Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17. Dez
ember 1930.
aber die preußische Besoldungsordnung sparsamer als die Reichs⸗ besoldungsordnung. Wir hätten also auf dem Wege der An⸗ gleichung nichts zu tun brauchen.
Das Gesetz zur Beschränkung des Personalaufwandes in Ländern und Gemeinden zielte ja aber vor allem auf die Ge⸗ meinden ab. Es ließ sich von der Erwägung leiten, daß in den Gemeinden eine Angleichung an die Bezüge der Reichsbeamten noch notwendig sei. Dieses sogenannte Besoldungssperrgesetz ist nun gefallen. Es ist zwar im Reichsrat verabschiedet worden, ist jedoch in die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten nicht aufgenommen worden, weil es sich als ein verfassungsänderndes Gesetz darstellen mußte und Verfassungsänderungen auf dem Wege der Notverordnung nicht durchgeführt werden können. Es bleibt also in Preußen nur die Angleichung nach Maßgabe der preußischen Gesetze möglich. Eine solche Angleichung läßt die Preußische Befoldungsordnung in ihrem § 43 insofern zu, als die Aufsichtsbehörden die Besoldungsordnungen der Gemeinden an⸗ jechten können, und alsdann bei Einspruch der Gemeindekörper⸗ schaft der Bezirksausschuß, bei den Landgemeinden der Kreisaus⸗ schuß entscheidet. Solche Angleichungen sind in Preußen bereits in großem Umfang durchgeführt worden und werden in einigen Gemeinden noch durchgeführt werden müssen. Wir glauben, daß dann in Preußen die Angleichung im wesentlichen vollzogen sein wird.
In dem zweiten Abschnitt des Planes der Reichsregierung waren auch gewisse Haushaltskontrollen vorgesehen. Hier be⸗ rühren sich meine Ausführungen mit einem Antrag der Land⸗ tagsfraktion der Deutschen Volkspartei, der einem Ausschuß über⸗ wiesen und von diesem bereits beraten ist. Dieser Antrag zielt darauf ab, eine stärkere Mitwirkung des Landtags bei außer⸗ planmäßigen Ausgaben herbeizuführen. Ich habe seinerzeit die teilweise Berechtigung dieses Antrags anerkannt, und wir beabsichtigen, ihm durch eine Ergänzung des Haushalts⸗ feststellungsgesetzes Rechnung zu tragen, durch die vorgeschrieben werden soll, daß für alle außerplanmäßigen Ausgaben über 10 000 RM dem Landtag vierteljährliche Nachweisungen vor⸗ gelegt werden, und daß für alle außerplanmäßigen Ausgaben über 100 000 RM die Genehmigung des Hauptausschusses des Landtags oder eines von ihm eingesetzten Unterausschusses er⸗ forderlich ist. Die entsprechenden Vorschläge der Finanzverwal⸗ tung sind dem Staatsministerium bereits gemacht worden und werden in der heutigen Kabinettssitzung verabschiedet werden. Wir werden dann die entsprechenden Aenderungen des Haus⸗ haltsfeststellungsgesetzes noch für das Rechnungsjahr 19381 durch den Herrn Berichterstatter beantragen lassen.
Der Plan der Reichsregierung und die Notverordnung be⸗ rühren dann aber die Länder und Gemeinden auf einem ent⸗ scheidenden Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Realsteuer⸗ senkung und der Wohnungswirtschaft. Auch hier darf ich auf frühere Ausführungen Bezug nehmen. Der Plan der Reichsregierung ging ja dahin, die Hälfte des Aufkommens der Hauszinssteuer, so weit es für die Förderung der Neubau⸗ tätigkeit verwendet wurde, zur Senkung der Realsteuern zu ver⸗ wenden. Ich habe damals bereits ausgeführt, daß die preußische Staatsregierung hier den Weg der Reichsregierung nicht voll und ganz mitgehen könne, weil die Bautätigkeit eine zu starke Ein⸗ schränkung erfahren haben würde, und daß die preußische Staats⸗ regierung daher im Reichsrat beantragen würde, die Kürzung auf ein Drittel zu beschränken. Dieser preußische Antrag ist im Reichsrat angenommen worden, und entsprechende Bestimmungen sind nunmehr auch in die Notverordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten aufgenommen worden.
Wie gestaltet sich alsdann die Lage in Preußen, wenn wir nach dieser Notverordnung verfahren? Meine Damen und Herren, ich erwähnte bereits, daß wir das Aufkommen der Haus⸗ zinssteuer für das Jahr 1931 bei vorsichtiger Schätzung auf 900 Millionen schätzen. Nach der Notverordnung wäre die Haus⸗ zinssteuer zu senken um 3 vH des Gesamtaufkommens. Das macht 27 Millionen und es bleibt ein Rest von 873 Millionen. Von diesen 873 Millionen wäre bei Kürzung der für die Bautätigkeit bisher aufgewandten Mittel um ein Drittel noch ein Drittel des Gesamtbetrages, das sind 291 Millionen, für die Bautätigkeit aufzuwenden. 450 Millionen würden wie bisher für den Finanz⸗ bedarf des Landes und der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Dann bliebe ein Betrag von 132 Millionen übrig für Durchführung der Realsteuersenkung und für die Bildung eines Ausgleichsfonds, aus dem solchen Gemeinden geholfen werden könnte, in denen die Lasten der Wohlfahrtspflege besonders hoch sind. Meine Damen und Herren, ich habe damals aber bereits darauf hingewiesen, daß, wenn man aus bisher aufgewendeten Mitteln der Hauszinssteuer für die Neubautätigkeit nicht die Hälfte, sondern nur ein Drittel für die Senkung der Realsteuern in Anspruch nehmen würde, nicht eine allgemeine und gleichmäßige Senkung der Realsteuern durchgeführt werden könne, sondern daß die Senkung der Realsteuern auf diejenigen Gemeinden beschränkt werden müsse, in denen die Realsteuerbelastung über dem Landes⸗ durchschnitt liegt. Entsprechende Bestimmungen sind in die Not⸗ verordnung des Herrn Reichspräsidenten aufgenommen worden.
nommen werden. Es stehen dann, wie gesagt, für die Bautätig⸗ keit aus Mitteln der Hauszinssteuer immer noch 291 Millionen zur Verfügung, und zu diesen Beträgen treten die Rückflüsse an Zinsen und Tilgung, die im preußischen Etat 16 bis 20 Millionen ausmachen werden, und die natürlich in den Gemeinden noch höher liegen. Meine Damen und Herren, der Rückgang der Bau⸗ kosten aber und die strenge Durchführung eines Planes, nur aller⸗ kleinste Wohnungen zu bauen, also 2 ½⸗Zimmerwohnungen, weil ja nur nach solchen Wohnungen überhaupt eine Nachfrage besteht shört, hört! bei der Wirtschaftspartei), wird es gleichwohl ermög⸗ lichen, eine verhältnismäßig große Zahl von Wohnungen herzu⸗ stellen. (Lachen bei der Wirtschaftspartei.) — Ich weiß nicht, was dabei zu lachen ist. (Abg. Hestermann: Bisher wurde doch immer gesagt, es fehlten alle möglichen Wohnungen, größere Wohnungen, mittlere Wohnungen!) — Es ist höchstens bedauerlich, daß die Lage der Einkommensverhältnisse in Deutschland so schlecht ist, daß sich die Leute nicht größere Wohnungen gestatten können. Es ist aber selbstverständlich (fortgesetzte Zurufe der Abgeordneten Ladendorff und Hestermann), daß eine vernünftige Bauwirtschaft diesen Bedürfnissen Rechnung tragen muß und nicht Vier⸗ und Fünfzimmerwohnungen, sondern viele Kleinwohnungen bauen muß. Wir haben bisher im Jahresdurchschnitt 180 000 Neubau⸗ wohnungen erstellt. Das Jahr 1930 wird ungefähr dasselbe Er⸗ gebnis bringen, weil ein sehr starker Ueberhang aus dem Jahre 1929 in das Jahr 1930 übernommen wurde. Im Jahre 1931 wird aber natürlich ein Rückgang eintreten. Dieser Rückgang kann aber vielleicht zum Teil durch diesen Plan, nur Kleinst⸗ wohnungen zu bauen, und durch das Absinken der Baukosten aus⸗ geglichen werden. (Abg. Ladendorff: Das hören wir nun schon sieben Jahre!) — In diesen Jahren sind aber in jedem Jahre 180 000 Wohnungen gebaut worden und dadurch ist erreicht worden, daß der größte Teil der Wohnungsnot überwunden ist. (Erneuter Zuruf des Abg. Ladendorff.) — Herr Ladendorff, wenn es nach Ihrem Plan gegangen wäre, wäre die Wohnungsnot heute noch genau so groß wie vor sieben Jahren. (Erneute Zurufe bei der Wirtschaftspartei.)
Die Pläne der Reichsregierung auf dem Gebiete der Real⸗ steuersenkung, der Verwendung der Hauszinssteuer für die Real⸗ steuersenkung werden sich natürlich auch in den preußischen Steuer⸗ gesetzen für das nächste Jahr auswirken müssen. Wir werden im allgemeinen sowohl die Verlängerung der Gewerbe⸗ steuer wie der Grundvermögen⸗ und der Haus⸗ zinssteuer vorschlagen, werden dabei aber den Notwendig⸗ keiten Rechnung tragen, die in Ansehung der Senkung durch die Notverordnung auferlegt worden sind. Diese Gesetzentwürfe werden heute vom Staatsministerium verabschiedet werden und noch vor Weihnachten den parlamentarischen Körperschaften zu⸗ gehen, so daß eine ausreichende Zeit für die Beratung dieser Ge⸗ setzentwürfe in den drei Monaten von Weihnachten bis zum neuen Rechnungsjahr zur Verfügung stehen wird.
Im Zusammenhange mit dieser Notverordnung dann noch ein kurzes Wort über den Finanzausgleich. Die Reichs⸗ regierung hatte hier ja weitausschauende Pläne, von denen bisher aber nur ein kleiner Teil verwirklicht worden ist. Die Reichs⸗ regierung hat hier auf einen alten Gesetzentwurf zurückgegriffen, den sie bereits im vorigen Jahre dem Reichsrate vorgelegt hatte, und der im Reichsrate auch bereits verabschiedet war. Dieser Gesetzentwurf sah eine, Einschränkung der Zuweisungen an die leistungsschwachen Länder auf Grund des § 35 vor; er sah eine andere Verteilung der Umsatzsteuer insofern vor, als nicht mehr 450, sondern nur noch 375 Millionen nach dem Umsatzsteuer⸗ schlüssel verteilt werden sollen, und sah eine andere Verteilung der Kraftfahrzeugsteuer unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte vor. Diese damaligen Beschlüsse des Reichsrats sind in die Not⸗ verordnung aufgenommen. Sie berühren den preußischen Etat an keiner Stelle. Immerhin ist es erfreulich, daß der alten
preußischen Forderung, die Ueberweisungen auf Grund des § 35
an nicht mehr lebensfähige Länder einzuschränken, Rechnung ge⸗ tragen ist.
Zum Schluß habe ich dann noch ein Wort über die Lage der Gemeinden zu sagen. Die Lage der Gemeinden ist unzweifel⸗ haft nicht leicht, vielleicht ebenso ernst wie die des Reiches und der Länder, vielleicht noch ernster. Der Rückgang der Ueber⸗ weisungen, den auch der Staat zu tragen hat, wirkt sich bei den Gemeinden mit rund 100 Millionen aus. Dieser Rückgang der Ueberweisungen wird durch die Besoldungskürzungen ungefähr ausgeglichen, die ja nunmehr auf Grund der preußischen Not⸗ verordnung auch in den Gemeinden bereits durchgeführt sind.
Dann haben die Gemeinden noch den Rückgang eigener Steuern zu tragen, der von uns für die Gesamtheit der Ge⸗ meinden auf 150 Millionen geschätzt wird, und sie haben den Mehraufwand für die Wohlfahrtspflege zu tragen, der nach der Entwicklung der Zahlen der Arbeitslosen, die der Wohlfahrts⸗ pflege zur Last fallen, für das Jahr 1931 ebenfalls auf 150 Mil⸗ lionen geschätzt wird. Mit anderen Worten: die Gemeinden haben eine Mehrbelastung für 1931 von insgesamt 300 Millionen Mark. Die neuen Steuern, die durch die Notverordnungen für die Ge⸗ meinden möglich geworden sind, also die Getränkesteuer, die er⸗
werde. Meine Damen und Herren, es ist bekannt, daß ordnung des Herrn Reichsarbeitsministers — ich⸗ 1 Oktober dieses Jahres — der Kreis derjenigen, die Krisenfürsorge erfaßt werden, ausgedehnt worden sft die Dauer der Krisenfürsorge von 52 Wochen und 39 1
45 Wochen und 32 Wochen verkürzt worden ist. Die ge
haben dadurch eine vorübergehende Erleichterung sie werden aber in den Monaten Januar und Februgr betroffen. Auf der anderen Seite zeigt sich, daß die die für die Reichsanstalt und für die Krisenfürsorge 8 eingesetzt worden sind, wahrscheinlich nicht voll . werden. Es hat also eine gewisse Verschiebung zuung Wohlfahrtspflege und zur Entlastung der Krisenfürsorg Reichsanstalt stattgefunden oder wird stattfinden. Digf schiebung muß natürlich Rechnung getragen werden. Die⸗ instanzen haben es nicht abgelehnt, dieser Verschiebung g zu tragen und die Krisenfürsorge im Laufe des Jahres ents⸗ auszudehnen und die Gemeinden zu entlasten. Tie † instanzen haben aber hervorgehoben, daß die Zahlen vom . zember und vom 31. Dezember abgewartet werden mißg 1 hier eingegriffen werden könne.
Meine Damen und Herren, soviel zur Lage der Gen
Ich darf am Schluß zusammenfassend folgendes sags Notverordnungen des Reichspräsidenten sind erlassen a Ansturm des Reichstags auf diese Notverordnungen geschlagen. Meine Damen und Herren, die verfassung und verantwortungsbewußten Parteien des Reichstages dieser gefährlichen Krise zusammengestanden und haben g. sam die Anträge zur Aufhebung der Notverordnungen Mißtrauensanträge abgelehnt. Auf diese Weise ist vong wegen alles geschehen, was zur Ueberwindung der schwer
in der wir uns befinden, getan werden kann. Die pagb
Regierung hat der Reichsregierung ihre Unterstützung ien Stadien der Verhandlungen nicht versagt, und ich glauh zu dürfen, daß ohne die Hilfe der preußischen Staatsn die Verabschiedung der Entwürfe der Reichsregierung in rat kaum möglich gewesen wäre. Meine Damen und; wird nun Ihre Aufgabe sein, durch Ihre Verhandl. Ihre Beschlüsse in diesem hohen Hause das Ihrige d tragen, daß die Lage gefestigt und die Krise überwun (Bravol! links und im Zentrum.)
Um 14 % Uhr vertagt das Haus die Aussprache igd Etat auf Mittwoch 12 Uhr.
Handel und Gewerbe.
5 Berlin, den 17. Dezember 1930. Wochenübersicht der Reichsbank vom 15,9.
1930 (in Klammern + und — im Vergleich zur Vorwoc Aktiva.
1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile . .. .. 1Ih
(un 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 2 1392 Reichsmark berechn I1II1ö“— berech († 8.
und zwar: 1 8 “ Goldkassenbestand . RM 1 993 685 000 Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗
E8ZF—
„Bestand an deckungsfähigen Devisen....
. a) „ „Reichsschatzwechlen...
b) sonstigen Wechseln und Schecks..
deutschen Scheidemünzen .. Noten anderer Banken.. Lombardforderungen . . . . . .. (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 1000) Effekten..
igen Aktiven..
Grundkapital : a) begeben
b) noch nicht begeahhtt
.Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung 8
c) sonstige Rücklagen... 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 5. Wossiiar hasfiha... 64 ⁸
„ 2 „ „ 6 5 à ⸗
4 * (unverce AllI (unven 4 260 — 1838 30lc.
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2 und 1 Doll.
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4 vom 17. Dezember 1930. S. 3.
Telegraphische Auszahlung.
—
Bu Aires 1 Pap.⸗Pes. — xe .1 kanad. 5 7 1 türk. 2
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1 1 £ * 1 em Vert Milreis Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
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100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
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sssabon und Pvorto .100 Escudo
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Gothenvurg. 100 Kr.
alinn (Reval,
Estland). 100 estn. Kr. ien 100 Schilling
Pen. pfb.
17. Dezember Geld Brief
1,369 1,373 4,181 4,189
2,078 2,082 20,87 20,91 20,342 20,382
4,189 4,197
0,397 0,399
2,997 3,003
168,63 168,97 5,429 5,439
58,50 58,62 2,489 2,493 73,27 73,41 81,36 81,52 10,542 10,562 21,93 21,97 7,416 7,430 41,87 41,95 112,03 112,25
18,82 18,86 112,01 112,23 16,455 16,495 12,429 12,449
91,81 91,99 80,61 80,77 81,285 81,445 3,036 3,042 45,20 45,30
112,43 112,65 111,45 111,67
59,00 59,12
16. Dezember Geld Brief 1,379 1,383 4,18ĩ4 4192
2,078 2,082 20,87 20,91 20,354 20,394
4,192 4 200
0,395 0397
3,057 3,063
168,84 169,18 5,427 5,437
58,53 58,65 2,489 2,493 73,31 73,45 81,41 81.57 10,546 10,566 21,945 21,985 7,416 7.430 41,93 42,01 112,11 112,33
18,81 18,85 112,06 112,28
16,463 16,503
12,438 12,458
91,86 92,04 80,63 80,79 81,28 81,44 3,037 3,043 43,31 43,39
112,47 112,69 111,49 111,71
59,02 59,14
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
V
overeigns. 9 Frcs.⸗Stücke old⸗Dollars . gerikanische:
000—5 Doll.
gentinische. rasilianische. anadische. . glische: große u. darunter gisch.. gisch garische.. ünische. . anziger. 8 . tnische. . 100 estn. Kr. .100 finnl. ℳ 100 Frcs. . 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr. 100 Schilling
nische. anzösische gllandische. alienische: gr. 00 Lire u. dar. goflawische. ländische.. auische.. prwegische.. esterreich.: gr. 00 Sch. u. dar. mänische: 000 Lei und eeue 500 Lei inter 500 Lei chwedische.. chweizer: gr. OFrcs. u. dar. panische “ checho⸗slow. 000 u. 1000 K. 00 Kr. u. dar. garische...
100 Lei 100 Lei
100 Kr. 100 Fres. 100 Fres. 100 Peseten
100 Kr. 100 Kr. 100 Pengö
17. Dezember Geld Brief 20,445 20,525
422 424 4,176 4,196
4,162 4,182 1,347 1,367
20,405 20,395
20,325 20,315
111,78 112,22 17
1 8 81,49 16,433 16,493 168,31 168,99 21,97 22,01 7,37
100 Schilling
Vom 2. Januar 1931 wird die Notiz für 5 % gekündigt 1.
aliwertanleihe von
Wagengestellung für Koh Dezember 1930o: Ruhrrevier:
1923,
—..—
16. Dezember Geld Brief 20,435 20,515
4,215 4,235 4,176 4,196
4,164 4,184 1,345 1,365
20,417 20,395 58,59
112,29 81,56
20,337 20,315
58,35
111,85 81,24
10,48 10,52 16,443 16,503 168,53 169,21 21,925 22,005 22,01 22,09 7,355 7,37
81,34 81,34 42,96
12,39 12,392 73,13
81,66 81,66 43,14
12,45 12,452 73,43
11 anuar 1931, ‚% Preußische Roggenwertanleihe von 1923, gekündigt Januar 1931, an der hiesigen Börfe eingestellt.
—
le, Koks und Briketts am Gestellt 23 334 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für utsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des
.B.“ am 17. Dezember auf 99,5 8 ℳ) für 100 kg. “ bs ℳ (am 16. Dezember auf
—.
‚Berlin. 16. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. d n, afate pr⸗ des ö handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalvackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverstandige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen. 38.,00 bis 42,00 ℳ. Gerstengraupen, ungeschliffen, mitte] 44 00
is 52,00 ℳ, Gerstengrütze 35,50 bis 36.50 ℳ, Haferflocken 37,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, gesottene 41,00 bis 42.00 ℳ, Roggenmebhl 0 — 60 % 29,00 bis 30,50 ℳ, Weizengrier 45,50 bis 46 50 ℳ, Hartgrieß 44,00 bis 46,00 ℳ, 000 Weizenmehl 34.0) bis 43,00 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg.Säcken br.⸗f.⸗n. 45,00 bis 50,00 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 50,00 bis 60,00 ℳ. Speiseerbsen, kleine 33,00 bis —,— ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 35,50 bis 42,00 ℳ, Speiseerbien, Viktoria Riesen 42,00 bis 44,00 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 37,00 bis 38,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 43,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 37,00 bis 44,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 44,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 52,00 bis 80,00 ℳ, Kartoftfelmehl, superior 27,00 bis 28,00 ℳ, Makkaroni Hartgrießware, lose 84,00 bis 94,00 ℳ. Mehlschnittnudeln, lose 64,00 bis 66,00 ℳ, Eierschnittnudeln, lose 86,00 bis 88,00 ℳ, Bruchreis 31,00 bis 32,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 32,00 bis 33,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis. glasiert 48,00 bis 56,00 ℳ. Java⸗Tafelreis, glasiert 56,00 dis 67,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. extra choice 146,00 bis 150,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 78,00 bis 82,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburny 1 Kisten 94,00 bis 96,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 75,00 bis 77,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 214,00 bis 224,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 218,00 bis 234,00 ℳ, Zimt (Cassia vera) ausge⸗ wogen 230,00 bis 240,00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lamvong, aus⸗ 246,00 bis 270,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 330,00 is 360,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 344,00 bis 384,00 ℳ, Robkaffee, Zentralamerikaner aller Art408,00 bis 560,00 ℳ, Röstkaffee, Santos Suvperior bis Extra Prime 440,00 bis 480,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 510,00 bis 712,00 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 36,00 bis 38,00 ℳ, Röstgerste, alasiert, in Säcken 37,00 bis 39,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 54,00 bis 56,00 ℳ, Kakao, stark entölt 160,00 bis 250,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 280,00 bis 300,00 ℳ, Tee, chines. 790,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1180,00 ℳ, Zucker, Melis 53,00 bis 54,50 ℳ, Zucker, Raffinade 54,50 bis 56,50 ℳ Zucker, Würfel 61,00 bis 67,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 60,00 bis 63,00 ℳ, Zuckersirup, heh, in Eimern, 73,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirux, dunkel, in Eimern 60,00 bis 72,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 70,00 bis 76,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 84,00 bis 90,00 ℳ, Erd⸗ beerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 146,00 bis 150,00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 72,00 bis 76,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 7,40 bis 8,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 9,80 bis 13,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 10,80 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 13,00 bis 15,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 138,00 bis 142,00 ℳ, Braten⸗ schmalz in Kübeln 139,00 bis 143,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 134,00 bis 136,00 ℳ, Purelard in Kisten, nord⸗ amerik. 138,00 bis 140,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 148,00 bis 154,00 ℳ, Corned Beef 12/6 Ilbs. per Kiste 84,00 bis 86,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 44,00 bis 46,00 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I 132,00 bis 138,00 ℳ, II 114,00 bis 126,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 158,00 bis 192,00 ℳ, II 139,00 bis 142,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 318,00 bis 328,00 ℳ, Molkereibutter Ta gepackt 330,00 bis 340,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Tonnen 304,00 bis 314,00 ℳ, Molkereibutter II a ge⸗ 88 316,00 bis 326,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 36,00 bis 342,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 348,00 bis 354,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 — 18/24 160,00, bis 190,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 112,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 160,00 bis 184,00 ℳ, echter Holländer 40 % 160,00 bis 180,00 ℳ, echter Edamer 40 % 162,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmenthaler, voll⸗ fett 276,00 bis 308,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 112,00 bis 136,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 31,00 bis 38,00 ℳ, Speiseöl⸗ ausgewogen 135,00 bis 145,00 ℳ. 8g. 6“
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten
Danzig, 16. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zlotyv 57,66 G., 57,78 B., 100 Reichs⸗ marknoten 122,628 G., 122,872 B., Amerikanische Noten (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,14,49 G., 5,15,51 B. — Schecks: London 25,00 ½ G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100⸗Zlotv⸗Auszahlung 57,65 G., 57,77 B., London telegraphische Auszahlung 25,00 ¾ G., —,— B., Amsterdam telegraphische Auszahlung 207,90 G., 208, 61 B., Zürich telegraphische Auszahlung 99,78 G., 99,98 B., Paris telegraphische Auszahlung 20,21 G., 20,25 B., Brüssel⸗Antwerpen telegraphische Auszahlung 71,86 G., 72,00 B., Helsingfors telegraphische Auszahlung 129,47 G., 129,73 B., Stockholm telegraphische Auszahlung 138,090 G., 138,368 B., Kopenhagen telegraphische Auszahlung 137,593 G., 137,867 B., Oslo telegraphische Auszahlung 137,573 G., 137,847 B., Pra⸗ telearaphische Auszahlung 15,26 G., 15,29 B., Wien telegraphische
uszahlung 72,45 G., 72,59 B., Berlin telegraphische Auszahlung 100 Reichsmarknoten 122,618 G., 122,862 B. 8
Wien, 16. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 285,46, Berlin
168,99, Budapest 124,02, Kopenhagen 189,70, London 34,42 ¼, New
York 708,75, Paris 27,84 ½, .2. 21,02 ⅛, Zürich 137,44,2 Karknoten 168,74, Lirenoten —,—, ugoslawische Noten 12,50 ½, Tschecho⸗
Mairente —,—,
slowakische Noten 20,99 ½, Polnische Noten —,—, Dollarnoten 705,75 Ungariche Noten 124,02*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,55 — * Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 16. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,57 ¼, Berlin 803,22 ½, Zörich 653,65, Oelo 901 ⅛, Kopenhagen 901,25 London 163,61, Madrid 344,50, Mailand 176,51 ½, New York 33,70, Parn 132,39, Stockholm 904,25, Wien 474,67 ½, Marknoten 802,75. ö Belgrad 8965 Danzig 654,50.
udapest, 16. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80477, Nerlin 136,25, Jündh 110 28 L1a2,tin Pengs. Wien
London, 17. Dezember. (W. T. B.) New YPork 485,65 Paris 123,60, Amsterdam 1206 ½, Belgien 34,76 ¼, Italien 92,75, Berlin 20,36 ⁄6 G., Schweiz 25,02 ¼, Spanien 45,00 G., Wien 34,47, . Aires * 8
Paris, 16. Dezember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen. Deutschland 607,00, London 123,60 ½, New York 25 45 . Belgien nng.nh Spanien 262,25, Italien 133,30, Schweis 493,75, Kovpenhagen 680,75, — 1025,25, Oslo 680,50, Stockholm 683,00, Prag 75,50,
umänien 15,15, Wien 35,80, Belgrad —,—, Warschau —,—.
Paris, 16. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Deutsch land 607,00, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerif 25,45 ½, England 123,60, Belgien 355,25, Holland —,—, Italie 133,20, Schweiz 493,75, Spanien 264,25, Warschau 28,55, Kopen hagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad —,—.
Amsterdam, 16. Dezember. (W. T. B.) Berlin 59,19, London 12,05 ¾, New York 248 %3, Paris 9,75 ½, Brüssel 34,68 ½, Schweiz 48,16, Italien 13,00, Madrid 25,60, Oslo 66,45, Kovenhagen 66,42 ½, Stockholm 66,65, Wien 35,00, Prag 737,00, Helsingfor —,—, Budapest —,—, Bukarest —,—, Warschau —,—, Yokoham 8 —,—.
Zürich, 17. Dezember. (W. T. B.) Paris 20,24 ½, London 25,02 ¼, New Pork 515,27 ½, Brüssel 71,97 ½, Mailand 26,98 ¾, Madrid 54,00, Holland 207,45, Berlin 122,84, Wien 72,57, Stockholm 138,27 ½8, Oslo 137,85, Kopenhagen 137,85, Sofia 3,73, Prag 15,29, Warschau 57,75, Budavpest 90,22 ½*), Belgrad 9.12 ½, Atben 6,67 ½, Istanbul 244 , Bukarest 306,00, Helfingfors 12,97 ½, Buenos Aires 168,00, Javpan 256,00. — *) Penaö.
Kopenhagen, 16. Dezember. (W. T. B.) London 18,15 ½ New York 374,25, Berlin 89,20, Paris 14,79, Antwerpen 52,27, Zürich 72,62, Rom 19,68, Amsterdam 150,85, Stockholm 100,45, Oslo 100,05, Helsingfors 944,00, Prag 11.12, Wien 52,75.
Stockholm 16. Dezember. W. T. B.) London 18,09 ½, Berlin 88,85, Paris 14,67, Brüssel 52,10, Schweiz. Plätze 72,32 ½, Amsterdam 150,15, Kopenhagen 99,67 ½8, Oslo 99,67 ½, Washington 372,75, Helsingfors 9,39, Rom 19,55, Prag 11,09. Wien 52,52 ½.
Oslo, 16. Dezember. (W. T. B.) London 18.16, Berlin 89,25, Paris 14,75, New York 374 ⅛, Amsterdam 150,75, Zürich 72,65, Helsingfors 9,44, Antwerpen 52,35, Stockholm 100,45, Kopenhagen 100,10, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52,85.
Moskau, 16. Dezember. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 943,18 G., 945,06 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,33 G., 46,43 B.
—
London, 16. Dezember. (W. T. B.) Silber (Schluß) 14,50, Silber auf Lieferung ĩ13,50. Scluß
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 16. Dezember. (W. T. B.) Frankft. Hvp.⸗ Bank 148,00, Oesterr. Cred.⸗Anst. 27,40, Aschaffenburger Buntvavier 103,00, Cement Lothringen 50,00, Dtsch. Gold u. Silber 126,25, Frankf. Masch. Pok. 12,90, Hilvert Armaturen —,—, Ph. Holz⸗ mann 68,50, Wayß u. Freptag 40 %1.
Hamburg, 16. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Die Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T 109,50, Vereinsbank T 97,00, Lübeck⸗ Büchen 57,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. T 63,75, Hamburg⸗Süd⸗ amerika T 155,00, Nordd. Lloyd T 66,00, Harburg⸗Wiener Gummi 48,00, Alsen Zement 109,00, Anglo⸗Guano 41,50. Dynamit Nobel T 60,00, Holstenbrauerei 130,00, Neu Guinea 200 B., Otavi Minen 29,50. — Freiverkehr: Sloman Salpeter 75 B.
Wien, 16. Dezember. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundsanleihe 108,15, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfs⸗ bahn 4,50, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 1 16,25, Türkenlose 13,90, Wiener Bankverein 16,80, Oesterr. Kreditanstalt 46,60, Ungar. Kreditbank 80,05, Staatsbahnaktien 22,55, Dynamit A.⸗G. 551,00, A. E. G. Union 18,75, Brown Boveri 138,00, Siemens⸗Schuckert 157,75, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 18,10, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) 185,00, Krup A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany 62,85, Steyr. Werke (Waffen) 2,35, Skodawerke —,—, Stevrer Papierf. 46 00. Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 3,00, Aprilrente 1,71,
Februarrente —,—, Silberrente —,—, Kronen⸗ rente —,—
Amsterdam, 16. Dezember. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank 157,25, Rotterdamsche Bank 100,75, Deutsche Reichsbank, neue Aktien —,—, Amer. Bemberg Certif. A —,—, Amer. Bemberg Certif. B —,—, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Amerikan. Glanzstoff Vorzugs 45,25, Amerikan. Glanzstoff common 8 %, Wintershall —,—, Norddeutsche Wollkämmerei 47,00, Montecatini 178,00, Deutsche Bank Akt.⸗Zert. —,—, 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 98 00, 7 % Stadt Dresden —,—, 6 ½ % Kölner Stadt⸗ anleihe⸗Zert. 68,50, Arbed —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union 83,50, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. 75,00, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 99,25, 7 % Verein. Stahlwerke —,—, Rhein.⸗Westf. Elektr. Anl. 92,25, 7 % Deutsche Rentenbank C. v. Obl. —,—, 6 % Preuß. Anleihe 1927 69 ⅞, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 88,25, 5 ½ % Deutsch⸗ Reichsanleihe 1965 (Young) 68 ⅞, 7 % Blei⸗Bergban (Stolberg Zink) —,—, 7 % Obligationen des Deutschen Sparkassen⸗ und Giro⸗ derbandes (1947) 78,00, Depotscheine der Societe Intern. de Place⸗ ment (Sip) 420,00.
ffentlicher Anzeiger.
38. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
der vorstehenden Uebersicht keilt „W. T. B.“ mit.n Zu der vorstehenden Uebersicht tei ennr Iuö
Ausweis der Reichsbank vom 15. Dezember hat sich in dae Dezemberwoche die gesamte Kaditalaniage der Bank in Whg Schecks, Lombards und Effekten um 229,7 Mill. auf 2015, 9- verringert. Im einzelnen sind die Bestände an Handelswe 2 schecks um 224,4 Mill. auf 1775,8 Mill. RM., die Bestände ne ee um 11,0 Mill. auf 55,3 Mill. RM zunde die Lombardbestände um 5,7 Mill. auf 81,4 Mill. Ra. 4 An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusamme 183,5 Mill. RM in die Kassen der Bank zurückgeflan zwar entfällt die gesamte Umlaufsverminderung auf 8. Mia noten; der Umlauf an Rentenbankscheinen ist mit 410, es. unverändert geblieben. Dementsprechend stellten sich die Nin- Reichsbank an Rentenbankscheinen wiederum auf 36,8 vng Die fremden Gelder zeigen mit 301,3 Mill. RM eine 1nngg 43,1 Mill. RMN. Die Bestände an Gold und. degeg; Devisen haben sich um 39,3 Mill. auf 2766,6 Mil.. Im einzelnen sind die Goldbestände um 25,4 Mill. au und die Bestände an deckungsfähigen Devisen um Note 550,9 Mill. RM hinaufgegangen. Die Deckung der auf 8 Gold allein erhöhte sich von 49,3 vH in der Vorwoche Han diejenige durch Gold und deckungsfähige Devisen von 61,4 b
(Zuruf des Abg. Ladendorff.) — Ja, Herr Kollege Ladendorff, ich glaube, das können Sie nicht ohne weiteres sagen, daß diese Gemeinden am schlechtesten gewirtschaftet haben. (Abg. Laden⸗ dorff: Siehe Dortmund!) — Ja, ich habe damals zum Vergleich die Städte Naumburg und Dortmund hier angeführt; insofern haben Sie Recht. Aber wenn in den großen Industriestädten die Realsteuern so stark angespannt werden mußten, verglichen mit anderen Städten, so ist doch auch in Rechnung zu stellen, daß sich eben auch in diesen Städten die Lasten der Wohlfahrtspflege ganz besonders stark ausgewirkt haben. Immerhin würde auch mit diesen Mitteln die Realsteuersenkung, und zwar bei der landwirt⸗ schaftlichen Grundvermögenssteuer mit 10 vH, bei der Gewerbe⸗ steuer mit 20 vH, in allen Gemeinden, bei denen die Belastung über dem Landesdurchschnitt liegt, durchgeführt werden können, und es wird nach unserer Rechnung noch ein Ausgleichsfonds von 50 bis 60 Millionen übrig bleiben, aus dem den besonders durch die Wohlfahrtspflege in Anspruch genommenen Gemeinden ge⸗ holfen werden könnte.
Meine Damen und Herren, es muß aber auch bei dieser Rege⸗ lung ein gewisser Rückgang der Neubautätigkeit in
höhte Biersteuer und die Bürgersteuer, werden bei einfachen Sätzen den Gemeinden eine Einnahme von 200 Millionen Mark bringen. Zum Ausgleich würden hier also gewisse Zuschläge zu diesen Steuern erhoben werden müssen. Die Notverordnung gibt den Gemeinden das Recht, solche Zuschläge zu erheben, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe der Realsteuern in den Gemeinden. Die Frage aber, meine Damen und Herren, ob die Gemeinden auf die Dauer mit der Last der Wohlfahrtspflege fertig werden können, bleibt natürlich eine offene und ernste Frage. Hierüber haben gestern im Reichsfinanzministerium Verhandlungen unter Beteili⸗ gung der Städte stattgefunden. Hier wurde festgestellt, daß eine akute Gefahr für die Städte zunächst nicht bestehe und daß sie den Ultimo dieses Jahres ohne Gefährdung würden überwinden können. Weiter wurde festgestellt, daß keine Möglichkeit vorhanden ist, den Gemeinden im Wege eines Ueberbrückungskredites, sei es von Reichs wegen, sei es von Staats wegen, irgendwie zu helfen. Außerdem wurde dieser Weg auch als außerordentlich bedenklich bezeichnet. Weiter wurde aber in Erwägung gezogen, ob nicht eine gewisse Erleichterung der Wohlfahrtslasten dadurch herbei⸗ geführt werden könne, daß die Krisenfürsorge ausgedehnt
1
1. Untersuchungs⸗ und Strafsache, 2. Zwangsversteigerungen, 1
3. Aufgebote,
4 Oeffentliche Zustellungen,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren.
7. Aktiengesellschaften, *
10. Gesellschaften m.
11. Genossenschaften, 8
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen. 13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
82758] Beschlußt.
Der Grundbesitzer Wilhelm Stern⸗ berg, preußischer Staatsangehöriger, ist am 20. Januar 1914 in Gumbinnen ver⸗ storben. Er ist am 17. April 1851 zu Gawaiten, Krs. Goldap, als Sohn des Losmanns und späteren Wirts Gottlieb Sternberg und dessen Ehefrau Catharina geb. Fellechner geboren. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden dieienigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis spätestens zum 28. Februar 1931 bei dem unterzeichneten „Gericht UIzur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls
steigert werden. Alles Nähere siehe Ge⸗ richtstafel. Rathenow, den 9. Dezember 1930. Das Amtsgericht.
wohnhaft gewesen in Klaistow (Kreis l Zauch⸗Belzig), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Juli 1931, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 52, anberaumten Aufgebotstermin zu melden. Andernfalls erfolgt die Todeserklärung. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Brandenburg (Havel), den 1. De⸗ zember 1930.
Das Amtsgericht.
1930, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Rittergutsbe⸗ sitzer Wilhelm von Knoblauch in Pessin) eingetragenen Grundstücke, 1. Rittergut Pessin, IV., V., VI., Anteil, Garten, Hof⸗ raum und Weide 2 aea. kund sin. insgesam bE1“ 63 S Reinertrag: 2028,10 Taler, 3. Aufgebote. Nutzungswert: 1542 ℳ, Grundsteuer⸗ „ 8 mutterrolle Art. 83, Gebäudesteuerrolle [82757] Aufgebot. . Nr. 58 — 65, 2. Büdnerstelle Nr. 14, Die Frau Clara Bettsch, geborene Gemarkung Pessin Kartenblatt 13 Par⸗ Geschke, in Berlin⸗Lichterfelde, Moltke⸗ zelle Nr. 14, 23 a groß, E“ 8 . bheceteaacanec bS1.ge;
rolle Art. 48, Arno chke, 1 Uebas EE6 b, e, ver⸗am 4. Dezember 1887 in Berlin, zuletzt
2. Zwangs⸗ versteigerungen.
2756) Zwangsverst
9%n0. eigerung.
8 Wege der Zwangsvollstreckung
-enem 24. Februar 1931, vorm. ihr, an der Gerichtsstelle, Zimmer
ter d 1. die im Grundbuche der Ritter⸗
latt ds Kreises Westhavelland Band I
effin r. 7, 2. das im Grundbuche von
Band 1 Blatt Nr. 56 (einge⸗
agener Ei ent 9 8 . gentümer am 14. November CGeb udesteuerrolle Nr.
1“