“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 11. März 1930. S. 2.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 59 vom 11. März 1930. C. 3.
ü t klärt, daß sie im Fall vo Organisationskomitee verhandelt worden ist. (Hört, hört! in der Ziffer 18: ür die Aufhebung gestimmt und erklär 5 si F /
Mitte und links.)
des Herrn Reichsbankpräsidenten bei den Pariser Sachverständigen⸗ verhandlungen gewesen ist. (Erneute Rufe in der Mitte und links: Hört, hört!) Von diesem Hintergrunde hebt sich nun die folgende Feststellung ab, die ich genötigt bin, zu treffen. Der Herr Abgeordnete Dr. Bang hat eine Aeußerung des Inhalts getan, daß die deutschen Mitglieder des Direktoriums der Inter⸗ nationalen Bank nicht befugt seien, nationale Interessen zu vertreten. Da Herr Abgeordneter Dr. Bang behauptete, daß eine entsprechende Bestimmung im Noung⸗Plan enthalten sei, habe ich mich gefragt, welche Bestimmung wohl gemeint sein könne. Nach einer Durchsicht des Materials — deswegen habe ich nicht sofort geantwortet — finde ich die Ziffer 29 der Anlage 1, die folgendermaßen lautet: Die Aufgaben eines Direktors sind unvereinbar mit nationalen politischen Verantwortlichkeiten. Die Bankstatuten sollen zum Zwecke der Vermeidung eines solchen Widerstreites der Funktionen das Erforderliche vorsehen. Nun hätte der Herr Abgeordnete Dr. Bang meines Erachtens die Pflicht gehabt, auch den Artikel 31 der Statuten zu verlesen ooder wenigstens auf ihn hinzuweisen, in dem festgelegt ist: MMiitgglieder einer Regierung, Staatsbeamte oder Mitglieder einer gesetzgebenden Körperschaft dürfen nicht zu Mitgliedern des Verwaltungsrates ernannt werden noch das Amt eines solchen bekleiden, sofern sie nicht Präsidenten einer Zentral⸗ bank sind.
Das ist eine ganz selbstverständliche und notwendige Be⸗ stimmung. Ihr wesentlicher Inhalt besagt, daß Beamte oder politisch abhängige Personen nicht Direktoren des Verwaltungs⸗ rats der Internationalen Bank werden sollen. Daraus ist von Herrn Abgeordneten Dr. Bang gemacht worden, daß der Reichs⸗ bankpräsident sowie die übrigen deutschen Direktoren in der Internationalen Bank nicht in der Lage, ja nicht berechtigt seien, noch nationale Interessen zu vertreten. (Hört, hört! in der Mitte und links.)
Ich kann eine weitere Illustration zu seiner Kampfesweise geben. Der Herr Abgeordnete Dr. Bang hat es nämlich weiter so dargestellt, als ob nun wegen der Internationalen Bank und der Einfügung der nationalen Notenbankinstitute in die Inter⸗ nationale Bank keine autonome Währungspolitik mehr in den einzelnen Ländern getrieben werden könne. Das Gegenteil er⸗ gibt sich aus Artikel 20 der Bankstatuten. In diesem Artikel 20 der Bankstatuten heißt es folgendermaßen:
Die Geschäfte der Bank müssen mit der Währungspolitik der Zentralbanken der beteiligten Länder übereinstimmen. Bevor durch oder für die Bank ein Finanzgeschäft auf einem bestimmten Markt oder in einer bestimmten Währung ausgeführt wird, hat der Verwaltungsrat der Zentralbank oder den Zentralbanken, die unmittelbar beteiligt sind, Gelegenheit zum Einspruch zu geben. Falls innerhalb einer angemessenen, von dem Verwaltungsrat zu bestimmenden Frist Einspruch erhoben wird, hat das beabsichtigte Geschäft zu unterbleiben. Wie man daraus irgendeine Folgerung ziehen will, daß eine Beeinträchtigung der Autonomie der Notenbanken durch die Internationale Bank eintreten könnte, ist mir völlig unverständ⸗ lich. Ich bedauere außerordentlich, daß solche Aeußerungen in die Oeffentlichkeit herausgehen. Sie haben hier im Reichstage schon Beunruhigung hervorgerufen und müßten, falls sie unwider⸗ sprochen blieben, unzweifelhaft in der Oeffentlichkeit weitere Beunruhigung hervorrufen. (Zuruf links: Das war der Zweck der Uebung!) Ich habe es für meine Pflicht gehalten, die Aus⸗ führungen des Herrn Abgeordneten Dr. Bang nachzuprüfen und diese Feststellungen zu machen.
Ich wende mich nun zu einigen Ausführungen des Herrn Abgeordneten von Freytagh⸗Loringhoven. Ich sagte bereits ein⸗ gangs, daß ich nicht daran dächte, mich mit seiner allgemeinen Kritik des Young⸗Plans zu beschäftigen. Ich werde dabei bleiben. Aber ich habe doch Gelegenheit, an einigen Beispielen zu zeigen, wie seine Kampfesweise ist.
Der Herr Abgeordnete von Freytagh⸗Loringhoven hat wieder die Frage der Kriegsschuld aufgeworfen. Lassen Sie sich vom Standpunkt der Reichsregierung aus noch einen kurzen Beitrag zu dieser Frage liefern! In meiner Rede zum sogenannten Freiheitsgesetz habe ich darauf hingewiesen, daß die gegenwärtige Reichsregierung wie alle Reichsregierungen mit dem Herrn Reichspräsidenten zusammen gegen das Kriegsschuldurteil pro⸗ testiert hat. Ich habe ferner gesagt, daß das Auswärtige Amt eine seiner wesentlichsten Aufgaben in dem Wahrheitskampf um diese Frage sehe. (Zurufe rechts.) Ich habe aber hinzugefügt — und füge das auch heute hinzu —, daß ein einseitiger Wider⸗ ruf der Kriegsschuldlüge uns nicht weiterbringt. (Zuruf von den Nationalsozialisten. — Große Unruhe in der Mitte und links.) Ich bin im Reichsrat gefragt worden — und die gleiche Frage ist in den vergangenen Tagen in diesem Hause wiederholt worden —, ob nicht auch der Doung⸗Plan auf dem Artikel 231, also dem Kriegsschuldurteil, beruhe. Ich habe im Reichsrat kurz auf meine allgemeine Haltung zu dieser Frage hingewiesen und sodann erklärt, die Reichsregierung würde keinen Vertrag unter⸗ schrieben haben, der eine erneute Anerkennung des Kriegsschuld⸗ unrteils enthielte. Darf ich heute näher begründen, daß der Neue Plan eine solche erneute Anerkennung nicht enthält!
Ich verweise auf Artikel II des Hauptabkommens. Darin heißt es: 8 Mit der Ingangsetzung des Neuen Planes, wie sie in der Schlußbestimmung des gegenwärtigen Abkommens vereinbart ist, wird die frühere Verxpflichtung Deutschlands vollständig durch die im Neuen Plan vorgesehene Verpflichtung ersetzt. Welches ist aber der Charakter dieser Verpflichtung des Neuen Plans? Hören Sie, was darüber in Ziffern 31 und 18 des Plans von den Sachverständigen gesagt wird!
. Ziffer 31:
Der Plan paßt sich eng dem Char
r geschäftlicher und finanzieller Verpflichtungen an. 8
Ich möchte ferner feststellen, daß die Ein⸗ fügung der Reichsbank in die Internationale Bank mit das Werk
einer politischen in eine kommerzielle Verpflichtung getroffen
Vertrag weg vollständig verwandelt. daß in Ziffer 21 die gesamten Sachverständigen erklärt haben: Ihre Träger u“
— die Träger des Plans, also die Mächte —
und guten Willens hinzuarbeiten. (Zurufe rechts.) Das bedeutet eine gegenseitige Verpflichtung. daß die beteiligten Mächte sich gleichberechtigt und mit gleicher Achtung behandeln sollen (lebhafte Zurufe rechts: „Sollen!“), es bedeutet, daß sich für uns ein neuer Weg moralischer Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand eröffnet. (Abg. Graf von Westarp: Durch das Sanktionsabkommen!)
Nun lassen Sie mich auch zu einigen Bemerkungen des Ab⸗ geordneten von Freytagh⸗Loringhoven über das Sanktions⸗ abkommen Stellung nehmen. Ich habe bereits durch einen Zwischenruf meine Solidarität mit dem Herrn Minister der be⸗ setzten Gebiete bekundet. Ich erkläre, daß die ganzen Verhand⸗ lungen und Vereinbarungen über die sogenannten Sanktionen in voller Uebereinstimmung zwischen ihm und mir mit der anderen Seite getätigt worden sind. Gerade deshalb halte ich es für meine Pflicht — er ist heute nicht anwesend —, ihn zu ent⸗ lasten; er hatte ja die Hauptlast des Kampfes um das sogenannte Sanktionsabkommen bisher zu tragen.
Der Herr Abgeordnete Dr. Freiherr von Freytagh⸗ Loringhoven hat geglaubt, noch einmal wieder den Unterschied zwischen „zerreißen“ im deutschen und „zerstören“ im französischen und englischen Text hervorheben zu sollen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es wird übersehen, daß wir bei den Ver⸗ einbarungen anschaulich sein wollten. Vielleicht wäre es für die Juristen besser gewesen, weniger anschauliche Begriffe zu verwenden. Wir wollten aber gerade möglichst anschaulich die Grenze zeigen, jenseits derer der sogenannte „äußerste Fall“ liegt. Um diese Anschaulichkeit zu wahren, haben wir darauf bestanden, daß das Wort „zerreißen“ aufgenommen wird und daß der deutsche Text, also dieses deutsche „Zerreißen“ ebenso maßgebend sein soll wie die entsprechenden englischen oder fran⸗ zösischen Worte. Man könnte aber auch das einzelne Wort ruhig preisgeben und erläuternd sagen: „Zerreißen“, „Zerstören“, „den Rahmen zersprengen“, „sich total lossagen“, „die Grundlage er⸗ schüttern“: alles das ist im wesentlichen dasselbe. Es handelt sich darum, daß sich Deutschland Handlungsfreiheit nimmt, daß es sich vollkommen vom Haager Vertragswerk losgesagt. Das sollte zum Ausdruck gebracht. Das ist der Gegenstand der Defini⸗ tionen gewesen, und ich glaube, es wird keinen Gerichtshof geben, der nicht das „Zerreißen“ des Planes als deutliche Grenze erkenne. (Zuruf von den Deutschnationalen: Ist das schriftlich niedergelegt? Ist das ausdrücklich von Frankreich anerkannt?)
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Rücksicht auf diese und vorhin gemachten Zwischenrufe etwas weiter aus⸗ holen und nun von meinem Standpunkt die ganze Sanktionsfrage mit wenigen Strichen kennzeichnen.
Es handelt sich um zwei Gebiete: einmal das Regime des Young⸗Plans, das andere Mal den sogenannten „äußersten Fall“. Gemeinsam für beide ist eine Begrenzung unserer bisherigen finanziellen Verpflichtungen auf das Maß des Young⸗Plans. Niemals wieder kann nach den Vereinbarungen eine frühere finanzielle Verpflichtung größeren Ausmaßes wieder aufleben. Das Nächstwichtige für beide Fälle ist, daß die Beziehungen zwi⸗ schen der Reparationskommission und Deutschland aufhören und daß nur noch diejenigen Funktionen der Reparationskommission weiterbestehen, deren Aufrechterhaltung durch den Plan not⸗ wendig gemacht wird. Diese Funktionen aber gehen von der Reparationskommission auf die Internationale Bank über. Das bedeutet vom Standpunkt des bisherigen Sanktionssystems aus, daß nunmehr eine einseitige Auslegung des Versailler Vertrags durch die Reparationskommission nicht mehr möglich ist. Das bedeutet weiter, daß es nicht mehr möglich ist, einseitige Fest⸗ stellungen zu treffen, die als Voraussetzungen galten für die Maßnahmen der §8§ 17 und 18 der Anlage II des Reparations⸗ kapitels. Vor allem bedeutet es, daß nunmehr mit dem Ver⸗ schwinden der Reparationskommission eine einseitige Fest⸗ stellung der Weigerung Deutschlands, zu erfüllen, unmöglich ist.
Wenn Sie die Vereinbarungen zusammenfassen, so folgt zwingend: Das Sanktionssystem des Versailler Vertrags ist be⸗ seitigt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)
Wir haben dieses Ergebnis auch in der Denkschrift nieder⸗ gelegt, die wir dem ganzen Gesetzeswerk beigefügt haben, nicht weil wir ein schlechtes Gewissen haben, wie die Opposition be⸗ hauptet, sondern weil wir (Zuruf von den Deutschnationalen: Gar kein Gewissen haben! — Entrüstete Gegenrufe) ein gutes Gewissen haben und uns im Recht wissen. Wir befinden uns auch in Uebereinstimmung mit jenem Havas⸗Kommentar, den eben der Herr Abgeordnete v. Freytagh⸗Loringhoven zitiert hat und in dem es heißt, daß nunmehr ein neues System eingeführt wäre. (Glocke.)
Meine Herren, lassen Sie mich fortfahren. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß unter dem Regime des Young⸗ Plans die einzige Garantie die deutsche Unterschrift ist und Sicherheiten nur in den Verfahrensarten des Plans bestehen: Schiedsgericht, Sonderausschuß, Bank für Internationale Zah⸗ lungen. Alle die Beispiele, die immer wieder konstruiert werden, daß wir etwa einen sogenannten Revisionsantrag stellen, daß wir eine große Anleihe aufnähmen, daß wir in Verzug gerieten —
Wir haben die Zahl und den Betrag der Annuitäten festgesetzt und Vorsorge für die Umwandlung der Reparationsschuld aus
Das heißt: nicht nur im Umfang der deutschen Verpflichtung ist eine Novation durch den Neuen Plan eingetreten, sondern durch ihn ist auch der Charakter dieser Schuld vom Versailler
Dazu kommt — auch das gehört in diesen Zusammenhang —,
sollen sich verpflichtet fühlen, die Kriegsstimmung zu ver⸗ bannen, ihre Vorurteile, ihren Parteigeist und ihre heraus⸗ fordernde Sprache aus der Welt zu schaffen und auf ein gemeinschaftliches Ziel im Geiste gegenseitigen Verständnisses
.
all diese Fälle werden durch das Verfahren des Young⸗† selbst geregelt. Alle bleiben diesseits der Grenze. Unten Regime des Noung⸗Plans kann für sie nicht die Rede vo nahmen sein, wie sie vorhin von dem Abgeordneten v. . Loringhoven aufgeführt worden sind. (Abgeordneter Dr herr v. Freytagh⸗Loringhoven: Stellen Sie das fest Grenze beginnt da, wo Deutschland sich total von dem Vertragswerk lossagt, (sehr richtig;! bei den Deutschen 2 kraten) wo es diesen Vertrag zerreißt.
Man hat uns immer wieder von neuem gefragt: habt ihr diesen äußersten Fall geregelt? Sehr einfach Herren, weil die Frage aufgeworfen war: was geschieht wenn das Regime des Doung⸗Plans ein Ende finden sollte? Frage mußte beantwortet werden, nachdem sie einmal . geworfen war, und Sie (nach rechts) wären die ersten gen die uns die schwersten Vorwürfe gemacht hätten, wenn nach Hause gekommen wären, ohne diese Frage zu behand Wir haben uns deshalb nicht damit begnügt, nur fü Young⸗Plan selbst die notwendigen Vereinbarungen ükb Ausschluß von Sanktionen zu treffen. (Sehr richtig! links mußten Zweideutigkeiten vermeiden, die sonst aufgetaucht me
Für den äußersten Fall, daß eine totale Lossagung Te lands festgestellt werden könnte, haben wir es für berech erklärt, daß die anderen Staaten und jeder einzelne von in dann ebenfalls volle Handlungsfreiheit erhielten. (Sehr richn
Herr Abgeordneter von Freytagh⸗Loringhoven, ich ie mich, aus Ihren heutigen Feststellungen wenigstens das entnehmen zu können, daß auch Sie der Auffassung sind — bis hat das die Opposition nicht zugestanden: daß diese Handl freiheit sich im Rahmen des Völkerrechts bewegen muß. geordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: Sch verständlich!) Das ist ausdrücklich auch im Havas⸗Kommume festgestellt worden durch die Worte: „conformément au international“.
Nun schließlich noch die Frage Polen. Ich habe in ersten Lesung bereits festgestellt, daß die Anlage, die die sogenan Sanktionsformel enthält, die einzige Anlage ist, die unterschris ist, und daß sie nur unterschrieben von den einladenden Mäch ist. Ihr Inhalt gilt deswegen auch nur unter den einlad Mächten. (Abgeordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhon Das ist gerade die Frage! — Abgeordneter Koch⸗Weser: Aber sehr dumme Frage! — Gegenrufe rechts.) Wenn darin z „Gläubigerregierungen“ die Rede ist, dann ist das ein termnin technicus. Es gibt noch andere Teile des ganzen Vertragswet in denen von „Gläubigerregierungen“ gesprochen wird und dan auch nur die jeweiligen Gläubigerregierungen gemeint sind
Wenn Sie aber geltend machen wollen, daß eine Art V zugunsten Dritter vorläge, so möchte ich sagen: jedenfalls ke ein Vertrag zugunsten Dritter nur mit dem Willen der Verta schließenden zustande kommen (Abgeordneter Dr. Freits von Freytagh⸗Loringhoven: Er kann aber später durch die 1 sachen hinzukommen!), und wir haben den Willen nicht gehe den Polen eine Gunst aus diesem Vertrag zuzuweisen. †& geordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: Dann stalh Sie das fest!)
Im übrigen aber möchte ich sagen: bleiben Sie auf n Boden politischer Realität. Es ist eine Unmöglichkeit und ens Unvorstellbares, daß — so haben Sie es in Ihrem Aufsatz! gestellt — die Polen jemals in die Lage kommen würden, 2 Grund der sogenannten Sanktionsformel wegen 500 000 M. Ostpreußen zu besetzen. (Zuruf: Das geht doch durch die Bamk
Zum Schluß darf ich Ihnen, Herr Abgeordneter von Freyta Loringhoven, noch etwas entgegenhalten. Die Art und 2 Ihres Kampfes in dieser Frage ist schon aus dem Hause hem genügend gekennzeichnet worden. Ich schließe mich dem an, n der Herr Abgeordnete Dr. Hoetzsch seinerzeit darüber gesagt n (Abgeordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: De bedauere ich, Sie so schonend behandelt zu haben!)
Wenn Sie glauben, daß Ihr Aufsatz und Ihre Aeußem zur Sanktionsfrage keinen Schaden angerichtet hätten, so ich Ihnen doch den entscheidenden Passus aus dem Artiken „Figaro“ vorlesen. (Hört, hört! links.) Der „Figaro“ stellt 2 — ich übersetze frei —: Wir protestieren gegen eine solche Behauptung der deurche Reichsregierung, die uns in Opposttion mit den Erklärumg von Herrn Tardieu zu stehen schien, und wir fragten un wen täuscht man eigentlich? Die Antwort auf diese un Frage ist uns aus Deutschland gekommen. (Lebhafte Rufe links: Hört, hört!) 8 — Es war der „Tag“, der sie uns gebracht hat. Sie von einem Professor des internationalen NMec h, chört, hört! links) ““ dessen Ansichten Autorität sind, (Lachen links) ö“ Herrn von Freytagh⸗Loringhoven, Mitglied des Reichstags Dann wird Ihnen, Herr Abgeordneter, die Ehre des Zitas wesentlichen Inhalts Ihres Artikels zuteil qhört, hört! In. und der „Figaro“ schließt: E Das ist eine wichtige juristische Konsulation. Man muf allen „Eclat“ 8 ““ — also allen Glanz — “ verleihen, den sie verdient. Die Interpretation der Reichsregierung ist durch die deutschen Juristen sellft unhaltbar erwiesen. (Lebhafte Rufe links: Hört, hört! — Zurufe des Abgeordm Dr. von Freytagh⸗Loringhoven. — Unruhe.)
168. Sitzung, 10. März 1s00. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverlege Pröfiden Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. ie zweite Lesung der Houne⸗ esetze wird gesetzt. 8
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Ne
8
er Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind
üntzogen werden.
Schneller (Komm.) 82qê das —
n, die zuerst starke Bedenken vorgebras 4— Cakreltgmmen zurückgewichen. Die Unab ungig. n, gei sbank verstärke die Abhängigkeit vom 4 der Reihasak sei nicht auf die Reichsbank angewiesen, um Fdittatur auszuüben. Das Reichsbankgesetz sei nur das ück zum Republikschutz esetz, um dem Finanzkapital die 2 5 . Schacht sei nicht als Person, sondern als üen pieses Systems zu beurteilen. Er sei ein sehr sauberer 4—2 er habe sich in seiner Dienstwohnung, deren Aus⸗
Kr * Million Mark gekostet habe, ein Bad mit 24 Fon⸗ ing richten lassen. Zum Nachfolger Schachts werde einer bewußtesten S arfmacher vorgeschlagen; trotzdem sei er der — angenehm. Das hungernde Volk soll noch mehr unter⸗
. werden Die Demokratie sei nur die Interessenvertretung 8 menapitals. Das erfordere schärferen Kampf der Massen, . 88 unterhöhlte Demokratie zu zerschmettern und sie durch oletarische Diktatur zu ersetzen. b Abga. Bertz (Komm. kritisiert das Reichsbahngesetz. Die
4 und Lohnverhältnisse der Arbeiter würden dadurch ver⸗ schtert. Der Pnef Schachts an Owen Houng sei im Einver⸗
d 8 mit der Regierung abgesandt worden. Der Inhalt ziele ddie Schaffung eines gesetzes gegen das Reichsbahnpersonal; Wirkung zeige sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf. —
bg. Schiele (D. Nat.) weist darauf hin, daß das bis⸗
Erfüllungssystem auf der teilweise planlosen Hereinnahme
uslandskrediten und auf einer mehr — als
alpolitisch eingestellten Wirtschaftspolitik aufgebaut ge⸗
w sei. Wir haben, so erklärt er, bisher dadurch erfüllt, daß kannähernd die doppelte Tributsumme in Form von Aus⸗ oskrediten hereingenommen haben. Statt der Einfuhr über⸗ siger ausländischer Lebensmittel durch zielbewußte Zollpolitik
genzuwirken, haben wir uns zu einseitig auf Ausfuhr⸗ gerung eingestellt. Wir haben in den letzten 6 Jahren für
illiarden Mark Lebensmittel eingeführt, obwohl wir hier⸗ mindestens 10 Milliarden aus der eigenen Scholle hätten gen können. Die Landwirtschaft ist nunmehr am Ende ihrer aft. Das Vorkriegsnettovermögen von 27 Milliarden Gold⸗ rt ist unter Zugrundelegung des jetzigen Einheitswertes nach zug der heutigen Schulden auf 11 Milliarden Goldmark ge⸗ rken, es hat also eine Entkapitalisierung der Landwirtschaft 60 Prozent stattgefunden. Noch trostloser ist die 813 Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft. Obwoh „ Prozent aller Erwerbstätigen auf die Landwirtschaft entfallen, rägt ihr Anteil am Volkseinkommen nur 5 Prozent. Die ndwirtschaft hat gegenwärtig etwa 3 Milliarden Mark zu wenig nahmen. Das Defizit im Reichshaushalt ist nur ein omptom. Entscheidend ist das Defizit im Volkshaushalt. Wir ben für Lebensunterhalt, Zins⸗ und Reparationsverpflichtungen el mehr aus als wir einnehmen. Seit mehr als 10 Jahren hen wir von der Substanz. Schon lasten zwei schwere Hypo⸗ eken auf unserer Zukunft: die Arbeitslosigkeit, die etwa zwei illiarden jährlich kostet, und die Lebensmitteleinfuhr im Be⸗ age von 3 Milliarden Mark jährlich. Eine dritte Hypothek soll n auf zwei Generationen in das Schuldbuch der Nation ein⸗ ragen werden: unsere kommerzielle Zinspflicht an das Aus⸗ ind von einer Milliarde und die Tributlast von etwa 2 Milliar⸗ n jährlich. Wie aber sollen unter dieser Last schwere Erschütte⸗ ngen vermieden werden, wenn der Strom der Auslands⸗ dite versiegt und eine verfallende Landwirtschaft aus der genen Scholle nicht mehr ausreichend Brot schaffen kann? Be⸗ nders ausgeprägt ist die Not der östlichen Landwirtschaft. ert ist sie bereits zu einer nationalpolitischen Gefahr geworden. an lebt dort schon längst von der Substanz. In Ostpreußen egen die Arbeitslöhne 25 Prozent unter dem Reichsdurchschnitt, eine riesige Abwanderung zur Folge hat. Wie anders sieht agegen in Polen aus! Polen vertreibt die Deutschen und afft durch planmäßige Siedlungspolitik einen nationalbewußten rnwald gegen das Deutschtum. In Polen wohnen bereits Menschen auf dem Quadratkilometer an der Grenze, in ischland teilweise nur noch 40 Menschen. Und dabei wird Vertrag mit Polen vorgelegt, der zu unseren Lasten dem cegner hohe Finanzgewinne und die Stärkung seines Prestiges ingt. Wenn dieses Liquidationsabkommen etwa auch noch ich einen untragbaren andelsvertrag ergänzt werden sollte, so äre das Schicksal des Ostens zunächst wirtschaftlich und dann ber auch nationalpolitisch besiegelt. Eine deutsche Politik muß arch Ausbau im Innern und Befreiung von äußeren Fesseln zuen Lebensraum zu erschließen suchen. Die bisherige Ver⸗ ündigungs⸗ und Handelspolitik hat uns aber nicht den Weg r nationalen Freiheit eröffnet. Wir versagen ihr unser Ver⸗ sauen und unsere Zustimmung.
Abg. Graf zu Schulenburg. (D. Nat.) verurteilt die eheimdiplomatie, die in Deutschland mit dem polnischen Liquida⸗ onsabkommen getrieben worden ist, während das Abkommen in olen längst bekannt gewesen sei. Für das Abkommen habe man i den deutschen eine eigenartige Propaganda ge⸗ jeben. Trotz des Abkommens würden weiter deutsche Güter Ku rrund der polnischen Agrarreform eteigmet. Auf diese Weise
eine Befriedung im Osten nicht möglich. Das Abkommen sei it Unterstützung abgeschlossen worden. Deutschland verzichte auf ne weit höhere Summe Entschädigungen als Polen. Angesichts rr Beunruhigung in der deutschen Bevölkerung in Polen müsse e Regierung ausführliche Auskunft über die Lage geben. Es üsse alles geschehen, um die Verdrängung des Deutschtums im sten zu verhindern. Das Abkommen diene jeden alls zur ftärkung des Polentums. Es müsse endlich für Ostpreußen durch ne andere Politik gesorgt werden.
Reichsminister des Auswärtigen Dr. Curt ius nimmt
ee. auf die von den Abgg. Schiele und raf Eulenburg berührten Fragen das Wort. Seine Aus⸗ ührungen werden nach Eingang des Stenogramms ver⸗ eentlicht werden.
1. Der Abg. Stöhr (Nat. 2 eil er dem Minister zugerufen Ninister?“
wird zur Ordnung gerufen, at: „Sind Sie der polnische
Staatssekretäär Zweigert wiederholt hierauf die bereits Ausschuß 9,cegsbage Erklärung der Reichs⸗ gierung: Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß 88 bagrvosge Liquidationsabkommen eine eum von orschriften der Reichsverfassung nicht enthält, und daß das die züstimmung zu dem Liquidationsabkommen erklärende Gesetz icht der verfaffungsmäßig vorgeschriebenen Mehrheit bedarf. bbwohl die Reichsregierung die Frage der Verfassungsmäßigkeit
its vor Einbringung des Gesetzentwurfes eingehend geprüft at, hat sie nach dem Bekanntwerden der Zweifel ihrerseits nam⸗ ufte Rechtslehrer ehört. Die Professoren Dr. Anschütz und chmidt haben die erfassungsmäßigkeit des Abkommens an⸗ kkannt. Nach Artikel 105 der Verfassung, der Uusnahmegerichte t unstatthaft erklärt, darf niemand seinem heseblichen ichter
Es kann an sich schon zweifelhaft sein, ob dieser Artikel 105 überhaupt auf den Versailler Vertrag anwendbar üt. 88 8 105 verbietet nämlich kunr Ein 1.9
eer Rechtsprechung allgemein anerkannt; Gesetze, die
senerellen Eechespre 88 en, stehen, wenn sie den K eern ab⸗ ndern oder ausschließen, mit Artikel 105 nicht in Widerspruch. volch eine generelle estimmung liegt hier vor. Im übrigen ünae raden 8 — 11u“. 8 ahrt: an Stelle des nationalen tritt ein i chußß. Es ist felb tverständlich, das Reich seiner Schutzpflicht
Staatsvertrag ist also nicht an sich deshalb FrPreee weil das Reich aus höheren Gesichtspunkten sich genötigt sieht, von einem Schutz seiner Angehörigen in gewissem 2 ab⸗ zusehen. Eine Enteignung im Sinne des Artikels 153 der eichs⸗ beeehrn⸗ liegt überhaupt nicht vor. Denn das Deutsche Reich verzichtet nicht auf die Privatansprüche seiner Staatsbürger, sondern nur auf seine eigenen völkerrechtlichen Ansprüche. st wenn man aber eine Enteignun 5 vorliegend hält, ist sie nach Artikel 153 der 885295 sath t, sobald sie im Wohl der All⸗ emeinheit liegt. Dieses Begriffsmerkmal ist hier gegeben. Es andelt sich hier um die Erhaltung des Deutschtums in den ab⸗ etretenen Gebieten. Ohne diesen Verzicht 2,ö— olens auf nationalem Gebiete nicht zu erreichen gewesen. (Unruhe und Zurufe rechts.)
Präsident Löbe: Damit ist die zweite Beratung erledigt. Die Abstimmung soll entsprechend den Wünschen verschiedener Parteien am Dienstag um 2 Uhr stattfinden.
Der Abg. Torgler (Komm.) beantragt gänzlichen Schluß der ee. damit nicht noch, wie beabsichtigt, die Immunität einer ganzen Reihe kommunistischer Abge⸗ ordneten aufgehoben werden könne. Der Abg. Esser (Zentr.) beantragt, die Abstimmung um 4 Uhr vorzunehmen.
Abg. Graf von Westarp (D. Nat.): Der neue Vertrags⸗ 2, zeigt die absolute Unfähigkeit der Regierungspartei. Ein jeder blamiert sich so gut wie er kann. (Unruhe bei den Regie⸗
rungsparteien.)
Abg. Stöhr (Nat. Soz.) hält die 92 der Ab⸗ stimmung und die Erledigung der „155* Punkte der Tages⸗ ordnung gleichfalls für unmöglich und schließt sich “
stischen Antrage an. Der Antrag Torgler wird abgelehntͦ.
Es folgt die erste Lesung des hertwurss über die Auflösung des Reichsentschädigungsamts am 31. März ds. Js.
Abg. Jadasch (Komm.): Gestern erst haben Vertreter von hunderttausenden Geschädigten über die 9—ö46 eraten. n demselben Augenblick soll die Versorgung dieser Leute mit einem Federstrich zunichte gemacht werden. Der Finanz⸗ minister Dr. Moldenhauer sa sich auf einen zu schnellen Gaul gesetzt. Wir widersprechen v der Auflösung des Reichs⸗ entschädigungsamts. Die noch bleibenden Aufgaben 35 9 der Restverwaltung für Reichsaufgaben überantwortet werden. Mit dieser Restverwaltung, die ihrem Namen alle Ehre macht, haben wir die schlechtesten Erfahrungen gemacht. rade die 98, Schadensfälle schweben noch, darunter die der 12⸗ bis 1500 Knappschaftsinvaliden, die zwar in Deutschober⸗ schlesien leben, aber ihre Renten nur in Zloty, also noch nicht einmal in halber Höhe bekommen, weil ihre ehemalige Arbeits⸗ telle heute in einem polnischen Knappschaftssprengel liegt. 8* eer sollen diejenigen ausgehen, die nicht nachweisen können, da i ie kann man von diesen Leuten eine
„Verdrängte“ sin ihres schlimmsten
ie be cecrtnan des polnischen Gendarmen,
Feindes, verlangen? Abg. Laverrenz (D. Nat.): e dem Kongreß der Geschädsgten gestern 4† beigewohnt. I. ist selbstverständlich, wenn sich die Geschädigten hegen die Auflösung des Amtes wehren. Auch wir werden im Ausschuß die Gründe der Regie⸗ rung genau prüfen. Die Restverwaltung würde eür .nn größert werden müssen. Ferner soll nach dem polnischen Liqui⸗ dationsabkommen eine neue Entschädigungsstelle errichtet werden. Da ist es doch unpraktisch, das Reichsentschädigungsamt aufzu⸗ lösen, das sowieso noch viele alte Fälle zu bearbeiten hat.
Abg. Fischbeck 1ö. Auch wir behalten uns unsere Entschesbung für die Ausschußberatung vor.
Die Vorlage wird dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Es folgt die Beratung von Anträgen des Geschäfts⸗
d sausschusses auf Genehmigung von Straf⸗ 96 8 fo gu 8 F. 8hnen Mitglieder des Reichs⸗
tags usw. Der Ausschuß beantragt, die
“ des kom⸗ munistischen Abg. Schneller aufzuheben, der wegen Vor⸗
bereitung uch die
zum Hochverrat verfolgt werden soll. Strafversols 85 des dehede srelcl tischen Abg. Dr. Gb els soll genehmigt werden. Ferner beantragt der Ausschuß die Genehmigung zur vee ein r. der kom⸗ munistischen Abgeordneten Remmele, addalena und Ulbricht wegen Vorbereitung zum Hochverrat, der kommunistischen 1“ Kippenberger, Blenkle und Strötzel wegen anderer Vergehen. In diesen Fällen soll jedoch die Hauptverhandlung erst in der Sommerpause des Reichstags stattfinden. Auf ehoben werden soll ferner die Immunität der Abgeordneten Feder
(Nat. Soz.), Buch (Nat. Soz.) und Berndt (D. Nat.).
Abg. Geschke (Komm.) protestiert gegen die Aufhebung der shaen reunde. Eine Lüg⸗ 88 die Behauptung der 12Iege aß die Kommunistische Partei tot, ihre
resse ausverkauft sei. senn die vEeen Partei tot sei, Pressh. man sie doch nicht dadurch zu bekämpfen, daß man ihre
ührer ins Zuchthaus schicke. “ wolle man in leichteren Fübre die Durchführung der Strafverfahren erst in der ,— pause See enn man dieses System ausbaue, dann werde man es bald erleben, daß nach der Sommerpause die ganze kom⸗ munistische Reichstagsfraktion im Zuchthauskittel im Reichstag anmarschiert komme. ““
Abg. Stöhr (Nat. Soz.): Es war uns von vornherein klarx, daß das herrs . System sich bei jeder . bem 1 würde, unsere Abgeordneten der Immunität zu ent leiden. Da ist aber eine Versündigung an der demokratischen Verfassung von
eimar. Die Regierungsparteien kommen natürlich nicht in die Lage, Verstöße 2 und dann ühre Immunität verteidigen u nüüssen. de.suabe der Opposition ist es aber, die Zustände zu sritisieren. Bei der Versagung der Immunität geht man leicht⸗ fertig vor; in einem Fall gegen meinen Freund Feder hat der Ausschuß die Immunität 1., ohne die nötigen -ee-e 8 lagen für die Anklage zu haben. Feder hat nichts anderes 8* als eine Stelle aus dem Talmud zitiert, ohne daran irgendein Kommentar zu knüpfen. Das hat dem Staatsanwalt genügt, eine Anklage zu erheben. Wir Nationalsozialisten sind grund⸗ ätzlich gegen die Aufhebung der Immunität und würden sie auch 8 82 Sozialdemokraten verteidigen. Die Sozialdemokraten sind heute an der Macht, aber es könnte auch einmal ein Wind kommen, der sie “ Herr Severing unterstellt uns die Absicht, den baen stürzen zu wollen, und meint, dagegen genüge die Feuer⸗ spritze. Wenn der Oberfeuerwehrmann Severing wirklich daran lauben sollte, würde er einen Erholungsurlaub in Ke.
anatorium verdienen. (Heiterkeit!) Das System muß 92 Stumpf und Stiel ausgerodet werden. Wir beantragen, † Anträge des Ausschusses auf Aufhebung der Immunität ab⸗ zulehnen.
Abg. Frölich⸗Thüringen (Soz.) weist darauf hin, da 8 NatinncReliftern im hügenn sches Landtag als ve. partei genau das Gegenteil getan hätten, was sie hier als ihr
5 ität ndsatz proklamierten, gegen jede Aufhebung der Immuni Das sei css eitel Heuchelei. Im thüringischen
Abg. Stö Erklärungen ste
In der
Genehmigung namentlicher
Dienstag 3 Uhr. Young⸗Plan⸗Gesetze; Schluß 5 ¼ Uhr.
ur
bstimmung mit s len 63 Stimmen der —— und Nationalsozialisten bei 57 Stimmenthaltungen der
chg. 2 2½ —
eine Partei e ihre
1 eigenem Win für die 88 stimmt haben würde, wenn über die en fassung mit anderen gesondert abgestimmt worden wäre. Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Kleinere Vorlagen; Abstimmung über die Reichshaushaltsordnung.
Brotgesetze;
örperverletzungen die Immunität aufheben.
trägen des Ausschusses, und zwar in den trafverfolgung erteilt werden soll, in Stimmen
289
(Heiterkeit.) r (Nat. Soz.) bleibt bei seinen grundsätzlich
Abstimmung beschließt das Haus nach den An
Fällen, wo d
eutschnationalen.
un
Fa
gegen
ur Form der Abstimmung, Mit lieds Berndt entspreche der Immunität ge⸗ statt der Zusammen⸗
Nächste Sitzung
1. Handels⸗ und
Gewerbesachen:
Nr. 10 des Reichsministerialblatts (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 7. März 1930 hat folgenden Inhalt:
eerordnung, betreffend die Einfuhr
von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 2. Konsulatwesen: Erlöschen von Exequaturerteilungen. — 3. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Bekanntmachung über den Schutz von Berufs⸗ trachten und Berufsabzeichen für in der Krankenpflege. — Bekanntmachung über die tierseuchenpo
dem Seeweg zur Einfuhr gelangenden Schlachtviehs.
izeiliche Behandlung des auf
Handel und Gewerbe.
Berlin, den 11. März 1930.
Telegraphische Auszahlung. ——
Buenos⸗Aires. Canada. ö“
airo. Konstantinopel
New York.. Rio de Janeiro Uruguay... Amsterdam⸗ Rotterdam. ieeee Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest... Budapest Danzig.. lsingfors.. — .... ugoslawien . Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und Oporto. Eöö
1ö1““ xrag. eykjavik
(Island) E1ö.“ Schweiz.. Sofia.. Spanien.. Stockholm und
Gothenburg. Talinn (Reval,
Estland)...
London 1
1 „Pes. 1 — 8
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 88 Lei 1 en 100 Bene, 100 finnl. ℳ 100 Lire 100 Dinar
100 Litas 100 Kr.
100 Escudr 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr. 100 estn. Kr.
We“
. 100 Schillin
11. März Geld Brief 1,569 1,573 4,176 4,184 2,066 2,070 20,908 20,948
20,393 20,433 4,194 4,202 0,491 0,493 3,706 3,714
168,26 168,60 5,425 5,435
58,42 58,54 2,495 2499 73,23 73,37 81.52 81,68 10,548 10.568 21,97 22,01 7405 7,419 41,85 41,93 112,23 112,45
18,32 18,86 112,19 112,41 16,405 16,445 12,428 12,448
92,16 92,34 80,84 81,00 81,15 81,31 3,037 3,043 52,15 52,25
112,54 112,76
111,69 111,91 59,06 59,18
Ausländische Geldsorten und
Geld 1,573 4,178 2,067
20,915
20,395 4,1945 0,488 3,716
168,25 5,455
58,43 2,497 73,31 81,54 10,553 21,97 7403 41,88 112,29
18,84 112,20
16,415
12,433
92,11 80,84 81,185 3,039 52,15
112,60 111,64
59,09
10. März
Brief 1,577 4,186 2,071
20,955
20,435 4,2025 0,490 3,724
168,59
5,465
58,55 2,501 73,45 81,70 10,573 22,01 7,417 41,96 112,51
18,88 112,42
16,455
12,453
92,29
112,82
111,86 59,21
Banknoten.
2
Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stüůcke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Crnüsge „ 8 nglische: große 1n. arunter Fera Belgi
ZI1u1 ö“
Dänische.. Danziger.. Fftnische. “
innische...
ranzo ü
Al ndce s alienische: gr. 100 Lire u. dar. egefleüche . ettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. Ronccsehe Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . 85 S
100 Frcs. u. dar. Speansche, low. * 1
2000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische..
’
andtag hätten sie gegen einen kommunistischen Abgeor neten
8
G da ür im Rahmen des politis 1ahcdagen genügen kann. Ein
Bulgarische 100 L
ch. u. dar.
weizer: große
100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. ℳ 100 Frcs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
100 Lei 100 Lei 100 Kr.
100 100 Fres. 100 Peseten 100 Kr. 100 Kr.
11. März Geld Brief 20,47 20,55
4225 4,245
4,187 4,207 4167 4187 1,55 1,57
0,475 0,495
20,375 20,455 20,37 20,45
58,30 58,54
111,96 112,40 81,34 81,66
10,43 10,47 16,395 16.455 168,01 168,69 22,08 22,16 22,10 22,18 7,312 7,332
111,96 112,40 58,93 59,17 59,08 59,27
2,469 2,489
112,33 81,23 81,23 52,05
12,37 12,37
100 Pengö
73,05
Geld
20,47 4,22 4,186 4,166 1,55 0,465
20,37
10. März
Brief 20,55
424