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Staatsauzeiger Nr. 294 vom 17. Dezember
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1930. S. 4.
Lassen Sie mich nunmehr versuchen, auf diesem etwas dunklen Hintergrund das Bild der preußischen Finanzen zu zeichnen. Wir haben uns durch die günstige Entwicklung der deutschen Wirt⸗ schaft in den Jahren nach der Inflation in einem damals viel⸗ leicht berechtigten Optimismus verleiten lassen, freigebiger zu wirtschaften, als es heute bei rückschauender Betrachtung vielleicht gut erscheint. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Aber ich darf doch denjenigen, die deswegen harte Kritik an der Finanz⸗ verwaltung üben wollen, eins sagen: Sie alle sind, glaube ich, Zeugen eines zähen Kampfes gewesen, den die Finanzverwaltung in Preußen nicht nur gegen die Unternehmungslust der Ressorts. sondern auch gegen die Bewilligungsfreudigkeit des Landtags in allen diesen Jahren hat führen müssen (sehr richtig! bei der Deutschen Staatspartcei), manchmal unter Ausnutzung aller Rechte, die der Finanzverwaltung in der Verfassung überhaupt gegeben sind. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei. — Gegenrufe bei der Sozialdemokratischen Partei: Gerade Ihre Anträge!) Alles in allem, wenn man die Jahre 1924 bis 1928 als eine Einheit be⸗ trachtet, ist das Gleichgewicht in Einnahme und Ausgabe vor⸗ handen. Allerdings ist der Ueberschuß des Jahres 1924, soweit er nicht zur Schuldentilgung damals verwendet werden mußte, verwandt worden, um Fehlbeträge in späteren Jahren abzudecken. Aber er ist langsam und vorsichtig zugesetzt worden. In der Gesamtentwicklung der Jahre ist aber das Gleichgewicht voll⸗ kommen vorhanden. .
Das Jahr 1929 hat nach der Rechnung, die Ihnen vor einigen Wochen zugegangen ist und bereits im Ausschuß des Landtags und hier im Plenum beraten wurde, mit einem Fehlbetrag von 17,6 Millionen abgeschlossen. Aber die Abdeckung dieses Fehl⸗ betrags wird uns keine Schwierigkeiten machen, da Restausgaben von vorangegangenen Jahren, insbesondere Beträge, die für die Bonitierung ausgeworfen waren, und Unterstützungen und Not⸗ standsbeihilfen, die nicht verbraucht worden sind, in Abgang ge⸗ stellt werden können. Das Defizit wird auf diese Weise bereinigt und wir sind nicht verpflichtet, wie es sonst nach dem Haushalts⸗ gesetz der Fall sein würde, für die Deckung dieses Fehlbetrags im Voranschlag für 1931 Sorge zu tragen.
Aber das Jahr 1930, in dessen Entwicklung wir zur Zeit stehen, muß uns alle mit großer Sorge erfüllen. Die Ausgaben werden sich im allgemeinen in den Grenzen der Ansätze halten. Außerplanmäßige Ausgaben sind bisher kaum gemacht worden. Allerdings werden wir unter Umständen durch die Hochwasser⸗ schäden, die in den vergangenen Wochen in allen Gebieten des Staates aufgetreten sind, zu außerplanmäßigen Ausgaben ge⸗ zwungen werden, da hier die verfügbaren Etatmittel von 3,2 Millionen vielleicht nicht ausreichen könnten. Aber bedroh⸗ licher ist die Entwicklung auf der Seite der Einnahmen. Vor allen Dingen bleiben die Ueberweisungen hinter dem Ansatz zu⸗ rück. Die ursprünglichen Etatansätze des Reichs sind durch die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930, die gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts brachte, herab⸗ gesetzt worden. Diese Herabsetzung der Ueberweisungen wirkt sich für Preußen, und zwar den Staat, allein mit einem Minder⸗ betrag von 55 Millionen aus. Im ersten Halbjahr ist das noch nicht so stark in die Erscheinung getreten. Die Ueberweisungen an Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer sind mit 10,4 Millionen hinter dem Ansatz zurückgeblieben. Die Ueberweisungen an Um⸗ satzsteuer haben den Ansatz sogar um 1,3 Millionen überschritten. Aber die Rückgänge, die sich aus den Etatansätzen der Notverord⸗ nung ergeben, werden sich ohne Zweifel im zweiten Halbjahr in der preußischen Finanzgebarung auswirken.
Auch bei den preußischen Steuern, wenigstens bei der Haus⸗ zinssteuer, ist mit einem Rückgang zu rechnen. Die Hauszinssteuer hat den bisherigen Etatansatz von 1100 Millionen niemals er⸗ reicht. Sie hat den höchsten Betrag 1927 mit 1059 Millionen ge⸗ bracht. 1928 brachte sie 1046, 1929 1003, 1930 nach unseren Schätzungen 945 Millionen, also ein nicht unerheblicher Rück⸗ gang, der sich, da ein Drittel des Aufkommens für die Deckung des Finanzbedarfs des Staates zu verwenden ist, für den Staat in einem Verlust von 15 Millionen gegenüber dem Etatansatz auswirken wird. Die Gründe für diesen Rückgang der Hauszins⸗ steuer, besonders im laufenden Jahr, liegen auf der Hand. Es
wirken sich hier die sozialen Bestimmungen des Hauszinssteuer⸗
gesetzes aus. Jene Bestimmung vor allem, daß dann, wenn der Mieter ein Einkommen von nicht mehr als 1200 ℳ hat, die Haus⸗
zinssteuer gestundet und niedergeschlagen und die Miete ent⸗
sprechend gesenkt werden muß, und weiter diejenige Bestimmung des Hauszinssteuergesetzes, die besagt, daß für die leerstehenden Industrieräume — infolge von Stillegungen, wie sie ja bei der jetzigen Wirtschaftslage häufig vorkommen — auch Stundung und Niederschlagung gewährt werden muß.
Die Entwicklung bei der zweiten großen Steuer des preußi⸗ schen Staates, bei der Grundvermögensteuer, ist verhältnismäßig günstig. Die Grundvermögensteuer zeigt sich auch bei schwanken⸗ der Wirtschaftsloge als eine außerordentlich stabile Steuer. Um hier den richtigen Ueberblick zu gewinnen, muß man sich ver⸗ gegenwäͤrtigen, daß im Vorjahre die städtische Grundvermögen⸗ steuer füt den Staat erhöht wurde und daß diese Erhöhung erst mit Wirbeng vom 1. Juni — also nur für 10 Monate — in Kraft wat. Das Monatssoll der Hauszinssteuer betrug daher in den Mongten April und Juli 19,2 Millionen und in den nach⸗ folgenden Monaten 29,4 Millionen Mark; der Monat April hat ein Aufkkommen von 4,8 Millionen gebracht; aber das hängt mit Abrechnungsverhältnissen zusammen und kann hier’nicht in Be⸗ tracht gezogen werden. Der Mai hat ein Aufkommen von 23,6 Millionen Mark gebracht, lag also mit 4,4 Millionen Mark über dem Monatssoll. Vom Juni an gilt aber das erhöhte Monatssoll von 29,4 Millionen Mark, und es zeigte sich, daß die Erhöhung der Grundvermögensteuer einen gewissen Anlauf brauchte. Der Monat Juni brachte einen Fehlbetrag von 7,3 Mil⸗ lionen Mark, der Monat Juli einen Fehlbetrag von 3 Millionen Mark, der August einen Ueberschuß von 2,4 Millionen Mark, der September einen Ueberschuß von 3 Millionen Mark und der Oktober einen Ueberschuß von 1,2 Millionen Mark. Ich glaube also nach den bisherigen Erfahrungen damit rechnen zu können, daß die Grundvermögensteuer das Etatssoll in allen Monaten erreichen wird und daß die Fehlbeträge der vergan
die
in den Wintermonaten, wie das in allen Jahren geschehen ist, aufgeholt werden.
Wir haben dann mit Rückgängen bei den Betriebsüber⸗ schüssen zu rechnen. Wir müssen damit rechnen, daß der Abschluß der Forstverwaltung um rund 30 Millionen Mark hinter dem Etat zurückbleibt (hört, hört! rechts), und zwar infolge der fallen⸗ den Holzpreise. Meine Damen und Herren, diese weichenden Holzpreise erklären sich teils durch verminderte Bautätigkeit, teils aber auch durch die starke Einfuhr ausländischen (sehr richtig! rechts), insbesondere russischen Holzes zu ungewöhnlich billigen Preisen. Es ist allerdings nicht so, daß die Gesamtmenge der Einfuhr im laufenden Jahre 1930 in den bisherigen Monaten über der Gesamtmenge der Einfuhr des Vorjahres läge. Das ist nicht der Fall. Aber es ist eine starke Verschiebung der Einfuhr aus den verschiedenen Ländern eingetreten. Die Einfuhr aus Polen ist verhältnismäßig stark zurückgegangen, verhältnismäßig wenig zurückgegangen ist die Einfuhr aus Schweden und Finn⸗ land, und die Einfuhr aus Rußland ist gewaltig gestiegen. Diese Einfuhr aus Rußland, die zu verbilligten Preisen nach Deutsch⸗ land hereinkommt, ist es, die die Preise auf dem deutschen Holz⸗ markt drückt. Aber in der Gesamtmenge der Einfuhr ist eher ein Rückgang als eine Steigerung zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren, wir haben also nach allen diesen Feststellungen im Laufe des Jahres 1930 mit einem erheblichen Fehlbetrage zu rechnen und werden diesen Fehlbetrag vorläufig nur durch Inanspruchnahme der schwebenden Schuld abdecken können.
Um aber vollkommene Klarheit über den augenblicklichen Stand der preußischen Finanzen zu schaffen, ist es notwendig, auch auf die Entwicklung des Anleihehaushalts einzugehen. Wir haben, wie immer, im Vorbericht des Haushaltsplanes einen Ueberblick über den Stand der Anleiheeinnahmen und ⸗ausgaben gegeben, und hieraus geht hervor, daß der Stand des Anleihe⸗ haushalts auf den ersten Blick verhältnismäßig günstig erscheint. Seit der Befestigung der Währung sind Anleiheausgaben im Be⸗ trage von 755,4 Millionen Mark geleistet und durch Anleihe⸗ einnahmen im Ausmaße von 735,2 Millionen Mark gedeckt worden, so daß der ungedeckte Fehlbetrag auf den Anleihekonten nur noch 20,2 Millionen Mark beträgt. Hier ist also gegenüber dem Vor⸗ jahre eine erhebliche Verbesserung eingetreten, und daß dieser Stand der Anleihekonten als günstig angesehen werden muß, er⸗ gibt schon der Vergleich mit der Gestaltung des Extraordinariums im Reiche. Das ungedeckte Extraordinarium im Reiche betrug am 1. April dieses Jahres 771 Millionen Mark.
Aber, meine Damen und Herren, es läßt sich natürlich nicht verkennen, daß auch der Anleihehaushalt des Preußischen Staates Gefahrenmomente in sich schließt, und ein Gefahrenmoment liegt darin, daß wir seit dem Jahre 1928 — das war das Jahr, in dem die preußische Inlandsanleihe ausgegeben wurde, nachdem ihr zwei langfristige amerikanische Inlandsanleihen vorangegangen waren — langfristige Anleihen zu erträglichen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt nicht mehr unterbringen konnten, so daß die Finanzverwaltung gezwungen war, an Stelle der langfristigen Anleihen mittelfristige Anleihen mit einer Laufzeit von 4 Jahren aufzunehmen. Bisher ist es noch immer ohne Mühe gelungen, solche mittelfristigen Anleihen, also verzinsliche vierjährige Schatz⸗ anweisungen, bei Fälligkeit umzutauschen. Aber immerhin liegt in der Mittelfristigkeit eines großen Teils dieser preußischen An⸗ leihen ein Gefahrenmoment, und es wäre Aufgabe der preußischen Finanzverwaltung, diese mittelfristigen Anleihen so schnell wie möglich durch langfristige zu ersetzen. Aber vorab besteht nicht die geringste Möglichkeit dazu, weder im Inland noch im Aus⸗ land, und es wird die weitere Entwicklung des Kapitalmarktes abgewartet werden müssen, ehe es gelingen dürfte, solche lang⸗ fristigen Anleihen aufzunehmen. Insbesondere, meine Damen und Herren, muß hier, glaube ich, mit aller Deutlichkeit gesagt werden, daß alle Hoffnungen, die in manchen Kreisen noch gehegt werden, daß es in absehbarer Zeit gelingen könnte, irgendeine Anleihe, sei es für die öffentliche Hand, sei es für die Privat⸗ wirtschaft, am Auslandsmarkt zu vernünftigen Bedingungen unterzubringen, absolut trügerisch (hört, hört!), eine reine Utopie ist. Die Kurse der ausländischen Anleihen — ich habe vorhin als Beispiel auf den Kursstand der preußischen Anleihen in Amerika hingewiesen —, sind so verhängnisvoll, daß an die Aufnahme einer langfristigen Anleihe im Auslande überhaupt nicht zu denken ist. Das mag in einzelnen Fällen von geringer Bedeutung durch be⸗ sonders gute Beziehungen bei amerikanischen Bankhäusern ge⸗ lingen; aber aufs ganze gesehen, wird es weder der öffentlichen Hand noch der Privatwirtschaft möglich sein, langfristige Anleihen im Auslande zu beschaffen.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsplan für 1931 schließt in seinen Bruttoziffern mit 3972,7 Millionen Mark ab, und diese Abschlußziffer liegt mit 384,2 Millionen Mark unter der vorjährigen Ziffer. Was spiegelt dieser Rückgang der Abschluß⸗ ziffer wieder? Auf der Einnahmeseite den Rückgang der Reichs⸗ steuerüberweisungen, den Rückgang der Hauszinssteuer, den Rück⸗ gang der Betriebsüberschüsse, auf der Ausgabenseite die Kürzung der Ueberweisungen und der Dotationen für die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Kürzung der Personalbezüge und die Ab⸗ striche bei den sächlichen Ausgaben, die unter dem Zwange der Notwendigkeit durchgeführt werden mußten.
Meine Damen und Herren, um ein klares Bild von der preußischen Finanzgebarung zu bekommen, tut man gut, aus diesem Bruttoetat die durchlaufenden Einnahmen und Ausgaben wegzustreichen und sich dann an der Hand des sogenannten be⸗ reinigten Bruttoetats ein Bild zu machen. Dieses Verfahren ist ja in Preußen beinahe Gewohnheit geworden, und es empfiehlt sich, weil nur so ein klares Bild von den Einnahmen und Aus⸗ gaben, die die preußische Verwaltung als solche angehen, ge⸗ wonnen werden kann.
Die Einnahmen und Ausgaben des berei⸗ nigten Bruttoetats balancieren mit 2248,2 Millionen
Nark und liegen mit 106 Millionen Mark unter den Ziffern des Vorjahres. Diese Zahlen werden natürlich vor allem auch durch den Rückgang an Reichssteuern, der sehr stark ist, beeinflußt. Ich gebe hier nur die Zahlen derjenigen Reichssteuern wieder, die für
reußische Finanzgebarung von Bedeutung sind. Die Lohn⸗
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steuer sollte nach dem Etatsansatz für 1930 rund 1425 Mil
Mark bringen; sie ist für 1930 mit 1306 Millionen Man” anschlagt. Immerhin bedeutet dieser Rückgang des Lohn 8 aufkommens keinen Ausfall für den Preußischen Staat b Lohnsteuer bis zu einem Gesamtbetrage von 1300 Millione Länder und Gemeinden verteilt wird. Der Rückgang der
steuer trifft mit voller Schwere die Invaliden⸗ und gnapphs versicherung, denen nach der lex Brüning der Mehrertrag 2 1300 Millionen zufließen müßte.
Die Kapitalertragsteuer geht von 200 Mil ahe.
im Jahre 1930 auf 90 Millionen im Jahre 1931 zurück. —h. Rückgang hängt mit der Aufhebung der Kapitalertragstener 2 den festverzinslichen Papieren, dann aber natürlich auch mit nh Rückgang der Wirtschaft zusammen. Die veranlagte 9„
kommensteuer geht von 1345 Millionen im Jahre 1990
1205 Millionen im Jahre 1931 zurück. Die Umsatzst geht von 1165 Millionen im Jahre 1930 auf 1040 Milliong Jahre 1931 zurück. Alles in allem wirkt sich dieser Rückgang großen Reichssteuern, an denen der Preußische Staat beteiligh; so aus, daß die Ueberweisungen an den Preußischen Staat au⸗ ohne Gemeinden und Gemeindeverbänden von 878,3 auf F. also um 90 Millionen, zurückgehen. 2
Auch bei den preußischen Steuern haben wir g einem mäßigen Rückgang zu rechnen. Die Hauszinssten wird von uns bei vorsichtiger Schätzung für das Jahr 1931 8 900 Millionen geschätzt. 1 Jahre 1930, dem geschätzten Aufkommen des Jahres 1930, 32 weiteren Rückgang von 45 Millionen in Rechnung. Fir
Preußischen Staat als solchen, soweit er mit seinem Finanzbezel
an dieser Steuer beteiligt ist, bedeutet das gegenüber dem e jährigen Etatsansatz einen Ausfall von 30 Millionen.
Bei der Grundvermögenssteuer haben wir n einem Mehraufkommen von 23 Millionen zu rechnen, weil die im Vorjahr beschlossene Steuererhöhung im Jahre 1981 12 Monate auswirken wird. Dann kommen nooch kleinere e schiebungen in Betracht. Insgesamt haben wir bei den preußste Steuern im Jahre 1931 mit einem Rückgang von 6,5 Millieg zu rechnen.
Bei den Betrieben rechnen wir mit einem Rückgang t 21,9 Millionen. Dieser Rückgang fällt fast nahezu auf den zu
gang der Ueberschüsse der Forstverwaltung. Aber 8
der bisherigen Entwicklung fragt es sich, ob der Rückgang üh noch mit höheren Zahlen in Ansatz gebracht werden muß.
Die Verwaltungseinnahmen zeigen eine Slp. rung von 555,2 Millionen auf 567,5 Millionen, also eine Smgh rung um 12,3 Millionen. Diese Zunahme der Verwal einnahmen ist im wesentlichen auf die Zunahme der Gesttt bei der Justizverwaltung zurückzuführen. Aber Zunahme der Geschäfte der Justizverwaltung, so erfreulih, auf der Einnahmenseite erscheint, hat auf der Ausgabensch natürlich ihre Kehrseite. Wir können im allgemeinen so daß bei einer Zunahme der Geschäfte der Justizverwaltum Ausgaben immer um den doppelten Betrag der Einngs steigen. Alles in allem Rückgänge bei den Einnahmen 106 Millionen.
Entsprechend sind die Ausgaben gesenkt worden, bam dauernden Ausgaben um 66,8 Millionen, bei den einmulg Ausgaben um 39,3 Millionen. Aber diese Senkung der ne gaben zeigt nicht die volle Höhe der Abstriche, die bei der e stellung des Haushaltsplans für das Jahr 1931 vorgenonm werden mußten. Denn es werden auch unvermeidbare M. ausgaben in Rechnung zu stellen sein. Wenn ich zunächst eim von der Besoldungskürzung absehe: die regulären Best dungsausgaben verlangen eine Mehrausgabe von 18 9 lionen. Das hängt mit dem Aufrücken der Beamten und Angestellten in höhere Dienstaltersstufen und höhere Stufen Tarifs zusammen. Die Pensionsfonds erfordern . Mehrausgabe von 8,3 Millionen, wenn sie an die Ist⸗Ausg⸗ völlig angeglichen werden sollen. Die Zuschüsse zur Land schulkasse steigen infolge der Zunahme der Kinderzabl 6,3 Millionen. Ich bitte, zu beachten, daß die Kinderzahl beständig steigt, weil jetzt die kriegsschwachen Jahrgänge aus g Schulen herauskommen, aber die stärkeren Jahrgänge der⸗ kriegszeit in den Schulen bleiben oder in die Schulen einꝛich Wir werden also noch für eine Reihe von Jahren mit erba Beiträgen des Staates für die Landesschulkasse zu rechnen ut Dann allerdings wird infolge der allgemeinen Abnahne! Bevölkerungszunahme ein allmähliches und stetiges Absinken h treten. 1 1
Auch bei den Sachausgaben sind gewisse Ausgaben zvaf läufig. Die Errichtung der berufspädagogischen Institut Verstaatlichung der Lyzeen, endlich aber auch die Uebernag erheblicher Bürgschaften im Zuge der Osthilfe und die Notwen keit, für Ausfälle bei solchen Bürgschaften gewisse Deckungen! Etat zu schaffen — wir haben hier 10 Millionen mehr eingesest machen solche Mehrausgaben unvermeidblich. Allen
jibt es auch Minderausgaben, die ohne harten gn eintreten. Die Zuschüsse zu den Berufsschulen gehen um 169 lionen zurück, der Zuschußbedarf der Gestütsverwaltung geh . 1 Million zurück, da eine Reihe von Gestüten abgebaut . ist, und die Pfarrerbesoldungszuschüsse können um 8 Milhue hexabgesetzt werden, weil einmal Pfarrgemeinden zusammenget worden sind und außerdem auch im Verwaltungswege für 5 Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen gesorgt worden wonach zunächst einmal die Pfarrerbesoldungen durch die eige⸗ Einnahmen der Kirchengemeinden und Kirchensteuemn
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Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 8
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Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin. Üvt Druck der Preußlschen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesell K &NDKB %%“
Fünf Beilagen 1 nbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbe
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Dezember
ber bei Berücksichtigung aller dieser unvermeidbaren Mehr⸗ den und dieser zwangslosen Minderausgaben blieb immer die Aufgabe übrig, zur Deckung des Einnahmeausfalls und icht durch Minderausgaben gedeckten Mehrausgaben Ab⸗ he im Betrage von 141,1 Millionen bei der Aufstellung des haltsplans für das Jahr 1931 vorzunehmen. zie sind diese Abstriche von 141,1 Millionen durchgeführt Zunächst einmal durch Kürzung der Besol⸗ gen. Die Kürzung der Besoldungen bringt eine Minder⸗ bme von 84,4 Millionen. Wir haben diese Summe als Gesamtposten, und zwar als Minusausgabe, im Etat der meinen Finanzverwaltung eingestellt, da es bei rechtzeitiger ge des Haushaltsplans nicht mehr möglich war, diese e auf die einzelnen Sonderpläne zu verrechnen, und da ja bei der Aufstellung des Haushalts noch nicht feststand, ob Kürzung der Besoldungen Gesetz werden würde. Inzwischen Notverordnung vom 1. Dezember 1930 erlassen, und diese rordnung verfügt die 6 prozentige Kürzung der Besoldungen nur für die Verwaltungen des Reichs, sondern auch für r und Gemeinden und gibt zur Durchführung dieser ung der Landesregierung die Ermächtigung, die Kürzung
2 n?
dand und Gemeinden auf dem Wege einer Regierungsver⸗
ig durchzuführen. Eine entsprechende Regierungsverord⸗ ist in Preußen inzwischen erxlassen, die die Kürzung der Be⸗ gen sowohl für das Land wie für die Gemeinden durchführt. z kann hier natürlich die Frage aufgeworfen werden, wie gechtslage ist, ob das Reich in der Lage ist, auf dem Wege Notverordnung des Reichspräsidenten nicht nur die ng seiner eigenen Besoldungsbezüge, sondern auch die ng der Besoldungsbezüge in den Ländern und Gemeinden üführen. Die herrschende Rechtsauffassung ist die, daß auf Wege einer Notverordnung des Reichspräsidenten zwar nichts gt werden kann, was verfassungsändernde Bedeutung hat, nicht der Artikel 48 der Reichsverfassung selbst Aende⸗ n der Verfassung zuläßt, daß im übrigen aber die Gewalt eichspräsidenten nicht nur Staatsgewalt des Reichs, sondern Staatsgewalt der Länder ist, und daß infolgedessen der spräsident die erforderlichen Maßnahmen auf Grund des ls 48 nicht nur im Bereich der Verwaltung des Reichs, n auch im Bereich der Verwaltung der Länder treffen und daß, wenn man das Notverordnungsrecht auch auf die gebung ausdehnt, dieses Notverordnungsrecht nicht nur im ch der Reichsgesetzgebung, sondern auch im Bereich der sgesetzgebung ausgeübt werden kann. Es ist das, wie ge⸗ die herrschende Auffassung, der sich Reichsregierung und zrat angeschlossen haben, und dementsprechend konnte durch otverordnung die Kürzung der Besoldungsbezüge auch für w und Gemeinden verfügt und auf Grund der in der Not⸗ nung erteilten Ermächtigung durch Regierungsverordnung, verordnung der Staatsregierung, durchgeführt werden. durch diese Verordnung eine allgemeine Kürzung der Be⸗ gsbezüge um 6 vH verfügt worden, nur bei den Ministern 20 prozentige Kürzung. s berührt diese Frage der Kürzung der Besoldungen natür⸗ ne Frage von allgemeiner Bedeutung, nämlich die, ob es und notwendig ist, ganz allgemein die Lohn⸗ und Be⸗ ggspolitik umzustellen und hier auf allen Gebieten sowohl rivatwirtschaft wie der öffentlichen Wirtschaft eine Kürzung zuführen. Ich glaube, daß diese Kürzung bei richtiger Be⸗ ng in Wahrheit nur eine Angleichung an ein verändertes iveau darstellt. Wir haben einen vollständigen Zusammen⸗ der Preise auf dem Weltmarkt erlebt. Die Preisentwicklung utschland hat sich dieser Entwicklung auf dem Weltmarkt nur nd angeschlossen. Immerhin darf festgestellt werden, daß die shaltungskosten auch in Deutschland, verglichen mit dem schnitt der Lebenshaltungskosten des Jahres 1929, um neun e bereits zurückgegangen sind, und daß durch diesen Rück⸗ der Lebenshaltungskosten eine 6⸗prozentige Kürzung nahezu glichen wird, und wir alle werden uns der Hoffnung hin⸗ daß die Bemühungen der Reichsregierung, die Senkung des
dniveaus weiter vorwärts zu treiben, Erfolg haben werden.
eins ist gewiß, daß Deutschland bei einer Einfuhr von lliarden und einer Ausfuhr von 12 Milliarden, also bei der er innigsten Verflechtung mit der Weltwirtschaft, unmöglich nem Preisniveau arbeiten kann, das sich von dem Preis⸗ der Weltwirtschaft weit entfernt. Die Politik, die also spurchgeführt wird, allgemeine Senkungdes Preis⸗ aus und im Zusammenhang damit allgemeine Senkung bestehungskosten sowohl in der Privatwirtschaft wie in der lichen Wirtschaft, ist nach meinem Dafürhalten einfach eine wirtschaftliche Notwendigkeit, wenn die deutsche Wirtschaft zugrunde gehen und damit dem deutschen Volk die Grund⸗ seiner Lebenshaltung nicht einfach entzogen werden soll.
beitere Ersparnisse sind dann erzielt worden durch Kürzung Aufwandsentschädigungen;: diese sind um 40 bis
—o gekürzt worden. Eine Kürzung der Aufwandsentschädigung
inister war schon aus dem Grunde notwendig, um hier die vom Landtag in früheren Jahren immer wieder verlangte ichung an die Aufwandsentschädigung der Reichsminister zuführen. Das ist jetzt erfolgt.
ie Nebenvergütungen der Beamten sind im einen um 20 vH gekürzt worden. Auch die Ministerial⸗ ge wird an die Ministerialzulage im Reich angeglichen n. Allerdings glaubten wir, diese Angleichung der Ministe⸗ in einem Zug durchführen zu können, weil dies, verbunden allgemeinen 6⸗prozentigen Kürzung, zu außergewöhnlichen efahe haben würde, und die Staatsregierung hat sich uf den Standpunkt gestellt, man folle diese Kürzung der
erialzulagen in 3 Etappen, mit einem Drittel am 1. April,
lagen in Preußen an die entsprechenden Zuschüsse im Reich
Erst e Beilage nzeiger und Preußisch
Berlin, Mittwoch, den 17.
nzeiger
mit einem Drittel am 1. Oktober und mit dem letzten Drittel zum 1. April nächsten Jahres durchführen, so daß bei der Aufstellung des nächstjährigen Etats die Angleichung an die Ministerial⸗ zulagen im Reich durchgeführt wäre.
Entsprechend der Kürzung der Gehälter der Minister erfahren auch die Diäten der Abgeordneten eine 20 ige Kürzung. Alle diese Kürzungen bringen eine Ersparnis von 3,6 Millionen Reichsmark.
Drittens glauben wir, erhebliche Ausgaben durch die sogenannte Justizreform sparen zu können; ich habe auf diese Dinge bereits im vorigen Jahre hingewiesen. Die Preußische Staats⸗ regierung hatte damals im Reichsrat den Antrag gestellt — und dieser Antrag wurde von der Reichsregierung angenommen —, gewisse Reformen im Bereich der Justizverwaltung durchzuführen, Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte, Einschränkung der Rechtsmittel, weitere kleine Vereinfachungen, dann aber auch Kürzung der Gebühren der Anwälte in Armensachen. Diese damals von Preußen vorgeschlagene Justizreform wurde zwar im Reichsrat verabschiedet, fand aber im Reichstag wenig Gegen⸗ liebe, und es ereignete sich damals das Unglaubliche, daß die Vor⸗ lage des Reichsrats nicht einmal einer Ausschußberatung im Reichstag gewürdigt wurde, sondern bereits in erster Lesung von allen Fraktionen des Reichstags einmütig abgelehnt wurde. Die Reichsregierung war der Meinung, daß bei der Durchführung des Finanz⸗ und Wirtschaftsplans auch diese Justizreform wieder angepackt werden müsse, und hat die preußischen Vorschläge des Vorjahres wieder aufgenommen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im Reichsrat verabschiedet und ist in die Notverordnung aufgenommen. Wir können hier mit Ersparnissen im Betrage von 6 Millionen Mark rechnen, die auch wieder als eine Minus⸗ ausgabe beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung erscheinen.
Die Hauptersparnis bringt die Kürzung der Gebühren der Rechtsanwälte in Avmensachen. Diese Maß⸗ nahme wird aus Anwaltskreisen stark angefochten. Aber ich glaube, sie ist begründet und nicht unbillig. Das ergibt sich, wenn man sich einmal folgende Zahlenreihe vergegenwärtigt: Der Preußische Staat hat zur Abdeckung der Gebühren in Armensachen im Jahre 1927: 8,7 Millionen, 1928: 10,6 Millionen, 1929: 19,5 Millionen Mark zahlen müssen, und für 1930 sind diese Ausgaben auf 22 Millionen geschätzt. (Hört, hört!) Der starke Sprung im Jahre 1929 gegenüber dem Jahre 1928 hängt damit zusammen, daß Ende Dezember 1928 durch ein Reichsgesetz die Gebühren der Anwälte in Armensachen trotz des nachdrücklichen Widerspruchs der Landesregierungen erhöht worden sind. Was jetzt den Anwälten genommen wird, wird etwa 4⸗bis 5 Millionen
betragen und entspricht der Hälfte der Erhöhung, die für das
Jahr 1929 beschlossen worden ist. Wenn man die Dinge einmal
so betrachtet und sich vergegenwärtigt, daß alle Besoldungsausgaben
und alle Löhne eine starke Kürzung erfahren, so wird diese Kürzung der Gebühren der Anwälte in Armensachen nicht als unerträglich bezeichnet werden können. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin mir vollkommen darüber klar, daß die Lage der Anwälte nicht leicht ist. Aber sie ist deswegen nicht leicht, weil jetzt 10 000 Anwälte da Lebensspielraum haben wollen, wo vor dem Kriege 6000 Anwälte Lebensspielraum gehabt haben; denn so ist die Ent⸗ wicklung in Preußen. Dieser ungewöhnlichen Vermehrung der Anwälte ist mit der Erhöhung von Gebühren nicht beizukommen. (Sehr richtig!)
Die sachlichen Ausgaben im Ordinarium sind im allgemeinen um 5 bis 10 vH gekürzt worden. Hier sind der Kürzung sehr enge Schranken gesetzt, wenn nicht der ordentliche Lauf der Verwal⸗ tung überhaupt lahmgelegt werden soll. Die Kürzungen machen nicht allzuviel aus; sie betragen 7,1 Millionen Mark. Dabei spielen die Bauunterhaltungsfonds eine gewisse Rolle. Wir haben früher die Ausgaben für Bauunterhaltung mit 1,8 vH des Neubauwerts der Gebäude in Rechnung gestellt, für das Jahr 1931 mit 1,6 vH. Ich glaube, daß diese Kürzung der Bauunterhaltungsfonds keineswegs eine Verschlechterung der Bauunterhaltung bedeuten wird. Denn die Kürzung von 1,8 auf 1,6 vH entspricht schon heute der Entwicklung des Baukostenindex, der bereits von 180 vH auf 158 vH zurückgegangen ist und weiter zurückgehen wird, so daß hier noch weitere Ersparnisse werden gemacht werden können, selbst wenn die Bauunterhaltung in der bisherigen sorgfältigen Weise weitergeführt werden soll.
Sehr starke Abstriche sind im Extraordinarium gemacht worden: hier sind insgesamt 40 Millionen Mark abgestrichen worden. Unter diesen Abstrichen spielen natürlich die Baukosten eine erhebliche Rolle. Wir haben im allgemeinen erste Bau⸗ raten in den Haushaltsplan überhaupt nicht mehr eingestellt.
Durch diese Abstriche in einer Gesamthöhe von 141,1 Mil⸗ lionen Mark ist es gelungen, das Gleichgewicht im Haus⸗ haltsplan für das Jahr 1931 herzustellen. Nach menschlichem Ermessen werden wir also im Jahre 1931 nicht auf allzu große Schwierigkeiten stoßen —, wenn nicht im nächsten Jahre noch eine weitere verhängnisvolle Verschlechterung der Wirtschaftslage eintritt. Was dann allerdings geschehen würde, ist nicht ab⸗ zusehen. 1
Meine Damen und Herren! Es ist nun aber vielleicht an⸗ gezeigt, hier noch einige Worte zu dem Finanz⸗ und Wirt⸗ schaftsplan der Reichsregierung zu sagen, weil ja dieser auf die Finanzgebahrung des preußischen Staates und der preußischen Gemeinden stark zurückwirkt. Hier darf ich auf Aus⸗ führungen Bezug nehmen, die ich schon vor einigen Wochen hier vor diesem hohen Hause gemacht habe. Aber ich habe meine da⸗ maligen Ausführungen insofern zu ergänzen, als ja inzwischen der Plan der Reichsregierung durch die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten zu einem erheblichen Teil bereits verwirklicht worden ist. ö6
Die Lage im Reich ist deshalb so ernst, weil die Jahre 1928 und 1929 mit Fehlbeträgen von 465 Millionen abgeschlossen hatten, und weil am 1. April d. J. ein ungedecktes Extraordi⸗ narium von 771 Millionen vorhanden war und diese Fehlbeträge,
1930
das ungedeckte Extraordinarium und die Ansprüche des Ultimos die Kasse des Reichs am Anfang des Jahres mit rund 1670 Mil- lionen belasteten, die durch kurzfristige Kredite abgedeckt werden mußten. Die Lage ist nicht viel besser geworden; denn das Reich rechnet im Laufe des Jahres 1930 mit einem Fehlbetrag von 900 Millionen, von denen 600 Millionen auf Rückgänge der Ein⸗ nahmen, 300 Millionen auf Mehrausgaben der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung zurückzuführen sind — immer in runden Zahlen gesprochen. Daß das Reich dieser Fehlbeträge nicht mit ordentlichen Maßnahmen Herr werden kann, liegt auf der Hand. Es hat sich mit dem bekannten großen Ueberbrückungskredit von 500 Millionen geholfen. Die Kassenlage des Reichs wird infolge⸗ dessen am 1. April 1931 ungefähr dieselbe sein wie am 1. April 1930, mit anderen Worten, es wird auch dann ein ungedeckter Betrag von 1670 Millionen vorhanden sein, obwohl inzwischen
solidiert ist, obwohl durch die Lex⸗Schacht ein Schuldentilgungs⸗
kredit von der Reichsregierung hereingebracht worden ist. Diese ernste Entwicklung erklärt sich eben im wesentlichen noch immer durch die Fehlbeträge der früheren Jahre, durch die Fehlbeträge dieses Jahres und durch das ungedeckte Extraordinarium, das in dieses Jahr mit hereingenommen werden mußte. Bei solcher
allmähliche Abdeckung der schwebenden Schuld, die ja nun allein
Jahresraten von je 420 Millionen aus Mitteln des ordentlichen Haushalts vorsieht. Ein entsprechender Betrag von 420 Mil⸗
genommen.
Welche Maßnahmen aber hat die Reichsregierung nun er⸗ griffen, um im Reichshaushaltsplan für das Jahr 1931 das Gleichgewicht unter allen Umständen zu gewährleisten? Zunächst eine Erhöhung der Einnahmen. Die Ledigensteuer wird im nächsten Jahr forterhoben; der Zuschlag zur Einkommensteuer bei den hohen Einkommen wird forterhoben; eine Tabakstener⸗
werden. Alle diese Maßnahmen sind durch die Notverordnung bereits durchgeführt. 8 ¹
Zweitens: die Kürzung der Personalbezüge bringt dem Reich rund 120 Millionen, 60 Millionen durch Kürzung der eigenen Ausgaben des Reichs, 60 Millionen durch Kürzung der Besol⸗ dungsausgaben bei der Reichspost und durch entsprechende Er⸗ höhung der Ablieferungen, die die Post an den Reichsfinanz⸗ minister zu machen hat. Die Besoldungskürzungen bei der Reichs⸗ bahn kommen der Reichsbahn zugute und berühren den Reichs⸗ etat nicht. Diese Kürzungen sind der Reichsbahn aber auch zu gönnen, da ja doch die Eisenbahnverwaltung für das Jahr 1930 mit einem Fehlbetrag von mindestens 500 Millionen zu rechnen haben wird und ihre gesamten vorhandenen Reserven einsetzen muß, um das Gleichgewicht überhaupt herzustellen.
Drittens war geplant, auch die Ueberweisungen an die Länder und Gemeinden um 100 Millionen zu kürzen. Hier hat der Plan der Reichsregierung in den Beratungen im Reichsrat eine Korrek⸗ tur dahin erfahren, daß die Ueberweisungen an Länder und Ge⸗ meinden — ganz abgesehen von den natürlichen Rückgängen dieser Ueberweisungen, von denen ich bereits eingangs gesprochen habe — um 50 Millionen gekürzt werden sollen. Hier liegt noch eine Aufgabe für uns vor; diese Kürzung ist bei der Aufstellung des Haushaltsplans in Preußen noch nicht berücksichtigt worden. Für den preußischen Etat bedeutet diese Kürzung eine Verschlechte⸗ rung von 13,5 Millionen. Im Laufe der Beratungen werden also noch 13,5 Millionen aus dem Etat herausgestrichen werden müssen. Die Beschlüsse des Landtags, im nächsten Jahr reine pädagogischen Akademien zu errichten, werden einen Teil dieser Kürzungen bringen, da der Haushaltsplan noch mit der Errichtung von vier pädagogischen Akademien rechnet. Aber darüber hinaus muß noch für weitere Deckung gesorgt werden, damit diese Kürzung von 13,5 Millionen durchgeführt werden kann.
noch Abstriche im Gesamtbetrage von 300 Millionen noch vor⸗ genommen worden. Diese Zahl ist hoch, und im Vergleich mit den Abstrichen, die im preußischen Haushalt durchgeführt worden sind, könnte sie besonders hoch erscheinen. Es darf aber nicht ver⸗ gessen werden, daß der Reichsfinanzverwaltung die Abstriche da⸗ durch erleichtert werden, daß der Neue Plan im nächsten Jahr 25 Millionen weniger fordert, und daß die inneren Kriegslasten 60 Millionen und die Kriegsrenten 50 Millionen weniger fordern. Hier handelt es sich also um Minderausgaben, die gewissermaßen zwanglos eintreten und nicht erst mit rauher Hand herbeigeführt werden mußten. 1
Der Finanz⸗ und Wirtschaftsplan der Reichsregierung befaßt sich dann in seinem zweiten Abschnitt mit Maßnahmen, die die Länder und Gemeinden betreffen. Ich darf auch hier auf die Ausführungen Bezug nehmen, die ich vor einigen Wochen in diesem hohen Hause gemacht habe. Ich habe diese Ausführungen nur insofern zu ergänzen, als nunmehr die Notverordnung die Pläne der Reichsregierung zum Teil verwirklicht hat. — Der Plan der Reichsregierung für Länder und Gemeinden sah die Kürzung der Gehälter bei den Ländern und Gemeinden vor. Diese Kür⸗ zung ist inzwischen durchgeführt worden. Er sah weiter — das scheint mir hier bemerkenswert zu sein — eine Beschrän⸗ kung des Personalaufwandes in Ländern und Gemeinden vor, d. h. die Angleichung an die Bezüge, die im Reich gewährt werden. Diese Frage hätte für das Land Preußen praktische Bedeutung nicht gehabt, da im allgemeinen der Be⸗ soldungsaufwand des Preußischen Staates nicht höher, sondern geringer als der Besoldungsaufwand ist, den das Reich für seine Beamten leistet. Es sind hier verschiedene Unterschiede vorhanden, die zum Teil im System der Besoldung, bei den Kinderzuschlägen
und auf anderen Gebieten liegen. Alles in allem genommen ist
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v,gh , 8— 28bb.8,
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ein Teil der schwebenden Schuld durch die Kreuger⸗Anleihe kon⸗ —
fonds eingesetzt war und obwohl inzwischen der Ueberbrückungs⸗ 6
Sachlage ist es natürlich eine unbedingte Notwendigkeit, für eine . . 8
zur Deckung dieses Fehlbetrags herangezogen werden kann, Sorge 8 zu tragen, und dem trägt ja das bekannte Schuldentilgungsgesetz Rechnung, das eine Abdeckung der schwebenden Schuld in drei
lionen ist in den Reichshaushaltsplan für das Jahr 1931 auf⸗ 8
erhöhung, die 167 Millionen erbringen soll, wird neu eingeführt 8
Viertens sind dann im Etat des Reichs für das Jahr 1931