Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 273 vom 22. November 1930. S. 2.
einstellungen von 70 bis 80 Millionen vorgenommen sind, dar⸗ —2 wertschaffende Fürsorge netto + 40, Zinsendienst † 28. Von diesen weiteren sachlichen Abstrichen entfallen auf Beihilfe für die Grenzgebietee.. 47
Kapitalabfindung für Kriegsbeschädigte 39 Landwirtschaftliche Siellug.. Beteiligungen (Viag, Schichau) 2 Landwirtschaft (Eosinroggen) Kanäle und Wasserbautenrn. .
Im einzelnen ist zu den Ausgabestrichen fo gendes zu bemerken: 38 *
Die Summe der persönlichen Kosten der Zivil⸗ und Militärverwaltung des Reichs einschl. Löhnung und Versorgung, aber ohne Kriegsteilnehmer, ergibt etwa folgendes Bild in Mil⸗ lionen Reichsmark:
1928 1927 .1926
1019 m923 ¹ y848
1003 s 1066 1054 Diese Ausgaben sind also unter den Stand von 1928, 1929 und 8 * —. sich aber natürlich noch erheblich über 1926 vor der Besoldungserhöhung und über 1927, wo die Besoldungserhöhung ein halbes Jahr in Kraft war. G Rechnet man die Bezüge der Kriegsteilnehmer und ehemaligen elsaß-lothringischen Beamten hinzu, so ergibt sich folgende Reihe:
1931 1930 1929 ][ 1928 1927 [1026 2527 2692 2721 2766 ¹s 2477 ] ß2258
Der Höhepunkt der Gesamtausgaben persönlicher Art lag daher im Jahre 1928. Sie sanken von da bis 1930 um 74 Millionen und sollen 1931 um weitere 165, insgesamt also 239 Millionen — Hierin sind Reichspost und Reichsbahn nicht enthalten.
ie Reichspost liefert 62,5 Millionen Ersparung infolge der Ge⸗ haltskürzung dem Reich als Einnahme ab, die Reichsbahn soll die ersparten Beträge (82 Millionen) zur eigenen Sanierung und Tarifsenkung behalten. Dazu kommen rund 270 Millionen per⸗ sönliche Einsparungen bei den Ländern und Gemeinden, zusammen gegen 1930, also bei Reich, Ländern und Gemeinden, rund 580 Millionen Verminderung der persönkichen Ausgaben, davon 478 infolge der Gehaltskürzung.
Die allgemeinen Ueberweisungen an die Länder kürzen sich nach den Steuerschätzungen automatisch um 317,8 Millionen, während sie einschließlich der Gemeinden schätzungsweise nur 270 Millionen durch Gehaltskürzung ersparen. Ueber diesen Ausfall von 48 Millionen hinaus wollte die Re⸗ gierungsvorlage weitere 100 Millionen von den Ueberweisungen kürzen. Es hat sich herausgestellt, 89 dies mit Rücksicht auf die Zunahme der Wohlfahrtserwerbslosen und die beabsichrigte Senkung und Begrenzung der Realsteuern nicht möglich ist. Da andere Deckung nicht vorhanden ist, wird die Reichsregierung für 1921 50 Millionen aus Reichsbahnvorzugsaktien zur Verfügung stellen und weitere Entlastung durch Vorverlegung der 6 Migen Gehaltskürzung auf den 1. Februar schaffen.
Bei den Ausgaben für die Liquidation des Krieges entziehen sich die 1793,8 Millionen Kriegsentschädigung der Ein⸗ wirkung durch den Haushalt. Wie schwer sie — trotz der Herab⸗ setzung gegenüber dem Dawes⸗Plan um 706 Millionen — auf den “ drücken, ergibt sich indirekt aus jedem Teil dieses Berichts.
Nach Ausführungen über Besatzungskosten, Grenzbeihilfe, Versorgung der Kriegsteilnehmer fährt der Bericht fort: Die Versorgungsverwaltung erfordert noch 65,5 Millionen, davon 48 Millionen persönliche Verwaltungskosten. Eine grund⸗ sätzliche Veränderung dieser isolierten Reichsverwaltung unter Verbindung mit lebenden Verwaltungen erscheint erforderlich. Es wurde ein Pauschalabschlag von 5 Millionen beschlossen.
Die Tilgung der schwebenden Schuld ist mit 420 Millionen gesetzmäßig eingestellt. Die speziellen Schulden⸗ tilgungen sind dagegen um insgesamt 76,5 Millionen gekürzt, nämlich um 36,8 Millionen durch Hingabe von Vorzugsaktien an den Tilgungsfonds der Anleiheablösung, um 15 Millionen bei der Einziehung der Rentenscheine und um 24,7 infolge des Wegfalls der vorjährigen Einlösung langfristiger Schatzanweisungen. Die Verzinsung steigt dagegen um 28 Millionen.
Bei der Finanzverwaltung wirkt sich der Rückgang der Personalausgaben durch Gehaltskürzung und Einschränkungen in Höhe von 26,1 Millionen öc. aus, trotzdem der größte Teil des Personalstabs der Verwaltung für die besetzten Gebiete, der 1930 noch mit 8,5 Millionen eingesetzt war, auf die Finanz⸗ verwalttung überging. Finanzbauten sind nur noch in Höhe von 3 Millionen (gegen 6 ¼ für 1930) eingesetzt. Insgesamt gehen die Nettoausgaben ohne Pensionen trotz der zugewachsenen Ver⸗ waltungen auf rund 400 Millionen (gegen 1930: 430, 1928 Ist: 454) zurück. Die Ausschüsse haben auf Antrag Preußens noch einen Pauschalabschlag von 5 Millionen Reichsmark mit Rücksicht auf die anzustrebende gründliche Vereinfachung eingesetzt.
Für die Wehrmacht (ohne Versorgung) enthielt der Vor⸗ anschlag für 1929 netto rund 660 Millionen Ausgaben mit Rück⸗ sicht auf die besondere Notlage und vorhandene Reste. Die Regie⸗ rungsvorlage 1930 forderte rund 700 Millionen an, die im Reichs⸗ rat und Reichstag nach Ablehnung weitergehender Anträge auf rund 695 Millionen, später aber von der Reichsregierung selbst um weitere 15 Millionen vermindert wurden, so daß für 1930 netto 680 Millionen verbleiben. Für 1931 werden 657,5, also nochmals rund 22,5 Millionen weniger angefordert. Der Unterschied ent⸗ fällt in Höhe don 15,9 auf die Gehaltskürzung und in Höhe von 9,9 auf die Erhöhung von Einnahmen (namentlich durch Ver⸗ wertung alter Kriegsschiffe) — zusammen 25,8 —, so daß sachlich 3,3 Millionen mehr als für 1930 eingesetzt sind. Die sachliche Kürzung bei der Reichswehr liegt also nicht in neuen Absetzungen für 1931, sondern in der Weiterführung der Absetzungen von 1930, die in Höhe von 7 Millionen wieder im Wege des Pauschalab⸗ schlags geschieht, im übrigen auf Einzelpositionen verteilt ist.
Im Rahmen der Gesamtsumme enthält der Marinehaushalt an Schiffsbauten Ansätze von genau 50 Millionen gegen 1930: 40,8, 1929: 37,1 1928 (ohne übernommene Reste): 57,6, 1927 (desgl.): 42,8. Zusätzliche Reste aus Vorjahren standen 1930 nur noch in Höhe von 5,8, 1929 dagegen 15,6, 1928: 16,9 und 1927: 26,1 zur Verfügung. Aus den Ansätzen für 1931 soll neben kleineren Neubauten als Erfatz für das 1904 gebaute, jetzt also 26 jährige, bei Fertigstellung des Ersatzes 30 jährige Linienschiff „Lothringen“ die erste Rate eines Panzerschiffes „Ersatz Loth⸗ ringen“ mit zusammen 10,8 Millionen bestritten werden. Zugleich wird ein Bauprogramm mitgeteilt, nach dem sich 4 Ersatzbauten der alten Linienschiffe bis 1936 in der Weise regeln, daß, wenn Panzerschiff A fertig ist, C angefangen wird, und wenn B fertig ist, D. Die Ausschüsse erkannten an, daß ein Ersatz der überalten Linienschiffe notwendig wird, wenn man nicht allmählich die Be⸗ mannung ersatzlos von ihnen herunternehmen will. Nach dem Friedensvertrag brauchte die Lebensdauer nur 20 Jahre zu be⸗ tragen. Die Mehrheit war auch der Meinung, daß man wegen des Alters der Schiffe nicht länger mehr mit dem Ersatz warten könne. Die Beifügung des Ersatzprogramms wurde jedoch im Text dahin geklärt, daß das Programm „unbeschadet des Haushalts⸗ bewilligungsrechts der gesetzgebenden Körperschaften“ und nur „als Anhalt“ mitgeteilt wird.
Preußen beantragte: 8
bei Heer und Marine weitere je 10 Millionen RM für 1931 „mit Rücksicht auf den Rückgang der Reichseinnahmen, auf die Senkung der Preise und auf die allgemeine Notlage“ pauschal abzusetzen. “
Die Frage der Verteilung, namentlich in der Panzerschiffrage, sollte danach Sache der in erster Linie zuständigen Reichsregierung
bleiben. Hierzu wurde besonders auf die Senkung der Preise hin⸗ gewiesen, 8b sich in Rohstoffen wie Kohlen, Eisen, Benzin, Gummi, besonders auswirke. Die Reichsregierung hielt jedoch eine wei⸗ tere Senkung der Ausgaben nicht für möglich. Die Senkung der Preise sei bereits in den Abschlägen für 1930 vorweggenommen. Die Streichungsanträge wurden in den Ausschüssen mit erheblicher Mehrheit abgelehnt, ebenso ein Einzelantrag auf Herabsetzung der erhöhten Preise für Pferde. Der Vergleich zwischen Ansätzen der Ahehtewebr und der Schutzpolizei für ähnliche Zwecke soll in be⸗ sonderen Verhandlungen fortgeführt werden.
Die Versorgung der neuen Wehrmacht 89 sich nach der Vorlage um 5 Millionen, die aber in den Ausschüssen wegen der beschlossenen verstärkten Unterbringung der Versorgungs⸗ anwärter wieder abgesetzt werden konnten. —
Für die Arbeitslosenversicherung waren 193³⁰ noch 374 Millionen Zuschüsse und Darlehen eingesetzt, die min⸗ destens noch um 200 Millionen überschritten werden müssen. Für 1931 werden keine Reichsbeiträge mehr eingesetzt. Dieser Vor⸗ schlag geht davon aus, daß für 1931 die 6 ½% Nigen Versicherungs⸗ —2 nötigenfalls für das ganze Jahr gezahlt werden, während 1930 2 Prozent nur für 6 Monate, 1 weiteres Prozent nur für 8 Monate eingehen. Danach stehen schätzungswei se zur Verfügung in Millionen RM rund: 8 “““
1931
1716
1930
Beitrlale . „ 1275
Zuschüsse und Darlehn des Reichh . —
Reichsanteil der Krisenfür⸗ EDZE1111““
574 (davon 200 überplanmäßig)
395 (davon 100 überplanmäßig)
2116 2244 8
Da die Julireformen sich 1920 nicht mehr für das ganze Jahr ausgewirkt haben, würde der Betrag 1931 annähernd für die sreiche ahl von Arbeitslosen reichen wie 1930. Die Zahl der zu Unter⸗ kützenden verschiebt sich aber von dem ersten Stadium mehr und mehr auf das zweite und dritte Stadium der Krisenfürsorge und Wohlfahrtsfürsorge, die Last der Unterstützung also von der Reichs⸗ anstalt und dem Reich auf die Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Ausschüsse haben daher den veränderten Ansätzen nur unter zwei Voraussetzungen zugestimmt:
1. daß nötigenfalls durch ganzjährige Aufrechterhaltung der 6 ½ igen eees wben zar die Mittel von 1930
auch 1931 annähernd wieder zur Verfügung stehen,
2. daß die der Verschiebung der Lasten von Reichsanstalt und Reich auf die Gemeinden entsprechenden Teile der Ge⸗ 3,et zur Entlastung der Gemeinden verwendet werden.
Hierzu kommt als Uebergangsmaßnahme die Weiterleitung eines Teils der Beitragseinnahmen der Reichsanstalt durch Rück⸗ zahlung der Darlehen an das Reich und von dort an die Ge⸗ meinden in Betracht, sei es direkt, sei es durch zeitliche Ausdehnung der Krisenfürsorge. Die erforderliche Ermächtigung hierzu wurde in die Zweckbestimmung aufgenommen. Die Ausschüsse bean⸗ tragen ferner:
FEünftig die Arbeitslosenfürsorge nicht mehr in drei, sondern
nur noch in zwei Abschnitte, Versicherungsberechtigung und
anschließende Fürsorge, zu zerlegen und eine starke Verein⸗ fachung der Verwaltung herbeizuführen.
Die Ueberschüsse der Lohnsteuer für die Knappschafts⸗ versicherung gehen nach dem Voranschlag auf 6 Millionen zurück, für die Invalidenversicherung fallen sie aus. Für die Knappschaft ist als Ersatz vorgesehen, daß für jeden zum neuen
ollsatz von 25 RM eingeführten Doppelzentner Weizen und
pelz je 6,50 RM an die Knappschaftsversicherung fallen. Genaue Beträge sind auf der Ausgabe⸗ und Einnahmeseite wegen der der Schätzung und des gegenseitigen Ausgleichs nicht. eingesetzt.
„(Es folgen die Einzelausführungen über Ernährungs⸗, Wirt⸗ schaftsministerium, Inneres und Auswärtiges.)
Nunmehr komme ich zu den Einnahmen. Die Regierungs⸗ vorlage sieht für die Nettoausgaben von 10 302,8 Millionen fol⸗ gende Deckung vor:
1. Zölle und Steuern — a) ohne Reparationssteuer und Industrieumlage. 8954,6 (— 961,0 b) Reparationssteuer der Reichsbahn.. c) Industrieumlage..
2. Gewinnanteile usw. a) Reichspost.. b) Reichsbahn (Dividende der Vorzugsaktien) . c) Reichsbank (Gewinn⸗ anteilll) 25,0 — d) Reichsdruckerei . 4,9 (+
3. Erlös aus dem Verkauf von Vorzugs⸗ aktien der Reichöbbahn. 150,0 (— 150,0) 4. Rückzahlung von Kleinwohnungsbau⸗ krebiten nstv. . . . . ..... S. Anleihhhh “ 6. Sonstiges (Rückzahlung eines Darlehns der Pfälzischen Industrie, Grundstücks⸗ verkäusee)ee“ 7. Vorjahr außerdem (Auflösung des Re⸗ servefonds des Treuhänders für die verpfändeten Einnahmen 35,5, Verkauf von Grundstücken im Rheinland 40) —,—
10 302,8 (— 1314,4)
„Die hiernach eintretende Verringerung der Einnahmen aus Zöllen und Steuern um 1131,0 RM verteilt sich wie folgt:
207,0 († 27,9 —
15,0) 0,5) 264,8 (+ 24,2)
15,0 — 70,1 (+
35,0) 46,2)
8,3 (+
Sozial⸗ versiche⸗ rung
Betrag gegen 1930
davon auf Reich Länder
Ledigensteuer und Zu⸗ schlag zur Einkom⸗ mensteuer. †
Neue Tabakabgaben. pð+
Reichshilfe des öffent⸗ lichen Dienstes..
Industriebelastung..
Uebrige alte Steuern.
Zölle und Verbrauchs⸗ steuern (außer neue Tabakabgabe) — 318,9 — 307,/4 — 11,5 —
zusammen J— 1131,0 — 694,2 — 317,8 — 119,0 Die Schätzung der Steuern und Zölle für 1931 ist,
wenn die schlechte Wirtschaftslage voll andauert oder sich gar no
weiter erschlechtern zu hoch. Lies gilt namenlich bei 1. Lo 8 steuer wegen der geringen Berücksichtigung des Ausfalls durch die Senkung der Gehälter und Löhne und bei der veranlagten Ein⸗ kommensteuer, ferner bei der Körperschaftssteuer, noch mehr bei der Uinsatzsteuer, den Kapitalsverkehrssteuern, den Zöllen, dem Spiritusmonopol und auch bei der ineralwassersteuer. Ins⸗ D“X“ bei einem solchen Maßstab gleichbleibender depression einige hundert Millionen geringer schätzen müssen. Die . Schätzung geht davon aus, daß die Wirtschaftslage sich im aufenden Jahre nicht verschlechtert und daß sie sich im Rech⸗ nungsjahr 1931, wenn auch nur leicht, aber doch fühlbar bessert. Dies wurde im Einvernehmen mit der Reichsregierung in der Erläuterung deutlich ausgesprochen. Eine weniger vertrauens⸗
68,0 167,0
+ 68,0 + 167,0
118,0 — 170,0 — 759,1
— 118,0 — 1700
— 333,8 — 306,3 — 119,0
sowie die
volle Schätzung hätte die logische Folge, daß man — erhaltung des Plans der Keiie, eeehane — in dande⸗ schieds alsbald weitere Deckung beschaffen müßte, etwa tere —— von Vermögensreserven oder Erhöhung d fatzsteuer. Damit würde aber zugleich die natürkich Les hemmt und gefährdet, Man tut besser, mit neuen Te warten, bis sich die Notwendigkeit wirklich zwingend sollte; inzwischen müssen das Sparprogramm und die Wir belebung energisch betrieben werden. Jeder Entschluß m von der Kenntnis getragen sein, daß diese Schätzungen 1 schwachen Füßen stehen und daß sich hier das Loch des; Jahres andeuten kann. Bei der Ledigensteuer haben de. schüsse 12 Millionen zur Berichtigung eines Irrtums der nung abgesetzt.
Die Nachteile, die sich aus der starken Belastu mit konjunkturempfindlichen Avffastung des werden in einem hervorragend geschriebenen Kapitel des au Ueberblicks klar geschildert und analysiert. Im Inten Reichskredits wird dabei empfohlen, den Reichshaushalt konjunkturempfindlich zu gestalten. Das hat viel für si muß aber denjenigen Körperschaften, auf welche die kon empfindlichen Aufgaben übergehen, in erster Linie den Ge⸗ und Kreisen, die Möglichkeit des Ausgleichs durch Ueber entsprechender Einnahmequellen gegeben werden. Die neu lung des Finanzausgleichs unter diesem Gesichtspunkt j eine der dringendsten Aufgaben.
Insgesamt und unter Einrechnung einer Rem ,ve wurden von den Ausschüssen die lichen Ausgaben um rund 12 Millionen gekürzt orgungsanwärter — 5, Versorgungsverwaltun
inanzverwaltung — 5, Tabakarbeiter — 2,5, Westfond für Arbeiter früherer Heeresbetriebe auf Grund einer! gung durch die E11“ + 1,2, Saldo der übrigen rungen — 0,7), so daß die bsetzung der 12 Millionen Ledigensteuer ausgeglichen wird. Im Außerordentlichen d kommt bei den Einnahmen 10 Millionen Grundstücksver bei den Ausgaben 10 Millionen für den Westfonds hinzu.
Der nene Haushalt ist ein kräftiger Schritt wärts. Ein zusammenhängendes Sparprogramm auf Zeit das der Reichsrat gewünscht hat, wurde nicht d
andlungen sind wichtiger als Programme. Doch wird ergänzende Aufstellung für einige umfassende Maßnahme der etappenweisen Durchführung und der zugehörigen mäßigen Behandlung der Personalfrage vielleicht noch en An Einzelfragen sind von den früheren Anregungen des rats oder aus seiner Mitte folgende noch nicht erledigt:
1. Aufhebung der reichseigenen Forstverwaltung bei wehr und Finanzverwaltung, b
2. Vereinigung der Bauverwaltung mit der Bauveme tung der Länder,
Sammlung des Reichsrechts, 3
„Verschmelzung des Sparkommissars mit der allg Verwaltung,
.Vorlage der Gutachten des Sparkommissars zum finanz⸗ und Reichswehrministerium,
Vorlegung genauer Berechnungen über die Entwic der Kriegsbeschädigtenfürsorge und Inva sicherung,
Vorlegung eines Sparprogramms für Heer und
Prüfung der Abtrennung des Waffenamts vom wehrministerium als nachgeordnete Stelle,
„Engere Verbindung des äußeren Verwaltungse
8 sämtlicher sozialen Verwaltungen mit dem Finanzausgleich und der 9— m zusammenhängenden Fragen.
Den Entwüvfen mit den von den Ausschüssen beschhe Aenderungen zuzustimmen. 8 II.
Folgende Entschließungen anzunehmen: 6 1. Die Reichsregierung wird 21 die noch unerledg Entschließungen des Reichsrats weiter zu verfolgen 2. Der Reichsrat stimmt den veränderten Ansätzen be! Arbeitslosenfürsorge nur unter der Voraussetzung; a) daß nötigenfalls durch ganzjährige Aufrechter der 6 % hzigen Versicherungsbeiträge die 1890 auch 1931 annähernd wieder zur Verfähn tehen, 1 b) daß die der Verschiebung der Lasten von Reichzanf und Reich auf die Gemeinden entsprechenden Telkel Gesamtmittel zur Entlastung der Gemeinden ne wandt werden.
Die Reichsregierung wird ersucht,
) künftig die Arbeitslosenfürsorge nicht mehr in sondern nur noch in e Abschnitte (Versich berechtigung und ansch m. Fürsorge) zu und eine starke Vereinfachung der Verwaltung hett zuführen, 4
) die Versorgungsverwaltung mit dem Ziele der de einigung mit anderen Verwaltungen organisch ung gestalten, oe) die bei der Auflösung, Verkleinerung oder Uet tragung großer Verwaltungen sich ergebende 8
einer e Behandlung der Beamten und
stellten ohne Hemmung der sofortigen Wirksamkett
Se . Maßnahme mit dem Reichsrat g bald besonders zu beraten.
1] gemeinen Aussprache aus: Der Reichsrat ist vor eine 6 ernste und außerordentlich schwierige Lage gestellt, de gange deutsche Volk, Reich, Länder und Gemeinden, in get
eise angeht. Die Lage der deutschen Wirtschaft und die Lagen Finanzen der öffentlichen Körperschaften ist in einer katastropte Entwicklung begriffen. Es ist höchste Zeit, mit allen erdenllith Mitteln auf eine rasche Sanierung zu drängen und vor alln Etats zu entlasten, damit wir von den schwebenden Schulden; kommen. Ueber die Gründe dieser Entwicklung brauche ich n weiter zu faßen. Sie liegen im verlorenen crieg, im Ber⸗ Friedensdiltat mit seinen unerhörten Reparationslasten, abern in den verkehrten Steuersenkungsmaßnahmen der jüngsten b gangenheit und in einer über das Maß des Möglichen weit hina gehenden öffentlichen Ausgabenwirtschaft. Schon längst hütie Unhaltbarkeit der Verhältnisse erkannt werden müssen, si längst eine Sanierung in die Wege geleitet werden müssen, uns innen⸗ und 1n Lebens⸗ und Entwicklungsmeg keiten zu schaffen. Wenn die heutige Reichsregierung m erkennenswerter Energie sich der Aufgabe der Sanierung
iel
„0 8 „†& 1 reicht werden kann, wenn die ünder!
aßnahmen etwg das nur dem Reiche in seiner Not beizuspringen.
Reich⸗
so muß Klarheit darüber bestehen, daß diese nardas e 1
Gemeinden bilden in dieser Richtung eine untrennbare ons in diesem Komplex angepafe
Die Frage der Sanierung mu durchgeführt werden. Das Sanierun zproqramm der 88 regierung sieht eine Reihe von SSeeee aßnahmen fun tief einschneiden in die bisherigen Berhältnisse, sowohl in sin rechelicher Beziehung als in rein praktischer Richtung ihrer Gefamtbetrachtung wird man den Eindruck nicht ien
diese Maßnahmen die Tendenz Feban oder zu haben schen 1 ob die Reichssanierung wesentlich auf Kosten der Länder 28
meinden erreicht werden soll. „Ich will dabei nicht verken spas die Ier. sich bemüht hat, durch einen se F- i aufgestellten Reichsetat von Reichs wegen das Notwendigen
reichen. Die vorgesehene Kürzung der Neserwesungg de G Einkommensteuer von 100 sonen, die Einführung
8 öffentlichen Rechts, die denkbar geiben müssen.
inc unden wird. — ese bieeen beiden Gesetzen zuzustimmen, wenn sie nicht einer zeitlich
inaus nicht
nfetes, haben
kellen müssen. . 1 Preußens, der angenommen wurde, eine gerade noch er⸗ gHiiche
t die Nivellierungsvorschrift.
er Ministerpräsident Held führte in der 4½
verlangen, daß hier au
emins für die Gehälter der Beamten.
Venturrenzfähig ne weitere Preissenkung im allgemeinen und
igung, daß die Maßnahmen nur dann
snacft g⸗ nnäglicher Gedanke, da f di virtschaft den gleichen Maßnahmen unterworfen wird wie die
t inder und Gemein⸗ selsg Gemeinden. 8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2723 vom 22. November 1930. S. 3.
die Senkung der Realsteuern und die Regelung des dgezbaueg legen Len Ländern weitgehende Bes känkengen ie sehr schwer erträglich sind, die Eingriffe in die Hoheits⸗ 8 ünsber und die Selbstverwaltung der Gemeinden sind. orgeschlagenen Maßnahmen sind so, daß sie die verfassungs⸗ en Zuständigkeiten verändern und verfassungsändernden tter kragen. Dabei ist zweierlei zu unterscheiden, einmal die sage der Maßnahmen und dann die einzelnen Bestimmun⸗ Sie führen ein Reichsdiktat, eine Reichsbevormundung, eine Hnfur veen Länder und Gemeinden ein und bringen die zeeiner Reichsreform, die für Länder und Gemeinden unerträglich wird. In normalen Zeiten würden diese
ten von den Ländern und Gemeinden einfach abzulehnen sich der Reichsrat gleichwohl nicht auf einen solchen
n Standpunkt gestellt hat, so nur deshalb, weil er in ungeheuren Notstand des Reichs eine unmittelbare Lebens⸗ erir das Reich sieht, die sich aber auch in ihren Wirkungen „,Länder und Gemeinden zerstörend erstrecken müßte. Wir in Reich, Ländern und Gemeinden ein vitales Interesse dieser Gefahr rechtzeitig vorzubeugen. Der Reichsrat stand dem Eindruck, daß durch geeignete Maßnahmen dem Notstand geiches, der Länder und Gemeinden ohne Verzug Rechnung gen werden müsse, selbst wenn es nicht ohne Härten abgeht. icch stelle fest, daß es sich nur um einmalige und zeitlich be⸗ e Maßnahmen handeln kann, die im Verhältnis des Reiches n Ländern und Gemeinden keine dauernden sein dürfen. Die nahmen dürfen in den Ländern und Gemeinden in staats⸗ cher und finanzwirtschaftlicher Richtung keine ver⸗ bternde Stellung auswirken. Ich müßte es auch auf das ste ablehnen, wenn etwa beabsichtigt wäre, mit den Not⸗ üaͤhmen — eine Reichsreform anzubahnen und vwise zur Dur führung zu bringen. Die Frage der Reichs⸗
orm, die einer Sonderregelung zu überlassen sein wird, darf kine Stelle finden.
Um alle Sicherungen unserer ver⸗ igsmäßigen Stellung t
für die Zukunft zu schaffen, stelle ich ncklich fest, daß wir über die zeitli egrenzung der Ge⸗ hinaus keinerlei Folgerungen aus diesem einen Fall ableiten Vir haben in den Ausschußverhandlungen bezüglich der jtung der Gesetze unsere - darauf gerichtet, daß Al in der Grundlage wie in den Einzelbestimmungen alles jeden werde, was eine Aenderung in den verfassungsmäßigen nndigkeiten zu Ungunsten der Länder bedeuten könnte. Das insbesondere für die Stellung des Reichsfinanzministers zu Ländern und Gemeinden, für die Einsetzung eines Reichs⸗ gisars und seine Stellung gegenüber den obersten Landes⸗ den. Benn ich nun auf Einzelmaßnahmen eingehen darf, so hte ich an die Spitze stellen den Ausdruck der b-enʒ e e. bie Verhältnisse in Deutschland uns dazu zwingen, daß alle Ausnahme, vor allem aber die Führer der Körperschaften rsamste Ausgabenwirtschaft Auch hier liegt ein solidarischer Zwang vor. Ich es lieber Pschen. wenn diese Maßnahmen nicht durch Reichs⸗ ezwangsmäßig verhängt, sondern durch freie Vereinbarungen hen Reich und Ländern mit bindender Kraft durchgeführt en wären. Ich möchte meinen, daß dann das Ziel ebenso⸗ erreicht worden wäre. Es wäre davon auszugehen gewesen, der eiserne Zwang, das äußerste Maß zu halten, für alle ieht. Soweit dieser Grundgedanke in den gesetzlichen Maß⸗
aahmen nun Leben gewonnen hat, müssen wir ihm unsere Zu⸗ timmung geben. Ich verh⸗ das ürzungsgesetz für die Reichsbeamten und das Gesetz über die kinschränkung
ihle mir dabei nicht, daß das Gehalts⸗
des Personalaufwands in den Ländern und Ge⸗ den bei allen Beamten und Angestellten auf das bitterste Ich wäre auch nicht in der Lage gewesen,
Begrenzung unterworfen wären. Dabei darf ich fest⸗ n, daß die Vorverlegung des Termins auf den 1. Februar Ausgleich für die Betroffenen findet. Es ist an sich pein⸗
sich, einzugreifen in das, was man unter wohlerworbenen Rechten
teht. Um sie handelt es sich bei diesem Gesetz nicht. Das wird kändlich, wenn man von dem Gedanken ausgeht, daß lediglich
si Angleichung der Beamtengehälter an die Volks⸗ und Staats⸗ bitscheft und an das Preisniveau stattfindet, und es liegt gerade n Interesse der Erhaltung des Berufsbeamtentums, wenn auch
löst diesen Gedanken sich zugänglich erweist. Der Gesetz⸗ urf über die Gehaltskürzung der Beamten hat mancherlei esserungen in den Ausschußverhandlungen erzahren, und es Lücken geschlossen worden, die vordem in den ursprünglichen bürfen vorhanden waren. Das Gesetz über die Einschränkung Personalaufwands in den Ländern und Gemeinden hat eine wiegende staatsrechtliche Seite. Der Zwang, der hier den ern und Gemeinden von Reichs wegen angetan wird, kann estenfalls nur im Hinblick auf die gesamten Notverhält⸗ und die enge zeitliche Begrenzung und unter der Voraus⸗ ig, daß das staatsrechtli Verhältnis über diesen Fall geändert wird, gerade noch uüͤglich wäre es gewesen, einen unmittelbaren
ertragen werden. Eingriff des
seches auf die Gemeinden zuzulassen. Die allgemeine Zuständig⸗ eit 8 22 a. Landesbehörden muß unter a NA. werden.
en Umständen ge⸗ Das ist, wie ich anerkennen will, durch Ver⸗ bungen an dem Entwurf auch nahezu restlos erreicht worden. eit das nicht der Fall ist, wie bei dem § 5 des genannten wir uns auf einen ablehnenden Standpunkt Dabei kann ich aber zugeben, daß durch einen
Fassung des § 5 erreicht wurde. Sehr viel böses Blut 1 Es erscheint mir unmöglich, eine solche auszukommen. Ich möchte aber wünschen, da er Durchführung dieser Vorschrift nicht rigoros und kleinlich hren wird. Ich darf annehmen, daß durch die Ueberlassung urchführung an die obersten Landesbehörden die Haupt⸗ len dagegen gegenstandslos geworden sind. Worauf wir deren Wert legen, ist, daß die ganze Angelegenheit nicht so mnet wird, daß der Eindruck entsteht, als sollten nur die
fentlichen Beamten und Angestellten einem Opfer für Reich,
er und Gemeinden unterworfen werden. Diese Bestimmungen en weiter wirken über den Kreis der zunächst Betroffenen s, und zwar gegen alle die, die gegen Entgelt in der Staats⸗ baf und in der Privatwirtschaft arbeiten. Deshalb konnte nicht vorübergegangen werden an den übrigen Körperschaften ffentlichen Rechts. Wir sind weiter der Meinung, daß auch ürzung unterworfen werden müssen die Beamten und An⸗ lten der Reichsbahn, der Reichspost und der Reichsbank, und die Spitzenstellen einbezogen werden. — Lohnabbau der Arbeiter 5 ja bereits begonnen, und mer im Januar durchgeführt werden soll, liegt darin mit ein zwingender Grund für die Vorverlegung des eee Durch dieses alles soll werbinigung der Wirtschaft und damit enee Er. k. icht werden. oner soll errei de E im besonderen für Ich habe die Ueber⸗ durchgeführt werden Waren entsprechend weit
zegenstände des tägli Lebensbedarfs. en, wenn das Preisniveau der G it wird. Deshalb muß die Reichsregierung mit allen zu⸗ hen Mitteln auch ferner darauf trachten, dieses Ziel zu er⸗ en. Die härteste Zumutung an Länder und Gemeinden liegt ellos in den sogenannten Kürzungsgesetzen. So wie es dacht war, ist das für uns unannehmbar. Ein un⸗
d nicht auch das Reich in seiner Ausgaben⸗
sommt also in diesen dreien die eee he Bedenken bestehen
emeinschaft zum Ausdruck. meinschast zu Länder noch gegen den § 2,
mir vom Standpunkt der
dn vorletzten und letzten Satz, die gewissermaßen eine Zensur er⸗
“
Beratung und bis zur
5 5 — . ten Finanz⸗ rden — Seger. Ic ersuche deshalb die Reichsregierung Stellang, zun soreegeiden letzten Sätze zu verzichten. Meine
ung z Fearues eee 27 8. mir bis zur 81 — über diese setz vor. Ueber die — — die Zuschläge zur Einkommensteuer, über Ausführu „über die Tantiemensteuer kann ich mir weitere — — Füharen Gesetz können wir ohne Be⸗ der Frage der N geben. Anders liegen die Dinge bei verbe Renerhald griser Ceatonmenem mee ceühh enecher wird erst bei dem — 1 — zu reden sein. Gewisse Bedenken ,. *— — vrih 2—2ö— den Gesetzentwürfen über die Neuregelung des Gesetz dadurch erfahren hat, daß man ööe mus abgelommen ist, bin ich in der Lage, diesem Gesetz meine
Fin „Ländern und Gemeinden wi Gesetz über den Finanzausgleich bilden, das heute ja noch nicht zur Debatte steht. Vorsorglich aber möchte ich zwei Bemerkungen machen: Es ist unmöglich, die Länder und Gemeinden noch weiter von den großen Steuerquellen der Einkommensteuer und der 4494—7 abzudrängen und einen Ausgleich dafür etwa hen in der völligen Ueberweisung der Getränkestener nach
aßgabe des örtlichen Aufkommens. Dabei will ich nur die Anmerkung machen, daß Bayern bei der Neuregelung der Dinge nicht auf das ihm versassungsmäßig zustehende Entgelt für die Preisgabe seines Biersteuerprivilegs verzichten kann. Ferner halte ich es für unerträglich, den § 35 des Finanzausgleichs⸗
setzes in Wegfall kommen zu lassen. Wenn dieser nicht schon bestände, müßte er heute geradezu nach der Entwicklung der Dinge aus zwangsläufigen praktischen Gründen und aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit erfunden und gesetzlich eingeführt werden. Die fortschreitende zentration der Wirtschaft, des Geldes und der Steuern führt nicht nur fortschreitend eine gefahrvolle Ent⸗ völkerung des flachen Landes herbei, sie führt auch weiter zu einer unerträglichen wirtschaftlichen und kulturellen Verarmung der agrarischen Gebiete. Darin liegt nicht nur eine Lebensgefahr für diese Gebiete, es liegt darin auch eine unmittelbare Gefahr für das Reich, für das ganze deutsche Volk. Hier muß ein Ausgleich zwischen den steuerkräftigen und steuerschwachen Gebieten inner⸗ halb des Keiches unter allen Umständen bestehen bleiben. Der § 35 ist unentbehrlich geworden. Schwerste Bedenken habe ich gegen die einmalige Kürzung der Einkommensteuerüberweisungen um 100 Millionen für das Jahr 1931. Sie ist in ihrer Begrün⸗ dung nicht stichhaltig, setzt Lüänder und Gemeinden in ihren Etats großen Verlegenheiten aus und könnte für die folgenden Jahre zu unheilvollen Konsequenzen 3 Da heißt es principiis obsta! Nun ist ein Kompromiß gefunden worden, das den Ländern und Gemeinden den Entgang der 100 Millionen wieder einigermaßen ausgleichen soll. Ich habe die lebhaftesten Be⸗ denken gegen dieses Kompromiß, weil es weder die akute Ver⸗ legenheit für Länder und Gemeinden, noch die Dauergefahr aus⸗ schließt. Ich hätte mich schließlich damit abfinden können, wenn statt der 100 Millionen 50 Millionen gewählt worden wären und die übrigen 50 Millionen durch das Reich selbst aus der Ver⸗ wertung der Vorzugsaktien der Reichseisenbahn aufgebracht worden wären. Meine Stellung zu den einzelnen Gesetzentwürfen behalte ich mir bis zu ihrer Spezialdurchberatung vor.
Ich möchte nur noch einige allgemeine Bemerkungen zu dem ganzen Problem machen, das uns allen auf den Fingernägeln brennt und dem auch die zur Beratung Gesetzentwürfe gelten. Ich meine die Frage der Wirtschaftskrise und ihre Ueberwindung. Ohne große Opfer für die Oeffentlichkeit und ohne eine wesent⸗ liche Einschränkung aller in ihrer Lebenshaltung kann sie nicht überwunden werden. Wir müssen in dieser Stunde an die Opfer⸗ bereitschaft aller derjenigen appellieren, die noch in der Lage sind, über einen eingeschränkten Lebensbedarf hinaus für andere un⸗ mittelbar mitzuhelfen. Es handelt sich dabei auch um die Siche⸗ rung der eigenen Existenz und um die Erfüllung einer elementaren christlichen Gemeinschaftzpflicht. In einer Richtung kann auch das Reich mithelfen, die Wirtschaftskrise in Deutschland zu mildern und nach und nach zu überwinden. Mit Recht hat die Reichs⸗ regierung in ihrem finanziellen Ueberblick über den Haushalt bei den Betrachtungen, wie man den Etat von den Konjunktur⸗ schwankungen unabhängiger machen und wie man der Wirtschaft aufhelfen könne, darauf hingewiesen, daß die öffentlichen Körper⸗ schaften durch eine zweckmäßigere Verteilung ihrer öffentlichen Aufträge der privaten Wirtschaft Unterstützung leihen müssen. Sie hat weiter erwogen, ob und in welchem Umfange man durch Zusammenfassung und Vermehrung dieser Aufträge der durch Steuerdruck belasteten Wirtschaft einen Ausgleich verschaffen könne. In der Tat erscheinen mir diese Erwägungen im Rahmen der Sanierungsprojekte nicht die unwesentlichsten zu sein. Eine Verteilung der Aufträge liegt nicht nur im Inter⸗ esse der Wirtschaft, sondern auch des Reiches und der Länder. Ich will dankbar anerkennen, daß in letzter Zeit Reichsbahn und Reichspost auf Anregung der Ausgleichsstelle der Länder ernstlich Miene machen, die Verteilungsbasis für die Reichs⸗ aufträge zu erweitern und regional zu gestalten. Die Länder müssen eine Verbesserung der regionalen Verteilung in der Tat mit allem Nachdruck fordern. Weist doch die bekannte Statistik, die das Reichswirtschaftsministerium in den letzten Monaten über die Auftragsverteilung veröffentlicht hat, allzu deutliche Lücken und Mißstände nach. Sie zeigt deutlich, wie die Kon⸗ entrierung der Behörden in Berlin auch die Auftragsmassen in er Reichshauptstadt und ihrer Umgebung häuft, sie zeigt u. a., wie wenig man den Standortsinteressen der Industrie und damit einer vernünftigen Verteilung der aee auf die einzelnen Industriegebiete bis jetzt hat gerecht werden können. Es gehört zu den Mitteln der Ueberwindung der schweren wirt⸗ schaftlichen Krise, die sich in allen Ländern geltend macht, daß man künftig mit allem Nachdruck den Forderungen einer ge⸗ rechten regionalen Verteilung nachgeht, damit die deutlichen Mißstände und Bevorzugungen, die die Statistik aufgewiesen hat, verschwinden. Ohne heute auf die Einzelheiten dieser Mißstände eingehen zu wollen, möchte i hier das Verlangen aussprechen, durch eine gerechtere Verteilung der Aufträge die Wirtschaft auch in den einzelnen Ländern so EE“ zu machen, daß sie die ihr angesonnenen schweren Lasten zu tragen befähigt wird, auf daß auch den Ländern Mittel und Wege eröffnet werden, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in ihren Gebieten das ihre beizutragen. Auf die Anleihewirtschaft allein oder. in der Hauptsache können wir uns zur Ueberwindung der Wirt⸗ zer gkrise nicht stützen. Grade sie sollte mit aller Vorsicht und Zurückhaltung betrieben werden. Der Zinsendienst macht es uns nahezu unmöglich, zur g, v
ü Ausmaße zu as a bügendeng,gannane,znen zur Ueberwindung der Aderichests⸗ krise. Ich habe aber die Ueberzeu ung. wir werden aus ihr durch innenpolitische und innenwirtschaft iche Maßnahmen allein nicht herauskommen. Solange das Versailler Diktat mit seinen unerhörten Reparationsverpflichtungen besteht, werden alle An⸗ strengungen um die Behebung der Wirtschaftskrise und der Not des vlses zum guten Teil vergeblich sein. Wir wollen gewiß das unsrige tun zur Behebung dieser Not. Es ist aber eine unaufschiebbare Pflicht der Reichsregierung und aller in Frage kommenden Stellen, alles daran zu setzen, durch Verhandlungen mit der Gegenseite ehestens sa erreichen, daß auf diesem e erträgliche Zustände geschaffen und Dent lands wirtschaftliche und politische Freiheit wieder restlos erzielt wird. Heute schon teht fest 16 auch die aus dem Neuen Vertrag ohne ftehte sit, Cssahrdäng Deutschlands nicht erfüllt werden können.
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Heute steht fest, —, lans Europa, ja die ganze Welt aus den Wirkungen des Versailler Dittats in wirtschaftlicher, finanzieller und politischer Hinsicht schwersten Schaden 25 Das ist Ge⸗ meingut der Ueberzeugung des deutschen Volkes und sollte auch Gemeingut der öffentlichen Weltmeinung sein. Nach dieser Ueberzeugung muß gehandelt werden, gehandelt werden auch von der deutschen Reichsregierung.
Nur noch wenige Worte über die Finanzlage der Gemeinden! Sie ist, ohne Uebertreibun gesog⸗ hF, überall eine verzweifelte. Das Anschwellen der uf⸗ wendungen für 2——x führt, wenn die Dinge so weiter gehen, 12— atastrophe. Darin liegt eine eminente Ge⸗ or für das Reich und die Gemeinden. Gewiß teile ich die Auf⸗ assung, daß die Gemeinden verpflichtet sind, ehe sie sich an den Staat oder an das Reich wenden, die Einnahmemöglichkeiten, die ihnen bereits eröffnet sind, voll auszuschöpfen. Wena dies ge⸗ schieht und die Lage der Gemeinden dann doch zur Katastrophe treibt, so werden Reich und Länder eine besondere Hilfsaktion für die Gemeinden nicht versagen können. Ich nehme an, daß auch die Reichsregierung sich dieser Ueberzeugung nicht verschließen wird. Meine veczerehnen Herren! Der Reichsrat hat unter dem unausweichlichen Zwang der gegebenen Verhältnisse rasch “ und die Gesetzesvorlagen zur Verabschiedung gedeihen assen, in der Ueberzeugung, daß nur ein rascher Eingriff zu dem von allen heiß erstrebten Ziel ser. Nun tritt diese Frage der Sanierung an den Reichstag. ird er ebenso rasch und ebenso einmütig seine Arbeit zu erledigen suchen? Mit einigem Be⸗ remden habe ich gelesen, daß der Reichstag zunächst im Zu⸗ ammenhang mit den übrigen Sanierungsmaßnahmen mit dem
eichsetat noch nicht befaßt werden soll. Das macht mich be⸗ denklich. Um so mehr, als die Neugestaltung des Reichsetats do mit das Kernstück der ganzen Sanierungsaktion darstellt. J schließe mit der Hoffnung, daß es gelingen möge, die Sanierung in kürzester Frist grundlegend zu erreichen, damit Reich, Länder und Gemeinden, ja das ganze deutsche Volk in etwas von dem schweren Druck befreit werden, der heute lähmend auf allen lastet.
Reichsfinanzminister Dietrich wies darauf hin, daß die ganze Aktion der Reichsregierung nur zu verstehen sei aus dem Gedanken heraus, daß in — Linie die Wirtschaftskrise bekämpft werden müsse. Wenn diese Wirtschaftskrise und damit die Arbeits⸗ losigkeit, die die ungeheuren Kosten verursache, bekämpft werden solle, dann sei die Voraussetzung, daß die Finanzen des Reiches in Ordnung gebracht werden. Das ist, so fuhr der Minister fort, einigermaßen gelungen, wenn dazu auch erforderlich war, mit rücksichtsloser und fester Hand in alle Etats einzugreisfen. Es darf erwartet werden, daß die Länder und Gemeinden diesem Beispiel folgen. Wenn die Aktion beim Reiche enden würde, dann wäre das Ergebnis nur sehr unvollkommen. Ich wende mich mit aller Entschiedenheit dagegen, daß es bei den Ländern und Gemeinden nicht möglich sei, zu sparen. Beim Reiche hat es zunächst auch so geheißen. Wenn wir in Verfolg dieser Aktion gezwungen waren, die Kürzung der Beamtengehälter vor⸗ zunehmen, so hat uns nur äußerste Not dahin gebracht, und wir glauben sie nur deshalb verantworten zu können, weil wir in einer Periode leben, in der auch die Preise nach unten neigen. Wir haben die Hoffnung, daß diese Entwicklung das wieder aus⸗ wird, was wir im Interesse der Aufrechterhaltung der
rdnung unserer Finanzen den Beamten nehmen mußten. Es ist nützlicher, daß das Reich pünktlich seinen Verpflichtungen nach⸗ kommen kann, als wenn es dahin käme, daß die Beamten ihre Bezüge 3 mehr erhalten können. Die Eingriffe in die Hoheits⸗ rechte der Länder haben wir auf ein esn beschränkt. Ich darf im Einvernehmen mit dem Reichskanzler feststellen, daß wir nicht das Bedürfnis haben, irgendwie in die Länder und Ge⸗ meinden hineinzuregieren. Wir verfolgen im Gegenteil das Ziel, die Länder und Gemeinden so selbständig wie nur möglich zu machen. Dafür wird der endgültige Finanzausgleich zu sorgen haben. Es kann auch keine Rede davon sein, daß wir eine Zensur über Länder und Gemeinden ausüben wollen. In den Be⸗ stimmungen des Ausgabenbegrenzungsgesetzes kann keinesfalls eine Bevormundung der Länder erblickt werden. Die Länder sollen nicht die Genehmigung des Finanzministers einholen, sondern dem Reichsfinanzminister eine Mitteilung machen, wenn ie von den Vorschriften des Gesetzes abweichen. Wenn sie in Verfolg dieser Mitteilung mit der Reichsregierung eine Aus⸗ einandersetzung bekommen, dann ist nicht. der Reichsfinanzminister, auch nicht die Reichsregierung zuständig, sondern dann kommt das Verfahren nach § 5 des Finanzausgleichs. Dann entscheidet der Reichsrat, und das sind wieder die Länder selbst. Man kann nicht sagen, daß gevade diese Vorschrift in die “ der Länder eingreift. Im übrigen habe ich Bayern heute morgen noch einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Wenn dic⸗ Be⸗ stimmung nicht im Gesetz steht, wird der Zweck der Sache, daß ebenso wie das Reich die Länder und Gemeinden sich einem wange zu unterwerfen haben, verwischt. Dies zu vermeiden ist die Aufgabe der Bestimmung; sie hat einen guten Sinn und veift nicht in die Hoheitsrechte ein. Ich möchte es ferner ab⸗ sehnen, daß das Reich versuche, sich auf Kosten der Länder und Gemeinden zu sanieren. on ist keine Rede. Wir haben im nächsten Jahre einen Ausfall von 900 Millionen berechnet, und daran ist das Reich mit 600 Millionen beteiligt, die Länder und Gemeinden verlieren nur 300 Millionen. dazu verlieren sie allerdings auch an eigenen Einnahmen, aber sie sollen ja jetzt nur noch um 50 Millionen gekürzt werden, und dafür haben sie eine Erleichterung dadurch bekommen, daß wir, was ja nicht schön aussteht, schon am 1. Februar die Beamtengehälter kürzen, was ur Folge auch chon am 1. Februar 1954 zu Ende geht. Dana übe ich, Sie können die Gesetze, wie sie vorliegen, als durchaus tragbar ansehen. Es ist ni t möglich, das eine oder andere Gesetz herauszubrechen, denn dann würde das ganze Gebäude über den Haufen geworfen werden. Wenn Bayern meinen sollte, daß es schließlich sich mit einer Ver⸗ besserung des § 2 des Gesetzes über die Ausgabenbegrenzung zu⸗ friedengeben würde, dann wäre ich bereit, nachzugeben.
Bevollmächtigter Dr. Münzel erklärte für die thüringische Regierung, nch iese eine Bestimmung beantragt habe, wonach die Beteiligung der Länder an den Reichseinnahmen nicht ge⸗ eene. werden dürfe. Nun ist es im Haushaltsgesetz zu einem
ompromiß gekommen. In bezug auf die Vordatierung der vüheter sene wird sich die thüringische Regierung der Stimme
at, daß die 88,9 dann auch gla
enthalten, sie meint, daß die Bedenken nicht beseitigt sind, und
muß sich für das Reichshaushaltsgesetz der Stimme enthalten. Gesandter Dr. Boden 8 sch für die braunschweigische Regierung dieser Erklärung an, daß sie sich der Stimme über das Haushaltsgesetz enthalten werde. * Bürgermeister Dr. Scholz⸗Berlin ab im Namen der reußischen Provinzen Berlin, Hannover, Nie vdF Westfalen, Hefiehe Nassau⸗ Rheinprovinz und Schleswig⸗Holstein folgende Er⸗ klärung ab: Bei der Beratung der das Finanzprogramm ausmachen⸗ den Reichsgesetze ist von preußischen Provinzialbevollmächtigten sam Reichsrat immer wieder auf die Notlage der Gemeinden hin⸗ gewiesen worden. “ wurde hierbei berührt, daß durch das Realsteuersenkungsgesetz den Gemeinden die letzte Beweglich⸗ keit in der Einnahmegestaltung genommen wird. Hierfür ist unter allen Umständen ein Ersatz in der Form unerläßlich, daß den Gemeinden schon — 1. April 1931 das Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer gegeben oder wenigstens eine sogenannte ver⸗ edelte Bürgersteuer eingeführt wird. Eine solche Erklärung ist seitens der Reichsregierung nicht abgegeben. Außerdem geben einzelne Gesetze zu stärksten grundsätzlichen Einwendungen Anlaß. Die unter he gen Bevollmächtigten — Reichsrat empfinden die schwersten Bedenken, dem chale ürzungsgesetz, dem Gesetz
ur Einschränkung des Personalaufwands, dem Gesetz über n cen vrüntung in den vong anlen des Reichs, der Länder
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