Dritte Zeutralhaudelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzei
ger Nr. 109 vom 12. Mai 1931.
S. 4.
Herhammer in Schallodenbach zur Ab⸗ wendung des Konkurses das Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vertrauensperson: Treuhänder Ludwig Sebastian in Kaiserslautern, x’8— 5. Ver⸗ leichstermin: Mittwoch, den 3. Juni 931, vormittags 9 ½¼ Uhr, im Sitzungs⸗ saal des Amtsgerichts Otterberg. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen und den Er⸗ mittlungen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Amtsgericht Otterberg. Rheine, Westf. b Ueber das Vermögen der ledigen minderjährigen Annemarie Heinrichs, Inhaberin eines Handarbeits⸗Spezial⸗ geschäfts in Rheine i. W., Rosenstraße Nr. 2, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, Witwe Anna Heinrichs in Rheine, Rosenstraße Nr. 2, wird auf deren Antrag heute, am 6. Mai 1931, um 17 ½¼ Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vergleichstermin wird auf den 5. Juni 1931, vormittags 10 Uhr, Zimmer 9 des Amtsgerichts, anberaumt, Zur Ver⸗ trauensperson wird der Bücherrevisor Wilhelm Wessendorf in Rheine i. W., Salzbergener Straße, bestellt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst den gesetzlich erforder⸗ lichen Unterlagen liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts, Zimmer Nr,. 5, offen. Den Gläubigern wird aufgegeben, ihre Forderungen bis zum 1. Juli 1931 anzumelden. 8 theine i. W., den 6. Mai 41931. Das Amtsgericht.
114131]
[14132]
Schwarzenberg, Sachsen. Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der handelsgerichtlich nicht eingetragenen offenen Handels gesellschaft in Firma Schachmann & Sohn, Konfektionsgeschäft in Grünhain i. Erzgeb., Edelmannstraße 62, Inhaber: die Kaufleute Nathan und Theodor Schachmann, daselbst, wird heute, am 7. Mai 1931, nachmittags 2 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwaͤlt Dr. Walther, hier. Vergleichstermin am 3. Juni 1931, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Schwarzenberg,
den 7. Mai 1931. Stolp, Pomm. [14133]
Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Bruno Schlenger, Inhaber: Frau Käte Schlenger, Modehaus in Stolp i. Pomm., Markt 12, ist am 6. Mai 1931, 9,45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Paul Gärtner in Stolp, An der Lachsschleuse 15, ist zur Vertrauensperson ernannt. Zu Mit⸗ gliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: 1. Firma F. Kreski, Bromberg, 2. Herr Kaufmann Alfred Seelig, Stolp, Wollmarktstraße 24/25, 3. Herr Verbandssekretär Hammerstein, Berlin SW 11, Stresemannstr. 20. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 6. Juni 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Stolp, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts stelle 5 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Stolp, den 6. Mai 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Stralsund. [14134] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Fritsch, hier (Bandagengeschäft), ist heute um 9 Uhr das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Vertrauensperson ist der Kaufmann Friedrich Kayser in Stralsund bestellt. Vergleichstermin ist auf den 27. Mai 1931 um 12 Uhr an Gerichtsstelle auf Zimmer 41 anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts, Zimmer 43, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Stralsund, den 4. Mai 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Tilsit. [14135] Oeffentliche Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Kollecker & Gott⸗ schalk in Tilsit, Inhaber Ernst und Helene Borrmann in Tilsit, wird heute, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson: Kaufmann Max Killath in Tilsit. Vergleichstermin: 4. Juni vorm. 9 Uhr, Zimmer 280 (Neu⸗
iun). Tilsit, den 7. Mai 1931. Das Amtsgericht.
Tostedt. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Tiedemann in Tostedt wird heute, am 8. Mai 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner die schriftliche Erklärung der Mehrheit der an dem Verfahren beteiligten Gläu⸗ biger, die zugleich mehr als die Hälfte der Sesaseisememe der von dem Ver⸗ gleich betroffenen Forderungen dar⸗
1“
[141 86]
stellen, daß sie mit der Eröffnung des Verfahrens einverstanden sind, beige⸗ bracht hat und auch sonst den Bestim⸗ mungen des § 15 ff. Vergleichsordnung Genüge geleistet ist. Der Mandatar Grothe in Harburg⸗Wilhelmsburg wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein a. wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 6. Juni 1931,. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Tostedt, Zimmer Nr. 7, anberaumt. 3 Amtsgericht Tostedt, 8. Mai 1931.
Würzburg. [14138]
Das Amtsgericht Würzburg hat am 6. Mai 1931, nachmittags 3 ½¼ Uhr, zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Buchbindermeisters und Kartonagenfabrikanten Josef Licht⸗ lein in Würzburg, Karthause 1 R, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ offnet und Vergleichstermin auf Sams⸗ tag, den 6. Juni 1931, vormittags 10 ¾ Uhr, Sitzungssaal Nr. 70/I des Justizgebäudes in Würzburg, bestimmt. Eine Vertrauensperson ist nicht aufge⸗ stellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg, Zimmer Nr. 39/0, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Würzburg, den 8. Mai 1931.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Aschaffenburg. [14139] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat durch Beschluß vom 7. Mai 1931 das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Richard Götz in Aschaffenburg, Alleininhabers der Firma Richard Götz, allda, als durch rechts⸗ kräftig bestätigten Vergleich beendet, aufgehoben. — 1
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
SeSe. [14140]
Aschaffenburg. Bekanntmachung. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat durch Beschluß vom 8. Mai 1931 das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Aschaffenburger Bankvereins e. . m. b. H. in Aschaffenburg, als durch rechtskräftig bestätigten Vergleich be⸗ endet, aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Augsburg. [14141] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 6. Mai 1931 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Josef Giegerich, Inh. eines Herren⸗ konfektions⸗ und Maßschneidereigeschäfts in Augsburg, Yorkstraße 39, als durch bestätigten Vergleich beendet, aufge hoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg. Bergen b. Celle, ,114142] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft Carl H. Meyer, Konservenfabrik in Bergen b. Celle, und des persönlich haftenden Gesellschafters, Kaufmanns Rudolf Spangenberg in Bergen bei Celle, zur Abwendung des Konkurses wird aufgehoben, da der Vergleich ge⸗ richtlich bestätigt ist. Amtsgericht Bergen bei Celle, den 8. Mai 1931. Berlin. 3 8 [14143] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Paul Weyermann G. m. b. H. Spezialfabrik für Hebe⸗ maschinen, Berlin⸗Tempelhof, Teile⸗ straße 29, ist nach Bestätigung des an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben worden. (8. V. N. 8. 31.) Berlin, den 6. Mai 1931. . Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Tempelhof. Bonn. Beschluß. 114144] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der off. Hand.⸗Ges., Marcus & Co., Großhandlung mit Seifen und Parfümerien in Bonn, Hofgartenstr. 13, wird infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Vonn, den 6. Mai 1931. “ Amtsgericht. Abt. 8. “ Bonn. 4 [14145] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Wilhelm Stolle A. G. in Bad Godesberg wird infolge Bestaͤti⸗ gung des Vergleichs aufgehoben. Bonn, den 7. Mai 1931. Amtsgericht. Abt. 8.
.eehmng. 114146] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Wille als alleinigen Inhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma
Himmler, Bonbon⸗ und Zucker⸗ warenfabrik zu Braunschweig, Hintern Brüdern 3, ist 1. der in dem Vergleichs⸗ termin vom 5. Mai 1931 angenommene Vergleich bestätigt, 2. infolge der Be⸗ stätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben.
Braunschweig, den 5. Mai 1931.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts, 5,
Braunschweig.
Bremen. [14147]
Das Vergleichsverfahren über Vermögen des Zentralheizungsfabri⸗ kanten Georg Klatte, Bremen, Katten⸗
2 das
escher
71, all. Inh. der Firma ansa Bremen Georg latte, Bremen, Baumstr. 62, ist am 16. April 1931 nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung eines Vergleichs aufgehoben worden.
den 25. April 1931.
Bremen Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Breslau. 114148] Das Vergleichsverfahren über das Vermoögen des Kaufmanns Eduard Kretschmer in Breslau, Kaiser⸗Wik⸗ helm⸗Straße 13, ist nach Bestätigun des angenommenen Vergleichs dur Beschluß von heute aufgehoben worden. Breslau, den 8. Mai 1931. . Amtsgericht. (41 V. N. 3/31.) Bühl, Baden. [14149 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Blechnermeisters Franz Fuß in Ottersweier wurde nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 30. April 1931 aufgehoben. Amtsgericht Bühl i. B., 8. Mai 1931. Crivitz. [14150]
Beschluß. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma C. Serrin, Inh. Otto Reinhold in Crivitz wird aufgehoben, nachdem der Vergleich bestätigt ist.
Crivitz, 8. Mai 1931. 8
Amtsgericht. 1— Daaden. [14151] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das S der Eheleute Kaufmann Er⸗ hard Richter und Ida geb. Klein in Biersdorf wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 5. Mai 1931 an⸗ genommene Vergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 5. Mai 1931 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Daaden, den 5. Mai 1931.
Das Amtsgericht.
Dillenburg. [14152]
Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Leces.gncht August Herwig Söhne in Dillenburg (Puddlings⸗ u. Walzwerk in Dillenburg und Genau⸗Zieherei in Oberbiel) und deren Gesellschafter Hüttenbesitzer August Herwig in Dillenburg und Hütten⸗ besitzer Robert Herwig in Oberbiel (Kreis Wetzlar), und über den Nachlaß des Kaufmanns Moritz Herwig in Dillenburg. e der Bestätigun des Vergkleichs ist bas Verfahren S. gehoben am 8. 5. 1931.
Amtsgericht Dillenburg.
Dresden. [14153]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Rudolf Holtsch in Dresden, Regerstr. 15, der unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Rudolf Holtsch junior in Dresden⸗A, Serrestraße 10, eine Baumwollwaren⸗ Großhandlung betreibt, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichster⸗ min vom 30. April 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 6. Mai 1931 aufgehoben worden.
Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 8. Mai 1931.
8—
Düsseldorf. [14154] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ chaft egS & Co., Konservengroß⸗ andlung in? büsseldorf, Neußer Str. 77, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 1. Mai 1931 angenommenen Vergleichs heute aufgehoben worden.
Düsseldorf, den 6. Mai 1931.
Das Amtsgericht. Abt. 14 a.
[14155] Düsseldorf-Gerresheim. Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Lammers⸗ kitten in Hilden: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 5. Mai 1931 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben. Düsseldorf⸗Gerresheim, 5. Mai 1931. Amtsgericht.
Du wgs.; [14156] ekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Karl Kahnert, Inh. Frau Cäcilie Flitner in Duisburg, König⸗ straße 14, wird aufgehoben, da der Ver⸗ gleich geschlossen und bestätigt wor⸗ den ist.
Amtsgericht Duisburg.
Duisburg. [14157] Fetanntmachung.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Süßwarengroßhändlers Georg Hangen in Duisburg, Am Buchen⸗ baum 36, wird aufgehoben, da der Ver⸗ gleich geschlossen und bestätigt wor⸗ en ist.
Amtsgericht Duisburg. Duisburg. [14158] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Huthändlers Hans Jungwirth in Duisburg, Sonnenwall 31, wird auf⸗ gehoben, da der Vergleich geschlossen
und bestätigt worden ist. 8 Amtsgericht Duisburg.
Siegmund
Nachf., ebenda, ist nach Sangh des
Ebersbach, Sachsen. [14159]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schneidermeisters Emil Schurz in Neugersdorf, Sa., Auenstraße 37, ist zu⸗ gbelh mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 6. Mai 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Ebersbach, Sa., 7. 5. 1931.
Frankfurnt, Main. [14160]
Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft Morgenthau & Gold⸗ schmidt, Frankfurt a. M., Inhaber: Morgenthau und Adolf Goldschmidt, Frankfurt a. M., Kaiser⸗ straße 33: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 25. April 1931 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufge⸗ hoben.
Frankfurt a. M., den 1. Mai 1931.
Amtsgericht. Abteilung 44.
Friedeberg, N. M. [14161]
Das Vergkeichsverfahren ur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Broh in Friedeberg, N. M., als alleinigen Inhabers der Firma H. Reinhardt
Vergleichs vom 1. Mai 1931 aufgehoben.
Friedeberg⸗ N. M., den 5. Mai 1931. Das Amtsgericht. Friedeberg, N. M. [14162]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Zigarrenfabrikanten Paul Wegner in Friedeberg, N. M., Westumstraße 1, ist nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.
Friedeberg, N. M., den 5. Mai 1931. Das Amtsgericht. Garmisch. [14163] Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Garmisch vom 7. Mai 1931 wurde das mit Beschluß vom 1. April 1931 über das Vermögen der Sport⸗ und Mode⸗ warengeschäftsinhaberin Agnes Hänsler in Partenkirchen, Ludwigstraße 55, zur Abwendung des Konkurses eröffnete Vergleichsverfahren aufgehoben infolge
rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs.
Garmisch, den 7. Mai 1931. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Gladbach-Rheydt.
Beschluß. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gladbacher Gewerbebank, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Gladbach⸗
[14164]
1 1
Rheydt, Stadtteil M.⸗Gladbach, wird in⸗
folge Bestätigung des Vergleichs aufge Vermögen der Firma
hoben. Gladbach⸗Rheydt, den 4. Mai 1931. Das Amtsgericht M.⸗Gladbach.
Gladbach-Rheydt. [14165]
Saarburg, Bz. Trier.
aufgehoben.
Kolberg. 114170] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Konditormeisters Adolf Sauer in Kolberg ist aufgehoben, da der Vergleich am 7. Mai 1931 ange⸗ nommen und bestätigt ist. 8 Amtsgericht Kolberg
Lübeck. Beschluß. [14171
Das Vergleichsverfahren über da Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Gebrüder Brennmann, Kon⸗ fektions⸗ und Möbelgeschäft in Lübeck, Königstr. 76, wird nach Bestätigung des am 29. April 1930 angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Lübeck, den 6. Mai 1931.
Das Amtsgericht. Abt. 2.
München. (14172] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Ruepprecht, München, Maffeistr. 14, Alleininh. der Fa. Max Ruepprecht, Papier⸗ und Briefmarkenhandlung, München, Elvirastr. 4/I, ist am 8. Mai 1931 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.
Amtsgericht München,
Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.
Neuwmied. . [14174]
In Sachen betr. Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Schwemmstein⸗ u. Zementdielenfabriken Nickenig & Knispel GmbH., Neuwied, alleinige Inhaber die Geschäftsführer Hugo Nickenig, Urmitz, und Hans Knispel in Neuwied, wird der auf den 19. Mai 1931 anberaumte Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag auf den 2. Juni 1931, 9 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Her⸗ mannstraße 39, Landgerichtsgebäude, Zimmer 15/13, verlegt.
Amtsgericht Neuwied.
Ribnitz. Beschluß. (14175] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Drogeriebesitzers Willy Segebarth in Ribnitz wird aufgehoben, nachdem der in dem heutigen Vergleichstermin angenommene Vergleich bestätigt ist. Ribnitz, den 29. April 193 8 Das Amtsgericht.
88 I— [14176] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗
dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Michel Bauer, Herrenmühle bei Freudenburg, ist durch gerichtlich be⸗
stätigten Vergleich vom 8. Mai 1931
Amtsgericht Saarburg.
Schwerte, Ruhr. [14177] Bekanntmachung.
Vergleichsverfahren über das
Josef Feit in
Das
Schwerte, Hüsingstraße 22, wird nach
vom 26. Februar 1931 aufgehoben.
Beschluß in dem Vergleichsverfahren
über das Vermögen der Firma Leon⸗ hard Hurtmann in Odenkirchen: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 24. April; 1931 angenommene Vergleich wird hier⸗ Infolge der Bestäti⸗
durch bestätigt. 2. gung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Gladbach⸗Rheydt, den 1. Mai 1931. Amtsgericht Odenkirchen.
Hainichen. ’1 Das gerichtliche Vergleichsverfahren,
das zur Abwendung des Konkurses über
das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Schwachtmann in Hainichen alleiniger Inhaber der Firma Emil Schwachtmann (Ledergroßhandlung) in Hainichen eröffnet worden ist, ist zu⸗ gleich mit der Bestätigung des im Ver⸗
gleichstermin vom 6. Mai 1931 ange⸗ durch Beschluß vom 6. Mai 1931 aufgehoben worden.
nommenen Vergleichs
Amtsgericht Hainichen, 7. Mai 1931.
Hannover. [14167] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft „Seesing & Tölcke“, Holzgroß⸗ handlung, Hannover, Prinzenstraße 16, ist nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. Amtsgericht Hannover, 24. April 1931.
Höxter. Beschluß. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Papierwaren⸗ fabrik Fohann Schmidt, Inhaber Kauf⸗ mann Karl Meier zu Ottbergen, wird nach Bestätigung des im Termin vom 30. April 1931 angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben. vmsgericht Höxter.
Köln. Vergleichsverfahren. [14169] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma B. Lehmann, G. m. b. H., mßortgroßzandlung in Bäckerei⸗ und Conditorei⸗Rohmaterialien und Süd⸗ früchten in Köln⸗-Klettenberg, Sieben⸗ gebirgsallee 81, Bes luß des Gerichts vom 5. Mai 1931 aufge oben worden, da der Fwen svergseg ange⸗ nommen und bestätigt worden ist
K den 5. Mai 1931. Amtsgericht. Abt. 80.
14166]
Bestätigung des Vergleichs Schwerte, den 8. Mai 1931. “ Amtsgericht. 1“ Schwerte, Ruhr. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Klempnermeisters Franz Hudek d. Jüng. zu Schwerte wird nach erfolgter Bestärigung des Vergleichs
erfolgter
[14178]
vom 5. März 1931 aufgehoben.
Schwerte, den 8. Mai 1931. Amtsgericht.
Seligenstadt, Hessen. 14179] Vergleichsverfahren.
In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Schreinermeisters Karl Jakob Werner in Klein Klein Krotzen⸗ durg a. M. wird heute, am 8. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, an den Schuldner ein allgemeines Veräuße⸗ rungsverbot erlassen. 3
Seligenstadt, den 8. Mai 1931.
Hessisches Amtsgericht. 88 Verden, Aller. [14180]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der nicht eingetragenen Firma Gebrüder Blievernich, Ofengeschäft in Verden, Inhaber: Willi⸗ 8, und Fritz Blievernich in Verden, ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 28. April 1931 wieder aufgehoben.
GBeschäftsstelle des Amtsgerichts Verden, 114168])
Aller, den 5. Mai 1931.
Wandsbek. 14181] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Gottfried Seliger, Wandsbek, Lübecker Str. 61, ist durch Beschluß des Gerichts vom 4. 5. 1931 aufgehoben, da der Vergleich an⸗ genommen und bestätigt worden ist. Wandsbek, den 5. Mai 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Wuppertal-Elberfeld. 14182]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma P. Steinmetz, lith. Anstalt, Buch⸗ und Steindruckerei in W.⸗Elberfeld, Luisenstraße 32, ist in⸗ folge Bestätigung des in dem Ver⸗ gleichstermin vom 7. Mai 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs am 7. Mai 1931 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. 8 8 von
Bekanntmachung, betreffend die Auslosung anweisungen K des Deutschen Reichs von 1923. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Schatz⸗
Preußen.
Zeitungsverbot. 1166“ Ausgabe der Nummer 17 der Pr.
Anzeige, betreffend die Gesetzsammlung.
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8 Anmtliches. Deutsches Reich.
Die Auslosung der zum 1. Dezember 1931 rückzahlbaren auslosbaren Schatzanweisungen K des Deutschen Reichs von 1923 findet Montag, den 8. Juni 1931, von vormittags 8 ½ Uhr an öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranien⸗ straße 106/109, statt.
Berlin, den 11. Mai 1931.
MReeeichsschuldenverwaltung.
8 1
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). 1 Der Londoner Goldpreis beträgt 8 für eine Unze Feingold .84 sh 9 ¾ d, für ein Gramm Feingold demnach 32,7214 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 13. Mai 1931. Reichsbank⸗Direktorium.
Dreyse. Fuchs.
Preußen. 1111“ 8
Auf Grund der §§ 5 Ziffer 1 und 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. I S. 91) verbiete ich die in Berlin erscheinende periodische Druckschrift „Nationalsozialistischer Parlamentsdienst —NSPD.“ einschließlich der Kopfblätter mit sofortiger Wirkung bis zum 10. Juni 1931 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt. „Gegen das Verbot ist binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung ab die Beschwerde zulässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. 1
Berlin, den 11. Mai 1931.
Der Polizeipräsident. Grzesinski.
Feiannimachuaggg.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 596 die Verordnung über den Anschluß der in Anhalt wohnenden Tierärzte an die Standesgerichtsbarkeit der Tierärzte⸗ kammer der Provinz Sachsen und an die Fürsorgekasse des Preußischen Tierärztekammerausschusses, vom 28. März 1931, Nr. 13 597 die Bekanntmachung wegen des Inkrafttretens der Verordnung über den Anschluß der in Anhalt wohnenden Tierärzte “ iß vissecbttekzmmer 8 Provinz Sachsen an die Fürsorgestelle des Preußischen Tierärztekamm vom 6. Mai 1961.2 n e 18,2g Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM 1 .Guzüglich Versendungsspesen von 5 Rpf.). 1““ Zu beziehen durch R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstraße 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 13. Mai 1931.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern eine Vollsitzung unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert ab, in der die
Milchgesetzes und eine Erste Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes zur Beratung standen.
Miinisterialdirektor Freiherr von richtete, dem Nachrichtenbüro des verleger zufolge, über die Vorschläge der Ausschüsse zu beiden Verordnungen. Die Ausschüsse haben beschlossen, das Milchgesetz mit Ausnahme des § 38 am 1. Januar 1932 in Kraft zu setzen, da die Ausführungsvorschriften, die die Länder noch zu erlassen haben, eingehende Vorverhandlungen notwendig machen, aber gleichzeitig mit dem Milchgesetz in Kraft treten müssen. Aus⸗ genommen wurde hiervon § 38 des Milchgesetzes, der die obersten Landesbehörden ermächtigt, Erzeugerbetriebe, Milch be⸗ und ver⸗ arbeirende Betriebe zur Regelung der Verwertung des Absatzes von Milch und Milcher .“ zusammenzuschließen. Für die rechtswirksame Durchführung der langwierigen Vorarbeiten soll die Ermächtigung des § 38 schon am 15. Mai 1931 in Kraft treten. Uebergangsvorschriften regeln die Erlaubnispflicht der⸗ jenigen Milchhandelsbetriebe, die bereits bei Inkrafttreten des Milchgesetzes bestehen; sie sollen alle neu konzessioniert werden, ganz gleich ob sie auf Brund des Gesetzes über den Milchverkehr von 1926 oder früherer Vorschriften schon eine Kon⸗ zession haben oder überhaupt noch nicht konzessioniert sind. Jedoch sollen die bereits konzessionierten Betriebe von dem Nachweis einer bestimmten Umsatzmenge befreit sein, wenn sie den kon⸗ zessionierten Betrieb schon bei Verkündigung des Milchgesetzes am 8. August 1930 ausgeübt haben. Zum Schutze der Existenz der bestehenden Betriebe wie zur Vereinfachung der Verwaltungs⸗ arbeit sind weitere Erleichterungen für die Uebergangszeit ge⸗ troffen, und zwar für alle beim Inkrafttreten des Milchgesetzes bestehenden Milchhandelsbetriebe sowie für alle diejenigen Land⸗ wirte, die nach § 17 des Milchgesetzes zur Abgabe von Milch einer Konzession bedürfen. Alle diese Milchhanbler und Land⸗ wirte gelten zur Abgabe von Milch bis zum 1. April 1932 als widerruflich zugelassen; die Frist kann aus wichtigem Grund verlängert werden. Die Händler oder Landwirte müssen inner⸗ halb der Frist die Erteilung der Erlaubnis beantragen; dann gelten sie auch über den 1. April 1932 hinaus als widerruflich zugelassen, bis die Konzessionsbehörde die Erlaubnis endgültig erteilt oder versagt hat. Die Konzessionsbehörde darf ein Kon⸗ zessionsgesuch aber nur ablehnen, wenn innerhalb einer gesetzten Frist die Voraussetzungen für die Konzession nicht erfüllt sind. Es sind also reichlich Sicherungen zum Schutze der bestehenden Betriebe für die Uebexgangszeit getroffen. Für die Vorschrift über Verbandszeichen im Sinne des § 41 Abs. 2 des Gesetzes haben die Ausschüsse eine Uebergangsfrist bis zum 1. Juli 1932 festgesetzt. Die Ausführungsverordnung stellt zunächst unter den Begriffs⸗ bestimmungen für Milch und Milcherzeugnisse folgende vier Milchsorten auf: Vollmilch, minder⸗ oder fettarme Milch, Marken⸗ milch, Vorzugsmilch. Auch zubereitete Milch ist Milch im Sinne des Gesetzes, namentlich die pasteurisierte Milch. Es sollen aber mit Rücksicht auf die Entwicklung der Technik auch noch andere Pasteurisierungsverfahren, als im Entwurf vorgesehen, zuge⸗ lassen werden können. In Berücksichtigung örtlicher Bewohn⸗ heiten in einigen Reichsteilen wurde als neuer Betriff „Steri⸗ “ Schlagsahne“ und „Blocksahne“ eingefügt. Unter den Vor⸗ schviften zum Schutze der 1n. befindet sich die Bestimmung: „Milch von Kühen, die infolge einer Infektion mit dem Abortus⸗ bazillus Bang erkrankt sind oder diesen Bazillus mit der Milch aus⸗ scheiden, darf nur, wenn sie erhitzt ist, in den Verkehr gebracht werden.“ Diese Bestimmung hat in der Landwirtschaft starke Beunruhigung hervorgerufen, da diese Erkrankung in manchen Reichsteilen sehr verbreitet ist, und die Landwirtschaft durch das Gebot der Erhitzung (Pasteurisierung) eine wirtschaftliche Beein⸗ trächtigung befürchtet. Nach den Gutachten medizinischer und veterinärmedizinischer Sachverständiger sind die Ausschüsse, über⸗ zeugt gewesen, daß diese Vorschrift für die menschliche Gesund⸗ heit geboten ist. Die Vorschrift wird aber von der Landwirtschaft verkannt, sie dient der Landwirtschaft selbst, da nach § 3 des Milchgesetzes Milch von erkrankten Kühen vom Verkehr über⸗ haupt ausgeschlossen werden kann. Die Zulassung solcher Milch, wenn sie erhitzt ist, geschieht also zugunsten der Landwirtschaft. Die Erhitzung der Milch braucht auch nicht im landwirtschaftlichen Be⸗ trieb zu erfolgen, sondern kann auch erst in einer Sammelmolkerei vorgenommen werden. Der Berichterstatter erläutert ferner die Mindestanforderungen für die bauliche Gestaltung der Viehställe und die Reinlichkeit in allen Betriebsräumen, Die Ausführungs⸗ vorschriften sollen nach den Ausschußbeschlüssen gleichfalls am 1. Januar 1932 in Kraft treten; nur für den Zusammen⸗ schluß von Betrieben gemäß § 38 des Milchgesetzes sollen die betreffenden Bestimmungen schon am 15. Mai 1931 in Kraft treten.
Gemäß den Vorschlägen der Ausschüsse wurden beide
Verordnungen vom Plenum des Reichsrats genehmigt. Ein Antrag Thüringens, den obenerwähnten Passus über die Milch von erkrankten Kühen zu streichen, wurde nicht ge⸗ nügend unterstützt. Sodann faßte der Reichsrat noch Beschluß über die Neu⸗ bildung des Bewertungsbeirats in der von den Ausschüssen genehmigten Zusammensetzung, wie sie die Regierung vor⸗ geschlagen hatte.
Imhoff (Bayern) be⸗ Vereins deutscher Zeitungs⸗
Der Gesandte von Venezuela Dr. Dagaino hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Gil
Fortoul die Geschäfte der Gesandtschaft.
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Das vom Reichsverkehrsministerium herausgegebene Werk
Verordnung über das Inkrafttreten des 1“ 88 1“ S 1“ 8 “ 11““
„Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden und Tafeln für das
1931
Jahr 1932 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen Beobachtungen“ ist in Carl Heymann's Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44, soeben erschienen. Das Buch wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei unmittel⸗ barer Bestellung sowie den Wiederverkäufern zum Preise von 4,35 RM für das Stück vom Verleger geliefert. Im Buch⸗ handel ist es zum Preise von 5,80 RM für das Stück zu beziehen.
Preußischer Landtag.
Sitzung vom 11. Ma
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½ 1““ 88 9 2 g 8 Die Rede, die der Minister des Innern Severing im
Laufe der dritten Beratung des Haushaltsplans für 1931
gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm folgendermaßen:
Meine Damen und Herren! Ich halte mich für verpflichtet, auch als Kommunaler Aufsichtsminister darauf aufmerksam zu machen, daß die Preußische Staatsregierung den Ernst der öffentlichen Finanzen so beurteilt, wie das heute von verschiedenen Rednern des Hohen Hauses geschehen ist. Auch wir sind der Meinung, daß die Finanzlage im Reich, in den Ländern und in den deutschen Gemeinden außerordentlich ungünstig ist,
und daß wir bei der öffentlichen Behandlung dieser Dinge keine Veranlassung haben, schön zu malen. Ich glaube aber, daß aus dieser Situation für uns auch noch eine andere Verpflichtung er⸗ wächst, nämlich in diesen ernsten Zeiten Reich, Länder und Ge⸗ meinden nicht gegeneinander auszuspielen.
Mein Herr Vorredner hat ein Wort von mir zitiert, das ich bei der Beratung des Gesetzentwurfs Groß⸗Berlin in einem Aus⸗ schuß des Landtags wiederholt habe: Wir sind allzumal Sünder! Ich bin zu diesem Wort gekommen durch Ausführungen, die im vergangenen Herbst auf dem Preußischen Landgemeindetag ge⸗ macht worden sind. Dort erlebten der Herr Reichskanzler und ich das sonderbare Schauspiel, daß die kleinsten Gemeinden, die Land⸗ gemeinden, die Reichsbehörden der Verschwendungssucht bezich⸗ tigten, mit dem Hinweis darauf, daß es besonders der Reichs⸗ finanzminister gewesen sei, der in der Zeit der Finanzknappheit es gestattet habe, luxuriöse Finanzämter zu errichten. Ich habe mich damals für verpflichtet, mindestens für berechtigt erachtet, den Landgemeindevertretern zu sagen, daß ich als Reichsrags⸗ abgeordneter oft andere Melodien gehört hätte, daß die Reichs⸗ boten und Minister der Reichsregierung von einer Verschwen⸗ dungssucht der Gemeinden gesprochen hätten, so etwa wie es Herr Grüter heute vor mir getan hat. Ich frage mich aber: wohin kommen wir, wenn wir, statt das Augenmerk und die Energie aller zuständigen Stellen auf die Abstellung der Finanzmisere zu richten, uns darin gefallen, Sündenböcke für die Vergangenheit zu suchen? Es ist schon richtig, daß Reich, Länder und Gemeinden von 1924 bis 1929 die finanziellen Verhältnisse in öffentlichen Körperschaften oft nicht richtig gesehen haben qhört, hört!), und daß nahezu alle öffentlichen Stellen aus einer unrichtigen Ein⸗ stellung heraus sich zu Ausgaben haben verführen lassen, die man bei richtiger Beurteilung der Gesamtlage sicher nicht beschlossen hätte. (Hört, hört!) Wenn ich mich also dagegen wende, daß Reich, Länder und Gemeinden gegeneinander ausgespielt werden, weil es dem Ernst der Situation nicht entspricht, dann möchte ich dazu weiter noch der Meinung sein, daß es letzten Endes ebenso unfruchtbar ist, wenn die einzelnen Parteien sich gegenseitig vor⸗ werfen, daß sie es in den entscheidenden Augenblicken an der not⸗ wendigen Sparsamkeit hätten fehlen lassen. (Zuruf bei der Deut⸗ schen Volkspartei.) — Gewiß, es bestehen ebenso große Verschieden⸗ heiten in der Auffassung der Parteien, wie sie zwischen Reich, Ländern und Gemeinden bestehen, nämlich insofern, als die eine Partei von der anderen Sparsamkeit verlangt, aber selbst nicht mit dem nötigen Ernst an Sparsamkeitsmaßnahmen herangeht. Aber, Herr von Eynern, es ist unzutreffend, das von einer Partei zu sagen; ich glaube, Sie haben selbst dieses Gefühl — denn Ihre Abwehr war eine Verteidigungsstellung —, für Ihren Kollegen Dr. Neumann (Frohnau), der heute den mir unverständ⸗ lichen Satz ausgesprochen hat, weshalb ich ihn ausdrücklich inter⸗ pellierte, ob er diesen Satz wörtlich gesagt habe, in der Regierung sitze eine Partei — er hat mir bestätigt, daß er meine Partei ge⸗ meint habe —, die ihrer ganzen Einstellung nach nicht auf Spar⸗ samkeit in den öffentlichen Mitteln drängen könne. (Hört, hört! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Wie gesagt, ich gebe Herrn
von Eynern und seinem Freunde, Herrn Neumann (Frohnau), zu,
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