1931 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 7. März 1

Der Antrag des Abg. Borck (D. Nat), den Antrag. mehrerer Rechtsparteien auf Einsetzung eines Untersuchungs⸗ ausschusses über die Rechtmäßigkeit dieses Vertrages usw. mit der Beratung zu verbinden, scheitert am Widerspruch des Abg. Leinert (Soz.). Der Präsident glaubt zunächst, daß dieser Widerspruch nur eine Abstimmung über die Zulässig⸗ keit dieser Verbindung erforderlich mache und hatte die Ab⸗ stimmung bereits eingeleitet. Es erheben sich die Rechts⸗

arteien und die Komunisten für die Verbindung. Bevor Prafident Bartels das Abstimmungsergebnis verkündet, Abg. Leinert (Soz.)

teilt er mit, daß der Widerspruch des Antrag noch

allein schon genüge, weil der deutschnationale nicht 3 Tage vorliege.

In der fortgesetzten Aussprache über den Volksbühnen⸗ vertrag erklärt

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.), daß seine Freunde den Vertrag ablehnten. Er zitiert dann aus den früheren Verhand⸗ lungen, wie damals zum Beispiel Vertreter des Zentrums gesagt hätten, daß aus rechtlichen, staatspolitischen und kulturellen Gründen keine Schließung der Kroll⸗Oper in Frage kommen könne. Heute trete dasselbe Zentrum für die Schließung der Kroll⸗Oper ein. Die Zentrumszeitung „Germanig“ b vor einiger Zeit triumphierend verkündet, daß Innenminister Wirth eine straffere Kulturpolitik treiben werde. Von der geplanten Zertrümmerung eines Kulturinstituts wie der Kroll⸗Oper sagt die „Germania“ heute kein Wort. Aber die übrigen bürger⸗ lichen Kritiker sagen in den heutigen Zeitungen, daß von der Kroll⸗Oper der Impuls zur neuen Opernpflege ausgegangen sei. Die Minister Höpker Aschoff und Grimme und auch der Ministerialreferent Selig haben gesagt, die Kroll⸗Oper sei das einzige Institut, in dem vom Staat soziale Kunstpflege getrieben wird. Lessing habe in der Hamburgischen Dramaturgie nach dem Scheitern seiner Hamburger Theaterpläne geschrieben: „Die süßen Hoffnungen, ein Nationaltheater zu haben, sind schon wieder vorüber!“ Gerade nahe seinem 150. Todestag beschließt die bürgerlich⸗sozialistische Regierungskoalition in Preußen, daß auch der Blütentraum von der sozialen Kunstpflege im preußi⸗ schen Staat vorüber ist. Es scheint die straffere Kulturpolitik zu sein, die die „Germanig“ von Herrn Wirth erhoffte, daß die „Germania“ heute eine Operette „Die schöne Alexandra“ lobt, die im Lessing⸗Theater zur Schändung des Namens Lessing mit Gequieke und Gequake gegeben wird. Der Redner protestiert noch dagegen, daß die sozialdemokratischen Volksbühnenbürokraten durch den Vertrag große Geldmittel erhalten sollen und wünscht eine gründliche Klärung der ganzen Vorwürfe gegen die Finanz⸗ wirtschaft in den Theatern. (Beifall bei den Kommunisten.) Als der Redner im weiteren Verlauf seiner Ausführungen dem Abg. König (Soz.) Unwahrheit vorwirft, erhält er einen Ordnungs⸗ ruf und gleich darauf den zweiten, weil er sagt, das Kroll⸗ Personal fange schon an, auszuspucken, wenn es den Namen „König“ höre. Am Schluß seiner Rede erfolgt Beifallsklatschen auf den Tribünen, das Vizepräsident Dr. von Kries rügt. Es kommt zugleich zu einem schweren Zusammenstoß zwischen Sozial⸗ demokraten und Kommunisten, in deren Verlauf ein Sozial⸗ demokrat und ein Kommunist Ordnungsrufe erhalten.

Abg. König⸗Potsdam (Soz.): Der Abg. Mentz (Wirtsch. P.) hat gestern dem Sinne nach gesagt, der vertragbrüchigen Volks⸗ bühne würde nun noch Geld hinterhergeworfen, und Herr Pfarrer Koch (D.⸗Nat.) behauptet, die Volksbühne wolle um das Linsen⸗ gericht dieses Vertrages die Kroll⸗Oper preisgeben. Beides ist unrichtig. Wenn Herr Koch die Verantwortung für die Schlie⸗ ßung der Kroll⸗Oper von sich ablehnt, so vergesse er, daß er selbst im vorigen Jahr ausführte, es werde nichts anderes übrig⸗ bleiben, als eins der Staatstheater zu schließen. Er hat sogar einen Antrag angekündigt und auf Drucksache 4750 auch ein⸗ ebracht, der durch Abstriche die Schließung der Kroll⸗Oper vor⸗ bereitete. (Hört, hört! links.) Herr Schulz⸗Neukölln (Komm.) hat sich heute als Hüter der Theaterkultur hingestellt und im vorigen Jahr mit Unterstützung seiner Freunde im Hauptausschuß be⸗ antragt, die Theaterzuschüsse von 11 Millionen restlos zu streichen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten. Lärm bei den Kommu⸗ nisten.) Es verdient feftgehalten zu werden, wie sich in den Aeußerungen der Abgg. Koch (D. Nat.) und Schulz⸗Neukölln (Komm.) von heute ein Gegensatz zu dem zeigt, was die beiden Parteien noch im vorigen Jahre getan haben. So hat der Abg. Koch (D. Nat.) am 4. April 1930 nach dem amtlichen Protokoll im Landtagsplenum ausgeführt: „Meine politischen Freunde haben sich entschlossen, in einem gemeinsamen Antrage mit anderen Fraktionen, dem Landtag zu empfehlen, den Betrieb der Kroll⸗Oper im nächsten Jahre einzustellen.“ (Lebhaftes Hört hört, links.) Wir Sozialdemokraten haben dagegen versucht, unter Wahrung aller sachlichen Möglichkeiten, die Kroll⸗Oper zu erhalten. Wir sind auch heute noch der Meinung, daß es einen Weg zur Erhaltung der Kroll⸗Oper gibt. Wir werden uns beim Kultusetat darüber zu unterhalten haben. Vielleicht ist der Weg darin gegeben, daß man Ersparnisse bei den übrigen Staats⸗ theatern, macht und damit die Kroll⸗Oper aufrechtzuerhalten ver⸗ 5 Wenn dann zugleich der Staat noch das Gebäude kosten⸗ e helfcfügung würde, örn man wahrscheinlich mit

uschuß von etwa⸗ 2 8. (Be e. 00 aus. (Beifall bei den

Die Weiterberatung wird dann zur Vornahme von Ab⸗ stimmungen unterbrochen.

Das Finanzausgleichsgesetz wird im wesent⸗ lichen nach den Beschlüssen 2. Lesung lenbschtebet ninnahme findet noch ein Aenderungsantrag der Re⸗

ierungsparteien hinsichtlich der Angleichung der

kommunalgehälter an die der Staatsbeamten. Danach sollen die von Gemeinden und Gemeindeverbänden gefaßten Be⸗ schlüsse über Neuregelungen von Besoldungen binnen zwei Wochen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Gegen die Versagung der Genehmigung kann die Gemeinde binnen 4 Wochen die Entscheidung eines beim

reußischen Oberverwaltungsgericht zu bildenden Schieds⸗ gerichts anrufen. Der Spruch des Schiedsgerichts schafft mit unmittelbarer Wirkung örtliches Besoldungsrecht. An⸗ genommen wird auch ein Zentrumsantrag, der das 8 Staatsministerium ersucht, gegenüber der Reichsregierung und im Reichsrat darauf zu bestehen, daß bei der ab 1. April 1931 zu erfolgenden endgültigen Regelung der Kraftfahrzeug⸗

besteuerung die Zweckbestimmung der Kraftfahrzeugbesteue⸗ rung, und zwar sowohl der direkten wie indirekten, zugunsten des Straßenbaues festgelegt wird und die steuerliche Erfassung auch auf dem Wege der Brennstoffbesteuerung erfolgt. Der

Antrag der Deutschen Volkspartei, 120 Mil⸗

onen Reichsmark zur Unterstützung von Gemeinden in den

Haushalt einzusetzen, die im Rechnungsjahr 1931 infolge einer überdurchschnittlichen Belastung mit Wohlfahrtsausgaben ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus eigener Kraft nicht nach⸗ kommen können, wird dem Hauptausschuß überwiesen.

1 Verabschiedet werden auch die Realsteuervorlagen, und 2 gleichfalls im wesentlichen nach den Beschlüssen 2. Lesung. ie Gewerbesteuervorlage bringt als wesentliche Aenderung statt des bisher einjährigen die Anrechnung des Gewerbeverlustes für zwei Jahre. Angenommen wird ein Antrag der Wirtschaftspartei, der die Staatsregierung ersucht, 8

auf die Reichsregierung einzuwirken, daß die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. wird, daß die zwanzigprozentige Senkung der Realsteuern all⸗ gemein und gleichmäßig für sämtliche Gemeinden durchgeführt wird, also ohne Berücksichtigung der augenblicklichen Höhe der Gewerbesteuer in den einzelnen Gemeinden. Auch ein Antrag der Deutschen Volkspartei findet Annahme, der die Regierung ersucht, auf die Ge⸗ meinden dahin einzuwirken, daß bei der Einziehung der Gewerbesteuer auf die heutige Notlage weitester Gewerbe⸗ kreise angemessene Rücksicht genomen wird, insbesondere in Fällen, in denen ein Ertrag nach kaufmännischen Begriffen überhaupt nicht erzielt ist, sondern nur durch Hinzu⸗ rechnung der gezahlten Mieten und Schuldenzinsen künstlich konstruiert wird. Die Grundvermögens steuer⸗ vorlage sieht eine steuerliche Freigrenze für Neubau⸗ wohnungen, die nach dem 31. 3. 1924 fertiggestellt sind, von acht Jahren vor, während im neunten und zehnten Jahr die Hälfte der Steuer zu zahlen ist. Bisher waren nur a; Frei⸗ jahre vorgesehen. Angenommen wurden zwei Entschließungs⸗ anträge, die das Staatsministerium ersuchen, bei Anträgen auf Stundungen und Niederschlagungen der Grundvermögens⸗ steuer der Lage der Steuerschuldner in wohlwollenderer Weise, als dies bisher geschehen ist, entgegenzukommen und dafür zu sorgen, daß innerhalb der Gemeinden der landwirtschaft⸗ liche und forstwirtschaftliche Grundbesitz bezüglich der Zu⸗ schläge mit gleichen Prozentsätzen belastet wird. Die Hauszinssteuervo rla ge bringt neben der durch Not⸗ verordnung bestimmten dreiprozentigen Senkung der Steuer die weitere gestaffelte Senkung zum Ausgleich der erhöhten Zinsen der Aufwertungshypotheken. In angenommenen Ent⸗ wird die Regierung ersucht, in Anbetracht er besonderen Notlage der Satsonbetrebe in den Bade⸗ und Kurorten den nachgeordneten Behörden zur Pflicht zu machen, die Saisonbetriebe mit besonderem Wohlwollen zu behandeln und die ungünstige Wirtschaftslage der einzelnen Saison⸗ betriebsinhaber in vollem Umfange zu berücksichtigen. Ferner wird die Regierung ersucht, zur Durchführung des Auf⸗ wertungsschiusgesetes auf die Sparkassen, Hypothekenbanken, Versicherungsgesellschaften usw. einzuwirken, daß sie die Auf⸗ wertungshypotheken zum Fflethen Zinssatz von 7½% vH stehen lassen und es vermeiden, für Neubeleihungen Forde⸗ rungen zu stellen, die über den gesetzlichen Zinssatz hinaus⸗ gehen und für den Hypothekenschuldner untragbar sind. In einem angenommenen Antrag der Deutschen Volks⸗ partei wird die Regierung ersucht, Bestimmungen zu treffen, daß bei mwerbn.hen Räumen und großen Wohnungen, deren Vermietung zur gesetzlichen Miete sich als unmöglich herausgestellt hat, eine Stundung und Niederschlagung der Hauszinssteuer zu erfolgen hat 5 sich der Hausbesitzer mit einem über die E teuersenkung hinausgehenden Mietnachlaß einverstanden erklärt.

Hierauf wird die Aussprache über den Staatsvertrag mit der Volksbühne wegen der Kroll⸗Oper fortgesetzt.

Abg. Stendel (D. Vp.) erklärt, der Abg. Koch habe die Stellung der Deutschnationalen zur Frage der Kroll⸗Oper nicht klar zum Ausdruck gebracht. Bisher hätten sich die Deutsch⸗ nationalen stets auf den Standpunkt ge tellt, daß, falls die Regie⸗ rung die Aufrechterhaltung der Kroll⸗Oper für allzu kostspielig halte, dann auch die Deutschnationale Partei nicht die Kroll⸗Oper erbalten könne. Wir sind immer dafür eingetreten, daß genügend Mittel da sein müssen, um den Grenztheatern ihre schwer bedrohte Existenz zu ermöglichen. Wir sind auch stets der Meinung ge⸗ wesen, daß soziale Kunstpflege getrieben werden müsse. Aber es steht für unsere Auffassung feft daß, falls die Kroll⸗Oher ge⸗ schlossen wird, rechtlich begründete Ansprüche von der Volksbühne gegen den Staat nicht erhoben werden können; bis vor einem halben Jahr habe auch das Zentrum und der Finanzminister diesen Standpunkt geteilt. Angeblich sollen jetzt Gutachten ein⸗ geholt sein. Wir kennen sie nicht und können ohne ausreichende Unterlagen kein Verständnis für den veränderten Standpunkt der Regierungsparteien und der Regierung gewinnen. Wenn der Vertrag angenommen wird, ist die Schließung der Kroll⸗Over die Folge. Wir beantragen darum jetzt, die Abstimmung aus⸗ üsetzen, bis der o die ganze einschlägige Materie geklärt hat. Um ein Geschäft hat es sich bei dem Abschluß des Vertrages unter keinen Umständen gehandelt. Wenn jetzt die Volksbühne angeblich nicht abgegoltene dert Lenm qssürde⸗ rungen wegen der von ihr getätigten Einbauten in die Krolloper erhebt, so steht fest, daß die Abrechnung darüber längst erfolgt ist. Man hat seinerzeit die Aufwendung der Volksbühne in Goldmark umgerechnet und sie abgegolten. Die Volksbühne ist, wie notorisch feststeht. damit zufrieden gewesen. Sie kann jetzt nicht mit neuen Entschädigungsansprüchen kommen. Auch der Eö“ hat erklärt, daß der Volksbühne damals das gegeben worden ei, was sie wegen der Einbauten billigerweise verlangen konnte. Wir beantragen die Aussetzung des Beschlusses über den Antrag.

Damit ist die Aussprache abgeschlossen.

In einem Schlußwort erklärt Abg. Lauscher (Zentr.), immerfort unterbrochen von kommunistischen Zwischenrufen, es habe sich die Notwendigkeit ergeben, daß den Fehlbeträgen der Staatstheater abgeholfen werden müsse, so sehr Sparsamkeit in kulturellem Interesse an 9 zu bedauern sei. Huruf des Abg. Schulz [Komm.]: Hat das Zentrum überhaupt Kultur?! Der Redner wendet sich erregt wiederholt gegen diese ischenrufe. Der Präsident greift mit Ordnungsrufen gegen die ommunisten ein.) Der Redner wies sodann bei einem Rückblick auf die Ent⸗ wicklung darauf hin, daß die Staatsregierung bei dem Versuch, in Verhandlungen mit Berlin und mit der Volksbühne ein trag⸗ bares Ergebnis zu erzielen, nicht zum Erfolg gekommen sei. Berlin weigere sich ja überhaupt konsequent, irgend etwas an Zuschüssen zur Unterhaltung der Staatstheater zu geben, während zum Beispiel München, Karlsruhe, Dresden, Stuttgart usw. 30 bis 40 Prozent der Zuschüsse aufbrächten. Berlin habe sogar in Charlottenburg einen Konkurrenzbetrieb aufgemacht. Es handele sich jetzt darum, die staatlich subventionierte soziale Theaterpflege auf das Maß zurückzuführen, das auch anderswo im Rahmen der Landesbühne geleistet wird. Dieses Maß hätten wir mit dem neuen Vertrag erreicht. Man könne nicht ESEe daß der Staat, wenn der Vertrag angenommen werde, unver⸗ s.n459 mehr leiste als sonst in Theaterfragen. Wir alle, so hebt der Redner hervor, die die Beratungen mitgemacht haben, gingen davon aus, daß die Kroll⸗Oper zu schließen sei, weil wir der Ueberzeugung waren, es 88 nicht an, daß der Staat, der nur 12 Mill;:onen Reichsmark sonst aufwendet für die Theater, in Berlin allein so viel Millionenbeträge mehr aufwende. Es muß ein erträoliches Gleichgewicht hergestellt werden. Wenn der neue Vertrag nicht akze tiert wird, läuft der alte Vertrag weiter. Wir müssen also die Plätze für die Volksbühne zur Verfügung stellen; daß wir dos in der Lindenoper nicht durchführen können, ist klar. Unverständlich ist mir, daß immer wieder behauptet wird, der andere Partner sei vertragsbrüchig geworden, deswegen sei der Staat an nichts mehr gebunden. Emmnen solchen Vertragsbruch könne man um so weniger feststellen, als vorher der Vertrags⸗ gegner zu einem erheblichen Teil auf Plätze verzichtet habe. Der Redner schließt: Nach alledem müssen wir den neuen Vertrag annehmen!

Dezember 1930 dahin geändert

In der Abstimmung wird zunächst der Antrag Stendel (D. Vp.), die entcheidende Abstimmung auszu⸗ setzen, bis der Untersuchungsausschuß seine Arbeiten ver⸗ richtet habe, mit den Stimmen der Regierungsparteien ab⸗ gelehnt. Ferner wird abgelehnt der Antrag Dr. von Winterfeld (D. Nat.) auf Eintragung einer Sicher⸗ heitshypothek von 600 000 RM auf dem Theatergrundstück der Volksbühne am b zur Sicherung aller An⸗ sprüche, die dem Preußischen Staat gegen die Volksbühne aus seinem Vertrag zustehen.

Das Haus nimmt darauf die namentliche Abstimmung über den Ausschußantrag vor, der die Genehmigung des evah beantragt. Da nur 209 Karten abgegeben werden, ist das Haus beschlußunfähig. Die Kommnnisten und die Rechtsparteien haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

Es folgt die 2. Beratung des Haushalts des Landtages.

Abg. Justi (D. Frakt.) als Berichterstatter weist darauf hin, daß der Zuschußbedarf mit 6,3 Millionen gegenüber dem Vorfahre nur eine ganz geringe Erhöhung bringt⸗.

Abg. Kasper ; wirft dem —— Bartels politische Zensortätigkeit vor. Der kommuni tischen Fraktion werde es verwehrt, die politischen Zustände in Preußen mit der nach ihrer Ansicht richtigen politischen Bezeichnung in ihren An⸗ trägen usw. zu belegen. Eine solche Zensur bedeute nach Auf⸗ fassung seiner politischen Freunde eine völlig ungesetzliche und un⸗ berechtigte Einschränkung der politischen Tätigkeit der kommunisti⸗ schen Fraktion. Es sei unerhört, daß der Präsident sogar Aus⸗ drücke wie Arbeiterfeindlichkeit rüge, die der Mansfelder Aktien⸗ gesellschaft gegenüber gebraucht worden seien. Der Pröäösident zeige auch hier eine bewußte politische Stellungnahme! (Der Redner wird wiederholt vom Vizepräsidenten Dr. von Kries [D. Nat.) er⸗ mahnt, sich in seinen Ausdrücken zu mäßigen.)

hühri Beschwerde über die Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen des ersonals, besonders des Kellnerpersonals. Der Vertrag sei gegen früher bedeutend verschlechtert worden und habe auch eine unbe⸗ rechtigte Erhöhung der Preise gebracht. Der Redner macht den Präsidenten des Landtags für diese Dinge verantwortlich und empfiehlt den Antrag seiner Fraktion zur Annahme, die Auf wandsentschädigung für den Präsidenten in Höhe von 4800 Mack zu streichen. Die hungernden Massen, die Erwerbslosen und Aus⸗ gesteuerten hätten für solche Ausgaben kein Verständnis. Schluß mit diesem Kapitalismus!

Abg. Berta Kröger (Soz.) wendet sich gegen diese Aus⸗ führungen. Durch den neuen Vertrag sollte das Personal sicher⸗ gestellt werden. Die staatlichen Zuschüsse könnten in der bis⸗ herigen Art nicht weitergeleistet werden. Es sei zu beachten, daß das Personal über Tarif bezahlt werde. Es sei auch eine Ver⸗ ständigung mit dem Betriebsrat erfolgt.

Abg. Kickhöffel (D. Nat.) erklärt, bei Abschluß des Ver⸗ trags man nicht wissen können, daß sich der neue Vertrag so ungünstig auswirken werde. Es sei eine Prüfung der Verhält⸗ nisse der Landtagswirtschaft nötig. Der Redner wirft dem Präst⸗ denten vor, er habe es des öfteren an Objektivität fehlen lassen, seine Fraktion stimme dem Antrag auf Streichung der Aufwands entschädigung zu.

Abg. Bartels (Soz.) weist die gegen ihn als Präsidenten des Hauses erhobenen Vorwürfe zurück, er übe eine politische Zensur aus. Er halte sich an die Geschäftsordnung, ob es gegen rechts oder links oder ob es gegen seine eigene Fraktion gehe. Was die Landtagswirtschaft angehe, so sollte Herr Kasper doch an die Zustände in der „Roten Fahne“ denken, wo kurzerhand Ent⸗ kassungen vorgenommen worden seien. Unzutreffend sei auch die Behauptung der Kommunisten, der Vorgänger des Landtagswirts sei ein reicher Mann geworden. Der Redner schildert im ein⸗ zelnen, wie es zu dem neuen Vertrag sei. Die Er⸗ höhung der Preise begründe der neue Wirt mit einer besseren Die Klagen über die Preise seien allerdings nicht verstummt. Der Vertrag berücksichtige sehr wohl die Interessen der Kellner, die weit über Tarif bezahlt würden. Die Vorwülfe der Kommunisten seien (Andauernde Unter⸗ brechungen bei den Kommunisten.) enn noch immer über un⸗ enügende Arbeitsräume geklagt werde, so 42 zur Zeit eine Ab⸗ siise nic möglich. Der Abg. Kasper brauche nicht an das sozialt

ewissen des Präsidenten zu erinnern. Was er alljährlich von der Aufwandsentschädigung für soziale Zwecke gebe, könne sich sehen lassen.

Abg. Hoffmann (Komm.) fordert Personals und kritisiert den Vertrag mit dem neuen Land⸗ tagsökonomen. Der frühere Oekonom habe einen alljähr⸗ lichen Reingewinn von etwa 45 000 Reichsmark erziel: Nichts sei aber unternommen worden, um aufzuklären, wie iese ungeheuren Gewinne zustande gekommen seien, wohl weil der Oeko⸗ nom eingeschriebenes Mitglied der S. sei. Der jetzige Oekonom Gege zunächst 10 000 Zuschuß erhalten; als er erklärte, er käme damit nicht aus, erhielt er ohne Prüfung sofort weitere 5000 jährlich, worauf er sofort die Löhne des

Damit schließt die Aussprache. 14. März.

Bei der folgenden 2. Lesung des Haushalts des Staatsrats erklärt

Abg. Kasper (Komm.), der Präsident des Staatsrats, „der zentrümliche Kölner Oberbürgermeister Adenauer“, der eirn Jahresgehalt von 120 000 beziehe (Rufe bei den Kommunisten: Unerhört), außerdem 42 000 Wohnungsgeld erhalte für seine pompöse Villa in Köln⸗Lindenthal, und der nur alle paar Wochen einmal als Staatsratspräsident fungiere, rhtr. dafür nicht nur⸗ Staatsratsdiäten, sondern auch noch eine vseno8 Aufwands⸗

Besserstellung des

ersonals kürzte. Abgestimmt wird am

entschädigung vom Staatsrat. Adenauer, dessen Gesamtjahres⸗ einkommen einschließlich der verschiedenen Au sichtsratstantiemen mindestens 200 000 betrage, brauche nicht noch diese Aufwands⸗ entschädigung im Staatsrat. Die Kommunisten verlangten Streichung dieser Position. Weiter forderten sie, daß das Ver⸗ halten der „nationalsozialistischen Diätenschieber“ streng kon⸗ trolliert würde, denn es habe sich gezeigt, daß ein Nationalsozialist der zugleich dem Reichstag und dem Staatsrat sowie anderen Gremien angehöre, in 5 Tagen nicht weniger als 350 Diäten aus Staatsgeldern einstecken konnte. Es scheine, als ob es dringend nötig sei, die Reinlichkeitsritter des dritten Reichs besonders scharf zu kontrollieren. (Beifall bei den Kommunisten.) ü;

Ahb⸗

Damit ist auch diese Aussprache erledigt. Die stimmungen finden gleichfalls am 18. März statt. Gegen 16 ½¼ Uhr vertagt sich der Landtag auf Sonnabend

10 Uhr: Kleine Vorlagen und 2. Lesung des Berlin⸗Gesetzes. b 811“ u“ 3 8 1“ 8

.

8 (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen,

kritisiert sodann die Verhältnisse in der Landtagswirtschaft und

r Reichsanz

eiger und Herlin, Sonnabend, den 7. März

8 Gffentlicher Anz

Preußi

eiger.

Untersuchungs⸗ and Straflachen, Zwangsversteigerungen. Aufgebote,

Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

209 S0 0—

Aktiengeiellschaften.

11u“ 8 12. Unfall⸗ und Invalidenversich Auslosung usw von Wertpavieren, 1“ v“ 8“ ias

10. Gesellschaften m

8 Kommanditgesell schaften auf Aktien, 9 Deutsche 11 8

1 H. 1 Genossenschaften,

3 Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

e2s8 Aufgebot. die Reichsbankstelle Eisenach hat das fgebot eines Primawechsels über RM, zahlbar am 4. Januar 1931 an ene Order, gezogen auf Otto Lippold Eisenach und von ihm angenommen, steller Emil Morgenstern, Tag der zstellung 24. September 1980, Ort Ausstellung Crimmitschau, bean⸗ t. Der Inhaber der Urkunde wird gefordert, spätestens im Aufgebots⸗ min seine Rechte bei dem unterzeich⸗ sen Gericht anzumelden und die Ur⸗ de vorzulegen. Geschieht das nicht, wird die Wechselurkunde für kraft⸗ erklärt werden. Aufgebotstermin: November 1931, mittags 12 Uhr. Fisenach, den 2. März 1931. Thür. Amtsgericht. III.

8224] Aufgebot. Der Hafner Friedrich Lamprecht in nigsbach, Amt Pforzheim, hat das sgebot folgender Urkunde beantragt: undschuldbrief über die für den An⸗ gsteller auf Grundstück Lgb.⸗Nr. 264 markung Königsbach im undbuch, daselbst, Band 1. Heft 24 Abt. Nr. 2 eingetragene Grundschuld 4000 RMN. Der Inhaber der Ur⸗ unde wird aufgefordert, spätestens in auf Mittwoch, den 17. Juni 31, mittags 12 Uhr, vor dem erzeichneten Gericht, 3. Stock, Zim⸗ r 208, anberaumten Aufgebotstermin e Rechte anzumelden und die Ur⸗ de vorzulegen, andernfalls wird die unde für kraftlos erklärt werden. Pforzheim, den 23. Februar 1931. Amtsgericht. AIV.

2‿22

86225] Aufgebot. Die Jakob Brüstle Ehefrau Agathe Sahner in Freiburg⸗Haslach, Uff⸗ iser Straße 10, hat beantragt, ihren seemann Jakob Brüstle, Schreiner, boren 19. Oktober 1877 in Machtols⸗ m, O.⸗Amt Blaubeuren, zuletzt wohn⸗ t gewesen in Freiburg i. Br., Uff⸗ user Straße 10, für tot zu erklären d zur Begründung vorgetragen, daß r Genannte am 6. Juni 1918 spurlos Freiberg i. Br. verschwunden sei. er bezeichnete Verschollene wird auf⸗ ordert, sich spätestens in dem auf ittwoch, den 18. November 1931, rm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten richt, Abt. A 1, II. Stock, Zim⸗ er 213, anberaumten Aufgebotstermin melden, widrigenfalls die Todes⸗ lärung erfolgen wird. An alle, welche ber Leben oder Tod des Verschollenen zkunft zu erteilen vermögen, ergeht Aufforderung, spätestens im Auf⸗ sSr dem Gericht Anzeige zu hen. Freiburg i. Br., 26. Februar 1931. Bad. Amtsgericht. A1. Dauth.

10226] Aufgebot.

Der Pflasterer Otto Zils in Bettin⸗ n, Gemeinde Waldbröl, hat beantragt, n verschollenen Kaufmann Rudolf

Wile, geboren am 23. 2. 1894 zu Ründe⸗

th, zuletzt wohnhaft in Ründeroth, für t zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ hollene wird aufgefordert, sich spä⸗ stens in dem auf den 29. September 931, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ ichneten Gericht, Zimmer 7 an⸗ rraumten Aufgebotstermin zu melden, ddrigenfalls die Todeserklärung er⸗ igen wird. An alle, welche Auskunft ber Leben oder Tod des Verschollenen Nnerteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ brderung, spätestens im Aufgebots⸗ ermin dem Gericht Anzeige zu machen. Gummersbach, den 25. Febr. 1931. Amtsgericht.

06227] Aufgebot. Dder Geheime Baurat, Oberregie⸗ ungsrat i. R. Adolf Halfmann in Verlin⸗Steglitz, Sedanstr. 39 a, hat be⸗ tragt, den verschollenen Dr. phil. Karl riedrich von Dreden, geb. am 5. Juni v zu Elberfeld, zuletzt wohnhaft in Flberfeld, für tot zu erklären. Der kzeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ rt, sich spätestens in dem auf den . Oktober 1931, mittags 12 Uhr, or dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ er 38, anberaumten Aufgebotstermin melden, widrigenfalls die Todes⸗ e. erfolgen wird. An alle, welche boltunft über Leben oder Tod des Ver⸗ 1 zu erteilen vermögen, ergeht 66 Aufforderung, spätestens im Auf⸗ bageitermin dem Gericht Anzeige zu W.⸗Elberfeld, den 27. Februar 1931. Amtsgericht.

[1062281 Sammelaufgebot. 1. Der Rechtsanwalt Georg Horn in Berlin NO. 43, Neue Königstr. 57, als Nachlaßpfleger nach der am 18. August 1930 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Wallnertheaterstraße 14, wohnhaft gewe⸗ senen Unterstützungsempfängerin Emma Lehmann 216. F. 970. 30 —, 2. der Rechtsanwalt Georg Horn in Berlin NO. 43, Neue Königstr. 57, als Nachlaß⸗ pfleger nach der am 24. November 1930 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Zimmer⸗ straße 33, wohnhaft gewesenen Marie Krohn 216. F. 39. 31 —, 3. der Rechtsanwalt Georg Horn in Berlin NO. 43, Neue Köniastr. 57, als Nachlaß⸗ pfleger nach der am 5. Oktober 193 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Friedrich⸗ straße 214, wohnhaft gewesenen Ver⸗ mieterin Margarete Höhn geb. Lüdecke 216. F. 17. 31 —, 4. der Rechts⸗ anwalt Georg Horn in Berlin NO. 43, Neue Königstr. 57, als Nachlaßpfleger für diejenigen, welche Miterben des am 24. April 1928 in Berlin⸗Charlotten⸗ burg tot aufgefundenen, zuletzt in Berlin, Kopernikusstr. 21, wohnhaft ge⸗ wesenen Oberkellners Gustav Martin Edelmann neben seiner Ehefrau, der Witwe Louise Marie Erna Edelmann geb. Aßmuß in Berlin S. 14, Alexan⸗ rinenstr. 46, zur Hälfte des Nachlasses werden 216. F. 105. 31 —, 5. der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 84 a, als Nachlaßpfleger nach dem am 6. September 1930 in Nürnberg ver⸗ torbenen, zuletzt in Berlin in der harité, Schumannstraße, wohnhaft ge⸗ wesenen Krankenpflegers Moritz Krum⸗ biegel 216. F. 135. 31 haben das Aufgebotsverfahren zum ecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß: 1. der ver⸗ storbenen Emma Lehmann, 2. der ver⸗ shosgenen Marie Krohn, 3. der ver⸗ torbenen Vermieterin Margarete Höhn geb. Lüdecke, 4. des verstorbenen Ober⸗ kellners Gustav Edelmann, 5. des ver⸗ storbenen Krankenpflegers Moritz Krum⸗ biegel spätestens in dem auf den 29. April 1931, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin, Neue Friedrichstraße 12/15, III. Stock, Zim⸗ mer 229/230, Hauptgang B, zwischen den Quergängen 5—6, anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als ich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Amtsgericht Berliu⸗Mitte, Abt. 216, Gen. VII. 18. 31.

[106229] Beschluß.

Am 5. Oktober 1930 ist zu Schwerin (Meckl.) die Erzieherin Adelheid Leon⸗ hardt, preußische Staatsangehörige, zuletzt in Schönfeld b. Mühleneichsen wohnhaft, verstorben. Sier soll am 4. 1861 zu Ohlau (Schles.) als To

ter des Siebmachers August Leon⸗ hardt und der Anna Rosine L. geb. Räding geboren sein. Da ein Erbe bis⸗ her nicht ermittelt werden konnte, wer⸗ den diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 6. Mai 1931 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden“ widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 1000 RM. Gadebusch, den 4. März 1931. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.

[106230] Aufgebot.

Der Steuerberater Paul Kutzner, Liegnitz, Parkstraße 11, hat als Nach⸗ laßpfleger des am 15. Januar 1931 in

1 Liegnitz verstorbenen

ajors Friedr

Kutter das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ läubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Majors Friedrich Kutter im. in dem auf den 11. Mai 931, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 120, anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ abe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ läubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als ich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ lossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ zuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit. Für die Glanbisef aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8 Lieguitz, den 3. März 199t. Amtsgericht. esevrav⸗Szen

[106232]

Die Mutter der winderjöhnägen Anna Georgetta Schmilewicz, wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Kantstraße Nr. 148, letztere vertreten durch ihren Pfleger, den unterzeichneten Rittmeister a. D. Hermann Ziethen, wohnhaft Ber⸗ lin SW. 61. Tempelhoker Ufex Nr. 14, hat am 30. März 1925 ihrem Ehemann, dem Kaufmann Abraham Schmittewirz⸗ eine Generalvollmacht erteilt, derzufolge der Bevollmächtigte berechtigt ist, die Vollmachtgeberin in allen Rechtsange⸗ legenheiten zu vertreten. Die Vollmacht⸗ eeberin ist am 20. April 1927 verstorben. Ihre Miterbin if ie erwähnte Anna Georgetta Schmi Ich, der be⸗ stellte Pfleger der Anna Georgetta Schmilewicz, erkläre diese Generalvoll⸗ macht hiermit für kraftlos. Berlin, den 26. Februar 1931, gez. Hermann Ziethen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. (6. II. 34. 981.)

Berlin⸗Charlottenburg, 4. 3. 1931.

Geschäfte stelle des Amtsgerichts.

1106231] . 1 Durch Ausschlußurteil vom 25. Fe⸗ bruar 1931 ist der Hypothekenbrief vom 10. April 1926 über 5500 GM für den Landjägermeister Hermann Schichow in Vechelde eingetragene Forderung für

kraftlos erklärt. Braunschweig, 25. Das Amtsgericht.

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4. Heffentliche

8— 8

Zustellungen.

[105805] Oeffentliche ustellung. I. Es klagen: 1. 85 Ehefrau des Bäckers Wilhelm ee Brandt, Anna Wilhelmine Louise ge Rümke, Bremen, vertr. durch R.⸗A. Dr. Schlemmermeyer, Bremen, gegen 1185 hemann, früher Bremen, zuletzt New York, jet unbekannten Aufent⸗ Flts wegen Ehescheidung 8p § 1568 G.⸗B. mit dem Antrage auf kosten⸗ Scheidung der Ehe unter Schuldigerklärung des 2. die Witwe Hesine Huthoff geb. Bahren⸗ burg, Lehesterdeich, vertr. durch R.⸗A. Dr. Flgssen. Bremen, gegen 1—23. 4. Rudolf Huthoff, sächer Lehester⸗ deich, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Beklagten kosten⸗ pflichtig evtl. gegen Sicher eitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, ihren je % Eigentumsanteil an dem Grundstüc Lehesterdeich Nr. 75 an die Klägerin als Beisitzwitwe mit ihren Kindern aus der Ehe mit Heinrich Hut⸗ boff aufzulassen und die dieserhalb er⸗ forderlichen Erklärungen abzugeben bzw. zu bewilligen, und zwar Zug um Zug gegen Zahlung von je 67,20 RNM. ie vorbezeichneten Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen

Februar 1931. 22.

lichtige

bv. des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht Bremen, Gerichtshaus, Zim⸗

den Vormund, Justizinspektor Altrichter,

mer Nr. 67, auf Sonnabend, den 2. Mai 1931, vorm. 8 ⁄¼ Uhr, mit der Sea. durch einen bei diesem ericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu erscheinen. II. In der Sache der gefrau des Maurers Claus Hinrich Rohdenburg, Louise eb. Tolksdorf, Bremen, vertr. durch R.⸗A. Dr. H. Meier, Bremen, gegen ihren Ehemann, früher Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Che⸗ scheidung, ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Landgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer Nr. 67, auf Sonnabend, den 2. Mai 1931, vorm. 8 ½ Uhr, an⸗ beraumt worden. Die Klägerin ladet den Beklagten zu diesem Termin mit der Aufforderung, durch einen bei dem Landgericht Bremen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen. öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht.

Bremen, den 4. März 1931.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

(106236] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ada Käthe Auguste Haase Frs. ilhelmsen, wohnhaft Ham⸗ burg, Amandastraße 77 II bei Wörncke, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Günther Lang, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kochsmaaken Rudolf Max Friedrich Haase, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, 2gFee.hen der Ehe auf Grund § 1567 Ziff. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schubdigen Teil zu erklären und ihm die osten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor das Landgericht in Hamburg, ivilkammer 5 (Aiviljustizgebäude,

iebekingplatz), auf den 29. April 1931, 9 ½⅛ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Goricht zugela senen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ Avormtuchtigren vertreten zu lassen. Hamburg, den 3. März 1931.

Die Geschäftsstelle

des Landgerichts. Zivilkammer V.

(106237] Oeffentliche Zustellung. Die Chesron Eugen Mandel, Ma⸗ thilde geb. Fröder, in Gau⸗Heppenheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt 8 in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden Eugen Mandel, früher in Rheinböllen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte nicht für sie sorge und Ehe⸗ bruch getrieben habe mit dem Antrag auf Scheidung der am 5. 7. 1924 vor dem Standesamt in Alzey 8 Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des echtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Koblenz auf den 13. Mai 1931, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. Koblenz, den 26. Februar 1931. Die öö der 2. Zivilkammer es Landgerichts.

[106239] Oeffentliche Zneg n. 8 Der minderjährige do annes Mattiseck in Senftenberg, ,‚vertreten durch

ebenda, klagt gegen den Musiker Harald Löter, früher in Berlin, Burgstraße 10, wegen Unterhalts. Zur münd ichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Abteilung 181, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, Zimmer 250/2, II Treppen, auf den 10. April 1931, 10 Uhr, geladen. (181. C. 1083. 30.) Berlin, den 27. Februar 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 181.

[106242] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Ingeborg Elfriede Kaiser, vertreten durch das Städt. Jugendamt, Frankfurt a. M., Klägerin, klagt gegen den Mechaniker Arthur Nachmann, fur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, früher in Frankfurt a. wegen Unterhalts, mit dem Antrag, Beklagten zu verurteilen, an das Kind Ingeborg Elfriede Kaiser, zu Händen seines Vormunds, vom 1. Sep⸗ tember 1927 bis zum 31. Ses 1943 vierteljährlich im voraus 420 RM. und zur Ausbildung für einen Beruf 200 Reichsmark, ütbar in acht vorauszahl⸗ baren Vierieljahresraten von je 25 RM in der Zeit vom 1. September 1941 bis

haltsbeiträge gemäß § 708 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts ericht in Frankfurt a. M. auf de 89. April 1931, 9 Uhr, Zimmer 131, Gerichtsstraße 2, geladen.

Frankfurt am Main, 26. Febr. 1931

Amtsgericht. Abteilung 41.

[106243] Oeffentliche Zustellung. 3 Das am 29. Mai 1928 geborene Kind Willi Knobel in Lässig, vertreten durch den Amtsvormund des Jugendamts des Kreises Weststernberg in Reppen, Pro⸗ dihese Jugendamt Frank⸗ furt a. Oder, klagt gegen den Arbeiter Willi Geller, geboren am 28. 12. 1903 in Frankfurt a. Oder, früher in Leißow, wegen Unterhalts, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: a) dem Kinde zu Händen des Jugendamts Wohl fahrtsamts des Kreises Weststern berg von seiner Geburt, d. i. vom 29. 5. 1928, ab eine Unterhaltsrente von 75 RM vierteljährlich bis zur Vollen-⸗ dung des 16. Lebensjahres, und zwar die rücsäͤndigen Beträge sofort, die künftig fälligen am Ersten jeden Monats zu zahlen; b) die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frankfurt a. Oder auf den 25. April 1931, vormittags 8 ¾ Uhr, geladen. b 8 Frankfurt a. Oder, 3. März 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[106244] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Walter Hermann Hermanns in Odenkirchen, vertreten durch das städtische Jugendamt in Oden⸗ kirchen, klagt gegen seinen Erzeuger, den Fabrikarbeiter Johann Repper, früher wohnhufr in Erfru, 115 2. ecCassg lan Aufenthalts, auf Zahlung einer seit dem 16. Februar 1929, dem Tage der Geburt des Klägers, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs im voraus zahlbaren Unterhaltsrente von vierteljährlich 120 Reichsmark. Zu dem am 14. April 1931, vormittags 10 Uhr, fest⸗ esetzten Verhandlungstermin wird der Betkagte, Repper, Permit vor das Amtsgericht, Sitzungssaal, geladen Amtsgericht Grevenbroich.⸗

[106235] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Martha Frieda Roseu⸗ kranz geb. Jonigkeit in Elberfeld, Berliner Str. 114, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. Röltgen in Ham⸗ burg, ladet ihren Ehemann, den Boots⸗ mann Friedrich Wilhelm Rosenkranz, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Ham⸗ burg, Zivilkammer XIII (Ziviljustiz⸗ gebäude, Siehekinghlat. auf den 5. Mai 1931, 9 ¼ Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugesssenen Anwalt zu bestellen. Hamburg, den 3. Mürde 1991. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[106246] 5 Der minderjährige Erwin Paulmann in Hülsede klagt gegen den Arbeiter Ernst Kohrs, früher in Deutschwuster⸗ —28 Chausseestraße 4, wegen Unter⸗ alts, mit dem Antrag auf Zahlung von 90 RM (neunzig Reichsmark) viertel⸗ jährlich vom 18. Juli 1930 bis zum vollendeten 16. Lebensjahre. Termin zur Güteverhandlung: 21. Apräil 1931, 9 Uhr, Zimmer 65 des Amts⸗ gerichts Königswusterhausen. Königswusterhausen, 25. Febr. 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[106247] Oeffentliche Zustellung. Der am 4. 1. 1925 geborene Wolfgang Niemandt, gesetzlich vertreten durch den Amtsvormund beim Bezirksjugendamt Berlin⸗Lichtenberg, klagt gegen den Ar⸗ beiter Max Rudolph, geb. 5. 4. 1887 in Bohnenkamp b. Wittstock, zuletzt wohnhaft gewesen in Guhlsdorf, Kreis Westprignitz, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrag auf kostenpflich⸗ tige, vorläufig vollstreckbare Verurtei⸗ lung, ihm ab 4. 1. 1925 bis 31. 3. 1927 vierteljährlich 99 RM, ab 1. 4. 1927 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vierteljährlich 120 RM Unterhalt im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte Kudolph vor das Amtsgericht Verleberg auf den 10. April 1931, 10 Uhr vormittags, Zimmer 11, ge⸗

um 31. August 1943, zu zahlen, und das Urteit hinfichtlich der fälligen Unter⸗

laden. (2 C. 1. 31/6.) 8 Amtsgericht Perleberg, 2. März 1931.