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259 vom 5. November 1931. S. 2
Reichs⸗ und —. Nr.
den Wert der eigentlichen Ware in Irrtum versetzt. Mit dem Zugabewesen ist die Unklarheit über den Wert der Hauptware und der Nebenleistungen unvermeidlich verbunden.
Das geltende Reocht hat sich für die Bekämpfung der mit dem Zugabesystem zusammenhängenden Mißbräuche nicht als aus⸗ reichend erwiesen. In dieser Hinsicht ist in dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats zutreffend dargelegt, 86 die Vorschriften des § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren ttbewerb und die
§§ 823, 826 B. G.⸗B. eine genügend sichere Handhabe nicht bieten.
steht.
Die Rechtsprechung hat auf dieser Grundlage darüber, ob und inwieweit die Gewährung von Zugaben gegen die guten Sitten verstößt, ausreichend feste Ergebnisse nicht zu zeitigen vermocht; Rechtssicherheit ist aber sowohl für die Gewerbetreibenden wie für das kaufende Publikum das erste Gebot. Das gilt gleicher⸗ weise für die Bewertung der gegen unrichtige und betrügerische Reklame gerichteten Vorschriften der §§ 3 und 4 des Wettbewerb⸗ gesetzes, soweit die Bekämpfung unlauterer Zugaben in Frage Mit gutem Grund wird in dem Gutachten des Reichs⸗ wirtschaftsrats auf die ungemeinen Schwierigkeiten hingewiesen, die sich für die Feststellung des vom Reichsgericht für die Lauter⸗ keit von Zugaben aufgestellten Merkmals („Verkauf der eigent⸗ lichen Ware zu einem Preise, der sich innerhalb der Grenzen hält, in denen Waren von gleicher Art und Güte von Geschäften ähnlichen Ranges am gleichen Platz zur selben Zeit verkauft zu werden pflegen“) regelmäßig ergeben. Die Preisbemessung ist eine dem einzelnen Gewerbetreibenden zu überlassende Frage der Kalkulation, die sich nach den besonderen Bedingungen, unter denen jeder Geschäftsbetrieb arbeitet, verschieden gestalten wird. Ein Eindringen in alle Einzelheiten der Preisberechnung beim zu⸗ gabegewährenden Händler und seinen Konkurrenten wird deshalb
8 in den seltensten Fällen durchführbar sein.
bare Voraussetzungen an die Hand geben.
entfällt.
Um den geschilderten Mißständen zu begegnen, sind klare Bestimmungen erforderlich, die den Gerichten bestimmte, nachprüf⸗ Mit dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats wird davon auszugehen sein, daß Vor⸗ aussetzung für die Zulassung von Zugaben zu sein hat, daß die Konsumenten über den wirklichen Wert der Zugabe nicht im Unklaren gehalten werden. Es muß eine feste Berechnung für sie möglich sein, welcher Teil des ihnen abverlangten Preises auf die eigentliche Ware und welcher Teil auf die Nebenleistungen Nur dadurch wird die Zugabenreklame durchsichtig
gemacht und die Gefahr einer Täuschung der Kundschaft beseitigt. Vpon dieser Erwägung geht der Entwurf aus, indem er grundsätz⸗ lich Zugaben verbietet und die im Interesse des Verkehrs vor⸗
Das Verbot ist auf die im Einzelhandel gegebenen 8 beschränkt, da die Einwendungen gegen das Zugabewesen sich
— Publikum gegebenen Zugaben beziehen.
zusehenden Ausnahmen auf die Fälle beschränkt, in denen die gebotene Klarheit für das
Publikum gewährleistet bleibt.
Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
§ 1 Abs. 1 enthält das grundsätzliche Verbot der Zugabe. Zugaben
im Einzelhandel dem kaufenden Die Fälle, in denen Zu⸗
ast ausschließlich auf die
8 gaben vom Produzenten an den Groß⸗ und Einzelhändler oder
vom
Großhändler an den Einzelhändler gegeben werden, treten
an wirtschaftlicher Bedeutung zurück.
Das Verbot der Zugabe beschränkt sich nicht nur auf die
Fälle des Verkaufs einer Ware. Die beim Zugabewesen hervor⸗
rtreten, die bestimmte Leistun vornehmen (wie z. B.
Ware oder in einer Leistung besteht; 1 ben, Photoschecks, wirken sich wirtschaftlich ebenso aus wie die
dungen anzusehen Schein geschieht.
Mißbräuche können ebenso in Geschäftsbetrieben ein⸗ en für ihre Kunden F
Färbe⸗ und Reinigungsanstalten). Es macht ferner keinen Unterschied aus, ob die Zugabe selbst in einer Leistungszugaben, wie z. B. Waren⸗ zugabe. Um Umgehungen des Verbots “ ist im Abs. 1 ausdrücklich hervorgehoben, daß als Zugabe auch solche Zuwen⸗ sind, für die zwar ein Entgelt verlangt wird,
nur in so geringer Höhe, daß dies offenbar bloß zum
getretenen
Das Verbot des Abs. 1 beschränkt sich nicht auf das Angebot
oder die Ankündigung von Zugaben, wie dies das österreichische
Gesetz vom 20. Juli 1929 (Bundesgesetzblatt Seite 899) tut. Wenn
auch der Zugabe mit dem Ankündigungsverbot ein großer Teil ihrer werbenden Kraft genommen wird, erscheint dies doch zur
Unterdrückung der
Mißstände allein nicht ausreichend. Neben
der Ankündigung und dem Angebot ist vor allem die Gewährung der Zugabe selbst zu verbieten.
die erforderlich
§1 Abs. 2 macht von dem generellen Verbot die Ausnahmen, sind, um dem Handel die Bewegungsfreiheit zu
lassen, deren er bedarf und die ohne Gefahr für das kaufende
Publikum eingeräumt bleiben.
So sind unter a solche Gegenstände freigelassen, die unter
dem Schlagwort der Kundenbelohnung zusammengefaßt werden
können. , fällig und unverwischbar eine Reklameinschrift angebracht
öö geringen Wertes, auf denen auf 1 2
wie die Kersobe von Fähnchen und Luftballons mit Firmen⸗
aufdruck, Ta
Geschäftsverkehr nicht.
beim
chenkalendern mit gleicher “ usw., spielen wirtschaftlich keine Rolle und beunruhigen den lauteren Dasselbe gilt von den einen selbständigen Verkehrswert nicht darstellenden Kleinigkeiten, die beim Waren⸗ verkauf zumeist Kindern gegeben werden, wie eine Schreibfeder Einkauf von Schulheften, einzelne Zuckerwerkstückchen
und dergl.
1 Bar⸗ und den Mengenrabatt. ohne weiteres den daher eine Täuschu
8
b und e aufgeführten Ausnahmen betreffen den
Beide Formen des Rabatts sapen
Wert der Zuwendung erkennen und schließen
über das Maß der gebotenen Begünstigung und damit eine Verschleierung des Preises aus
Wenn unter àd handelsübliches Zubehör zur Ware und
handelsübliche Nebenleistungen gestattet werden, so wird dadurch
Die zu
einer bestehenden unbedenklichen Gepflogenheit im geschäftlichen
Verkehr Rechnung getragen. Eine dem üblichen entsprechende Verpackung der Ware, eine Nebenleistung wie die unentgeltliche Zusendung der Ware und dergleichen sind nicht zu beanstanden; ihre Zulassung gibt zu Mißbräuchen keinen Anlaß. 3
Die Ausnahme unter e, die Zugaben zulassen will, wenn dem Käufer das Recht eingeräumt wird, statt der Zugabe einen
Irreführung bedeuten würde.
bestimmten baren Geldbetrag zu verlangen, ist die praktisch wich⸗
tigste. Die Ausnahme entspricht dem gutachtlichen Vorschlag des Reichswirtschaftsrats. Wie bereits hervorgehoben, ist für die Zulassung dieser Ausnahme der Gesichtspunkt maßgebend, daß bei der Einräumung eines Anspruchs auf einen baren Geldbetrag
jede Unklarheit in der Preisberechnung für den Käufer schwindet.
mäßig zu bestimmen
3 3 8
bei Festsetzung des Betrages von
im baren Geld vornehmen und damit den Wert des Z
Dem Verkäufer soll es überlassen bleiben, den Barbetrag ziffern⸗ es steht egve in seinem Ermessen, ob er
dem ihm selbst erwachsenen Er⸗ stehungspreis des Zugabeartikels ausgehen will oder von der Summe, die der Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für den Erwerb des Zugabegegenstandes zahlen müßte. Der Verkäufer wird abzuwägen haben, was für ihn vorteilhafter erscheint, ob er es vorzieht, eine verhältnismäßig niedrige Schätzung der Zugabe ugabe⸗ artikels in den Augen des Käufers gering esc zu lassen
oder ob er mit einer höheren Schätzung die Zugabe als wertvoller hinstellen will, sich aber damit der Verpflichtung aussetzt, ge⸗ gebenenfalls auch größere Barbeträge auf Verlangen des Käufers
4
zu müssen Um die nötige Sicherung des kaufenden
zahlen Pnbinkn ns herbeizuführen, ist es nötig, daß beim Angebot oder
der Ankündigung einer Zugabe auf die Wahlbefugnis und auf die in Betracht kommenden Geldbeträge ausdrücklich hingewiesen
8 wird.
Zeitungsgewerbe aufgenommen worden.
Die Ausnahme zu kiist in erster Linie mit Rücksicht auf das Erfahrungsgemäß er⸗
teilen Zeitungen, ganz besonders die Fachzeitungen, den⸗Beziehern häufig kostenlos Auskünfte und Ratschläge; in manchen Fällen ist
diese Auskunfterteilung geradezu die Voraussetzung für die Auf⸗ nahme und Aufrechterhaltung des Bezugs. Die Ausnahme ist indessen nicht auf den Fall des Heiiungsgewerbes. beschränkt, sondern allgemein gefaßt, da es im 2 häufig begegnet, daß die Verkäufer von Gebrauchsgegenständen den Käufern eine nähere untengeltliche Unterweisung über den Gebrauch des Gegen⸗ standes zusichern. Mögen solche Unterweisungen auch zumeist handelsüblich sein (zu vgl. usnhene unter d) so soll die Vor⸗ chrift unter f doch zweifelsfrei feststellen, daß alle Fälle der Aus⸗ lunflerteilung ohne Rücksicht auf die Frage ihrer Handelsüblich⸗ keit von dem Zugabenverbot ausgenommen sind. 8 8
Die Ausnahme unter g betrifft Versicherungsgeschäfte, die von Zeitungs⸗ und Zeitschriftenunternehmungen 22 der Be⸗ ieher der Zeitungen oder Zeitschriften abgeschlossen werden, und beesehecin damit eine Gepflogenheit im Zeitungsgewerbe, die zu wirtschaftlichen Schäden bisher nicht geführt hat. Voraussetzung ist dabei, daß es sich um gesetzlich zulässige Versicherungen handelt, insbesondere also um solche, die vom Reichsaufsichtsamt für Pri⸗ vatversicherung oder der sonst zuständigen Stelle genehmigt worden ind.
— Der Abs. 3 entspricht den Vorschlägen des Reichswirt⸗ chaftsrats, die besonderes Gewicht darauf legen, daß unter allen mständen bei dem Publikum der Eindruck vermieden werden muß, als sei die Zugabe ein Geschenk, da dies in jedem Fall eine iie dem Verkäufer durch die Zu⸗ gabe entstehenden Unkosten werden in jedem Falle in die Preis⸗ kalkulation der Ware mit eingeschlossen; die Zugabe stellt also niemals eine unentgeltliche Zuwendung dar. Für die in einer Frßen Zahl von Fällen hervorgetretenen Mißbräuche der An⸗ ündigung von Geschenken, Gratiszugaben und dergl. darf kein Raum bleiben.
Weiterhin ist in Abs. 3 verboten, die Zugabe von dem Er⸗ gebnis einer Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig zu machen. Dabei ist hauptsächlich an solche Fälle gedacht, in denen dem Käufer z. B. versprochen wird, daß in jedem 5. Paket eine Zugabe enthalten sei oder daß bei einem Einkauf über einen be⸗ stimmten Betrag hinaus durch Ziehung eines Loses ein Gewinn erlangt werden könne u. dergl. In Fällen dieser Art wird es oft nicht möglich sein, das Vorliegen einer nach § 286 des Straf⸗ gesetzbuchs strafbaren Lotterie oder Ausspielung festzustellen, da es an der Borausfesgung des Einsatzes auf Seiten des Käufers wird. Vielfach wird schon unter Heranziehung des § 1 es Wettbewerbsgesetzes gegen Geschäftspraktiken dieser Art als mit den anständigen kaufmännischen Gepflogenheiten nicht verein⸗ bar, eingeschritten werden können. Zur Erhöhung der Rechts⸗ sicherheit ist aber ausdrücklich festgestellt, daß Zugaben, die der⸗ art vom Zufall abhängig sind, zu den durch das vorliegende Gesetz verbotenen gehören.
§ 2 * lt die bürgerlichrechtlichen Folgen einer Ueber⸗ tretung der Vorschriften des § 1. Bei einer bloß objektiven Zu⸗ widerhandlung, bei der dem Gewerbetreibenden weder Vorsatz noch keit zur Last fällt, ist auf jeden Fall ein Unterlassungs⸗ anspruch begründet. Wie bei den entsprechenden Tatbeständen im 59 8egen den unlauteren Wettbewerb ist der Unterlassungs⸗ anspruch den Wettbewerbern gegeben, die Waren gleicher oder ver⸗ wandter Art herstellen oder vertreiben (zu vergl. § 13 des Wett⸗ bewerbsgesetzes), mit der Besonderheit jedoch, daß hierbei auch Waren berücksichtigt werden, die von den Zuwiderhandelnden als Zugabeartikel gegeben werden. Denn es ist von Wichtigkeit, daß auch die durch die Gewährung von Zugabeartikeln benachteiligten Spesratgeschaste die solche Artikel als Hauptware vertreiben, sich gegen diese Beeinträchtigungen wehren können. Die übrigen Vor⸗ chriften im § 2 entsprechen der im § 13 des Wenbewerbsgesetes ür ähnliche Fälle bestehenden Regelung.
§ 3 sieht, um dem Zugabeverbot den nötigen Nachdruck zu geben, eine Strafdrohung vor, die sich jedoch nach Lage der Dinge auf Geldstrafe beschränken kann. Auch soll die Strafverfolgung nur Antrag eintreten.
§ 4 nimmt, um möglichst schnell zu einer Beruhigung des durch die Bereenanchuge gestörten Geschä Bauhig 8 ge⸗ langen, einen verhältnismäßig naheliegenden Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes in Aussicht, der andererseits für die beteiligten Gewerbetreibenden ausreichen wird, um sich auf die neue Rechtslage umzustellen. Die im Anschluß daran gegebenen Uege hen ssshefsse sollen den Bedürfnissen der zugabe⸗ gewährenden Firmen und des Publikums in bezug auf die Ab⸗ wicklung laufender Zugabegeschäfte Rechnung tragen.
1“
Der Königlich britische Botschafter Sir Horace Ru mb old hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Bot⸗ schaftsrat Newton die Geschäfte der Botschaft.
Der cubanische Gesandte de Aguero y Bethancourt ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen. v1A“
8*
“
In Abänderung der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der UdSSRin Deutschland Januar 1931 (Reichsanzeiger Nr. 2), 24. März 1931 (Reichsanzeiger Nr. 70) und vom 2. Mai 1931 (Reichsanzeiger Nr. 101) wird folgendes bekannt⸗
gegeben: Bitker wird gestrichen;
A Ib und B Ib Hermann an seine Stelle tritt: 8 A Ib und B Ib Moissej Gurewitsch. 8
Preußischer Landtag. 258. Sitzung vom 4. November 1931, 12,15 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Landtag hat heute außerhalb seines ursprünglichen Tagungsplanes eine Plenarsitzung durchzuführen, um inner⸗ halb der Frist der Geschäftsordnung über den deutsch⸗ nationalen Mißtrauensantrag gegen Land⸗ wirtschaftsminister Steiger abstimmen zu können. Auf der Tagesordnung stehen vorher noch mehrere Ausschußberichte und kleine Vorlagen.
Bei Sitzungsbeginn wendet sich Abg. Hillger⸗Spiegel⸗ berg (D. Nat.) Fegen Kacfantn die in einer früheren Sitzung der Abg. rmsdorf (Chr. Soz. Bd.) gegen ihn getan habe. Der Abg. Meyer hätte ausgeführt, den Deutsch⸗ nationalen sei es mit ihrem Mißtrauensantrag gegen den Land⸗ wirtschaftsminister Steiger nicht ernst. So 228 der Abg. Hillger⸗ Spiegelberg in vertrautem Kreise gesagt: Wir können Gott nicht genug danken, daß Brüning am Ruder geblieben ist, sonst ginge es der Landwirtschaft dreckig! Der Abg. Hillger betont, diese Be⸗ hauptung des Abg. Meyer sei von Anfang bis zu Ende unwahr. (Stürmisches hört, hört! bei den Deutschnationalen.)
Abg. Kasper (Komm.) wendet sich dann gegen das vom Innenminister erlassene Verbot aller Umzüge und Ver⸗ sammlungen unter freiem Himmel, das eine weitere unerhörte Beeinträchtigung der legalen politischen Betätigung der revolutionären Arbeiterschaft und ihrer Organisationen bedeute.
eyer⸗
Durch die dadurch versuchte Behinderung des wehrhaften Kampfes
Pgen den immer blutiger wütenden faschistischen Terror (in 12 agen seien 8 Arbeiter von den Nazis ermordet) solle offensichtlich der erstrebten faschistischen Militärdiktatur der Weg geebnet und die Arbeiter⸗ und ve noch . als bisher auch in ihrem eeeee. Lem Lohn⸗ und Gehaltsraub durch Einsat t
polizeilicher Gewalt gehindert werden. Dieses Verbot richte sie
in seiner Auswirkung in erster Linie gegen die Komn Partei und alle übrigen revolutionären Klassenorganisatie Arbeiterschaft, die vielfach, besonders in ländlichen Geh selge des faschistischen Terrors auf die Saalbesitzer g eeien, ihre —— unter freiem Himmel al (Der Redner erhält einen Ordnungsruf, weil er davon daß „Minister Severing Arm in Arm mit dem Groener“ die Werktätigen unterdrücken wolle.) Abg. Ka langt, daß über den Antrag seiner Fraktion, in dessen Begr sich die vorstehend erwähnten Sätze finden und der die ufhebung des Verbots der Umzüge und Versammlung freiem Himmel fordert, sofort entschieden werde.
Die sofortige Verhandlung dieses Antrages sche Widerspruch aus dem Hause. (Pfuirufe bei den Komn
Am Widerspruch scheitert auch die vom Abg. Schy (Komm.) verlangte sofortige Erledigung eines kon nistischen Antrages auf Aufhebung des vom Regiemn 2 in Erfurt erlassenen Redeverbots g
en Abg. Duddins (Komm.).
Abg. Borck (D. Nat.) verlangt, daß der Landtag läufig nicht über die Schließung der Berli Chirurgischen Universitätsklinik in der 3 straße entscheide, bis Geheimrat Bier die Möglichkeit
seine Ansicht zu dieser Schließung weiterhin an maßgebe Stellen zu entwickeln. Mit großer Mehrheit wird diesem trag zugestimmt und die Schließung der Chirurgit Universitätsklinik in der Ziegelstraße von der heutigen de ordnung abgesetzt.
Ohne Aussprache nimmt das Haus Anträge des Un richtsausschusses an, die die Regierung ersuchen, die à verwaltungen anzuweisen, ausgedehnte und kostspit Schulreisen zu verbieten und grundsätzlich nur solche gestatten, die nicht länger als drei Tage dauern.
Angenommen wird auch ein deutsch⸗volksparteil⸗ Antrag, wonach die Regierung dafür sorgen soll, daß bei! führung von Aufklärungsfilmen vor Schüle Filme als Schulfilme den Schülern nur gezeigt we dürfen, wenn durch sorgfältige Prüfung festgestellt ist, da Vorführung nicht die Gefahr in sich trage, das gesund⸗sitk Empfinden der Jugend zu verletzen.
Darauf werden die Ausführungsverordnungen zur Bekämpfung der Geschlecht krankheiten durch Kenntnisnahme für erledigt erk Das Haus stimmt sodann den Anträgen des Bevölkern politischen Ausschusses zu, in denen die Regierung erf wird, die 11X1“ durch Bestimmungen ergänzen, die die Behandlung zwangsübe wiesener renitenter Geschlechtskrank regeln. Die Frage der Hilfsbedürftigkeit von Geschlet kranken, deren Behandlungskosten ganz oder zum Teil n fallen können, soll dahin neu geregelt werden, daß als hi bedürftig gelten Geschlechtskranke, soweit sie ohne Gefährde ihres oder ihrer Unterhaltsberechtigten notwendigen Lebe bedarfs die Kosten einer Behandlung an Geschlechtskrank nicht tragen können. Hilfsbedürftig sollen auch solche „† sonhen sein, die die ihnen auf Grund einer Versicherung tehende ärztliche Behandlung einer Gekchlechtskrankheiten weil sie ihnen wirrtschaftt
in Anspruch nehmen können, Nachteile bringen könnte.
Die Anträge verschiedener Fraktionen über Finanznot der Gemeinden und Gemeind verbände werden ohne Aussprache dem Hauptausse überwiesen.
Es folgt die Beratung des Berichts des Untersuchu ausschusses über die Personalpolitik im Preuf schen Statistischen Landesamt.
Abg. Dr. Heidenreich (D. Vp.) berichtet über die fangreichen Verhandlungen des naeeisn ee . en 1 legt die mit Mehrheitsbeschluß angenommenen Schlußfeststellun vor, die davon sprechen, daß seit April 1928 mehrere Fälle partei⸗ und gewerkschaftspolitischer Behandlung bei der b stellung, dem Abbau und der Weiterbeschäftigung von Angestel im Statistischen Landesamt vorgekommen seien. Dem Angestzl Posner wird nachgesagt, daß er eine wissentlich falsche diensth Meldung an den Präsidenten des Landesamts anläßlich Nachforschung nach dem Verfasser von Zeitungsartikeln abgeg habe. Für die Arbeiten des Angestellten Posner sei Regierun direktor Dr. Cassau verantwortlich. In einer Entschließung ucht der Ausschuß die Regierung, zu veranlassen, daß der „ onalbearbeiter in Zurunft mit den Sachdezernenten ohne . chaltung unverantwortlicher Personen zusammenarbeite und in den Etat für 1932 Regierungsdirektorenstellen für Statistische Landesamt nicht mehr aufgenommen werden. Neueinstellungen sollen in erster Linie diejenigen berücksich werden, die nach dem Untersuchungsergebnis aus partei⸗ G gewerkschaftspolitischen Gründen entlassen wurden. Dienstle Nachteile sollen aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses Angestellten oder Beamten nicht entstehen. Der Berichtersta fügt hinzu, daß weitergehende Anträge, die er im Ausschuß g⸗ die Sozialdemokraten Dr. Cassau und den auf Privatdicf vertrag angestellten Posner gestellt habe, keine Mehrheit funden hätten. Posner könne man als moralisch nicht ganz wandfrei und als bösen Geist des Amtes bezeichnen. (Zu bei den Sozialdemokraten. — Unruhe bei der Deutschen Voe 9ne9 Die Feststellungen, die dem Plenum zur Annh empfohlen würden, stammten nicht von ihm, dem Berichtersta dessen Entwürfe ja abgelehnt seien, sondern von Vertretern Regierungsparteien. (Hört, hört! rechts.) Die Schutzresolut 88 die als Zeugen vor dem Ausschuß gehörten Beamten Ungestellten sei leider notwendig gewesen, weil schon Fälle lägen, in denen diese Zeugen dienstliche Benachteiligungen bemerken glaubten. (Hört, hört! rechts.)
Abg. Ebersbach (D. Nat.) beantragt hierauf unter † weis auf die sehr schwach besetzte Regierungsbank die Her⸗
zitierung des Innen⸗ und des Finanzministers zur Beraz
dieses Gegenstandes.
Abg. Wilke (Soz.) widerspricht diesem Antrag, da Rechtsparteien die ganze Angelegenheit lediglich aus pa⸗ politischen Gründen groß aufgezogen hätten.
Die Herbeirufung der Minister wird gegen die Stimm der Rechtsparteien abgelehnt.
In der hierauf eröffneten Aussprache betont 2*
Abg. Ebersbach (D. Nat.), das Preußische Statiste
Landesamt habe sich wisenschaftichen Weltruf erworben. An
Spitze dieses Amtes stehe in Präsident Dr. Saenger ein Mann Tradition des monarchischen Staates, der die hohe Bedeutung Amtes gefördert habe. Präsident Saenger habe es nicht foh
können, daß eine Behörde, die doch nur der Wirtschaft und †8
Staate dienen soll, nach dem Eintritt des Dr. Cassau gewerksch lichen und parteipolitischen Interessen nutzbar gemacht wut Präsident Saenger sei 3 ganzen Persönlichkeit nach 1. energisch genug gewesen, um solchen Nacht zeit entgegentreten zu können. Das ganze dunkle Kapitel in
Geschichte der preußischen Staatsverwaltung, das sich bei Unß
suchung der Personalpolitik im Statistischen Landesamt offent
estrebungen der Nachkrie
—
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1931. S. 3
eben mit ein Teil des ganzen neuen Systems der Nach⸗ Früher. im alten Regime, habe man nicht nach der instellung der Staatsbediensteten gefragt. (Wider⸗ fpruch bei Dr. Faßen⸗ stamme nicht aus ver Beamtenlaufbahn, sondern sei als Außenseiter und Partei⸗ buchmann durch den Minister Grzesinski als Regierungsdirektor in das Statistische Landesamt berufen worden, offenbar, um Personalbeschwerden des sozialdemokratischen Zentralverbandes nachzugehen. (Hört, hört! rechts.) Als Hilfsarbeiter habe der neue Personalreferent Cassau sich Herrn Posner und das Dienst⸗ mädchen Fräulein Rose mitgebracht. (Lachen und Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Mit dem Eintritt dieser Leute habe sich im Statistischen Landesamt eine wüste Schnüffelei eingestellt. Der Redner schildert weiter ausführlich den Verlauf der in öffentlichen Sitzungen geleisteten Untersuchungsarbeit und spricht von Ver⸗ üuchen des Abg. Heilmann (Soz.) und des Innenministers Grzesinski, den Präsidenten Saenger zu beeinflussen und von dem Angebot an Saenger, sich im Alter von 62 Jahren freiwillig pen⸗ sionieren zu lassen, wofür man Saenger eventuell bis zum 68. Lebensjahre seine vollen Bezüge hätte weiterzahlen wollen. (Lebhaftes Hört, hört! rechts.) Herr Posner, dessen Wirken be⸗ sonders zu beanstanden sei, sei inzwischen befördert und ins Oberpräsidium berufen worden, während seine Stelle im Statistischen Landesamt ein anderer Sozialdemokrat einnehme. Erneutes Hört, hört! rechts.) Da der Ausschuß beschlossen habe, die Regierungsdirektorenstellen im Statistischen Landesamt zu streichen, werde Cassau zwar von dort verschwinden, aber wahr⸗ scheinlich bei dem herrschenden System sehr bald wieder als höherer Beamter, belohnt für seine parteipolitischen Dienste, wieder er⸗ scheinen. Die Untersuchung der Vorgänge im Statistischen Landesamt hätte ein ekelerregendes Bild neuzeitlicher Personal⸗ politik enthüllt. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Die Deutsch⸗ nationalen verlangten sofortige Entlassung Dr. Cassaus, zumal trotz der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses eine Besserung im Amt bisher nicht eingetreten sei. (Sehr wahr! rechts.)
Abg. Leinert (Soz.) hebt hervor, daß der Untersuchungs⸗ ausschuß lediglich die Aufgabe hatte, Tatsachen festzustellen. Die vom Ausschuß vorgelegten “ Anträge hätten von ihm gar nicht beschlossen werden dürfen. Der Berichterstatter Tr. Heidenreich habe eine Unterlassungssünde begangen, weil er nur seine parteipolitische Auffassung der Dinge vorgetragen, aber verschwiegen habe, wie die Sozialdemokraten sich im Ausschuß ver⸗ halten hätten. Die Sozialdemokraten hätten z. B. beantragt, fest⸗ zustellen, daß die Untersuchung und auch die Aussage des deutsch⸗ nationalen Präsidenten Saenger ergeben haben, daß bei den Ein⸗ stellungen oder Entlassungen des Statistischen Landesamts der letzten Jahre politische Gründe nicht mitgewirkt haben. Diese Auffassung vertrete die S. P. D. auch jetzt gegenüber dem Antrag des Untersuchungsausschusses. Die Vorwürfe gegen das Sta⸗ tistische Landesamt, die die Rechtsparteien erheben, richteten sich tatsächlich gegen den verantwortlichen Präsidenten des Amtes, den deutschnationalen Herrn von Saenger. Die Behauptung, daß in früherer Zeit politische Gründe bei Einstellungen nicht maß⸗ gebend 8 sei falsch. Der Berichterstatter müsse wissen, daß im alten Regime deshalb keine Sozialdemokraten eingestellt worden seien, weil man sie bezeichnete als eine Rotte von Menschen, die nicht wert sei, den Namen Deutsche zu tragen. Dieser reaktionäre Geist sei im Statistischen Landesamt konser⸗ viert worden. Als nun ein Sozialdemokrat als Direktor in das Amt übernommen worden sei, haͤtten die Vertreter des reaktio⸗ nären Geistes eeens. dagegen begangen, daß man ihr reaktio⸗ näres Heiligtum zerstören wolle. Es ist unwahr, so sagt der Redner, wenn der Berichterstatter erklärt, daß alle Referenten gesagt hätten, früher seien bei den Einstellungen und Entlassungen politische Gründe nicht maßgebend gewesen. Das Gegenteil ist richtig. Der e und die Referenten haben erklärt, 2 bei den letzten Entlassungen keinerlei politische Gründe mitgespielt haben. Der Angestellte Posner, den der Abg. Ebersbach so angegriffen hat, ist vom Präsidenten des Amtes als ein ausgezeichneter An⸗ “ geschildert worden. Seine Uebernahme ins Oberpräsi⸗ ium erfolgte, weil sein Arbeitsgebiet auf das Oberpräsidium ver⸗ wiesen worden ist. Auch im Oberpräsidium gilt Posner heute als einer der fähigsten Angestellten. Das hindert die Rechts⸗ parteien aber nicht an seiner Verfolgung. Wir lehnen die An⸗ träge des Ausschusses ab. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Die Weiterberatung wird dann unterbrochen zur Vor⸗ nahme der namentlichen Abstimmung über den deutschnatio⸗ nalen Mißtrauensantrag gegen Landwirt⸗ schaftsminister Dr. Steiger.
Der Antrag wird mit 228 Stimmen der Regierungs⸗ parteien gegen 179 Stimmen abgelehnt. Für das Mißtrauen stimmten auch die Deutsche Volkspartei, die Wirtschaftspartei, das Landvolk und die Deutsch⸗Hannoveraner. Der Christlich⸗ Soziale Volksdienst beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Die beiden Volksrechtler stimmten gegen den Mißtrauens⸗ antrag.
In der fortgesetzten Aussprache über den Bericht des Untersuchungsausschusses zur Personalpolitik im Preußischen Statistischen Landesamt erklärt
Abg. Schamer (Ztr.), das Ziel der Untersuchung, die Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung im Statistischen Lan⸗ desamt, sei nicht erreicht worden; im Gegenteil sei die Erörterung der im Ausschuß besprochenen Fragen im Amt lebhafter denn je. Man könne sich jedenfalls des Eindrucks nicht erwehren, daß seit der Ankunft der Herren Dr. Cassau und Posner die Klagen über politische Tendenzen und Beeinflussung im Amte laut geworden sina. Der Redner bringt erneut den Wunsch zum Ausdruck, daß
en Angestellten des Amtes aus ihrer Aussage im Ausschuß kein Nachteil erwachsen möge.
Abg. Heidenreich (DVP.) wendet sich gegen den Vorwurf
des Abg. Leinert (Soz.), 188 er als Berichterstatter vicht objektiv
habe, sei kriegsit. politischen den Sozialdemokraten.
berichtet habe. Seine Ausführungen seien genau dieselben ge⸗ wesen wie im Ausschuß. Diese habe der Abg. Riedel, also ein für Leinert unverdächtiger Zeuge, als absolut sachlich bezeichnet. Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sind eine einzige Ver⸗ vreitung gerade der sozialdemokratischen Personalpolitik im Statistis en Landesamt gewesen. Wiederholt ist der Minister des Innern gewarnt worden. Wenn diese Warnungen nicht beob⸗ achtet worden sind, so blieb 8 weiter übrig, als einen Unter⸗ sacunhsausschuß einzusetzen. Es ist festgestellt worden, daß die Mitteilungen des Innenministers an den Abg. Heß über Be⸗ Lünstigungen von rechtsgerichteten Personen bei Anstellungen im Statistischen Landesamt unrichtig en sind. Mimestsr Seve⸗ ring, der auch jetzt noch keinen Anlaß zum v chen Ein⸗ schreiten gegen den Direktor Casan findet. se te sich die Mühe geben, den Aktenband des Untersuchungsausschusses sich genauer anzusehen. Die Regierungsparteien haben anerkannt, daß die 8 estellten Mißstände ausgeräumt werden müssen. An diesen
ißständen aber wird sich nichts ändern, solange im Amt
ibt. (Sehr richtig! rechts.) Die kostspieligen Prozesse, die Preußen vor dem Arbeitsgericht verloren hat, fallen Cassau zur Last. Daß es bisher nicht möglich gewesen sein soll, wie der Minister behauptet, Cassau in eine andere Stelle zu bringen, wie versprochen worden ist, ist nicht glaubhaft. Nach der Antwort des Ministers auf eine Kleine Angrage soll auch für die fristlose Entlassung des Angestellten Fecae angeblich keine Veranlassung sein. Die Mehrheit des Untersuchungsausschusses hat festgestellt, daß Posner als Angestellter seine Vorgesetzten einfach belgeng han. Hört, hört! rechts.) Posner hat auch in gewerkschaftlichen Funktionärversammlungen über seine Vorgesetzten sich in Aus⸗ drücken geäußert, die einfach nicht wiederzugeben sind. (Hört, hört!) Wo befindet sich Herr Posner jetzt? Der Regierungsvortreter hatte uns im Ausschuß mitgeteilt, daß die Versetzung Posners
Marktorte
in das Berliner Polizeipräsidium nicht zustande gekommen sei. Jetzt hört man, daß Posner doch im Polizei räsidium angestellt war. Die Behörde soll die Bezahlung der Srelle aber abgelehnt haben. Mir sind Mitteilungen zugegangen, daß die Stelle Posners aus einem Geheimfonds des dühcterulzirertkors Klausener vom Innenministerium bezahlt worden Stimmen diese Mit⸗ teilungen? Wenn Posner jetzt im Oberpräsidium angestellt t9. so weiß man ja, wie seinerzeit nach Vakanzen für ihn gesucht wurde, um ihn zum Landrat oder zum Regierungsrat zu machen. Geschieht das etwa jetzt auch wieder? ir verwahren uns da⸗ gegen, daß ein solcher Angestellter noch immer nicht aus dem Staatsdienst verschwunden ist. Neuerdings ist wieder ein Fall im Statistischen Landesamt anscheinend vorgekommen, der zu Erörterungen Anlaß gibt. Dutzende von wissenschaftlichen Hilfs⸗ arbeitern mußten entlassen werden. Statt nun auf sie bei einer jetzt erfolgten Wiedereinstellung zurückzugreifen, ist ein gewisser Dr. Dietrich, der niemals im Statistischen Landesamt war, heran⸗ gezogen worden. Darüber wird mitgeteilt, daß er auf besondere Empfehlung des sozialdemokratischen Staatssekretärs im Land⸗ wirtschaftsministerium, Dr. Krüger, angestellt worden ist. (Hört, hört! rechts.) Wenn dies stimmen sollte, würde man klar sehen, warum die abgebauten Hilfsarbeiter an deren Fähig⸗ keit kein Zveise 82 nicht berücksichtigt worden sind. Wir wünschen auch über diesen Fall Aufklärung, und hoffen, daß der Landtag die Beschlüsse des Untersuchungsausschusses annimmt.
Abg, Kasper (Komm.) erklärt, die Feststellungen Untersuchungsausschusses hätten nichts weiter zutage gesördert als einen ekelhaften Streit um die Füttertrinpenvolttit der Sozial⸗ demokraten und der bürgerlich⸗faschistischen Front. Die ganze Front, von den Sozialdemokraten bis zu den Nationalsozialisten, sei sich aber einig, wenn es sich um die Entfernung von kommu⸗ nistischen Angestellten und Beamten handele. Es seien sogar Fälle bekannt, in denen Beamte disziplinarisch bestraft worden seien, nur weil sie kleine Geldbeträge für kommunistische Samm⸗ lungen gestiftet oder einst mit der kommunistischen Bewegung sympathisiert hätten. Im Statistischen Landesamt habe die Sozial⸗ demokratie ihre Postenschieberei aber zu dumm getxrieben. An diesem faschistischen Nest sei die sogenannte Revolution spurlos vorübergegangen. Das Ministerium habe trotz jahrelanger Kenntnis der Dinge nicht eingegriffen. Eine Aenderung werde auch jetzt nicht trotz der Feststellungen des Untersuchungsausschusses eintreten. Die Sozialdemokratie werde ihre Günstlinge unter allen Umständen decken und schützen. Die Kommunisten würden sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
ist.
des
Abg. Grosske (Wirtsch. P.) erklärt: Das Ergebnis der Aus⸗ schußverhandlungen kann als Schulbeispiel dafür gelten, wie es in staatlichen Verwaltungen nicht aussehen darf. Den dies⸗ bezüglichen Ausführungen des Berichterstatters stimme ich voll⸗ inhaltlich zu. Trotz der festgestellten ungeheuren Mängel in der Tätigkeit des Regierungsdirektors Dr. Cassau und seines Fak totums Posner hat die Staatsregierung diese Leute in ihrem Amt belassen. Das ist um so mehr zu bedauern, als die Amts⸗ führung Dr. Cassaus auch nach den Feststellungen des Ausschusses in personeller und sachlicher Beziehung noch fortgesetzt zu Bean⸗ standungen Anlaß gibt. Die Wirtschaftspartei wird daher der Anträgen und den Entschließungen restlos zustimmen.
Abg. Stendel (D. Vp.) wendet sich gegen die von den Sozialdemokraten vorgetragene Ansicht, daß parteipolitische Ein⸗ flüsse in der Personalpolitik des Preußischen Landesamts nicht be standen hätten. Er könne demgegenüber sagen, daß die Unter suchung des Ausschusses seine schlimmsten Befürchtungen über troffen habe. Vor allem stehe fest, daß die beiden Personen, die durch das Vertrauen des damaligen Innenministers Grzesinski in das Landesamt hineingekommen seien, nämlich Cassau und Posner, für ihre Posten völlig ungeeignet seien. Seine Freund erwarteten vom Minister des Innern, daß an die Stelle Cassau ein anderer Personalreferent trete.
Abg. Riedel (D. Staatsp.) wirft den Deutschnation len und der Deutschen Volkspartei vor, die Vorgänge im Statistischen Landesamt parteiagitatorisch ausgenutzt zu haben. Es komme jetzt vor allem darauf an, dafür zu sorgen, daß sich das Landesamt wieder seiner sachlichen Arbeit widmen könne. 28
Die Feststellungen des Ausschusses werden, teilweise unter Stimmenthaltung des Zentrums, gegen Sozialdemokraten und größtenteils auch gegen Kommunisten, angenommen bis auf den Teil der Entschließung, der die Regierung ersucht, in den Haushaltsplan für 1932 Regierungsdirektorenstellen fü das Preußische Statistische Landesamt nicht mehr aufzu⸗ nehmen. Hiermit soll sich der Hauptausschuß noch einmal be⸗ schäftigen. 8
Das Haus vertagt sich auf Dienstag, den 24. November, 12 Uhr: Berichte der Thnte sa aeeece wegen des Volksbegehrens gegen den Young⸗Plan und wegen der Finanzgeschäfte der Preußenkasse. 1
Schluß 16 Uhr.
““
und Fruchtmärkten in der Woch für 1000 kg in Reichsmark.
*) Notie⸗
rungen für
Brot⸗
getreide
5 8 Winter⸗ Futter⸗†
Gerste
Roggen Weizen
“
kg Sommer⸗
je hl
T“ 1“ je hl RM RM
frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 t Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Statioon . ..
Aachen. „ Bamberg . Berlin
8 Tö111ö1” b Lieferung im Monat (rrei Berlin) Mezember ;
Braunschwei ab braunschweigische Statioon 88 frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 18 3
9 * 2 u 2 „ 9 15 b
Chemnitz „ Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 — 15 t Dortmund?; Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dort⸗
mund in Ladungen von 15 t. Dresden, waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10 t Duisburg frei Waggon Duibureg .. Emden . ab Statio„ „„ Erfurt. ab thüringische Bollbahnstation bei Abnahme a. M.
Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack ab ostthüringische Verladestatio. . frachtfrei Gleiwitz. 8
von mindestens 15 t . era 8 2 2 89 netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t
Gleiwitz —2 S. fettoe fr⸗ 8 3 . frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt“). ab eee 252 ab Bremen, unverzollt 1)) . . waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Großhandelspreise waggonfrei ab Station Kassel ohne Sk . .. ab holst. Station bei waggonweisem Bezug Frachtlage Köln ... 8 loco Königsberg. . ab nieverrbeirische Station
prompt frachtfrei Leipzig.. b
ab Liegnitititzz „ netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zirks bei Abnahme von Waggonladungen. loco Maiingzgg ... . netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack.. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verladestation . Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. Verladestation.. “ waggonfrei Stettin ohne Sack ..
Großhandelspr. waggonw. abwürttbg. Station bahnfrei Worms b “ Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab
fränk. Verladestation.. .
Hannover . Karlöruhe 3 Kassel..
Köln 2. . 9 20 2. Königsberg i. Pr. Krefelrld . Leipzig
Liegnitz 1 8 Magdeburg. Mainz..
Mannheim München
Nürnberg Plauen.
Stettin. Stuttgart Worms. Würzburg
29. 26. 28. 31. 27. 30. 27.31. 26.— 31.
F. 28. 28. 31. 27. 30. 26.— 31.
28. 27. 30.
27. 30. 27. 30. 30. 26. 29. 28. 31. 29. 30. 26.— 31. 26. 30.
M. 31. Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg ²).
226,3 223,0 219,2 221,8G 205,3 232,3 234,3 243,8 218,0 220,3 224,3 210,3 225,5
232,5 ¹²) 220,5 216,0 207,0 229,3 208,5 218,0
219,0 229,0
220,0 248,8 ²⁰) 221,0 217,0 184,0 232,5 ³) 180,0 225,1 164,8 225,0 ³) — 216,0 177,5 † 175,0†²0)
207,0 212,0
179,0 †**) 185,0
218,5
228,8
242,5 166,0 † 164,0 † 165,0 †
74/74,5 73/76 75/76 78/79 70/71
72/72,5 67/72 72/73
211,3 203,0 191,7
200,8 200,8 207,3 199,0 207,0 203,0
212,0 ¹¹)
213,8 ¹²) 206,0
205,0
765 74,5 78
72 75
75 76
73 2
738 71,2 69 72
73 74
70
162,5 * 158,0
175,0 n) 135,5
145,0 166,3 150,0 145,0 154,0 156,6
155,0
171,3
— 205,0 ¹³) 182,5¹⁵) 187,5 8
176,9 175,0
185,0 9) 184,8
216,5 215,0 199,0 212,5 201,8
201,0 222,5 )
210,0 187,0 218,8 ²) 195,5 215,0 ³) 209,0
194,0 200,0 2175 2181 201,5 199,5
203,5 195,2
215,0 210,0
214,5
72 72 71,2 73 71/74 73,2
183,8 177,5
74/75 70 72/72,5 715 72/72,5 73 71,2 73
—
171,0 ²⁸) 157,5 †¼ ²⁹) 173,1 †¹0); 154,0 ⁵)
149,0)
157,5 166,4 ⁵)
165,0† 163,8 †
167,2 ⁴)
222,7 237,5 ⁶) 221,5
209,5 224,5 211,5 236,3 ³¹) 232,5
222,5
71172
72 72/73
74 75,5 72/73 aer
175 0fe) 175,5 †
— =—
71/72 ³⁸)
73/74 ³³⁸)
—Q——
Weizen
Gerste
Western II La Plata Manitoba (Kanada)
(Ver. Staaten) 1 I II IV
(Ver. Staaten) (Argentinien)
1175 110,4
*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus “ wgebildet worden. n einer entsprechenden
der Einfuhr gegen Bezugsschein 50 RM je Tonne. gewährt. — ²) Notierungen für Abladung (im 8) Futter⸗ und Industriegerste. — ) Sommerweizen. — roggen 217,0, 73 kg je hl. — ¹²) Westfälischer. Futtergerste verschiedener Herkunft, verzollt 205,0. — Futtergerste verschiedener Herkunft. — verschiedener Herkunft, verzollt 200,0. — 165,0. — 22) Mittlere; gute 185,0. —
ausländische zollbegünstigte. — ³¹) W ürttembergischer. BPBerlin, den 4. November 1931. 1
V shafen) im laufenden öö — ⁸) Gute. — ¹3) Ostpreußischer. — ¹⁴) 17) Ostseehafer; pommerscher 180,0. — 20) Süddeutscher. — 2²¹) Geringere (Sortier⸗) 22 Norddeutscher 168. InFehereese
2 . ndu .Luchear Futze Rheinhessilche und Ried;
Le 82,5
— 1¹ 0o RM. Ermäßigter Zoll bei e. 1 — 8 .— ⁸) Rheinischer. — ⁴) Industriegerste. — Monat. g. 2. 10) Mittlere — ¹¹) Sächsischer; Sand⸗ Ostfriesischer 175,0. — ³⁸) Sächsische. — 1¹0) Ausländische 18) Auch für Industriegerste. See. Ausländische Gerste. — 2) Weißer. — 2²3) Ausländische Futtergerste Industriegerste 171,0. — ²⁸) I. Qualität; II. Qualität —) Industriegerste 173,8. — ³⁷) Inländische und Pfälzer 185,0. — ³²⁸) Ab 31. 10. 88
V.: Dr Platzer.
bildet worden.
utter⸗ und
Statistilches Reichbamt. I