27150 27174 27208 27225 .27299 27450 27459 27490 28468 28512 28538 28572 28598 28662 28680 28744 28758 28845 28855 28872 28900 28920 28939 28964 28973 28993 29018 29028 29054 29235 29273 29291 29432 29449 29469 29501 29543
29590
27156 27178 27211 27228
242
27300 27451 27476 27491 28469 28539 28583 28600 28664 28682 28746 28760 28846 28858 28881 28901 28921 28942 28965 28985 29004 29021 29029 29058 29252 29274 2* 293 29438 29451 29472 29504 29546 29594
27159 27188 27216 27229 27436 27452 27483 27499 28470 28514 28555 28584 28602 28665 28683 28747 28833 28847 28859 28884 28907 28922 28944 28966 28989 29010 29022 29034 29059 29255 29276 29423 29441 29455 29473 29505 29548 29595
29603 29604 29605
29614
29615
29649
29681 29682 29693
Die
bei
bei b
bei
Rückzahlung 2. Januar 1932 an mit dem Auf⸗ wertungsbetrag von Teilschuldverschrelbung Kasse der Gesellschaft Deutschen conto⸗Gesellschaft in Berlin, Darmstädter Kommanditgesellschaft Aktien in Berlin,
der Dresdner Bank 3 sowie bei den Niederlassungen dieser nisburg,
der
der ank
Banken
Essen und Köln, bei dem Bankhause Sal. Oppenheim fr. & Cie. in Köln Einlieferung
gegen
schreibungen
vom 1. Juli 1932 ff. und Talon. 2. Januar zinsung der ausgelosten Teilschuldver⸗ Fehlende Zinsscheine
dem
Iin .
nebst
schreibungen auf.
werde
n vom
zug gebracht.
Ferner machen wir bekannt, daß die Stücke unserer im Februar 1923 November 1923 gekündigten
zun
11
Einlösungbetrag in
Anleihe von
zum 1.
bei der in Essen
in
stalt und Köln
Juni 1923 gekündigten Au⸗ leihe von 1912
gemäß §§ 25 und 36 des Aufwertungs⸗ gesetzes mit ihrem Aufwertungsbetrage von je RM 150 vom 2. Januar in Berlin bei der Deutschen Bank und 1. Disconto⸗Gesellschaft,
Dresdner Bank,
bei der Essener Credit⸗An⸗ Filiale der Deutschen Bank Disconto⸗Gesellschaft,
bei
hausen’schen
der
Deutschen conto⸗Gesellschaft, 4 bei dem Bankhause Sal. Oppen⸗ heim jr. & Cie.
.“
Dritte Auzeigenbeila zum Neichs
8—
Ttaatsauzeiger Nr. 153 vom 4. Juli 1
27172 27207 27222 27215
27443
27163 27164 eingelöst werden und daß d 27200 27203 27218 27221 27232 27238 27437 27441 27456 27457 27484 27485 28462 28465 28477 28479
28522
hört. Duisburg⸗Meiderich, Gesellschaft 27458 für Teerverwertung 27487 Dr. A. Spilk. 28467 28480 [31100]. 28520/ Bilanz per 31.
2—9
ie Verzinsung
der Obligationen mit diesem Tage auf
im Juli .231.
b er.
Dezember 19309.
28521
28558 28560 iceregnh 28585 586
28603 28605
28669 28673 28676 28685 28691 28743 28748 28754 28757 28835 28837 28843 28850 28853 28854 28867 28868 28871 28886 28892 28899 28909 28911 28914 28923 28924 28926 28954 28958 28960 28968 28969 28971 28990 28991 28992 29015 29016 29017 29024 29025 29027 29036 29037 29048 29105 29109 29231 29259 29261 29262 29283 29289 29290 29425 24429 29431 29443 29444 29446 29458 29464 29467 29477 29481 29493 29533 29534 29541 29549 29587 29589 29597 29599 29602 29607 29612 29613 29654 29655 29679
28571 — Kasse und Sorten 28009Goldpfandbriefe . Hypothekenbrief . Großbankguthaben Sonstige Debitoren Mobilin
Stammkapital Reserven.. Rückstellungen Kreditoren. .
m. b. H., Mün
[31671] Bau⸗ und Erwerbsgen
Bilanz des Geschäftsja
erfolgt vom
1. Ginhmammm . . ...
2. Ei itts “ RM 2. Eintrittsgelder
außer
Bank
¹10 für jede bei der Vereinigung e. V. 1913 1 B. Ausgaben.
1. Gerichtskosten.... 2. Drucksachen.. 3. Stempell und P
und Dis⸗
National⸗ auf
und
4. Schreibmaterial
in, Berlin Bankguthaben....
Düsseldorf,
Haftsumme von 400 RM. Madsack. Schneyer. Pirch.
der Teilschuldver⸗ Jahreszinsscheinen Mit hört die Ver⸗
Ab⸗
[31925] Deutscher Wir laden unsere Mitg. 1907 und
Behrenstraße 24, stattfinde lichen Hauptversammlun
Bericht des Vorstan Vereinstätigkeit im
1930 und über die firn des Vereins; Vorlegu⸗ mögensübersicht. Beschlußfassung Sser. des Vorstands.
Dis⸗
1932 an
dem A. Bankverein Bank und Vorstandsmitglied. Verschiedenes. Berlin, den 2. Juli 19 Der Vorstand. Kr
Kraftfahrerdank E. V.
über
RM. 13 094 99 10] 2 500 116 689 101 502 1
332 889 ʃ4
50 000 127 066** 14 3121 141 5102
332 889]ʃ44
Bayerische Lotterie⸗Gesellschaft chen.
11. Genossen⸗ schaften.
Gemeinnützige
ossenschaft
Freie Ruderer⸗Vereinigung 1913, e. G. m. b. H.
hres 1930
). A. Einnahmen. R
5o5
3. Darlehen der „Freien Ruderer⸗
“
214,12
15,78
85,55
10,—
4,79 98
ortis .
* * 8
214,12
Es sind 8 Genossen vorhanden mit einer
Kaiser. Heinze.
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
in Berlin. lieder hiermit
zu der am Dienstag, den 21. Juli 1931, mittags 12 Ühr, Justizrats Arnold Schneider zu Berlin Justizrats Arnold Schneider zu Berlin,
im Büro des
nden ordent⸗ ig ein.
Tagesordnung:
ds über die Geschäftsjahr nanzielle Lage ng einer Ver
Entlastung
e 3. Ersatzwahl für ein ausscheidendes
931. enzlin.
mmdtemeccnemmmmemmmmme.,8u.uu8—002822öö—V——, [31492]. Concordia,
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für
auf Gegenseitigkeit in Hannover. das Geschäftsjahr
Hannoversche Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft
1930.
8
Nebenleistungen der Versicherungsnehmer: Feuerversicheruug Einbruchdiebstahlversicherung.. Glasversicherung . . . . . . .
WVasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung .. . Unfallversicherug . Hattpflichtversicherung
Kapitalerträge ö .Kursgewinn, realisierter... . Vergütungen der Rückversicherer und Haftpflichtversicheriuuugg . . Sonstige Einnahdenn/)n/nn)n ..
A. Einnahmen. I. Ueberträge aus dem Vorjahre: V Vortrag aus dem Ueberschusse Prämienüberträge: 1 Feuerversicherung Einbruchdiebstahlversicherung... Glasversicheruuung. Wasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung Unfallversicherugg Haftpflichtversicheruug Schadenreserve: Feuerversicherung.. Einbruchdiebstahlversicherung.. Glasversicherug.. Vasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung . Unfallversicherg Haftpflichtversicherug
Prämieneinnahme abzügl. der Rückbuchungen: Feuerversicherung Einbruchdiebstahlversicherung.. Glasversicherungg. .. Wasserleitungsschädenversicherung
Kraftfahrzeugversicherung.. Unfallversicherung Haftpflichtversicherung
RMN ₰ 1 259 16
691 586 51 44 628 26 23 867 30 20 413 93
7 565/80 25 437,49 212 656 04
753 084 25 4 632 83 818 06
247 28
4 781 40 20 861 90 205 535 02 —
8 2 601 689,83 68 933 62
33 022 85 8 983,10 142 380 49 130 056 54 936 287 61
99 429 08 1 586/ 85 509 45 85 60 288 05
1 073 14 12 987/78
.„ „ 2„
in der Unfall⸗
43 331 28 116 957,37
6482 894 46
Gesamteinnahmen:
8
8
1
II. Schäden aus dem Rechnungsjahre einschl.
III.
.Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken insbesondere I
B. Ausgaben.
Schäden aus den Vorjahren einschl. Schaden⸗ ermittlungskosten, abzgülich des Anteils der Rück versicherer:
a) geleistet:
Feuerversicherung .. . .
Einbruchdiebstahlversicherung . . Glasversicherung. . . Wasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung Unfallversicherung, brutto . . Haftpflichtversicherung, brutto
b) zurückgestellt:
Feuerversicherung . . . . Einbruchdiebstahlversicherung. .
Glasversicherung .
Wasserleitungsschädenversicherung
Kraftfahrzeugversicherung .. .
Unfallversicherung 5 000 — Haftpflichtversicherg. . . 85 065 —
Schaden⸗ “ ermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗ versicherer:
) geleistet:
Feuerversicheruug Einbruchdiebstahlversicherung. . glasversicheruuug..
Wasserleitungsschädenversicherung
Kraftfahrzeugversicherung 4 5
Unfallversicherung, brutto.
Haftpflichtversicherung, brutto . b) zurückgestellt: Feuerversicherug „ Einbruchdiebstahlversicherung. . Blasversicherung . Wasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung
Unfallversicherunng]
Haftpflichtversicherung Rückversicherungsprämien:
Feuerversicherugg
Einbruchdiebstahlversicherung. .
Glasversicherung 15*
Wasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung.. . . Unfallversicherung . .
FSaftpflichtversicheruuhugg .
Verwaltungskosten abzüglich des Anteils der Rück⸗
versicherer:
.Provisionen und sonstige Bezüge der
und sonstige Verwaltungskosten: Feuerversicheruug .
Einbruchdiebstahlversicherung glasversicherung. . .
Wasserleitungsschädenversicherung
Kraftfahrzeugversicheruug . Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung, brutto
2. Steuern und öffentliche Abgaben einschl. Ver⸗ sicherungssteviveinnn/n ..
379 382 69 1 358 65 772 08 FKuua.
1 904 97 18 745 21 143
mn
64 822 50
2 329,—
1 142 878 ,46 10 95375
8 672 23
1 307/47
20 466 05 44 319,01 171 160/05
526 997 98 9 865 23
1 140/11 182 25
1 959 80 21 666/ 67 374 859—
1u1“
322 916 08 18 273 58 7 593 06
2 146 52 118 952 10 20 966/41 99 98875
.““
Agenten
816 545/72 24 617 39 12 824 70
7 88673
394 666 88
197 826/08 für das Feuerlöschwesen: b a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende 8 2 175 82 b) freiwambctee)ea . 47 999 70 Abschreibungen . . . . . Kursverlust, buchmäßiger. Prämienüberträge: Feuerversicherug . Einbruchdiebstahlversicherung. Glasversicherung Vasserleitungsschädenversicherung Kraftfahrzeugversicherung. . Unfallversicheruung,g Haftpflichtversicherung 11““ .
Gesamtausgaben: Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1939.
. . 719 553 98 . 50 223/21 24 304 — 21 805 73 8 388 28 26 495/71 223 395/41
703 028
2 336 428
1 457 8362
590 836
8*
50 175/52
8 1 074 166 225 876 6 482 894
V.
VI. VII. VIII.
.Schadenreserven:
.Sonstige Reserven:
Hannover, den 29. Mai 1931.
Hannover, den 29. Mai 1931.
dtt habch .“ Hypotheken und Grundschuldforderungen.„ Wertpapiere 11“ . Darlehen auf Wertpapieeer. Guthaben: a) bei Bankhäusern, Sparkassen uuww b) bei anderen Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehrü.. Rückständige Zinslen . Außenstände bei Generalagenten und Agenten vna-xeeh einschließlich Postscheckguthaben arlehen..
66 00 0
III16““
Gesamtbetrag: 3
RM
100 800 1 717 536 118 814
100 000
353 764
51 608 226 545 28 458
353 555 051 083
8 B. Passiva. Reservefondoss. Prämienüberträge:
a) Feuerversicherungg. b) Einbruchdiebstahlversicherung.. c) Glasversicheruug . d) Wasserleitungsschädenversicherun e) Kraftfahrzeugversicherung f) Unfallversicherungͤa. g) Haftpflichtversicherung
.
591 820 9 865¼ 1 140
a) Feuerversicheruug . b) Einbruchdiebstahlversicherung.. c) Glasversicherung . d) Wasserleitungsschädenversicherung 182 e) Kraftfahrzeugversicherung.. 4 288 f) Unfallversicherunnng 26 666 g) Haftpflichtversicherung. 459 924 —
5 000 —
a) Gewinnanteilfontpts.s . 89 000 —
b) Beamtenruhegehaltsonds c) Beamtenunterstützungsfonds (Domizlaff⸗ Stiftu e ..6. u6“ . d) Blitzableiterprüfungsfondsds . . e) Sonderschadenreserrre. . Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr. -Seaeenh“¹“ Guthaben der Steuerbehörde.. 8 ““ “ Gesamtbetrag: Der Vorstand. Lüdemann. Geprüft und mit den Büchern der Gesellschaft Die Revisoren:
1 000 — 1 500 — 155 000—
Meyer, Geh. Justizrat.
Der Aufsichtsrat. G 8 Frhr. v. Hammerstein⸗Loxten, Ministerialdire “ Wöhler, Hofvbesitzer, Ahlten.
1 074 166
281 300
251 500 62 508
1 625 60 219
225 876
3 051 083
ktor a.
40 67
84
übereinstimmend befunden.
Osterhagen, Landesverwaltungsrat i. R. Der vorstehende Rechnungsabschluß ist von der heut gen Generalversammlung genehmigt. Hannover, den 27. Juni 1931.
D.
[31495] BZI—— Auf Grund der A.⸗V. des Justizministers vom 21. April
Vornamen Catharine Elisabeth den Von namen Dina zu führen. 8 Grebeunstein, den 26. Juni 193]1 Amtsgericht.
[319288 Bekanntmachung. 8 Von der Frankfurter Hypothekenbank
haber lautende Aktien Nr.
GM 20 000 000 7 %
Deutschen Hypothekenbank in Meiningen 3 jum Handel und zur Notierung an der
hiesigen Börse eingereicht worden.
Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M.
[29539) Wochenübersicht der Bayerischen vom 30. Juni 1931. Aktiva. RM Goldbestad Deckungsfähige Devisen.. Wechsel und Schecks.. Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken. Lombardforderungen Wertpapiere .. Sonstige Aktiva.
Passiva. , Grundkapital “
Rücklagen. Betrag der
Noten. . täglich fällige
50 611 000,—
8 013 000,— 15 000 000,— umlaufenden
Sonstige Verbindlichkeiten.
An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten
Sonstige Passiva 2 971 000,— Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗
mark 7 719 000,—.
[31938]
Aktiva. Goldbestandd... Deckungsfähige Devisen Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen. Noten anderer Banken Lombardforderungen. Wertpapiere... Sonstige Aktiva..
Passiva. Grundkapital . . . .. 11““ Betrag d. umlaufdn. Noten Sonstige täglich fällige
1 219 730,— 14 691 563,90 8 300 000,—
19 261 850,—
Verbindlichkeiten ... An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ 1— Ee“ 15 198 987,58 Sonstige Passiva. 1 626 769,62 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichs⸗ mark 1 513 073,24.
Badische Bank.
[31937] Ausweis der Bank von Danzig vom 30. Juni 1931 in Danziger Gulden. Aktiva.
Danziger Metallgeld und an Gold in Barren oder Goldmünzen) 3 616 533 darunter Gold⸗ “ münzen. 129 610 und Danziger 1 Metallgeld. 3 486 923 Bestand an: täglich fälligen Forderungen gegen die Bank von England Sier. Noten deckungsfähigen Wechseln sonstigen Wechseln Lombardforderungen ... EEEö111““ sonstigen täglich fälligen For⸗ derungen.. .. sonstigen Forderungen mit Kündigungsfrist . Effekten des Reservefonds. Passiva. Grundkapital . . . .. Reservefonds . . . . . . 6 370 043 Betrag der umlaufenden Noten 35 817 370 Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten. . . . . . 1 624 500 darunter Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Be⸗ hörden und Sparkassen
16 276 675 ö21 130 330 162 500 200 000
5 937 455
3 433
. 30 000 3 992 936
. ,22„
b) Guthaben aus⸗ ländischer Be⸗ hörden u. Noten⸗ bankeln 131 216
c) private Gut⸗ haben .821 871
Verbindlichkeiten mit Kündi⸗
gungsfrist
Sonstige Passiva . . . ..
darunter Verbindlichkeiten in fremder Währung
218 962
Avalverpflichtungen
Danzig, den 1. Juli 1931. Bleank von Danzig.
„il 1920 wird der ledigen Catharine Elisabeth Homburg in Greben-8 stein gestattet, an Stelle ihrer bisherigen
ist bei uns der Antrag auf Zulassung von 1. RM 2 000 000 neue auf den In⸗ 10001 bis 11800 über je RM 1000 und Nr. 149798 — 151797 über je RM 100, Goldpfand- briefe Emission XXV (Erwciterung), nicht kündbar vor dem 1. April 1936, der
Frankfurt a. M., den 1. Juli 1931.
13. Bankausweife.
Notenba n k 28 559 000,— 6 085 000, — 44 000,—
2 071 000,—
2 489 000 — 5 146 000, —
14 130 000,— .68 910 000,— 1 920 000,—
87 000,—
Stand der Babischen Vank
3 103 527,— 18 164 222,73 23 764,35 21 050,—
11 904 259,94
3 300 000,—
9 564 120,12
Metallbestand (Bestand an kursfähigem
7 500 000
.“ 8 — rste Zentralhandelsregifterbeilage “ 8 zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeig
— 8 8
zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 153.
Berlin, Sonnabend, den 4.
r0Q
preis vierteljährlich 4,05 ℛ.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 15 l. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
weeüaen.
üterrechtsregister, 8
Vereinsregister, 2 Genossenschaftsregister,
. Musterregister,
6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichsfachen,
8. Verschiedenes.
69. Zur Einkommensteuerpflicht der Tantiemen der Reichsbankbeamten. Der Beschwerdeführer ist Reichsbank⸗ direktor und bezieht als solcher ein festes Gehalt und Tantieme. Ein Teil dieser Tantieme, der hier streitige, wird dem Beschwerde. führer nicht jeweils ausgezahlt, sondern einem Gewinnanteilfonds zugeführt, der bei der Hauptstelle in Berlin verwaltet wird. Er ist dazu bestimmt, daß aus ihm etwaige Verluste gedeckt werden, die infolge der Geschäftsführung des Beschwerdeführers entstehen und zu Entschädigungsansprüchen der Reichsbank gegen ihn führen könnten. Der angesammelte Betrag wird, abzüglich etwa zu zahlender Entschädigungen, erst nach Ausscheiden des Be⸗ schwerdeführers aus dem aktiven Dienstverhältnis ausgezahlt und bis dahin verzinst. Der Präsident des Landesfinanzamts hatte sich mit Bericht vom 26. Juni 1926 an den Reichsminister der Finanzen gewandt und dabei folgendes ausgeführt: „Die den Reichsbankbeamten bewilligten Tantiemen werden von der Reichs⸗ bank zur Hälfte zur Deckung etwaiger Defekten einbehalten und erst zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses aus⸗ gezahlt. Die einbehaltenen Beträge werden dem Steuerabzug nicht unterworfen. M. E. ist die Sachlage folgende: Um Arbeits⸗ lohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt es sich in allen Fällen. Denn zum Arbeitslohn gehören alle dem Arbeit⸗ nehmer zufließenden Güter, ohne Rücksicht auf Bezeichnung und Form, unter der sie gewährt werden (§ 1 der Durchführungs⸗ bestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeitslohnh)) Die Teilbeträge von Tantiemen, die von der Reichsbank zurück⸗ gehalten werden, werden erst später fällig. Sie gelten deshalb im Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht als bezogen (§ 11 des Einkommensteuergesetzes) und unterliegen daher zunächst auch nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn.“ Der Minister hat mit Erlaß vom 24. Juli 1926 — IIl e 4008 — erwidert: „Den Berichtsanführungen trete ich bei.’“ Demgemäß ist von den Finanzämtern, die den Beschwerdeführer disher veranlagt haben, verfahren worden. Nachdem das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 31. Oktober 1928 VI A 750/28, Reichssteuerblatt 1929 S. 36, be⸗ kanntgeworden war, wollte der Vorsteher des Finanzamts in Ab⸗ weichung von der Steuererklärung des Beschwerbeführers die von diesem abgezogenen 2837,16 RM dem Einkommen zuschlagen, weshalb er gegen die Veranlagung, die den Abzug zuließ, Be⸗ rufung einlegte. Das Finanzgericht trat seiner Ansicht bei, indem es ausführte: Als bezogen gekte auch der Betrag, der nach Fällig⸗ keit zwar nicht bar bezahlt, aber dem Pflichtigen gutgeschrieben werde, und zwar auch dann, wenn die Gutschrift Ansprüche sichern solle, die dem Arbeitgeber für etwaige Defekte zuständen. Der 1g, vorliegende Fall des Beamtenverhältnisses könnte nicht anders beurteilt werden als das Angestelltenverhältnis, welches dem Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 750/28 zugrunde gelegen habe. Die Lage des Pflichtigen sei nicht anders, als wenn er den streitigen Tantiemeanteil zunächst ausgezahlt erhalten und dann zugunsten der Reichsbank in irgendeiner Weise sichergestellt hätte. Daß die Reichsbank den einbehaltenen Teil als verdient und ihre Zahlungsverpflichtung als erfüllt angesehen habe, gehe auch daraus hervor, daß sie die Zinsen regelmäßig ansgeahe bzw. gutgebracht und den Steuerabzug vom Arbeitslohn in voller Höhe einbehalten habe. Demgegenüber macht die Rechtsbeschwerde geltend: Das Urteil VI A 750/28 sei hier nicht anwendbar, da es nur für vertragsmäßige Vereinbarungen passe. Der fragliche Tantiemeanteil werde auch nicht dem Steuerpflichtigen gut⸗ geschrieben, sondern auf einem „Gewinnanteilkonto asserviert“, mit dem der Steuerpflichtige nicht in Verbindung stehe und über das er keine Verfügungsberechtigung habe. Die Tantiemenbeträge würden auch nicht — wie das Ürteil sage — für die vom Steuer⸗ pflichtigen abgeschlossenen Bankgeschäfte fällig, sondern von den jeweiligen allgemeinen Umsätzen. Sie seien also kein Entgelt für persönliche Leistungen. Die Fälligkeit trete erst nach der Pensionierung ein, falls keine Defekte zu decken seien. Dem Steuerpflichtigen sei das Recht genommen, den Tantiemeanteil bestverzinslich anzulegen. Wer erstatte die gezahlten Beträge, wenn nach Ausscheiden der größte Teil für Defekte verwandt würde? Die, Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. 1. Unberechtigt ist zunächst die Behauptung, daß das angefochtene Urteil auf einem Verstoße gegen den klaren Inhalt der Akten beruhe. Wenn das Finanzgericht feststellt, daß eine Hälfte der Tantieme dem Be⸗ schwerdeführer „gutgeschrieben“ werde, so hat es den tatsächlichen Sachverhalt, wie auch seine weiteren Ausführungen beweisen, keineswegs verkannt. Denn die vom Senat herangezogenen Dienstbestimmungen der Reichsbank sagen unter II 1 § 66, Seite 10: „Die als Gewinnanteil der Vorstandsbeamten ein⸗ behaltenen Beträge werden für jeden Vorstandsbeamten auf einem in Berlin bei der Hauptbuchhalterei für ihn eingerichteten
8. “
Konto gutgeschrieben und zu demselben Zinssatz wie die Gehalts⸗ konten verzinst. Der Zinsenlauf beginnt mit dem letzten 2 des Zeitraums, für den die Gewinnanteile berechnet worden sind. Die Zinsen werden den Vorstandsbeamten vierteljährlich von der Haupkbuchhalterei überwiesen (18. 6. 24. I1 5324; 29. 12. 24. I 10 216). Auf Antrag der Vorstandsbeamten können die an⸗ gesammelten Gewinnanteile ganz oder teilweise auch in solchen
ertpapieren angelegt werden, die in Klasse I bei der Reichsbank beleihbat sind. Zugelassen sind auch aus Klasse II der bei der Reichsbank beleihbaren Wertpapiere die Gold⸗Kommunal⸗Obligationen der — anken und ücev n. Kreditanstalten. s kommen jedoch nur dauernde Anlagen in Betracht. Die fälligen Zusscheine werden vom Kontor für Wertpapiere eingezogen und die Geld⸗ beträge den Vorstandsbeamten miltels Ueberweisung zur Ver⸗ fügung gestellt (17. 7. 26. I 11 024; 1. 2. 27. I 1781). Der Ge⸗ winnanteilfonds haftet ohne Zulassung eines Rechtsstreits im richterlichen oder Verwaltungswege, nach alleiniger Entscheidung des Reichsbankdirektoriums nicht nur für alle bei den Wechsel⸗ und Lombardgeschäften der in Betracht kommenden Bankanstalt ent⸗ stehenden Verluste, sondern auch für sämtliche sonstigen Verluste, die aus der Geschäftsführung der Vorstandsbeamten entstehen — auch für Ausfälle bei Vergleichen im Vergleichs⸗ oder Konkurs⸗ verfahren (s. D. B. V.) —, und zwar in der Art, daß die Vorstandsbeamten zu ihrer Deckung in dem Verhältnis der Ge⸗ winnanteile, also mit % und *% beitragen. Auch die jeweils für die Zukunft noch anfallenden Gewinnanteilbeträge einschließlich der sogenannten Barhälfte können bei Verlusten in Anspruch ge⸗ nommen werden. Bei Verlust des Gewinnanteils ist den Vor⸗ standsbeamten untersagt, unter Lebenden darüber zu verfügen, solange nicht das Dienstverhältnis aufgelöst und Entlastung er⸗ teilt ist (31. 5. 21. 19 698 II ZB.; 15. 12. 27. A 10 793 ZB.; 9. 3. 29. I 3235). Beim Ausscheiden eines Vorstandsbeamten aus dem e wird der Gewinnanteil ihm selbst und im Falle seines Ablebens seinen Erben überwiesen, sobald die Rechnungen aus seiner Verwaltungszeit vollständig geprüft sind und Entlastung erteilt worden ist.“ Es handelt sich also nicht nur der Sache, son⸗ dern auch dem Wortlaut nach um eine „Gutschrift“ auf einem für jeden einzelnen Vorstandsbeamten, mithin auch für den Be⸗ schwerdeführer, persönlich geführten Gewinnanteilkonto. Wenn weiter Anstoß an der Feststellung des Urteils genommen wird, daß die Tantieme je nach 6— der vom Steuer⸗ pflichtigen 8e Irees Bankgeschäfte wechsle, so ist diese Feststellung allerdings unrichtig, beeinflußt das Urteil aber nicht. Denn das Urteil stellt ja dann sofort fest, daß diese Tan⸗ tieme sich nach den besonderen Bestimmungen des Reichsbank⸗ direktoriums für den inneren Dienst errechne. Diese „Husatz⸗ bestimmungen zum Besoldungs⸗ und Ruhegehaltshaushalt der Reichsbankbeamten lauten: „Von dem Bruttogewinne der Reichs⸗ hauptbank und jeder Reichsbankhauptstelle und Reichsbankstelle wird ein bestimmter Betrag zur Bildung eines Gewinnfonds ver⸗ wendet. Von den hiernach bei den 8 Reichsbankhaupt⸗ stellen und Rei vö2. berechneten Beträgen wird ein An⸗ teil von ½ 8 en ersten Vorstandsbeamten und von für den zweiten Vorstandsbeamten vevwendet; der Rest des Gewinnfonds steht zur Verfügung des Präsidenten des Reichsbankdirektoriums. Für den Gewinnanteil der rstandsbeamten gelten die Bestim⸗ mungen in § 66 D. B. II, 1.“ Daß sich die Tantieme nach dem Bruttogewinn der Reichsbankhauptstelle bzw. Reichsbankstelle be⸗ rechnet, ohne daß nachgeprüft wird, inwieweit die einzelnen dort tätigen Beamten an der Erzielung des Gewinns beteiligt sind, ist keine Besonderheit und berührt die hier streitigen Fragen nicht. 2. Auch die weitere Rüge unrichtiger Rechtsanwendung geht fe hl. à) Unhalkbar ist zunächst die auch in der Begründung der Rechts⸗ beschwerde wieder auftauchende S.eeens daß „der nicht bar gezahlte Teil der Tantieme ebenso wie der bargezahlte Teil keinen Arbeitslohn auf Grund des Beamtendienstverhältnisses darstellt“. Es handelt sich, wie ja auch der Beschwerdeführer selbst dauernd anführt, um Tantieme; und Tantiemen sind, ebenso wie „unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge“ nach § 36 Abs. 1 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes Einkünfte aus nicht selb⸗ ständiger Arbeit (Arbeitslohn). Es ist nicht ersichtlich, und wird auch vom Beschwerdeführer nicht einmal angedeutet, warum sie ihm zufließen sollten, wenn nicht als Entgelt für seine Tätigkeit. Sie bilden zudem nach der ausdrücklichen, obben am Ende von 1 wiedergegebenen Zusatzbestimmung einen Teil seiner Besol⸗ dung. b) Ist die gesamte Tantieme Arbeitslohn, so bleibt nur noch zu prüfen, ob der dem Gewinnanteilfondskonto gut⸗ gebrachte Teil im Sinne des § 11 des Einkommensteuergesetzes im Augenblick der Gutschrift als zugeflossen anzusehen ist. Auch diese Frage ist vom Finanzgericht zutreffend be⸗
es Reichsfinanzhofs.
aht worden. Mit Recht hat es auf den vorliegenden Fall die Grundsätze angewandt, die in der Ent⸗ scheidung vom 31. Oktober 1928 VI A 750/28 (Reichs⸗ steuerblatt 1929 S. 36) entwickelt worden sind. Der Beschwerde⸗ führer will diese Grundsätze auf seinen Fall nicht angewandt wissen, weil es sich dort um eine Vereinbarung des Pflichtigen mit dem Arbeitgeber, hier aber um ein Beamtenverhältnis öffent⸗ lich⸗rechtlichen Charakters handle. Ohne daß hier auf die Frage der besonderen Stellung der Reichsbankbeamten näher eingegangen u werden brauchte, genügt zur Widerlegung die Tatsache, daß foweit nicht, wie z. B. beim Dienstaufwand, besondere Vorschriften — sind — das Einkommensteuergesetz das Gehalt öffentlicher eamten genau 8 behandelt wie das von Angestellten privater Betriebe. Als Arbeitslohn bezeichnet § 36 in Ziff. 1 in einem Atem die Gehälter, Besoldungen usw. der in öffentlichem oder privatem Dienste angestellten Personen. Dementsprechend werden auch die Besoldungen der öffentlichen Beamten dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterworfen. Es ist allerdings richtig, daß der öffentliche Beamte die Höhe und Zahlungsart seines Gehalts nicht durch freie Vereinbarung regelt, sondern sich in dieser Hinsicht der durch Gesetz geschaffenen Regelung unterwirft Aber ganz abgesehen davon, daß unter Umständen auch der freien Ver⸗ einbarung Grenzen gezogen sind (Tarife, Kartelle), besteht für die hier streitige Frage kein ausschlaggebender Unterschied, da die gesetzlichen Bestimmungen dem, der Beamter werden will, vor Dienstantritt bekannt sind, und die Verfassung ihn gegen Willkür und Verletzung seiner wohlerworbenen Rechte schützt. In An⸗ wendung der Grundsätze des genannten Urteils hat das Finanz⸗ gericht darauf hingewiesen, daß einmal die Reichsbank selbst davon ausgeht, daß die volle Tantieme dem Beschwerdeführer zu⸗ geflossen ist; denn sie nimmt den Steuerabzug vom Arbeitslohn in voller Höhe vor, und sie verzinst auch den gutgeschriebenen Teil der Tantieme. Die maßgebenden Bestimmungen, soweit sie nicht schon oben unter 1 angeführt sind, lauten: „Von der für jeden Vorstandsbeamten aufgekommenen Summe sind zunächst 20 vH für Steuern zu kürzen. Hiexvon ist der gesetzliche, nach dem Kamtlienstand gleitende Steuerdbzug von Arbeitslohn einzu⸗ hhalten und an das Finanzamt abzuführen, der verbleibende Rest dagegen dem Vorstandsbeamten zur Deckung der viertel⸗ jährlich von ihm zu leistenden Steuervorauszahlung auf Gehalts- konto gutzuschreiben. Die überschüssigen 80 vo jedes Gewinn⸗ anteils sind zur Hälfte dem Gehaltskonto des Vorstandsbeamten gutzuschreiben, während die andere Hälfte zugunsten eines für ihn zu bildenden Gewinnanteilkontos einbehalten wird (29. 12. 24. 1 10 216; 14. 1. 25. I 292; 3. 8. 26. I 11 808).“ Das Fnanzgericht hat dann weiter ausgeführt, daß die Lage des Pflichtigen nicht anders sei, als wenn er den streitigen Tantiemeteil ausgezahlt bekomme und sodann zugunsten der Reichsbank in irgendeiner Weise sichergestellt hätte. un demgegenüber der Beschwerde⸗ führer betont, daß er jeder Verfügung über die dem Gewinn⸗ anteilkonto zugeschriebenen Beträge beraubt sei, so ist auch diese Behauptung unrichtig; denn die obengenannten Bestimmungen ergeben, dc die angesammelten Gewinnanteile auf seinen An⸗ trag und nach seiner Wahl ganz oder teilweise in Wert⸗ mn. angelegt werden können. Daß natürlich die Wahl ieser Wertpavpiere durch den Sicherheitsgedanken beschränkt ist, i selbstverständlich und nimmt den Beträgen ihren Charakter als zugeflossenes Einkommen ebensowenig, wie in den sonstigen Fällen 8 riebener oder beschränkter Verwendung des Einkommers, z. B. beim Testamentsvollstrecker. Endlich ist noch darauf hinzu⸗ weisen, daß die vom Beschwerdeführer gewollte Hinausschiebung der Besteuerung mit dem Grundgedanken des Einkommensteuer⸗ rechts, den Erfolg einer Leistung sobald und so restlos wie möglich zu erfassen, unvereinbar ist. Das Ergebnis ist also, daß die dem Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Tantiemeteile ihm bereits im Augenblick der Gutschrift zugeflossen sind (§ 11 des Einkommen⸗ “ Daß daneven die ihm aus dem Gewinnteilfonds zugehenden Zinsbeträge steuerpflichtig sind, bedarf keiner weiteren Erörterung. Wie sich die Rechtslage 7 2 wenn nach Be⸗ 2 des Dienstverhältnisses ein Defektenverfahren eingeleitet würde, kann zur Zeit nicht abschließend beantwortet werden. Es mag nur erwähnt werden, daß der Beschwerdeführer schon dadurch eine gewisse Sicherung hat, daß dann unter Umständen ein Abzug aus dem Gesichtspunkt der Werbungskosten möglich ist. Im übrigen fährt der Beschwerdeführer insofern besser, als die Steuerstufe bei einmaliger der angesammelten Beträge bei ihrer Auszahlung erheblich höher sein würde; denn für diese Fälle gilt nach ständiger Rechtsprechung des Reichsfinanz⸗ hofs der ermäßigte Steuersatz des § 58 des Einkommensteuer⸗ gesetzes nicht. (ÜUrteil vom 20. Mai 1931 VI A 717/31.)
2 1931 begonnen. Als ni 1. Handelsregister. wird veröffentlicht: Aachen. [31114]
In das Handelsregister wurde einge⸗ tragen am 27. Juni 1931:
Die Firma „Brotfabrik Martin Mayer“ in Aachen und als deren In⸗ haber Kaufmann Martin Mayer da⸗ selbst. Dem Albert Mayer und dem Alfons Baumsteiger, beide in Aachen, ist Einzelprokura erteilt. Als nicht einge⸗ tragen wird I“ Geschäfts⸗ zweig: Brotfabrik; Geschäftsräume: Freunderweg ohne Nummer.
Die offene Handelsgesellschaft „Mosßs & Hanschke“ mit dem Sitz in Aachen. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Heinrich Moß, Kaufmann, und Paul Hanschke, Fabrikdirektor, beide in
„Aachener Klubmöbel⸗ haus Schaffrath & Aachen:
Die Firma ist erloschen.
Augsburg.
at am 1. Mai ht eingetragen Geschäftszweig: Tuchfabrikation und Tuchversand. schäftsräume: Friedrichstraße 35. Bei der offenen nmse gek. Möbel⸗
Porten“ Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Aachen. Die
Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.
Handelsregistereinträge.
1. „Eisenwerk Franz Forster Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“, Sitz: Augsburg, Provinostr. 11. G mit beschränkter Haftung, errichtet mit Vertrag vom 20. Juni 1931. stand des Unternehmens ist der Erwerb und die Fortführung des Eisenwerks
Franz Forster in Augsburg. Stamm⸗ Zwack als kapital: zwanzigtausend — 20 000 — Reichsmark. schäftsführer: 1. Stein, Saile, Artur, Ingenieur, Augsburg, 2. Popp, b Georg, Diplomingenieur, Oberinge⸗ nieur, München. Die Gefellschaft wird el⸗ durch einen oder mehrere Geschäfts⸗ in fügrer vertreten. Sind mehrere Ge⸗ Föstsfahner vorhanden, so sind je zwei Geschäftsführer gemeinsam zur Ver⸗ tretung der Gesellschaft berechtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten des isherigen Inhabers sind auf die Ge⸗ sellschaftsfirma nicht übergegangen.
2. bei ] Buchhändler⸗Be⸗ stellanstalt Moser & Co. K⸗G.“, Sitz Augsburg (D 220): Zwei Kommandi⸗ tisten ausgeschieden, Einlage eines Kommanditisten erhöht.
3. bei „Meitinger Sauerstoff⸗Aktien⸗ gesellschaft“, Sitz Meitingen: Ludwig
Ge⸗ Stadtbach“,
Augsbur anderen
burg: [31115] 7. bei Gesellschaft Gegen⸗
beuer Vorstand gemäß § 29 Johann, Rechtsbeistand, Augs⸗
„Baumwoll Spinnerei
Dr. Friedrich von Pigenot, Direktor in ist Gesamtprokura mit einem rokuristen erteilt. 5. bei „Mathilde Müller“, Sitz Augs⸗ Gesells dation aufgelöst. 6. bei „Joseph Fischer“, burg: Firma erloschen. “ Eisenwerk Fran Sitz Augsburg: Firma als erloschen —
s. Nr. 1. Amtsgericht Augsburg, 27.
Vorstand eeher [31116]
7 Z
Handelsregistereintrag.
Joh. Mayer & Cie., Sitz Bam⸗ berg: Gesellschafter Nikolaus Bayer lein ist gestorben; weitere Gesellschafter: Bayerlein, Adolf, Kunstmaler in Bam⸗ berß, und Bayerlein, Johann, Kunst
er
iS in Meüncher. b Ihag Industrie⸗ und ndels⸗ Gefellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz Bamberg: Firma erloschen. Bamberg, den 27. Juni 1931. Amtsgericht — Registergericht.
[31117]
am
Sitz Augsburg: An
aft hat sich ohne Liqui⸗ Firma erloschen. Sitz Augs⸗
Forster“, inzelfirma
Juni 1931.
Dergedorf. 1311 Eintragung in das Handelsregister am 30. Juni 1931. 8 Bergedorfer Bank, Abteilung der Westholsteinischen Bank: Die 7, 13, 14 Satz 4, 31, 32, 19 e des G e 12 vertrags sind durch Beschluß der Gene⸗