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. Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember 1930. S. 2.
Angestellten nichts übrig, nur zu Weihnachten erinnerten sie sich der Angestellten.
Abg. Dr. Pfeffer (D. Vp.) erklärt, es habe keinen Zweck, über diesen Sonderfall noch länger Ausführungen zu machen, da es hier im Hause eine Menge Leute gebe, die sich mit guten Gründen nicht überzeugen lassen wollten. Er müsse aber schärfsten Einspruch gegen diese Art von Gesetzesmacherei erheben, wie sie 899 üblich werde. Die Sozialdemokraten sollten bedenken, daß ich solche Gesetze auch einmal gegen sie wenden könnten. Be⸗ auerlich sei auch die Haltung der Wirtschaftspartei. Die Deutsche Volkspartei lehne vor allem den Antrag, betreffend den Sieben⸗ uhrschluß der Gastwirtschaften, geschlossen ab. Auch wegen der Blumengeschäfte müsse eine Ausnahme gemacht werden.
„Abg. Jaeger⸗Celle (D. Nat.) betont, die deutschnationale Fraktion sehe keine Veranlassung, hier in überstürzter Gesetzes⸗ macherei die Wirtschaftskreise weiter zu beschränken und zu schädigen. Die Bedürfnisse der Angestellten seien durch den Fünf⸗ uhrladenschluß genügend berücksichtigt. Vor allem müsse aber gegen den beantragten Siebenuhrschluß der Gaststätten Einspruch erhoben werden. Die bisherige gesetzliche Regelung reiche voll⸗ kommen aus. Das Gaststättengewerbe dürfe nicht weiter ge⸗
schädigt werden und auf das Publikum müsse unbedingt Rücksi 8
genommen werden. Abg. Stöhr (Nat. Soz.) erklärt, der Mensch müsse Gelegen⸗ heit haben, einmal über das nachzudenken, was über das rein Animalische hinausgehe. Die Nationalsozialisten seien weit davon entfernt, die katholische Kirche. schmutziger Geschäfte zu bezichtigen. Die gestrigen Aeußerungen des Abg. Dr. Frank II seien nicht in diesem Sinne zu deuten. Die Nationalsozialisten träten durchaus ür die christliche Feierstimmung am Heiligabend ein. Die Kationalsozialisten stimmten der Vorlage zu. Rücksicht müsse auf die Blumengeschäfte genommen werden, deshalb werde die nationalsozialistische Fraktion dem Antrag der Deutschen Volks⸗ partei zustimmen. Der Siebenuhrschluß für die Gaststätten sei durchaus begründet. Wer sitze denn am Heiligabend zu vor⸗ gerückter Stunde noch in den Gastwirtschaften? Man dürfe jenen Elementen nicht Gelegenheit geben, ausgerechnet am Heiligen Abend ein Luderleben zu führen. “ 8 Abg. Weiser (Zentr.) hat schwere Bedenken, in diesem Jahre eine überstürzte Gesetzesmacherei zu treiben. Das Zentrum sähe es am liebsten, wenn es bei der bisherigen Regelung bliebe. Anträge auf Verschärfung der Bestimmungen werde er daher ab⸗ Der Ausnahme für die Blumengeschäfte werde man zu⸗ immen.
Abg. Schwarzer⸗Oberbayern (Bayer. Vp.) erhebt gleich⸗ falls Einspruch gegen die Durchpeitschung übereilt gestellter weiter⸗ gehender Anträge, die der Ausschuß noch nicht habe durchberaten können. Auch die Anträge der Wirtschaftspartei seien zu spät ge⸗ stellt. Am besten wäre es bei den bisherigen Bestimmungen ge⸗ blieben. Grundsätzlich sei ein früherer Arbeitsschluß am Weih⸗ nachtsheiligabend für Arbeiter und Angestellte erwünscht; man dürfe nur nicht Stadt und Land über einen Kamm scheren, son⸗ dern müsse Rücksicht auf die verschiedenartigen Verhältnisse nehmen. Schablonenhafte Bestimmungen seien untragbar, be⸗ sonders auch hinsichtlich des Reiseverkehrs. Den Antrag au früheren Schluß der Gaststätten lehne die Bayerische Volkspartei daher ab. Im Nürnberger Stadtparlament hätten übrigens Sozialdemokraten und Nationalsozialisten sogar die 1⸗Uhr⸗Polizei⸗ stunde abgelehnt. Mit der allgemeinen Tendenz der Vorlage sei die Bayerische Volkspartei einverstanden.
Abg. Adolph (Volksr. P.) erklärt,
.— b seine Gruppe werde für eine Erweiterung des lcange 8
.6⸗Uhr⸗Ladenschlusses am auch einen früheren Gaststätten⸗ Ausschußbeschlüssen werde sie zu⸗
Heiligabend eintreten; sie halte au schluß für angebracht. Den
stimmen.
8 find Abstimmung über die Vorlage soll um 4 %¼ Uhr statt⸗ 1 en.
Es folgt die zweite Lesung der dritten Novelle
die er zum Reichspostfinanzgesetz. Sie sieht vor, daß künftig die Ablieferung der Post an das Reich nicht mehr vom Ge⸗ winn, sondern von den Bruttoeinnahmen der Reichspost
berechnet werde.
Ohne Aussprache wird die Vorlage in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Dann folgt die Beratung der Anträge zur Hoch⸗ wasserkatastrophe.
Der Haushaltsausschuß legt dazu eine Entschließung vor, die Sofortmaßnahmen zur Feststellung der Schäden, zur Auf⸗ räumung und Wiederherstellung beschädigter Schutzeinrich⸗ tungen, Gebäude sowie zur Sicherung der bedrohten Lebens⸗ und Wirtschaftsführung der Geschädigten fordert. Weiter werden Mittel für eine Notstandsaktion, beschleunigte Durch⸗ führung eines Wasserbauprogramms, Steuerniederschlagungen
und stundungen, Einbeziehung der geschädigten Gebiete in die Osthilfe und in die produktive Erwerbslosenfürsorge verlangt. 8 Abg. Schwobe (D. Nat.) weist darauf hin, daß der Preußische Landtag erfreulicherweise Richtlinien zur Behebung der Schäden des diesjährigen Hochwassers ausgearbeitet habe. Un⸗ bedingt notwendig sei es aber, daß — angesichts der Verzweiflung der von dem ocwaser Geschädigten — auch die Reichsregierung in weitestem Maße eingeschaltet wird. Das diesjährige Hochwasser gleiche der Katastrophe von 1903; damals setzte sofort eine groß⸗ zügige Notstandsaktion ein, durch die zunächst die Hochwasser gefährlichen Nebenflüsse der Oder reguliert wurden, wodurch die Ueberschwemmungsgefahr in diesen Gegenden fast vollständig be⸗ seitigt wurde. Mit unheimlicher Schnelligkeit rollten die gestauten Strommassen stromabwärts, wo sie die verheerendsten Ueber⸗ schwemmungen hervorriefen. Diesmal kommen nun die Hilferufe von der Oder her, aus den Provinzen Ober⸗ und Niederschlesien, aus Brandenburg und Pommern. Der Schaden übersteigt jede Be⸗ rechnung. Deshalb muß sofort eine Hilfsaktion einsetzen in Form verlorener Zuschüsse. Es ist zu fordern, daß die in den ver⸗ gangenen Ses beafefaßren gewährten Kredite niedergeschlagen werden. Auch die Flußkatastrophenbeiträge, die noch immer von den Flußanliegern gezahlt werden, müssen endlich vom Reich, vom Staat und von den Gemeinden getragen werden. Durch die Ost⸗ hilfe ist bis jetzt noch kein einziger landwirtschaftlicher Betrieb saniert worden. Ein großer Behördenapparat ist zwar geschaffen worden, und die Preußenkasse hat mit Erfolg einen Betrieb nach dem anderen zum Erliegen gebracht. So ist diese von Preußen be⸗ einflußte „Osthilfe“ geradezu eine Gefahr, ein Sozialisierungs⸗ nstrument. Der weitere Ausbau der Flüsse ist zu beschleunigen, er muß einheitlich durchgeführt werden, und zwar am Unterlaufe beginnend. Zur Verhütung ähnlicher Sothnertsts en muß die Reichsregierung außerdem schnellstens die Mittel für den Bau mehrerer bereitstellen, so an der Rude, an der Mala⸗ pane, an der Weistritz, bei Sersno und beispielsweise bei Krappitz.
Abg. Kasche (Nat. Soz.) stimmt der Vorlage zu. Man müsse dem deutschen Osten das Rückgrat stärken. er Osten, dessen wirtschaftliche Grundlagen zerstört seien, könne die Hochwasser⸗
chäden nicht allein tragen. Bei den Entschädigungen dürfe aller⸗ ings nicht so verfahren werden wie bei der Osthilfe. Man könne vom Bauern nicht die 195 langer Fragebogen verlangen. Besonders wichtig seien verlorene Zuschüsse, denn die Hochwasser⸗ katastrophe dürfe nicht dazu führen, die Landwirtschaft des Ostens einer noch schärferen Zinsknechtschaft zu unterwerfen. (Beifall bei een Nationalsozialisten) Die Oder sei der Lebensnerv des 115 Ostens. Polen habe den Fasen Gdingen ausgebaut. Was eutschland getan? Die Osthilfe biete Gele enheit, auch die 85. des deutschen Ostens auszubauen. Ver seine Kinder in polnische Schulen schicke, dürfe allerdings aus der Osthilfe nicht unterstützt werden. Als der Redner weiter die Polenpolitik der “ 8
Reichsregierung kritisiert, wird er vom Vizepräsident Esser zwei⸗ mal zur Sache —— Der Redner fährt fort: Ich stelle fest, daß man hier —2 behindert wird, über die Polenfrage zu reden. Vizepräsident 2 mahnt den Redner nochmals, zur Sache zu sprechen, wird aber durch Händeklatschen der Nationial⸗ sozialisten übertönt. Der Redner spricht dann über den ameri⸗ kanischen Film „Im Westen nichts Neues!“ und wird wiederum zur Sache gerufen. Als der Redner dann auch noch über die preußischen Polizeikostenzuschüsse Kpricht. entzieht ihm Präsident Esser das Wort. (Großer Lärm und Pfui⸗Rufe bei den National⸗ sozialisten. Man hört von rechts Rufe: Eine Präsidenten⸗ katastrophe! .4„ usw. — Abg. Ley [Nat. Soz.] erhält einen Ordnungsruf. Erneuter Lärm bei den National⸗ sozialisten. Zurufe: Das ist das internationale Zentrum da oben! — Vizepräsident Esser verbietet sich eine Kritik an seiner Ge⸗ schäftsführung und ruft den Abg. Dr. Goebbels zur Ordnung.)
Der nächste Redner Abg. Ehrhardt (Zentr.) wird durch große Unruhe bei den Nationalsozialisten daran gehindert, sich ver⸗ ständlich zu machen, obwohl Vizepräsident 81 ich mehrmals be⸗ müht, ihm Gehör zu grsae en schließlich weist Vizepräsident Esser den Abg. Dr. Goebbels (Nat. 29) wegen fortgesetzter Störung der Verhandlungen aus dem Saal. Während Dr. Goebbels dieser Aufforderung Folge leistet, bricht bei den Nationalsozialisten erneuter Lärm aus, sie rufen pfui, pfui! Was hat Goebbels denn Vergewaltigung! Vizepräsident Esser ruft den Abg. Koch⸗Ostpreußen (Nat. Soz.) zur Ordnung. Erst allmählich tritt nunmehr Ruhe ein. 8 8
Abg. Ehrhardt (Zentr.) schildert die Lage in Schlesien, be⸗ sonders an der Oder, und unterstützt namentlich die Forderung des Ausschusses auf beschleunigte Durchführung der in Angriff genommenen Schutzbauten gegen Ueberschwemmungsgefahr und auf Aufstellung eines umfassenden Wasserbauprogramms. Er be⸗ tont, daß dieses Programm gerade auch in nationalem Interesse des deutschen Ostens liege. 8 .
Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) begründet einen deutschnationalen Antrag, der sich mit den Wassernöten Nord⸗ hannovers, insbesondere des Regierungsbezirks Stade, beschäftigt; er fordert besondere Hilfsmaßnahmen auch gegen die fortschreiten⸗ den Uferabbrüche an der Unterelbe und wendet sich gegen die dauernden S“ dem preußischen Land⸗ wirtschaftsministerium und dem Reichsverkehrsministerium. Diesen EE“ ist nicht zuletzt die Vernachlässigung des Uferschutzes zuzuschreiben. Hier ging ein Werk der Zerstörung vor sich, das im Laufe der Jahre schon 150 Hektar besten Kultur⸗ bodens gefordert hätte. Der Redner setzte sich ferner nachdrücklich für Erledigung schwebender Wasserschädenfragen im Weser⸗ gebiet ein.
Abg. Gandorfer (D. Bauernp) macht die Stauwerke ver⸗ antwortlich für das Hochwasser der Donau. Er beklagt sch über die Belastung der Anlieger mit den hohen Wasserbaukosten und beantragt die Einbeziehung Bayerns in die Hochwasserhilfe.
Abg. Verhülsdonk (Zentr.) gibt ein Bild von den großen Hochwasserschäden im Rheintal. Die Betroffenen könnten in der gegenwärtigen Notzeit aus eigenem die Schäden nicht wieder aus⸗ gleichen, sie bedürften der Hilse des Staates und des Reiches. Der Redner beantragt deshalb Einbeziehung des Rheingebietes in die Hochwasserhilfe. Mit Krediten seies allerdings nicht getan, da diese zu den Schäden nur noch eine neue Schuldenlast fügten. Man müsse mit verlorenen Zuschüssen helfen, mit Steuer⸗ stundungen und Steuerniederschlagungen. Auch das Rheinland bitte um tatkräftige Förderung der im Bau befindlichen Wasser⸗ bauten und um ausreichende Mittel im Etat dafür.
Reichsverkehrsminister von Guérard: Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat im Eingang der Debatte betont, daß die Zuständigkeitsfrage bezüglich der Wasser⸗ wirtschaft sehr unklar sei; das ist richtig. Die Debatte hat auch gezeigt, daß eine Reihe von Mitgliedern dieses Hauses sich über die Frage der einzelnen Zuständigkeit selbst nicht klar sind; das ist begreiflich. Bei diesen Dingen, die wir heute zu behandeln haben, ist das alte Problem der Trennung der Gewalten zwischen Reich und Ländern von erheblicher Bedeutung. Ich möchte aber feststellen, daß bei den beiden Hochwasserkatastrophen, die wir gehabt haben, bei der im Gebiete der Oder Ende Oktober und bei der im Gebiete des Rheins im November, das Zusammen⸗ arbeiten zwischen den Reichs⸗ und preußischen Behörden durchaus gut und erfolgreich gewesen ist. (Bravo! im Zentrum.) Ich darf insbesondere feststellen, daß der Hochwasserdienst sehr gut funktioniert hat. Im Gebiete der Oder hat er die Wasserstände an den unteren Teilen der Oder fast auf den Zentimeter voraus⸗ gesagt; auch die Tage, an denen die Hochflutwelle zu erwarten war, sind vorher festgestellt und mitgeteilt worden. Ebenso ist es am Rhein gewesen.
Wenn man über die Hochwasserkatastrophen spricht, so muß man sich doch zunächst einmal fragen, wodurch denn diese Kata⸗ strophe an der Oder und am Rhein in diesem Jahre gekommen ist, wodurch sie verschuldet wurde. Darüber habe ich von allen Vorrednern nichts gehört. Wir haben selbftverständlich unser Augenmerk in erster Linie auf diesen Punkt gerichtet. Lediglich die ungewöhnlich starken Niederschläge im Gebiete der Oder in Verbindung mit dem schnellen Schmelzen großer Mengen Schnees haben die Hochwasserkatastrophe herbeigeführt. Es kam hinzu, daß diese Niederschläge sich auf fast alle Nebenflüsse der Oder erstreckten. Mit Ausnahme vielleicht der Neißer Weistritz waren Katzbach, Bober und Bartsch ungewöhnlich angeschwollen. Das Hochwasser der Oder, das wir jetzt erlebt haben, ist das höchste, das bisher überhaupt beobachtet worden ist; es hat den bisher höchsten Wasserstand mit 7 Meter am Pegel um 37 Zentimeter überstiegen.
Am Rhein liegen die Dinge ebenso. Ich darf hier vielleicht darauf aufmerksam machen, daß der Reichstag bei dem letzten großen Hochwasser des Rheins in den Jahren 1925 und 1926 Untersuchungen über die Ursache der vier großen Hochwässer, die wir nach dem Kriege hatten, beschlossen hat. Ich selbst war damals einer der Antragsteller. Diese Untersuchungen haben zu einem Gutachten geführt, das dem Reichstage seit einiger Zeit vorliegt; ich weiß nicht, ob die Herren es kennen; nach seinem Umfang glaube ich das nicht annehmen zu können.
Nach diesen Gutachten treffen die Annahmen, die damals in diesem Hause vielfach herrschten, nicht zu. Man hat geglaubt, daß eine zu starke Abholzung, ein Fehler in der Bewirtschaftung der Forsten zu den Hochwässern geführt hätte. Nach dem Gut⸗ achten ist das nicht der Fall. Mann kann nicht annehmen, daß die Abholzungen, die allerdings gerade in den Zeiten der Besatzung ein ungewöhnliches Maß angenommen hatten, entscheidend auf diese Hochwässer eingewirkt hätten. Man hat auch geglaubt, daß die schnelle Herbeiführung der fließenden Wassermassen durch Be⸗ gradigung einer Reihe von Nebenflüssen, namentlich in Baden, im Schwarzwald, das Hochwasser verursacht hätte. Auch das, meine Damen und Herren, kann nach den sehr ausführlichen Unter⸗
suchungen in diesem Gutachten nicht aufrechterhalten werden.
Ich glaube, sagen zu dürfen, daß die Ursachen des Ha⸗ 1 im Gebiete des Rheins dieselben gewesen sind wie bei der Niederschläge ungewöhnlicher Art und solcher Dauer Boden nicht mehr aufnahmefähig war, Niederschläge, die gleicher Zeit auf alle Nebenflüsse erstreckten, so daß eine 2 von Einzeldingen zusammenkam, dieses Hochwasser herbeiznh
Hier muß ich etwas berichtigen, was der Herr Abgeond. Verhülsdonk gesagt hat. Es ist nicht richtig, daß das Ho in diesem Jahre nur um wenige Zentimeter hinter dem ze Hochwasser nach dem Kriege zurückgeblieben ist. Es ist img. anderthalb Meter unter dem bisher beobachteten Wasserg. zurückgeblieben, und die anderthalb Meter machen in den pe die hier in Rede stehen, recht viel aus. (Zuruf rechts) 22 Abgeordneter, ich kann Ihnen sagen, ich habe selber viernes Hochwasser dringesessen und habe ein Urteil darüber, vns ausmacht.
Was nun die Schäden angeht, so darf ich zunächst benes daß die Schäden nirgendwo bisher endgültig geschätzt n konnten. Das war insbesondere auch an der Oder nicht md weil wir hier mit dem Hochwasser eigentlich noch nicht ferta Die Dinge liegen so, daß an der unteren Oder augenblicklih Wasserstand noch fast zwei Meter über dem normalen leg ist noch nicht völlig zurückgegangen. Die Folge davon st eine ganze Reihe Deiche durch die Länge dieses Hoc allmählich durchweicht worden sind und nun gerade in der Zeit noch durch dieses Durchweichen und das Durchdringen Ueberlaufdeiche mit Wasser neue Schäden entstanden sind, in natürlich auch verursacht durch den dauernden Wellenschlag; die Deiche, Schäden, die erst nach Ablauf des Hochwass haupt festgestellt werden können.
Am Rhein sind — das darf ich noch bemerken — diese durch einen Umstand erheblich größer als in früheren Jahrz⸗ Das ist folgender. Wir haben am Rhein bis zum Kriege wässer in der Höhe, wie wir sie seitdem mehrfach erlebr h seit ungefähr anderthalb Jahrhunderten nicht mehr gehalt; Folge davon war eine ganz natürliche, nämlich die, daß allnt in den Gebieten, die der Ueberschwemmungsgefahr auzg waren und die mit Rücksicht auf die Ueberschwemmungsg weniger dicht bebaut waren, die Bebauung außerordentlt
genommen hat, namentlich am Niederrhein. Infolgedessen e
allerdings die Schäden an Wohnungen und Häusern erheblicher und viel größer, als es vor dem Kriege der t gewesen ist.
Ich darf sagen, daß auch die Schäden an Häusern, abgst von denen an den Fluren, selbstverständlich heute noch nich gültig festgestellt werden können. Die einzigen Schätzunge ich bisher bekommen habe, sind die Schätzungen der Schaö der Reichswasserstraßenverwaltung an der Oder erwachf Diese belaufen sich insgesamt auf 523 000 RM. Sie werde zugeben, daß dieser Betrag sehr gering ist gegenüber den Sce die die allgemeine Landeskultur erlitten hat.
Noch einige Worte über die Oder im Anschluß an die k führungen des ersten Herrn Redners; ich glaube, es war Vertreter der Nationalsozialistischen Partei! Auch ich stehe dem Standpunkt, daß die Oder ein wirtschaftlicher Lebens des Ostens ist, und solange ich an dieser Stelle stehe, habe icht Frage der Oder, der Frage des Kampfes gegen die Versom rung der Oder und des Kampfes gegen die Hochwassergefch die damit Hand in Hand gehen, mein Augenmerk zugen Ich halte es für erforderlich, daß über die deutsche Wassem schaft Ihnen demnächst eine umfassendere Vorlage mit setzung auf diesem Gebiet vorgelegt wird, eine Vorlage, dings auch davon ausgehen muß, daß man solche Ding Zukunft zugute kommen, nicht allein auf Kosten der C machen kann. 8
Ich darf mir die Einzelheiten heute ersparen. 3. nur bezüglich der Oder noch folgendes sagen. Die Od der Regulierung, um ein schiffbarer Fluß zu werden, bis Mündung in Stettin. Dazu ist erforderlich, daß wir - richtig hervorgehoben worden — in dem oberen Quellge eine Reihe von Talsperren schaffen. Diese Talsperre soweit das Reichsinteresse in Frage kommt, den Zweckh Oder auch im Sommer schiffbar zu machen und zu ha zwar durch Zulassung von Wasser. Sie sollen aber ständlich daneben den Zweck erfüllen, auch Aufnahme sein für Hochwasser, wie wir sie jetzt gehabt haben. 2. über den unmittelbaren Zweck des Reichs, den Kampf Versommerung der Oder, hinaus weitere Talsperren wendig sein könnten, wird der Erörterung vorbehalten müssen. Hier ist aber naturgemäß wieder, weil hier a Landeskulturinteresse in Frage kommt, das Land Pre⸗ ständig, nicht das Reich. Ich habe seit längerer Zeit forderlichen Verhandlungen eingeleitet, um auch in die ziehung das zu erreichen, was im Interesse des Osten⸗ ich auch ausdrücklich betonen möchte — notwendig ist.
Meine verehrten Damen und Herren, man hat letzten Zeit, um die Hochwasser unschädlich zu machen, Anliegern bekannt ist, an der Oder eine Reihe Ueberloe geschaffen. Ich darf bemerken, daß sich diese Ueberlaufp dem letzten Hochwasser durchaus bewährt haben, und dafß Absicht habe, im Benehmen mit Preußen der Frage treten, ob sie im Kampfe gegen künftige Hochwasser noch stärktem Maße beschafft werden sollen.
Ich darf noch eins bezüglich des Rheins bemerke Rhein werden wir insbesondere noch Ermittlungen n. haben, um festzustellen, welche Maßnahmen gegen diese wasserkatastrophen durchgeführt werden müssen. bereits seit einiger Zeit ein umfassender Hochwasserregul entwurf in Arbeit genommen, der zur Zeit noch der mes Behandlung unterliegt. Ich glaube, daß wir, wenn dieser M wasserregulierungsentwurf zur Wirklichkeit werden sollte Lage sein werden, auf einer neuen Grundlage gegen diese wasser vorzugehen. Ich bemerke hierbei, daß für beson fährdete Ortschaften, wie zum Beispiel Neuwied — wo Herr Abgeordnete Verhülsdonk herstammt —, nicht das 2 ständig ist, sondern allein das Land und die Provinz, in diesem Sinne’ bisher auch gehandelt worden ist.
Meine Damen und Herren, den mündlichen Ber Ausschusses für den Reichshaushalt wird die Reichsre
urde der Gesetzentwurf in der Ausschußfassung angenommen.
vür Deutschen und Bayerischen Volkspartei angenommen. Darauf wird die Beratung der Hochwasserschäden ¹
Ulen bedrohten Gebieken zugute kommen; so müsse z. B. auch
Lilung der Entschädigungen zu gewährleisten, müsse dabei auch
Es ist vor 2½
Pochwafserhilfe auf die saͤchsische Oberlausitz.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember 1930. S.
der Umfang der Hochwasserschäden feststeht, nach den ver⸗ chtungen hin behandeln und das Möglichste tun, um Einvernehmen mit Preußen allen Geschädigten nach Kräften kelfen. Daß ich hier auf die einzelnen politischen Momente ngehe, die vorgebracht worden sind, werden Sie von mir nicht langen, und das werde ich mir versagen. Es sind eine ganze eihe von solchen Dingen angeführt worden. So hat zum Bei⸗ jel der Herr Abgeordnete Gandorfer hier eine Debatte, die un⸗ nast im Bayerischen Landtag stattgefunden hat, reproduziert. s empfiehlt sich, wohl nicht darauf im einzelnen noch einmal
nzugehen. . 1
Ich schließe mit der Versicherung, daß die Reichsregierung nes tun wird, was in ihren Kräften steht, um den durch das nhwasser Geschädigten zu helfen.
Darauf wird die Beratung unterbrochen, um die zurück⸗ stellten Abstimmungen vorzunehmen.
Der Gesetzentwurf über die vorübergehende Regelun g er gewerbsmäßigen Stellenvermittlung ird unter Ablehnung aller Aenderungsanträge endgültig rabschidet. Angenommen wird auch die Ausschuß⸗ sschließung, daß bei der endgültigen Erledigung der Ent⸗ cdigungsfrage für gewerbsmäßige Stellenvermittlungen urten nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Insbeson⸗ re soll für diejenigen Vermittler, die ihren Gewerbebetrieb n 31. Dezember 1930 bereits eingestellt haben, die Ent⸗ hädigungsfrage in kürzester Frist geregelt werden.
Zum Gesetzentwurf über den Ladenschluß am g. Dezember werden die Anträge der Wirtschaftspartei, n allgemeinen Ladenschluß auf 6 Uhr und für Gastwirt⸗ haften auf 9 Uhr festzusetzen, gegen die Antragsteller und das ndvolk abgelehnt. Der Antrag, die Blumengeschäfte von im allgemeinen Fünfuhrladenschluß auszunehmen und bis Uhr offen zu halten, wird in namentlicher Abstimmung mit 0 gegen 2329 Stimmen angenommen. Weiter wurde be⸗ hlossen, daß die allgemeine Ladenschlußzeit auch für leten gilt, die keinen Nachtdienst haben. Im übrigen
biedenen Ri
ei der dritten Beratung der Vorlage teilt Abg. Borr⸗ hann (Wirtsch. P.) mit, daß eine Aussprache zwischen den eitgeber⸗ und Arbeitnehmerverbänden im Gastwirts⸗ erbe im Ministerium ergeben habe, daß die Gastwirte die geirateten Kellner um 7 Uhr abends gehen lassen werden, dafür arbeitslose Kellner einzustellen. Er bitte diese in⸗ vischen erfolgte Einigung bei der Abstimmung mit zu berück⸗ chtigen. Da eine Vertagung der Schlußabstimmung vom se abgelehnt wird, wird dann die Vorlage auch in dritter atung in der Ausschußfassung genehmigt und in der lußabstimmung gegen die Stimmen der Wirtschaftspartei, Landvolks, der Deutschnationalen und Teile des Zentrums,
zötgesetzt. Abg. Stelling (Soz.) erklärt, er sei außerordentlich er⸗ ‚daß die Nationalsozialisten den Saal verlassen, sie wvon hinten als von vorn, da sie von hinten menschenähnlicher (Zuruf bei den Nationalsozialisten: Das war mal ein Mi⸗ isterpräsident.) Der Redner weist dann auf die F Ver⸗ iltnisse in Mitteldeutschland, besonders an der Unstrut in Thü⸗ ingen hin und fordert Beseitigung aller Hochwassergefahren, onders auch im Oderstromgebiet in Schlesien, soweit die Mittel zu irgend vorhanden seien. Der Redner bittet die Reichs⸗ egierung, die preußische Regierung bei ihren Hochwasterhinft⸗ ꝛaßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen. Die Hilfe müsse
hsen in die Hilfsaktion einbezogen werden. Um gerechte Ver⸗
Arbeiterschaft mit herangezogen werden. Dem Antrag der
sschaftspartei, unter Anwendung der Arbeitsdienstpflicht die sotstandsaktionen durchzuführen, müsse die Sozialdemokratische
tei auf das zntschicbenste widersprechen. Seine Durchführung deute eine Provokation der dreieinhalb Millionen Erwerbslosen.
Redner weist den Vorwurf zurück, daß die Republik durch flichversäumnis an dem katastrophalen Umfang der Hochwasser⸗ atastrophe schuld sei.
Abg. Bohnenstengel (Komm.) meint, das Hochwasser häre nicht zu einer solchen Katastrophe geworden, wenn die reußische und die Reichsregierung in den letzten Jahren recht⸗
g die Mittel für die erforderlichen Flußregulierungen, Damm⸗
tärkungen usw. bereitgestellt hätten. Am meisten seien die
nen Bauern und die Arbeiter geschädigt worden; auch sie er⸗ teten Hilfe vom Reiche. An Stelle dieser Schandrepublik perde bald ein Sowjetdeutschland gesetzt werden.
Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.): Man sollte meinen, ß die große Not der Hochwassergeschädigten alle Parteien zu iner gemeinsamen Kundgebung vereinigen müßte. Denn das ird doch kein Mensch glauben, daß, wenn wir ein 1.v.⸗ and hätten, es nicht mehr regnen würde. (Heiterkeit bei der Mehrheit, Lärm bei den “ Wir stimmen der Aus⸗ hußentschließuüung zu und wiederholen bei dieser Gelegenheit nsere Forderung nach einer einheitlichen Reichswa erstraßenver⸗
tung, die allein eine großzügige einheitliche Hilfe in solchen
aftrophenfällen gewährleisten kann. 85
Abg. Gertrud Eitner (Christl. Soz.) fordert in erster Linie
efür Schlesien, das immer schon Hochwassergebiet sei. Neben
Unterstützungen brauchten die Geschädigten auch Steuer⸗
ichterungen, namentlich für die Hauszinssteuer. Nicht nur en Landwirten, sondern auch den auf die Kaufkraft der Land⸗ pirtschaft angewiesenen Gewerbetreibenden müsse man helfen.
es Hochwasser habe auch schwere Gesundheitsschädigungen zur kolge. Darum müsse der Gesundheitszustand dieser Gebiete über⸗ ht werden. 1 Abg. Baur (D. nfür einzusetzen, daß die Auss
1 ußentschließung nicht nur auf dem Leider
Papier stehen bleibe. abe die Regierung Niederschlesien nicht sofort zum Notstandsgebiet erklärt. Für eine Provinz, die zgleich gegen Tschechen und Polen Wacht halten soll, müßten die notwendigen Mittel vorhanden sein. Mit Hilfe der Arbeitsdienst⸗ Pilicht könne man die nötigen 3v1 schnell durchführen. Ziderspruch bei den Kommunisten. Sene ganze Hilfe habe isher in 60 000 ℳ bestanden; das 8 ein Hohn angesichts der ünsagbaren Not. Die saa⸗ fasse der einfache Mann draußen
. Aaasa bittet die Parteien, sich einmütig
eis als einen Betrug auf. Die nationalpolitische Gefahr sei i Schlesien unaufhaltsam vor. ndvolk) beantragt Ausdehnung der
6, das Polentum E Der Schaden sei
Abg. Domsch (D.
derselbe wie im benachbarten Schlesien. 8 Abg. Freybe (Wirtsch. P.) hält die Verhütung von Hoch⸗ wasserkatastrophen für wichtiger als nachträgliche Hilfe, die doch vät komme. Der Redner schildert den Fall eines Hochwasser⸗ 8 hädigten, der einen öffentlichen Hilfskredit erhalten habe, dann der mit Hilfe der Zwangsversteigerung von seinem Grundstück vertrieben worden sei, weil das öͤffentliche Elektrizitätswerk Inter⸗ daran gehabt habe. Der Redner verlangt weiter eine Arbeits⸗
trag der Wirtschaftspartei, Deicharbeiten mit Hilfe der Arbeits⸗
Gerade die Wasserbauten eignen sich für di itsdi i
e r die A die ü. bentser (Erneuter — laj den — g. 8 rückner (Nat. Soz.) bemängelt, daß der Meldedienst
een Nebenflüssen der Oder nicht funktioniert habe. Man — eben immer nur Rücksicht auf die Interessen der Elek⸗ —, die volle Staubecken wünschten, und nicht auf die Lan wirtschaft. Niederschlesien sei nicht nur vom Hochwasser sondern auch vom Windbruch schwer heimgesucht worden. Die geschädigten Gebiete müßten unbedingt in die O thilfe einbezogen werden. Bisher sei das nur mit Gebieten in denen die Zentrumswähler überwiegen. (Hört, hört! bei den National⸗ sozialisten.) Der Redner beantragt einen allgemeinen Voll⸗ treckungsschutz bis zum 30. April 1931. Dem bg. Gandorfer spricht der Redner das Recht ab, für die bayerischen Bauern zu sprechen. Er weist unter dem Gelächter der Rechten eine rote Armbinde vor, von der er erklärt, sie sei in Regensburg Gan⸗ dorfer abgenommen worden, als er mit Kurt Eisner zusammen einen Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauernrat gebildet hatte.
Abg. Gerauer (Bayer. Vp.) erklärt, gerade Bayern sei ein Hochwasserland. Die Entschädi ungen seien so gering, daß sich mancher Grenzbauer kaum auf seiner Scholle halten könne. Auch ihnen müsse das Reich helfen. Vor allem müßten die Flußbetten vertieft werden; das Reich müßte Bagger schicken. Die bis erigen — 2 aederxgeschlagen werden, allerdings nicht auf 1 s Bayerischen Staa si e Kästen des Rehchrs es, der sie gegeben habe, sondern auf
g. Meyer⸗Hannover (D. Hannov.) verlangt Hilfe für Nordhannover und das ganze .. Fuer 22 und beseulfe Aas Schmerzenskind sei das Ostegebiet, das im letzten Jahr 11 Deich⸗ brüche erlebt habe. Nichts sei geschehen, um das durch Deich brüche an der Unterelbe verlorene wertvolle Land wieder⸗ zugewinnen, weil der Zuständigkeitsstreit zwischen dem Reich und A nicht beigelegt sei.
Abg. Rädel (Komm.) erinnert an die Hochwasserkatastrophe im Müglitztal im sächsischen Erzgebirge mit 899 Telen. 8 habe man nichts gelernt. Die Katastrophe in Schlesien hätte sich vermeiden lassen, wenn man „S *h Schutzanlagen geschaffen e Auch in Sachsen sei trotz aller Versprechungen bis auf den eutigen Tag nicht das geringste getan worden. Der Redner beantragt daher Etatsmittel für Talsperrenbauten im Gottleuba⸗ und enehe dags. In einem Augenblick, wo es vier Millionen Arbeitslose gebe, sei es eine Unverschämtheit, die Arbeitsdienst⸗ pflicht zu verlangen. (Lebhafter Beifall bei den Kommunisten.)
Damit schließt die Aussprache.
In einer persönlichen Bemerkung erklärt Abgeordneter Gandorfer (Bayer. Bauernp.), daß nichtb er, sondern sein Bruder Ludwig die Revolution in Bayern gemacht habe. Er fragt, wo Brückner oder sein Gewährsmann die rote Armbinde gestohlen habe. (Unruhe bei den Nationalsozialisten.)
„Abg. Brückner (Nat. Soz.): Gandorfer gibt also sein Bündnis mit dem ostgalizischen Juden Eisner zu. (Rüge des — Löbe, Schlußrufe und Rhabarbergemurmel der
ozialdemokraten, die den Abgeordneten Brückner hindern, sich weiter verständlich zu machen.)
Einstimmig wird darauf die Ausschußentschließung an⸗ genommen, dazu auch der Zentrumsantrag, die Entschließung auf das Rheingebiet auszudehnen und frühere Hochwasser⸗ kredite mievderzuschlogem der Antrag der Landvolkpartei, die Entschließung auf die Oberlausitz auszudehnen, und der An⸗
dienstpflicht durchzuführen, und zwar dieser gegen die Stimmen der Kommunisten und Sozialdemokraten. An⸗ genommen wird auch gegen die Linke ein deutschnationaler Antrag, auch Entschädigungen für den Schneebruch in den schlesischen Forsten zu zahlen. Gegen die Stimmen des Zen⸗ trums, der Bayerischen Volkspartei und der Wirtschaftspartei wird der kommunistische Antrag angenommen, im Etat Mittel für Talsperren im Gottleuba⸗ und Müglitztal zu be⸗ willigen. Gegen die Stimmen der Linken wird ein national⸗ sozialister Antrag abgelehnt, die Hochwasserhilfe auf Ostpreußen auszudehnen.
Präsident Löbe schlägt vor, morgen über die Bergwerks⸗ katastrophen, die Winterbeihilfen, die Reichsstimmordnung und die Schiffspfandrechte in ausländischer Währung zu beraten.
Abg. Dr. Everling (D. Nat.) beantragt, auf die SH ordnung für morgen auch den Antrag auf Aufhebung des Re⸗ 122 ußgefetes und die drei Mißtrauensanträge gegen die
inister Curtius, Wirth und Treviranus zu setzen. icherem Vernehmen nach soll in der Weimarer Verfassung sich ein Artikel befinden, wonach die Minister das Vertrauen des Reichstags be⸗ dürfen und zurücktreten müssen, wenn der Reichstag es ihnen entzieht. Er nehme an, daß dieser Artikel den Ministern ebenso bekannt sei, wie der Artikel 48. 1 4
Abg. Dr. Jörissen (Wirtsch. P.) beantragt, die Anträge wegen der Höhe der Realsteuern auf die Tagesordnung zu setzen, weil inzwischen verschiedene Gemeinden im letzten Augenblick vor Jahresschluß die Realsteuern ganz gewaltig erhöhen wollten.
Abg. Hemeter (D. Nat.) beantragt, den Antrag wegen zollpolitischer Maßnahmen im Interesse des Kartoffelbaues auf die Tagesordnung zu 82 dieser Antrag könne ohne Debatte dem Ausschuß überwiesen werden. .
Abg. ö (Nat. Soz.) beantragt, die Interpellation seiner Partei über die Absicht einer Stillegung der Grube in Neurode auf die Tagesordnung zu setzen; er frage die Regierung, ob sie zur Beantwortung bereit sei. 1
Präsident Löbe schlägt vor, die Interpellation mit der Aus⸗ sprache über die Bergwerkskatastrophe zu verbinden; auch wenn die Regierung nicht antworten könne, könne doch das Haus seine Meinung sagen.
Abg. Dr. (Bayer. Bauernb.) beantragt Beratung des Antrags auf freiung pasteurisierter Milch von der Umsatz⸗
teuer. — Abg. Ulbrich (Komm.) e Beratung des Antrags auf Aufhebung des Demostrationsverbots. .
Abg. Esser (Zentr.) wird von den etese dem Ruf empfangen: Vergewaltigungspräsident! Esser wider⸗ spricht der Beratung des wirtschaftsparteilichen Antrags und des Antrags des Abgeordneten Dr. Fehr (Bayer. Bauernb.), falls daran eine Debatte geknüpft werden solle.
Sämtliche Anträge werden abgelehnt. Es bleibt also bei dem Vorschlage des Präsidenten.
Nunmehr vertagt sich das Haus auf Freitag 10 Uhr. Schluß nach 7 ¾ Uhr.
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Parlamentarische Nachrichten
in Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 11. d. M . Vorsitz des 9 Heimann (Soz.) die Frage des Beamtennachwuchs bei der Deutschen Reichspost behandelt. Staatssekretär Dr. Sautter gab Auskunft über die ür das Rechnungsjahr 1930 erforderlichen Neueinstellungen von und Personen im Vorbereitun Sdienst. Der Ausschuß nahm hiervon Kenntnis und billigte die aßnahmen. Es folgte die Beratung einer Frage, welche die Gewährung von Zinszuschüssen für Darlehen bei Wohnbauten
venstpflicht. (Lärm bei den Kommunisten und Rufe: Da möchten F - kommandieren, Herr Oberleutnant!) Alle sollen die en
lernen, der Ministersohn wie der Arbeitersohn,
gus dem Wohnungsfürsorgefonds oder den Beamtensiedlungs⸗ mitteln betrifft. Ministerialrat Dr. Völz (Reichsarbeitsministe⸗
— zufolge aus, bei der Durchführung des Verfahrens hätten die Bauherren vierfach gefordert, daß ihnen die Zuschüsse bindend auf mehrere Jahre zugesagt werden, nämlich auf die ganze Lauf⸗ zeit der Darlehen, die mit den Zinszuschüssen verbilligt werden sollen. Sie hätten die Ansicht vertreten, daß ihnen nur dann in wirtschaftlicher Hinsicht eine Fenn ende Sicherheit gegeben sei. Dieser Ansicht könne eine gewisse Berechtigung nicht abgesprochen werden. In solchen Fällen müßte daher der Reichsfiskus rechts⸗ verbindlich erklären, daß er die Zinszuschüsse für die entsprechende Zeitdauer, also auch über das laufende Rechnungsjahr hinaus, ahlen werde. Damit werde jedoch der Reichsfiskus auch für pätere Rechnungsjahre, für die eine haushaltsmäßige efi⸗ stellung der erforderlichen Mittel noch nicht feststehe, zu leisten verpflichtet. Der Vertreter des EE166““ war der Ansicht, daß derartige Zinszuschußverträge auf mehrjährige Dauer im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden könnten; denn die Mittel für Zinszuschüsse für Darlehen für be⸗ stimmte Wohnbauten seien im Reichshaushalt 1930 bereitgestellt. Die Ausnahmevorschrift des § 45 b Abs. 3 der Reichshaushalts⸗ ordnung gestatte ee Maßnahmen für den Fall, nachdem erst⸗ mals durch den Haushaltsplan die Ausgabemittel zur Deckung der dem Reich mehrjährig erwachsenden Ausgaben bewilligt worden dnd. san⸗, die Verträge im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden. Das Reichsfinanzministerium vertritt jedoch den Standpunkt, daß die Zinszuschußverträge nicht als im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossene Verträge angesehen werden können, daß daher die Ausnahmevorschrift des § 45 b Abs. 3 (Reichshaushaltsordnung), für sie nicht Platz greift. Da im Interesse der Beschäftigung von Arbeitslosen die Inangriff⸗ nahme der Wohnungsbauten sobald als möglich geboten erscheint, bat der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums um die ausdrück⸗ liche Zustimmung des EE““ des Reichstags dazu, daß bereits im laufenden Rechnungsjahr derartige Zinszuschuß⸗ verträge abgeschlossen werden dürfen. Auf Vorschlag der Abgg. Heinig (Soz.) und Dr. Cremer (D. Vp.) kam der Ausschuß zu dem Ergebnis, gegenwärtig zu der Sache überhaupt keine Stellung zu nehmen, sondern es dem Einvernehmen zwischen Reichsarbeitsministerium und Reichsfinanzministerium zu über⸗ lassen, wie die Sachlage behandelt werden soll. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf Freitag, den 12. Dezember.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags, der am 11. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Frank II (Nat. Soz.) zusammen⸗ trat, beantragte Abg. Wegmann (Zentr.) Vertagung, da die Mitglieder des Zentrums nicht unter dem Vorsitz eines Mannes tagen könnten, der sich gestern 8955b dem Zentrum unerhörte Beleidigungen habe zuschulden kommen lassen, indem er im Reichstag behauptete, das Zentrum mißbrauche den Katholizis⸗ mus zu Parteigeschäften. Der Vorsitzende Abg. Dr. Frank II. verwahrte sich dagegen und erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, eine persönliche Be⸗ leidigung der anwesenden Mitglieder des Zentrums habe ihm ferngelegen; er habe aber die ganze Kampfesweise des Zentrums gen de Nationalsozialistische Partei im Auge gehabt, die seine orwürfe begründet erscheinen lasse. Mit den sachlichen Arbeiten des Rechtsausschusses habe das aber nichts zu tun. Von einem anderen Abgeordneten des Zentrums wurde dem Vorsitzenden nahegelegt, für die heutige Sitzung einen Stellvertreter zu er⸗ nennen. Das lehnte der Porsitzende ab. Nachdem dann zunächst ein Antrag der Deutschnationalen, die Angelegenheit zurück⸗ zustellen und ihre Erledigung den Fraktionen zu überlassen, die sachlichen Beratungen dadurch nicht unnötig aufzuhalten, ab⸗ gelehnt war, wurde mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Volkspartei, der Christlich⸗Sozialen und der Bayerischen Volks⸗ partei ein Antrag des Zentrums auf Vertagung angenommen. Der Ausschuß soll am 12. d. M. wieder zusammentreten.
— Der Steuerausschuß des Reichstags genehmigte am 11. d. M. eine Aenderung des Umsatzsteuergesetzes, wonach das Pasteurisieren der Milch nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen soll. Dem Gesetz ist eine Bestimmung angefügt worden, wonach eine Umsatzsteuerpflicht nicht dadurch begründet wird, daß Milch einem Reinigungs⸗, Tiefkühlungs⸗ oder Er⸗ ensses ep⸗ unterzogen wird. Der Ausschuß beschäftigte ich weiter mit einer vom Zentrum beantragten Aenderung des 1I1““ wonach natür⸗ liche, auch gesüßte Fruchtsäfte und Getränke, die überwiegend aus Milch oder Sauermilch, Magermilch, Molke, Buttermilch, Sahne, Milch⸗ und Sahnedauerwaren bestehen, nicht zu den der Mineral⸗ wassersteuer unterliegenden Getränken gehören. Der Ausschuß beschloß, mit der Beratung dieses Antrages auch die Anträge auf völlige Aufhebung des Mineralwassersteuergesetzes zu verbinden. Von der Regierung wurde auf den Zusammenhang zwischen Mineralwassersteuer und Biersteuer hingewiesen. Die Biersteuer trotz der Einführung der Mineralwassersteuer einen starken ückgang zu verzeichnen, der sich bei einer Aufhebung der Mineral⸗ wassersteuer 88 erheblich verschärfen würde. Beratung dieser Frage wird am 12. Dezember fortgesetzt.
— Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags gab am 11. d. M. dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge seine Zustimmung zu einer auf Grund der Er⸗ mächtigung des § 12 des Maisgesetzes von der Fernug ih er⸗ lassenden Verordnung, die das Maisgesetz in einigen Zunkten verschärft. Das Maisgesetz unterstellt nur das Inverkehrbringen von Mais im Zollinland der Monopolpflicht. Infolgedessen fanden sich an “ Grenze zahlreiche Gelegen⸗ heitshändler, die Mais unter Umgehung des Maismonopols in den Verkehr brachten, weil die Einfuhr gegen Zahlung des “ nicht ausdrücklich verboten war. Durch das Zusammenarbeiten von Zoll⸗, Polizeiverwaltung und Staatsanwaltschaft ist jedoch dieses „wilde“ Inverkehrbringen von Mais zurückgegangen. Neuerdings nehmen die Verbraucher an der holländisch⸗belgischen Grenze an, daß die Verfütterung von Mais im Betriebe des Ein⸗ führenden nicht monopolpflichtig sei, weil sie ein Inverkehr⸗ bringen nur in der Ueberlassung des Maises an einen anderen und in der gleichfalls verbotenen Verarbeitung einen fabrika⸗ torischen Vorgang erblicken. Die entgegengesetzte Ansicht der Reichsmaisstelle wird von den Strafverfolgungsbehörden nicht einheitlich anerkannt. Deshalb will die Verordnung ausdrücklich klarstellen, daß auch derjenige, der Mais einführt und im eigenen Betriebe irgendwie verbraucht, monopolpflichtig ist. Im Mais⸗ gesetz war die Ware der Monopolpflicht unterworfen, die vom Handel oder den Genossenschaften“ eingeführt wird. Diese Be⸗ auf Handel und Genossenschaften wird durch die neue erordnung gestrichen, weil sich herausgestellt hat, daß auch Ver⸗ braucher (maisverarbeitende Werke und Tierhalter) Mais ein⸗ führen. Monopolwidrig eingeführte „Waren“ können nach dem Maisgesetz eingezogen werden. Das Wort „Waren wird durch die Verordnung abgeändert in „Gegenstände“, damit zugleich auch Säcke und ühngiches n en werden können, in denen der Mais verbotswidrig in den Verkehr gebracht worden ist. Schließlich werden die Strafbestimmungen des Maisgesetzes durch eine dritte Strafvorschrift ergänzt; diese lautet: „Die Reschsregieraast kenn mit Zustimmung des Reichsrats bestimmen, daß mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft wird, wer den auf Grund des § 9 des Maisgesetzes erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen zuwiderhandelt, und daß neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden kann, auf die sich die strafbare Handlun bezieht, auch wenn sie dem Täter nicht ge⸗ hören.“ Dadurch socl der Keichsmaisstelle die Möglichkeit gegeben werden, eine Kontrolle darüber erzwingen, ob eingeführter Mais tatfächlich nur eingelagert oder trotz gegenteiliger Versiche⸗ rung in den Verkehr gebracht worden ist.
Die
rium) führte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗