1930 / 84 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Apr 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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18 . 8 Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Etaatsauzeiger Nr. 83 vom 8. April 1930. C. 4.

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5. Mai 1930, nachmittags 3 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude Zimmer 208. Mit Rücksicht auf den geringen Umfang des Geschäftsbetriebes des Schuldners erscheint die Bestellung einer Ver⸗ trauensperson entbehrlich. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen und das Er⸗ gebnis der Ermittlungen ist 7ö'2 Ein⸗ sc der Beteiligten auf der Geschäfts⸗ telle des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. niedergelegt. Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh.

Lünen. 8 [3252]

Ueber das Vermögen der Firma F. u. L. Langenbach in Lünen ist heute, Wum 11 Uhr, das Vergleichsverfahren ur Abwendung des Konkurses eröffnet. zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist ans den 2. Mai 1880 vormittags 11 Uhr, hierselbst, Zimmer 13, bestimmt. Zur Ver⸗ trauensperson wird Herr Dr. Gauer, Dortmund, Beten koße 16, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittlungen sind auf der 8e zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Lünen, den 3. April 1930.

Meuselwitz. [3253]

Durch Beschluß des Thüring. Land⸗ gerichts Altenburg vom 24. März 1930 ist das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Optikers Paul Greger in Meuselwitz eröffnet worden, demzu⸗ folge wird das mit Beschluß des Amts⸗ gerichts Meuselwitz vom 24. Februar 1930 eröffnete Konkursverfahren auf⸗ gehoben. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 25. April 1930, vormittags 9 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zim⸗ mer Nr. 11, bestimmt. Als Vertrauens⸗ person wird der Bürovorsteher a. D. Emil Müller in Altenburg, Carlstraße, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle aus.

Meuselwitz, den 2. April 1930.

Das Thüring. Amtsgericht.

Mörs. [3254] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Huppertz zu Rheinhausen⸗Hoch⸗ emmerich, Friedrich⸗Alfred⸗Straße 87, wird heute, am 3. April 1930, das Ver⸗ gleichsverfahren, eröffnet und der Rechtsanwalt Hansen zu Rheinhausen⸗ Hochemmerich, Friedrich⸗Alfred⸗Str. 53, zur Vertrauensperson bestellt. Termin zur Abstimmung über den Vergleich wird bestimmt auf den 25. April 1930, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 22 des hiesigen Amtsgerichts.

Mörs, den 3. April 1190.

Amtsgericht.

Neukölln. [3255] Ueber das Vermögen der Firma Max Heymann, Manufakturwaren, Alleininhaber Kaufmann Max Hey⸗ mann, Berlin⸗Neukölln, Hermann⸗ straße 51, ist heute, am 5. April 1990, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertranensperson ist der Kaufmann M. Krönert, Berlin N. 4, Chausseestraße 7 II. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 1. Mai 1930, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Neukölln, Berliner Straße 65—69, Zimmer 70, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst Anlagen ist in der Geschäftsstelle, Zimmer 68, zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt. 24. V./ N. 9. 30.

Neukölln, den 5. April 1930. Geschäftsstelle 24 des Amtsgerichts.

ranienburg. Beschluß. ([3256] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Burchardt in Birkenwerder, auptstr. 96, wird heute, am 31. März 1930, vorm. 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Rechtsbeistand Schütt in Oranienburg, Berliner Str. 18a, be⸗ stellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 28. April 1930, vorm. 10 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht, Zimmer 7, be⸗ stimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäfts⸗ Zimmer 13, des Amtsgerichts zur insicht niedergelegt.

Oranienburg, den 31. März 1930.

Amtsgericht,.

Quedlinburg. [3291]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Severin, hier, 9-4ö 43, ist am 2. 4. 1930, 9 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vergleichstermin am 3. Mai 1930, 11 Uhr. Vertrauens⸗ e.. Friedrich Ullrich, hier. Die

niterlagen liegen im Zimmer 13 des Gerichts zur Einsicht aus.

Amtsgericht Quedlinburg.

Reichenbach, Vogtl. [3257]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Köhler & Krippen⸗ dorf, Fabrikation reinwollener Damen⸗ tuche in Reichenbach i. V., wird heute,

das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗

öffnet. Vertrauensperson: Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Schimmel, hier. Ver⸗ gleichstermin am 2. 5. 1930, nach⸗ mittags 2 ½ Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ bcr der Beteiligten aus.

mtsgericht Reichenbach i. B., 4. 4. 1980.

Rosenberg, O. S. Beschluß. [3258] Auf den am 17. März 1930 bei Ge⸗ richt eingegangenen Antrag der Ge⸗ chäftsinhaberin Viktoria Nowatzki in osenberg. O.S., wird heute um 18 Uhr über das Vermögen der An⸗ tragsstellerin das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauens⸗ person wird der Rechtsbeistand A. Kosiol in Rofenberg, O. S. bestellt. Es wird zur Verhandlung über den von der Schuldnerin eingereichten Ver⸗ gleichsvorschlag auf den 29. April 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 16, Termin, anberaumt Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst Anlagen sowie der Vergleichsvorschlag find auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗

teiligten niedergelegt. 1 Rosenberg, O. S., den 2. April 19530. Amtsgericht.

Steinach, Thür. 193259]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Greiner⸗Höhn, alleinigen In⸗ habers der Firma Erich Greiner⸗Höhn in Steinach, Thür. Wald, ist heute, nachmittags 4 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Ver⸗ trauensperson ist der Rechtsanwalt Dr Freysoldt, Zweigbüro in Steinach, Thür. Wald. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 29. April 1930, vormittags 9 1¼½ Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, Abt, II, in Steinach, Thür. Wald, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens, der am 8. März 1930 beim Gericht eingegangen ist, nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Steinach, Thür. Wald, 3. April 1930

Thüring. Amtsgericht. Abt. II.

Waldfischbach. [3260] Das Amtsgericht Waldfischbach ha am 4. April 1930, vormittags 8 ¼ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver⸗ mögen: 1. der Firma Lambrecht & Weber, offene Handelsgesellschaft Schuhfabrik in Clausen, 2. der persön⸗ lich haftenden Teilhaber: a) Karl Lambrecht, Schuhfabrikant in Clausen, b) Rudolf Lambrecht, Schuhfabrikant in Erausen. eröffnet. Als Ver⸗ trauensperson wurde der Rechts⸗ konsulent Adolf Speier in Pirmasens bestellt. Termin zur Verhandlung über

den Vergleichsvorschlag ist bestimmt auf

Freitag, den 2. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale des Amts⸗ gerichts Waldfischbach. Der Antag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wald⸗ fischbach zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Waldfischbach, den 4. April 1930.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldfischbach.

Wansen. [3261] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Braunert in Günthersdorf, Kreis Ohlau, wird heute, am 5. April 1930, 9 Uhr vormittags, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt -2g2 in Wansen wird zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 5. Mai 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem obenbezeichneten Gericht anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ des Amtsgerichts zur Einsicht der

eteiligten niedergelegt. (V. N. 3/30.)

Wansen, den 5. April 1930.

Das Amtsgericht.

Wetalar. Beschluß. [3262]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Borngässer in Wetzlar wird

ute, am 4. April 1930, vorm. 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Jahlungsunfähigteit eingetreten ist. Der Rechtsanwalt Dr. Lang in Wetzlar wird zur EE“ bestimmt. Termin zur Verhand 22 über den Vergleichsvorschlag wird bestimmt auf 5. Mai 1930, vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 49. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen find auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Wetzlar, den 4. April 1930.

Amtsgericht.

Wiesbaden. Vergleichsverfahren.

am 4. April 1930, nachmittags 3 Uhr,

1ö1ö“ 8

Ueber das Vermögen der offenen 5 ndelsgesellschaft in Pirme

Kirchhan in Wiesbaden, ätten⸗

n rshe 10, ist am 3. April 1920, 45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des urses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Dr. Meisner in Wiesbaden ist zur Vertrauensperson —— x— hün. er den rgleichsvorschlag au Diensta den 6. Mai 1930, 10 ½¼ r, vor dem Amtsgericht in Wiesbaden, Kirchgasse 15 III, Zimmer Nr. 208/9, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Wiesbaden, den 3. April 1930. Die Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts. Abteilung 8.

Bad Schwartau. 3264]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Spielwarengeschäfts, Inhaber die Geschwister Wilhelm und Maria Jacobsen in Bad Schwartau, wird in⸗ folge Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. 1

Bad Schwartau, den 2. April 1930.

Amtsgericht. Abt. I.

Balingen. 193265] Das .eeTehen über das Vermögen des Carl Friedrich Ecken⸗ felder, Inhaber eines Kolonialwaren⸗ eschäfts in Balingen, ist nach be⸗ stütlgtem 8 durch Beschluß vom 2. April 1930 aufgehoben worden. Württ. Amtsgericht Balingen.

Barmen. 13266] Das Vergleichsverfahren über das des Rudolf Vallen, Barmen, Klingelhollstraße 26, Inhabers der irma Lebensmittelhaus Rudolf allen, daselbst, Berliner Straße 69, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 29. März 1930 aufgehoben worden. Amtsgericht Barmen. Berlin. [8267] Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Jacob Zellermayer in Berlin⸗Reinicken⸗ dorf, Wilkestr. 31 Lebensmittelgroß⸗ handelsgeschäft —, ist heute nach An⸗ nahme und Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. 27 VN 6. 30. Berlin N. 20, den 2. April 1930. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 27.

Bocholt. 13268]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des eer Heinrich Gebbing jun. zu Bocholt ist nach Be⸗ stätigung des im Termin am 25. März 12n0 angenomenen Vergleichs aufge⸗ oben.

Bocholt, den 1. April 1939.

Preuß. Amtsgericht

Brakel, Kr. Höxter. [3269] Bekanntmachung.

Das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Louis Otto in Brakel, Irhaber Kaufmann Ludwig Otto, daselb angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Brakel, den 1. April 1930.

Das Amtsgericht.

Bretten. [3270] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Händ⸗ lers Jakob Konanz in Bretten wird nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ shhsben. Bretten, 31. 3. 1930. Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts.

Cochem. [3271] Das zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma D. Mayer u. Sohn, Wein⸗ groß Cochem, ist nach An⸗ nahme und Bestätigung des Vergleichs⸗ vorschlags aufgehoben. Cochem, den 4. April 1930. 8 Amtsgericht. Abt. 2.

Elsterwerda. [3272]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Otto Hanel, Fabrikation und Export, in Ortrand ist bei Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.

Elsterwerda, den 1. April 1930.

Das Amtsgericht.

Falkenburg, Pomm. [3273]

Das Vergleichzverfohren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des vvA Helken Heling in Friedrichsfelde bei Falkenburg i. e wird aufgehoben, da der im Vergleichs⸗ termin vom 31. März 1930 angenom⸗ mene Vergleich dur Beschn des Amtsgerichts vom 31. März 1930 be⸗ stätigt worden ist.

Falkenburg i. Pom., 1. April 1930.

Das Amtsgericht.

H egee Queis. [3274] Das gerichtliche 5 ur Abwendung des Konkurses über das ermögen der Geschäftsinhaberin E und eißwaren) arie Scholz in Friedeberg (Queis) wird nach Bestäti⸗ gung des am 31. März 1930 geschlossenen ergleichs Ae Friedeberg (Queis), 31. März 1930. Das Amtsgericht.

t, ist —2 hestätigung des d

Füurth, Bayern. 183275) Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit luß vom 3. April 1930 das über

a. Vereinigte Schuh⸗ u. fabriken K. G. 2¶f vormals J. Wassermann u. Söh

ne ürth und deren önli tende Ge⸗ vehn 5b und

fter: August

Wassermann, rikbesitzer in eerg, angeordnete gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren, nachdem der angenom⸗

mene Vergleich am 29. März 1930 ge⸗

richtlich bestätigt worden ist, aufgehoben. Fürth, am 4. April 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Glogau. [3276]

Das über das Vermögen der Frau Berta Heider,

zur Abwendung des Konkurses ist nach

rechtskräftiger Bestätigung des Ver⸗

gleichs heute aufgehoben worden. Amtsgericht Glogau, den 21. März 1930.

Habelschwerdt. ,13277] In dem über das Vermögen des Elektromeisters Richard Krause in Habelschwerdt ist der Ver⸗ gleich vom 20. 1930 behatgt und das Vergleichsverfahren aufgehoben worden. Amtsgericht Habelschwerdt, 2. 4. 1930.

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n, Westf. [3278]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Boecker & Kraft Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hagen ist nach Bestätigun s an⸗ genommenen Vergleichs 82 oben.

Das Amtsgericht in Hagen.

Hagen, Westf. 19279]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Ferrsch alleinigen Inhabers der Firma athaus Drogerie Gerhard Hirsch zu Hagen, ist nach Bestätigung des an⸗ genommenen Vergleichs äaufgehoben.

Das Amtsgericht in Hagen.

Hannover. 183280]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der „Hermann Einmahl“, Hannover, Langelaube 24, Inhaber: Kaufmann Hermann Ein⸗ mahl, Hannover, Im Moore 16, ist nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Hannover, 1. April 1930. Iserlohn. 13281]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Bankiers Sieghard Els⸗ berg in Iserlohn, Gartenstr. 44, ist ee, Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Iserlohn, den 2. April 1930.

Das Amtsgericht.

Kassel. [3282]

Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Heinrich Bürger, Elektrogroßhandlung in Kassel, Bahnhofstraße 8, ist, nachdem er in dem Vergleichstermin vom 26. März 1930 angenommene Vergleich durch Beschluß vom 3. April 1990 be⸗ stätigt 92 aufgehoben. 1“

Kassel, den 3. April 1930.

Amtsgericht. Abt. 7. Lüben, Schles. [3283] zeerzchrns.

Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen der verw. Frau Klara Kaempffe in Johannhof wird nach 8 8

richtlicher Bestätigung des Verglei vom 27. 2. 1930 aufgehoben. Amtsgericht Lüben, 1. April 1930.

Michelstadt. Beschluß. ([3284]

In Gemäßheit des § 50 ff. der Ver⸗ gleichsordnung vom 5. Juli 1927 in Verbindung mit § 106 Konkursordnung wird hiermit ein Zahlungs⸗ und Ver⸗ äußerungsverbot dahin erlassen, daß der Schuldnerin Firma Gg. Wilh. Kumpf, Tuchfabrik in Erbach i. O. und deren

& Georg Friedrich Kumpf II in rbach, nur Zahlungen für die Fort⸗

führung des laufenden Betriebes sowie die Veräußerung von Waren an andere Kunden als öffentliche Behörden nur

gegen sofortige Barzahlung und nur zu

erten er serzen reisen im Rahmen des fortlaufenden Betriebes gestattet werden. Michelstadt, den 5. April 1930. Hessisches Amtsgericht.

Münster, Westf. [3285]

Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Firma Karl Westermann, Münster i. W., Spiekerhof 13, Handlung in Solinger Stahlwaren, und deren alleinigen Inhabers Kaufmann Karl Westermann, daselbst, wird nach er⸗ sehner Bestätigung das Vergleichsver⸗ ahren aufgehoben.

Münster, den 2. April 1930.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. [8286)

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 3. April 1930 das Vergleichsverfahren zur Abwendung des

Konkurses über das Vermögen: a) des Kaufmann Christof Geng ir

Nürnberg, Aeußerer Lauferplatz 17,

A. . Fls. in großhandlung, G. m. b. H., Hame

Inhaberin der nicht ein⸗ Firma Richard Heider

anufaktur⸗ und Wollwaren —, in Quaritz eingeleitete Vergleichsverfahren

Alleininhabers der Firmen ie iehl & Co., Grundherr & Hertel vetz & Reuschäfer, Drogengroßhanz,

l dortselb g. A— Froß. Münchener Drogen

niederlassung in Nürnberg, Aeußeng Lauferplatz 17, Zweigniederlat München, Landwehrstraße 37, als dan Zwan igicf beendigt aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts

O

Osnabrück. b Das Vergleichsverfahren über daß Vermögen der Firma Josef Kiefer 8 Osnabrück und dasjenige ihres In ers ist infolge der Bestätigung des ergleichs vom 26. März 1930 aif.

8 imtsgericht, 6. Osnabrück, 5. 4. 1980

Pfarrkirchen. Laea Bekanntmachung

Das Amtsgericht Pfarrkirchen hat an

2. April 1930 das Vergleichsverfahren

ur Abwendung des Konkurses über das

—— des Landwirts u. Schäfene⸗

besitzers Franz Reischer in Bromhatz

als durch bestätigten Vergleich beende

aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pfarrkirchen. Pirmasens. 13 Bekanntmachung. n Das Amtsgericht Pirmasens hat mi Beschluß vom 1. April 1930 das Ver⸗ leichsverfahren zur Abwendung de onkurses über das Vermögen de Schuhfabrikanten Willy Kötteritzsch n Pirmasens, Wildstraße 15, nach de stätigung des abgeschlossenen Vergleiche aufgehoben. 8 irmasens, 4. April 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Pirna. (3290 Das Vergleichsverfahren zur Ae⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Schuhhändlers Werne Mauk in Pirna, 42 e Strazs Nr. 26, ist zugleich mit der estätchuf des im Vergleichstermin vom 1. Apr⸗ 1930 angenommenen Vergleichs durz Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. . Amtsgericht Pirna, den 2. April 1950,

Siegburg. 8 [320¹ Veschluß in dem Vergleichsverfahrn über das Vermögen der Firma Rhei⸗ nische Schweißwerke, Sieglar G. u. b. H. in Sieglar: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 31. März 1930 an⸗ eenommene Vergleich wird hüneg bestätigt. 2. Insal e der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aus⸗ gehoben. iegburg, den 2. April 1930. Das Amtsgericht.

Sprottau. [3297

as Vergleichsverfahren über das Vermögen des Wagnermeisters Richan Kärgel in Ebersdorf ist 24 Bestät⸗ ung des Vergleichs vom 24. Män 1936 en. Sprottau, dar 31. März 1930. Amtsgericht. sSteinau, Oder. (Xac Das Vergleichsverfahren zur Ar⸗ wendung des Konkurses über das Ven⸗ mögen des Brauereibesitzers Hermam Haenelt in Steinau (Oder) wird nag

gerichtlicher Bestätigung des Vergleich

gemäß § 69 der Vergleichsordnung anf⸗ ehoben. 4 VN 6/29. Amtsgericht Steinau (Oder), 2. 4.19

striegau. b 8 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des daufmannt Bernhard Hackenberg, Gemischtwaren⸗ handlung in Stanowitz: 1. Der i dem Vergleichstermin vom 4. Aptl 1930 angenommene Vergleich widh ierdurch bestätigt. 2. Infolge der Be tätigung des Vergleichs wird das Let⸗ fahren aufgehoben. 4 V. N. 3/30. Amtsgericht Striegau, 4. April 10ℳ

stuttgart. 1 a

Das Vergleichsverfahren 9 wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Richard Geiger, Diplam optikers, Alleininh. der Theoda

eiger, optische Artikel und 16 waren in Stuttgart, Mittnacht wurde durch Beschluß vom 1. Ap 1930 nach Bestätigung des auft nommenen Vergleichs aufgehoben.

Württ. Amtsgericht Stuttgart I.

Tilsit. e1ng Das Verglei eüen über Vermögen der Firma Schuhhaus pold Lemke in Tilsit, Wasserstr. 39 nach Bestätigung des am 1. n angenommenen Vergleichs aufgeho

worden. Tilsit, den 2. April 1930. Amtsgericht.

Zeitz. F. Beschluß in dem Verglei sverfahhg über das 8ve 1. der ommang Lsellschaft Herrli lt. N öönene rik in Zeitz, 2. esitzers Karl Linke in Zeitz: Un dem Vergleichstermin vom 25. Man 1930 angenommene Vergleich n;- ierdurch bestätigt. Infolge der or tätigung des Vergleichs wird das ahren aufgehoben. 1

Zeitz, den 1. April 1930.

Das Amtsgericht.

bri 2

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ngen an, in Berlin Bestellung SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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d auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worke etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

9 ℛℳ. Alle Postanstalte b r Selbstabholer 29e dnf Geschäftsstelle

inzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen kosten 10 ℛp. nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

dem Einruüͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen —8

Inhalt des amtlichen Teiles:

quaturerteilung 8 öschen eines Exequatur. Su anntmachung, betreffend Erledigung jegangener Petitionen.

anntmachung über den Londoner Goldpreis.

eige, betreffend die Ausgabe der Nummer 11 des Reichs⸗ esetzblatts, 8 42

beim Reichstag ein⸗

1““ Preußzen. unntmachung, betreffend die Ernennung eines preußischen taatskommissars und seiner Stellvertreter für die Regelung ber Wohlfahrtspflege.

anntmachung, betreffend die Einziehung von Meningokokken⸗ erum.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem brasilianischen Wahlkonsul in Hannover, Ricardo dders, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. Das dem bisherigen brasilianischen Wahlkonsul in inover, Pindaro Tasso Jatahy, am 28. August 1922 ilte Erequatur ist erloschen. 98

———

Bekanntmachung.

Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zu dem Entwurf eines Schankftättengesetzes eingegangenen titionen durch die zu diesem Gesetz gefaßten Veschküßse erledigt zu erklären. Besondere Bescheide werden nicht erteit. Berlin, den 8. April 1930.

8 * Galle,

Direktor beim Keichstag.

Bekanntmachung r den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗

bnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗

beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGCBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt 1 2 für eine Unze Feingodl. .84 sh 10 d, für ein Gramm Feingold demnach 32,7495 pence. Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ wung im Reichsanzeiger in Berlin vi Henas bis einschließlich des 85 einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

Berlin, den 9. April 1930. Reichsbankdirektorium. Fuchs. Hülse.

Bekanntmachung. Die am 8. April 1930 ausgegebene Nummer 11

P Keichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

das Gesetz über den deutsch⸗türkischen Schiedsgerichts⸗ und Ver⸗ chsvertrag, vom 26. März 1930, sch chiedsgerich das Gesetz über die Verwendung des ersten Teilbetrags der Auf⸗ gungsleistungen 1930, vom 3. April 1930, die olizeiverordnung. Zweite Abänderung der Polizeiverordnung Melung des Verkehrs auf den deutschen Seewasserstraßen vom 1927 (RGBl. II S. 157), vom 20. März 1930, die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern werenzeichen auf einer Ausstellung, vom 27. März 1930, Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern die azeichen auf einer Ausstellung, vom 31. März 1930, ekanntmachung über die Ausdehnung des deutsch⸗britischen

kommens über den Rechtsverkehr auf verschiedene britische Kolonien

Protektorate vom 31. März 1930, und ional Bekanntmachung über den Beitritt Estlands zum Inter⸗ en Abkommen zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten und

dazugehörenden Protokoll, vom 31. März 1930.

swwersendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Umfang 2 Bogen. Verkaufspreis 0,30 RM.

Berlin NW. 40, den 8. April 1930. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Ministerium für Volkswohlf Bekanntmachung.

An Stelle des Ministerialdirektors im Ministerium für Volkswohlfahrt Dr. Schneider ernenne ich mit sofortiger Wirkung den Ministerialdirigenten im wohlfahrt Peters zum Preußi Regelung der Wohlfahrtspflege. Stellvertreter des Staatskommissars sind

1. Oberregierungsrat Kämper, .Regierungsrat Dr. Kaesehagen, „3. Regierungsrat Dr. Busch sämtlich im Ministerium für Vo Berlin, den 8. April 1930.

Ministerium schen Staatskommissar für die

wie bisher: kswohlfahrt.

Hirtsiefer.

Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 161 (einhunderteinundsechzig) aus der J. G. Farbenindustrie A.⸗G. in Höchst a. M., 47 bis 50 (siebenundvierzig bis fünfzig) aus den Behringwerken in Marburg a. L., 3 (drei) aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg, 57 und 58 (siebenundfünfzig und achtundfünfzig) aus der abrik E. Merck in Darmstadt, 1 (eins) aus der Chemischen Fabrik und Seruminstitut Bram in Oelzschau in Sachsen sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. Berlin, den 5. April 1930. 1 Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

8. J. A.: Dr. Schopohl. G

ermannstr. 5,

Chemischen

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Donnerstag, den 10. Aprli 1930, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Der Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamts ahr 1929 ist dem Büro des Reichstags zugegangen. Der Bericht ist in der Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten Reichsversicherung (Teil IV des Reichsarbeitsblatts, Ver Reimar Hobbing, Berlin) veröffentlicht.

Deutscher Reichstag. 156. Sitzung vom 8. April 1939. chrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverlegers.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr. Tagesordnung stehen stimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs ankstättengesetzes.

Die §§ 1 bis 7 werden unter Ablehnung aller Aende⸗ rungsanträge in der Fassung der Ausschußbeschlüsse an⸗ genommen.

Beim § 8, der bestimmt, daß ein vorübergehendes eistiger Getränke bei Schul⸗

(Bericht d. Na

Auf der die Ab⸗

eines S

Bedürfnis für den Ausschank und Jugendfesten sowie bei Sportfesten, an denen über⸗ wiegend Jugendliche beteiligt sind, in der Regel nicht an⸗ zuerkennen ist, wird auf Antrag des Abg. Dr. Strath mann (D. Nat.) beschlossen, die Worte „in der Regel“ zu streichen, so daß ein vorübergehendes Bedürfnis in diesen Fällen überhaupt nicht anerkannt wird. Unverändert angenommen wird der § 9.

Bei § 10 beantragt Abg. Haa satz zur Ausschußfassung, da

(D. Nat.) im Gegen⸗ der Ausschank selbsterzeugten Weins oder Apfelweins, wo er bisher zulässig war, auch für die Dauer von 6 Monaten ohne besondere Erlaubnis estattet sein soll. Durch Auszählung wird der Antrag mit 86 gegen 156 Stimmen angenommen. Der erste Absatz des 10 lautet nunmehr folgendermaßen: „Die oberste Landes⸗ behörde oder die von ihr beauftragte Behörde kann be⸗ daß der Ausschank selbsterzeugten Weins oder Apfelweins für die Dauer von wo dies bisher nach Landesrecht zulässi 6 Monaten, und zwar zusammenhängen abschnitten, im Jahr keiner Erlaubnis bedarf.“

stens 4 Monaten und, war, von höchstens oder in zwei Zeit⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergege

Postschecktonto: Berlin 4122 1. 1930

Die §§ 11 bis 13 werden wieder in der Ausschußfassung genehmigt, ebenso § 14, der die Polizeistundenfestsetzung regelt, nachdem sämtliche Streichungsanträge abgelehnt worden sind. Ein Antrag D. Mumm (Chr. Nat. A.⸗G.): Die Ausschußbeschlüsse noch dahin zu beschränken, daß die äußerste Grenze der Polizeistunde nicht 1 Uhr, son⸗ dern Mitternacht oder 1 Uhr ist, findet nur die Zustimmung des Abgeordneten D. Mumm.

Beim § 15, der die Möglichkeit enthält, an bestimmten Tagen den Branntweinausschank zu verbieten, wird ein An⸗ trag der Deutschen Volkspartei angenommen, wonach folgend Bestimmung hinzugefügt werden soll: „Das Verbot oder die Beschränkung findet jedoch keine Anwendung auf den Klein⸗ handel mit Trinkbranntwein in fest verschlossenen Flasche von mindestens ½ Liter Inhalt.“ Mit dieser Aenderung wird § 15 nach Ablehnung des Streichungsantrages de Wirtschaftspartei angenommen.

§ 16, der die Abgabe von Branntwein und branntwein haltigen Genußmitteln an Jugendliche betrifft, wird unte Ablehnung aller Aenderungsanträge in der Ausschußfassung genehmigt. Auch die §§ 17 bis 23 werden unverändert angenommen. 1

Im § 24, der bestimmt, daß die Vorschriften des Gesetzes auch auf Realgewerbeberechtigungen Anwendung finden, mit Ausnahme der Vorschriften über den Bedürfnisnachweis, über die Lage der Räume und über das öffentliche Interesse hinsichtlich der Verwendung der Räume wird auf Antrag mehrerer Parteien der auf diese Bestimmung folgende Halb⸗

satz folgendermaßen gefaßt: „Auch diese Vorschriften finden jedoch Anwendung, falls die Realgewerbeberechtigung binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht aus geübt worden ist.“

§ 25 wird unverändert angenommen. 4

Im § 26, der bestimmt, daß durch Landesgesetz an⸗ geordnet werden kann, daß die Bestimmungen des Gesetzes ganz oder teilweise für den Kleinhandel mit Bier oder Wein Anwendung finden, werden auf Antrag der Abgg. Kerp (Zentr.) und Hampe (D. Nat.) die Worte „oder Wein“ gestrichen, so daß auf den Kleinhandel mit Wein das Gesetz nicht angewendet werden kann.

Im § 27 wird auf Antrag mehrerer Parteien die Ziffer 5, wonach das Gesetz keine Anwendung finden soll auf die Abgabe von Branntwein und brannkweinhaltigen Zubereitungen zu Heilzwecken in Apotheken bzw. auch außer⸗ halb der Apotheken, gestrichen

Die §§ 28 bis 30 werden in der Ausschußfassung an⸗ genommen.

Ein Antrag D. Mumm (Chr.⸗Nat. A.⸗G.), das Reklameverbot in ößentlichen Verkehrsanstalten wieder in die Vorlage einzufügen, wird abgelehnt.

§ 31 a betrifft die Nichteinklagbarkeit von Forderungen aus dem Ausschank von Branntwein. Ein Streichungsantrag der Wirtschaftspartei wird abgelehnt; angenommen wird ledig⸗ lich ein deutschnationaler Antrag. Die Vorlage bestimmt, daß auch Forderungen aus der Abgabe von Branntwein im Klein⸗ handel nicht eingeklagt werden können, sofern nicht die Liefe⸗- rung mit bezug auf den Geschäftsbetrieb des Empfängers er⸗ folgt. Der angenommene Antrag fügt hinter „Geschäfts⸗ betrieb“ die Worte ein „oder Wirtschaftsbetrieb“.

Der Rest des Gesetzes wird dann in der Ausschußfassung genehmigt.

Mit großer Mehrheit wird beschlossen, daß das Gaststätten⸗ gesetz am 1. Juli 1930 in Kraft treten soll. Damit sind die Ab⸗ stimmungen in der zweiten Lesung erledigt. 8

Es folgt sofort die dritte Beratung des Gesetzes. 8

Abg. D. Mumm (Christl. Nat. A. G.): Wenn es bei den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung bleibt, ist wenigstens ein kleiner Fort⸗ schritt erzielt. Gelegentlich ist hier behauptet worden, von einem wirklichen Mißbrauch des Alkohols könne keine Rede sein. Dem stehen die Erklärungen des Reichsgesundheitsamtes im Ausschuß, wonach der Alkoholismus in Deutschland seit 1919 erheblich im Steigen ist, gegenüber. Auch die Kriminalistik zeigt eine mit dem erhöhten Alkoholverbrauch übereinstimmende steigende Kurve. In den Alkohol produzierenden Gegenden stehen die Ziffern der Roheitsdelikte über dem Reichsdurchschnitt. Wenn auch die Be⸗ dürfnisziffer Sen worden ist, werden doch die Verwaltungs⸗ behörden sich danach rvichten müssen. Ferner hoffe ich, daß auch eine aufdringliche Alkoholreklame in den erkehrsmitteln, namentlich der Reichsbahn, unterbleibt. Sonst wird eine Ver⸗ schärfung des Gesetzes im Sinne meines jetzt leider abgelehnten Antrages werden müssen. 3 Abg. Sollmann (Soz.): Bei der Aenderung des § 15

sind offenbar nicht alle Abgeordneten sich der Tragweite des S bewußt gewesen. Nach § 15 können die Obersten Landesbehörden an Lohnzahlungstagen den Schnapsausschank verbieten. In zweiter Lesung ist aber hinzugefügt worden, daß Trinkbranntwein in verschlossenen Flaschen nicht unter das Verbot fallen soll; dadurch wird das Gastwirtsgewerbe geschädigt, das Verbot durchlöchert. Ich beantrage daher, daß dieser Zusatz jetzt in der dritten Lesung wieder gestrichen wird. Die niedrigen

hlen des Herrn Bickes über die Trunksucht können nicht richtig In jedem kleinen Dorf gibt es mindestens einen Trunk⸗ üchtigen, in den Großstädten tausende. So kommen wir ins⸗