1931 / 129 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jun 1931 18:00:01 GMT) scan diff

S. 2.

[13595]) Louis Gerstner Kunstanstalt G. m. b. H., Leipzig. Laut Gesellschafterbeichluß vom 13. März

1930 ist das Gesellschafterkapital von

GM 20 000,— auf GM 10 000,— herab⸗ esetzt. Die Eintragung der Herabsetzung

m das Handelsregister beim Amtsgericht.

Leipzig ist beantragt..

Leipzig, den 6. Juni 1931. Der Geschäftsführer: Hans Gerstner.

[19264] Josef Bauer G. m. b. H.

zu Bieber b. Offenbach a. M.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derselben zu melden.

Bieber b. Offenbach a. M., den 26. Mai 1931.

Die Liquidatoren:

Josef Bauer. Wilbelmine Bauer.

[16706] 1 Die Firma Norddeutsche Verlagsgesell⸗ schaft m. b. H., früher in Hamburg 36, Valentinskamp 40/42, ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden. Norddeutsche Verlagsgesellschaft m. b. H. in Liquidation. Der Liquidator: Paul Thiele, Bücherrevisor, Berlin N 113, Dunckerstr. 52.

[19727]

1931. Mai 19. Durch Belchlu der Gesellschafterversammlung vom 18. März 1931 ist die Gesellschaft aufgelöst. Zum alleinigen Liquidator ist der Kaufmann Gustav Oppermann in Wismar bestellt Etwaige Gläubiger dieser Gesellschast wollen sich direkt an die Gesellschaft wenden. Feit⸗ u. Futtermittelwerke Wismar

G. m. b. H. in Liquidation. Gustav Oppermann.

Firma Autohaus St. Georg G. m. b. H. in Hamburg ist aufgelöst. Die Gläubiger wollen sich bei mir melden. Hamburg 1, Rosenstr. 50, den 3. Juni 1931.

Der Liquidator der Autohaus St. Georg G. m. b. H. Willy Schrader.

Die

[16327] Joseph Kann & Co. G. m. b. H. Aschaffenburg.

Die Firma ist durch Gesellschaftsbeschluß vom 11. Mai 1931 aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Aschaffenburg, den 13. Mai 1931.

Joseph Kann, Liqutidator.

[21242] Freiberger Gasglühlicht G. m. b. H., Freiberg i. Sa.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liqudator ist der Kaufmann Herr Paul Ihlenfeld, Berlin⸗Lichtenberg, Wühlisch⸗ straße 14, bestellt worden. Ich fordere die Gläubiger hiermit auf, sich bei mir zu melden. Freiberger Gasglühlicht G. m. b. H. Der Liquidator: Paul Ihlenfeld.

LI77II] H. Kahnheimer & Co. Ges. m. b. H., Sitz früher Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich bei den unterzeichneten Liquidatoren zu melden. Berlin W 8, Kanonierstraße 17 20, 1.5.1931. Die Liquidatoren: Herbert Kahnheimer. Willi Kahnheimer.

[17545]

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 2. Mai 1931 ist die Ge⸗ sellschaft Heinrich Voß, Maschinen⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu Güstrow aufgelöst. Als Liquidator ist der Kaufmann Kurt Kiehl zu Ahrenshoop in Pommern bestellt. Etwaige Gläubiger werden ersucht, ihre Forderungen anzumelden.

Der Liqnidator.

13. Bankausweise. 122²682¶ Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31. Mai 1931. Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengold sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu RM 1392, 2 8178 931,37 Deckungsfähige Devisen 5 037 600,— Wechselbestand ... 17 058 875,58 Deutsche Scheidemünzen 19 702,39 Noten anderer Banken . 185 635,— Lombardforderungen. . 3 200 768,95 w“ 4 274 353,94 Sonstige Aktirva .37 263 828,79 Passiva. Grundkapital . Reservefons.. Umlaufende Noten... Täglich fällige Verbindlich⸗

7 000 000,— 2 441 000,—

23 862 950,— Hiten 8

8 7 681 858,68 An Kündigungsfrist ge⸗

bundene Verbindlichkeiten 29 730 642,70 Sonstige Passiva 4 503 244,64 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ egebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: eichsmark 894 840,—. Zinsvergütung

für Bardepositen: 2 ½ % p. a.

8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien.

[21294].

Bilauz vom 31. Oktober 1930.

Vermögenswerte. Grundstücke 86 000,— Zugang 8 000,— Gebäude 350 800,— Zugang 14 000,— 357800,— Abschreibung 8800,— Maschinen. 137 800,— Zugang 62239,46 121050,20 Abschreibung 22 039,46 e““ 1,— Zugang .2 638,32 2 639,32 2 638,32

94 000

Abschreibung Patente 15 000,—

Abschreibung 3 000,— Licht⸗ und Krastanlagen

14 300,— Abschreibung

2 300,— Heizungs⸗ und Trocken⸗ anlagen

. 2 000,—

Zugang 899,40 2 899,40 Abschreibung . 899,40 Gerätee 6 300,— Abschreibung 1 200,— Gleisanschlüsse 3 800,— Abschreibung. 600,— Fuhrpark —. 7000,— Zugang . . 1 100,— 8 100,—

Abgang 1 625,—

6 475, Abschreibung .1 475,— Beteiligungen Rohmaterialien, Halbfabri kate und fertige Erzeug 11X“ Laufende Forderungen . Wechsel und Schecks.. Kassenbestadrd

Verlust ““

5 000

779 511/98 761 647 11 30 081 70

2 691 21

3 217 65

2 193 450/65

Berbindlichkeiten. Kommanditkapital .. . Einlage des persönlich haf⸗

tenden Gesellschafters . Gesetzliche Rücklage ... Geeuerruckläage . .. .. Hypotheen.. Bankrechnug Akzepte Laufende

500 000

500 000 200 000 37 987 15 000 427 010/[54 167 042/71

346 409]1 2 193 450/6

Kurmann & Co. 8 Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kuxmann. Gewiun⸗ und Verlustrechnung vom 31. Oktober 1930.

Soll. Generalunkosten.. 524 829 83 Abschreibungen auf Anlagen 42 952 18 Abschreibungen auf Forde

““” o

Schulden 88

19 845/50 49 204 01 636 831 52 Haben. Fabrikationsüberschuß 11ö1“

633 613[87 3 217 65

636 831 52

Bielefeld, den 31. Oktober 1930.

Kurmann & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Kuxmann.

Herr Heinrich Kuxmann sen. ist durch Tod als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden, Herr Heinrich Kuxmann ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma eingetreten.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Kreditkasse für Hausbesitzer [22520] in Kopenhagen.

Am Dienstag, dem 30. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr, wird im Ge⸗ schäftsraum der Kreditkasse, Raadhus⸗ pladem Nr. 59, die ordentliche jähr⸗ liche Generalversammlung mit fol⸗ gender Tagesordnung abgehalten:

1. Vorlage der revidierten Bücher und

der Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. April 1930 bis zum 31. März 1931.

.Berichterstattung über die Tätigkeit der Kreditkasse im verflossenen Ge⸗ schäftsjahr.

Wahl eines kommittierten Inter⸗ essenten an Stelle des der Reihe nach Zurückgetretenen.

Genehmigung der wegen Krankheit erfolgten Kündigung eines Assi⸗ stenten.

Eintrittskarten werden im Geschäfts⸗ raum der Kreditkasse bis zum 23. Juni d. J. an die stimmberechtigten Inter⸗ essenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses über ihre vor dem 30. November v. J. auf ihren Namen notierten Obligationen, gemäß den näheren Bestimmungen im § 36 der Statuten.

Kopenhagen, den 30. Mai 1931.

Der Vorstand

Die 31. Ordentliche Abgeordneten⸗ versämmlung des Verbandes Deutscher Artillerievereine findet am 4 Juli 1931, vormittags 11 Uhr, in Braunschweig im „Hofjäger“ statt, wovon wir unseren Mitgliedern gemäß § 13 Abs. 7 der Satzungen Kenntnis geben.

Dortmund, den 1. Juni 1931. Verband Deutscher Artillerievereine

. 8

[21633].

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1930.

RMN [₰ 5 938 398 84

Einnahmen. Ueberträge aus dem Vor⸗ ce“ Prämien für: 1. Großlebentarife.. 2. Kleinlebentarife... 3. Sterbekassentarife .. 4. in Rückdeckung über⸗ nommene Versicherun⸗ ͤ 111“ 455 290 44 Aufnahmegebühren.. 3 722 Kapitalerträge, Zinsen.. 523 375 Gewinn aus Kapitalan⸗ lagen, sonstiger Gewinn Vergütungen der Rückver⸗ weeöööö“ 615 558 Sonstige Einnahmen.. 382

11 032 197/66

1 318 941/11 10 495]47 2 034 358 69

131 674

Ausgaben. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle des 114* Zahlungen für Versiche⸗ rungsverpflichmungen im Geschäftsjahre 1 Vergütungen für in Rück⸗ deckung übernommene Versicherungen.. Zahlungen und Rückstellun⸗ gen für vorzeitig aufge⸗ löste selbst abgeschlossene Versicherungen (Rück⸗ 111“ Gewinnanteile an Ver⸗ ö“ Rückversicherungsprämien. Verwaltungskosten: 1. Abschlußkosten.... 2. Sonstige Verwaltungs JIE1“ 3. Steuern und öffent liche Abgaben ... Abschreibungen.. Verlust aus Kapitalanlagen, buchmäßiger Kursverlust Prämienreserven am Schlusse des Geschäfts⸗ 1 h“ 5 366 864 Prämienüberträge am Schlusse des Geschäfts⸗ “] Gewinnrücklage der Ver⸗ ichrte Sonstige Reserven Wertberichtigungskonto Gewinn.

5 920

585 569

377 328

159 711

169 402 703 659

453 903 428 122 82

11 490 21 110

174/9.-

460 463/86

1931 451 und . 141 316 69

3 023/90 812 682 94

11 032 197 66

Vermögensaufstellung für den 31. Dezember 1930.

RMN 7112 301 28 371 39750 343 767

Vermögen. GHAäAvö Wertpapiere. Policendarlehen.. Guthaben bei Bankhäusern

und anderen Versiche⸗ rungsunternehmungen . Gestundete Prämien... Rückständige Zinsen .. Außenstände bei Haupt⸗ geschäftsstellen bzw. Ge⸗ sch 382 054 38 Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckguthaben.. 7 280 Invente 1 Sonstige Werte . 11 914 07

—-—

8 965 581

201 009/6 424 313 73 106 542/6

Verpflichtungen. Reservefonds 262 HGB., 8 37 VAG.) 203 343 63 Prämienreserveln 5 366 864,04 Prämienüberträge... 460 463/86 Reserven für schwebende Versicherungsfälle . . . 42 599 68 Gewinnrücklage der Ver⸗ sicherten. 1ö1“ Rücklage für Verwaltungs⸗ JZ11“ Nicht abgehobene Gewinn⸗ anteile der Versicherten Reserve für Wiederinkraft⸗ ““ Kursschwankungsrücklage. Organisationsrücklage Delkrederereserve und Rück⸗ lage für zweifelhafte Forderungen... Allgemeine Risikoreserve . Anteil für spätere Geschäfts⸗ jahre an dem Hypotheken⸗ Damno Guthaben anderer Ver⸗ sicherungsunternehmun⸗ Sonstige Verpflichtungen. Sewiumm.

1 331 451 ¼ 136 122 36 774

10 000 3 000 92 316

6 000 30 000

180 852

101 367 80 151 741 96 812 682 94

8965 581 29

Berlin, im Mai 1931. Raiffeisen Lebensversicherungs⸗ bank a. G. Der Aufsichtsrat. Freiherr von Braun. Der Vorstand. Stevens.

[224777 UHrkunde. Der Haustochter Helga Oelkers, boren am 4. Mai 1911 in Münden, wird auf Grund der des Justizministers vom 21. April 1920 gestattet, außer ihren bisherigen Vor⸗ namen Helga Elise Julie Emma den Rufnahmen Ruth zu führen. Hann. Münden, den 2. Juni 1931. Das Amtsgericht.

ge⸗

Einladung zur ordentlichen Mit⸗ gliederversammlung am 22. Juni 1931, 20 Uhr, nach Berlin, Kalck⸗ reuthstraße 11. [22480] Tagesordnung:

1. Geschäfts⸗ und Kassenbericht.

2. Entlastung und Neuwahlen.

3. Verschiedenes.

Bund der Alten Herren der Freien Wissenschaftlichen Vereinigung an

der Universität Berlin e. V.

[22479] Gewerkschaften Salzbergwerk Neu⸗Staßfurt und Salzbergwerk Neu⸗Staßfurt II. Die ordentliche vereinigte Ge⸗ werkenversammlung der Gewerken des Salzbergwerks Neu⸗Staßfurt und der Gewerken des Salzbergwerks Neu⸗ Staßfurt II findet am Sonnabend, dem 27. Juni 1931, vormittags 10 % Uhr, in Berlin, Mauerstr. 39, im Geschäftsgebäude der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft mit nach⸗ folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht des Grubenvorstands

des Aufsichtsrats.

2. Genehmigung der vorgelegten Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1930 und Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung des Reingewinns.

38. Entlastung des Grubenvorstands Aufsich arats,

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Berlin, den 3. Juni 1931.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

O. Wassermann.

und

Reichsverband der Rentenempfänger [22478] E. V., Bochum (Gemeinnütziger Verein).

Am Sonntag, den 14. Juni 1931, vormittags 10 Uhr, findet im Restaurant „Zum Nordbahnhof“ (Karl Klupsch) zu Dortmund⸗Lütgendortmund, Westricher Straße, der 6. ordentliche Verbandstag statt. 8

Tagesordnung:

1. Eröffnung.

2. Begrüßungsansprachen.

3. Geschäftsordnungsfragen. 3

4. Vortrag des Herrn Hans Mai⸗ worm, Bochum: „Die drohenden Verschlechterungen in der Renten⸗ gesetzgebung durch die Notverord⸗ nungen.“ (Anschließend Aussprache.)

Protokollverlesungen.

Geschäftsbericht für 1930 und Ent⸗ lastung.

7. Organisation, und zum Hauptbeirat.

Wahl des Ortes des nächsten Ver⸗ bandstages.

Vortrag des Herrn Oberinspektors a. D. Stefes, Bochum: „Be⸗ rufskrankheiten durch Preßluft⸗ wirkungen.“

10. Verschiedenes. Der Verbandsvorsitzende: Falk.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1930. I. Feuerversicherung einschl. Wasserleitungsschä denversicherung

RMN 2

Ersatzwahlen

Einnahmen. Ueberträge aus dem Vor⸗ jahre: Prämienüberträge... Schadenreserooe Sonstige Reserven und Rücklagen.. 11 500 Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen.. 652 691 Nebenleistungen... 22 423 Siine . 13 781 Kursgewinnn.. 8 726 Sonstige Einnahmen 570 L1ööööö 15 442

Gesamteinnahmen 814 642

Ausgaben. Schäden aus den Vor⸗ jahren, abzügl. Anteil Rückversicherer: geleistet.. zurückgestellt.. Schäden im Geschaͤftsjahr, abzügl. Anteil Rück⸗ versicherer: geleistet. zurückgestellt.. Rückversicherungsprämien. Verwaltungskosten, abzügl. Anteil Rückversicherer: Provisionen und sonstige Bezüge der Vertre⸗ Sonstige Verwaltungs⸗ böö““ Steuern und öffentliche Abgaben. Leistungen für das Feuer⸗ löschwesen: gesetzliche.. freiwillie Abschreibung auf Forde⸗ tungen .. Kursverlufft . Prämienüberträge abzügl. Anteil Rückversicherer. Sonderrücklage..

Gesamtausgaben...

71 508 17 998

81 401 17 350 430 408

96 948 70 368 2 134 5 966 180

13 190 91²

69 799 11 500 814 642,94

Hann. A. B.

II. Einbruchdiebstahlversicherung einschl. Büromaschinenversicherung.

LW

Ueberträge aus dem Vor⸗ jahre: Prämienüberträge. Schadenreserve b Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen.. Nebenleistungen... ööe.“ Kursgewin...

Gesamteinnahmen..

Schäden aus den Vor⸗ jahren abzügl. Anteil Rückversicherer:

zurückgestellt...

Schäden im Geschäftsjahr abzügl. Anteil Rück⸗ versicherer:

ö11“““ zurückgestellt

Rückversicherungsprämien.

Verwaltungskosten abzügl. Anteil Rückversicherer:

Provisionen und sonstige Bezüge der Vertre tungen

Sonstige Verwaltungs⸗ kosten 1“

Steuern und öffentliche Abgaben

Prämienüberträge abzügl. Anteil Rückversicherer:

wewin

Gesamtausgaben...

III. In Rückdeckung übernommene Versicherungen.

13 934 2 400

66 084 2 881 1 396

884

87 580

10 460/6

9 822

216 30 14 858,50 16 345 65

87 58035

RMN Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen: Unfallversicherung.. 21 642 60 Haftpflichtversicherung 93 61650 Autokaskoversicherung 296770 123 226 80

Gesamteinnahmen . Retrozessionsprämien: Unfallversicherung .. Haftpflichtversicherung Autokaskoversicherung 7967] Gesamtausgaben .. 123 226/80

IV. Zusammenstellung der Ergeb⸗ nisse des Geschäftsjahres 1939.

21 642 60 93 616,50

7 967 70

RMN

Einnahmen. Gewinn aus Einbruchdieb⸗

stahlversicherung .. . 16 345 65

16 345 85

Ausgaben. Verlust aus Feuerversiche⸗ rung. 11A“” 15 442 Gewinn und dessen Ver⸗ wendung: an die Allge⸗ meine Sicherheitsrücklage (Reservefonds § 262 9GB., § 37 VAG.) 903 54 16 245 65 Bilanz für das Geschäftsjahr 1930.

Aktiva. RN SSies“ 113 607/50 Guthaben bei Bankhäusern 63 698 29 bei Rückversicherern. 1 178 65 bei sonstigen Versicherern. 1 986/30 Rückständige Zinsen. 2 791 75 Außenstände bei Geschäfts⸗

stallein Rückstände bei rungsnehmern . Kassenbestand, Postscheck⸗ Waben ööö“]; Sonstige Aktira.. Gesamtbetrag... Passiva. Allgemeine Sicherheitsrück⸗ lage (Reservefonds § 262 HGB., § 37 VAG.).. Prämienüberträge: Feuerversicherung ... Wasserleitungsschäden⸗ versicherung Einbruchdiebstahlversiche⸗ 237811180“ Büromaschinenversiche⸗ “*“ Schadenreserven: Feuerversicherung.. . Wasserleitungsschäden⸗ versicherung.. 50 Einbruchdiebstahlversiche⸗ IE1“ Sonderrücklage.. Guthaben: Rückversicherer.. sonstige Versicherer .. Noch zu zahlende Steuern und Feuerlöschkostenbei⸗ Sonstige Verbindlichkeiten Gewaum..

Gesamtbetrag . Berlin, im Juni 1931. „Raiffeisen“ Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G. Der Aufsichtsrat. [216341] Freiherr von Braun, Vorsitzender. Der Vorstand. Stevens. [113] Erben gesucht 1 des am 21. Februar 1930 in Köpenick ver⸗ storbenen Schneidermeisters Johannes Brzezinski, geb 7. Mai 1874 zu Wronken, Kreis Löbau. Meldungen mit näheren

Versiche⸗

261 006 05

———

39 812]1

69 604 19 290

2 900 11 500

43 606 45 31]1

11 239 1 735 903

261 006

Angaben bis zum 30. September 1931 an

den Nachlaßverwalter Paul Kolonko in Berlin⸗Adlershof, Bismarckstr. 32.

1.1“ ““

zugleich Zentralh

1V1 Zentralhandelsregisterbeilage 111“ zum Deutschen RNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanz andelsregister für das Deutsche

Berlin, Sonnabend, den 6. Juni

zeiger Neeeh

11““

Nr. 129.

0

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗

preis vierteljährlich 4,50 ℛℳ (vom 1. Juli 1931 ab

4,05 R.ℳ). Alle Postanstalten nehmen Bestellungen

an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 . Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Geschäftsstelle eingegangen sein. 1

Inhaltsüber sicht.

2* ndelsregistere,

2. Güterrechtsregister,

. Vereinsregister,

. Genossenschaftsregister, Musterregister, 1 Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

59. Zum Begriff „Versicherungsentgelt“ bei Vieh⸗ versicherung, wenn Tierkadaver oder die Erlöse aus ihnen gegen Gewährung der Versicherungssumme auszuliefern sind. Der beschwerdeführende Pferdeversicherungsverein ver⸗ sichert gegen Verluste, die an Pferden durch das unverschuldete Umstehen (= Verenden) oder die notwendige Tötung entstehen. Die Mitglieder 8 Beiträge in sechs Gefahrenklassen, je nach der Höhe der Versicherungssummen, für die Höchstsätze bestimmt sind. § 34 der Versicherungsbedingungen des beschwerdeführenden Pferdeversicherungsvereins lautet: „Gegen die Gewährung der Entschädigung (d. i. der Versicherungssumme) ist dem Verein das getötete Tier oder der Erlös daraus zu überlassen.“ Nach § 32. der Satzung hat der Verein eine Betriebs⸗ und Sicherungsrück⸗ lage zu bilden. In diese fließt auch der Erlös aus den entschädigten Tieren. Streitig ist, ob das getötete Tier oder der Erlös zum Versicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuergesetzes § 5 Abs. 2 gehört. Der Beschwerdeführer hat in den Jahren 1926 bis 1930 aus Tieren, deren Verenden oder Töten zur Gewährung einer Entschädigung geführt hat, insgesamt 4013 RM ein⸗ genommen. Von diesem Betrage hat das Finanzamt eine Ver⸗ sicherungssteuer in Höhe von 2 vom Hundert, das sind 80,30 RM, festgesetzt, da das Finanzamt annimmt, daß das gegen Gewährung der Entschädigung dem Vereine überlassene Tier oder der Erlös zum Versicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuer⸗ gesetzes § 5 Abs. 2 gehöre. Der Verein ist anderer Meinung, hat aber mit Einspruch und Berufung keinen Erfolg gehabt. Der Rechtsbeschwerde war stattzugeben. Allerdings träfe es nicht zu, wenn der Beschwerdeführer, wie das Finanzgericht meint, das gesamte Vertragsverhältnis in ein Versicherungsverhältnis und einen nebenhergehenden Kaufvertrag zerlegt wissen wollte. Denn die Vereinbarung über Hingabe des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses ist kein Sondervertrag, sondern eine Abmachung über die Schadenshöhe, also ein Teil des Versicherungsvertrages selbst. Bei der Schadensversicherung und um eine solche handelt es sich ist der Begriff des Schadensersatzes im wesent⸗ lichen derselbe wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Versicherungs⸗ vertragsgesetz §§ 49 ff.). Wenn also, wie hier, Entschädigung in Geld ausbedungen ist, so kommen die hierüber bestehenden Grund⸗ sätze des bürgerlichen Rechts zur Anwendung. Im bürgerlichen Recht sind aber Regeln für die sogenannte Vorteilsausgleichung ausgebildet worden. Danach muß der Geschädigte, wenn er für den beschädigten Gegenstand ohne Rücksicht auf das Maß der Ent⸗ wertung Entschädigung in Geld beanspruchen kann, den beschädigten Gegenstand dem Verpflichteten herausgeben. Anderenfalls würde er nicht nur Deckung seines Schadens erreichen, sondern darüber hinaus noch einen Vorteil erzielen (vgl. Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch 9. Auflage, Vorbemerkung III, 3 zu §§ 249 ff.). Im vor⸗ liegenden Falle ist Schadenersatz in Geld zu leisten, und zwar regelmäßig in voller Höhe. Deshalb ist die Auslieferung des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses weiter nichts als Vorteilsausgleichung; die Höhe des Geldersatzes vermindert sich um den Kadaver oder seinen Wert. Daß für die Entschädigung Höchstsätze vereinbart sind, ändert hieran nichts. Denn auch für vereinbarte Höchstsätze gelten die Regeln von der Vorteilsaus⸗ gleichung, weil der Schaden durch den Höchstsatz ausgeglichen sein und der Geschädigte darüber hinaus keinen Vorteil erzielen soll. (Vgl. Bruck, Versicherungsvertragsgesetz § 111 Anm. 3.) Daß der Erlös aus den Kadavern in die Sicherungsrücklage fließt, ist für die zu entscheidende Frage bedeutungslos, da das eine innere An⸗ gelegenheit des Vereins ist. Daraus, daß es für den Verein eine um so größere Erleichterung bedeutet, je größer die Zahl der brauchbaren Kadaver und der Erlös aus ihnen ist, läßt sich eine innere Rechtfertigung für die in Frage stehende Satzungs⸗ bestimmung entnehmen. Hiernach war die angefochtene Ent⸗ scheidung wegen Rechtsirrtums aufzuheben. Die Sache ist spruch⸗ reif. Die streitigen Beträge gehören nicht zum Versicherungs⸗ entgelt und sind deshalb steuerfrei. (Urteil vom 25. März 1931 II A 149/31.)

60. Kein steuerrechtlicher Grundsatz „in dubio contra kisecum“. Rückwirkung der Zuschläge zu der für 1929 ver⸗ anlagten Einkommensteuer nach der Notverordnung vom 26. Juli 1930. Berücksichtigung des Geldbedarfs des Reichs, insbesondere in Zeiten eines finanziellen Not⸗ standes, bei Auslegung der Steuergesetze. Der Beschwerde⸗ gegner wurde als Testamentsvollstrecker des am 4. März 1930 ver⸗ storbenen Kaufmanns A. zur Entrichtung der Zuschläge nach §§ 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung vom 26. Julig 1930 zu der für 1929 festgesetzten Einkommensteuer des A. an⸗

gehalten. Das Finanzgericht stellte den Beschwerdeführer frei mit der Begründung, Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht bezüglich der Zuschläge sei das Erleben des Inkrafttretens der Notverordnung durch den Steuerpflichtigen. Die gegen das frei⸗ Urteil des Finanzgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde des

inanzamts ist begründet. Der Senat 8 bereits in der Ent⸗ scheidung vom 17. Dezember 1930 VI A 2230/30 (Bd. 27 S. 308 der amtlichen Sammlung), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen wird, ausgeführt, daß nach dem Wesen der Zuschläge als nachträglicher Erhöhung der Einkommensteuer 1929 die Zu⸗ schlagspflicht schon dann begründet sei, wenn die Voraussetzungen der persönlichen Steuerpflicht am Ende des Steuerabschnitts 1929 vorgelegen hätten. In der Gegenerklärung zur Rechtsbeschwerde knüpft der Beschwerdegegner zunächst an die der bishexrigen Recht⸗ sprechung des Reichsfinanzhofs entnommenen Ausführungen der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 an. Wenn das Urteil davon ausgehe, daß ein Steuergesetz sich in der Weise Rückwirkung bei⸗ legen könne, daß ein Gegenstand, der an einem vor Inkraft⸗ treten des Gesetzes Zeitpunkt vorhanden gewesen sei, mit einer Steuer belegt werden könne, gleichviel, ob der Inhaber des Gegenstandes das Inkrafttreten des Gesetzes erlebt habe oder nicht, so sei diese Begründung anscheinend von dem unzutreffenden Gedanken beherrscht, daß es sich bei den lüsn um eine Realsteuer handle. Dem ist entgegenzuhalten, daß auch die früheren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, in denen die Mög⸗ lichkeit, einem Gesetz rückwirkende Kraft beizulegen, bejaht wurde, Personalsteuern behandelten (in dem in der Entsch. v. 17. Dezember 1930 angezogenen Urteil Bd. 14 S. 119 der Entsch. des RFHofs handelte es sich um die Brotversorgungsabgabe, die an die Zwangsanleihe und die Vermögensteuer anknüpft). Sie enthalten daher ebenso wie die Entscheidung vom 17. Dezember 1930 den allgemeinen Grundsatz, daß dem Gesetzgeber die Möglichkeit offensteht, einem Steuergesetz in der Weise Rück⸗ wirkung beizulegen, daß sowohl bezüglich der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen einer Steuerpflicht an Umstände und Verhältnisse angeknüpft wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorhanden gewesen sind, auch wenn sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht mehr vorliegen. Weiter rügt der Beschwerde⸗ gegner, die Entscheidung vom 17. Dezember 1930 stütze sich auf vom Reichsminister der Finanzen erlassene Ausführungs⸗ (Durch⸗ führungs⸗) Bestimmungen. Der sei nicht dazu berufen oder berechtigt, Lücken eines Gesetzes durch die zur Ausführung (Durchführung) erlassenen Verordnungen auszufüllen. Aufgabe des .z. wäre es gewesen, die betreffenden Bestim⸗ mungen auf ihre Rechtswirksamkeit nachzuprüsen. Dazu ist zu sagen, daß das Urteil vom 17. Dezember 1930 entscheidend auf der vom Senat gewonnenen Auffassung beruht, daß die in 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung angeordneten Zuschläge zu der für 1929 veranlagten Einkommen⸗ steuer ihrem Wesen nach eine nachträgliche Erhöhung der Ein⸗ kommensteuer bezüglich der im Kalenderjahr 1929 endigenden Steuerabschnitte darstellten. Ob diese Auffassung zutrifft, ist eine Frage der Auslegung der Notverordnung. enn sie aber wie der Senat angenommen hat zutrifft, so ergibt sich als Folgerung dieser Auffassung die Rückwirkung der Zuschläge in der Weise, daß nicht nur die objektiven, sondern auch die subjek⸗ tiven Voraussetzungen der Zuschlagspflicht lediglich am Ende des Steuerabschnitts 1929 bestanden haben müssen. Die subjektiven Voraussetzungen der Erhebung der Zuschläge im Sinne des Vor⸗ handenseins der persönlichen Steuerpflicht sind dann aber, da bereits die Veranlagung eines Pflichtigen für den Steuerabschnikt 1929 dessen persönliche Steuerpflicht am Ende dieses Steuer⸗ abschnitts voraussetzt, grundsätzlich in allen Fällen gegeben, in denen eine Veranlagung für einen im Kalenderjahr 1929 endenden Steuerabschnitt vorcgenommen wurde. Wenn der Senat in der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 8— darauf hingewiesen hat, daß sich seine Auffassung in dem hier strittigen Punkte mit derjenigen des Reichsministers der Finanzen, wie sie in den Aus⸗ führungs⸗ und Durchführungsbestimmungen zum Ausdruck ge⸗ kommen ist, deckt, so handelt es sich dabei nicht um eine die Ent⸗ scheidung des Senats tragende Feststellung in dem Sinne, als ob der Senat ohne eigene Nachprüfung sich die Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu eigen gemacht hätte. Gegen die vom Senat angenommene Rückwirkung der Notverordnung wendet der Beschwerdegegner zunächst ein, daß angesichts des in der Entschei⸗ dung vom 17. Dezember 1930 zugegebenen Umstandes, daß der Kreis der zuschlagspflichtigen Personen durch die Notverordnung nicht eindentig umgrenzt sei und demnach Zweifel bestünden, der alte

Satz hätte zur Anwendung kommen müssen: in dubio contr fiscum. Der Senat vermag das Bestehen eines derartigen Rechts⸗ grundsatzes für das Steuerrecht nicht anzuerkennen. Soweit es ich um die Beurteilung tatsächlicher Verhältnisse handelt, ist für die Finanzgerichte in § 258 der Reichsabgaben⸗ ordnung ausdrücklich der Grundsatz der freien Beweis⸗ würdigung aufgestellt, wonach bei Zweifeln auf tatsächlichem Gebiet die nur e. das billige Ermessen gebundene freie Ueber⸗ zeugung des Gerichts für die Entscheidung, die gegen den Pflichtigen ausfallen kann, maßgebend ist. Die Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen ist im We der Gesetzes au s⸗ legung zu treffen, bei der nach § 4 der Reichsabgabenordnung der Zweck und die wirtschaftliche Bedeutung der Steuergesetze und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen ist. Dabei ist für eine einseitige Auslegung von Zweifelsfragen zugunsten des Steuerpflichtigen schon im Hinblick auf das Wesen des Ver⸗ waltungsrechtsstreits kein Raum. Dem einzelnen Pflichtigen steht das Reich gegenüber, das nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Allgemeinheit auf die Wahrung der steuerlichen Belange bedacht sein muß. Aufgabe der Steuergerichte ist es, in einem Streit zwischen dem Steuergläubiger und den einzelnen Steuerpflichtigen einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der einzelnen Pflichtigen im Rahmen der bestehenden Gesetze herbeizuführen. Endlich weist der Beschwerdegegner noch auf eine Abhandlung in der Frankfurter Zeitung hin, in der im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Not⸗ verordnung vom 26. Juli 1930 die Befürchtung ausgesprochen wird, der Reichsfinanzhof lasse sich bei seiner Urteilsfindung nicht nur von Grundsätzen rein rechtlicher Art, sondern auch von poli⸗ tischen Erwägungen leiten. Der Grund zu einer derartigen Be⸗ fürchtung wird in den Ausführungen des Senatspräsidenten Dr. Becker bei Besprechung einiger zu der Notverordnung er⸗ gangenen Urteile (Steuer und Wirtschaft 1931 Sp. 281), ins⸗ besondere in dem Satz erblickt, daß bei der Auslegung die Notlage und der unbedingte Geldbedarf des Reichs hätten berück⸗ sichtigt werden müssen. Dazu ist zu bemerken, daß der nach § 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung der Steuer⸗ gesetze zu beachtende Zweck derselben mit und in erster Linie auf die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der Aufgaben des Reichs gerichtet ist. So hat z. B. der erkennende Senat unter Berufung auf den obersten und letzten Endes alleinigen Zweck des Einkommensteuergesetzes, dem Reiche Einnahmen zu verschaffen, in der Entscheidung vom 14. März 1929 VI A 1473/28 (Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 494) den Abzug von Werbungskosten (Verlusten) aus einer ihren äußeren Merkmalen nach unter eine der Einkommensarten des § 6 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes fallenden Tätigkeit g- für den Fall, daß auch auf einen längeren Zeitraum gesehen mit Einkommen (Gewinn bzw. Ein⸗ nahmeüberschuß) aus dieser Tätigkeit nicht ernstlich zu rechnen sei. Des weiteren ist in der Entscheidung des I. Senats vom 8. November 1927/13. Januar 1928 I B 2727, die zu den Ein⸗ kommensteuervorauszahlungen nach der II. Steuernotverordnung erging, be; Auslegung einer strittigen Rechtsfrage auf die Natur der 1924 als Steuerleistungen, die das Reich nach seinen damaligen Verhältnissen dringend benötigte, entscheidendes Gewicht gelegt. In einer ähnlichen Notlage wie bei Erlaß der II. Steuernotverordnung befand sich das Reich im Zeitpunkt des Erlasses der Notverordnung vom 26. Juli 1930, die die Ueberschrift „Verordnung des Reichspräsidenten zur Be⸗ hebung AIIETTTEEEEE und sozialer Notstände“ trägt. Wenn bei dieser Sachlage in Auslegun zweifelhafter Rechtsfragen der Notverordnung vom 26. Juli 1930 auch die Notlage des Reichs berücksichtigt wird, so hält sich diese Auslegung im Rahmen der nach § 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung von geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die als solche zugleich einen Rechtsgrundsatz des Steuerrechts darstellt. Im übrigen hat der Senat, wie bereits dargelegt, die Rückwirkung der Bestimmungen der Notverordnung besüglc der Zuschläge zu der für 1929 veranlagten Einkommen⸗ steuer aus dem Wesen dieser Zuschläge gefolgert. Er hält an dieser Auffassung fest, da sich bei ihr die Zuschläge zur veranlagten Ein⸗ kommensteuer 1929 am ungezwungensten als das erklären lassen, was sie ihrer Art und Wirkung nach tatsächlich sind, nämlich eine an besondere Merkmale der Leistungsfähigkeit (Einkommen über 8000 RM, Ledigsein) geknüpfte nachträgliche Erhöhung der Ein⸗ kommensteuer für das Jahr 1929. Hiernach mußte die Vor⸗ entscheidung aufgehoben und die Berufung des Beschwerdegegners als unbegründet zurückgewiesen werden. (Urteil vom 25. März 1931 VI A 627/31.)

ochen. bestellt, so wird die Ge zwei Geschäftsführer

schäftsführer vertreten.

Aachen. [21760]

In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 29. Mai 1931:

Die Firma „Verkaufskontor Aache⸗ ner Tuche, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ mit dem Sitz in Aachen. Gesellschaftsvertrag vom 15. Mai 1931. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Fabrikation und der Versand eigener und fremder Tuche und verwandter Erzeugnisse. Die Gesell⸗ schaft ist berechtigt, andere ähnliche Unternehmungen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie Anlagen jeder Art zu errichten und Geschaäfte aller Art zu betreiben, welche zur Er⸗ reichung und Förderung der angege⸗

und

bekanntgemacht:

Deutschen räume: Herzogstraße 16. Am 30. Mai 1931 „Theodor Lontzen Lebensmittel“

Lontzen daselbst. wird bekanntgemacht: Kolonialwaren⸗

benen Zwecke geeignet sind. kapital: 25 000 Reichsmark.

1. Handelsregifter. führer: Wilhelm Hoeber, Fanrisshä ze

Sind mehrere b e

oder einen Einzelprokura darf nicht er⸗ teilt werden. Als nichteingetragen wird Oeffentliche Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen im Reichsanzeiger.

lung. Geschäftsräume: Krugenofen

die Kaufhaus für in Aachen deren Inhaber der Kaufmann Theodor Als nichteingetragen Es ist Geschäftszweig: und Südfrüchtehand⸗

Stamm⸗] Bei der Firma „Hermann Meulen⸗ Ehefrau Hermann Meulenbergh, Julie geborene Klaphake, ist erloschen. Die Firma ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Schenker & Co., Berlin, Zweig⸗ niederlassung Aachen“ in Aachen (Hauptsitz Berlin): Der Kaufmann Dr. Benno Karpeles in Berlin ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Am 1. Juni 1931 die Kommandit⸗ gesellschaft „J. Reichenbach“ in Aachen als Zweigniederlassung der Firma „J Reichenbach“ in Köln. Per⸗ sönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Martin Reichenbach in Köln. ein Kommanditist vorhanden. Die Gesellschaft hat am 21. Juli 1921 begonnen. Dem Bruno 8 in Köln ist Einzelprokura erteilt. Als nicht⸗

chäftsführer schaft durch

einen Ge⸗ Prokuristen

Geschäfts⸗ 1930 ist

Firma

und als

732.

eingetragen wird bekanntgemacht: Ge⸗ bergh“ in Aachen: Die Prokura der schäftsräume 1 äftszweig: Herrenhüte und Mützen.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Altena, Westf. Handelsregistereintragung vom 20. Mai 1931 zu B 85 (Eduard Voßloh, G. m b. H., Werdohl): Durch Beschluß Gesellschafterversammlung vom 8. Febr. b) der Gesellschastsvertrag ge⸗ ändert und neugefaßt. Unternehmens ist jetzt Vertrieb der Er⸗ zeugnisse der Voßloh Werke G. m. b. H., Werdohl, sowie Heegen Ver⸗ trieb sonstiger Erzeugnisse. kapital ist um 180 d und beträgt je

t nur noch 20 000 RM. nnügselich

Altena, Westf. [21762] Handelsregistereintragungen vom 27. Mai 1931: a) zu B 165 (Dösseler & Co., G. m. b. H., Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 1. April’/ 1. Mai 1931 ist die Gesellschaft auf⸗ gläst Liquidator ist der bisherige Ge⸗ chäftsführer Kaufmann Robert Dösseler in Rheydt. zu A 120 Fosseler & Cie., Wer⸗ dohl): Die Gesellschaft ist aufgelöst; die Firma ist erloschen. Amtsgericht Altena (Westf.).

Bad Oldesloe. [21763]

In unser Handelsregister Abt. B Nr. 29 ist heute eingetragen die Schles⸗ wig⸗Holsteinische Siedlungsgesellschaft m. b. H. in Rendsburg mit einer unter der Firma „Schleswig Holsteinische

Adalbertstraße 31, Ge⸗

[21761] der

Gegenstand des

s Stamm⸗ M herabgesetzt

t Altena (Westf.).