ETEeREeeaussoecas
Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 137
vom 16. Juni 1930. S. 2.
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dem Inkrafttreten der Finanzreform weitere 150 Mill. Mark. Auf das komplizierte Verfahren der Umschuldung näher einzu⸗ hen, würde hier zu weit führen. Es bedingt nach der Auf⸗ — der Reichsregierung, daß die Gelder über ein neuzu⸗ ründendes zentrales Kreditinstitut geführt werden, die Deutsche blösungsbank. Hierfür ist ein besonderer Gesetzentwurf vor⸗ gelegt. Damit auch die Rentenbank⸗Kreditanstalt sich an der Auf⸗ bringung der Mittel beteiligen kann, ist in 22* 2. Gesetzentwurf auch eine Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Rentenbank⸗Kreditanstalt vorgesehen. Auch die Ablösungsbank oll sich durch Ausgabe von ö an der Be⸗ san sich, von Mitteln für die Umschuldungsdarlehen beteiligen können. Falls diese Wege der Mittelbeschaffung nicht zureichen oder durch besondere Verhältnisse zeitweise nicht gangbar sind, sieht der Gesetzentwurf äußersten Falles die Ausgabe von In⸗ haberpapieren mit Prömien vor. Eine besondere Schwierigkeit ist, falls nicht noch andere Vereinbarungen mit der Industrie getroffen werden, noch dadurch gegeben, daß 150 Mill. Mark er Industriemittel voraussichtlich erst in den nächsten Jahren fließen. Diese Schwierigkeit soll dadurch überbrückt werden, daß die Ablösungsbank an die Gläubiger des Landwirts Ablösungs⸗ scheine abgibt, deren jeweilige Fälligkeit auf den ratenweisen Eingang der Industriemittel abgestimmt wird. Auch für diese Ablösungsscheine übernimmt das Reich, voraussichtlich gemein⸗ chaftlich mit Preußen, die Bürgschaft. Den Umschuldungs⸗ chuldnern können zur Erleichterung ihrer jährlichen Leistungen Zuschüsse gewährt werden, wofür 1930 6 Mill. Mark und besonders für Ostpreußen 1 Million Mark aus Reichsmitteln vorgesehen 2 — Ergänzend zur Umschuldung und unter Um⸗ ständen au F—. von der Umschuldung tritt die Be⸗ triebssicherung. Sie enthält Maßnahmenmder verschiedensten Art, für die das Reich 50 Mill. Mark für 1930 Zuschüsse oder Darlehen zur Verfügung stellt. Umschuldung und Betriebssiche⸗ rung haben im allgemeinen zur Voraussetzung, daß die Betriebe anierungsbedürftig, sanierungsfähig und sanierungswürdig iind. Auch Klein⸗ und kleinere Mittelbetriebe können daran teil⸗ haben; für sie können überdies erleichternde Bestimmungen ge⸗ troffen werden. Besondere Landstellen sollen mit der Prüftlng beim Vollzuge der Umschuldung und der EEE“ be⸗ traut werden. Die Organisation der besonderen Ueberwachung ist auf öö durch Ausschußbeschluß noch vorbe⸗ — Zur Sicherung des —2— durch die Landes⸗ tellen haben die Ausschuüffe eine besondere Bestimmung in den Gefesen bmer⸗ aufgenommen. — Ein Vollstreckungsschutz befristet bis 31. Dezember 1990, soll die Durchführung der Um⸗ schulbung und der Betriebssicherung gewährleisten. Eine be⸗ ondere Vergünstigung soll der Landwirtschaft auch noch dadurch ewährt werden — und dies hat Bedeutung für das ganze Reichsgebiet —, daß die Ueberschüsse der Reichsgetreidestelle der Landwirtschaft für einen erheblich längeren Zeitraum zur Ver⸗ fügung bleiben als dies im Gesetz vom 22. 6. 1926 vorge⸗ ehen ist. Der Entwurf sah dies nur vor für Meliorations⸗ und sedlungszwecke. Die Ausschüsse haben es auch ausgedehnt auf den Teil der Mittel, der für allgemeine produktive Zwecke be⸗ stimmt ist. — Die im Ostpreußengesetz von 1929 zugunsten der Heertesscheft vorgesehene Senkun 8 der kommumnalen Lasten soll ebenfalls auf das genfe östliche Notgebiet und außen⸗ dem auf sämtliche Realsteuerzuschläge ausgedehnt werden. Sie kommt also nicht bloß der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Erwerbslosen zugute. Hierfür sind 37 Mill. Mark Reichs⸗ mittel in den Haushalt für 1930 eingesetzt, wovon 7 Mill. Mark ausschließlich für Ostpreußen bestimmt sind. Bei Durch⸗ führung dieser Lastensenkung wird besonders darauf Bedacht zu 5v 8 daß sie den beteiligten Kreisen durch sparsamste Auf⸗ stellung der kommunalen Haushalte auch fühlbar bleibt. Die Be⸗ rründung des Gesetzentwurfs bezeichnet dies auch als Voraus⸗ etzung für die Durchführung der La een. — Frachten⸗ erleichterungen sollen die vielfach, besonders in Ostpreußen, eingetretene Verlängerung der Verkehrswege in etwas ausgleichen und den b”] der Erzeugnisse wirtschaftlicher gestalten. Peichan sind 12,3 eill. Mark für 1930 vorgesehen, wovon allein 10,3 Mill. Mark besonders für Ostpreußen bestimmt sind. — Umfangreich sind die Fürsorgemaßnahmen, die die besondere Notlage auf wirtschaftli ge⸗ In“ und sozialen Gebieten und, wie jie Ausschüsse auf Antrag Preußens noch besonders eingefügt haben, auch auf kulturellem Gebiete lindern so en. Hierunter fällt insbesondere 27 die Krediterleichterung für Ge⸗ werbe, Handel und Handwerk. Durch eine veränderte Fassung des 8 12 und durch ö-r einer Bürgschaft des Reichs und Preußens von je 25 Mill. Mark haben die Ausschüsse auf Antrag Preußens dies noch besonders deutlich zum Ausdruck ge⸗ bracht. Die Reichszuschüsse für diese gesamten Zwecke — 10 Mill. Mark, wovon besonders für Ostpreußen 1 700 000 Mark be⸗ stimmt sind — sind im Verhältnis zu dem weiten Umfang der Zwecke gering. Der Entwurf geht aber dabei davon aus, daß Umschuldung und Betriebssicherhein der Landwirtschaft auch den übrigen Erwerbszweigen zugute kommen und daß nach Durch⸗ führung dieser lanvrekrtscha tlichen Maßnahmen erhöhte Mittel für diese Zwecke Fev ge. t werden können. — Eine besondere Bedeutung kommt auch der Förderung des Baues von Eisenbahnen zu. Der Gesetzentwurf ermächtigt die Reichs⸗ regierung für 130 Mill. Mark Darlehen hierfür an die sease areeeege zu geben, in einzelnen Fällen * Zu⸗ schüsse zu Grunderwerbskosten. Einstweilen sind für den Beginn von Bauten 10 Mill. Mark in den Reichshaushalt eingesetzt. Die E11“ sind einzeln aufgeführt, darunter auch einige a derhe Ib des ostdeutschen Wirtschaftsraumes. Es sind teils Bahnlinien, die die die Grenzziehung abgeschnittenen Linien in Verbindung bringen sollen, teils solche, die aus der besonderen Notlage der betreffenden Gebiete heraus besonders dringend sind. Auf Antrag der Reichsregierung wurde eine Bestimmung dahin aufgenommen, daß da, wo es volkswirtschaftlich richtiger erscheint, Eisenbahnlinien Kraftwagenlinien eingerichtet werden können, In den Ausschüssen sind mehrfache Anträge auf Aufahme weiterer Bahnlinien gestellt worden, für die Akanshns besondere Notverhältnisse bestimmend sind. Die Mehrheit ver⸗ mochte sich aber nicht zu entschließen, den Wünschen schon in dieser Vorlage Rechnung zu tragen, trat aber einer von der Minderheit beantragten Entschließung bei, die dem Reichsrat zur Annahme empfohlen wird: „Die Reichsregierung wird ersucht, möglichst bald weitere Mittel zur Förderung des Baues von Eisen⸗ bahnen in den Grenzgebieten des Reichs bereitzustellen.“ — Was den 2. Geseenmwuef über die Deutsche Aklbsanazbaunt anlangt, so habe ich seine materielle Bedeutung bereits im Zu⸗ sammenhang mit der Umschuldung wfamrnenjacend vorgetragen. Was die Organisation der Bank anlangt, so soll sie eine Körper⸗ chaft des öffentlichen Rechts werden. Mit Stammeinlagen sollen
teiligt sein das Reich, die Rentenbank⸗Kreditanstalt und die E se, außerdem mit Zustimmung der Reichsregierung auch d ank für Deutsche Industrieobligationen oder eine andere an ihrer Stelle bestehende Einrichtung. Um der Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt die Beteiligung zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf auch hierfür eine Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Rentenbank⸗Kreditanstalt vor, allerdings in weiterem Um b als es dieser eine Zweck verlangt. Die Bank steht unter Aufsicht des Reichs. Nach Erklärung der Reichsregierung sollen die Be⸗ fugnisse des Reichs in ähnlicher Weise ausgestaltet werden wie bei der Rentenbank⸗Kreditanstalt. Bei der öu“ Be⸗ deutung, die dieser Bank zukommt, haben einige Länder den Wunsch gehabt, bei einigen timmungen den Reichs⸗ rat zu beteiligen; sie sind damit aber nicht durchgedrungen. So⸗ weit die Ausschüsse Aenderungen an beiden Gesetzen vorgenommen haben, die ich nicht hervorgehoben habe, darf ch auf die Anlage
zum Protokoll Bezug nehmen. Namens der Ausschüsse habe ich
ist, die auf eine Milderung dieser Notlage hinausläuft.
die Ehre zu beantragen, den beiden Gesetzentwürfen in der von den dasschussen — nen Fassung in erster und zweiter Lesung sowie auch der beantragten ichliehung zuzustimmen. r. von Gayl (Ostpreußen) führte nach dem Nach⸗ h dee des nhes e Zeitungsverleger aus: Das mit ren Ho erwartete Osthilfegesetz wird weite Kreise enttäuschen. . vielen Punkten eine pro⸗ grammatische Aufzählung von ßnahmen, deren Erfüllbarkeit wesentlich gt von der allgemeinen Lage und der Ge⸗ sundung der Reichsfinanzen. Trotzdem begrüße ich es dankbar, daß die Reichsregierung den Versuch gemacht hat, im Rahmen der zwangsläufig gegebenen Verhältnisse dem deutschen Osten zu helfen. Diese Anerkennung der guten Absichten enbindet mich aber nicht von der Pflicht, an dem Entwurf Kritik zu üben. Es handelt sich nur um eine Teillösung. Um den Osten —. machen, ihn zur Erfüllung sem er Gesamtaufgaben Fne ber em Volke zu I ihn dauernd 12 erhalten, die Rentabili⸗ tät der Landwirtschaft und damit aller anderen —,2— wiederherzustellen, würde eine wesentliche Erleichterung der Ab⸗ — Lasten das wirksamste Mittel sein, neben dem Um⸗ heana, Schuldnerschutz, Betriebskredite usto. nur ergänzende ßnahmen darstellen. Dieses Gesetz wird seiner Aufgabe nur teilweise gerecht werden können. Sehr wesentliche Aufgaben sind noch den IIu“ überlassen. Es wird also alles darauf ankommen, das Gesetz in richtiger Weise aus⸗ geführt wird. Bei der Durchführung der wirtschaftlichen Maß⸗ nahmnen müssen rein wirtschaftliche Gesichtspunkte ausschlag⸗ gebend sein, politische Einflüsse und bürokratische Hemmungen müssen ausgeschaltet werden. Das Gdsetz muß in einer ein⸗ fachen, gerechten Form gegen 1-2,e von sachverständigen, allgemein Vertrauen genießenden, unabhängigen Persönlich⸗ keiten durchgeführt werden. Von der Reichsregierung muß er⸗ wartet werden, daß sie diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen und die Ausführung in die Hände der Selbstverwaltungskörper⸗ chaften der Provinzen legen wird. Nur unter dieser Voraus⸗ etzung ist das Gesetz für mich annehmbar. Im Ostpreußengesetz ist die lage dieser Provinz besonders anerkannt. In dem vorliegenden Gesetz fehlt aber diese Anerkennung. Die s des Ostpreußengesetzes sind nicht S* Ich muß Per die f d rovinz weiter zugute
Regierung fragen, ob weiterhin die Sonderl der Ostpreußen anerkannt wird und ihr die Mittel weite 1 kommen werden. Die g.- — dieser Frage eat die zweite Voraussetzung für meine Zustimmung zu dem etz. Bei der Annahme des Gesetzes muß man sich aber darüber klar v der deutsche Osten weder durch dieses Gesetz 8 dur weitere künftige Maßna dieser Art allein erhalten werden dann. Das Schicksal des Ostens ist mit dem Gesamtschicksal des Reichs untrennbar verbunden. Der Osten kann auf die Dauer nur erhalten werden, wenn in ganz Deutschland die Lebenshaltung aller Kreise und die Anforde⸗ rungen der 1p en Hand in ein 5,3 Verhältnis zu dem Vermögen und den Einnahmen Deutschlands gese t werden, wenn 2- . irtschaft von allen nicht notwendigen Belastungen befreit und wieder rentabel gestaltet wird, wenn die lhängs. als notwendig erkannte Verwaltungsreform durchgeführt und ießlich der aus⸗ ländische Druck von uns genommen wird. Endlich betone ich, daß ich es lebhaft begrüßen würde, wenn vor der endgültigen Räumung der Rheinlande die Westhilfe gesetzlich festgelegt werden würde. Reichsminister des Innern Dr. Wirth: Die Sonderlage der von den übrigen Reichsgebieten abgeschnürten Provinz Ostpreußen wird nach wie vor anerkannt. Die auf Grund des Ostpreußen⸗ esetzes zur Verfügung gestellten Mittel werden unverkürzt für 8 tpreußen verwendet werden. Durch das vorliegende Gesetz tritt keine Kürzung, sondern eine Erhöhung dieser Mittel ein. Ser. Behr (Pommern): Ich kann mich für die Provinzen
Brandenburg und Pommern den allgemeinen Ausführungen des reiherrn von Gayl nur anschließen. Nach den Erklärungen der
egierung sollen nur vier branden urgische und pommersche Kreise berücksichtigt werden. Ich erkenne dankbar an, daß diesen geholfen werden soll Wir können uns damit aber nicht für befriedigt er⸗ klären. Wir sind überzeugt, daß die Not in anderen Teilen Brandenburgs und Pommern derartig groß ist, daß unbedingt auch ihnen gufe zuteil werden muß.
Gesandter Dr. Tischbein öFöFe Bei der Verabs F2“ dieses 9v muß ich auf die außerordentlich schwere Not der mecklenburg⸗schwerinschen Landwirtschaft ver⸗ weisen. Gegenwärtig sind dort 341 angsversteigerungen und wangsverwaltungen landwirtschaftlicher Betriebe anpängig mit bleibt Mecklenburg⸗Schwerin nur wenig hinter der für Ost⸗ festgestellten i8 zurück. Wir erwarten avee daß 89 rund des § 37 Abs. 3 des echirfegeseger alsbald geeignete Hilfsmaßnahmen auch für Mecklenburg⸗Schwerin in Kraft gesetzt werden.
Gesandter Dr. Boden schließt sich für Mecklenburg⸗Strelitz dieser Erklärung vollinhaltlich an.
Generalstaatsanwalt Dr. Hansen SgrA Holstein): Die Gesamtwirtschaft, insbesondere die Landwirtschaft der Provin Schleswig⸗Holstein, befindet sich in einer 2 schweren zum Teil au den Grenzverhältnissen beruhenden Notlage, daß ihr nur mi außerordentlichen Mitteln abgeholfen werden jann. Wie es bereits die Vertreter von Pommern und Brandenburg taten, muß i9. 58 Schleswig⸗Holstein fordern, daß auch für diese Provinz die Hilfs⸗ maßnahmen des Osthilfegefetzes in Gang gesetzt werden.
Bayerischer Gesandter Dr. von Preger: Die Bayerische Regierun t von jeher den Standpunkt eingenommen, daß die Nok des Ostens voll anzuerkennen und jede Aktion zu unterstü 5 I habe deshalb . den Auftrag, diesem Gesetz zuzustimmen. Aber ebenso, wie ich das schon in b8 habe, muß ich auch hier eine Reihe von Anträgen stellen. r erste Antrag
geht dahin, den § 5 zu streichen, der die Schaffung eines neuen Finanzierungsinsttuts vorsieht. Außerdem beantrage ich im 8 16 die Einfügung von Mitteln zur Förderung des Baues von vier Eisenbahn 2* in Bayern und an der Saar.
Die Anträge Bayerns wurden nur von Sachsen, also nicht genügend, unterstützt und sind damit erledigt.
Der Vertreter der Provinz Oberschlesien 5 aus: Der vorliegende Entwurf muß die FelhnFen und rechtigten Erwartungen Oberschlesiens enttäuschen. Ich muß daran erinnern, daß Oberschlesien nach den blutigen Aufständen und der neuen Grenzziehung kein einheitlicher Wirtschaftskörper mehr ist und Anspruch darauf hat, nächst Ostpreußen als be⸗ sonderes Notstandsgebiet anerkannt zu werden. Um so mehr muß erwartet werden, daß Oberschlesien wenigstens noch bei der Ausführung dieses Gesetzes als besonderes Notstandsgebiet an⸗ erkannt wird.
Gesandter Ahlhorn (Oldenburg) schloß sich der Erklärung der Provinz Schleswig⸗Holstein vollinhaltlich gn.
Der Vertreter der Provinz Niederschlesien schloß sich der Erklärung Oberschlesiens an und verwies nament⸗ lich 8 ie Notlage der Kreise Landshut, Reichenbach, Walden⸗ burg, Glatz und Neurode an der tschechischen Grenze, die in erster Linie Anspruch darauf hätten, in das Osthilfegesetz auf⸗ genommen zu werden.
Bei der Abstimmung über die Ablösungsbank enthielt sich Bayern der Stimme, weil sein Antrag abgelehnt worden war. Im übrigen wurden beide Gesetzentwürfe in der Aus⸗ schußfassung angenommen, dazu auch die Entschließung des Ausschusses wegen der Mittel für den Eisenbahnbau.
Dann folgte die Beratung des Ergänzungshaus⸗ halts, der zur Deckung des Ostprogramms notwendig ist.
Preußischer Ministerialdirektor Dr. Bre 8 namens der Ausschüsse: Der Ergänzun hansiht bern Folgerungen aus der Grenzhilfe für den . 18e. den Osten werden jetzt insgesamt 139,6 statt bisher 64,6 M. eingesetzt, also 75 Millionen mehr, nämlich für Betrie rungen 50 Millionen (neu), für Erleichterung kommunalae 37 Millionen (davon 30 neu), für; rachterleichterungen 1 lionen (davon 2 neu), für Zinsverbilligungen 7 Millionen 6 neu), für Eisenbahnbauten 10 Millionen (neu), für E von Schiffahrtsabgaben 300 000 (wie bisher), für onsti G —— e, gesundheitliche, soziale und kulturelle Zwecke ionen (davon 8,3 neu), zusammen 126,3 Millionen, die ge deckungsfähig sind. Bazu kommen die alten Posten: 8 rung von Ausfällen an Umschuldungskrediten 1 dUion
snot für Flüchtlingssiedler 12 Mil
2 der Wohnu Umgestaltung der Königsberger Bahnanlagen 0,3 Mil insgesamt 139,6 Millionen. Für die Westhilfe waren 10 Millionen im Haushalt 1929 und 10 Millionen im da 1930 angesetzt. e ersten 10 Millionen konnten im e nicht mehr ausgegeben werden. Sie wurden daher folge zur Verminderung des Defizits abgesetzt und auf 19 — so daß für 1930 jetzt 20 Millionen, also 10 Mil mehr, eingesetzt werden. Außerdem wurde der Ansatz kulturelle Fürsorge im besetzten Gebiet um eine halbe „ und für die Saargänger um 4 ½ Millionen erhöht. Inz⸗ enthält also der Ergänzungshaushalt folgende Mehranu⸗ 2 der alten Vorlage: Osten 75 Millionen.. 5 Millionen, zusammen 90 Millionen. Sie werden gedect Absetzung von je 25 Millionen bei der Siedlung und Schuldentilgung und durch Veräußerung von reichse — im Westen in Höhe von 40 Millionen mit Hile zwischenge chalteten Treuhänderstelle. Die Verminderun Siedlungskredite von 50 auf 25 Millionen geschieht in der nung auf Ersatz durch privates Kapital auf der Grundla⸗ bisherigen Kredite. Die Verminderung der Schuldentilgu —— ertigt, weil die restlichen 490 Millionen zur Tilgung eiden Fehlbeträge von 1928/29 ausreichen und über die Piii tilgung von 450 Millionen immer noch hinausgehen. Die sprünglich beabsichtigte Mitheranziehung der produktiven t werbslosenfürsorge zur Deckung wurde auf Vorschlag der Pe üsse fallengelassen, weil dieser Posten zu sehr in Zusonan ang mit der gesamten notleidenden Arbeitslosenfürsorge sa Für den Fall, daß die Grundstücksveräußerungen in diesem qehh mehr als 40 Millionen erbvingen, sollen bis zu 2 Milliae darüber hinaus für Zwecke der Grenzhilfe verwendet wertz ,ge ja durch die bisherigen Beschlüsse nur ein Teil der w. leidenden Grenzen berücksichtigt werden konnte. Die Vertellae ist der Reichsregierung überlassen, die sie nach sachlichen Gestte⸗ unkten und nach dem Grade der Bedürftigkeit vorzunehnel aben wird. Alle Grenzhilfeausgaben werden auf Wunsh Ausschüsse im Kriegslastenhaus alt vereinigt. Korrekte ist die Einnahme aus der Veräußerung des Grundbesitzes außerordentlichen Haushalt eingesetzt. Weniger korrekt daß infolgedessen auch ein Teil der Ausgaben für die Gre⸗ in den außerordentlichen Haushalt eingesetzt wird, weil ordentliche keine Deckung mehr bietet. Mit Rücksicht auf t inneren Zusammenhang mit der außerordentlichen Einnühg haben es die Ausschüsse hierbei belassen. Die Ausschüsse den Wunsch ausgesprochen, daß auch die Westhilfe gesetzlich regelt und das Gesetz mit möglichster Beschleunigung vorgeleg „Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer: Nach den h. klärungen des Vertreters der Reichsregierung in der Ausstg beratung soll nähere Bestimmung über die Verteilung der die Grenzhilfe bereitgestellten zwei Millionen vorbehaltenb Die sächsch Regierung erwartet, daß die Verteilung entspre dem bisherigen verfahren bei der Ausschüttung der Grenhh mittel unter Berücksichtigung der Not im sächsischen Gren erfolgen wird.
„Studienrat Dr. Hamacher (Rheinprovinz): Der gt will es, daß die Beratung und Verabschiedung dieses Etatz i efähr mit dem Termin der Räumung der besetzten Gebiete ammenfällt. Sie werden deshalb Verständnis dafür haben, ein Vertreter der Rheinprovinz die Frage stellt, wie es eigent
mit dem Westhilfegesetz seeh das nicht nur von allen us
ebenden Stellen des Westens seit zwei Jahren gefordert 5 auch immer wieder zugesagt worden ist. Ich glaub weisen zu müssen auf die Folgen der Grenzziehung, auf die h jährige Besatzung, die einen Pematishen Aufbau der waltung und der Wirtschaftspolitik im besetzten Gebiet nicht g nicht möglich gemacht hat, sondern mit Hilfe der fremden! satzungsbehörden — ich erinnere nur an die Tätigkeit der Ft landkommission und des Kommissars Tirard — einen?
immer wieder verhindert hat. Ich erinnere daran, daß †
Wirtschaftsgebiet des Westens durch die Grenzziehung der Bef auf nahezu ein Jahr vollständig brachgelegt war. Ich erinn den Ruhrkampf und die Separatistenkämpfe. Das alles hat ch hersetzung der Verwaltung, des Volks⸗ und 1 8 rvorgerufen, die nach der Räumung, die wir alle ersehnen, . iederaufbauarbeit notwendig macht, wie sie die Bevöllan selbst aus eigener Kraft nicht leisten kann. Deshalb wird sai liche Fürsorge b-; viele Tühre notwendi 5 Daher unch orderung auf gesetzliche Si rung des Westprogramms. R. re hat man von 289 Gesetz geschrieben, geredet umd n andelt. Von der Osthilfe hat man nur zwei Monate⸗ lang rochen und schon liegt das Gesetz in voe eene Fassung u ir sind weit davon entfernt, unsere Zustimmung an eine Bedingung zu knüpfen. Ich habe dem Osihäffege 4 innerer Ueberzeugung zugestimmt. Aber ebenso, wie das hilfegesetz mit der wirtschaftlichen Notlage und der Grenzieh⸗ im Osten begründet werden muß und kann, ebenso s das 2c hilfegesetz mit der wirtschaftlichen Notlage des Westens i⸗ ründen. Den letzten Satz, den der Generalberichterstatter: recht als Willensmeinung der Ausschüsse bekannt gab, 8 als Entschließung in folgender Form anzunehmen: „Die Nem regierung wird ersucht, auch ein Westhiesegese so besch 1 vorzulegen, daß es von den stvehen Körperschaften unme bar im Anschluß an die Räumung verabschiedet werden Generalstaatsanwalt Dr. de nsen schloß sich für die ge gleswig⸗Holstein der sächsischen Erklärung an und 8 — daß aus 18* ö“ auch die „blutenden G⸗ im Norden“ berücksichtigt werden. ¹ Hessischer Gesandter Nu K Ich schließe führungen des Vertreters der * würde es sehr Fegrühen. weng as Westprogramm so möglich gesetzlich verankert werden könnte. glic. veleche Erklärung gab der badische Gesandte Honal, Darauf wurde der Ergänzungshaushalt zusamm der Entschließung Hamacher angenommen.
Zum Mitglied des Reichs⸗Disziplinarhofs ernamnig Reichsrat den EE Dr. Heinichen, v vertretenden Mitglied den Reichsgerichtsrat Dr. lers Ausgeschieden sind die Reichsgerichtsräte Dr. Keß Dr. Mende. ein
Zur Beratung kam dann der Entwurf in Weingesetzes, über den gleichfalls Ministeri⸗ Frhr. von Imhoff berichtete. b2
Der Entwurf hält, so führte er aus, an dem Aufiig gegenwärtig geltenden Weingesetzes fest. Er beschean ehe Einzeländerungen oder Ergänzungen desselben hagg .
3 il schwer notletn EEs und Stärkung des zum größten Teil schw ch das
ihrem Inhalt im ꝙq en nach folgenden inländischen Weinbaues gegenüber der Konkurrenz dur
1 Schillerweins. Hier haben die
sführungsbestimmungen zu verbieten.“
mümlichen Annahme aus, daß
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. den 1 : mich der, ,— Peinsegen he ni gunh †
Reichs⸗ u
tsanzeiger Nr. 137 vom 16. Juni 1930.
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3 iel günstigeren und vor allem bhilligexen Ver⸗ .en. 2 Echut des Konsumenten gegenüber 1 in der Herstellung, Behandlung und Bezeichnung des
‿ rch auch wieder das Ansehen des deutschen Weinbaues woeneinhandels gestärkt wezden soll. 3. Anpassung der des n über Weinbehandlung an den Geschmack der Ver⸗ rschrifte d damit ,— der Absatzfähigkeit der deutschen ucher Mesen Zielen dienen — verschärfte Bestim⸗ ine. iber den Verschnitt von Weinen, insbesondere mit aus⸗ ingen üͤbeZeinen, Aenderung der Borschrihten über die en Berschärfung des Namensrechts des Weins und Er⸗ ferung, der Kontrollvorschriften. Außerdem will der Entwurf vrung öhliche Ausschaltung des aus amerikanischen Ertrags⸗ rch en gewonnenen Weins, des sogenannten Hybridenweins, rzunge Verkehr die —ö— der Reblausseuche erleichtern. 3 2 en werden manche Zweisel und Lücken im jetzt geltenden zibr cgefüllt, die sich im Vollzug der zwei Jahrzehnte in der set aund in der Rechtsprechung ergeben haben. Die Ausschüsse ams ei ihrer Beratung besonders darauf bedacht, die mehrfach nen benden Interessen des Weinbaues einerseits und des b insbesondere des Einfuhrhandels, andererseits in erechten Ausgleich zu berücksichtigen. Sie haben ver⸗ zeene Aenderungen vorgenommen, aus denen als wesentlich 8 ind: an dem Verbot des Verschnitts von
orzuheben rrr. 2 . cc 12 22 ausländischen Weinen sowie an dem nedaß Rotwein nur mit Rotwein verschnitten werden darf, 22 die Ausschüsse festgehalten. Eine weitere Einengung des ben itts mit ausländischen Weinen sowie auch das Verbot des münitts von ausländischen Weinen, was beides Bayern be⸗ ders angestrebt hat, hat die überwiegende Mehrheit der Aus⸗ ie abgelehnt. Einige Schwierigkeit machte die Beurteilung
G usschüsse beschlossen, die Frage zie Ausführungsbestimmungen zu verweisen. Einen besonders eiten Raum der Erörterungen nahm die Frage des Verbots 8 Die nctena
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Aufspritung von Dessertweinen ein. 1 h tt die Frage für eine Regelung im Gesetz noch nicht reif. undsätzlich haben sich die Ausschüsse auf den Standpunkt eines ots gestellt und folgende Entschließung gefaßt: „Die Reichs⸗ zemna wird ersucht, die Aufspritung von ertweinen in den 1 Die Vorschriften über Namensrecht haben die Ausschüsse zur Sicherung der Wahr⸗ der Bezeichnungen in einigen Bestimmungen verschärft. Sie en einen Beschluß des Reichswirtschaftsrats übernommen, wo⸗ h ein Verschnitt aus Erzeugnissen verschiedener Herkunft nur un nach einem der Anteile allein benannt werden darf, wenn ser mindestens zwei Drittel der Gesamtmenge beträgt, nicht — e der Gesetzentwurf vorsah — wenn dieser Anteil herdem haben sie dem gezuckerten Wein den Wein, der zur Er⸗ tung oder Erhöhung des Zuckergehalts entkeimt ist, gleich⸗ ellt, und diese Weine sollen nicht bloß, wie es der Entwurf cgesehen hat, nicht bezeichnet werden dürfen als Wachstum, wächs oder Kreszenz allein oder in Verbindung mit dem imen eines bestimmten Weinbergsbesitzers oder Weinguts, son⸗ n sie sollen auch überhaupt nicht als naturrein bezeichnet wer⸗ ndürfen. Die Auskunftspflicht auf Verlangen soll sich nicht bloß wuf erstrecken, ob der Wein gezuckert ist, sondern auch darauf, ob verschnitten oder zur Erhöhung des Zuckergehalts entkeimt ist. e Zulässigkeit erleichterter Herstellung von Wein als Haus⸗ uk haben die Ausschüsse auf die Zeit von dem Beginn der inlesee bis zum 31. Dezember beschränkt. Was den schon ge⸗ nten Hybridenwein anlangt, so bestimmt der Gesetzentwurf, b der Hybridenwein vom 1. September 1935 an nicht mehr in
8 Verkehr gebracht werden darf. Bis dahin darf er noch in den
ehr gebracht, aber nicht mit anderen Weinen verschnitten den. Die Ausschüsse haben diese Uebergangsbestimmungen hin ergänzt, daß der Hybridenwein, wenn er in den Verkehr ucht wird, als solcher deklariert werden muß. Der Gesetz⸗ twuorf erweitert die Aufgaben der Weinkontrolle nicht un⸗ sentich. Dadurch verursacht der Vollzug des Gesetzes den indern nach Auffassung der Ausschüsse nicht unerhebliche Mehr⸗ nen. Die Ausschüsse haben daher beschlossen, eine Bestimmung Inhalts in den Entwurf einzufügen, daß das Reich die per⸗ sicen und sächlichen Kosten, die den Ländern aus der Durch⸗ hrung dieses Gesetzes erwachsen, zu tragen hat.
Staatssekreter Dr. Weismann (Preußen) beantragte, §2 Abs. 4, der bestimmt, daß Dessertwein nur mit Dessert⸗ n verschnitten werden darf, die weitere Bestimmung zu iichen, G es jedoch gestattet ist, einem Dessertwein einen gländiscen Wein anderer Art zuzusetzen, soweit dabei die genart des gewahrt bleibt. Bei der ersten Aus⸗ üflesung sei dieser Antrag angenommen worden, bei der jen Lesung aber auf Antrag Hamburgs wieder beseitigt den. Die jetzige Ausschußfassung sei nicht ausreichend, um Lonkurrenz der ausländischen Weine auszuschalten.
Der Vertreter des Innenministeriums bat, es der Regierungsvorlage zu belassen. Der Antrag gehe von der m er Weinhandel die ausländi⸗ Weine fertig bezieht. Von einer Aenderung des heutigen rfahrens würde nur das Ausland zum Schaden der deutschen tischeft den Vorteil haben.
. der hamburgische Gesandte beantragte gleichfalls,
preußischen Antrag abzulehnen, da er dem deutschen Wein⸗
—h keinen Nutzen bringe.
der Vertreter Bremens nannte den preußischen An⸗ geinen schweren Schlag gegen die Hansestädte. Das Geschäft, vier zer tört werden solle, werde dann vom Ausland weiter veben. Kein Mensch werde in Deutschland zum Dessertwein ifen, weil er billiger ist. Der Dessertwein sei höchstens in der h dem Likörgewerbe Konkurrenz zu machen.
Staatssekretär Dr. Weismann erwiderte, daß angesichts hedenten der Hansestädte ein Beschluß des Preußischen neüministeriums notwendig sei. Die Abstimmung müsse da⸗ es zur nächsten Sitzung vertagt werden.
he Berichterstatter Mini terialdirektor von Imhoff E smauf hin, daß die Verabschiedung des Weingesetzes außer⸗ 2 ich dringlich sei da es bis zur nächsten Weinernte in Kraft solle. Die hier erörterten Fragen seien im Ausschuß ein⸗
nd beraten worden.
b weiterer Erörterung wurde schließlich der Ver⸗ deagzantrag zurückgezogen. Der preußische Anderungs⸗ gen wurde mit 43 gegen 23 Stimmen angenommen. Da⸗ * simmten die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Han⸗ sovie die Länder Sachsen, Württemberg, Thüringen, Ug Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lübeck 1 eclenburg⸗Strelitz. Mit dieser Anderung wurde das mngesez in der Fassung der Ausschußbeschlüsse genehmigt. 2* der Kostenfrage behielt sich die Reichsregierung eine debvorlage vor. segesr Entwurf einer a zur Ausführung des - über Zuschüsse aus Reichsmitteln für wünsiedlung von Landarbeitern wurde an⸗ chts ten; ehenso wurde die Neubesetzung von drei Reichs⸗ imigtatsstellen nach den Vorschlägen der Regierung ge⸗
a par Beratung stand dann der Sa m über die b gkeit und Berzinsung der ufwer⸗ Ishypo theken. Vor der Beratung beantragte ben ekretär Dr. Weismann (Preußen) Vertagung. zische Regierung halte die Einbeziehung der Tilgungs⸗
hypotheken in regel und
schiedenen
ür keinen Umstä
beziehung der Tilgungshypotheken d
Antrag nicht angenommen werde, könne di das Gesetz nicht annehmen. Er beantrage chuß. Staatssekretär Dr. widerte, die Reichsregierun
an den Auss
ungewöhnli scheidenden
er auch den Ges
dahin zurückg der Reichstag.
vor der Sommerpau
teilnehmen, so
schwierige Lage
das Gesetz für gine ungeheuer do wichtig für die Landwirtf tänden diesem Gesetz zustimmen 8 ländern sei Stim regierungen zu überlassen,
ur
chaft,
einschneidende Maß⸗
könne.
Falls
che Regierun ückverweisung
daß sie unter t Bei ver⸗ mung dafür vorhanden, den Landes⸗ bei ihren Landtagen die Nichtein⸗ chzusetzen. e preußis daher Zu
Josl vom Reichsjustizministerium er⸗
ieser
g werde durch diesen Antrag in eine
gebracht.
Der
Reichsta
lege ent⸗
ert darauf, baldigst das Gesetz zu erhalten, zumal
estellt habe.
könnte die
entwurf über die Grundbuchbereinigung bis
habe. Ob bei einer weiteren Verzögerun angesichts seiner großen Belastung das Gesetz no
— e verabschieden könne, Wenn der Reichsrat heute beschließen wolle mächtigen, eine Bestimmung zu treffen, da theken der öffentlichen Kreditanstalten an der Zinser
6 die T
die
sei höchst zweifelhaft. änder zu er⸗ — 1 3 öhung nicht Reichsregierung dem ——— 8 Staatssekretär Dr. Weismann forderte, daß auch
die
privaten Kreditanstalten den öffentlichen gleichgestellt werden.
Staatssekretär Dr. Joël erwiderte,
sage nicht geben könne. Der preußische Vertagungsantrag wurde schließlich an⸗
enommen. Das Gesetz soll am Sonnabend nächst — werden. sed nabend nächster Woche
Schließlich beschäftigte sich der Reichsrat mit einer
Novelle
zum Gesetz über die Li des Umlaufs an Rentenbanks
daß er eine solche Zu⸗
quidierung cheinen.
Der
Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, die Landwirtschaft allgemein von den Grundschuldzinsen zu befreien. Die J1— fis die Rentenbankscheine, die na . ichten bis 1934 lief, wird dagegen verlängert.
Wie der Berichterstatter ausführte, benutzt das Reich die Ge⸗
legenheit, um nieren. Die
2
Trotz man rundschuldbelastung haben die Mehrheit auf den Boden der Regierungsvor
8 einem Teile damit auch seine Finanzen zu sa⸗ Liquidation der Rentenbankscheine wird na etzigen Berechnungen der Reichsregierung erst Ende 1941 beendet üe Fänanelchisbung der chlüsse sich in — gestellt. ’
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Fegen die eichsratsbe
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weiteres Bedenken richtete sich gegen die Art der Grundschuld⸗
zinsen, die die Reichsregierung nur außer Hebung setzt. gelu is währungspo ründen getroffen. Reichsratsausschüsse hielten es aber für nötig, der Landwirtschaft dadurch zu geben, daß die Anordnung uldzinsen von der Zustimmung
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i üebensscuser abhängig gemacht a
wird. Außerdem wurde klargestellt, d der späteste Zeitpunkt für die Beendigung der Liquidierung der Rentenbankscheine sein soll.
Diese Vorlage wurde gleichfalls in der Fafsung der Aus⸗
schußbeschlüsse genehmigt.
ber 31. Dezember 1942
Nr. 26 des Reichsministerialblatts (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 13. Juni 1930 hat folgenden Inhalt:
1. Konsulatwesen:
Exequaturerteilung und Erlöschen einer Exe⸗
quaturerteilung. — 2. Maß⸗ und Gewichtwesen: Zulassung eines Elektrizitätszählers zur Beglaubigung. — 3. Verkehrswesen: Ver⸗ ordnung über Enteignung für Reichsbahnzwecke. — Entscheidung über Enteignung für Reichsbahnzwecke. — zeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Beamtenstellen
bildung, 4 Na
Preußen. — Ministerium
chtrag.
4. Versorgungswesen: Ver⸗
für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗
Wageng
am 14. Juni 1930: Ruhrrevier:
Handel und Gewerbe.
Berlin, den 16. Juni 1930.
Koks und Briketts stellt 21 613 Wagen. nicht
estellung f
ür Kohl
Ge
11“
gestellt — Wagen. — Am 15. Juni 1930: Ruhrrevier: Gestellt 3365 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die Elektrol * deutsche Elektrolvtkup
tkupfernotier ernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
8*
g der Vereinigung
W. T. B.“ am 16. Juni auf 114,50 ℳ (am 14. Juni auf
117,00 ℳ) für
100 kg.
Telegraphische Auszahlung.
Buenos⸗Aires. Canada stanbul.. “ ö“ Londbon.. New YVork.. Rio de Janeiro Uruguav .. Amsterdam⸗ Rotterdam. e““ Brüssel u. Ant⸗ werpven.. Bucarest.. Budapest.. EEEe“ lsingfors talien Jugoflawien Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und Oporto.. ZEEEEP1Iö““ e 11“ EEöö“ Reykiavik (Jsland).. “ Schweiz... Sofia.. Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval Estland)... Wie
““
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 4 1 türk. 2
.1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden
. 100 finnl. ℳ .100 Lire
100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr.
100 Fres. 100 Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres.
.100 Leva
100 Peseter 100 Kr.
100 eftn. Kr.
. 100 Schilling
111““
Geld 1,554 4,187
2, 068 20,86 20,342
0473
3,666
5425
58,39
41,81 112,06 1
18,80
16,43 12,417
——
16. Juni
Brief 1,558 4,195
2,072 20,90 20,382
4,1875 4,1955
0,475 3,674
168,38. 168,72
5,435
58,51 2,495 73,36 81.50 10,562 21,98 7,422 41,89 1228
18,84
112,03 112,25
16,47 12.437
92,09 80,89 81,27 3,041 49.25
Geld 1,556 4,187
2,068 20,86 20,345
4,187
0,473
3,656
168,34 5,43
58,395 2,491 73,205 81,33 10,54 21.935 7,406 41,86 112,04
18,80 112,04 16,43 12,42
91,91 80,74 81,12 3,035 49,60
12,41 111,41 59,08
14. Juni
Brief 1,560 4,195
2,072 20,90 20,385
4,195
0,475
3,664
168,68 5,44
58,515 2,495 73,345 81,49 10,56 21,975
18,84 112,26 16,47 12,44
92,09 80,90 81,28 3,041 4970
112.63 111,63 59.20
1““
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
—
— 14. Juni
Geld Brief 20,40 20,48
422 424 4,17 4,19
4,16 4, 18 1,53 1,55
5 16. Juni 7 Geld Brief Sovereigns —— 20,40 29,48 20 Frcs.⸗Stücke für 1621 16,27 Gold⸗Dollars . 1 Stüd 4,22 4,24 Amerikanische:
Notiz
1000 — 5 Doll. 4,169 4,189 . —1 * 4,16 4,18 rgentini 8 1,5 Brasilianische. Len 4,15 417
Canadische..
Englische: große 20,305 20,385 12 u. darunter 20,292 20,372
Türkische... ũ 1,91 1,93
58,40 58,64
Belgische. Bulgarische kesn 111,83 112,27 81,15 81,47
Dänische.. 10,45 10,49
Danziger... Estnische.. 16,42 16,48 8 168,06 168,74 21,93 22,01 22,02 22,10 7,355 7,375 80,26 80,58 41,66 41,82 111,73 112,17 59,07 59,31 59,23 59,47
20,305 20,385
20,29 20,37 1,91 1,93
58,40 58,64
111,73 112,17
. Pfd. 100 Belga 100 Leva 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. ℳ 100 — 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr. 100 Schilling Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei wedische .. weizer: große 100 Frcs. u. dar. Spanische ... Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische..
10,51 16,47 168,66
22,10 7,395
41,82 112,24 59,26 59,47
10,47 16,41 167,98
22,02 7,375
41,66 111,80 59,02 59,23
innische...
ranzösische.
olländische. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Frgo lawische . tländische.. Litauische.. Norwegische. esterreich.: gr.
100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Fres. 100 Fres. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö
2,465
112,25 81,11 81,11 81,43 48,85 49,05
12,42 12,48 12,427 12,487 73,00 73,30
2,485
112,69 81,43
112,54 81,41 81,41 49,30
12,477 12,49
112,10 81,09 81,09 49,10
12,417 12,43
Nach dem Geschäftsbericht der Accumulatoren⸗Fabrik Actiengesellschaft, Berlin⸗Hagen i. W. für das Jahr 1929 wirkte sich die rückläufige Konjunktur, da das Hauptabsatzgebiet das deutsche Inland darstellt, für die Gesellschaft nachteilig aus, besonders auf dem Gebiete der stationären Akkumulatoren, die in erster Linie von kommunalen und Staats⸗Behörden gebraucht werden. Diese waren gezwungen, durch die immer stärker werdende Kapitalnot Neuanlagen und selbst Instandsetzungen, die unter anderen Verhält⸗ nissen sicher ausgeführt worden wären, auf spätere Zeiten zu verschieben. Aehnliche Verhältnisse lagen bei der Landwirtschaft und den übrigen Verbrauchern von stationären Akkumulatoren vor. Die Steigerung des Umsatzes in transportablen Akkumulatoren konnte diesen Rückgang nicht ganz ausgleichen. Auch in den ersten Monaten des neuen Jahres ist der Auftragseingang etwas geringer als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die Gesehlschaft bemüht sich, durch neue Absatzgebiete einen Ausgleich herbeizuführen. Der in diesem Jahr ausgewiesene Reingewinn enthält 1,5 Millionen Mark als frei gewordenen Teil einer in früheren Jahren zur Deckung entstandener Kriegsschäden als nötig erachteten Rückstellung. Den zur Verfügung der General⸗ versammlung stehenden Fabrikationsgewinn in Höhe von 1 912 749 RM, zu dem noch hinzutritt die frei gewordene Rückstellung mit 1 500 000 RM sowie der Vortrag aus 1928 mit 506 527 RM, zu⸗ sammen 3 919 276 RM, schlägt der Vorstand vor, wie folgt zu ver teilen: 8 vH Dividende 1 600 000 RM, 10 vH Bonus 2 000 000 RM, Vergütung an den Aufsichtsrat 280 000 RM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 39 276 RM.
Bern, 14. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ rischen Nationalbank vom 7. Juni (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 31. Mai) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 578 834 (Zun. 3) Golddevisen 367 065 (Abn. 8936), Wechselbestand 36 509 (Zun. 1140), Lombards 43 668 (Abn. 732), Wertschriften 53 416 (Zun. 2349), Korrespondenten 24 950 (Abn. 7063), Sonstige Aktiven 21 431 (Abn. 2195). Passiva. Eigene Gelder 34 500 (unverändert), Notenumlauf 876 626 (Abn. 31 297), täglich fällige Verbindlichkeiten 185 297 (Zun. 16 027), sonstige Passiven 29 453 (Abn. 165).
Nach den Mitteilungen der Pr ügberzch ge g⸗ beim Deutschen Landwirtschaftsrat stellten sich die Schlacht⸗ viehpreife in Reichsmark je Zentner Lebendgewicht wie folgt:
Berlin „ burg Stuttgart 13. Juni 11. Jum 11. Juni I 60 — 62 54 — 56
58 — 61 I 57 — 59 51 — 57 49 — 52 54 — 56 *
43 — 50 50 — 53 31— 41 s 55 — 57 51 — 54 48—50
—
52 — 55 54 — 55
46—51 52 — 53 37 — 45 49—51 30 — 37 — 48—51 41 — 47 32 — 39 25 — 30 18 — 23 57 — 59 51 — 55 46—48
46—50 39 — 46 28 — 38 17 — 26
oEregege gUge;g.e
83 — 86 72 — 80 8 60— 69
A. Uꝙ g
61 — 63 62 — 64 66—67 64 — 66
47 —53
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Sveisefette. Bericht der Firma Geyr. Gause, Berlin, vom 14. Juni 1930: Butter: Die Aueslandsmärkte tendierten in der 2. Hälfte der Berichtswoche nach oben, so erhöhten Kopen⸗ hagen und Malmö die Notierung um je 8 Kronen für 100 kg. Der Inlandemarkt konnte sich dieser Tendenz nicht entziehen, so er⸗ höhten am 12. d. M. Hamburg und Berlin um se 4 ℳ für den Zentner. Der Konsum ist weiterhin außerordentlich schwach, die Auswirkungen der Preiserhöhungen bleiben abzuwarten. Die