zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 27. Oktober 1931. S. 2
1931, 10 ½¼ Uhr, vor dem Amts⸗ ericht in Soest, Zimmer Nr. 10, au⸗ eraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Scoest, den 23. Oktober 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Sonneberg, Thür. [64624]
Ueber das Vermögen der Porzellan⸗ — Mengersgereuth G. m. b. H. in
rengersgereuth, Kr. Sonneberg, wir⸗ heute, am 22. Oktober 1931, vormittags 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird Syndikus Dr. Weise in — ital gasse 3, ernannt. Termin zur Verhand⸗ lung über den von der Schuldnerin ein⸗ gereichten Vergleichsvorschlag wird be stimmt auf Dienstag, den 17. No⸗ vember 1931, vorm. 10 Uhr, im Amtsgericht, Zimmer Nr. 9. Der An⸗ trag, das Verfahren zu eröffnen, ist am 25. September 1931 beim Gericht ein⸗ gegangen. Er ist nebst den Anlagen und den Ermittlungen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗
elegt.
hür. Amtsgericht, Abt. V, in Sonneberg. Stolzenan. [64625]
Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Witwe Lisette Fritsch geb. Ruröde in Steyer⸗ berg mit der Firma Wilh. Fritsch in Steyerberg ist am 19. Oktober 1931, 12 Uhr, auf ihren Antrag das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses worden. Der Pro⸗ zeßagent August Schmitt in Stolzenau ist zur Vertrauensperson ernannt. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist auf den 14. No⸗ vember 1931, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Stolzenau, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder gelegt.
Stolzenau, den 19. Oktober 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Trier. Vergleichsverfahren. 64626]
Ueber das Vermögen des Schuh⸗ machermeisters Ludwig Engelmann, Inhabers der Firma Hindel u. Engel mann, Schuhwarengeschäft in Trier, Brückenstraße 12, ist am 22. Oktober 1931, 12,30 Uhr, das Vergleichsver fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Geschäftsführer Nikolaus Mautes in Trier, Egbert⸗ straße, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 13. Novem⸗ ber 1931, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Trier, Dietrichstraße 16, Zim mer Nr. 3, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt. Amtsgericht, 3 a, Trier. Uetersen. [64627]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Bereinigten Leder⸗ leimfabriken vorm. J. E. Jenß, A. G. in Uetersen, ist am 22. Oktober 1931, nachmittags 15 Uhr, ein gericht⸗ liches Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ trauensperson: Bücherrevisor Joachim Schönwandt in Moorrege. Vergleichs⸗ termin am 20. November 1931, vorm. 10 Uhr, an Gerichtosten⸗. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Uetersen, den 24. Oktober 1931.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Fetersen. [64628] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Rentners Jochim Ernst Jenß in Uetersen, Alsenstraße, ist am 22. Oktober 1931, nachmittags 15 Uhr, ein gerichtliches Vergleichsver⸗ ahren eröffnet. Vertrauensperson: ücherrevisor Joachim Schönwandt in Moorrege. Vergleichstermin am 20. No⸗ vember 1931, vorm. 10 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Uetersen, den 24. Oktober 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Vorsfelde. [64629] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Viehhänd⸗ lers Robert Schmidt in Groß Twülp⸗ stedt ist am 24. Oktober 1931, vormit⸗ tags 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Gleichzeitig ist an den Schuldner ein allgemeines Veräuße⸗ rungsverbot erlassen worden Der Kämmerer Arnold Lieberodt in Vors⸗ elde ist zur Vertrauensperson ernannt. ermin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 20. No⸗ vember 1931, 9 ½⁄3 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Vorsfelde, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗
lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Vorsfelde, den 24. Oktober 1931. Das Amtsgericht.
Waltershausen. [64630] Beschluß.
Ueber das Vermögen des Max Schwärsky und Frau Malla Schwärske geb. Kühne, Inhaber des Kinder⸗ und Jugenderholungsheims Thuringia in Finsterbergen, Thür., wird heute, Don⸗ nerstag, den 22. Oktober 1931, 10 ¼ Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ 2 eröffnet. Als Vertrauens⸗ person wird der Bücherrevisor Fritz Degelow in —2 bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 24. No⸗ vember 1931, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung mit Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Waltershausen, den 22. Oktober 1931.
Thüringisches Amtsgericht. I. Wandsbehk. [64631]
Ueber das Vermögen des Zigarren⸗ händlers Carl Cibis, Wandsbek, Wende⸗ muthstraße 26, ist am 22. Oktober 1931, 9,15 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Alfred Schönefeld, Wandsbek, Jahnstr. 2, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 16. November 1931, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Wandsbek, den 22. Oktober 1931.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Westerland. [64632 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Schlachtermeisters Hermann Holmström in Westerland wird heute, am 23. Oktober 1931, um 10,40 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über sein Vermögen eröffnet. Als Vertrauens⸗ person wird der Syndikus Arnold Düllo, Westerland, Kirchenweg 1, be⸗ stellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 17. November 1931, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen liegen in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge⸗ richts zur Einsicht aus.
Westerland, den 23. Oktober 1931. Das Amtsgericht. Wiesloch. [64633] Ueber das Vermögen der Firma Leo⸗ pold Marschall, Inh. Kaufmann Leo⸗ pold Marschall in Wiesloch, wurde heute mittag 12 Uhr das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Ver⸗ trauensperson wurde Kaufmann Adolf Lechner in Wiesloch ernannt. Termin zur Verhandlung über den eingereichren Vergleichsvorschlag ist am Donners⸗ tag, 19. November 1931, nachm. 3 Uhr, im Ametsgerichtsgebäude, Sitzungssaal 1. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt. Wiesloch, den 23. Oktober 1931. Geschäftsstelle Bad. Amtsgerichts.
Wolfenbüttel. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Gewerbe⸗ bank, e. G. m. b. H. in Wolfenbüttel ist am 24. Oktober 1931, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Grünkorn in Wolfen⸗ büttel ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 20. November 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wolfenbüttel, Zimmer Nr. 11, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Wolfenbüttel, den 24. Oktober 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Wolfstein. [64635]
Das Amtsgericht Wolfstein hat heute, den 24. Oktober 1931, vor⸗ mittags 9 Uhr 15 Minnten, über das Vermögen der Firma Karl Krieger III, Inhaber Karl August Krieger, Gerberei⸗ besitzer in Wolfstein, zur Abwendung des Konkurses das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet und Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag bestimmt auf Mittwoch, den 18. November 1931, vormittags 9 Uhr. Vertrauensperson: Assessor Dr. Schaum⸗ löffel in Kaiserslautern. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten auf.
[64634]
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Wuppertal-Elberfeld.
Ueber das Vermögen der Firma Ge⸗ brüder Graeff, Vupperio Elbersels⸗ Haarhausstraße, ist am 22. Oktober 1931, 17 Uhr. das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson: Treuhänder Helmut Güldenagel in Wuppertal⸗ Elberfeld, Augustastraße 47. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag am 19. November 1931, 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer 106.
Amtsgericht ppertalElberfenh⸗
6. 15.
Achim. [64637]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schuhmachers Heinrich Kastendieck in Hemelingen⸗Arbergen ist vom Amtsgericht in Achim am 1. Ok⸗ tober 1931 aufgehoben, da der Ver⸗ gleichsvorschlag des Schuldners vom 27. Juli 1931 angenommen und der Vergleich vom Amtsgericht in Achim bestätigt ist.
Achim, den 1. Oklober 1931.
Das Amtsgericht.
Berlin. [64638] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Sally Kall⸗ mann, Berlin 0 112, Frankfurter Allee 314, Herren⸗Ausstattungsgeschäft Privatwohnung: Frankfurter Allee 5 bei Dr. Kallmann, ist am 21. Oktober 1931 nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
Berlin. [64639]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Buch⸗ thal, Alleininhabers der Firma Buch⸗ thal und Jacobson, Backfisch⸗ und Kindermäntelfabrikation, Berlin W 8, Kronenstr. 29, ist am 20. Oktober 1931 nach Bestätigung des Vergleichs aufge⸗ hoben worden.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
Berlin-Neukölln. 164640]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Genossenschaft des Britzer Vorschuß⸗Vereins E. G. m. b. H., Berlin⸗Britz, Chausseestraße 47, wird nach Bestätigung des Vergleichs aufge⸗ hoben. — 24. VN. 16. 31.
Berlin⸗Neukölln, 22. Oktober 1931.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Berlin-spandau. [64641]
Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau ar⸗ garete Hülsebeck in Berlin⸗Spandau, Schönwalder Straße Nr. 1: 1. Der in dem Vergleichstermin am 22. Oktober 1931 angenommene Vergleich wird hier⸗ durch bestätigt. 2. Infolge der Bestäti⸗ gung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.
Das Amtsgericht Spandau.
Beuthen, O. S. [64642] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Udo Augustin in Beuthen, O. S., Bahnhofstr. 12, ist infolge Bestätigung des Vergleichs am 12. Oktober 1931 aufgehoben worden.
Amtsgericht in Beuthen, O. S. Beuthen, O. S.
[64643]
Vergleichsverfahren. 1
Das Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Kaufmanns Franz Dylla
in Beuthen, O. S., Kaiserstr. 2, In⸗
habers der Firma Franz Dylla in
Beuthen, O. S., ist infolge Bestätigung
des Vergleichs am 16. Oktober 19381 aufgehoben worden.
Amtsgericht in Beuthen, O. S.
Beschluß. [64644]
Das Bergleichsverfahren über das Vermögen: a) der Kom.⸗Ges. Peter Ferdinand Weller 8& Co. Großhandlung in Haus⸗ und Küchengeräten in Bonn, Bonner Talweg 106, d) ihres „. Bele
Bonn.
haftenden Gesellschafters Erich Weller in Bonn, Argelanderstraße 87, wird infolge Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. Bonn, den 20. Oktober 1931. Amtsgericht. Abt. 8. Düsseldorf. 1[64645] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft unter der Firma W. Schnitzler &. Co., Eisen⸗ und Röhrenhandlung zu Düsseldorf, Schloßstraße 39 — 45, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 14. Oktober 1931 angenommenen Vergleichs heute aufge⸗
8
hoben worden.
Duisburg. [64646] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma van het Veld, Inh. Adolf van het Veld, rren⸗ und Damen⸗ konfektion in Duisburg, Kaßlerfelder —— 143, wird aufgehoben, da der Vergleich geschlossen und bestätigt wor⸗ den ist. Amtsgericht Duisburg. Erkelenz. [64647] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗
Laugenberg, Rheinl.
dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Geschw. Haas, offene Han⸗!
[64636] delsgesellschaft in Erkelenz, ist nach er⸗
gehoben. rkelenz, den 14. Oktober 1931. Das Amtsgericht.
vegi⸗ Bestätigung des Vergleichs auf⸗
Falkenstein, Vogtl. [64648]
Das Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Gumpel in Falkenstein i. V., alleinigen Inhabers des unter der Ludwig Gumpel in Falkenstein i. V. betriebenen Damen⸗ und EEA““ Feflnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 15. Oktober 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 22. Ok⸗ tober 1931 aufgehoben worden.
Amtsgericht Falkenstein ö den 22. Oktober 1931.
Frankfurt, Main. [64649] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Groß⸗ mann & Ehmann, Frankfurt am Main, Weserstraße 1, Inhaber: 1. Frau Else Großmann, Buchschlag, Wildscheuer⸗ weg 20, 2. Georg Winkel, Dreieichen⸗ hain, Veimarstraße 11: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 16. Oktober 1931 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben.
Frankfurt am Main, 16. Okt. 1931. Amtsgericht. Abt. 44. Friedberg, Bayern. [64650] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Georg Steber, Inhaber einer mechanischen Werkstätte und Hand lung mit landwirtschaftlichen Maschinen in Mering, Münchener Straße 70, wurde nach Vergleichsbestätigung vom
20. Oktober 1931 aufgehoben.
Friedberg in Bayern, 23. Okt. 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg i. B.
Gehren, Thür. [64651] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Firma Freitag & Lux in Lange⸗ wiesen (Holzwarenfabrik) ist am 6. Ok⸗ tober 1931 nach Bestätigung des Ver⸗
gleichs aufgehoben worden.
Gehren, den 20. Oktober 1931. Thüringisches Amtsgericht. Gerstungen. Beschluß. 64652] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des E111.““ Heinrich Adam in Gerstungen wird aufgehoben, nachdem ein Vergleich angenommen und
bestätigt worden ist.
Gerstungen, 3. tober 1931. Thüringisches Amtsgericht. Hofgeismar. 64654] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen
des Kaufmanns Otto Meiß in Hof⸗ V
geismar ist, nachdem der im Vergleichs⸗
termin vom 20. Oktober 1931 ange⸗ nommene
Vergleich durch Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, beendet. Hofgeismar, den 20. Oktober 1931. Amtsgericht.
64655]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Josef Husemann, Inhaber Emil Husemann in Neviges, ist nach bestätigtem Vergleich aufge⸗
hoben.
Langenberg, Rhld., 21. Oktober 1931.
Amtsgericht. Leipzig. [64656]
Das am 17. September 1931 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Inlius Lemmel in Leipzig 8 3, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 13, Allein⸗ inhabers eines Leinen⸗ und Baumwoll⸗ warengeschäfts unter der handelsgericht⸗ lich eingetragenen Firma „Julius Lemmel“ in Leipzig C 1. Markgrafen⸗ straße 8, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 14. Oktober 1931 angenommenen Vergleichs durch
Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben
worden. Amtsgericht Leipzig, 19.
Oktober
Leipzig. 64657] Das am 21. Juli 1931 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Frau Anna Elisabeth verw. Zimmer⸗ mann geb. Martin in Leipzig N 22, Poetenweg 3, Mitinhaberin einer in⸗ zwischen stillgelegten Schokoladenfabrik in Leipzig, Rabet 50, unter der han⸗ delsgerichtlich eingetragenen Firma „W. Zimmermann“, ist infolge der . des im Vergleichstermin vom 16. Oktober 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 22. Oktober 1931.
Liegnitz. [64658]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Fa. P. Brahl’s Witwe in Liegnitz wird nach der heute erfolgten Bestätigung des Vergleichs aufgeho en. Amtsgericht Liegnitz, 21. Oktober 1931.
8egn 64659] 7 VN 5/31. Das Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen des Kauf⸗ manns August Rogowski, Lyck, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 6. Ok⸗
—
tober 1931 durch Beschluß vom 13. O
tober 1931 aufgehoben. Lyck, den 21. Oktober 1931. 8
Das Amtsgericht.
Mettmann. [61660] 3 V N 23/31. Das Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen des Manu⸗ fakturwarenhändlers Friedrich Naujokat in Haan ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 19. Oktober 1931 au ge⸗ oben worden.
Münster, Westr. [64661] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Heinrich Alden⸗ dorff zu Münster, Spiekerhof 1, Spe⸗ zialgeschäft für Koffer⸗ und Leder⸗ waren, und ihres alleinigen Inhabers, Sattlermeisters Heinrich Alden orff, hier, Frauenstraße 38, wird aufae⸗ n, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 20. Oktober 1931 ange⸗ nommene Vergleich gerichtlich bestätigt
worden ist. Münster i. W., den 21. Oktober 1931.
Das Amtsgericht.
Oberhausen, Rheinl. [64662] „Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Straeter & Co. G. m. b. H., Ober⸗ hausen⸗Altstaden: Gemäß § 9 der Ver⸗ gleichsordnung wird eine Gläubiger⸗ versammlung anberaumt auf den 4. November 1931, 11 Uhr, Zimmer 21.
Oberhausen, Rhld., 23. Oktbr. 1931.
Amtsgericht.
Poitsdam. 8 [64663]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Kahl & Neubert in Potsdam, Waldemarstraße 6, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 20. Oktober 1931 aufgehoben.
Potsdam, den 21. Oktober 1931. Amtsgericht. Abteilung 8. Rastenburg, Ostpr. [64664] Das Verglei zerse ser zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Hotelpächterehefrau Helene Trepp⸗ nau geb. Rippke aus Rastenburg ist durch Beschluß vom 22. Oktober 1931 aufgehoben worden, da der Vergleichs⸗ vorschlag angenommen und bestätigt
worden ist.
Amtsgericht Rastenburg, 22. Okt. 1931. Rheinberg, Rheinl. [64665] Vergleichs verfahren.
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Josef Fusten in Lintfort ist der im Ver⸗ gleichstermin vom 17. Oktober 1931 angenommene Vergleich gerichtlich be⸗ stätigt worden. Das Verfahren wird
daher aufgehoben.
Rheinberg, den 19. Oktober 1931.
Amtsgericht.
Deen nieeine Pomm. 64666] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Caspari, Inhabers der Firma C. J. Caspari in Rummelsburg i. Pomm., ist am 22. Oktober 1931 nach Bestäti⸗ gung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden.
Amtsgericht Rummelsburg i. Pomm. Schmalkalden. Beschluß. 64667]
Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hein⸗ rich Syrowy, Bankgeschäft, Schmal⸗ kalden, und ihrer Inhaber, Bankier Paul Syrowy, Schmalkalden, und Kaufmann Alfred Syrowy, Hannover, Wiesenstraße, wird nach bestätigtem Vergleich aufgehoben.
Schmalkalden, den 22. Oktober 1931.
Amtsgericht. Abt. II.
Stettin. [64668]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Hans Schüttenberg, Gärtnereiartikel in Stettin, Bugen⸗ hagenstraße 15, ist aufgehoben, nachdem im Vergleichstermin vom 23. Ok⸗ tober 1931 ein Vergleich und bestätigt worden ist.
Stettin, den 23. Oktober 1931.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
iüsit. (64669] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Emil Steppat in Tilsit, Langgafse 27, ist, nachdem der im Termin am 8. 10. 1931 angenommene Vergleichsvorschlag be⸗ stätigt worden ist, — ö worden. Tilsit, den 21. Oktober 1931. Das Amtsgericht.
Tilsit. 164670]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Erich Zimmer in Tilsit, Langgasse 7, alleiniger In⸗ haber Kaufmann Erich Zimmer, ist nachdem der im Termin am 8. 10. 1931 angenommene Vergleichsvorschlag be⸗ stätist. worden ist, aufgehoben worden.
Tilfit, den 21. Oktober 1931.
Das Amtsgericht.
Vorsfelde. Das Vergleichsverfahren Vermögen des Landwirts Otto Ühlecke in Rühen ist nach Bestätigung des Zwangsvergleichs durch Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgehoben. 8 Vorsfelde, den 22. Oktober 1931. Das Amtsgericht.
bedürftig ist.
Für Arbeitslose, die danach den Lohnklassen V bis XI angehören, gelten jedoch folgende Sätze:
übersteigt, den der Arbeitslose in dieser Kalenderwoche einschließ⸗
angenommen
r0
Erscheint an jedem Wochentag abends.
SW. 48, Wilbelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 ⁷g.,
einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Bezugspreis vierteljährlich 8,10 ℛ. Alle Postanstalten nehmen — an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle
einzelne Beilagen kosten 10 . Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85
Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilbelmstraße 32. Drr sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch 8 strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
.ꝙℳ. Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge
Fettdruck (zweimal unter⸗
0
Nr. 252.
RNeichsbankgirokonto.
Berlin, Mittwoch, den 28. Oktober, abends.
—
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 93 1
“ b 5 2 8— Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich. Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 23. Oktober 1931. Erlaß über Dauer und Durchführung der Krisenfürsorge. Vom 23. Oktober 1931. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung der Filmprüf betreffend Zu⸗ lassungskarten. “
Amtliches. Deutsches Reich.
1X“ die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 23. Oktober 1931. Auf Grund der §§ 101, 141, 212 und 213 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird
hiermit nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichs⸗ anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
verordnet: Artikel 1.
Krisenunterstützung wird nur gewährt, soweit der Arbeitslose
Ob Bedürftigkeit vorliegt, richtet sich nach den Vor⸗ schriften der Artikel 3—7. Artikel 2.
(1) Für die Bemessung der Unterstützung gelten die Sätze des
§ 107 in Verbindung mit den §§ 105, 106 und 107 ec des Gesetzes.
Arbeitslose mit mindestens einem zuschlagsberechtigten An⸗ 8 gehörigen erhalten 8 .“ tatt der Sätze der Lohnklasse VI die der Klasse V, saeh der Sätze der Lohnklassen VII und VIII die der 1— Klasse VI, statt der Sätze der Lohnklassen IX bis XI die der Klasse VII. 8. “ Dies gilt auch für die Berechnung der Familienzuschläge. .Arbeitslose ohne zuschlagsberechtigte Angehörige erhalten statt der Sätze der Lohnklasse V die der Klasse IV und statt der unter Nr. 1 genannten Unterstützungssätze jeweils die der nächstniedrigeren Lohnklasse. 1“ (2) Der § 107 des Gesetzes findet Anwendung. Artikel 3. (1) Eigenes Einkommen des Arbeitslosen ist voll anzu⸗ rechnen, soweit es in einer Kalenderwoche 20 vH des Betrages
lich der Familienzuschläge nach Artikel 2 erhalten würde. Der Verwaktungsausschut des Arbeitsamts kann für den Teil des Ein⸗ kommens, der nach Satz 1 unberücksichtigt bleibt, bei Angehörigen bestimmter Berufe bindende Durchschnittssätze festsetzen. 8 (2) Auch das Einkommen von Angehörigen ist dem Arbeits⸗ losen anzurechnen. Dabei ist jedoch ein Betrag freizulassen, der den persönlichen und örtlichen Verhältnissen entspricht, aber 20 Reichsmark in der Kalenderwoche nicht übersteigen darf. Der Betrag ist für jede Person zu erhöhen, die der Angehörige auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht ganz oder über⸗ wiegend unterhält, wobei jedoch der Arbeitslose selbst ausscheidet. Auch bei der Erhöhung sind die persönlichen und örtlichen Ver⸗ hältnisse zu berücksichtigen; sie darf 10 RM in der Kalenderwoche für eine Person wmicht übersteigen. 1 (3) Der Arbeitslose ist verpflichtet, jede Aenderung seines Einkommens oder des Einkommens seiner Angehörigen ohne be⸗ sondere Aufforderung dem Arbeitsamt anzuzeigen. Unterläßt er dies, so hat er zuviel gezahlte Unterstützungsbeträge zurück⸗ nuerstatten. 1 Artikel 4. Anrechnungsfrei sind “ S 1. Unterstützungen, die auf Grund eigener Vorsorge für den Fall der Arbeitslosigkeit bezogen werden,— 8 Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung öffent⸗ licher Ehrenämter gewährt werden, jedoch nur insoweit, als sie die tatsächlichen Mehraufwendungen nicht über⸗ steigen, ““ 1 8 3. Leistungen der “ (§ 195 a der Reichsversiche⸗ rungsordnung) und der Familienwochenhilfe (§ 205 a der Reichsversicherungsordnung), 1 1 Uebergangsrente nach § 5 der Zweiten Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 11. Februar 1929 (RGBl. I S. 27), .Pflegezulage, Führerhundzulage und Zusatzrente nach dem Reichsversorgungsgesetz und Pflegegeld aus der Unfallver⸗ icherung (§ 558 c Abs. 2 Nr. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung), 1 Leistungen der öffentlichen Fürsorge auf Grund der Ver⸗ oordnung über die Fürsorgepflicht, insbesondere Leistungen der Wochenfürsorge. .
Artikel 5.
(1) Die Verwertung von Vermögen des Arbeitslosen darf
Angehörigen eine unbillige Härte bedeuten würde oder offenbar unwirtschaftlich wäre. losen zu berücksichtigen. groschen, angemessener Hausrat oder ein kleines Hausgrundstück, das der Arbeitslose ganz oder zum größten Teil mit seinen An⸗ gehörigen bewohnt, darf
nicht in Betracht gezogen werden.
kommen arbeitsamts oder mit seiner Zustimmung der Verwaltungsaus⸗
Dabei ist die Lebenshaltung des Arbeits⸗ Kleineres Vermögen, insbesondere Spar⸗
für die Beurteilung der Bedürftigkeit
(2) Erträgnisse aus Vermögen sind nach Artikel 3 als Ein⸗ anzurechnen. Der Verwaltungsausschuß des Landes⸗
schuß des Arbeitsamts kann bindende Bestimmungen über die ewertung solcher Erträgnisse erlassen. Artikel 6.
Angehörige des Arbeitslosen im Sinne der Artikel 3 bis 5 sind der Ehegatte, die Eltern, die Voreltern und die Abkömmlinge, alle, soweit sie mit dem Arbeitslosen im gleichen Haushalt leben.
Artikel 7.
(1) Auch wenn nach Artikel 2 bis 6 eine Unterstützung zu gewähren wäre, ist sie ganz oder teilweise zu versagen, soweit die persönlichen Verhältnisse des Arbeitslosen die Annahme recht⸗ ertigen, daß er einer Unterstützung nicht bedarf. Die Unter⸗ tützung ist auch zu versagen, -en. die besonderen Lebensver⸗ hältnisse des Unterstützungsorts dies rechtfertigen; in diesem Falle darf die Unterstützung jedoch nicht hinter dem Betrage zurück⸗ bleiben, den der Arbeitslose in der öffentlichen Fürsorge zu er⸗ halten hätte.
(2) Bei Prüfung der Frage, ob die Unterstützung nach Abs. 1 ganz oder teilweise zu versagen ist, sind Beträge, die nach den Artikeln 3 bis 6 anrechnungsfrei sind, nicht zu berücksichtigen.
Artikel 8. Eine Unterstützung wird nicht gewährt, wenn nach den Vor⸗ schriften der Artikel 2 bis 7 auf die Woche ein geringerer Betrag als eine halbe Reichsmark entfallen würde.
Artikel 9. Die Unterstützung ist bei der Auszahlung auf den nächsten höheren oder niederen durch 5 teilbaren Betrag abzurunden.
Artikel 10.
Der Kreis der Personen, die nach dem § 101 des Gesetzes zur Krisenfürsorge zugelassen werden, und die Höchstdauer der Unterstützung werden jeweils besonders bestimmt. Der Vorsitzende des Arbeitsamts kann die Unterstützung auf einen kürzeren als den zulässigen Zeitraum beschränken, wenn die Lage des Arbeits⸗ marktes oder die örtlichen Verhältnisse dies angezeigt erscheinen lassen. Eine Beschränkung der Dauer kann auch dann erfolgen, wenn begründete Aussicht besteht, 8. es einem Arbeitslosen möglich sein wird, sich innerhalb des kürzeren Zeitraums durch eigene Bemühung eine Arbeit zu verschaffen, deren Ablehnung die Entziehung der Unterstützung nach sich zöge.
Artilel 11.
Für Empfänger von Krisenunterstützung gelten die §§ 132 bis 137, 139, 139 a und 140 des Gesetzes und die Ausführungs⸗ bestimmungen hierzu.
Artikel 12.
(1) Diese Verordnung tritt am 9. November 1931 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 11. Oktober 1930 (RGBl. I S. 463) außer Kraft.
(2) Auf laufende Unterstützungsfälle sind die Vorschriften
dieser Verordnung spätestens vom 4. Januar 1932 ab anzuwenden. Berlin, den 23. Oktober 1931. “ Der Reichsarbeitsminister. Dr. Stegerwa
r und Durchführung der Krisen⸗ 8 fürsorge. u““ Vom 23. Oktober 1931.
Der Beschluß des Vorstandes der Reichsanstalt über die Höchstdauer der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunter⸗ stützung vom 1. Oktober 1931 (Reichsarbeitsblatt S. I 223) und die Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern und den Gemeinden und Gemeindeverbänden auf dem Gebiete der Krisenfürsorge in § 172 Absatz 3 des Ge⸗ setzes machen eine Aenderung und Ergänzung des Erlasses über Personenkreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 11. Oktober 1930 (Reichsarbeitsblatt S. I 221) erforderlich. Auf Grund des § 101 Absatz 1, § 172 Absatz 3 und der §§ 212, 213 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Ar⸗ beitslosenversicherung ordne ich daher nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt folgendes an:
I. Die Höchstdauer der versicherungsmäßigen Arbeitslosen⸗ unterstützung und der Krisenunterstützung beträgt zusammen 58 Wochen. Für Arbeitslose, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, kann der Vorsitzende des Arbeitsamts die Krisenunter⸗ stützung für weitere 13 Wochen gewähren, wenn die Lage des Arbeitsmarktes es erfordert. Auf die Bestimmungen des Artikel 10 Satz 2 und 3 der Verordnung über die Krisenfürsorge vom Tage, nach denen unter Umständen eine Beschrän⸗ 5* 2 Unterstützungsdauer erfolgen kann, wird besonders hin⸗ gewiesen.
meinden und Gemeindeverbänden unerläßlich. Der § 172 Absatz 3 des Gesetzes verpflichtet einerseits die Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände, auf Ersuchen bei der Prüfung der Bedürftigkeit mit⸗ zuwirken, andererseits die Arbeitsaàmter, in allen Fällen, in denen
isenunterstützung gewährt werden soll, der Gemeinde oder dem
Gemeindeverband Gelegenheit zur Aeußerung über die Bedürftig⸗ keit zu geben. stützung liegt nach wie vor beim Vorsitzenden des Arbeitsamts.
Die Entscheidung über die Gewährung der Unter⸗
In Fällen, in denen die Gemeinde oder der Gemeindeverband di edürftigkeit verneint, darf der Vorsitzende des Arbeitsamts eine
Unterstützung jedoch nur bewilligen, wenn er nach eingehender
Prüfung der Verhältnisse unter Würdigung der Stellung der Ge- meinde oder des Gemeindeverbandes die Ueberzeugung gewinnt,
daß Bedürftigkeit im Sinne der Verordnung über die Krisen⸗ fürsorge für Arbeitslose vom heutigen Tage besteht. wird die Art des Zusammenwirkens der Arbeitsämter mit den Ge⸗ meinden und Gemeindeverbänden durch Vereinbarung hen dem Präsidenten der Reichsanstalt und den kommunalen verbänden geregelt. bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
Im übrigen zwischen Spitzen⸗ Bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung
III. Für jeden Fall, in dem die Gemeinde oder der Gemeinde⸗
verband sich im Rahmen der unter II genannten Vereinbarung zur Frage der Bedürftigkeit ausdrücklich äußert, hat die Reichs anstalt der Gemeinde oder dem Gemeindeverband auf Verlangen eine Entschädigung zu leisten. 50 000 Einwohnern und Gemeindeverbände 0,20 RM, im übrigen 0,35 RM. 8
Diese beträgt für Gemeinden unter
Für eine zweite oder weitere Prüfungen vor Er⸗ schöpfung des Unterstützungsanspruchs wird eine Entschädigung nicht gewährt. * Entschädigungsberechtigt ist die Gemeinde oder der Ge⸗ meindeverband, der nach § 167 AVAVG. das Gemeindefünftel zu erstatten hat. Die Entschädigung trägt die Reichsanstalt; sie wird bei der Erstattung des Gemeindefünftels verrechnet. IV. Der Erlaß tritt am 9. November 1931 in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten die Ziffern II und III 2 des Erlasses über Personen⸗ kreis und Dauer der Krisenfürsorge vom 11. Oktober 1930 (Reichs⸗ arbeitsblatt S. I 221) außer Kraft. 8 8 Berlin, den 23. Oktober 1931. Der Reichsarbeitsminister.
Dr. Stegerwald.
ö“ 1. über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten
(RSBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. Oktober 1931 für eine Unze Feingohhdnd = 105 sh 9 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 28. Ok⸗ tober 1931 mit RM 16,46 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnanahch.. in deutsche Währung umgerechnvne.. Berlin, den 28. Oktober 1931. Statistische Abteilung der Reichsbank. G Dr. Döring. 1ö“ 8 “ 1.““ 1““ Bekanntmachutzg, betreffend Zulassungskarten. Folgende Zulassungskarten sind ungültig: 1. Prüfnummer 29 874 vom 14. September 1931
RM 87,0323, pence 40,7993, RM 2,79815
„Bewohner der Arktis (Verfalltag 10. Oktober 1931); gültig nur mit neuem
Haupttitel „Von Pinguinen und Robben“ und Vermerk vom
30. September 1931.
2. Prüfnummer 27 136 vom 17. Oktober 1930 „Zwei Menschen⸗ kinder“ (Verfalltag 14. Oktober 1931); gültig nur mit neuem Haupt⸗ titel „Namensheirat“ („Diskretion Ehrensache“) und Vermerk vom 1. Oktober 1931. b
3. Prüfnummer 28 369 vom 3. März 1931 „Jisu Sahay“ („Jesus der Retter“) (Verfalltag 19. Oktober 1931); gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 5. Oktober 1931. —
4. Prüfnummer 29 411 vom 16. Juli 1931 „Ingagi“ (Verfall⸗ tag 26. Oktober 1931); gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 28. September 1931. 8 1 8
5. Prümmummer 28 945 vom 11. Mai 1931 „Trader Horn (Verfalltag 23. Oktober 1931); gültig nur Prüfnummer 30 126 vom
12. Oktober 1931. 6. Prüfnummer 29 996 vom 26. September 1931 „Instinkt und
Verstand“ (Verfalltag 22. Oktober 1931); gültig nur Prüfnummer
30 082 vom 8. Oktober 1931. 8 7. Prüfnummer 29 345 vom 2. Juli 1931 „Madame Satan“
(Verfalltag 23. Oktober 1931); gültig nur Prüfnummer 30 032 vom
8. Oktober 1931. 8. Prüfnummer 30 020 vom 30. September 1931 „Der Werde⸗
gang deutscher Qualitätspapiere“ (Verfalltag 28. Oktober 1931); gültig nur Prüfnummer 30 147 vom 14. Oktober 1931.
9. Prüfnummer 29 993 vom 28. September 1931 „Der Kongre tanzt“ (Verfalltag 23. Oktober 1931); gültig nur Prüfnummer 30 1 vom 9. Oktober 1931.
Berlin, den 24. Oktober 1931. 8 Der Leiter der Filmprüfstelle.
II. Zur ordnungsmäßigen Durchführung der Krsen arsegge
dann nicht verlangt werden, wenn sie für ihn oder einen seiner
ist ein enges Zusammenarbeiten der Arbeitsämter mit den
Zimmermann.