1930 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1930 18:00:01 GMT) scan diff

1 Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen.

ufgebote, 8 4 Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

]

8. Kommanditgesellschaften auf

6. Auslosung usw. von Wertpavieren.

7. Aktiengesellschaften,

AFeee; faften m. b. H. haften, d Invalidenve

e Bekanntmac

2. Zwangs⸗ versteigerungen.

17689]

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Juli 1930, 10 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 12, ver⸗ steigert werden, das im Grundbuch von Burgdorf Band II Blatt 46 (einge⸗ tragener Eigentümer am 27. Februar 1930, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Fräulein Olga Werth in Burgdorf), eingetragene Grundstück Gemarkung Burgdorf, be⸗ bauter Hofraum mit Hausgarten, An⸗ baustelle Hann.⸗Neustadt 29 in Burg⸗ dorf, 13 a 95 qm groß, 465 RM Ge⸗ bäudesteuernutzungswert, Kartenblatt 19, Parzellen 78 und 270/79, Grund⸗ steuermutterrolle 84, Gebäudesteuer⸗ rolle 629.

Amtsgericht Burgdorf, 13. Mai 1930.

3. Aufgebote.

[17690] Aufgebot. Der Bankier Ferdinand von Itallie in Brüssel, 20 Rue Montoyer, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Lehmann, Dr. Boesebeck, Brink, Frankfurt a. M., Neue Mainzer Straße 84, hat das Auf⸗ gebot zum Zwecke der Kraftloserklärung von 2000 Aktien der J. G.⸗Farben⸗ industrie, Aktiengesellschaft (10 Stück à 200 Nr. 914 127/136) beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Fe⸗ bruar 1931, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Starkestr. 3, Zimmer 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 9. Mai 1930. Amtsgericht, Abt. 16.

[17691] Aufgebot.

Die Firma Fertig & Co., Berlin 0. 34, Romintener Str. 36, hat das Auf⸗ gebot zweier am 15. Dezember 1928 bzw. 15. Januar 1930 fälligen, von der Fa. Erdmann & wCo. zu Berlin, Adal⸗ bertstr. 30, ausgestellten und von Frau H. Engel, Berlin⸗Weißensee, Langhans⸗ straße 136, akzeptierten Wechsel über je 35,20 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1930, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin⸗Weißensee, 12. Mai 1930.

Amtsgericht.

[17700]

Durch Ausschlußurteil vom 6. 5. 1930 sind auf Antrag der Bank für Innen⸗ & Außenhandel A. G., Berlin W. 56, ZJägerstr. 55, für kraftlos erklärt wor⸗ den: 1. der am 2. Januar 1928 von dem Fabrikanten Hermann Deutscher in Görlitz, Schützenstr. 9, auf den Spar⸗ und Vorschußverein e. G. m. b. H. in Ostritz für die Firma J. C. Zische & Söhne G. m. b. H. in Schönbach oder Ueberbringer ausgestellte Scheck Nr. 014943 über 521,60 RM, giriert von der Fa. J. C. Zische & Söhne G. m. b. H. und der Antragstellerin, und 2. der am 4. Januar 1928 von dem Fabrikbesitzer Hermann Deutscher in Görlitz, Schützenstr. 9, auf den Spar⸗ und Vorschußverein e. G. m. b. H. in Ostritz für die Firma J. C. Zische & Söhne G. m. b. H. in Schönbach oder Ueberbringer ausgestellte Scheck Nr. 14944 über 1645 RM, giriert von der Firma J. C. Zische & Söhne G. m. b. H. und der Antragstellerin. Amtsgericht Görlitz, 10. Mai 1930.

[17692 Aufgebot. Frau Marie Menzel in Erfurt, Richard⸗ Breslau⸗Str. 12, hat das Aufgebot fol⸗ ender Hypothekenbriefe der Schwarz⸗ urgischen Hypothekenbank in Sonders⸗ hausen beantragt: Serie VIII Lit. D Nr. 2565 über 1000 PM, Serie VIII Lit. E Nr. 1547 über 500 PM, Serie VIII. Lit. E Nr. 1548 über 500 PM. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Februar 1931, vorm. 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 42, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Gotha, den 13. Mai 1930. Thüringi Amtsgeri t

[17693] Aufgebot.

Die Ehefrau Minna Marie Thede geb. Brogmus in Heikendorf b. Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Roth in Kiel, Holstenbrücke 4, hat beantragt, den verschollenen Peter Nicolai Wenzel, geboren am 13. April 1841 zu Brede⸗ gatt, Landkreis Flensburg, zuletzt wohn⸗ haft in Bredegatt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Dezember 1930, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32 a, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Flensburg, den 8. Mai 1930.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

[17694] Aufgebot.

Der Kaufmann Julius Seyffarth in Stuttgart, Senefelder Straße 79 II, hat die Todeserklärung seines Onkels, des Ingenieurs und Dolmetschers Georg Paul Seyffarth, geb. am 28. 7. 1848 in Frankenthal i. Thür., beantragt. Georg Paul Seyffarth ist 1868 mit dem Afrikaforscher Nachtigall nach Afrika gereist und seitdem verschollen. Auf⸗ gebotstermin wird auf Montag, den 16. Februar 1931, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 46, anberaumt. Es ergeht an den Verschollenen die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgt. Ferner werden alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Fiu Anzeige zu machen.

Gera, den 12. Mai 1930.

Das Thür. Amtsgericht.

[17695]

Der Ortsrichter Julius Knapp in Mannheim hat beantragt, die ver⸗ schollene ledige Franziska Katharina Kenz, geboren am 30. 5.1836 in Mann⸗ heim, zuletzt in Mannheim wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 26. November 1930, vormittags 8 ½% Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, 2. Stock, Zimmer Nr. 264, Saal XIII, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dies im Aufgebotstermin dem

ericht anzuzeigen. Mannheim, den 13. Mai 1930. Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts. B.⸗G. 10.

[17696] Aufgebot.

Die Ehefrau des Faebrikarbeiters Ferdinando Giuseppe Geromel, Lina eb. Sauerland, Händlerin, in Schwelm, hat beantragt, ihren verschollenen Ehe⸗ mann, geboren am 28. 4. 1878 in Melma, Kreis Treviso, Italien, zuletzt wohnhaft in Schwelm, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Dezember 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Schwelm, den 9. Mai 1930.

Das Amtsgericht.

[17698] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Adolf Katzen⸗ stein, hier, Kaiserstraße 13, hat als Nachlaßverwalter über den Nachlaß des am 12. November 1929, hier, ver⸗ storbenen, zuletzt hier wohnhaft ge⸗ wesenen Bauunternehmers Anton Hilf, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bauunternehmers Anton Hilf spätestens in dem auf den 20. November 1930, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zeil 42, II, Zimmer 50, an⸗ beraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗

It chte

Vermächtnissen und Auf⸗

lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht au Faüesenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung de Nachlasses nur für den seinem Erbtei entsprechenden Teil der Verbindlichkeit Für die Gläubiger aus Pflichtteils rechten, Vermächtnissen und Auflager sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Frankfurt a. Main, 13. Mai 1930.

Amtsgericht. Abt. 39.

7701] Oeffentliche Bekanntmachung. Dem Maurer⸗ und Zimmermeister Gustav Günther zu Arnswalde sowie er 18 Klara Bretag geb. Günther u Wilkau ist am 15. Mai 1923 zu änden des Rechtsanwalts Schulz in chwiebus ein Erbschein vom unter⸗ zeichneten Nachlaßgericht erteilt worden, betreffend die Ersolge in dem Nachlaß der am 23. Februar 1917 in Wilkau verstorbenen Witwe Johanna Günther eb. 92 Dieser Erbschein ist un⸗ fültig und wird daher, weil er nicht sofort zu erlangen ist, durch Beschluß les unterzeichneten Gerichts vom 6. April 1930 für kraftlos erklärt. Schwiebus, den 26. April 1930. Das Amtsgericht.

[17699]

Das Amtsgericht Gemünden hat mit Beschluß vom 6. Mai 1930 das Ver⸗ fahren, betr. das Aufgebot der Gläu⸗ biger des Nachlasses des am 4. 10. 1913 verstorbenen Apothekers Otto Christin in Gemünden und seiner am 24. 2. 1929 verstorbenen Ehefrau I Christin und den Termin vom 1. Juli 1930 auf⸗ gehoben, da über den Nachlaß der ge⸗ nannten Personen am 5. Mai 1930 das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendu g des Konkurses eröffnet wurde.

Gemünden, den 15. Mai 1930.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[17697] Oeffentliche Aufforderung. Die Antragsteller: 1. Frau Emil Leim⸗ bach, Bertageb. Lohmann, ohne Beruf, in Wuppertal⸗Barmen, Carnaper Straße 31, wohnend, 2. Albert von der Heidt, ohne Beruf, daselbst, Lenneper Sers 21, 93. Argus von der Heidt, Händler, daselbst, Oberheidter Str. 31, wohnend, 4. Frau Wilhelm Bongardt, Anna Maria geb. Gaertner, in Wupper⸗ tal⸗Elberfeld, , der Republik 40 a, wohnend, haben die Erteilung eines Erbscheins nach der am 9. Oktober 1928 verstorbenen, zu Barmen, Rödiger⸗ straße 144, 8 ewesenen Jo⸗ hanne von der. Heidt, geb. am 15. Ja⸗ nuar 1865 dn Barmen, für nachstehende gesebliche rben beantragt: 1. Frau itwe Emma Schmitz geborene Mü⸗ dicken in Barmen zu 1/18, 2. Frau Emil Welland geb. Küster in Langen⸗ berg zu 1/18. 3. Seen Laura Weber geb. Müdicken in Elberfeld zu 1/18, 4. Frau Emma Bennet geb. Lohmann in New York zu 1/84, 5. Frau Adele Bennet eb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 6. Frau Anna geb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 7. Frau Emilie geb. Lohmann, daselbst, zu 1/84, 8. Eduard Lohmann, Band⸗ wirker, daselbst, zu 1/84, 9. Harold Lohmann, daselbst, zu 1/84, 10. Edna Gustava Lohmann, daselbst, zu 1/252, 11. Dorothey Antonia Lohmann, da⸗ selbst, zu 1/252, 12. Gustav Lohmann, daselbst, zu 1/252, 13. Frau Berta Leimbach geb. Lohmann in Barmen, zu 1/12, 14. Albert von der Heidt, daselbst, 1/30, 15. August von der Heidt, da⸗ selbst, zu 1/30, 16. Fritz von der Heidt, daselbst, zu 1/30, 17. Paul Baltzer, da⸗ selbst, zu 1/150, 18. Reinhard Baltzer, Ingenieur in Kiel, zu 1/300, 19. Wer⸗ ner Baltzer in Barmen zu 1/300, 20. Rudolf Baltzer in Gevelsberg zu 1/150, 21. Frau Lisbeth geb. Baltzer in Ohligs zu 1/150, 22. Anna Müller geb. Baltzer in Barmen zu 1/150, 23. Frau Paul Müller, Emma geb. Dickmann, daselbst, zu 1/30, 24. Julius Sostmann in Elberfeld zu 1/18, 25. Frau Wilhelm Bongard geb. Gaertner in Elberfeld zu 1/18, 26. Johanne Tomas geb. Gaertner in Köln zu 1/54, 27. Karl Gaertner, dafegöst. zu 1/54, 28. August Gaertner, daselbst, zu 1/54, 29. Heinrich Krug zu Calden i. Hessen zu 1/12, 30. Wilhelm Krug, daselbst, zu 1/12, 31. Frau Auguste Schwager geb. Muß⸗ mann in Niederschönhausen zu 1/18, 32. Hugo Mußmann, Direktor in Ham⸗ burg, zu 1/18, 33. Karl Mußmann in Köln zu 1/18. Andere Personen wer⸗ den aufgefordert, ihre ihnen etwa zu⸗ den Erbr;chte bis zum 15. Juli

bei de ericht n bsfch⸗ f

Die Witwe Marie Okkens in Wyk auf Föhr, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Preisler in Wyk auf Föhr, hhat die von ihr am 12. September 1924 dem Kaufmann Ernst Hübsch in Flens⸗ burg erteilte Generalvollmacht wider⸗ rufen und erklärt sie hiermit gemäß 176 B. G.⸗B. für kraftlos. Die öffent⸗ iche Zustellung dieser Erklärung ist

urch Beschluß des Amtsgerichts Wyk

uf Föhr vom 1. Mai 1930 bewilligt.

Wyk auf Föhr, den 1. Mai 1950,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

up

117702

4. Leffentliche Zustellungen.

[(17271] Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. Frau Charlotte Sieg ried 8922 bevollmächtigter: Dr. Richter, Wannsee, strahe 9, gegen Ehemann ax Siegfrled, früher Groß Beeren bei Berlin, 7. R. 679/29, 2. Frau Johanna Schwichtenberg geb. Röhl, Berlin, Treskowstr. 33, 2 mächtigter, Rechtsanwalt Mathias, Berlin, Potsdamer Str. 103, gegen Ehemann, Waldemar Schwichten⸗ berg, früher Neukölln, lughafen⸗ traße 11, 7. R. 252/30, 3. Frau Else iebi geb. Malcher in Berlin, Lübecker Str. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Salomon, Berlin, Kochstr. 30, gegen Peneeng Walter Liebich, früher erlin⸗Friedenau, Rheingaustr. 18, 20. R. 152/29, 4. Kauf⸗ mann Donald Michael Flynn, Berlin⸗ Schöneberg, Bamberger Str. 88, B Rechtsanwalt Dr. Werthauer, Berlin, Unter den Linden 66, gegen Ehefrau Wilhelmine Magdalene Fühnn geb. Leitner, früher Berlin, Lichtensteinallee 2 a, 26. R. 243/30, 5. Frau Else Mertens geb. Will, Bollensdorf, Hauptstraße, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Selig⸗ sohn, Berlin, Knesebeckstr. 45, gegen Ehemann, Arbeiter Willi Mertens, früher in Groß Besten, 38. R. 272/30, u 1 bis 5 kif Ehescheidung, 6. der astwirt Julius Zimmermann, Mariendorf, Großbeerenstr. 116, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Eller⸗ holz, Berlin W, Unter den Linden 17, gegen den Maler Karl Dorn, mit dem Antrage, den Beklagten gn verurteilen, an den Kläger 672,30 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. 1. 1929 zu zahlen die Kosten dieses E“ und es Arrestbefehls, 31. Q. 11. 29., zu tragen, 31. 0. 171/29, 7. der Architekt Alois Döring, Eschwege a. d. Werra, Peos. zbevollmächtigter: Rechtsanwalt r. Lips, Berlin, Hallesches Ufer 28, egen den Franz Moritz, früher rlin⸗Schöneberg, Bozener Str. 20, wegen Wechselforderung, mit dem An⸗ trage auf Kahlung von 1500 RM nebst 2 % über Reichsbankdiskont Zinsen seit 3. 11. 1929 sowie von 33,35 RM Wechselunkosten nebst 5 % Zinsen seit 19. 11. 1929, 37. P. 6/30, 8. Frau Martha. Gräfin Reichenbach geb. Griebenow, Berlin, Viktoria⸗Luise⸗ Platz 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Wedell, Berlin, Mohren⸗ straße 19, gegen 1-SSe. Alexander Singer, zuletzt Charlottenburg, Kant⸗ straße 165, 88 Fehlung von 25 038,05 Reichsmark Wechselforderung, 19. P. 199/30, 9. Firma Hansmann & Co., a in Salzwedel, Burgstr. 47, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Adolf von Nassau, Berlin, Potsdamer Straße 123, gegen Landwirt Karl Iten, zuletzt Neukölln, Färgerstr. 32, auf Zahlung von 750 RM Wechsel⸗ orderung, 19. P. 107/30. Die Kläger aden die Beklagten zur mündlichen rhandlung des Rechtsstreits vor das ericht II, Berlin, Ufer und zwar zu 1 vor die 7. Zivil⸗ »„ Zimmer 207, auf den 11. 7. 19 0 zu 2 vor die 7. Zivilkammer, Zin 7, auf den 11. 7. 1930, die 10. Zivilkammer, auf den 12. 7. 1930, die 16. Zivilkammer, auf den 7. 7. 1930, die 25. Zivilkammer, auf den 19. 9. 1930, die 19. Zivilkammer, auf den 11. 7. 1930, 1 die 24. Zivilkammer, ner 116, auf den 10. 7. 1930, u S vor die 2. Kammer für Handels⸗ Zimmer 204, auf den 9. 7. 1930, zu 9 vor die 2. Kammer für Handelssachen, Zimmer 204, auf den

Rechtsanwalt Hohenzollern⸗

ge⸗ Sucker in Vietz, Mühlenstr. 8,

Uemmer zu. 5 Zimmer zu.

109, vor 109, vor

Zimmer 213, vor

A1“

2. 7. 1930, 10 Uhr, Perrune hc, deenn enn Gericht suselassenen Rechtsann Prozeßbevollmächtigten 8 lassen. rlin, 15. Mai 1930. Geschäftsstelle des Landgerichtz

[17707] Oeffentliche Zuste Die Chesrau Crekt selhunt Currie geb. Käßmann, z. 3 Sche vertreten durch den Nechte George Grube, Hamburg, klagt den Harry Herbert Wode ouse En 1 Zt. unbekannten Aufenthalts Ehescheidung, mit dem Antra⸗ Ehe der Parteien zu scheiden, d

klagten für den allein schuldiaen . zu erklären und ihm 8. vnr aufzuerlegen. Beklagten

des Rechtsstreits Klägerin ladet den mündlichen Verhandlung des streits vor das Landgericht in Hn

ivilkammer 2 (Siviljustizge Sievekingplatz), auf den 9. Juli 10 vormittags 9 ¼ Uhr, mit der forderung, sich durch einen bei;

Gericht zugelassenen Rechtsanwalt;

Prozeßbevollmächtigten vertrete lassen.

Hamburg, den 15. Mai 1990

Die Geschäftsstelle des Landgerche

[17708] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Fabrikand Engelbert Schäfer, Emilie geb. von Bad Orb, Nr. 754, Klägerin, C“ Sußbaum und Dr. Neltenstot Fapan. klagt gegen ihren Ehemam, abrikarbeiter Engelbert früher in Bad Orb Nr. 751, jes bekannten Aufenthalts, mit den trage: Die am 29. September 182 dem Standesbeamten zu Bad 9. FJloslene Ehe der Streitteile wi schieden. Der Beklagte wird fir allein schuldigen Teil erklärt un die b. des Rechtsstreits 2 ta Die Klägerin ladet den Bellagten mündlichen Verhandlung des Uich streits vor den Einzelrichter; II. Zivilkammer des Land geui in Hanau auf den 14. Juli 10 vormittags 9 ¼ Uhr, mit der t forderung, sich durch einen bei nh Gericht zugelassenen Rechtsanwatt Prozeßbevollmächtigten vertrete lassen. . Geschäftsstelle 2 des Landgericht [17709] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Hedwig 9 Riddagshausen, Prozeßbevollmäth Rechtsanwalt heim, klagt gegen ihren Ehemang Arbeiter Pal Röther, früher ind dorf b. Hannover, jetzt unbelmn Ausenthalls, aus § 1568 B. G 4 dem Antrage auf Ehescheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur m lichen Verhandlung des KNectzse vor die 4. Zivilkammer des Landzen in Hildesheim auf den 14. Juli 1. vormittags 10 Uhr, mst der forderung, sich durch einen bei he Gericht zugelassenen Rechtsanwa Prozeßbevollmächtigten vertreten lassen. Hildesheim, den 15. Mai 18, Geschäftsstelle, Abt. 1, des Landzen

[17710] Oeffentliche Zustellung. 3 Die Ehefrau Peter Rosenkranz nore Helene geb. Heere * feld, Marktstraße 187, Proze 1 mächtigter: Rechtsanwalt Dr. In in Krefeld, klagt gegen ihren c den Färbermeister Peter Rese⸗ z. Zk. unbekannten Ausenchass Grund 1565, 1568 B. G,2, dem Antrage auf Ehescheidumg⸗ Klägerin ladet den Bellagten⸗ mündlichen Verhandlung des . streits vor die 3. Ziviltamme⸗ 81 sin neh gn . g. ., Steinstraße „9 den 14. Juli 1930, 10 ½ mn der Aufforderung, sich durch 2 diesem Gericht zugelassenen. anwalt 8 Prozeßbevollmächtigt treten zu lassen. aaf Der Urkundsbeamte der Gescha des Landgerichts.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in 2 Verantwortlich für den Ans⸗ 88 Rechnungsdirektor Mengern 8, 1 Verlag der Geschäftsstelle Meng in Berlin. 2 Druck der Preußischen Trucg und Verlags⸗Aktiengesellschaf 1 Vilhelmstraße 92.

Seechs Beilagen (einschließlich Börsenbeila gh zwei Zentralhandelsregiste

v.

vertreten 1

Rechtsanwalte!

Schän

Barttlingck in bl

Charlotten

Deutschen Reich

r. 115.

4. Heffentliche zustellungen.

ffentliche Zustellung. Selan JA. Wölms geb. in Weddersleben, Bockstr. 15, schtigte: Rechtsanwälte Studtmann in en den Arbeiter mhaft in Winnipeg, nähere Adresse unbekannt, in Munster⸗Lager, Kolonie wegen Wiederherstellung der Gemeinschaft, mit dem An⸗ kostenpflichti e Verurteilung agten zur iederherstellung thelichen Gemeinschaft. Die Klägerin veden Beklagten zur mündlichen abandlung des Rechtsstreits vor die vilkammer des Landgerichts in böburg auf den 16. September 80 Uhr, mit der Aufforde⸗ nn, sih durch einen bei diesem Ge⸗ —zugelassenen Rechtsanwalt als

vn

8 g w

lloh, schen

au

vollmächtigten vertreten zu

n. B urg, den 10. Mai 1930. beecansgftgsteue des Landgerichts.

en Brauch, Juditha, Weberin (Vellenberg, Klägerin, vertreten durch ützanwalt Dr. Meichelböck in Traun⸗ in, gegen Brauch, Karl, Schreiner, Aagten, zur Zeit unbekannten grjenthalts, wegen Ehescheidung, wurde öffentliche Zustellung der Klage be⸗ iet, und ist zur Verhandlung des ütsstreits die öffentliche Sitzung der (Zivvilkammer des Landgerichts Traun⸗ in vom Montag, den 7. Juli 30, vormittags 9 Uhr, bestimmt, au Beklagter durch den Anwalt der ngeri mit der Aufforderung ge⸗ den wird, rechtzeitig einen beim noͤgerict Traunstein zugelassenen cchtsanwalt zu seiner Vertretung zu stellen. Der Anwalt der Klägerin d beantragen, zu erkennen: I. Die hepder Streitsteile wird aus Ver⸗ bulden des Beklagten geschieden. 1 Der Beklagte trägt die Kosten des chtsstreits. 1u“ Traunstein, 15. Mai 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts Traunstein

82. Bekanntmachung. In Sach

7715 Oeffentliche Zustellung. Der mwinderjährige Heinrich Sügtn⸗ g, gesetzich vertreten durch die Ehe⸗ an Peier Wdowiak, Erna geb. Könen⸗ rg, bede in Neandertal Nr. 55 a, ost bHochdahl, klagt gegen den abrikarbeiter Kurt Merscher, gen. birtz früher in Hilden, Schulstr. 38, tohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ altsort wegen Zahlung von Unterhalt, it dem Antrage, an den Kläger eine unterhaltrente von vierteljährlich 45 RM, zahlbar in monatlichen Raten in 1. eines jeden Monats im voraus, bH Zustellung der Klage zu zahlen, und var in Abänderung des Urteils des intsgerichts Düsseldorf⸗Gerresheim n 18. Dezember 1923 4 C 846/23 —, wie das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ er zu erkäären. Zur mündlichen Ver⸗ undlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ agte vor das Amtsgericht in Düssel⸗ uef⸗Gerresheim auf den 8. Juli „vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 183, kladen. 40 440/30. Düsseldorf⸗Gerresheim, den 14. Mai 1930. 1 e Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.

17708) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Günther Um⸗ eck in Berlin W. 9, Bellevnestr. 12 a, geozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte 5. Natz und M. Zimmermann, Berlin 7. 9, Bellevuestr. 12 a, klagt gegen die firma Max Sengebu ch, dese m. nd. vertr. durch ihren Geschäftsführer bar Sengebusch, dieser früher in gerlin⸗Charlottenburg, Sybelstr. 17, ezt unbekannten Aufenthalts, wegen 50 RM Becsellocherung, mit dem Untra kostenpflichtige Verurtei⸗ 8 er Beklagten zur Fahlung von 160 RM nebst 2 vom Hundert Zinsen bder Reichsbankdiskont seit dem April 1930 und von 27,55 RM Fechselunkosten. Der Kläger ladet die palagte zur mündlichen Verhandlung 6s Kechtsstreits vor die 13. Kammer er Handelssachen des Landgerichts I Verlin, Gerichtsgebäude Gruner⸗ haße, III. Stockwerk, Zimmer 14 b, n den 11. Juli 1930, vormittags * hr, mit der Aufforderung, sich X einen bei diesem Gericht zuge⸗ nalöhren Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ nachtigten vertreten zu lassen.

Herlin, den 14. Mai 1930.

die Geschäftsstelle des Landgerichts I. 89 Oeffentliche Zustellung.

deer Kaufmann Adolf Kauffmann in 7q Feg Düsseldorfer Sae 76, Prozeßbevollmächtigter: derlj nwalt Dr. erbert Fuchs, gerrin. Leipziger Strase 119/120, klagt e Bisgräulein Elise Becker, früher frfenth in Pommern, jetzt unbekannten enthalts, wegen einer im Oktober

1e“

1919 fällig gewesenen Forderung, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Ver⸗ ——1* 368— zur Zahlung n nebst 2 % eszinsen über Reichsbankdiskont 12,21 der Freeerhobang. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 42. Zivil⸗ kammer des Landgerichts I in Berlin, Gerichtsgebäude Grunerstr., III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 86/88, auf den 10. Juli 1930, 10 Uhr vor⸗ mittags, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 15. Mai 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts I. [17714] Oeffentliche Zustellung. Direktor Gustav W. 8 mßhn in Berlin SW. 68, Kochstraße 5, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachs, Berlin W. 8, Leipziger Str. 121, klagt gegen Alexander Frey, früher in Berlin⸗ bilmersdorf, Mansfelder Str. 12, wegen Wechselforderung, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung als Gesamt⸗ schuldner zu 150 Rühr nebst 2 % Zinsen über Reichsbankdiskont seit 15. 2. 1990 und 9 RM Unkosten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das mtsgericht, hier, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer 43, auf den 5. Juli 1930, vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin⸗Schöneberg, 12. Mai 19930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [17705] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Lewin, Kaufmann u. Co. in Cunersdorf bei Buchholz i. Sa., Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Galliner, Berlin W. 62, Lutherstraße 21, klagt gegen: 1. Anton Brunner in Berlin⸗ Wilmersdorf, W““ 219/220, 2. Josef Kopp in Berlin, Tauentzien⸗ straße 12, 3. den Kaufmann Johannes Schmidt, früher in Berlin⸗Südende, Lichterfelder Str. 13 b, wegen Waren⸗ lieferungen an Schuhsalon Mistinguett, mit dem b2Fö die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 1400 RM nebst 2 % Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem 4. 11. 1929 zu zahlen, im Klageabweisungsfalle der Klägerin ve ee. zu ge⸗ währen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zu 3 zur mündlichen Verhand⸗ latmng dos Nochlssteckis von die 1. Kum⸗ mer für andelssachen des Land⸗ gerichts III in Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 7. Juli 1930, vormittags 10 Uhr, Saal 104, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 1a 0. 954. 30. Charlottenburg, den 12. Mai 1930. Die Geschäftsstelle 3 des Landgerichts III in Berlin.

[17706] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Doris Ringelband verw. ewesene Maschmann geb. Weißpflog in hemnitz, Henriettenstr. 14 1I, Prozeß⸗ bevollmächtigte. Rechtsanwälte Dr. Gareis und Dr. Thiele in Chemnitz, klagt ngegen den Kaufmann Ernst

6. Auslosung usw.

deutschen Kolonialgesellschaften,

abteilungen 7—11 veröffentlicht;

11““

Reihe 27 Nr.

Staatsministerium am 23. Januar

Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

Berlin, Pommersche Stadtschaft, Stettin, Stadtschaft der Posen⸗Westpreußen, der Provinz Sachsen,

v““

2 Aktiengesellschaften, Auslosungen der gesellsch er,. Seen.

schaften werden in den für diese Gesellschaften bestimmten Unter⸗

Prospekt der

Preußischen Zentralstadtscha

Körperschaft des Sv-hah Rechts, Berlin,

8 % ige Goldpfandbriefe Reihe im Gesamtbetrage von 15 000 000,— 1 Goldmark = 1½1 % Kilogramm Feingold

1 5 000 à 100,— = GM

5 001 6 500 à 200,— 6 501 9 900 à 500,— 9 901 18 300 à 1000,— 18 301 19 100 à 2000,— 19 101 19 600 à 5000,— =

4 Einzelstadtscha 8 8 estthenden Stadeschaften Gcune Pctsc Jip: entzsche Stabtschaft, Aönigsherg . Pr⸗

Provinz Hannover, Hannover, 8 Eih Oenanch, berschlesische Stadtschaft, Ratibor, Stadtschaft

Halle, und Stadtscha

19. Mai

Erste Aunzeigenbeilage sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

9 er lin, Montag, den

Ringelband, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Eesn. 32 den 3 Die Parteien hätten am 2. 10. 1919 die Ehe vor dem Stan⸗ desbeamten in Chemnitz geschlossen. Der Beklagte sei preußischer Staats⸗ und seit dem 6. 1. 1930 unbekannten Aufenthalts. Der Be⸗ klagte habe eine Reihe von Straftaten ausgeführt, die nach seiner Flucht erst bekannt geworden seien und von denen die Klägerin vorher keine Ahnung ge⸗ zoßt habe. Der Beklagte werde des⸗ alb steckbrieflich verfolgt. Unter folchen Umständen könne der Klägerin nicht mehr zugemutet werden, die eheliche Ge⸗ meinschaft mit dem Beklagten aufrecht⸗ zuerhalten. Sie hat deshalb beantragt, die Ehe aus Schuld des Beklagten zu scheiden. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits von die 10. Zivil⸗ kammer des Landgerichts auf den 8. Juli 1930, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

81* Chemnitz, den 15. Mai 1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [17712] Oeffentliche Zustellung. Käthe Sieben, Düsseldorf, Leopold⸗ brahe 50, Klägerin, vertreten durch kechtsanwalt Dr. Eugen Schmidt in München, klagt gegen den Kapellmeister Piet Sypesteyn, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagter, nicht vertreten, wegen Dar⸗ lehensforderung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Beklagter ist schuldig, an Klageteil den Betrag von 625 RMN sechshundertfünfundzwanzig Reichs mark 2 *% Zinsen über Reichs⸗ bankdiskont seit Kechtshängigkeit u be⸗ zahlen. II. Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu er⸗ statten. III. Das Ürteil ist event. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗ bar. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Mitt⸗ woch, den 9. Juli 1930, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal 85/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗

München, den 15. Mai 1930. Der Urkundsbeamte des Landgerichts I.

5. Verluft⸗ und „Fundsachen.

Abhanden gekommen: 1 Stück à 300 Goldmark Akt. Rheinische Braun⸗ kohle und Brikettfabrik Nr. 22 169, 2000 Goldmark Rheinische Hypotheken⸗ bank Ie I. E à 100 Gold⸗ mark Nr. 8

Berlin, den 17. 5. 30. (Wp. 39/30.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. J. 4.

von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien, d en b. H. und Genossen⸗

Auslosungen des Reichs und der

Länder im redaktionellen Teile.

27 Goldmark

500 000,

8 7 1 700 000,— 8 400 000,— 1 600 000,— 2 500 000,—

SM 15 000 000,

7

Sa.

eußische Zeutralstadtschaft ist auf Grund der von dem Preußische eresen 8 1922 „2 Seeag var Feflang schen 28 ichtet worden; sie ist eine Körperscha e eeeee Erna ein Verband der folgenden in Preußen

ten): Stadtschaft der Provinz Brandenburg, Stadtschaft der Provinz Grenzmark ft der Provinz Niederschlesien, Breslau.

8 8 8 1“

Die Direktion der Zentralstadtschaft besteht aus je einem Mitglied der Vor⸗ stände der Einzelstadtschaften, die von den Stadtschaftsvorständen aus ihrer Mitte gewählt werden; sie hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst. Sie hat sich durch einen hauptamtlich tätigen Vorsitzenden mit der Amtsbezeichnung „Generaldirektor“ ergänzt. Der erste und zweite Stelle vertreter des Vorsitzenden gehören dem Vorstande der Stadtschaft der Provinz Branden⸗ burg an, der dritte Stellvertreter dem Vorstande der Ostpreußischen Stadtschaft. Der Vorsitzende der Direktion (Generaldirektor) erledigt die laufenden Geschäfte, er vertritt die Direktion nach außen und vor Gericht und zeichnet unter der Firma der Anstalt alle Schriftstücke. Die Zentralstadtschaft bedient sich eines Siegels mit dem Wappen des Preußischen Staates. Urkunden, durch welche Verpflichtungen für die Zentral⸗ stadtschaft übernommen werden, sowie Vollmachten müssen die Unterschriften des Vor⸗ der Direktion (Generaldirektors) und eines Stellvertreters oder die Unter⸗ schriften von zwei Stellvertretern tragen; das gleiche gilt für Verfügungen in Geld⸗ und Vermögensangelegenheiten, so jedoch, daß der Vorsitzende der Direktion (General⸗ direktor) oder seine Stellvertreter durch jedes andere Mitglied der Direktion und die letzteren durch bevollmächtigte Beamte oder Angestellte vertreten werden können. Für Kassenerklärungen, Abrechnungen und dergleichen genügen die Unterschriften von zwei Bevollmächtigten.

Die Prüfung der Bilanz nebst der Gewinn⸗ und Verlustrechnung erfolgt durch den Ausschuß; dieser besteht aus je einem Mitglied jedes Verwaltungsrats der Einzelstadtschaften, das von den Verwaltungsräten aus ihrer Mitte gewählt wird. Der Ausschuß erteilt der Direktion Entlastung.

„Die Zentralstadtschaft steht unter der Aufsicht des Staates, die durch den zuständigen Minister (Wohlfahrtsminister) ausgeübt wird. Für die unmittelbare Aufsicht über die laufende Geschäftsführung sind ein Staatskommissar und ein Stellvertreter bestellt.

1 Vorsitzender der Direktion der Preußischen Zentralstadtschaft ist Herr General⸗ direktor Dr. Pabst. Zum Staatskommissar ist Herr Geheimer Regierungsrat Gerhardt, zu dessen Stellvertreter Herr Regierungs⸗ und Bankrat Stämmler bestellt.

Die Preußische Zentralstadtschaft hat die Aufgabe, zur Förderung des Kredits des Hausbesitzes für die Einzelstadtschaften auf Grund der von diesen für sie erworbenen Hypotheken unter Ausschluß des Erwerbszweckes einen gemeinsamen Pfandbrief auszugeben und ihn einheitlich zu vertreiben.

Als Deckung für die von der Zentralstadtschaft ausgegebenen Goldpfand⸗ briefe dienen erststellige Goldhypotheken auf Hausgrundstücke oder Erbbaurechte. Die Beleihung der Grundstücke richtet sich nach den Bestimmungen der Satzungen der Einzelstadtschaften. Die Wertermittlung des zu beleihenden Grundstücks 88 auf Grund einer von der zuständigen Staatsbehörde, dem Preußischen Wohlfahrts⸗ ministerium, genehmigten Abschätzungsordnung. Die Beleihung geschieht in der Regel innerhalb 25 % des Vorkriegsbeleihungswertes des Grundstücks, bei Neubauten innerhalb 40 % des Bau⸗ und Bodenwertes unter Berücksichtigung des Ertragswertes. Der Darlehnsnehmer hat für die Forderung an Kapital, Finsen und Kosten nach Maßgabe der Satzungen Hypothek zu bestellen und die Eintragung auf dem Grund⸗ buchblatt des zu ——. Grundstücks oder Erbbaurechts herbeizuführen. Die Dar⸗ lehnsnehmer haben sich jeweils der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.

Die Darlehnsnehmer erhalten satzungsgemäß zwar ein Pfandbriefdarlehn, sie bekommen jedoch die Pfandbriefe nicht ausgehändigt, sondern haben sie der Preu⸗ ßischen Zentralstadtschaft zum Verkauf zu überlassen.

Die Ausgabe der Goldpfandbriefe erfolgt, nachdem die Einzelstadtschaft der Zentralstadtschaft angezeigt hat, daß die näher zu bezeichnenden Goldhypotheken an vorschriftsmäßiger Stelle im Grundbuch eingetragen und die Hypothekenbriefe unter Mitverschluß des Landeshauptmanns oder eines von ihm Beauftragten oder des Provinzialkommissars in Verwahrung genommen sind. Für die sichere Verwahrung haften die Einzelstadtschaften.

„Der Staatskommissar hat darauf zu achten, daß die vorschrifts⸗ mäßige Deckung für die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft jeder⸗ eit vorhanden ist und die zur Deckung bestimmten Goldhypotheken d9;w. Wertpapiere) in das Goldhypothekenregister ese auß. m Hoyẽ odes Der. Gelamtbetrag der im Umlauf befindlichen Goldpländöhescher Höhe und min⸗ destens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft sind Pfandbriefe im Sinne des 271,18. über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. De⸗ zember 1927 (RGBl. I S. 492). Die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft sind 8 reichsmündelsicher durch Beschluß des Reichsrats gemäß § 1807 Absatz 1 Nr. 4 B. G.⸗B. (Bekanntmachung des Reichsjustizministers vom 15. Februar 1926 RGBl. I S. 102.) 8 Für die im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe haftet die Feaeeeee mit den im Goldhypothekenregister eingetragenen ckungsmitteln und ihrem sonstigen Vermögen. Nach § 12 Ziffer 1 der Satzung haften der Zentralstadtschaft die Einzelstadtschaften und deren 8 Garantieverbände (das sind die Provinzialverbände der acht Einzelstadtschaften) bis zur Höhe des Betrags der für sie ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe. Die Einzelstadtschaften haften innerhalb der vorste eend bezeichneten Grenzen als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander sind sie nach dem ihrer noch T“ Dereeen, für welche Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft in Umlauf gesetzt sind, verpflichtet. 1“ 8

kenf Prnss aazedere gachen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden der Direktion (Generaldirektors) und seines ersten Stellvertreters. Die Eintragung in das Goldpfandbriefregister wird auf den Pfandbriefen durch die Unterschrift des Kontrollbeamten handschriftlich vermerkt. Die Gültigkeit der Goldpfandbriefe hän von dieser handschriftlichen Unterzeichnung ab. Das Vorhandensein der sabungamähig vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in das Goldhypothekenregister 1 von dem Staatskommissar durch Hinzusetzen seiner Unterschrift mittels Faksimile⸗

empels bescheinigt. 1 e“ 18 Die Gennegt. dbriefe lauten auf den Inhaber; sie sind mit Zinsscheinen für zehn Jahre (erster Zinsschein fällig am 2. Januar 1931) und einem Erneuerungsschein versehen; sie können von dem Inhaber nicht gekündigt werden. Die Einziehung der e von seiten der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der satzungsmäßigen Tilgung der als Deckung dienenden Goldhypotheken. Es werden jährlich mindestens % zuzüglich der ersparten Zinsen getilgt. Die eingehenden Tilgungsbarbeträge werden nicht zum Rückkauf am freien Markt, sondern nur zur Kündigung auf Grun von Auslosungen verwendet. Die Auslosung findet jährlich einmal statt. Die Tilgung der Reihe 27 muß bis spätestens zum 1. Juli 1965 beendet sein. Eine Gesamtkündigung ist bis zum 2. Januar 1936 ansgeschlossen.

Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekanntgemacht. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens 14 Tage nach erfolgter Auslosung und Kündigung durch einmalige Bekanntmachung, wobei auch die Restanten bekanntgegeben werden. 8

Die Zinsscheine sind halbjährlich am 2. Januar und am 1. Juli Fang. Sie sind zahlbar bei der Kasse der Anstalt, bei den Kassen der angeschlossenen Stadtschaften, bei sämtlichen Landesbanken, Provinzialbanken, Sparkassen, Girozentralen und bei den nachstehenden Stellen: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Berliner deen⸗ bank, Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Ban und Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Gebr. Arnhold, Dresden / Berlin, L. und Söhne, Hamburg, Eichborn & Co., Breslau, M. M. Warburg & Co., Hamburg, Lazard Speyer⸗Ellissen, Frankfurt a. Main / Berlin. Bei den gleichen Stellen 92 auch die Einlösung der ausgelosten und gekündigten Goldpfand die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen, die Vornahme von Konvertierungen und alle sonstigen die Goldpfandbriefe betreffenden Maßnahmen kostenfrei. 1

Kapital und Zinsen 12 2 dem festgestellten Preise für

eingold und werden in deutscher Reichswährung gezahlt. 8 8 Als amtlich Frchin bentsche ne für Feingold gilt nur derjenige Londoner ——2 preis, den der Reichswirtschaftsminister oder die von ihm bestimmte Stelle 8 Verordnung vom 29. Juni 1923 zur Durchführung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 482) im Reichsanzeiger bekanntgibt. kei 8

Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit voran⸗

ehenden Monats gilt. 3 28 Dieser Goldgreis wird umgerechnet zum Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahlung London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder * 18 seiner Notierung an diesem Tage an dem letzten dem 15. vorhergehenden Tage am notiert eirt, i aug bieser Umrechnung für das Lilogrammm Feingolz ein Preis von

Ergibt sich aus dieser Umrechnung für i seing nicht mere als 2820 NM und nicht weniger als 2760 RM, so ist für jede geschuldete

Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. (Fortsetzung auf der folgenden Seite.)