1930 / 285 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Zentralhandelsregisterbeilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 6. Dezember

Heutiger

Münchener Lokalb. 7 Reptun Dampfschif10 Niederbarn. Eisb. Niederlaus. Eisb. Norddeutsch. Lloyd Nordh.⸗Werniger..

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do. Hyp.⸗ u. Wechselb. 10] 10 Pennsylvanta ... Meckl.⸗Strel. Hyp.⸗Bk. 10 10 1 St. = 50 Dolla Meininger Hyp.⸗Bk., 10 r Eb. Pr. A Mitteld. Bodenkredbk.] 14 int.⸗Stadth. L. A Niederlaufitzer Bank. 9 1 8 do. Lit. 8 Norddeutsche Grund⸗ Rostocker Straßenb

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Preuß.Centr. Bodkrd. 8; u. Pfandbrief⸗Bank. 4. Versicherungen 3 gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages RM p. Stück. 8 emschließlich des Portos abgegeben.

j. Dtsch. Centr. Bodkr.] 12 Reichs bank 12 12 Geschäftsjahr: 1. Januar, seboch 1 n. gia: 1. Oktobér. 1““

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Wagner u. Co. Mf. Wanderer⸗Werke.. Warstein. u. Hrzgl.

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Wicking Portl.⸗C. J Wickrath Leder...

Inhaltsübersicht.

—.— üterrechtsregister,

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1 Stck. = 250 Rbl. —,— 0 Südd. Bodeneredütbk. 10] 10 14325 G Ungar. Allg. Creditb. RM p. St. zu 50 Pengö, 5,5 5,5 P —,— Vereinsbk. Hamburg. 10 10 99,5 G 2 do. (25 % Einz.) Westdtsch. Bodenkred.] 10] 10 [139,56 G Colonita, Feuer⸗ u. Unf.⸗B. Köln Wiener Bankverein N1,50 1 100 ℳ-Stücke N RM p. St. zu 20 Schill. Sch. Sch.] 9,75 G Dresdner Allgem. Transport N

(50 % Einz.) —,— 3. Verkehr. do. do.

(25 % Einz. —,— Aachener Kleinb. N] 6 % 6 4 1.1 —,— B

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105. Haftung des Erwerbers eines Teils eines ernehmens für die Umsatzsteuer. Der Beschwerdeführer um 1. Oktober 1928 von seiner Schwiegermutter, die in den hren 1925 1927 Umsätze mit Manufakturwaren und Ib n bewirkt hatte, mit einem Teile der Umsatzsteuer aber rück⸗ sdig geblieben war, den Handel mit Manufakturwaren er⸗ bben; gleichzeitig ist der von der Schwiegermutter betriebene del mit Schuhwaren auf einen anderen der Schwiegersöhne Veräußerin übergegangen. Der Beschwerdeführer, der gleich em Schwager semäß § 96 der Haer chsee gemage wegen

er darüber als Verkehrsgut verfügen kann. Daher gilt, un⸗] geht hervor, daß das Gesetz an einen Erwerb der Geschäftsantei

beschadet der bürgerlich⸗rechtlichen Gestaltung, die Bestellung der denkt. Legt 22 es velsch aus, so könnte —— Restkaufgeldhypothek als Vereinnahmung des Entgelts; siehe kommen, nur eine Uebertragung im Sinne des Bürgerlichen 2 Reichssteuerblatt 1921 S. 117; Entsch. des RFHofs Bd. 7 S. 67 sebbuchs §§ 929, 398, 413 für ausreichend zu halten, während und Popitz, 3. Auflage des Umsatzsteuergesetzes, S. 770 unten so⸗ onstige Erwerbsarten, wie Gesamtrechtsnachfolge, nicht gälten. wie Juristische Wochenschrift 1922 S. 941 Fußnote. Das Finanz⸗ Das kann indessen dahingestellt bleiben. Auch der Sinn und die gericht will erst die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift sprechen nicht gegen die als Zeitpunkt der Vereinnahmung ansehen. Nun liegt aber hier vertretene Auslegung. § 3 des Grunderwerbsteuergesetzes bürgerlich⸗rechtlich eine —,2 der Beteiligten an die Einigung und besonders der Satz 2 des § 3 ist im wesentlichen dazu bestimmt über die Hypothekenbestellung bereits vor der Eintragung vor, Steuerumgehungen unschädlich zu machen. Das hat zwar nicht, wenn die erforderlichen Erklärungen gerichtlich oder notariell be⸗ wie die Beschwerdeführer zu glauben scheinen, den Sinn, daß die urkundet sind (8 873 Abs. 2 des Burgerlichen Gesetzbuchs) Warum Steuerpflicht nicht eintritt, wenn nachweislich keine Umgehungs⸗ bei Zugrundelegung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise diesen absicht bestanden hat. Vielmehr trifft § 3 auch solche Fälle. Tatsachen nicht auch diese Bedeutung zuerkannt werden soll, ist, Wohl aber kann bei der Auslegung zweifelhafter Stellen der 2 gar nicht 121 Denn mit der Bindung der Beteiligten an Zweck des Gesetzes den Ausschlag geben, und bei Fällen der vor⸗ rer erworben habe, seien schon vor der Veräußerung getrennt, die Einigung hat der Verkäufer jedenfalls auch wirtschaftlich eine liegenden Art kann von Steuerumgehung keine Rede sein lich von je einem der beiden Schwiegersöhne, verwaltet Bereicherung um das was ihm als Gegenleistung zukommt, er⸗ Ferner besagt schon der Name „Grund erwerbsteuergesetz“ und den and räumlich getrennt geführt worden, und zwar in zwei , Im Streitfall ist nun aber eine solche Einigung unter der grundlegende § 1, daß nur ein Uebergang“ oder ein „Er⸗ eneinander liegenden Häusern. Es habe allerdings keine ge⸗ Beteiligten bereits im Steuerabschnitt 1924/25 erfolgt dadurch, werb“ den Anlaß zur Besteuerung geben soll. Schließen zwei nte Buchführung bestanden, und es sei auch das gesamte Be⸗ daß Verkäufer des Grundstücks und der Erwerber am 11. De⸗ Gesellschafter miteinander die Ehe, so hat das weder einen bsvermögen der Veräußerin einheitlich bewertet worden als —, 1924 vor dem Notar erklärt haben, es werde zugunsten „Uebergang“ noch auch einen „Erwerb“ der Geschäftsanteile zur beitliches Unternehmen; aber es sei ebensogut eine getrennte s Verkäufers in Höhe von 50 000 RM eine Restkaufgeldhypothe! Folge. Die Gesellschafter besaßen schon vorher die Geschäfts⸗ hführung bei der Veräußerin möglich gewesen, und es hätte bestellt, deren Eintragung in das Grundbuch „hiermit allseits anteile und behalten sie auch nach der Eheschließung. Nur wenn Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eine getrennte Be⸗ willigt und beantragt wird“. Mit diesem Zeitpunkt, dem 11. De⸗ die Geschäftsanteile durch die Eheschließung in das Gesamtgut

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Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar.

(Ausnahme: Bank für Brau⸗Industrie 1. April, Bank Elektr. Werte 1. Jult.)

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Credit⸗Anstalt 10] 8 Azow⸗Don⸗Comm. N Badische Bank N 10 11 Banca Gen. Romana Gebr. Anger Bank Elektr. Werte „Union“ Bauges... (fr. Berl. Elektr.⸗W.) Union, F. chem. Pr. 8 ELD6I11 Union Werkz. Diehl . do. do. Vz.⸗A. kd. 104 Bank für Brau⸗Ind. N Bank von Danzig... Bankv. f. Schl.⸗Holst. Veithwerke 0 8 5 G Barmer Bank⸗Verein Ver. Bautzn. Papierf 9 1 do. Creditbank do. Berl. Mörtelw. 9 ,— B Bayer. Hyp. u. Wechflb. Vereinsbank..

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ständiger und laufender Umsatzsteuer haftbar gemacht wurde, zt geltend, er habe nicht ein Unternehmen im ganzen er⸗ tben, sondern nur gewissermaßen die Fener Can oder

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iale eines Unternehmens. In der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, die beiden Betriebe, deren einen der Beschwerde⸗

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uhwarenhandels) stattfinden müssen; entsprechend dem fang der beiden Betriebe sei eine Heranziehung des Beschwerde⸗ rs zur Haftung für *% der rückständigen Umsatzsteuer gerecht⸗ igt. Diese Begründung kann die Entscheidung nicht tragen. konnte bei der Frage, ob Beschwerdeführer ein Unternehmen ganzen erworben hat, lediglich von den tatsächlichen Verhält⸗ en ausgegangen werden, nicht von der Möglichkeit einer eren Geschäftsgebarung. Schon deshalb war das Urteil des anzgerichts Bei der Würdigung der tatsächlichen chältnisse wird davon auszugehen sein, daß allerdings die Haf⸗ aus § 96 der Reichsabgabenordnung nicht dadurch ausge⸗ ossen wird, daß nur ein Teil eines Unternehmens von einem tien im ganzen erworben wird; dabei wird aber vorausgesetzt, dieser Teil für sich ein selbständiges Unternehmen bildete und solches schon in der Hand der Veräußerin geführt worden ist. n handelt es sich um die Abzweigung eines für sich be⸗ enden, lebensfähigen Organismus, der als solcher schon vor Veräußerung beim Veräußerer vorhanden war und den enstand des Veräußerungsgeschäfts bildete. Das ist der Fall

zember 1924, war hiernach auch der Betrag von 50 000 RM ver⸗ einnahmt, und er mußte als vereinnahmtes Entgelt bereits bei der Umsatzsteuerforderung 1924/25 behandelt werden. Aus diesen Gründen rechtfertigt sich die Entscheidung des Senats, wonach die Berufung des Steuerpflichtigen als unbegründet zurückzu⸗ weisen war. (Urteil vom 24. Oktober 1930 V A 178/30.)

107. Beseitigung der Nämlichkeit der Ware beim Ab⸗ füllen eingeführter Weine vom Faß auf Flaschen. Streitig. ist für die Umsatzsteuerpflicht 1925, 1926, 1927 allein, ob die von der steuerpflichtigen eee in Fässern eingeführten Südweine dadurch ihre Nämlichkeit verlieren, daß sie vor dem ersten Inlandsumsatz auf Flaschen gefüllt werden. Das Finanz⸗ Pericht hat die Nämlichkeit bejaht; die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Das geinanmergs stellt auf Grund von Gutachten Sachverständiger fest, daß die Weine zwar in Flaschen teurer sind als im Faß, d2 der Unterschied aber allein auf den Kosten der Abfüllung und Verpackung beruhe. Eine be⸗ sondere Technik sei beim Abfüllen nicht erforderlich. Der Wein gewinne durch das Abfüllen weder an Wert noch an Haltbarkeit.

einer Gütergemeinschaft fallen, geht eine Eigentumsveränderung vor sich. Diese Eigentumsveränderung bedeutet aber nur eine Verschiebung des Anteilsverhältnisses und keine „Vereinigung“ der Geschäftsanteile in der Person der nunmehrigen Ehegatten. Eine solche Vereinigung in der Person der beiden Gesellschafter hat schon vorher bestanden, wenn auch das Maß der Berechti⸗ gungen ein anderes war. Eine Aenderung in der Beteiligung der beiden Eheleute ist aber nach § 8 Satz 2 keinesfalls steuer⸗ pflichtig. Ueberdies würde, wenn die Beschwerdeführer unter sich Gütergemeinschaft vereinbart und die Geschäftsanteile in das Gesamtgut eingebracht hätten, schon nach der besonderen Vor⸗ schrift des § 8 Nr. 2 Steuerfreiheit begründet sein. Es ist nicht denkbar, daß das Gesetz in einem solchen Falle keine Steuer er⸗ hoben wissen will, während etwas anderes gelten soll, wenn die Eheleute außerhalb der Gütergemeinschaft die Geschäftsanteile in die Ehe einbringen. Hiernach bedarf es keiner Prüfung, in welchem ehelichen Güterrecht die Beschwerdeführer leben. Viel⸗ mehr waren sie ohne weiteres unter Aufhebung der Vorent⸗ scheidung von der Steuer freizustellen. Gehen später alle Ge⸗ schäftsanteile auf einen der Ehegatten über, so tritt keine Steuer⸗

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B. bei Veräußerung und Erwerb einer Zweigniederlassung; se die Ausführungen bei Staub, Kommentar zum Handels⸗ tzbuch, 12. und 13. Auflage, S. 191, Bem. unter 11 zu § 25

freiheit ein, wie das sonst geschieht, wenn sich vorher die Geschäfts⸗ anteile in der Hand der Eheleute vereinigt hatten. Ebenso be⸗ steht kein Anspruch auf Steuerbefreiung, wenn die Eheleute päter das Grundstück selbst erwerben. (Ürteil vom 12. Novem⸗ ber 1930 II A 607/30.)

109. Der Einheitswertbescheid richtet sich nur gegen darin bezeichneten Eigentümer. Die Rechtsmittel⸗ entscheidung kann nicht aundere Personen als Eigentümer feststellen. Es ist unzutreffend, wenn die Rechtsbeschwerde an⸗ nimmt, nach rechtskräftiger Veranlagung der übrigen Beteiligten

art des Weines nicht verändert und daß ein neues Verkehrsgut t . Leiih Es borchl⸗ sich vie mehr anf 12 2 8. 11 Handels b 8 ichs 4 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen unschädliches Umpacken.

9 hat zwar eine Reihe von Indizien für die Auf⸗

origer umens der Fall sein, der sich nicht gerade als Zweignieder⸗ vis Fgo;; ; 1 m vehee ung kennzeichnet. Aber immer ist Voraussetzung, daß der im ebung der Nämlichkeit verneint, hat es aber unterlassen, die allein

2 31 à 31,228 G 5 * . 32 ½z8, 88 tzen veräußerte und erworbene Teil des Unternehmens schon der Hand des Veräußerers einen selbständigen Geschäftszweig

Aus diesen Tatsachen schließt das a deßeee daß die Wesens⸗

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Heutiger 18 8 Heutiger Basalt . 224 à 24b G 8 8 ABergmann Elektr. à 126 à 126 G 1“ Jul. Berger Tiefb. 220,8 à 222 à 221 b 227 % à 225,5 B Berl. Maschinenb. 31 G Berl.⸗Karlsr. Ind. 46,5 à 46 à 46,25 G 46,5 à 46,75 G Bluderus Eisenwk. —,— 5 Brown, Bover 8c 68b 0 LT1mu“ 8 Chmriottenb Masf 81,5 à 82 G 83,5 à 83 G 2— 3— Byk⸗Guldenwerke —— b“ Compan. Hispano b et hat; es genügt nicht, daß der abgetrennte Teil erst in der Chem. von Heyden 485,5 à 45,25 G 17 5 45,75 à 46,25 b Amer. de Electrie —,— à 291 b G à 291,5 à 291 G d des ng. bnh selbständi gecüft st rhoben Dtsch.⸗Atl. Telegr. à 96,25 8 96,75 G Contin. Gummi. 119,25 à 119,75 b à 123 à 124 à 121,5 b Z. 8 3 re 3 g sch 8

rde; so auch das Reichsgericht bei Auslegung des genannten

Deutsche Kabelwk. 54 à 84,25 b Daimler⸗Benz... 25 ½ b 7258,55 8 2½. o do. Teleph.u. Kab. 76,3 b Dt. Cont. G. Dess. 110,5 à 111 à 1105b 114à 113,5 à 114,73 à 113,75 6 55 des Handelsgesetzbuchs im Urteil vom 28. September 1906, sch. des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 64 S. 129. Wie in

Deutsche Ton⸗ u. Deutsche Erdöl . 64,5 à 64 àb 64 91 65,5 à 64,5 G à 65,75 à 65 G er Richtung die tatsächlichen Verhältnisse im venwngg an lagen,

Steinzeugwerke —,— Dtsch. Linol. Werke 107,25 à 108 à 107,5 à 108 à108,25 G 112,25 à 109,75 à 111,5 à 109 b Deutscher Eisenh. 40,28 à 39,5 G Dynamit A. Nobel 62 8 62,75 8 63 à 62,75 à 62,75 6 64 à 63,5 6

t nicht fest; die Sache ist daher zur Ergänzung des Sach⸗

halts und neuerlichen Würdigung an die Borbehörde zurück⸗

maßgebende Frage aufzuwerfen und zu beantworten, zu welchem den positiven Zwecke die Steuerpflichtige die Weine auf Flaschen füllt. Die Vorentscheidung war daher S Verletzung von § 4 der Reichsabgabenordnung aufzuheben. Entscheidend ist die Verkehrs⸗ auffassung, wie der Senat in den ähnlich liegenden Fällen der Ur⸗ im ordentlichen Berufungsverfahren soll heißen im Ver⸗ teile vom 15. November 1929 V A 982/29, Reichssteuerblatt S. 634, mögensfestste ungs⸗ und ermöc gensteuerverfahren über ihr den und vom 28. September 1928 V A 392/28, Entsch. des RFHofs uständigen Veranlagungsstellen bekanntgewordenes Vermögen Bd. 24 S. 136, die zu § 7 des Umsatzsteuergesetzes ergangen sind, se die Frage, wer Eigentümer der wirtschaftlichen Einheit des dargelegt hat. Danach zerstört ein Umpacken die Nämlichkeit der Ritterguts Hohenwalde sei, „keine Frage mehr“. Diese Auf⸗ Ware, wenn es zuͤgleich zu dem Zwecke geschieht, um sie für den fassung übersieht, daß das Gesetz den Vorrang unter allen Um⸗ Weiterverkauf im Kleinhandel besonders herzurichten. Das ist ständen dem Einheitsbewertungsverfahren gewahrt wissen wollte. hier der Fall. Denn dem Käufer von Flaschenwein liegt nicht nur Die Rechtskraft des Einheitswertbescheids vom 3. November 1926 daran, das Getränk zum Genuß zu erwerben; er wünscht vielmehr/ —— durch den als Eigentümerin die Freifrau Marie von Hollen zugleich, es in einer gefälligen und ansehnlichen Form zu festgestell war ist nicht eingetreten, solange der gegen Füssen empfangen, um durch die Art der Darbietung die Annehmlichkeit BEinheitswertbescheid erhobene Einspruch des Finanzamts schwebte. des Genusses zu erhöhen sowie auch die Aufbewahrung im Haus⸗ Der Grundwertausschuß war daher in der Lage, über diesen Ein⸗ It zu erbai tern. hür ihs 88 2 aeseen spruch auch noch eingetretener rers 1 5 G are als offener Wein. Die Voraussetzungen von 8 r. 1 feststellungs⸗ und Vermögensteuerbescheide der beteiligten Eigen⸗ ese ange ehhn weeee des Gesetzes, das die Nämlichkeit der eingeführten und der im 52— Gernaß 88 28 Abs. 3, 77 Abf 2 in Ver⸗ iftszweigs (des Manufakt I * vels g- . ieses Ge⸗ Inland umgesetzten Ware erfordert, sind demnach nicht gegeben bindung mit § 70 Abs. 2 des Reichsbewertungsgesetzes sind im 1.“” Deerr Siemenz⸗ Rud. Karstadt ls von den anderen G . 818) Fßh at Führung gl. Popitz, Umsatzsteuergesetz 1926 S. 719 usw.). Ebensowenig BFalle einer Aenderung des Einheitswertbescheids 8e Vermögens⸗ Thucertwerte. Klöckner⸗Werke . 69,5 69, 8 71,§ à 71,78 8 70,28 b abgeschlossenan n nr ee eee in ann die Steuerpflichtige eine Befreiung nach § 108 Abs. 2 der feststellungs⸗ und Vermögensteuerbescheide von Amts wegen zu be⸗ Rumän. vereinh Rte. 08 8,1 à 8,15 G B Rhein.⸗Westfäl. Köln⸗Reuess Baw. 60,8, 80788 00,5b6077 à 8078 8 61 Üeeee““ hen ee 8 eeh. . 3 85 . 18 nml Reichsabgabenordnung, § 11 Abs. 1 der Durchführungsbestim⸗ richtigen. Eine Begründung oder einen bestimmten Antrag hat

do. 1518 128 8 1286 128⅛à 1278 à 12 sSrengstosfü... Teannesm.ü-Fobe 897 37523 à 70 à 703 I 71 72,25 à 70 2. KX- a nicht hin, g. al mungen beanspruchen. Denn die Bearbeitung geht, wie dargelegt, das Finanzamt seinem Einspruch nicht beigefügt. Aber selbst z9euvmin Anr 19028 II E Maschenb Untern, 22,28 à 3228 G 32,98 à 32,728 G chen. (Urte l' b. ständigen Geschäftsführung als erfüllt an⸗ über die Zwecke der Umpackung v hinaus, als sie eine den wenn das Finanzamt als Ziel seines Einspruchs die Erhöhung gs 18 4 83,255 84 à 84,0 om 17. Oktober 1930, V A 765/30.) Bedürfnissen des Käufers von Flaschenwein entsprechende neue des Einheitswerts bezeichnet hätte, wäre es durch keine gesetzliche Miag,Mühlenbau —.— 1106. Umsatzsteuerpflicht des in der Bestellung einer Ware schafft. Von Amts wegen war schließlich noch zu prüfen, Vorschrift gehindert gewesen, im Laufe des Verfahrens seinen

stkaufgeldhyppothek bei Grundstücksumfätzen zu er⸗ ob Nr. 45 des Erlasses vom 25. Juni 1926 einschlägt; die Standpunkt zu ändern, und die anderweite Feststellung des Eigen⸗

Voraussetzungen dieser Vorschrift sind indessen beim Abziehen des tumsanteils zu beantragen. Mit Recht bemängelt die Rechts⸗

Bagbdad Ger. 1 288 8 38 1.3 08 Schles. Bg5. u.Zink Metallgesellschaft o. Ser. 2 —,— 3 3,05 b Hugo Schneider. Mitteld. Stahlwke. —,— „Montecatini... 42,25 à 42,25 G K. kend 8 2 b. undst. 8 . à 83,5 à 54 à 8 88à 88 ben Entgelts. Der steuerpflichtige Gutsbesitzer hat einen 5 k 8 l seines verpachteien Grundbesitzes verkauft. Er will dieses Faßweins auf Flaschen nicht gegeben (vgl. Popitz, Umsatzstener⸗ beschwerde aber, daß die Rechtsmittelbehörden Personen, gegen die echts⸗ ein Einheitswertbescheid überhaupt nicht ergangen ist, in das Ver⸗

ö 8 Stolberger Zinkh. Nordd. Wollkämm oedechle cgaßn 2 8 8 kgelt umsatzsteuerfrei behandelt haben. Das Finanzamt hat in geses 1926 S. 459, 464; Ergänzungsband S. 86). Auf die 3 d schwerde des Finanzamts war daher die Vorentscheidung auf⸗ fahren bineingrzgen und in ihrer Entscheidung als Miteigen⸗

Fortlaufende Notierungen.

Heutiger Voriger

utsche Anl. Auslos.⸗Sch. 8 einschl. Ablösungssch. Deutsche Anl⸗Ablösungssch. ohne Auslosungsschein.

51,6 à 51⁄b 5,9 G à6à68

51,75 à 51,5 à 51,5 838 b 53,75 à 76 b BI“

6 à 6B

. 2 ((Eisenb.⸗Verkehr.. . —.,— Elektrizit.⸗Liefer. —,— à 13 à 113 G 8 8 Elek.⸗W. Schlesten 3 8 —,— Elektr. Licht u. Kr. 120,5 à 120,5 G 8 3 121,28 à 122,28 à 121 à 121 G Fahlberg, Listu. Co 8 v“ F. G. Farbenind. 132,25 à 132,755132,54133 1132,758] 135,8 à 134,75 à 1358 ½ à 1348๠34 8 Hackethal Draht.. 66 b G à 66,25b Feldmühle Papier 111 à 112,5 G [133 à 132 5 2h 113 à 114 à 114386 F. H. Hammersen 3 à 95b Felt. uGuilleaume 92 à 2 3 93,5 à 94,5 à 93,78 6G6 Harb. Gum. Phön. 50 à 50,7 . 51 b Gelsenk. Bergwerk 86 ⅛⅞ à 86,25 à 86 88 à 67,5 à 88,25 à 6 b HirschKupfer u. M. 125 G 8 1 124 G Ges. f ektr.Untern. G 1“ Hohenlohe⸗Werke b —,— Ludw. Loeweu. C. 111,78 à 113 à 112 G 8 114,75 à114,25416,5514,75à114,759 Gebr. Junghans. 8 3 Th. Goldschmidt. 43,25 b 3 (— à 43,5b 8

104 à 106,28 G 1106 à 108,5 à 106,5 à 106,25b

Gebr. Körting... e .“ 8 amburger Elektr 8 5 à 105 9 . 8 8 81 ¼ à 81,5 à 81 à 81 %⅜ G 84 à 84 à 82,25 b

Lahmeyer u. Co.. 129 % à 129 G arpener Bergbau ’1 2 Laurahütte 37 à 37( 3 37,5 à 37,75 à 37,75 G Hoesch Eis.u. Stahl 72,75 à 73 G 73à 73,78 à 74,78 à 73,75 0 à 33,5 à 35 b G 72 à 72 G à 74,5 à 74 à 74 G ““

1. 26,4 8 8 Leopoldgrube... à 34 à 34,25 G PhilippHolzmann 1 aente Maschfabr Vuään Hotelbetriebs⸗Ges 104 8 104 G 1078 197G 8 konv. Jan./Juli I 8 1 R. Wolf Ilse, Bergbau. 169 à 23211 8 12n à 1703 do. konv. Mai /Rov. —,— 11“—“ Hehwetenscerst 303 à 88à 81Tekhe 858¼ 18885 885 5 90,5

9 Bosnische Eisenb. 14. 19 8 195b do. vest. 14 —,— 19 b Mexikan. Anleihe 1899 —,— —,— do. do. 1899 abg. 14,3 à 14 à 14 B do. do. 1904 —,— do. do. 1904 abg. ½ % Oesterr. Staatsschatz 14 mit neuen Bogen der Caisse⸗Commune 8 % Lest. amort. Eb.⸗Anl. 8 Oesterr. Goldrente mit naeuen Bogen der Caisse⸗

iten 243 Reichsabgabenordnung). Sofern es sich bei den erlichen Ermittlungen als zutreffend herausstellt, daß der vom chwerdeführer übernommene Handel mit Manufakturwaren den Jahren 1925 1927 nur als unselbständige Abteilung eines ernehmens von der Schwiegermutter des Beschwerdeführers lihrt worden ist, könnte eine Haftung des Beschwerdeführers ht aufrechterhalten werden. Die Haftung des Beschwerde⸗

à 99 b 99 à 100 G

95 à 95 G 8 42,78 8 42,78 G

68,5 5 69,25 à 69 à 69 G 70,5 à 70,25 à 71,25 à 69,5 b 44,28 à 44,5 à 44,5 0 PL“ .“ à 140 à 139,5 B

11,9 à 12 à 12 à 12 à 12 G 5,35 G 108 à 9,75 B —.—

67,à 8] b. 107,75 à 107,75 G 71,28 à 70,78 à 11, 28 à 70 ⁄81 227 à 227,8 à 227 à 229 à 167,75 à 166,8 à 168,56b —,— [226 8 6 à G

7 1

64 à 64,75 à 64,5 G 5b 64,75 b 183 à 182,5 à 154 4 154 1 108,3 à 103 8 108,5b

33,5 à 33% à 33[b

Canada⸗Pacific Abl.⸗Sch. o. Div.⸗Bezugsschein... umulatoren⸗Fabrik.. schaffenb. Zellst. u. Papler

17,78 à 189 118 à 115,5gG 73,78 à 72,25b

Anleihe 19095 —,— 8* Thörl's Ver. Helf. , 4 do. do. 190s8 3,1b 1 b C. J. Vogel, Dr. u. K 8 59,25 à 59 b 4 % do. Zoll⸗Obligationen 2,95 G à 36 Wicking Portland 1 —,— Nordsee, Deutsche Türkische 400 Fr.⸗Lose... Zellstoff⸗Verein. 57,75 à 57B —,— 4 ½ Ung. Staatsrente 1913 Schantg. Hand à4G —,— 92 à 91,5b Verkauf ei 28. TIIöII“ 4 2 8 mit neuen Bogen der Oberschl. Kolswke., u. Verkauf ein umsatzsteuerpflichtiges Hilfsgeschäft erblickt. Die 8 2 a v“ zin⸗ EEEE —— at Umsatzsteuerpflicht verneint, einmal, weil die 1“] 82 zurückzuweisen tümer feteselt aben. Der Einheitswertbescheid hat nach der 1127525 Auf Zeit gehandelte Weripapiere per Ultimo Dezember. Ffsne⸗ EETEbT“ b 2 ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Entsch. des Reichs⸗ .aeeteaterczes 23 e2hg,, 8828 ½27598, 2n8215anac Steuerabschnitt 1822 bb 108. Keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß 3 finanzhofs Bd. 22 S. 181, Bd. 25 S. 305, vgl. auch Bd. 23 85 Prämten⸗Erklärung, Festsetzung der Lia.⸗Kurse u. letzte Nottz p. Ultimo Dezember: 29.12. —Polyphonwerte . 150,8 181,8 5181 à 181 185 8788 ½ 1885 513e aalht hat Rech —2 924,25 vereinnahmt worden sei. Das Finanz⸗ Zatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes bei Verheiratung S. 276) auch die Frage zu entscheiden, wer Eigentümer einer ³9 Ung. Staattrente 1912 Alg. Dt. Cred g;p* e ergeetsehe . bs hrehebenants WE““ 182,28 6168 28516878 Gà18ePrezfagt L“ Iür egenr schtig t. der einzigen beiden Mitglieder einer G. m. b. H. Streitig wirtschaftlichen Einheit ist; dementsprechend muß die Person des 1 5 . . 2 5 1 c 85 Bt fsvs; —,— ügt 2 i ve 2 * 2 8 g 8 8 88 2₰ 8 2 8 87 8 E11““ van Beruiazuf 1128,1188 3 dngs 8 hein.twern. 138818 2235 088 18aseranve v des oüftcderfftchcsaen. Hhüesctann aus, will aon ist, ob Steuerpflicht nach 8 3 Satz 2 erme 11““ ae⸗ 4 ⅛½ Ungar. Kronenvente⸗ vr re eere gn hee 128186 Rhein⸗Westf. Elet] 138,78 à 140 5 140 w. r hier nicht gelten lasf il die verkauften Grunbstücke ver⸗ eintritt, wenn die beiden einzigen Mitglieder einer G. m. b. H. d festgeleg n. N G 8 8. 9.Hyp. u. Wechs. 123 8 122,25 G 123 à 123 A.Riebeck Montan —,— —,— gelt assen, weil die verkauften Grundstücke ver 4 - ich das Verfahren, und nur in der Beschränkung auf diese Person 9 —2 1, 1 b 1 do. Vereinsbank 131 à 1816 131 à 181 6 Rütgerswerte . 46 5b 47à ,28 G htet waren. Die Tatsache der Verpachtung der Grundstücke sich miteinander verheiraten. as Finanzgericht hat diese Frage si b e tder schchismitleiverfahren üͤber; T—* 8 Berl. Hand.⸗Ges. 125,25 à 125 6 126,75 à 127 à 126,75 G Salzdetfurth Kali] 232,5 à 233 b 232,5 b 224,5 à 232,5 à) 247 à 241,5 8 242,8 524152445241 och bewirkt auf kein II. d dies m Eigenleben des ebenso wie die Steuerstelle bejaht mit der Begründung, es komme 1 1 B 2 1 - . 2 Comm.-u. Priv.⸗B 112,5 à 112286 rnea ns 8b ((Schles. Elettri. u. (233 à 235,3 à 233,86b 2eeb2b82 kuerpflichtigen und en Fa h diese zur llch .ndes nicht darauf an, wann die beiden Gesellschafter ihre Anteile er⸗ daher ist die Rechtsmittelbehörde gesetzlich nicht in der Lage, das E 183,25 à 183 ½ 183,75 154,5 à 186,5 à 184,5 à 154,75 b Gaz Lit. B. 110,28 à 111 à 1116 113,78 à 114 à 12 à 1126 ören Schon --Ee —— 8 sondern wann die Geschäftsanteile mehrerer Teil⸗ Berfohren auf andere Personen fuszudehnen oder ger andere entsche u. 8 Schles. Portl⸗Zem —,— —— . ar die angefochtene dung auf⸗ Su*i⸗ 8 7 zosor ff 2 1 süj festz ies wäre ebensoweni Disconto⸗Ges. 110 à 110,25à 11065 111,5 112,8 à 12,2 52b Saueecter 141 à 139 140 G 1148à148 à 142,58 8 eben. Auch den weiteren Ausfühkungen der Vorinstanz, die haber „zusammengeflossen“ sind. Von dieser Auffassung aus s onen E“ Ie Feoan⸗ 3 . Dresdner Bank. 110,5 à 111 à 110,78 b 112,5 à 113 à 112,75 b Schuckert u. Co.. 122,28 4 124 8 123,5 à 123,5 B 125 ½ G à 125 à 127,8 à 124,75 5 uf die Behandlung der 50 000 RM al icht v —*— ben sich allerdings die Geschäftsanteile mit der Verheiratung zulässig, wie s Finanzgerich e mog geg A.⸗G.f. Verkehrsw. 688 à 57 ¼ 5 58,28 à 88,25 6 58,8 à 59 à 58 à 56,75 G 1 Schulth.⸗Patzenh. 173,25 à 174 G 177 à 176,78 à 177,785 à 174b Atgelt bezi ng der M als ni erei ie der beiden Beschwerdeführer in der Hand des als Einheit ge⸗ Pflichtigen festsetzen könnte, dem das Finanzamt keinen Steuer⸗ seeeeen⸗ 8v bee EEEEEEE sändigiüne ke vrigetstichasn Ehep —— vereinigt. So⸗kann aber die Vorschrift nicht bescheid erteilt hat. Die Einheitswertfeststellung ist aber im 11Sn-,nh,5 1 NSohgacniat 8s. ““ . echtsprechung des Reichsfinanzhofs, daß umsatz⸗ ielmehr i ssetzung für i de nichts anderes als ein allerdings in einem besonderen S 9 Svenste Tändsticks 1 erre ie Einrä 8en ½ 6 rden. Vielmehr ist Voraussetzung für ihre Anwen⸗ Grunde nichts anderes als ei rdings i 1075b 8 8 107 B Hamb.⸗Amer Pak. 70,78 à 70,5 à 70,78 70,3b Bechmer Haansn 284 à 286 à 286 G 1111“ 1 —2 die cinräumntig einer Hypothek für einen Teil des —— Z1“ liegt. Aller⸗ Gesetz geregelter Teil der Vermögensteuerveranlagung und F e e, 8 Thür⸗Gas Leipzig 143 8 14588 148b 141,8à1435 141,5b nepreises im Regelfall als Vereinnahmung gilt und daß um⸗ dung, daß der Veranig lant: „Werden alle Anteile. ver⸗ nicht etwa ein von der Person des Eigentümers unabhängiges od eaeans 1e. en à 127 à 1276 Ee ö“ L die Bereinnahmung schon dann eingetreten ist, dins.n n.8 ve. 8s dieser Ausles 22 8 Es heißt aber Verfahren. Die Entscheidungen des Rechtsmittelverfahrens⸗ die u7. . .. hen Veräußer ürt Auffass f gung. 60 en. 1 19 . Ksvvee. 2 8 Fren eanhwerze. 687858 68,288,66 8 888 9 82 wirtschaftlicher Auffassung —2 niche unbeden eschäftsanteile gegen diesen Grundsatz verstoßen haben, waren auf⸗ g.Kunstzijdeun. à à 6 65 à 68 105,754106à195,75b9] Westeregeln Alkali 186,78 186,8 à A. beiter: den 2.- ween . 8 2 S r 198 1. 53,29. 16,5 à 17,75 Allg. Elekr.⸗ Gef. 108,28 à 105,75 5 105,5 à 106 à 108 à 107¼à 108,5 b ü à 106,75 8 078 belef elte 186,28 8 198 8 10878, 8 104 nleistung kommt, der einigt sind, auf einen anderen ü bertragen .“ Daraus] zuheben. (Urteil vom 4. September 1930 III A 253/29.) 112à 116 à 171 8 8 Bayer. Motoren. —–. 108,25 à 108,75 à 105 53 à 62,75 à 53,25 b 1 tavi Min. u. Esb. 34 ¼ à 34 % à 34,25 b 1 11““ vi11“ 8 v“ 1“ . 3. P. Bemberg .. 64,78 à 64,25 B à 66 66,58 . 8 8 8 1