1930 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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1““

ankgirokonto.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1930 .

v n, Dienstag,

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. baruf der Zulassung von Teilen eines Bildstreifens.

umtmachung, betreffend I. und III. mecklenburg'schwerinsche omnenwertanleihe von 1923. 11““

kb“ nlung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande nn der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. muntmachung über Satzungsänderungen der Preußischen . 3. und Pfandbrief⸗Bank Aktiengesellschaft vVerlin. entmachung gemäß § 35 des Hausarbeitgesetzs.

v acchtamtlichen Teil ist he November⸗Ernteermittelung 1930 veröffentlicht.

8o11““

Amtliches.

DSDeutsches Reich. Auf Antrag der Bayerischen, Badischen und Thüringischen ungen ist am 22. Dezember 1930 die Zulassung folgender s des Bildstreifens:

„Frauennot Frauenglück“

agsteler: Kulturfilm E. Puchstein, Königsberg i. Pr., sieler: Praesens⸗Film, Zürich (genehmigt von der Film⸗ selle Berlin am 15. November 1930 unter Prüfnummer 172), widerrufen worden:

In Akt III nach Titel 24 und 29: Die Abtreiberin schibt dem auf dem Bett liegenden Mädchen bei dem Fögriff die Beine auseinander. Länge: 1,90 m und

,80 m.

die im Umlauf befindlichen, am 15. November 1930 aus⸗ lten Zulassungskarten verlieren ihre Gültigkeit, sofern sie Ferichtigt sind. Berlin, den 22. Dezember 1930. 1u“ Der Leiter der Filmoberprüfstelle. 16“ Dr. Seeger.

8.

lhund III. mecklenburg⸗schwerinsche Roggenwert⸗

anleihe von 1923.

Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen

gen auf 7,53 RM für den Zentner sind nach bereits

ligtem Abzug der Kapitalertragsteuer zu zahlen für

am 2. Januar 1931 fälligen Zinsschein

her JNMoggenwertanleihe; Lit. A 0 85 RM, Lit. B 0,34 RM, Lit. C 0,17 RM, Lit. D 0,08 RM,

rerIII. Roggenwertanleihe Lit. A 8,50 RM, Lit. B 3,40 RM, Lit. 0,170 NM, Lit D 0,85 NM. 3

Die zum 2. Januar 1931. vorzunehmende Tilgung ist durch

händigen Rückkauf erfolgt.

Schwerin, den 22. Dezember 1930.

Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

* Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses en. Dezember 1930 folgenden Personen: . lhen Steiger Albert Mostert in Dortmund⸗Kirchhörde und

den Bergleuten August Liedschulte und Karl Walten⸗

I berg, beide in Ende, Ennepe⸗Ruhrkreis, ettungsmedaille am Baände verliehen:

Ministerium des Innern.

vns Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 7. November und 1. Dezember 1930 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: alter Dah ley, Unterfeldwebel, 8. (Preuß.) Inftr.Regt., Frankfurt a. d. O., 8 so Immisch, Musiker, Köln. 8. Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: 7 gsberger⸗ Student, Berlin⸗Grünau, es Gäbel⸗ Straßenbahnschaffner, Frankfurt a.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.

Die von der Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Zentral⸗Bodenkredit⸗ und Pfandbrief⸗ Bank Aktiengesellschaft in Berlin am 12. November 1930 gefaßten Beschlüsse über die Aenderung der §8 1, 5, 20, 26 und 32 der Satzung, welche die Aenderung der Firma in Deutsche Zentralbodenkredit⸗Aktiengesellschaft, ferner die Erhöhung des Grundkapitals, die Beschlußfassung des Auf⸗ sichtsrats, die Vertretung der Generalversammlung und die Aufsichtsratsvergütung betreffen, hat der Reichsrat am 11. Dezember 1930 gemäß § 1 Abs. 3 des Hypothekenbank⸗ gesetzes vom 13. Juli 1899 genehmigt.

80 Die Generalversammlungsbeschlüsse sind in das Hand register eingetragen worden.

Berlin, den 20. Dezember 1930. 1 Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. 8

8*

3 Bekanntmachung gemäß § 35 des Hausarbeitgesetzes.

Der Fachauss für für fektionsgewerbe owie die Herstellung von Phantasie⸗ und Wirkwaren Abt. D (wollene und seidene Phantasie⸗ und Wirk⸗ waren) Unterabteilung b (Maschinenarbeit) zu Erfurt hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1930 folgenden einstimmigen Beschluß gefaßt:

„Die zwischen dem Verein Deutscher 1eS von Phantasie⸗ wirkwaren e. V. und dem Verband Thüringer Lohngewerbetreibender in der Textil⸗ und Bekleidungsindustrie E. V., beide in Apolda, vereinbarten und am 4. November 1930 dem Fachausschuß eingereichten Nachträge zu dem bestehenden Entgelttarif, betreffend Abt. 1 Flach⸗ strickmaschinen und Abt. 2 Raschel, werden hierdurch mit Wirkung vom 5. Dezember 1930 als allgemeinverbindlich genehmigt.

Der räumliche und persönliche Geltungsbereich des vorstehenden ls hfrgafüete sich nach dem Beschluß des Fachausschusses vom

. Juli 1930.

Die Nachträge können in den Geschäftsräumen der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter eingesehen werden.

Erfurt, den 5. Dezember 1930. Der Vorsitzende. Strehlke.

8

Nichtamtliches.

Preußifcher Landtag. 193. Sitzung vom 19. Dezember 1930.

Nachtrag.

Die Rede des Finanzministers Dr. Höpker Aschoff im Laufe der ersten Beratung des Etats hat nach dem vor⸗ liegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:

Ich habe Veranlassung, noch auf einige Fragen einzugehen, die im Laufe der Aussprache über den Haushaltsplan hier berührt worden sind. Der Herr Abgeordnete Szillat hat die Frage auf⸗ geworfen, ob nicht an Stelle des allgemeinen sechsprozentigen Gehaltsabbaus ein gestaffelter Abbau durchgeführt werden könnte. Ein gestaffelter Abbau ganz abgesehen davon, daß die Gehälter der Minister ja eine viel weitergehende Kürzung er⸗ fahren als die Gehälter der übrigen Beamten würde natürlich mit dem dem Plan der Reichsregierung zugrunde liegenden Ge⸗ danken, daß hier in Wahrheit keine effektive Kürzung, sondern nur eine Angleichung an das gesenkte Preisniveau stattfinden soll, nicht zu vereinbaren sein. Im übrigen ist aber für uns in Preußen die Rechtslage die, daß die Notverordnung der Reichsregierung zwingend den gleichmäßigen Abbau auch für uns vorschreibt. In Preußen wäre jedenfalls eine Regelung undenkbar, die auf einer anderen Grundlage aufgebaut wäre als die im Reiche.

Dann ein zweite Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat angeschnitten hat, die Frage, ob es nicht möglich wäre, die Neu⸗ bauten, die der preußische Haushaltsplan für das nächste Jahr vorsieht, auf Anleihe zu übernehmen. Der Abgeordnete Szillat hat darauf hingewiesen, daß in vielen Gemeinden auch so verfahren würde. Damit hat er in gewissem Umfange recht. Aber die Dinge liegen ja im Staate wie in den Gemeinden auf diesem Ge⸗ biete verschieden. Wenn eine Gemeinde vor eine große Bau⸗ aufgabe gestellt wird, so ist das im allgemeinen in dem Haushalt der Gemeinde etwas Außergewöhnliches, was sich nicht alle Jahre wiederholt. Es mag daher für die Finanzgebarung einer Ge⸗ meinde ratsam sein, solche außergewöhnlichen Aufwendungen da⸗ durch auf eine Reihe von Jahren zu verteilen, daß man die

den 23. Dezember, abends. 8

das Kon⸗

Mittel zunächst durch den Anleihemarkt beschafft und für die Ver⸗- zinsung und allmähliche Abtragung durch Tilgung sorgt. In der 8 Staatsverwaltung liegen diese Dinge ganz anders. Der Aufwand des Staatesf für Neubauten ist kein ungewöhnlicher, sondern kehrt in jedem Jahre mit Regelmäßigkeit wieder, weil der unge⸗ heure Gebäudebesitz, über den die große preußische staatliche Ver⸗ waltung verfügt, natürlich nicht nur einer fortlaufenden Unter⸗ haltung, sondern auch einer fortlautenden Erneuerung bedarf Also bei der Errichtung von Neubauten stehen wir keineswegs außergewöhnlichen Aufgaben; es sind Aufgaben, die in jedem 8 Jahre wiederkommen. Wollte man das auf Anleihe nehmen, s 3 würde man nicht nur dem Grundsatz der Verfassung zuwider⸗ handeln, der eine Anleiheaufnahme nur für werbende Zwecke ge⸗ stattet, sondern man würde den Haushalt der Staatsschuld all⸗ mählich mit ganz außerordentlichen Beträgen belasten, Beträge, die auf die Dauer dem regelmäßigen Aufwand für Bauten gleich kommen würden. Herr Szillat hat von einer Summe von 31 Mil⸗ lionen Mark gesprochen. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir nun Jahr für Jahr Neubauten im Ausmaß von 31 Millionen auf den Anleihehaushalt nehmen würden, so würden wir uns im Laufe von 10 Jahren eine Schuldenlast von 300 Millionen auf⸗ packen und würden nun natürlich für Verzinsung und Tilgung dieser Schuldenlast alljährlich ungefähr denselben Betrag auf⸗ zuwenden haben. Also eine solche Anleihepolitik ist völlig un⸗ möglich und würde den Grundsätzen der Preußischen Finanz⸗ verwaltung widersprechen.

Eine dritte Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat auf⸗ geworfen hat, ist die, ob der Zuschuß an die Renn⸗ vereine, der nach dem Etat heute noch 8,3 Millionen Mark beträgt, nicht eingeschränkt werden könnte. Ja, Herr Kollege Szillat, wenn das möglich wäre, würde ich mich durchaus nicht dagegen sträuben. Aber ich bitte Sie, folgendes zu überlegen. Wir haben jetzt eine gute Einnahme aus den Erträgnissen der Renn⸗ wettsteuer. Diese Einnahmen sind dadurch bedingt, daß große Rennen abgehalten werden, die auch weite Kreise des Publikums anziehen. Würden wir den Rennvereinen die Unterstützung ent⸗ ziehen, so würden sie nicht in der Lage sein, diese großen Rennen abzuhalten. Der Erfolg würde der sein, daß die Erträge aus der Rennwettsteuer zurückgehen würden. Wir würden das nicht nur im Haushalt der Gestütverwaltung merken, dem ja nur etwa ¼ dieser Rennwettsteuer zugeführt wird, einmal für die Rennvereine 8,3 Millionen, dann für den Prämienfonds, also nicht nur dieses Drittel würde zurückgehen, sondern auch die 2½6 des Aufkommens der Rennwettsteuer, die wir im Haushalt der Allgemeinen Finanz⸗ verwaltung für allgemeine Staatsbedürfnisse vereinnahmen, würden rückläufig werden. Ich glaube also, daß man mit einer allzu starken Kürzung der Mittel, die wir den Rennvereinen zur Verfügung stellen, nichts erreichen, sondern im Gegenteil eine gute Einnahmequelle verstopfen würde.

Dann habe ich noch einige Fragen zu beantworten, die der Herr Abgeordnete Baecker an mich gerichtet hat.

Herr Abgeordneter Baecker hat Ausführungen über die Zu⸗ sammenlegung des Verwaltungsrats der Ren⸗ tenbankkreditanstalt gemacht, die dem Gesetz nicht ganz entsprechen. In dem Gesetz über die Zusammensetzung des Ver⸗ waltungsrats der Rentenbankkreditanstalt ist in § 9 Ziffer 3 gesagt, daß dem Verwaltungsrat 11 vom Reichsrat bestellte, auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Kreditwesens besonders be⸗ wanderte Personen angehören, von denen mindestens drei Land⸗ wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sein müssen. Diese Bestimmungen des Gesetzes sind voll und ganz erfüllt. Ich glaube, es wird niemand bestreiten können, daß die auf Vorschlag Preußens vom Reichsrat bestellten Mitglieder auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Kreditwesens besonders be⸗ wanderte Personen sind. Die weitere Bestimmung, daß von den 11 Mitgliedern, die der Reichsrat benennt, mindestens drei Land⸗ wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sein müssen, ist ebenfalls erfüllt. Davon, daß alle Mitglieder, die vom Reichsrat bestellt werden, etwa der Selbstverwaltung der Landwirtschaft im weitesten Sinne angehören müßten, wie es Herr Baecker hier behauptet, ist im Gesetz nichts zu lesen.

Herr Abgeordneter Baecker hat sodann, als ich von der Rationalisierung des Genossenschaftswesens sprach, an mich die Frage gerichtet, ob die Aufwendungen, die für die Rationalisierung des Genossenschaftswesens gemacht worden sind, nicht nur aus Mitteln des Reiches und der Rentenbankkreditanstalt herrührten, sondern ob auch preußische Mittel hierfür aufgewandt worden seien. Als wir vor zwei Jahren das Eigenkapital der Preußenkasse exhöhten, haben wir es ja vor⸗ nehmlich aus dem Grunde getan, um das Genossenschaftswesen in Preußen zu stärken und der Preußenkasse die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Rationalisierung des Genossen⸗