zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 123 vom 30. Mai 1931. S. 4.
[199277 Butzbach—Licher Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der auf Montag, den 22. Juni 1931, mittags 12 Uhr, im Hotel „Hessischer Hof“ in Butzbach (Hessen) anberaumten ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesorduung:
„Geschäftsbericht, Vermögens⸗, Gewinn⸗
und Verlustrechnung des Jahres 1930.
„Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. V
Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Verschiedenes. I
Bezüglich der Hinterlegung der Aktien für die Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung wird auf die Bestimmungen in § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages verwiesen. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei der Gesellschaftskasse im Bahnhofsgebäude in Butzbach oder bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Aktiengesellschaft Berlin W 8, Behrenstr. 21/22, erfolgen. Für diejenigen Aktionäre, deren Aktien noch nicht zugefertigt sind, erfolgt die Legitima⸗ tion in der Generalversammlung durch das Aktienbuch. b
Der Geschäftsbericht nebst Vermögens⸗, Gewinn⸗ und Verlustrechnung liegt vom 5. Juni 1931 ab bei der Bahnverwaltung in Butzbach aus.
Butzbach, den 28. Mai 1931.
Der Aufsichtsrat. Dr. Step han.
[19928]
Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 18. Juni 1931, mittags 12 Uhr, in den Räumen des „Geselligen Vereins Wintergarten“ zu Cottbus, Dresdener Str. 31, stattfinden⸗ den ordeutlichen Generalversamm⸗ lung ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für den 31. Dezember 1930. und Beschlußfassung hierüber.
Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates.
3. Aufsichtsratswahl. 1 Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bis zum 14. Juni 1931. bei der Niederlausitzer Bank A. G., Cottbus, oder, soweit sie Mitglieder einer deutschen Effektengirobank sind, bei ihrer Effekten⸗ girobank oder bei der Gesellschaftstasse in Buchwäldchen bei Calau, N. L. hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift spätestens einen Tag nach Ablauf er Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Buchwäldchen bei Calau, N. L.,
en 27. Mai 1931.
Buca Klinkerwerke, A. G.
Der Vorstand. C. Hofmann.
8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien.
Bankverein Artern Spröngerts
Büchner & Co., Kommandit⸗Gesell⸗ schaft auf Aktien.
Bilanz am 31. Dezember 1930.
8 8 Aktiva. RMN ₰ Kasse einschl. Guthaben bei Banken, bei der Reichs⸗ bhbank und den Postscheck⸗ ämtern Lechsel. igene Wertpapiere.. Schuldner in lfd. Rechnung Schuldner aus geleisteten Bürgschaften 445 100,— Grundstuͤcke⸗ u. Inventar⸗ konto
208 074 997 986 52 736
4 806 334
616681161808
355 893
6 421 025
Passiva. Aktienkapituul Reservefondds Guthaben von Banken und Beankiers . Gläubiger Geleistete Bürgschaften
RM 445 100,— Nicht erhobene Dividende Interimskonto Gewinn⸗ und Verlustkonto
1 000 000 64 326
112 966 5 147 329
1 022 3 181 92 198
6 421 025 Gewinn⸗ und Verlu
RM
238 928 66 914 92 198
Ausgaben. Allgem. Geschäftsunkosten uund Personalausgaben. Steuern und Abgaben.. Gewinnsalildo
398 041
Einnahmen. Gewinn auf Zinsen⸗, Dis⸗ kont⸗, Provision⸗ und Sportenkonto. . Geywinn auf Effektenkonto Vortrag aus 1929
380 162 13 633 4 245
de Artern, den 22. Mai 1931. Der Aufsichtorat.
10. Gesellschaften m. b. H.
[15481]1 Bekanntmachung. — Die Vermögensverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Zeitz ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Zeitz, den 9. Mai 1931.
Der Liquidator der Vermögens⸗ verwaltung Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung:
Werner Scholle, Liauildator.
88
1ö
[158811 Bekanntmachung.
Die Flachsveredlungsanstalt Gesellschaft
mit beschränkter Haftung Alttschau ist laut
Gesellschafterversammlungsbeschluß vom
12. Mai 1931 aufgelöst. Die Gläubiger
werden aufgefordert, sich bei der Gesell⸗
schaft zu melden.
Alttschau, den 12. Mai 1931.
Flachsveredlungsanstalt m. b. H. Der Liquidator: N. Geister.
[16709] Gemeinnützige Baugesellschaft zur Errichtung von Arbeiterhäusern Gesellschaft mit beschränkter Haftung u Neurath. Durch Beschluß der Gesellschafter vom 13. Mai 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 17 800,— Reichsmark herabgesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Bedburg, den 18. Mai 1931. Der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Baugesellschaft zur Errichtung von Arbeiterhäusern G. m. b. H. in Neurath: Friedrich Metz. [18395] Terraingesellschaft Hochkamp m. b. H., Altona⸗Osdorf. Die Gesellschaft ist gemäß Beschluß der Gesellschafter vom 19. Mai 1931 auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft bei Herrn Dr. Donner, Neuer Wall 37, Ham⸗ burg, schriftlich anzumelden. Der Liquidator.
[17711]
H. Kahnheimer & Co. Ges. m. b. H., Sitz früher Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich bei den
unterzeichneten Liquidatoren zu melden. Berlin W 8, Kanonierstraße 17 — 20,
21. 5. 1931.
Die Liquidatoren:
Herbert Kahnheimer. Willi Kahnheimer.
[17545]
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 2. Mai 1931 ist die Ge⸗ sellschaft Heinrich Voß, Maschinen⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu Güstrow aufgelöst. Als Liquidator ist der Kaufmann Kurt Kiehl zu Ahrenshoop in Pommern bestellt. Etwaige Gläubiger werden ersucht, ihre Forderungen anzumelden.
Der Liquidator. [16991]
Handelsgesellschaft „Produktion“ mit beschränkter Haftung zu Hamburg.
In der Gesellschafterversammlung vom 30. April 1931 ist die Herabsetzung des Stammkapitals der esellschaft auf RM 20 000,— beschlossen worden. Wir fordern hierdurch die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft auf, sich bei der Gesellschaft zu melden.
Hamburg, Mai 1931.
Die Geschäftsführer: Borgner. Müller.
1197249 8
Lt. Beschluß vnfäge Gesellschafterver⸗ sammlung vom 26. Liquidation der Firma Seanfer & Fraeulin
Die Abonnenten werden von heimer Firma Johann Ehemann, & Fraeulin G. m. b. H., übernommen.
Die Liquidatoren: Adolf Senger. Josef Fraeulin.
straße 14 G. m. b. H. in Bekanntmachung.
fordert, sich bei ihr zu melden. b Berlin, den 25. April 1931. Der Liquidator der
Louis Thielicke.
. iederrheinisches christlich
nationales Gewerkschaftsheim,
Liquidator bestellt.
1931 anmelden zu wollen. F Melcher, Liquidator,
ai 1931 wurde die
G. m. b. H., Freiburg, beschlossen. Die Gläubiger werden gebeten, sich zu melden. der Mann⸗ Senger Mannheim,
Freiburg i. Br., den 26. Mai 1931. Senger & Fraeulin G. m. b. H. in Liqu.
[9215] Grundstücksgesellschaft Merseburger⸗ Berlin.
Die obige Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufge⸗
Grundstücksgesellschaft Merseburger⸗ straße 14 G. m. b. H. in Liquidation:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kr
efeld.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. Nov. 1929 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst. Fritz Melcher, Düssel⸗ dorf, Geistenstraße 26, ist zum alleinigen Auf Grund dieser Bestellung fordere ich die Gläubiger auf, ihre Forderungen bei mir bis zum 30. Juni
[18401] Die Tembo Ein⸗ und Ausfuhr⸗ gesellschaft m. b. H. in Hamburg, 36, Pilatuspool 4 I, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.
Die Liquidatoren: Frahm. Stoffers.
[18397]
Hartsteinwerk Niedersachsen
G. m. b. H., Hannover, Georgstraße 8. Aufsichtsräte sind: Die Maurermeister Friedrich Mehmel, Hannover, Geibel⸗ straße 45, Karl W. Brinkmann, Hannover, Arnswaldtstraße 9, Heinr. Heeren, Han⸗ nover, Geibelstraße 14, Friedrich Meyer⸗ hoff, Hannover, Blumenstraße 1.
11. Genofsen⸗ [17713] schaften.
„Wasser und Licht“ e. G. m. b. H. Bilanz per 31. Dezember 1930.
Bestand. RM ₰ ilth . .. 49073 Postscheck.. 963 74 Bankguthaben 8 717 53 Debitoren . 324 16877 Inventar.. 4 586— Warenlager 5 88447 Grundstück und Gebäude 40 000 —- Beteiligungen.. 2 398 45 erlust „„ 1 744/10
8 Schulden. Kreditoren .. Geschäftsguthaben der Mit⸗ glieder 0 2 9 0 80 98 9 8⁴ Hypothel
..“—
313 416 47
66 537 32 9 000, —
388 953 79
Münster i. W., den 24. Januar 1931. Der Vorstand:
Joh. Kappels. Joh. Hölscher. Fr. Hoberg. Mitgliederbestand 1. 1. 1930 = 115, Zugang 1, Abgang 13, mithin Bestand
am 1. Januar 1931 = 103.
Es sind 488 Anteile à RM 500,— übernommen, so daß die Gesamtsumme RM 244 000,— beträgt.
Gemeinnützige Siedlung Bickendorf e. G. m. b. H., Köln⸗Bicken dorf. Jahresbilanz am 31. Dezember 1930.
Aktiva. Kassenbestad. Postscheckgguthaben.. Sparkassenguthaben, Giro⸗ konto Sparkassenguthaben, Kapi⸗ talanlage „ G. A. G. f. Wohnungsbau, AktienbeteiligungH 311 000 G. A. G. f. Wohnungsbau, Kapitalanlagge 2 629 Kontokorrentforderungen. 35 Tennisplatzkonto 11 591,18
11 301 40
Abschreibung 289,78 1— 8 452 284
Inventar . Puassiva. Geschäftsguthaben der Ge⸗ nossen . 0 2 . 20 20 2 Guthaben ausgeschiedener Mitglieder.. Gesetzliche Rücklage Rücklage II.. . Gartenzaunkonto. Erneuerungsfonds Kontokorrentschulden Gewinn⸗ und Verlustkont
1 521/59 253 47 1 069 74
2xsbb1ö1
124 472
6 . * 2
290 355701
14 001 09 27 592 05 14 019 60 20 666 23 66 254 10
eg⸗ 529 39 nto] 18 866,53 752 284—
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
An Soll. Tennisplatzkonto. 289 78 Konto soziale Fürsorge u. Ver⸗
anstaltungen.. Geschäftsunkostenkonto.. Bilanzkonto
4 201 13 907 18 866
[18988] Emschergenossenschaft.
Das Kataster der Veranlagung für das Rechnungsjahr 1931 (§§ 6 und 7 des Emschergenossenschaftsgesetzes vom 14. Juli 1904 (Gesetzsammlung S. 175) und §§ 9 und 10 I des dazu erlassenen Statuts vom 19. März 1906) liegt nebst Er⸗ läuterungen in der Zeit vom 1. Juni 1931 bis 28. Juni 1931 einschließlich im Ge⸗ schäftsgebäude der Emschergenossenschaft in Essen, Kronprinzenstr. 21, an Werktagen in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 12 ½ Uhr nachmittags zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus. Auskunft wird während dieser Zeit durch Beamte der Emschergenossenschaft erteilt. 8* Einsprüche gegen das Kataster gemäß § 7 des Gesetzes und § 10I des Statuts sowie etwaige Begründungen sind bis zum 28. Juni 1931, abends 6 Uhr, beim Ge⸗ nossenschaftsvorstand schriftlich anzubringen. Der Vorsitzende: Winkhaus.
Baugenossenschaft Groß⸗Berlin, [18175] e. G. m. b. H. Bilanz per 31. Dezember 1930.
RM 66 000 803 417 1 354 ¾ 3 191 25 1 400 2 903 47 510 11 000 142 648 698 678 [17 3 448 55 21 492 20 47 510 — 924 777 33 Mitgliederbewegung: Stand am 1. Ja⸗ nuar 1930: 11 Genossen. Neu ein⸗ getreten im Laufe des Jahres: Keine. Ausgeschieden: Keine. 8nb Stand am 31. Dezember 1930: 11 Ge⸗ nossen mit je einem Anteil von 1000 RM. = 11 000 RM. Die Haftsumme aller Genossen betrug am 31. Dezember 1930 11 000 RM. Berlin⸗Britz, den 20. März 1931. Der Vorstand. Geibel. Dierksen. Für den Aufsichtsrat: Lühr.
“]
12. Unfall⸗ und Inva⸗ lidenversicherungen.
[20276] Zu der am Montag, den 8. Juni 1931, nachmittags 3 ½¼ Uhr, im weißen Saal des Hotels „Märkischer Hof“, Altena (Westf.), Bahnhofstr. 1, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Sektionsversammlung werden unsere Mitglieder hierdurch ergebenst ein⸗
geladen. Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Ver⸗ waltung der Sektion im Jahre 1930. 2. Prüfung und Abnahme der Ver⸗ waltungskostenrechnung der Sektion für das Jahr 1930. 3. Feststellung des Verwaltungskosten⸗ voranschlags für das Jahr 1932. 4. Verschiedenes. Wegen Vollmachtserteilung vergl. § 25 z 8 der Satzungen. ltena (Westf.), den 27. Mai 1931. Der Vorstand der Sektion 3 der Maschinenbau⸗ und Kleineisen⸗ industrie⸗Berufsgenossenschaft. Fritz Meese, Vorsitzender.
—
13. Bankausweise.
Bank des Berliner Kassen⸗Vereins am 30. April 1931. [19979]
Aktiva. . 1. Darlehen..
Aktiva. Grundstücke. .. Neubauten Konto Dubiosa . Transitorenkonto. Mobiliarkonto Debitorenkonto Verlust 1930 „ Avalkonto.
Passiva. Geschäftsanteile. Kreditorenkonto . ypothekenkonto. ransitorenkonto⸗. Mietevorauszahlg. Avalkontöo.
—
37 265/91
Per Haben. “ Konto Zinsen und Verwal⸗
tungskosten Z. d. G. A. G. 37 265/91
RM 8 555 880,— 2. Wechselbestände „ 1 150 000,— 3. Effekten.. 8 500 000,— 4. Metall⸗ und Papier⸗
37 265/91
Büchern übereinstimmend gefunden.
Alfons Geurtz. Mitgliederbewegung.
101 Mitglieder mit 101 Anteilen,
glieder mit 2991 Anteilen.
Anteilen.
Vorjahres. [17062]. Der Aufsichtsrat. J. A.: Wilhelm Beinhoff.
Der Vorstand.
Vorstehende Bilanz haben wir geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten
Köln⸗Bickendorf, den 5. Febr. 1931. Hermann Bayart. Wilhelm Deußen.
Mitgliederstand am Anfang des Ge⸗ schäftsjahres 1356 Mitglieder mit 2858 Anteilen, Zugang an neuen Mitgliedern ugang durch Uebernahme weiterer Geschäfts⸗ 1 anteile: 32 Anteile, zusammen: 1457 Mit⸗ su einer am 6.
Abgang im letzten Geschäftsjahr: durch Aufkündigung 49, durch Tod 15, durch Uebertragung 25 = 89 Mitglieder mit 214 Anteilen. Bestand am Ende des Ge⸗ schäftsjahres: 1368 Mitglieder mit 2777
Der Gesamtbetrag der Haftsumme be⸗ läuft sich auf 277 700,— RM, also 8100,— Reichsmark weniger als am Ende des
eld, Guth. b. d. Reichsb. 229 253,3 5. Frundstüch und Ge⸗ wölbee. „ 4 624 200,— 6. Buchungsmaschine 4 56 400,—
Passiva. Giroguthaben usw. RM 10 245 693,31
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
120265] Wir laden hiermit unsere Mitglieder Juni 1931 statt⸗ indenden außzerordentlichen General⸗ versammlung ein. Tagesordnung: Wahl von Mit⸗ gliedern des Präsidiums. Die Eeererbenc. Generalversamm⸗ lung findet im Anschluß an die an diesem Tage im Restaurant Wilhelms⸗ of, Berlin SW, Anhaltstr. 12, Spiegel⸗ aal, um 10 Uhr, stattfindende ordent⸗ i Sünssabee eehehng statt. rlin, den 29. 5. 1931. 8 Verband der Automobilbesitzer Deutschlands e. V. (Reichsverband). Das Präsidium. v. Wachs.
Die 54. ordentliche Gener Vereins zu Hannover, Lebensver⸗ sicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
wird hierdurch auf Dienstag, den 16. Juni 1931, nachmittags 5 Uhr, nach Hannover in die Aula des Kaiser⸗
berufen. Tagesordnungg: Geschäftsbericht für 1930. Entlastung. — 3. Vaßlen zum Verwaltungsrat. Wahlen zur Revisionskommission. Genehmigung von Versicherungs⸗ bedingungen. 3 Zur Teilnahme sind die Mitglieder des Vereins berechtigt, deren Versiche⸗
beständig waren. 8 Die Teilnahme ist spätestens bis zum
stunden bei der Direktion unter Angabe der Nummer des Versicherungsscheins anzumelden. 8 1 Hannover, den 19. Mai 1931. Der Verwaltungsrat. AX“ [197252Jl. 1. Gewinn⸗ und VBerlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 8 1. Januar bis 31. Dezember 1930.
—
RMN ₰&
76 981 44 49 822 64 833 053 17 I
24 538 30 40 16962
A. Einnahme. Ueberträge a. d. Vorjahre: a) Prämienüberträge.. b) Schadenreserve... Prämieneinnahme Nebenleistungen der Ver⸗ sichertenrnrn . Erlös aus verwertetem Vieh Kapital⸗ und Mietserträge 13 862,/07 Gewinn a. Kapitalanlagen 179ʃ4 Sonstige Einnahmen: 1 a) auf abgeschriebene For⸗ derungen.. 31 912 44 b) aus Steuerrückstellung 12 661 07 Satzungsgemäß dem Re⸗ servefonds entnommen.
Gesamteinnahme
B. Ausgabe. Rückversicherungsprämien Entschädigungen:
a) aus dem Vorjahre.
b) aus dem lfd. Jahre.
c) Schadenreserve.. 28 367,4
Prämienüberträge 8 105 907 50
a) Reserve für Prämien⸗ ausfälle
Regulierungskosten
Zum Reservefonds..
Abschreibungen..
Verlust aus Kapitalanlagen
Verwaltungskosten:
a) Provisionen u. sonstige Bezüge der Agenten usw...
b) sonstige Verwaltungs⸗ kosten
Steuern, öffentliche Ab⸗
gaben u. ähnl. Auflagen
Sonstige Ausgaben (einschl.
zurückgezahlte Prämien
für güst gebliebene Stuten) 47 914
Gesamtausgabe [1 091 010
2. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1930.
A. Aktiva. RM Forderungen:
a) Rückstände der Ver⸗
sicherten einschl. Nach⸗
. schuß 19229 .
b) Außenstände bei Ge⸗
neralagenten und
Agentenn
c) Guthaben bei Banken
und auf Postscheckkonto
d) später fällige Prämien⸗
raten
e) gegen Akzepte gestund.
rämienbeträge...
f) Nachprämie 1930. Kassenbestand
Kapitalanlagen:
a) Hypotheken u. Grund⸗
schulden
b) Wertpapiere
Grundbesitz Inventar
7 85080
1 091 01099
11 32388
49 822 64 254 488 55
17 699 1
155 275,24
151/ 93
8811
146 701 20 838 ¾
S11
459
9 250 31
80 000 1
1121312“2 Sö1ö6 s 98
2
Gesamtbetrag
B. Passiva.
Ueberträge auf das nächste Jahr:
a) Prämienüberträge.. b) Schadenreserve.. 0) für Prämienausfälle. Hypotheken und Grund⸗ ecchundene. . 18. Sonstige Passirvauau Reservefons 140 537
Gesamtbetrag 741 966
Alldevag, Allgemeine Deutsche Versicherungs⸗Gesellschaft a. G. von 1892 zu Berlin.
Der Vorstand. Bluth. Vorstehende Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sowie Bilanz wurden in der Generalversammlung am 22. Mai 1931 einstimmig genehmigt und ebenso ein⸗ stimmig Aufsichtsrat und Vorstand Ent⸗ lastung erteilt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Geheimrat Dr. Penius hat seinen Wohnsitz von Berlin nach Detmold,
Bülowstraße 35, verlegt.
lsSlllmn!
741 966
—————
105 907 28 367 86 000
150 000,— 231 154
O. Hilpert, Vorsitzender.
ri Diüsseldorf, Geistenstraße 26.
Kiene. Klemmer. Klein. Doll. Zistig.
Der Vorstand. Matthaei.
sammlung des Preußischen Beamten⸗
Wilhelm⸗Gymnasiums, Leonhardtstr. 2,
rungen am 31. Dezember 1930 rechts⸗ 2*
13. Juni 1931 während der Geschäfts-⸗
deen Zuschlägen zur Einkommensteuer 1929,. deren Erhebung die 8 Fesetol. I S. 311)
des öffentlichen Dienstes betrifft. 82 dort insbesondere aus⸗
3 ob die Voraussetzungen für den Sngaß
*
zm De
hentralhandelsregisterbeilage
RNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanz alhandelsregister für das Deutsche
Berlin, Sonnabend, den 30. Mai
“]
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗
preis vierteljäbrlich 4,50 £᷑ℳ (vom 1. Juli 1931 ab
4,05 .. ℳ). Alle oftanstalten nehmen Bestellungen
an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
— 1 — kosten 15 . x⸗ werden nur gegen er v Einfendung Betrages eFi hach des Portos abgegeben. 1
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sain.
Reich
gister. —— Verschie
.
8111“
1““ “ 54. Nechtsgültigkeit der Verordnung des Reichsprä⸗ sidenten vom 26. Juli 1930 (Meichsgesetzbl. I S. 311) über die Erhebung von Zuschlägen zur Einkommensteuer. Der —— wendet sich gegen seine Heranziehung zu
Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 (Reichs⸗ ¹ 311) angeordnet hat. Die Rechtsbeschwerde ist nicht egründet. Die Rechtsgültigkeit der Verordnung vom 26. Juli 1930 hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Bescheid vom 15. Januar 1931 VI A 2253/30 insoweit anerkannt, als die Verordnung die Erhebung der Reichshilfe von Personen
geführt, daß die Verordnung nicht deshalb ungültig sei, weil die Verordnung des Reichspräsidenten vom 16. Juli 1930 auf das Verlangen des Reichstags aufgehoben werden mußte; wenn das otverordnungsrecht überhaupt einen Sinn haben solle, könne es dem Reichspräsidenten nicht verwehrt sein, nach Auflösung des Reichstags, der die Aufhebung einer Notverordnung verlangt hat, eine neue Verordnung zu erlassen, deren Inhalt sich mit dem der aufgehobenen im wesentlichen deckt. In demselben Bescheide hat der Senat auch in Uebereinstimmung mit der im Be brschetd vor⸗ herrschenden Ansicht, mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und mit der Entscheidung des RFHofs Bd. 15 S. 167 den Stand⸗ punkt eingenommen, daß der Richter nicht nachzuprüfen habe, b die V f einer Notverordnung, nämlich eine erhebliche Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vorgelegen haben. An diesen grund⸗ ätzlichen Ausführungen des Bescheids vom 15. Januar 1931 hält er Senat fest. Sie treffen auch für den vorliegenden Fall, wo es sich um Erhebung der Zuschläge zur Einkommensteuer handelt, zu. Der Beschwerdeführer ist nun der Meinung, daß das richter⸗ liche Nachprüfungsrecht sich jedenfalls auf die Frage erstrecken müsse, ob die vom Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung getroffene üee „nötig“ gewesen sei, um Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Dem kann nicht beigetreten werden. Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Maßnahme notwendig und zweckmäßig ist, um Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, hängt wesentlich davon ab, in welchem Umfange Ruhe und Ordnung als gestört anzusehen find. Wenn daher dem Richter verwehrt ist, letzteres festzustellen, so kann ihm auch nicht das Recht eingeräumt sein, über die Not⸗ wendigkeit und Zweckmäßigkeit der zur Abhilfe getroffenen Maß⸗ nahmen zu entscheiden. Das Reichsgericht hat denn auch in diesem Sinne entschieden (vgl. Entsch. des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 59 S. 188) und der erkennende Senat schließt sich dem grund⸗ sätzlich an. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob nicht in Fällen, in denen eine auf Grund des Artikel 48 der Reichsverfassung ge⸗ troffene Maßnahme als Akt reiner Willkür anzusprechen wäre, der Richter die Gültigkeit einer solchen Maßnahme zu verneinen hätte. Denn von Willkür kann soweit die Verordnung vom 26. Juli 1930 Zuschläge zur Einkommensteuer einführt, nicht die Rede sein. Nach der 242— Ansicht darf allerdings eine auf Grund des Artikel 48 erlassene Notverordnung, abgesehen von der in Artikel 48 selbst für zuläfsig erklärten Außerkraftsetzung von sieben Artikeln der Reichsverfassung, nicht gegen die Reichsver⸗ elnn verstoßen. Daß durch Anordnung der Erhebung von Zu⸗ schlägen zur Einkommensteuer die Reichsverfassung verletzt würde, ist aber nicht festzustellen. Wenn nach Artikel 1 Abf. 2 der Reichs⸗ Sebeh- auf den der Beschwerdeführer sich beruft, die Staats⸗ gewalt vom Volke ausgeht, so steht dem naturgemäß nicht ent⸗ gegen, daß das Volk durch seine Vertretung dem Reichspräsi⸗ denten gewisse Rechte einräumt, wie das in Artikel 48 geschehen ist. Und wenn Artikel 8 der Reichsverfassung vorschreibt, daß das Reich die Gesetzgebung über die Abgaben hat, so hindert das den Reichspräfidenten nicht, die Erhebung von Steuern im Wege der Notverordnung anzuordnen. Das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten soll ja gerade in Zeiten der Störung oder Ge⸗ küpebung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Weg der ordentlichen Gesetzgebung ersetzen. (Urteil vom 18. Februar 1931. VI A 37531.)
55. Zeitungskolportage. Umsatzsteuerfreiheit der Kol⸗ portagegebühr. Der beschwerdeführende Verlag vertreibt die bei ihm erscheinende Tageszeitung am Ort der Herausgabe sowie in dessen —2 durch selbständige Kolporteure. Nach dem Kopf der Zeitung beträgt der monatliche Bezugspreis für die große Ausgabe: „ Mark frei Haus (für die Zeitung 5,02 Mark, für den Kolporteur direkt 98 Pfennig), bei Fbholn ng
Entscheidungen
der Verlag zahle dem Kolporten
nichts angehen.
9,50 Mark.“ Streit herrscht für den vereinbarten Steuerabschnitt
—
“ 8 8 vom 1. e bis 31. gelt nach § 8 Abs. 5 des Umsatzsteuergese
s als Beförderun kosten steuerfrei sind die gesamten dem —
1 olporteur zustehenden 98 H nur der Unterschied zwischen dem — von 6 RM für die Lieferung ins Haus und dem Preise für Abholer von 5,50 RM. Die Borinstanzen haben nur diesen Betrag von 50 Pfennig als Beförderungspreis angssehen. Die Rechtsbe⸗ schwerde, die Befreiung der gesamten Kolportagegebühr fordert, ist begründet. Trotz des nicht ganz klaren Wortlauts der Bezugs⸗ bedingungen — darüber kein Streit, daß der Bezieher aus⸗ schließlich eingeht einen Vertrag mit dem Berlag; zu dem Kol⸗ porteur tritt er in keine Rechtsbeziehung. Der Kolporteur ist demnach Erfüllungsgehilfe des Verlags, indem er in dessen Auf⸗ trag dem Bezieher die Zeitung übergibt. Daraus ergibt sich, daß die 2— nicht 5,02 RM an den Verlag und 98 Pfennig an den Kolporteur zahlen, sondern die gesamten 6 RM an den Verlag als Preis für die Zeitung einschließlich Zustellungsgebühr. Die Entrichtung der 98 Pfennig an den Kolporteur ist ein innerer Vorgang zwischen dem Lieferer und seinem B st eing gülfeer der den Abnehmer nicht berührt. — der Kolporteur die ganzen 98 Pfennig ausschließlich für die Beförderung der Zeitung, so sind demnach auch die Merkmale der Verauslagung sowie der Inrechnungstellung gegeben, und es stünde der Befreiung in dem geforderten Umfange nichts im Wege. Für den früheren Steuerabschnitt vom 1. bis 31. Januar 1926 hatte der Senat in seinem Urteile vom 17. Juni 1927 V A 153127 nur den ange⸗ gebenen Unterschiedsbetrag freigestellt, weil damals nach dem zu⸗ grunde gelegten Sachverhalt davon 42 werden mußte, b r die über den Unterschied hin⸗ ausgehende Summe von 98 — 50 = 48 Pfennig für die Pen sim⸗ von Bestellungen und Anzeigen, für die Werbung von Beziehern und Einrückern und für ähnliche Leistungen, die den Abnehmer ich 2 Für den neuen Beranlagungszeitraum konnte diese Auffassung nicht aufrechterhalten werden, weil feststeht, daß der Verlag dem Kolporteur —* einzelne Leistung dieser Art be⸗ sonders vergütet. Gleichwohl hat die Vorinstanz für den gegen⸗ wärtigen Steuerstreit an der vordem von dem Senat vebillegten Rechtsansicht des Finanzamts festgehalten, weil sich die 48 Pfennig varstellten uls Entgelt für dio Aulegung und Fortführvung von Tourenbüchern und Kundenkartotheken sowie für die Einziehung des Zeitungspreises. Die Tourenbücher und Kundenkartotheken gehören indessen zur Beförderung und sind als Generalunkosten des Beförderers in dem Beförderungspreise enthalten. Zweifel⸗ haft könnte nur sein, ob auch die Einziehung des Zeitungsgeldes als zur Beförderung gehörig anzusehen ist. Da indessen hier, wo der Kolporteur durch die von ihm angestellten Träger bei der Ab⸗ lieferung der Zeitung gleichzeitig den Preis in Empfang nimmt, ohne daß er dabei für diese Nebentätigkeit Aufwendungen irgend⸗ welcher Art zu machen hätte, so glaubt sich der Senat in diesem Punkte der Verkehrsauffassung anschließen zu sollen, wonach die Einziehung des Geldes durch den Träger — als mit der Zu⸗ stellung des Blattes regelmäßig verbunden — zur Beförderung zu rechnen ist. Entsprechendes gilt für die geringeren Sätze der kleinen Ausgabe, wie sich von selbst versteht. Die Vorentscheidung sowie die Einspruchsentscheidung waren daher wegen Verletzung des Begriffs der Beförderung aufzuheben und der beschwerde⸗ führende Verlag mit den gesamten streitigen Kolportagegebühren freizustellen. (Urteil vom 9. März 1931 V A 1120/29.)
56. Verpflichtung zur Religionsangabe in der Haus⸗ haltungsliste. Der Pflichtige hat es unter Berufung auf Artikel 136 der Reichsverfassung abgelehnt, seine und seiner Familienmitglieder Religionszugehörigkeit in der Haushaltungs⸗ liste anzugeben. Er ist vareusün unter Strafandrohung nach § 202 der Reichsabgabenordnung zur Ausfüllung der Spalte 6 der Haushaltungsliste aufgefordert worden. Der Präsident des Landesfinanzamts hat seine Beschwerde gegen diese Verfügung zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Wie in Artikel 136 Abs. 3 Satz 1 der Reichsverfassung ausdrücklich
niedergelegt ist, ist niemand verpflichtet, seine religiöse Ueber⸗ zeugung zu offenbaren.
2 . „Nach Artikel 136 Abs. 3 Satz 2 a. a. O. dürfen aber die Behörden nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft insoweit fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Er⸗ hebung dies erfordert. Der Sinn von Artikel 136 Abs. 3 ist der: Die Erforschung der Religionszugehörigkeit darf niemals Selbst⸗ zweck, sondern immer nur Mittel sein zum Zweck der Feststellun und Verwirklichung anderweiter, vom Stuate anerkannter ung seines Schutzes teilhaftiger Rechte und Pflichten. Anschütz,
bber 1926 darüber, ob von dem Ent⸗
bildung
12. Auflage, Anmerkung 3 zu Artikel 136 der Reichsverfassung. Die Voraussetzungen von n 8 falung
Artikel 136 Abs. 3 Satz 2 der Reichs⸗ verfassung treffen im vorliegenden Falle zu. In Preußen ist die Verwaltung 2b und katholischen Kirchensteuern mit Fewissen, hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen auf die andesfinanzämter und Finanzämter nach § 19 Abs. 2 der Reichs⸗ abgabenordnung übertragen worden; Erlasse des Reichsministers der Finanzen vom 11. Juli, 29. Juli und 10. August 1921 — III R. 19 869, 22 451 und 23 492 —, zusammengefaßt im Erlaß des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ vom 19. September 1921 — G I 1640 G II —, abgedruckt in „Die Kirchenstener in Preußen für das Rechnungsjahr 1924“ von Paul, Hosemann und Banasch S. 57; vgl. dazu auch Becker, Anmerkung 4 zu § 19 der Reichsabgabenordnung. Das Fragerecht der Steuerbehörde hat danach im vorliegenden Falle seine gesetz⸗
liche Grundlage in Artikel 136 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung,
§ 37 Abs. 4 der Ausführungsbestimmungen zum Einkommen⸗ steuergesetz und §§ 116 und 168 des Einkommensteuergesetzes; vgl.
dazu auch Urteil des Reichsfinanzhofs vom 16. November 1927
VI A.644/27. Dem Recht der Steuerbehörde, nach der Religions⸗ zugehörigkeit zu — entspricht selbstverständlich die Pflicht des
efragten, die Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Das braucht nicht weiter erörtert zu werden. Die Rechtsbeschwerde war daher zurückzuweisen. (Urteil vom 4. März 1931 VI A 431/31.)
57. Umfatzsteuerpflicht der Wagenstandsgelder bei Privatbahnen. Streitig ist für 1925 —1927 die Umsatzsteuer⸗ pflicht der Wagenstandsgelder der beschwerdeführenden Privat⸗ bahngesellschaft, die der Empfänger zu z ahlen hat, vornehmlich für Ueberschreitung der Entladungsfrist oder für die Bereitstellung des Wagens vor der Beladung. Die Vorinstanzen haben die Be⸗ freiungsvorschrift des § 2 Nr. 5 des Gesetzes für unanwendbar erklärt. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Bei der Aus⸗ legung der streitigen Bestimmung kommt es nicht darauf an, was der Geschäftsverkehr unter Beförderungen versteht; maßgebend ist vielmehr allein, ob die Leistung, für die die Wagenstandsgelder gezahlt werden, im Sinne des Beförderungssteuer⸗ gesetzes zu ben Beforberungen gerechner werven rattn. Das ist u verneinen. Als Beförderungspreis gelten nach § 5 der Aus⸗ sührungsbestimmungen die Gebühren für die Fortbewegung der Güter von der Verladung bis zur Entladung (Urteil vom 23. Mai 1922 V A 171/22, Reichssteuerblatt 1922 S. 226). Das Wagen⸗ standsgeld dagegen wird erhoben als Gegenleistung für die über die Beförderung hinausgehende Bereitstellung des Wagens, ins⸗ besondere vor der Beladung und nach der Entladung wie auch der an dem — beteiligte Reichsminister der Finanzen zu⸗ treffend hervorhebt. Ebenso ist der Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1929 V A 1006/29 davon ausgegangen, daß der Steuer unterworfen seien die Leistungen, die neben der Beförde⸗ rung oder zu ihrer Vorbereitung werden. Ob auch bei der Reichsbahn die Steuer tatsächlich erhoben wird, ist für die Frage des Vorliegens der gesetzlichen Besteuerungsmerkmale ohne Belang (Popitz, Umsatzsteuergesetz 1926 S. 558 zu „, S. 560 zu i). Die Rechtsbeschwerde war daher als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 13. März 1931 V A 118/30.)
58. Unzulässigkeit eines Eventualautrags auf münd⸗
liche Verhandlung. Der Beschwerdeführer hat beantragt. 1. ent⸗
weder dem Klageantrag zu entsprechen oder aber das Urteil des Finanzgerichts aufzuheben; 2. gegebenenfalls über die Rechts⸗ beschwerde mündlich zu verhandeln. Ein Antrag auf mündliche Verhandlung kann nur unbedingt und nicht mit der Maßgabe gestellt werden, daß der Reichsfinanzhof dem Rechtsbeschwerde⸗ begehren des Beschwerdeführers nicht entsprechen sollte. Der Eventualantrag des Beschwerdeführers ist daher unzulässig und deshalb nicht geeignet, den Senat zur Anberaumung einer münd⸗ lichen Verhandlung zu verpflichten (vgl. auch Urteil vom 30. Sep⸗
tember 1930 II A 356/30 Entsch. des RFHofs Bd. 27 S. 171). Es ist nicht angängig,
daß der Senat zunächst nur in ein Vor⸗ prüfungsverfahren eintritt, um zu ermitteln, ob dem Antrag des Beschwerdeführers ohne weiteres stattgegeben werden kann, und daß er dann im Falle der Verneinung der Vorfrage nicht zur Sache entscheidet, sondern Texmin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, um dann nach dem Ergebnis der mündlichen Ver⸗
handlung erneut und endgültig seine Entscheidung zu treffen. Eine
derartige Zweiteilung des Verfahrens vor den Steuergerichten ist in der Reichsabgabenordnung nicht vorgesehen und wäre au
nicht zweckmäßig, da sie den Rechtsgang ohne Grund verlangsamen und erschweren würde. (Urteil vom 18. März 1931 VI A 2105/30.)
1. Handelsregister.
Annaberg, Erzgeb. [19294
Auf Blatt 1743 des hiesigen Handels⸗ registers, die Firma Ehape, Aktien⸗ gefellichaft für Einheitspreise, Zweig⸗ niederlassung der in Köln a. Rh. unter derselben Firma bestehenden Aktien⸗ gesellschaft betr., ist eingetragen worden:
Der Kaufmann Erich Eliel i aus⸗ geschieden. Zum Vorstandsmitglied ist bestellt der fmann Richard Brandt
in Köln. Amtsgericht Annaberg, 23. Mai 1931. . [19295]
In unser Handelsregister B ist heute bei der Band I unter Nr. 46 einge⸗ tragenen Firma Ludwig Raebel, Aktien⸗ gesellschaft in Apolda, eingetragen worden:
8” g 1.eeeme, —
. ai offen: a as Grundkapital 12 zwecd Rückzahlung ]
zurückgekauft. b) schaftsvertrags wird wie
Grundkapitals ist erfolgt.
———
Auf Blatt 411
registers, die
mann geb. Klemm Inhaberin.
an die Aktionäre auf 50 009 RM herab⸗ gesetzt und die übrigen Aktien zu 100 % Der § 6 des Gesell⸗
ändert: Das Grundkapital der Besell⸗
schaft beträgt 50 000 RM, eingeteilt in
50 Aktien, Nr. 1 bis 50 à 1000 RM. II. Die beschlossene Herabsetzung des
Apolda, den 22. Mai 1931. Thüringisches Amtsgericht. II.
eg Erzgeb. [19296] es hiesigen Handels⸗ ; Firma Lobegott mann in Eppendorf betreffend, ist heute das Ausscheiden des Kartonagenfabri⸗ kanten Friedrich August Lobegott Hart⸗ mann und folgendes eingetragen worden:
Die Witwe Amalie Auguste Fars. in Eppendorf ist
Angustusburg, den 23. Mni 1931. Das Amtsgericht
Bensberg. [19297] führer. 3. ,v — In unser Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 149 bei der Firma F. Esser in Berg. Gladbach folgendes eingetragen worden: Die Firma ist er⸗ loschen. Bensberg, den 13. Mai 1931. Amtsgericht.
folgt abge⸗
stellt. Berlin. [19299] In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 25 153 Goldberg & Sander Gesellschaft mit beschrank⸗ ter Haftung: Der Witwe Charlotte Sander geb. Neumann in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf und dem Otto Leopold in Berlin⸗Wilmersdorf ist Prokura erteilt derart, daß beide nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berech⸗ tigt sind. — Bei Nr. 28 084 Grund⸗ sellschaft Gothenstvnsee 32
8 mit beschränkter Hafenng: — 8 Goemann ist nicht mehr fto⸗
und
art⸗
mehr Gesch
ührer. Bankdirektor Haims⸗Hermann Epstein in Libau⸗Lettland ist zum Ge⸗ schaftsführen bestellt. — Bei Nr. 35 949 Hochschule und Ausland, Verlag und Buchvertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gustav Bvandt ist nicht mehr Geschäftsführer. Verlags⸗ buchhändler Heinrich Hendriock in Char⸗ lottenburg ist zum Geschäftsführer be⸗ — Bei Nr. 36,438 Atomiseur Gesellschaft für rationelle Zahn⸗ Mundpflege mit beschrünkter Haftung: Laut Beschluß vom 20. März 1931 ist der Gesellschaftsvertrag bzgl. der Vertretung abgeändert. Die Gesell⸗ schaft hat jetzt nur noch einen Geschäfts⸗ — — e dene 8 8 eim ist nicht mehr Geschäftsführer. Ri⸗
Else Heitmann 1 kuristin. — Bei Nr. 38 564 Carl Ru⸗ dolf Bergmann Grundstücksverwal⸗ tungs⸗Gesellschaft mit beschränkter
Hastung: Dr. Wilhelm Stege ist nicht
beschränkter Haftung Verkaufs⸗ Kontor Ostdeutschand: Dem Kauf⸗ mann Walther Rehbein in Berlin⸗ Grunewald ist Gesamtprokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Ge⸗ sellschaft in Gemeinschaft mit einem nicht zur Alleinvertretung berechtigten Geschaftsführer oder mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. — Bei Nr. 41 148 Berliner Metallwaren⸗Fa⸗ brik Bemesfa Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Laut Beschluß vom 5. Dezember 1929 ist der Gesell⸗ schaftsvertrag bzgl. des Stammkapitals abgeändert. Das Stammkapital ist um 5000 RM auf 25,000 NM erhöht. Die Geschäftsführer Karl Starke sen. und rd Zander sind abberufen. Zum alleinigen Geschäftsführer ist Fabrikant Jakob Rapoport, Neukölln, bestellt. — Bei Nr. 45 365 „Helios⸗Lichtspiele“ Gesellschaft mit beschränkter Hase
tung: Arthur Günsberg ist nicht mehr vöüher rer. Vei Nr. 45 452 „*⁷ꝙꝑHabellüöndischa
n Edel⸗
ist nicht mehr Pro⸗
ührer — Bei Nr. 40 807 Gefellschafn mit