Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1930. S. 2.
eintreten wolle, weil ihr sonst die wichtigsten Agitationswaffen
senommen würden. Solange der Ministerpräsident nicht den Namen dieses Wirtschaftsparteilers nenne, könne die Partei zu dieser Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Uebrigens habe der Ministerpräsident scheinbar selbst den Fehler begangen, den er im vorigen Jahr an dem Abg. Stendel gerügt habe, nämlich den Inhalt einer vertraulichen Besprechung mitzuteilen. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei.) Wenn die Wirtschaftspartei gelegentlich einen Teil der Amtshandlungen des sozialdemo⸗ kratischen Kultusministers Hänisch anerkannt habe, so zeige das ihr Festhalten an dem Grundsatz, Opposition nicht um der Oppo⸗ sition selbst willen zu treiben. Die Berufung des Minister⸗
räsidenten auf Art. 45 der Verfassung, wonach er selbst die Minister ernennen dürfe, sei nur formell richtig. Das ergebe sich ganz klar aus den Kommentaren zur Verfassung. Selbst⸗ verständlich hätte der Ministerpräsident vorher mit den Parteien Fühlung nehmen müssen. Er habe das formelle Recht der Er⸗ nennung nur, wie ein Eisenbahnbeamter berechtigt ist, Fahr⸗ karten zu lochen. (Heiterkeit.) Der Ministerpräsident habe sich aber daran gewöhnt, eine brutale Diktatur aufzurichten. Während die übrigen Ministerien entweder vom Reich abhängig oder reine Vermögensverwaltungen darstellten, zögen sich die letzten Reste politischer Souveränität des Staates zusammen im Ministerpräsidium, dem Innen⸗ und vor allem dem Kultus⸗ ministerium. Gerade im letzteren könne sich die parteipolitische
Stellung des Ministers ungehemmt auswirken, denn ihn störe nicht einmal das Verwaltungsgericht, das noch das Innen⸗ ministerium beschränke. Nur so seien Fälle wie das diktatorische Borgehen im Goslarer Falle möglich. Nur deshalb sei auch das Zentrum von der Verantwortung für die Ernennung Grimmes abgerückt. Grimme solle ja nur die sozialdemokratischen Wähler⸗ listen vergrößern helfen, indem er schon die Schüler beeinflussen lasse. Für die Wirtschaftspartei bestehe kein Zweifel daran, daß das Wirkungszentrum für die Kirche in der Schule liegt. Was sagen die geistlichen Mitglieder des Zentrums zur Berufung Grimmes? (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei.) Und wenn Dr. Lauscher (Zentr.) gesagt habe, das Zentrum lebe nur in einer Arbeits⸗, nicht in einer Gesinnungsgemeinschaft mit den Sozialdemokraten, so komme es doch nicht darauf, sondern auf den Erfolg an, und der zeige sich immer deutlicher in dem Ent⸗ stehen einer sozialistischen Diktatur. Der neue Kultusminister habe 8 viel Eigenschaften verkörpern sollen, nämlich religiöse, ohne die Dissidenten zu verletzen, den Evangelischen genehm zu sein, ohne Herrn Heß zu kränken usw. Da sei es verständlich, daß dieser junge Mann im Hauptausschuß sich ganz verlegen vorstellte mit, der Bemerkung, er habe kein Programm auf Eis gelegt. Und als er schließlich auf den Tisch geschlagen und sich einen Exponenten genannt habe, sei gar kein Tisch dagewesen. Selten sei ein Minister so ungeschickt in sein Amt gestolpert, wie Grimme. Man hätte übrigens schon im Interesse der Wissenschaftler und alten Schulleute, die dem Kultusminister unterstehen einen älteren Mann wählen sollen. Der Begriff des „religiösen Sozialisten“ sei der Wirtschaftspartei überhaupt unverständlich. Aber man müsse Grimme dankbar sein, daß er mit Brutalität bekundet habe, die Partei stehe ihm über dem Staat. Es gehe ja auch im neuen Staat nur den Partei⸗ funktionären gut. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Das Zentrum könne sich nicht freisprechen von der Verantwortung an der Aus⸗ lieferung der Schuljugend an den antireligiösen Sozialismus. Das habe selbst der oberschlesische Zentrumsführer Göbel aus⸗ gesprochen. Die wahren christlichen Belange für beide Kon⸗ fessionen würden von der Wirtschaftspartei wieder in dem Miß⸗ rauensantrag gegen Grimme vertreten, wie seinerzeit in der Zustimmung zum Konkordat. Das Zentrum täte besser, wenn es gleichfalls dem Mißtrauensantrag zustimmte. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.) Abg. Ponsfick (D. Frakt.) begrüßt die Mißtrauensvoten egen den Ministerpräsidenten. Der Nachfolger Beckers sei kein unbeschriebenes Blatt! Wenn er sich als Exponent einer Macht⸗ gruppe bezeichne, so habe er damit nur die Wahrheit gesagt. Ein Minister sollte aber die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Die Sozialdemokratische Partei sei kirchenfeindlich und dürfte den Kultusminister nicht stellen. (Anhaltende Unterbrechungen links.) Unverständlich sei die Haltung des Zentrums! S. ärfste Ver⸗ wahrung müsse man dagegen einlegen, wenn der Ministerpräsi⸗ dent den klaren Beschluß des Landtags hinsichtlich des Polen⸗ abkommens einfach unbeachtet lasse. So glaube er, das Fee behandeln zu können! Das sei seine Demokratie! r ganze deutsche Osten sei gegen dieses Liquidationsabkommen! Polen sei der Todfeind Preußens und werde es bleiben. Man sollte doch ndlich mit dieser heillosen Illusionspolitik Schluß machen! Herr jedel sollte einmal im Jesus Sirach nachlesen, wo es heißt: Liebe Kindlein, lernet das Maul halten! (Schallende Heiterkeit.) Der neue Minister aber werde voraussichtlich mit aller Brutalität den sozialdemokratischen Gedanken in der Schulpolitik durch⸗ führen! Das hochstehende deutsche Schulwesen werde immer mehr nivelliert werden! Ob das Zentrum das auf die Dauer ertragen könne, sei doch recht zweifelhaft. In seiner Stellung zum Polen⸗ abkommen habe der Ministerpräsident offenbar die Balance ver⸗ oren. Er treibe seine Politik nach dem Motto: Was ich nicht koaliieren kann, das sehe ich als Staatsfeind an! (Heiterkeit.)
3 Abg. Kube (Nat. Soz.) erklärte, Minister Grimme habe sich nicht gerade geschickt eingeführt, wenn er sich als Exponent einer politischen Machtgruppe bezeichnet habe. Ein Kultusminister müsse bewußt den nationalen Gedanken in den Vordergrund tellen. Das sei einem sozialdemokratischen Minister nicht möglich! Den politischen Wahrheitsfanatismus des Abgeordneten Heil⸗ mann müsse man bewundern, wenn er erkläre, das Zentrum hätte auch den Abgeordneten König (Soz.) als Kultusminister geschluckt! Dieser Wahrheitsfanatismus mute wie der berühmte Silberstreifen an. (Große Heiterkeit.) Der deutsch⸗polnische Ver⸗ trag schädige die Interessen Deutschlands aufs schwerste. Die Länder hätten die Pflicht, im Reichsrat ihre Interessen zu ver⸗ fechten. Diese Pflicht habe der preußische Ministerpräsident ver⸗ letzt, obgleich es sich beim Polenabkommen doch gerade um preu⸗ scche Angelegenheiten handele. Er verstecke sich aber einfach inter dem Reich! Wie kommt der Ministerpräsident 82 einen Beschluß des Landtags einfach nicht auszuführen? eg mit diesem System! Abg. Lindner (Christl. Soz. Volksdienst); Die Art, wie der Ministerpräsident Herrn Grimme zum Minister ernannt hat, gibt zu ganz erheblichen Bedenken Anlaß. Herrn Becker weinen wir keine Träne nach; 5 Politik hat unsere schärfste Miß⸗ billigung gefunden. Wir begrüßen daher sein Scheiden. Der neue Minister scheint uns angesichts der überwiegenden christ⸗ lichen Mehrheit unserer preußischen Bevölkerung als Sozial⸗ demokrat auch nicht am Platze zu sein. Wir hatten ja nun schon einmal einen sozialdemokratischen Kultusminister, Herrn Adolf Hoffmann. Allerdings war die Wirkung seiner Tätigkeit von der Sozialdemokratie bisher nicht beabsichtigt. Wir müssen an⸗ nehmen und hoffen, daß die Ernennung des Herrn Grimme besser ls jedes andere Mittel weiten Kreisen unserer christlichen ⸗ völkerung endlich einmal die Augen über die wirklichen Verhält⸗ nisse öffnen wird. Wir werden dem Mißtrauensantrag zu⸗ stimmen.
Abg. Jendrosch (Komm.) erklärt, daß seine Parteifreunde ür die Mißtrauensanträge stimmen werden; den Deutschnatio⸗ nalen, die den Dawes⸗Gesetzen zum Teil zugestimmt hätten, müsse r aber die Berechtigung absprechen, heute wegen des Houng⸗
Plans und des damit zusammenhängenden Polenabkommens der Staatsregierung das Mißtrauen auszusprechen. Der Young⸗ Plan, für den auch die Sozialdemokratie eintrete, werde die Lasten des Dawes⸗Plans erhöhen und die an sich schon kata⸗ strophale Lage der deutschen Arbeiterschaft weiter ver⸗ schlechtern, bis sie sich zusammenraffe und dem ganzen System
ein Ende bereite. Alle diese bürgerlichen Verträge werde die Diktatur des Proletariats ersetzen.
Abg. Leonhardt (Wirtsch. P.) verweist auf die Terror⸗ akte der Polen in den ausgeraubten Gebieten gegenüber den deutschen Beamten und Lehrern; es gehöre angesichts dessen sehr viel Mut dazu, dem Liquidationsabkommen mit diesem Staate zuzustimmen, wie es der Ministerpräsident fertig gebracht habe. Der Redner macht außerdem auf die elende Lage der Optanten aufmerksam, die nun statt von Polen, von Reichs wegen ent⸗ chädigt werden müssen. Letzten Endes muß also wiederum der eutsche Steuerzahler büßen; er muß für die Fehler aufkommen, die im Haag gemacht worden sind. (Hört, hört! bei der Wirt⸗ schaftspartei.) Polen hat keine nennenswerten Verpflichtungen mehr. Zur Zeit ist es auffallenderweise sogar die der deutschen Regierung nahestehende Presse, wie das „Berliner Tageblatt“ und die „Germania“, die die allergrößten Bedenken gerade gegen das Polenabkommen zum Ausdruck bringt. Man zweifelt bereits allenthalben an der Annahme dieses Abkommens im Reichstag. Der Ministerpräsident hat den Beschluß des Landtags mißachtet; er verdient das Mißtrauen dieses Hauses.
Damit ist die Besprechung der Mißtrauensanträge ge⸗ schlossen.
In seinem Schlußwort erklärt Abg. Baecker (D. Nat.), das Zentrum, das sonst immer auf einem so hohen Pferde sitze, sei heute doch recht kleinlaut gewesen. Interessant seien die anti⸗ semitischen Anwandlungen des Herrn E die sich in seinem Zwischenruf von der „Judenschule“ kundtäten. (Heiter⸗ keit.) Bei der Ernennung Grimmes habe sich der Minister⸗ präsident gewissermaßen als preußischer Mussolini zu erkennen gegeben, indem er sich auch noch über die Forderungen eines roßen Teils seiner eigenen Partei hinweggesetzt habe. Der Redner betont, er müsse sich mit aller Entschiedenheit gegen die Darstellung der Reichsregierung in der Frage der 2 ½ Milliarden des deutschen Anspruchs wenden. Kampflos seien ungeheure Werte preisgegeben worden. Nehmen Sie alles zusammen: Nach dem Versailler Vertrag würde nun das Polenabkommen die en Hand voll Erde auf den Sarg des deutschen Ostens sein. leberlegen Sie sich, meine Herren, gründlich und gewissenhaft Ihre Stellungnahme! Es ist nicht damit getan, daß man, wie der Abgeordnete Heß heute, einfach überhaupt nicht über diese Angelegenheit spricht. Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.) Helsen Sie in letzter Stunde mit, die Annahme des Polen⸗ abkommens zu verhindern, denn es würde einen entscheidenden Schritt zur tatsächlichen Preisgabe des Deutschtums im Osten bedeuten!
Die Abstimmung über die Mißtrauensanträge, die namentlich ist, erfolgr am Freitag.
Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 12 Uhr: Fort⸗ setzung der zweiten Beratung des Landwirtschaftshaushalts. Schluß gegen 18 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Die vereinigten Reichstagsausschüsse für Auswärtige An⸗ gelegenheiten und für den Haushalt setzten am 18. Februar die vertrauliche Aussprache über den Noung⸗Plan fort. Der Ausschuß ging dann zu den folgenden Punkten des Fragen⸗ komplexes „S S Sicherheiten und Pfänder“ über, für deren Beratung die rtraulichkeit wieder aufgehoben wurde. Ministerialdivektor Dr. Dorn (Reichsfinanzministerium) erklärte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, auf eine Frage von deutschnationaler Seite, daß auch unter dem Young⸗Plan die Verpfändungen für die Dawes⸗Anleihe bestehen blieben, da diese auf den General⸗ bonds beruhten, welche die Grundlage der Anleihezeichnung ge⸗ bildet hätten. Das Verfahren sei aber einer Empfehlung des Young⸗Plans ““ sehr vereinfacht worden. Eine General⸗ ermächtigung, welche die Reichsbank bekommen habe, biete Ge⸗ währ dafür, daß das eingehende Geld sofort in die Kassen des Reiches zurücklaufe. Auf eine Frage des Abg. Dr. Brüning (Zentr.), ob der Voung⸗Plan die Verteilung der Biersteuer auf die Länder verhindere, machte Ministerialdirektor Dorn darauf aufmerksam, daß die negative Verpfändung Ueberweisungen an die Länder, berechnet nach dem Ertrag der Biersteuer, nicht hindere, sondern daß es nur nicht möglich sei, die Biersteuer aus den Händen des Reiches ganz herauszugeben. — Ministerial⸗ direktor Dr. Gaus (Auswärtiges Amt) führte auf eine deutsch⸗ nationale Anfrage nach dem Schiedsgericht aus, daß dieses nach den Londoner reinbarungen von 1924 nur über die Aus⸗ legung, nicht aber über die Anwendung des Dawes⸗Plans zu entscheiden hatte. Nach dem Noung⸗Plan, der dieses Schieds⸗ jericht übernehme, werde die Zuständigkeit dagegen auch auf die eenbehig der neuen Regelung ausgedehnt. Die Zuständig⸗ keit und das Verfahren des Schiedsgerichts seien im Haag näher festgelegt worden. Diese Notwendigkeit habe sich aus der Tatsache ergeben, daß der Noung⸗Plan nicht wie der Dawes⸗Plan eine ver⸗ tragliche Regelung zwischen Deutschland und der Reparations⸗ kommission darstelle, sondern ein Vertrag zwischen Deutschland und den Gläubigerregierung selbst sei. Das Schiedsgericht sei nicht nur für Streitigkeiten Finischen den Gläubigern und dem Schuldner zuständig, auch für Streitigkeiten zwischen den Gläubigern selbst und zwischen diesen und der Internationalen Bank. Die 8 etzung des Schiedsgerichts sei eine pari⸗ tätische. Es bestehe zur Zeit aus einem Amerikaner als Vor⸗ sitzenden, zwei neutralen Mitgliedern (einem Schweden und einem Holländer), einem deutschen und einem fran ösischen Richter. Der Noung⸗Plan F. vor, daß bei allen Proze 8 dem Schiedsgericht ein deutscher Richter angehöre. Ferner sehe das Haager Abkommen vor, daß Streitfragen über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts von der Haager Cour entschieden werden. — Nachdem der Vorsitzende ausdrücklich festgestellt hatte, daß zunächst keine Wortmeldungen zu dem Thema: ‚Schiedsgerichts⸗ verfahren“ vorliegen, v der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth, sein Erstaunen darüber, daß gerade zu diesem für den Poung⸗Plan so außerordentlich wichtigen Punkt die Opposition schweigt. Man möge doch bedenken, daß nach dem Artikel XV alle Streitfragen, die zwischen den Regierungen oder zwischen einer Regierung und der Bank für Internationale
hlungen über die Auslegung und weeaeaen: des Young⸗ lans entstehen, zur endgültigen Entscheidung vor dieses Schieds⸗ kericht mmen. Man muß auch weiter bedenken, welchen Fort⸗ schrin damit der Grundsatz der schiedsrichterlichen Entscheidung von Streitfragen in der en g hat. Die Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit war beispielsweise in den Londoner Vereinbarungen von 1924 noch eine sehr beschränkte. Im Dawes⸗Plan sind lediglich die Streitfragen über die Aus⸗ legung, 8— aber auch Streitfragen über die Anwendung des Plans r Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen worden. Im oung⸗Plan wird der Grundsatz der schiedsrichterlichen Ent⸗ cheidung restlos durchgeführt. Alle Streitfragen, mögen sie recht⸗ liche Auslegung oder die tatsächliche Anwendung des Plans be⸗ tressen, mögen sie zwischen Regierung und Regierung oder zwischen Regierung und Internationaler Bank entstehen, werden endgültig vom Schiedsgericht entschieden. Demnach kommt alles, was nicht den äußersten Fall der Zerreißung betrifft, vor dieses Schiedsgericht. Die Anrufung dieses Schiedsgerichts, das im Rahmen des Young⸗Plans sich durchaus mit der Bedeutung des
permanenten Schiedsgerichts im Haag bege kann, ist eine so
wichtige Angelegenheit, daß man über dieses Schiedsgericht jetzt.
in der Besprechung in den Young⸗Plan⸗Ausschüssen doch nicht einfach ohne Diskussion hinweggehen kann. Dieses Schieds⸗
“
ericht gibt uns ja auch die Möglichkeit, gegen Maßnahmen der nk für Internationale Zahlungen zu intervenieren, wenn mir glauben, daß die Bank für Internationale Zahlungen etwas tut, was gegen den Sinn des Young⸗Plans verstößt. Wenn also die Oppositionsparteien schon kritisieren wollen, warum schweigen sie dann so betroffen, wenn sie an die wichtigste Stelle des Noung⸗ Plans kommen, an diesen großen Fortschritt des Schiedsgerichts- gedankens, an diesen Sicherungsorganismus, der für Deutschland von größter Bedeutung it⸗ Ohne dieses Schiedsgericht im Plane selbst wäre der Noung⸗Plan ee unannehmbar gewesen. — Abg. Graf Westarp (D. Nat.) gab zu, daß die Institution des Schiedsgerichts eine gute und zweckmäßige sein könne; aber das schließe doch noch keinesfalls ein, daß das Schiedsgericht auch wirklich eine Revisionsmöglichkeit für den Young⸗Plan schaffe. Leider gehe eben die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht so weit, daß es beispielsweise erkennen könne, diese oder jene Last sei für Deutschland untragbar, und deshalb habe Deutschland weniger zu zahlen. Darauf komme es aber ganz allein an. — Abg. Dr. Reichert 75 Nat.) nannte die Ausführungen des Reichsministers Dr. Wirth einen Lufthieb gegen die Opposition. Was solle denn beim Schiedsgericht eigentlich die Opposition groß verweilen? Niemals habe die Opposition er⸗ klart, daß sie juristische Schwierigkeiten fürchte. Immer und 18 be sie nur betont, daß wirtschaftliche Gefahren, wirtschaft⸗ iche Schwierigkeiten überall im Young⸗Plan lauerten, die dann zur politischen Katastrophe führen könnten. Die Opposition könne sich also mit einem noch so schönen juristisch ausgearbeiteten und aufgeputzten Schiedsgericht nicht beruhigen. Die wirtschaft⸗ lichen Schwierigkeiten des Doung⸗Plans würden dadurch in keiner Weise behoben. — Abg. von Freytagh⸗Loringhoven (D. Nat.) hielt das vom Reichsminister Dr. Wirth so über alle Maßen gelobte Schiedsgericht für völlig bedeutungslos. Das Schiedsgericht könne nur fungieren in Fragen der Anwendung des Young⸗Vertrags, und hier decke sich der Begriff der An⸗ wendung mit dem Begriff der Auslegung. Es handele sich also lediglich um ein formal⸗juristisches Organ des Young⸗Plans. Daß die juristischen Ausarbeitungen, die im Auswärtigen Amt geschähen, stets gut, tadellos und ordentlich gemacht würden, sei ganz zweifellos. Soviel Kritik man an den sonstigen Maßnahmen des Auswärtigen Amts üben könne, der juristische Sachverständige im Auswärtigen Amt habe immer exakt und gut gearbeitet. Aber das könne doch das Gesamturteil über den YNoung⸗Plan in keiner Weise beeinflussen. Wenn nicht einmal das Formal⸗ Juristische richtig bearbeitet würde, dann würde es sich 5 um einen Skandal handeln. — Abg. Dr. Hoetzsch (Christl. Nat. Arb.⸗Gem.) widersprach hier dem Vorredner. Es sei anzu⸗ erkennen, daß das Hchcdsgericht nicht nur eine formale und sauber gemachte juristische Institution sei, sondern es sei nicht zu verkennen, daß durch die Ausarbeitung des Schiedsgerichts⸗ gedankens im Young⸗Plan ein Fortschritt in der ganzen Repa⸗ rationsregelung gemacht worden sei. Dieser Fortschritt sei fest⸗ zustellen gegenüber der bisherigen einseitigen Tätigkeit der Repa⸗ rationskommission und gegenüber der bisher allmächtigen Stellung des Reparationsagenten. Jedoch könne der Redner darin mit seinem Vorredner übereinstimmen, daß im Auswärtigen Amt die juristische Arbeit stets eine vorzügliche und subtile Arbeit sei. — Nach weiterer Debatte zwischen den Abg. von Frey⸗ nghoven und Grafen Westarp (D. Nat.) einerseits und dem Reichsminister Dr. Wirth andererseits, in der von den Deutschnationalen behauptet wurde, daß die Begriffe Auslegung und Anwendung sich in diesem Rahmen deckten, also das Schiedsgericht mehr eine formal⸗juristische als eine politisch⸗ praktische Bedeutung habe, erklärte Ministerialdirektor Dr. Gaus: Wenn man den Begriff der Auslegung sehr weit fasse, dann könne man sagen, daß sich die Begriffe Auslegung und An⸗ wendung zum großen Teil decken. Aber der Anwendungsbereich der beiden Begriffe sei doch nicht gleich. Es entstehe hier eine ähnliche Differenz wie zwischen Tatfragen und Rechtsfragen. Die rechtliche Ausleguüng und die praktische Anwendungsfrage sei doch zu unterscheiden. Beide stellen Aufgaben des Schiedsgerichts dar. — Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) bemängelte, daß die 26 prozentigen recovery act⸗Abgabe, die einen Bestandteil der früheren Sanktionsbestimmungen bildete, mit in den Young⸗ lan übernommen worden sei. Daß der Gegenwert dieser Ab⸗ gabe der deutschen Reichsregierung in Reichsmark wieder gut⸗ gebracht werden solle, bedeute eine Doppelzahlung und könne als eine Milderung nicht angesehen werden. — Abg. D. Dr. Bredt “ .) sprach ebenfalls sein Befremden aus über die Ver⸗ ängerung dieser alten Reparationsbestimmung und warf die Frag⸗ auf, wie sich die recovery act-Abgabe zu dem geschützten beil der Annuität verhalte und wie sie sich im Falle eines Mo⸗ ratoriums auswirke. Man habe begründeten Anlaß zu der An⸗ nahme, daß diese Abgabe auf jeden ll erhoben werde. — Ministerialdirektor Dr. Dorn (vom eichsfinanzministerium) erklärte: Der Noung⸗Plan 1e hat die Aufrechterhaltung des recovery-act Systems vorgesehen, und zwar vor allem deshalb, weil die Engländer von Anfang an die Entgegennahme von Sachleistungen abgelehnt hatten. Wie sich aus dem Wortlaut der Anlage 7 zum Noung⸗Plan einwandfrei ergibt bilden die Leistungen auf die reparation recovery act einen Bestandteil der Fachke stumn gen Das wird auch von dem vom Dr. Reichert stierten Artikel 3 des neuen deutsch⸗englischen Abkommens be⸗ ftätigt, in welchem die Leistungen aus dem recovery act nur „pari passu mit den Sachleistungen“ zugesagt worden sind. Sie sind wie die Sachleistungen Teile der geschützten Annuität. Im Falle des Transfer⸗Moratoriums sind daher auch mit der Ueber⸗ tragung von Sachleistungen die Leistungen auf die recovery acts rundsätzlich Bei der Neuregelung sind folgende orteile egeni r dem bisherigen Verfahren erzielt worden: nach der bisherigen Regelung mußten wir die Devisen bei der Wirtschaft einziehen. Wir mußten also von Zeit zu Zeit an diese herantreten, um sie zu einer beschleunigten und reichlicheren Devisenablieferung zu veranlassen. Damit war eine dauernde Belästigung der deutschen Wirtschaft verbunden. Weiter waren wir genötigt, dauernd ein Devisendepot im Gesamtwert von 14 Millionen Reichsmark für England und Frankreich bei der Reichskredit⸗Gesellschaft zu unterhalten. Diese 14 illionen bgen nach dem neuen Abkommen endgültig an das Reich zurück. ließlich ist festgestellt worden, daß die Leistungen aus dem reparation recovery act “ auf Grund der jetzt geschlossenen Abkommen bewirkt werden und daß ein Rückfall in die alte Methode einer unmittelbaren Abschöpfung der Devisen aus dem deutschen Export an der Zollgrenze ausge chlossen ist. Einer be⸗ sonderen Behandlung bedarf die Frage nach der Wirkung des recovery act während eines Moraloriums. Nach Anlage 4 des H ist Deutschland aber nicht verpflichtet, onderabkommen für die Zeit des Moratoriums über Sach⸗ leistungen zu eee Nur für den Fall, daß solche Abkommen vorliegen, find entsprechend der Gleichstellung von Sachleistungen und Leistungen aus dem reparation recovery act auch die letzten in dem entsprechenden Verhältnis zu bewirken. Ob es aber dazu kommt, liegt im freien Entschluß Deutschlands, das 83 hat, ob die Vorteile des Sachleistungsabkommens es recht . ie Leistungen aus dem recovery act mit zu übernehmen. 18 schließlich die Frage angeht, ob wirklich Doppelzahlungen auf die reparation recovery acts, d. h. Zahlungen in chsmark und Devisen nebeneinander, vorgenommen werden müssen, so kann Frage verneint werden. Nach der mit der Gegenseite ge⸗ troffenen Pevenbarung werden die im Young⸗Plan vorgesehenen Reichsmarkzahlungen gegen die Devisenzahlungen unmittelbar verrechnet. Die E wird also durch die Zahlung der Devisen von der hlung r Reichsmarkbeträge tatsächlich entlastet. Es folgte nunmehr die Beratung der Novelle zum Bank⸗ ese tz. Dazu seen Staatssekretär Dr. Trendelenburg (vom eichswirtschaftsministerium) folgendes aus: Der vorliegende
Zweite Beilage
—
zanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1930
Berlin, Donnerstag, den 20. Februar
MRiichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
1 Statistik und Volkswirtschaft. 11“
Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 10. bis 15. Februar 1930 für 1000 kg in Reichsmark.
Marktort Handelsbedingung
Wöchentliche *) Notierungen für Brotgetreide
Aachen.. frei Aachen bei Ladungen von mindestens 10 t.. Bamberg.. Großhandelseinkaufspr. ab fränk. Station.. Berlin 2. hc** Braunschweig ab Braunschweieieggg . . Bremen 2). ab Bremen oder Unterweserhafen . “ cif Bremen, russischer Herkunft 22) Breslau.. frachtfrei Breslau in vollen Waggonladungen... Chemnitz. frei Chemnitz in Ladungen von 200 — 300 Ztrn.. Dortmund.. Großhandelsverkaufspr. waggonfr. Dortmund in Wbö26 Dresden.. waggonfr. sächs. Versandstat. b. Bez. v. mind. 10 t Duisburg. . frei Waggon Duisburg 1““ Erfurt.. in Waggonladungen waggonfrei Erfurter oder be⸗ 1u] nachbarter Vollbahnstation ohne Sackk... Frankfurt a. M. Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sackk . era sab ostthür. Verladestatio . Gleiwitz. ab Gleiwitz ohne Sakkk . .. 1“ frei Halle bei Abnahme von mindest. 300 Ztrn. amburg ab inl. Station einschl. Vorvommern.. cif Hamburg, nordamerik. Herkunft 8) ²2) 1 8 südamerik. ö“ ab hannoverscher Station.. waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sa Frachtlage Kassel ohne Sack . . . . .. ab holst. Station bei waggonweisem Bezug öln eieeeeeeeeee. 8 Königsberg Fb885 . Krefeld ab niederrhein. Station... .
8 over arlsruhe Kassel.
K Köln ..
1144“*“*
= „ö
0 baebob 0ùb 95 95 0bùbb0b;b 0 o
Leipzig. prompt frachtfrei Leipzig.. Liegnitz. ab Liegnitz 1““] Magdeburg ab Stationen des Magdeburger Bezirks Mainz . .Großhandelseinstandspr. loco Mainz . Mannheim waggonfrei Mannheim ohne Sack.. 2 München . Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayer. Verladestation. 141.“ Nürnberg .ab nordbayerischer Station .... . . . .. Plauen . Großhandelspr. waggonfr. ab vogtl. Stat.; feine Sorte CE
.„ 9 050990vbb90b90b929 95b2 95ãb92ã 929 222222 22⸗
2. .
Stettin. waggonfrei Stettin ohne Sack.... Stuttgart. Großhandelspreise waggonw. ab württbg. Station. Worms .. b4“4“”“
Würzburg Großhandelseinkaufspr. waggonw. ab fränk. Station
Anmerkungen; *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet w — ¹ g. 1 gerste. — 2²) Angebotspreise. — ⁸) Verzollt. — ⁴) Gute; mittlere Sommergerste nchsch — 9 9— 168 ) Futter, ung Imnasgrie. ostfriesischer 177,5. — ⁷) Pommerscher und schlesischer; rheinischer 175,0. — ⁸) Unverzollt. — ⁹) Notierungen für den laufenden Monat (Abladung im Verschiffungshafen). — ¹0) Manitoba I. — ¹¹) Rosafé. — ¹²) La Plata. — ¹⁸) Braugerste 182,0. — ¹⁴) Sandroggen 159,50. — ¹7) Sommergerste zu Industrie⸗
¹¹) I. Qualität; II. Qualität 1675. — 1¹⁶) Pomm.⸗märkischer. ¹8) Pommerscher. — ¹⁰⁹) Rheinhessische und Ried; pfälzer 200,0.
Berlin, den 19. Februar 1930.
f
v““ 8 8
d0——AO—bdo do—bobdodo —-Ee -OOOOSOUæAbdo
und Futterzwecken 147,5. —
Statistisches Reichsamt. Wagemann.
Kartoffelpreise in deutschen Städten in der Woche vom 10. bis 15. Februar 1930.
b Wöchentliche Städte — Notierungen ¹) ²)
Zahl
Speisekartoffeln
11“ f. 50 kg in RM
je Stärkeproz.
Bamberg.. Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Berlin C Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station.. Breslau .. Erzeugerpreise ab Erzeugerstation.. eve. Großhandelspreise ab Vollbahnstation ...
karlsruhe .waggonweise Frachtlage Karlsruhe... JBZ1.“ .Erzeugerpreise ab holsteinischer Station bei 8 waggonweisem Bezug “
Köln.. . Großhandelsverkaufspreise frei Köln ohne Sack Liegnitz . ab Liegnitz 881 E11““ München 2) .Erzeugerpreise frei Bahnstation . . . . .. Plauen. .. Großhandelspr. waggonfrei ab vogtl. Station E““ Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation Worms. . .bahnfrei Worms “ Würzburg2) ]CErzeugerpreise frei Bahnstation...
¹) In Hamburg und Stettin keine Börsennotierungen, sondern Feststellungen der Handelskammern; i li 1b
Notierungskommission bei der Landwirtschaftskammer; in Liegnitz Feststellungen der M. e,ee 8 Berain htenaes, en vorlagen, ssind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ⁸) Nierenkartoffeln 3,90. — ⁴) Odenwälder Blaue. — ⁵) Industrie; Juli⸗Nieren 4.10. — ⁶) Industrie. — ⁷) Buntköpfige. — ⁸) Rheinische Industrie. — ³) Nichtamtliche Notierungen. — ¹⁰) Brennereikartoffeln, Preis für
Statistisches Reichsamt.
50 kg. — 1¹¹) Gelbfleischige Industrie 2,20. G Berlin, den 19. Februar 1930.
₰₰ 11181
5S8SSSSEsS 8888 ₰
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80,9S0 bo SOo do0. d0. 80 v5 8 IIIIIIIsS ₰
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ℳ
—
b0 — bo S dbo do — — do0do0 — den
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—
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*
Wagemann.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Februar 1930.
Nach dem Jahresbericht der Berliner Hagel⸗ curanz⸗Gesellschaft von 1832, Berlin, für das Geschäftsjahr 1929 hat das Jahr für das deutsche Hagelversicherungs⸗ geschäft im allgememen einen recht ungünstigen Verlauf genommen. Während im Mai und Junt nicht sonderlich schwere, allerdings zahlreiche Hagelschläge niedergingen, waren im Monat Juli nicht nur sehr ausgedehnte, sondern auch außerordentlich heftige Hagel⸗ wetter zu verzeichnen. In den Monaten August und September ließen die Unwetter nach. Die Geschäftsergebnisse waren folgende: Gesamtversicherungssumme 192 395 200 RM gegen 186 413 325 RM im Vorsahr. Gesamtprämie 2 356 161 RM gegen 2 229 189 RM m Vorjahr, Gesamtschäden (einschl. Regulierungskosten) 2 113 079 RM. gegen 1 461 244 RM im Vorjahr. Wenn die Gesellschaft trotz der schweren Schäden einen Gewinn von 69 727 RM ausweist, so erklart sich dies aus der Steigerung der Einnahmen aus Zinsen und Mieten auf 96 754 RM gegen 68 517 RM im Vorjahr. Die Aktionäre erhalten 6 vH als Dividende.
Bern, 20. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ rirchen Nationalbank vom 15. Februar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 7. Februar) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 584 698 (Zun. 630), Golddevisen 358 908 (Abn. 6339), Wechselbestand 84 527 (Abn.
7815), Lombards 38 514 (Abn. 3461), Wertschriften 3120 (Zun. 468), Korrespondenten 26 292 — schrifte (Zun )
Notenumlauf 822 347 (Abn. 26 823) 219 040 (Zun. 18 750), sonstige Pa
(Zun. 9270), Sonstige Aktiven Gelder 34 000 täglich fälli
siven 34 011
(unverändert), e Verbindlichkeiten Zun. 645).
und Briketts
Wagengestellung Gestellt 23 405 W este agen,
am 19. Februar 1930: Rubrrevier: nicht gestellt — Wagen.
für Kohle,
Die Elektrolytkupfernotierun veanse eensger eze 1 89 laut „W. T. B.“ am 20. Februar auf 170,50 ℳ (am 19. Februar au 170,50 ℳ) für 100 kg. — “
der Vereinigung für erliner Meldung des
Speisesette. Bericht der Firma Gebhr. Gause, Berlin, vom 19. Februar 1930. Butter: Die Abschwächung des Marktes 8 So ging Berlin am 18. d. M. um 3 ℳ für den Zent er für alle Qualitäten zurückF. Die Auslandsmärkte Die Konsumnachfrage ist weiterhin recht schwach. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel — Fracht und Gebinde gehen zu Käufers
setzte sich weiterhin fort.
sind weiter nach unten gerichtet.
1,.40 ℳ, abfallende 1,24 ℳ. — Margarine: Die Nachfrage ist als sehr ruhig zu bezeichnen. — Schmalz: Beeinflußt durch die Unsicherheit der Getreidemärkte verlief der Schmalzmarkt in matterer Haltung. Die Preise gaben zwar etwas nach, zeigten dabei aber eine bemerkenswerte Widerstandskraft. Die Konsumnachfrage ist andauernd schwach. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 64 ℳ, amerikan. Purelard in Tierces 66 ℳ, kleinere Packungen 66,50 ℳ Berliner Bratenschmalz 72 ℳ, deutsches Schweineschmalz 82 ℳ, Liesenschmalz 79 ℳ. “
Telegraphische Auszahlung.
8 8 20. Februar 19. Februar v111““ Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. 1,576 1,580 1,588 1,592 Canada .1 kanad. 5 4,164 4,172 4,161 4,169
airo 1 Fgppt. Pfd.] 20,865 20,90e5 20,87 20,91 Konstantinopel 1 türk. 1,890 1,894 1,898 1,902 London 12 20,345 20,385 20,351 20,391 New YVork 1 ⅔ 4,186 4,194 4,1885 4,1965 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,466 0,468 0,471 0,473 Uruguau 1 Goldpeso 3,666 3,674 3,666 3,674 Ahnree., 100 G
otterdam . ulden 1 167,83 168,17 167,92 168,26
Athen 100 Drachm. 5,415 5,425 5,415 5,425 Brüssel u. Ant⸗
werpen 100 Belga 58,28 58,40 58,30 58,42 Bucarest 100 Lei 2,489 2,493 2,489 2,493 Budapest 100 Hengs 73,12 73,26 73,145 73,285 Danzig 100 Gulden 81,32 81,48 81,33 81,49
elsingfors 100 finnl. uM 10,53 10,55 10,533 10,553
talie 100 Lire 21,905 21,945 21,90 21,94 Jugoslawien 100 Dinar 7,371 7,385 7,371 7,385 Kaunas, Kowno 100 Litas 41,855,, 41,935 41,855 41,935 Kopenhagen . 100 Kr. 112,02 112,24 112,05 112,27 Li —— und SeFree
porto. . scudo 18,88 18,92 18,84 18,88
Oslo 100 Kr. 111,87 112,09 111,93 112,15 Paris. 100 Frcs. 16,37 16,41 16,375 16,415
rag . 100 Kr. 12,394 12,414 12,397 12,417
eykjavik (Island) 100 isl. Kr. 91,91 92,09 91,91 92,09 e 100 Latts 80,64 80,80 80,64 80,80
Schweiz .. .. 100 Frcs. 80,72 80,888 80,76 8092
Sofia.. 100 Leva 3,027 3,033 3,027 3,033 Spanien 100 Peseten 52,30 52,40 51,75 51,85 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 112,27 112,49 112,29 112,51 Talinn (Reval, Estland). 100 estn. Kr. 111,49 111,71 111,49 111,71 Wien 100 Schilling! 58,92 59,04 58,93 59,05
usländische Geldsorten und Banknoten.
—
20. Februar 19. Februar Geld Brief Geld Brief 20,47 20,55 20,47 20,55
ür — ügr Sess 8s Rüch 4,20 4,22 4,20 4,22
1 8 4,165 4,185 4,167 4,187 56 4,161 4,181 4,16 4,18 Pap.⸗Pes. 1,54 1,56 1,565 1,585 Kilreis 0,44 0,46 0,445 0,465 — — 4,13 4,15 20,31 20,39 20,31 20,39 2 20,31 20,39 20,31 20,39 türk. Pfd. q.“ — — 100 Belga 58,20 58,44 — —
Sovereigns..
20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1 Argentinische . 1 2 Brasilianische. 1 Canadische 1 Englische: große 1 1 u. darunter 1 Türkische 1 Belgische.. Bulgarische. 100 Leva — gn Dänische. 100 Kr. 111,78 112,22 111,90 112,34 Danziger 100 Gulden 81,19 81,51 — —
Milr kanad. 5 L.
L
Estnische 100 estn. Kr. — innische. 100 finnl. ℳ — — — — ramgosische.. 100 gres. 16,395 16.455 16,40 16,46 olländische.. 100 Gulden 167,51 168,19 167,63 168,31 talienische:gr. 100 Lire 21,95 22,03 21,95 22,03 100 Lire u. dar. 100 Lire 21,99 22,07 21,99 22,07
Fegoslewüsche .100 Dinar 7,30 7,32 7,30 7,32 ettländische.. 100 Latts 80,16 80,48 — —
Littauische 100 Litas 41,57 41,73 — —
Norwegische.100 Kr. 111,70 112,14 111,78 112,22
Oesterreich.: gr. 100 Schilligng — — 58,83 59,07 100 Sch. u. dar. 100 Schilling] 58,96 59,20 58,98 59,22
Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2,465 2,485 2,465 2,485 unter 500 Lei 100 Lei — — — —
S wedische . .100 Kr. 112,03 112,47 112,13 112,57
Schweizer:große 100 Fres. 80,64 80,96 80,68 81,00 100 Fres. u. dar. 100 Fres. 80,76 81,08 80,76 81,08
Spanische ...100 Peseten 52,14 52,36 51,89 52,11
Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 100 Kr. 12,35 12,41 12,352 12,412 500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,35 12,41 12,352 12,412
Ungarische 100 Pengö — les be
„Berlin, 19. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie, und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffe * 0,41 bis 0,45 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0, is 0,52 ℳ, Gerstengrütze 0,35 bis 0,37 ℳ, Haferflocken 0,37 bis 0,39 ℳ, Hafergrütze 0,42 bis 0,44 ℳ, Roggenmehl 0⁄11 0,27. bis 0,29 ℳ, — 0,44 bis 0,46 ℳ, Hartgrieß 0,51 bis 0,53 ℳ, 000 Weizenmehl 0,32 ½ bis 0,42 ½ ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,41 bis 0,46 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,46 bis 0,57 ℳ. Speiseerbien, kleine 0,30 bis 0,32 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 0,31 bis 0,36 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,37 bis 0,46 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 0,48 bis 0,54 ℳ, Langbohnen, ausl. 0,66 bis 0,74 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 0,56 bis 0,68 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,68 bis 0,82 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 0,83 bis 1.08 ℳ, Kartoffelmehl, superior 0,32 bis 0,33 ℳ. Makfkaroni Hartgrießware, lose 0,86 bis 0,95 ℳ. Mehlschnittnudeln, lose 0,66 bis 0,76 8 Eierschnittnudeln. lose 0,84 bis 1,42 ℳ, Bruchreis Me bis 0,35 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,37 bis 0,38 ℳ,
iam Patna⸗Reis, glasiert 0,48 bis 0,57 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,54 bis 0,73 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,50 bis 1,52 ℳ,
Lasten — war am 18. Februar: 1a Qualität 1,55 ℳ, IIa Qualität
Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 0,93 bis 0,94 ℳ, Bosn.