teichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1931. S. 2.
Eine Aenderung in ein anderes System sei daher nicht er forderlich und nach dem Young⸗Plan zur Zeit auch nicht möglich. Abgesehen davon, würde jede Erörterung über eine Aenderung unserer Geldverfassung eine große Beun⸗ ruhigung und wahrscheinlich auch die urückziehung und Ver⸗ weigerung von Auslandskrediten, deren die deutsche Wirtschaft dringend bedürfe, zur Folge haben. — Abg. K. eil (Soz.) war der Ansicht, daß sich jetzt, nachdem bereits fünf Jahresauslosungen stattgefunden hätten, eine Neuregelung des Altbesitzes an Kriegs⸗ anleihe ohne starke Erschütterungen des ganzen Auslosungsplanes nicht ausführen lasse. Auch vor anderweitiger Regelung des Neu⸗ besitzes warnte der Redner. Die Verzinsung und Tilgung des Neubesitzes würde zur Schaffung einer großen Schicht von Auf⸗ wertungsgewinnlern führen, die ihren Besitz in den Jahren der Hochinflation zu lächerlichen Preisen erworben haben. Eine solche Regelung würde eine neue, durchaus berechtigte Entrüstung in den Kreisen der Altbesitzer hervorrufen, die durch die Aufwertungs⸗ gesetzgebung zum großen Teil um ihren guten alten, ehrlich er⸗ worbenen Besitz gebracht worden sind. — Abg. Dr. Stolper (Staatsp.) bemerkte zu den nationalsozialistischen Anträgen über die Verstaatlichung der Reichsbank und die Ausgabe von unver⸗ zinslichen Darlehnskassenscheinen zur Finanzierung öffentlicher Bauten, es sei nicht verständlich, wie die Reichsbank als Kolonie des internationalen Finanzkapitals bezeichnet werden könne, denn zu den wenigen 8 en Vorzügen des Noung⸗ Planes gehöre doch immerhin, daß die Reichsbank in jeder Hinsicht von ausländischen Kontrollen befreit worden sei. Im übrigen treibe die Reichsbank die elbe Politik wie alle andern Notenbanken und könne gar keine andere treiben. Mit der geld⸗ iheoretischen Auffassung der Nationalsozialisten müsse sich der Ausschuß noch sehr gründlich beschäftigen. Es gehe nicht an, Vor⸗ schläge einer so großen Partei ohne Diskussion abzulehnen. Aller⸗ dings möchte der Redner heute schon den Nationalsozialisten zu denken geben, daß sie ihre Vorstellungen von der Bedeutung und der Funktion des Goldes ändern müßten. Bei ihren Ausein⸗ andersetzungen über diese Frage sei da ein neues Gerede von einem Goldteufel im Entstehen, der anscheinend dem metaphysi⸗ schen Bedürfnis breiter Volksmassen entgegenkomme. Der Redner stimmt mit den Nationalsozialisten darin überein, daß eine Gold⸗ deckung für eine gesunde Währung allerdings nicht nötig sei, aber man müsse sich erst darüber klar sein, was eine gesunde Währung überhaupt bedeute und wovon ihr regelmäßiges Funktionieren ab⸗ hinge. Das sei nicht die Deckung, sondern die Automatik von Zins und Preis; aber das führe schon in die schwierigen Gebiete der ökonomischen Theorie. Im weiteren Verlauf der Debatte wies Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) nach, daß die Inflation in Deutschland schon im Jahre 1916, also während des Krieges, be⸗ gonnen habe. Demgegenüber erklärte Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.), daß am Ende des Weltkrieges die Währungen der kriegs⸗ führenden Mächte einen ungefähr gleichen Stand gehabt hätten. Die Behauptung, daß der Krieg die Währung Deutschlands ent⸗ wertet, habe, sei nur aus dem Wunsche zu erklären, das Prestige der Republik zu retten. Der Zusammenbruch der deutschen Wäh⸗ rung im Jahre 1923 sei durch den Tributdruck erfolgt. Der Redner verwies auf die lichtvollen Ausführungen Helfferichs im Reichstage. Zu dem nationalsozialistischen Antrag bemerkte. der Redner, seine Partei habe das bestehende Bankgesetz immer be⸗ kämpf, es müsse geändert werden. Es sei auch richtig, daß die Behauptung von der Stabilität der deutschen Währung eine völlige Fiktion sei, Goldwährungsmänner vom reinsten Wasser gäben bereits die Goldwährung preis. Deutschland stehe hier vor einem zentralen und ungeheuer schweren Problem, das durch die An⸗ nahme des nationalsozialistischen Antrags nicht gelöst werden könne. — Abg. Reinhardt (Nat. Soz.) wiederholte, daß die Reichsbank eine Privatgesellschaft sei, die international gebunden sei. Der Young⸗Plan enthalte die sehr gefährliche Bestimmung, daß die Tributbank in Basel zur Bezahlung von Tributen Beträge aus den Deckungsmitteln der heutigen Reichsmark verlangen dürfe, das werde entweder eine katastrophale Geld⸗ und kredit⸗ wirtschaftliche Trockenlegung oder eine neue Geldentwertung zur Folge haben. Daß die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen, mäattels deren neuen Werte geschaffen würden, zur Geldentwertung führe, sei ausgeschlossen. Die Folge der Ausgabe solcher Scheine werde eine allgemeine Zinsensenkung sein, die der ganzen Wirt⸗ chaft zugute komme. Die Rentenmark habe bewiesen, daß die Ausgabe von Geld, das nicht durch Gold gedeckt sei, nicht zur Geldentwertung führe. Sein Antrag sei nicht verderblich, sondern liege im Interesse des ganzen schaffenden Volkes. Er sehe, daß die Parteien des heutigen Systems kein Verständnis für eine Be⸗ hebung der Geld⸗ und Kreditnot haben, er lehne es ab, sich mit diesen Parteien weiter zu unterhalten. Der kommende nationalsozia⸗ listische Staat werde die Frage, die auch im Interesse der Beseiti⸗ gung der Arbeitslosigkeit gelegen sei, zu lösen wissen. — Abg. Hergt (D. Nat.) warnte vor der Umwandlung der alten Anleihe. Abg. Torgler (Komm.) nahm Bezug auf die Bemerkung des Abg. Stolper, daß nur im bolschewistischen Wirtschaftssystem eine Geldwirtschaft ohne Golddeckung denkbar wäre und betonte, daß ganz gewiß der Staat, der den sozialistischen Aufbau durchführe, neue Werte, wie Kraftwerke, Schulen, Krankenhäuser, Wohnungen, Kanäle usw. unter Ausschaltung jeden Privatkapitals und jeglichen Zinsgewinns schaffen könne. Diejenigen dagegen, die wie die Nationalsozialisten auf dem Boden des kapitalistischen Wirtschafts⸗ systems stünden bezweckten mit solchen Forderungen nur eine Schönheitsreparatur am Kapitalismus. Erreichen würden sie da⸗ mit eine neue riesige Inflation auf Kosten der werktätigen Massen. Es sei doch klar, daß diejenigen, die Kraftwerke, Schulen, Kranken⸗ häuser, Wohnungen usw. bauen, also Bauunternehmer, kleine Handwerker usw. auf diesen Reichsdarlehnskassenscheinen nicht ₰ bleiben könnten, sondern sie wieder zur Ausgabe bringen önnten. Das bedeute, daß diese Schichten des Mittelstandes nicht n die Opfer nationalsozialistischer Wirtschaftswoltik würden. Abg. Torgler wies dann weiter darauf hin, daß die Kommunisten sich stets gegen die Anleihepolitik, insbesondere gegen die Auslands⸗ anleihen gewandt hätten. Wenn die Nationalsozialsten jetzt gegen Anleiheschulden wetterten, und außerdem gegen die Aufbringung der Mittel durch Belastung des Besitzes seien, wie es bei der Ab⸗ stimmung über den kommunistischen Millionärssteuerantrag zum Ausdruck gekommen wäre, dann würden nur noch Zölle und Massen⸗ steuern als Einnahmequellen übrig bleiben. Das würde ulso be⸗ deuten, daß die Nationalsozialisten alle Lasten auf die Schultern der Werktätigen abwälzen wollen. — Die Anträge der National⸗ sozialisten wurden abgelehnt, der Haushalt der Reichsschuld ange⸗ nommen Darauf vertagte sich der Ausschuß auf Montag, den 9. Februar.
— Der Reichstagsausschuß für Volkswirtschaft beschäftigte sich am 5. d. M. mit einer Reihe von Anträgen, betreffend Ge⸗ Rreide, Mehl und Brot, die in erster Linie den Bei⸗ E von Roggen⸗ und Kartoffelmehl zu Weizen⸗ mehl betrafen. Das Deutsche Landvolk, der Christlich⸗Soziale Volksdienst, die Konservative Volkspartei, forderten, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, einen Beimischungszwang bis zu 30 v. H. Die Deutschnationalen ver⸗ langten, daß die Beimischung von Kartoffelmehl zum Weizen⸗ mehl, das in den Verkehr gebracht werde, bis zu einem Prozent⸗ satz von 10 v. H. unter Deklarationszwang gestellt würde, ferner, daß Weizenmehl nur mit einem von der Reichsregierung zu be⸗ stimmenden Satz von mindestens 10 bis zu höchstens 30 v. H. an Roggenmehl zu gewerbsmäßig zu vertreibenden Backwaren ver⸗ arbeitet würde. Zuwiderhandlungen sollen nach dem Antrage mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe belegt werden. Der Antrag des Zentrums verlangte, daß unter Verwendung von Mahlerzeugnissen des Weizens Gebäck gewerbsmäßig nur hergestellt werden dürfe, wenn Mahlerzengnisse des Roggens in einem bestimmten Verhältnis zu denen des Weizens mitverwendet würden; der Anteil an Mahlerzeugnissen des Roggens dürfe 25 v. H. nicht übersteigen; ferner wenn diese Mahlerzeugnisse
in jeder Weise erfüllt.
estzusetzenden Ausmahlungsgrad ntrag des Deutschen Landvolks wünschte, die Reichsregierung zu ersuchen, den Vermahlungssatz für Weizen auf 100 v. H. zu erhöhen. Ferner wünschte das Land⸗ volt Abänderung des Brotgesetzes dahin, daß landwirtschaftliche Selbstversorger einschließlich Landarbeiter nicht an die für Roggenmehl vorgeschriebene Ausmahlungsquote von höchstens 60 v. H. gebunden sind, sowie den Erlaß von Durchführungs⸗ bestimmungen, die schärfste Kontrollvorschriften zwecks einwand⸗ freier Durchführung des Brotgesetzes vorsehen. Die genannten Anträge wurden im Ausschuß einer allgemeinen Besprechung unterzogen und durch einen Entschließungsantrag des Zentrums erledigt, der besagt, die Reichsregierung aufzufordern, für die Durchführung des durch Notverordnung erlassenen Brotgesetzes in allen Ländern zu . GEin Antrag der National⸗Sozia⸗ listischen Deutschen Arbeiter⸗Partei, die Einfuhr gebleichten Weizenmehls im allgemeinen volkswirtschaftlichen und mit Rücksicht auf die mit einer solchen Einfuhr verbundenen Ge⸗ fahren für die Volksgesundheit zu verbieten, wurde abgelehnt, desgleichen ein kommunistischer Antrag die zur Stützung der Getreidepreise aufgekauften und aufgespeicherten über 600 000 Tonnen Brotgetreide umgehend der menschlichen Nahrung zuzu⸗ führen, und zwar durch “““ Abgabe von Brot an die Erwerbslosen, Sozialrentner und sonstigen Bedürftigen sowie durch Verabreichung eines auskömmlichen Milch⸗ und Brotfrüh⸗ stücks an alle Kinder der notleidenden Bevölkerungsschichten. Antrag des Landvolks auf Erlaß eines Gepebes, wonach die seitens des Getreidehandels abgeschlossenen Termingeschäfte in Getreide und Mühlenfabrikaten terminmäßig mit Ware zu be⸗ legen sind, und Verstöße gegen diese Bestimmung mit Gefäͤngnis bis zu 6 Monaten bedroht werden, wurde auf Wunsch der An⸗
einen von der Reichsregierung nicht überstiegen. Ein weiterer
tragsteller zwecks Vorbehandlung im Rechtsausschuß zurückgestellt. des Reichstags erledigte am
— Der esxeren 5. d. M. den Abschnitt, der die Maßregeln der Besserung und Sicherung enthält. Solche sind danach die Unter⸗ bringung in einer ,2 oder Pflegeanstalt, die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder einer Ent iehungsanstalt,
Ohne wesentliche
die Schutzaussicht und die Reichsverweisung. Vorlage
Aenderungen wurden die Bestimmungen der
nommen.
— Im Reichstagsausschuß für die Strafrechtsreform wurden am 6. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Kahl (D. Vp.) die Schlußparagraphen des 8. Abschnittes beraten, welche die Maßregeln zur Besserung und Sicherung zum Inhalt haben. § 63 wurde entsprechend der orlage unver⸗ andert angenommen. Er behandelt den nachträglichen Vollzug. Sind bereits 3 Jahre verstrichen, seitdem die Unter⸗ bringung hätte vollzogen werden können, so darf sie nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Gerichtes vollzogen werden. In dieser dreijährigen Frist wird die Probezeit nicht angerechnet, wenn das Gericht die Unterbringung bedingt aussetzt. Es fand dann eine umfangreiche Aussprache über die Frage der Ste ri⸗ lisierung statt. Hierzu lag ein sozialdemokratischer Antrag vor, wonach folgende Bestimmung in das Strafgesetzbuch einge⸗ fügt werden sfoll: Ein für die dit nahich Sicherheit gefährlicher Gewohnheitsverbrecher kann mit seiner Zustimmung unfruchtbar gemacht werden, wenn nach Gutachten zu be⸗ fürchten ist, daß seine schlechten Erbanlagen bei der Nachkommen⸗ schaft wieder auftreten werden. Die Abstimmung darüber findet erst am Dienstag statt.
— Der Untersuchungsausschuß des Reichstags, der die Vor⸗
gänge bei der Roggenstützungsaktion der Regierung zu prüfen hat, setzte am 4. d. M. unter dem Vorsitz des Abgeordneten
Dr. Weber (D. Staatsp.) seine Verhandlungen fort. Die in der letzten Sitzung benannten Sachverständigen: Börsenkommissar Ministerialrat Neufeld, Dr. Schindler vom Deutschen Landwirtschaftsrat, Direktor Robert von der Bezugsvereini⸗ gung Deutscher Landwirte und Arthur Lehmann vom Ver⸗ band Deutscher Getreide⸗ und Futtermittelhandelsvereinigungen waren anwesend. von der Getreide⸗Induftrie⸗
und Kommissions A. G. (künftig
kurz: G. J. C.) erschienen. Zunächst wurden die Sachverständigen
vereiha Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) fragte, ob außer den geladenen noch andere erschienen seien. Abg. Koch (Nat. Soz.) meinte, diese Frage beziehe sich wohl darauf, daß neben ihm der in der letzten Sitzung abgelehnte Herr Luxemburg⸗München sitze. 1 an der Sitzung teil. Vors. Dr. Weber wies darauf hin, daß die Sitzung des Ausschusses öffentlich sei, also gegen die Anwesenheit des Herrn Luxemburg nichts eingewandt werden könne. Abg. Stubbendorff (D. Nat.) beantragte, dem Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger zufolge, den Zeugen Sinasohn schon heute über seinen Werdegang zu vernehmen. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Nationalsozialisten abgelehnt. Abg. Stubbendorff (D. Nat.) meinte, nach dem Sinn der Geschäftsordnung und der bisher in den preußischen Untersuchungsausschüssen geübten Praxis müsse den Beweisanträgen entsprochen werden, die von solchen Parteien gestellt werden, auf deren Antrag der Unter⸗ suchungsausschuß eingesetzt worden ist. Vors. Dr. Weber meinte, dann müßten im vorliegenden Falle die Beweisanträge von den Nationalsozialisten, den Deutschnationalen und der Wirtschaftspartei gemeinsam kommen. Auf Vor⸗ schlag des Vorsitzenden wurde diese Streitfrage dem Geschäftsordnungsausschuß zur Entscheidung überlassen. Reichsernährungsminister Schiele kam nochmals auf die in der letzten Sitzung erörterten Frage der Verantwortlichkeit für die Roggenstützung zurück und erklärte: Die Verantwortung für die Einleitung der Stützungsaktion trägt der jeweilige Reichs⸗ ernährungsminister, d. h. also vor meiner Zeit der Ernährungs⸗ minister Dietrich und vom 1. April ab trage ich die Verant⸗ wortung für die Roggenstützungsaktion. Das Reichskabinett hat es meinem Ermessen überlassen, die auf diese Dinge bezüglichen Kabinettsbeschlüsse dem Ausschuß zur Kenntnis zu bringen. Ich trage kein Bedenken, das hier zu tun. Am 13. 2. 1930 ist fol⸗ gender Kabinettsbeschluß gefaßt worden: „Roggenpreisstützung. Nach dem Ergebnis der Aussprache stellt der Reichskanzler fest, daß das Kabinett gegen die Vorschläge des Reichsernährungs⸗ ministers keine Einwendungen erhebt. Der Reichsernährungs⸗ minister erklärte sich bereit, Bestimmungen darüber auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen, daß grundsätzlich Mehl nur mit min⸗ destens 60 veo Gehalt an Roggen in den Verkehr gebracht werden darf. Er hielt es für zweckmäßig, wenn die Bestimmung durch Initiativantrag in das Brotgesetz eingeführt werde.“ Ein weiterer Kabinettsbeschluß ist am 19. November 1929 gefaßt worden, der unter Punkt 9 sagt, das Reich leiste eine Garantie von 7,25 Millionen Reichsmark zur Ermöglichung des Auf⸗ stapelns von Roggen. Dieser Betrag ist dann durch die Initiative der Parteien auf 15 Millionen erweitert worden. Abg. Stubbendorff (D. Nat.) erklärte, es bestehe eine ganz kleine Meinungsverschiedenheit. Wir wollten wissen, wer die An⸗ regung zur Schaffung der G. J. C. gegeben hat. Ich frage Herrn Dr. Baade, ob diese Anregung vielleicht von Herrn Scheuer ausgegangen ist. Reichskommissar Dr. Baade: Die Anregung zur Schaffung der G. J. C. ist sicher seinerzeit von Herrn Scheuer ausgegangen. Die Frage, ob die Anregung zur Schaffung eines engen Vertragsverhältnisses zwischen der G. J. C. und der Roggenstützungsaktion von Herrn Scheuer ausgegangen ist, kann ich verneinen. Herr Scheuer befand sich damals auf einer vier⸗ monatigen Amerikareise. Er hat damit also gar nichts zu tun gehabt. Abg. Stubbendorff (D. Nat.) ergänzte seine An⸗ frage dahin, wer denn die Väter des Gedankens seien, von denen Dr. Bade gesprochen habe, d. h. von welchen Kreisen der Gedanke an die Regierung herangetragen worden ist. Abg. Dr. Hilfer⸗
Ein
die Unterbringung in einem Arbeitshaus, die Sicherungsverwahrung,
ange⸗
V
Als Zeuge war Direkor Erhardt Sinasohn
Luxemburg nehme als sein Sekretär;
ding (Soz.) bat um Auskunft, was von den Antragstellern nun eigentlich bemängelt werde. Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp) beantragte die Vernehmung des Direktors der Rentenbankkredit⸗ anstalt Dr. Kießler. Die füddeutsche Landwirtschaft habe von den in Norddeutschland propagierten Maßnahmen nichts gehabt Dr. Kießler solle authentische Auskunft über die näheren Zu⸗ sammenhänge der ganzen Aktion geben. Abg. Pu tz (Komm.) wandte sich dagegen, daß sich sowohl der Minister als auch Dr. Baade in sehr scharfen Ausdrücken über die sogenannte „russische Getreideschleuderaktion“ ausgesprochen hätten. Er be⸗ antrage die Benennung eines Sachverständigen der russischen Handelsdelegation zur Auskunft über die Preise der russischen Ge⸗ treideausfuhr. Abg. Freybe (Wirtsch. P.) wünschte rstellung der eigentlichen Ziele der Maßnahmen zur Roggenstützungsaktion. Abg. Dr. Hilferding (So.) verlangte Auskunft, oh Dr. Baade ein vom Ministerium unabhängiger Getreidediktator sei Reichsernährungsminister Schiele: Herr Dr. Baade ist An⸗ gestellter des Reichsernährungsministeriums und hat nur die Politik zu machen, die ich persönlich verantworte. Ich habe alles getan, um die Entwicklung zur monopolistischen Wirtschaft zu verhindern. Alle meine Bemühungen waren na dieser Seite gerichtet. Ich habe eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die dem freien Getreidehandel wieder Freiheit geben. Zwangsmaßnahmen sind in allen Staaten, in denen die Landwirtschaft am Boden lag, von jeder Re⸗ gierung getroffen worden, um der Landwirtschaft zu helfen. Abg. Stubbendorff (D. Nat.): Ich bitte den. Sachverstän⸗ digen Sinasohn zu fragen: 1. ob wir praktisch bereits ein Eofin⸗ roggenmonopol in Deutschland haben 2. ob uund inwieweit die Stutzungsaktion, wie sie in Deutschland vorgenommen worden ist, geeignet war, den deutschen Markt einzuschränken oder ihm Zwang aufzuerlegen. Der Sachverständige Lehmann erklärte: Es besteht hinsichtlich des Eosinroggens tatsächlich ein Monopol der Getreideindustrie bei der Deutschen Getreidehandelsgesellschaft. (Hört, hört!) Es ist richtig, daß Minister Schiele während seiner Amtstätigkeit durchaus die Ansätze dazu geschaffen hat, die früher viel engeren und stärkeren Bedingungen einer Monopolwirtschaft in Deutschland etwas zu lockern. Er hat dahin gewirkt, den Aus⸗ schließlichkeitsvertrag zwischen der Getreidehandelsgesellschaft und der Getreideindustrie vom Februar zu lockern. Die Auswirkungen dieser Lockerung haben sich allerdings noch nicht gezeigt. In
Wahrheit ist noch immer die Getreideindustrie die Stelle, die ein
Monopol bei der Getreidehandelsgesellschaft hat. Die Bemühungen, das Eofinroggenmonopol der Getreidehandelsgesellschaft zu brechen und die freie Wirtschaft zur Geltung zu. bringen, sind gescheitert. Vorsitzender Dr. Weber: Worauf führen Sie das zurück Sachverständiger Lehmann: J habe dafür keine Erklärung. Es wäre möglich gewesen, die schaffung des Futterroggens durch die freie Wirtschaft vornehmen zu lassen. Es lag dam ein völlig eindentiger klarer Plan vor und die Ein⸗ wendungen gegen diesen Plan sind 100 prozentig wider⸗ legt worden. Trotzdem hat man die Ausführung dieses Plans abgelehnt. Welches die inneren Gründe dafür waren, weiß ich nicht. Reichsernährungsminister Schiele: In der Zeit der Eosinie⸗ rung war die G. H. G. in der Lage, über die erforderlichen Mengen zu verfügen. Die Mengen waren bis zu einer halben Million gestiegen und es war natürlich, daß diese Mengen auch von der⸗ selben Stelle wieder abgesetzt werden mußten. Die Preisbildung mußte von der Regierung beeinflußt werden können in Verbin⸗ dung mit dieser Zentralstelle. ei der immer mehr ansetzenden Menge war es schwer, die , — Es war not⸗ wendig, den gefährdeten oggen, ehe er schlechter ver⸗ wendbar wurde, für Verfütterungszwecke zur Verfügung zu stellen. Es bestanden also zwingende Gründe für die Reichsregierung, die Dinge zentral zu behandeln. Abg. Freybe (Wirtsch. P.): Der Reichstag hat bei seinen Be⸗ schlüssen nicht monopolitische Bestrebungen fördern wollen, sondern betont, daß die freie Wirtschaft nicht ausgeschaltet werden sol. Sachverst. Lehmann: Tatsächlich sind die Bestände der G. H.G, soweit es sich nicht um Brotroggen handelt, seit längerer Zeit erschöpft. Es herrschte in den beteiligten Kreisen Klarheit darüber, daß es nicht angängig sei, eine Ware, die man für Brotzwecke benutzen kann, weiterhin dem Futtertrog zuzuführen. Der Zeit⸗ punkt, die Wirtschaftsfreiheit herzustellen und den Futterroggen außerhalb der G.H. G. zu beschaffen, war längst gekommen. Tat⸗ sächlich haben aber auch, nachdem diese Feststellung schon erfolge war, weiterhin Interwentionskäufe der G.H. G. fortgesetzt stat⸗ gefunden, d. h. es haben Käufe stattgefunden, um weiterhin Eosin⸗ roggen abgeben zu können. Als man sich klar war über die Roggen⸗ situation, mußte man sich auch darüber klar sein, daß das Roggen⸗ problem nur dann gelost werden konnte, wenn es gelänge, neben dem Export und der menschlichen Ernährung den Roggen auch dem Verfütterungszweck stärker zuzuführen. Das war zu einer Zeit, wo von einer Monopolisierung bei der G.H. G. nicht die Rede war, zur Zeit des Ernährungsministers Dietrich. Damals ist die Idee entwickelt worden, den Roggen von Ostdeutschland nach Westdentschland für Futterzwecke zu überführen. Der Pla⸗ war klar, er hatte wohl nur den Mangel, daß man dazu keine besondere Organisation brauchte, sondern den Roggen nur d. Kontrolle unterwarf, die schon immer bei der Futtergerste bestand Diesen Plan hat nian nicht benutzt, sondern hat das Monopol der G. H. G. eingeführt. Abg. von Stubbendorff (D. Natj: Ich kann also feststellen, daß von der Regierung eine Entwicklung herbeigeführt worden ist, die sich bewegt in der Richtung des sozial⸗ demokratischen Antrags auf Einrichtung des Getreidemonopols. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß bei freier Wirtschaft unter Be⸗ nutzung des ö in den Monaten August September — damals war Ru land noch nicht auf dem Mark die ganze Getreidepreiswirtschaft sich wesentlich günstiger gestaltet hätte für die Landwirtschaft als heute unter der Roggenstützung. Sie hat sich zur Geißel für die Landwirtschaft entwickelt und wir würden ohne sie wesentlich besser dastehen. Ich frage Herm Dr. Baade, ob er von vornherein die Absicht gehabt hat, diesth Monopol herbeizuführen. Reichskommissar Dr. Baade: Nicht bloß in jüngster Zeit, sondern auch im vorigen Jahr sind von seiten des Getreidehandels fämtlichen Stellen Pläne unterbreitet worden. um die Eosinierung ohne eine zentralistische Handhabung durch⸗ zuführen. Diese Pläne sind e. unter Dietrich wie unter Schiele für den Augenblick als nicht durchführbar erkannt worden. Minister Dietrich hat schon bei der ersten Begründung der Stützungspläne von der Möglichkeit gesprochen, die G8G. als Zentralstelle in den Mechanismus S Ich habe nie einen Augenblick erlebt, in dem man an den verantwortlichen Stellen eine Durchführung der Eosinierung ohne eine Zentrali⸗ sierung für möglich gehalten hätte. Auch bei der Kartoffelflocken⸗ Aktion war es nicht anders. Die Bezeichnung dieser zentralen ans der Roggenstützung als Monopol scheint mir eine sehr weitgehende Anwendung des Ausdrucks „Monopol“ zu sein. im Verkehr mit der Kundschaft ist in vollem Umfange der freie Handel eingeschaltet. Das Ministerium hat durch die Reichstags⸗ eschlüsse den Auftrag erhalten, den Roggenpreis zu stützen und die Hinweise darauf, daß auch heute noch der Roggen aus dem Markt herausgenommen wird, sind nur eine Bestätigung der Auf⸗ soclung 8 die Roggenstützung niemals zusammengebrochen ist ondern daß sie mit den vorhandenen Mitteln weiter fortgesetzt werden kann. Es zeigt 89, wie stark noch heute der Roggenprei unter dem Einfluß dieses Stützungsmechanismus steht, der in einem Zusammenwirken mit der Zentralstelle besteht. Abg⸗ Koch (Nat. Soz.) stellte fest, daß die Ausführungen des Sach⸗ verständigen über das Bestehen eines Roggenmonopols vom Reichsernährungsminister nicht widerlegt worden seien. Abg. Dr. Horlacher (Bayer. Vp.): Wir haben in Deutschland kein Roggenmonopol, wir 1. aber etwas anderes bewerkstelligen müssen, worüber die Meinungen sehr weit auseinandergegangen sind, denn das Interesse der Landwirtschaft deckt sich nicht immer mit’ dem Interesse des Getreidehandels. Die Roggenfrage in
deten Mittel falsch waren und ob
Neichs⸗ und Staatsa
nzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1931.
urch den Einfuhrschein sanieren zu wollen, darf als
— für die Zukunft bezeichnet werden. Wir Zeit überhaupt auf einem Vulkan. Wir mußten die Kuslandsgetreides abdämmen, aber das Getreide im ist dafür in die Viehwirtschaft hineingegangen. Dies
2d Dinge, gegen die man sich neuerdings mit geeigneten Maß⸗ hnd n zur e r setzt. Das Instrument des Einfuhrscheines g * Roggen nicht zum Ziele führen. Die Ordnung des 2* marktes kann sich nur vollziehen, wenn die Futtermittel⸗ oageuft in Deutschland auf eine andere Grundlage gestellt wird. irisceschsernährungsminister hat naturgemäß alles Interesse 8 die Manipulationen so in der Hand zu haben, daß er sein gran n, Umstellungsprozeß in der deutschen Landwirtschaft her⸗ eaführen erreichen kann. Das ließ sich nur unter Hinzu⸗ eizuln des Maiszolls machen. Für mich spielt es nur eine ehme ob die getroffenen Maßnahmen agrarpolitisch zur Stützung vwutschen Landwirtschaft einwandfrei waren. Die durchge⸗ rte Roggenbewirtschaftung ist kein Roggenmonopol. Monopol⸗ e en Getreidehandel waren seinerzeit in der deutschen ellungrtschaft vorhanden. Abg. Hilferding (Soz.) wundert ih über die Ausführungen der Abgg. Stubbendorff und Koch. 8 Deutschnationalen einschließlich des Abg. Stubbendorff en doch seinerzeit mit den Sozialdemokraten einig ge⸗ in der Forderung eines Getreidemonopols; Diffe⸗ hätten nur über die Preise bestanden. Es sei
ch interessant, daß der Abg. Koch eine Förderung des nc, lismus darin sieht, den freien Getreidehandel zu unterstützen. ir Einführung eines Einfuhrscheins für Eosinroggen sei doch icht Sache des Ausschusses, sondern Gegenstand der Agrarpolitik. F. haben hier nur zu fragen: Sind Mißbräuche, illegale oder veire Dinge, sind Unregelmäßigkeiten bei der Roggenstützungs⸗ tion vorgekommen? Wir müssen ganz konkrete Fragen an die eeaierung stellen: 1. Ist es möglich gewesen, nach den 3 guten Pongenerntejahren mit dem Einfuhrscheinsystem und mit der deut⸗ chhen Zollpolitik den fremden Ausfuhrüberschuß von Deutschland pzulenkten? War es nötig, den deutschen Roggenüberschuß durch gerfütterung zu beseitigen? 2. Hätte die weitere Anwendung des infuhrscheinsystems nicht dazu geführt, die Weltmarktpreise noch eiter zu senken, den Weltmarkt also noch weiter zu deroutieren? itten wir nicht dadurch volkswirtschaftliche deutsche Arbeit ans usland verschenkt und dadurch die Veredelungsproduktion des landes in Konkurrenz mit der deutschen Vere helungswirtschaft ördert? Wäre das nicht volkswirtschaftlicher Wahnsinn ge⸗ gsen. 3. War es nicht möglich, daß hier durch öffentliche Stellen Naßnahmen getroffen wurden, die tatsächlich den Roggen als utkermittel in die Viehwirtschaft hineinzwangen? Welchen Vor⸗ zurf erhebt eigentlich Herr Stubbendorff gegen diese Politik? grarpolitische Fragen gehören doch hier nicht her! Vors. Dr. Veber: Der Sachverständige Herr Sinasohn wird einstweilen atlasen. Abg. Stubbendorff (D. Nat.): Nach dem klaren Lortlaut der Reices Flasfun und den Kommentaren haben die Antersuchungsausschüsse auch den Zweck, regelrecht zu prüfen, ob iese oder jene politische Maßnahme der Reichsregierung richtig er falsch war. Sie haben also absolut ein Werturteil in olitisher Richtung zu fällen. Vors. Dr. Weber: Wir können iese Debatte nicht zu weit ausdehnen, sonst kommen wir in eine anz uferlose Diskussion. Abg. Stubbendorff (D. Nat.): ier muß mit aller Sorgfalt geprüft werden, was der Reichstag ewünscht hat, nämlich, ob sich die Aktion günstig oder ungünstig ür die Londwirtschaft ausgewirkt hat. Abg. Toni Sender S0z): Der Ausschuß hat nicht die Aufgabe, frühere Beschlüsse es Reichstags nachlprüfen. Abg. Dr. Schifferer (D. Vp.): zir müssen uns wohl Beschränkung auferlegen, aber grundsätzlich önnen wir die Erörterung “ Fragen nicht aus⸗ halten. Abg. Stubbendorff (D. Nat.): Selbst wenn ich, löst wenn der Reichstag einen Fehler gemacht haben sollte, hat er Ausschuß den Zweck, festzustellen, ob Fehler gemacht worden nd. Wir haben deswegen durchaus nicht alles durch dick und dünn verreidigen, was fehhes geschehen ist, weil wir vielleicht dabei itgewirkt haben. Abg. Hörnle (Komm.): Die grundsätzliche Uuseinandersetzung hätte zuerst erfolgen müssen. Man darf hier icht versuchen, den Mantel der christlichen Nächstenliebe über waiges Verschulden einzelner Parteien zu ziehen. Abg. Dr. dilferding (Soz.): Agrarpolitisch können wir überhaupt keine Beschlüsse fassen. Wir müssen zu dem tatsächlichen Unter⸗ zuchungsgegenstand übergehen, nämlich zu der Frage, ob atsächlich Mißbräuche vorgekommen sind oder nicht. Abg. tubbendorff (D. Nat.): Mißbräuche werden noch n ausreichender Menge festgestellt werden. Die grund⸗ ttliche Aussprache muß aber ausgetragen werden dar⸗ ber, ob die Unterbringung des Roggens nicht auf andere beise möglich gewesen ist als auf dem Wege der Eosinierung usw. sch betone ausdrücklich, die restlose Klärung der Frage, ob die inwendung des Einfuhrscheinsystems richtig oder falsch war, be⸗ halte ich mir vor. Aber ich sage heute eins: Deutschland ist, Brot⸗ reide und Futtergetreide zusammengerechnet, ein Einfuhrland. benn der Einfuhrschein für Roggen gleich ist dem Zoll für zuttergerste, dann kommt ein volkswirtschaftlicher Verlust nicht in rage. Scharf zu trennen ist davon, ob wir Roggen zu Brot⸗ perreide exportieren. Dann ist allerdings die Aufnahmefähigkeit des Weltmarktes beschränkt. Exportieren wir Roggen als Futter⸗ nittel, dann ist die Aufnahmefähigkeit des Weltmarktes weniger eschränkt. Ueber die Auslegung des Begriffs „Monopol“ sind allen Zeiten die Meinungen verschieden gewesen. Alles, was Eosinroggen ist, kann nur von der öffentlichen Hand kommen. Das nenne ich allerdings Monopol. Abg. Koch (Nat. Soz.) be⸗ onte, Monopol und Monopol seien grundsätzlich verschiedene Dinge. Die G. J. C. sei ein rein privatwirtschaftliches Monopol, has von der S. P. D. unterstützt werde. Vors. Dr. Weber: as Kapital der G. J. C. befindet sich nicht in privaten Händen, ondern in den Handen einer öffentlich⸗rechtlichen Anstalt. Keichsernährungsminister Schiele: Die präzise Frage des derrn Stubbendorf ist durch die Gesetzgebung ja bereits beantwortet. Die Gesetze sehen 230 Mark für Roggen und 60 Mark für Weizen als Richtpreise vor. Die Frage ist nur, mit welchen Mitteln man Säe Ziele nahe kommen soll. Abg. Ehrhardt (Zentr.): Das Ende dieser Debatte müßte ja ein, daß wir demnächst alle Monopole, wie das Sprit⸗ nonopol, das Maismonopol usw., aufheben. Die Bestrebungen, ine Stelle zu schaffen, die gewisse Roggenmengen aus dem Markt herausnimmt, sind von der Landwirtschaft ausgegangen. Das ift icht in dem gewünschten Maße gelungen. Andererseits bin ich icht der Ueberzeugung, daß das Mittel des Einfuhrscheins eine ausreichende Entlastung des deutschen Marktes hätte bewerk⸗ stelligen können. Klargestellt müßte hier werden, ob die angewen⸗ baf ttel bei der Getreidehandelsgesell⸗ Waft Mißbräuche vorgekommen sind. Abg. Stubbendorff D. Rat.): Gegen ungesunde Auswüchse des Handels haben wir uns immer gewandt und werden wir uns immer wenden. Aber man kann die einzelnen Fälle nicht verallgemeinern. Ich bitte den Sachverständigen darüber zu vernehmen, ob er der Meinung üüll. daß der Einfuhrschein ein 2 Nittel zur wesentlichen Entlastung ds Marktes ist. Abg. Toni Sender (Soz.) fragte, glaubt der Sach⸗ verständige, daß durch die Dumpingpreise für Aus uhrgetreide der Fsütschen Wirtschaft nicht eine schwere I“ gemacht worden 88 Hätte das nicht eine Verschleuderung deutschen Gutes dar⸗ setellts Sachverst. Lehmann: Die Frage der Abg. Sender zu bejahen. Seitdem wir aber zum Jeil prohibitiv wirkende Zölle in Deutschland haben, denkt kein Mensch an eine Export⸗ politit auf Grund von Einfuhrscheinen in der Höhe der Ein⸗ uhrzölle. Wir haben uns vom Weltmarkt sozusagen abgehängt. Ich der Meinung, wenn wir das Einfuhrscheinsystem aufrechterhalten en, hätten sehr erhebliche Quantitäten Roggen aus Deutsch⸗ and exportiert werden können, und zwar solche Quantitäten, wie e später die Stützungsstelle erfaßt hat. Die Schwankungen der lufnahmefähigkeit des Weltmarktes sind außerordentlich groß.
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Der Sachverständige Dr. Schindler vom Deutschen Landwirt⸗ schaftsrat, der dann vernommen werden soll, wird zunächst vom Abg. Stubbendorff (D. Nat.) gefragt, ob es richtig sei, daß war und srutt noch in Beziehungen 1t 1 2 chloß sich dieser Frage an inzu, niemand könne als Sachverständiger mit den Parteien verwandt und verschwägert sei. Abg. (Soz.): Wenn das —— Uebung werden soll, dann werden wir für üiberhaupt keine Sachverständigen haben.
Herr Lehmann wäre dann kein Sachverständiger, er offen⸗ r 1 Es kommt doch wohl darauf an, daß ich als vereidigter Sachverständiger meine Meinung sage und es dem Ausschuß über⸗ lasse, wie er sie werten will. Ich bin seinerzeit auf Veranlassung 1 andwirtschaftsrats und im Ein⸗
vernehmen mit der Rentenbank in die Verwaltung der G. J. C.
er im Scheuer⸗Konzern täti zu ihm stene. Abg. Koch
amn. ghat. Soz.) und fügte
diesen Ausschuß ü
* einige Beziehungen zum Getreidehandel hat. er:
des Präsidenten des Deutschen
eingetreten
Inlandsgeschäft vorzunehmen. Darauf
um die Umstellung dieser Feseaschaft zu reinen in ich wieder in meine
alte Stellung im Landwirtschaftseat zurückgetehrt habe aber auf Wunsch des Landwirtschaftsrats und der entenbank eine Kon⸗ troll⸗ und Ueberwachungstätigkeit beibehalten für die Abteilung der G. J. C., die Vorschußkredite an landwirtschaftliche Genossen⸗ schaften gibt. Mit der Roggenstützung hat das nichts zu tun. Und mein Gutachten über das Einfuhrscheinsystem wird dadurch nicht beeindruckt. — Zu der Frage, ob die Anwendung des Ein⸗ fuhrscheinsystems allein genügt hätte, um den Roggenexport zu fördern, äußerte sich Dr. Schindler verneinend. Der Weltmarkt sei überhaupt wenig aufnahmefähig für deutschen Roggen, der als Futtermittel nur aufgenommen würde, wenn er im Preise unter Gerste und Mais bleibe. Die unserer Roggen⸗ preispolitik lediglich auf das Einfuhrscheinsystem sei vom be⸗ triebswirtschaftlichen System der Landwirtschaft aus nicht so zu bejahen, wie es in den Ausführungen des Abg. Stubbendorff und des Sachverständigen Lehmann gelegen habe. — Der Aus⸗ schuß vertagte darauf die Fortsetzung der Beratung auf Freitag, den 6. Februar.
eelten, der arnow
Auch
Schind⸗
Statistit und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 26. bis 31. Januar 1931
—
für 1000 kg in Reichsmark.
11XX“
ung
— —ÿ—;—éY:—ᷓny’’‚’—
*) Notie⸗ rungen für Brot⸗ getreide
am
Gerste
Sommer⸗ Winter⸗ Brau⸗ † Futter⸗†
Aachen . Bamberg
Berlin „ ab märk. Station .. 8
Lieferung im Monat März..
(frei Berlin) Na. ..
ab braunschw. Station .
Braunschweig „[ab Bremen oder Unterweserhafen ..
Bremen ¹) .. Breslau .. Chemnitz..
Dortmund
Dresden . Duisburg
Erfurt . Essen . „ ⸗
Frankfurt a. Gea Gleiwitz. Halle. Hamburg
bis 300 Zir...
mund m Ladungen von 15 t .
w frei Waggon Duisburg “ 8 verzollt.. 8 von mindestens 15 t ... Großhandelspreise waggonfrei Waggonladungen.
8
ab ostthüring. Verladestation. frachtfrei Gleiwitz “
frachtfrei Hamburg. . 1 8 frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt ²) Hannover ab hannoversche Station . 8 ab Bremen, unverzollt ²)
Karlsruhe Kassel . Kiel . Köln . Königsbe Krefeld Leipzig
Liegnitz Magdeburg
Frachtlage Kassel ohne Sack..
Frachtlage Köln 8 „, verzollt loco Königsberg “ ab niederrhein. Station . prompt frachtfrei Leipzig.
82 . 22
rgi.
abh Beinihh ... netto, ab Station des Magdebu
zirks bei Waggonladungen . Großhandelseinstandspreise loco
3383 111111AA“
8φ
g
Mainz.. Mannheim München. südbayer. Verladestation. Nürnberg Plauen . Stettin
Stuttgart Worms . Würzburg
Großhandelspr. waggonfr. waggonfrei Stettin ohne Sack..
bahnfrei Worms . ..
fränk. Verladestatio
frei Aachen bei Ladungen von mindestens 10 t Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station
srachtfrei Breslau in vollen Waggonladungen Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 200
Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dort⸗ waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10
ab thüring. Vollbahnstation bei Abnahme 1 Essen bei Frachtlage Frantfurt 8 M. ohne Sad
netto, frei Halle bei Abnahme v. mindesten
waggonweise Frachtlage Karleruhe ohne Sack
ab holst. Station bei waggonweisem Bezug
r Be⸗ Mainz “ netto, wagnonfrei Mannheim ohne Sack.
Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab
Großbandelseinkfspr. ab nordbayer. Station ab vogtl. Station
Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station
Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab
27. 26.—31. 26.—31. 26.—31. 26.—31. 28.
66/67 67/72 70/71
145,0 162,5 158,1 176,4 183,1 184,6 160,0
162,0 162,5 *)
166,3 ¹⁰) 159,5
210,0 207,5 † 207,6 †
210,0 195,8 ⁵)
155,09) 150,0 143,5 154,8 162,9
157,0 170,5 ⁹) 157,0 154,5
176,3 ¹) 151,5 ¹⁹) 178,8 ¹⁴)
— — —
210,0 215,0 †¹)
232,5
72773 70,5 71') 70/71 72
200,0
—
210,0 197,5 202,5†w) 220,0 †
219,0 n
159,0 250,0 162,5 182,5 ⁴) 862,5 192.5 154 0 164,0 153,0
155,0
—
212,5 † 217,5 220,0 †0¹) 223,0 †n) 200,5
283,1 251,0 253,0 269,0 270,3
263,0
285,0 265,0 260,0
271,5 ²0)
266 5 267,5 ²0) 262,0 254,0 253,0
266,5 281,3 286,9
269,0 261,5 250,0 269.,5 270,0 ³⁰) 276,3
182,5 152,5 151,0 165,0 162,8
162,0
192,5 167,5 142,0 31. 162,0 27. 30. 66/67 137,5 )
. 26.31. 703 1638 .2528.’—R66/67 135,0) 27. 381. 70/1 1590
EEEEI111 c
. 27. 30.] 70,5 153,0
27. 30.] 70/71 160,5 30. — 1800
26. 29. 182,5
28. 31. 153,7
164,0
29. 149,0
31. 26.—31. 162,0 178,8
26. 167,0
1 165,0 187,5 8)
70,2 †) 200,0 72,0 †¹⁸³) 192 5 ¹⁹) 207,5 185,0 197,5 205,0 ¹⁵,
15 t
— .„ , 72„
230,0 † 217,5 200,0
207,5 185,9 2 2775 † 19500, 220,0 2) 170,0 220,012)] 198,0)
210, 0† 177,5588) 227,5 † 197,
194,0 † 174,0 ⁵) 197,5 † 180 0 *) 195,0 † 1800† 220,0 † 197,3 ³⁸) 222,5 205,0†²*¹)
210,0 †
„ „ 22s295 —2*
75
74 75/76
70 70 7011
30. 27. 31.
71/72 73/74
Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg ³).
Gerste
Weizen
Hafer
Manitoba (Kanada)
Rosafé Barusso La Plata
Hardwinter II. La Plata Donau
Western 11 (Ver. Staaten) La Plata 1 E1
(Ver. Staaten) (russ.)
IV 1
(Argentinien)
117,4 U 115,2 V
“
—
— U 91,8 67,2 66,3 1
Anmerkungen: *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ¹) Angebotspreise. —
²) Zoll 180 RM je Tonne. Bei Bezug einer der Kalkoffelflocken beträgt der Zoll 60 RM je Tonne.
¹) Rheinischer; pommerscher 185,0. — ⁵) Futter⸗ und Sommergerste 192,0. — 8) Auch für Sandroggen. —
¹3) Sächsische. — ¹8) Beregnet; unberegnet 164,5.
¹6) Gute; mittlere 200 0; feinste 235,0; Sommeigerste Durchschnittsqualität 185,0.
¹0) Geringe (Sortier⸗) Gerste. — ²⁰) Rheinischer. — 155,0. — ²¹u¹) I. Qualität; II Qualität 210,0. — ²8) Industriegerste 182,5. — ²*) Industriegerste. —
Berlin, den 6. Februar 1931.
89
— ³⁶)
25) Mittlere; gute 235,0. —
einzuführenden Menge Gerste entsprechenden Menge gekennzeichneten Roggens oder Notierungen für Abladung lim Verschiffungshafen) im laufenden Monat. — Industriegerste. — ⁶) Pommerscher Weißhafer. — Gute; feinste 245,0; mittlere 8) Sächsischer; Sandroggen 169,5. — 10) Westfälischer. — 1¹¹) Ostfriesischer. — — u) Ostseehaser. — ¹⁵) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft. — — n) Gute 238,0. — ¹8) Industriegerste 192.5. — Auch für Futter⸗ und Industriegerste. — 28) Neuer Ernte 26) Futter⸗ und Industriegerste 194,0. — 27) Rheinhessischer. Rheinhessische; Pfälzer 220,0. Statistisches Reichsgamt. J. V.: Dr. Platzer.
21) Feine 193,1. — 2²2,
Württembergischer. — ³¹)
Kartoffelpreine in deutschen
Städten in der Woche vom 26. bis 31. Januar 1931.
Städte ¹)
Fabrik⸗ kartoffeln RM für 50 kg je Stärfeproz.
Speisekartoffeln RM für 50 kg
rote
Notie⸗ rungen ²) gelbe
am weiße
Berlin †).
Breslau †) . . Frankfurt a. M. ††) Gleiwitz †). Hamburg .. Karlsruhe †). ö“ Köln †) . Liegnitz † †) . Magdeburg ††) München .. Nürnberg.
Plauen †).
Worms . Würzburg .
frachttrei Gleiwitz
Erzeugerpreise ab holstein.
ab Liegnitz. Erzeugerpreise Erzeugerpreise frei Bahnstation Erzeugerpreise frei Bahnstation
bahnnei Worms
Erzeugerpreise frei Bahnstation
¹) An den mit † bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; der Pandelekammer oder des ²) Wo mehrere Angaben verlagen, Industrie. — ⁶) Insi⸗Nieren 2 40. — 1. Qualität, II. Qualität 3,20; norddeutlche Industrie I. Qualität 3,05. —
der Landwirtschaftskammer, oder durch Umfrage!. 1,30. — ¹) Rhemuche Induftrie. — 5)
Berlin, den 6. Februar 1931.
Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station. Erzeugerpreise ab Verladestation .. Erzeugerpreise ab Erzeugerstatton .. . . . . . . Großhandelspreise Frachtlage Frankfurt a. M. bei Waggonbezug Großbandelspreise ab Vollbahnstation. waggonweise Frachtlage Karlsruhe. Station ¹ Kölner Großhändlerverkaufspr. waggonfr. Köln
frei Waggon nahegel. Station ohne Sack..
Großhandelspreise waggonfrei ab vogtl. Statioln.
1,70 ³) 0,06
0,055
1,20 ,20 1,25 bei waggonw. Bezug E .
1,30
—
1,20 1,45 88 1,30 )
1,20 888 1,65 1,60 1,80 8 1,70-2,00
NA. 51. 1,85 — an den mit †† bezeichneten Märkten amtliche Notierun
Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ³) Odenwälder Blaue 7) Futterkartoffeln, Preis für 50 kg. — 8) Rheinische Industrie 9) Industrie 2,00. — ¹⁰) Brennereikartoffeln, Pieis für 50 kg.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
1,325 ¹0)
. 30