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p*ℳ. 82
8 r. 280. Reichsbankgirokonto.
Verlin, Montag, den 1. Dezember, abends.
Ernennungen ꝛc.
Frlöschen einer Exequaturerteilung.
Perordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer. Vom 19. November 1930.
prüte Verordnung der Sätze für die Vermahlung von Inlands⸗
anl weizen. Vom 29. November 1930.
Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais. mabekanntmachung, betreffend private 2l nehmungen.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Goldpfandbriefen hdurch die Hessische Landesbank (Staatsbank).
Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 26. No⸗ 1 vember 1930. Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten dhim November 1930.
eutsches Reich.
Der Präsident der Oberpostdirektion Trier, Abberger, d der Präsident der Oberpostdirektion Hannover, Heger, ükn. mit Ablauf des Monats Februar 1931 in den dauernden zuhestand
Das dem Königlich Heeehi zen Wahlvizekonsul in Rostock, gustav Fischer, namens des Reichs unter dem 17 1h2s erteilte Exequatur ist erlschen.
Verordnung
e Umrechnung fremder Währungen bei der
Berechnung der Wechselsteuer. . Vom 19. November 1930.
Auf Grund von § 8 Abs. 2, § 25 des Wechselsteuer⸗
sesetzes vom 12. Juli 1930 wird folgendes bestimmt: 1.
2 Der Umrechnung der in einer anderen als der Reichswährung husgedrückten Wechselsummen sind bei Berechnung der Wechselsteuer aür die nachstehenden Währungen die dabei angegebenen Mittelwerte
zugrunde zu legen: plewvpvten.. Piund 21, Ra ulrgentinien.. 1 Papierpeso (= 0,44 Gold⸗ peso). 8E6161616
1 Belga (= 5 belg. Francs) 0,60 Vre L 1 Milreis ö11ö1ö1öue.“ Britisch⸗Hongkong 1X1p“”“]; Wiitisch⸗Ostindien. II8111“n ritisch⸗Straits⸗Settle⸗
1 Dollar. 2,35
ments. Bulgarien... Lewa. . 0,03 Dollar. 4,20
Fanada .. . Cbile b u“ 0,50 ael (Silber) 1,60 Krone..
bina⸗Shanghai ahna.e 1,125 Danzig Gulden . 0,80 gsttand. Krone.. 1,12 Finnland. Mark . 0,11 Frankreich. 0,16 Griechenland 0,055 Großbritannien 20,40 olland . . 1,70 talien 0,22 apan 2,10 zugoslawien 0,075 Lettland .. 0,80 Litauen.. 0,42 Luxemburg. 0,12 Mexiko Norwegen. Oesterreich. eru olen 8 ortugal „ umänien. chweden. schwein..
Svanten
Lchechof lowakei
Gulden..
„ „ „ „ „(—2nb, 5 „ 90 bob 0 „ 2 690 2—0225299 890 „ 22289ꝰ— 9250— 90æ8 95b2255b90ꝰ 9— 05æ 822 8 —20
Schilling. . peruanisches Pfund Z1ö.“ Sellhoh . 8... “
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von
Versicherungsunter⸗
2.
Andere als die im § 1 S Währungen werden nach dem an der Berliner Börse notierten Kurs für Auszahlungen umgerechnet. Als Kurs gilt der Mittelkurs zwischen dem amtlich festgestellten Brief⸗ und Geldkurs an dem Börsentage, der dem Tage der Fälligkeit der Steuer vorangeht. Ist an diesem Tage ein Kurs nicht notiert, so gilt die unmittelbar vorhergehende Notierung. Bei Währungen, für die amtliche Kurse an der Berliner Börse nicht festgestellt werden, jedoch von der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapier⸗ verkehr Preise ermittelt werden, gelten diese Preise als amtliche Kurse. Währungen, für die weder amtliche Kurse an der Berliner Börse notiert noch Preise von der Berliner Bedingungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr ermittelt werden, werden in Pfund Sterling nach Londoner Notiz umgerechnet. Der so errechnete Pfundbetrag wird nach dem Mittelwert (§ 1) in Reichswährung umgerechnet.
§ 3. Die Verordnung über die Umrechnung fremder Währungen bei der . der Wechselsteuer vom 24. Januar 1930 (Reichs⸗ ministerialbl. S. 32) wird aufgehoben. 8
4. 8 Diese Verordnung tritt am 58 Dezember 1930 in Kraft. Berlin, den 19. November 1930. Der Reichsminister der Finanzen. ““
Dritte Verordnung
die Aenderung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen. Vom 29. November 1930.
Auf Grund des Artikels I § 3 des Gesetzes über die Vermahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1929/24. Juli 1930 (REBl. I S. 129/RGBl. I S. 355) wird hiermit verordnet:
Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die aus⸗ ländischen Weizen vermahlt, hat in den Monaten Dezember 1930 und Januar 1931 von der Weizenmenge, die sie in diesen
Monaten vermahlt, mindestens je 80 vH Inlandsweizen zu vermahlen.
Berlin, den 29. November 1930. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
8 “
Bekanntmach 3 “
Der Verwaltungsrat der Reichsmaisstelle hat auf Grund
des § 7 Nr. 2 und 8 der Verordnung zur Ausführung des
Maisgesetzes vom 31. März 1930 (RGBl. I S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:
Der Verkaufspreis für Mais, der auf Grund laufender
vor dem 1. April 1930 abgeschlossener Geschäfte von diesem Tage ab
aus dem Ausland eingeführt und von der Reichsmaisstelle über⸗ nommen wird, beträgt für die Zeit vom 3. bis 23. Dezember 1930:
a) für eine Tonne Donaumais außer Cinquantin⸗ und Kleinmaisg.. 215 RM (Zweihundertfünfzehn
Reichsmark)
230 RM (Zweihundertdreißig Reichsmark)
o) für eine Tonne Cinq mais . 2145 RM ö1“ (Zweihundertfünfund⸗ “ 8 vierzig Reichsmark)
waggonfrei inländischer infallshafen oder waggonfrei trockene Grenze. Berlin, den 28. November 1930.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der R v1*“ 8 1““ — — v1““ Bekanntmachung. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 28. Oktober 1930 der National Surety Company, New York, die Erlaubnis zum Betriebe der Sprit⸗, Hypotheken⸗, Holz⸗, Kohlen⸗ un kaufgelder⸗Kautionsversicherungen im Deutschen Reiche erteilt. Berlin, den 27. November 1930. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Berliner.
bb) für eine Tonne anderen Mais außer eeeöööööö;];
Güqünnnime— Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 21. Februar 1930 der National Sürety Company in New York die Erlaubnis zum Betriebe der Versicherung von a) Zoll⸗, Steuer⸗, Fracht⸗, Prozeßkautionen, b) Lieferungs⸗ und Leistungskautionen⸗ im Deutschen Reiche erteilt. 8 Berlin, den 27. November 1930. 11“ Ddas Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Berliner.
—
8
4 *& für Baumwolle,
Postscheckkonto: Berlin 41821.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessische Landesbank (Staatsbank) betreffend.
Vom 27. November 1930.
Auf Grund der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 9. März 1926 habe ich am 29. Juli 1930 der Hessischen Landesbank (Staatsbank) zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und zu 7 vH ver⸗ zinslichen Goldpfandbriefen im Nennbetrage von 5000000 Gold⸗ mark, Reihe 13, nebst zugehörigen Finsscheinen, erteilt. 1
Darmstadt, den 27. November 1930.
Der Hessische Finanzminister. Kirnberger. Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 26. November 1930.
Die auf den Stichtag des 26. November berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:
1930 änderung 18. Nov.] 26. Nov. in vH
Inderxgruppen
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 110,8 111,2 ilbbebbböö—“ 107,0 107,1 3. Vieherzeugnise.. 131,3 128,1 Futteentlne 88,7 88,7 Agrarstoffe zusammen. 111,8 111,2 5. II. Kolonialwarden... 107,4 107,1 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. ob1161“ 7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen). A4X“ 10. und Leder.. 11. Chemikalien)) . 12. Künstliche Düngemitte 13. Technische Oele und Fette eeeeebb; 2 15. Papierstoffe und Papier.. 135,3 135,3 e]; 136,6 135,9 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 113,3 112,7 IV. Industrielle Fertigwaren. 8 17. Produktionsmittel.... 135,8 135,6 *“ 151,0 150,5 Industriele Fertigwaren zu⸗ c 144,5 144,1 V. Gesamtinder.. 120,1 119,5
*) Monatsdurchschnitt Oktober. Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor⸗ woche um 0,5 vH gesunken. An dem Rückgang sind die Indexziffern für alle Hauptgruppen beteiligt. Die Erhöhung der Indexziffer für de e Nahrungs⸗
UIrI
136,3 136,3 123,5 123,4 81,1 79,6 88,7 87,1 107,7 106,4 124,3 124,3 80,8 80,2 114,2 114,6 14,1 14,2
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mittel ist vor allem durch E1““ ür Roggenmehl, Kartoffeln und Zucker bedingt. An den Schlachtviehmärkten sind hauptsächlich die Preise r Schweine gestiegen, während die Preise für Kälber zurückgegangen sind. Von den Vieh⸗ Fhenieissen sind Eier, Speck und teilweise auch Milch im Preis gesunken; dagegen lagen die Preise für Schmalz höher als in der Vorwoche. In der Vndeziffer für Futtermittel wurde der Rückgang der Preise für Roggen, Hafer und Trockenschnitzel büa Preiserhöhungen für Kleie, Gerste, Oelkuchen und Sojaschrot ausgeglichen.
Von den Kolonialwaren haben vor allem Kaffee und Kakao im Preis nachgegeben. 8
Der leichte Rückgang der Indexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist durch niedrigere Preise für Schrott (Essen) be⸗ dingt. Von den Nichteisenmetallen sind Kupfer und ink im Preis zurückgegangen. In der Gruppe Textilien lagen die aumwollgarn, Kammzug, Flachs, einengarn, Hansgarn, Jute und Jutegarn niedriger als in der Vorwoche. Die Preise für Großviehhäute und teilweise auch für Kalbfelle sind weiter zurückgegangen. In der Index⸗ iffer für künstliche Düngemittel wirkte sich die durch die Neuregelung des Frachtenausgleichs bedingte Ermäßigung der Kalipreise aus. Von den technischen Oelen und Fetten ist Leinöl im Preis gestiegen. Der 9 der Indexziffer für Baustoffe ist durch Preisrückgänge für Mauersteine, guß⸗ eiserne Röhren, FE und Zinkblech bedingt. 8
Die Preise für industrielle Fertigwaren haben ihre Ab⸗ wärtsbewegung fortgesetzt.
Berlin, den 29. November 1930.
Statistisches Reichsamt. F. V.: Dr. Platzer.