Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 19. März 1931. S. 4.
Millionen erspart. Besonders organisiert habe *2 auch die Fürsorge für die Arbeitslosen. Die katholische ,. ei auch nicht müde geworden, auf die Pflicht hinzuweisen, den chaffenden Künstlern Arbeit und Brot zu geben. Das alles zeige, wie un⸗ richtig die Bemerkung sei, die Kirche sei mit dem Volksleben nicht mehr verbunden. Nicht nur seelische, sondern auch materielle Hilfe leiste sie ihrem Volk. 8
Hierauf vertragt der Landtag die Weiterberatung auf Donnerstag 11 Uhr. Schluß 18 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten. 8. —
Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte unter dem Vorsitz 1199 Heimann (Soz.) am 18. d. M. den Gesetz⸗ entwurf über die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittler. Staatssekretär Dr. Schäffer wies dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge darauf hin, daß die weitgehenden Anträge, die die ursprüng⸗ lich vorgesehene Entschädigungssumme von 200 000 ℳ auf 2 Millionen erhöht haben, die Anwendung des neuen § 48 a der Geschäftsordnung notwendig machen, wonach die Anträge nur an⸗ genommen werden können, wenn gleichzeitig für ihre Deckung Sorge getragen ist. — Abg. Aufhäuser (Soz.) widersprach dieser Auffassung. Es handle sich nicht um Entschädigungen auf Grund neuer parlamentarischer Finanzwünsche, sondern um die Erfüllung alter gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Jahre 1927. Außerdem bestritt der Redner die Richtigkeit der Zahlen, die der Staatssekretär angegeben habe. Der sozialdemokratische Antrag erhöhe die Summen für die Entschädigungen keinesfalls auf das Zehnfache. Die Ausgangszahl von 200 000 ℳ sei durchaus irrig. Diese 200 000 ℳ seien lediglich die Summe für die Entschädigung der Theateragenten, worüber kein Streit bestehe. Der Ausschuß⸗ beschluß, dem die Regierung nicht mit § 48 a widersprochen habe, erfordere für die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenver⸗ mittler nicht 200 000 ℳ, sondern etwa 1 % Millionen ℳ. — Abg. Ersing (Zentr.) hielt die tatsächlichen Verhältnisse der deutschen Finanznot für schwerwiegend genug, um nicht schematisch sich auf gesetzliche Bestimmungen zu versteifen, die damals unter ganz anderen finanziellen Umständen beschlossen worden seien. Es 5 sich um keine Verfassungsbestimmung, sondern um ein gewöhnliches Gesetz, das unter veränderten Voraussetzungen durch ein neues Gesetz jederzeit rechtmäßig geändert werden könne. — Abg. Schröder (Soz.) verlangte im Sinne der sozialdemo⸗ kratischen Anträge volle Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittler. — Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) hielt es für falsch, an einer alten Gesetzesbestimmuns festzuhalten, wenn kein Geld dafür vorhanden sei. Dann müsse diese Gesetzesbestimmung durch die gesetzgebenden Körperschaften geändert oder aufgehoben und für eine andere angemessene Ersatzregelung gesorgt werden. — Abg. Heimann (Soz.) stellte die Situation dahin klar, daß die Regierung doch mit dem Beschluß des sozialpolitischen Ausschusses einverstanden sei und nur die weitergehenden sozial⸗ demokratischen Anträge ablehne. Für die Ausschußbeschlüsse ver⸗ lange die Regierung keinen Deckungsbeschluß. (Staatssekretär Dr. Schäffer stimmte zu.) — Abg. von Stauffenberg. (D. Landvolk) war der Ansicht, daß das Reich zu seinen alten Gesetzesbestimmungen stehen müsse und nicht auf einmal mit der Erklarung kommen dürfe, zu der Erfüllung sei kein Geld vor⸗ handen. — Abg. Torgler (Komm.) hielt diese Verhandlung für bezeichnend dafür, wie unglücklich formuliert und wie gefährlich der neu geschaffene § 48 a der Geschäftsordnung sei. Die Tat⸗ sachen bewiesen, wie recht die Kommunisten mit ihrem Hampf gegen diesen Paragraphen gehabt hätten. — Abg. Winschu (D. Staatsp.) trat dafür ein, daß der Beschluß des sozialpolitischen Ausschusses angenommen werden solle, der nach den Schätzungen der Regierung eine Million Mark weniger erfordere, als die sozialdemokratischen Wünsche, die vom Plenum in zweiter Lesung angenommen worden seien. Die Abst immung ergab eine Mehrheit von Sozialdemokraten und Kommunisten für Bei⸗ behaltung der Plenarbeschlüsse zweiter Lesung. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
Im Reichstagsausschuß für Ostfragen begann am 17. d. M. die Beratung des Osthilfegesetzes. Beim Abschnitt über das räumliche Geltungsgebiet hielt es Abg. Stelling (Soz.), der den Vorsitz in diesem Ausschuß führt, für richtig, die Ost⸗ hilfe auf die Gebiete zu beschränken, die durch die Grenzziehung geschädigt worden seien. — Abg. Pfleger (Bayr. Vp.) fragte, ob die Entschuldung angewendet werden solle ohne Rücksicht auf die Größe des Besitzes oder nur auf Grundstücke bis zu einer Größe von etwa 500 Hektar. Im übrigen beantragte er, die an die Tschechoslowakei angrenzenden Gebiete Bayerns in die Ost⸗ hilfe einzubeziehen und die Maßnahmen über landwirtschaftliche Siedlung, Lastensenkung sowie die zur Linderung auf wirtschaft⸗ lichem, gewerblichem, gesundheitlichem Gebiete usw. in Aussicht genommenen Hilfsmaßnahmen beschleunigt durchzuführen, des⸗ leichen die Ermächtigung des Reichsernährungsministers auf insverbilligung. — Abg. Lemmer (Dt. Staatsp.) sprach sich dafür aus, an der Oderlinie als Grenze festzuhalten, anderen⸗ falls müßte die Vorlage in zwei ganz getrennten Gesetzeswerken neu aufgebaut werden. Das eine sei ehrlicherweise das Gesetz zur Entschuldung der EE Großbetriebe, das andere bliebe dann das eigentliche Osthilfewerk. Er beantragte in Ver⸗ bindung mit der Wirtschaftspartei die Einbeziehung des Bezirks Stettin und die Ausdehnung der Ma een ür Lastensenkung auf die Stettin⸗Swinemünder Schiffahrtslinie. Ferner beantragte er die Einbeziehung der 1EIEE Kreise, die östlich der Oder liegen. — Abg. Perlitius (ZSentr.) beantragte, die in der Vorlage erfolgte Aufzählung einzelner niederschlesischer Kreise durch die Bestimmung zu ersetzen, daß sich die allgemeinen Hilfs⸗ maßnahmen auf die Provinz Niederschlesien erstrecken “ — Von sozialdemokratischer Seite wurde die Ausdehnung der Hilfs⸗ maßnahmen auf die an die Tschechoslowakei angrenzenden Kreise Niederschlesiens, Sachsens und Bayerns gewuͤnscht. — Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.) wandte sich gegen den Gedanken, die größeren Güter von der Entschuldungsaktion auszu⸗ srtehen, weil das zu einer Schädigung der Gläubiger ühren würde. Was das räumliche Geltungsgebiet anlange, so wäre es am besten, zu der ursprünglichen Fassung des Gesetzes zurückzukehren, anderenfalls trete er für den Antrag Lemmer ein. Die Abänderungen des Reichsrats seien bedauerlich. — Reichsminister Treviranus hob hervor, daß es irrtümlich sei, die Osthilfe lediglich als eine Unterstützung der Landwirtschaft anzusehen; sie komme vielmehr im Ergebnis mindestens ebensogut der gesamten Wirtschaft zugute, da die Zahlungen fast ausschließ⸗ lich den Gläubigern der Landwirtschaft zuflössen. Deswegen sei auch nicht gerechtfertigt, die Hilfe nur auf kleinere Betriebe zu beschränken oder diese zu bevorzugen, weil dies dem Gedanken, der Wirtschaft in ihrer Gesamtheit zu helfen, Abbruch tun würde. Weit über die Hälfte des angemeldeten Entschuldungsbedarfs ent⸗ falle auf die Betriebe unter 100 ha mit 3,2 Millionen Morgen (zu 5,8 Millionen). Ohne derartige Hilfe müßte die Mehrzahl der Gläubiger darauf gefaßt sein, in der Zwangsvollstreckung den völligen Verlust ihrer Forderungen zu gewärtigen, da in der Regel nur mehr die erste Stelle zuzüglich der zum Teil sehr hohen bevorrechtigten Forderungen ausgeboten würden. Wenn man dies und die sogenannten Familiensanierungen, d. h. die Entrechtung aller Gläubiger zugunsten eines einzelnen, der den Besitz gegen Uebernahme der ersten Hypothek übertragen erhalte, vermeiden wolle, dann müsse man folgerichtig die Entschuldung in allen Betriebsgrößen gleichmäßig durchführen. Es sei aber anderer⸗ eeits auch nicht mehr richtig, von einer Krisenfestiakeit des kleinen Besitzes zu sprechen; dieser sei, wie die Zahl der Anträge (über 47 500 der Betriebe unter und 3300 der Betriebe über 100 ha)
ergebe, mindestens in gleicher Weise von der Krise erfaßt. Der Minister bat, die auf die va een des Gebietes für die eigentliche Grenzhilfe und der Entschuldung gestellten Anträge abzulehnen. Die Regierung erkenne an, daß auch andere Landes⸗ teile notleidend seien und werde daher von ihrer Befugnis, das Anwendungsgebiet der verschiedenen Bestimmungen auszudehnen, Gebrauch machen, soweit die finanziellen Möglichkeiten das irgend gestatten. — Abg. Kurz (Komm.) bezeichnete das ganze Gesetz als ein Klassengesetz, das noch dazu einem verlorenen Zwecke diene. Deshalb würden die Kommunisten dagegen stimmen. — Abg. Graf von Westarp (Kons.) war der Ansicht, daß die Größe des für die Osthilfe bestimmten Gebietes abhängig sei von den verfügbaren Mitteln und daß eine Erweiterung der Osthilfe bei gleichbleibenden Mitteln zur Verwässerung der ganzen Hilfsaktion führe. — Abg. Perlit ius (Zentr.) trat für die Ein⸗ beziehung von Schlesien in die Osthilfe ein. — Abg. Freybe Wirtsc. P.) verlangte dasselbe für Stettin, das als wirtschaft⸗ iches Ausfallstoxr nach dem Osten naturgemäß zur Osthilfe gehöre. — Abg. Carow (Soz.) war der Ansicht, daß eine nietsgaftgche Notlage leider überall in Deutschland anzutreffen sei. Die Ost⸗ hilfe sei aber, wie schon ihr Name besage, für die östlichen Grenz⸗ gebiete bestimmt, die nicht nur witschaftt sondern auch politisch bedroht seien. — Nachdem noch die §8§ 2 bis 8 behandelt worden waren, die die landwirtschaftliche Siedlung, die Lastensenkung und die sonstiger Zwecke zum Inhalt haben, wurde die Beschlußfässung über die vorliegenden Anträge auf den Nachmittag In der Nachmittagssitzung wurden die §§ 9 bis 14 des Osthilfegesetzes behandelt, die die Förderung des Baues von Eisenbahnen oder sonstiger Verkehrslinien und die landwirtschaft⸗ liche Entschuldung zum Inhalt haben. Da zahlreiche Aenderungs⸗ anträge eingingen, die der Uebersichtlichkeit halber erst gedruckt werden sollen, wurde die Abstimmung über die beantragten Aenderungen auf die nächste Sitzung des Ausschusses vertagt.
Im n. für Ostfragen wurde am 18. d. M. die Beratung des Osthilfegesetzes fortgesetzt. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger wurde zunächst ein gemeinsamer Antrag der Staats⸗ partei und der Wirtschaftspartei, für den außer den Antragstellern auch die Deutsche Volkspartei, das Zentrum, Landvolk und Kom⸗ munisten stimmten, angenommen, der das ganze Stettiner Wirt⸗ schaftsgebiet in die allgemeinen Osthilfemaßnahmen einbezieht. Gegen den Antrag stimmten Sozialdemokraten, Bayerische Volks⸗ partei und Christlich⸗Soziale. Nach dieser Abstimmung verhalfen auch die Sozialdemokraten allen übrigen Anträgen zur An⸗ nahme, die eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Osthilfe verlangten, so daß — mit den Stimmen der Sozialdemokraten — beschlossen wurde, die SAhe auf ganz Pommern und ganz Niederschlesien sowie 883 die an die Tschechoslowakei grenzenden Bezirke Sachsens und Bayerns auszudehnen. Die Sozialdemokvaten be⸗ “ ihre Haltung mit dem Hinweis darauf, daß durch die neegen Stettins in die Osthilfe der Grundsatz durchbrochen worden sei, wonach die allgemeinen Hilfsmaßnahmen nicht auch noch auf Gebiete westlich der Oder ausgedehnt werden sollten. — Ein Antrag der Wirtschaftspartei und der Staatspartei, die Lastensenkungsmaßnahmen auch auf die Schiffahrts⸗ abgaben der Stettin—Swinemünder Schiffahrtsrinne auszu⸗ dehnen, wurde gegen die Antragsteller, die Deutsche Volkspartei und die Kommunisten, abgelehnt, nachdem sich zuvor anc Reichs⸗ minister Treviranus für die Ablehnung eingesetzt hatte mit der Begründung, daß die Senkung der Schiffahrtsabgaben des Königsberger Seekanals nur in Aussicht genommen sei, um eine Angleichung 1 e Stettin vorzunehmen, und daß durch An⸗ nahme des Antrags die Hilfsmaßnahmen für den Königsberger Seekanal hinfällig würden. Ferner wurde zum § 7 beschkossen, die Höhe der von der Bank für deutsche E1“ zu gewährenden Darlehen auf 50 Millionen Reichsmark statt bisher 25 Millionen Reichsmark festzusetzen. — Die Bestimmun⸗ en über den Bau von Eisenbahnen und anderer erkehrslinien wurden dahin erweitert, daß im Regie⸗ rungsbezirk Niederbayern die Bahnlinie Bodenmais-Kötzting gebaut werden soll. Ferner wurde eine Entschließung an⸗ genommen, wonach der obere Pregel von Wehlau bis Inster⸗ burg schiffbar gemacht und der masurische Kanal fertig⸗ gestellt werden sollen. Dann ging der Ausschuß zur Beratung des Abschnitts über die landwirtschaftliche Entschuldung über. Die Abstimmung über den § 14, der das räumliche Geltungsgebiet für die Entschuldung abgrenzt, wurde ausgesetzt. In der am Nachmittag abgehaltenen Sitzung des Ostaus⸗ schusses wurde zunächst das Siedlungsgesetz in der Fassung der Vorlage mit einem Zusatz zum § 6 angenommen, der besagt, daß zur Siedlung geeigneten Arbeitern und Angestellten, die die zur Siedlung notwendigen Eigenmittel nicht aufzubringen vermögen, das sonst vom Siedler aufzubringende Eigenkapital als Zuschuß gewährt, im übrigen eine Barabfindung gezahlt werden ann. Es herrschte im Ausschuß Einmütigkeit darüber, daß es notwendig sei, zu verhindern, daß die durch die Siedlung arbeits⸗ los gewordenen Landarbeiter den gewerblichen Arbeitsmarkt be⸗ lasten. Darauf erfolgte die Abstimmung zu dem Osthilfe⸗ gesetz. Zunächst wurde noch das räumliche Geltungsgebiet der allgemeinen Hilfsmaßnahmen auf alle östlich der Oder gelegenen Gebiete der Provinz Brandenburg ausgedehnt. Beim räumlichen Geltungsgebiet der Maßnahmen zur Entschuldung wurde die Aenderung des Reichsrats auch im Ausschuß angenommen und somit die Provinz Schleswig⸗Holstein und die Ffelich der Elbe liegenden Teile des Landes Oldenburg eingefügt. Die §§ 15 bis 18 blieben unverändert. Beim § 19 wurde die hestimmääng gestrichen, daß die Reichsregierung der Bank eine höhere Ver⸗ zinsung als 1 vH für gewährte Darlehen zubilligen kann. Ferner erfuhr § 19 folgende Aenderung: Nach § 19 der Vorlage hatte die Reichsregierung, soweit die Leistungen der Schuldner nicht ausreichen, die laufenden, zur Sürcführuns der Entschuldung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere an Zinsen, Geld⸗ beschaffungs⸗ und Verwaltungskosten zu decken, den Unterschied nach des § 22 zur Rerhügung zu stellen. Da dur diese Bezugnahme auf § 22 die jährliche Bewilligung von 36 Millionen Mark im Reichshaushalt für diese Entschuldungszwecke zur Vor⸗ aussetzung gemacht war, wurde, um die Möglichkeit auszuschließen, bn für den Fall einer Nichtbewilligung dieses Betrags die Ver⸗ I des 1-; hinfällig werden würde, eine vom Abg. r. Moldenhauer (D. Vp.) beantragte Formulierung angenom⸗ men, nach welcher das Reich den erwähnten Unterschied zur Ver⸗ fügung zu stellen hat, jedoch nicht über den Betrag von 36 Mil⸗ lionen Mark hinaus. Auf Antrag des Ftngrz ae wurde § 20 gestrichen, der verschiedene Haftungsmodifikationen des Schuld⸗ ners enthielt. § 21 wurde unverändert angenommen, desgleichen § 22. Bei § 23 wurde ein Antrag Dr. Moldenhauer (D. Vp.) angenommen, der ausdrücklich bestimmt, daß bei der Verwendung der zur Betriebssicherung zur Verfügung gestellten Beträge au das Interesse der Gläubiger hinreichend zu berücksichtigen ist. Ferner fand zu § 23 ein weiterer Antrag des Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp.) Annahme, durch den die Oststelle bei der Reichskanzlei ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister Darlehen, die zu Entschuldungszwecken aus den im Haushalts⸗ plan ausgebrachten Betriebssicherungsmitteln gegeben sind, in verlorene Zuschüsse umzuwandeln, soweit die Lage der zu ent⸗ schuldenden Betriebe dies erfordert. Die Oststelle kann diese Be⸗ fugnis mit Zustimmung des Reichsfinanzministers auf die Land⸗ stellen übertragen. § 24 und § 25 wurden in der Fassung der Vorlage angenommen. Bei § 26, der die Möglichkeit des Zu⸗ sammenschlusses zu Haftungsverbänden gibt, wurde auf Antrag Lemmer (D. Staatsp.) bestimmt, daß eine bezirksweise Zu⸗ sammenschließung zu Haftungsverbänden nicht stattfinden kann. Gemäß einem angenommenen Zentrumsantrag kann die Bank die Hingabe des Darlehns nur an Entschuldungsbetriebe mit einem Einheitswert von mehr als 40 000 RM von dem Beitritt des
Schuldners zu einem Haftungsverband abhängig um „§ 28 sieht vor, daß Entschuldun falls Haftungsverbände gebildet sind, von den L sammenwirken mit diesen geprüft werden. Hillebrand⸗Schlesien (D. I für den Fall, daß nur für bestimmte größen Haftungsverbände gegründet werden, für die schuldenden Betriebsgrößen ohne Haftungsverband ei en zu bilden ist. — raphen erfuhren keine Aenderung. — des Industriebankgesetzes längere Aussprache über den Trotz eingehender Gegenargumentatio Beschluß
blieb unverändert.
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rzeugnisse Kredite zu gewähren, auch e 8 Die Mitgliederzahl des 8. 6 erhöht. Die 6 aus den Kreisen der 8 wirtschaft gewählten Mitglieder werden in der daß von dem Reichslandbund, der Vereini Bauernvereine und der Deutschen Bauernscha bestellt werden. Sämtliche anderen Paragraphen Damit waren die drei⸗ im Ostausschuß des hat sich der Haushaltsaussche
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mit den in dieser Form abgeänderten drei Gesetzentwürfen z
befassen.
Das dürfte vor Freitag nicht der Fall sein könne
Handel und Gewerbe. Berlin, den 19. März 1931.
Telegraphische Auszahlung.
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1 Pap.⸗Pes.
1 Jen⸗ pfd agypt. Pfd. 1 8 pt. Pf 15
1 Milreis
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100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
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100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Frcs. 100 Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr.
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London.. New York.. Rio de Janeiro Uruguay.. Amsterdam⸗ Rotterdam . eö“ Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest.. Budapest . Danzig.. — . ugoslawien. aunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und porto. Oslo 9 90 9 9
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Wien
19. März
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4,192
0,339
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168,09 5,435
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92,00 80,71 80,655 3,037 43,66
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Brief 1,462 4,199
2,075 20,935 20,41
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92,18 80,87 80,815 3,043 43,74
112,46
111,70 111,92
58,945
59,065
8. Mänj b Geld Bie⸗ 1,459 176 4,191 428
2,073 20. 20,898 20938 20,375 24 4,194 4 2⁰ 0,342 C 9 3,147 3 1)
168,11 16866 5,414 5,0
58,42 5850 2,496 250 73,10 73 2 81,46 8 7 10,556 I10F7 21,975 Aol⸗ 7,365 7 41,87 419 112,14 1125
18,83 18ℳ 112,15 112 16,404 16 400 12,428 12,10
92,01 9210 80,73 d09h 80,675 80,85
3,039 306 43,99 440
112,26 1128
111,73 1118 58,955 b9
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
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Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. v :große 1 & u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische Dänische.. Danziger.. Estnische.. Sebe e.. ranzösische olländische. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoflawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Frcs. u. dar. Spanische.. Tschecho ⸗ slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. ungarische..
Milreis kanad. 5
1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva
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(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe’ s. i. d. Ersten Beil
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19. März
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18. März Geld Brit 20,50 Ws
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4,187 4 4,18 4 ¼ 1,435 1ℳ½ 20,34 209, 20,325 20,40) 1,925 1,9 58,23 584
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111,98 80,56 80,51 44,46
12,40 12,395 72,90
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Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaf Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilo
ppuccht munächst2
inte 37,00 bis 45 00 ℳ, h0 ℳ, Kartoffelmebhl,
S g 66,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. extra choice 128,00 bis 138,00 ℳ,
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Deutschen Reichsa
Berlin, Donnerstag, den 19. März
nzeiger und Preußische
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Handel und Gewerbe.
(Fortsetzung.)
cedustrie⸗ und Handelskammer zu Koblen⸗ deJ zdnchenai für das Jahr 1930 erscheinen lassen. Er
Allgemeines, dann Tätigkeit der Kammer im Jahre
) und Innere Angelegenheiten der Kammer.
— —
8 lektrolvtkupfernotierung der Vereinigung für — ftrolptkupfernotis stellte sich laut Berliner Meldung des
ledlram 19. Män auf 98,25 ℳ (am 18. März auf 98,25 4)
100 kg.
tellung für Kohle, Koks und Briketts am Fetenga Ruhrrevier: Gestellt 19 334 Wagen.
Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin,
Butter: Der Markt verkehrte weiterhin
Man rechnet eher mit weiter rückläufigen
fermgen am 19. d. M. an den Hauptplätzen. Die Zufuhren Injande werden langsam größer. Lediglich zweite Sachen für bligeren Stich und für Backzwecke sind sehr knapp und gefragt. Fonsumnachfrage ist immer noch unbefriedigend. Die Ver⸗ fevꝛeie des Großhandels sind heute in ½¼⸗Zentner⸗Tonnen für Plund: Inlandsbutter Ia Qualität 1,60 bis 1,65 ℳ. IIla
alttät 1,54 bis 1,56 ℳ, Auslandsbutter: dänische 1,68 bis 1,73 ℳ, ere Packungen entiprechender Aufschlag. — Margarine: Ruhige
gnage. — Schmalz: Auch in der Berichtswoche hat die feste lumng des Marktes angehalten, welche ein weiteres Anziehen der gie berbeiführte. Die Konsumnachfrage ist noch immer enttäuschend. beutigen Notierungen sind: Prima Westernschmalz 58,00 ℳ,
rikonisches Purelard in Kisten 60,00 ℳ, Berliner Bratenschmals 10 ℳ, deutsches Schweineschmalz 62,00 ℳ, Liesenschmalz 60,00 ℳ.
— —
Berlin, 18. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ ttel (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel, ndels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) tent durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der üstie⸗ und Handelskammer zu Berlin, und Vertreter der Ver⸗ ucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, ungeschliffen, 38,00 bis 40,00 ℳ. Gerstengraupen, ungeschliffen, mitte] 42,00 61,00, ℳ, Gerstengrütze 35,00 bis 36,00 ℳ, Haferflocken 39,00 bis 9„„Hafergrütze, gesottene 41,00 bis 42.00 ℳ, Roggenmehl 0— 60 % 0bis 34,00 ℳ, Weizengrieß 52,00 bis 53,00 ℳ, Hartgrieß 45,00 bis 9 ℳ, 000 Weizenmehl 39.50 bis 45,50 ℳ, Weizenauszugmehl 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 49 50 bis 53,50 ℳ, Weizenauszugmehl, ste Marken, alle Packungen 53,50 bis 62,50 ℳ. Svpeiseerbsen, * —,— bis —,— ℳ Sppeiseerbsen, Viktoria 34,00 bis 38,00 ℳ, eüjeerbien, Viktoria Riesen 38,00 bis 40,00 ℳ, Bohnen, weiße, 21 32,00 bis 34,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 38,00 bis 40,00 ℳ, sen, kleine, letzter Ernte 30,00 bis 35,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter
Linsen, große, letzter Ernte 47,00 bis superior 30,00 bis 31,00 ℳ, Makkaroni greeßware, lose 78,00 bis 92,00 ℳ, Mehlschnittnudeln, lose 66,00 70,00 ℳ, Cierschnittnudeln. lose 82,00 bis 90,00 ℳ, Bruchreis 90 bis 24,00 ℳ, Rangvon⸗Reis, unglasiert 31,00 bis 33,00 ℳ, m Patna⸗Reis glasiert 45,00 bis 55,00 ℳ. Java⸗Tafelreis, glasiert
erik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 78,00 bis 84,00 ℳ, staninen Kiup Caraburnu † Kisten 110,00 bis 118,00 ℳ, Korinthen ce, Amalias 74,00 bis 76,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in sien 202,00 bis 212,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in llen 190,00 bis 217,00 ℳ, Zimt (Cassia vera) ausge⸗ gen 215,00 bis 225,00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus⸗ ogen 235,00 bis 260,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 300,00 350,00 ℳ, Rohtaftee, Santos Superior bis Extra Prime 336,00 360,700 ℳ. Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 408,00 bis 540,00 ℳ, sttaffee, Santos Superior bis Extra Prime 422,00 bis 454,00 ℳ, stfaftee, Zentralamerikaner aller Art 510,00 bis 670.00 ℳ, Röstroggen, siert, in Säcken 38,00 bis 39,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 00 bis 39,00 ℳ, Malzkaftee, glasiert, in Säcken 50,00 bis 54,00 ℳ dao starf enkölr 160,00 bis 240,00 ℳ, Katao, leicht entölt, 260,00 28.,00 ℳ, Tee, chines. 750,00 bis 840,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 [180,00 ℳ. Zucker, Melis 54,75 bis 55,75 ℳ, Zucker, Raffinade 75 bie 58,75 ℳ, Zucker, Würfel 62,50 bis 68,50 ℳ, Kunsthonig kg⸗Packungen 60,00 bis 63,00 ℳ, Zuckersirux bell, in Eimern, 00 bis 93,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 62,00 bis 64,00 ℳ, carmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½⅛ kg 70,00 bis 76,00 ℳ, aumenfonfiture in Eimern von 12 ½ kg 81,00 bis 90,00 ℳ, Erd⸗ mkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 138,00 bis 150,00 ℳ, Pflaumenmus, Eimern von 12 ½ und 15 kg 70,00 bis 75,00 ℳ, Steinsalz in icen 7,40 bis 8,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 9,80 his 13,00 ℳ, tesalz in Säcken 10,80 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 13,00 1,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 120,00 bis 123,00 ℳ, Braten⸗ nal; in Kübeln 121,00 bis 125,00 ℳ, Purelard in Tierces, taamerif. 120,00 bis 124,00 ℳ, Purelard in Kisten, nord⸗
bis 127,00 ℳ Corned Beef 12/⁄6 Ibs. per Kiste 86,00 bis 87,00 ℳ Corned Beef 48/1 1bs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ., Margarine, Handelsware in Kübeln, I 132,00 bis 138,00 ℳ, I1 114,00 bis 126,00 ℳ, Margarine, Spezialware in Kübeln, 1 158,00 bis 192,00 ℳ, II 139.00 bis 142,00 ℳ. Molkereibutter 1a in Tonnen 320,00 bis 330,00 ℳ, Molkereibutter Ta gepackt 332,00 bis 342,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Tonnen 308.00 bis 312,00 ℳ. Molkereibutter II a ge⸗ packt 320,00 bis 324,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in T 336,00 bis 340,00 ℳ, Auslandsoutter. 358,00 ℳ, Speck, inl., ger. 8/10 — 18/24 140,00 bis 170,00 ℳ, Anlgäuer Stangen 20 % 78,00 bis 98.00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 168,00 bis 188,00 ℳ, echter Holländer 40 % 162,00 bis 178,00 ℳ, echter Edamer 40 % 162,00 bis 178,00 ℳ, echter Emmentbaler, voll⸗ fett 276,00 bis 308,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 104,00 bis 124,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 21,00 bis 23,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 30,00 bis 33,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 135,00 bis 145,00 ℳ
25,00 ½ G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zlotv 57,60 G., 20,12 G., 20,16 B., New York 5,14,12
ert. 121,00 bis 125,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 122,00
1 onnen dänische, gepackt 348,00 bis
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 18. März. (W. T. B.) (Alles im Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zlotv 57,61 G., 57,73 B., 100 Deutsche Reichsmark 122,46 G., 122,70 B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,14,48 G., 5,15,52 B. — Schecks: London
G., “ I „ Paris „ 5,15,40 B., Berlin 122,46 G., 122,70 B.
Wien, 18. März. (W. T. B.) Amsterdam 284,62, Berlin 169,17, Budapent 123,83, Kopenhagen 189,85, London 34,50 ¾, New York 709,95, Paris 27,78 ¼, Prag 21,03 ½, Zürich 136,58, Marknoten 168,92, Lirenoten 37,30, Jugoslawis Noten 12,42, Tschecho⸗ flowakische Noten 21,00, Polnische Noten 79,50, Dollarnoten 709,25, Ungarische Noten —,—*), Schwedische Noten —,—, Belgrad 12,46 ⅞. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag; 18. März. (W. T. B.) Amsterdam 13,53 ½, Berlin 803,82 ½, Zürich 649,50, Oslo 902 ⅜, Kopenhagen 902,50, London 163,96, Madrid 353,50, Mailand 176,83, New York 33,74 ¼, Paris 132,06., Stockbolm 903,55, Wien 474,45, Marknoten 803 %, Polnische Noten 377,50, Belgrad 59,27, Danzig 656,00.
Budapest, 18. März. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,62 ¼, Berlin 136,65, Zürich 110,35, Belgrad 10,07.
London, 19. März. (W. T. B.) New York 485,94, Paris 124,20, Amsterdam 1211,87, Brüssel 34,88 ⅛, Italien 92,76, Berlin 20,39 ⅛, Schweiz 25,25 ⅜, Spanien 47,07 ½, Lissabon 108,24, Kopen⸗ hagen 18,16 ⅛., Wien 34,57, Istanbul 10,25, Warschau 43,36, Buenos Aires 39,12, Rio de Janeiro 400,00. 1
aris, 18. März. (W. T. B.) (A Ihsn Kenoterenag e Deutschland 608,25, London 124,18 ½, New York 25,55 ¾, Belgien 356,00, Spanien 268,00, Italien 133,85, Schweiz 491,50, Kopenhagen 683,25, Holland 1024,25, Oslo 683,25, Stockholm 684,25, Prag 75,70, Rumänien 15,15, Wien 35,90, hüenh —,—, Warschau —,—.
Paris, 18. März. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Deutsch⸗ land 609,00, Bukarest —,—, Prag 75,80,
57,72 B. Telegraphische: London 25,00
Wien —,—, Amerika 25,55 ½, England 124,18 ½, Belgien —,—, Holland 1025,00, Italien 133,80, Schweiz —,—, Spanien 266,75, Warschau 28,65, Kopen⸗ hagen 684,75, Oslo —,—, Stockholm 684,75, Belgrad 45,10.
Amsterdam, 18. März. (W. T. B.) VBerlin 59,41 ½, London 12,11 ⅞, New York 249 ⁄9, Paris 9,76, Brüssel 34,74 ½, Schweiz 48,00, Italien 13,07 ½, Madrid 25,90, Oslo 66,75, Kopenhagen 66,72 ½, Stockholm 66,80, Wien 35,07 ½, Budapest —,—, Prag 737,50, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,— okohama —,—, Buenos Aires —,—. 1 1
Zürich, 19. März. (W. T. B.) Paris 20,33 ¾, London 25,25 ⅞, New PYork 519,71 ¼, Brüssel 72,42 ½, Mailand 2 22 ¾, Madrid 53,85. Berlin 123,87, Wien 73,07, Istanbul 246,50.
Kopenhagen, 18. März. (W. T. B.) London 18,17 ⅛,
New York 374 ⅛6, Berlin 89,16, Paris 14,73, Antwerpen 52,14, ürich 72,04, Rom 19,69, Amsterdam 150,15, Stockholm 100,22 ½, slo 100,07 ½, Helsingfors 944,00, Prag 11,11, Wien 52,65.
Stockholm, 18. März. (W. T. B.) London 18,14 ¾, Berlin
89,00, Paris 14,67, Brüssel 52,10, Schweiz. 8 e 71,92 ½,
Amsterdam 149,75, Kopenhagen 99,92 ½, Oslo 99,95, Washington
372 ⁄⅜, Helsingfors 9,40 ½, Rom 19,59, Prag 11,10, Wien 52,55.
1* B To, 18.März. (W. T. B.) London 18,16 ⅛, Berlin 89,20, aris 14,68, New York 374,00, Amsterdam 150,00, Zürich 72,05, lsingfors 9,44, Antwerpen 52,25, Stockholm 100,20, Kopenhagen
100,05, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52,65.
Moskau, 18. Marz. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.)
1000 engl. Pfund 943,18 G., 945,06 B., 1000 Dollar 194,15 G.,
194,53 B. 1000 Reichsmark 46,23 G., 46,33 B.
London, 18. März. (W. T. B.) Silber (Schluß) 14 ⁄18, Silber auf Lieferung 14 ⅛. Wertpapiere. Frankfurt a. M., 18. März. (W. T. B.) Frankft. Hyp.⸗
Frankf. Masch. Pok. 15,00, Hilpert Armaturen mann 90,75, Wayß u. Frevtag —,—.
bundsanleihe 106,70, 4 % Galiz. Ludwigsbabn —,—, 4 % bahn 5,90, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 108,25, Türkentose 19,00, Wiener Bankverein 16,35, Oesterr. Kreditanstalt 46,60, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien —,—, A.⸗G. 544,50, Siemens⸗Schuckert —,—, Brüxer Kohlen —,—,
en; Ph. Holz⸗ Hamburg, 18. März. (W. T. B.) (Schlußkurse.) [Die
Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T. 113,50, Vereinsbank T 101,50, Lübeck⸗ Büchen 48,50, Hamburg⸗Amerika Patetf. T. 70,00, Hamburg⸗Süd⸗ amerika † 127,00, Nordd. Lloyd T 72,50, Harburg⸗Wiener Gummi 55,00, Alsen Zement 127,50, Anglo⸗Guano 55,00, Dvnamit Nobel T. 71,00, Holstenbrauerei 130 B., Neu Gurnea 200 B., Otavi Minen 35,00. — Freiverkehr: Sloman Salpeter 68,00.
Wien, 18. März. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ Rudolfs⸗
Dynamit Brown Boveri 146,00, Alpine Montan 19,20, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) 190,30, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany 60,60, Stevyr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 71,50, Scheidemandel —,—, Levykam Josefsthal —,—, Aprilrente —,—, — —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,— Kronen⸗ nte —,—.
Amsterdam, 18. März. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank 177 ⁄, Rotterdamsche Bank 107,25, Deutsche Reichsbank, neue Aktien —,—, Amer. Bemberg Certif. A 7,50, Amer. Bemberg Certif. B 7,50, Amer. Bemberg Cert. v. Pref. —,—, Amerikan. Glanzstoff Vorzugs —,—, Amerikan. Glanzstoff common —,—, Wintershall 118,00, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, Montecatini 204,00, Deutsche Bant Akt.⸗Zert. —,—, 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 102,00, 7 % Stadt Dresden —,—, 6 ½ % Kölner Stadt⸗ anleihe⸗Zert. 85,00, Arbed —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union 94,00, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. 84,50, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 102,00, 7 % Verein. Stahlwerke 83,75, Rbein.⸗Westf. Elektr. Anl. 99,75, 7 % Deutsche Rentenbank G. v. Obl. 91 ⅛, 6 % Preuß. Anleihe 1952 82,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 95 ⅞, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 781 ⁄16, 7 % Blei⸗Bergbau (Stolberg Zink) 75,00, 7 % Obligationen des Deutschen Sparkassen⸗ und Giro⸗ verbandes (1947) 89,00, Depotscheine der Societe Intern. de Place⸗ ment (Sip) 442,00, Allg. Niederl. Ind. Electr. Ges. (Aniem.) 265,5
A. E. G. Union 20,00,
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 18. März. (W. T. B.), Bei Fortsetzung der zweiten diesjährigen Kolonialwollauktionsserie kamen heute 11 736 Ballen zum Angebot. Der Besuch war wiederum befriedigend. Die Auswahl in Merino⸗Wollen war mäßig, während in Croßbreds⸗ eine gute Auswahl festzustellen war. Es zeigte sich allgemein rege Nachfrage und innerhalb der Auktion wurden etwa 11 236 Ballen abgesetzt. Neuseeland⸗Croßbreds feine und mittlere in zusagenden Qualitäten konnten ihren Preisstand bessern. Puntas feine, mittiere und grobe waren besonders vom heimischen und kontinentalen Handel lebhaft gefragt und notierten gegenüber den Eröffnungspreisen dieser Auktionsserie 5 bis 7 ½ vH fester. Für die anderen Qualitäten war das Preisniveau gut behauptet. t
Nr. 11 des Ministerial⸗Blatts für die Preu⸗- ßische innere Verwaltung lherausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern) vom 18. März 1931 hat folgenden In⸗ halt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 12. 3. 31, Eintragungs⸗ verfahren f. ein Volksbegehren „Landtagsauflösung. — Kommunal⸗ verbände. RdErl. 13. 3. 31, Voraussichtl. Ueberweisungen aus der Reichseinkommen⸗ usw. Steuer f. 1931. — RdErl. 8. 3. 31, Steuerverteilungen f. 1930. — RdErl. 13. 3. 31, Einziehung über⸗ zahlter Steuer⸗ und Dotationsanteile. — P olizeiverwaltung. Entsch. 13. 11. 30, Dropso⸗Ajax⸗ usw. Glückssvielapparate. — RdErl. 6. 3. 31, Verhalten d. Pol. bei d. Verfolg. öffentl. Be⸗ leidigungen gegen Regierungsmitglieder usw. — RdErl. 17. 2. 81, Aufbewahrung d. Impflisten. — RdErl. 11. 3. 31, Rechtshilfe d. Pol.⸗Behörden in Fürsorgeangelegenheiten. — Entziehung u. Un⸗ gültigkeitserklärung e. Prüf.⸗Zeugnisses f. Licht pielvorführer. — RdErl. 7. 3. 31, Neuordnung d. Aktenverwaltung bei d. staatl. Pol.⸗Verw. — RdErl. 7. 3. 31, Einheitl. Vordrucke f. staatl. Pol.⸗Behörden. — RdErl. 10. 3. 31, Jayresabschlüsse d. Pol. u. Landjäg. — RoErl. 10. 3. 31, Dienstvorschrift f. d. preuß. Landjäg. — RdErl. 8. 3. 82 Fahrradhaltung d. Pol. u. Landj. — RdErl. 9. 3. 31, Lehrg. f. Ge⸗ meindepol.“ usw. Beamte auf d. Pol.⸗Schule f. Leibesüb. — RdErl. 14. 3. 31, Beschulung d. Beamten d. techn. Sonderdienstes — RdErl. 13. 3. 31, Schießstände. — RdErl. 11. 3. 31, Aerztl. Untersuch. bei d. Landji. — Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 7. 3. 81, Paßtechnische Behandlung d. Fremdenlegionäre. — Verkehrs⸗
I. 5. 3. 31, Wilde Kraftfahrlinien. — RdErl. 9. 3. 31,
wesen. RdErl. Kennzeichen d. Kraftfahrzeuge. — Neuerscheinungen. — Carl ymanns Verlag,
u beziehen durch alle Postanstalten. ¹ 8 M für Ausgabe A.
Bank 152,00, Oesterr. Cred.⸗Anst. 27,40, Aschaffenburger Buntvpapier 91,00, Cement Lothringen —,—, Dtsch. Gold u. Silber 130,00,
Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 RM. . (weiseitig bedruckt) und 240 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
öffentlicher Anzeiger.
—
aedsvxxr AveAenaAnwereeen
Aufgebote,
Untersuchungs⸗ und Strafsache Zwangsversteigerungen,
Verlust⸗ und Fundsachen, 5 Auslosung usw. von Wertpapieren,
4. 8. 8 Oeffentliche Zustellungen, 6. 7. Aktiengesellschaften,
13. Bankausweis
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien b 8 8 8 9. Deutsche “ b 10. Gesellschaften m. b. H., 8
1 11. Genossenschaften, 8. 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
e 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
— 5
8. Aufgebote.
0035) A “
me Fr. Rubien, Kraftfahr⸗ .H. erfolgen wird.
se Firma
tock, vertreten durch den Ge⸗
spätestens in dem auf den 12. Oktober 931, 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Ler den und die Urkunde vorzul 8 widrigenfalls deren Kraftloser lärung groß 0,75 ha, beantragt.
Amtsgericht Franzburg, 14. 3. 1931.
Baldenburg, Kartenblatt 4 Parzellen 537/86, 532/96, 533/97, 85, 87, 227, Acker im Knack, Wasser, Weide und
anzu⸗ Acker, groß 1,72,84 ha, und Parzellen D
Ausschließung mit rechten erfolgen wird. 8
Baldenburg, den 9. März 1931. as Amtsgericht.
1931, vormittags 10 Uhr, vor den unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 24 anberaumten Aufgebotstermin Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftlos⸗
ihren Eigentums⸗
217, 218, Acker und Weide im nack, s [109937]
Die in den — enannten Grundbüchern eingetragenen Die
igentümer sind verstorben und eine Eintragung in die Grundbücher, die der
Ro
sführer Friedrich Rubien jyunior
verde hat das Aufgebot des 1ngb. [109936]
ber 1orengegangenen, am 15.
8** 30 in Stralsund L“ 1
senen d. Dezember 1930 fällig ge⸗ Heller in i echsels über 76,25 RM, der — zum Zweck der
ause in euf den Wirtschaftsbeamten Eigentümer der im
genomm ixen gezogen und von “ Baldenburg
thaber bee worden ist, beantragt. Der Baldenburg * Urk ind ir rder zeichneten
Aufgebot. o⸗ Der Besitzer Gustav Marquardt in ist Briesnitz, vertreten durch Re Baldenburg, hat
Ausschließung der Grundbuch von Band X Blatt 440 und Band X Blatt 455 ver⸗ Grundstücke der Gemarkung
Zustimmung des Eigentümers bedurfte, gekommenen
seit dreißig Jahren nicht erfolgt. Es ergeht an die Eigentümer die Aufforde⸗ rung, ihre Eigentumsrechte an den ge⸗ nannten Grundstücken bis spütesgenss in dem auf den 5. Mai 193 .10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 1, termin anzumelden,
buchblatt des
tsanwalt bezirk Band
as Auf⸗
widrigenfalls die 5
verehel. 1 Margarete Handrick geb. Krügev in Guben hat das Aufgebot des abhanden
17. April 1920 über die in dem Grund⸗
lung III unter Nr. 7b für sie einge⸗ tragene Teilhypothek 1 Aufwertungs⸗ betrag von 2500 GM anberaumten Aufgebots⸗ Inhaber der Urkunde wird spätestens in dem auf den 3.
Aufgebot.
erklärung der Urkunde erfolgen wird. heime
Forst (Lausitz), den 12. März 1931. Amtsgericht.
[109938] Aufgebot. 8 Der Privatier Daudt in Darmstadt, Schulstraße 11, hat bean⸗ tragt, den verschollenen Wilhelm Hein⸗ rich Christian Schnatz, geb. am 20. Mai 1832, ausgewandert nach Wil⸗ liamsburg, Staat New ork, in Deutschland zuletzt wohnhaft in Darm⸗ stadt, für tot zu erklären. Der bezeich⸗
Justizrat
Hypothekenbriefes vom
Grundstücks Forst Amts⸗ IV Blatt 180 in Abtei⸗
beantragt. Der
Juli