Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsa
unzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1930. S. 4.
Herrnhut. [63579] VWas Konkursverfahren über das Ver⸗ moögen des Lebensmittelhändlers Ernst Bruno Tschirner in Ruppersdorf, Orts⸗ teil Schwanhäuser, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Herrnhut, den 9. Oktober 1930.
Inenau.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Mayer in Ilmenau ist heute ein⸗
gestellt worden, da keine den Kosten des
Verfahrens entsprechende Masse mehr vorhanden ist. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung: 31. Dktober 1930, vorm. 9 Uhr. Ilmenau, den 29. September 1930. Thüringisches Amtsgericht.
Köln. Konkursverfahren. [63581]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Bringemeier in Rodenkirchen b. Köln, Weißer Weg 91, wird der Eröffnungs⸗ beschluß vom 22. September 1930 dahin
richtigt, daß der Zusatz: „Inhabers der Lichtspiele des Zentrums, Köln, Schilder⸗ gasse 99“ in Wegfall kommt. Im übrigen bleibt der Beschluß bestehen.
Köln, den 8. Oktober 1930.
Das Amtsgericht. Abt. 7’7E.
Krappitz. .[63582] Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fahrradhändlers Josef Wittek in Krappitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung u berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 11. November 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt. Amtsgericht Krappitz, 8. Oktober 1930.
Lötzen. Bekanntmachung. [63583]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Effta in Lötzen als Inhaber des Kurhauses in Lötzen und der Firma Mas. Kalksandstein⸗ werke in Lötzen⸗Boyen ist der auf Sonnabend, den 1. November 1930, 9 Uhr, Zimmer 17, anberaumte Ver⸗ gleichstermin gleichzeitig zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen bestimmt.
Lötzen, den 6. Oktober 1930.
Das Amtsgericht.
[63580]
Riesa.
gericht Riesa anberaumt worden.
Lübeck. .[63584] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Hermann Mörber,
alleinigen Inhabers der Firma Hermann
Mörber in Lübeck, wird nach beendeter
Schlußverteilung aufgehoben.
Lübeck, 8. 10. 1930. Das Ametsgericht.
Lübeck. .[63585] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Claus Bade,
alleinigen Inhabers der Firma H. P. Bade
in Schlutup, wird nach erfolgter Schluß⸗
verteilung hiermit aufgehoben.
Lübeck, 9. 10. 1930. Das Amtsgericht.
Meissen. [63586] Das Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen des Handelsfleischers Friedrich Otto Heber in Meißen, Martin⸗ straße 2, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Meißen, 10. Oktober 1930.
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Münster, Westf. .[63587] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns August Ost⸗ mann, Münster, Göbenstraße 16, alleinigen Inhabers der Firma August Ostmann, Münster, Frauenstraße 34 (Manufaktur⸗ warengeschäft), wird Termin zur Gläu⸗ bigerversammlung auf den 30. Oktober 1930, 10 Uhr, Zimmer 24, mit folgender Tagesordnung anberaumt: Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, Anhörung der Gläubigerversammlung über die den Mitgliedern des Gläubigeraus⸗ schusses zu gewährende Vergütung und die Festsetzung ihrer Auslagen, Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag des Gemeinschuldners vom 15. September 1930. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Münster i. W., den 4. Oktober 1930. Dos Amtsgericht. Neidenbur. .[63588] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma 95⸗Pfennig Bazar, u und Küchengeräte⸗Magazin, In⸗ aber Kaufmann Max Cohn in Neiden⸗ burg, wird infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin und gleichzeitig Termin zur Prüfung nach⸗ angemeldeter Forderungen auf Dienstag, den 28. Oktober 1930, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neidenburg, Zimmer 4, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkurs⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Neidenburg, 4. Oktober 1930.
Neustadt, Sachsen. [63589]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Fleischermeisters Max Paul Wilhelm in Neustadt, Sachsen, wird Abhaltung des Schlußtermins hierd aufgehoben.
Amtsgericht Neustadt, Sachsen, am 7. Oktober 1930.
Riesa. [63591] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Materialwarenhändlers Kurt Max Richter in Riesa, Friedrich⸗List⸗ Straße 12, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Riesa, den 8. Oktober 1930.
.[63590]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Materialrdarenhändlers und Sattlermeisters Theodor Oswald Häslich in Wülknitz, Nr. 31, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich
Vergleichstermin auf den 7. November
1930, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ Der Vergleichsvorschlag ist auf der Geschäfts⸗ stelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Riesa, den 9. Oktober 1930.
Röbel. Beschluß. .[63592] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Händlerfrau Anna Benter geb. Röhrdanz in Röbel wird nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs vom 23. September 1930 auf⸗ gehoben. Amtsgericht in Röbel, 9. Oktober 1930.
Striegau. .[63593] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Firma Paul Kolbe, Inhaber
Kaufmann Johannes Kolbe in Striegau, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 29. Juli 1930 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 29. Juli 1930 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. — 4 N 32/30.
Amtsgericht Striegau, 4. Oktober 1930.
Tapiau. Beschluß. [63594] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Schreiber in Tapiau wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Tapiau, den 30. September 1930. Das Amtsgericht.
Tegernsee. [63595]
Das Amtsgericht Tegernsee hat mit Beschluß vom 3. Oktober 1930 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Anton Erlacher in Oberach als durch Zwangsvergleich beendet aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Unna. Beschluß. .[63596]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geschäftsinhaberin Paula Heuthe zu Dortmund⸗Wickede, Hellweg 67, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Unna, den 8. Oktober 1930.
Das Amtsgericht.
Weimar. [63598]
Konkurs Annemaria Fabri in Weimar. Das Verfahren wird aufgehoben, Schluß⸗ verteilung hat stattgefunden.
Thür. Amtsgericht Weimar. Wüstegiersdorif. .[63599] Beschluß.
Als Konkursverwalter über das Ver⸗ mögen des Handelsmanns Otto Hilbig in Charlottenbrunn wird an Stelle des Kauf⸗ manns August Hoppe der Diplomkauf⸗ mann Georg Rataj in Wüstegiersdorf bestellt.
Wüstegiersdorf, den 10. Oktober 1930.
Das Amtsgericht.
Berlin. [63601]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Schönhorn, Inhabers der “ en Firma (Beschäftszweig:
iß⸗ und Wollwaren) in Berlin NO. 18, Gr. Frankfurter Str. 92, ist am 9. Ok⸗ tober 1930, 15 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. (83 VN. 75. 30.) Der Kaufmann Josef Hirsch in Berlin⸗ Schöneberg, Hauptstraße 36, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 3. November 1930, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstr. 9/11, 4. Stock Zimmer Nr. 528, anberaumt. Der An⸗ trag auf “ des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Geschäftsstelle 83.
des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Berlin-Lichtenberg.
[63600] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Ernst
Marschel in Berlin⸗Lichtenberg, Deutsch⸗
meisterstraße 13, ist am 4. Oktober 1930, 14,11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Diplomkaufmann Georg Wunderlich in Berlin SW. 11. Hallesches Ufer 26, ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 30. Oktober 1930, 11 % Uhr, vor dem Amtsgericht in Berlin⸗Lichtenberg, Wagnerplatz 1. Zimmer Nr. 39, an⸗
beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Ei t der Beteiligten niedergelegt. Berlin⸗Lichtenberg, 4. Oktober 19230. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Bochum-Langendreer. ([63602]
6 Vn 6/30. — Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Abe, Musikhaus in Bochum⸗Langendreer, wird heute, 7. Oktober 1930, vormittags 10,30 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den
6. November 1930, vormittags 10 Uhr,
Zimmer 22 des Amtsgerichtsgebäudes, anberaumt. Als Vertrauensperson wird Bücherrevisor Bernhard Machert, Witten, Garzentrae 20, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen auf der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer 2, aus. Bochum⸗Langendreer, 7. Okt. 1930. Das Amtsgericht.
Deutsch Krone. [63603] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Tischler⸗ meisters Bruno Moske in Dt. Krone ist am 9. Oktober 1930, 18 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des
onkurses eröffnet worden. Der Bücher⸗ revisor W. Nickel in Dt. Krone ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf Donnerstag, den 6. No⸗ vember 1930, 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Dt. Krone, Zimmer 10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Dt. Krone, den 9. Oktober 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Dortmund. [63604]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isak Gnieslaw in Dortmund, Leopold⸗ straße 40, Geschäftszweig: Herrenkonfek⸗ tion, ist am 8. Oktober 1930, 16,15 Uhr, das zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Arthur Rosenberg in Dortmund, Kaiserstr. 69, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird auf den 31. Oktober 1930, 11 ¼ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Dortmund, Gerichtsstraße 22, Zimmer Nr. 78, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Dortmund, den 8. Oktober 1930.
Das Amtsgericht.
Essen, Ruhr. [63605]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Sally Zrichner in Essen⸗Altenessen, Alten⸗ essener Str. 392, Schuh⸗ und Berufs⸗ kleiderhandlung, mit Filiale in Oster⸗ feld, ist am 7. Oktober 1930, 12 ½ Uhr, ein gerichtliches Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson ist der Bücher⸗ vn— Friedrich Bopp in Essen, Ida⸗ straße 17. Vergleichstermin am 6. No⸗ vember 1930, vorm. 11 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, Zimmer 33. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Essen.
Grebenstein. [63606] Ueber das Vermögen des Domänen⸗ pächters Karl Strube in Wilhelmsthal ist am 9. Oktober 1930, 10 ¼ Uhr, das Bersechge erssshen zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungsein⸗ stellung vorliegt. Vertrauensperson: Landwirt C. Grandjot sen. in Hol⸗ . . Termin zur Verhandlung über iI Vergleichsvorschlag am 31. Oktober 1930, 10 ¾¼ Uhr. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verglesheverfährenz nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Grebenstein.
Halberstadt. [63607] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Josef Gilardoni, Inhabers der Uhren⸗, Gold⸗ u. Silberwarenhandlung in Halberstadt, Martiniplan 40/41, ist ute, mittags 1,15 Uhr, das Vergleichs⸗ 4 ₰ Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Kaufmann Erwin Hintze in Halberstadt, Lindenweg 27. Ve ande lungstermin über den Vergleichsvor⸗ schlag am 6. November 1930, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Abteilung Petershof, Zimmer Nr. 16. Halberstadt, den 9. Oktober 1930. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Mörs. [63608]
Ueber das Vermögen der Firma S. Rechtschaffen & Co. in Homberg⸗ Hochheide, Mörserstr. 317, und ihres In⸗ habers, Sigmund Rechtschaffen, Duis⸗ burg, Oberstr. 42, wird heute, am 1. Ok⸗ tober 1930, nachm. 12 .½ Uhr, das Ver⸗
gleichsverfahren eröffnet. Termin zur
ö den Vergleichsvor⸗ schlag: 31. Oktober 1930, vorm. 10 Uhr, immer Nr. 22. Vertrauensperson: nldir. a. D. Hornholtz, Duisburg, Fuldastr. 32. 2 Mörs, den 1. Oktober 1930. 88
Amtsgericht. [63609]
Oppeln. Vefsentliche Bekanutmachung.
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Ge⸗ mischtwarenhändlers Hugo Pretor in Nakel bei Oppeln wird heute, am 9. Ok⸗ tober 1930, 12,15 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet, da er zahlungsunfähig ist und dies beantra t bet Als Ver⸗ trauensperson zur Prüfung der Ver⸗ hältnisse des Schuldners und zur Ueber⸗ wachung seiner Geschäftsführung sowie der Auslagen für die Lebensführung des Schuldners und seiner Familie während des Verfahrens wird der Dipl.⸗ Kaufmann Georg Glattki in Kosel, O. S., bestellt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhand⸗ lung über den E“ lag wird auf den 12. November 1930, 10,30 Uhr, vor dem oben bezeichneten Gericht, Zimmer 4, anbevaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und die Ergebnisse der gemäß § 9 V.⸗O. an⸗ ieeeer Ermittlungen liegen auf der
eschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus.
Amtsgericht Oppeln, 9. Oktober 19230. Reichenbach, Schles. 163610] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Carl Hoffmann jr. in Langenbielau ist am 8. Oktober 1930, 10,45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Zweig in Reichenbach (Eulengeb.) ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 7. November 1930, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Reichenbach (Eulengebirge), Zimmer Nr. 3, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. — 6. V. N. 16/380. Amtsgericht Reichenbach (Eulengeb.).
Singen. [63611]
Ueber das Vermögen des August Bach, Schuhgeschäft in Singen a. H., ist am 8. Oktober 1930, nachmittags 5 Uhr, das Bergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden und Ver⸗ gleichstermin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag auf Dienstag, den 4. November 1930, vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Süing Zimmer Nr. 8, anberaumt. Diplomkauf⸗ mann Gleichauf in Singen a. H., Hegau⸗ straße 9c, ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Singen ag. H., den⸗8. Oktober 1930.
Die Geschäftsstelle des Bad. Amtsgerichts. II.
Trier. Vergleichsverfahren. [63612]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns 2 Ehm, Inhabers der Firma Hans Ehm, Drogengroßhandlung in Trier, wird heute, am 7. Oktober 1930, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner ist. Der Bankdirektor a. D. Werner⸗Köhler in Trier, Fleisch⸗ straße, wird zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 7. November 19930, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Dietrichstr. 16, Zimmer 3, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst hasen Anlagen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle, — 2, zur Einsicht der A“ offengelegt.
Amtsgericht Trier. Abt. 3 a.
Berleburg. [63613] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma C. Koch, Wittgen⸗ steiner lzwarenindustrie, Inhaber b-e⸗. reimer zu Berleburg 18 nach estätigung des Vergleichs aufgehoben. Berleburg, den 3. Oktober 1930. Preußisches Amtsgericht. Berlin. 1 [63614] Das 828 . . über das Vermögen des Kaufmanns Julius Henke, Berlin 0. 112, Schreinerstr. 59, ist am 7. Oktober 1930 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
[63615] Das EE“ über das Vermögen der Firma G. Hoffmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen, Martinistr. 17/18, ist am 30. September 1930 nach “ Bestätigung eines Vergleichs aufgehoben worden.
Bremen, den 8. Oktober 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Düsseldorf. [63616] In dem Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Schneidernzeisters Josef
Sedlacek in Düsseldorf, Köni ist in dem Termin — 4. — neuer Termin zur Verhandlu den Vergleichsvorschlag bestimmt den 25. Oktober 1930, 10 vor dem hiesigen Amtsgericht Zine⸗ Nr. 287, des Justizgebäudes vn⸗ Mühlenstraße. h Düsseldorf, den 4. Oktober 199] Amtsgericht. Abt. 14. Ehrenfriedersdorf. Geerr In dem Vergleichsverfahren zur Ce wendung des Konkurses über daz g mögen des Fabrikanten Emil Rih⸗ Bretschneider, all. Inhabers der 8e0 Emil Bretschneider, Kunstseidenwith Zwirnerei und Veredlung, in Ehn⸗ friedersdorf, Annaberger Str. neuer Termin zur Verhandlung i den Vergleichsvorschlag auf Monts⸗ den 27. Oktober 1930, vormitt⸗ 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Ehr⸗ friedersdorf bestimmt worden. 2 Unterlagen liegen auf der Geschäftszes zur Einsicht der Beteiligten aus. Ehrenfriedersdorf, den 3. Okt. g Das Amtsgericht. 1
Grünberg, Hessen. (697 Das Vergleichsverfahren über h Vermögen des Konrad Schellhaas Nieder Ohmen ist nach Bestätigung ne Vergleichs aufgehoben worden. Grünberg, den 4. Oktober 1990. Hessisches Amtsgericht. Hamburg. (6361 Das über das Vermögen des Kame manns Heinrich Kruse, in nicht eing tragener Geschäftsbezeichnung H. g. Kruse, Wohnung und Geschäftslokt Müggenkampstraße 44, Geschäftszweig Textilwaren⸗Kleinhandel, eröffnete ge richtliche Vergleichsverfahren ist nachg richtlicher Bestätigung des Vergleitt aufgehoben. Hamburg, 26. September 1930. Das Amtsgericht.
Köln. Vergleichsverfahren. (63601
Das Vergleichsverfahren über . Vermögen des Kaufmanns Max Aet⸗ hausen, Inhabers der Firma Betthanfer u. Bänisch, Seifengroßhandlung i EI“ Venloer Str. 519, durch Beschluß des Gerichts vom 1. f 1930 aufgehoben worden, da der Zwang vergleich angenommen und bestätige worden ist.
Köln, den 1. Oktober 19230.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichtz.
Abt. 78.
Köln. Vergleichsverfahren. (63629
Das Vergleichsverfahren über e Vermögen des Kaufmanns Mohj Günther, Köln, Mechtildisstr. 16, Allei inhabers der Fa. Favorit⸗Plakat⸗Fabr Adolf Günther, Köln, Kreuzgasse 2a, 1 durch Beschluß des Gerichts vom 6. N9. tober 1930 aufgehoben worden, da de Zwangsvergleich angenommen und be stätigt worden ist.
Köln, den 6. Oktober 1930.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichtz⸗ Magdeburg. 8
Das Vergleichsverfahren zur dung des Konkurses über das Vern des Ingenieurs Georg Müller in Fi Georg Müller in Magdeburg⸗Wilh ston Matthissonstraße 2—3, ist nach e tätigtem Vergleich aufgehoben.
Magdeburg, den 3. Oktober 19230
Das Amtsgericht A.
Neusalza-S sens sverfahre
Das gerichtliche Verglei 1 das zur Abwendung des Konkurse das Vermögen des Rittergutsbesite Dr. Hansjorg von Schlieben in Taubet⸗ heim a. Spree worden ist, Fugleich mit der Bestätigung des
eergleichstermin vom 29. Peptenb 1930 angenommenen Vergleichs dun Beschluß vom 6. Oktober 1930 a gehoben worden.
Amtsgericht Neusalza⸗Sprember
den 6. Oktober 1930.
ahrt! 3 üc
Schirgiswalde.
Das Vergleichsverfahren zur dung des Konkurses über das Vermögg des Kaufmanns Karl Hermann U. in Sehem qg. d. Spree, Nr. 375 , ugles mit der Bestätigung des
ergleichstermin vom 6. Oktober 1 angenommenen Vergleichs durch 2 schluß vom gleichen Tage aufgehob worden.
Amtsgericht Schirgiswalde, den 7. Oktober 1930.
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Trebnitz, Schles. 16² Das Vergleichsverfahren über 1 Vermögen des Tischlers Hans Rude⸗ in Trebnitz ist nach Bestätigung des W. gleichs vom 7. Oktober 1930 aufgehos worden. Amtsgericht Trebnitz, den 7. tober 1930. Zöblitz, Erzgeb. [6368 Das Vergleichsverfahren zur Abwes dung des Konkurses über das Vermoß⸗ des Händlers Paul Arnold in Poberst (Erzgeb.), R. S. 82, ist
Bestätigung des im Vergleichster
vom 30. September 1930 angenommenge
Vergleichs durch Beschluß vom 6. 1 tober 1990 aufgehoben worden. g Amtsgericht Zöblitz, den 6. Oktober 12
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id auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) oder du strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen 21
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
ordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 1. Oktober 1930.
aß über Personenkreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 1. Oktober 1930.
teige, betreffend die Ausgabe der Nummer 41 des Reichs⸗ esetblatts, Teil I. Preußen.
kanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung abhanden gekommener und zurückgezogener Sprengstofferlaubnisscheine.
8.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Verordnung ber die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 11. Oktober 1930.
Auf Grund der §§ 101, 141, 212 und 213 des Gesetzes er Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird rmit nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichs⸗ talt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung kordnet: Artikel 1. 1
(1) Die Höhe der E wird nach den Vor⸗ itee über die versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung schließlich der Anrechnungsvorschriften berechnet, soweit sich ht aus Abs. 2 dieses Artikels sowie aus den Artikeln 3 bis 7 ser Verordnung Abweichendes ergibt.
(2) Für Arbeitslose, die nach § 105 Abs. 1 des Gesetzes über beitsvermittlung und enehs fiprerfthernng den Lohnklassen bis XI angehören, gelten abweichend hiervon folgende Sätze:
1. Arbeitslose mit mindestens einem zuschlagsberechtigten Angehörigen erhalten statt der Sätze der Lohnklasse VI die der Klasse V, statt der Sätze der Lohnklassen VII und VIII die der Klasse VI, statt der Sätze der Lohnklassen IX bis XI die der Klasse VII. 4 Dies gilt auch für die Berechnung der Familienzuschläge. 2. Arbeitslose ohne zuschlagsberechtigte Angehörige erhalten 8 der Sätze der Lohnklasse V die der Klasse IV und tatt der unter Nr. 1 genannten Unterstützungssätze jeweils die der nächstniedrigeren Lohnklasse.
Artikel 2.
Krisenunterstützung wird nur gewährt, soweit der Arbeitslose ücht ist. b Bedürftigkeit vorliegt, richtet sich nach den - disten der Artikel 3 bis 7.
Artikel 3.
(1) Auf den nach Artikel 1 ermittelten Betrag ist das Ein⸗ men des Arbeitslosen und seiner Angehörigen anzurechnen, veit dies in den Artikeln 4 und 5 bestimmt ist. —
(2) Angehörige des Arbeitslosen im Sinne der Artikel 4 bis 7 dder Ehegatte, die Eltern, Voreltern und Abkömmlinge, alle, beit sie mit dem Arbeitslosen im gleichen Haushalt leben.
Artikel 4. (1) Eigenes Einkommen des Arbeitslosen ist voll anzurechnen, veit es in einer Kalenderwoche 20 vH desjenigen Betrages rsteigt, den der Arbeitslose in dieser Kalenderwoche ein⸗ ießlich der . nach Artikel 1 höchstens be⸗ hen kann. Der Verwaltungsausschuß des Arbeitsamts kann den Teil des Einkommens, der nach Satz 1 unberücksichtigt ibt, 9. Angehörigen bestimmter Berufe bindende Durchschnitts⸗ estsetzen.
(2) Von dem Einkommen, das ein Ungecghöriger des Arbeits⸗ len hat, ist der Betrag anzurechnen, um den das Einkommen Reichsmark in der Kalenderwoche übersteigt. Der Betrag von Keichsmark erhöht sich für jede Person, die der Angehörige hektaloses auf Grund einer familienrechtlichen Unterhalts⸗ icht ganz oder überwiegend unterhält, um 10 Reichsmark.
) Der Arbeitslose ist verpflichtet, jede Aenderung des eenen Einkommens oder des seiner Angehörigen ohne besondere fforderun anzuzeigen. Unterläßt er dies, so hat er etwa biel gezahlte Unterstützungsbeträge zurückzuerstatten.
FGFriilen (1) Anrechnungsfrei sind 8 . 8
1. Unterstützungen, die auf Grund eigener Vorsorge für
den Fall der Arbeitslosigkeit bezogen werden,
2. Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung öffent⸗
licher Ehrenämter gewährt werden, jedoch nur insoweit, als sie die tatsächlichen Mehraufwendungen nicht
übersteigen,
Leistungen der Wochenhilfe (§ 195 a der Reichs⸗ versicherungsordnung) und der Familienwochenhilfe (§ 205 a der Reichsversicherungsordnung),
4. Ueber angsrente nach § 5 der Zweiten Verordnung über Ausde nung der Unfallversicherung auf Berufskrank⸗ heiten vom 11. Februar 1929 (Reichsgesetzbl. I S. 27),
11““
kann.
5. Pflegezulage, eeenlen und Zusatzrente nach
dem Reichsversorgungsgesetz und Pflegegeld aus der brnvve (§ 558 c Abs. 2 Nr. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung),
6. Leistungen der öffentlichen Fürsorge auf Grund der Ver⸗ ordnung über die e insbesondere Leistungen der Wochenfürsorge.
(2) Soweit Einkommen oder Einkommensteile bereits nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auf die Unterstützung des Arbeitslosen selbst oder die Arbeitslosen⸗ unterstützung eines seiner Angehörigen angerechnet worden sind (Art. 1 Abf 1), bleiben sie bei der Berechnung der Krisen⸗ unterstützung anrechnungsfrei; im übrigen werden sie bei der Berechnung der Krisenunterstützung als Einkommen behandelt.
Artikel 6.
(1) Die Verwertung von Vermögen darf dann nicht verlangt werden, wenn 89 eine unbillige Härte für den Arbeitslosen oder einen seiner Angehörigen bedeuten würde oder offenbar un⸗ wirtschaftlich wäre. Dabei ist insbesondere die Lebenshaltung des Arbeitslosen zu berücksichtigen. Kleineres Vermögen, ins⸗ besondere Spargroschen, bE Hausrat oder ein kleines Hausgrundstück, das der Arbeitslose ganz oder zum größten Teil mit seinen Angehörigen bewohnt, darf sur die Beurteilung der Bedürftigkeit nicht in Betracht gezogen werden.
(2) Erträgnisse aus Vermögen sind nach Maßgabe des Artikels 4 als Einkommen anzurechnen. Der Verwaltungs⸗ ausschuß des Arbeitsamts kann für die Bewertung Erträgnisse bindende Richtlinien aufstellen.
Artikel 7.
Auch soweit die Voraussetzungen der Artik zutreffen, kann dem Arbeitslosen die Unterstützung ganz oder teilweise versagt werden, wenn und soweit besondere Umstände
die Annahme rechtfertigen, daß Bedürftigkeit nicht vorliegt. Ob
solche Umstände vorhanden sind, ist insbesondere zu prüfen, wenn der Arbeitslose in den Sse von Stief⸗, Schwieger⸗ oder Pflegeeltern oder von Geschwistern aufgenommen ist, oder beim Bestehen familienrechtlicher Ansprüche, auch wenn die An⸗ gehörigen mit dem Arbeitslosen nicht im gleichen Haushalt leben.
Artikel 8.
Der Betrag, der als shnegektitsang ausgezahlt wird, ist auf den nächsten durch fünf teilbaren Betrag abzurunden.
Artikel 9.
Der Kreis der Personen, die nach § 101 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zur Krisen⸗ fürsorge zugebassen werden, und die Höchstdauer für den Bezug der Unterstützung werden jeweils besonders bestimmt. Die Stelle, die für die Entscheidung über die Unterstützung zuständig ist (Vorsitzender des Arbeitsamts oder Spruchbehörde), kann in jedem Falle die Dauer der Unterstützung auf einen kürzeren als den s Fanlelasftgen Zeitraum beschränken, wenn begründete Aus⸗ sicht besteht, daß es dem Arbeitslosen möglich sein wird, sich inner⸗ halb des kürzeren Zeitraums durch eigene eine Arbeit zu verschaffen, deren Ablehnung die Entziehung der Unterstützung
öge. “ Artikel 10.
Für Empfänger von Krisenunterstützung gelten die §§ 132 bis 137, 139 und 140 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie die Ausführungsbestimmungen, die hierzu ergangen sind. 1
Artikel 11.
(1) Diese Verordnung tritt am 3. November 1930 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Krisenunterstützung für Arbeitslose vom 28. September 1927 EeHegebet I S. 315) mit den Aenderungen vom 16. April 1928 (Rei sgesetzbl. I S. 148), vom 27. August 1928 He . 1 S. 373) und vom 6. No⸗ vember 1928 Kreichsgesech I1 S. 385) außer Kraft. 8
(2) Für Arbeitslose, die beim Inkrafttreten dieser Verord⸗ nung Krisenunterstützung beziehen, regelt sich die Weitergewäh⸗ rung der Unterstützung vom 24. November 1930 ab nach dieser Verordnung. as gleiche gilt für Arbeitslose, die in der Zeit wischen dem 13. Oktober und 3. November 1930 Krisenunter⸗ ftütung beziehen, aber beim Inkrafttreten dieser Verordnung in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung stehen
Berlin, den 11. Oktober 1930. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Stegerwald.
“
E11“
.“ Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krisen⸗ fürsorge.
Vom 11. Oktober 1930.
Der Arbeitsmarkt hat sich seit dem Erlaß vom 29. Juni 1929 (Reichsarbeitsbl. S. 1 161) für fast alle Berufe so stark verschlechtert, daß die bisherige Beschränkung der Krisenunter⸗ tützung auf bestimmte Berufe nicht mehr aufrechterhalten werden n. Die andauernd ungünstige Arbeitsmarktlage macht es vielmehr eer grundsätzlich alle Berufe zur Krisenunter⸗ tützung zuzulassen. g —
1— eung. 8r 18g Reichsfinanzen gestattet eine solche Maßnahme edoch nur, wenn innerhalb der Be rduppen 8
nterstützungsberechtigten nachgeprüft, die Krisenunterstützung nur wirklich bedürftigen Personen gewährt und die Unter⸗
stützungshöchstdauer herabgesetzt wird. Auch eine Rückwirkung
erufsgruppen der Kreis der
2 unsten solcher Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses rlasses aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, ist nicht möglich. Die Leistungen der Krisenfürsorge sind dementsprechend durch die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom e Tage neu geregelt worden. Für Personenkreis und auer der E11 ordne ich unter Aufhebung des Erlasses über Personenkreis und Dauer der Krisenunterstützung vom 29. Juni 1929 (Reichsarbeitsbl. S. I 161) auf Grund des 7 101 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-⸗ osenversicherung hiermit folgendes an: .
I. Personenkreis.
1. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ist die Krisenunterstützung ohne besondere Zulassung den Angehörigen aller Berufsgruppen zu gewähren.
2. Im übrigen ermächtige ich die Vorsitzenden der Landes⸗ arbeitsämter, für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben Berufs⸗ ruppen zur Krisenunterstützung zuzulassen, soweit ein Be-⸗ rpets dazu besteht. Bei der Prüfung des Bedürfnisses sind die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gemeinden eingehend zu berücksichtigen. 8
3. Soweit auf Grund der bisherigen Vorschriften Berufs⸗ Ferphen oder Berufe zur Krisenunterstützung zugelassen sind,
ehält es dabei sein Bewenden, und zwar auch bezüglich etwaiger Einschränkungen innerhalb der Berufsgruppen oder Berufe. Dies gilt sowohl für Zulassungen in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern als auch in den übrigen Gemeinden.
4. Ausgeschlossen von der Krisenunterstützung nach Nr. 1
und 2 sind
] “ der Gruppe „Landwirtschaft“ (mitenthalten Iiin der Berufsgruppe 1/2 der Arbeitsmarktstatistik) mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Angestellten (mitent⸗ halten in Berufsgruppe 1/2 a), 1 b) Angehörige der Berufsgruppe „Häusliche Dienste“ (Be⸗ rufsgruppe 22), —
c) Arbeitslose unter 21 Jahren.
5. Krisenunterstützung erhalten nur Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach § 99 des Gesetzes erschöpft haben (Ausgesteuerte). 8
6. Den Vorsitzenden der Landesarbeitsämter wird zur be⸗ sonderen Pflicht gemacht, in kurzen Abständen nachzuprüfen, ob die Krisenunterstützung innerhalb der zugelassenen Berufs⸗ gruppen für Si Bezirke, Gemeinden, Berufe oder Personen⸗
ruppen nach der Lage des Arbeitsmarktes entbehrt werden
ann. Sie werden ermächtigt und verpflichtet, die Zulassungen
zeinzuschränken oder auszuschließen, soweit die Voraussetzungen
t bestehen. Dabei sind Unterscheidungen nach persönlichen der Arbeitslosengruppen zulässig, soweit diese Ver⸗ hältnisse die Verxwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt günstig be⸗ einflussen, z. B. Uentseschenen nach dem Alter, dem Geschlecht oder nach ae und Ledigen, die überwiegend Ernährer einer Familie sind, einerseits und den übrigen Arbeitslosen andererseits.
Die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter werden ferner er⸗ mächtigt, Ein deia en die von mir oder den Vorsitzenden auf Grund der bisherigen Vorschriften ausgesprochen worden sind, aufzuheben, soweit die Lage des Arbeitsmarktes dies rechtfertigt.
II. Unterstützungsdauer. Die Höchstdauer der Krisenunterstützung beträgt 32 Wochen. Für Arbeitslose, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, kann die Stelle, die zur Entscheidung über die Unterstützung berufen ist (Vorsitzender des Arbeitsamts oder Spruchbehörde), die Dauer der Unterstützung bis auf 45 Wochen verlängern, wenn die Lage des Arbeitsmarktes dies erfordert. Andererseits kann dieselbe Stelle aber auch die Krisenunterstützung auf einen kürzeren als den höchstzulässigen Zeitraum beschränken, wenn die Lage d. Arbeitsmarktes oder die örtlichen eni. dies angezeigt er⸗ scheinen lassen. Auf Artikel 9 Satz 2 der Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom heutigen Tage wird be⸗- sonders hingewiesen. III. Durchführung. 8 1. Bei der Ausführung dieses Erlasses bleiben die Dienst⸗ stellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ losenversicherung, wie bisher, meinen Weisungen unterworfen. 8 2. Bei der Durchführung der Krisenunterstützung ist ei enges Zusammenarbeiten der Arbeitsämter mit den Gemeinden zu erstreben. Wenn auch für die Krisenfürsorge nicht Hilfs⸗ bedürftigkeit sondern Bedürftigkeit Voraussetzun 1 tützung ist, so werden doch die Erfahrungen der emeinden em Gebiete der öffentlichen Fürsorge der Krisenfürsorge nach Möglichkeit nutzbar gemacht werden können. Auch für die Be⸗ dürftigkeitsprüfung werden in vielen Fällen bei den Gemeinden bereits Unterlagen vorhanden sein oder von diesen leicht beschafft werden können. ur Vermeidung von Doppelarbeit wird es daher zweckmäßi Bur daß sich die Arbeitsämter mit den Ge meinden über ühre Mitarbeit in allen geeigneten Fällen ver ständigen; dies wird vor allem bei der Bearbeitung von Neu⸗ zugängen anzustreben sein. Die Gemeinden werden hierzu um so Jeher geneigt sein, als sie an der ordnungsmäßigen eneführ der Krisenunterstützung ein finanzielles Ierest haben. 8 werde die obersten Landesbehörden bitten, ihrerseits auf die Ge meinden entsprechend einzuwirken. 1 3. Ferner weise ich bei dieser Gelegenheit wiederholt auf die roße Bedeutung der Pflichtarbeit der Unterstützungsempfänge . hin Bei der jetzigen Lage des Arbeitsmarktes ist es besonders wichtig, daß die Arbeitsämter von der Vorschrift des § 91 de
Gesetzes in weitestem Umfange Gebrauch machen und jede Mög⸗
der Unter⸗