Aber ob es deshalb gerechtfertigt, ist,
Reichs⸗ und Staatsanzeiger r. 54 vom 5. März 1931. S. 4.
würden und daher den Uebergang von der preußischen Regelung in die reichsrechtliche Regelung im nächsten Jahr nur außerordent⸗ lich erschweren würden.
Was die Anträge zur Erhöhung der Freigrenze anbetrifft, 10 muß ich doch noch auf eins aufmerksam machen, Herr Kollege Conradt. Wir haben heute bereits eine Freigrenze. Diese hat in Preußen die Wirkung, daß von allen Gewerbebetrieben 42 vH von der Gewerbeertragssteuer befreit sind und 74,4 vH von der Ge⸗ werbekapitalsteuer. Die starke Erhöhung der Freigrenze, die Sie vorschlagen, würde zur Folge haben, daß sowohl die Ertrags⸗ wie die Kapitalsteuer auf eine immer kleinere Zahl von Steuer⸗ trägern umgelegt werden und sich hier in einer viel stärkeren Be⸗ lastung auswirken würde. Von diesem Gesichtspunkt aus halte ich die Anträge auch nicht für durchführbar.
Nun hat uns der Herr Abg. Neumann (Frohnau) noch einige Wünsche in Form eines Entschließungsantrags auf den Weg geben wollen, die die reichsrechtliche Regelung betreffen. Wenn Sie, Herr Neumann (Frohnau), dabei zur Begründung gesagt haben, daß es doch gut sei, wenn das alte preußische Erbgut ver⸗ wertet werden würde — ihr Vorschlag ist kein preußisches Erb⸗ gut, sondern was in Ihrem Entschließungsantrag niedergelegt wird, sind Dinge, die wir in unserem preußischen Recht bisher nicht kannten. Im allgemeinen schließt sich die geplante neue reichssechtliche Regelung sehr eng an die preußische Regelung an. Es sind also neue Gedanken, die hier angerührt werden.
Zunächst — Sie haben das des näheren ausgeführt — Ihr Vorschlag, die Freigrenze verschieden hoch zu bemessen nach der Art des Betriebes. Es ist nicht richtig, daß dieser Gedanke in Württemberg durchgeführt worden sei. Ich weiß auch nicht recht, wie er durchgeführt werden sollte. Es wird im allgemeinen der Inhaber eines großen Betriebs geneigt sein, den Wert seiner ersönlichen Tätigkeit innerhalb des Betriebs höher einzuschätzen. die Inhaber größerer Be⸗ riebe mit einer höheren Freigrenze auszustatten als die Inhaber kleinerer Betriebe, will mir sehr fraglich erscheinen. Die Forde⸗ rung, die Freigrenze nach der Art des Betriebs verschieden zu be⸗ messen, ob Bankbetrieb, ob Industriebetrieb, ob Handelsbetrieb, kann außerordentlich schwer durchgeführt werden und würde viel⸗ leicht nicht überall gerechtfertigt sein.
Der zweite Punkt Ihres Entschließungsantrags zielt darauf hin, die Großbetriebe des Wareneinzelhandels einer stärkeren Be⸗ steuerung zu unterwerfen etwa in der Form, daß man die Lohn⸗ summensteuer nach der Größe der Betriebe staffelt. Ich weiß nicht, ob Sie diesen Vorschlag nur auf den Handel abstellen wollen. Es würde sonst dahin führen, daß die Großbetriebe der Industrie, Bergwerke, Zechen, Walzwerke, mit einer großen Arbeiterzahl unter der Lohnsummensteuer noch stärker zu tragen hätten als heute. Ich glaube, man darf die Besteuerung des großen Wareneinzelhandels nicht in der Weise kumulieren, daß man bei allen Steuern ihn stärker zu treffen versucht. Wir haben gerade die erhöhte Umsatzsteuer bekommen. Was Sie wollen, wird, glaube ich, durch die erhöhte Umsatzsteuer erreicht. Es scheint mir bedenklich, auf dem Gebiet einer anderen Steuer auch hier wiederum die Besteuerung zu verschärfen.
Alles in allem kann ich nur sagen: mit Rücksicht darauf, daß wir als Gesetzgeber nur noch für ein Jahr frei sind, warne ich dringend davor, in diesem Jahre noch Aenderungsanträge anzu⸗ nehmen, die mit der reichsgesetzlichen Regelung nicht in Einklang zu bringen sind. Ich bitte das Hohe Haus um unveränderte An⸗ nahme der Anträge des Hauptausschusses.
Abg. Kölges (Zentr.) erklärt, der Finanzminister habe soeben in der ihm eigenen sachlichen Art begründet, warum man der Gewerbesteuer in der vom Ausschuß beschlossenen Form dieses⸗ mal zustimmen müsse. Der Abg. “ (D. Vp.) habe anerkannt, daß die Arbeit des Kabinetts Brüning zur steuer⸗ lichen Gesundung füiha Man könne nur hoffen, daß auch weiter nach rechts hin dieselbe Anerkennung der Brüning⸗Arbeit, die man sicherlich im Innern empfinde, einmal nach bekundet werde. (Sehr richtig! im 11 Das würde zu einer wesent⸗ lichen Entgiftung des Volkes beitragen und dem einzelnen wieder das Gefühl geben, daß sachliche Arbeit in seinem Inter⸗ esse geleistet würde. Gerade die Parteien, die auf die Steuern schimpfen, können sich E“ tun in der dauernden Stellung von Ausgabenanträgen. er aber meint, daß die Gemeinden nicht soviel Steuern erheben können, darf nicht auf der anderen Seite ihr Ausgabengebiet erweitern wollen. Das Zentrum hat diesmal keine Aenbevungzentrsc. estellt. Es wünscht aber, daß die hohen Zuschläge akmöglichft wesentlich gesenkt werden. Zu begrüßen ist, daß nach der Reichsnotverordnung nun zum ersten Male eine Senkung der Neal ewene zugunsten des Mittel⸗ standes bis zu 20 vS stattfindet. Es wäre erwünscht, wenn sich diese Senkung insgesamt auf 20 vH auswirken könnte, indem man das, was bei der Ertragssteuer sich nicht auswirkt, vielleicht bei der Lohnsummensteuer in Erscheinung treten lassen könne. Der Finanzminister müßte diese Möglichkeiten noch einmal prüfen. Alle die, die immer so scharf gegen die Hauszinssteuẽér auftraten, sollten bedenken, daß gerade das Aufkommen aus dieser Steuer mit 70 Millionen nur zur Senkung der Realsteuern verwendet werden kann und daß weitere 60 Millionen aus dieser Steuer den Gemeinden zufließen sollen, die besonders unter den Wohlfahrtslasten zu leiden haben. Auch die zehnprozentige Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft kommt aus dem Hauszinssteueraufkommen, und die extremen Landwirte sollten aus diesem Entgegenkommen einiges bei “ Kampfstellung gegen das Kabinett Brüning lernen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Hecken (D. Frakt.) begrüßt die Möglichkeit der Berück⸗ sichtigung des zweijährigen Verlustvortrags, äußert aber Bedenken Pegen die 84 dem Reichsrecht in die Vorlage aufgenommene
eschränkung des Rechtsweges gegen die Steuerfestsetzung. So erfreulich es sei, wenn Regierung und Parlament Ernst machten mit der Sparpolitik, so sei doch der Rechtsschutz ein Gebiet, auf dem größte Vorsicht bei Sparplänen geboten sei. (Sehr wahr! rechts.)) Zu der vom Reich geplanten Grundsatzregelung der Gewerbesteuern sei zu betonen, daß der jetzige Zustand unhaltbar sei, daß wir ein fünffaches Realsteuerrecht haben, dessen Aus⸗ legung auch noch außerordentlich verschieden ist. Notwendig sei die Anpassung der Realsteuern in bezug auf Veranlagung und Einziehung an die Einkommen⸗ und Körperschaftssteuern. Dabei teile er nicht die Meinung des Finanzministers, daß die Not⸗ verordnungen unabänderlich in alle Ewigkeit bestehen müßten. Den deutschnationalen 1 auf Erhöhung der Freigrenze bei der Gewerbesteuer auf 6000 Mark lehnten seine Freunde ab, weil dieser Antrag besonders in den Landstädten und Landgemeinden nur zu einer entsprechenden stärkeren Belastung der anderen Realsteuerpflichtigen führen würde. (Sehr wahr! bei der Land⸗ volkpartei.) Der Redner begründet noch den Antrag der Deutschen Fraktion, der den Arbeiterwohnsitzgemeinden die Geltendmachung
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von Ansprüchen an die Betriebsgemeinden dadurch erleichtern will, daß die gesetzliche hierfür —7 Zahl der Lohnsummen⸗ empfänger von 20 auf 10 herabgesetzt werde. (Beifall bei der Deutschen Fraktion.)
Abg. Rautenber (292) stimmt den Ausschußbeschlüssen zur Gewerbesteuer zu. ie Aenderungsanträge enthielten manchen guten Gedanken, müßten aber doch jetzt abge 82₰ werden, weil man erst die Auswirkungen der Notverordnung des Reichspräsidenten abwarten müsse. Diese Anträge berücksichtigten auch nicht die schwere Finanznot der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände, die bei ihrer Annahme noch größer werden würde, zu⸗ mal schon heute 42 vH der Gewerbebetriebe keine Ertragssteuer und 74 vH keine Kapitalsteuer zahlten. Der Redner wehrt noch besonders die An griffe auf die organisierte Verbrauchers aft ab, die in den Anträgen gegen die Konsumvereine zum Ausdruck ge⸗ kommen seien. ie organisierte Verbraucherschaft verlange keine Subventionen vom Staat, wie andere Gruppen, sondern wünsche nur in Ruhe gelassen zu werden. (Beifall bei den Sozialdemo⸗ kraten.)
Bei der 2. Lesung der Grundvermögenssteuergesetzes erstattet
Abg. Szillat (Soz.) den Ausschußbericht. Der Ausschuß hat den deutschnationalen Antrag abgelehnt, der die Regierung auffordern wollte, mit Wirkung vom 1. Oktober 1930 ab von der Erhebung der staatlichen Grundsteuer abzusehen. In an⸗ genommenen Ausschußanträgen wird die Regierung ersucht, bei Anträgen auf Stundungen und Niederschlagungen der rund⸗ vermögenssteuer der Lage der Steuerschuldner in wohlwollenderer Weise, als dies bisher geschehen ist, entgegenzukommen und dafür zu sorgen, daß innerhal der Gemeinden der landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundbesitz bezüglich der Zuschläge mit gleichen Prozentsätzen belastet wird. .
Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) tritt für die Beseitigung der staatlichen S an der Grundvermögenssteuer ein. Der Staatsanteil aus der Grundsteuer betrage rd. 75 Millionen Reichsmark, also knapp 4 vH des ganzen Staatshaushaltsplans. Es müsse eis n.8glsc sein, auf diesen Betrag zu verzichten zu⸗ gunsten der Landwirtschaft. Man könne tatsächlich mit Leichtig⸗ keit die erforderlichen ee im Etat einsparen, z. B. durch Streichung der nichtruhegehalts ähigen Aufwandsentschädigungen der politischen Beamten. r Staat habe auf seinen Anteil aus der Gewerbesteuer verzichtet. (Rufe im Zentrum: „Des alb ist aber die e nicht geringer geworden!“); er müsse au auf seinen Grundsteueranteil verzichten, zumal jetzt die rund⸗ steuer sogar von den Schulden mit erhoben werde, was die Deutschnationalen zu streichen beantragten. Die Grundsteuer werde jetzt immer noch nach den Werten vom 1. Januar 19¹7 erhoben. Es sei höchste Zeit, da endlich Einheitswerte nach dem wirklichen Ertrage festgesetzt werden.
Abg. Dr. Neuman n⸗Frohnau (D. Vp.) betont, daß aus den von ihm vorhin 8 die Gewerbesteber angegebenen Gründen auch bei der Grundstener dieses Mal wesentliche Aenderungen nicht erfolgen könnten. Dies zeige sich auch in den Anträgen der Deutschnationalen. Der vom bgeordneten Kaufhold (D. Nat.) erwähnte Antrag, die Schulden von der Grundsteuer zu befreien, wolle ausdrücklich nur die Schulden berücksichtigen, die nicht zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zu Verbesserungen auf⸗ genommen sind. Es würde sich daraus der merkwürdige Zustand ergeben, daß gerade die Schulden, die ein Betriebsinhaber nicht im Interesse seines Betriebes aufgenommen hat, von dem Vor⸗ zug der Steuerbefreiung profitierten. Bei der Veranlagung zur Grundsteuer werde die eingetretene Wertverschiebung vünf nicht bengcn beachtet. Besonders in den früher besetzten Gebieten, in Wiesbaden und anderen Orten seien die Werte weiter unter den Durchschnitt gesunken. Die Steuerveranlagung aber habe sich danach nicht gerichtet.
Unsere Anträge, diese Ungerechtig⸗ keiten zu beseitigen, sind bisher stets abgelehnt worden. Wir be⸗ antragen jetzt, da wen sctene die Bestimmungen des Härte⸗ paragraphen auf diese Fälle unter allen Umständen angewendet werden. Wir hoffen, daß die Regierungsparteien 8gen diesen unverschuldete Härten aus leichenden Antrag annehmen werden. Eine weitere Ungerechtigkeit hat sich für solche Grund⸗ stücke innerhalb der großen Städte herausgebildet, die gärtnerisch oder landwirtschaftlich genützt werden, aber wegen ihrer Lage im städtischen Gebiet ohne weiteres grundsätzlich zu Bauland erklärt werden. In Köln ist ein Grundstück, das so ungünstig zwischen zwei Straßen liegt, 88 an seine Bebauung nicht gedacht werden kann, mit 180 000 Reichsmark Wert ange etzt worden. Die Gärtnerei, die auf diesem Grundstück liegt, ist überhaupt nicht imstande, eine derartige Grundsteuer aufzubringen. In kurzer Zeit wird der Besitzer vor dem Ruin stehen, ohne daß er sein deane als Bauland verwerten kann. Wir beantragen, daß die Praxis der Katasterämter sich in solchen Fällen streng an das Gesetz hält, so eenbige Ungerechtigkeit Fegenaüben gärtne⸗ risch, land⸗ und forstwirtschaftlich genutzten lächen innerhalb der Städte vermieden werden könne.
Abg. Mentz . P.) wendet sich gegen die Ueber⸗ spannung der Grundverm genssteuer durch die meinden. Mit einer 1000⸗ bis 1300 fachen Erhöhung der Steuer habe man heute in Preußen zu rechnen. Der Staat habe unter dem Deckmantel der Mieten die Steuer durch den Hausbesitzer einziehen lassen und den städtischen Haus⸗ und Grundbesitz unter Sondergesetze gestellt; ohne sich an den Lasten zu beteiligen, sichere der Staat sich seine Einnahmen. Der Redner fordert, daß die Grundrermögenssteuer herangezogen werde, wenn die Hauszinssteuermittel für den Aus⸗ gleich nich ausreichen, der angesichts der Erhöhung der Zinsen für die Aufwertungshypotheken zu schaffen ist. Allerdings litten die Gemeinden Not und brauchten Steuermittel. Man dürfe aber nicht vergessen, de die Gemeinden größtenteils selbst schuld seien an ihrer Not, da sie es an der nötigen Sparsamkeit haben fehlen lassen. Der Redner kritisiert die andvorratswirtschaft der Ge⸗ meinden, die unter dem Schein des Rechts fremdes igentum an sich brächten. Es werde sich rächen, daß der Staat die besten Steuerzahler, den Haus⸗ und rundbesitz, zu Heloten gemacht habe.
Abg. Hecken (D. Frakt.) nimmt gegen die Ausführungen des 29 ministers Stellung. Man müsse die Belastung in Parallele stellen mit der Steuerfähigkeit und fragen, wo noch Platz bleibe für eine einigermaßen nutzbringende Verwendung des EE“ Betriebsvermögens angesichts der enormen Steuerlasten. Der Redner erörtert sodann die Frage, wie sich der große Ausfall an Einkommensteuer im Rahmen des Finanzaus⸗ gleichssystems auswirke, und erklärt, die F. schneide bei der Realsteuerbelastung besonders ungünstig ab. Er kritisiert die Be⸗ ö eichsnotverordnung, die gerade auch wieder für ie Landwirtschaft unorganisches Recht schaffe.
Finanzminister Dr. Höpker Aschoff: Ich habe zu den Ausführungen des Herrn Vorredners auch meinerseits einige Be⸗ merkungen zu machen. Zunächst einige Einzelheiten!
Herr Hecken, was Sie über die Verteilung der etwaigen 20 Millionen angeführt haben, die den Ländern zur Verfügung stehen würden, wenn der Herr Reichsfinanzminister bereits im Jahre 1931 die Landwirte bis zu einem Einkommen von 6000 Mark von der Einkommensteuer freistellen würden, ist wohl nicht ganz zutreffend. Denn wir haben ja in unserem preußischen Finanzausgleich die Bestimmung, daß diese Beträge nach dem Einkommensteuerschlüssel verteilt werden. Es kann also irgendeine Schädigung der Landgemeinden in Preußen unter keinen Um⸗ ständen eintreten. Die Verteilung dessen, was an Einkommen⸗
Verlängerung des
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und Körperschaftssteuer zur Verfügung steht, einschließlich
20 Millionen, erfolgt wie bisher nach dem Einkommensten schlüssel, geändert durch die relative Garantie. (Abg. Hecken:? endgültige Regelung des Reichsfinanzausgleichs kommt erst not — Zunächst handelt es sich um das Jahr 1931. Wir wissen nie ob der Reichsfinanzminister die Landwirte bis zu einem E. kommen von 6000 Mark freistellt. Stellt er sie frei, so haben
Ausfälle bei der Einkommensteuer. Dafür bekommen wir d Reiche einen Ersatz in Höhe von 20 Millionen, und zwar nur 1931; was 1932 kommen wird, wissen wir alle nicht. D. 20 Millionen werden jedenfalls in Preußen nach dem Einkomme steuerschlüssel verteilt, nach dem preußischen Ausführungsge zum Finanzausgleich. Wie da also irgendeine Schädigung
Landgemeinden eintreten soll, ist mir nicht erfindlich.
Dann haben Sie im Zusammenhang mit der Grundvermögzg steuer Ausführungen über die Aktiengesellschaft gemacht, die: scheinend auf einem Mißverständnis beruhen. Nehmen wir praktisches Beispiel: nehmen wir irgendeine Aktiengesellschaft, einen Rübenacker hat, dann wird sie zur Grundvermögenste herangezogen, und zwar nach den Grundsätzen der Grundvermögg steuer auch nach der Notverordnung. (Erneuter Zuruf des A. Hecken.) — Ganz richtig! Jede Aktiengesellschaft unterliegte n dem Reichsrechte der Gewerbesteuer. Aber Grundstücke, die de Aktiengesellschaft besitzt, muß sie nach den Grundsätzen der Gruy vermögensteuer besteuern. (Erneuter Zuruf des Abg. Heck⸗ — Dafür werden 4 % des Einheitswertes abgerechnet. (Wid spruch des Abg. Hecken.) — Ich habe nach Ihren Ausführun den Eindruck gehabt, als ob hier ein Mißverständnis vorläge. sind aber gern bereit, uns mit Ihnen über diese Frage unterhalten.
Die Frage der Neubauten. Hier müßte doch irgendein gleich zwischen dem preußischen Recht und dem Reichsrecht herk geführt werden. Wir haben bisher im preußischen Recht Befreiung von fünf Jahren. Nunmehr bestimmt das Reichsu daß die Bauten, die in den Jahren 1931 bis 1934 fertigge⸗ werden, nicht für eine bestimmte Reihe von Jahren, sondern zum Jahre 1938 freigestellt werden. Nun haben wir die freiung auf zehn Jahre ausgedehnt und weiter bestimmt, daß Befreiung, einerlei, wann das Grundstück gebaut ist, mit Endtermin abläuft, der für das Reich festgesetzt ist, also mit Jahre 1938. Das ist die einzig mögliche Regelung, wenn hier Grundsätze des preußischen Rechts und die des Reichsrechts irge wie in Einklang gebracht werden sollen.
Dann die Bestimmungen über Niederschlagung. Bei Stundung und Niederschlagung ist es so, daß bei der Gr vermögensteuer gegenüber dem Soll 4 bis 5 vH, bei der l. wirtschaftlichen Grundvermögensteuer 10 vH niedergeschla⸗ werden. Aus diesen Zahlen geht ganz gewiß hervor, daß bei Stundungen und Niederschlagungen gegenüber der Landm schaft wahrhaftig entgegenkommend sind. Wenn Sie zum Ge beweis darauf hingewiesen haben, daß im Vorjahre das Ko gent überschritten war, Herr Kollege Hecken, Sie wissen doch, dieses Kontingent gegriffen war, und daß das für uns anlassung war, das Soll getrennt nach städtischem und lande schaftlichem Besitz festzustellen. Wir haben vorher ein getren Soll überhaupt nicht gehabt. Wenn wir gewußt hätten, daßt Soll bei den Landwirten höher würde als 70 Millionen, so he wir uns wahrscheinlich die größte Mühe gegeben, bei der messung des Kontingents eine höhere Zahl zu nehmen. Alse haben gar kein Soll der landwirtschaftlichen Grundvermi steuer für sich allein gekannt, sondern haben diese Zahl ei roh geschätzt.
Noch ein paar Ausführungen zu dem, was Sie über n. Ausführungen im Hauptausschuß gesagt haben! Herr Ke Hecken, das unkorrigierte Stenogramm hier im Plenum ist gewiß geeignet, mit der größten Genauigkeit festzustellen, der Redner gesagt hat, besser als das korrigierte Stenogrn⸗ Aber im Ausschuß liegen die Dinge etwas anders. Das Sie alle. Die Stenographen geben nicht wieder, was der R. gesagt hat, sondern sie bemühen sich, in indirekter Rede den dessen wiederzugeben, was der Redner sagt. Deshalb ist unkorrigierte Stenogramm einer Ausschußsitzung nicht gee⸗ einen Redner auf seine Ausführungen festzulegen. (Sehr u links.) Aber selbst wenn wir von dem unkorrigierten 2 gramm ausgehen, können sich meine Ausführungen in Anse der Einkommensteuer nur auf die Einkommensteuer bes Ich habe dort ausgeführt, daß wir die Landwirtschaft sch⸗ behandelt haben in Preußen, soweit das möglich sei, daß m. von der Hauszinssteuer freigelassen haben, daß wir sie im! Jahr, als wir die staatliche Grundvermögensteuer erhöht k freigelassen haben. Ich habe dann weiter gesagt — nach Stenogramm —:
Ferner werde im nächsten Jahre das Gros der Landwiru Vermögensteuer mehr zahlen, weil die Vermögen bis zu! Mark freigestellt seien. Auch Umsatzsteuer zahlten die Landwirte nicht, da die Grenze bis 5000 ℳ ginge. Im 1932 würde bei Einkommen bis zu 6000 ℳ von den wirten nichts an Steuern bezahlt werden⸗ Nun gebe ich zu, daß die Fassung irrtümlich ist. Ich har auch nicht so gesagt. Ich rufe die Herren, die im Am gewesen sind, als Zeugen an. Ich habe nichts weiter gesag Auch von der Einkommensteuer werden die Landwirte k einem Einkommen von 6000 ℳ befreit sein. Das war der meiner Ausführungen. Aber, Herr Kollege Hecken, das scheidende in meinen Ausführungen können Sie doch nich fechten. Wenn wir die Landwirte von der Hauszinssteue⸗ gelassen haben, wenn wir sie im vorigen Jahre von de
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengese Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbe
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der zwei Drittel der auf die ungeteilte Wohnung entfallenden
sanzeiger und Preuß
Erste Beilage
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
höhung der Grundvermögensteuer freigelassen haben, wenn von Reichs wegen nunmehr die Befreiung bei der Einkommensteuer bis zu 6000 ℳ, bei der Vermögensteuer bis zu 20 000 ℳ, bei der Umsatzstener bis zu 5000 ℳ eingeführt werden, so sind das doch alles Maßnahmen zugunsten der Landwirte.
Herr Kollege Hecken, wenn Sie im Ausschuß gewesen wären, würden Sie auch wissen, daß nicht ich die Gegenüberstellung von den 75 Millionen, die die Landwirtschaft zahlt, mit dem, was der Staat für die Landwirtschaft tut, gemacht habe, sondern daß diese Ausführungen der Herr Kollege Kaufhold gemacht hat, und daß ich ihm darauf nur etwa folgendes erwidert habe: Herr Kollege Kaufhold, so kann man es nicht machen; man kann nicht einen Stand, selbst wenn er in einer Notlage ist, von allen Steuern befreien; man kann auch nicht gegenüberstellen, was er an den Staat zahlt und der Staat ihm im besonderen gibt, sondern man muß davon ausgehen, daß alles, was der Staat in seiner ge⸗ samten Verwaltung aufbringt — ich habe da auf die Rechtspflege, die Kultusverwaltung hingewiesen —, allen zugute kommt und alle dazu beitragen müssen. So sind diese Ausführungen im Aus⸗ schuß gewesen. Von diesem Standpunkt ist gegen diese Aus⸗ führungen nichts zu sagen. Ich könnte ein populärer Finanz⸗ minister sein, wenn ich alle Steuern in diesem Jahre auf die Hälfte herabsetzen würde. Ich möchte wirklich einmal in die Lage kommen, daß ich dem Landtag Steuerermäßigungen vor⸗ schlagen könnte. Aber das ist ja uns allen unmöglich. Wenn Sie heute dem Staat — und das gilt für das Reich, die Länder und die Gemeinden — durch eine stärkere Herabsetzung aller Steuern die Finanzen ruinieren, dann geht der Staat zugrunde, mit ihm gehen aber auch alle Stände zugrunde.
Zur berichtet Abg. Drügemüller ö die Ausschußberatungen. die Vorlage bringt insbesondere den Ausgleich für die erhöhten Zinsen für die Aufwertungshypotheken. Ab 1. April 1931 soll zunächst der Hausbesitzer 3 vH an der Hauszinssteuer kurzen können. Die weitere, auf Grund der Ausschußbeschlüsse ein⸗ retende, der veüe tnahg entsprechende Entlastung, wird in den Steuerbescheiden festgelegt werden. 1 In der Aussprache fordert Abg. Howe (D. Nat.) eine Senkung der Hauszinssteuer um 10,5 vH der Friedensmiete zur Abgeltung der erhöhten Zinsen für das eigene und fremde Kapi⸗ tal ab 1. Januar 1932. Es sei bedauerlich, daß nach den Be⸗ chlüssen des Ee das Eigenkapital nicht berücksichtigt werde, das Fremdkapital nur unzulänglich. Das widerspreche den Be⸗ stimmungen des Geldentwertungsausgleichsgesetzes, das eine volle Berüchsichtigung des Eigenkapitals und des remdkapitals in der gesetzlichen Miete forderte. Es sei auch vö 8 unzulässig,
Verlängerung der Hauszinssteuer
daß die Hauszinssteuersenkung von 3 vH, die die Reichsnotverord⸗ ung vorschreibe, für die 3 der erhöhten Zinsen Berwen⸗ ung finde. Der Ausschuß habe fachlich berechtigte Anträge der D utschnationalen einfach niedergestimmt; es sei eine Brüskierung chlimmster Sorte, wenn man solche Gewaltpolitik als Parla⸗ mentarismus ausgebe. Der Redner verweist auf die Bedeutung des Althausbesitzes, der durch verkehrte Steuerpolitik so schwer geschädigt sei. In unverantwortlicher Weise seien öffentliche Gelder von „gemeinnützigen“ Wohnungsfürsorgegesellschaften ver⸗ virtschaftet worden. Viele Millionen seien von ihnen nicht für en eigentlichen Zweck, für Hauszinssteuerhypotheken, verwender vorden, sondern für Zwischenkredite, Grundstücksspekulationen und schuldenabdeckung. So habe besonders die Berliner Wohnung ⸗
ürsorgegesellschaft die Mittel nicht direkt und sofort dem Woh⸗
aungsbau zugewandt. .
Finanzminister Dr. Dr. Höpker Aschoff: Die Finanz⸗ berwaltung ist durch eigene Ueberlegung, aber auch durch Aa⸗ räge, die im Hauptausschuß gestellt worden sind, veranlaßt, ge⸗ wisse Steuererleichterungen in den Ausführungsbestimmungen hurchzuführen. Ich darf dabei auf folgende Punkte hinweisen. Erstens: Die Katasterämter werden aochmals auf die wohl⸗ wollende Behandlung der Saisonbetriebe in Kur⸗ und Badeorten hingewiesen werden. Zweitens: Für die leerstehenden und nur in einem geringen Preise zu vermietenden großen Wohnungen nd gewerblichen Räume werden weitgehende Steuererleichte⸗ ungen vorgesehen; auch soll, wenn große Wohnungen durch Um⸗ bau in 2 oder 3 kleinere Wohnungen zerlegt werden, die Hälfte
Hauszinssteuer niedergeschlagen werden. Drittens: Der bisherige
tandpunkt, daß die gemäß § 9 Abs. 5 gewährten Steuererleichte⸗ ungen für höher aufgewertete Hypotheken, also insbesondere für Restkaufgelder — Herr Kollege Howe hat eben diesen Fall er⸗ wähnt — in Fortfall kommen, sobald die dingliche Last im Grundbuch gelöscht wird, wird aufgegeben werden, damit die Umschuldung nicht erschwert wird. (Zuruf des Abgeordneten bowe) — Jawohl; ich sage ja: wir geben diesen Standpunkt auf und tragen Ihrem Wunsche Rechnung. — Viertens: Der in vter Zeit von einigen Behörden eingenommene Standpunkt, daß die Vorschriften im § 9 und § 5a nicht auf solche Grund⸗ ückseigentümer Anwendung finden, die das Grundstück in oder nach der Inflationszeit erworben haben, wird richtiggestellt verden. Es handelt sich dabei um die Frage der Reparaturhypo⸗ cheten. Ich glaube, daß durch diese Maßnahmen eine Reihe der bei der Beratung im Hauptausschuß geäußerten Wünsche in ollem Umfange ihre Berücksichtigung finden.
Weiter darf ich noch darauf hinweisen, daß der Herr Wohl⸗ ührtsminister sein Einverständnis damit erklären wird, daß der Sa. aus der gemeindlichen Hauszinsstener zur Erhaltung des
ltwohnraums zur Verfügung gestellte Betrag nicht gekürzt
pird, d. h. mit anderen Worten, daß der Prozentsatz dessen, was
82 gemeindlichen Hauszinsstener für den Altwohnraum zur erfügung gestellt werden wird, erhöht wird. Ich glaube, auch wird einem Wunsche, der im Hauptausschuß geäußert
Nun ein Wort zu den Rechtsausführungen des Herrn Kol⸗ legen Howe, der der Staatsregierung einen flagranten Rechts⸗ bruch vorgeworfen hat. 5§ 2 des Geldentwertungsgesetzes besagt, daß den Eigentümern in der Miete zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals der erforderliche Betrag zu be⸗ lassen ist und verweist dabei auf den § 28 des Aufwertungs⸗ gesetzes. (Zuruf des Abgeordneten Howe.) — Ich habe ihn ja soeben vorgelesen: zur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals! Deutlicher kann ich es Ihnen doch nicht sagen. — Dieses Reichsgesetz ist erlassen worden in einer Zeit, als das Aufwertungsgesetz eine Verzinsung von 25 vH, 3 vH und von 1928 ab von 5 vH vorsah. Inzwischen ist durch ein neues Reichsgesetz über die Fälligkeit der Verzinsung der Auf⸗ wertungshypotheken der Zinssatz für die Aufwertungshypotheken erhöht worden. Das alte Aufwertungsgesetz sah einen höheren Zinssatz als 5 vH nicht vor, da es davon ausging, daß im Jahre 1932 die Hypotheken zur Rückzahlung kommen würden. Das neue Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungs⸗ hypotheken schob den Termin der Rückzahlungen hinaus, be⸗ stimmte dann aber, daß die Hypotheken mit 7,5 vH verzinst werden sollten. Daraus den Schluß zu ziehen, daß nunmehr der Eigentümer auch nach dem Geldentwertungsausgleichsgesetz vom 1. Januar 1932 ab einen Anspruch auf eine 7,5 prozentige Ver⸗ zinsung des Eigenkapitals haben solle, scheint mir nicht richtig zu sein. Dieselbe Auffassung, die ich vertrete, hat auch der Herr Reichsfinanzminister. (Zuruf des Abgeordneten Howe.) — Nein, Herr Kollege Howe, das steht nicht in dem Gesetz, sondern das Gesetz geht von einer ganz anderen Grundlage aus.
Nun will ich Ihnen aber an mehreren praktischen Beispielen zeigen, wie gefährlich Ihr Rechtsstandpunkt für den Hausbesitzer sein würde. Denn die ganze Regelung, die das Geldentwertungs⸗ ausgleichsgesetz getroffen hat, beruht darauf, daß die Hauszins⸗ steuer nach den Grundsätzen der Friedensmiete erhoben wird; wird sie dagegen wie bei uns in Zuschlägen zur Grundvermögens⸗ steuer erhoben, so kann dieser Grundsatz unmöglich bestehen bleiben. Herr Howe, Sie können dies Beispiel nachrecbn,, ** stelle Ihnen die Unterlagen jehe gerne zur Verfügung. Nehmen Sie z. B. ein Haus, das sich mit 6 vH verzinst, einen Wert von 100 000 ℳ hat und mit 40 000 ℳ belastet ist, dann zahlt der Eigentümer 2100 ℳ Hauszinssteuer. Für Betriebskosten, Ver⸗ waltungs⸗ und Instandsetzungskosten hat er 51 nH der Friedens⸗ miete notwendig, das sind 3060 ℳ. An Miete bekommt er 7200 ℳ ein und behält demnach 2040 ℳ für die Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals übrig. Wenn Sie beides mit 7,5 vH verzinsen, würden 1875 ℳ benötigt und 165 ℳ übrig⸗ bleiben. Von Ihrem Rechtsstandpunkt aus hätte dieser Eigen⸗ tümer überhaupt keinen Anspruch auf eine Ermäßigung, und zwar weder für die höhere Verzinsung des eigenen noch des fremden Kapitals; denn in seiner Miete ist der volle Zinssatz für die 7,5 vH Verzinsung des eigenen oder fremden Kapitals enthalten. (Zuruf des Abg. Howe.) — Herr Howe, nehmen Sie ein zweites Beispiel! Nehmen Sie ein Haus, das sich mit 6,5 vH verzinst, mit 50 000 ℳ belastet ist, bei dem die Hauszinssteuer 2520 ℳ, die Betriebs⸗ und Verwaltungskosten 3315 ℳ und die Miete 7800 ℳ betragen. In diesem Falle behält der Hausbesitzer 1965 ℳ übrig. Zur 7,5 vH Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals braucht er 1875 ℳ, bleiben also übrig 90 ℳ. Von Ihrem Standpunkt aus hat er nicht den geringsten Anspruch darauf, weder für die Verzinsung des eigenen noch des fremden Kapitals irgendeinen Pfennig mehr zu bekommen. (Erneuter Zuruf des Abg. Howe.) — Es handelt sich hier um den Rechts⸗ standpunkt! — Diese theoretischen Ausführungen für den Herrn Kollegen Howe sollen zeigen, wie falsch und wie gefährlich sein Standpunkt ist. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei⸗ Aber die Zahlen kommen in der Praxis ja niemals heraus!) — Die Zahlen kommen alle heraus, Herr Kollege! Das werden Sie mir zu⸗ geben müssen, wenn ich das dritte Beispiel anführe. Dabei handelt es sich um ein Haus mit 7 vH Verzinsung. Die Miete betrügt bei 7 vH Verzinsung 8400 ℳ. Bei einer Belastung von 60 000 ℳ be⸗ tragen die Hauszinssteuer 2700 ℳ, die Betriebs⸗ und Verwaltungs⸗ kosten 51 vH, das sind 3570 ℳ. Der Besitzer behält also 2070 ℳ übrig. Ziehen Sie davon wieder die 75 vH Verzinsung für eigenes und fremdes Kapital ab, so bleiben 195 ℳ übrig. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei.) Auch dieser Hausbesitzer hätte von Ihrem Standpunkt aus keinen Anspruch, daß ihm auch nur ein Pfennig von der Hauszinssteuer nachgelassen wird. Herr Kollege Howe, von Ihrem Rechtsstandpunkt aus haben etwa zwei Drittel aller Hausbesitzer keinen Anspruch auf irgendeine Ermäßigung der Hauszinssteuer; mit Ihrem Rechlsstandpunkt können Sie den Dingen nicht gerecht werden. Diese Darstellungen zeigen also, daß dieser Rechtsstandpunkt falsch sein muß, weil das Gesetz über den Geldentwertungsausgleich auf ganz anderen Grundlagen auf⸗ gebaut und in einer anderen Zeit erlassen ist, von dem Grundsatz ausgehend, daß die Hauszinsstener nach Prozentsätzen der Friedens⸗ miete berechnet wird. Dagegen muß man einen anderen Gesichts⸗ punkt in den Vordergrund stellen, nämlich den, daß, wenn der Hausbesitzer, wenn er vom 1. Januar 1932 ab höhere Lasten zu tragen hat, weil er die Hypotheken nicht mehr mit 5 vH, sondern mit 7 ½6 vH zu verzinsen hat, er von diesen Mehrlasten entlastet werden muß, und daß das nur auf dem Wege der Senkung der Hauszinsstener geschehen kann, auf dem Wege, den die Regierung und mit ihr die Koalitionsparteien gehen.
Also, Herr Kollege Howe, mit Ihren Rechtsausführungen kommen Sie nicht voran. Die meisten Hausbesitzer würden von Ihrem Rechtsstandpunkt aus nicht einen Pfennig Ermäßigung verlangen können. Sie können sich nur mit uns auf den Stand⸗
Berlin, Donnerstag, den 5. März
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1931
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ischen Staatsanze
würden leer ausgehen. (Abg. Howe: gewähren für das fremde Kapital durch
1. Januar bis zum 1. April tragen kann. kommen wird, wird sich ja zeigen. Die sich klar, daß, wenn der Hausbesitzer für
zierte Bautätigkeit des Staates nichts Schädigung und Korruption.
wir wahrscheinlich Mord und Totschlag
wir in diesem Hause eine Rechtskoalition
Howe, vom Standpunkt der Parteipolitik
hernnterzusetzen.
Berantwortung für die Staatsfinanzen
dieser lachende Dritte? Sind es etwa
zugute. führungen ewas mehr überlegen sollen.
an, deren Steuerpolitik mehr zu belasten. Die
durch Mieterhöhungen vor
Durch ihre demokraten, daß sie no⸗ Nationalsozialisten. Die Vorlage verdiene halt den Mieterhöhung für die rwerbslosen“, aus der Arbei
bau. (Hört, hört bei Wohnungskultur untersche weise in der Vorkrie planten kleinen Wohnungen von 35 nur neune Seuchenherde. (Sehr wahr! Andererseits ständen in
den Kommnnisten.)
gesellschaft aus der Welt schwindeln. diese Ausdrucksweise.
demokraten bis National arbeiter dafür bedanken, daß sie in diesem
vor dem ht werde. werde sehen, ob die
Wu des „Vorwärts“ zuzustimmen. i
puakt seclen, daß dem Hausbestzer eine Enclastung desür vewähet weleben
n beitrage, die jetzt den Hausbesitzern wieder ausgeliesert
Berlin 5000 Wohnungen leer, weil Wohnungsf Bartels olitik, von Sozi
teuer seien; das könne auch keine Erklärung der e (Präfident Bei den Trägern dieser P ialisten, könnten
sehr stark unter Erwerbslofigkeit zu leiden wahr! bei den Kommunisten.) Die Kapit Deutschland en gros betrieben, und zwar nicht
stenerlich ein lukratives
wird, daß er vom 1. Januar 1932 ab höhere Zinsen für die Auf⸗ wertungshypotheken zu zahlen haben wird. Von diesem Gesichts⸗ punkte aus sind die Vorschläge der Staatsregierung und die Be⸗ schlüsse des Hauptausschusses, die auf den Vorschlägen der Koalitionsparteien bernhen, viel besser durchdacht als das, was Sie wollen. Von Ihrem Standpunkt aus würde nur ein Drittel der Hausbesitzer Anspruch rf Ermäßigung haben und alle anderen Selbst für das fremde Kapital gewähren Sie doch nur einen Bruchteil!) — 2. wir Ermäßigung der Haus⸗ zinsstener so viel, daß der Hausbesitzer die erhöhten Zinsen vom Was im nächsten Jahre Koalitionsparteien sind 8 das ganze Jahr die er⸗ höhten Zinsen zu zahlen hat, dann eine weitere Ermäßigung der Hauszinssteuer eintreten muß. Ich glaube also, daß das ein ganz klarer und eindeutiger und der einzig mögliche Standpunkt ist.
Nun, Herr Kollege Howe, haben Sie noch zum Schluß einige mehr politische Ausführungen gemacht und haben so getan, als ob die ganze Hauszinssteuer und die aus der Hauszinssteuer finan⸗ weiter sei als Unsinn, (Abg. Hestermann: Jedenfalls ein Schlag ins Wasser!) — Immerhin sind mit diesen Mitteln bis zum Jahre 1930 rund 1050 000 Wohnungen in Preußen gebaut wor⸗ den, und nun frage ich Sie, was wohl in Preußen geschehen wäre, wenn diese 1 050 000 Wohnungen in dieser Zeit nicht gebaut worden wären. Ich stehe nicht an, zu sagen, daß diese Leistungen auf dem Gebiete der Neubautätigkeit, der Schaffung von Woh⸗ nungen, zu den besten Leistungen gehört, die in der Nachkriegszeit zu verzeichnen sind. Diese Leistungen Preußens und der anderen Länder sind ein Ruhmesblatt in der Nachkriegszeit. Neubantätigkeit und die Ueberwindung der Wohnungsnot würden gehabt haben, weil die Leute ohne Wohnungen verkommen wären. Das als einen Schlag ins Wasser zu bezeichnen, ist leichtfertige Uebertreibung der Dinge.
n vHeai rir vunege „wwr nsgefuhrt, es seien von seiner Fraktion 26 Anträge gestellt worden, die von den Koalitions⸗ parteien in ziemlich brutaler Weise abgelehnt worden seien. Ich will nicht die Frage aufwerfen, was wohl geschehen wäre, wenn hätten, die die Verant⸗ wortung zu tragen hätte. Sie würde die Anträge der Opposition wahrscheinlich auch abgelehnt haben. Jetzt aber sagen Sie, das sei eine Diktatur der Koalition. Alles das, was die Koalitions⸗ parteien getan hätten, hätten sie nur getan, um die Koalition zusammenzuhalten und die Koalition zu stärken. Herr Kollege könnten die Koalitions⸗ parteien nichts besseres tun, als die Hauszinssteuer um die Hälfte Das wäre vom Standpunkt der Parteipolitik das Beste, was sie tun könnten, und wenn sie Wähler gewinnen wollten, um ihre Koalitionsherrschaft zu stärken, so würden sie das tun. Aber die Koalitionsparteien, mit dem Gefühl, daß sie die in Preußen zu tragen haben, tun das nicht — nicht der Koalition wegen —, sondern lehnen Ihre Anträge ab, deren Annahme zu einer vollständigen Durchlöcherung der Hauszinssteuer und zum Ruin der Finanzen des Staates und der Gemeinden führen würde. Herr Howe, Sie sprechen immer von dem lachenden Dritten. Ja, wer ist denn die Koalitionsparteien? Oder ist es der Staat? Nimmt denn der Staat das Geld, um damit wer weiß was anzufangen, vielleicht im Interesse der Koalitionsparteien? Das Geld wird doch für die Bedürfnisse der öffentlichen Hand gebraucht und kommt doch auch Ihren Wählern Deswegen hätten Sie sich diese parteipolitischen Aus⸗
(Beifall.)
Abg. Oberdörster (Komm.) greift die Sozialdemokraten — breiten Massen noch is 8 vH, die von der Hauszinssteuer 2— werden sollten, sollten allem auch für die bisher von der Haus⸗ zinssteuer befreiten Erwerbslosen wieder hereingebracht werden. zu diesem Gesetz bewiesen die Sozi bessere Kapitalsknechte
nach i
erhalte aber nur rund 50 Millionen zurück für den 8 Kom Die angeblich moderne
ide sich von dem, was man fälschlicher⸗ it so nannte, absolut nicht. Die neu ge⸗ Quadratmetern bedenteten bei den Kommunisten.) weil sie
sich auch
Jahre sogar zur S ben würden. alverschiebung wer nur aus Furcht
ten sich aus
—
Ea,⸗. er S8. 2 8 8.
Ohne diese
seien als die rem ganzen In⸗ amen ee⸗ zur Drosselung des Wo mungsbaues w In Berlin z. B. würden
eiterschaft 350 Millionen Steuern herausge