1930 / 194 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

streits

Frit

scheidung.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21. August 1930. S.

4.

Friedrich Timpen spätestens in dem auf den 15. November 1930 vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ stands und des Grunds der Forderung u enthalten; Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrech⸗ ten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗

rücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen,

als sich nach der Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch Ueberschuß ergibt. Wittlich, den 15. August 1930. Das Amtsgericht.

[49049]

Durch Ausschlußurteil vom 8. August 1930 ist die Urkunde über 6000 RM (sogenannter Blankowechsel) Bezogener und Akzeptant Rittergutsbesitzer Fritz von Flemming auf Rittergut Nemitz, welche der Bezogene im Juli 1929 dem Landwirt Ludwig Kirchner in Berlin W. 15, Meinekestr. 8, zur Weitergabe an den Kaufmann Carl Eßlen in Wies⸗ baden, Parkstr. 27, übergeben hat, für kraftlas erklärt.

Cammin i. P., den 12. August 1930

Das Amtsgericht.

200T Durch Ausschlußurteil vom 15. 8. 1930 sind: 18 am 3. Juli 1928 in Berlin ausgestellte, am 3. 8. 1928, bzw. 3. 9., 111öä.“ E16 5ö“ 3. 10., 3. 11., 3. 12. 1929 und 3. 1. 1930 fallig gewesene Wechsel über je 422,— Reichsmark, ausgestellt von der Ver⸗ kehrs⸗ und Transportmittel G. m. b. H., gezogen auf Herrn Eduard Hügel⸗ land, Strausberg, und von diesem an⸗ genommen, sowie 18 am 7. 7. 1928 in Berlin ausgestellte und 7. 8. bzw. 7.9., 1b“ 2 8. 11142“*“ 1930 fällig gewesene Wechsel über je 368,— RM, ausgestellt von der „Das Auto für Dich, G. m. b. H.,“, Berlin, gezogen auf Herrn Eduard Hügelland, Strausberg, und von diesem ange⸗ nommen, für kraftlos erklärt worden. Strausberg, den 15. August 1930. Das Amtsgericht.

7. 8 7.

[49048

Durch Ausschlußurteil vom 16. August 1930 ist der am 8. September 1875 in Gr. Lieskow geborene Ziegeleiarbeiter Hans Tetzel für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1928 festgestellt.

Cottbus, den 16. August 1930.

Amtsgericht.

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4. Heffentliche Zustellungen.

[49066] Oeffentliche Zustellung.

Frau Frieda Werner, geb. Diene⸗ mann in Berlin⸗Steglitz, Lauenburger Straße 34, klagt gegen ihren Werner, unbekannten Aufent⸗ halts, früher bei der Klägerin wohn⸗ haft, mit dem Antrage auf Zahlung von 150,— Reichsmark monatlicher Unterhaltsrente seit 1. 4. 1930. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 2. Ok⸗ tober 1930, 9 Uhr, Zimmer 87 geladen.

Berlin⸗Schöneberg, 14. August 1930.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[49075] b Oeffentliche Zustellung. Die verehe⸗ lichte Elektromonteur Ie Weber Marke in Breslau, Schleiermacherstr. 22, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Blasse in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Elektromonteur Wilhelm Weber, früher in Breslau, Salzstr. 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sich der „2 des Ehebruchs schuldig gemacht 2 8 Ehescheidung. Die Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 5. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 22. November, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen 5. R. 302/30 —. Breslau, den 16. August 1930. Der Urkundsbeamte der Ge⸗ schäftsstelle des Landgerichts.

(49073] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Irmgard Bose geb. Franke in Thale am Harz, Robert⸗ straße 10 a, e ter: Rechtsanwalt Dr. Fromme in Halber⸗ tadt, klagt gegen den Reisenden Her⸗ mann Bose, unbekannten Aufenthalts, früher in Thale am Harz, wegen Ehe⸗ Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kfammer des Landgerichts in Halber⸗ stadt auf den 6. Oktober 1930, vor⸗ mittags 10 Uhr.

Halberstadt, den 18. August 1930.

Der Urkundsbeamte

ein

klagte hat die

[49071]) Oeffentliche Zustellung.

Die Klägerin Anna Paula Goetse geb. Pfennig, Hamburg, Zimmerstr. 5 ptr. b. Hacker, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Binder und Goßler, klagt

ten ihren Ehemann, den Dreher Eri

rl Ferdinand Goetsch, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, aus 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den allein schuldigen Teil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 4 (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz), auf den 13. November 1930, 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 8

Hamburg⸗ den 18. August 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

49070] Oeffentliche Zustellung. Der Schlosser Wilhelm Fieseler in Hannover, Steintorfeldstr. 9a I, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kleine in Hannover, klagt gegen die Ehefrau, Magdalene geb. Reischl, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Han⸗ nover, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der

Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 7. Oktober 1930, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 8 Hannover, den 19. August 1930. Die Geschäftsstelle, Abt. 3, des Landgerichts. eerhtnüeg hse ee sszehrchec

11 8 [49069] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Braun geb. Ritzau in Braunschweig, Cyriaksring 1, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schütz in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann, den Seemann Franz Richard Rudolf Braun, geboren am 1. Ja⸗ nuar 1888 zu Kolberg, zuletzt in Lübeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien, die am 10. Juni 1916 vor dem Standesbeamten in Braunschweig geschlossen ist, zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Lübeck, Zivil⸗ kammer III, auf Donnerstag, den 30. Oktober 1930, morgens 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ elassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmäͤchtigten vertreten zu lassen sowie etwaige Einwendungen, welche er gegen die Behauptungen der Klägerin vorbringen will, und seine Beweismittel unverzüglich durch den Anwalt in einem Schriftsatze der Klägerin und dem Gericht mitzuteilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. Lübeck, den 18. August 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49068⁄ Bekanntmachung.

In Sachen Kraus, Therese, Büglerin in Rosenheim, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Scheuer in Rosenheim, gegen Kraus, Johann, See. in Rosenheim, Beklagten, zur

eit unbekannten Ausenthalts wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zu⸗ n der Klage bewilligt und ist zur

erhandlun des Rechtsstreits die öffentliche Sitzung der IJ. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein vom Donnerstag, 23. Oktober 1930, vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter durch den Anwalt der Klägerin mit der Aufforderung ge⸗ laden wird, rechtzeitig einen beim Land⸗ gerichte Traunstein zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu seiner Vertretung zu be⸗ stellen. Der Anwalt der Klägerin wird beantragen zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten See 2. Der Be⸗ Kosten des Rechtsstreits

zu tragen.

Traunstein, 14. August 1930. Geschäftsstelle des Landgerichts Traunstein.

(419067] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen Jo⸗ hannes Wittkowski zu Ohlau, vertreten durch das Kreisjugendamt Amts⸗ vormundschaft in Ohlau, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Stadtoberinspektor Breier, Berlin C. 2, Waisenstr. 27, gegen den Dipl.⸗Landwirt Dr. Kaysen⸗

recht, früher in Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Unterhalts wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 181, in Berlin, Neue Friedrichstr. 15, II. Stock, Zimmer 250/2, auf den 10. Oktober

930, 9 ½¼ Uhr, geladen. Berlin C. 2 den 13. August 1930. Die Geschäfts⸗ telle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 181. 181 C. 1193. 29.

[49065] Oeffentliche Zustellung.

Der Gerhardt Rehlitz in Schwein⸗ hausen, Kreiskinderheim, geb. 10. Ja⸗ nuar 1929, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Dram⸗

der Geschäftsstelle des Landgerichts

burg, klagt gegen den Gastwirtssohn

Köpp, zuletzt wohnhaft in mit dem Antrage, den Beklagten als leiblichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche Geldrente von 90 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Dramburg auf den 30. Ok⸗ tober 1930, 9 Uhr, geladen. Dramburg, den 14. ugust 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [49076] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Kurt Erich Lässi in Mylau i. V., gesetzlich vertreten das g endamt daselbst, klagt gegen den r Kurt Helmut Wustig, un⸗ Aufen 3 ve⸗ auptung, da er Beklagte als sein ea Vater zur Unterhalts⸗ zahlung verpflichtet sei, auf Zahlung von wöchentlich 7 RM Unterhalt von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des ees⸗ mit dem weiteren Antrage, dem klagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Reichenbach i. V., Saal 59, auf den 1. Oktober 1930, vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. 2 Cg. 833/30. Reichenbach i. V., 19. August 19930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[49078] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Karl Gristian ve eboren am 16. Dezember 1923 in Lehe, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Amtsvormund⸗ schaft Bremen, Am Wall 190, klagt egen den Christian Pohl, geboren am 4. Januar 1881 in einshagen, in Wesermünde, Langener Str. r. 121, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger obengenannten Mündels sei, da er der Mutter des Mündels innerhalb der gesehlichen Emp⸗ fängniszeit, nämlich in der Zeit vom 17. Februar 1923 bis 18. Juni 1923, beigewohnt habe, mit dem Antrage, X sestzustellen daß der Beklagte der Vater des Karl Christian Wagener, geboren am 16. Dezember 1923 in Lehe, ist; 2. der Beklagte hat an den Karl Christian Wagener für die Zeit vom 16. Dezember 1923 bis 15. Dezember 1939 eine Rente von 420 vier⸗ hundertundzwanzig Reichsmark jährlich, vierteljährlich im voraus zahl⸗ bar, zu zahlen; 3. der Beklagte S. die Fosten des Rechtsstreits; 4. dieses Urteil ist hinsichtlich des be.ch

anspruchs vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Wesermünde⸗Lehe auf den 16. Oktober 1930, mittags 12 Uhr, geladen.

Amtsgericht Wesermünde,

den 12. August 1930.

[49079] Oeffentliche stellung.

Das 11“ ind Anita Weiß, geboren am 13. April 1930 in Bremen, gesetzlich vertreten durch das Jugend⸗ amt Amtsvormundschaft in Bremen, Am Wall 190, klagt gegen den ““ Adam, geb. 17. April 1910 in Altona, gesetzlich vertreten durch ben Mutter Witwe Selma Adam geb.

etermann, früher in Wesermünde, angener Landstraße, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger des oben⸗ genannten Mündels sei, da er der

utter des Mündels innerhalb der ge⸗ setzlichen es niszeit, nämlich in der Zeit vom 15. Funk 1929 bis 14. Ok⸗ tober 1929, beigewohnt habe, mit dem Antrage, 1. festzustellen, daß der Be⸗ klagte der Vater der Anita Weiß, geb. am 13. April 1930 in Bremen, ist, 2. den Beklagten zu verurteilen, an die Anita Weiß für die Zeit vom 183. April 1930 bis 12. April 1946 eine Rente von 420,— RM vierhundertzwanzi Reichsmark jährlich, viertehjährüch im voraus zahlbar, zu zahlen; 3. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; 4. das Urteil hinsichtlich des Zahlungsanspruchs für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Kechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wesermünde⸗Lehe auf den 10. Ok⸗ tober 1930, mittags 12 ¼ Uhr, geladen.

Amtsgericht Wesermünde⸗Lehe, 13. August 1930.

[49082] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinist Karl Land in Berlin, Ackerstr. 111 bei Hirschfeld, Klägers, klagt gegen die Firma „Bauleih“ Baumaschinen⸗ und Baugeräte⸗ Leihgeschäft m. b. H., früher in Berlin SW., Prinz⸗Albrecht⸗Str. 8, ver⸗ treten durch den Geschäftsführer Max Sengebusch, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte, wegen Lohnvergütung für die Kündigungsfrist, mit dem An⸗ trage, die Beklagte durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 110 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin, Kam⸗ mer 22, Zimmerstr. 90/91, 1. Stock, Zimmer 25, auf den 3. Oktober 1930, vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin, den 18. August 1930.

Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts

[49080] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinist Kurt inrich in Berlin, Lüderitzstraße 4, rtenhaus ptr. r., Kläger, klagt gegen die Firma „Bauleih“ Baumaschinen⸗ und Bau⸗ eräte⸗Leihgesellschaft m. b. H., früher in Berlin SW., Prinz⸗Albrecht⸗ Straße 8, vertreten durch den Geschäfts⸗ führer Max Sengebusch, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Lohnvergütung für die Kündigungsfrist, mit dem Antrag, die Beklagte durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 110 zu zahlen. ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin, Kammer 22, Zimmerstr. 90/91, .Stock, Zimmer 25, auf den 3. Ok⸗ tober 1930, vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden.

Berlin, den 18. August 1930. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

[49081] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinist Gerhard König in Berlin W. 15, Uhlandstr. 30 Klhger, klagt gegen die Firma „Bauleih“ Baumaschinen⸗ und Baugeräte⸗Leih⸗ Kfellschaft m. b. H., früher in eerlin SW., Prinz-Albrecht⸗Straße 8, vertreten durch den Geschäftsführer Max Sac. z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Lohnver⸗ für die Kündigungsfrist, mit em Untvaß die Beklagte durch vor⸗ läufig. vollstreckbares rteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 110 RM zu 212 Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Arbeitsgericht in Berlin, Kammer 22, Zimmerstr. 90/91, I. Stock, Zimmer 25, auf den 3. Ok⸗ tober 1930, vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden.

Berlin, den 18. August 1930.

Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

[49074] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Josef Isenberg in Berlin, Brüsseler Straße 44, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Radt und Puthz in Berlin, Müllerstraße 6, klagt gegen den Kaufmann Otto Behm, früher in Charlottenburg, Spandauer Straße 5, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 1““ Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts III in Berlin ⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 159, auf den 25. Oktober 1930, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Charlottenburg, 18. August 1930. Die Geschäftsstelle des Landgerichts III

in Berlin⸗Charlottenburg.

49089. Kraftfahrer Paul Schröder, Sbbe dorf, Amsterdamer Straße 155, klagt gegen Direktor Max Weber, zuletzt wohnhaft Düsseldorf⸗Lohausen, am Vogelsang 5, mit dem Antrage, ihn zu verurteilen, ihm 378 RM rückständigen Lohn, Zimmer⸗ und Garagenmiete zu zahlen. Zur mündlichen rhandlung wird der Beklagte vor das Arbeits⸗ gericht Düsseldorf, Wehrhahn 98/100, simmer 28, auf den 14. Oktober 930, 9 ¼ Uhr, geladen. Düsseldorf, den 18. August 19230. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[49072] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bruno Ingwersen, Ham⸗ burg, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Samuel und Prudlo, klagt F den Kaufmann Dr. Jesus aria Pinto, früher Barranquilla, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus Kauf, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zah⸗ lung von 2000 RM nebst 2 % Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem Klage⸗ tage zu verurteilen, 18 auch die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Arrestverfahrens aufzuerlegen. Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das in Hamburg, Kammer 9 für Handelssachen (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 22 Oktober 1930, 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hamburg, am 14. August 1930. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

5. Verlust⸗ und Fundfachen.

[49273]

Abhanden gekommen: leiheablösungsschuld zu 50 RM Nr. 1616515, zu 25 RM Nr. 2199265, Auslosungsrechte zu 50 RM Gr. 16 Nr. 32015, zu 25 RM. Gr. 27 Nr. 53265.

Berlin, den 19. 8. 1930. A b. 55/30.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. J. 4.

[49274]

Erledigung. Von den im Reichs⸗ anzeiger 187 vom 13. 8. 1930 gesperrten Deutsche Hyp.⸗Bk. A.⸗G., Berlin, 8 % Goldpfandbr. sind folgende Stücke er⸗ mittelt: Nr. 214, 242, 255/64.

Berlin, den 20. 8. 1930. L .54/30.) Der Palhzeipräsident. Abt.Iv. G. P. g. 0

eutsche An⸗

6— Bekanntmachung

ingültiger Führerscheinuhn Kraftfahrzeugführen Der dem Studenten Leopold

3. eim, wohnhaft in

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ier unter Listennummer

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2

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ra andersheim, den 15. Die Kreisdirektian

EE

6. Auslofung

üst

von Wertpapiere

[49090]

Bei der am 18. August 1999

nommenen Verlosung unse Teilschuldverschreibungen sind folgende am 1. Dezember 1930

Lit. A zu RM 1

re

vo Nummern zur Rüt

gezogen

55 60 65 98 102 107 194 185

210 228 273 274 293 329 409 437 456 643 696 705 759 768 798.

886 469 519 527 588 709 714 722 7302

Lit. B zu RM 500,8. 804 856 860 866 904 912 2 980 1015 1030 1037 1076 108 1094 1130 1153 1174 1189 1298 1285 1301 1336 1387 1426 1411 1472 1484 1486 1489 1536 15.

1568 1592 1596.

Die Einlösung der Teilschuldve

bungen erfolgt Fälligkeitstage ab durch Hildesheimer

die

zum Nennwerx

Bank Filial

Deutschen Bank und Dis Gesellschaft, Hildesheim, Deutsche Bank und Disconto sellschaft Filiale Braunschwe Zweigstellen Einbeck und e.

tingen, und die

Bankfirma Ephraim Meyer

Sohn, Hannover. Einbeck, 19. August 1930

Carl Rabbethge & Comg

[49685]

6 % Göttinger Roggenwertanlen

von 1923. Am 13. August hat die p

lanmih

Auslosung der am 1. Dezember tilgenden Teilschuldverschreibnn

u sattgesunden. Es sind hierbei folhe

ummern gezogen worden: Buchst. A.

Nr. 1 23 28 29 30 35 37 38 62 63 64 71 72 101 103 106 1121 156 157 158 17 194 197 221 252 260 2954

150 192 246 288 391 536 622 739 828 908 918

114 142 149 175 176 177 241 244 245 280 286 287 302 317 323 374 375 382 422 439 472 597 598 618 687 715 734 808 811 827 905 906 907 908

942 945 946 951 952 Buchst. B.

Nr. 1028 1259 1303 1308 1324 1326 1327 1335 1336 2203 2319 2320 2343 2444 2576 2577 2585 2700 2701 3086 3107 3160 3161 3239

3496. Buchst. C. Nr. 3559 3560 3641 3827

193 247 289 331 393 564 625 741 833

290 291.

566 641 751 839 919

64

77

3883 3919 3947 4021 4029 40

Die

verschreibungen werden

292

339 356 865 395 396 4184

567 595 ¾

1 78.

840 5- 923 98] 967 968 N

1982 207

2802⁶ 9269 8

382;

g-

nhaber der ausgelosten 2—. aufgefl

gegen Rückgabe der Schuldverschran n nebst Erneuerungsschein um nicht fälligen Zinsscheinen den guf⸗

betrag vom 1. Dezember 1

Empfang zu nehmen. vjang Einkösungsstellen:

930 N

Stadtkämmerei Göttingen. Städtische Sparkasse Göttinge Girozentrale Hannover.

Von den zu früheren Terminen!

gelosten Stücken sind die

folhe

ummern noch nicht zur Vorlch

kommen: fällig am 1. Dezember 166 6 für 1 Ztr. fällig am 1. Dezember 506 539 2961. Reichsmark für 1 Ztr. fällig am 1. Dezember 160 540 541. Reichsmark für 1 Ztr. fällig am 1. Dezember 537 538 677 749 750 752 3907. 1 Ztr. fällig am 1. Dezember 148 151 163 319 402 416

Einlösungskurs

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19²* 260

1989 7-

909 988 1426 1428. Einlösung

8,15 RM für 1 Ztr.

Göttingen, den 14. August

Der Magistrat.

19

Verantwortlicher Schrif

Direktor Dr. Tyrol in Charlo⸗ Verantwortlich für den Anzeig

Rechnungsdirektor Mengeri

Verlag der Geschäftsstelle (M in Berlin.

Druck der Preußischen D.

tleiter lotten er ng, 8 enger

rucker

und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Be

Wilhelmstraße 32

Fünf Beilage

zwei Zentralhandelsregister

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Enpelienrnch Börsenbeiloge as

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semgegenüber belief sich der Hypothekenbestand am 30. Juni 1930 an Darlehen

einz Niederschlesien, Breslau.

Ftors) und eines Stellvertreters oder die

am Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Donnerstag, den 21. August

Berlin,

Nr. 194. 6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

Prospekt der

reußischen Zentralstadtf Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin über 89%ige Goldpfandbriefe Reihe 27

II. Erweiterungsausgabe im Gesamtbetrage von 7 000 00 Goldmar (1 Goldmark = ½% Kilogramm Feingold)

e 2. Erweiterungsansgabe

8 21 34 42 MN 100 = 2100 Stü⸗ 8 2 IEE— 35 121 36 620 à 500 1500 36 621 40 580 à 1000 3960 40 581 41 000 à 2000 420 41 001 41 220 à 5000 = 220 1 100 000,—

8900 Stück GM 7 000 000,— die II. Erweiterungsausgabe der 808igen Goldpfandbriefe Reihe 27 ist eine Fortsetzung der reitts an der Börse zu Berlin zum Handel zugelassenen GM 25 000 000,— 80%igen oldpfandbriefe ²27 (einschließlich Erweiterungsausgabe)... dinsichtlich der Sicherstellung der II. Erweiterungsausgabe in bezug auf die Deckung der Goldpfand⸗ iese durch Goldhypotheken und hinsichtlich der Ausstattung in bezug auf Rückzahlung, Tilgung, Aus⸗ g,Kündigung, Zinstermine, Zinsscheineinlösung usw. wird auf den von der Zulassungsstelle an der zu Berlin genehmigten Prospekt über unsere 800 igen Goldpfandbriefe Reihe 27 verwiesen; der Prospekt ist veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 115 vom 19. Mai 80 und im Berliner Börsen⸗Courier Nr. 230 vom 19. Mai 1930. Der Goldpfandbriefumlauf der Zentralstadtschaft belief sich am 30. Juni 1930 auf insgesamt Rl 267 798 600,—, die sich auf die einzelnen Zinsgruppen wie folgt verteilen: boige Goldpfandbriefe Reihe 1/13 56 . GM 318 550,— 8256 650,—

77 30 941 800,— 29 137 600,— 15 189 200,— 16 125 800,— 19 220 000,— 5 000 000,— 5 000 000,— 19 104 300,— 9 655 300,— 19 664 300,— 19 836 000,— 4 982 800,— 9 995 500,— 55 370 800,—

zus. GM 267 798 600,—

2 9

IUIIIhI-

seinschl. Erweiterungsausgabe)

booige 111111“²“ 2* Sooige 8 8 bocige 1 . Sooige . 80 0ige .

EII1— eöööeöö1ö1ö6.— 1611“ 15-5. 0 1ö163 239 8282 2 2 v . 8 2

11 1655

2

chl. Erweiterungsausgabe)

tzu treten an Papiermarkpfandbriefen:

4 9ige Pfandbriefe

4 „½ hige 127 009 500,—

10%ige 63 411 890 000,— zus. PM 63 563 306 000,— iese Summe entspricht einem Goldwert (Aufwertungsbetrag) von GM 8 892,05

1

in Goldpfandbriefen aukft. . .. d an Aufwertungsdarlehen in Papiermarkpfandbriefen auf GM 1 1660

erzu kommt der Barbestand der Teilungsmasse in Höhe vooln 7 725,15

daß die Teilungsmasse eine Gesamtsumme voon GM 8 892,05 fweist, die dem Goldwert (Aufwertungsbetrag) der noch umlaufenden Papiermarkpfandb

Berlin, im August 1930. 8 Preußische Zeutralstadtschaft. Dr. Pabst. Heinze.

Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind GM 7 000 000,— (1 Goldmark = ½ %0 8 Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 27 II. Erweiterungsau Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden.

Berlin, im August 1930. 1 Preußische Zentralstadtschaft. Dr. Pabst. Heinze.

gabe

Prospekt der

Preußischen Zentralstadtschaft Körp chaft des öffentlichen Rechts, Berlin,

über 7 %ige Goldpfandbriefe Reihe 28

im Gesamtbetrage von 15 000 000,— Goldmark 1 Goldmark = ½⁄% Kilogramm Feingold

Reihe 28.

1 5 000 à GM 100,—

5 001 6 500 à 2900,—

6 501 9 900 à 500,—

9 901 18 300 à 1000,—

18 301 19 100 à 2000,—

19 101 19 600 à

S 8 88 b

7

1 700 000,— 8 400 000,—

UHHIIUI

Sa. GM 15 000 000,—

die Preußise e Zeutralstadtschaft ist auf Grund der von dem Preußischen Staatsministerium 23. Januar 5 -— 8 e. (neue Fassung vom 5. September 1928) errichtet 1.ee. steine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist ein Ver and

folgenden in Preußen bestehenden Stadtschaften (Einzelstadtschaften): Stadtschaft der 2F. d Leriin, Fommersche Stadtschast, Stettin, 8

Ostpreußische Stadtschaft, Königsberg i. Pr., 2 wovinz Hannover, Hannover, Stadtschaft der Schne ide⸗

Provinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Oberschlesische Stadtschaft, Ratibor, Stadtschaft der Provinz Sachsen, Halle, und Stadtschaft der

Die Dir sstadtschaft besteht aus je einem Mitglied der Vorstände der Einzelstadt⸗ sten, die von ben ehes sesaftarbede 8 29e. 8 Mitte gewählt werden; sie hat die Stellung vev. lichen Vertreters und gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst. Sie hat sich durch —7 w . igen Vorsitzenden mit der Amtsbezeichnung „Generaldirektor“ ergänzt. Der erste und zweite Ste⸗

vinz Brandenburg an, der dritte eter des Vorsitzenden gehören dem Vorstande der . 85 88 8

Lidertreter dem Vorstande der Ostpreußischen Stadtschaft. . r dttor) erledigt die —v2 ee, sher er vertritt die Direktion nach außen und vor 12 7 252 der Firma der Austalt alle Schriftstücke. Die Ee sich eines iege Irnit hent Sben des Preußischen Staates. Urkunden, durch welche Verpflichtungen für q ra * kommen werden, sowie Vollmachten müssen die Unterschriften des Vorsitzenden der Dire ion * Unterschriften von zwei E 1 EI“ 2 erfügungen in Geld⸗ und Vermögensangelegenheiten, so jedoch, da er Vorsi ende der - i ine Stellvertrete ch jede er ed der Direktion und die letzteren raldirektor) oder seine Stellvertreter durch jedes 11.“ Für Kassenerklärungen, Ab⸗

bev r.2 Nghg 1g; en er Angestellte vertreten we . ollmächtigte Beamte oder Angestellte vertrete Bevollmächtigten. 8 5 den Ausschuß;

ungen und dergleichen genügen die Unterschriften von zwei 2 b Verlustrechnung erfolgt durch erlustrech Verwaltungs⸗

Die Prüfung der Bilanz nebst der Gewinn⸗ und u besteht aus je einem Mitglied jedes Verwaltungsrats der Einzelstadtschaften, das von den aus ihrer Mitte gewählt wird. Der Ausschuß erteilt der Direktion Entlastung

g Feingolb) 8 %ge Goldpfandhriefe der

““

nzeiger 1930

Die Zentralstadtschaft steht unter der Aufsicht des Staates, die durch den zuständigen Minister (Wohlfahrtsminister) ausgeübt wird. Für die unmittelbare Aufsicht über die 42 Geschäftsführung sind ein Staatskommissar und ein Stellvertreter bestellt.

Vorsitzender der Direktion der Preußischen Zentralstadtschaft ist Herr Generaldirektor Dr. Pabst. Zum Staatskommissar ist Herr Geheimer Regierungsrat Gerhardt, zu dessen Stellvertreter Herr Regierungs⸗ und Bankrat Stämmler bestellt.

Die Preußische - hat die Aufgabe, zur Förderung des Kredits des Hausbesitzes für die Einzelstadtschaften auf Grund der von diesen für sie erworbenen Hypotheken unter Ausschluß des Erwerbszwecks einen gemeinsamen Pfandbrief auszugeben und ihn einheitlich zu vertreiben.

Als Deckung für die von der Zentralstadtschaft ausgegebenen Goldpfandbriefe dienen erst⸗ stellige Goldhypotheken auf Hausgrundstücke oder Erbbaurechte. Die Beleihung der Grundstücke richtet sich nach den Bestimmungen der Satzungen der Einzelstadtschaften. Die Wertermittlung des zu beleihenden Grundstücks erfolgt auf Grund einer von der zuständigen Staatsbehörde, dem Preußischen Wohlfahrts⸗ ministerium, genehmigten Abschätzungsordnung. Die Beleihung geschieht in der Regel innerhalb 25 % des Vorkriegsbeleihungswertes des Grundstücks, bei Neubauten innerhalb 40 % des Bau⸗ und Bodenwertes unter Berücksichtigung des Ertragswertes. Der Darlehnsnehmer hat für die Forderung an Kapital, Zinsen und Kosten nach Maßgabe der Satzungen Hypothek zu bestellen und die Eintragung auf dem Grundbuchblatt des zu beleihenden Grundstücks oder Erbbaurechts herbeizuführen. Die Darlehnsnehmer haben sich jeweils der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.

1 Die Darlehnsnehmer erhalten satzungsgemäß zwar ein Pfandbriefdarlehn, sie bekommen jedoch die emeeete nicht ausgehändigt, sondern haben sie der Preußischen Zentralstadtschaft zum Verkauf zu überlassen.

Die Ausgabe der Goldpfandbriefe erfolgt, nachdem die Einzelstadtschaft der Zentralstadt⸗ schaft angezeigt hat, daß die näher zu bezeichnenden Goldhypotheken an vorschriftsmäßiger Stelle im Grund⸗ buch eingetragen und die Hypothekenbriefe unter Mitverschluß des Landeshauptmanns oder eines von ihm Beauftragten oder des Provinzialkommissars in Verwahrung genommen sind. Für die sichere Ver⸗ wahrung haften die Einzelstadtschaften.

„Der Staatskommissar hat darauf zu achten, daß die vorschriftsmäßige Deckung für die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft jeverzeit vorhanden ist und die zur Deckung bestimmten Goldhypotheken (bzw. Wertpapiere) in das Goldhypotheken⸗ register eingetragen sind. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Goldhypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem gedeckt sein. Die Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft sind Pfandbriefe im Sinne des

esetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich⸗recht⸗ licher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 492). Die Goldpfandbriefe der Zentral⸗ stadtschaft sind reichsmündelsicher durch Beschluß des Reichsrats gemäß § 1807 Absatz 1 Nr. 4 B. G.⸗B.

(Bekanntmachung des Reichsjustizministers vom 15. Februar 1926 R.⸗G.⸗Bl. I S. 102).

Für die im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe haftet die Zentralstadtschaft mit den im Goldhypothekenregister eingetragenen Deckungsmitteln und ihrem sonstigen Vermögen. Nach § ·12 Ziffer 1 der Satzung haften der Zentralstadtschaft die Einzel adtschaften und deren Garantieverbände (das sind die Provinzialverbände der acht Einzelstadtschaften) bis zur Höhe des Betrages der für sie ausgegebenen und noch im Umlauf rz Goldpfandbriefe. Die Einzel⸗ stadtschaften haften innerhalb der vorstehend bezeichneten Grenzen als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander sind sie nach dem Verhältnis ihrer noch ungetilgten Darlehen, für welche Goldpfandbriefe der Zentralstadtschaft in Umlauf gesetzt sind, verpflichtet.

Die Goldpfandbriefe tragen die faksimilierten Unterschriften des Vorsitzenden der Direktion (General⸗ direktors) und seines ersten Stellvertreters. Die Eintragung in das Goldpfandbriefregister wird auf den Pfandbriefen durch die Unterschrift des Kontrollbeamten handschriftlich vermerkt. Die Gültigkeit der Gold⸗ pfandbriefe hängt von dieser handschriftlichen Unterzeichnung ab. Das Vorhandensein der satzungsmäßig vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in das Goldhypothekenregister wird von dem Staats⸗ kommissar durch Hinzusetzen seiner Unterschrift mittels Faksimilestempels bescheinigt.

Die Goldpfandbriefe lauten auf den Inhaber; sie sind mit Zinsscheinen für zehn Jahre (erster Zins⸗ schein fällig am 1. April 1931) und einem Erneuerungsschein versehen; sie können von dem Inhaber nicht gekündigt werden. Die Einziehung der Goldpfandbriefe von seiten der Anstalt erfolgt nach Maßgabe der satzungsmäßigen Tilgung der als Deckung dienenden Goldhypotheken. Es werden jährlich mindestens ½ % zuzüglich der ersparten Zinsen getilgt. Die Einziehung der Goldpfandbriefe erfolgt durch Rückkau am freien Markt oder durch Kündigung auf Grund von Auslosungen. Eine Gesamtkündigung ist bis zum 1. April 1936 ausgeschlossen. t 8

Die ausgelosten und gekündigten Nummern werden mindestens einen Monat vor der Verfallzeit bekanntgemacht. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens 14 Tage nach erfolgter Auslosung und Kündigung durch einmalige Bekanntmachung, wobei auch die Restanten bekanntgegeben werben. 1

Die Zinsscheine sind halbjährlich am 1. April und am 1. Oktober fällig. Sie sind zahlbar bei der Kasse der Anstalt, bei den Kassen der angeschlossenen Stadtschaften, bei sämtlichen Landesbanken, Provinzial⸗ banken, Sparkassen, Girozentralen und bei den nachstehenden Stellen: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Berliner Stadtbank, Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Gebr. Arnhold, Dresden/ Berlin, L. Behrens und Söhne, Hamburg, Eichborn & Co., Breslau, M. M. Warburg & Co., Hamburg, Lazard Speyer⸗Elissen, Frankfurt a. Main / Berlin. Bei den gleichen Stellen erfolgen auch die Einlösung der ausgelosten und gekündigten Gold⸗ pfand briefe, die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen, die Vornahme von Konvertierungen und alle sonstigen die Goldpfandbriefe betreffenden Maßnahmen kostenfrei. .

Kapital und Zinsen Sen sich nach dem amtlich festgestellten Preise für Feingold und werden in deutscher Reichswährung gezahlt. 1“ 8

88” necch Foüheanghg Preis für Feingold gilt nur derjenige Londoner Goldpreis, den der Reichs⸗ wirtschaftsminister oder die von ihm bestimmte Stelle gemäß Verordnung vom 29. Juni 1923 zur Durch⸗ führung des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken (R.⸗G.⸗Bl. I S. 482) im Reichsanzeiger bekanntgibt.

Maßgebend ist die Bekanntmachung, die für den 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats gilt.

Dieser Goldpreis wird umgerechnet zum Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahlung London, der am 15. des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder mangels seiner Notierung an diesem Tage an dem letzten dem 15. vorhergehenden Tage amtlich notiert wird. . 1 1

Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nicht weniger als 2760 NM, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungs⸗ mitteln zu zahlen. 8 I

Fer lrpfanpbriefumlauf der Zentralstadtschaft belief sich am 30. Juni 1930 auf insgesamt GM 267 798 600,—, die sich auf die einzelnen Zinsgruppen wie folgt verteilen:

5 %ige Goldpfandbriefe Reihe 1/13 GM 318 550,—

1 b 8 30 941 800,—

29 137 600,—

15 189 200,—

8 16 125 800,—

2 19 220 000,—

5 000 000,—

5 5 000 000,—

1u“ 19 104 300,—

5 9 655 300,—

8 19 664 300,—

5 19 836 000,—

8 4 982 800,—

4 . .„ 9 995 500,—

„1 inschl. Erweiterungsausgabe) 55 370 800,—

zus. GM 267 798 600,—

zu treten an Papiermarkpfandbriefen:

Sen s G 4 9%ige Pfandbriefe 24 406 500,— 85 127 009 500,— zus. M 63 563 306 000,—

ese Summe entspricht einem Goldwert (Aufwertungsbetrag) von Gold

mark 8892,05. Demgegenüber belief sich der Hypothekenbestand am 30. Juni 1930 an

Darlehen in Goldpfandbriefen auf und an sdarlehen in Papiermarkpfandbriefen auf GM 1166,90 Hierzu kommt der Barbestand der Teilungsmasse in Höhe von 7725,1 so daß die Teilungsmasse eine Gesamtsumme von... GM 8802,05 aufweist, die dem Goldwert (Aufwertungsbetrag) der noch umlaufenden Papiermarkpfandbriefe entspricht. Die auf die Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft bezüglichen Veröffentlichungen erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und in einer Verliner Börsenzeitung, zur Zeit dem Berliner Börsen⸗Courier oder der Berliner Börsen⸗Zeitung. Die Veröffentlichung des Pfandbriefumlaufs und der Deckungsdarlehen erfolgt vierteljährlich durch das Statistische Reichsamt im Deutschen Reichs⸗

und Preußischen Staatsanzeiger. 1 reußische Zentralstadtschaft. Berlin, im Juli 1930. e 4 Sehn⸗; sch f Grund des vorstehenden Prospekts sind 1“] puc rung 000 52ed (1 1.—91 2⁄0 ꝙxckKg Feingold) 7 % ige Goldpfandbriefe der Preußischen eeaen x22 1 Noti se zugelassen worden. . und zur Notiz an der Berliner Börse zugelass Ereeics Zentralstavtschaft Pabst. Heinze

9 272 . . 2 72 2 72

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zum Handel

Berlin, im Juli 1930.