11 Erste Zentralhandelsregisterbeilage 8 zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Sta
znn zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Neich
—, Eescheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis vierteljährlich 4,05 ℛ£.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftostelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 ℛ. Sie werden nur gegen bar „oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Dritte Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger RNr. 171 vom 25. Juli 1931. S. 4
[34678] Liquidation. Die Torgauer Elektro⸗Großhande Gmbd. in Torgau hat nach vore.. angegangenem Liquidationsvergleich in der Gesellschafterversammlung vom 16. 6. 1931 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Das Amtsgericht Torgau hat die Auflösung am 30. 6. 1931 in das Handelesregister eingetragen und den Unterzeichneten als Liquidator bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich wegen Ansprüche bei ihr zu melden soweit dies nicht schon während des Ver⸗ gleichsverfahrens geschehen ist. Torgau, 9. Juli 1931.
Der Liquidator: AdolfSchultze, vereid. Bücherreviso Torgau, Friedrichplatz 10.
Abgabe an den Staat für das Jahr 1929 vom 7. Februar bis 31. Dezember 1929.
Lei
2 350 435 495 44 511 762
Königliches Rumänisches Monopol⸗FInstitut (Cassa Autonoma a Monopolurilor Regatului Romaniei) in Butarest. Bilanz per 31. Dezember 1929.
Lei
[38376].
Lei Zahlungen geleistet im Laufe des Jahres 1929: a) für Monopole 8
b) für Streichhölzlerr . Einnahmen der C. A. M., die vom Staat in der Zeit vom 7. 2. bis 31. 3. 1929 eingezogen sind .. Zahlungen der C. A. M. für Rechnung des Staates in der Zeit vom 7. 2. bis 31. 3. 1929 ..
Rest der noch zu zahlenden Abgaben..
h 1““
2 394 947 257
Aktiva. 98 278 762
154 061 662 180 685 676
2 729 694 595
lüssige Mittel: 1. Kasse des Instituts, der Verkaufsdepots usw. 55 782 und der Finanzverwaltung . .. 2. Guthaben bei der Nationalbank (davon in fremder Währung Lei 2 989 749) 3. Guthaben bei ausländischen Banken.. Realisierbare Werte: 1. Vorräte an Rohtabak usw., Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikate 2. Vorschüsse Ernte 1929 und 1930. 11““ 3. Fonds für Verbesserung des Tabalbaus 4
n für den Raum gn fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ⸗ ⸗ ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
226 214 360
520 005 636 289 258 Abgaben für das Jahr 1929:
a) für Monopole .
b) für Streichhölzer. .
Einnahmen des Staates, die von der C. A. M. vom 7. Februar an eingezogen sid
Zahlungen des Staates für Rechnung der C. A. M. in
der Zeit vom 7. 2. bis 31. 3. 1929 . .
2 453 542 425 250 777
9 853 831
2 704 319 925 8
“
Musterregister,
Fehe de Pergscsnch en rse un r
Verschiedenes. b
1 939 225 603
(38374] 8 Lt. Ges.⸗Beschluß v. 11. 3. 1931 ist di Gesellschaft in Liquidation getreten. Liaui⸗ dator ist Herr Hermann Graef, Puls
2 729 694 595 Der Generaldirektor: St. Stanesco. 8 nitz. Die Gläubiger werden aufgeforder . sich bis 30. 9. 1931 zu melden.
Der Direktor der Buchhaltung: J. Apostolesco. 206 265 738 S C Glanzgarnfabrik G. m. b. H. in Liqunid.
8-2 10 Gefellschaften [334660 Bekanntmachung. 8 8 I“ 5 .
540 000 “ 1 Die „Nivo“ Gesellschaft mit beschränkter 73. Keine Haftbarkeit des Verpächters ei 1 1 . 8 . Solnmen,⸗Dblias i — 8 rs eines Unter⸗ zahlungen nach § 95 des Einkommensteuer ind 6 8 1 ne ie, Seftnen Vc 12— e. — — Sv= * zurückfällt, für die schulden⸗ die bei Fälligkeit zu 21— Rüc dgbes,d. Fanee⸗ Peepensheschafte im e nfane⸗ ginß —2 8s ür ,9 8. 822 m. b. . “ aufgefordert, sich bei ihr zu melden. weiterführt. Der B schn de I-- rieb des Pächters keit nicht bezahlt, so hat der Steuerschuldner nach § 104 der keinen ** Ne Rechtsbescht 2 — ung; hatten 514 Solingen⸗Ohligs, den 2. Juli 1931. ugg — hat am 18. Juni 1930 Reichsabgabenordnung und § 1 der Steuerzinsverordnung vom entscheidung ist davon aus geãöx 2229 fordern hiermit unsere Gläubiger Der Liquidator der Nivo⸗Gefellschaft Bewirtscaftung böeöe Ien Sachn 12. 0 28 Verzögerungszinsen zu 2 Die zn gelten habe der Ben den garsent de⸗ Gescafksfühene ung auf, sich bei untenstehender Gesellscha t zu mmit beschränkter Haftung: der von A. noch geschuldeten Umsatzsteuern für die Wir ts⸗ b 2 ne weiteres in dem Augenblick der Ver⸗ as sei der Bürvort, wo die für die Unternehmung wesenklichen a fich ft 8 satz f tschafts ο und erhöht sich mit m Tage der weiteren Ver⸗ gegaft⸗ abgeschlossen würden. Dazu gehörten — Feseatlichen Oberschlesische Dampfkessel⸗Bedarfs⸗ Gesellschaft m. b. H. in Liquidation, 8 Gleiwitz, O. S.
auf Tabak, Rohstoffe sowie auf die 4 433 503 835 11 000 000
25 374 670
15 520 2
„Forderungen an die Gesellschaft „Chibriturile“ aus dem Verkauf von Streichhölzern für das 2. Halbjahr 1929 sowie aus der Mindestverpflich⸗ tung für 6 Monate 1929 (Vertrag vom 7. 2. Aktien der Première Soc. Roumaine d'Explosifs
z. Dividende der vorstehenden Ges. für 1929 . Finanzministerium, Zahlung zugunsten der Ab⸗ gabe an den Staat für Monopole und Streich⸗ hölzer ..
Immobilien:
„In Kultur befindliche und nicht bebaute Ländereien, Wohnungen, industrielle Anlagen „Maschinen und Kraftanlagen b Mobiliar der Büros und Ateliers, Kraftwagn. ...... .. „Inventar überlassen an die S. A. R. „Chibri⸗
turile“ mit der Verpflichtung zur Rückgabe. Konzessionen: Ausbeutungsrecht der Staatsmonopole erteilt durch Gesetz vom 7. Februar 1929, fest⸗ gesetzt auf 300 000 000 U. S. A. GS....
[383733 Bekanntmachung. “ Die H. König Gesellschaft mit be⸗ — schränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin 0 34, Königsberger Str. 3, den 23. Juli 1931.
Der Liquidator der H. König Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Dluzewski.
11A4““ 523 634 249] 5 117 169 425
1 625 838 192 455 276 1²⁰ 1
Gespanne Ernst Eickhorn. jahre 1928/19 929/19: 1 r Reichs 1 . st 1 1. v ö Fenat 8 9* * vdas eben⸗ pätung. Die Vorauszahlungen elbst beste zu Recht, wenn Rohmaterialien, deren Verarbeitung, die Lagerhaltung, der Ver⸗ in Anspruch genommen. Auf den 8 Se. hnn, der frühere Steuerbescheid, auf dem sie beruhen, aufrechterhalten kauf und der Versand. In diesen Kusführuncgen liegt eine Ver⸗ ohne Erfolg seine Haftung bestritten. Die Vorsch iflen ha 8 bleibt, was in den vorliegenden Fällen zutraf. Ihre Gültigkeit kennung des Begriffs „Ort der Leitung“. Die Vorentscheidun e e befer 7- 8 8 8 96 wird auch durch einen späteren Steuerbescheid, der für das neue hält die einzelnen wenn auch wesentlichen Geschäftsvor — Inss Unternehmens. Sie ist aber 1-Je .ö--Ne 8-5 vE vde eneartige Snerchn bantesn vnd 8 5 8* 1““ Ehrhmufsshe b Pächter, der ein Unternehmen, das der Verpächter bis dahin sond⸗ J5 9 b hhalt nun einen be⸗ apan, die Fabrik in Deutschland, die Lagerhaltung und der betrieben 88 b- . nderen, in § 102 des Einkommensteuergesetzes geregelten Er⸗ Versand in Holland, das8 sbü er sich in Amerika be⸗ en hat, pachtet und weiterbetreibt (Entsch. des vdoe stattungsanspruch, der auf einem neuen besonderen Titel beruht ebhan so braucht in “ oe. - 8
Bd. 23 S. 279), weil bei wirtschaftlicher Betr 88 — 1 79), weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der und die Vorauszahlungsanforderungen nicht nachträglich zu zu sein. Der Kommentar zur Ne Koesgest deg von Stein,
135 966 833 1“ [35746]
Georg Voit, G. m. b. H., Würz⸗
burg. Gesellschaft aufgelöst. Gläubiger
wollen sich melden.
Würzburg, den 14. Juli 1931.
Der Liquidator: Irschlinger.
[35158] “ 1 Wir fordern hiermit unsere Gläubiger
5 477 587 [380611 Bekanntmachung.
Die Nordkapstraße 2 Grundstücks⸗ verwaltungs⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Berlin ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich zu melden. Der Liquidator der Nordkapstraße 2
[354331 Bekanntmachung.
Die Firma Werkzeugmaschinen⸗
Gesellschaft m. b. H., Burgrieden, ist
durch Beschluß der Se sca vemwersosemn. 6
50 155 500 000 58 241 738 011
Ver ächter ij 2 Re⸗ 8f er r si 2 . pächter in der Rechtsform der Verpachtung sich des Be⸗ fehlerhaften Staatsakten macht. Der Große Senat des Reichs⸗ 14. Auflage, führt zu der verwandten Vorschrift des § 17 Abs. 1
triebes ü - 5 2 d 1.. b 8 ser eus, eh ehe. e e. ns bder Rat, iran .(vwgl. Entse. des ofs Bd. 19 S. 315) hat es da- Satz 2 in Anmerkung II aus, daß der rt der Leitung der⸗
1 Passiva. Verbindlichkeiten:
1. Zahlungen für Tabak, Rohstoffe, Betriebskosten
2. Noch nicht abgerechnete Posten der Verkaufs
depots “ 8
3. Verschiedene Kreditoren ..
—“—“
142 634 374
148 734 527 17 228 565
Abschreibungen: 1. auf Wohnungen und industrielle Anlagen.. 2. auf Maschinen und Kraftanlagen .. .. 3. auf Mobiliar, Gespanne und Werkzeuge . 4. Inventarreserrre. .. 8
39 392 569 38 001 247 20 315 534 150 000 000
Gegenwert des Inventars: erhalten von der ehe⸗ maligen Regie der Staatsmonopole gemãß Gesetz vom 7. 2. 1929. “
Gegenwert der Konzessionen:
Verpflichtungen an den Staat:
1. Erste Tranche, ausgegeben in 7 % Obligationen der Stabilisierungs⸗ und Entwicklungsanleihe von 1929 in
Dollars.. fr. Francs.. ngl. £
69 000 000 8 69 000 000 561 638 000 8 22 007 758 2 000 000 8§ 9 733 000
§ 100 740 758
davon a) im Umlauf am 31. 12. 1929 16 666 562 109
b) getilgt bis 31. 12. 1929 175 220 826
16 841 782 935
„Rest von § 199 259 242,— dem Staat geschuldet
in Gestalt von zusätzlichen Schuldverschreibungen .Außerordentliche Reserve und Betriebsfonds
.Abgabe an den Staaauat ..
33 313 717 065
200 000 000 2 704 319 925
4 625 611 270
50 155 500 000
2 904 319 925
308 597 466
247 709 350
58 241 738 011
Ordnungskonten. Lei
DOrdnungskonten. .S. A. R. „Chibriturile“
Lei
lung vom 31. März 1931 aufgelöst. Liquidator fordere ich event. Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei mir zu melden Max Strauß, Karlsruhe, Hansastr. 18.
G G
13
zu
[3
[38046] Die Aug. Jaeger Gesellschaft mit Aö“ Haftung in Bonn ist auf⸗ gelöst. werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Aug. Jaeger Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation:
[35160] 27. März 1931
schränkter Haftung in Berlin⸗Frie⸗ denau, Varziner Straße 2, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgeforderf, sich
Der Liquidator: G. Frommelt.
Bekanntmachung. [34295]
Die Gläubiger der Gesellschaft in Liquidation getreten.
Köln, Kleingedankstr. 14, 18. Juli 1931. werden hiermit aufgefordert,
Der Liquidator der anzumelden. Düren, den 8. Juli 1931.
Braun.
Die Gesellschafterversammlung vom 1 at die Liquidation der esellschaft beschlossen. Wir fordern die läubiger auf, sich bei derselben zu melden. Bayerische Hausrathilfe, Gemeinn. G. m. b. H., München, Zweibrückenstraße 12. Die Liquidatoren: Dr. Schmitt. Dr. Schwarz.
5451] 1 Die Schuffner Gesellschaft mit be⸗
[33893] Gläubiger der Jülich, den 3. Juli 1931.
[27605]
melden. Berlin⸗Friedenau, den 10. Juli 1931.
5559] ean
Bekanntmachung. Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 7. Juli 1931 ist die Sarx & Koch G. m. b. H. aufgelöst Die Gläubiger ihre An⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Liquidator
Sarx & Koch G. m. b. H., Mariaweiler b. Düren. Der Liquidator: Joseph Pivin.
Lederindustrie⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung (früher Lebderfabrik Jülich Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Grundstücksverwaltungs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Ernst Fichtner.
Firma und
Zündholzverkaufsgesellschaft m. b. H. Großsostheim, in Liquidation. Laut Gesellschaftsbeschluß vom 15. Juni 1931 ist die Gesellschaft aufgelöst. Sen führt den Zusatz „in Liquidation“. Als Liquidator ist der Kaufmann Heinrich Wißler, Aschaffenburg, Bohlenweg, bestellt.
Die
auf, sich bei untenstehender Gesellschaft zu melden. Automobil⸗Verkaufs⸗Ges. m. b. H. in Liquidation, Gleiwitz, O. S.
— —
11. Genossen⸗ (36208] schaften.
Grenzmarkbank Dt. Krone e. G. m. b. H. in Liqnidation.
gefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Dt. Krone, den 14. Juli 1931. Die Liquidatoren:
[23709) Bekanntmachung.
becker Spar⸗
W. Poleß. Thaele. Schmud lach.
Aufforderung an die Glänbiger. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung unserer Genossenschaft vom 13. Juni
ft i kqelöst. zc d. J. ist diese aufgelöst worden. Die RFalhr⸗ Gesen hafn. ge dusgergf. Ff Gläubiger derselben werden hiermit auf⸗
gefordert, sich bei uns zu melden.
—
Die Generalversammlungen vom 26. Juni 1930 haben die Verschmelzung des Harne⸗ coper Spar⸗ und Darlehnskassenvereins, e. G. m. u. H., Harnecop, Krs. Oberbarnim (aufgelöste Genossenschaft), mit dem Sterne⸗ und Darjehnskassenverein, e. G. m. u. H., Sternebeck, Krs. Oberbarnim (übernehmende Genossenschaft), beschlossen. Die Eintragung dieser Verschmelzung ist am 5. Mai 1931 beim Amtsgericht Wriezen
erwerb des verpachteten Unternehmens in dem Falle, daß dur besondere Vereinbarung das huens in dem dugh wird und der Verpächter den Betrieb wieder selbst übernimmt, ist als Erwerb des Verpächters im Sinne des § 96 der Reichs⸗ abgabenordnung angesehen worden (vgl. Urteil vom 21. März 1928 IV A 35/28, amtliche Sammlung Bd. 23 S. 109). Die Frage, ob auch der Rückfall des verpachteten Unternehmens an den Verpächter bei normalem Ablauf des Pachtverhältnisses als ein unter § 96 der Reichsabgabenordnung fellender Ruück⸗ Fhvero vizüsehen sei, ist. vom-AN. Senar —es Reichsfinanzhofs in dem Ä-v,e Urteil vom 21. März 1928 gleichfalls bejaht worden, obgleich diese Frage dort nicht zur Entscheidung stand. Der erkennende Senat, der in seinem Urteil vom 28. Juni 1929 VA 421/29 (Reichssteuerblatt 1929 S. 502) die gleiche Auf⸗ fassung vertreten hatte, hat bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1930 V A 480/30 (Entsch. des RFHofs Bd. 27 S. 230) die Haftung aus § 96 der Reichsabgabenordnung auf den Fall eingeschränkt, daß der Verpächter den Betrieb, der an ihn zurückgefallen ist, fortführt. Es erschien dem Senat be⸗ denklich, 8* der Reichsabgabenordnung auf Fälle anzuwenden, wo der Veräußerungswille des bisherigen Unternehmers und auf der anderen Seite ein Erwerbswille fehlen, und jemand mit einer Haftung von Steuerrückständen eines anderen zu belasten, ohne daß er sich gegen diese Haftung irgendwie wehren kann. Demgemäß ist vom Senat S. Xh worden, daß der Ver⸗ fühter eines Unternehmens, an den das Unternehmen zurück⸗ ällt, nicht haftbar im Sinne des § 96 der Reichsabgaben⸗ b jist, wenn er den Betrieb des Pächters, ohne ihn weiterzuführen, sofort weiterverpachtet. Im vorliegenden Falle hat nun der Verpächter das verpachtete landwirtschaftliche Gut nach Beendigung des Pachtverhältnisses wieder zur eigenen Be⸗ wirtschaftung übernommen. Nach dem jetzigen Stande der Rechtsprechung — der Beschwerdeführer daher zur Haftung nach § 96 der Reichsabgabenordnung herangezogen werden, wie dies in der Vorentscheidung des Senats vom 20. Februar 1931 ausgesprochen worden ist. Allein der Senat hat sich durch die mündliche überzeugt, daß der Beschwerde⸗
ordnung
her abgelehnt, den Steuerpflichtigen einen Anspruch auf Ver⸗ zinsung der Erstattungsansprüche von der b 5 zu gewähren. Der erkennende Senat hat hieraus in der Entsch. des RFHofs Bd. 25 S. 4 die Folgerung gezogen, daß auch Stundungs⸗ zinsen, die der Steuerschuldner für die Stundung der Voraus⸗ zahlungen zu entrichten hatte, nicht zu erstatten sind. Der Senat hat dabei ausgeführt, daß die Entscheidung des I. Senats, auf die sich das Finanzgericht beruft, in Bd. 23 S. 2 nur für die dort angeführten Verzugszuschläge, nicht aber für die Stundungs⸗ und Verzugszinsen gilt. Auch diese letzteren sind ein Entgelt dafür, daß dem Steuerschuldner der Steuerbetrag noch über den Fälligkeitstag hinaus belassen worden ist und daß er den Betrag anderweit hatte verwenden können, obwohl er ihn am Fälligkeits⸗ tag an den Staat hätte abführen müssen; für den Steuerfiskus ist der Verzugszins wie der Stundungszins eine Schadloshaltung dafür, daß er wegen des nicht rechtzeitigen Einganges der Vor⸗ auszahlung riskiert, zur Deckung der augenblicklich fälligen Aus⸗ gaben ein Darlehen aufnehmen zu müssen, während er damit rechnen konnte, daß er im nicht vorauszusehenden Falle einer eeringeren Endveranlagung für die Erstattung alsdann andere
träge flüssig machen werde können. An dieser wirtschaftlichen und rechtlichen Lage während des Bestehens des Vorauszahlungs⸗ schuldverhältnisses ändert sich nichts dadurch, daß die Voraus⸗ deh au ebaie ge 8 Rückwirkung in der Weise, daß auch gezahlte Zinsen von dem Gläubiger zu erstatten wären äußert 4. egfall des Schuldverhältnisses 2.2 die Vor⸗ auszahlungsschuld von Anfang an fehlerhaft gewesen wäre; das ist aber nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs nicht der Fall, wenn nachträglich ein über eine geringere Summe als die Summe der Vorauszahlungen lautender Steuerbescheid er⸗ geht. Die Tatsache, daß infolge der Verzögerung der Voraus⸗ zahlungen durch den Beschwerdegegner dem Reich der Zinsgenuß aus den Vorauszahlungen während der Dauer der Verzögerung zu Unrecht entgangen ist, wird daher durch die Festsetzung der endgültigen . und die Erstattungsverfügung nicht berührt. Deshalb bleibt auch der Anspruch des Reichs auf die
jenige sei, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, die Buchführung, die Hauptkasse usw., befänden; dagegen sei es unerheblich, wo die Fabrik usw. läge oder die Generalversamm⸗ lungen stattfänden. Evers, Kommentar zum Körperschaftsteuer⸗ gesetz 2. Auflage § 3 Anmerkung 9 weist zutreffend darauf hin, dat der Sitz einer Gesellschaft rechtlich bestimmt sei, der Ort der Leitung dagegen sich aus der tatsächlichen Ge⸗ staltung ergebe. Die tatsächliche Gestaltung kann in den einzelnen Fällen ganz verschieden sein und kann, weil Einrichtungen und Tätigkeiten im Ausland mit in Betracht kommen, für die inländische Steuerbehörde gelegentlich auch zu übersehen sein. Die Entscheidung wird auch nicht tets auf ein so einfaches Merkmal, wie 5 B. die Führung des Hauptbuches oder der Hauptkasse abgestellt sein dürfen. denn zur Not könnte ein Unternehmen, das ein Interesse daran hat, daß als Ort der Leitung eine bestimmte Stadt angesehen wird, Hauptbuches oder der uptkasse, abgestellt sein dürfen. Denn während die wirkliche Oöberleitung von einem anderen Orte aus erfolgt. Jedenfalls ist der Begriff des Ortes der Leitung ver⸗- kannt, wenn das Finanzgericht lediglich den Ort einzelner Ge- schäftsvorgänge, aber niche den Ort der Oberleitung gesucht hat. Die Vorentscheidung unterlag daher der Aufhebung. Bei freier Beurteilung ist die Sache nicht spruchreif. Das, was die Vor⸗ instanzen haben ermitteln können, beschränkt sich im wesentlichen auf die eidlichen Bekundungen des Generalvertreters in A. und auf Einzelheiten bei der Gründung der Beschwerdeführerin. Auch mit dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Kauf⸗ mann C. in Ferig, ist verhandelt worden; über dessen Be⸗ kundungen ist jedoch nur eine von C. nicht unterschriebene Dar⸗ stellung in den Akten. In großen Zügen ergibt sich danach folgende Bild: Ende 1920 wurde die beschwerdeführende Ge⸗ sellschaft in Zürich mit einem Aktienkapital von 600 000 ffr. egründet. 100 000 ffr. davon wurden von X. in A., einem der Inhaber der Firma YN. in A., übernommen. Am 1. Januar 1921 stellte die Firma Y. die Fabrikation auf eigene Rechnung ein und beschränkte sich auf Lohnweberei für die Beschwerde⸗ Gleichzeitig trat der Prokurist Z., der bis dahin den
. Verkaufsläger .. . . 93 900956
. Provisorische Depots . 3 856774
. Bürgschaften (Lieferanten 2. und Leitera)y) 23 964 495
erfolgt. Die Gläubiger der erstgenannten
Vereinigte Branereien G. m. b. H., Alzey. e
Durch Beschluß der Gesellschafter der Vereinigten Brauereien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Alzey, vom 11. Juli 1931 ist das Stammkapital der Gesell⸗ schaft um einhundertsiebenundneunzig⸗ tausend Reichsmark (197 000 RM) herab⸗ esetzt worden. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Alzey, den 14. Juli 1931. Vereinigte Brauereien G. m. b. H. “ 97 213 045 Gg. Gimbel.
der an een. 898 92 8. 8 8 mettes gelieferten Materialien gegenüber dem 38047 8 Inventar. 10 896 487 9429. Beenote tnnns
4* e“ “ Die Deutsch⸗Polnische Roggenkommission „Erste Tranche der Schuldverschreibungen der8 ““ Polsko⸗Niemtecka Komisja Zoitmia Gesell⸗ Stabilisierungsanleihe von 1929:
25 schaft mit beschränkter Haftung in Berlin, 1. Schuldverschreibungen, 1929 aus dem Ver⸗ Schiffbauerdamm 1, ist auftgelöst. Die kehr gezogen..
v11“ Gläubiger der Gesellschaft werden aufge⸗ 2. Coupon von 7 °% bezahlt für das Jahr 1929 E g chaf fg 3
G r en.
.Kosten der Ausgabe und Verwaltung der een gc 2 Fr 1 Mesder.
Anleihe zuzüglich französische Stempel⸗ Die Liquidatoren 11b112153425256* der Deutsch⸗Polnischen Roggen⸗ Abschreibungen a) Gebäude..... kommission Polsko⸗Niemiecka Ko⸗ bp) Maschinen und Einrich⸗ misja Zytnia Gesellschaft mit be⸗ tungen.. 8 schränkter Haftung in Liquidation: c) Mobiliar us.. .
Prager. Zmorfki. 3. a) Reichsschatzwechseln... 2. Inventarreservpe ..
giei vngeü is veh 8 2 (36890] — b) 8 senisgen Sallel⸗ und Schecks. Reingewinn, der gemäß Gesetz vom 7. Februar vee- 5 deutschen idemünzen.. 1929 wie folgt verteilt worden ist: Bilanz vom 31. Dezember 1930. 86 —
8. . Noten anderer Banken..
Statutarische Fonds (Außerordentl. Fonds für 8 .“ Lombardforderungen ..
Investierungen, Betriebsfonds) . 200 000 Aktiva. (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ Abgaben an den Staat. . . . . 2 704 319 925] 2 904 319 925 5 gasenbeen, 8 Sh. wechsel: RM 1000)
8 8 — 8 heckkon
8 4 655 538 750 3. Debitoren.. 93 880 18 Eüfieten, gttiven. “ .Wechselkonto. 643 95 Passiva. .Inventar.. 1 398 — Grundstücke . 87 800—
1. Grundkapital . . . .. .
2. . *8 Unterbilanz 59 637,10] 2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds 243 641 50
93 900956 [38062] Die Kurmark Baukredit⸗ und Ent⸗ schuldungs⸗G. m. b. H., Berlin⸗Halen⸗ see, Joachim⸗Friedrich⸗Str. 51, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 8. Juli 1931.
Der Liquidator der Gesellschaft.
Waren in Konsignation. Kautionen der provisori⸗ schen Depots.. 8 3. Kautionen der garan⸗ tierten Depots..
Nachzahlung der vg unberührt durch die aus dem endgültige Bechzehengoe⸗ siich ergebenden Ansprüche des Sern enseümgtgen auf Erstattung des Unterschieds zwischen den geleisteten Voraus⸗ zahlungen und der endgültigen Steuerschuld. Dieses Ergebnis ist nennage unbillig; im Gegenteil wäre es unbillig, wenn der 58 uldner, der seine Vorauszahlungen rechtzeitig ent⸗ richtet, die Verzinsung des dafür aufgewendeten Kapitals von der Zahlung ab entbehren müßte, während hier der Beschwerde⸗ Veh n Zinsgenuß während der ganzen Verzögerungszeit noch
erkauf bei NY. geleitet hatte, aus dieser Firma aus und wurde Generalvertreter der Beschwerdeführerin. Aus der eidlichen Aussage des Z., deren Richtigkeit von den Vorinstanzen nicht in Zweifel 98ze en ist, erscheint folgendes von Bedeutung: 3. wurde von dem 2 F ührer der Beschwerdeführerin C. als General⸗ vertreter bestellt, gleichzeitig wurden die bisherigen Unter⸗ vertreter der Firma Y. von der Beschwerdeführerin übernommen. Der Geschäftsbereich des Z. erstreckte sich auf den Verkauf im Inland und in einem Teil des Auslandes (Schweden, Nor⸗ wegen, Dänemark und Holland). Mit dem Verkauf in England, Belgien, Frankreich, Kanada, Oesterreich usw. hatte er nichts 8 tun; die Vertreter dort unterstanden direkt der Aufsicht des C. Z. erhielt von ihnen nur einen Durchschlag der Aufträge, um die Firma Y. wegen der ö der Lieferung oder der Herftellung, Se⸗ are zu verständigen. Z. besorgte 1 den von der Beschwerdeführerin gegebenen Richtlinien die alku⸗ lation. Er ist auch dabei C. unterstellt, aber im großen und ganzen selbständig gewesen, und seine Maßnahmen haben fast durchweg Billigung 81b Die von den Untervertretern eingehenden einzelnen Aufträge mußte 8 an die Beschwerde⸗ führerin weitergeben; die Verträge erhielten erst Gültigkeit durch die Unterzeichnung der Beschwerdeführerin. Mit der Ver⸗ buchung der Rechnungen hatte Z. nichts zu tun. Das geschah in Zürich, wohin auch die Kunden ihre vedümen und die damtt zusammenhängende Korrespondenz zu richten atten. Mängelrügen wurden im allgemeinen von 8. oder den Unter- vertretern de 9 r 8 waren noch zwei andere Büro⸗
— 8 nlich ü Genossenschaft werden hiermit aufgefordert, führer nicht in der Lage war, den Pachtrückfall abzuwenden und sich bei uns zu melden. sich demgemäß gegen die Belastung mit den vom Pächter ge⸗ Sternebeck, den 1. Juni 1931. 8 schuldeten Umsatzsteuern nicht wehren konnte. Der Senat trägt Sternebecker Spar⸗ und Darlehns⸗ kein Bedenken, die Anwendung des § 96 der Reichsabgaben⸗ kassenverein, e. G. m. u. H. ordnung nicht nur in den Fällen auszuschließen, in denen der Der Vorstand.
Verpächter den ihm bei Pachtbeendigung wieder zufall ⸗ Aug. Voigt. Oskar Juntz. 8 1““
3856774
23 964495 121 722 225
121 722 225
11¹“
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929.
Soll. Ausgaben für Personal und Material der Zentralverwaltung, Generalunkosten, Unter⸗ stützungen, Subventionen und Unterhaltungs⸗ kosten .Preisdifferenz
trieb nicht fortführt, sondern auch dann, wenn, wie hier, der Verpächter zur eigenen Bewirtschaftung des Pachtbetriebes
übergeht. Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Ver⸗ ehabt hätte. Es 1 E 1 Anissenrien, Senhunet Fesven. ihr 8 er d- Ne vn vcht an vvv dn P.I*. 7 „sei urch itablauf, sei es durch Kündigung zahlungen sich einen damals un rechtfertigten Vorteil verf
von einer der beiden Seiten oder sonstwie. Jeder Verpächter ehee ünsti t stell — kekticgten morteit verscalsen
würde also, wenn man seine Haftung für Pächterschulden aus] (vgl. E dc. 8s Ihg 9. 2 wenerg alz hen Henchm Hahsr
8 96 Reichsabgabenordnung bejahen wollte, von vornherein bei 892 ndlc, “*“
er Verpachtung sich einem Risilo aussetzen dessen Umfang er .nae b . 1“
bei Beginn des Pachtverhältnisses gar nicht überblicken Aun sghlhhe Z 111314“*“
b vnie 1 g war, er hat nunmehr nur eine
828 K- . ööö“ 8.e Zahlung esens ge Fvrmehene 4 nn, Sen, versarng bhaf 8 r⸗ eine geringere Steuer ansetzt, als di 8⸗
nehmer wechselt und der Erwerber feststellen kann, ob und * Die Seh. en ..eeenee.
Fuli 1931.
Veränderung gegen die Vorwoche
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welche Lasten er mitübernimmt. Der Rückfall eines verpachteten r dem Rei ülti i Unternehmens an den Verpächter kann daher nicht der Ver⸗ standenen 1ech doi gh anns kaben vuf äußerung oder der Verpachtung eines Betriebes gleichgestellt zu tun 8e Entsch. des R. gußs Bd. 19
dem nun neu ent⸗ rauszahlung nichts . 315); der frühere lich der Borauszahlungen bis zum endgültigen späteren n bescheid nur vorläufig. Auch die von dem Finanzgericht ange⸗ führte Entscheidung in Bd. 23 S. 2 weist, was das Finanz⸗ eericht wohl übersehen hat, ausdrücklich auf den grundlegenden nterschied zwischen den in der Entscheidung behandelten Ver⸗ zugszuschlägen und den hier zur Erörterung stehenden Verzugs⸗ insen hin. zg enthält auch im Gegensatz zu der Annahme 8 — 6 8 “ von Becker, Reichs⸗ . abgabenordnung um. 1 am Ende), ni — erheblich geringeren trag feftsetzte, . daß der Meinung des erkennenden Senats Awveichdehes: Eg EEE1“ 8.₰ 8 vfüschich df Ceatnenc von Zinsen (der die Nichtzahlungsver⸗ — b amt im Hinblick au ichtung für die noch nicht gezahlten Zinsen gleichstehen würde diese Erstattungsforderung noch verlangen kann, daß der Be 8g abhängi 2 — 8— öe 1 1 1 —⸗ gig gemacht, daß die Vorau ⸗ 2 die Verzugszinsen auf die ganzen Voraus⸗ recht abverlangt Iüsgeheten 1— im 8-2. sin 2 ungen entrichtet. Das 43*— rage verneint. aber die Vorauszahlungen nicht als zu Unrecht abverlangt auf⸗ 8 182 — er Entscheidung des Reichsfinanzhofs in Bd. 23 gehoben worden, sondern sie bleiben bestehen und führen nur im 8 8— er Anforderung der Verzugszinsen der Umstand ent⸗ Zesemmen ene mit der Neuveranlagung zu einem neuen, aber gen. aß die Vorauszahlungen sn erstatten sind. Der Be⸗ nicht rückwirkenden Erstattungsanspruch. Die Vorentscheidungen -„ egegner habe es zwar unter assen, rechtzeitig einen An⸗ waren daher aufzuheben und die Berufungen des Beschwerde⸗ 8e ut “ 1. 5 gemäß 8 8.— gegners gegen die EE“ es Finanzamts als 1 3 . r eine er⸗u ründet urü j zahlung vor; die Einspruchsentscheidung berücksichtige nicht den 10-9 “ den Erstattungsvorschriften zugrunde liegenden Gedanken, daß der Steuerfiskus nur das in Anspruch nehmen wolle, was ihm endgültig gebühre. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise könne daher die Zinsenforderung jetzt nicht mehr erhoben werden. Der
175 220 826 1 181 169 348 werden. (Urteil vom 18. Mai 1931 V A 64/31.) Steuerbescheid id i 1
74. Zur Zahlung von 15 für verspätet 8 29enh e hrate. seasnas entrichtete Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Der 9 ner hatte für 1929 und für 1930 Vorauszahlungen
die Einkommensteuer auf Grund des Steuerbescheids ür zu leisten. Da er diese zu einem erheblichen Teil nicht an den Fälligkeitstagen bezahlte, hat ihm das Finanzamt Verzugs⸗ insen angesett. Die Anforderung erfolgte zu einer Zeit, wo ereits wieder ein berichtigter Bteuerbescheis vorlag, der die Einkommensteuerschuld für 1929 auf einen gegenüber den Vor⸗
1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet und zwar: Goldkassenbestand RM 1 287 255 000 Golddepot (unbelastet) bei aus⸗
ländischen Zentralnotenbanken RM 65 548 000
2. Bestand an deckungsfähigen Devisen .
33 349 769] 1 389 739 943
39.392 569
38 001 247 20 315 534
4 35 166 000 183 2 863 694 000 4 186 865 000 5 105 000 3 053 000 — 69 588 000
angestellte der Firma h. von der Beschwerdeführerin über⸗ nommen. Das Büro war im Geschäftshaus der Firma Y. in der Nähe der Fabrik untergebracht, und zwar in Räumen, die der 1— 9. abgemietet waren. und seine Angestellten unterstanden der Feen Y. nicht, doch ergab das Handinhand- arbeiten zwischen Fabrikation und Verkauf ständige Berührung. Insbesondere hatte Z. ungehinderten Zutritt zum Lager, das von der Firma J. für die Beschwerdeführerin gehalten wurde. Auch bei vorübergehender Beschäftigungslosigkeit verständigte sich die Firma Y. mit Z. darüber, ob und was auf Lager gearbeitet werden könnte. mußte Z., wenn es fich um größere Posten handelte, die Genehmigung der Beschwerdeführerin einholen. Aus diefer Bekundung gewinnt man den Eindruck, daß 8 war eine erhebliche Bewegungsfreiheit vesesene at, sich aber doch in allen großen Fragen an den 889 tsführer der Beschwerde⸗ veen wenden mußte. Die a. ℳ eines Firmen⸗ eiters hat er jedenfalls nicht ausgeübt. azu kommt, da sein ge baftsberec begrenzt war; im größeren Teil des Auslandes liefen die Füden der Verkaufsorganisation von den Unter⸗ vertretern der betreffenden Länder unmittelbar zum Geschäfts⸗ ührer C. nac, srch Auch im Einkauf der Rohmaterialien aat sich die Beschwerdeführerin bzw. die n Geschäfts⸗ ührung, die übrigens selbst vier Angestellte bescfäfte t hat, nicht ausschalten lassen. Die Fabrikation hat ausschließlich in
1“
97 709 350 150 000 000
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aben. 5 .Gegenwert des Ausbeutungsrechts der Mo⸗ 6 ZZ11.“ 1— 3 994 432 877 7 . Verschiedene Einnahmen: 1. Zinsen und Provisionen.. 2. Dividende der P. S. R. d’'Explosifs .. 3. Lieferungen an die Gesellschaft „Chibritu⸗ 4. Außerordentliche Einnahmen und Mieten. 5. Einnahmen aus dem Verkauf der Streich⸗ hölzer für das 2. Halbjahr 1929 . .
b) Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlug.. c) sonstige Rücklagen. . . 3. Betrag der umlaufenden Noten . . 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeititien.. 585 017 000]/ + 277 903 000 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten — 8 —— — 6. Sonstige Passiva . . .. . . . 737 000 000% +£ 16 760 000 243 6418 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RMN —,— Irrtum vorbehalten! Berlin. den 24. Juli 1931. Willms X Co., G. m. b. H. i. BZ. Reichsbank⸗Direktorium.
Aachen. Luther. Dreyse. Karl Kaerkes. Bernhard. Seiffert. Friedrich. Fuchs.
255 274 144 “ + 32 798 000
540 000 Passiva.
11. Sparkasse.. 12. Kreditoren. 3. Hypotheken
774 85 199 166 65 43 700—
VI A 1083, 1084/31.)
75. Als Ort der Leitung eines Unternehmens wird der Ort anzusehen sein, in dem sich der Mittelpunkt der 1 G 1, 1 er geschäftlichen Oberleitung befindet. Die Beschwerdeführerin 8 ebenso wie der Fall einer Selbstveranlagung. Die ist mit ihrem ganzen Einkommen zur Steuer veranlagt, weil Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Die Voraus⸗] das Finanzamt der Auffassung ist, daß der Ort der Leitung
8 ö1“ v1“ v“ u“ .“
70 507 442 84 006 787
661 105 873 4 655 538 750
250 777 500
Schneider.
“