1930 / 189 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 15. August 1930. S. 4. [47573].

Radlower Saatzucht⸗ und Wald⸗ kultur Aktiengesellschaft, Berlin. Bilanz per 31. Dezember 1929. 3 Allktiva. Kassenbestand... 135 36 Beteiligung 62 500

50 000 8 368 76 1 266 60

52 635 36

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929.

Soll. 9, Verlustvortrag 1. 1. 1929 . 6 054 95 Unkosten 386/09 Gewinn 4 266 60 10 707,64

[47565 Stolberger

Erste Anzeigenbeilage 8 Wasserwerks⸗Gesellschaf

eetel erernenes Ad Reichsanzeiger und Preußischen Staa Schlei rren: An r. 18 . S

[47545] „Sorgenfrei“ 14756421 Deutsche Bestattungsversicherung In unseren Aufsichtsrat wurden vom A. G., Breslau⸗Brockanu. Betriebsrat gewählt: a) Häuer Johann Herr Kaufmann Siegfried Lucas in Gallus (Ersatz: Häuer Emanuel Brzosa Breslau⸗Brockau hat sein Amt als Mit⸗ und Schlosser Josef Kominek), b) Steiger glied des Aufsichtsrats niedergelegt. An Heinrich Kirschniok (Ersatz: Kassen⸗ seiner Stelle ist Herr Korvettenkapitän beamter Max Schwutzky und Kran⸗ a. D. Reinhold Zollack in Lübben im führer Adolf Zahn), sämtlich in Hinden⸗ Spreewald durch Generalversammlungs⸗ burg, Oberschlesien. Borsigwerk⸗Biskupitz, 12. 8. 1930.

beschluß vom 18. 6. 1930 als Ersatzmann Borsigwerk Akt. Ges.

in den Aufsichtsrat gewählt worden. Breslau⸗Brockau, August 1930. -——V [47571].

Der Vorstand. Paul Lucas. Bilanzkonto per 31. Dezember 1928.

[469 41] Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Juni 1930 ist die Getreide⸗ und Futtermittel⸗Einfuhr⸗Aktien⸗ gejellschaft Wolff & Heidelberg, Reecs, Niederrhein, in Liquidation etreten. Auf Grund des § 297 des 5⸗G B. werden die Gläubiger der Gesell⸗ schaft aurgefordert, ihre Ansprüche an⸗ zumelden. Der Liquidator.

[47528] Aktiengesellschaft Greifenhagener Kreisbahnen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Mittwoch,

den 10. September 1930, 15 Uhr.

(nachmittags 3 Uhr), im Kreishause

n Greifenhagen stattfindenden ordent⸗

ichen Geuneralversammlung einge⸗

aden. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft nebst Bilanz für die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930.

.Genehmigung der Bilanz, Fest⸗ stellung des Reingewinns und der Dividende.

Erteilung der Entlastung an den

Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wegen Berechtigung zur Teilnahme an der Generalversammlung wird auf die §§ 17 und 18 des Gesellschaftsstatuts verwiesen.

Hinterlegung der Aktien kann außer bei der Kreiskommunalkasse in Greifen⸗ hagen bei dem Bankhause Wm. Schlu⸗ tow in Stettin bis 7. September d. J. erfolgen.

Greifenhagen, den 13. August 1930. Der Aufsichtsrat. Koehler, Landrat.

1930

e; Berlin, Freitag, den 15. Augusft

Schleicher, Fabrikant, St e Arthur Lynen, Ff 8 Stolberg, Rhl., stellv. Vori üeh ——— —— ssen, Landrat, Aachen. F Dobbelmann, Bürgermeister, Rhl.; 221 2 2* neter, Stolberg, . Dr. Neln Bürgermeister, Eschweiler Rene ee Lynen, Fabrikant, Stolberg. 8 Josef Neuman, rikant, Eschn⸗ Rhl.; Dr. Rombach, Oberbür rnes. Aachen; Dr. Franz Wirtz, Fabe Stolberg, Rhl. Stolberg, Rhl., den 13 Der Vorstan

WZI be

Beteiligten die Umlegung der Erhöhung in dem Verhältnis, in dem sie von den einzelnen Mitgliebern des Verkaufs⸗ vereins erzielt worden ist.

(4) Wenn nach den vorstehenden Be⸗ fireg ein Mitglied mit Ver⸗ rauchsbeteiligung eine Erhöhung seiner Verkaufsbeteiligung erhält, soll sich seine Verbrauchsbeteiligung im gleichen Ver⸗

ltnis erhöhen; doh soll die erhöhte Verbrauchsbeteiligung nicht größer sein r der ä1u““ in 1 1 Anrechnun mmende Absatz des Mit⸗ —2₰ gestattet ist, auf die Verbrauchs⸗ glieds in dem vergan Geschäfts⸗ eteiligung. 1 ö9 llhur Löhe er neuen 7

1 rauchsbeteiligung wird die n Kein Mitglied *. zu den in §§ 10 Absatz 8 zu gabfende Abgabe 7 8,2 und 12 genannten Zwecken Brennstoffe vergangene Geschäftsjahr nicht erhoben. verwenden, die auf einer nicht unter (5 auf Ausfälle irgend⸗ diesen Vertrag fallenden Anlage ge⸗ welcher Art Ser. gesrns en, Wagen. Buse u. a.) werden nicht berücksichtig:

übung der Rechte und die Erfüllun Die i ie i 1 ng der!· (5) Die in Absatz Na und Pflichten Das angegliederte Mitglied Absatz 3 nessen 51 vS. .- füllung seiner Pflichten dann, wenn die wirtschaftli Be⸗

1 herrschung des angegliede (5) Wenn die Voraussetzungen des nehmens gesichert ** ““ * See, e ngegen⸗ M.. Fur Zeit des Inkrafttretens g r mi eginn dieses t illi 8

2 darauf folgenden Monats extrags gewilligte Werksselbst

uf verbrauchs w als selbständig, und zwar mit den Be⸗ Eh Pheresg atben

8. un (7) Wenn Lieferungen im teiligungen, die sie vor der Angliede⸗ selbstverb rung hatten. Haben seit der Angliede⸗ IeAn

n . de⸗ trägen im Sinne von Absatz 2b und c rung Veränderungen ihrer Beteili⸗ erfolgt si d diese 2 d Ferpgraen stattgefunden, so werden

efur daß höhere Gewalt vorliegt, vor Ablauf ie durch den Geschäftsausschuß nach der v 8 Anhörung der in Frage kommenden Keit e.

höru auf eine Vertragsdauer von weniger Ausschüsse (Kohlen⸗, Koks⸗, Brikett⸗ als ig Jahre p 8 und Selbstverbrauchsausschuß) auf⸗ sezwanzig Jahren herabgesett werden,

8 1 1 so sind die in den letzten fünf Jahren

ie Ehcheneka9, Frage erfolgten Lieferungen so 11“ 8 in dem wäre ie il

Umfange hätten bewilligt werden -en sie aus der Verkaufsbeteiligung

1 n [vom „Kohlensyndikat“ zu den vollen können, wenn der Zusammenschluß Verkau sprei sgefü nicht zugrundegelegt worden wäre, so Pvesser he.ur, w⸗e⸗2. 29

sind, falls die Angliederung nicht min⸗ bfind die sich pieraus ergebenden

a⸗ Folgerungen rückwirkend zu ziehen. destens 20 Jahre bestanden hat, die 8) Der Selb z2 8 geringeren Zif ern bei der Aufteilung A.e nm

ils niederrheinisch⸗westfälischer Berg⸗ maßgebend. scheidet darüber, ob die Bedingungen für

niede 8 den Selbstverbrauch erfüllt sind. Die bezirk gilt das Gebiet, das aus der Vertrieb der Erzeugnisse durch das s

* 2 Anerkennung von Verträgen im Sinne L visem ichbertrag ge „Kohlensyndikat“. von Absatz 2b bedarf einer Mehrheit

Zweck der Vereinigung von drei Vierteln der abgegebenen 1

in Anrechnung; der Zechenselbstver⸗ brauch 862 K anrechnungsfrei. (2) rden unter Verbrauch von gohlen Koks oder Briketts, die als 88 nselbstverbrau verbucht sind, enstände hergestellt oder irgend⸗ welche Energien erzeugt und nicht zum Betrieb des Bergwerks verwendet, sondern an Dritte abgegeben, so ist eine entsprechende Menge auf die Verkaufs⸗ eg anzurechnen oder, falls es sich um Werke deren Beliefe⸗ rung im Werksse bstverbrauch dem Mit⸗

8 bleibt für die Er Aktienkapital . haftbar.

Kontokorrent Gewinn

11“*“

47559 Alex Zink Filzfabrik A.⸗G., Roth b. Nbg.

Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den zu der am 9. September 1930, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungs⸗ b saal der Bayerischen Hypotheken⸗ und Passiva. Wechselbank Nürnberg in Nürnberg, Aktienkapital... 4 906 000 Königsstraße 3, stattfindenden 8. or⸗ Reserre 490 600 dentlichen Generalversammlung ein⸗ Kreditoren ... . . 1 214 467 46 geladen. Tagesordnung: Obligationsanleihe . 103 004 65

1. Vorlage der Bilanz, Gewinn⸗ und Unterstützungsfonds. 100 000 Verlustrechuung sowie des Ge⸗ Gewinn inkl. Vortrag 1

schäftsberichts über das Jahr E

—247

1929/30. der Gewinn⸗ und Verlustkonto.

2. Genehmigung

teilung.

Entlastung des Vorstands Soll. Abschreibungen u. Steuern Gewinn inkl. Vortrag.

Aktiva. Betriebsanlagen... Sonst. Betriebsvermögen

heinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat.

Syndikatsvertrag (gültig ab 1. Juli 1930).

tsetzung der für den nieder⸗ n Fortsekschen Bergbaubezirk be⸗ enden S-ee „Rheinisch⸗ stfälisches Kohlen⸗Syndikat“ be⸗ ezen die Unterzeichneten, an Stelle visherigen Vertrags mit Wirkung bsFan 1930 den nachfolgenden trag zu setzen, in dem das ge e I ende Organ, die Aktiengesellschaft einisch⸗Westfälis s Kohlen⸗Syn⸗ n. mit „Kohlensyndikat“ be⸗

9*

3 850 467 40 9 3 197 959 69 7 048 427 09

8. ugufenh

1.Cresgtor Leb SExcelsior Lebensversicherunen Aktiengesellschaft, Der Auffichtarat besteht jetzt an n genden Herren: D. Dr. G. Michaelis, Bad E. Bebler, Direktor, Zürich A. Hollinger, Direktor Zürich Rudolf Kimmig, Generalbine⸗ Karlsruhe, Georg Newger,

Jes a ergoff Direk Joh. Nor irektor, Berzz Freiherr von Kheinbaben, Ber Dr. Scheyer, Berlin, Dr. Zeitlin, Berlin.

Der Vorstand

8 Lann

Haben. Anteil am Saatgutverkauf 10 707 64 10 707 64 Herr Gutsinspektor Arthur Kiok, Nieder⸗ helmsdorf, ist aus dem Aufsichtsrat aus⸗ geschieden. Herr Dr. Carl Frank, Berlin, ist neu in den Aufsichtsrat gewählt worden. -— —— [47546]. veeichsriens gese aft in Leipzig, eipzig. 3 31. [47544]. Bilanz per 31. Dezember Kleinbahn⸗Aktiengesellschef Aktiva. Osterburg⸗Deutsch⸗Pretzier, Kasse, Bank, Postscheck. 16 362 94 Merseburg.

54 250 52 Jahresrechnung Inventaxk. 10 267— am 31. Dezember 1929. 80 880 46 Vermögen. NI I Eisenbahnanlage: Bestand 5 am 1. Januar 1929 ws 1911 001,48

b. erh g rbe Das 788

gi üur die zur Herstellung von Koks * 8

und Briketts bestimmten Kohlen in⸗- —2 f8n.,, nene ghs I 2e⸗

tlich der Kokereien und Bri dt. bai⸗ nicht berücksichtigt. Bei der nach

fabriken, die im LE“ Absatz 2 bis 4 vorzunehmenden Berech⸗

bar Bergbaubezirk liegen, es sei nung für die 8 Zeche scheiden je doch die Monate aus, in denen ei

bühegeon⸗ 3 2— Briketts im Werksselbstverbrau erwendung Zeche des Mitgli 3 1 Ab 8 glieds von einem Aus⸗ Im Falle eines Arbeiteraus⸗ see oder einer Aussperrung betroffen tandes oder einer rez. sind der war. Für die übrigen Monate wird die unter § 10 fallende Bedarf sowie der durchschnittlich auf den Arbeitstag ent⸗ fallende Menge berechnet und auf das

Bedarf für serüig⸗ Belange von dem Dreihundertfache erhöht.

Verbot ausgeschlossen. (1) Die Mitglieder verpflichten sich, 11““ soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich höhung bestehender Koks⸗ und Brikettverkaufsbeteiligungen. 20

3. Gewinnver⸗

und Direktor, King 599 465,04 234 354/ 98

833 820 02

3.

Aufsichtsrats. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats. Es berechtigen zur Teilnahme an der Generalversammlung nach § 17 der Satzungen bis längstens 6. 9. 1930 aus⸗ gefertigte Hinterlegungsscheine der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ bank, Nürnberg und München, eines deutschen Notars oder einer der deut⸗ schen Effektengirobanken. Roth b. Nbg., den 8. August 1930.

Der Vorstand. H. Zink. —nᷓ——xgUgU☚V [45710].

„Deean“ Versicherungs⸗

Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg. Bilanz per 31. Dezember 1929.

Haben. Bruttogewinn inkl. Vortrag 833 820

Deutsche Gelatine⸗Fabriken, Schweinfurt. ————— [47572]. Schütte⸗Lanz⸗Holzwerke A.⸗G., Mannheim⸗Rheinau. Bilanz per 31. Dezember 1929.

RMNM [₰ 244 564

165 412 1

76 865 497 560

Stimmen. (9) Der Werksselbstverbrauch ist auf den eigenen Bedarf der Betriebe be⸗

schränkt.

10) Liegt das Verbraucherwerk außerhalb des ö schen Bergbaubezirks, so müssen die als Werksselbstverbrauch entnommenen Mengen so verbraucht werden, daß sie nicht noch einmal als feste Brennstoffe der Art, wie sie das ‚Kohlensyndikat“ vertreibt, auf den Markt gebracht werden können.

(11) Auch für Werke, die im nieder⸗ rheinisch⸗westfälischen Bergbaubezirk liegen, gilt die Vorschrift in Absatz 10,

§ 8.

(1) Die Mitglieder überlassen ihre ge⸗ samte Erzeugung an Steinkohlen, Steinkohlenkoks und Steinkohlen⸗ briketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nach den Bestimmungen dieses Ver⸗ trags zu vertreiben hat (Ausnahmen siehe § 9).

(2) Inwieweit Erzeugnisse als Stein⸗ kohlen, Steinkohlenkoks oder Stein⸗ kohlenbriketts anzusehen sind, entscheidet im Streitfalle der Geschäftsausschuß.

(3) Wenn das „Kohlensyndikat“ lagert, o hat es den Mitgliedern alle zwei

ochen nach Sorten getrennt mitzu⸗ teilen, welche Mengen gelagert sind.

(4) Die Verpflichtung in Absatz 1 be⸗

02

dee Vereinigung bezweckt die Be⸗ igung ungesunden Wettbewerbs auf

Kohlenmarkt. Geschäftsjahr. 5 2

Dr. w 8

b das Geschäftsjahr läuft vom April bis zum 31. März.

Erwerb und Verlust der

Mitgliedschaft.

27 0.

81) Ueber die Aufnahme neuer Mit⸗ der entscheidet die Versammlung Mitglieder mit zwei Dritteln der gegebenen Stimmen.

vorgesehen sind, sich jeder Betätigung zu enthalten, durch welche für sie un⸗ edingt oder bedingt ein Recht oder die ihre Er⸗

§ 20.

(1) Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks oder Briketts, so kann es im Rahmen seiner Verkaufsbeteiligung die Zubilligung einer Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteili⸗ gung oder, falls es eine solche schon hat, ihre Erhöhung beanspruchen, und zwar

47529

Seeel. Weickel, Aktiengesellschaft, Asphalt⸗, Dachpappen⸗ und Teer⸗ produktefabriken, Weinsheimer Zollhaus b. Worms a. Rh. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 19. September 1930, nach⸗

Pflicht begründet werden so zeugnisse in Kohlen, Koks und Briketts an Dritte zu liefern. Dies der-c sich auch auf Lieferungen, die in der Zeit nach Ablauf dieses Vertrags erfolgen sollen. Die Mitglieder

Passiva. Teööe¹]; Delkredere:

Vortrag 1 500,

Reservefondsvortrag.

Grundstücke und Gebäude Maschinen und Einrich⸗

ö“ Kasse, Scheck und Wechsel Außenstände u. Guthaben

Zugang im Jahre 1929 365,—

Vorräte:

Aktiva. Einzahlungsverpflichtung der Aktionäre

4 000 1 250

93 trag und j

2

mittags 3 Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer Worms stattfindenden achten ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz sowie der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung und Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 1929. 8 Bericht des Aufsichtsrats Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. .Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 2. Werktag vor der Generalversamm⸗ lung (Hinterlegungs⸗ und Versamm⸗ lungstag nicht mitgerechnet), also spä⸗ testens am 6. September 1930, bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank, Filiale Mainz in Mainz, oder bei der Vereinsbank Worms e. G. m. b. H. in Worms hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch bei der Reichsbank oder bei einem deutschen Notar zulässig. In diesem Falle müssen die Hinterlegungs⸗ scheine in der gleichen Frist wie die Aktien hinterlegt werden.

Zollhaus, 12. August Philipp Weickel, Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr. Weickel.

[47561]

V

Guthaben: a) bei Banken 55 553,61 b) auf Postscheck⸗

konto

c) bei anderen Versicherungs⸗

unterneh

d) auf Depot⸗

konten.

Außenstände bei Agenten u. sonstigen Debitoren Kassenbestand Kapitalanlagen: a) Hypotheken 148 634,53 b) Wertpapiere

Stückzinsen Inventar

erlust

Passiva. Aktienkapital Kapitalrücklage Sicherheitsfonds Guthaben anderer Versiche⸗ rungsunternehmungen Guthaben von Agenten und sonstigen Kreditoren. Unbezahlte Dividenden Ueberträge: a) für noch nicht verdiente

Prämien

b) für schweb. Schäden.

Gewinn⸗

1 659,51

m. 91 341,13

30 335,93 178 890 18

286 243 08 2 77352

272 045/46

285 750 1 270 153

84

Warenvorräte

450 000 45 000 65 000

468 706

L111ö11““ Gesetzlicher Reservefonds. Sonderrücklaagge. Verbindlichkeiiden.. Anzahlungen und Rück⸗

stellungen Reingewinn

97

196 715 44 731

1 270 153 Gewinn⸗ und BVerlustrechnung.

RM [ 207 222 30 178 612 47

35 52

84

2 . . 2 2. 2

“”—

Geschäftsunkosten. Abschreibungen.

123 410,93 785 50 .

23 627,31 [1889 366 05

. 1 500 000 . 142 737 50 4 500—

173 503 88

30 514 11 880 56

W“

137 230 1 889 366 05 rechnung.

96 061,—

und Verlust

Wir laden hiermit unsere Aktionäre

zu der am Donnerstag, den 11. Sep⸗ tember 1930, vormittags 11 Uhr, im Bankhaus Sponholz & Co. (vorm. H. Herz) Kommanditgesellschaft, Berlin, Jerusalemer Straße 25, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung unserer Gesellschaft mit folgender Tagesordnung ein:

Einn

Gewinnvortrag auf 1928

Ueberträge aus 1928:

a) für noch nicht verdiente Prämien.

b) für schweb. Schäden.

ahme. 91 30 278,555

105 961,19 136 239

44 731 52 430 566 ,29

Reingemtam 8 8

10 982 30 419 583 99 430 566 29

„Herr Kommerzienrat Herm. Röchling ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Dr. Ludwig Haas, M. d. R., ist

verstorben. 8 Christians.

Vortrag aus 1928 Bruttogewinn

Der Vorstand.

[42276].

Oberhausener Baugesellschaft a. A., Oberhausen, Rhld.

Bilanz am 31. Dezember 1929.

1 500

Sonderfondsvortrag. 8 2 000

Dispositionsfonds Beiträgevorauszahlungen: Vortrag 43 625,72 Zugang 1929. 3 291,28 “*“ Reingewin. 3 278,80 Vortrag aus 1928 . 1 736,56

46 917 15 198

10

5 015 36 80 880 46

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929.

1 1 851 2 500— 231 344 03 3 278 80

238 97383

Soll. Abschreibung auf Inventar Rückstellung auf Delkredere Geschäftsunkosten. Reingewinn..

6

Haben.

11ö16161“ ½) 238 97383

238 97383

Leipzig, den 10. Juli 1930. Versichertenschutz Treuhand⸗ in Leipzig. Der Aufsichtsrat. Bruno Hempel. E. Frenkel. Arno Gutberlet. O. Heer.

9 2

Reingewinn .

11““; Guthaben bei Banken.. Wertpapiere .. Wertpapiere der

Forderungen. Vorschüsse.. Beteiligung

Aktienkapital . Rücklagen:

Nicht abgehobene Dividende Schulden

Oberbaustoffe 2 820,11 Betriebsstoffe 4 967,99 Werkstattstoffe 1 511,90

Erneue⸗

rungsrücklage .

Verbindlichkeiten.

Erneuerungsrücklage.. Besondere Rücklage.. Gesetzliche Rücklage: Stand a. 1. Januar 1929 13 578,46 Zugang für ““ 923,24 14 50L 1 55 28 9 19 97

2 140 9

Gewinn⸗ und Verlustrech num am 31. Dezember 1929.

Der Vorstand. Puppikofer.

WgFehre; as xeeeEexac RreweR-ETNEn. [47547].

Bilanz per 31. Dezember 1929.

An Aktiva. Jeöö.“ Grundstücke.. Fertige Gebäude Debitoren Mobiliar .

1 139 288 905 1 463 929 184 776 1 671

1 940 422

49 21 75 29 98

2

Per Stammkapital Reservefonds. Hypotheken.

Passiva. 424 000 2 500

1 213 388

Aktiva. RM mmebill 244 000 Maschinen und Geräte. 1 013 700 Materialien und Bauten 1 216 413 Kassenbestand.. 18 564 Außenstände. 1 577 183 Nicht eingezahltes Aktien⸗ e“ 310 500— Bürgschaften 129 300,—

4 380 361

₰o 68 72 04

44

Passiva.

Verwaltungsunkosten. Zuführung zur Erneuerungs⸗

Kursunterschiede .. Reingewinn).

Vortrag aus 1928 .. 1111“

RNM.

Für Aufwendungen 82

8695

rücklage: regulativmäßige Rücklage 30 495,90 erlassene Beförde⸗ rungssteuer

Besondere Rücklage Gesetzliche Rücklage

7 971,85

Aus Erträge.

2) Wird ein Mitglied mit Berg⸗ eisbesitz, der von der Beteiligung es ausgeschiedenen Mitglieds it war, aufgenommen, so ist bei der messung der ihm zu gewährenden teiligung davon auszugehen, daß der

sitzwechsel nicht zu einer Erhöhung

Beteiligung führen darf. 4

1) Neu beitretenden Mitgliedern ist, un sie es bei ihrem Beitritt ver⸗ gen, die der Höhe ihrer Beteiligung sprechende Anzahl von Aktien des ohlensyndikats“ zur Verfügung zu en.

2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig der Vereinigung aus, so ist es ver⸗ kichtet, in seinem Besitz befindliche ien des „Kohlensyndikats“ innerhalb es Monats gegen Erstattung der auf geleisteten Einzahlungen einer ihm 1 „Kohlensyndikat“ zu bezeichnenden rson abzutreten. Diese ist dem ohlensyndikat“ durch den Geschäfts⸗ sschuß anzugeben.

5

Scheidet ein Mibggied dadurch aus Vereinigung aus, daß über sein rmögen das Konkursverfahren er⸗ Unet wird, so ist es für den Fall, daß die Verfügung über sein Vermögen

edererhalten sollte, verpflichtet, auf

ordern des „Kohlensyndikats“ der reingung wieder beizutreten, und ar mit den Beteiligungen, die es zur it der Fantarseräfirüng hatte. 6.

Stellt ein Mitglied, das nicht zu em anderen Mitglied in einem Ver⸗ uinis steht, kraft dessen beide hin⸗ lich der Beteiligung am Absatz als Ganzes betrachtet werden (§§ 7 und den Bergwerksbetrieb ein, und ist zunehmen, daß er für absehbare Zeit wieder aufgenommen werden d-, so kann es durch Beschluß der ersammlung der Mitglieder aus der imngung ausgeschlossen werden.

um⸗

„Kohlensyndikats“ 58 Pflichten gesteigert werden. Kohlen,

zieht sich auf alle Erzeugnisse, die aus den Feldern der Mitglieder oder durch eine ihrer Schachtanlagen gefördert werden, einschließlich aller Felder und Schachtanlagen, die die Mitglieder zu Eigentum oder Nießbrauch oder in Pacht oder sonst zur Benutzung er⸗ worben haben oder erwerben werden. (5) Die Mitglieder dürfen ohne vor⸗ herige Zustimmung der Versammlung der Mitglieder keine Felder, Feldesteile oder Bergwerksanlagen oder Teile von solchen an Nichtmitglieder veräußern, verpachten oder in anderer Form zur Benutzung überlassen oder für sie be⸗ nutzen, auch keinerlei sonstige Rechts⸗ handlungen vornehmen, in deren Folge ihre Felder, Feldesteile oder Bergwerks⸗ anlagen oder Teile von solchen auf Nichtmitglieder übergehen. Die Zu⸗ stimmung muß erteilt werden, wenn die Sicherheit besteht, daß in einem solchen Falle weder die Rechte des beeinträchtigt noch

jie bei ““ aus fremden Feldern gefördert werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages und kommen auf die Beteiligung des Mit⸗ gliedes in Anrechnung. Das „Kohlen⸗ soll jährlich nachprüfen, ob die

titglieder die Verpflichtung, alle Felder in der Vereinigung zu belassen, nicht verletzt haben.

§ 9.

Vom Vertrieb durch das „Kohlen⸗ syndikat“ sind ausgeschlossen: der Zechen⸗ selbstverbrauch 10), der Werksselbst⸗ verbrauch 11), der Landabsatz 12), die Deputate 13) und die für wohl⸗ tätige Zwecke verschenkten Brennstoffe sowie die Mengen, die auf nicht vom „Kohlensyndikat“ übernommene Vor⸗ verträge 14) zu liefern sind.

§ 10. Der Zechenselbstverbrau

8 umfaßt die lediglich zur Aufrechterhaltung

des Kohlen,

jedoch mit einer Abweichung für triebe, die Koks und Briketts herstellen. An solche Betriebe dürfen Lieferungen im Werksselbstverbrauch nur ausgeführt werden, wenn die liefernden Mitglieder den hergestellten Koks oder die her⸗ gestellten Briketts, soweit sie nicht ver⸗ braucht werden, dem „Kohlensyndikat“ zur Verfügung stellen. Letzteres hat den Vertrieb im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu übernehmen. Bei dem Mitglied, auf dessen Verbrauchs⸗ beteiligung die Kohle geliefert ist, findet für die vom „Kohlensyndikat“ über⸗ nommenen Mengen Koks oder Briketts eine entsprechende Rückverrechnung von

jeden bei ihnen einlaufenden Au Anfrage sofort dem „Kohlensyndikat“ ur Erledigung zu überweisen. Auch ürfen K für ihre Erzeugnisse, soweit deren Vertrieb durch das „Kohlen⸗ yndikat“ erfolgt, keine Werbung be⸗ reiben, die geeignet ist, die Tätigkeit des ats“ zu stören. (2) Sechs Monate vor dem für diesen festgesetzten Endtermin kann jedes Mitglied mit Angebot und Ver⸗ kauf für die Zeit nach Ablauf des Ver⸗ trags beginnen, wenn nicht bis dahin ein neuer von ihm mitabgeschlossener Syndikatsvertrag gekommen ist. (3) Das „Koh

54

der Verbrauchsbeteiligung auf die Ver⸗ kaufsbeteiligungen statt.

§ 12.

(1) Landabsatz ist der Absatz, der unter Ausschluß jedes Bahn⸗ und Wasserweges erfolgt.

(2) Die Ausdehnung des Landabsatzes über den Rahmen des üblichen Platz⸗ geschäfts ist unstatthaft.

(3) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Bedingungen für den

Geschäftsausschuß, der auch befugt ist, Ausnahmen zu SI wenn sie durch besondere Verhältnisse gerecht⸗

fertigt sind. § 18

(1) Deputate sind die für die Haus⸗

brandzwecke der Angestellten und

Arbeiter der unter diesen Vertrag

fallenden Bergwerksbetriebe der Mit⸗

glieder bestimmten Kohlen, Koks und

Briketts.

(2) Den Angestellten und Arbeitern

im Sinne dieser Bestimmung werden

gleichgestellt:

a) innerhalb des 8 fälischen die An⸗ gestellten und Arbeiter aller Werke, die im Werksselbstverbrauch be⸗ liefert werden dürfen;

Landabsatz erfüllt sind, entscheidet der z

zum Abschlu oder zur Beilegun in Anspruch zu nehmen. Beteiligungen.

18.

und Verbrauchsbeteiligungen. Nach der Verkaufsbetei igung richtet si die Verteilung der G durch das „Kohlensyndikat“, wobei es die Mengen zu berücksichtigen hat, deren Vertrieb nicht 8 das „Kohlensyndikat“ er⸗ folgt für die aber die Anrechnung auf ie Verkaufsbeteiligung besonders vor⸗ geschrieben ist. Die gung begrenzt das Recht, ohne Ver⸗ mittlung des „Kohlensyndikats“ Werke im Werksselbstver dach zu

und der Verbrauchsbeteili 1“ Die rk. beteiligung, die Verbrauchsbeteiligung und die ö1 umfassen Kohlen, Koks und Briketts, die letzteren beiden umgerechnet auf Kohle. Bei der Umrechnung ist ein Ausbringen von 78 vH für Koks, für Briketts ein

8 1) Es werden unterschieden Verkaufs⸗

erbrauchsbeteili⸗

beliefern. Die Summe der Verkaufsbeteiligung

von Streitigkeiten ein Teil der Ferdefun⸗ 0

9

von 8 vH zugrunde zu egen.

8 Für die Beteiligung am Koks⸗ a8eh gibt es eine beso

1

ndere Koksver⸗ eine nehmen.

bis zur neuen Anlage. Die Erhöhung der Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung ist nu zu bewilligen, soweit die Leistungsfähig keit aller betriebsfähigen Anlagen ein schließlich der neuen Anlage die Koks⸗ oder

Höhe der Leistungsfähigkeit de

Brikettverkaufsbeteiligung über steigt. Zu berücksichtigen sind auch die Anlagen, von denen § 11 Absatz 11 handelt.

(2) Durch die Genehmigung eines An trags gemäß Absatz 1 dürfen die Koks⸗ oder die Brikettverkaufsbeteiligung ode die zusammengerechnete Koks⸗ und Bri

ensyndikat“ hat das kettverkaufsbeteiligung eines Mitglieds

Recht, die Mitwirkung eines jeden Mit⸗ in Kohle umgerechnet, 50 vH der Ge glieds eines Vertrags samtbeteiligung nicht übersteigen. Wenn

nicht verkokbar oder brikettierbar ist, errechnen sich die 50 vH von einer entsprechend ge⸗ kürzten Gesamtbeteiligung.

(3) Bei Mitgliedern mit Verbrauchs⸗ ee ist für die Berechnung der in den Absätzen 1 und 2 festgesetzten Höchstgrenze neben der Koks⸗ und Bri⸗ kettverkaufsbeteiligung der Verbrauch in Koks und Briketts im Durchschnitt der letzten ““ Monate zu be⸗ rücksichtigen, wobei der Verbrauch in Ansatz zu bringen ist, der unter gewöhn⸗ lichen Umständen im Werrksselbstver⸗ brauch gedeckt wird. Der Zeitraum von sechsunddreißig Monaten wird von dem der Stellung des Erhöhungsantrags voraufgehenden Monatsletzten zurück⸗ erechnet. Liegen zwischen der Stellung es Antrags und dem Inkrafttreten der vorläufigen Beteiligung mehr als acht⸗ zehn Monate, so wird der Zeitraum um ie auf volle Monate abgerundete Zeit, um welche die achtzehn Monate über⸗ schritten sind, hinausgeschoben.

(4) Der zuständige Ausschuß hat auf Antrag eine vorläufige Festsetzung der Beteiligung oder der Beteiligungs⸗ erhöhung von 75 vH des sich rechnungs⸗ mäßig ergebenden Anspruchs vorzu⸗ Die endgültige Festsetzung er⸗

8

b) außerhalb des niederrheinisch⸗west⸗ fälischen Bergbaubezirks die An⸗ gestellten und Arbeiter der Werke, die im Eigentum des Mitglieds stehen oder bei denen eine Ver⸗ bindung mit dem Mitglied durch

Grubenbetriebs erforderlichen Koks und Briketts.

§ 11. (1) Der Werksselbstverbrauch stellt den auf Verbrauchsbeteiligung 21) in Anspruch genommenen Verbrauch in

auf Grund der tatsächlichen

Nicht erhobene Dividende 2 070 000

eeö“ Reingewinn

1 000 094 ,16 15 120/83 26 513,07

Prämieneinnahme in 1929 Zinsen Proviionn Buchmäßiger Kursgewinn auf Fremdwährungskonto I1“

1 970 290 846 1

1 940 422 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

33 74 41

72

Stammaktien.. Vorzugsaktien Verpflichtungen Reservefonds ... Bürgschaften 129 300,—

in Anspruch auf Entlassung aus der Freinigung besteht nicht. Angliederung von Mitgliedern.

1 87. ¹ Wenn ein Mitglied 1. d der Anteile eines anderen Mit⸗

Husebeteingung, 85 Briketts folgt rikettverkaufsbeteiligung. folg 2 (3) Sämtliche Betecligungsziffern sind Leistung der neuen Anlage während in einer Liste zusammenzustellen, die Freie. aufeinanderfolgender Monate. Bestandteil des Vertrags ist. Alle Ist der Leistungsnachweis nicht spä⸗ Aenderungen müssen durch das testens ein Jahr nach Inkrafttreten

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und dem Be⸗ richt des Vorstands und Aufsichts⸗ rats für das Geschäftsjahr 1929.

Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗

BSi““ 20 000 Erlassener Beförderungssteuer 8 504 Grundstücksveräußerungen. 1 857 7

*) Vorschlag zur Berteilung

. 2

2 2 2*. 2 2 0

08 31

19

23 627 estsetzung erbracht, so

winn⸗ und Verlnstrechnung per 31. Dezember 1929 und Verfügung über den bilanzmäßigen Ueberschuß.

.Entlastung des Vorstands.

Entlastung des Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Abänderung des § 12 der Satzungen

(Aufsichtsrat).

Verschiedenes.

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spä⸗ testens am 8. September 1930 während der Feschüttsstunden bei dem Vorstand der Gesellschaft in Berlin⸗Waidmanns⸗ lust, Oraniendamm 5/9, oder bei einem Notar oder bei dem Bankhaus Spon⸗ holz & Co. (vorm. H. Herz) Kommandit⸗ gesellschaft, Berlin, Jerusalemer Str. 25, mit einem doppelten Nummernverzeich⸗ nis versehen, zu hinterlegen.

Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung bei einem Notar muß e am 9. September 1930 im

esitz des Vorstands der Gesellschaft sein.

Berlin, den 12. August 1930.

Chemische Fabriken Dr. Jvachim Wiernik & Co. Aktiengesellschaft. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Grisson.

Bezahlte

Ausgabe. Maklergebühren und Provision an Vertreter Rückversicherungsprämien. Bezahlte Schäden abzüglich Anteile der Rückversicherer Verwaltungskosten abzügl. Anteile der Rückversicherer ““ Buchmäßiger auf Wertpapiere Ueberträge: a) für noch nicht verdiente Prämien. b) für schweb. Schäden .

In der am

Generalversammlung wurde der Abs einstimmig genehmigt. Vorstand wurde Entlastung erteilt.

Übassttbütt. e

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläubiger werden au sprüche enmeen

1206 639 11

181 708,52 543 925 ,32 257 853 77 214 1 350

Kursverlust 7 356

41 169,—

137 230 1 206 639 11

5. August d. J. abgehaltenen

chluß Aufsichtsrat und

96 061,—

im August 1930.

An Geschäftsunkosten... 10 2cg Zinsen, Abtragungen und sonstige Lasten für Ge⸗ Abschreibungen Reingewinn

81 273 75 5 146 50 7 717,41

104 342 56

18

Per Vortrag aus 192 Erträgnisse aus Mieten.

Erträgnisse aus Neubauten

31 66 59

56

104 342

Oberhausen, den 23. Mai 1930. Der Aufsichtsrat. H. Faßbender. Der VBorstand. Wartmann.

„Nach § 10 der Satzungen mußten in diesem Jahre 2 Mitglieder aus dem Auf⸗ sichtsrat ausscheiden. Die Wahl fiel auf die Herren Bürgermeister Dr. Brinkmann und auf den Vorsitzenden Herrn Rechtsan⸗ walt Heinr. Faßbender. An Stelle des

r Borstand. Die fgefordert, ihre An⸗

auszuscheidenden Bürgermeisters Dr. Brinkmann wird Herr Beigeordn. Dr. Horg zu Oberhausen in den Aufsichtsrat ge⸗ wählt. Der Vorsitzende Herr Rechtsanwalt

4 380 361 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. RM Geschäftsunkosten.. 693 008 Abschreibungen.. 436 097 Gewinn 1929, dem Reserve⸗ fonds zugeschrieben ..

73 90

31 998 1 161 105

50 13 Haben. Rohüberschuß 1 161 105 13

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Oberbürger⸗

1 ⁰% Dividende auf

Reichs⸗

mark 1 914 750,— Alktien⸗

Bs“

Vortrag auf neue Rechnung

Merseburg, den 3. Mai 193 Der Vorstand. Sell. Hasemeyer.

Die in der ordentlichen Hauptversc⸗

lung am 5. Juni d. J. für das C. jahr 1929 festgesetzte Dividendet wird durch die bahn Osterburg⸗Pretzier ausgeza

etriebskasse der 29

meister Geheimer Regierungsrat Dr. Ernst Wilms⸗Posen, Düsseldorf, Vorsitzender; Bankdirektor Johannes Keusch, Dortmund, stellvertretender Vorsitzender; Bergrat Heinrich Kost, Wiesbaden; Professor Franz Knipping, Darmstadt; Kommerzien⸗ rat Fritz Klagges, Düsseldorf; Berghaupt⸗ mann a. D. Carl Overthun, Dortmund; Architekt Wilhelm Cabus, Dortmund, als Betriebsratsmitglied.

Dortmund, den 12. August 1930. Franz Schlüter Attiengesellschaft.

Der Vorstand. Dr.⸗Ing. e. h. Franz Schlüter.

e Liquidatoren.

Heinr. Faßbender wird wiedergewählt.

Dr.⸗Ing. et rer. pol. Walter Schlüter.

Direktor Dr. Tyrol

Rechnungsdirektor Menger Verlag der Belsef n

r Schriftleitet in Charlottenüch

Verantwortlich für den Anzeigene ing, ve⸗ tsstelle Menger Berlin. 1

Druck der Preußischen Druckere⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Ber 6 ilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschtiehlic Börsenbeilage zwei Zentralhandelsregifter eile

Verantwortliche

vrhalt und

z erwirbt oder sich ein anderes lich durch einen Vertrag, der nach Dauer einer endgültigen hmelzung oder Eigentumsüber⸗ gung im wirtschaftlichen Sinne czuerachten ist, angliedert, so wird

auf Antrag der verbundenen Mit⸗

er mit den sich aus Absatz 4 er⸗ denden Einschränkungen in allen Plichen Beziehungen, die mit der Zu⸗ vorigkeit zur Vereinigung v gcgen, so angesehen, als ob das an⸗ einde Mitglied das Bergwerks⸗ zum des angegliederten erworben rte. Die Aner ennung der Angliede⸗ erfolgt durch die Versammlung Mitglieder. 8 Die in Absatz 1 erwähnten 81 vH agen nur dann, wenn die wirtschaft⸗ Feberrschung des Mitglieds ge⸗

7 Es muß eine Gewähr dafür ge⸗ sen werden, daß die Anteile nicht 3 gen werden können, ohne daß „Kohlensyndikat“ vorher davon Iuntnis erhält. n Die Beteiligungszi fern beider Meder gelten als eine Einheit. Das iedernde Mitglied übernimmt für rbundenen Mitglieder die Aus⸗

8

Werken dar, die im Eigentum des Mit⸗ glieds stehen.

(2) Dem Eigentum am Verbraucher⸗ werk werden im Sinne dieser Bestim⸗

mung folgende Rechtsverhältnisse gleich⸗s

geachtet: . a) die Beteiligung von mindestens 51 vH an einem Unternehmen;

b) Verträge, die nach Inhalt und Dauer einer endgültigen Ver⸗ schmelzung oder igentumsüber⸗ tragung im wirtschaftlichen Sinne gleichzuerachten sind;

c). die Beteiligung von mindestens 51 vH an dem Unternehmen des

Mitglieds in der Hand eines Ver⸗ Fes hers oder von mehreren Ver⸗ brauchern, die durch Verträge im Sinne von b verbunden sind.

(3) Wenn mehrere Mitglieder, von denen jedes bereits eine Verbrauchs⸗ beteiligung hat, zusammen mit min⸗ destens 51 vo an dem Unternehmen eines Verbrauchers beteiligt sind, so ist auf gemeinsamen Antrag dieser Mit⸗ glieder die Belieferung im Werksselbst⸗ verbrauch zu gestatten.

(4) Durch mittelbare Beteiligungen irgendwelcher Art kann ein Werksselbst⸗ verbrauchsrecht nicht erworben werden.

eine Beteiligung von 100 vH oder

durch einen Vertrag im Sinne des

§ 11 Absatz 2b vorliegt.

(3) Darüber, ob dicse Voraus⸗

etzungen vorliegen, entscheidet der Selbstverbrauchsausschuß.

14.

sind die von Mit⸗ gliedern vor ihrer Aufnahme ab⸗ geschlossenen Brennstofflieferungsver⸗ träge, die der Vereinigung gegenüber nach den gesetzlichen r en: wirk⸗ am und ihr vor der Aufnahme ab⸗ chriftlich mitgeteilt worden sind.

(2) Vorverträge dürfen nur aus den Anlagen erfüllt werden, auf die sie sich beziehen, und werden dem „Kohlen⸗ yndikat“ gegenüber unwirksam, wenn ie ohne seine Genehmigung geändert oder auf Dritte übertragen werden.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, Vorverträge zum erstmöglichen Termin zur Beendigung zu bringen.

§ 15. (1) Die unter §§ 12—14 fallenden und die zu wohltätigen Zwecken ver⸗ schenkten Mengen kommen auf die Ver⸗

8 1) Vorverträge (1) 8

„Kohlensyndikat“ den Mitgliedern un⸗ verzüglich mitgeteilt werden. Zuwachsbeteiligungen. § 19.

in Angechnung kommende Absatz einem Ge 5 zum der am Ende des Geschäftsjahrs gültigen Verkaufsbeteiligungen übersteigt, so er⸗ folgt mit Wirkung vom Beginn des neuen Geschästejahts eine Erhöhung der Verkaufsbeteiligungen. Die höhung erfolgt insgesamt jenigen Vomhundertsatz, um den der IE vH der Summe der am Ende des eschäftsjah beteiligungen überstiegen hat. (2) Die Gesamterhöhung diejenigen Mitglieder verteilt, de Beschä kigung im letzten Geschäftsj über dem Mittel zwischen dem Dur avvesxins öIe aller sleder im Lütas wie von den Mit Mehrleistung über dem zielt ist. . 8 Innerhalb eines Verkaufsvereins

liedern die Mittel er⸗

kaufsbeteiligung, die in § 11 behandelten

Mengen auf die Verbrauchsbeteiligung

(3 832 mangels Einigung unter den

(1) Wenn der auf Verkaufsbeteiligung in ã v- 75 vH der SUumme

Er⸗ um den⸗

Die vorläufige

rs gültigen Verkaufs⸗ kann, mu

wird auf ringerung deren tritt am 1. 1 ahr Veränderung der Grundlagen folgt. * I Der Beginn des Zweimonatsnachweises Mit⸗ soll bis zum etzten und vorletzten Ge⸗ Monats angemeldet werden. äftsjahr lag, und zwar in dem Ver⸗

der vorläufigen

im ganzen hinfällig. teiligung muß ge-⸗ ändert werden, wenn eine Aenderung in den für ihre Festsetzung maßgeblichen Grundlagen eintritt, 58 (5) Die vorläufige Festsetzung ge⸗ oder 1. Ok⸗ tober, der auf den Nachweis der In⸗ betriebnahme, die endgültige Festsetung zu dem 1. 8 oder 1. Oktober, der auf den beistungsnachweis folgt. wischen der Antragstellung gemäß Absatz 1 und dem Zeitpunkt, zu dem die vorläufige Beteiligung bewilligt werden eine Frist von drei Monaten ie Erhöhung oder die Ver⸗ semäß Absatz 4 letzter Satz des onats ein, der auf die

wird der Anspru

liegen.

15. des vorhergehenden

Umwandlung von Verkaufs⸗ in ““

§ 21. (1) Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine Verbrauchsbeteiligung zur Beliefe⸗ rung der Werke, für die ihm das