1931 / 282 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 282 vom 3. Dezember 1931. S. 2

lühten könnten. Redner stellte daher den Antrag die Vorschrift 1 in zu erweitern, daß der 1000 RM monatlich übersteigende Betrag ,258. völlig Prueßs wird. Dieser Antrag soll zugleich

die Möglichkeit geben, festzustellen, wie ernst es der rechtsradikalen Demagogie mit dem Geschrei nach Herabsetzung der Groß⸗ pensionen gewesen ist, mit dem sie den Wahlkampf im September 1930 bestritten hat.

es den verantwortlichen Stellen zur unabweisbaren Pflicht, die Großpensionen insoweit abzubauen, als sie 2 zu einem ange⸗ messenen Lebensunterhalt der beteiligten Kreise notwendig sind. Daß damit unter Umständen gewisse verbunden sein können, ist unter den obwaltenden Uniständen nicht zu vermeiden. Eine viel größere Härte ist es z. B., wenn durch die früheren Vorschriften des Pensionskürzungsgesetzes den Beamten unterer Gruppen, die in 40jähriger Dienstzeit ein Ruhegehalt von 160 RM monatlich erworben haben, 10 RM monatlich über die allgemeine Gehaltskürzung hinaus weggenommen werden, die sie zum bescheidenen Lebensunterhalt notwendig hätten brauchen können. Abg. Torgler (Komm.) begründete den kom⸗ munistischen 1b. der die Festsetzung eines Höchstruhegeldes von 5000 RM jährlich 2 Die Fassung des § 19 des Gesetz⸗ entwurfs und noch mehr die Bestimmungen der Notverordnung vom 6. Oktober würde gerade die Leute mit den höchsten Pen⸗ sionen wie Generale, Admirale, Oberbürgermeister in weit⸗ gehendstem Maße schonen, sie sogar völlig von einer Pensions⸗ ürzung befreien. Diese Bestimmungen zeigen, daß es sich bei diesem Gesetzentwurf nur um eine Geste handle. Es sei ein un⸗ Zustand, daß in einer Zeit, in der den Erwerbslosen, den Kriegsbeschädigten und den übrigen Unterstützungsempfängern vieles vom Notwendigsten genommen würde, noch Riesen⸗ pensionen von 15 000 bis 20 000 RM jährlich gezahlt würden, Der kommunistische Antrag sei deshalb in jeder Hinsicht begründet. Unter Ablehnung des kommunistischen Antrags, der die Höchstpension auf 5000 festsetzen wollte, nesr der Aus⸗ chuß den sozialdemokratischen Antrag, wonach der 12 000 Mark übersteigende Betrag der Pension nicht zur Auszahlung ge⸗ langen soll. Der Antrag Morath war damit erledigt. 20 erhielt, entsprechend einem Antrage des Abg. Dr. Völfer (Soz.), folgende Fa⸗ ung: „Bezieht ein ehemaliger Beamter des Reichs, eines Landes, einer Gemeinde (eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts —8 Grund von Abmachungen mit den früheren Dienstberechtigten von diesem eine ruhegeldähnliche Versorgung, so gelten die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 entsprechend (das sind die Abschnitte über Ruhegeldkürzung und Höchstruhegeld. Anmerkung der Redaktion). Das gleiche gilt, wenn der ehemalige Beamte die ruhegeldähnliche Versorgung von einem Dritten auf Grund eines zwischen diesem und dem früheren Dienstberechtigten geschlossenen Vertrags bezieht, soweit nicht der Dienstberechtigte den Vertrag an Stelle erföüer Dienstbezüge während der Dauer der Dienst⸗ leistung abgeschlossen hat oder der ehemalige Beamte in anderer Weise an der Aufbringung der Kosten beteiligt war.“ Die übrigen Absätze des § 20 wurden unverändert angenommen. § 21 erhielt, entsprechend einem angenommenen Antrag des Abg. Morath (D. Vp.), folgende Fassung: „§ 46 des Reichsbeamten⸗ gesetzes wird, wie folgt, geändert: Abs. 1 erhält folgende Fassung: Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Lälfte der Zeit in Anrechnung, während welcher ein Beamter 1. unter Bezug von Wartegeld im einstweiligen Ruhestand oder 2. usw. wie bisher. Nachdem nämlich die durch die Personalabbau⸗ verordnung geänderte Fassung des § 46 Abs. 1 Nr. 1 des Reichs⸗ beamtengesetzes am 31. Januar 1929 weggefallen ist, besteht im Reichsbeamtengesetz seit dem 1. Februar 1929 hinsichtlich der Anrechnung der Wartestandszeit als pensionsfähige Dienstzeit eine Lücke. Schon durch den Entwurf eines Gesetzes über Aenderung der Rechtsverhältnisse der Wartegeldempfänger ist versucht worden, diese Lücke zu beseitigen. Der Entwurf ist jedo nicht zur Annahme gelangt. Es erschien daher dem Ausschu angezeigt, die Angelfgenhet durch den vorliegenden Antrag zu regeln. Hiernach soll bei der Berechnung der Dienstzeit nur die Hälfte der Zeit in Anrechnung kommen, während welcher ein Beamter im Wartestande im Reichs⸗ oder Landesdienst verwendet worden ist. § 22, der in der Frage der Berücksichtigung eines Anrechnungseinkommens die Versorgungsbezüge der Reichs⸗ minister und ihrer Hinterbliebenen den erwähnten Bestimmungen anpaßt, wurde unverändert angenommen. 1e § 23, der auch bestimmte Anpassungsvorschriften bezüglich der Gleichstellung des Wartegeldes mit dem Ruhegehalt vornimmt. Die §§ 24 27, die gewisse Angleichungsvorschnften allgemeiner Natur behandeln, wurden ebenfalls unverändert angenommen. § 28 erhielt folgende Fassung gemäß einem Antrag des Abg. Roßmann (Soz.): „Die öffentlich⸗rechtlichen Religionsgesellschaften werden er⸗ mächtigt, von den Grundsätzen der Reichsverfassung abzuweichen, soweit dies zur Angleichung ihrer an die Vörschriften dieses Gesetzes erforderlich ist.“ § 29, der das een. des Gesetzes mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats bestimmt und der in seinem zweiten Absatz alle diesem Besch entgegenstehenden Vorscheiften über Kürzung und Wiedergewährung von Ruhegeld außer Kraft setzt, soweit sie nicht weitergehende ürzungsvorf riften und niedrigere Ruhegeld⸗ höchstbeträge der Länder und Gemeinden betreffen, wurde un⸗ 1 verändert angenommen. er. en wurde der dritte Absatz dieses Pearagraphen estrichen, der ftimmte, .sr die bei der Ver⸗ kündung des Gesetzes bereits vorhandenen Ruhegeldempfänger die Grenze des Hachserufegenes erst sechs Monate später in Kraft tritt. Man wollte ursprünglich dadurch den von der Beschränkun Betroffenen den Uebergang erleichtern. Der Ausschuß beschlo entsprechend einem kommunistischen Antrag, diesen ag- u streichen, weil es sich hier um Pensionäre mit größerem Ruhegeld andle. griß 30 brachte im Regierungsentwurf die Befristung r Vorschriften über Se. der Ruhegelder beim Bezuge eines 3 E“ owie über die Pöchstruhegeldbsten e auf drei Jahre. Dies erschien der Regierung deshalb berechtigt, weil auch die Kürzung der Beamtengehälter nur auf drei Jahre in Aussicht genommen ist. Der Ausschuß strich jedoch den § 30. Damit war die erste Lesung des Pensionskürzungsgesetzes ab⸗ 8 Pschloslen. Der Ausschuß vertagte sich auf den 3. Dezember. Tagesordnung: Aussprache über Förderung des öffentlichen Luft⸗ verkehrs und Veräußerung reichseigener Grundstücke.

Der Kriegsbeschädigten⸗Ausschuß des Reichstags beendete am 2. d. M. die Aussprache über die durch die letzten Motverord⸗ nungen geschaffene Rechtslage der Kriegsbe⸗ digten. Außer den Nationalsozialisten waren auch die ütschnationalen an diesen Beratungen nicht beteiligt. Das Er⸗ ebnis der Aussprache war die Annahme einer Entschließung aller Parteien mit Ausnahme der Kommunisten, die, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, fol⸗ gendes besagt: Die Notverordnung der Reichsregierung hat vom seztazofieicen Standpunkt aus schwer vertretbare Veränderungen des Rechtsstandpunktes auf dem Gebiete der Versorgung der Kriegsopfer gebracht. Obwohl der Peenwärnfe Zustand der Reichsfinanzen in Verbindung mit der Wirtschaftslage es zur Zeit ausschließt, die schweren Eingriffe in das Rechtsgebiet der Reichs⸗ versorgung mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen, ist es Pflicht, der Reichsregierung Fgeküber auszusprechen, daß eine allmähliche Rückbildung der Versorgung 8 den alten Rechts⸗ zustand unerläßlich erscheint und gleichzeitig mit einer etwa ein⸗ tretenden Verbesserung der finanziellen und wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse in Angriff genommen werden muß. Der Reichstag ver⸗ weist hierbei auf die wiederholt ausgesprochene Forderung,. diesem Ziele die Ersparungen dienstbar zu machen, die sich aus der all⸗ mählichen Verringerung der Zahl der Versorgungsberechtigten im Reichshaushalt ergeben. Als besonders veedenh werden die folgenden Maßnahmen betrachtet: 1. Wiederaufhebung der Sperr⸗ vorschriften des § 36 Abs. 3 oder wenigstens doch eine Milderung

3 Die in geradezu unerträglicher Weise be⸗ drückte Lebenshaltung weitester Kreise des deutschen Volks macht

dahin, daß Witwen von evpeeien die an ihren Dienstbeschäadigtenleiden ver —— an Stelle der Witwenbei⸗ ilse Witwenrente erhalten können; 2. Wiederaufhebung oder

ilderung der durch die zweite Notverordnung vom 5. Juni im § 51 des Reichsversorgungsgesetzes angeordneten Rentenkürzungen mit dem Ziele, die Rente der Leichtbeschädigten den Schwer⸗ beschädigten gegenüber angemessen zu staffeln; 3. Abänderung des § 62 des Reichsversorgungsgesetzes zugunsten der Arbeiter und An⸗

8

gestellten der öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Betriebe;

4. Milderung der Frlabrentenverorgang für erwerbsfähige Witwen unter 45 Jahren —₰2 für Witwen zwischen 45 und 50 Jahren und Leichtbeschädigte, die infolge anderer nicht auf Dienstbeschädigung zurückzuführender Leiden arbeitsunfähig sind; 5. Aufstellung eines Abwicklungsprogramms für die Gewährung von Kapitalabfindung in dringenden Fällen, in denen bisher schon zusagende Bescheide oder solche, die Kapitalabfindung bei Besserung der Finanzlage in Aussicht stellten, erteilt worden waren; 6. Be⸗ Fitigung r Anrechnung der Kriegsbeschädigtenrente auf die Arbeitslosenunterstützung oder doch wenigstens Heraufsetzung des 2 Betrags über 25 Mark hinaus; 7. Nachprüfung der Bestimmungen über die Gewährung von Erziehungsbeihilfen, wobei insbesondere für eine gewisse Uebergangszeit die Beendi⸗ gung begonnener Ausbildung für Kriegerwaisen sicherzustellen wäre; 8. Erleichterungen bei der Gewährung der Zusatzrente eilig durchzuführen, insbesondere für Leichtbeschädigte und kinderlose Witwen, soweit ein Bedürfnis nachgewiesen wird, Bis zur Wiederaufhebung der 9 Bestimmungen, die durch die Not⸗ verordnungen und die daraus entstandenen EE mungen ergangen sind, wolle die Reichsregierung durch Bereit⸗ belnngs ausreichender Mittel dafür sorgen, daß die größten Härten wenigstens auf dem Wege der Unterstützung gemildert werden können.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags stand am 2. Dezember nochmals die Fra ge des Snsn r⸗ 98 zur Beratung. Der Aeltestenrat hat be clossen, daß jie Ausschüsse, deren an den Arbeiten nicht teil⸗ nehmen, zwar b25 neuen Vorsitzenden selbst wählen können, daß sie sich aber dabei an den Schlüssel für die Verteilung der Vor⸗ itzendenposten auf die einzelnen Parteien halten sollen. Die Kommunisten haben daraufhin ihren Anspruch auf die Stellung. des Vorsitzenden im Wohnungsausschuß angemeldet. Der Aus⸗ schuß hatte kürzlich den sozialdemokratischen Abgeordneten Lipinski Febih Es wurde beschlossen, die Frage einer noch⸗ maligen Neuwahl eheen bis vom Büro des Reichstags eine authentische Feststellung getroffen ist, daß der Vorsitz im I den Kommunisten zusteht. Der Ausschuß se te dann die allgemeine Aussprache über das Wohnheim⸗

tättengesetz fort, wobei ein Vertreter des Reichsarbeits⸗

ministeriums den Referentenentwurf für ein Reichsstädteba erläuterte, der vom —1 gleichfalls zur Grundlage Beratungen gemacht worden ist.

Der Siedlungsausschuß des Reichstags beriet in e Sitzung am 2. d. M. in längerer Aussprache die Richtlin der Regierung für die landwirtschaftl Siedlung. Der Ausschuß nahm dem Nachrichtenbüro Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge einen Antrag an die Richtlinien billigt und die Regierung ersucht, das Ergebnis Aussprache in den Ausführungsbestimmungen zu verwe Darüber hinaus wurde ein Antrag angenommen, wonach richtungskredite für Siedler auch für die 2. Zone, namentlich Bayern, zur Verfügung gestellt werden sollen. Weiter u beschlossen, eine Statistik zu fordern über die Zahl der auf aufgeteilten Gütern gewesenen Arbeiter und Angestellten die Zahl derer, die davon angesetzt worden sind. Ein seß demokratischer Antrag, der die Mitwirkung des freiwi Arbeitsdienstes bei der Siedlung schärfer begrenzen wollte, n abgelehnt, während allgemein die in den Richtlinien vorgese Einführung der gruppenmäßigen Selbsthilfearbeit de gebilligt wurde. 11“

Nr. 50 des Ministerial⸗Blatts für die Pr. —* innere Verwaltung vom 2. Dezember 1931 olgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 26. 11. Prüfverfahren f. Seifen usw. Kommunalverbände. R 24. 11. 31, Steuerverteilungen s. 1931. RdErl. 26. 11. 31, änderungsnachw. zu den Landesverteilungsschlüsseln. Gemes bestand⸗ u. Ortsnamenänderungen. Polizeiverwaltn RdErl. 24. 11. 31, Verfügungen über Flugblätter, Plakate u. D. schriften. Ungültigkeitserklärung eines Prüf.⸗Zeugnisses f. Lichtt vorführer. RdErl. 25. 11. 31, Ueberführung d. Pol.⸗Wachtn Bereitschaftspol. in den Revierdienst. RdErl. 25. 11. 31. nahme an Pol.⸗Küchen. RdErl. 27. 11. 31. Deckblätter zur V.

Nr. 5a „Schwimmen und Retten f. Pol.⸗Schulen u. Pol.⸗Vollg bei Uebertrit

dienst“. RdErl. 20. 11. 31, Aerztl. Untersuchun Schutzpol.⸗Beamten in andere Dienstzweige. RdErl. 25. 11. Seuchenbekämpfung. Bau⸗ u. Verkehrswesen. R. 20. 11. 31, Pol.⸗BO. über die Einstellung v. Kraftfahrzeugen. RdErl. 25. 11. 31, Ausstellung v. Führerscheinen an Kraftfahn führer, die aus dem Saargebiet zugezogen sind. RdErl. 25. 1 Signalinstrumente f. Kraftfahrzeuge. Nichtamtlicher N Selbsteinbinder f. d. Mintsterialblatt. Neuerscheinung Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Ver Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 RM für Ausgab (zweiseitig bedruckt) und 240 RM für Ausgabe B (einseitig bedn⸗

Sttatistik und Volkswirtschaft. und Fruchtmärkten in der Woche vom 23. bis 28. November!l für 1000 kg in Reichsmark.

Marktorte“*)

*) Notie⸗ rungen

Roggen Weizen Gerste 8

Winter⸗ Futter⸗†

Sommer⸗

Brau⸗

kg je hl

kg

je hl. RM

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 t Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Station. 1“

EE“ Bamberg... Berlin

9 20 9 2

8 Lieferung im Monat Dezember Berlin) Maärz. . Braunschweig ab braunschweigische Statio . Breslau . frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 15 t :

.„ 15 t Chemnitz

8 b“ 6 15 t Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 15 t Dortmund. Dresden .

Großhandelsverkaufspr. waggonfrei Dort⸗ mund m Ladungen von 15 t waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10 t Duisburg frei Waggon Duisburg.. Emden . 11161öA1“ Erfurt ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme von mindestens 15 t S— Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack.. ab ostthüringische Verladestation.. trachtfrei Gleiiilb . . netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t frachtfrei Hamburg .. 8 fret Fahrzeug Hamburg, unverzollt 1). ab hannoversche Station .[ab Bremen, unverzollt ¹) „[waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Großhandelspreise waggonfrei Kassel o. Sack ab holst. Station bei waggonweisem Bezug Frachtlage Köln . 8 ab niederrheinische Station prompt frachtfrei Leipzig

netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zirks bei Abnahme von Waggonladungen loch Meaeinunknun u* netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack. Großbhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verladestation .. b Großhandelseinkfspr. ab nordbaver. Station Großbandelspreise waggonfrei ab vogtländ. Verladestation. ... waggonfrei Stettin ohne Sack

S

Frankfurt a. ““ Gleiwitz. Halle a. S. Hamburg

2 Hannover

Karlsruhe Kassel.. Köln. Krefeld Leipzig

Magdeburg

Mainz.. Mannheim München

Nürnberg Plauen

Stettin. Stuttgart

Worms. Würzburg

2 9 2990᷑ùäö9ùbu90ùb9ã 9ᷓb 9 50

Großhandelsp r. waggonw. abwüritbg. Station 25. bahnfrei Worms. 8“ Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

fränk. Verladestation...

24. 28. Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg 2).

74/74,5 73/76 75/76 78/79 70/71

227,5 227,5 224,3 227,30 206,87 236,2 245,3 224,0 2230 227,0 213,0°) 227,5

228,8 ¹¹) 222,5

224,0

209,0 230,0 209,5 215,0 226,0 232,0

226,0

251,3 29] 187,5 2230 195,0 218,0 1700 232,6 ) 185,0 227,5 *

185,0†

219,0

210,0 2

222,0 183,0¹0) 188,0%8)

180,0

224,5

230,0

246,9 183,8 168,5 †2²8)

168,0

228,0 165,0

198,8 170,0; 167,8

190,0 160,0 ⁴) 160,7 ⁵)

72/72,5 67/72 72/73

217,5 207,5 198,2

206,7 211,5 206,0 205,3 201,3 ⁹)

213,0 )

215,0 ¹¹) 209,5

1830 185,0†s) 168,5 )

190,0

178,0

76,5 168,5 ⁴)

74,5 78 72 75

75 76

73 74 74 76 74,5

75 75/76

75/75,9

182,5

205,0 ¹³) 174.3 5) 198,8 ¹³, 202,5

186,3 15)

174,0 185,0 175,0

188,0 “s) 1848

226,9

212,0

200,0 217,0 207,2

209,0 231,3 *) 210,0 190,0 221,3 ³) 220,0 ³) 213,0

2050 222,5 226,3 2020 200,0

203,5 201,7

222,5 220,0

215,0

72 72 71,2 73 71/74

732

162,0 165,0 ⁴) 165,5 †¹⁸) 184,8 8

184,0 102,0 ²⁰) 176,3 †2²²) 192,5

187,5 2¹)

172,5 177,5 ⁵) 178,0 173,0 ⁵)

76/77 75 74/74,5 74/,74,5 75 72/73 75/76 77/78

4 75/76

74/75 70 72/72,5 72/72,5 73

7 163,812 175,O12. 159,5*) 150,0)

157,5 165,4 ⁵)

167,5 162,5†

166,7 ⁴)

241,7 ) 223,0

209,5 226,7 215,7 241,3 9) 230,0

221,5

75/76

74 75,5 72/73

71172

72 72/73

190% 172,5†80)

177,2

71/72

73/74

Roggen

Weizen

Gerste

Western I1 Manitoba (Kanada)

(Ver. Staaten)

EEWEEEEW1 IV

La Plata 1

Rosafs Barusso (Argentinien)

Donau

Hardwinter II (russ.)

(Ver. Staaten)— La Plata

89,6 1133 108,5 8

101,0 88,6 88,3

92,2 V 93,2

*²) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ¹) Zoll 180 RM. Ermäßigter 2 der Einfuhr gegen Bezugsschem 50 RM je Tonne. Die Bezugsscheine werden bei Abnahme einer entsprechenden Menge Kartoffelf gewährt. ²) Notterungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. ³) Rheinischer. ¹) Industrieger ⁵) Futter⸗ und Industriegerste. ⁸⁶) Sommerweizen. ⁷) Futterweizen. ⁸) Feinste. ⁹) Für Müllereizwecke verwendbat ¹0) Mittlere. ¹1¹) Sächsischer; Sandroggen 218,0, 73 kg je hl. ¹²) Westfälischer. ¹³⁸) Ostpreußische. ¹4⁴) Ostfriesische ¹5) Sächsische. ¹6) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft, verzollt 207,5. ¹¹) Ostseehafer, pommerscher 185,0. ¹⁸) Gut ¹⁰) Wintergerste und Industriegerste 175,5. ²⁰) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunst. 21) Süddeutscher. ²2²) Gerk

88 Sortier⸗ Gerste. 23) Weißer. ²¹) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft, verzollt 205,0. ²³) Norddeutscher 180,% ) Industriegerste 171,3. ²²) Inländische und ausländische zollbegünstigte. ²⁸) Gute Mittelsorte. ²°) Württembergischen

20) Rheinhessische und Ried; Pfälzer 181.3. 2**) In Breslau und Gleiwitz wurden die

Berrllin, den 2. Dezember 193131. 8—

Notierungen teilweise ausgesetzt; in Königsberg i. Pr. wurden Notierungen nicht vorgenon

Sttatistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Sovereigns..

Amerikanische: 1000 5 Doll.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 282 vom 3. Dezember 1931. S. 3

Kartoffelpreise an deutschen M

Marktorte ¹)

ä r

kten in

der Woche vom 23. bis 28. November 1931.

--

1.“

8 Handelsbedingung

Fabrik⸗ kartoffeln RM für

50 kg

2 Speisekartoffeln RM für 50 kg

weiße

am

rote gelbe

aamberg.. Berlin †† Fonn

zreslauf..

ankfurt a. M. ft

leiwitz †.. amburg 1 rlsruhe .„ ö” üin K. . hagdeburg †† ünchen. fürnberg.. blauen . 2⸗ Vorms. Bürzburg

. Erzeugerpreise ab Verladestation .

. J wagg

Erzeugerpreise ab Erzeugerstatron Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. b. Waggonbezug srachtrrei Gleiwitz . Crjzeugerpreise ab Erzeugerstation weise Frachtlage Karlsruhe Erzeugerpreise ab holstein. Station Großhandelspr. frachtfr. Köln. Bahnstat. i. Waggonlad. v. 15 t 8 Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack . Erzeugervreise frei Bahnstation

. Erzeugerpreise frei Bahnstation ... . Großhandelspreise waggonfrei ab vogt . bahnfrei Worms

4 Erzeugerpreise frei Bahnstation 3

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station... . Erzeugerpreise waggonfreit märk. Station.

bei waggonw. Bezug

24. 23. 26. 24. 27.

26.

23.

27.

26.

25.

28. 24. 27. 23.— 28. 8 28. 26. 28. 27. 24. 28.

2,10 1,90 ⁹) 2,53 ⁵) 1,70 2,75 ⁶) 1.70 2,60 ⁶)7 3,13 9 3,00⁷ 3,15 ¹⁰, 2,05 * 2,00 ¹2) 2,08

2,44 2,08

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2,—6— 149113

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7

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.. 280 1,60

1u“

¹) An den mit bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit ff bezeichneten Märkten amtliche Notierungen

2*

er Landwirtschaftskammer oder der Handelskammer; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfestttellungen (Notierungen oder durch

Um⸗

age). ²) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ³) Odenwälder Blaue 1,75. ⁴) Je Stärke⸗

ozent. ⁵) Rheinische Industrie. ³⁶) Industrie. ¹) Julinieren 3,15. ) Süddeutsche. ⁹) Lange; Industrie 2,70; Bunt⸗

pfige 4,00. ¹⁰) Rheinische Industrie I. Qualität; II. Qualität 3,00, auch für norddeutsche Industrie I. Qualität und für rheinhessische

d pfälzische Industrie; norddeutsche Nieren 4,00. ) Ewortsortierung. 8

Berlin, den 2. Dezember 1931.

²) Industriesorten 2,20. ¹⁰) Feldkartoffeln. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer. 8

8

Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. Dezember 1931.

Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires. ganada.. Fstanbul.... apan 2„ 2* 2„ 272 E1ö“ ondon. . 2272 dew Bork.. Rio de Janeiro ruguays.. msterdam⸗ Rotterdam. then Brüssel u. Ant⸗ werpen Bucarest.. Budapest .. anzig.. Helsingfors.. Ftalien.. FJugoslawien.. aunas, Kowno kopenhagen.. ssabon und Oporto.. Dslo.. Harts .. senc zil 9 Reykjavi (Island) .. IEö“ Schweiz .„ 2 —⸗ Sosin .... Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval, Estland)... Wien.

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

. 100 Pengö . 100

zulden 100 Fmk.

.100 Lire

100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Escudos 100 Kr.

. 100 Frs. . 100

100 isl. Kr. 100 Lats 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr. 100 estn. Kr.

. 100 Schilling

3. Dezember

Geld 1,028 3,616

2,058 14,53 14,18

4,209

0,239

1,798

169,73 5,195

58,39 2,517 73,28 82,02 7,093 21,68 7,393 41,86 78,42

12,94 78,42 16,48 12,47

63,94 81,22 81,77 3,057 35,16

78,67

112,79 58,94

Brief 1,032 3,624

2,062 14,57 14,22

4,217

0,241

1,802

170,07 5,205

2. Dezer Geld

1,018 3,616

2,058 14,03 13,70

4,209

0,234

1,748

169,43 1 5,195

58.39 2,517 73,28 82,02 7,093 21,68 7,393 41,86 76,42

12,39 76,17 16,47 12,47

61,94 81,22 81,77 3,057 35,16

76,67

112,79 1 58 94

Brief

nber

1,022 3,624

2,062 14.,07 13,74

4217

0,236

1,752

69,77 5,205

58,51 2,523 73,42 82,18 7.107 21,72 7407 41,94 76,58

12,41 76,33 16,51 12,49

62,06 81,38 81,93 3,063 35,24

76,83

13,01 59,06

Warschau.. Kattowitz..

Posen..

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

100 Zl. 100 8 100 Zl.

47,25 47,25 47,25

47,25 47,25 47,25

47,45 47,45 47,45

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars.

2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. anadische.. nglische: große 1 £ u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische.. Dänische..

Danziger.. Estnische.. Finnische.. Französische

Holländische.. Italienische: gr. E 4 2. necar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische... Tschecho⸗low. 500 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische

100 Kr.

. 100 Gulden

100 estn. Kr.

.100 Fmt. .100

rs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 K 100

. 100 Pengö

3. Dezember

Geld

20,38

16,16 4,185

4,20 4,20 1,00 0,205 3,58 14 14 14,14 1.92 58,23

78,24

81,84 112,47 6,73 16,46 169,36 21,66 21,66 7,35

41,62

Brief

20,46

16,22 4,205

4,22 4,22 1,02 0,225 3,60 14,20 14,20

2,48

2,43 78,49 81,59 81,59 34 93

12,42 12,42

2,45 78,81 81,91 81,91 35,07

12,48 12,48

2. Dezember

Geld

20,38

16,16 4,185

4,20

112,47 1 6,73 16,46

169,06 1 21,66 21,66 7,35

4162

11“

2,48 2,43 76,50 81,59 81,59 34,93

12,42 12.42

Brief

20,46

16.22 4,205

4,22 422 1,01 022 3,60

13,72

13,72 1,94

58,47

76,55 82,16 12,93 8689 69,74 21,74 21,74

7,39

41,78 76,30

2,50 2 45 76,80 81,91 81,91 35,07

12,48 12,48

Polnische

100 F.

47,125 47,525 ] 47,125

47,525

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 2. Dezember 1931: Ruhrrevier: Gestellt 17 158 Wagen.

Die Elektrolptkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 3. Dezember auf 65,25 (am 2. Dezember auf

65,25 ℳ) für 100 kg.

„Berlin, 2. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer in lin. eise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ, stengraupen, mittel 35,00 bis 41,00 ℳ, Gerstengrütze 31,00 bis 32,00 ℳ. Haferflocken 36 00 bis 37,00 Hafergrütze, gesottene 39,00 bis 4000 ℳ, Roggen⸗ mehl 0 70 % 34 50 bis 35 50 ℳ, Weizengrieß 43,00 bis 44,00 ℳ, Hartgrieß 45,00 bis 46,00 ℳ, Weizenmehl 000 33,00 bis 41,00 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br⸗f.⸗n. 41,00 bis 45,00 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 45,00 bis 55,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 35,00 bis 39,00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 39,00 bis 41,00 ℳ, Bohnen, weiße mittel 24,00 bis 25,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 32,00 bis 34,00 ℳ, Linsen. kleine, letzter Ernte 34,00 bis 38.00 ℳ. Linsen, mittel, letzter Ernte 40,00 bis 48,00 ℳ, Linsen große, letzter Ernte 48,00 bis 74,00 ℳ, Kartoffel⸗ mehl, superior 32,00 bis 33,00 ℳ, Bruchreis 20,00 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 24, 00 bis 26,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 37,50 bis 44,00 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 48 00 bis 60,00 Ringäpfel, amerikan. extra choice 114,00 bis 124,00 Amerik.

flaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 64 00 bis 66,00 ℳ,.

ultaninen Kiup Caraburnu ¹⁄ Kisten 116,00 bis 122,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 100,00 bis 104,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 250,00 bis 270,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, in Ballen 250,00 bis 270,00 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 220,00 bis 230,00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 200 00 bis 210,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 234 00 bis 274,00 ℳ, Rohkaffee Santos Superior bis Extra 2g. 310,00 bis 340,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 360,00 bis 490,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 402,00 bis 430,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bis 640,00 ℳ, Röst⸗ oggen. glasiert, in Säcken 35,00 bis 36,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 50,00 ℳ, Kakao, stark entölt 168,00 bis 228,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 240,00 bis 270,00 ℳ, Tee, chines. 700,00 bis 800,00 ℳ, Tee, indisch 850,00 bis 1100,00 ℳ, Zucker, Melis 66,00 bis 67,00 ℳ, Zucker, Raffinade 67,50 bis 69,00 ℳ, Zucker, Würfel 74,00 bis 80,00 ℳ, Kunsthonig in ½ FCeren: 73,00 bis 75,00 ℳ. Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 82,00 bis 102,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70,00 bis 82,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ 72 00 bis 79,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88,00 bis 92,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 120,00 bis 134 00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ¼ und 15 kg 70,00 bis 76,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 6,80 bis 8,00 ℳ, Steinsalz in Packungen 9,20 bis 13 00 ℳ, Siedesalz in Säcken 10 80 bis —,— ℳ,

jedesalz in Packungen 13,00 bis 15,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 110,00 bis 114 00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 110,00 bis 114,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 92,00 bis 96 00 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 97,00 bis 98,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 130,00 bis 134,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 86,00 bis 87,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I1 132,00 bis 136,00 ℳ, II. 114,00 bis 126,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 156,00 bis 162,00 ℳ. II 138,00 bis —,— ℳ, Molkereibutter la in Tonnen 250.00 bis 258,00 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 262.00 bis 268,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Tonnen 236,00 bis 244,00 ℳ, Molkereibutter IIa ge⸗ packt 248,00 bis 256,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 250,00 bis 256,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 262,00 bis 268,00 ℳ, Speck, inl., ger., 160,00 bis 180,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 90,00 bis 98,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 154,00 bis 164,00 ℳ, echter Gouda 40 % 120,00 bis 140,00 ℳ, echter Edamer 40 % 120,00 bis 140,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 288,00 bis 320,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 108,00 bis 118,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 20 50 bis 22,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 ver Kiste 28,00 bis 31,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 110,00 bis 120,00 ℳ. 8 8

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin, vom 2. Dezember 1931. Butter: Während Mittel⸗ und II. Qualitäten hier ausgesprochen tnapp sind und auch erste deutsche Sorten. da die Anlieserungen etwas zurückgegangen sind, sich bisher glatt räumen, drücken die Preise für dänische Butter auf das esamte Preisniveau. Das Devisenkontingent, das den Importeuren ür Dezember zugeteilt war, ist um 25 vH für jeden Importeur ge⸗ kürzt worden, so daß die Devisenmenge, über welche nun der Im⸗ porteur verfügen kann, zu den bisherigen Importen nicht mehr aus⸗ reicht. Diese Devisendrosselung wird eventl. zu einer Stützung der deutschen Notierungen führen. Die Verkaufspreise des Großhandels sind heute (in 1⸗Zentner⸗Tonnen pro 100 Pfund): Inlandsbutter I. Qualität 125 bis 129 RM, II. Qualität 118 his 122 RM, Auslandsbutter, dänische 125 bis 128 RM,. kleinere Packungen ent⸗ sprechender Aufschlag. Margarine: Unveränderte Marktlage. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 2. Dezember 1931. Schmalz: Die Schweinezufuhren haben an den amerikanischen Schlachiplätzen mit dem Beginn der Winterschlachtzeit beträchtlich zugenommen und beeinflußten den Schmalzmarkt, der in matter Haltung verkehrte. Die Ankünfte und Vorräte von Pure Lard sind sehr so daß für Lokoware eine Prämie bezahlt werden muß. Die

Konsumnachfrage ist schrach Die heutigen Notierungen sind: Prima Westernichmalz 43,50 ℳ, amerikantsches Purelart 46,50 bis 47,50 ℳ, Berlmer Bratenschmalz 55,00 ℳ, deutsches Schweineschmalz 65,00 ℳ, Liesenschmalz 62,00 ℳ. 2

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. b

Devisen. E11“ Danzig, 2. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,51 G., 57,62 B., 100 Deutsche Reichsmarf 2 G. —,— B. Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,09,99 G., 5,11,01 B. Schecks: London 16,58 G., 16,62 B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,49 G., 57,61 B. Telegraphische: London —,— B., Paris 20,04 8 20,08 B., New York 5,13,19 G., 5 14,21 B., rlin

Wien, 2. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 285,70, Berlin 168,65, Budapest —,—, Kopenhagen 129,00, London 23,12, New York 709,20, Paris 27,77, Prag —,—, Zürich 137,90, Marknoten 168,05, Lirenoten 36,36, ugoslawische Noten 12,54, Tschecho⸗ slowafische Noten 21,00., Polnische Noten 79.20, Dollarnoten 707,75, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 127,95 Belgrad —,—. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 2. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,60 ½, Berlin rich 696,75, Oslo 599,00, Kopenhagen 602,25, London 108 ½,. Madrid 288,50, Mailand 173,75, New York 33,76 8, Paris 132,07 ½, Stockholm 603 ½, Wien —,—, Marknoten 802,50, Polnische Noten 377 ⅞, Belgrad 59,30, Danzig 670,00.

Budapest, 2. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengs. Wien —,—, Berlin 135.90, Zürich 111,10, Belgrad 10,13.

London, 3. Dezember. (W. T. B.) New Yort 331,00, Haris 84,75, Amsterdam 824,50, Brüssel 23,87 ½, Italien 64,75, Berlin 13,95, Schweiz 17,05, Spanien 40,25, Lissabon 109,75, Kopen⸗ hagen 18,10, Wien 29,00. Istanbul —,—, Warschau 30,50, Buenos Aires 40,75, Rio de Janeiro 425,00.

Paris, 2. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 85,25, New York 25,57, Belgien 355,75, Spanien 213 Italien 131,25, Schweiz 496,75 Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1030,75, Oslo —,—, Stockholm 478,00, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—. Warscha 8

Paris, 2. Dezember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—., Prag —,—., Wien —,—, Amerika 25,57 ½⅛, England 84,75, Belgien 355,00, Holland b Italien 131,50, Schweiz —,—, Spamen 213,75, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad —,—.

Amsterdam, 2. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 58,80, London 8,28, New York 248,25, Paris 9,70 ½, Brüssel 34,50, Schweiz 48,22 ½, Italien 12,82 ½, Madrid 20,80, Oslo 46,00, Kopen⸗ hagen 46,00, Stockholm 46,50, Wien 35,25, Budapest —,—, Prag 740 00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yokohama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich, 3. Dezember. (W. T. 8 (Amtlich.) Paris 20,11 ¼, London 17,15, New Yort 514,00, Brüssel 71,40, Masland 26,40, Madrid 43,00, Berlin 121,85, Wien —,—, Istanbul 250,00.

Kopenhagen, 2. Dezember. (W. T. B.) London 18,10, New York 558,00, Berlin 133,00, Paris 22,10, Antwerpen 77,50, Zürich 109,00, Rom 29,00, Amsterdam 225,75, Stockholm 103,00, Oslo 100,00, Helsingfors 8,75, Prag 16,75, Wien —,—.

Stockholm 2. Dezember. (W. T. B.) London 17,65, Berlin 131,00, Paris 21,75, Brüssel 77,00. Schweiz. Plätze 108,00, Amsterdam 223,00, Kopenhagen 99,75, Oslo 99,75, Washington 548,00, Helsingfors 8,00. Rom 29,50, Prag 16.50, Wien —,—.

Oslo, 2. Dezember. (W. T. B.) London 17,70, Berlin 128,50, Paris 21,15, New York 536,00, Amsterdam 216,50, Zürich 106,00, Helsingfors 9,30, Antwerpen 75,50, Stockholm 101,00, Kopenhagen 101,00, Rom 28,00, Prag 16,50, Wien —,—.

Moskau, 2. Dezember. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 642,36 G., 643,64 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,08 G., 46,18 B.

(W. T. B.) Silber (Kasse) 19 16

2 27

eeaan

„London, 2. Dezember. Silber auf Lieferung 19 ⁵.

Wertpapiere.

Wien, 2. Dezember. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe —,—, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfsbahn 1,90, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staats⸗ bahn —,—, Türkenlose 11,90, Wiener Bankverein 12,75, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 20,00, Dynamit A.⸗G. 597,00, A. E. G. Union 13,05, Brown Boveri 119,00, Siemens⸗Schuckert 162 50, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 16,75, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany —,—, Stevr. Werke (Waffen) 2,00, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 69,50, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —.—, Aprilrente —,—, Mairente —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,—, Kronenrente —,—.

Amsterdam, 2. Dezember. (W. T. B.) 7 % Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 36,00, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Voung) 30,50, 7 % Bremen 1935 6 % Preuß. Obl. 1952 25,50, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 34,00, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 57,00, Amsterdamsche Bank 112,00, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 19591 —, 7 % A.⸗G. für Bergbau. Blei und Zink Obl. 1948 35 ¼⅛, 7 % R. Bosch Dollarobl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 69,50 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 48,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 34,00, 7 % Mitteld. Stahl⸗ werke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 32 ⅛, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 28,00, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, Zertifikate J. G. Farben Aktien —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 56,75, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 45,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. 108,00, Kreuger u. Toll A. G. B. Ant. 93,00, Montecatint —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 Deutsche Bank Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission)

1“ 8

2

2

9 9

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 2. Dezember. (W. T. B.) Bei Fortsetzung der letzten dieejährigen Kolonialwollauktionsserie kamen 11 371 Ballen in guter Auswahl zum Angebot. Der Besuch war wieder ziemlich stark, und es zeigte sch weiterhin rege Nachfrage nach Merinos, insbesondere für deutsche Rechnung. In Croßbreds wurden dagegen heute Lose zurückgezogen, da die Nachfrage des heimischen Handels nachgelassen hbat. Innerhalb der Auktion wurden 9000 Ballen zugeschlagen. Feine und mittlere Austral Merino Spinner⸗ fleeces sowie gute Austral Merino Handelsfleeces lagen sehr fest bei etwas höheren Preisen. Geringe Austral Merino Handelsfleeces waren behauptet, Austral Merino Spinnerpieres zeichneten sich gleichfalls durch feste Veranlagung aus. Austral Merino Handelspieces konnten sich behaupten. Feine und mittlere Neuseeland Croßbreds wurden gleichfalls höher bewertet grobe waren behauptet. Für feine, mittlere und grobe Puntas stellten sich die Preise allgemein etwa 10 vH höher gegenüber der Goldbasis der vorigen Auftionsserie, geringe Austral Seoureds sowie mittlere und ferner feine und mittlere Merino Wal wollen waren behauptet.