1930 / 47 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Feb 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Moskau, 22. Februar. (W. T. B.)

000 engl. Pfund 943,55 G., 945,43 B.,

94,53 B.,

London, 22. Februar. (W. T. B.)

Silber auf Lieferung 19,75.

Frankfurt a. M., 22. Februar.

133,00, Cement Lothringen ann 96,50. Holzverkohlung —,—, Hamburg, 22. Februar.

Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte

Privatbank T 155,50, Vereinsbank T 133,00, Lübeck⸗

,00, Schantungbahn 45,00*), Hamburg⸗Amerika Paketf. T

99 50, Hamburg⸗Südamerika T 168,00, Verein. Elbschiffahrt 15,00, Calmon Asbest 17,00, Anglo⸗Guano 52,00, Neu Guinea 390,00, Otavi

Sloman Salpeter 75,00.

(W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗

Gummi 79,00. Alsen Zement —,—, Nobel T 78,25, Holstenbrauerei 170,50, Minen 57,00. Freiverkehr:

) in Goldmark.

Wien, 22. Februar.

bundsanleihe 106,20, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % ahn 5,80, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 131,50, ürkenlose 24,25 Wiener Bankverein 21,00, Oesterr. Kreditanstalt

51,00, Oesterr. Kreditanstalt 1927 —.—, Staatsbahnaktien 34,70, 28,50, Brown Boveri 170,50,

bvohlen —,—,. Krupp A.⸗G. 7,25, Prager Scheidemandel —,—,

rente 1,40. Amsterdam, 22. Februar. 288,00, Amer. Bemberg Certif. A

Certif. B 21,00, Glanzstoff Vorzugs 65,00, Amerikan. Kali⸗Industrie —,—, Nordd. Glanzstoff —,—,

—,—,

Elbe Union —,—, Siemens⸗Halske —,—, Westf. Elektr. Anl. 101,50, 96,25 6 % Preuß. Anleihe 1927 —,—.

1000 Reichsmark 46,33 G., 46,43 B.

Wertpapiere. (W. T. B.) Frankft. Hyp.⸗ ank 140,00, Oesterr. Cred.⸗Annt. 29,80, Aschaffenburger Bunwavier 75,00, Dtsch. Gold u. Silber 148,00, Frankf. Masch. Pok. 40,00, Hilpert Armaturen 110,00, Pb. Holz⸗ Wayß u. Frevptag 85,25.

(W. T. B.)

Dynamit A.⸗G. —,—, Siemens⸗Schuckert 186,75, Alpine ö Felten u. Guilleaume 59,00,

issen —,—, Steyr. Werke (Waffen) 4,51, Skodawerke 386,00 Steyrer Papierf. Leykam Josefsthal —,—, ,71, Mairente —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,—, Kronen⸗

(W. T. B.) Amsterdamsche Bank 192,75, Rotterdamsche Bank 113,75, Deutsche Reichsbank, neue Aktien Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Glanzstoff common 19,75, Wollkämmerei Montecatini 258,00, Deutsche 7 % Deutsche Reichsanleihe 104,00, ,—. 6 ½ % Kölner Stadtanleihe 92 ⅞, Arbed 105 ⅓, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. —,—, 6 ½ % 7 % Verein. Stahlwerke 83,75, Rhein.⸗ 7 % Deutsche Rentenbank C. v. Obl.

(In Tscherwonzen.) 1000 Dollar 194,15 G.,

Si S 15 esca2se gresenelse

(Schlußkurse.) [Die

sind Terminnotierungen.] Halle

Dortmund Nordd. Lloyd T 103,25,

I“

Fohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat FJanuar 1930.

Januar

Steinkohlen Braunkohlen

Preßtohlen aus

Preßkohlen Braunkohlen

aus Steinkohlen

Oberbergamtsbezirk: Breslau, Niederschlesien Breslau, Oberschlesien.

Bonn ohne Saargebiet .

1 021 464

³) 6 283 829

235 092 10 447 896 4 499 046

¹)² 1 1141 666

274 822

209 273

1 546 241 23 768

1 054 002

Harburg⸗Wiener Dynamit

ünchen Bayreuth

Rudolfs⸗ Amberg

Preußen ohne Saargebiet 11114*

Berginspektionsbezirk: Nünche

Zweibrücken E

12 039 431 12 583 127

14 020 030 13 106 822

122 899 22 185 54 105

3 231 526 2 955 856

2 833 284 2 968 892

Ungar. Kreditbank —,—, A. G. G. Union 8-1. Zwickau Rimamurany 102,00, t

Aprilrente

Bavern ohne Saargebiet Vorjahr

Bergamtsbezirk .

Stollberg i. ... Dresden (rechtselbisch) Leipzig (linkselbisch).

199 189 189 263

171 769 162 901 165 048

30 686 812 797

4 589 2 170 1 128

Baden.

Amer. Bemberg

7 7

86,00, Vereinigte Anhalt

Bank Akt.⸗Zert.

Thüringen . Amerikan. Hessen 8

Uebriges Deutschland

Vorjahlt

raunschweig

0

977 845 1 070 878

365 356 972 395

464 133

65 225 175 000 86 849 12 325

7 887 6 641

25 446 7 494

235 206 265 608

191 382

41³3

38 491 E.“

46 853 22190

7 % Stadt Dresden 7 % Rhein⸗

Deutsches Reich ohne Saargebiett. .

Deutsches Rei Deutsches Rei

(ohne Saargebiet): 1929

(jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet): 1913 Deutsches Reich (alter Gebietsumfang): 1913

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Das Erlöschen om Schlacht⸗ und Viehhof in amtlich gemeldet worden.

der Maul⸗ und Klauenseuche ist Dresden am 21. Februar 1930

9

Berlin, den

*) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zu

¹) Davon Ruhrgebiet (rechtsrheinisch): 10 376 742 t 1 1 558 257 t

(linksrheinisch):

8 8

14 007 672

14 766 313 7 375 566 7 375 566

. 14 397 984

13 490 298 12 166 686 16 536 115

* z. T. geschätzt.

zusammen: 10 934 999 t

21. Februar 1930.

3 299 262

3 018 888 2 504 504 2 724 871

unter „Uebriges Deutschland“ nachgewiesen. ³) Davon aus Gruben links der Elbe: 3 876 132 t.

3 311 752

3 526 656 1 771 197 1 771 187

407 023

Statistisches Reichsamt.

Gffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,. 2. Zwangsversteigerungen. 3. Aufgebote, 4 Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

11

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 6

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien. 9. Deutsche

10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherung

13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

103222] Beschluß. Ign der Aufgebotssache Buchdruckerei⸗ besitzer Julius Kahn, Frankkfurt a. M., Heiligkreuzgasse 15, wird die Zahlungs⸗ sperre vom 26. Juni 1929 bezüglich G.M 1000, 8 % Frankfurter Hypotheken⸗ ank Goldpfandbrief Reihe III Lit. 1 à 1000 GM Nr. 5585 Lit. C aufgehoben und das Aufgebotsverfahren eingestellt, da nach den Angaben des Antragstellers der Goldpfandbrief wiedergefunden worden ist. Die entstandenen Kosten des Ver⸗ fahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Frankfurt a. M., 10. Januar 1930.

Amksgericht. Abt. 16.

[103225 Das Amtsgericht Bremen hat am

18. Februar 1930 folgendes Aufgebot

erlassen: Auf Antrag des Kaufmanns

Ferdinand von der Brake in Pfaffendorf

bei Koblenz. Emser Straße Nr. 137 bei

Hammes, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen Ferdinand v. Brake, Plaffendorf bei Koblenz, Emser Str. 149, ausgestellten und gegenwärtig ein Gut⸗

haben von RM 748,— nachweisenden

Einlegebuchs Nr. 66 420 der Sparkasse

in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens

in dem auf den 9. September 1930,

vormittags 9 Uhr, anberaumten, im

Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84.

stattfindenden Aufgebotstermin unter An⸗

meldung seiner Rechte das bezeichnete

Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es

für kraftlos erklärt werden wird.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [103224] Aufgebot.

Der Bürovorsteber Paul Golly in Frankenstein als Verwalter des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanne Oswald Brauner in Frankenstein hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen, am 26. August 1929 in Olbersdorf aus⸗ gestellten und am 1. Oktober 1929 fällig gewesenen Wechsels über 97,50 RM, der von dem Kaufmann Oswald Brauner in Frankenstein ausgestellt und von ihm auf den Gasthofbesitzer Franz Herrmann in Olbersdorf gezogen und von diesem angenommen worden war, zahlbar beim Gasthofbesitzer Franz Herrmann in Olbers⸗ dorf beantragt. Der Inbaber der Ur⸗ kunde wird aufgesordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗

neten Gericht, Zimmer Nr. 6, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankenstein, den 13. Februar 1930.

Amtsgericht.

[103223] Aufgebot.

Die Deutsche Bank und Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin W. 8, Mauerstr. 39, vertreten durch ihren Vorstand, ebenda, hat das Aufgebot folgender Wechsel: Nr. 2 RM 800, Nr. 166 RM 850,—, Nr. 175 RM 500,—, sämtlich zahlbar am 10. Juni 1929, Aussteller: Firma Reinhold Schröther, Berlin, Bezogener: Firma Carl Noll, Frankfurt a. M., beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf dem 19. September 1930, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Starkestr. 3, Zimmer 10, anbe⸗ raumten Autgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden érfolgen wird.

Frankfurt a. M., 8. Februar 193

Amtsgericht. Abt. 16.

[103226] Aufgebot. Der Landwirt Hermann Langerwisch in Großmangelsdorf, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Moeller in Jerichow, hat das Aufgebot der Gläubiger der im Grund⸗ buch von Großmangelsdorf Band 1 Blatt 1 in Abtl. 3 unter Nr. 4 für die Geschwister Anna, Dorotbee und Marie Dorothee Langerwisch eingetragenen Hypo⸗ theken von je 120 Talern und einen Hochzeitsteil beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Juni 1930, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ibr Ausschluß erfolgen wird. Jerichow, den 14. Februar 1930. Das Amtsgerichtt.

8

[(1032271 Aufgebot. ““

Die Witwe Anna Kuppke geb. Schoeagl in Marienburg, Prozeßvertreter: Rechts⸗ anwälte Diegner und Dr. Haeusler in Marienburg, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs über den für die Frau Anna Kuppke geb. Schoegal in Marienburg im Grundbuch des Grundstücks Marienburg Blatt 56 und Blatt 158 in Abt. III

Nr. 51 bzw. Nr. 37 eingetragenen Betrag

von 5000 Reichsmark alter Währung be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Mai 1930, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ Halegeng widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Marienburg, den 10. Februar 1930.

[103228] Aufgebot. Der Stellbesitzer Claus Reitmann aus Westersode, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Warlich in Osten, hat das Auf⸗ ebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ brieis über die im Grundbuch von Wester⸗ sode Band VI Blatt 203 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Altenteiler Johann Haack in Westersode eingetragene und an die Sparkasse der Samtgemeinde Lamstedt zu Lamstedt abgetretene, mit 4 vom Hundert jährlich verzinsliche Darlehnshypothek von 1500 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtegericht Osten, den 19. Februar 1930

[103229] Aufgebot. Kaufmann Guido Reichmann in Säckingen hat beantragt, die verschollene Heizer Ernst Müller Ehefrau Mathilde geb. Thomann, zuletzt wohnhaft in Säckingen, für tot zu erklären. Die Genannte wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, 7. Ok⸗ tober 1930, vormittags 11 ¾ Uhr, vor Bad. Amtsgericht Säckingen, II. Stock. Zimmer Nr. 21, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Alle, die Aus⸗ kunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen geben können, werden aufge⸗

ffordert, dies spätestens im Aufgebotstermin

dem Gericht anzuzeigen. Geschäftsstelle Bad. Amtsgerichts.

[103231]1 Bekanntmachung.

Alle diejenigen, die Anzprüche gegen den Nachlaß des am 6 Oktober 1928 in Wien verstorbenen Zisterzienserordensmitgliedes Paul Schweykart, geb 3. Februar 1849 in München erheben, werden aufgefordert. ihre Anprüche unter Beifügung der Belege spätestens am 30. April be beim

““

8

Nachlaßgericht München, Amtsgebäude am Mariahilfplatz 17a, Zimmer 189, anzumelden. 8 München, den 18. Februar 1930. Amtsgericht München, Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht.

[103232]

Durch Ausschlußurteil vom 14. Fe⸗ bruar 1930 ist der am 24. Januar 1929 in Wölfelsdorf von Emil Exner in Wölfels⸗ dorf ausgestellte Wechsel über 70 RM, fällig am 24. April 1929, Bezogener Klempnermeister Josef Grüger in Wölfels⸗ dorf, Girant Josef Stenzel in Groß Kunzendorf, für kraftlos erklärt worden.

Neisse, den 14. Februar 1930. Amtsgericht. 6 F 21/29/4.

1103233]

Durch Ausschlußurteil vom 15. Februar 1930 ist nachbezeichnete Urkunde für kraftlos erklärt: Der Hypothekenbrief vom 14. April 1902 über die im Grundbuch von Braun⸗ schweig Band 17 B Blatt 12 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 1 für den Fabrik⸗ direktor Robert Pasch hier eingetragenen Darlehnshypothek von 16 000 ℳ.

Braunschweig, den 15. Februar 1930.

Das Amtsgericht. 23.

[103234] 1“

Durch Ausschlußurteil hiesiger Stelle vom 7. Februar 1930 ist der über die im Grundbuch von Remscheid Band 160 Blatt 6289 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 70 000 gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt. 7 E 14/29.

Amtsgericht Remscheid. Abt. 7.

[103237] Bekanntmachung.

Die am 10. November 1913, am 27. September 1918 und am 22. März 1928 erteilten Ausfertigungen des vom Notariat Wertheim I als Nachlaß⸗ gericht am 22. Dezember 1911 G. T. B. Nr. 7427 erteilten Erb⸗ scheins auf Ableben des Privatmanns Paul Rolin in Gamburg werden für kraftlos erklärt.

Wertheim, den 11. Fehruar 1930.

Bad. Notariat I als Nachlaßgericht.

[103236] 8

Durch Ausschlußurteil vom 10. Fe⸗ bruar 1930 wird die verschollene Fran⸗ ziska Hotarek, geb. Krawal, geboren

am 4. April 1864 zu Hluboky Gm. Pfarr⸗.

amt Jinosow, Tschechoslowakei, zuletzt wohnhaft 8 Broackel, für tot erkle Amtsgericht Döortmund.

[103235] b .

Durch Ausschlußurteil vom 11. Fe⸗ bruar 1930 8 der verschollene Kriegs⸗ freiwillige ernhard Karl Franz Tabbert aus Wolgast, geboren am 18. September 1898 zu Wo gast, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 10. Januar 1920 E“

Wolgast, den 11. Februar 1930.

Amtsgericht.

uwebfvri RedEemnaxaexxxxsxaxdxexerwiSRcSge Resen

4. Leffentliche Zuftellungen.

[103238] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Tablack geb. verae in Trunz, Kreis Fennß⸗ Peas bevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kuhn in Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Emil Tablack, früher in Trunz, auf Ehescheidung aus § 1567 Abf. 2 Z. 2 B. G.⸗B. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 15. 4 Abf. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Elbing auf den 16. Mai 1930, vormittags 9 Uhr, mit der T sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 2 R 29/30.

Elbing, den 18. Februar 1930.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32 Sechs Beilagen (einschließlich Börsenberlage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

8

. gültig.

irut außer Kraft.

.Erscheint an jedem Wochentag abends. vierteljährl Bestellungen an, in Berlin 8W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.

9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

Beilagen kosten 10 ℛ. des

d a Betrages

telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin

2 Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 £ℳ, einer drei Geschäfts

espaltenen Einheitszeile 1,85 . Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge Worte etwa durch Sperr⸗ oder dur ettdruck (zweimal unter⸗

bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zu⸗ lassungskarten. 1“ 8 Aufhebung der Zulassung eines Bildstreifens. 8

Dem Königlich niederländischen Wahlkonsul in Oldenburg, Friedrich Strackerjan, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

8 1

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten.

1 1. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 815 vom 23. Januar 1930 „Der Karawanenführer von Oklahoma“ sind ab 25. Februar

930 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 10. Februar 1930 unter Prüfnummer 25 033 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig.

2. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 880 vom 24. Januar 1930 „Der weiße Teufel“ sind ab 26. Februar 1930 ungültig. Nur die durch erneute Zulastung des Bildstreifens vom 11. Februar 1930 unter Prüfnummer 25 053 mit gleichem Haupttitel erteilten Zu⸗ lassungskarten sind gültig.

3. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 551 vom 17. De⸗ zember 1929 „Die goldene Hölle sind ab 28. Februar 1930 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 13. Februar 1930 unter Prüfnummer 25 071 mit gleichem Haupttitel erteilten Zulassungskarten sind gültig. 8 4. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 641 vom 31. Dezember 1929 „Ludwig II., König von Bayern“ sind ab 1. März 1930 un⸗ Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 14. Februar 1930 unter Prüfnummer 25 088 mit gleichem Haupt⸗ titel erteilten Zulassungskarten sind gültig. . 5. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 675 vom 6. Januar 1930 „Im Schatten von Paris. Die Ratte von Paris“ sind ab 4. März 1930 ungültig. Nur die durch erneute Zulassung des Bildstreifens vom 15. Februar 1930 unter Prüfnummer 25 057 mit dem neuen Haupttitel „Im Schatten von Paris“ sind gültig. 1 6. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 546 vom 19. Dezember 1929 „Madonna im Fegeteuer“ sind ab 26. Februar 1930 ungültig, wenn sie nicht den neuen Haupttitel „Madonna im Fegefeuer. Mein Herz gehört Dir“ tragen. . 7. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 759 vom 13. Januar 1930 „Vorspannfilm: Madonna im Fegefeuer“ sind ab 26. Februar 1930 ungültig, wenn sie nicht den neuen Haupttitel „Vorspannfilm: Madonna im Fegefeuer. Mein Herz gehört Dir“ tragen. 8. Die Zulassungskarten Prüfnummer 24 854 vom 27. Januar 1930 „Das Haus der tausend Leiden“ sind ab 27. Februar 1930 un⸗ gültig, wernn sie nicht den neuen Haupttitel „Gehetzte Maochen“

8

erteilten Zulassungskarten

Berichtigung bzw. Ergänzung.

In der Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin im „Deutschen Reichsanzeiger“ vom 15. Februar 1929 Nr. 39 muß es unter lfd. Nr. 7 hinter „Prüfnummer 23 007 vom 24. Juli 1929“ noch heißen „Herrin der Liebe“. Berlin, den 21. Februar 1930. 8 Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. 8 Zimmermann.

Die von der Filmprüfstelle Berlin am 1. September 1928

Nr. 19 962 ausgesprochene Zulassung des Bildstreifens

normalen Geburt in der Klinik“ Der Bildstreifen darf nur noch in ge⸗ schlossenen Vorführungen vor Angehörigen der Heilberufe und Studierenden der Medizin sowie vor Hebammen und ähnlichen

„Die Leitung der

Gruppen vorgeführt werden.

1. Die von der Filmprüfstelle Berlin unter Nr. 19 962 aus⸗ gestellten Zulassungskarten verlieren mit dem 10. März 1930 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht berichtigt sind und das Aus⸗ stellungsdatum vom 24. Februar 1930 tragen.

Berlin, den 24. Februar 1930. Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

8 8 8 8 1 Der Reichsrat hält Donnerstag, den 27. Februar 1930, 6 Uhr nachmittaas. im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Deutscher Reichstag. 130. Sitzung vom 24. Feberuar 1930. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger'.)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste der Gesetz⸗ entwürfe zur Verlängerung der Geltungsdauer des ieterschutzgesetzes und des Reichs⸗ mietengesetzes bis Ende 1932. In Verbindung damit werden die von der .* aftspartei und der Deutschen Volkspartei eingebrachten Gesetze zur Regelung des Mietwesens, ferner die Anträge der Kommunisten und der Wirtschaftspartei auf Aufhebung der Haus⸗ zinssteuer, auf Aufstellung eines das gesamte Reich eltenden Bauprogramms und der sozialdemokratische Antrag auf Ausdehnung der allgemeinen Volkszählung auf Feststellungen in Wohnungsfragen beraten.

Reichsarbeitsminister Dr. Wissel: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reichsregierung schlägt die Ver⸗ längerung des Reichsmietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes bis zum 30. Juni 1932 vor. Die Gründe hierfür sind die gleichen, die auch für die letzte Verlängerung dieser beiden Gesetze im Jahre 1927 maßgebend waren. Die beiden Gesetze müssen in Kraft bleiben, bis das Angebot an Wohnungen, insbesondere an mittleren und kleineren Wohnungen, der Nachfrage entspricht. Diese Voraussetzung ist heute noch keineswegs erfüllt.

Die Wohnungsnot ist zwar durch die Bautätigkeit der letzten Jahre in einzelnen Teilen des Reichs gemildert worden. Sie ist jedoch noch eine so allgemeine, vor allem in den größeren Städten, daß in absehbarer Zeit an eine Behebung leider nicht zu denken sein wird. Nach der Reichswohnungszählung des Jahres 1927 waren damals rund 1 Million wohnungslose Familien vorhanden. Vom Statistischen Reichsamt wird an⸗ genommen, daß diese Zahl sich Ende des vergangenen Jahres auf etwa 700 000 bis 750 000 vermindert hat.

Aber es wäre falsch, wollte man annehmen, daß auch eine entsprechende Anzahl Neubauwohnungen erforderlich wäre. Aus wirtschaftlichen und sonstigen Gründen ist nur ein Teil der wohnungslosen Familien als tatsächlich wohnungsuchend anzu⸗ sehen. Diese Zahl wird auf mindestens 400 000 Familien zu schätzen sein. In dieser Höhe würde also auch ein Fehlbedarf an Wohnungen vorhanden sein, und zu diesem Fehlbedarf käme noch der jährliche Zuwachsbedarf von rund 225 000 bis 250 000 wohnungsuchenden Haushaltungen hinzu.

Bei dieser großen Zahl handelt es sich nur um die im eigent⸗ lichen Sinne wohnungslosen Familien. Es darf jedoch nicht übersehen werden, daß, wie die Wohnungszählung ergeben hat, auch in großem Maßstab ein Wohnungselend besteht, dessen Be⸗ seitigung mit eine der Aufgaben der Wohnungspolitik sein muß. Die Mitteilungen des Statistischen Reichsamts haben uns hier ein überaus reiches Zahlenmaterial gegeben, vor allem über die üͤberfüllung der Wohnungen und die besonders ungünstigen Wohnungsverhältnisse der kinderreichen Familien.

Was die Üüberfüllung anbelangt, so waren in den Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern rund 490 000 Wohnungen mit 3,2 Millionen Bewohnern überfüllt. Als überfüllt wurde hierbei eine Wohnung dann angesehen, wenn auf einen Wohnraum ein⸗ schließlich Küche und Kammer mehr als zwei Personen entfielen. Für alle Gemeinden wird man bei sehr vorsichtiger Schätzung mit einer Gesamtzahl von mindestens 750 000 überfüllten Woh⸗ nungen rechnen können.

Besonders ungünstig sind die Verhältnisse der kinderreichen Familien. Bei der Reichswohnungszählung wurden in 45 deut⸗ schen Großstädten rund 280 000 kinderreiche Familien mit 1 346 000 Kindern festgestellt. Als kinderreich sind hierbei Familien mit vier und mehr Kindern angesehen, bei denen mindestens ein Kind unter 18 Jahr alt war. Bei diesen Familien besteht das Wohnungselend besonders darin, daß sie gezwungen sind, in stark überfüllten Wohnungen zu leben. Nahezu die Hälfte der kinderreichen Familien, nämlich 43,1 vH, wohnen in Kleinwohnungen, das heißt in Wohnungen mit ein bis drei Räumen, wobei die Küche als Raum gerechnet ist. Ein erheblicher Teil der kinderreichen Familien ist trotz der sehr be⸗ engten Wohnungsverhältnisse noch gezwungen, durch Unter⸗ vermietung die Kosten für die Wohnung zu senken. Von den kinderreichen Familien, die im Besitz einer eigenen Wohnung sind, hat jede achte Familie, oder rund 13 vH, Untermieter auf⸗ genommen.

Schon früher habe ich an dieser Stelle auf den Irrtum hin⸗ gewiesen, der bei der Beurteilung der im Besitz von Einzel⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind

1 Posftscheckkonto: Berlin 41821.

personen stehenden Wohnungen immer wieder auftritt. Man meint, daß überhaupt keine Wohnungsnot vorhanden sei, sofern nur eine richtige Verteilung der vorhandenen Wohnungen erfolge In Wirklichkeit liegen aber die Verhältnisse vollständig anders Bei einer Sondererhebung, die das Statistische Reichsamt in 27 Großstädten vornahm, hat sich herausgestellt, daß sich d. Einzelpersonen mit eigener Wohnung fast durchweg im vor geschrittenen Lebensalter befinden, und daß sie sich zumeist aus verwitweten Frauen zusammensetzen. Vier Fünftel der Einzel personen, die eine eigene Wohnung haben, sind über 45 Jahre alt, drei Viertel sind weiblichen Geschlechts, 71 vH aller Einzel personen sind verwitwet oder geschieden. Vorwiegend sind es ältere Personen, die seit vielen Jahren einen eigenen Haushalt haben. Hier eine Aenderung zu verlangen, nach einer ander weitigen Verteilung zu rufen, würde tatsächlich nur heißen, daß man zur angeblichen Beseitigung der Zwangswirtschaft eine vie umfassendere Zwangsbewirtschaftung einführt. Im übrigen bitte ich auch den wesentlich anderen Altersaufbau der deutschen Be völkerung gegenüber der Vorkriegszeit zu beachten. Das durch schnittliche Lebensalter des deutschen Volkes ist heute um 9 Jahr größer, als es in der Vorkriegszeit im Jahre 1913 gewesen ist 8 Das liegt einmal an dem veränderten Altersaufbau durch den Krieg, und zum anderen liegt es in der verminderten Säuglings⸗ sterblichkeit begründet. Wenn das Lebensalter in diesem Ausmaß durchschnittlich pro Einwohner um 9 Jahre gestiegen ist, dan darf man sich nicht wundern, daß auch die älteren Personen mit eigenem Haushalt nun soviel länger im Besitz der Wohnungen sind 8

Im übrigen aber ist durch die Erhebungen des Statistischen 1 Reichsamts auch festgestellt worden, daß der Mindestanteil der Einzelpersonen mit eigener Wohnung an der Gesamtzahl der Wohnungen in der Vorkriegszeit 7,8 vH betrug, während e heute in den Städten mit 5000 und mehr Einwohnern 10,1 be⸗ trägt. Das ist ein Unterschied von 2,3 vH. Wie man angesicht dieser Tatsache behaupten kann, daß die Wohnungsnot darau zurückzuführen sei, daß soviel Einzelpersonen im Besitz eigener Wohnungen seien, ist mir ganz unverständlich.

Bei den geschilderten Wohnungsverhältnissen würde eine Beseitigung der Zwangswirtschaft zu den schwierigsten Folgen führen. Bei Aufhebung der Zwangswirtschaft würde natürlich der Vermieter wieder das Recht erhalten, die Wohnung zu kündigen und sie an einen beliebigen Wohnungsuchenden zu ver⸗ mieten. Die Zuweisung der Mieter durch das Wohnungsamt würde fortfallen, und Wohnungsuchende könnten sich ohne Mit⸗ wirkung des Wohnungsamts eine Wohnung mieten.

Die Folge würde zunächst sein, daß die große Zahl der Wohnungsuchenden versuchen würde, eine Wohnung zu erhalten, vor allem also auch diejenigen, deren Wohnungsbedarf von den Wohnungsämtern nicht als dringlich anerkannt wurde und die als Wohnungsuchende auf dem Wohnungsmarkt praktisch über⸗ haupt nicht in die Erscheinung traten. Hinzukämen noch die⸗ jenigen Personen, denen ihre Wohnung gekündigt ist. Um welche Zahl es sich hierbei handeln würde, läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Doch ist mit Sicherheit anzunehmen, daß Kündigungen in ganz erheblichem Umfange erfolgen würden. Der so plötzlich verstärkten Nachfrage würde ein völlig ungenügendes Angebot gegenüberstehen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Die Folge wäre ein starkes Hinaufschnellen der Mieten. Erhebliche Mieterhöhungen müßten jedoch ihrerseits zu wesentlichen Lohn⸗ steigerungen und naturgemäß zu erheblichen Störungen im Kreislauf der Wirtschaft führen. Erhebliche Mietsteigerungen müßten ferner beträchtliche Erhöhungen der Ausgaben für Klein⸗ rentner, für Sozialrentner, für Erwerbslose zur Folge haben und damit auch für den Haushalt von Reich, Gemeinden und Ländern von entscheidender Bedeutung sein.

Eine Aufhebung der Zwangswirtschaft hätte aber ferner zur Folge, daß sich die Nachfrage nach kleineren und kleinsten Woh⸗ nungen ganz erheblich verstärken würde. Zahlreiche wohnungs⸗ lose Familien, die wegen der Mietsteigerungen nicht mehr in der Lage wären, eine große Wohnung zu mieten, würden den Kreis der Bewerber um eine kleinere Wohnung vermehren. Gerade an mittleren und kleineren Wohnungen besteht aber heute noch der größte Mangel, und gerade die minderbemittelten Bevölke⸗ rungskreise sind es, die schon jetzt unter der Wohnungsnot am stärksten zu leiden haben.

Aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen kann daher eine Aufhebung der Zwangswirtschaft nicht in Frage kommen. Ins⸗ besondere das Reichsmietengeset muß noch weiter bestehen bleiben. Wenn eine Verlängerung bis zum 30. Juni 1932 vor⸗ geschlagen wird, so ist die Regierung hierbei davon ausgegangen, daß auch bei stärkster Anspannung der Neubautätigkeit eine Be⸗ seitigung der Wohnungsnot zu einem früheren Zeitpunkt nicht