗Gd.⸗Pfb.) Berl. Goldstadtschbr. do. do. 26 u. S. 1, 2

do. do. Brandenb. Stadtsch. 2 Anteilsch. z.5 96 Gold⸗ Pf. d. Brdb. Stadtsch Preuß. Ztr.⸗Stadt⸗ schaft G. Pf. R. 5,30 do. do. R. 7, 2. 1.31 do. do. R. 3, 6, 10, 2.1.29bzw. 31bz w. 32 do. do. R. 9, 2. 1.32. do. do. R. 14 u. 15,32 do. do. R. 18, 1.4.33 do. do. R. 19, 1.4.33 do. do. R20,21, 2. 1.34 do. do. R. 22,1.11.34 do. do. R. 23, rz. 35 do. do. R. 24 i. K. 30 do. do. Rg u. 11,2. 1.32 do. do. R2 u. 12,2. 1.32 do. do. R. u. 13,2. 1.32

8.

8

G. Pf. d. Ctr. Ldsch.kf.

d. Prv. Sächs Ldsch. f.

G. Pf. d.Schles.Lsch. f.

Pf. d Berl. Pfb ASAff.

22 .

220202022eUSgao- a —2

2

2œ̊ =

—. % . .2ͤö2ü9b EEEEEEtntEers

20 £ 2 2 =

10

01UogU N Hl H. Hd H. GC &

e do. do. S. 3, 4, 6 Nr 3 *do. Grundrentbr 1-3

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

4

8 828 2* 0Q

EFE

22252222888

2*

2

EAE ——Ms:5öBqüVß

1.1.7

1.

1.1.7

versch do. 1.4.1

Ziehung 125 b G

—,— 6 2*

Ohne Zinsberechnung. Gekündigte u. ungek. Stücke, verloste u. unverl. Stücke. ha. Calenberg. Kred. Ser. D.

F (gek. 1. 10.23, 1. 4. 24) 5 15 % Kur⸗ u. Neumärkische 44,3 ½,38 % Kur⸗u. Neum. K.⸗Obl. ¹ Sächs. Kreditverein 4 6 Kreditbr. bis Ser. 22, 26— 33 (versch.) do. .*1 bis Ser. 25 (1.1.7) Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. AN *4, 3 ½, 3 % Westpr. rittersch. I=II¹ *4, 3 58, 8 Westpr. neulandsch.¹ 1 m. Deckungsbesch. b. 31.12. 17, 2 ausgest. b. 31. 12. 17. Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

d) Stadtschaften. Mit Zinsberechnung.

—.—

10.75 b G 3,75 b ,6 b 6

103,5 b 25 b ,75 G

77 G 98

.,25 G 105,5 b

5 b 79 G

Ohne Zinsberechnung.

4 ½ Magdeburger Stadtpfandbr.

v. 1911 (Zinstermin 1. 1.7 e) Sonstige.

8 Ohne Zinsberechnung.

*DeutschePfdbr.⸗Anst. Pos. S. 1-5, uk. 30 34 /4

„Dresdn. Grundrent.⸗ 888,8,816 1

EEe“

hns

2 —,—

E

70,15 b

Seeü n 4,8 G

3,9 G

5,95 G

08,5b 76 b 75 b

6 8 b G

—.,—

Braunschw.⸗Hann.

do. Ser. 3, 31.12.30 do. Ser. 4, 30.9.30 do. S. 5 u. 6,30.9.30 do. S. 12, 1.10. 32 do. S. 13, 2. 1. 33 do. S. 15, 1. 1.34 do. Ser. 7, 1. 1.32 do. S. 11, 1. 1. 32 do. S. 10, 1. 10. 32 do. Ser. 9, 1. 1.32

(Mobilis.⸗Pfdbr.) do. Serie 8 (Lig.⸗

Pfdbr.) o. Antsch. do. K. S. 1, 31.3.31 do. Ser. 4, 1. 1.33. do. Ser. 5, 1.4. 33 do. Ser. 2, 1. 1.32 do. Ser. 3, 1. 10.32.

Hup.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 25, 31. 10. 31 do. do. 24, 30.11.30 do. do. 27, 1. 11.32 do. do. 28, 1. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 35 do. do. 26, 1. 11.31 do. do. 27, 1. 11.31 do. do. 1926 (Lig.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ¼. Lig.⸗ G. Pf. d. Braunschw. Hannov Hyp.⸗Bk. f Braunschw.⸗Hann. HypB. GK, 31. 10.30 do. do. do., 31.10.31 do. do. do. 27, 1.11.31 do. do. do. 31.12.28

Dtsch. Genoss.⸗Hyp.⸗ Bk. G. P. R1, 30.9.27 do. do. R. 5, 1.10.33. do. do. R. 6, 1.10.34 do. do. R. 3,31.12.31 do. do. R. 4, 1.4.32 do. GK. N. 1, 31.3.30 do. do. R. 2, 30.6.31 do. do. R. 3, 1.7.32.

Deutsche Hyp.⸗Bank Gld. Pf. S26,31.9.29 do. S. 27, 31. 12.29. do. S. 28-29,31.12.31 do. S. 34, 1. 1. 33 dc. S. 36, 1. 1. 34 do. S. 37, 2. 1. 35 do. S. 30, 31. 3.32 do. S. 31, 31.3.32 do. S. 33, 1. 1.31 do. S. 32 v. 26 u. 29 (Lig. Pf.) v. Antsch. Deutsche Hyp.⸗Bank Gld.⸗K. S. 6, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do. do. Ser 8. Dtsch. Wohnstätten⸗ Hyp. B. G. R 1, 1. 1.32 do. do. R. 4, 1. 1.33. do. do. R. 5, 1.1.34 do. do. R. 7, 1.10.35 do. do. R. 2, 1. 1.32 do. Kom. R. 6,1.9.34

Fraukf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, n. r. v. 1. 1.30

do. Em. 10, 1. 1.33 do. E. 12,n. r. v. 1. 7.34 do. E. 13, do. 1.1.35 do. E. 15, do. 1.7.35 do. E. 7, do. 1.1.32 do. do. E. 8, 1. 1.33. do. E. 2, n. r. v. 1.4.29 do. Em. 11 (Liq⸗ ohne Ant.⸗Sch. doGK. E4, nrv. 1.1.30 do. E. 14, n. r. v. 1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 35 do. E. 6, n. r. v. 1.1.32 do. Em. 9, 1. 1. 33 GothaGrundkr.bPf A. 3,32,3b, 31.10.30 do. G. Pf. A. 4, 30.9.30 do. Gold⸗Hyp. Pfb. Abt. 5,5a, 31.3.31 do. do. Abt. 8, 1.7.34 do. do. Abt. 9,1.10.35 do. do. A. 6,31.12.31 do. Goldm.⸗Pfbr. Abt. 2, 31. 1. 29. do. do. A. 1,8.12.28 do. G. Pf. A. 7(Liq.⸗ Pf.) o. Ant,⸗Sch. Anteilsch. z. 4 ¼ Liq.⸗ Gld. Pf. d. Gothaer Grundkredit⸗Bk. GothaGrundkr.⸗Bk. Gld⸗K. 24, 31.12.30 do. do. do. 28, 1.7.34 do. do. do. 29, 1.7,35 b Hyp. Pfd. E. F n. r. v. 2. 1. 1933

do. E. G, urv 1.7.33 do. E. H, do. 1.7.34 do. E. A, 30. 9. 29 do. Em. B, ab 1.4. 1930 auslospfl.

do. E. D, n. r. v. 2. 1. 32 do. E. E, do. 2.1,32 do. E. M, Mob.⸗Pf. do. Em. L. Ligq.⸗ Pfdb.) o. Ant.⸗Sch.

SS ASocch

burger Hyp.⸗Ban

Anteilsch. z. 4 ½ % L G.Er. Föfsan. 8

1.1.7

deeeesc eee er.evs c tkkeke 4. -2-ö2 8S825858

98 1.10 97,5 G 1.4.10 % 1.1.7 876 1.17 82 G 1.4.10 —,—

22ö—2 20

1 4.10 83 G

RMp. Ss1 3,35 G

11“

½ 8

888