1931 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Gffentlicher Alnzeig

er.

Untersuchungs⸗- und Straflachen,

2 Zwangsversteigerungen. Aufgebote, Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw von Wertpavpieren.

Aktiengesellschaften.

10. Gesellschaften m

8 Kommanditgesellichaften auf Aktien, 9 Deutsche E—““ 11 Genossenschaften, 8

12. Unfall. und Invalidenversicherungen.

13 Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

[108029]

Die Firma Asta⸗Nielsen Theater⸗ betriebsgesellschaft m. b. H., Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Straße 37, hat das Auf⸗ ebot des angeblich verlorengegangenen

echsels über 1 RM, hah am 10. April 1931, Aussteller: Martin Reinartz, Immobilien⸗Hypotheken⸗ makler, Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗ Straße 37 a, Bezogener: J. Schedlisker, Schneidermeister, Düsseldorf, Graf⸗ Adolf⸗Straße 37 a, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 17. Oktober 1931, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Mühlenstr. 34, Zimmer 358, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Der Termin vom 26. Sep⸗ tember 1931 ist aufgehoben. Düsseldorf, den 5. März 1931.

Amtsgericht. Abt. 14.

Aufgebot. Einkaufsgenossenschaft der selbständigen Bäcker und Konditoren, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Menden, ver⸗ treten durch ihren Vorstand Paul Bäcker und Wilhelm Echt, beide zu Menden, dieser vertreten durch Rechts⸗ anwälte Justizrat Stehling und Dr. Gottlob in Menden, hat das Aufgebot der folgenden, von dem Bäckermeister Georg Schumacher zu Menden, Unnaer Straße 33, akzeptierten, von der Antragstellerin ausgestellten Wechsel zum Zwech der Kraftloserklärung be⸗ antragt: 1. Wechsel über 400 RM, aus⸗ gestellt am 5. April 1928, fällig am 20. Juni 1928, 2. Wechsel über 400 RM, ausgestellt am 5. April 1928, fällig am 15. Juli 1928, 3. Wechsel über 428 RM, ausgestellt am 5. April 1928, fällig am 5. August 1928. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Oktober 1931, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Menden, den 28. Februar 1931. Das Amtsgericht.

[108030] Die

[108031] Aufgebot.

Der Brunnenarbeiter Karl Schäfer zu Alt Wildungen hat beantragt, den bis⸗ herigen Eigentümer der im Grundbuch von Alt Wildungen Band I1 Artikel 39. auf den Namen der verstorbenen Witwe Jakob Wolf, Katharina geb. Bartscher, früher wohnhaft zu Alt Wildungen, ein⸗ getragenen ideellen Hälfte des Grund⸗ stücks Flur 1 Parz. 237 Stadt Alt Wildungen, Wohnhaus 76 qm, mit seinem Recht auszuschließen. er bis⸗ herige Eigentümer wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls seine Aus⸗ schließung erfolgen wird.

Bad Wildungen, den 9. März 1931.

Das Amtsgericht. Abt. II.

108032] Erbenaufgebot.

Am 10. Dezember 1928 ist in Ham⸗ burg die unverehelichte Helene Gustave Friederike Schiever, geb. am 22. Mai 1858 in Bergen, Kr. Rügen, verstorben. Sie war die Tochter der Eheleute Thurow Bernhard Schiever, gest. am 20. Mai 1869 in Bergen, und Regina Lisette Caroline, geb. Bremer, gest. am 12. August 1905 in Hamburg. Nach § 2358 Abs. II B. G.⸗B. werden der Bruder der Erblasserin Rutger Ferdi⸗ nand Adolph Hermann Schiever, geb. am 12. Juni 1853 in Bergen, bzw. dessen Nachkommen aufgefordert, ihr Erbrecht spätestens bis zum 30. Juni 1931 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden.

Hamburg, 6. März 1931.

Das Amtsgericht.

(108034]

Durch Ausschlußurteil vom 25. Fe⸗ bruar 1931 ist der am 3. Januar 1876 in Neuenkirchen, Land Hadeln, geborene Arbeiter Wilhelm Friedhoff für tot er⸗ klärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1924, 24 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Dorum, 25. 2. 1931.

108033) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 3. März 1931 5 F 12/30 ist der am 28. April 1892 hierselbst geborene städtische Arbeiter Johann Wilhelm

worden. Als Todestag ist der 22. Sep⸗

tember 1918 festgestellt. Wesel, den 4. März 1931. Das Amtsgericht.

4. Heffentliche Zustellungen.

[108096] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Bresler in Breslau, Hummerei 17, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Buja⸗ kowsky, hier, klagt gegen seine Ehefrau Ida Bresler geb. Peter, früher in Toledo, Ohio, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung, mit dem An⸗ trag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte 8 alleinschuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 2. Juni 1931, vormittags Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. (2 R 440/90.) Bres⸗ lau, den 5. März 1931, Der Urkunds⸗ beamte der Geschäftsstelle des Land⸗ gerichts.

[108037] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Garbatoff geb. Ziegenhorn in Görzig, Lindenstraße 6 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Naumann in Köthen, klagt gecten ihren Ehemann, den Arbeiter Vasily Gar⸗ batoff, früher in Görzig, jetzt unbe⸗ kannten Ausenthalts, auf Ehescheidung aus § 1567 B. G.⸗B. und uldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Dessau auf den 13. Juni 1931, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Dessau, den 3. März 1931.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[108038] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Herta Dilz geb. Pulst in Ilberstedt Nr. 38, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kraaz in Bernburg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Paul Dilz, früher in Ilberstedt, seßt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf She cheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstteits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Dessau auf den 13. Juni 1931, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Dessau, den 3. März 1931.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 3 des Landgerichts.

108042] Oeffentliche Zustellung. Die Klara Abele, geb. Günzler, in Pfullingen, klagt gegen ihren Ehemann Paul Abele, Hilfsarbeiter, fr. in Pful⸗ lingen, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag: Die am 24. Mai 1930 vor dem Standesamt in Pfullingen geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden, der Beklagte wird für den schuldigen Teil erklärt und hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Sie ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen auf Mitt⸗ woch, den 6. Mai 1931, nachmittags 3 Uhr. (R. 28/31.) Tübingen, den 6. März 1931. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[108043] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige uneheliche Theres Hunger im Bezirkskinderheim Zschopau, vertreten durch das Wohlfahrts⸗ und Jugendamt des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Flöha als Amts⸗ vormund, klagt gegen den Bauarbeiter Josef Penzkofer, früher in Sohl, auf Grund der Behauptung, daß dessen Auf⸗ enthalt jetzt unbekannt sei, mit dem Antrag auf Zahlung von Unterhalt. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Adorf i. V. auf den 24. April 1931, vormittags 9 Uhr, geladen.

[108046] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Rita Schwenke, geboren am 5. April 1926, vertreten dur das Bezirksjugendamt Berlin⸗ Weißensee, klagt gegen den Wirtschafts⸗ eleven Otto Maeckel, zuletzt in Groß Ziethen bei Gustav Geritz wohnhaft, auf Erhöhung des durch die beiden Urteile vom 26. November 1926 und 19. September 1930 ihr bereits zuge⸗ ,1,‧ Unterhalts von vierteljähr⸗ lich RM auf einen Unterhalt von vierteljährlich 120 RM. Beklagter wird hiermit zur mündlichen Verhandlung am 15. Mai 1931, 9 Uhr, vor das Amtsgericht Eberswalde, Pfeilstraße 9, immer 16, geladen. Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung welche durch Beschluß vom 28. Februar 1931 an⸗ geordnet ist, wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Eberswalde, den 4. März 1931. Der Urkundsbeamte der Geschaftsftelle

des Amtsgerichts.

[108047] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige TCharlotte Mar⸗ winski zu Hohenfinow, vertreten durch das Kreisjugendamt des Kreises Ober⸗ barnim in Bad Freienwalde a. Oder, klagt gegen den Schnitter Heinrich Langbein, bisher in Hohenfinow, mit der Behauptung, daß dieser ihr Pater sei, mit dem Antrag, ihn kostenpflichtig u verurteilen, an sie vom Tage der eburt, nämlich vom 14. Januar 1930 ab, bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres eine im voraus zu entrichtende . Geldrente von 75 RM zu zahlen. klagter wird hiermit jur mündlichen Verhandlung am 15. Mai 1931, 9 Uhr, vor das Amtsgericht Eberswalde, Pfeilstraße 9, Zimmer 16, geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage und der Ladung zum Termin ist angeordnet. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Eberswalde, den 6. März 1931. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

108048) Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige ikolaus Paul Baumann, geb. am 10. März 1928 in Brunsbüttelkoog, vertreten durch das Jugendamt in Meldorf, klagt gegen den Heizer Paul Franz, geb. am 27. Juli 1892 in Lodz, früͤher wohnhaft in Brunsbüttelkoog, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, 8 Unterhalts mit der Be⸗ burcptung ß er ihm Unterhalts⸗ eiträge schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen: 1. dem Kläger für die Zeit vom der Ge⸗ burt (10. März 1928) bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs monatlich im voraus 30 Reichsmark zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur . ung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Eddelak auf den 12. Mai 1931, 9 ½% Uhr, geladen. Zum Zwecke der Fe. Zufstellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Die Einlassungfrist wird auf 1 Monat festgesetzt.

Eddelak, den 4. März 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[108050]

In der Sache des minderjährigen Fritz Rudolf Seidel in Grimma, Paul⸗ Gerhardt⸗Str. 41, gesetzlich vertreten dur das Fürsorgeamt der Stadt Grimma, Klägers, gegen den Stein⸗ arbeiter Paul Fritz Seidel, zuletzt wohnhaft in Grimma, jetziger Aufent⸗ haltsort unbekannt, Beklagten, steht vor dem Amtsgericht Grimma am 17. April 1931, vorm. 9 Uhr, Termin zur mündlichen Verhandlung an. Der Beklagte wird zu diesem Termin geladen. Der elagantrag lautet, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger mit Wirkung vom 1. 4. 1930 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres monatlich 30 RM Unterhaltsbeitrag zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge fosort und die künftig fällig werdenden bis zum 3. eines jeden Monats im voraus, so⸗ wie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Urkundsbeamte der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Grimma, am 9. März 1931.

[108044] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt TDr. Martin Manasse in Berlin W 8,. Kronenstr. 3. klagt gegen den Kaufmann Paul Schäfer, 8 in Berlin, Markgrafen⸗ straße 55, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ en. wegen Einwilligung, mit dem Antrage, in die Auszahlung der von dem Obergerichtsvollzieher Schneider

ir 1.“

Theodor Lohscheller für tot erklärt

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte hinterlegten 404,90 RM vierhundertvier Reichs⸗ mark 90 Rpfg. nebst aufgelaufener Depositalzinsen an den äger zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 174, Neue Friedrichstraße 12 —15, im⸗ mer 170/172, II. Stock, auf den 5. Mai 1931, vormittags 10 u r, geladen. Berlin, den 7. März 1931. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 174. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Abteilung 174.

[108035] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft Fischer & Meißner, vertreten durch ihre Ge⸗ schäftsführer Anton Fischer, Hermann Meißner und Oskar Reimann, in Ber⸗ lin SW 48, Wilhelmstraße 37/38, Klä⸗ gerin, rozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. jur. Leon Stein in Berlin W 15, Bleibtreustraße 32, klagt gegen den Rittmeister Otto Lerbs, früher in Berlin W, Schlüterstraße 32, Beklagten, wegen 675 RM, mit dem Antrag: 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klä⸗ erin 675 RM nebst 7 % Zinsen seit em 12. März 1930 zu zahlen 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. 3. Das Urteil, event. gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, 1. Stockwerk, limmer 16/18, auf den 19. Mai 931, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung sic durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu 89 22. 0. 45/231.

Berlin, den 10. März 1931.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts I.

[107734] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Dr. Haas in Bochum klagt gegen den Kaufmann Hans Warlitzer, unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Buchholz 89, bei Hat⸗ tingen, unter der Behauptung, daß ihm eine Gebührenforderung von 122,53 Reichsmark für Vertretung in ver⸗ Prozeßsachen zustehe und mit em Antrag auf Terminbestimmung. ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Zimmer 39, auf den 17. April 1931, vormittags 10 Uhr, geladen. Bochum, den 23. Februar 1931. Bartsch, Justizsekretär, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

vertreten

8 8 1“ (1 51 Oeffentliche Zustellung. Die ledige Sophie Slomka in Ratiborhammer, Kreis Ratibor, O. S., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Skaletz in Ratibor, klagt gegen die ledige Hedwig Kwasniok, zuletzt in Dresden, Bautzner Str. 130 I1. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, 8 ihr gegen die Beklagte ein Restanspru auf Rückzahlung eines am 1. Oktober 1926 geliehenen Darlehns von 500 RM, das mit 10 % zu verzinsen und am 1. Oktober 1927 zurückzuzahlen war, in Höhe von 385 RNM 23 RPfg einschl. 5 RMN 23 RPfg Schreibgebühren, Portoauslagen und Auskunftsgebühren ür Ermittlung des Aufenthalts der eklagten zustehe, mit dem Antrag, die Beblagte kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 385 RM 23 RPfg nebst 10 % Zinsen von 500 RM seit dem 1. Ok⸗ tober 1927 bis zum 2. Oktober 1930 und von 380 RM seit dem 3. Oktober 1930 zu zahlen. Die Beklagte wird ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht Dresden⸗A. Lothringer Str. 1, Zimmer 168, au den 30. April 1931, vormittags 8,30 Uhr, geladen. Dresden, den 10. März 1931. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle beim Amtsgericht.

[108049] Oeffentliche Zustellung.

Die Altenessener Credit⸗Anstalt e. G. m. b. 8 zu Essen⸗Altenessen, Alten⸗ sPener traße, vertreten durch den Ge⸗ schäftsführer, daselbst, Klägerin, Pro⸗ zehßbevollmächtigter. Rechtsanwalt Dr. Schulze in Essen⸗Altenessen, klagt gegen den Bergmann Wilhelm Engelbrecht, in Essen⸗Altenessen, Heßler⸗ traße 236, Beklagten, wegen Wechsel⸗ forderung mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung auf Zahlung von 295 RM (zweihundertfuüͤnfundneunzi Reichs⸗

zu d m Artenzeichen

h H. L. G. 31½27 des 3

mark) be. 614 % Zinsen seit dem

Wechselunkosten. Zuv münzlich⸗ ——2 des Rechtsstvennh eklagte vor das Amtsgericht weigertstraße 52, auf den 24 ¾ 931, vorm. 9 Uhr, Zu

geladen. 8 Essen, den 9. März 1931. Die Geschäftsstelle des Am

[108099) Oeffentliche Zustell Der Rechtsanwalt Dr. Wirtz in Köln, Herwarthstn

Prozeßbevollmächtigte: Rec Dr. Wirtz und Custodis in Kil gegen die Ehefrau Conrad Hang

eechtilde geb. Niederprüm, z

kannten Aufenthalts, früher Streitzeuggasse 69, II, unter hauptung, daß ihm gegen d. Ehefrau als Beteiligte an d bezeichneten hinterlegten Be dem Verkauf der Häuser Berrenrather Straße 405, 40 ein Zurückforderungsrecht z dem Antrag, darin einzuwil Notar Custodis in Köln, Auf lich 19, die aus dem Kaufver 26. 7. 1928 bei ihm hinterleg Reichsmark nebst Zinsen Kläger auszahlt. Dev Kläge Beklagte zur mündlichen Ve. des Fchtsstreits vor die 5. Zivilken des Landgerichts in Köln auf Fua den 8. Mai 1931, vorm. 10 Zimmer 267, mit der Aufforden durch einen bei diesem Gericht lassenen Rechtsanwalt als Pr mächtigten vertreten zu lasser

[108040) Oeffentliche Zustellung Der Viehhändler Hermann Riesenburg, W.⸗Pr., Pr mächtigte: Rechtsanwälte 2 und Boelk in Köslin, klagt Erwin Pfad, Kordes -9 wohnhaft, je kannten Aufenthalts, wegen e E11q“ mit dem Ann Beklagten als Gesamtschuldne einem anderen Beklagten urteilen, an den Kläger 36269, 0 nebst 2 % über Reichsbanbe Zinsen seit Kla zu . die Kosten des Rechtsstreits zuk und das Urteil für vorläufig vele bar zu erklären. Der Kläger lat Beklagten zur mündlichen Verhml des Rechtsstreits vor die 1. kammer des Landgerichts in Kösi den 28. April 1931, 11 Uh⸗ der Aufforderung, sich durch ei diesem Gericht zugelassenen F anwalt als Prozeßbevollmächt treten zu lassen. Dieser An Klage wird zum Zwecke der öff Bnse dnng bekanntgemacht. göslin, den 6. März 1931. Die Geschäftsstelle des Lan [108041]) Oeffentliche Zustellung Der Händler Albert Pault Magdeburg, Gr. Diesdorfer Stut Prozeßbevollmächtigter: Rechtzn⸗ Dr. Hammerschlag in Magdeburg gegen: 1. den Kaufmann A. von Alvensleben, früher in d. jetzt unbekannten Anfenthalts,! Firma von Alvensleben & G. m. b. H. in Danzig, Krebsman wegen Schadensersatzes aus dem fahrzeugunfall am 17. Juli 180 dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Verurteilng Beklagten zur Bahsag von 1000 nebst 8 % Zinsen seit dem ALTag⸗ SIessgeese Der Kläger lade⸗ Beklagten zu 1 zur mündlichen! es Rechtsstreits dal Einzelrichter der 2. Zivilkamma Landgerichts in Magdeburg .20f 12. Mai 1931, vormittags 10 s mit der ”“ '- durch c bei diesem Gericht zugelassenen ne anwalt als Prozeßbevollmächtigten

treten zu lassen. 1 den 28. Februar-

Magdebur Die Geschäftsstelle III des Landve⸗

5. Verluft⸗ und Fundfachen.

[108051] 4 Bictoria zu Berlin Allgeme Versicherungs⸗Actien⸗Gesels Aufgebot. Sem Hinterlegungsschein vom 30. 1927 zur Lebensversicherung 0U. 20 ausgestellt auf das Leben des Lertif Grubert in Beuthen O. 68 1 handen gekommen. Wenn nic zen zwei Monaten Einspruch, wird Lag⸗ kraftlos ertlärt und ein neuer aushe Berlin, den 7. März 1931.

1990 sowie 8,05 RM E“

1 Kosenberg, 1 burg, Neisse,

½ kg Feingold zu zahlen.

Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 61 vom 13. März 1931.

2

.

6. Auslosung ufw. von Wertpapieren.

der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,

Auslosungen nialgesellschaften, Gesellschaften m. b. H. für diese Gesellschaften bestimmten Unter⸗ 1 Reichs u Länder im redaktionellen Teile.

werden

in den

Prospekt

Hogber Goldmark 2 000 000,—

11 veröffentlicht; Auslosungen des

Tilgung in längstens 28 Jahren ab 1. 4. 1931.

Gesamtkündigung frühestens zum 1. 4.1935 zulässig.

A Nr.

0 2 9

50 Stück à GM 5000,— Lit. 400 8 2000

720 350 175 200

7 1000,— 500,— 200,— 100,— 1/⁄2250 kg

n 12 n 2

(1 GM

1 50

51 450

451 1170

2951 3300 4751 4925

6251 6450

Feingold.)

und Genossen⸗ nd der

8 %ige Goldpfandbriefe Reihe II der

Provinzialbank Oberschlesien in Ratibo

r.

dSDdie Provinzialbank Oberschlesien in Ratibor ist eine unter staatlicher

Aussicht stehende, von dem Provinzialverband von Oberschlesien einersei

Landkreisen: Beuthen, Tarnowitz, Kosel,

2 9 ch en schlesische Kreuzburg, Leobschütz, Guttentag, Neisse,

Grottkau, Oppeln, Krappitz, Bauerwitz, gieserstädtel, edland, Leschnitz, S hals, Groß machau, Guttentag, d fol a 8 wit, Mikultschütz, Rokittnitz, Schomberg, viskupif ice Neukirch, Kandrzin, Klodnit, Kgl. Neudorf (Vollo)

dorf, Roßberg,

Sie besitzt Rechtsfähigkeit durch staatliche Preußischen Staatsministeriums M. d. J

Kreditbedürfnisse

sätzlicher ist die Provinzialbank

führungsgesetzes zum B. G.⸗B. als amtliche Oberschlesien.

Die Verwaltungsorgane der Provinzialbank Oberschlesien sind: der Vorstand, Staatssekretär a. D. Moesle, Ratibor, Bank⸗ Bankdirektor Dr.

der zur Zeit aus den Herren gebildet ist:

en.

Neustadt, Tost⸗Gleiwitz, den oberschlesischen Stadtkreisen: Beuthen, Gleiwitz, Hinden⸗

atibor, den kreisangehörigen Städten: Katscher, Oberglogau, Konstadt, Tost, Pitschen, Zülz, Falkenberg, urgast, Neustadt, Leobschütz, Kreuzburg, Ziegen⸗

ts, den ober⸗ Groß Strehlitz,

ppeln, Ratibor,

andsberg, Ujest,

Strehlitz, Kosel, Patschkau, Peiskretscham, Rosenberg, Grottkau und folgenden größeren Landgemeinden: Bobrek⸗Karf, M

tt⸗

iecho⸗

Deutsch Rasselwitz, Gogolin,

direktor Dr. Roeder, Ratibor, Bankdirektor Dr. Steiger, Ratibor,

Seidler, Ratibor, glieder aus sitzeder, Generaldirektor Tauche, und Haftpflichtversicherungsanstalt und Oberschlesische bor), Landesrat Hauke, Ratibor, Landrat Dr. Klausa, Leobschütz, Oberbürgermeister Dr. Mikultschütz, Landrat Werber, Gr. Strehlitz, stadt, O/S., Direktor Mandowsky, Hindenburg, A.⸗G., Berlin), Landrat Dr. Urbanek, Beuthen, und der Verwaltungsausschuß, der aus zwanzig

in höherer Instanz der Minister des Innern.

Von der Provinzialbank Oberschlesien in Ratibor wurden bisher folgende

Pfandbriefe und Anleihen im Inlande ausgegeben:

GN 3000 000,— 7 % Goldpfandbriefe der Provinzialbank Oberschlesien v. 1926

Reihe I M/S,

RM 2000 000,— 7 % Goldkommunalanleihe der Provinzialbank Oberschlesien

v. 1926 Ausg. 1 A/0,

davon am 31. 1.1931 im Verkehr: GM 2 936 800,— 7 % Goldpfandbriefe RNM 1 959 500,— 7 % Goldkommunalanleihe.

Durch Genehmigungsurkunde der Herren

und der Finanzen vom 31. März 1929, veröffentlicht in anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 7. Januar

bank Oberschlesien die Genehmigung erhalten, GM 5000 000,—

der Provinzialbank Oberschlesien in Ratibor Reihe I1“

gemäß § 7

8 1

88

1 z betätigen. Gemäß Artikel 76 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Oberschlesien als öffentliche Bankanstalt zur Am Mündelgeld befugt und dient in den Fällen des Artikels 85 des Preußischen Aus⸗ Hinterlegungsstelle für die Provinz

Knackrick, Beuthen, Regierungsrat a. Bürgermeister Dr. Rathmann, Neu⸗ 9/S. (Schultheiß⸗Patzenhofer Brauerei Oberbürgermeister Kaschny, Ratibor, Mitgliedern und zwanzig stellver⸗ tretenden Mitgliedern gebildet ist, die paritätisch von dem Provinzialverband einer⸗ seits und den übrigen Gemeinden und Gemeindeverbänden andererseits bestellt sind. Die Aufsicht über die Bankanstalt führt der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien,

zugeben. Hiervon wird im vorliegenden Prospekt der erste Teilbetrag von

2000 000,— behandelt.

Der Erlös der Goldpfandbriefe ist zur Gewährung von Mitteln sichere hypothekarische Beleihungen des ländlichen Mittel⸗ und Kleinbesitzes und der

Aleimvohmnungsbaues in Oberschlesien zu verwenden. Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln ge⸗ Reichswährung ausgedrückte Preis von rordnung vom

Neubauten zur Förderung des zahlt. Für jede geschuldete Goldmark ist der in Dieser Preis 29. Juni 1923 (Reichsgesetzblatt I S. 482) im Deuts

Staatsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis, ¹ kurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm;? von nicht mehr als 2800 RM und nicht weniger als 2780 RM, so ist Zahlungsmitteln zu zahlen. Gesetz über die Pfandbriefe und

Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Die Pfandbriefe unterliegen dem

ist der auf Grund der Ve chen Reichs⸗ und Preußischen umgerechnet nach dem Mittel⸗ Notierung vor dem Tage der eingold ein Preis ür jede geschuldete

folgenden Herren gebildet ist: Landeshauptmann Woschek, Ratibor, Ratibor (Oberschlesische Provinzial⸗Lebens⸗, U Provinzial⸗Feuersozietät Rati⸗ stellvertretender Vorsitzender, D. Zur,

12.

Preußischen Minister des Inn Nr. 5 des Deutschen Reichs⸗ 1930, hat die Provinzial⸗ „Goldpfandbriefe ihrer Satzung aus⸗ Goldmark

„Laband, Ostroppa, Richters⸗ Sandowitz, Schönwald, Zawadzki, Zaborze andererseits gemeinsam mit einem Stammkapital von 6 Millionen NM errichtete gemeinnützige Bankanstalt. Verleihung und hat durch Entschließung des . IV b 299 II, Just.⸗Min. I 471 die Rechte einer öffentlich⸗rechtlichen Körperschaft erhalten. Die Bank dient als Giro⸗ zentrale und Landesbank. Sie hat das kommunale Geld⸗ und Kreditwesen zu pflegen, den Geldausgleich der oberschlesischen Gemeinden und Gemeindeverbände zu ver⸗ nitteln, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu fördern und für die Befriedigung der des Provinzialverbandes sowie der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände der Provinz zu sorgen. Sie bezweckt ferner die Pflege und Hebung des Grund⸗ kredits. Außerdem ist die Bank befugt, auch andere bankmäßige Geschäfte zu machen, insbesondere sich auch im Privatkreditgeschäft innerhalb der Provinz unter grund⸗

Beschränkung auf Mittelstandskredite und unter Ausschluß von

innahme von

der Verwaltungsrat, der einschließlich der stellvertretenden or⸗

nfall⸗

88

Mitteln für mündel⸗

A.⸗G., Berlin, bei der Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor, sowie bei sämtlichen (Girozentralen der Länder und preußischen Provinzen, bei den dem Deutschen Spar⸗

zentrale A.⸗G., Berlin, sowie bei der Provinzialbank Oberschlesien in Ratibor.

ern

Pfandbriefe in gleicher Weise rechtzeitig bekanntgemacht. In den vorgenannten Blättern erfolgen auch alle sonstigen, die Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Direktion der vinzialbank Oberschlesien, Ratibor, ein anderes Blatt am gleichen Ort bestimmt.

Die Einlösung der fälligen Zinsscheineé sowie der ausgelosten oder gekündigten Pfandbriefe und etwaige Konvertierungen erfolgen kostenfrei bei der Deutschen Giro⸗ zentrale Deutschen Kommunalbank —, Berlin, der Deutschen Landesbankenzentrale

kassen⸗ und Giroverband angeschlossenen Landesbanken und allen angeschlossenen öͤffentlichen Spar⸗ und Girokassen und den noch besonders zu veröffentlichenden Banken und Bankfirmen. Die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen sowie alle sonstigen, die Pfandbriefe betreffenden Rechtshandlungen erfolgen kostenfrei bei der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunalbank —, Berlin, der Deutschen Landesbanken⸗

Bilanz der Provinzialbank Oberschlesien per 30. Juni 1930.

RM 2 980 475

Vermögen.

1. 8* nicht eingezahltes Stammvermögen..

2. Ka 2₰ fremde Geldsorten und Zinsscheine: asse.

11“

Coupons 2 2 2 2 2 9 98 2 2 9 9 8 9 * 2 2—

3. Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungsbanken: ͤj¹; v1116161“ 4. Schecks, Wechsel und unverzinsliche Schatzan⸗ weisungen: Diskontwechleel Inkassowechlle EE917 5. Guthaben bei: a) Staatsbanken und öffentlich⸗rechtl. Kredit⸗ ö111ö1ö11““ b) Sonstigen Baneen .. 6. Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder.. b) Sonstige bei der Reichsbank und anderen Zen⸗ tralnotenbanken beleihbare Wertpapiere c) Sonstige Wertpapierr

7. Debitoren: a) Sparkassen b) Gemeinden, Gemeinnützige, Private. 8. Langfristige Tilgungsdarlehen: a) 2 . 2„ b) Hypothekendarlehen..

9. Dauernde BeteiligungenV .. 10. Inventarkonnöo 11. Aval⸗ und Bürgschaftsschuldner 1 286 000,—

8 Perbindlichkeiten. 1. Stammkapitl. 2. Sichercheltsractoge a1u6s] 3. Sicherheitsrücklage II . 4. Kursregulierungsfonds..

78 150 2 362/78 2 386 98

230 022 70 98 605 07

694 323 966 353

16 317 530 788

239 625

837 626 15 864 165,12 . 999 175 29

35 991 971]7077 36 991 147

1 941 416

39 910 662 25 854 711 ——

³9

32 65 765 373 6

8 2 391 000 14 585

111 737 308

. 6 000 000 x 600 000 . 30 184 —⸗ 65 000

5. Pensionsfonds 1 p 130 000

6. Hausbaufonds 7. Gläubiger: a) Girozentralen, Feh. Banken b) Gemeinden, Gemeinnützige, Private..

8. Kurzfristige Anleilen . 9. Langfristige Anleihen:

a) Eigene Goldpfandbriee.

b) Eigene Kommunalanleilhehe..

c) Sonstige Anleil'ecen. 10. Noch nicht eingeforderte Einzahlungen auf teiligungenn . . 11. Sonstige Passiovou. . 12. Aval⸗ und Bürgschaftsverpflichtungen 1 286 000

29 005 579 7 187021⁰941 36 192 601 8 2 912 770 . 3 565 600 .J1 957 900 . [59 558 855

65 082 355

2 . * Be⸗ 8, f 5111

371 896

111 737 308 1 3

Ratibor, im Februar 1931.. 8 Provinzialbank Oberschlesien.

Auf Grund vorstehenden Prospektes sind k 8 GM 2 000 600,— 8 % Goldpfandbriefe Reihe II der Provinzial⸗ bank Oberschlesien in Ratibor Ja ab 1. 4. 1931, Gesamtkündigung srihestens zum 1. 4. 1935 zulässig, 50 Stück à GM 5000,— Lit. A Nr. 1— 50. 400 51 450 1 451 1170 2951 3300 200,— 4751 4925 PPö„ 6251 6450 (1 GM = ½2 „0 kg Feingold) zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen. Berlin, im Februar 1931. Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank —.

1000,— 500,—

2 82

8 ““

2

Tilgung in längstens 28 Jahren

Deutsche Landesbankenzentrale A.⸗G.

[108486’ Bekanntmachung. Der Geldwert für die am 1. April 1931 fälligen Zmescheine zu den landschaftlichen Central⸗Goldpfandbriefen wird berechnet: 1 Goldmark = 1 Reichsmark.

Rentenbank⸗Kreditanstalt.

mark aus einer Einlage der Deutschen

(2) Das Stammvermögen erhöht sich durch weitere Einlagen der Mit⸗ glieder oder der Deutschen Renten⸗ bank⸗Kreditanstalt und durch Be⸗

Schuldverschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. (R8GBl. I S. 492),0 Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe muß stets in Höhe des Nennwertes durch grundsätzlich erststellige Feingoldhypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage oder durch Bar⸗ decung gemäß § 2 Abs. 3 des oben angezogenen Gesetzes hebece sein.

Für die Sicherheit der von der Provinzialbank Oberschlesien ausgegebenen Goldpfandbriefe und Schuldverschreibungen haften den Inhabern weiterhin als Ge⸗ währsverbände der Bank auch die am Stammkapital der Provinzialbank Oberschlesien beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände. ;

Die auf den Inhaber lautenden Goldpfandbriese sind unter dem 1. Juni 1930 ausgefertigt, mit dem Siegel der Provinzialbank Oberschlesien versehen und tragen die faksimilierten Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern und die des Vor⸗ itzenden des Verwaltungsrats der Provinzialbank Oberschlesien sowie die eigen⸗ händige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Sie sind gemäß den Bekanntmachungen vom 7. 7. 1901 (RGBl. S. 263) und 18. 6. 1928 (RGBl. I Nr. 25) zur Anlegung

von Mündelgeld geeignet. 8 Die Goldpfandbriefe sind verzinslich mit 8 % für das Jahr. Die Zinsen werden Jahres fällig. Jedem Goldpfandbrief

halbjährlich am 1. Oktober und 1. April jedes sind 20 insscheine beigefügt, ebenso ein Erneuerungsschein, gegen den nach Ablauf von 10 Jahren weitere Zinsscheine ausgegeben werden. Die Pfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbarrl.. 8 Die Tilgung der Goldpfandbriefe erfolgt vom Beginn des auf die Begebung ö Pfandbriefe folgenden ersten Kalenderjahres ab, erstmalig am 1. April 1932, mit v. H. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung. Falls eine Verlosung erfolgt, so findet diese im Februar jedes Jahres fatt Die Rückzahlung erfolgt zum eeeen Die Provinzialbank Oberschlesien hat w Recht, vom 1. April 1935 ab eine verstärkte Tilgung oder Gesamtrückzahlung. ein⸗ reten zu lassen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind jeweils zur 1 gung zu verwenden. Die ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreibungen verden spätestens 3 Monate vor dem Rückzahlungstermin, jedoch nicht später als B age nach den Ziehungen, unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und eträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, im Deutschen eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger sowie in einer Berliner Börsenzeitung ekanntgemacht. Ebenso werden in den gleichen Zeitungen die Nummern der Stücke mindestens einmal jährlich bekanntgegeben, welche in früheren Ziehungen verlost, aber

Berlin, den 12. März 1931.

Central⸗Landschafts⸗Direktion

für die Preußischen Staaten. von Winterfeld.

[108052]. Nachtrag 8 zur Satzung der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten vom 23. Februar 1931. 8 Die Satzung der Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten vom 23. Februar 1931 wird wie folgt geändert: 8 1. Im § 1 Absatz I letzter Satz wird zwischen die Worte „verbundenen“ und „Kreditanstalten“ eingeschoben )landschaftlichen k. 8 Im § 2 Abfatz 1 wird zwischen die Worte „verbundener“ und „Kredit⸗ anstalten“ eingeschoben Nandschaft⸗ licher6, im § 2 Absatz 2 Satz I wird zwischen die Worte „verbundenen“ und „Kreditanstalten“ eingeschoben )landschaftlichen (und im § 2 Absatz 2 Satz 2 witrd zwischen die Worte „erlischt“ und „sobald“ eingeschoben Fjedoch erst- und wird zwischen die Worte „verbundene“ und „Kredit⸗ anstalt“ eingeschoben )landschaftliche (. Der § 3 erhält folgende Fassung: 5(1) Das Stammvermögen des Verbandes beträgt fünfzehn Mil⸗ lionen Reichsmark; es besteht in Höhe von drei Millionen Reichsmark aus Einlagen, die von Mitgliedern des Verbandes übernommen werden, in

nicht zur Einlösung vorgelegt wurden. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der

.““

Höhe von zwölf Millionen Reichs⸗

träge, die ihm durch Beschluß der Central⸗Landschafts⸗Direktion aus dem Reingewinn zugewiesen werden. Die Erhöhung ist im Deutschen Preußischen Staatsanzeiger bekanntzumachen.. bsatz 1 Satz 1 wird zwischen die Worte „verbundenen“ und „Kre⸗ ditanstalten“ eingeschoben )landschaft⸗

Reichsanzeiger und

Im § 5 lichen .

7 Absatz 4 ““ san

verbundene nach der Genehm Im § 9 Absatz 1

a) wird in Satz 1 statt de „Kursstützung“ gesetzt Kurspflege , b) erhält Satz 2 folgende Fassung: yEr besteht aus den zur Central⸗ abgeordneten Mitgliedern der verbundenen land⸗ schaftlichen Kreditanstalten, die eine inlage von mindestens 500 000 RM

Landschafts⸗Direktion

inter Satz 1 folgender Satz eingeschoben: ) Aenderungen der §§ 3, 9 bis 15, 28, 33, 36, 37 und 39 zukünftig 3, 9 bis 15, 27, 32, 35, 36 und 38 (zu vergl. Ziffer 11 dieses Nachtrags) bedürfen außer⸗ dem der Zustimmung der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt. ( b) erhält der letzte Satz folgende Fassung: )Satzungsänderungen be⸗ dürfen der Genehmigung des Staats⸗ ministeriums; sie treten, wenn eine landschaftliche anstalt es verlangt, erst einen Monat igung des Staats⸗

ministeriums in Kraft..

Kredit⸗

8 Wortes

zu dem Stammvermögen über⸗

nommen haben, sowie aus einem

Vertreter der Deutschen Rentenbank⸗

Kreditanstalt. (

7. Im § 9 erhält der Absatz 3 folgende

Fassung: )Je 500 000 RM Einlage

zum Stammvermögen gewähren eine

Stimme. Die einzelne landschaftliche

Kreditanstalt darf nicht mehr als zwei

Stimmen führen. Die Deutsche

Rentenbank⸗Kreditanstalt führt die

ihrer Einlage entsprechende Stimmen⸗

zahl, jedoch nicht mehr als ein Drittel der den landschaftlichen Kreditan⸗ stalten zustehenden Stimmen. Ergibt sich jedoch bei der Berechnung dieses

Drittels für die Deutsche Rentenbank⸗

Kreditanstalt neben ihren vollen

Stimmen noch der Bruchteil einer

Stimme, so wird dieser Bruchteil auf

eine volle Stimme aufgerundet. (

8. Im § 10 Absatz 1 wird statt des

Wortes „Kursstützung“ gesetzt) Kurs⸗

pflege (. 1

9. Der § 10 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: )Die Central⸗ Landschafts⸗Direktion bestellt die Ge⸗ schäftsleiter, und zwar einen von ihnen auf Vorschlag der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt, sie regelt deren Anstellungsbedingungen und bestimmt den Ersten Geschäftsleiter. (

. Der § 16 wird gestrichen.

. Die §§ 17, 18, 19 usw. bis 39 er⸗ halten die Bezeichnung ) §8§ 16, 17, is usw. bis 387.

. Im § 16 (früher 17) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird zwischen die Worte „verbundenen“ und „Kreditanstalten“ eingeschoben )landschaftlichen .

. Im § 17 (früher 18) Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 wird zwischen die Worte „verbundenen“ und „Kreditanstalten“ bzw. „Kreditanstalt“ eingeschoben hlandschaftlichen C; im § 17 (früher 18) Absatz 1 Satz 3 und Satz 5 wird zwischen die Worte „verbundene“ und „Kreditanstalt“ eingeschoben )land⸗ schaftliche (.

. Im § 19 (früher 20) Absatz 1 wird zwischen die Worte „verbundene“ und „Kreditanstalt“ eingeschoben hlandschaftliche (.

15. In den §§ 21 (früher 22) Satz 1,

22 (früher 23) Satz 1, 23 (früher 24)

Satz 1 und im § 27 (früher 28)

Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1

und 3 wird zwischen die Worte „ver⸗

bundenen“ und „Kreditanstalten“ ein⸗

geschoben hlandschaftlichen .

16. Im § 22 (früher 23) Satz 2 wird das

Wort „verbundenen“ gestrichen.

17. Im § 25 (früher 26) wird zwischen

die Worte „verbundenen“ und „Kre⸗

ditanstalt“ eingeschoben hlandschaft⸗

lichen (. b b

18. Im § 35 (früher 36) Absatz 2 wird

der letzte Satz gestrichen.

19. Der § 36 (früher 37) erhält folgende

Fassung: ö )(1) Soweit der Reingewinn nicht

der Rücklage zugeführt wird, ist er zur Ausschüttung von Zinsen auf die von den verbundenen landschaftlichen Kreditanstalten und der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt geleisteten Einlagen zu verwenden. Die Ver⸗ zinsung darf höchstens 5 v. H. be⸗ tragen. Sonstige Vermögensvorteile dürfen den verbundenen landschaft⸗ lichen Kreditanstalten und der Deut⸗ schen Rentenbank⸗Kreditanstalt nicht zugebilligt werden.

(2) Verbleibt noch ein weiterer Reingewinn, so ist er auf Beschluß der Central⸗Landschafts⸗Direktion entweder zur Bildung oder Stärkung von Rücklagen oder zur Erhöhung des Stammvermögens zu verwenden.. 20. Der § 38 (früher 39) Satz 1 und 2

erhält folgende Fassung: Von dem bei Auflösung des Verbandes vor⸗ handenen Vermögen ist allen land⸗ schaftlichen Kreditanstalten, die Ein⸗ lagen geleistet haben, und der Deut⸗ schen Rentenbank⸗Kreditanstalt der

Betrag der Einlagen zurückzuerstatten.

Reicht das Vermögen zur vollen

Rückerstattung nicht aus, so ist es

nach dem Verhältnisse der geleisteten

Einlagen auf die landschaftlichen

Kreditanstalten und die Deutsche

Rentenbank⸗Kreditanstalt zu ver⸗

teilen. 8 Vorstehende, von der Central⸗Land⸗ schafts⸗Direktion für die Preußischen Staaten am 6. März d. J. beschlossene Aenderung der Satzung der Central⸗Land⸗ schaft für die Preußischen Staaten wird hiermit genehmigt.

Berlin, den 7. März 19311.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen des Justizministers.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen

8 und Forsten:

Steiger.

7. Aktien⸗ gefellschaften.

[108292] Wolle und Seide Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.

In der Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 23. Dezember 1930 wurden in den Aussichtsrat gewählt: Herr Albert Mainz zu Frankfurt a. M., Vorsitzender; Herr Leopold Mainz zu Frankfurt a. M.; Herr Dr. Georg Mayer zu Frankfurt a. M.

Der Vorstand.

Goitein. Leo Stein.