1931 / 118 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

[17099]. Bilanz vom 31. Dezember 1930.

Aktiven. Kasse und Postscheck⸗ Banken Inventar . Anlagewerte.. Berlust

145/01

2 047 91 2 578 14 114 359/16 11 634 96 130 765/18

Passiven. Aktienkapital.. Kreditoren .

100 000,— 30 765 ,18 130 765,18 Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1930.

Soll. Geschäftsunkosten .111 634 96

Haben. V TZE1“ 11 634 96 Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Direktor Arno Otto. Custodia Vermögensverwaltungs Altiengesellschaft, Berlin. Der Vorstand.

6 59

☚ꝗ☚———yxvyxxxbELDZZoZ

[14226]. Kalckreuthstraße Grundstücks⸗ Aktiengesellschaft, Berlin.

Bilanztonto per 31. Dezember 1929.]

NReR 9 30 730,— 6 48771 10 044 66

Aktiva. Grundstückskonto.. .. Kassakonto 111““ Danubia Lederhandels⸗A.⸗G. Hypothekenaufwertungsaus⸗

gleichskonto. 45 862 78

93 125 15

Passiva. Aktienkapitalkkontov. . Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortr. 1929 12 998,20 Gewinn 1930 . 4 264,17

30 000 45 86278

Gewinn⸗ und Verlustk

Verlust. Unkostenkonto Hausunkostenkonto

Konto für Abschreibungen Gewinn 1930

9

15 489 19 550

4 264 ,17

21 189,11 Gewinn. Mietekonto . 8

1“

21 189 11 21 189 11

G“

Der Vorstand. Andreas Bamberger.

[14227]. Kalckreuthstraße Grundstücks⸗ Aktiengesellschaft, Berlin. Bilanzkonto per 31. Dezember 1930.

Aktiva. Grundstückskontoo... Kassatoönko 65 Hypothekenaufwertungsaus⸗

gleichskonto . 11““ Danubia Lederhandels⸗A.⸗G.

1

Passiva. Aktienkapitalkonto.... Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortr. 1929 17 262,37 Gewinn.. 3 009,24

RM [ 29 790— 7 436 95 45 394 13 044 95 666

48 66 09 30 000 45 394 20 271 95 666 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Verlust. RM Unkostenkontoa.. 1 878

[14229].

L

Am Nollendorf⸗Grundstücks⸗ Aktiengesellschaft, Berlin. Bilanzkonto per 31. Dezember 1930.

Grundstückskonto. Kassakonto . 8 Hypothekenaufwert gleichskonto.

2*

Aktienkapitalkonto Pfälzische Hypothe Gewinnvortr. 1929 Gewinn 1930.—.

Danubia Lederhandels

Aktiva.

ungsaus⸗

Passiva.

kenbank . 11 251,50 520,35

RM 9 31 010— 1 629,49

45 394 48 9 132 36 1[87 166 33

30 000, 45 394/ 48

11 771/˙85

Gewinn⸗ und Verlustkouto.

87 166 ,33

Unkostenkonto Hausunkostenkonto

Gewinn 1930

Mietenkonto.. .

[5285]

Herr Karl

melden.

Matzutt

Verlust.

Konto für Abschreibungen

.“ Gewinn.

Der Vorstand. Andreas Bamberger. ☛,— ——"‧ô‧r "—YB ̊ B̊̊»—õõ——

Niederrheinische Kreditbank A.⸗G. in Erkelenz. Dritte Bekanntmachung.

In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 9. April 1931 wurde die Auf⸗ lösung unserer Gesellschaft beschlossen und Erkelenz zu alleinigen Liquidator bestellt. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche alsbald anzu⸗

in

Erkelenz, den 15. April 1931. Der Liquidator: Karl Matzutt.

RM [₰ 2 095/74 15 65773 940 520ʃ35 19 213/[82

-ñ-—

19 213/82

—,ͥ¾ᷣ-—

19 213˙82

zum

¶muuꝗꝙ,,————

m.

[17998] Zur

zember 1930.

[18000]

[4333]

10. Gejellschaften

ordentlichen Gesellschafter⸗ versammlung laden wir unsere Gesell⸗ schafter hiermit ein zum Montag, den 15. Juni 1931, vormittags 12 Uhr, nach Berlin SW 19, Beuthstr. 7, II. Etage. Tagesordnung:

Genehmigung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf den 31. De⸗

Entlastung der Geschäftsführer. 3. Aenderung der Firma. .Aenderung des Gesellschaftsvertrages. Berlin SW 19, den 22. Mai 1931. Grundstückserwerbsgesellschaft Adler m. b. H. Junghans.

Bekanntmachung. Die Huckert Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Berlin SW 61, Teltower Straße 47/48, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 22. Mai 1931. Der Liquidator der Huckert G. m. b. H. in Liquidation: Walter Sommer.

Die Auflösung unserer Gesellschaft ist am 18. 5. 1929 beschlossen worden. Gläu⸗

8

[13289] Die Firma Heinrich Kaus G. m. b. H. in Hanau hat ihre Auflösung beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert sich zu melden. Hanau, den 7. Mai 1931.

Der Liquidator: Georg Krauß, beeidigter Bücherrevisor, in Firma Süddeutsche Treuhandgesellschaft Krauß & Sohn, Hanau.

11. Genossen⸗ (13880] schaften.

Durch Beschluß der Generalversammlung der Wirtschaftshilfe für Kriegsbeschädigte e. G. m. b. H. in Frankfurt a M. vom 15. April 1931 ist die Genossenschaft auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden.

Die Liquidatoren: Th. W. Pfannenschmidt.

Hermann Dietmar.

[16019] 828 Die Liquidation der „Vereinigte Tischlermeister, eingetragene Ge⸗ nossenschaft m. b. H. in Weimar“ wurde durch die Generalversammlung vom 10. 12. 1930 einstimmig beschlosse . Als Liquidatoren wurden die Gen. Bernhard Heuse, Hindenburgstr. 49, und Otto Heise, Wörthstr. 11 a, beide in Weimar, bestellt. Evtl. Forderungen an obige Genossenschaft sind bis zum 1. Juli 1931 einzureichen. Weimar, den 15. Mai 1931. Bernh. Heuse, als Liquidator. Otto Hei se, als Liquidator.

[17541] Bilanz per 31. Dezember 1930 der Textilgenossenschaft deutscher

Beamter e. G. m. b. H.

RM 6 525

6 525

1 400

5 125 6 525

Aktiva. Debitoren .

8 Passiva.

Genossenschaftsanteile.. Gewinnvortrag 1929 2 510,36 Gewinn 1930 2615,59

Gewinn und Verlust.

Verlust. Unkosten inkl. Steuer Gewinnvortrag 1929 2 510,36 Gewinn 1930 2615,59

RM, 5 226/4

5 125 95 10 352 36

8 Gewinn. 10 % Gewinnanteil1929 P. D. W. Gewinnvortrag per 1. 1. 1930

7 842 2 510

10 352

Mitgliederbewegung 1930 war keine.

Die Geschäftsguthaben haben sich nicht vermehrt. Am Schluß des Geschäftsjahrs hatten alle Genossen für RM 1400,— aufzukommen.

Berlin, den 19. Mai 1931. Textilgenossenschaft deutscher Beamter e. G. m. b. H., Berlin N 24, ö“ 118/119,.

e 3. 8 9

36 36

Hasse.

[17542]

Bilanz per 31. Dezember 1930.

Vermögen. Grundstückskonto.

. 2 514 027 Gebäudekonto 14 070 388,41

28

Abschreibgn. 47

[15138] Mittelstands⸗Kredit⸗und Wirtschafts⸗ genossenschaft (Vermittlung für Er⸗ zeuger und Verbraucher) e. G. m. b. H. Königsberg i. Pr. Generalversammlung am Montag, den 8. Juni 1931, nachm. 4 ½ Uhr, Königsberg, Neues Amtsgericht, Zimmer 200. Tagesordnung: 1. Neuwahl des Vorstands, da dieser sein Amt niederlegen will.

2. Beschlußfassung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Aufsichtsrats. Der Vorstand. Borchert. Breyer. Radtke.

115830] b . Die Elektrizitätsgenossenschaft Steinberg E. G. m. u. H. zu Steinberg, Kreis Goldberg⸗Haynau, Schles., ist durch Be⸗ 8 % der Generalversammlung vom 25. Februar 1928 aufgelöst worden. Die Gläubiger der Genossenschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei dieser zu melden. Steinberg, Post Neukirch a. d. Katzbach, den 3. Mai 1931. Elektrizitäts⸗Genossenschaft Steinberg, Kreis Goldberg⸗Haynau, E. G. m. u. H. in Liquidation. Preuß, Thomas, als Liquidatoren.

[14771].

Klaviaturfabrik Concordia Eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Berlin S0 36. Bilanz per 1. Januar 1931.

Aktiva. RM Kassakontto. 119 42 Bankkonto 4 687 45 Postscheckkonto. . 72 18 Wechselkonto.. 2 349 Kundenkonto 57 367 17

₰o

Warenkonto. 25 259 03 Maschinenkonto 5 464 65 Werkzeugkonto. 330

Kontoreinrichtungskonto 100 Werkstatteinrichtungskonto 1 924

97 673

9 9 0 9 0 2 2

15

05 27 59 60 70

0 8— 5 9 9 9ꝰ 9 9öb9

Passiva. Lieferantenkonto. . . Delkrederekonto .

W .—.

Darlehnskonto d. Genossenschaft Auszahlungskonto Telzerow. Reservefondskonto Anteilkonto Rückstellungskonto Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag 1.1.1930 80 286,66 Verlust 1930 . . 38 006,48

Vortrag 31. 12. 1930.

5 733 . 36 239 . 352 8 144

973 90 1 894 65

450— 1 604 16

2. 2 ˙0 60 58 0⁴

42 280/18 97 673/05

Die 9 Genossenschaftsanteile betragen je 50,— = 450,— RM.

Ein Genosse schied 1929 aus. Klaviaturfabrik Concordia eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Vorstehende Bilanz habe ich geprüft und mit den ordnungsgemäß geführten Büchern der Genossenschaft übereinstim⸗

mend befunden. Neukölln, den 11. Mai 1931.

[18064]

Wir laden hiermit unsere Genossen zu

der am 4. Juni 1931, 1 ½ Uhr mittags,

in unseren Geschäftsräumen in Berlin W 8,

Friedrichstraße 79 a, stattfindenden ordent⸗

lichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Bericht über das Geschäftsjahr 1930.

2. Beschlußfassung über die vorzulegende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1930.

. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Allgemeine Berliner Kredit⸗Genossenschaft e. G. m. b. H.

[17550] . Die Gemeinnützige Siedlungs⸗ genossenschaft „Eigenheim“ ein⸗ Fmasene Genossenschaft m. b. H. zu

tettin ist laut Eintragung des Amts⸗ gerichts Stettin vom 23. April 1931 auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Ge⸗ nossenschaft anzumelden.

Gemeinnützige Siedlungs⸗

Die Liquidatoren: Geittner. C. Meißner.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[17997. Einladung zur 50. ordentlichen Hauptversammlung des Dampfkessel⸗ Ueberwachungs⸗Vereins Berlin am Mittwoch, den 3. Juni 1931, 17 Uhr, im Sitzungssaal der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, Berlin NW. 2 Dorotheenstr. 8. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht durch den Vorstand. 2. Kassenbericht durch den Vorstand. 3. Bericht der Rechnungsprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstands. 4. Vorlage und Beschlußfassung über den Haushaltungsplan für das laufende Rechnungsjahr sowie Festsetzung der von den Mitgliedern zu erhebenden Gebühren und Beiträge. (Erhöhung der Mitgliedergebühren ist nicht in ees genommen.) 5. Wahl von Vorstandsmitgliedern. 6. Wahl der Rechnungsprüfer deren Stellvertreter. 7. Bericht des Direktors. 8. Verschiedenes. 8 Der Vorstand. J. A.: Dr.⸗Ing. e. h. Rehmer

[18001] 8 Gemäß Verordnung vom 24. 10. 1928 (Reichsgesetzblatt S. 383) geben wir hier⸗ mit bekannt, daß der Gesamtbetrag der am 31. 12. 1930 in Umlauf befindlichen Fribeee unserer 4 ½ % Obligationen⸗ Anleihe von 1911 sich auf nom. mark 231 200,— beläuft. . Baesweiler, den 19. Mai 1931.

Gewerkschaft Carl⸗Alexander.

Franz Rinnert, vereid. Bücherrevisor.

Die der Landschaft

Mitglieder 10 ftrahe b Sitzungssaal, eingeladen.

geladfn N. henschaftsbericht des

2. Rechenschaftsbericht des Landschaftlichen

Generalversammlung auf Sonnabend, den Uhr, in das Geschäftshaus der Lan zur Erledigung nachstehender Tagesordnung

Ausschusses über die Geschäftsergebnisse der Landschaft der Provinz Gacsser füs das Geschäftsjahr 1930. us

Bank der Provinz Sachsen für das Jahr 1930.

1119900 Tandschaft der Provinz Sachsen.

zur diesjährigen ordentlichen 13. Juni 1931, vormittags

werden

dschaft, Martinsberg 10, Eingang Hagen⸗

ergebenst

usses über die Geschäftsergebnisse der

genossenschaft „Eigenheim“ eingetr. Genossenschaft m. b. .

.Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

8

sowie

Vorsitzender. .

Reichs⸗

118.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,50 ℛℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 ℛ. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

utschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 23. Mai

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Inhaltsübersicht. eee üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschafteregister, .. Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

52. Zum Begriff der eingerichteten Räume (für Ge⸗ schäftszwecke) in Wohnhäusern im Sinne des § 2 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes. Das Hausgrundstück des Beschwerde⸗ führers dient teils Wohn⸗, teils Geschäftszwecken. In dem Vorder⸗, Mittel⸗, Seiten⸗ und Hinterbau des Anwesens sind an fünf ver⸗ schiedene Inhaber gewerblicher Betriebe Räume zwecks Aus⸗ übung des Gewerbebetriebs vermietet. Streitig ist, ob die Ein⸗ nahmen hieraus der Umsatzsteuer unterliegen, wie die Vorin⸗ angenommen haben, oder ob sie nalh s 2 Nr. 4 des Um⸗ atzsteuergesetzes steuerfrei sind. Irrig ist die Ansicht des Be⸗ schwerdeführers, daß nach § 2 Nr. 4 a. a. O. die Umsatzsteuer⸗ pflicht nur für reine Geschäftshäuser und für solche Gebäude, die nach ihrer Bauart aus chließlich gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt seien, in Frage komme. Einzelne Räume wie auch bestimmte Teile (z. B. Stockwerke) eines im übrigen Wohnzwecken dienenden Hauses müssen, für sich betrachtet, ohne daß die Ausstattung mit besonderen Einrichtungsgegenständen wesentlich wäre, als „eingerichtete Räume“ nach § 2 Nr. 4 gelten, nämlich dann, wenn sie eine für die vertraglich bestimmte Be⸗ nutzungsart erforderliche besondere bauliche Beschaffenheit auf⸗ weisen, so daß sie gerade für den Mietzweck unmittelbar verwend⸗ bar sind. Diesen Rechtsgrundsatz hat das Finanzgericht beachtet, indem es die einzelnen umstrittenen gewerblichen Räume auf ihre bauliche Anlage und Herrichtung für den bestimmten gewerb⸗ lichen Zweck hin betrachtet hat. Die Tischlerwerkstatt ist vom Finanzgericht mit Recht als „eingerichteter Raum“ angesehen worden. Der Hinterbau, in dem sie sich befindet, enthält nur Geschäfts⸗ und Lagerräume, die im übrigen zum größten Teil vom Beschwerdeführer selbst, zum Teil von der Firma A. genutzt werden, und die Werkstatt kann nach der eigenen Angabe des Be⸗ schwerdeführers für Wohnzwecke nicht ohne besondere Schwierig⸗ keiten hergerichtet werden. Sie besteht aus einem großen Arbeits⸗ raum mit Wasserzuführung und großen Fenstern zum Hofe, welcher auch eine geschützte Abstellung der Bretter gestattet, die in der Werkstatt verarbeitet worden sind. Hier ist also eine besondere bauliche Herrichtung vorhanden, welche den Raum für die Zwecke des Tischlergewerbes besonders geeignet erscheinen läßt. Desgleichen sat das Finanzgericht bei den Räumen, die der Druckerei, dem Installationsgeschäft und als Lagerräume für eine A.⸗G. dienen, die Eigenschaft als „eingerichtete Räume“ ohne Rechtsirrtum bejaht, da sie durch weitgehende Umbauten aus Wohnräumen für die Zwecke ihrer besonderen Bestimmung her⸗ gerichtet sind und sich hierfür eignen. Bei der Druckerei handelt es sich um einen durch die ganze Tiefe der einen Hälfte des Mittel⸗ baues im I. Stockwerk gehenden Arbeitsraum; die dem In⸗ stallationsgeschäft dienenden Räume der anderen Hälfte dieses Stockwerkes sind durch Umbau⸗ und Einbauten so verändert, daß sie nur die für solche und ähnliche gewerbliche Betriebe zweck⸗ mäßige Gestaltung aufweisen; dagegen ohne durchgreifende bau⸗ liche Aenderung, insbesondere in der Raumeinteilung, nicht wieder als Wohnräume verwendet werden können. Das gleiche gilt von den Lagerräumen des Seitenbaues. Auch die für die Zwecke eines Lebensmittelgeschäfts vermieteten Räume, Laden mit Neben⸗ raum im Erdgeschoß und Kellern im Vorderhaus und Mittelbau, sind vom Finanzgericht als „eingerichtete Räume“ im Sinne von § 2 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes angesehen worden. Bei solchen Räumen innerhalb eines sonst überwiegend zu Wohnzwecken her⸗ gerichteten und benutzten Gebäudes ist es wohl denkbar, daß sie

wohl die Lage des Ladens im Erdgeschoß und die Tatsache, daß der derzeitige Geschäftsinhaber die Räume als Geschäftslokal vhne bauliche Veränderungen übernommen habe, die Vermutung für das Vorliegen eines Geschäftslokals begründen und der Be⸗ schwerdeführer zugibt, daß der Laden im Gegensatz zu anderen Räumen des Anwesens nicht jederzeit ohne besondere Schwierig⸗ keiten zu Wohnzwecken hergerichtet werden könnte. Da die er⸗ forderliche Einzelfeststellung insoweit fehlt 228 der Reichs⸗ abgabenordnung), war das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Prüfung und Entscheidung an das Finanz⸗ gericht zurückzuverweisen. (Urteil vom 183. Februar 1931 V A 1126/30.)

53. Rechtswirksamkeit der Vorschrift über die ein⸗ maligen außerordentlichen Zuschläge zur Einkommensteuer 1930. Voraussetzung für die Befreiung von den einzelnen Raten des Ledigenzuschlags im Falle der Verheiratung. Der Beschwerdeführer, der im Mai 1930 geheiratet hat, wurde durch Bescheid des Finanzamts vom 15. September 1930, als 59 Zustellungstag der 10. Oktober 1930 gilt, zu einem Zu⸗ schlag zur Einkommensteuer der Ledigen nach § 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung vom 26. Juli 1930 (RGBl. I S. 311) herangezogen. Auf ein Schreiben des Beschwerdeführers vom 10. Oktober 1930, in dem er dem Finanzamt seine Verheiratung anzeigte und Befreiung von dem Ledigenzuschlag begehrte, teilte ihm das Finanzamt mit, daß er von der Verpflichtung zur Ent⸗ richtung der zweiten Rate des Zuschlags befreit werde, ga er aber die erste, am 10. Oktober fällig gewordene Rate zu entrichten habe, da er dem Finanzamt von seiner Verheiratung erst na dem 30. September 1930 Mitteilung gemacht habe. Einspru und Berufung des Beschwerdeführers blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht führte in der erufungsentscheidung aus, daß die einschlägigen Bestimmungen, öe a des § 10 der Durch⸗ führungsbestimmungen über einmalige E Zuschläge zur veranlagten Einkommensteuer im Rechnungsjahr 1930 Ez. DB. —, rechtsgültig seien. Danach seien für die Verpflichtung zur Entrichtung der Zuschläge zur Einkommensteuer der Ledigen die persönlichen Verhältnisse, insbesondere der Familienstand des Pflichtigen am 8% des für ihn maßgebenden Steuerabschnitts 1929, entscheidend. Wenn in § 10 e 2 der Ez. DB. bestimmt sei, daß Pflichtige, die nach dem Stichtag geheiratet hätten, von der Verpflichtung zur Entrichtung der einzelnen Raten des Fauschlags zur Einkommensteuer der Ledigen befreit seien, wenn ie die Verheiratung vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Einziehungstag falle, dem Finanzamt nachgewiesen hätten, so handle es sich dabei um eine an bestimmte Bedingungen Milderungsvorschrift. Da der Beschwerdeführer die Bedingungen nicht voll erfüllt, d. h. seine Verheiratung dem Finanzamt nicht bis zum 30. September angezeigt habe, könne er von der Verpflichtung zur Entrichtung der am 10. Oktober 1930 fälligen Rate des Ledigenzuschlags nicht befreit werden. In der Rechtsbeschwerde wendet der Beschwerdeführer unter Hehnas ahene auf seine früheren r.—h nn. ein, daß die Zuschläge zur Ein⸗ kommensteuer nach der Notverordnung vom 26. Juli 1930 nur von g en Pflichtigen erhoben werden könnten, bei denen im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die Voraussetzungen der Steuer⸗ flicht, bebageic des Ledigenzuschlags also die Tatsache des Ledig⸗ eins, bestanden hätten. Wenn in den Heheneges⸗e ge etwas anderes bestimmt sei, so stünden sie insoweit im Widerspruch zur Notverordnung selbst und seien nicht rechtsgültig. Der

am Schluß des für den betreffenden Pflichtigen maßgebenden Steuerabschnitts 1929 abzustellen. Bei dieser Sachlage stellt die 85 Vorschrift des § 10 Satz 2 der Vasfüh anehestieeiagen⸗ Z““ bereits das Finanzgericht ausgeführt hat, eine besondere Be⸗ freiungsvorschrift dar, deren Nachprüfung den Steuergerichten nur zusteht, wenn sie sich im Rahmen der nach § 28 des 1. Ab⸗ schnitts der Notverordnung dem Reichsminister der Finanzen erteilten B zum Erlaß von Durchführungs⸗ bestimmungen hält und daher als Rechtsverordnung und nicht nur als Verwaltungsanordnung im Sinne des § 108 Abs. 1 der Reichs⸗ abgabenordnung anzusehen ist. Nun wird man zwar bei der Untersuchung der Frage, ob der Inhalt einer Durchführungs⸗ durch das ermächtigende Gesetz gedeckt ist, dann einen strengen Maßstab anzulegen wenn es sich um eine Er⸗ weiterung der Steuerpflicht nach der sachlichen oder persönlichen Seite hin handelt. Handelt es sich dagegen um eine die Steuer⸗ flicht einschränkende Bestimmung, so wird man bei der Ent⸗ cheidung darüber, ob sich die Vorschrift noch im Rahmen einer urchführungsbestimmung hält, weitherziger verfahren dürfen, sofern die betreffende Bestimmung dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht zuwiderläuft. Im übrigen ist bei Beurteilung der u einer Notverordnung des Reichspräsidenten erlassenen Durch⸗ sührungsbestinrmungen auch zu berücksichtigen, daß in den Not⸗ verordnungen, die regelmäßig in einem erlassen werden, in dem ein rasches Handeln erforderlich ist, vielfach nicht alles nach den feinsten Regeln der Gesetzestechnik geordnet ist. De Senat trägt daher keine Bedenken, die Vorschrift des § 10 Satz der Durchführungsbestimmungen als rechtswirksamen und daher 8. mit der Rechtsbeschwerde nachprüfbaren Teil der Durchführungs⸗ bestimmungen anzuerkennen. Nun bestimmt zwar Satz 2 des § 10 der Durchführungsbestimmungen, daß eine Befreiung von der Entrichtung der einzelnen Raten des Ledigenzuschlags nur ein⸗ treten soll, wenn der Pflichtige vor Beginn des Kalenderviertel⸗ jahrs, in das der allgemeine Einzahlungstag fällt, dem Finanzamt seine Verheiratung nachgewiesen r Nach der Auffassung des Senats ist jedoch zwischen dem sachlichen und dem for⸗ mellen In alt dieser Befreiungsvorschrift zu unterscheiden. Sachliche Voraussetzung der Befreiung ist daß die Ver⸗ heiratung bereits vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Einzahlungstag fällt, stattgefunden haben muß. Dagegen würde es zu einer nicht gerechtfertigten Härte führen, wenn ein Pflichtiger, bei dem die sachliche Voraussetzung der Befreiung gegeben ist, diese aus dem Grunde endgültig verwirken würde, weil er den formellen Anforderungen Nachweis der Verheiratung vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Linziehungstag fällt nicht nachgekommen ist. Es sei in dieser Beziehung darauf verwiesen, daß nach § 14 Satz 4 der Durchführungsbestimmungen der Pflichtige auch bezüglich des Vorliegens des Befreiungsgrundes nach § 14 Abs. 2 b des 1. Abschnitts der Notverordnung den Nachweis noch nach Empfang des Bescheids führen kann und daß die Durchführungs⸗ bestimmungen über den Zuschlag zur Lohnsteuer der ledigen Arbeitnehmer Lz. DB. in § 7 Abs. 2 zwar ausdrücklich bestimmen, daß in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 1—4 die dort aufgeführten Befreiungsgründe nur zu berücksichtigen seien, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Lohn⸗ und Gehaltszahlungen das Vorliegen der Be⸗ freiungsgründe nachweist, daß aber nach § 7 Abs. 3 der LZ. DB. der Arbeitgeber berechtigt sein soll, auch bei späterem Nachweis

65 518,94 gleichfalls als Wohnräume hergerichtet sind, aber sich auch für gewerbliche Zwecke eignen und nach Bedürfnis für diese oder jene Zwecke verwendet werden. Damit würde das Erfordernis des § 2 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes nicht erfüllt sein. Es ist viel⸗ mehr notwendig, daß die Räume nach ihrer baulichen Herrichtung besondere Eigenschaften aufweisen, die nicht nur ohne weiteres ihre Benutzung gerade für gewerbliche Zwecke gewährleisten, sondern die Räume auch als gewerbliche besonders kennzeichnen und ihre Benutzung zu Wohnzwecken, d. h. als wohnliche Be⸗ hbausung für das nicht geschäftliche Eigenleben von außer⸗ gewöhnlichen Verhältnissen in Notstandszeiten abgesehen aus⸗ schließen. Solche Herrichtungen wären z. B. bei einem Verkaufs⸗ laden, wie im vorliegenden Falle, Anlage zu ebener Erde, Schau⸗ fenster zu Auslagezwecken, Eingang unmittelbar von der Straße aus. Das Vorhandensein derartiger Kerrichtungen muß im Einzelfalle näher festgestellt werden. Ohne solche Einzelfest⸗ stellung läßt sich nicht nachprüfen, ob das Gericht, wenn es die Räume allgemein als Typ eines für den Zweck eines Lebens⸗ mittelgeschäfts hergerichteten und geeigneten Geschäftslokals hin⸗ tellt, die vorstesenden Gesichtspunkte allenthalben richtig erkannt nämlich des Ledigseins, ist in Uebereinstimmung mit § 10 Satz 1 at. Diese Prüfung ist auch im vorliegenden Falle geboten, ob⸗] der Durchführungsbestimmungen grundsätzlich auf die Verhältnisse

————ö nnNyN—

des Vorliegens der genannten Befreiungsgründe dem Arbeit⸗ nehmer die zuviel erhobene Steuer durch Anrechnung auf die bei den nächsten Lohnzahlungen zu entrichtende Lohnsteuer zu er⸗ statten. Wenn hiernach der Gesetzgeber sogar bei dem oiel mehr auf Förmlichkeiten abgesteltten Verfahren bezüglich der Zuschläge zur Lohnsteuer der ledigen Arbeitnehmer der Versäumung des rechtzeitigen Nachweises bestimmter Befreiungsgründe nicht die Wirkung eines endgültigen Verlustes der Steuerbefreiung beilegt, so kann ihm eine derartige Absicht trotz der fassung des § 10 Satz 2 der Durchführungsbestimmungen bezüglich des dort auf⸗ geführten Befreiungsgrundes erst recht nicht unterstellt werden. Hiernach ist davon auszugehen, daß der Nachweis der Verheiratung auch noch im gegen den Zuschlagsbescheid bzw., wenn die erst nach Kechtskraft des Zuschlags⸗ bescheids erfolgt, aber vor Beginn eines Kalendervierteljahrs, in das ein Einsabiungetag 12 zwecks Berichtigung des Bescheids innerhalb der in § 214 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung gesetzten Frist geführt werden kann. Die Vorentscheidungen mußten daher 188* und der auch von der am 10. Oktober 1930 fälligen Rate des Ledigenzuschlags freigestellt werden. (Urteil vom 18. Februar 1931 VI A 143/31.) 8

Rechtsbeschwerde ist, wenn auch aus anderen als den geltend gemachten Gründen, der Erfolg nicht zu versagen. In der zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des er⸗ kennenden Senats VI A 2230/30 vom 17. Dezember 1930 (Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 146), auf deren Begründung verwiesen wird, ist dargelegt, daß sowohl die Zuschläͤge 2 Einkommen⸗ steuer für die Einkommen von mehr als 8000 RM. (Notverord⸗ nung 1. Abschnitt 3. Titel §§ 10—12) als auch die Zuschläge zur Einkommensteuer der Ledigen, die sich nach der veranlagten Ein⸗ kommensteuer richten (Notverordnung 1. Abschnitt 4. Titel § 16), ihrem Wesen nach eine rechtlich zulässige nachträgliche Erhöhung der Einkommensteuer bezüglich der im Kalenderjahr 1929 endigenden Steuerabschnitte darstellten. Darauf ergibt sich für die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht im Gegensatz zu der Bemessungsgrundlage der Zuschläge einmal, 8 Voraussetzung der Steuerpflicht die Veranlagung der be⸗ treffenden Pflichtigen zur Einkommensteuer für einen im Jahre 1929 endigenden Steuerabschnitt ist. Aber auch bezüglich der weiteren Voraussetzung für die Erhebung des Ledigenzuschlags,

Hausunkostenkonto.. 15 345 Konto für Abschreibungen 940 Gewinn 1930 . . 3 009

21 172

biger werden eeffeeeeei sich zu melden. 14 004 869 Leipzig W 31, Rochlitzstr. 21. 1“ Blütenöl⸗Handelsgesellschaft

Eißner, Liquidatoerr.

Geschäftsein⸗ richtung, Zentrale 2 143,80 Abschreibungen 2 142,80

Wertpapierkonto. Bankkonto 6686959 ö 1 assekonto, Zentrale. Säsftiss Ferderungen Geldbeschaffungs⸗ konto 104 805,—

8 3. Genehmigung der auf Grund des 8 86 Abs. 3 der Neuen Satzungen der Landschaft von der Generallandschaftsdirektion der Provinz Sachsen beschlossenen 2m sänderungen, und zwar: a) XXXVIII. Nachtrag zu den Neuen Satzungen, betr. Reihengoldpfandbriefen (Ausgabe 1930), b) XXXIX. Nachtrag zu den Neuen Satzungen, betr. Erwerb von Grund⸗ stücken durch die Landschaft, Feststellung der Gemeinnützigkeit der Land⸗ schaft sowie Ergänzung des XXXVIII. Nachtrags. c) XL. Nachtrag zu den Neuen Satzungen, betr. Ausgabe von Reihen⸗ geldpfandhrtesen atse e, 0hie ang Merseb bschreibung 10 783,25 veröffentlicht im Amtsblatt der Regierung Merseburg deheenoee.x. un dr lit 1830 Ctna 49 g. 11 b8S-AI 90 8 7

Abschreibung 105000,—] 2 558 245 Z““ Vorschußkonto Hausgruppen 3 023 Zustimmung uf 8 s

hußrh schaftlichen Bank der Provinz Sachsen von der Generallandschaftsdirektion Geschäftseinrichtung, heschlossenen III. Nachtrag zu der Satzung der Landschaftlichen Bank, ü Herserappen . 3 991,90 betr. Feststellung der Gemeinnützigkeit der Landschaftlichen Bank, veröffent⸗ und Bühnenschau G. m. b. H. bschreibungen 1 176,90† licht im Amtzblatt der Regierung Merseburg für 1931 Stück 4 S. 13. [15483] Kassekonto, Hausgruppen. 5. Genehmigung der Aenderung der Satzung der Landschaftlichen Bank der In der am 18. April 1931 statt⸗-⸗- .

Provinz Sachsen, betreffend: gefundenen Gesellschafterversammlung v

a) Bestellung von Bankbeamten auch auf Privatdienstvertrag 15), wurden die Herren Bankier A. J. Hoff⸗ b) Aenderung der Amtsbezeichnung der Vorstandsbeamten der Landschast⸗ b mann, Leipzig, Bankier Josef Roeser, EE1ööA6X

lichen Bank 16) und b 8 Wärzburg. Vankier Karl Guggenheim, Füaclegentameg ,.... * Geschäfte der Landschaftlichen Bank auf 1. Handelsregister.

0) Ausdehnung Worms a. Rh., Bankdirektor a. D. gesellschaften 4 Abs. 1 Ziff. 11 und § 6 Abs. 4). *

8 f in, tsanwalt und Schuldverschreibungskonto. 6. Wahl ordentlicher Mitglieder des Ausschusses. hom. 15934 S„I Pene⸗ Ferte. he eadhn 2 wischenkredie.. 7. Bericht über die Wirtschaftsberatungs⸗ und Buchstelle der Landschaft. Aen en 067. In das bezhsns Aufsichtsrat gewählt. Wys Muller & parkassenkoito 8. Geschäftliche Mitteilungen. wurde eingetragen am 13. Mai 1931: Co. Mutua Confibentia G. m. b. H. Sonstige Schulden... Bei der offenen Handelsgesellschaft

Rückstellungskonto, Haus⸗ „Zimmerath & Zander“ in Haaren

Unter Bezugnahme auf § 22 der Neuen Satzungen wird ausdrücklich darauf

Die Geschäftsführer: hingewiesen, daß die Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mayser gruppen bei Aachen; Der Sitz der Gesellschaft —V Gewinn ist nach Aachen verlegt. Als nicht ein⸗

Wis 1 Mitglieder der Landschaft beschlußfähig ist, wenn mindestens fünf, darunter mindestens Wischer drei ve 51 ˖—öö Pgoölt⸗ Wiütgljehee 8. 29,en in Generalversammlungsbe uß, betreffen änderung der Reuen atzun etragen wir kanntgemacht: Ge⸗ der Landschaft der Provinz Sachsen und der Satzung der Landschaftlichen Bank der bastsräume: .ehen 7; Provinz Sachsen, muß mindestens von drei Vierteilen der anwesenden oder vertretenen Bei der offenen Handelsgesellschaft Mitglieder der Landschaft gefaßt sein (8 86 der Neuen Satzungen der Landschaft „K. Kerschgens & Co.“ in Aachen: der Provinz Sachsen und § 22 der Satzung der Landschaftlichen Bank). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bis⸗ Von der Versendung besonderer Einladungsschreiben wird ab⸗ herige I chafth asten Ueopold Stern, gesehen (8 21 Abs. 2 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Kaufmann zu Aachen, ist alleiniger In⸗ haber der Firma; Bei der Firma „M. Bock Söhne“

Sachsen). Halle (Saale), am 20. Mai 1931. —— . Der Vorsitzende des Ausschusses der Landschaft der Provinz Sachsen: in Aachen: Der Kaufmann Franz Bock der Richard Bauer G. m. b. H.: Markus. Dochow. Ehrich. Frensche. 1.“ Graf von der Asseburg⸗Falkenstein. hr Aachen ist in das Geschäft als per⸗ Fritz Ullmann. Greuel. Melcher. Wenzel. 3 u önlich haftender Gesellschafter ein⸗ 8 8 88 111“ 8 1 , getreten. Die hierdurch begründete 8 offene Handelsgesellschaft hat am 1. Ja⸗

v11““

Ausgabe ven

Gewinn.

Mietenkonto [13668] Zentral⸗Palast

Film⸗ und Bühnenschau G. m. b. H., Weimar.

Die obige Gesellschaft ist in Liquidation getreten. Der unterzeichnete Liquidator, Buchsachverständige Hilmar Meißner, Wei⸗ mar, Schillerstr. 11 a, fordert hiermit sämt⸗ liche Gläubiger obiger Firma auf, unver⸗ züglich ihre Rechte und Forderungen, welche gegen die Gesellschaft bestehen, zur Anmeldung zu bringen.

Hilmar Meißner, als Liquidator der Zentral⸗Palast Film⸗

21 172 21 172

Der Vorstand. 8 Andreas Bamberger.

[14228]. Am Nollendorf⸗Grundstücks⸗ nre Berlin. Bilanzkonto per 31. Dezember 1929.

Aktiva. ₰o Grundstückskontoo Kassakonto 14 Hypothekenaufwertungsaus⸗

gleichskonto.. 78 36 28

RM 31 950 569

45 862 8 732

87 114

2 815 136 501

19 413 007

15. März 1930. Pferdehandel. schafter: Pirner, Johann, Pirner, Karl beide Pferdehändler in Holnstein. Amberg, den 18. Mai 1931. Amtsgericht Registergericht.

Baden-Baden. [17116 Handelsregistereintrag Abt. B Bd. 1. O.⸗3. 95 Firma Lloydreisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Baden⸗Baden: Geschäftsführer Gott⸗ fried Semrau ist ausgeschieden. Kauf⸗ mann Wilhelm Schänzer in Baden⸗ Baden ist zum Geschäftsführer bestellt.

Baden, den 18. Mai 1931. Geschäftsstelle des Bad. Amtsgericht. I.

Belgard, Persante. [17117] Handelsregister Abteilung A Nr. 183. Leo Kalitzki, Belgard a. Pers.: Die

Firma ist erloschen. Belgard a. Pers., den 7. Mai 1931. Amtsgericht.

Danubia Lederhandels⸗ A.⸗G.

Bei der Kommanditgesellschaft „Vincken & Co.“ in Aachen: Ein Kommanditist ist aus der Gesellschaft ausgeschieden;

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Knittel & Morgenrath“ in Aachen: Die Gesegschaft ü8 8n gs t. Der bis⸗ herige Gesellschafter illy Morgen⸗ rath, Kaufmann zu Aachen, ist alleiniger Feraber der Firma.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Ahrensbök. 117113] In das hiesige Handelsregister Abt. A unter Nr. 80 ist heute folgendes ein⸗

902 840 05 340 773ʃ41 16 407 575 36 1 114 200— 351 806 09 25 420 15

48 189 95

42

142 340 29 862 38 81

19 413 007

Berlin, den 10. April 1931. Beamten⸗Wohnungs⸗Verein zu Berlin Eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Dr. Schmidt. Meuschke. Tonndorf.

Geprüft und richtig befunden. Der Kassenprüfungsausschuß des Aufsichtsrats:

schäftsführer bestellt, so sind dieselben nur zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Als nicht ein⸗ getragen wird bekanntgemacht: Bekannt⸗ machungen der renn. erfolgen nur im Deutschen Reichsanzeiger. Geschäfts⸗ räume: Heinrichsallee 2. Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Aachen. [17112²] H.⸗R. A 2642. In das Handelsregister wurde eingetragen am 18. Mai 1931: Bei der Kommanditgesellschaft „Bank⸗ haus Volkening & Co.“ in Aachen: Der Ec haftende h * getragen: Josef Siebert junior ist aus der Ge⸗ eSe ZE“ S sellschaft vtsgeschieden, Gleichzeitig ist ermania Inl g. Scharbeutz Mathieu Crumbach in Becchendorf⸗ Inh. August Junge in Aachen in die Gesellschaft als persön⸗ =Ahronsbök. de b lich haftender Gesellschafter eingetreten. Ahrensbök, e2 nh 1931. Ein Kommanditist ist aus der Gesell⸗ I““ schaft ausgeschieden und drei neue Kom⸗ manditisten sind in die Gesellschaft eingetreten,;. 11“

nuar 1931 begonnen und führt die bis⸗ erige Firma fort. Die Prokura der lisabeth Gier ist erloschen;

Die Firma „Radiatoren Company mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze in Aachen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Herstellung und der Ver⸗ trieb von Metallwaren, Geräten und Maschinen aller Art, insbesondere solcher, die ihre Verwendung in Verbindung mit Gas, Wasser und Elektrizität finden, ferner die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Produkten für die Indu⸗ strie sowie der An⸗ und Verkauf von Grundstücken, Gebäulichkeiten oder deren Errichtung in Verbindung mit allen mit vorstehenden Erzeugnissen mittelbar oder unmitelbar zusammenhängenden Ge⸗ schäften sowie Errichtung von Filialen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Ge⸗ schäftsführer: Georg Hölterhoff, In⸗ genieur, und Josef Pennartz, Kaufmann, beide zu Aachen. Eisa hestertaag vom 1. Mai 1931. Sind mehrere Ge⸗

Passiva. Aktienkapitalkonto .8 Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortrag 10 420,01 Gewinn. 831,49

30 000 45 862

78

11 251 87 114 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Verlust. RMN2 Unkostenkonto. 1 450 bausunkostenkonto.. 15 278 Konto für Abschreibungen 550 Gewinn 1929 831

18 170

50 28

2

115482] Durch Beschluß der Gesellschafter der „Richard Bauer G. m. b. H.“ in Nürnberg vom 12. Mai 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 20 000 RM herab⸗ gesetzt worden. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu

melden. Nürnberg, am 13. Mai 1931. Der Geschäftsführer

Gewinn. b Mietenkonto. e1“ 18 110 18 110

Der Vorstand. An dreas Bamberger.

Amberg. [17115] Handelsregistereintrag: Gebr. Pirner, Sitz: Holnstein. Offene Handelges. seit

I

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