Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 100 vom 30. April 1931. S. 2.
Sinnfällig ist dann das Wirtschaftsergebnis der Staatsforst⸗ verwaltung von der Einnahmeseite zu beeinflussen. Ich lasse zu⸗ nächst einmal das Holz weg und komme auf das, was auf der Einnahmeseite an zweiter Stelle steht, auf die Nebenein⸗ nahmen. Sie setzen sich zusammen aus der Einnahme von Pachten für Ackerland und Wiesen, aus der Einnahme für ver⸗ kaufte Steine und Sand und aus Fischereiverpachtungen. Ich brauche nur die einzelnen Posten zu nennen, um Sie erkennen zu lassen, meine Damen und Herren, daß hier in der Tat keine Erhöhungen im Etat zu erwarten waren und ja auch nicht vor⸗ handen sind.
Dann komme ich zu der nächsten Position, das ist die Jagd. Dem, was ich darüber im Hauptausschuß gesagt habe, kann ich nichts hinzufügen. Ich darf nur wiederholt feststellen, daß über⸗ all da, wo die Verhältnisse es erwünscht erscheinen lassen, auch eine Verpachtung der Jagden erfolgen soll, und daß auf der andern Seite der Wildstand in den Forsten überall da, wo es notwendig ist, nachdrücklichst vermindert werden soll, so daß wir tatsächlich einen möglichst geringen Wildschaden in unserem Walde haben. Aber die Meinung, aus den Pachten, die wir jetzt haben, errechnen zu wollen, was man erhielte, wenn man alle Staats⸗ forsten verpachten wollte, ist irrtümlich. Das würde sofort zur Folge haben, daß die Pachten ungewöhnlich sinken würden, nicht bloß bei der Staatsforst, sondern auch bei den Gemeinden usw. So sind denn auch in der letzten Zeit wiederholt Anträge bei mir eingegangen, die Staatsforstverwaltung möchte doch die Verpach⸗ tung der Staatsforsten und der Jagden gar nicht weiter fort⸗ setzen. Das hindert mich aber doch nicht, nach meinem Grundsatz zu verfahren. So ist also die verpachtete Fläche in den letzten Jahren von 50 000 auf 92 000 ha gestiegen, und sie wird in diesem Jahre nach meiner Schätzung nach dem, was schon bisher vorliegt, wahrscheinlich um weitere 60 000 ha steigen. (Hört, hört! rechts. — Bravo bei den Sozialdemokraten.)
Ich darf Ihnen sagen, daß die Ein nahmen aus der Pacht je Hektar alle Jahre gestiegen sind, vom Jahre 1928 mit 1,76 ℳ auf 1929 mit 2,03 ℳ, auf 1930 mit 2,09 ℳ. Selbstver⸗ ständlich sind nachdem, was ich über den Umfang der Verpach⸗ tung gesagt habe, die Flächen in den einzelnen Regierungs⸗ bezirken ganz verschieden groß. Am geringsten ist die Fläche im Regierungsbezirk Erfurt. Dort sind nur 783 ha verpachtet wor⸗ den, im Regierungsbezirk Potsdam aber 14 193 ha. Auch der An⸗ teil im Verhältnis zu den gesamten Forsten ist in den einzelnen Regierungsbezirken sehr verschieden. In Allenstein sind nur 0,85 vH der gesamten Forsten zur Jagd verpachtet, aber in Arns⸗ berg nicht weniger als 25,5 vH.
Unter den weiteren Posten auf der Einnahmeseite finden Sie Rückzahlungen; sie sind zwangsläufig. Dann sind im be⸗ sonderen die Zinsen ausgewiesen. Sie spielten ja auch eine große Rolle sowohl in den Ausführungen im Hauptausschuß als bei den Ausführungen, die gestern gemacht wurden über die Forderungen, die wir bei den Verkäufen von Holz zu stellen haben. Die Tatsache, daß wir im letzten Jahr nicht weniger als 1 050 000 ℳ an Zinsen eingenommen haben, läßt schon erkennen, daß die Angelegenheit für uns doch auch eine gewisse wirtschaft⸗ liche Seite hat, wenn wir dabei auch durchaus anerkennen wollen, daß die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schmelzer richtig sind, daß man die Anzahl derjenigen, die Nachfrage nach Holz betätigen wollen, nicht durch Bestimmungen über den Verkauf vermindern soll. Vielmehr ist es natürlich unsere Aufgabe, sie möglichst zu vermehren, um dadurch die Nachfrage zu steigern.
Ich mache Sie dann noch auf zwei Posten aufmerksam, die in unserem Etat nicht erscheinen, nicht direkt, wohl aber indirekt, nämlich zunächst auf die verwalteten Forsten von Ge⸗ meinden, Genossenschaften und Anstalten. Im Jahre 1928 haben wir nicht weniger als 363 000 ha mitverwaltet und dafür 1 094 000 ℳ zu wenig erhalten von denjenigen, die der Aufsicht unterstanden. Die Gesetze und Verordnungen, auf Grund deren der Staat zur Verwaltung verpflichtet ist und in denen gleich⸗ zeitig die Abgeltungen für diese Verwaltungen vorgesehen sind, sind zum Teil 100 Jahre alt. Sie sind äußerst verschieden und ihre Aenderung ist, glaube ich, gegenwärtig kaum durchführbar.
Nicht anders sieht es bei den Holzabgabeverpflich⸗ tungen der Staatsforstverwaltung aus. Wir finden sie in allen Teilen des Preußischen Staates, und eine große Anzahl von Gesetzen und Anordnungen hat diese Holzabgabeberechtigungen zum Gegenstand. Auch hier haben wir einen großen Verlust zu verzeichnen. Er ist für das Jahr 1928 auf 1 621 079 RM be⸗ rechnet worden. Das sind also zusammen 3,1 Millionen, die nicht in unserem Etat erscheinen, wofür aber die Staatsforst⸗ verwaltung ihre Aufgaben nach den verschiedensten Richtungen zu erfüllen hat. Nun könnten Sie fragen, warum denn nicht einmal ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der mit dieser ganzen Sache ein Ende macht. Das ist aber leichter gesagt als getan, einmal wegen der Verschiedenheit der Materie und zweitens, weil die Ablösungen von den Betreffenden doch schwerlich gerade in der gegenwärtigen Zeit des Niederganges geleistet werden können. Ich bin vielmehr der Meinung, daß gerade in einer Zeit wie der heutigen der Staat die Aufgabe hat, nicht etwa an jenen alten Verpflichtungen zu rütteln, sondern sie vielmehr ohne alle Ein⸗ schränkungen weiter auszuführen.
Ich wende mich nunmehr dem wesentlichsten Punkt auf der Einnahmeseite zu: Dem Hol z. Die Einkünfte aus Holz entstehen einmal aus dem Einschlag und sodann aus dem Holzpreis.
Der Einschlag liegt allein in der Hand der Verwaltung. Sie bemißt ihn nach den von den Forsteinrichtungsanstalten auf⸗ gestellten Abnutzungssätzen und nach den Sätzen, die im Laufe der Jahre ermittelt worden sind. Dabei ist aber auch für 1931 wieder vorgesehen, daß Verschiebungen des Einschlags sowohl nach den Holzarten wie nach den Betriebsklassen zulässig sind. Es soll nicht etwa die Form, die Anordnung das Entscheidende sein, sondern die Absatzmöglichkeit. Kein Holz soll eingeschlagen werden, von dem man schon vorher weiß, daß man dafür keinen Absatz hat, und nach Möglichkeit soll schon vorher ein Verkaufsabschluß ge⸗ tätigt werden, insbesondere bei wertvollem Altholz, damit nicht nachher Schwierigkeiten entstehen. Das alles führt also dahin, daß der Holzeinschlag elastisch gestaltet wird.
Nun wird gerade angesichts des Zusammenbruchs der Preise verlangt, die Staatsforstverwaltung solle eine wesentliche Ein⸗
sparung des Einschlags vornehmen. Würde sie ein Drittel des Einschlags einsparen, dann würde das für den Gesamtholzbedarf des ganzen Reiches nur 5 vH ausmachen, also nach dieser Richtung sicherliche keine Rolle spielen. Zwei Gefahren wären aber die Folge einer solchen Einsparung: Erstens bestände die Befahr, daß sich die Privatwaldbesitzer und die Gemeinden, Kreise usw. sämtlich auf den Standpunkt stellen würden: der Staat schlägt weniger ein, also können wir mehr einschlagen, und am Ende hätten sie viel mehr eingeschlagen, als der Staat erspart hätte. Die Folge wäre ein größeres Angebot und damit ein geringerer Preis. Die Einsparung würde aber nicht nur nach dieser Richtung Gefahren mit sich bringen, sondern auch mit Rücksicht auf die Holzimporteure. Diese würden ganz richtig sagen: Hier entsteht jetzt eine Lücke, führen wir also mehr ein, wir haben jetzt größere Chancen. Das würde wieder mehr Angebot und infolgedessen verringerte Preise bedeuten. Daher war es auch natürlich, daß im Hauptausschuß der Antrag Gieseler, Graf von Garnier⸗Turawa usw., der forderte, es solle nur das zur Forstpflege unmittelbar erforderliche Holz eingeschlagen werden, abgelehnt worden ist. Wäre er angenommen worden, dann würden Sie die Belange der Forstverwaltung in wirtschaftlicher Hinsicht ja in einer ungewöhnlichen Weise berührt haben, und dann hätte der Finanzminister einen gewaltigen Ausfall in seinen Einnahmen gehabt, den er gerade in der gegenwärtigen Zeit bestimmt nicht hätte tragen können.
Ich komme zu dem Erlös des Holzes selbst. Natürlich sind wir bemüht, zunächst einmal die Oberförster, die die Holz⸗ verkäufe leiten, über die Holzpreise zu informieren. Das geschieht durch die Holzhandelsstellen. Ich habe mich bei den Oberförstern erkundigt, welche Erfahrungen sie mit dieser Einrichtung gemacht haben, und sie haben mir gerade noch in der jüngsten Zeit be⸗ stätigt, daß sie ohne diese Benachrichtigungen gerade in der gegen⸗ wärtigen Zeit im Dunkeln tappen würden. Ich habe das mit um so mehr Befriedigung zur Kenntnis genommen, als ich die Er⸗ fahrung machen konnte, daß die Oberförster sich den Verkauf des Holzes jetzt besonders angelegen sein lassen. Mancher hat mir gesagt: Früher war es ein Vergnügen, einen Holzverkauf abzu⸗ halten, heute ist das etwas Unangenehmes; wir wissen aber, welche Pflichten wir haben, und aus diesem Grunde tun wir alles, um möglichst gute Preise herauszuholen.
Selbstverständlich sind die Verwaltungen auch darauf hin⸗ gewiesen worden, in bezug auf gutes Aushalten und Aufarbeiten das Gebotene zu tun, auch den Wünschen der Käufer von Papier⸗ holz dahin entgegenzukommen, daß Holz weißgeschält geliefert wird. Wir müssen in allen Fällen nach dieser Richtung hin den Wünschen der Käufer Rechnung tragen.
Wenn also die Verwaltung alles tut, was möglich ist, so muß auf der anderen Seite doch festgestellt werden, daß der Holz⸗ bedarf wesentlich zurückgegangen ist. Sie wissen aber, auf den Holzbedarf haben wir angesichts der Tatsache, daß die Bauten in den Städten und auf dem Lande stark zurückgegangen sind, keinen Einfluß. Immerhin wird aber auf diese Weise auf die Holzpreise so stark gedrückt, daß wir im März unter dem Preis von 1913 lagen. Ich habe darüber ein einwandfreies Bild; denn die Holz⸗ versteigerungen aus allen Teilen werden im Ministerium genau notiert, es werden monatliche und jährliche Durchschnittsberech⸗ nungen gemacht für alle Arten und Klassen, so daß ich sehr leicht sofort für jede im wesentlichen in Frage kommende Holzart und Klasse den Nachweis erbringen könnte, daß wir in der Tat heute unter dem Friedenspreise sind, Ostpreußen allerdings in noch viel stärkerem Maße. Nur bezüglich des Brennscheitholzes sind wir über dem Friedenspreis, aber auch hier macht Ostpreußen wieder eine ungünstige Ausnahme. Es ist natürlich, daß bei einer solchen Preislage auch der Staat unverkäufliches Holz im Walde liegen hat und daß das Verhältnis des unverkäuflichen Holzes zum Gesamteinschlag in den einzelnen Regierungsbezirken sehr ver⸗ schieden ist. Das ist aber nicht zu verhindern und wir haben, wie ich das schon vorher ausführte, dem bereits Rechnung getragen, indem wir den Holzeinschlag etwas vermindert haben.
Nun ist es natürlich, daß wir bei dieser Sachlage in wirtschaft⸗ licher Hinsicht sehr ungünstige Verhältnisse zu verzeichnen haben, denn die Kosten sind in jedem einzelnen Betriebe, nicht bloß beim Staate, sondern auch bei den Kreisen, den Gemeinden und den Privaten nicht bloß nicht gefallen, sondern gestiegen, und die Tat⸗ sache, daß man früher mit einem gewissen eisernen Bestand in den Einnahmen durch Holzverkauf rechnen konnte, ist längst ge⸗ schwunden. Da ist es um so auffallender, daß immer noch Ein⸗ fuhr von Holz aus dem Auslande stattfindet, und zwar in ungefähr demselben Maße wie vor dem Kriege. Vor dem Kriege hatten wir rund 15 Millionen Festmeter eingeführt, und jetzt sind wir dieser Zahl erheblich nahegekommen. Es ist nun beachtlich, daß die verschiedenen Holzarten bei dieser Einfuhr ganz ver⸗ schieden beteiligt sind. Bei dem Rundholz hat in den letzten Jahren am meisten das Grubenholz abgenommen, aber immer⸗ hin ist es im Jahre 1930 doch noch mit 200 000 Tonnen an der Einfuhr beteiligt, während wir der Meinung sind, daß überhaupt kein Bedarf an Auslandsholz dieser Art vorhanden ist.
Was dann das Nutzholz anbelangt, so sehen wir auch hier, daß zwar eine Senkung erfolgt ist, aber längst nicht in dem Maße, wie es den Verhältnissen entsprechen würde. Umgekehrt haben wir beim Papierholz sogar eine ungewöhnliche Steigerung von 1,9 auf 2,1 Millionen Tonnen in den letzten drei Jahren zu ver⸗ zeichnen. Brennholz ist in den letzten drei Jahren zwar etwas zurückgegangen, von 231 000 Tonnen auf 138 000 Tonnen. Tat⸗ sächlich haben wir auch hier überhaupt keinen Bedarf an aus⸗ ländischem Holze.
Bei dieser Einfuhr aus dem Auslande interessiert uns ganz besonders Rußland. Das ist ja in der jüngsten Zeit wiederholt diskutiert worden. Denn der Anteil Rußlands an unserer Ge⸗ samtholzeinfuhr, der im Jahre 1928 nur 4 vH betrug, ist im Jahre 1929 auf 14 und im Jahre 1930 sogar auf 23 vH gestiegen. Nun ist interessant, daß auf der anderen Seite die Einfuhr von Polen von 34 v;H im Jahre 1928 auf 25 vH im Jahre 1930 zurückgegangen ist, mit anderen Worten: die Einfuhr aus Ruß⸗ land ist jetzt ganz nahe an die Einfuhr aus Polen gekommen.
Interessant ist weiter, auf welche Arten sich die Einfuhr aus Rußland erstreckt. Die Einfuhr von rohem Rundholz ist in den Jahren 1927 bis 1930 von 118 000 Tonnen auf 244 000 Tonnen
gestiegen. Verhältnismäßig noch viel mehr ist die Einfuhr von
bearbeitetem Holze gestiegen, nämlich von 66 000 Tonnen
198 000 Tonnen, und ungewöhnlich gestiegen ist die Paps 14
einfuhr, nämlich von 88 000 Tonnen auf 825 000 Tonnen.
hört! — Rufe bei den Kommunisten: Das ist gut!) Natürn wird diese Einfuhr von Rußland vielfach diskutiert. Die ne⸗ sache ist bekannt. Rußland muß Devisen heranschaffen, um „, durchzufül 2
einmal aufgestellten Fünfjahresplan möglichst Rußland hat in Amerika die verschiedensten Maschinen in Maße gekauft, um die Holzfällung und Holzbearbeitung d führen; es hat dann Leute nach Amerika geschickt, um don Westen das Holzfällen zu studieren; es hat die besten Ho für teures Geld gechartert, damit sie in den Wäldern Sil Holzfällungen im großen vornehmen. (Zurufe bei den Kon
nisten: Das ist gut!) — Ja, das sagen Sie! Aber es ist inter essant, daß vor einigen Tagen ein Breslauer Professor geschriebel hat, es möchte doch ein Sachverständiger nach Rußland entzand werden, denn es sei anzunehmen, daß bei solchem Vorgehen d
Waldabtriebes in wenigen Jahren Rußland vollständig entwald⸗ sei. (Lachen bei den Kommunisten: Abg. Schulz [Neukölln): Kein Sorge!) Von Rußland droht also eine große Zunahme der 5
einfuhr, die um so schlimmer zu beurteilen ist, weil Rußlan
die Bearbeitung Zwangsarbeit verwendet. Würde Rußland ein
Arbeiter entsprechend bezahlen, brauchten wir gar nicht
Sorge zu haben, die wir jetzt mit vollem Rechte hegen müss
(Abg. Schulz [Neukölln]: Sie sorgen sich nur um die Fideikon
besitzer!) — Auch das ist ein Irrtum! — Leider sind Deutschla Selbst Staat männer, die von Haus aus nichts mit Schutzzoll zu tun haben wollen, haben in diesem Winter anerkennen müssen, daß die deuge sche Wirtschaft es nicht ertragen kann, wenn sie in dieser Wese von Rußland mit Holz überschwemmt wird und haben gerah mir das Bedauern darüber ausgesprochen, daß der Handelsvertr werden alf suchen, mit Rußland in ein Verhältnis zu kommen, wonach diese ein Holzkontingent einführen darf, um auf diese Weise unsene
in zollpolitischer Hinsicht die Hände gebunden. von Rapallo uns die Hände gebunden hat. Wir
Holzwirtschaft nicht in zu große Gefahren kommen zu lassen. In jüngster Zeit ist infolge der Zollunion
Oesterreich das Verhältnis der deutschen Hol wirtschaft zu Oesterreich vielfach und mit Recht dis
kutiert worden. Oesterreich ist ein Land, das Holz aus muß. Aber Deutschland hat in den letzten Jahren in sink Maße Holz aus Oesterreich erhalten; es handelt sich da bes um Schnittware; denn der hohe Zoll, den Deutschland mußte im Verein mit den verhältnismäßig hohen Arbeiter in Oesterreich die Einfuhr hemmen. So sehen wir, daß die
V reichische Holzwirtschaft gerade bei den Schnittwaren not
wurde. Deshalb hat das Deutsche Reich im Jahre 1990 Zollsatz für Schnittholz, und zwar das Nadelholz, auf 3
den Festmeter gesenkt und das Kontingent auf 25 000 Tonn
schränkt. Um Oesterreich noch weiter entgegenzukommen, der Schnittholzzollsatz von 6 ℳ auf 5,10 ℳ ermäßigt, und
dann weiter für rohes Rundholz, für unbearbeitetes Holz
Ermäßigung auf 0,72 ℳ erhalten.
Welches wird nun die Folge der Zollunion mit Oestern Aber es in
sein? Zweifellos eine größere Einfuhr von Holz. anzunehmen, daß Norddeutschland davon weniger bet werden wird als Süddeutschland. Immerhin haben wir er die Vorzugsbehandlung, die besondere Gebundenheit, die über Oesterreich bestanden hatte, ist beseitigt.
Eine Gebundenheit haben wir auch noch gegen Schwer Dort ist der Zollsatz für gehobeltes Holz auf 1 ℳ gebunden wird notwendig sein, daß wir dort zu einem Kontingent ko um wieder frei zu werden. Aehnlich liegt es mit Finnl
dem für Papierholz und für Sperrholz Ermäßigungen 9.0
worden sind. Nun aber hat gestern Herr Graf Garnier zum Ausdruch bracht, ich möchte mich doch bei der Förderung des Schutze
Holz durchsetzen. Das Wort ‚„durchsetzen“ höre ich öfter von dieß Aber in diesem Falle wieder ohn Grund; denn das Staatsministerium hat dem Entwurf eines Ge
Seite des hohen Hauses.
setzes über Zolländerungen vom 28. Februar 1931, der Reichsregierung bis zum 31. März 1932 ermächtigen wil Einfuhrzölle für Einzelwaren abweichend von den geltende
stimmungen zu regeln, ohne jede Einschränkung zugestimmt;! 8 das Reich hat das Instrument in der Hand, um den Zollschut 1f
praktizieren. Der Herr Abg. Schmelzer hat ja gestern zutref
ausgeführt, daß das jetzt nun eine Angelegenheit des Reiches sel
aber die Voraussetzungen dazu, meine Damen und Herre das preußische Staatsministerium im vollsten Maße (Hört, hört! im Zentrum und links.) Daß der Entwurf? im Reichstag wesentliche Aenderungen erfahren hat, damit niemand das preußische Staatsministerium oder mich be (Sehr richtig! im Zentrum und links. — Abg. Schmelzer: muß seine Vorwürfe anders garnieren! — Heiterkeit.)
Die Neuordnung der Zölle liegt im Interes Volks⸗ und Forstwirtschaft. Freilich ist nicht zu verkennen man die Bedeutung der Waldwirtschaft innerhalb der ge⸗ Volkswirtschaft vielfach nicht zutreffend beurteilt. Immer habe ich darauf hingewiesen, daß nicht nur Staat, Kreis und meinden ein lebhaftes Interesse an der Preisbildung für haben, sondern daß mehr als die Hälfte der Waldfläche a Privatforsten entfällt und daß der weitaus größere Te
Waldungen freie Privatforsten sind. Aber auch die Meinmgh als ob es sich dabei nur um Großgrundbesitz handelt, ist irrtun liegt bei Füöche unter 100 ha, also unter einer Besitzgröße, deren Bewirtschaftun
lich; denn die größere Hälfte des Privatbesitzes
besonders schwierig gestaltet ist oder mit anderen Worten, 8 der Zollschutz eine besondere Bedeutung hat. Es ist weiter zu beachten, daß gerade in der Waldn
schaft die Anwendung von Maschinen sehr eingeschränk⸗ obgleich wir uns tatsächlich bemühen, Maschinen, wo es gegt zuwenden. Die Handarbeit wird immer den Vorrang de (Sehr richtig; im Zentrum.) Es tritt aber noch die dane.
in dem ganzen Holzhandel, in den Sägebetrieben usw.
so daß in der Tat die Bedeutung des Zollschutzes nach 1
Richtung eine allgemeine volkswirtschaftliche Bedeutung hat
Auswirkung auf den Verbraucher ist gar nicht so Hnreme 8 o gering
im Verhältnis zu anderen Waren sehr gering ist,
atsauzeiger Nr. 100 vom 30. April 1931.
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ein normales Siedlungshaus durch eine Berdreisachung des Zolles nur mit 67 ℳ mehr belastet würde. (Sehr richtig! im Zentrum. — Abg. Schulz [Neukölln]: Das sind zwei Wochenlöhne für den Siedler!) — das gebe ich zu. Aber rechnen Sie einmal aus, was das im Verhältnis zur ganzen Sache bedeutet! Sie werden mir einräumen, daß die anderen, die die Arbeit an dem Holz b 1 a. vielen Waldarbeiter usw. auch eine Rolle ielen. (Sehr richtig! im Zentrum. — Wi
„ M.. 2 3 Wiederspruch des Abg.
Ich komme zu der Frage, wie der Forstwirtschaft weiter zu helsen sei. Zunächst geschieht das vor allen Dingen durch die TCarifierung des Holzes. Es ist festzustellen, daß das Holz seinem Werte nach zu hoch tarifiert ist. Daher war mein Bestreben, eine Abtarifierung in niedrigere Wagenklassen herbei⸗ uführen. Die Reichsbahn hat das abgelehnt. Meine Be⸗ trebungen sind nunmehr darauf gerichtet, wenigstens für Gruben⸗ bolz auf weite Entsernung und für Grubenholz für die Ausfuhr ber pommersche Häfen und über die Westgrenze eine Tarif⸗ ermäßigung zu erlangen. Wir haben näglich die Tatsache zu verzeichnen, daß wir in Grubenholz 1913 und vor dem Krieg aberhaupt keine Ausfuhr hatten, seit 1924 aber von einem Jahr zum andern eine steigende Ausfuhr haben, im Jahre 1930 8 ine solche von 1 094 000 fm verzeichnen können. Die Ausfuhr heht vor allen Dingen nach Frankreich, sie geht auch nach den Niederlanden. In den Niederlanden ist es gerade, wo wir mit em Holz aus Polen, das mittels der Durchfuhrtarife verbilligt urch Deutschland hindurchtransportiert wird, zusammenstoßen. Daher verlangen wir mit vollem Recht, daß wir Erleichterungen ei der Ausfuhr von Holz über die Grenze erhalten.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß auch Mittel aus er Osthilfe bereitgestellt worden sind, um den Tarifsatz für Echnittmaterial zu verbilligen, daß für Schlesien für das Wind⸗ ruchholz Notstandstarife für den Versand von Grubenholz, Rund⸗ olz und Papier⸗ sowie Brennholz erstellt sind. Ich Uim ins⸗ esondere bemüht, für Schlesien diesem Tarif ein weiteres Geltungsgebiet zu verschaffen.
Es ist zutreffend, daß vor allen Dingen in Deutschland as deutsche Holz zur Verwendung kommen muß. Im letzten hahre hat der Herr Finanzminister auf meine Anregung einen Erlaß an die Hochbauämter ergehen lassen, daß überall dort, wo
es möglich ist, deutsches Holz Verwendung finden soll. Also die Tendenz nach dieser Richtung ist vorhanden. Auch ich habe alles nach dieser Richtung getan. Sie erinnern sich, daß ich im Haupt⸗ usschuß gesagt habe, daß ich auch die Anregung gegeben habe und ie Absicht verfolge, bei den Siedlungen Holzbauten zur Ver⸗ dendung zu bringen. Untersuchungen, die wir angestellt haben, aben ergeben, daß noch keine Firmen da sind, die uns Holz⸗ auser billiger herstellen als die anderen Häuser. (Zuruf.) — as kann auffallen, und es ist nun damit erklärt worden, daß lese Firmen noch keine Erfahrung im Bau von landwirtschaft⸗ chen Siedlungshäusern besitzen. Mir scheint, daß dieser Ein⸗ Hand nicht unzutreffend ist. Die Firmen können Holzbauten n der Nähe der Städte — villenartige Gebäude — ausführen; aber bei Siedlungsbauten hapert es. Wir haben nun auf der großen Ausstellung, die hier Anfang Mai d. J. eröffnet wird, uch Bauten in reinem Holz, so daß man doch sehen kann, wie diese Sache sich gestalten wird.
Meine Damen und Herren, seit die Berg⸗, Hütten⸗ und kalinenverwaltung verselbständigt wurde und nur noch als eine vofition im Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung erscheint, lso der sogenannte Nettoetat eingeführt ist, wurden auch Be⸗ rebungen laut, die auf eine Verselbständigung der orstverwaltung und auf Einführung eines Nettoetats gerichtet sind. Genau wie bei der Umwandlung der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung weist man darauf n, daß jetzt die Verwaltung schwerfällig sei, die Entscheidungen ingsam fallen, die Dienstvorschriften zu einer Schematisierung führen und die Wirtschaftslage infolgedessen keine genügende Be⸗ rücksichtigung finde; endlich nehme das Genehmigungswesen einen icht unerheblichen Teil der Verwaltungsarbeiten in Anspruch.
Die Ursachen dieser Mängel erblickt man, wie gesagt, in der doheitsverwaltung mit ihrem Etats⸗ und Rechnungswesen. Man ggt, die Buchführung vollziehe sich nicht nach wirtschaftlichen, ndern nach etatrechtlichen Grundsätzen, und dies führe dahin, aß der Oberförster gehalten sei, mehr nach der Form zu gehen 8e Kaufmännische und Wirtschaftliche seinen Geist weniger fülle.
Die Beseitigung dieser Mängel glaubt man dann in einer oöslösung vom Parlament zu finden; denn dieses störe durch die enderung der Einnahme⸗ und Ausgabetitel sorgfältig vor⸗ reitete Ueberlegungen der Forstverwaltung, und das führe dann
der Forderung, in dem Haushalt nur eine Position, nämlich Nettoetat, erscheinen zu lassen. Der Landtag habe deshalb ich immer noch das Recht, über die Forsten zu diskutieren, er ibe auch vielleicht ein gewisses Kontrollrecht. Die völlige Los⸗ sung vom Ministerium sei nicht gerade notwendig, sie sei aber ich deshalb nicht möglich, weil ja die forstpolitischen Aufgaben ch zu meistern seien. Die Umwandlung in eine Form wie die kriengesellschaft oder die G. m. b. H. sei sehr leicht; denn man auche ja nur einen Betriebskapitalvorschuß für ein Jahr und Seh⸗ weiter kein Kapital. Das habe man ja in den Forsten. kan sagt: Wer dann an der Aktiengesellschaft oder an der m. b. H. Anstoß nimmt, dem könne ja Rechnung getragen ; indem eine öffentlich selbständige Unternehmung Preußische Staatsforsten“ oder „Preußische Staatsforstwirt⸗ daft“ geschaffen werde.
Meine Damen und Herren, das sind Gedankengänge, denen an in der Fachpresse, vereinzelt auch hier im Landtage, begegnet. e fragen mit Recht, welches denn nun meine Stellung diesen Vorschlägen ist. Gewiß wird diese Reform er⸗ chtert durch den Vorgang der Uebertragung der Verwaltung ’ Ausbeutung des staatlichen Bergwerksbesitzes an eine Aktien⸗ fellschaaft nach dem Gesetz vom 5. Oktober 1923 und die später folgte Bildung der Preußischen Elektrizitätsgesellschaft. Es ist ich richtig, daß diese Materie in dem Haushalt jetzt eine einfache Kegelung gefunden hat, indem eben in dem Etat der Allgemeinen nanzverwaltung nur eine Position steht. Es ist mir aber doch he zweifelhaft, ob allein durch diese Aenderung bei der Berg⸗
—— 82 bessere wirtschaftliche Gestaltung erfolgt ist. Sie erlauben, daß ich Ihnen sage, daß die Bergverwaltun im Jahre 1913 1 Aver 8 8 „ umgerechnet auf das heutige Gebiet, 21,5 Mil⸗ lionen Ueberschuß zu verzei 1 bo9 7 — 54 Mulk Daß zeichnen hatte, im Jahre 1929 dagegen
74 Millionen; sie hat also drei Viertel verloren. Die Forst⸗ verwaltung hat, wiederum auf das heutige Gebiet bezo f Jahre 1913 einen Ueberschuß von 76,4 Millionen, im 2 — von 50,4 Milli 1 g** Igee
2 59,4 Millionen gehabt; sie hat also nur ein Drittel, gegen drei Viertel bei der Bergverwaltung, verloren. Diese Gegen⸗ n-aenne. läßt schon erkennen, daß man die beiden Sachen nicht richtig! rechts.) f die andere ziehen kann. (Sehr Prüfung bedarf aber noch die Frage der Ueber⸗ rung der Forsten in eine andere Rechts⸗
1,25,392 änkter Haftung spricht die Undurch⸗ sichrigkeit des Produktionsvorgangs in der Forstwirtschaft, die Schwierigkeit der Bewertung des Holzvorrats und des Zuwachses Fe verhältnismäßig geringen Gewinnmöglichkeiten, während -eFa-—den n- nenve-eehüe-eee besonders groß ist, und pr. Fors irtschaft überhaupt wenig beweglich ist.
8 ist also durchaus nicht erwünscht, dem kaufmän⸗ nischen Geist bei den Forsten zuviel Freiheit einzu⸗ räumen (sehr wahr!), vielmehr geboten, hier die Grund⸗ sãtze zur Anwendung zu bringen, die bei der Verwal⸗ ung eines anvertrauten Vermögens zu beobachten sind. Der Saufmann handelt frei, kühn, energisch und gewinnbringend, der Verwaltungsbeamte aber vorsichtig, abwägend, fleißig und un⸗ eigennützig. Bedenkt man weiterhin, daß sich die Frage der Forst⸗ aufsicht über die Gemeinde⸗ usfw. Waldungen auf diesem Wege überhaupt nicht regeln läßt, so wird man tatsächlich einräumen müssen, daß man auf diesem Wege niemals zum Ziel kommt.
8 Für die Ueberführung der Forsten in einen Wirtschafts⸗ lo rper des öffentlichen Rechts besteht nun aber auch ein Vorgang, und zwar bei den österreichischen Bundes⸗ forsten. Wenn man aber ihre Verfassung genauer studiert, so sieht man, daß sie sich nicht allzusehr von einem Staatsbetriebe unterscheidet. Die Mitglieder der Generaldirektion werden auf Vorschlag des Bundesministers für Land⸗ und Forstwirtschaft von der Bundesregierung namens der Unternehmung durch Dienst⸗ vertrag bestellt und können von ihr jederzeit abberufen werde 1. (Abg. Barteld [Hannover]: Die Generaldirektoren bekommen aber sicher mehr Geld als die anderen!) — Daher gibt es ja viele Leute, die gern Generaldirektor werden wollen. — Die Generaldirektion ist dem Landwirtschaftsminister unmittelbar unterstellt, und er bestimmt, in welcher Weise er von seiner gesetzlichen Befugnis zur obersten Leitung der „österreichischen Bundesforsten“ Gebrauch machen will. Nach der Geschäftsordnung unterliegen eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten seiner Genehmigung.
Man sieht also, daß selbst in einem so selbständigen Unter⸗ nehmen, wie es die „österreichischen Bundesforsten“ vermeintlich sind, die Befugnisse der Verwaltung nicht viel anders und freiheit⸗ licher geregelt sind als in einer modernen Staatsforstverwaltung, als welche ich die preußische in Anspruch nehme. Die Oberförster, die sich für die Aenderung einsetzen, glauben nämlich, daß sie in einem solchen Unternehmen leichter würden wirtschaften können. Man denkt gern daran, daß bestimmte Ausgaben, die notwendig und rentabel erscheinen, durch sogenannte Selbstfinanzierung, also durch entsprechenden Mehreinschlag, bestritten werden können. Aber solche Vorstellungen sind zweifellos irrtümlich. Für den Betrieb⸗ der Oberförstereien muß auch in den österreichischen Bundes⸗ forsten ein bestimmter Wirtschaftsplan im Laufe des Wirtschafts⸗ jahres zur Durchführung kommen, und Abweichungen bedürfen genau so der Genehmigung wie in Preußen. Also das Genehmi⸗ gungswesen ist dadurch nicht beseitigt.
Die Einführung des Netto⸗Etats bringt zwar eine Vereinfachung im Etat — das wird niemand bestreiten —, in dem nur der Betriebsüberschuß erscheint; aber die Gliederung der Ein⸗ nahmen und Ausgaben und ihre Gestaltung müßte auf jeden Fall dem zuständigen Minister vorliegen, und das könnte auch nicht geschehen, ohne daß er eine Einwirkung auf sie erhielte. Nach der Natur der Forstwirtschaft wäre auch beim Netto⸗Etat der Einblick und die Bestimmung des Ministers nicht zu entbehren, wie wir es in Oesterreich sehen. Aber die Frage, welcher Betrag nun eingestellt werden soll, ist zweifellos nicht so leicht zu beant⸗ worten. Selbstverständlich kann es sich nur um den Durchschnitts⸗ betrag eines längeren Zeitraums, etwa von 5 Jahren, handeln. In den 5 Jahren 1925 bis 1929 betrug der Erlös des verkauften Holzes im jährlichen Durchschnitt 167,6 Millionen Reichsmark, er schwankte zwischen 130,4 und 197,9 Millionen Reichsmark. Würde man nun den Durchschnittsbetrag einstellen, so würde bei sinkender Konjunktur, also schon jetzt, der Betrag nur durch stärkeren Ein⸗ griff in den Holzbestand erreicht werden können, was aber bei einer richtigen, nachhaltigen Reinertragswirtschaft doch nur in einem beschränkten Maße möglich ist, jedenfalls aber nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre, wenn ich den Ausfall ersetzen müßte, der von 1925 auf 1926 zu verzeichnen war, wo der Holz⸗ erlös von 163 auf 180 Millionen Reichsmark zurückgegangen ist, oder aber auch von 1930 auf 1931, wo er wahrscheinlich von 140 Millionen im Jahre 1930 im Jahre 1931 auf einen Betrag heruntergeht, über den die Meinungen verschieden sind, von dem man aber sagen muß: wenn die Preise sich nicht wesentlich bessern, wird er nur bei 110 bis 120 Millionen Reichsmark liegen. (Hört, hört!) Aber damit nicht genug. Wenn dann aber die Preise steigen — es kann möglich sein, daß in 2 Jahren diese Kon⸗ junktur da ist —, wie will man dann die Kulturkosten schaffen? Das ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit. Dagegen haben wir jetzt den großen Vorzug, daß wir, auch wenn wir auf der Ein⸗ nahmeseite die Forderung des Herrn Finanzministers zu erfüllen haben, trotzdem auf der anderen Seite die Befriedigung der Aus⸗ gaben im Interesse der Wirtschaft besitzen. Ich meine, diese Ueberlegungen zeigen deutlich, daß man, wenn man den Eingriff in den Holzvorrat, der ganz besonders nahe liegt, vermeiden, wenn man die Wirtschaft ordentlich in Gang haben will, dann auf den Netto⸗Etat in der Forstwirtschaft nicht zurückkommen kann. Abg. Weissermel: Sehr richtig!)
Ich mache aber noch auf ein anderes aufmerksam. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß wir bezüglich des Einschlages
eine gewisse Elastizität zu verzeichnen haben. Tatsächlich sind wir auch in der Hauptnutzung mit dem Einschlag herauf und mit der Senkung der Preise heruntergegangen. Wir haben den größten Einschlag gemacht, wie der Holzpreis am höchsten war. Ich bin ganz verwundert gewesen, als ich gelegentlich einmal in dem hohen Hause anklingen hörte, als ob die Forstverwaltung nicht so — wäre, daß sie den Einschlag nicht nach den Preisen richtete. Das ist doch wirklich kein Kunststück, zu finden, daß man weniger einschlägt, wenn die Preise schlechter sind, und das Holz lieber stehen läßt, als daß man es im Walde geschlagen liegen hat, wo es überdies noch gewissen Gefahren ausgesetzt wäre. So kommt es, daß wir im Jahre 1931 um ein Fünftel gegenüber dem Jahre 1928 im Holzeinschlag zurückgehen. Ich darf Ihnen die „Zahlen der Hauptnutzung noch besonders nennen: im Jahre 1927 5,5 Mil. lionen, im Jahre 1928 5,9 Millionen, im Jahre 1929 6 Millionen, im Jahre 1930 5,8 Millionen und im Jahre 1931 5,4 Millionen Festmeter.
Es ist aber bezeichnend, daß alle diejenigen, die der Verselb⸗ ständigung der Forstverwaltung oder der Einführung eines Nettoetats das Wort reden und dabei auf das Vorgehen der Bergverwaltung hinweisen, doch nicht die ganzen Kon⸗ sequenzen ziehen wollen. Ausnahmslos geben sie der Meinung Ausdruck, daß die Beamteneigenschaft der Oberförster, Förster usw. nicht angetastet werden dürfe, während wir ja sehen müssen, daß bei der Bergverwaltung und bei den österreichischen Bundesforsten überall da, wo man einen Nettoetat oder eine selbständige Ver⸗ waltung hat, die Beamten in das Privatdienstver⸗ tragsverhältnis überführt werden. Aber damit nicht genug. Es ist doch selbstverständlich, daß, wenn man einen Netto⸗ ctat einführt, damit sich auf das Gebiet der Kommerzialisierung begibt, es dann mit Sonderrechten der Beamten ein Ende haben muß. Dann muß auch die ganze Jagd verpachtet werden. Das ist aber auch etwas, was man nicht billigt. So sieht man, daß diese Ueberlegungen nicht bis zum Ende entsprechend durchgedacht worden sind. Wenn ich also zu einem ablehnenden Standpunkt gelange, so kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, doch gleich zeigen, daß ich wiederholt bewiesen habe, Reformen herbeigeführt oder angeregt zu haben. —
Ich mache zunächst aufmerksam auf den Erlaß vom 4. Januar 1928, der die Aufstellung von Haushaltsplänen für die Oberförstereien zum Gegenstande hat und dadurch jeden Revierverwalter zwingen will, sich über die betriebswirt⸗ schaftliche Gestaltung der ihm unterstellten Verwaltung im ein⸗ zelnen klar zu werden. Das Ergebnis muß dann seine Aus⸗ wirkung finden. Innerhalb der Regierungsforstabteilung sind die Etatspläne zusammenzustellen. Es sind nachher die Ergebnisse für das Jahr ebenso zu behandeln. Die gesamten Uebersichten sind 8 den Oberförstern zu geben. Es ist dann im Anschluß daran eine 8 Verhandlung herbeizuführen, um die ganze Angelegenheit ein⸗ gehend zu besprechen. So etwas hat es vor dem Jahr 1928 in der Preußischen Forstverwaltung nicht gegeben. Das ist es, worauf wir hinaus wollen. Wir pollen den einzelnen Oberförster und Forstbeamten zwingen, wirtschaftlich zu denken, und dazu gelangen wir, wenn wir ihm die Aufstellung eines Planes zur Be⸗ dingung machen und nachher das Ergebnis nach diesem Plan für jeden einzelnen Bezirk verfolgen. Auf diese Weise wird nicht bloß ein Einblick in die Wirtschaft eines jeden Oberförsteret⸗ 1 bezirks gewonnen, sondern auch jeder einzelne Oberförster in seiner Arbeit und Tätigkeit besser erkannt, als es gegenwärtig der Fall ist. Selbstverständlich muß auch die Mittelinstanz, wenn es zur Revision kommt, diese mehr nach wirtschaftlichen als nach waldbaulichen Gesichtspunkten ausführen. (Sehr richtig!)
In bezug auf die Gestaltung der Forstabteilung in der Mittelinstanz habe ich bereits durch meine Denk⸗ schrift über die Verwaltungsreform im Jahre 1926 zum Aus⸗ druck gebracht, daß ich die selbständige Verwaltung in der Mittel⸗ instanz vertrete. Die Verwaltungsreform auf diesem Gebiete steht aber noch immer aus. Man müßte sich daher vorläufig damit begnügen, daß der Oberforstmeister auch die selbständige Leitung der Forstabteilung bei der Regierung erhält.
Endlich wäre eine Uebertragbarkeit der Etats⸗ positionen in einem größeren Ausmaße erwünscht. Dadurch würde in größerem Umfange die Vermxendung der Mittel immer dort ermöglicht, wo es die Verhältnisse im Interesse der Wirt⸗ schaftlichkeit geboten erscheinen lassen. Damit würde das Etats⸗ recht des hohen Hauses in keiner Weise beschränkt, aber anderer⸗ seits doch die Möglichkeit gegeben, in viel stärkerem Maße, als es gegenwärtig der Fall ist, den gegebenen Verhältnissen Rech⸗ nung zu tragen.
Zum Schlusse betone ich, daß bei der Beurteilung der Frage der Reform der Staatsforstverwaltung nicht außer Betracht ge⸗ lassen werden darf, daß die Forsten heute das bedeutendste Ver⸗ mögen des Staates darstellen, und daß es sich bei ihrer Bewirt⸗ schaftung ebensowohl um Erhaltung der Substanz in dem Sinne der Vorbeuge gegen Raubbau wie auch der Erlangung des ent⸗ sprechenden Ertrages im Interesse der allgemeinen Finanzver⸗ waltung hendelt, was nur durch einen nachhaltigen Reinertrag erzielt werden kann. Es kommt aber weiter in Betracht, daß auf diesem Wege die allgemeine Bedeutung der Forsten in Hinsicht auf Klima, Wasserwirtschaft und Boden wie auch die Volkswohl⸗ fahrt gesichert bleibt und endlich die Forderungen des Staates und der Allgemeinheit in forstpolitischer Hinsicht keine Störungen erfahren. — 1
Meine Damen und Herren, ich glaube, auf diesem Wege werden die Staatsforsten am besten verwaltet, aber auch am besten erhalten. (Bravo!)
Abg. Hellmers⸗Brinkum (D. Vp.) erklärt, daß zwar die Einfuhrmasse auf dem Holzmarkt gesunken, die Ausfuhr gestiegen sei, aber die Einfuhr betrage immer noch 379 Millionen, die Aus⸗ fuhr nur 68 Millionen. Der Binnenmarkt sei nicht imstande, das lagernde deutsche Nutzholz aufzunehmen. Das Ausland versuche, seine besonders in Rußland Ee gestiegene Holzproduktion mit Dumpingpreisen in Deutschland unterzubringen. Der kleine Waldbesitzer werde durch die Not gezwungen, jetzt in seine Spar⸗ kasse, die der Wald darstelle, einzugreifen. Durch den vor⸗ geschlagenen schwächeren Einschlag von Holz in den taatsforsten werde die Preislage nicht gebessert, wohl aber werde weiter dafür gesorgt, daß der Forst immer mehr see⸗ ein Ueberschußbetrieb zu sein. Man werde um einen erhöhten Holzzoll nicht herum⸗ kommen. Bei Rundholz werde das allerdings schwierig sein in⸗ folge der Bindung durch die Handelsverträ⸗ Eine Verbesserung
e. der Preislage lasse sich vielleicht auch durch Förderung des Ber⸗