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steigenden Steuerlast, an welcher Stelle
Rerer nd Staatponzeiger- Nr. 156- vom-S. Inki- 1920. E. 2. —
—
machen, * können Sie sich verlassen)) Wir verlangen die Erledigung unseres Antrages noch vor der Sommerpause. Bon einem Schicksal wird unsere Haltung zu weiteren gesetzgeberischen Kaßnahmen abhängen. Die Biersteuer darf nicht isoliert erhöht werden. Die Steuerrückgänge gehen um hundert Millionen über die des Vorjahres hinaus. Das muß durch Erhöhung der Ver⸗ ugszinsen beseitigt werden. Durch Anspannung der Vermögens⸗ — könnte man die Wirtschaft beleben. muß der allgemeine Zuschlag zur Einkommensteuer stehen. andere Lösung ist ein Unrecht. wird von weiten Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) An der Kapitalbildung sind
Jede
in großen Maßen auch die unteren und mittleren Schichten be⸗ teiligt, die Sie jetzt durch die neuen Steuern treffen wollen. Wenn I
die Regierung statt der 10 vH nur 5 vH Zuschlag zur Ein⸗ kommensteuer vorschlägt, so hat sie den Grundsatz übrigens fallen lassen und versucht nur noch die Leistungsfähigen zu schonen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Vor⸗ schläge Dietrichs sind auch zu kompliziert. Die Vorlagen er⸗ zeugen dauernde Verärgerung. Der Gesetzentwurf über die Reichshilfe enthält den richtigen Gedanken, daß die Beamten in gesicherter Stellung an der Wirtschaftskrise mittragen sollen. Die Beamten hätten nichts dagegen, wenn alle anderen Steuerquellen erschöpft wären und das Notopfer eine erträgliche Höhe haben würde. Aber die vorgeschlagene Reichshilfe ist eine zu hohe Be⸗ lastung unten und eine zu geringere oben. Die Angestellten der Behörden dürfen nur soweit herangezogen werden, als sie eine ähnliche Stellung haben wie die Beamten. Am leichtesten hätten sich die Bezüge der Aufsichtsräte heranziehen lassen. Gehalts⸗ ürzungen können wir nicht als Mittel zur Wiederbelebung der Wirtschaft ansehen; wir müßten ihnen schärfsten Widerstand ent⸗ gegensetzen. Unsere Aufgabe hier wäre leichter, wenn die Regie⸗ rung uns sagen wollte, ob sie nun mit diesen Vorlagen stehen oder fallen will. Unter der neuen Regierung ist die Politik der Führung durch die Politik der Trinkgelder abgelöst. Wir haben keine Neigung, einer solchen Regierung Gefolgschaft zu leisten. Was aus den Preissenkungen werden soll, wissen wir nicht, wenn nicht auch der Druck auf die Kartelle zur Senkung der gebundenen Preise wirklich ausgeübt wird und wenn man keine Maßnahmen trifft, um die Senkung der Preise im Kleinhandel durchzusetzen, anstatt die Senkung durch erhöhte Umsatzsteuer der Warenhäuser und Konsumvereine zu verhindern. Wir zweifeln daran, ob das Ziel der Regierung zur Gesundung der Finanzen und der Wirt⸗ chaft wirklich erreicht wird. Diesen Zweifel gerade jetzt auszu⸗ e und die Verantwortung für falsche und unzulängliche aßnahmen ihren Urhebern zuzuweisen, scheint uns geboten. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) b 8 Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.) gibt folgende Erklärung ab: Die Katastrophe der Reichsfinanzen, zu deren Abhilfe ungefähr
alle zwei Monate Steuererhöhungen von vielen Hundert Millionen
Mark gefordert werden, ist wwerstits die Folge der Uebernahme der undurchführbaren Tributverpflichtungen und der Beginn der Aufbringungskrise des Young⸗Plans, sie ist andererseits durch die
unter sozialdemokratischem Einfluß geführte verhängnisvolle Wirt⸗
chafts⸗ und Finanzpolitik der letzten Jahre hervorgerufen. Wir
sind durchdrungen davon, daß die von uns stets geforderte völlige
8
Umkehr und grundsätzliche Aenderung der bisherigen Tribut⸗ und Handels⸗, Wirtschafts⸗ und Finanzpolitik die unumgängliche Vor⸗ aussetzung für die Gesundung Deutschlands ist. Unmöglich kann Deutschland innerhalb der jetzigen Weltkonjunktur eine Insel oher öffentlicher und privater Produktionskosten und hoher Preise leiben. Für das Ziel, Wirtschaft und Finanzen aus dem jetzigen Zusammenbruch auch dadurch herauszuführen, daß die Preise, Löhne und Gehälter der Weltwirtschaft und der besonderen Lage Deutschlands angepaßt werden, sind sicher auch die Beamten bereit und verpflichtet, Opfer zu bringen. Es kann ihnen aber nicht ugemutet werden, sich einer Sondersteuer zu unterwerfen, um die Fortsetzung der bisherigen Finanzmißwirtschaft zu ermöglichen. Die jetzigen Steuervorschläge sind kein geeigneter Anfang der Durchführung des von der Regierung verkündeten Gesamtpro⸗ ramms einer Senkung der Produktionskosten und Preise. Das Bpfer der Beamten dürfte nur dann gefordert werden, wenn die konsequente Durchführung eines wirksamen Gesamtprogramms dieser Art gewährleistet wäre. In der politischen Gesamthaltung des gegenwärtigen Kabinetts können wir eine — dafür nicht erblicken. Der Vorschlag der Erhöhung der Einkommensteuer im Gegensatz 2 der selbst von Herrn Hilferding anerkannten otwendigkeit der Kapitalbildung. Anstatt das längst anerkannte Bedürfnis nach einer Senkung der Einkommensteuer zu befrie⸗ digen, überspannt die Vorlage weiter die Einkommensteuer und muß in Verbindung mit ihr zu sozialistisch konfiskatorischen Wir⸗ kungen führen. Auch diejenigen Volkskreise, die davon nicht un⸗ mittelbar betroffen werden, müssen sich darüber klar sein, daß jede Vermehrung der gesamten, das eracliche Maß schon jetzt über⸗ ie auch einsetzt, dazu bei⸗ trägt, die gesamte Wirtschaft zum 88 zu bringen. Die Er⸗ klärung der Regierung, daß die vorgeschlagenen Steuern bis zum 31. März nächsten Jahres befristet seien, also nur eine einmalige Notmaßnahme bedeuteten, kann die Bedenken gegen diese Steuern nicht we. Nachdem die gegenwärtige Regierung am 2. Mai 1930 erklärt hatte, für das Rechnungsjahr 1930 sei der Etat saniert und für die folgenden Jahre ein Ueberschuß gesichert, der eine Steuersenkung von 600 Millionen ermöglichen würde, und nachdem ’5 vier Wochen später Vorschläge zur Deckung eines zugestandenen efizits von ¾ Milliarden machen mußte, können ihre jetzigen Erklärungen keine Sicherheit dafür bieten, daß der vorüber⸗ arakter der vorgeschlagenen Steuern gewahrt bleibt. jie vorgelegten Steuergesetze find um so weniger gerechtfertigt, als andere Mittel vorhanden find, um der erneut herein⸗ . Katastrophe des Reichsdefizits entgegenzuwirken. achdem der Finanzminister des Kabinetts noch im April erklärt — daß am Etat nicht mehr als 25 Millionen gespart werden önnten, hält die Regierung jetzt Ersparnisse in Höhe von 135 Millionen für möglich. Wir find der Auffaffung, daß am Etat noch weit mehr gespart werden kann, wobei die vom inanzminister Dietrich betonten Zwangsläufigkeiten nur be⸗ chränkt anerkannt werden können. Vor der Aenderung bestehender Gesetze wird man hierbei allerdings nicht zurückschrecken dürfen. Es muß deshalb unter allen Umständen erstrebt werden, das dies⸗ malige Defizit durch Senkung der Ausgaben zu beseitigen. Darüber hinaus ist eine Senkung der konfiskatorisch wirkenden Realsteuern und ein Abbau der Einkommensteuer möglich, wenn man unseren Vorschlägen und Anregungen über die Schaffung neuer Einnahmequellen stattgibt, bei denen die Fehler der jetzigen Vorlagen vermieden werden. Dazu gehören der von uns und von unserer Landtagsfraktion in Preisen schon in Gesetzesform Gedanke eines Verwaltungskostenbeitrages, dessen burchführung indessen von der Regierung nur für die im Herbst versprochene Finanzsanierung in unsichere Aussicht gestellt ist. Dazu gehört ferner die Besteuerung der werbenden Betriebe der 2 Hand. Aber auch an sich geeignete Einzel⸗ vorschläge zur Schaffung neuer Einnahmequellen gehen dem Uebel nicht an die Wurzel. Das kann nur geschehen, das sei no mals mit größtem vachdrug betont, durch konsequente Deichiach.
Wirtschafts⸗ und betreiben werden. wendigen Garantien für diese grundsätzli lalten. Wir sind daher nicht in der Lage, für diese
itverantwortung zu übernehmen. 8
Abg. Dr. Neubauer (Komm.) erklärt, der Reichskanzler Brüning hatte seiner Zeit alle möglichen Verhei ungen und Ver⸗ sprechungen abgegeben. Das sei aber nichts als Maske für die
inanzpolitik, die wir fordern und weiter n den vorliegenden Entwürfen sind, die not⸗ Umkehr nicht ent⸗ twürfe die
rung einer 1nd de en Aenderung der Tribut⸗ und Handels⸗,
Im Vordergrund aber 9
Der Einwand der Kapitalflucht — Aenderung des Postfinanzgesetzes geht an
Ausbeuterpolitik den. Diese Regie⸗ rung des Großkapitals plündere die Armen aus, um alles den Reichen zu geben. Die arbeitende Klasse Deutschlands habe jetzt die ten der YVoung⸗Politik zu tragen. 1 Damit ist die erste Beratung der Deckungsvorlagen be⸗ endet, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Deckungsvorlagen werden dem Steuerausschuß über⸗ wiesen. 2 Der Einspruch des Reichsrats gegen den Gesetzentwurf
i Haushaltsausschuß. Das Haus sich auf Dienstag 3 Uhr. — Weiter⸗ beratung des Haushalts des Reichsfinanzministeriums.
Schluß 7 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 7. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) zunächst ein An⸗ trag des Reichsarbeitsministeriums behandelt, die Zustimmung zu geben zur vorgriffsweisen EEEEööö
r in zweitem Nachtragshaushalt 1930 für den Wohnungs⸗ bau in Ansatz gebrachten 100 Millionen RM. Von seiten der Reichsregierung wurde hierzu nach dem Bericht des Nachrichtenbüros deutscher öög ausgeführt, daß das BEEö sprogramm besondere Maßnahmen zur Belebung des Baumarkts vorsehe. Es sei beabsichtigt, in Gegen⸗ den mit starkem Wohnungsbedarf und gleichzeitig starker Arbeits⸗ losigkeit den Bau billigster Kleinwohnungen des gewöhnlichen Bauprogramms durch diese Maßnahmen zu fördern. Es sollen zu diesem Zwecke 100 Millionen RM durch den Reichshaushalt zur Gewährung von billigen Hypothekendarlehen zu ähnlichen Be⸗ dingungen wie die Hauszinssteuerhypotheken der Länder bereit⸗ gestellt werden. Außerdem sind Verhandlungen mit den Landes⸗ versicherungsanstalten eingeleitet, die von der Verpflichtung, — 50 Millionen RM Reichsbahnvorzugsaktien anzukaufen, unter der Bedingung entbunden werden sollen, daß sie Mittel in gleicher Höhe für dieses besondere —34 zur 12g. —2 Ferner soll die Deutsche Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G. in
erlin — e Zwischenkredite für die erste Hypothek be⸗ schaffen. Der Ausschuß genehmigte den Vorgriff auf die 100 Mil⸗ lionen RM. — Es folgte die Weiterberatung des Osthilfegesetzes. Behandelt wurde der der die Lastensenkung und Förderung sonstiger, insbesondere wirtschaftlicher, gesendeitlicher und sozialer Zwecke zum Inhalt hat. Ueber die seinerzeitigen Verhandlungen im tausschuß des Reichstags berichtete der Ausschußreferent Abg. S (D. Nat.). In der Aussprache zeigte es sich, daß die Mittel, die für die Hilfsmaßnahmen des § 12 vorgesehen waren, der Mehrzahl der Redner für die im § 12 genannten Zwecke nicht ausreichend erschienen. Es handelt sich in der Hauptsache um die Unterstützung der Vornahme von Melio⸗ rationen, des Landarbeiterwohnungsbaues, des Baues von Ledigenheimen und von Räumen für die gesells aftlicen Zwecke der Landarbeiter, um die Schulung landwirtschaftlicher Jung⸗ arbeiter, die Förderung des bäuerlichen Bildungswesens, bäuer⸗ licher Versuchsringe und der Aeensseems von Altgebäuden in Stadt und Land. Auch hier spielte die durch die Frachtensenkung die Konkurrenzfähigkeit anderer ni Gebiete geschwächt werde. er Vertreter er Reichsregierung machte darauf aufmerksam, daß für diese Zoiee nicht nur die Mittel, die im Reichsetat stehen, in Betracht kommen, sondern auch preußische Mittel. Außerdem ver⸗ wies er ₰ die gegenseitige Uebertragbarkeit der einzelnen für die Osthilfsmaßnahmen im Etat vorgesehenen Positionen. Abg. Hergt (D. Nat.) beantragte, daß für den Fall, daß mehr als 40 Millionen RM aus dem Erlös des Rei seigentums im Westen fließen solten, von diesem Mehrerlös 7 Millionen RM den Ost⸗ hilfsmaßnahmen zugute kommen sollten. Diese Etatspolitik, mit Mitteln zu arbeiten, deren Aufkommen höchst fraglich sei, hielt Abg. Heinig (Soz.) nicht für ratsam. Es sei kaum zu erwarten, da mehr als die veranschlagten 40 Millionen RM aus dem Erlös des Reichseigentums im Westen für 1930 aufkommen werden; zu dieser Annahme berechtige leider die Beobachtung, daß offenbar auch zu Schleuderpreisen das Reichseigentum jest veräußert werde. Abg. von Lindeiner⸗Wildau (Volkskons.) beantragte als § 15 a folgende neue Bestimmung in das Gesetz einzufügen: „1. Die nach Art. III des Mantelgesetzes vom 18. März 1930 zu gewährende Entschädigung ist auf Antrag des Betroffenen schon vor Inkrafttreten der deutsch⸗polnischen Uebereinkunft vom 31. Oktober 1929 in das Reichsschuldbuch einzutragen. 2. In diesem Falle hat der Betroffene bei der Verfolgung seiner An⸗ sprüche gegen den Staat den Wiisungen des Reiches Folge zu leisten und auf Verlangen des Reiches diese Ansprüche an das Reich abzutreten. 3. Wird der Betroffene wegen seiner Ansprüche von Polen befriedigt oder mit seinen Ansprüchen end⸗ ültig abgewiesen, so hat er die gewährte Entschädigung dem eich zu erstatten. Die Entschädigung 8 insoweit, als sie die von dem deutsch⸗polnischen Gemischten Schiedsgerichtshof oder dem Ständigen internationalen Gerichtshof im Haag festgesetzte Urteilssumme übersteigt, bereits mit dem Erlaß des Urteils, im übrigen erst mit der Befriedigung des Betroffenen zur Erstattung Die Erstattungspflicht kann dem Betroffenen beim Vor⸗ iegen besonderer Billigkeitsgründe insoweit erlassen werden, als der Wert der v den Wert des von Polen geleisteten oder auf Grund des ÜUrteils (Satz II) zu leistenden übersteigt. Als besonderer Billigkeitsgrund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Betroffene mit der ihm gewährten Entschädigung eine wirtschafuiche Tätigkeit aufgenommen hat, die im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegt. 4. Die Bestim⸗ mungen treten mit der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, mit der Bekanntmachung des Inkrafttretens der deutsch⸗polni⸗ E Uebereinkunft außer Kraft. 5. Das Nähere bestimmt der eichsminister der Finanzen. Er ist insbesondere auch ermäch⸗ tigt, die Verordnung vom 8. April 1930 (RGBl. Teil II S. 689) der veränderten Rechtsla e anzupassen.“ Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums begrüßte die Tendenz dieses Antrages. Sachliche Bedenken beständen nicht. In der weiteren Aussprache wies Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) darauf hin, 2e die Stellungnahme der Bayerischen Volkspartei zum Osthilfegesetz dadurch beeinflußt werde, wie die Frage der ilfsmaßnahmen für die bayerischen Grenzgebiete endgültig ge⸗ regelt werde. Abg. Perlitius (Zentr.) sprach sich dafür aus, daß die Verwendung der zur Milderung der Realsteuerbelastung vorgesehenen Mittel auch auf die Senkung der außerordentli eebeen Lasten aus der landwirtschaftlichen Berufsgenossen⸗ chaft ausgedehnt werden sollten. Abg. 4 (Komm.) ver⸗ langte, daß F Milderung der Realsteuerbelastung für bäuerliche und gewerbliche Kleinbetriebe, die im wesentlichen mit familien⸗ eigenen Kräften bewirtschaftet werden, Reichsmittel verwendet werden. — Es Frlge⸗ die Beratung des Absatzes, der die allge⸗ meinen Bestimmungen der Ausführung betrffft. Hierbei wurde von Regierungsseite ausgeführt, daß eine um⸗ fassende Hilfe für die Konsolidierung der Schuldverhältnisse in den notleidenden Ostgebieten dadurch ermöglicht werde, daß aus der Rufbringungzumlage der Industrie für die Zwecke der land⸗ wirtschaftlichen Umschuldung in den Rechnungsjahren 1931 bis einschließlich 1935 Beträge von insgesamt mindestens 250 Mil⸗ lionen Reichsmark Feroneogen werden. Hiervon soll die Heran⸗ ziehung von jährlich 20 amt also 100 Million
rage eine Rolle, ob nicht t
Reichsmark, schon jetzt im Gesetz legt werden, währen Heranziehung von weiteren mindestens 150 Millionen . mark dann Platz fen soll, wenn das bereits erwähntz 2 1. Januar 1931 vorzulegende Gesetz über die Finanza ie gebotene Festigung der Reichsfina —5 Fesichert hal. 5 der Aufbringungslast aufgebrachten Mittel sollen ein Zn⸗ mögen bilden. Pt weckvermögen überläßt die ein der Ablösungsbank zur Weiterleitung an die wirtschaftlichen Schuldner. Ob es finanzpolitisch ratsam ss solches Zweckvermögen zu bilden, wurde in der darauffolg Aussprache heftig bestritten. Abg. Dr. Cremer (D. Vp. vor allem größte Bedenken gegen die Verknüpfung der . mit dem 2 e Die Verhandlungen mit der⸗ bringungspflichtigen Industrie seien noch gar vich beendet in hieße über den Kopf der Industrie und des Gewerbes ze⸗ gewisse Bindungen treffen, wenn man jetzt schon das not nicht fertige Aufbringungsgesetz mit dem Osthilfegesetz den Abg. Dr. Filber ding (Soz.) stellte sich allerdings nicht au Standpunkt, daß es der Zustimmung der aufbringungspflitz 2— bedürfe, ob in das Osthilfegesetz Umlagebeträge dem 12½ .— —2— würden oder nicht. Tuhe hielt der Redner es für ratsam, den Zusammenhang des ilfegesetzes mit dem Aufbringungsgesetz zu lösen; denn es erst festgestellt werden, welche Summen eigentlich auz Industriebelastungsgesetz noch fließen werden. Auch Abg. 57 (D. Nat.) wollte eine Verknüpfung beider Gesetze, solang — noch im Wege der Verhamt weiterer Formung bedarf, vermieden wissen. Abg. Pfleger (Bayer. Vp.) hielt es vom finanzpolitischen 8 punkte aus für nicht unbedenklich, daß schon jetzt über die
aus dem “ verfügt werde. Insbe⸗
bilde sich hier rechtlich ein Novum, das zu den 2 Be Anlaß gäbe. Die Bildung eines Zweckvermögens sei weng in der deutschen Finanzsteuerpolitik ohne Vorgang. Res würden daraus Folgen entstehen, die bei der Einziehumg Beträge zu diesem Zweckvermögen dem Steuerbeamten
öffentlich⸗rechtliche Stellung entzögen und ihn auf das 2 eines Treuhänders hinabdrückten. Dadurch käme eine 8. iertheit in der Finanzverwaltung, deren Folgen sich jetzt haupi noch nicht überblicken ließen. Wenn man den Get⸗ des Zweckvermögens in der Finanzpolitik weiter Wurzel; ließe, so würde sich allmählich die gesamte Finanzgebarung einer großen Summe der verschiedensten Zweckvermögen sammensetzen. Die Folge würde dann sein, daß, wenn in laufe irgendeiner Entwicklung noch reichlich Mittel fir inzwischen bedeutungslos gewordenes Zweckvermögen au
Steuern aufkämen, dann F-vg für andere neue aufgetng
wichtigere Zwecke im Etat keine Mittel vorhanden wären, se dann neue Steuern ausgeschrieben werden müßten, trotzden weniger wichtige Zwecke genügend Steuern aufkämen. Abg. Be hard (Dem.) sprach ich ebenfalls gegen die Bestimmung! Zweckvermögens im Osthilfegesetz aus. Wir kämen da fi rechtlich gewissermaßen in einen Ständestaat. Bestimmte à würden — Steuern wieder nur für bestimmte Stände
Dieser Gesichtspunkt sei vom finanzrechtlichen wie auch ver ““ Standpunkt aus unbedingt abzule Der Redner beantragte deshalb, in dem betreffenden § 35 de stimmung zu streichen, die die aus der Aufbringungsn herangezogenen Mittel als Zweckvermögen bezeichnen. Säm Abstimmungen wurden zunächst ausgesetzt. — Weiterbern am 8. Juli.
Nr. 29 des Reichsministerialblatts (Zentralblat das Deutsche Reich) vom 4. Juli 1930 hat folgenden Inz 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Zweite Verordnung zum Liät gesetz. — 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilung. — 3. Steur⸗ A“ Verordnung über die Neuregelung der örtlichen
ändigkeit von Hauptzollämtern im Bezirke des Landessinang
Düsseldorf.
Handel und Gewerbe. 8 Berlin, den 8. Juli 1930.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briz am 7. Juli 1930: Kibenruin Gestellt 20 579 Wagen gestellt — Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigm deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut liner Meldm „W. T. B.“ am 8. Juli auf 114,75 ℳ (am 7. Jul 114,75 ℳ) für 100 kg.
1u“ —
8. Juli Geld Brief
1,502 1,506 4,186 4,194
2,071 2,075 20,89 20,93 20,378 20,418
4,1885 4,1965
0,460 0,462
3,566 3,574
168,46 168,80 5,43 5,44
58,51 58,63 2,489 2,493 73,33 73,47 81,43 81.59 10,543 10.563 21,94 21,98 7,420 7,434 41,81 41,89 112,24 112,46
18,80 18,84 112,19 112,41 16,465 16,505 12,429 12.449
92,14 92,32 80,81 80,97 81,325 81,485 3,037 3,043 48,92 49,02
112,56 112,78
111,43 111,65 59,16 59,28
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Buenos⸗Aires. Canada . stanbul... apan *„ EV1u“ London... New York.. Rio de Janeiro Amsterdam⸗ Rotterdam. Athen 100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗ wervpven 100 Belga Bucarest 100 Lei Budapest 100 Pengö Danzig .100 Gulden helsingfors 100 finnl. ℳ talien .100 Lire ugoslawien 100 Dinar aunas, Kowno 100 Litas Kopenhagen. 100 Kr.
Lissabon und Oporto. 100 Escudo Oslo 188 Kr. res. 88
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(Island) 100 isl. Kr. 100 Latts
Eha. Schweiz 100 Frcs. 100 Leva
ET“ Spanien 100 Peseten 100 Kr.
Stockholm und 100 estn. Kr.
Gothenburg. 100 Schilling
100 Gulden
Talinn (Reval, Estland)... 1“X“]
Sachsen: a) N
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C““ 8 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 156 vom 8. Juli 1930. S.
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Ausländische Geldrorten und Bantnoten.
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8. I Geld 20,43
4,20 4,172
4,16 1,475
Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische w.⸗Pes. Brasilianische 2 ilreis Canadische 1aolm nad. 58 Englische: große
1 u. darunter 1 £ Türkische. .1 türk. Pfd. Beigic.. . —
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Bulge 100 Kr.
änischea.. — .100 Gulden Estnische. 100 estn. Kr. Finnische . 100 finnl. ℳ 100 Frcs.
Französische.. Uländische. . 100 Gulden 9 100 Lire
talienische: gr. 100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Kettländische.100 Latts Litauische 100 Litas Norwegische..100 Kr. Oesterreich.gr. 100 S illing 100 Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: I 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: große 100 Frcs. u. dar. 1n w. hecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische..
* Notiz
für [1 Städ
20,24 20,335
58,56
11198 81,24
10,50 16,46 168,11 1 21,99 22,00 7,40
41,69 111,98 1
59,22
59,48
2,47 112,30 1
81,41 48,50
12,438 12,44 73,15
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Geld 20,43 16,20
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10,51 16,46 168,16 22,06 22,06 7,41
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12,42 59,46
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12,50 12,50
Fumgaurn für Nahrungs⸗ ensmitteleinzel⸗
handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen, rob 0,44 bis 0,49 ℳ, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0,48 is 0,55 ℳ, Gerstengrütze 0,39 ½ bis 0,40 ½ ℳ, Haferflocken 0,40 bis 0,42 ℳ, Hafergrütze 0,44 bis 0,46 ℳ, Roggenmehl 0/1 0,28 bis 0,29 ½ ℳ, Weizengrieß 0,54 bis 0,55 ℳ, Hartgrieß 0,51 bis 0,53 ℳ, 000 Weizenmehl 0,39 ¼ bis 0,50 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 0,50 bis 0,54 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 0,54 bis 0,63 ℳ, Sppeiseerbsen,
kleine —,— bis —,— ℳ,
Speiseerbsen, Viktoria 0,34 bis 0,37 ℳ,
Speiseerbsen, Viktoria Riesen 0,37 bis 0,42 ℳ. Bohnen, weiße,
mittel 0,44 bis 0,46 ℳ, Langbohnen, ausl. Linsen, kleine, letzter Ernte 0,50 bis 0,60 ℳ, L. Ernte 0,60 bis 0,72 ℳ, Linsen, große,
0,96 ℳ, Kartoffelmehl,
0,51 bis 0,58 ℳ, insen, mittel, letzter 1 letzter Ernte 0,72 bis superior 0,32 bis 0,33 ℳ, Makkaroni
Hartgrießware, lose 0,90 bis 1,00 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 0,65 bis 0,81 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 0,90 bis 1,30 ℳ, Bruchreis
0,32 ½ bis 6,33 ℳ,
Rangoon⸗Reis, unglasiert 0,33 bis 0,35 ℳ,
Siam Patna⸗Reis, glasiert 0,50 bis 0,56 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 0,58 bis 0,68 ℳ, Ringäpfel, amerikan. prime 1,10 bis 1,15 ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Originalkisten —,— bis —,— ℳ, Bosn. Pflaumen 90/100 in Säcken —,— bis —,— ℳ, entsteinte bosn.
Pflaumen 80/85 in Originalkistenpackungen —,
7
Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 0,86 bis 0,89 ℳ Sultaninen Kiup Caraburnu ¼1 Kisten 0,78 bis 0,86 ℳ, Korinthen choice, Amalias 0,88 bis 0,90 ℳ, Mandeln, füße, courante, in Ballen 2,50 bis 2,60 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,46 bis
2,50 ℳ, holl., in Säcken 1,00 bis 1,02 ℳ, P
Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,30 bis 2,50 ℳ, Kümmel, Pfenter schwarz, Lampong, aus⸗
ewogen 3,50 bis 3,80 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 3,90
bis 4,60 ℳ, Robkaffer, Santos Superior bis 3,6 bis 4,16 ℳ, Rohkaffer, Zentralamerikaner aller . Röstkaffee. Santoe Suverior die Ertra Prime 4.60 vis 5,16 % Röstkasee, Zentralamerikaner aller Art 4,92 bis 7,30 ℳ, Röstroggen. glasiert, m Sacken 0,35 bis 0,40 ℳ, Röztgerste. alasiert, m Säcken 0,35 bis 0,40 ℳ Malzkaftee, glasiert, in Säcken 0,52 bis 0,54 ℳ Kakao, stark entölt 1.80 bis 2,50 ℳ Kakao, leicht entöl: 276 bis 3,00 ℳ, Tee, chines. 7,92 bis 9,00 ℳ Ter, indisch 8.90 bis 12,00 ℳ Zucker, Melis 57 ¼ vis 0,8 ℳ, Zucker, Raffnade 0,59 bis 0,64 ℳ Zucker, Würfel 0,63 dis 0,70 ℳ, Kunsthonig in * kg⸗Packungen 0,60 bis 0,64 ℳ, Zuckersirup ebell. in Eimern 0,73 bis 0,80 ℳ Sveisesirup, dunkel, in Eimern 0,60 bis 0,75 ℳ Marmelade. Vierfrucht, in Eimern von 12 ½⅜ kg 0,75 bis 0,76 ℳ Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 0,90 bis 0,96 ℳ, Erd⸗ beerfonfiture in Eimern von 12 ½ kg 1,66 bis 1,70 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 0,78 bis 0,89 ℳ, Steinfalz in Säcken 7,4 bis 8,6 ℳ, Steinsalz in Packungen 9,8 bis 13,0 ℳ, Siedesalz in Säcken 10,8 bis —,— ℳ, Siedesal⸗ in Packungen 0,13 bis 0,15 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 1,26 bis 1,29 ℳ, Braten⸗ schmalz in Kübeln 1,27 bis 1,31 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 1,20 bis 1,22 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 1,21 bis 1,23 ℳ, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,32 bis 1,38 ℳ, Speisetalg —, — bis —,— ℳ, Margarine, Handeleware, in Kübeln, I 1,32 bis 1,38. ℳ, II 1,14 bis 1,20 ℳ, Margarine, Spezialware in Kübeln, I 1,58 bis 1,92 ℳ, II 1,39 bis 1,42 ℳ, Molkereibutter 1a in Tonnen 3,22 bis 3,24 ℳ, Molkereibutter 12 gevpackt 3,34 bis 3,36 ℳ, Molkereibutter I1a in Tonnen 3,10 bis 3,20 ℳ Molkereibutter IIa gepackt 3,22 bis 3,32 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,32 bis 3,40 ℳ, Auslands⸗ butter, dänische, gepackt 3,46 bis 3,54 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 75,00 bis 76,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 — 12/14 1,80 bis 2,09 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 0,62 88 0,74 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 1,50 bis 1,80 ℳ, echter Holländer 40 % 1,58 bis 1,78 ℳ, echter Edamer 40 % 1,66 bis 1,88 ℳ, echter Emmenthaler, vollfeti 2,96 bis 3,10 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 0,96 bis 1,10 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondens⸗ ver Kiste 31,00 bis 38.00 ℳ, Sveiseöl, ausgewogen 8 is 1, 8
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 7. Juli. (W. T. B.) (Alles Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,59 G., 57,74 B. — Schecks: London 18 ö— Warschau 100⸗Zlotv⸗ 2 hlung 57, . „ Lon 1 8 aans Hn. don telegraphische Auszahlung
ien, 7. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 284,38, Berlin 168,52, Budapest 123,81, Kopenhagen 189,25. London 34,39 ¼, New York 706,80, Paris 27,79, Prag 20,96 ¼¾, Zürich 137,13, Marknoten 168,27, Lirenoten —,—, Jugoslawische Noten 12,50 ½, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,95 ¼, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 704,00, Ungarische Noten 123,79*), Schwedische Noten —,—, Belarad 12,52 ½¼. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. — Im Juli und August Sonnabends geschlossen.
Prag, 7. Juli. (W. T. B.) Amsterdam 13,56,00, Berlin 803,62 ½, Zürich 654,30, Oslo 903,00, Kopenhagen 902 ½, London 163,98 ¼, Madrid 394,50, Mailand 176,61, New York 33,70 ¾, Paris 132 ⅛,M Stockholm 905 % Wien 476,20, Marknoten 803,25, Polnische Noten 377 ½, Belgrad 59,09 ½, Danzig 657,00. — Im Juli und August Sonnabends geschlossen.
Budapest, 7. Juli. (W. T. B.) Alles in Pengö. 80,67 ¼, Berlin 136,22 ½,. Zürich 110,8 †, Juli und August Sonnabends geschlossen.
London, 8. Juli. (W. T. B.) New York 486,68 B., 123,72, Amsterdam 1209 ⅛⅜, Belgien 34,81 %, Italien 92,90 B.,
Aires 40,46. Paris, 7. Juli. (W. T. B.) Spanien 299 ¾, Italien 133,20, Schweiz 494,00, Kopenhagen —,—, vree- 1023,00, Oslo —,—, Stockholm 683,50, Prag 75,60, umänien 15,12 ¼, Wien 35,80, Belgrad 45,20, Warschau —,— Paris, 7. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) land 606,50, Bukarest 15,15, 25,43, England 123,72 ½, Belgien 133,20, Schweiz 493,50, Spanien 300,00, Warschau —,—, hagen 681,00, Oslo 681,25, Stockholm 684,25, Belgrad —,—.
12,0
ffentlicher Anzeiger.
eryve
in Danziger Gulden.)
Wien Belgrad 10,12. — Im
aris erlin 20,40 ¼, Schweiz 25,05 ¾, Spanien 41,62 ½, Wien 34,45, Buenos
(Anfangs Jnotierungen.) Deutschland 606,50, London 123,76, New York 25,43, Belgien 355,25,
Peutsch⸗ Prag 75,50, Wien 35,95, Amerika 355,25, Holland 1022,75, P2n
open⸗
Amsterdam, 7. Juli. (W. T. B.) Berlin 59,27 ½, London 9 ½, New York 248 ⅞, Paris 9,77 ¾. Brüssel 34,73, Schweiz
88 —— * — 29,30, Oslo 66,62 60, Stockholm 66,82 ien 35,15, Prag 738,00, Helsi —,—, Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau —,— 55— —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 8. Juli. (W. T. B.) Paris 20,25 ¼, London 5,05 ½, New Vork 514,82 ½ Brüssel 71,97 ½, Mailand 26.96 ¼, Matrid 60,50. Lolland 207,20, Berlin 122,80, Wien 72,72, Stockbolm 138.55, Oslo 138,00, Kopenhagen 138,00, Sofia 3,74, Prag 15,27 ⅛, Warschau 57,75, Budavpest 90,20 *), Belagrad 9,12 ½, Athen 6.68, Jnanbul 244,00, Bukarest 4306,25, Helsingfors 12,96 ½, Buenos Aires 186,00, Javpan 255,00. — *) Pengö.
Koyenhagen, 7. Juli. (W. T. B.) London 18,15 ½, New Vork 373,50, Perlin 89,10, Paris 14,77, Antwerpen 52,22, Zürich 72,55, Rom 19,66, Amfterdam 150,35, Stockholm 100,37 ⅛, Oslo 100,05, Helsingfors 943,00, Prag 11,12, Wien 52,80.
Stockholm, 7. Juli. (W. T. B.) vondon 18,10 ½, Berlin 88,77 ½, Paris 14,65, Brüssel 52,05, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 149,75, Kopenhagen 99,70, Oslo 99,70, Wasbington 372,37, Helsingtors 9,38, Rom 19.54, Prag 11,09, Wien 52,65.
Os1 %, 7. Juli. (W. T. B.) London 18,16,
Paris 14,75, New York 373,50, Amsterdam 150, 8 Helsingkors 9,44, Antwerpen 52,25. Stockholm 100,40, Kopenhagen berhes ꝙ den 11,12, Wien 52,85.
ostau, 7. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen. 1000 engl. Pfund 944,15 G., 946,05 B., 1000 Dollar 194,15 8. 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,29 G., 46,39 B.
—-’-
(W. T. B.)
Kopenbagen
London, 7. Juli. (Schluß) 15 7%,
Silber auf Lieferung 15,75.
z Wertpapiere. ö“
1 rankfurt a. M., 7. Juli. (W. T. B.) Frankft. Hyp.⸗Bank 151,—, Oesterr. Cred.⸗Anst. 27,80, Aschaffenburger Buntpavier 112,50, Cement Lothringen 73,00, Dtsch. Gold u. Silber 142 ¼, Frankf. Masch. Pok. —,—, Hilvert Armaturen —,—, Pb. Holz⸗ mann 86,00, Holzverkohlung 94,00, Wayß u. Freytag 75,25.
Hamburg, 7. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) [Die Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz. u. Privatbank T. 140,00, Vereinsbank 124,00, Lübeck⸗ Büchen 72,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. T 94,25, Hamburg⸗Süd⸗ amerika T 157,00, Nordd. Llovyd T. 98,00, Calmon Asbest 20,00, Harburg⸗Wiener Gummi 67,50, Alsen — 150,00, Anglo⸗Guano 50,00, Dvnamit Nobel T 74,50, Holstenbrauerei 167,00, Neu Guinea 360,00, Otavi Minen 42,00. — Freiverkehr: Sloman Salpeter 80,00.
Wien, 7. Juli. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundsanleihe 107,70, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfs⸗ bahn 5,00, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 120 25, Türkenlose 17,75, Wiener Bankverein 18,00, Oesterr. Kreditanstalt 47,50, Oesterr. Kreditanstalt 1927 —,—, Ungar. Kreditbant 84,30, Staatsbahnaktien 33,955, Dynamit A.⸗G. 581,00, A. E. G. Union 22,50, Brown Boveri 167,25, Siemens⸗Schuckert 190,10, Brüxer Kohlen 291,0, Alpine Montan 22,86, Felten u. Guilleaume 57,40, Krupp A.⸗G. —.,—, Prager Eisen 322,00, Rimamurany 83,80, Steyr. Werke (Waffen) 3,25, Skodawertke 303,0, Stevrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 4,70, Aprilrente —,—, Mairente 1,72, Februarrente 1,73, Silberrente —,—, Kronen⸗ rente 1,72. — Im Juli und August Sonnabends geschlossen.
Amsterdam, 7. Juli. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank 179,75, Rotterdamsche Bank 106,25, Deutsche Reichsbank, neue Aktien —,—, Amer. Bemberg Certif. A 12,00, Amer. Bemberg Certif. B 12,00, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Amerikan. Glanzstoff Vorzugs —,—, Amerikan. Glanzstoff common 15,50, Wintershall 173,25, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, Vereinigte
Silber
Glanzstoff —,—, Montecatini 217,00, Deutsche Bank Akt.⸗Zert.
7 % Deutsche Reichsanleihe 103,00, 7 % Stadt Dresden —, 6 ½ % Kölner Stadtanleihe 92,00, Arbed 105 16, 7 % Rhein⸗ Elbe Union 101,50, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. 89,50, 6 ½ % Siemens⸗Halske 103,75, 7 % Verein. Stahlwerke 89,25, Rhein.⸗ Westf. Elektr. Anl. 102 ½, 7 % Deutsche Rentenbank C. v. Obl. 96,50, 6 % Preuß. Anleihe 1927 86,50, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 96,50, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Poung) 88 ⅜.
7 7
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradtord, 7. Juli 1930. (W. T. B.) Der Markt für Garne und Kammzüge bleibt sehr ruhig, da man die bevor⸗ 82 Londoner Kolonialwollauktionsserie abwarten will, die morgen
eginnt.
8
ufge
ote, 4 Oeffentliche Zustellungen, . 5. Verlust⸗ und Fundsachen, . . Auslosung usw. von Wertpapieren, . Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaftetn 10. Gesellschaften m. 8 H. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise 14. Verschiedene
s Bekanntmachungen.
.—
Das Aufgebot, betr. die Schuld⸗ verschreibung der Anleiheablösungsschuld die Deutschen Reiches von 1925
r. 1 322 575 über 25 RM, ist ein⸗ gestellt. — F. 866. 29.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216. “ achstehend bezeichnete, in Verlust ge⸗ 2½ Urkunden werden aufgeboten, und und Baf Antrag: 1. der Firma Muths Ga. andelow t. L. in Magdeburg die vefanböriehe der Landschaft der Provinz sas r. 8504, 10 %, vom 15. 12. 1929 b) Nr. 2380, 8 %, vom 19. 5. 2) 29 c) Nr. 680, 8 % vom 26. 3. 1926, Kr;87658. 8 %, vom 8. 6. 1926, 3 8 870 8 %, vom 14. 5. 1926, zu 00” d über den Geldwert von je d., zu c, d, e über den Geldwert
ftee 000 G.M, 2. der Firma S. 1g 12 ing in Halle S. der von ihr am 27. w in Halle S. ausgestellte, am 929 fällig gewesene, von dem ng sitzer Franz von Rein in Osmünde ve enommene, bei dem Halleschen Bank⸗ weis Kulisch, Kaempf & Co. in Halle S. lahr are und an diesen indossierte Wechsel
4400 RM. Die Inhaber der be⸗ ätesf Urkfunden werden aufgefordert, 8- ens in dem auf den 27. Januar
Uhr, vor dem unterzeichneten
„ 12 8 2 Gericht, Preußenring 18, Zimmer 49, an⸗ — 1“
erfolgt.
beraumten Termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden
Halle (S.), den 1. Juli 1930. Das Amtsgericht.
Abt. 7. 4.
K. W. Thaden in Hannover, König⸗ straße Nr. 31, gezogen und von diesem angenommen worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den
Februar 1931, vormitt gs
35681 8
112 652. Der Aufgebotstermin
Rothenburg, Berlin⸗Zehlendorf, ist ver⸗
legt auf den 20. September 1930. Berlin⸗Lichterfelde, 28. Juni 1930. Das Amtsgericht. — 8. F. 8. 30.
wohnhaft, die Wirtschaftsbesitzersfrau Maria Jüttner geb. Hollunder und der Bauergutsbesitzer Paul Hollunder, beide in Alt Patschkau wohnhaft, haben als Erben der verehelichten Auszüger Maria Hollunder in Alt Patschkau, das Auf⸗
Aufgebot.
[35679] Beyer in
über Namen: Frvoßichstraß⸗
nhaber der 30. Januar
erfolgen wird.
[35682]
und Dr. Berlin W. 15,
vir Nor 02,20 R Friedr.
Die Firma 5 Aktiengesellschaft durch Rechtsanwälte Alexander
Aufgebot. Der E
orderney, Friedrichstr. 8, hat das dnsgebot des an eblich verlorenen
Sparkassenbuchs der Ostf taßse Zwei
M,
1931,
9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 11, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde
Norden, den 27. Juni 1930. Das Amtsgericht.
riesischen Spar⸗ rney, Nr. 592 lautend auf den Beyer, 8, beantragt. Urkunde gefordert, spätestens in dem auf den
9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Volgersweg Nr. 1, Zimmer 409, anberaumten Aufgebotstermin seine Dz Rechte anzumelden und die Urkunde de vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, den 4. Juli 1930. Das Amtsgericht. Abt. 27.
[35697] Aufgebot.
Friedrich
Gläubiger
Norderney, Der auf⸗
wird Ar. 2
Stuttgart, vertr. durch Rechtsanw. Dr. Köstlin, Laepple, Reuter und Dr. Kolb, Stuttgart, hat das Aufgebot des Wechselblanketts über 500 NM, zahlbar am 10. 8. 1930 in Pfullendorf bei der Kreditbank Pfullendorf e. G. m. b. H. in Pfullendorf Akzeptant Firma Franz Miise, elektr. Installationsgeschäft in Pfullendorf, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗
vormittags 6 %
1877, ziwan
8
Aufgebot. ermann Meyer § Co., in Berlin, vertreten Dr. Guttmann in hat das Aufgebot des verlorengegangenen, am 27. Mai 1924 fällig gewesenen Wechsels, d. d. Berlin, den 27. März 1924, über 5000,— Renten⸗ k, d den Kaufmann!
testens im Aufgebotstermin am Don⸗ nerstag, den 26. März 1931, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 17, seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Urkunde für
vorzulegen,
Goldstrom wird.
Frau xek vn Wigrinnen, vertreten durch n Rechtsanwalt Zeisig in Nikolaiken, hat das Aufgebot zur Ausschließung der olgender, auf Wigrinnen Bl. 10 in Abt. III eingetragener Fos theken beantragt f. Erbteil für Fün grh Sefallic Nr. 2:. x 8 in 4 . Erbtei ür 5* Sasn. Eletteosendels . b. ir Smollich, KPs. 32 ℳ nebst 6 % Zinsen gebotstermin seine Rechte anzumelden seit dem 17. August 1877, 32 ℳ nebst insen seit dem 29. September ℳ Vormerkung zur Deckung der v eingetragen für den Gutsbesitzer R remow aus Onufrigowen. Die Gläubiger spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. November 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Rechte anzumelden und die Urkunden widrigenfalls die schließung mit ihren Rechten erfolgen
Nikolaiken, den 28. Juni 1930.
e
ebot des angeblich verlorengegangenen Briefes der für die Erblasserin unter ihrem Mädchennamen Maria Axmann in Alt Patschkau Bd. I Bl. Nr. 2 in Abt. III Nr. 29 eingetragenen Hypothek über 1025 Taler = 3075 ℳ beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. September 1990, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Auf⸗
Aufgebot.
Marie Maschon geb.
: Nr. 1: 4 Tr. 2
Charlotte
und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht
35696] ufgebot.
Die Frau Justine Taube, geb. Pahl, in Soltmahnen, Kr. Angerburg, Ostpr., hat beantragt, den verschollenen August Gustav Taube, geboren am 5./17. März 1880 in Skordijow (Rußland), zuletzt wohnhaft in Szwirge, Kr. Cholm, für tot erklären. Der bezeichnete Ver⸗ 2 wird aufgefordert, sich spä⸗ testenz in dem auf den 21. Januar 1931, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Berlin, Neue Friedrich⸗
werden aufgefordert,
Aufgebotstermin ihre
Aus⸗
kraftlos erklärt werden. 1 Pfullendorf, den 30. Juni 1
Bad. Amtsgericht. Die
Wirtschaftsbesitzersfrau Anna Walter geb. Hollunder, i
straße 1215, III. Stock, Zimmer 229/230,
uptgang B. zwischen den Quer⸗ 5 — 6, anberaumten Aufgebots⸗
Aufgebot.
in Patschkau