reußi
+ Erscheint an Lerr Wochentag abends. Hezaßevreis viertsnfährn⸗ ha 9 R-Sn bbAl Feee nehmen ungen a für Selbstabholer auch die Geschä SW. 48, Wilhelmstraße 32. eererns Einzelne Nummern kosten 30 f, einzelne Beilagen kosten 10 ℛp. ie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eeaeinschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
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9S
r. 168.
Reichsbankgirokonto.
Berlin, Dienstag,
vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 88
den 22. Fuli, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
ennungen ꝛc. ’G urdnung über die Auslegung der Stimmlisten.
Preußen.
untmnachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Emden. unnung über den Verlauf der Binnenlinie an der Landes⸗ ice gegen Polen im Landesfinanzbezirt Stettin.
age betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der Preußischen Weessammlung.
Amtliches. Deutsches Reich.
vVon dem deutschen Konsul in San Sebastiäͤn ist Herr lio Ponte Picavea zum Konsularagenten in Irün
jellt 8— Verordnung
über die Auslegung der Stimmlisten.
Auf Grund des § 18 Abs. 1 Satz 1 der Reichsstimm⸗ nung vom 14. März 1924 (RGBl. I S. 173) bestimme ich, die Stimmlisten und Stimmkarteien für die am 14. Sep⸗ ber 1930 stattfindende Reichstagswahl vom 24. bis Angust 1930 auszulegen sind. berlin, den 21. Juli 1930.
Der Reichsminister des Innern.
8 Dr. Wirth.
8 Preußen.
uszug aus der Genehmigungsurkunde, freffend eine Anleihe der Stadt Emden.
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums sen wir hiermit auf Grund des § 795 des BGB und des 8 der Verordnung zur Ausführung des BGB vom November 18999 der Stadt Emden, Regierungsbezirk ich, die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ scheibungen auf den Inhaber bis 11 Betrage 625 RM (Sechshundertfünfundzwanzig Reichsmark). a Ddee Anleihe ist zur Ablösung von früheren Markanleihen Sundt Emden zu verwenden.
Verzinsung und Tilgung der Anleihe erfolgt nach den ichriften des Anleiheablösungsgesetzes.
gerlin, den 28. Oktober 1929.
8 Zugleich für den Finanzminister
Der Minister des Innern J. A.: Surén.
Verovdyiung it den Verlauf der Binnenlinie an der idgrenze gegen Polen im Landesfinanz⸗ amtsbezirk Stettin.
Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der nten vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) pemäß § 16 Absatz 3 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1 Gundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:
die dinnenlinie des Grenzbezi 2 im . zbezirks gegen Polen beginnt i hen un der Ostsee bei der Ablage nördlich Glashütte Ossecken, 9 nahezu südlicher Richtung am Westrand des Weges Ab⸗ fe nshütte Ossecken —Ossecken —Chottschow (die Orte ein⸗ l bis zum Südausgang von Chottschow, folgt dann der (Westrand) Chottschow —Lantow (einschließlich) — Mersin n sabrüce der Kunststraße über den Sauliner Bach, etwa imfüdöstlich Lantow, weiter in fast südlicher Richtung dem de Bach (Westufer) über Saulinke (den Ort einschließend) 2 stufer des Sauliner Sees über Saulin (Saulin ein⸗ a) bis zum Verbindungsbach zwischen Sauliner und bind See. Dann folgt sie dem Westufer des genannten 1 igsbaches und des Schwarzen Sees und von hier in dche Richtung dem Nordwestrand des Weges nach Hohen⸗ üt, 5 enfelde einschließend) bis zur Wegegabel 8 ahenfelde Bresin am Westausgang des Dorfes Hohen⸗
läuft die Binnenlinie am Westrande des in führenden Weges entlang über Damerow, in den Grenzbezirk einschließend) bis Schweslin —Lanz. Dieser folgt sie in südwest⸗ ung am Nordwestrand bis Lanz Cieen Ort ein⸗
. Ri. ehend)’ la b d) läuft weiter in füdlicher Richtung am Westrande der
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—
Kunststraße über Bahnhof Goddentow⸗Lanz bis Goddentow (Bahnhof Goddentow⸗Lanz und Goddentow in den Grenzbezirk einschließend). Vom Bu von Goddentow verläuft die Binnenlinie in südlicher Richtung am Westrande des Weges nach Gut Gr. Damerkow, über dessen Nordwestausgang in südwest⸗ licher Richtung am Nordwestrande des zur Oberförsterei Lauen⸗ burg führenden Weges (unter Ausschluß der Luggewieser Mühle und des Gehöftes Rybnick) bis 200 m nordöstlich der Oberförsterei Lauenburg. Dann fol t sie in südlicher Richtung dem Waldrande gis Oberförsterei ausschließend) bis zur Kunststraße Lauenburg — inselitz und dem Nordostrande dieser Kunststraße in nordwest⸗ licher — etwa 100 m, biegt dann nach Südwesten ab und läuft am Nordwestrande der Schneise zwischen den Jagen 46/38, 47/39, 48/40, 49/41. Vom Endpunkt dieser . am Waldrande läuft die Binnenlinie in gerader südwestlicher Richtung auf das Gehöft Röpke (dieses aus ließend) zu und am Südrande des von Gehöft öpke an die Kunststraße Lauenburg — Zewitz ührenden Weges entlang. Dem Westrande dieser Kunststraße olgt sie über Henriettental, Wussower Schneidemühle, Wussower
ühle (diese drei in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Gabelung etwa 500 m südwestlich Wussower Mühle. Hier biegt sie nach Westen ab und folgt dem Nordrande der bis zum Gut Gr. Massow in westlicher und von dort in südwestlicher Richtung führenden Kunststroße nach Kl. Wunneschin (Gr. Massow in den Grenzbezirk ein “ Sie läuft dann östlich um Kl. Wunneschin herum in südlicher Richtung an dem Westrand des Landweges von Kl. Wunneschin entlang über 7711 und Land⸗ hof (Kutosow und Landhof einschließend) in südlicher Richtung bis zu dem gebesserten Weg Buckowin— Mickrow, etwa 1 km hg Landhof, dann an dem Nordrand dieses Weges in west⸗ icher Richtung bis zur Kunststraße Mickrow—Kose, weiter in a en. üdlicher Richtung an dem Westrande der Kunststraße Kose — Dorf, Kosemühl, Schwarz— Damerkow, Ke G a. Gr. Nossin, Wundichow, Oberförsterei Taubenberg, Kl. Gustkow, Dampen bis zur Wegegabel der Kunststraßen Bütow —Dampen und Bütow —Gr. Pomeiske (die Ortschaften Kose, Kosemühl, Schwarz— Damerkow, Kleschinz, Gr. Nossin, Wundichow, Kl. Gustkow, Dampen und die Oberförsterei Taubenberg einschließend) und östlich um Bütow herum bis zu der Wegegabel der Kunst⸗ süiten Bütow — Damerkow und Bütow— Borntuchen. Von ieser Wegegabel läuft sie an dem Südrande der Kunststraße Bütow —Damerkow bis zum Ostausgang von Damerkow, nördlich um Damerkow 8888 und führt dann weiter in westlicher Rich⸗ tung an dem Nordrande des gebesserten Weges über Kathkow (dieses einschließend) bis zur Brücke dieses Weges über den Kamenzfluß bei Polter Mühle. Von hier aus länst sie an dem Nordrande des nach Lubben führenden Feldweges, führt nord⸗ westlich um Lubben herum und läuft dann an dem Westrande der Kunststraße Lubben— Pottack -—-Grünwalde (Pottack und Grün⸗ walde einschließend) bis Saaben (einschließlich). Von Saaben läuft sie an der Westseite des Verbindungsweges noc Rohr über Saabensche Mühle und Wilhelmsthal (beide ehöfte ein⸗ scheench) bis zur Kunststraße Grüncalde Noße⸗ an der West⸗ eite dieser “ bis Rohr (dieses einschließend) und weiter an der Westseite der Kunststraße Rohr —-Rummels⸗ burg entlang über Bahnhof Tretenwalde (diesen einschließend) bis zur Kunststraße Rummelsburg—Treten. Von hier läuft sie an der Westseite der Kunststraße Rummelsburg— Treten in nörd⸗ licher Richtün. um dann dem nach Nordwesten abzweigenden Landweg bis zur Bahnlinie Tretenwalde —-Rummelsburg und der Nordwest⸗ und Westseite der Bahnlinie (Bahnhof Rummelsburg einschließend) bis sir Schnittpunkt mit der Kunststraße Rummelsburg —Kl. Volz zu folgen. Sie geht weiter an der Kunststraße nach E ungefähr 300 m an der West⸗ e. und der Westseite des Verbindungsweges über Lohmühle bis
alkmühle (beide einschließend). Von der Walkmühle läuft die Binnenlinie in gerader Linie nach Klarashöhe (einschließend), an der 17-S. des hier beginnenden Verbindungsweges entlang bis zum Schnittpunkt mit dem Verbindungsweg Rummelsburg — Flötenstein, folgt dann der Westseite dieses Landweges über öhe 190 bis zur Landstraße Penkuhl-—Flötenstein, zieht ich dann am West⸗ und Südrande des Dorfes Flötenstein und 8 Gutes Flötenstein bis zum Gabelpunkt der Landstraße Flöten⸗ stein —Hammer und der Kunststraße Flötenstein —Bölzig hin, geht am Westrand dieser Kunststraße entlang über Bölzig (ein⸗ schließend) bis zum ersten Verbindungsweg, der von Ph nach der Kunststraße Bölzig— Prechlau führt, geht am Westrand der Verbindungswege Bölzig— Pflastermüh (einschließend), Pflastermühl — Pagdanzig (einschließend) bis zur Kunststraße Stegers — Prechlau, weiter längs des Westrandes der Kunststraße Stegers— Prechlau bis zur Landstraße, die nach Zawadda führt, geht weiter am Westrand dieser Landstraße entlang bis nach Za⸗ wadda (einschließend) längs des Südrandes der Landstraße nach Ziethen bis Ziethen (einschließend), weiter längs des Südrandes der Kunststraße, die zur Kunststraße Prechlau —Lissau führt, längs des Westrandes dieser Kunststraße über d 9 und Kaldau (beide Orte segend) bis nach Schlochau. ie läuft weiter am Westrand dieser Stadt entlang bis zum Gabelpunkt der Kunst⸗ straße Schlochau — Christfelde und der Landstraße, die von Schlochau nach Steinborn führt, zieht sich am Westrand der Land⸗ straße Schlochau —Steinborn entlang, geht weiter am Ostrand von Steinborn entlang, ferner an der Sstseite des Verbindungs⸗ weges Steinborn — Pr. Friedland, am Ostrand von Pr. Friedland, am Nord⸗ und Westrand des Dorfes Dobrin entlang, bis zur Kunststraße Dobrin-Lanken, geht am Nord⸗ und Westrand dieser Funststraße am Nordrand von Lanken (dieses einschließend) ent⸗ lang bis zum Kreuzungspunkt der Kunststraßen Prützenwalde — Kirschdorf und Lanken— ölpin, westlich von Lanken, zieht sich weiter am Westrand der Kunststraße Lanken —-Flatow, in ihrem Verlauf Kirschdorf, Lugetal, Stewnitz in den Grenzbezirk ein⸗ schließend, bis zu dem Straßenknick 1 km nördlich von Flatow, biegt hier nach Westen ab an den Babbasee, läuft an der Ost⸗ und Südseite des Babbasees entlang bis zur Stelle, wo der Babbasee
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Poftscheckkonto: Berlin 41821. 8
1930
die Kunststraße Flatow — Neuhof berührt, läuft an dieser Kunst⸗ straße entlang (die Kunststraße in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Gabelung der Kunststraßen Flatow — Neuhof und Flatow bis Gursen, biegt hier in südwestlicher Richtung nach der Ostspitze des Petziner Sees ab, läuft an der Süd⸗ und Ostseite dieses Sees entlang bis zu der Stelle, wo der Petziner See 1 km westlich klatow sich der Kunststraße Flatow —Petzin nähert, biegt von ier nach Süden ab auf die Kunststraße Flatow — Petzin, läuft auf der Nordseite dieser Straße über Petzin —Wengerz (beide Orte einschließend) nach Tarnowke, umschließt diesen Ort und geht dann vom Südostausgang die Nordwestseite des Landweges nach Pliet⸗ hiß entlang, umschließt den Ort Plietnitz, folgt dann dem ge⸗ besserten Weg an seinem Nordrand zum Bahnhof Plietnitz (diesen einschließend), biegt hier nach Süden um und läuft am Westrand die Bahnstrecke nach Schneidemühl entlang bis zu deren Schnitt⸗ punkt mit der Kunststraße Lebehnke —Schneidemühl, von hier den Nordrand dieser Kunststraße entlang bis Lebehnke, umschließt Ort⸗ schaft und Gut Lebehnke, und erreicht 1 km vom südwestlichen Ausgang von Lebehnke bei Höhe 112 den Landweg Lebehnke — Springberg. Diesen Weg verfolgt sie, ihn in den Grenzbezirk einschließend, bis 300 m vor dem nordöstlichen Ausgang von Springberg, biegt hier nach Westen ab, umschließt die Ortschaft Springberg, bis sie in einer Entfernung von 300 m von deren südwestlichem Ausgang den nach Gr. Wittenberg . Land⸗ weg schneidet. Von hier wendet sie sich nach Westen, die zu Springberg gehörenden Abbauten nordöstlich des Dombrowa-⸗ berges einschlleßend. bis zum Dombrowaberg, von dort am West⸗ abhang in südlicher Richtung verlaufend, bis sie den bei Höhe 174 von dem Landweg Springberg—Gr. Wittenberg abzweigenden Weg nach Kl. Wittenberg 2 km südwestlich Höhe 174 schneidet, verfolgt diesen Landweg bis zu seinem Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Schneidemühl — Deutsch Krone, umschließt die Ortschaft Kl. Wittenberg, zunächst der genannten Bahnstrecke 1 km nach Nordwesten He na. dann nach Südwesten abbiegend, bis sie, die Kunststraße Gr. 1““ überschreitend, 500 m vom südwestlichen Ausgang von Kl. Wittenberg auf den Landweg Kl. Wittenberg —Riege trifft, dessen Nordrand sie in westlicher Richtung bis zum Ostausgang der Gemeinde Riege folgt. Sie umschließt die Gemeinde Riege und erreicht in 1 km Entfernung vom südwestlichen Ausgang von Riege den nach Rose führenden Landweg, geht an dessen Nordrand entlang bis Rose, schkreßt Rose in den Grenzbezirk ein und verfolgt weiter den vom Südausgang von Rose über Adl. Rose, dieses einschließend, nach Niekosken führenden verbesserten Weg auf dessen Nordwest⸗ und Nordseite bis Niekosken, dieses umschließend, läuft die Binnenlinie in südwestlicher Richtung den Nordwestrand der von Niekosken nach Försterei Niewerder führenden Landstraße (Försterei Nie⸗ werder, zu Eichfier und Krug in den Grenzbezirk einschließend) entlang und 8 der Nordwestseite des gebesserten Weges Försterei Niewerder — Dolfusbruch (Kolonie und Försterei Dolfusbruch in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Stelle, wo der Weg nach Kl. Drensen abzweigt, folgt dem Landweg über Kl. Drensen und Hansfelde nach Selchow (den Landweg selbst und die drei Ort⸗ schaften in den Grenzbezirk einschließend), geht dann am Nord⸗ west⸗ und Westrand des gebesserten Weges Selchow —Selchow⸗ hammer, unmittelbar südlich der Bauten am Ba nhof Selchow beginnend, entlang bis zum Fesgs von Selchowhammer, umläuft den Nord⸗ und Westrand von Selchowhammer und biegt am Südausgang in den Landweg Selchowhammer—Dragetheer⸗ ofen ein, geht den Nordwestrand dieses eges “ zu der Stelle, wo der Landweg Schmelzofen
lt Tiergarten —Försterei S 1 diese Straße schneidet und “ des Höhenrückens entlang, der ich von Höhe 56 in nordöstlicher Richtung erstreckt, bis zum Berührungspunkt der Drage mit der Straße Drage⸗ schneidemühl —Kreuz etwa ½ km nördlich von BEö“ Dort geht sie in die Binnenlinie des Landesfinanzamts rande t⸗ burg über.
Stettin, den 25. Juni 1930.
Der Präsident des Landesfinanzamts. Ueberschaer.
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Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 516 das Gesetz zur Aenderung des Gerichtsgemein⸗ schaftsvertrags mit Lippe und zur Regelung der Lippstädter Rente, vom 17. Juli 1930, und unter
Nr. 13 517 das Gesetz über das Schulgeld an den öffentlichen höheren Schulen (Schulgeldgesetz), vom 18. Juli 1930.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,20 ℛℳ.
Zu ve durch: R. von Decker’'s 832351 (G. Schenck), Berlin W. 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. —
Berlin, den 22. Juli 1930.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 24. Juli 1930, 5 Uhr nachmittags, zu einer Vollsitzung i Reichstagsgeb ud zusammen. 8
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