Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 10. Juli 1930. S. 4.
Andererseits wirken sich die im April beschlossenen Steuern
auf ein volles Jahr aus. Das sind 60 Millionen Reichsmark
Mehrertrag, so daß noch 920 Millionen Reichsmark Verschlechte⸗ rung festzustellen sind, immer vorausgesetzt, daß die Lage so bleibt, wie sie jetzt ist.
An Ausgaben fallen allerdings fort zunächst die 465 Mil⸗ lionen Reichsmark für die Schuldentilgung, Besatzungskosten mit 60 Millionen Reichsmark, Ausgaben für die außerordentliche Förderung der Bautätigkeit mit 100 Millionen Reichsmark, allerdings auch eine offene Frage. Es mindern sich ferner die Reparationsleistungen und die Pensions⸗ und Rentenlast um 25 plus 30 gleich 55 Millionen Reichsmark, so daß im ganzen 680 Millionen Reichsmark wegfallen.
Der Berichterstatter des Reichsrats, Herr Ministerialdirektor
Dr. Brecht, rechnet nun damit, daß einige Neuausgaben 1931 hinzutreten, so daß man mit einer automatischen Ermäßigung der
Ausgaben um 620 bis 650 Millionen Reichsmark rechnen kann,
und so kommt er zu einem Minussaldo von 920 Millionen Reichs⸗ gleich 270
bis 300 Millionen Reichsmark, um die wir schlechter dastehen als
mark minus 620 bis 650 Millionen Reichsmark
in diesem Jahre, immer unter der Voraussetzung, daß man die 465 Millionen Reichsmark noch darangibt, die wir als Haupt⸗ reserve bisher gehabt haben und die dieses Jahr auf Grund der Lex Schacht dazu dienen, 465 Millionen an schwebender Schuld abzudecken. Man kann natürlich an diesen Zahlen hinüber und herüber mäkeln, kann die eine oder andere Zahl etwas anders gestalten. Man kann davon ausgehen, daß für die fortfallenden Einnahmen des Außerordentlichen Haushalts 1931 bei normaler Entwicklung vielleicht wieder eine gewisse, wenn auch bescheidene Einnahme aus Anleihen treten kann. Man kann die fort⸗ fallenden Ausgaben höher und man kann die neu hinzu⸗ kommenden Ausgaben etwas niedriger schätzen und so vielleicht zu einem Minussaldo von 100 Millionen kommen, aber das ist im großen und ganzen nicht entscheidend. Das Zukunftsbild, das Herr Ministerialdirektor Dr. Brecht gegeben hat, ist sicherlich im wesentlichen richtig. Darüber hinaus kommt es darauf an, die Dinge danach zu beurteilen: Wie sieht die wirtschaftliche Entwicklung aus? Denn von dieser Frage hängt im wesentlichen die Gestaltung der Einnahmeseite und die Belastung der Aus⸗ gabeseite, insbesondere des Sozialetats, ab. Ob wir für die Krisenfürsorge und für die Arbeitslosenversicherung wieder wie in diesem Jahre 686 Millionen Mark zuzahlen müssen, ob die Ausgaben dieses Postens steigen oder fallen, das ist schließlich das große Problem des nächstjährigen Etats. Hier haben Sie die eigentliche Schwierigkeit, vor der wir stehen. Den Etat des Reichs zu machen ist kein Kunststück, aber ihn zu machen, solange man nicht weiß, ob man für die Arbeitslosigkeit nichts oder 700 Millionen aufzuwenden hat, ist ungemein schwer. Und niemand kann heute sagen, wie die Dinge im nächsten Jahre aussehen werden. Niemand!
Alles hängt also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ich eben sagte, von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Man braucht nicht so pessimistisch zu sein, wie es vielerorts der Fall ist. Zunächst, glaube ich, darf man für die deutsche Wirt⸗ schaft im speziellen als ein besonderes Plus die Tatsache buchen, daß unsere Landwirtschaft in steigendem Maße den Nahrungs⸗ mittelbedarf Deutschlands deckt, und daß sie bei vernunft⸗ gemäßer Entwicklung dazu in den kommenden Jahren noch mehr als bisher in der Lage sein wird. Volkswirtschaftlich bedeutet das für Deutschland eine gewaltige Entlastung, die allerdings den Einnahmen des Reichs, soweit sie aus Zöllen bestehen, ab⸗ träglich ist. Das letztere wird aber ein vernünftiger Finanz⸗ minister gern in Kauf nehmen, selbst dann, wenn der Etat wie im gegenwärtigen Augenblick aufs äußerste angespannt ist.
Sodann wird es darauf ankommen, ob das Sinken der Roh⸗ stoffpreise an den Weltmärkten, denen die Fertigwarenpreise, wenn auch nur langsam, nachfolgen, eine vorübergehende, also eine konjunkturelle, oder eine dauernde, also eine strukturelle Er⸗ scheinung ist. Im letzteren Falle, wenn wir es also mit einer Strukturveränderung der Weltwirtschaft zu tun haben oder, mit anderen Worten, wenn die Rohstoffpreise am Weltmarkt dauernd niedrig sein werden, würde sich für Deutschland zum aller⸗ mindesten eine Verringerung seines Kapitalbedarfs ergeben, nämlich eine Verringerung um die Beträge, die wir weniger an das Ausland zu zahlen haben. Das ist der Hauptvorteil. Strittig dagegen ist die Frage, wie weit dadurch unsere Konkurrenz⸗ fähigkeit nach dem Auslande gestärkt wird. Sicher aber werden wir noch einen weiteren Vorteil davon haben, nämlich den, daß wir mit den eingeführten billigen Rohstoffen, die wir im In⸗ lande verbrauchen, auch für den Inlandsmarkt billiger pro⸗ duzieren können. Das hat mit der Frage, wie weit wir nach außen konkurrenzfähiger werden, nichts zu tun, aber wenn wir aus dieser Verbilligung der Rohstoffe heraus im Inlande billiger produzieren können, dann werden wir auch eine Mög⸗ lichkeit schaffen, wieder größere Warenmengen zu Preisen, die bezahlt werden können, an die Verbraucher heranzubringen und damit die Wirtschaft im Innern zu beleben. Ich glaube also, daß die Herabsetzung der Preise auf dem Weltmarkt für die Ueber⸗ windung der inneren Krise fast noch wichtiger ist, denn nur durch sie wird erreicht — ich darf das noch einmal sagen, daß — wiederum größere Gütermengen an die Kaufkraft der Bevölke⸗ rung herangebracht werden können.
Von der Führung der Wirtschaft und der Haltung geordneter Finanzen hängt endlich ab, daß wir fremdes Kapital zu billigen Sätzen hereinbekommen. Wir werden auch aus diesem Gesichts⸗ punkt heraus um die härteste Sparsamkeit nicht herumkommen.
Auf die Bedeutung der Zahlung der Reparationen einzu⸗ gehen, wäre im gegenwärtigen Augenblick besonders verlockend. Es würde sich verlohnen, zu untersuchen, wie weit in dieser Zahlung ohne Gegenleistung ein Störungsmoment erster Ordnung für die Weltwirtschaft enthalten ist. (Sehr richtig! rechts.) Dessen Gestaltung hängt aber davon ab, daß die Bedeutung dieses Um⸗ standes für die Weltwirtschaft allen Völkern zum Bewußtsein kommt.
Man wird mir in diesem hohen Hause genau so wie in ein⸗ zelnen Zeitungen den Vorwurf machen, daß ich kein endgültiges Programm vorgelegt hätte. Meine Damen und Herren! Ein Programm hätte ich ja schließlich in den elf Tagen, in denen ich
jetzt im Dienst bin, machen können. Was aber in dieser Zeit nicht möglich war, das war, Gesetzentwürfe über das, was ge⸗ macht werden soll, auszuarbeiten. In der Theorie kann man alles über den Haufen werfen und neu konstruieren, in der Praxis aber kann man nur einen vorsichtigen Umbau der Ver⸗ hältnisse, wie sie in Deutschland auf steuerlichem Gebiet vor⸗ liegen, vornehmen. (Sehr richtig! in der Mitte.)
Es ist kein Grund vorhanden, nicht an die von mir skizzierten Aufgaben heranzugehen. Auch die Tatsache, daß das Haupt⸗
störungsmoment in diesem Etat, die Zuschüsse an die Arbeits⸗
losenversicherung, noch nicht beseitigt ist, so daß niemand sagen kann, wie weit hierdurch der Etat beeinflußt wird, darf uns nicht schrecken. Aber es wird gerade an diesem Punkt angesetzt und ein Ausweg gesucht und gefunden werden müssen.
Die Verabschiedung der vorliegenden Gesetzentwürfe bedeutet mehr, als es auf den ersten Anblick erscheinen könnte. Denn wenn ich die Dinge richtig sehe, so steht und fällt mit diesen Vor⸗ lagen nicht nur die Reform der Arbeitslosenversicherung, die über 100 Millionen bringen soll, sondern auch die Beitragserhöhung, die nahezu 200 Millionen — immer nur gerechnet für dieses Jahr noch — bringen soll. Werden diese beiden Dinge nicht er⸗ ledigt, so sehe ich keinen Weg, die Mittel aufzubringen, die die Arbeitslosenversicherung erfordert. Wo soll das Reich die 300 Millionen hernehmen, die dann fehlen? Aber auch die eben⸗ so bedeutsame Reform der Krankenversicherung und das Gesetz, welches die Bewilligung weiterer Kriegsinvalidenrenten im wesentlichen aufheben soll, kann dann schwerlich eine parlamen⸗ tarische Erledigung finden. Es scheitern nicht nur die sozialen Reformen (Rufe von den Kommunisten: soziale Reformen?), es entfällt auch die Grundlage für das Ostprogramm.
Schon im Reichsrat habe ich darauf hingewiesen, daß es manchmal so scheinen könnte, als ob das deutsche Volk sich voll⸗ kommen in Interessentengruppen auflöst. Es steht doch wahr⸗ haftig mehr auf dem Spiel als die Bewilligung der angeforderten Steuern. Denn die Bewilligung dieser Steuern ist doch schließ⸗ lich auch die Voraussetzung der Reformarbeit, die wir machen wollen. Ich glaube auch gar nicht, daß in diesen Fragen das deutsche Volk so kleinlich ist, sondern ich bin der Meinung, daß das Volk draußen eine Erledigung dieser Dinge in aller Eile und mit größter Beschleunigung erwartet. (Sehr richtig! in der Mitte.) Schließlich weiß das deutsche Volk auch, daß die Schwie⸗ rigkeiten daher kommen, daß unsere Wirtschaft zurückgegangen ist und daß der Rückgang unserer Wirtschaft auf das intensivste ver⸗ bunden ist mit den Vorgängen in der Weltwirtschaft, auf die weder ich, noch Sie, noch irgendeine deutsche Regierung den Ein⸗ fluß hat, diese Dinge so zu ändern, daß wir über die Schwierig⸗ keiten herüberkommen. (Sehr richtig! in der Mitte.)
Eine Pumpwirtschaft, welche den gegenwärtig flüssigen Geld⸗ markt ausnützen würde, werde ich nicht mitmachen. Ich habe auch nicht den Wunderglauben, den man mir anscheinend da und dort zutraut, als ob ein Glückszufall uns über die Schwierigkeiten hinweghelfen würde. Ich rechne mit noch steigenden Sorgen, und wenn ich an dieser Stelle bleibe, so wird der Reichstag jeweils rechtzeitig vor die Entscheidungen gestellt werden, die die Voraus⸗ setzungen einer geordneten Etats⸗ und Finanzwirtschaft sind. (Beifall in der Mitte.) 1
“
v1“ 1 11“ 195. Sitzung vom 9. Juli 1930. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger .)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.
Die zweite Beratung des Haushalts des Reichs⸗ finanzministeriums wird fortgesetzt.
Abg. Feder⸗Sachsen (Nat. Soz.) kritisiert das Pen⸗ sionierungsgesuch des früheren Reichsfinanzministers Dr. Mol⸗ denhauer, das man mit den Worten kennzeichnen könne: der brave Mann denkt an sich selbst — zuerst! Der Redner vergleicht den Haushalt des Jahres 1913 mit dem des Jahres 1926 und u. a. fest, daß der gesamte königliche Hofstaat damals be⸗ eutend weniger erhielt als heute die marxistischen Abgeordneten bekommen. Der Sozialetat erforderte 1913 6 Millionen, 1926 660 Millionen. Für die modernen Zwingburgen, die Finanz⸗ ämter, seien im Etat 1930 wieder 18 Millionen für Neubauten eingesetzt. Die Tribut⸗ und Kriegslasten müssen, so betont der Redner, immer zu neuem Defizit führen. Auch ein Vergleich der Einnahmen ist lehrreich: das alte Kabinett des „verruchten alten Systems“ entnahm an Besitz⸗ und Verkehrssteuern als Reichs⸗ 324 Millionen. Die Umsatzsteuer, eine reine Massen⸗ teuer, betrug dagegen 1926 930 Millionen. An direkten und in⸗ direkten Steuern erhob das „verruchte alte System“ 1913 860 Millionen. Diese Republik erhebt dagegen 10 860 Millionen. Dabei ist Ende 1929 ein Kassendefizit von 1700 Millionen vor⸗ handen! Das Defizit, das sich durch die ganzen letzten Jahre hindurchzieht, wird gedeckt durch Schulden. Dabei bleiben immer noch über 300 Millionen Ueberbrückungskredite. Herr Hilferding hat schließlich nicht mehr gewagt, dies Kassendefizit zu vertreten: Es wurde Herr Müller vorgeschickt. Statt des versprochenen Steuersenkungsprogramms haben wir heute ein neues Steuer⸗ programm vor uns. Von einer Entlastung der Wirtschaft ist nicht mehr die Rede. Für Moldenhauer galt es in erster Linie die Beamten zu befriedigen; die Steuersenkung stand erst in zweiter Linie. Herr Dietrich hat für das Kassendefizit die „Kon⸗ junkturempfindlichkeit“ des Haushalts verantwortlich gemacht. Ohne grundsätzliche Aenderung würden wir aus diesem Finanz⸗ elend nie herauskommen. Anstatt des kostspieligen Denun⸗ zianten⸗ und Spitzeltums soll man die Steuerlisten offenlegen. Eine neue Errungenschaft der 1“ der Republik ist das „Junctim“. Das beleuchtet am besten die Unfähigkeit der Finanzpolitik dieser Republik.
Abg. Dr. Best (Volksrechtpartei) bezweifelt den Erfolg der Mahnung des Reichsfinanzministers an die Beamten, das Not⸗ opfer willig auf sich zu nehmen. Die Beamten würden durch die Vorschläge der Regierung nicht einmal, sondern mehrfach be⸗ troffen. Das Notopfer der Beamten widerspreche auch der Reichsverfassung, wonach die Lasten des Reiches von allen Staats⸗ bürgern nach ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen seien. Nach den früheren Vorschlägen sollten zu dem Notopfer auch die Privat⸗ angestellten herangezogen werden, jetzt aber sei die „Reichshilfe“ eine Sondersteuer für die Beamten. Von der II1I1““ spreche man immer, wenn man keine anderen Gründe habe; wenn davon die Rede sein solle, müsse es die Notgemeinschaft des ganzen Volkes sein. Die Gehälter könnten erst gesenkt werden, wenn durch Preissenkungen die Lebenshaltung verbilligt worden sei. Dabei sei zu prüfen, ob die Senkung konjunkturell oder nur konstruktionell sei, d. h. ob stabil oder labil. Ein Zuschlag zur
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorg ehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Einkommensteuer wäre durchaus gerechtigfertigt, denn die g.
kommensteuer sei die gerechteste Besteuerung, weil sie, der 8u
assung entsprechend, jeden Steuerzahler nach der Leistungsseh 10n erfasse. Die Ledigensteuer sei eine Ungerechtigkeit † Staaten, die sie gehabt hätten, hätten sie wieder aufgehoben ’ Arsettalosenverfiderung sei in erster Linie eine Versichenn
und daher müßten sich die Leistungen nach den üürshes richt
Wenn die Reichsfinanzen durch Steuern saniert werden solis müsse es jedenfalls bei einer einmaligen, nicht bei einer dans den Maßnahme sein Bewenden haben. Von dem Auslosunz recht, das erst in Jahren 7 Geltung komme, hätten die Anlag⸗ gläubiger nichts. Deshalb müsse das Auslosungsrecht in . festverzinsliche Anleihe umgewandelt werden. 2
Abg. von Lindeiner⸗Wildau (Christl.⸗Nat. Arbeitsgen erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Best über die Nachrig daß ein Reichsminister zur Befreiungsfeier in Speyer im Sal wagen gereist sei: Ich muß sofort diese Behauptung Fichtn stellen. Der Vorredner hat den Namen des Ministers nicht nannt, aber der „Lokal⸗Anzeiger“ hat ihn deutlich angegeben. ist der Minister Treviranus gemeint. Das ist eine absolut . wahre, dummdreiste Erfindung. Minister Treviranus ist Schlafwagen, den wir auch zu benutzen pflegen, nach Ma
efahren, von Mainz nach Speyer im Personenzug zweiter Kih Per Vorredner wird mir dankbar sein, wenn ich die Gelegenze und unwahre Hetze ricz⸗
benutze, um diese verleumderische
zustellen.
Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.): Das ministerium kostet noch einhalb mal mehr als die frühere preußise Finanzverwaltung. Seine 90 000 Beamten sind kein Beane sab, sondern eine Armee. So sprach der jetzige Finanzminze Dietrich, als mein Parteifreund von Schlieben Finanzminzt war. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Trotzdem ist Beamtenzahl inzwischen noch mehr gestiegen. Da sollte das . achten des Sparkommissars endlich vorgelegt werden. Dr. Monaan hauer hat das auch versprochen. rzm schen sind aber wi fünf Wochen vergangen und es ist nicht geschehen. Ming Dietrich, nimm einen Dietrich, öffne die verschlossene Pforte n Reichsfinanzministeriums und laß endlich einen Teil des Person heraus. (Lachen.) Ferner ist eine Vereinfachung der En gesetze notwendig. Denn heute können die Beamten nur Rant arbeit leisten. (Abg. Torgler [Komm.];: Sie machen ja alle maß Steuern mit!) Mit Ihrer (zu den Kommunisten) guten un stützung lehnen wir sie ab. Außerdem muß die Verwaltung einfacht werden. Der Reichssparkommissar sollte sich der Reitz abgabenverwaltung liebevoll und energisch annehmen. Wir fra uns allerdings, daß der Personalreferent des Finanzministering in seiner Königsberger Rede kürzlich anerkannt hat, daß die ge. und Steuerbeamten zu niedrig eingestuft sind. Im Widerspit dazu steht es aber, wenn Minister Dietrich alle Beförderum möglichkeiten versagt. Wir werden unsere Anträge zuguns dieser Beamten wieder einbringen. (Beifall bei den Teut nationalen.)
Abg. Torgler (Komm.): Dr. Feder, der künftige Fina minister Sachsens, hätte zur Kopfsteuer Stellung nehmen sole denn diese Negersteuer ist doch zum erstenmal in der nation sozialistischen Domäne Thüringen durchgeführt worden. Frick! die Rentämter angewiesen, diese Steuer möglichst rasch an zutreiben und selbst vor Pfändungen des Lohnes nicht zuut zuschrecken. (Hört, hört! links.) Aber davon hat doch Dr. Fes
der Redner der Nationalsozialistischen „Arbeiterpartei“, kein Bah Jetzt ist der Kuhhandel über die Deckungsvorlagen t
esagt. besten Gange. Sein einziges Ziel ist: wie kann man am meing aus der arbeitenden Bevölkerung herauspressen? Wenn die bn kommensteuer übrigens wirklich gesenkt wird, dann kommt da die Lohnsteuer bestimmt nicht in Frage. Nur die Besttzend will man schonen. Auch die Abstriche am Wehr⸗ und Außenen werden wieder nur scheinbare Streichungen sein. Wirkäche b sparnisse wird man nur an den Kriegsbeschädigten und an anden sozialen Ausgaben machen. Dr. Hertz hat kein Recht, Engain als Beispiel hinzustellen. Warum hat denn der sozialdemokret Finanzminister Hilferding nicht schon längst wie sein engitt Kollege die Einkommen⸗ und Erbschaftssteuer um 10 vH erbcth In einer Zeit, wo jeder Postschaffner Notopfer bringen muß eine Kürzung der hohen Pensionen durchaus berechtigt. Im 9 haltsausschuß haben jedoch die bürgerlichen Parteien diese auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Die Sozialde kraten können es allerdings mit ihrem Pensionskürzungsan nicht ernst meinen, sonst hätten sie die Kürzung ja schonn Hilferding durchführen können. Daß übrigens Dr. Moldenhen derselbe Finanzminister, der den Beamten ein Notopfer von 18 zugemutet hat, jetzt für sich selbst eine Pension von unt 30 000 Mark im Jahr verlangt, ist ungefähr das Schamlost was man sich vorstellen kann. (Großer Lärm bei den Kommunft und Rufe: Unerhört! Pfui! Schamloser Lump! — Prüst Löbe erteilt dem letzten Rufer einen, Ordnungsruf. — Gegm bei den Kommunisten: Das ändert nWts an der Tatsache! — Dr. Kahl [D. Vp.] geht auf die Rednertribüne zu und t während der Redner ihn öö anhört: Seien Sie nith rasch und vorschnell. Der frühere Reichsfinanzminister Dr. Mode hauer hat sowohl sein akademisches Lehramt wie auch seine sie lichen Aufsichtsratsstellen niedergelegt. Die nächsten Worn! Abg. Dr. Kahl gehen im Lärm der Kommunisten unter, die i Torgler! weiterreden! Dr. Kahl wendet sich erregt gegen! Kommunisten und ruft ihnen zu: Halten Sie gefälligst den Ma⸗ wenn ich mich mit einem ernsten Mann ernst auseinanderc Ich wollte Herrn Torgler ja nur sagen, daß er zu vorschnal
wenn er schon jetzt in nahezu beschimpfender Weise von
Antrag Dr. Moldenhauers spricht, ehe er dessen Inhalt und gründung kennt.) Ich habe keine Angst, so fährt Abg. Tols fort, vor der Antwort Dr. Moldenhauers. In den H elsh Zeitungen steht heute früh die Mitteilung, daß Molderzn Anspruch erhoben habe auf eine Pension, die etwa 30 000 M. erreicht. Ich frage die Herren vom Finanzministerium, ü% richtig ist und ob Dr. Moldenhauer wirklich auf sein Diers alle möglichen Tätigkeiten angerechnet werden sollen, die 7 seiner Tätigkeit als Finanzminister gar nichts zu tun imn Der Redner erklärt weiter, einem Buchprüfer, der die Buchoriff bei den J. G. Farben vornehmen wollte, sei die Prüfung ¹ weigert worden mit dem Hinweis, er solle sich an den Ret finanzminister wenden. In Berlin habe der Buchprüfer die Anwort erhalten: Die Prüfung hat zu unterbleiben, Du
damit nichts zu tun! (Hört, hört!) Der gewiß auch nicht — leidenden e Wertheim in Berlin seien Industriebelastung erlassen worden. (Hört, hört!) Dem Ardc würde dagegen nichts sondern alles auf Heller Pfennig mit Verzugszinsen usw. eingetrieben. . b
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottens
Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Oberrentmeister Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (I. V.: Meyer) in 89 Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengese
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen (einschließl, Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsreg
11 tr. 158.
(Fortsetzung aus dem Haupthlatt.)
gba. Kling (Bayer. Bauernbund) erklärt, auf die Leim⸗ nos Junctim“ krieche Fhe Partei nicht mehr, die sei voll⸗ en vertrocknet. Dem, Grundübel müsse von Grund auf ab⸗ isen werden: die Arbeitslosenversicherung müsse grundsätzlich wert werden, sonst 1 an eine Sanierung der Reichsfinanzen Paun denken. An telle dauernder Neubelastung des Volkes die Steuersenkung treten, sonst werde das Vertrauen zu Imn Staat immer mehr untergraben. Endlich müsse ans ren gegangen werden. Auf die Einführung einer Kopfsteuer den Gemeinden bestehe der Bayerische Bauernbund. Die hshilfe, die durchaus gerechtfertigt sei, habe man leider nicht vornherein mit dem richtigen Namen genannt. Man solle ch ruhig und offen eine Gehaltskürzung nennen. Durch die Pltserhöhung der Reichsbeamten seien Länder und Gemeinden hfalls zu Gehaltserhöhungen gezwungen worden. Der Be⸗ napparat der Reichsfinanzverwaltung von 90 000 Köpfen endlich abgebaut werden. Man solle über Nacht einmal 000 Nationalsozialisten hinauswerfen, dann habe man gleich erforderlichen Beamtenabbau. Die Einführung des Steuer⸗ würde die —, des größten Teils der ins Aus⸗ verschobenen Kapitalien zur Folge haben. Finanzminister hhold habe den Ueberfluß verbraucht, und heute schwömmen Finanzminister unter dem Wasser. Die jungen Beamten sich nicht beklagen, daß sie nicht, wie die jungen Mädchen, 16 Jahren heiraten können, sie kämen noch immer früh genug Wenn „die anderen“, die andere Bevölkerung, nicht da b dann wären auch die Beamten nicht da. Der Redner bittet befreiung der bäuerlichen Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit von Versicherungssteuer. - 1 Abg. Nauheim (Zentr.) bezeichnet die Antwort des Reichs⸗ nzministers auf die Zentrumsinterpellation, betreffend die ündigungssteuer, als unbefriedigend. Es sei außerordentlich er, auf dem Gebiete der Reklamesteuner Einheitlichkeit zu er⸗ n. Ein solches Moment der Unruhe sollte man nicht in die lleidende Wirtschaft hineintragen. Der Redner fordert eine Stellungnahme dahin, daß die Erhebung einer Ankündi⸗ zsteuer durch Gemeinden zu verbieten ist. Die preußische jerung sei nach dieser Richtung bereits vorangegangen. Die bsregierung solle auf alle Länderregierungen entsprechend irken. Damit ist die zweite Beratung zu Ende.
Dder Haushalt wird in der Ausschußfassung an⸗ rommen. Zustimmung findet auch eine deutsch⸗ tionale Entschließung, wonach gegenüber Ra⸗ aliserungsbestrebungen sowohl bei den Hoheitsverwal⸗ en als auch bei den Reichsbetrieben die Rücksicht auf die hibare Arbeitslosigkeit zur Geltung gebracht und dahin irkt werden soll, daß Maßnahmen unterbleiben, die die eitslosigkeit steigern.
Annahme findet auch ein wirtschaftspartei⸗ her ZI auf baldigste Vorlegung eines Gesetz⸗ vurfs, der die Länder verpflichtet, unverzüglich eine Nach⸗ zung aller Beamteneinstufungen in den Gemeinden auf Angemessenheit im Vergleich zu den Einstufungen gleich⸗ ger Beamten im Reich vorzunehmen.
Die Novelle zum Gesetz über die Vermahlung 2 nlandsweizen geht an den Volkswirtschaftlichen schuß.
Es folgt die dritte Beratung des Brotgesetzes.
Ein Antrag des Zentrums, der Deutschnationalen und Wirtschaftspartei auf Streichung der Bestimmungen über Brotverkauf nach Gewicht wird in namentlicher timmung mit 185 Stimmen gegen 183 Stimmen der
munisten, der Sozialdemokraten und einiger Zentrums⸗
dordneter bei drei Enthaltungen angenommen. Die lußabstimmung wird bis Donnerstag ausgesetzt. Darauf werden die Beratungen abgebrochen. Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 3 Uuhrr. bräsident Löbe schlägt vor, auf die Tagesordnung das Gesetz den dehswietschaftärat, die zweite Beratung des Osthilfe⸗ s und die Schlußabstimmung zum Brotgesetz zu setzen. Abg. Hergt (D. Nat.) erkennt die Notwendigkeit einer be⸗ ünigten Behandlung des Osthilfegesetzes an, hält es aber doch für angängig, die zweite Beratung schon am Donnerstag mehmen, da der Bericht über die achttägigen Ausschuß⸗ mdlungen erst jetzt verteilt worden se und die Fraktionen noch Gelegen eit zur Stellungnahme haben müßten. Aüg. Dr. Marie Lüders (Dem.) bittet, auch die Beratung besetzetwurfs über den Reichswirtschaftsrat auf Freitag zu ggen, damit sich auch über diesen Punkt die Fraktionen erst werden könnten. Die Mehrheit des Hauses erklärt sich schließlich mit der Ab⸗ vnbeeser beiden Punkte von der morgigen Tagesordnung ein⸗ Prnsident Löbe: Es verbleibt also nur noch der schmale 1. Schlußabstimmung zum S eeenh . 8 ein Antrag des Abg. Torgler (Komm.), mit Rücksicht anf ie Sitzung am Donnerstag ganz ausfallen zu lassen, gegen die Kommunisten abgelehnt
Schluß gegen 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
der Leschäftsordnungsausschuß des Reichsta ig. Eiresel gs genehmigte Uerafderolgung des Abg. Papke (Komm.) wegen Ve⸗ ¹Sa. und zwar mit der Maßgabe, daß das Verfahren erst — — der Sommerpause des Keichstags zur Durchfüh⸗ De 1 ne Rechtsausschuß des Reichstages beendete am 9. d. M. s esung des Gesetzentwurfs über die Fälligkeit das Aain sung. der Aufwertungshypothekken. chiet Kachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger denung. urden gegenüber der e . iten Fen vorgenommen: § 1 lautet nach den Beschlüsen der dersöndsung: 21) Der Aufwertungsbetrag der Hypothek und h 1. Frichen Forderung (§§ 4, 9 des Aufwertungsgesetzes) ist verzänse nar 1932 ab über 5 vH hinaus zu einem Hundertsatze ges bn den die Reichsregierung bei Inkrafttreten dieses ng amit Zustimmung des Reichsrats festsetzt. Diese Fest. als Festsetzung im Sinne des § 28 Abs. 1 8 Aufwertungsgesetzes. Entgegenstehende Verein⸗ nosgefet gültig, wenn sie nach Inkrafttreten des Auf⸗ öhere zes getroffen sind und als regelmäßige Verzinsung “ geringeren Satz als 5 vH festsetzen. (2) Die vereinb. Hypothek haben den Rang des aufgewerteten mnbarte Mehrzinsen jedoch nur, Koweit sie den nach
Berlin, Donnerstag, den 10. Juli
Abs. I (Satz 1) festgesetzten Hundertsatz nicht übersteigen. (3) Die aufgewertete 2 sek kann ohne Zustimmung ds *4 ange gleich⸗ oder nachstehenden 81 schon vor dem 1. Januar 1932 dahin erweitert werden, daß das Grundstück für — über 5 vH hinaus bis zu dem nach Abs. I festgesetzten Hundertsatze haftet. (4) Bei Tilgungshypotheken ist „— dem Zinssatz von 5 vH und den vIsges ececen vom 1. Januar 1932 ab eine fagveminfung in Höhe des auf Grund des Abs. I festgesetzten 5 vH rsteigenden Hundertsatzes zu zahlen. Die Reichs⸗ regierung wird ermächtigt, für Tilgungshypotheken den über fünf vom Hundert hinausgehenden gemäß Abs. I Satz 1 festgesetzten Zinsfuß vom 1. Januar 1938 ab zu ändern.“ Die 8§§ 2, 3 und 4 wurden unverändert entsprechend der Regierungsvorlage an⸗ genommen. 5 erhielt folgende Fassung: „Hypothekenbanken, sonst e Grundkreditanstalten und öffentliche oder unter Staats⸗ auf 18 stehende Sparkassen u Versicherungsgesellschaften aller Art sind trotz einer etwa E besonderen Verpflichtung nicht gehalten, zur Teilungsmasse gehörende oder als Deckung für Pfandbriefe dienende aufgewertete Hypotheken zu einem vor dem 1. Januar 1935 liegenden Zeitpunkt zu kündigen.“ § 6 erhielt folgende veränderte apung. „(1) Hat der Gläubiger — §. 2 1—1 so kann der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der persönliche Schuldner binnen drei Monaten von dem Tage, an dem ihm die Kündigung zugegangen ist, bei der Aufwertungsstelle schriftlich oder zu Protokoll der Geschäfts⸗ stelle beantragen, ihm eine Zahlungsfrist 8s das Kapital zu be⸗ willigen. Der Antragsteller soll dem Gläubiger mitteilen, daß er die Zahlungsfrist beantragt hat. Der Antrag auf Bewilli⸗ gung einer Za 88 ist unzulässig, wenn der Aufwertungs⸗ etrag der Hypothek oder der Forderung 100 Goldmark nicht über⸗ teigt. (2) Der Antragsteller soll seinen Antrag begründen und oll angeben, welche Schritte er zur Herbeiführung einer , inigung mit dem Gläubiger unternommen hat. Er soll ferner angeben, daß er dem Gläubiger von der Stellung des Antrags Mitteilung gemacht hat.“ § 7 lautet nunmehr wie folgt: „(1) Die Aufwertungsstelle darf eine Zahlungsfrist nur bewilligen, wenn der Antragsteller über die zur Rückzahlung des Aufwertungs⸗ betrags erforderlichen Mittel nicht verfügt und auch nicht in der Lage ist, sie sich zu Bedingungen zu versaslen die ihm billiger⸗ weise zugemutet werden können. Die Zahlungsfrist darf nicht bewilligt werden, wenn sic der Antragsteller die nötigen Mittel zu Bedingungen beschaffen kann, die für ihn keine wesentlich größere Belastung bedeuten als die durch § 1 festgesetzte Erhöhung des Zinssatzes; diese v, schließt die Zumutbarkeit eines höheren Zinssatzes gemäß Satz 1 nicht aus, wenn nach Lage des Falles werere Bedingungen für die Beschaffung der Ersatz⸗ ,. angemessen 5 . (2) Die Feguanes soll nicht bewilligt werden, wenn die Bewilligung für den Gläubiger eine unbillige Härte bedeuten würde.“ Der Ausschuß beschloß in weiter Lesung, § 8 . streichen. Dieser Paragraph machte die ewilligung der Zahlungsfrist von dem Nachweis des Antrag⸗ stellers unabhängig, daß der Antragsteller nach Ablauf der Frist zuv Befriedigung des Gläubigers auch wirklich imstande 5 werde. 9 wurde in folgender Fassung angenommen: „Die Behkangsfrist kann nur einmal und nur längstens bis zum J1. Dezember 1934 bewilligt werden.“ § 10 lautet nach den Be⸗ chlüssen der zweiten Lesung: „(1) Mit Zustimmung des Gläubigers die Aufwertungsstelle die Bewilligung der Zahlungsfrist von der Leistung einer Abschlagszahlung abhängig machen. (2) Die Aufwertungsstelle kann für die Bewilligung der Zahlungsfrist auch andere ne stellen, insbesondere dem Antragsteller eine Sicherstellung des gekündigten Betrags — erlegen. (3) Soweit die aufgewertete persönliche Forderung dure eine Hypothek nicht oder nicht ausreichend gesichert ist, soll die Zahlungsfrist in der Regel nur gegen eine Sicherstellung bewilligt werden. (4) Eine Abweichung von dem auf Grund des § 1 fest⸗ gesetzten Zinssatzes kann die Aufwertungsstelle nicht anordnen. Absatz 1 des § 11 wurde unverändert nach der Regierungsvorlage angenommen. Absatz 2 des 11 erhielt folgende veränderte Fassung: „Gegen die einstweilige Anordnung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Die weitere Beschwerde ist ausgeschlossen. Die §§ 12 bis 25 blieben unverändert. Für § 26 hatte der Aus⸗ schuß in der ersten Lesung eine veränderte Fassung vorgenommen. Diese veränderte Ausschußfassung wurde in der zweiten Lesung wieder gestrichen und für § 26 die ursprüngliche Regierungs⸗ vorlage wieder hergestellt. Die §§ 27 bis 28 blieben unverändert. § 29 erhielt folgende veränderte Fassung: „Soweit zur Teilungs⸗ masse einer öffentlich⸗rechtlichen Grundkredit⸗ oder Ablösungs⸗ anstalt oder zur Deckung der von ihr ausgegebenen Aufwertungs⸗ schuldverschreibungen andere dingliche Rechte als 1 und Grundschulden oder persönliche Forderungen, die auf Grund des Aufwertungsgesetzes aufgewertet sind, gehören, werden die obersten Landesbehörden ermächtigt, Vorschriften zu dem Zwecke zu erlassen, daß die Erträge der zur Teilungsmasse gehörenden und der zur Deckung der E“ Aufwertungsschuld⸗ verschreibungen dienenden Werte der auf Grund des § 1 ein⸗ tretenden Zinserhöhung angepaßt werden. Soweit es im Rahmen dieser Vorschriften erforderlich ist, können die Bestimmungen dieses Gesetzes ganz oder teilweise auf die bezeichneten dinglichen Rechte und persönlichen Forderungen ausgedehnt und auch der Inhalt der dinglichen Rechte geändert werden.“ Die in § 30 bis 33 enthaltenen Schlußvorschriften wurden unverändert in zweiter Lesung angenommen. — Der Ausschuß nahm dann noch zwei Entschließungen an, wonach eine Erhöhung der gesetzlichen Miete wegen einer auf Grund des Gesetzes über die Fälligkeit der Aufwertungshypotheken erfolgenden Erhöhung des Hypo⸗ thelenzinguhen nicht erfolgen soll. Vielmehr soll nach einer weiten Entschließung die auf Grund dieses Gesetzes eintretende Erhöhung des gesetzlichen Zinsfußes durch eine entsprechende Senkung der Hauszinssteuer ausgeglichen werden. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Der Reichstagsausschuß für Kriegsbeschädigtenfragen beendete am 9. d. M. die Beratung der 6. Novelle zum Reichsversorgungsgesetz und der 5. Novelle zum I in Versorgungssachen. Nach dem Bericht des achrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger behandelte er dabei gerade die wichtigsten Be⸗ stimmungen dieser beiden Novellen, deren Beratung bis zum Schlusse zurückgestellt worden war. Der stärkste Eingriff der 6. Novelle zum Reichsversorgungsgesetz in das bestehende Recht liegt darin, daß praktisch jeder neue Antrag auf Renten⸗ versorgung, Heilbehandlung, Erteilung eines Beamtenscheins und jeder Feststellungsanspruch von Kriegsteilnehmern vom Zeit⸗ punkt des Inkrafttretens der Novelle an ausgeschlossen sein soll. Dasselbe gilt für Anträge auf Gewährung von Elternrente. Solche Anträge können nicht mehr gestellt werden von Eltern derjenigen Kriegsteilnehmer, die schon vor dem 1. April 1927 gefallen oder gestorben sind. Der Antrag auf Elternrente ist vielmehr nur noch zulässig von Eltern solcher Kriegsteilnehmer, die erst nach diesem Zeitpunkt gestorben sind, aber auch dann nur, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung der Eltern⸗ rente innerhalb einer Frist von drei Jahren eintreten. — Die Novelle zum Verfahrensgesetz⸗ schränkt die EEö“ so erheblich ein, daß innerhalb von etwa 2 Jahren die Tätigkeit des Reichsversorgungsgerichts im wesentlichen abgeschlossen sein dürfte. Höchstens ein Senat wird dann an Stelle der bisherigen 26 Sente und des bayerischen Landesversorgu⸗ richts noch erforderlich sein. — Die sozialdemokratische Fraktion hatte ihre
Versorgungsgerichte
Zustimmung zu den beiden Entwürfen davon abhängig gemacht, daß auch in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen noch Elternbeihilfen und Prhegene ädigtenrenten wenigstens in schweren Fällen und bei Nachweis des zeitlichen Zusammen⸗ hangs mit dem Kriegsdienst gewährt werden sollten. Da sich jedo die Regierung zu einem Entgegenkommen in diesen beiden Pun lten nicht bereiterklärte, wurden die beiden Novellen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommunisten nur mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Deutsch⸗ nationalen im allgemeinen in der Fassung der Regierungs⸗ entwürfe angenommen. Die Regierung erklärte zu Protokoll, daß sie Elternbeihilfen und auch Kriegsbeschädigtenrenten in gewissen Fällen noch im Wege des Härteausgleichs gewähren wolle. Eine wesentliche Aenderung bedeutet es, daß der Aus⸗ schuß das Inkrafttreten der Novellen erst mit dem Tage der Ver⸗ tündung beschlossen hat, also die rückwirkende Kraft vom 1. April dieses Jahres ab beseitigt hat. Die seitdem schon gestellten An⸗ träge müssen also noch zur Entscheidung gebracht werden. Von Bedeutung ist ferner, daß alle gegenwärtig beim Reichs⸗ versorgungsgericht schwebenden, aber noch nicht erledigten Ver⸗ fahren unter die neuen Bestimmungen fallen. Soweit es sich um Returse von Beschädigten handelt, sollen sie, wie die Regierung im Ausschuß erklärte, an die Hauptversorgungsämter zurück⸗ gegeben werden, die ihrerseits zu prüfen haben, ob die in der Rekursschrift angeführten Tatsachen eine Aenderung ihrer Ent⸗ sheidung und gegebenenfalls die Erteilung eines neuen Be⸗ scheides rechtfertigen. Bei ablehnender Haltung des Haupt⸗ versorgungsamts hätten dann die Beschädigten also die Möglich⸗ keit, noch einmal eine Sv zwar nicht des Reichs⸗ versorgungsgerichts, aber doch des Versorgungsgerichts herbei⸗ zuführen. Rekurse, die der Fiskus gegen Entscheidungen der eingelegt hatte, weil sie zugunsten der Kläger ausgefallen waren, werden dagegen hinfällig. Hier soll es also bei der Entscheidung der ersten Instanz zugunsten der Antragsteller bleiben. Es handelt sich um mehrere zehntausend Fälle, mit denen sich das Reichsversorgungsgericht künftig über⸗ haupt nicht mehr zu befassen braucht.
— Im Bildungsausschuß des Reichstags wurde am 9. d. M. die allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf zur Aende⸗ rung des Lichtspielgesetzes abgeschlossen. In der Ab⸗ fand § 1 der Regierungsvorlage unverändert An⸗ nahme. vorgeführt oder in den gebracht werden, wenn sie vo den amtlichen Prüfstellen zugelassen sind. Vorführung in Klubs Vereinen und anderen Aheosseane Gesellschaften werden der öffentlichen Vorführung gleichgestellt. Die Vorführung von Bild⸗ streifen zu ausschlie „lich wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken in öffentlichen oder als öffentlich anerkannten Bil⸗ dungs⸗ oder Forschungsanstalten bedarf keiner Zulassung. Im Inland hergestellte Bildstreifen dürfen nur aufgeführt werden, wenn sie von den amtlichen Prüfstellen zugelassen sind. Ver⸗ botene inländische Bildstreifen können auf Antrag zur Ver⸗ breitung im Auslande zugelassen werden, wenn dadurch eine Ge⸗ fährdung des deutschen Ansehens nicht zu besorgen ist. Die Ab stimmungen zum § 1 a, zu dem zahlreiche Aenderungsanträ sollen in der nächsten Sitzung am Freitag vorgenommen verden. — Im Volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstags “ am 9. d. M. die zweite Beratung des Milchgesetzes fortgesetzt, und e hrs der neueingefügte § 37 a zur Entscheidung, der die Möglichkeit des Zusammenschlusses der Erzeugerbetriebe so⸗ wie der milchverarbeitenden und milchbearbeitenden Betriebe zu Regelung der Verwertung und des Absatzes von Milch und Milch⸗ erzeugnissen vgrsteh. Vom Zentrum, von der Bayerischen Volks⸗ aartei, den Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei, Wirtschaftspartei, der Christlich⸗Nationalen Arbeitsgemeinschaf und der Deutschen Bauernpartei war, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, im Benehmen mit der Regierung eine neue Fassung für diefen Paragraphen be⸗ antragt worden. Sie sah u. a. vor, 2 in den Ausführungs bestimmungen genauer geregelt werden sollte, in welcher Weise der Konsumentenschutz bei der Preispolitik der Zwangszusammen⸗ schlüsse gesichert werden sollte. Die Regierung sagte zu, daß alle Bestimmungen zum Schutze der Konsumenten, die möglich seien, in die Ausführungsbestimmungen hineingearbeitet werden sollten, sie stimmte auch allen Anregungen in dieser Richtung grundsätz⸗ lich zu. Trotzdem erklärten sich die Vertreter der Sozialdemo⸗ kraten, Kommunisten und Demokraten gegen die von der Re⸗ gierung vorgeschlagene Neufassung des § 37 a. Bei der Ab⸗ stimmung blieben die Regierung und die ihr nahestehenden Par⸗ teien mit 14 gegen 13 Stimmen in der Minderheit, da sich der eine Vertreter der Deutschen Volkspartei, der Abgeordnete Find⸗ eisen, der Stimme enthielt und die Abgeordneten Ehrhardt (Zentr.) und Kiep (Dem.) mit den Sozialdemokraten und Kom⸗ munisten gegen den Antrag stimmten. Diese den bisherigen Ver⸗ abredungen widersprechende und deshalb unerwartete Haltung von Abgeordneten der Regierungsparteien rief im Ausschuß leb⸗ hafte Erregung hervor. In dieser Fassung kommt die Vorlage nun vor das Plenum des Reichstags, wo allerdings die Mehr⸗ ältnisse andere sind als im Volkswirtschaftlichen Aus⸗ chuß. Die Regierung und die hinter ihr stehenden Parteien er⸗ warten, daß ihre Vorschläge im Reichstagsplenum doch noch eine Mehrheit finden werden.
— Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 8. d. N. unter dem Harses des Abg. fler egenbc⸗ mit den Anträgen und Entschließungen Ausdehnung der EEEE Der kommunistische Antrag lautet: „Die Krisenunterstützung wird den Arbeitslosen aller Be⸗ rufsgruppen in gleicher Höhe wie die Arbeitslosenunterstützung ohne zeitliche Heschetanngen gewährt.“ Die sozialdemo⸗ kratische Entschließu nig ersucht den Reichsarbeitsminister, die Krisenunterstützung auf alle, insbesondere auch auf die bau⸗ gewerblichen v. auszudehnen und die w der Krisen⸗ unter ützung auf die Dauer der Arbeitslosigkeit zu erstrecken. Die Entschließung der Demokraten verlangt: „Der Reichsarbeitsminister wolle gemäß der Ermacstigun des § 101 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche⸗ rung vom 16. Juni 1927 beschließen: I. Der Erlaß über Personen⸗ kreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 29. Juni 1929 wird mit Rücksicht auf die allgemeine Verschlechterung des Arbeitsmarktes zum 30. zuni 1930 aufgehoben. Krisenunterstützung ist den Angehörigen aller Berufe zu gewähren, soweit es sich nicht um † *† Personen handelt, deren Arbeitslosigkeit als berufsüblich anerkannt ist, während der Dauer der bevufsüblichen Arbeitslosigkeit. II. Die Höchstdauer der Krisenunterstützung beträgt vom 1. Juli 1930 ab 52 Wochen.“ — Reichsfinanzminister Dietrich führte aus: Die vorliegenden Anträge und Entschließungen haben eine weitgehende finanzielle Auswirkung. Die bescheidenste hier aufgestellte Forderung würde ungefähr 200 Millionen, die weitestgehende etwa 600 Mil⸗ lionen Mehrausgaben erfordern. Die finanzielle Situation habe ich gestern schon dahin gekennzeichnet, daß uns zur Zeit 600 Millionen am Etat fehlen, die wir mit den eingebrachten Vorlagen einschließlich Beitragserhöhung der Arbeitslosenversiche⸗ rung und der Reform decken wollen. Wenn nun durch die vor⸗ liegenden Anträge noch weitere 200 bis 600 Millionen Mehr⸗ ausgaben entstehen, so sehe ich keine Möglichkeit, dafür Deckungs⸗
Nach diesem Paragraphen dürfen Filme öffentlich nur