1930 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 May 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Drints Feutrashanbelbrestherbetlage pum Reichs- unb Gtaatbanzeiger Mv. 101 vom 2. Mal 1999. C. 4.

Iserlohn. .[11273]

Ueber das Be des Fabrikanten August Röttgers in Grüne i. Westf., 8* r der Firma August Röttgers,

ttenfabrik in Grüne, ist heute das Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ person ist der Rechtsanwalt Dr. Pehle in Iserlohn, Gerichtsstraße. Termin zur Verhandlung den Vergleichsvor⸗ schlag am 21. Mai 1930, 10 Uhr, Gerichts⸗ straße 21, Zimmer 19. Antrag nebst An⸗ lagen ist auf der Geschäftsstelle, Zimmer20a, zur Einsicht durch die Beteiligten nieder⸗ gelegt. 1

Iserlohn, den 23. April 1930.

Das Amtsgericht.

Kassel. .[10927] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Rhein u. Comp. Inhaber Kaufmann Paul Rhein n Kassel, Gießbergstraße 8, ist am 28. April 1930, 12 Uhr 30 Minuten, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Trauner in Kassel ist zur Vertrauens⸗ person ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 22. Mai 1930, 11 Uhr, or dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer Nr. 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht, Abt. 7, Kassel. .[10928] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Eugen Linz n Köln⸗Sülz, Raumerstraße 4, Allein⸗ nhabers der Firma Linz & Co. in Köln, Schaafenstraße 25, ist am 25. April 1930, 10,25 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. er Dr. P. Remagen in Köln⸗Brauns⸗ eld, Kitschburger Straße 229, Fernruf: 48 954, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 22. Mai 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Köln, Justizgebäude am Reichensperger⸗ platz, Zimmer Nr. 223, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Köln, den 25. April 1930. Amtsgericht. Abt. 80.

Kolberg. .[10929]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Tischlermeisters Albert Barz in Kolberg, Kummertstr. 27, wird heute, am 26. April 1930, 19 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Karl Ludwig sen. in Kolberg wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird auf den 22. Mai 1930, 9 Uhr, Schöffensaal, anberaumt. Antrag und Anlagen sowie Ergebnis der Ermittlungen liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle

Köln.

aus. Kolberg, den 26. April 1930. Amtsgericht.

Mannheim. .[10930]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Arthur Steinbach, Alleininhaber der Firma Arthur Steinbach, Mannheim, U. 1. 2, Herren⸗ und Knabenkonfektion und Handel mit Textilwaren, wurde heute, vormittags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Karl Lemcke, Geschäfts⸗ führer des Gläubigerschutz e. V. in Mann⸗ heim, C. 1. 5. Vergleichstermin ist am Donnerstag, den 22. Mai 1930, nachmit⸗ tags 4 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer Nr. 214. Mannheim, 26. 4. 1930.

Amtsgericht. B.⸗G. 13.

Niesky. .[10931] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Paul

angner in Niesky O/L., Bautzner Str. 5, Kolonialwaren, Inhaber der Kaufmann Paul Langner ebenda, ist am 26. April 1930, 12,30 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Erich Jan⸗ kovius in Görlitz, Hospitalstr. 12, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 20. Mai 1930, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Niesky O/L., Zimmer Nr. 7, anberaumt.

Niesky O/L., den 26. April 1930.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Plauen, Vogtl. .[10932] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Curt Friedel, Wäschefabrik in Plauen i. V., Scholtzestraße 6, ist heute, am 29. April 1930, vormittags 11,40 Uhr, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Claus, hier. Vergleichstermin am 15. Mai 1930, vormittags 11 ½ Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus. V. V. 11/30. Amtsgericht Plauen, den 29. April 1930.

Oberhausen, Rheinl. .[10933] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Schu⸗ macher & Co., Inhaber Karl Studzinsky, Oberhausen⸗Rhld., Marktstraße 64, wird heute, am 25. April 1930, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Diplom⸗Kauf⸗ mann Walter E. Messing in Duisburg⸗ Meiderich wird zur Vertrauensperson

ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 21. Mai 1930, 10 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten offen.

Oberhausen, Rhld., den 25. April 1930.

Amtsgericht. ẽOsterwieck, Harz. [10934] Beschluß.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Höring in Osterwieck, Neukirchenstr., wird auf seinen Antrag heute, am 23. April 1930, vormittags 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson zur Prüfung der Verhältnisse des Schuld⸗ ners und zur Ueberwachung seiner Ge⸗ schäftsführung sowie der Ausgaben für die Lebensführung des Schuldners und seiner Familie während des Verfahrens wird der Kaufmann Ernst Koch in Oster⸗ wieck bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 19. Mai 1930, vorm. 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer Nr. 9, bestimmt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der gemäß §9 V.⸗O. angestellten Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Osterwieck a. H., den 23. April 1930. Das Amtsgericht.

Reichenbach, Vogtl. .[10935] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Franz, all. Inh. der Firma Paul Franz, Fabrikation reinwollener Kleiderstoffe, in Reichenbach i. V., Zwickauer Str. 81, wird heute, am 28. April 1930, vormittags 8 ¼8 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Bücherrevisor Paul Junghanns, hier. Vergleichstermin am 24. Mai 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus. Amtsgericht Reichenbach i. V.,

den 28. April 1930. Seligenstadt, Hessen. .[10936]

Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Joseph Seitner in Seligenstadt ist am 26. April 1930, vormittags 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Holzgroßhändler Rudolph Katz in Seligen⸗ stadt ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf Freitag, den 23. Mai 1930, vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Seligenstadt, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Seligenstadt, den 26. April 1930.

Hessisches Amtsgericht.

Strehlen, Schles. .[10937] Ueber das Vermögen des Tischler⸗ meisters Max Rother in Strehlen wird heute, am 26. April 1930, 8 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Kaufmann Benno Steinfeld in Breslau 13, Goethestraße 49, wird zur Vertrauensperson ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: 1. Kaufmann Arthur Wiener, Breslau, Agnesstraße 8, 2. Kauf⸗ mann Philipp Schalscha, Breslau, Frei⸗ burger Straße 33, 3. Kaufmann Emil Lipinski, Breslau, Monhauptstraße 10, 4. Kaufmann Trost jr., Brieg, Bezirk Breslau, 5. Kaufmann Winkler, in Fa. Christian Winkler, in Oppeln, 6. Fabrik⸗ besitzer Heinrich Liebal, Strehlen (zu 5 als Ersatzmann). Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 23. Mai 1930, 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 7 des Amtsgerichts, zur Einsicht niedergelegt.

Amtsgericht Strehlen (Schles.), 25. 4. 1930.

Striegau. .[10938]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Steiner in Striegau wird heute, am 26. April 1930, 16 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner die Eröffnung des Vergleichsverfahrens beantragt hat. Der Bücherrevisor Hans Preußer in Striegau wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 26. Mai 1930, 9,30 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. V. N. 4/30. Amtsgericht Striegau, den 26. April 1930.

Trier. .[10939] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen: 1. der Firma

Lederwerke Hermann Simon Aktiengesell⸗

schaft in Trier, 2. der offenen Handels⸗

gesellschaft Hermann Simon in Trier,

3. deren Gesellschafter a) Kaufmann

Moritz Jakobs, b) Kaufmann Joseph

obs, beide in Trier, ist durch Beschlüsse wwrs 14 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet worden. Ber⸗ trauenspersonen sind der Rechtsanwalt Dr. Goldberg und der Syndikus Dr. Schmetzer in Trier. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 30. Mai 1930, 10 Uhr, Dietrichstraße 16, Zimmer Nr. 3, bestimmt. Der Vergleichs⸗ vorschlag liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten offen. Amtsgericht, 3 a, Trier.

Waltershausen. Beschluß. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Oschmann in Tabarz wird heute, Sonnabend, den 26. April 1930, 9 Uhr vormittags, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Als Vertrauensperson wird der Rechtsbeistand H. Daniel in Eisenach bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf 23. Mai 1930, 9 ½ Uhr, bestimmt. Waltershausen, den 26. April 1930. Thüringisches Amtsgericht.

Wurzen. .[10941] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma A. Uhlitzsch, Kakao⸗, Schokoladen⸗ und Zuckerwarenfabrik, in Wurzen, Aeußere Dresdener Straße, wird heute, am 28. April 1930, vormittags 8 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Kaufmann Camillo Reichel, hier. Ver⸗ gleichstermin am 30. Mai 1930, nachmittags 2 ½ Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. V. V. 4/30. Amtsgericht Wurzen, den 28. April 1930.

.[10940]

Baden⸗Baden. .[10942] Im Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Hotelbesitzers und Inhabers einer Weinhandlung Gustav Hoffmann in Baden⸗Baden wurde der im Vergleichs⸗ termin vom 4. April 1930 angenommene Vergleichsvorschlag vom 12. März 1930 bestätigt und das Verfahren aufgehoben. Baden, den 22. April 1930. Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. IV.

Barmen. .[10943] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Carl König, Alleininhabers der Fa. Friedr. Carl König Feinkost⸗ und Lebensmittel⸗ handlung in Barmen, Berliner Straße 118, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 26. April 1930 aufgehoben worden. Amtsgericht Barmen.

Barmen. .[10944]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Hugo Oehm, Barmen, Rödiger⸗ straße 146, Inhabers der Fa. Berg. Bau⸗ stoff⸗ und Bauartikel⸗Großhandlung und Dampfziegelei, daselbst, Winchenbach⸗ straße 21, ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 26. April 1930 aufgehoben worden. Amtsgericht Barmen.

Berlin. .[10945] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Martin Goldmann, Lederwarenfabrik, in Berlin 8. 42, Oranienstr. 70, ist am 26. April 1930 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. 153. V. N. 2.30. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 153.

Bitterfeld. .[10946]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Mechanikers Curt Patzschke in Brehna ist nach Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 23. April 1930 an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben worden.

Bitterfeld, den 26. April 1930.

Amtsgericht.

Bochum. Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Anton Berkenbusch in Bochum, Christstraße 35, wird infolge der Be⸗ stätigung des Vergleichs hierdurch auf⸗ gehoben.

Bochum, den 19. April 1930.

Das Amtsgericht.

Bottrop. Bekanntmachung. In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Heinrich Söller u. Co. in Bottrop, wird infolge Bestätigung des Vergleichs das Verfahren mit dem heutigen Tage aufgehoben. Bottrop, den 24. April 1930. Das Amtsgericht

.[10947]

.[10948]

Charlottenburg. [10949]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Arno Moyzischewitz, Alleininhabers der Firma Ahemo⸗Werk⸗ stätten in Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 28 33, ist durch Beschluß des Gerichts vom 14. April 1930 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleich angenommen und bestätigt worden ist.

Charlottenburg, den 28. April 1930.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Charlottenburg. Abt. 40.

Darmstadt. Beschluß. .[10951]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Borne, zugleich als Alleininhabers der Firma L. Borne in Darmstadt, ist in dem Ver⸗

gleichstermin vom 22. Februar 1930 der

C1““

Infolge der des Vergleichs wird Verfahren gehoben. Darmstadt, den 22. Februar 1930. Hessisches Amtsgericht I.

Dresden. [10952]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ —2 des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Rupert Rauch in Dresden, Terrassenufer 24, der ebenda unter der eingetragenen Firma Rupert Rauch den Handel mit Textilwaren betreibt, ist zu⸗ gleich mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermine vom 25. April 1930 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 29. April 1930.

Erfurt. [10954] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willi Betzoldt in Erfurt, Mömpelgarderstraße Nr. 66 (Textil⸗ warenversandgeschäft), ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Erfurt, den 26. April 1930. Das Amtsgericht. Abt. 16.

Essen, Ruhr. .[10955] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Otto Adams zu Essen, alleiniger Inhaber der Firma Otto Adams Essener Zigarren⸗, Zigaretten⸗ und Tabak⸗ warengroßhandlung, Essen, Klarastr. 47, ist durch Beschluß vom 24. April 1930 auf⸗ gehoben worden, da der Vergleich an⸗ genommen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Essen.

Gera. .[10956]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Robert Krieg in Gera, alleinigen Inhabers der Firma C. Kühn & Sohn in Gera, mechanische Weberei, ist nach Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs aufgehoben worden.

Gera, den 28. April 1930.

Das Thüringische Amtsgericht.

Gladbeck. .[10957] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogisten Bernhard Terlunen in Gladbeck ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 19. April 1930 aufgehoben. Gladbeck, den 24. April 1930. Das Amtsgericht.

Göppingen. .[10958] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Hermann Köst, Möbelfabri⸗ kanten in Reichenbach a. Fils, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 25. April 1930 aufgehoben worden. Amtsgericht Göppingen.

Gotha. [10959]

Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Frl. Helene Müller in Gotha. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 14. April 1930 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Gotha, den 17. April 1930.

Thüringisches Amtsgericht. II.

Grossschönau, Sachsen. [10960]

Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma August Oppelt, Schuhfabrik Aktiengesellschaft, in Seif⸗ hennersdorf, eröffnet worden ist, ist zu⸗ gleich mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermine vom 25. Februar 1930 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom 25. Februar 1930 aufgehoben worden.

Großschönau, den 25. Februar 1930.

Amtsgericht. 8

Grünstadt. .[11274] Das Amtsgericht Grünstadt hat das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Julius Rauschkolb, In⸗ habers einer Buch⸗ und Papierwaren⸗ handlung in Grünstadt, durch Beschluß vom 29. April 1930 aufgehoben, nach⸗ dem ein Vergleich geschlossen und bestätigt wurde. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Grünstadt.

Haltern, Westf. .[11275]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Horst, Holz⸗ schuh⸗ und Lederwarenhandlung in Hal⸗ tern, wird aufgehoben, nachdem der im Termin am 26. April 1930 angenommene Vergleich gerichtlich bestätigt st.

Haltern, den 28. April 1930.

Das Amtsgericht.

Hamm, Westf. .[10961] Das Vergleichsverfahren der Ehefrau Wilhelmine Wilmsmeyer, Zigarren⸗ geschäft, in Hamm, Südstr. 45, ist durch Vergleich beendet. Hamm i. W., den 23. April 1930. Das Amtsgericht.

Jena. 1 .[10962] Das Vergleichsverfahren zum Zwecke der Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Johannes Tuch in Jena ist aufgehoben worden, nachdem der Vergleich bestätigt worden ist. Jena, den 26. April 1930. Geschäftsstelle des

Thür. Amtsgerichts. 9o.

Krempe. [10963]

Das Vergleichsverfahren überdas Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters HansKlüver jr. in Hohenfelde ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 10. März 1930 aufgehoben.

angenommene Vergleich bestätigt worden.

Krempe, Holstein, den 25. April 1930. 88. Das Amtsgericht.

Lauenburg, Pomm. [10964] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ —,— des Bauunternehmers Karl Behnke n des Vergleichs vom 20. März 1930 auf⸗ gehoben worden. Lauenburg i. Pom., den 26. April 1930. Amtsgericht.

München. Bekauntmachnug. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Theodor Josef Frank, Inhabers der Firma Carl Bauer, Zigarrengroßhandlung und Zigarren⸗ geschäft in München, Wohnung: Rosen⸗ straße 7/II, Geschäftsräume: Rosenstr. 4 und Neuhauser Str. 27/0, ist am 28. April 1930 nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.

Münster, Westf. .[11277]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma L. Hoffmann und L. Hoffmann u. Söhne in Münster, Mecklenbecker Str. 61, und ihres alleinigen Inhabers Kaufmanns Ludwig Hoffmann, daselbst, wird nach Bestätigung des Vergleichs vom 24. April 1930 aufgehoben.

Münster, den 24. April 1930.

Das Amtsgericht.

Rheinberg, Rheinl. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhhändlers Eugen Müller in Lintfort ist heute nach erfolgtem Ab⸗ schluß eines Vergleichs, der gerichtlich bestätigt worden ist, aufgehoben. Rheinberg, den 23. April 1930. Amtsgericht. 2 V. N. 2/30.

.[10965]

.[11276]

Schwerin, Mecklb. Vergleichsverfahren.

In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Posthalters Albert Giebel in Schwerin / Mecklb., Lübecker Straße 22,

ist das am 28. März 1930 eröffnete Ver⸗

gleichsverfahren durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 28. April 1930 aufgehoben, da in diesem Verfahren ein Vergleich geschlossen und vom Gericht be⸗ stätigt ist. Schwerin / Mecklb., den 28. April 1930. Amtsgericht.

Sechwiebus. Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Konditoreibesitzers Willi Schäfer in Schwiebus ist nach erfolgter Bestätigung des heute angenommenen Vergleichs auf⸗ gehoben worden.

Schwiebus, den 15. April 1930.

Das Amtsgericht.

Weinheim. .[11279] Das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Firma Coester u. Co., G. m. b. H. in Weinheim, wurde nach Bestäti⸗ gung des im Vergleichstermin vom 25. April 1930 angenommenen Vergleichs aufgehoben. Weinheim, den 25. April 1930. Amtsgericht. II. 1“

Werder, Havel. .[10967]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Garz junior in Werder (Havel), Eisenbahn⸗ straße 199, ist neuer Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag auf den 2. Mai 1930, 9 ½ Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht anberaumt worden.

Werder, Havel, den 24. April 1930.

Das Amtsgericht. (3. V. N. 1. 30/40.)

Wiesbaden. .[11280] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Könenberg in Wiesbaden, Taunusstraße 6: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 15. April 1930 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt; 2. infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben. Wiesbaden, den 26. April 1930 Amtsgericht. Abt. 8.

Worbis. Beschluß. .[11281] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma F. Fuhlrott in Leinefelde ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 24. April 1930 aufgehoben. Worbis, den 24. April 1930. Amtsgericht.

Würzburg. .[11282]

Das Amtsgericht Würzburg hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Adam Keupp in Würzburg, Hof⸗ straße 8, Inhabers der gleichnamigen Firma, Manufakturwarengeschäft in Würz⸗ burg, nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Würzburg, den 29. April 1930.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

8. Verschiedenes.

[10991]

Am 15. Mai 1930 wird der an der Strecke Neiße Oppeln gelegene Halte⸗ punkt Sabine für den Stückgutverkehr eröffnet.

Breslau, den 24. April 1930.

Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Breslau.

.[10966]

eewieser Brück ist nach Bestätigung

[11278]

Bezugspreis vierteljährli‚ Beelkundgen an, in Berlin

2

cheint an jedem Wochentag abends. -* 9 ℛℳ. Aüc Postanstalten nehmen ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilbhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 7, einzelne Beilagen kosten 10 M. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos

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Geschäftsstelle Berlin SW. einseiti insbesondere b. n anc eneochen⸗ se Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen er durch 1 uno.e werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin

Bd es ctratze 328,”Ace Penckacträie „Wilhelmstraße 32. e beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

Ein

Fettdruck (zweimal unter⸗

bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1

Berlin, Sonnabend, den 3. Mai, abends. Poftschecktonto: Verlin 41821.

——

1930

—õqʒ6

P. 1 02. Reichsbankgirotonto.

quaturerteilung.

ihung der Rechtsfähigkeit an einen Innungsverband. über den Verkaufspreis

ichtigung zur Bekanntmachung i Mais.

eige, betreffend die Ausgabe der Nummer 15 des Reichs⸗

setzblatts, Teil II.

Nichtamtlichen Teil st der deutsche Wortlaut vertrags sowie

ine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und ausgaben in den Monaten April / März des Rechnungs⸗

jahres 1929 veröffentlicht.

Deutsches Reich.

Berlin, Alejandro del rril, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Dem argentinischen Konsul in

Der Reichsrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 1930 lossen, dem Zweigverband Hessen des Zentralverbandes utscher Büäckerinnungen „Germania“ in Darmstadt gemäß 104 g der Gewerbeordnung die Rechtsfähigkeit zu

leihen. Berlin, den 2. Mai 1930.

Der Reichswirtschaftsminister. F. A.: Dr. Reichardt.

v¹“ In Nr. 2 der Bekanntmachung des

chsmaisstelle vom 25. April 1930 (Deutscher Reichsanzeiger 26. April 1930 Nr. 97) sind vor den Zahlen „190“ und

die Worte „mehr als“ einzufügen. Berlin, den 2. Mai 1930.

er Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle.

Dr. Heukamp.

Se ““ Kee. 5 2

Die am 2. Mai 1930 ausgegebene ichsgesetzblatts, Teil II, enthält

das Gesetz, betreffend das

betreffend das Genfer Uebereinkommen r die Heimschaffung der Schiffsleute, vom 3. April 1930, 8 die Bekanntmachung über weitere Beitritte zum Vertrag über Aechtung des Krieges, vom 14. April 1930, 1

die Bekanntmachung über Aenderung des Planes für die Vertei⸗ in den Bezirks⸗Wasserstraßenbeiräten,

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Zusatzprotokolls n 20. März 1914 zur revidierten Berner internationalen Urheber⸗ tsübereinkunft vom 13. November 1908 durch Italien, vom

Verkaufspreis 0,30 RM. stversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

r Personenstandsregister, vom 29. April 1 die Bekanntmachung,

g der Stimmen April 1930, und

April 1930. Umfang 1 ¾ Bogen.

Berlin NW. 40, den 3. Mai 1930.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.

Deutsches Reich. Der Rei ung zur Ergreifung von steuerlich

r Erleichterung und Verbilligung der utschen Wirtschaft zu.

Dieses Gesetz ermächtigt die Reichsregierung, mit Zustimmung ses des Reichstags Er⸗

es Reichsrats und des Steuerausschu chterungen der Kapitalertrags⸗ und der

orzunehmen und auch steuerliche Erleichterungen für die Kapital⸗ scbaktüngsgesellschaften, den sogenannten Investment trust, zu haffen.

Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins

die Reichsrat ich diese ngen auch auf die Grunderwerbs⸗ und Wertzuwachssteuern

utscher ntrag

hatte rm

Zeitungsverleger Ausschußberatung nachgereicht, wonach

Bekanntmachung.

eichsrat stimmte gestern unter dem Vorsitz des aatssekretärs Zweigert dem Gesetz über die Ermächti⸗

8* 2 8

““ Verwaltungsrats der

Nummer 15 des

vom

en Maßnahmen Kreditversorgung der

Kapitalverkehrssteuern

Reichsregierung noch einen Steuererleichte⸗

der Länder erstrecken sollen. Eine Reihe von Ländern hatten Bedenken, die Mehrheit der Ausschüsse stimmte jedoch dieser Ermächtigung zu, unter der Voraussetzung, daß dann eine Verlängerung des sogenannten Steuermilderungsgesetzes nicht mehr in Frage kommt. Das Plenum des Reichsrats schloß sich dem Votum der Ausschüsse an. 1“ Ferner stimmte der Reichsrat dem Gesetz zur Liqui⸗ dierung der Bank für deutsche Industrie⸗ obligationen zu, die allmählich abgebaut werden kann, da mit dem Inkrafttreten des Young⸗Plans die Industrie⸗ obligationen selbst in Fortfall kommen. 8 Zum Vorsitzenden der Berufungskammer in Börsen⸗ ehrengerichtssachen wurde Staatssekretär Dr. Trendelen⸗ burg ernannt. Ferner stimmte der Reichsrat dem Verkauf eines ehemaligen Garnisonlazaretts an die Stadt Küstrin zur Benutzung als Krankenhaus für den Preis von 300 000 und sem Verkauf des umfangreichen EE1 an die Stadt Mainz für ,5 Millionen Mark zur Benutzung als Grünfläche zu, ob⸗ wohl der Wert dieses Geländes auf 5,3 Millionen geschätzt worden ist. Die hessische Regierung ließ dabei erklären, sie sei der Meinung, daß dieses Gelände, wenn es nicht mehr für Festungszwecke benutzt werde, an den Staat Hessen zurückfallen müsse. Sie verzichte jedoch in diesem Augenblick auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche, damit die Stadt an nicht geschädigt 5 Der Staat Hessen werde vom Rei Schadensersatz fordern. 8 hevenzersch Ieeä der Reichsrat die Ausprägung von Dreimarkstücken zur Erinnerung an Walther von der Vogelweide, die gleichzeitig mit der am 10. Mai dieses Jahres in Würzburg stattfindenden Gedenkfeier in Verkehr gebracht werden sollen.

MNachstehend wird der deutsche Wortlaut des 5 eund⸗ schafts⸗ und Handelsvertrags zwis en dem Deutschen Reich und der Republik Haiti ver⸗ öffentlicht, der am 10. März d. J. in Port⸗au⸗Prince von dem deutschen und dem haitianischen Bevollmächtigten unter⸗ zeichnet worden ist. Der Vertrag ist noch nicht in Kraft, unterliegt vielmehr noch der Zustimmung der deutschen wie der haitianischen an der Gesetzgebung beteiligten Körper⸗ schaften. 1

Freundschafts⸗ und Handelsvertrag 8 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Haiti.

Der Deutsche Reichspräsident und der Präsident der Republik Benbisch glei ePrasafe von dem Wunsche beseelt, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten weiter u erleichtern und auszudehnen, haben beschlossen, einen Freundschafts⸗ und Handelsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Deutsche Reichspräsident 18 den deutschen Geschäftsträger ad interim in Port⸗au⸗Prince Herrn Edmund Helmcke, Der Präsident der Republik Haiti Herrn Antoine C. Sansarica, Staatssekretär der Aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form [ die nachstehenden Artikel ver⸗ einbart haben:

Artikel I.

Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile sollen, so⸗ weit nicht EöI Vertrag Ausnahmen enthält, im Ge⸗ biete des anderen Teiles in bezug auf Handel, Gewerbe und Schiffahrt dieselben Vorrechte, Befreiungen und Begünstigungen aller Art genießen, welche den Angehörigen des 1— Staates zustehen oder zustehen werden; sie sollen ferner volle Freiheit haben, unter den nämlichen persönlichen und sachlichen Bedingungen 8. vngehmgen den meistbegünstigten Staates iner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. ““ .“ nhlichea, en gedes der vertragschließenden Teile können, vorausgesetzt, daß se die Landesgesetze beobachten, das Gebiet des anderen Teiles frei betreten, darin reisen, sich und niederlassen, sowie dieses Gebiet jederzeit frei verlassen. Sie werden babei keinen anderen oder lästigeren allgemeinen oder örtlichen Beschränkungen oder Auflagen irgendwelcher Art als den⸗ jenigen unterworfen sein, denen die Angehörigen des meist⸗ begünstigten Staates jeweils unterworfen sind. 1 3

Die Angehörigen des einen Teiles sollen im Gebiete des anderen Teiles in gleicher Weise wie die Angehörigen des meist⸗ begünstigten Staates befugt sein, oder unbewegliches Vermögen zu erwerben, zu besitzen und darüber gemäß den gelten⸗ den Ge zen zu verfügen. 8 3

Sie sanes nach Maßgabe der bestehenden Gesetze sowohl zur Verfolgung wie zur Verteidigung ihrer Rechte freien Zutritt zu den Gerichten des anderen vertragschließenden Teiles haben.

Artikel II.

den Teiles ihren Sitz haben und nach seinen Gesetzen zu Recht bestehen, werden auch in dem Gebiete des anderen Teiles als zu Recht bestshen anerkannt; ebenso werden sie in Ansehung der Geschäftsfähigkeit und des Rechts, vor Gericht aufzutreten, nach den 825222 ihres Heimatlandes beurteilt. Ihre Püesshan zu geschäftlicher Tätigkeit auf dem Gebiete des anderen Teiles richtet sich nach den dort jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften. In jedem Falle sollen sie sowohl hinsichtlich der Voraussetzung ihrer Zulassung, der Ausübung ihrer Tätigkeit als auch in jeder anderen Beziehung dieselben Rechte, Vorteile und Befreiungen wie gleichartige Unternehmungen des meistbegünstigten Staates

enießen. genieß Artikel III. 1

Zwischen den beiden vertragschließenden Teilen soll vollständige

Freiheit des Handels bestehen. Sie verpflichten sich, den gegen⸗

seitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr⸗ oder Ausfuhrverbote

zu behindern. ZZI“ 2

Ausnahmen hiervon können, soweit sie auf alle Länder oder

auf die Länder anwendbar sind, bei denen die gleichen Voraus⸗

setzungen zutreffen, in folgenden Fällen stattfinden: a) aus Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit, 8

b) aus Rücksicht auf die öffentliche Gesundheit oder zum Schutze von Tieren oder Pflanzen gegen Krankheiten und Schäd⸗ linge, sowie von Pflanzen gegen Entartung und Aussterben,

c) in Beziehung auf Waffen, Munition und Kriegsgerät und unter außerordentlichen Umständen auf anderen Kriegs⸗ bedarf, 11.“

d) in S auf Waren, die im Gebiet eines der vertrag⸗ schließenden Teile den Gegenstand eines Staatsmonopols ilden oder bilden werden, ferner zu dem Zweck, für

fremde Waren alle anderen Verbote oder Beschränkungen

durchzuführen, die durch die innere Gesetzgebung für die

Erzeugung, den Vertrieb, die Beförderung oder den Ver⸗ brauch gleichartiger, einheimischer Waren im Inlande fest⸗

ggesetzt sind oder festgesetzt werden.

Artikel IV. Die vertragschließenden Teile sich gegenseitig die

Frethe der Durchfuhr durch ihr Gebiet. 8 1

usnahmen hiervon können, soweit sie auf alle Länder oder auf die Länder, bei denen die gleichen Voraussetzungen zutreffen,

anwendbar sind, in folgenden Fällen stattfinden: . a) aus Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit, 88 . b) aus Rücksicht auf die Gesundheitspolizei oder zum Schutze

von Tieren oder Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge,

e) in Beziehung auf Kriegsbedarf unter außerordentlichen Umständen. 8

Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, keine Durch⸗

gangsabgaben zu erheben. Diese Bestimmungen gelten sowohl für

die Waren, die unmittelbar ducchgesührt werden, wie für Waren,

die während der Durchfuhr umgeladen, umgepackt oder gelagert

werden. Artikel V.

Die Boden⸗ und Gewerbeerzeugnisse jedes vertragschließenden Teiles werden bei der Einfuhr in das Gebiet des anderen Teiles sowie bei der Ausfuhr nach dem Gebiet des anderen Teiles in v des Betrages, der Erhebung und Sicherstellung von Zöllen und ee. sowie in Ansehung aller Zollförmlichkeiten nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung behandelt.

Artikel VI.

Die Staatsangehörigen des einen vertragschließenden Teiles genießen im Gebiete des anderen Teiles sowohl für ihre Person wie für ihre Güter, Rechte und Interessen in bezug auf Abgaben (Steuern und Zölle), ““ sie steuerähnlich hen⸗ und andere ähnliche Lasten in jeder Beziehung die gleiche Behandlung und den gleichen Schutz bei den Finanzbehörden und Finanz⸗ gerichten wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation.

Die Bestimmungen dieses Artikels finden entsprechende An⸗ wendung auf die in Artikel II bezeichneten Gesellschaften.

Artikel VII.

Soweit die h.e dieses Abkommens die gegenseitige Gewährung der Meistbegünstigung betreffen, sind sie nicht an⸗ wendbar

a) auf die von einem der vertragschließenden Teile angrenzen⸗ den Staaten gegenwärtig oder künftig gewährten besonderer Begünstigungen zur Erleichterung des Grenzver ehrs in iner Ausdehnung von in der Regel nicht mehr als 15 km

eiderseits der Grenze,

b) auf die von einem der vertragschließenden Teile gegenwärtig oder künftig auf Grund einer Zollvereinigung eingegangenen Verpflichtungen,

c) auf alle Zollvergünstigungen oder sonstigen Erleichterungen, die Haiti der Dominikanischen Republik gewährt oder gewähren wird, solange diese Vergünstigungen und Erleichte⸗ rungen nicht einem dritten Lande zugestanden werden,

d) auf Begünstigungen, die einer der vertragschließenden Teile durch ein Abkommen einem anderen Staate einräumt, um die in⸗ und ausländische Besteuerung auszugleichen, ins⸗ besondere eine Doppel ““ zu verhüten oder um Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen oder Steuer⸗ strafsachen zu sichern.

Artikel VIII. 8

Bei der Einfuhr von Frzebonissen des einen rtrag⸗ schließenden Teiles in das Gebiet des anderen wird im allgemeinen die Vorlage von Ursprungszeugnissen nicht gefordert. 88

Wenn jedoch einer der vertragschließenden Teile Erzeugnisse eines dritten Landes mit höheren Abgaben als die Erzeugnisse des anderen Teiles belegt oder wenn er die Erzeugnisse eines dritten Landes Einfuhrverboten oder Beschränkungen unterwirft, denen

Aktiengesellschaften und Handelsgesellschaften jeder Art ein⸗ chließlich 5 scaften, Finanz⸗, Versicherungs⸗, Verkehrs⸗ und

ransportgesellschaften, die im Gebiete des einen vertragschließen⸗

die Erzeugnisse des anderen Teiles nicht unterliegen, so kann er,