Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1931. S. 2
des Staatsministeriums der Dienststrafhof in Berlin letzte Instanz sein soll. Das neue Gesetz soll am 1. April 1932 in Kraft treten. Der Berichterstatter betont u. a. noch, daß Reich und Länder sich darüber einig geworden seien, künftig die Straf⸗ versetzung als Disziplinarmaßnahme zu beseitigen und an ihre Stelle die Gehaltskürzung zu setzen, die jedoch höchstens ein Fünftel des Gehalts betragen und für längstens 5 Jahre aus⸗ esprochen werden darf. 1 1 lic Verfahren 5 nunmehr der Angeschuldigte einen Verteidiger nehmen darf, dem die Akteneinsicht zusteht. Der rhes muß nicht ein Rechtsanwalt, sondern kann auch ein anderer Beamter oder Vertreter einer Beamtenorganisation sein. Wesentli sei noch, daß das Dienststrafgericht nicht mehr gebunden sein soll an die Feststellungen des Strafgerichts. Der Berichterstatter erwähnt noch, daß er zu den Bestimmungen über das Wiederaufnahmever⸗ fahren für bereits in der Vorkriegszeit und in sonstiger länger —ö— Zeit ergangene Urteile einen Antrag einbringe, er ein Kompromiß darstelle. Danach solle es der Entscheidung des Staatsministeriums unter Ausschluß des Rechtsweges über⸗ lassen bleiben, ob und welche Entschädigung dem Beamten zu⸗ zusprechen sei, der im Wiederaufnahmeverfahren als zu Unrecht verurteilt freigesprochen wird. Weitere Aenderungsanträge des Bexrichterstatters verlangen die Streichung des § 7 des alten Disziplinarrechts, der nach einem neueren Reichsgerichtsurteil verfassungswidrig sei. Dieser Paragraph spricht aus, daß ein Beamter ohne weiteres als seines Amtes enthoben zu gelten habe, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ver⸗ urteilt ist. Das Reichsgericht sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 129 der Reichsverfassung, der bestimmt, daß die Amts⸗ entsetzung eines Beamten nur gemäß 5'9 nden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen dürfe. Solche gesetzlichen Bestimmungen hätten aber bisher nicht bestanden. Weiter beantragt der daß das Disziplinarrecht, wie es jetzt vom Land⸗ tag verabschiedet werden solle, im Zusammenhang mit den nicht -eee Bestimmungen des alten Gesetzes in der Preußischen ns werden solle. Der späteren end⸗ gültigen Regelung des preußischen Disziplinarrechts solle durch die jetzige Novelle nicht vorgegriffen werden. Deshalb beantrage der Ausschuß auch, die Mlreichen Petitionen zum Dienststrafrecht nicht als erledigt zu erklären, sondern sie dem Staatsministerium als Material für die endgültige Neuregelung zu überweisen.
Abg. Dr. von Kries (D. Nat.) erinnerte in der Aussprache daran, daß der der Novelle zugrunde liegende deutschnationale Urantrag bereits drei Jahre vorliege. Die Parlamentsmühlen hätten also in diesem Falle sehr langsam gearbettet. Wenn er, der Redner, boshaft sein wollte, könnte er die Vermutung äußern, daß die Regierungsparteien jetzt endlich für die von den Deutsch⸗ nationalen schon so lange geforderte Neuregelung seien, weil sie die ihnen naheftehenden Beamten vor dem kommenden preu⸗ ßischen Staatsministerium als Berufungsinstanz schüen wollten. Die Deutschnationalen begrüßten aber, daß die ZEI1““ sich jetzt zu ihrer Ansicht über die notwendige Aenderung des Disziplinarrechts bekehrt hätten. Einzelne Bedenken träten für die Deutschnationalen im Interesse der Gesamtnovelle zurück. Zweifelhaft sei z. B., ob die kurze Se. der Würde des Beamtenstandes entspräche. Der Redner begründet dann einige deutschnationale Aenderungsanträge. So hätten die Deutschnationalen den Wunsch der Provinzialverbände in einem Antrag niedergelegt, sämtliche Vorsitzenden der Provinzial⸗ anstalten mit Disziplinargewalt für die ihnen neessüen Beamten auszustatten und nicht nur diejenigen, die allgemein Vertreter des Landeshauptmanns sind. Nicht erträglich sei die Schle terstellung des Amtsvorstehers gegenüber dem Gemeinde⸗ vorsteher in disziplinarer Hinsicht. Dem deutsch⸗volksparteilichen Antrag, den Disziplinarhof aus sieben Mitgliedern zu bilden, stimmten die Deutschnationalen zu, wie sie auch die ganze Novelle annähmen.
Abg. Simon (Soz.) erklärt die Zektimxmönnung seiner Freunde zu der Novelle. Die Vorwürfe, als ob die Staats⸗ die Neuregelung des Disziplinarrechts verzögert habe, seien vollkommen unbegründet. Preußen habe nur gewartet, weil das Reich wiederholt den Versuch unternommen habe, eine reichsrechtliche Dienststrafordnung herauszugeben. Teile der im Reichsrat geäußerten Wünsche fänden sich nunmehr in der preu⸗ ßischen Novelle, so daß bei der späteren Grundsatzgesetzgebung des Reichs in Preußen nicht zu viel geändert werden müsse. Es sei ein großer Fortschritt, daß die Staatsregierung mit ihren Ver⸗ besserungsvorschlägen noch über die im Reichsrat geäußerten Wünsche der Reichsstellen hinausgegangen sei. Erfreulich sei u. a. die Beseitigung der mittelalterlichen Bestimmung der 1“] und die Vorschrift, daß, entgegen dem bisherigen Zustand, die Beamten auch bei Ordnungsstrafen gehört werden müssen. Manche Wünsche der Beamtenorganisationen und der Parlamentsvertreter der Beamteninteressen seien zwar nicht erfüllt worden. Die Verbesserungen seien aber doch erheblich, und es werde in der Novelle mit den ärgsten Mißständen des alten Rechts aufgeräumt. Das Gesetz sei durch die sachliche Zusammenarbeit der Vertreter fast aller Parteien im Ein⸗ vernehmen mit dem preußischen Innenministerium entstanden. So sei die Novelle auch ein Zeugnis für den fortschrittlichen Aufbauwillen nicht nur des preußischen Parlaments, sondern des preußischen Freistaats unter der Regierung Brann⸗Severing. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Dr. Ausländer (Komm.) meint, man gebe sch falschen Hoffnungen hin, wenn man glaube, die Beamten dur die vorliegende Novelle darüber täuschen zu können, wie mit ihnen in der Zeit der Notverordnungen, des Gehaltsabbaus und der Entrechtung der Beamtenschaft gespielt werde. Die Beamten könnten von einer solchen Regierung nichts erwarten. In 13 . S der Republik habe man nicht einmal ein lumpiges neues Beamtenrecht herausgebracht. Man komme nur mit einer ov 1t — ¹ Die Regierung sei infolge ihrer inneren stärkeren Faschisierung auch gar nicht in der Lage, ein neues Beamtenrecht vorzulegen. Für die Gehaltskürzungen verlangt der Redner eine entsprechende Staffelung. Die Beibehaltung der Kürzung des Dienstein⸗ kommens nach dem § 48 sei ünmnöggic und unmoralisch. Die Novelle bringe auch sonst unsoziale Bestimmungen. Die einzige Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustande sei die Ein⸗ führung des Wiederaufnahmeverfahrens. Bedauerlich sei da⸗ gegen, daß die Oeffentlichkeit des Verfahrens durch zahlreiche illusorisch gemacht werde. Die Voruntersuchung müf e auf das für die I Hauptverhandlung er⸗ forderliche Maß beschränkt werden. an habe hier nur das alte absolutistische Gesetz ein wenig aufgeputzt; man suche, der Beamtenschaft nur Sand in die Augen zu streuen. Der Redner verliest eine längere Erklärung, in der die Novelle als aus der 85 es Absolutismus übernommen scharf kritisiert und ihre lusgestaltung in proletarischem Sinne gefordert wird. ie Kommunisten würden daher gegen den Entwurf stimmen.
Abg. Meyer⸗Herford, (D. Vp.) stimmt dem Bericht⸗ erstatter darin zu, daß es sich hier nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine Modernisierung des alten Rechts handele. Frei⸗ lich seien nicht alle Wünsche der Beamtenschaft erfüllt worden, aber eine nicht unwesentliche Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand sei doch erreicht. Der Wegfall der Strafversetzung bei den Disziplinarverfahren sei im ganzen gerechtfertigt. enn nach § 16a bei „besonderen Umständen“ auch im Fall der Dienst⸗ entlassung Unterstützungen gewährt werden können, so lege seine Fraktion großen Wert auf eine genauere Fassung des Begriffs der besonderen Umstände. Sie wünsche im Einverständnis mit der Regierung, daß unter allen Umständen eine längere Dienst⸗ dauer darunter fällt. In der Frage der Bestellung der Beamten⸗ beisitzer in der Disziplinarkammer habe sich leider kein anderer Weg finden lassen, als die Auswahl durch die Regierung. Schuld
Novelle, die die Täuschung der Beamten histoea
Wesentlich sei auch, daß im Hüeen
daran sei die bedauerliche Zersplitterung in der Organisierun der Beamtenschaft. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei. Zu bedauern sei auch, daß bei der Wiederaufnahme des Ver⸗ sahrens eine Entschädigung nicht in allen Fällen, sondern nur von einem bestimmten Zeitpunkt an gewährt werden soll. Seine Fraktion wünsche auch, ebenso wie es bei den richterlichen
eamten erreicht sei, die Besetzung des Disziplinarhofes mit 7 Mitgliedern. Die Sicherung des Wiederaufnahmeverfahrens sei aber jedenfalls ein erfreulicher Fortschritt, von dem man wünschen müsse, daß ihn auch das Reich vollziehe. Wenn auch nicht alle Wünsche der Fraktion erfüllt seien, so werde das vor⸗ liegende Gesetz doch geeignet sein, die notwendige Disziplin der Beamten in angemessener, zeitgemäßer Form aufrechtzuerhalten und Fehlurteile zu verhindern oder wieder gutzumachen. (Bei⸗ fall rechts.)
Abg. Barteld (D. Staatsp.) hebt hervor, daß die Novelle doch manche Verbesserungen bringe. Seine Fraktion habe schon im Jahre 1925 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber von den übrigen Parteien abgelehnt worden sei, weil man ein Vorgehen des Reichs erwartete. Man warte aber heute noch darauf. Wäre 1925 Preußen damit vorangegangen, so hätte man heute schon ein⸗ Reichsdienststrafordnung. Die Beisitzer aus der Beamtenschafe müßten genau dieselben Rechte haben wie die richterlichen Bei⸗ siter. Der Redner wünscht Beibehaltung der Strafversetzung. Denn wenn der Beamte als solcher an dem bisherigen Ort nicht mehr tragbar sei, aber * 9g mehr versetzt werden könne, dann bleibe dem Gericht schließlich nur noch die Entlassung übrig; das sei aber im Interesse der Beamten zu bedauern. Der Rechtszug für die nichtrichterlichen Beamten müßte viel einfacher estaltet werden als in der Novelle vorgesehen sei. Die Besetzung bes Gerichtes für meemiche und nichtrichterliche Beamte müsse im Interesse der Rechtssicherheit der Beamtenschaft gleichmäßig Der Redner erklärt, seine Partei werde schließlich manche
ünsche zurückstellen, um das endliche Zustandekommen des Ge⸗ setzes zu Dies Gesetz sei ein erfreulicher Beweis von der Usbeitssäbigkeit des Preußenparlaments.
Damit ist die Aussprache geschlossen.
In der Abstimmung wird der Gesetzentwurf in 2. Be⸗ ratung im wesentlichen nach den Ausschußbeschlüssen ange⸗ nommen. Die 3. Beratung soll am Donnerstag stattfinden.
Die Anträge zur Abänderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren und Volksentscheiden werden an den Verfassungsausschuß zurückverwiesen.
Bei Beratung der e der Oberrechnungskammer über die Rechnungsprüfung für die Rech⸗ nungsjahre 1927 und 1928 ersucht Abg. Ebers⸗ bach (D. Nat.) die Regierung um Auskunft über den Stand der Untersuchung in der Nürburgring⸗ Angelegenheit. Der Antrag des Rechnungsausschusses, die Untersuchung mit mögeigsher Beschleunigung zum Ab⸗ schluß zu bringen, wird abgelehnt.
Der Landtag bestätigt dann eine Reihe von Ausschuß⸗ E“ Ein Antrag des Hauptausschusses fordert durch⸗ greifende Hilfe für die notleidende Klein⸗ schiffahrt, u. a. soll die Reichsbahn veranlaßt werden, in ihrer Tarifpolitik den Interessen der Binnenschiffahrt nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
Abg. Wollweber (Komm.) begründet einen weitergehen⸗ den kommunistischen 88“ der Schi seigentümer mit einem Einkommen von weniger als 5000 Reichsmark jährlich von der Gewerbesteuer“ befreien will. Die Kommunisten würden das Schiffspersonal zum organisierten Widerstand durch Streik auf⸗ forhein. Die tviresl2. Schiffer schädigten sich selbst, wenn sie in olchem Falle Streikbrucharbeit leisteten, weil dadurch die Fracht⸗ bestimmungen nur verschlechtert würden vom gemeinfamen Feind, dem Reederkapital. (Beifall bei den Kommunisten.)
Der Ausschuß⸗Antrag wird angenommen.
Zu den Geschäftsberichten der drei preußi⸗ 1 Bergwerks⸗Aktiengesellschaften schlägt er Ausschuß vor, sie durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.
Abg. Sobottka (Komm.) bekämpft die Lohnabbaumaß⸗ nahmen bei den Bergarbeitern. Die vorliegenden Geschäfts⸗ berichte bewiesen, daß es Schieincen sei, wenn man diese Lohn⸗ abbaumaßnahmen mit der schlechten Wirtschaftslage des Kohlen⸗ bergbaus begründe. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Tahfäͤchlich ergäbe sich aus den Berichten, daß die staatlichen Bergwerksbetriebe Millionenüberschüsse gemacht hätten. (Abg. Osterroth [Soz.]: Das ist ja windel!) Herr Osterroth, der eben die Mitteilung der amtlichen Drucksachen als Schwindel bezeichnet, ist selbst der allergrößte Schwindler. (Präsident Witt⸗ maack ruft den Redner zur Ordnung.) Die Tatsache, daß man trotz 82 Absatzes und trotz der Arbeiterentlassungen die hohe Gewinnspanne unverändert beibehalten wolle, zeigt, wie stark auch die Arbeiter in den staatlichen Betrieben ausgebeutet werden. Der Redner erwähnt Einzelfälle schlechter Entlohnung aus einer Eingabe des Betriebsrats der staatlichen Bergwerksgesellschaft Recklinghausen, in der vom Landtag Hilfe erwartet werde. Ab⸗ gesehen aber von den Kommunisten werde sich kein Parlamentarier für die Bergarbeiter einsetzen. Gerade bei den staatlichen Berg⸗ werken der Regierung Braun zeige sich, daß die Sozialdemokratie Wegbereiter der kapitalistischen Ausbeutung sei. Der Redner behauptet, daß auf dem Umweg über Umlagen des Zechenver⸗ bandes auch preußische Staatsgelder zur Unterstützung der Nationalsozialisten gegeben worden seien. Wenn nun auch vom Zechenverband und der sozialdemokratischen Preußenregierung das bestritten werde, so habe doch auch der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Breitscheid festgestellt, daß eine bestimmte Umlage zugunsten politischer Zwecke vom Zechenverband erhoben worden ist. (Hört, hört! bei den Kommunisten.)
Oberberghauptmann Flemming weist die Angriffe des Vorredners gegen die staatliche Bergbauverwaltung zurück. Herr Sobottka habe die Abschreibungen übersehen, als er von Millionen⸗ gewinnen sprach. Tatsächlich bestehe auch bei den staatlichen Bergwerken eine sehr schwierige Situation. Die staatliche Berg⸗ verwaltung sei auch in Uebereinstimmung mit den Betriebsräten und dem Landtag bestrebt gewesen, möglichst viele Angestellte und Bergarbeiter weiter beschäftigen zu können.
Abg. Sobottka e widerspricht diesen Darlegungen und behauptet da z. B. auf der staatlichen Grube Hibernia in be. letzten 5 Jahren mehr als 8 Millionen Reingewinn erzielt wurden. —
Die Geschäftsberichte werden sodann für erledigt erklärt. Gegen 17 ½ Uhr vertagt sch das Haus auf Mittwoch,
12 Uhr: Beratung des deutschnationalen Mißtrauens⸗An⸗ trages gegen Finanzminister Klepper und kleine Vorlagen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags legte gestern den Beratungsplan für die laufende Woche fest. Der von den Deutschnationalen eingebrachte ißtrauensantrag gegen den Finanzminister Dr. Klepper soll heute mit einer einstündigen Redezeit für die einzelnen Fraktionen zur Aussprache und am Freitag zur Abstimmung gestellt werden. Am Freitag will sich der Landtag bis zum 19. Jannar vertagen. Es sollen bis n
Anträge und Anfragen erledigt werden, die sich insh
fassen mit der Frage des Steuerstreiks, mit
mit der Angelegenheit des Polizeimajors Lewit, zu de en⸗ Anfrage
die Deuts⸗
ledigen.
Im ₰ iplinarvorschriften für preußische Beamte bis ab Hedet werden. Die Beratung der neuen Geschäft
olkspartei eine Die Angelegenheit der Rheini Anträgen über die Notlage der Anträge über die Wenzeslausgrube will man insbesondere
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Handel und Gewerbe. 1 Berlin, den 16. Dezember 1931.
W“ Telegraphische Auszahlung.
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Wien.
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 ngs 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar
100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr.
100 Frs. 100 Kë.
100 isl. Kr. 100 Lats 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
16. Dezember
Geld
1,063
Brief 1,067
3,367 3,373
14,84
14,49 4,209 0,244 1,818
169,63 5,195
58 59 2,517 64.93 82,12 5,994 21.53 8393 41,91 79,67
13,24 78,52 16,51 12,47
65,43 80,92 81,97 3,057 35,71
80,67
112,79 49 95
14,88
14.53 4,217 0,246 1,822
169,97
5,205
58,71 2,523 65,07 82,28 6,006 21,57 7,407 41,99 79,83
13,26 78,68 16,55 12,49
65,57 81,08 82,13 3,063 35,79
80,83
113,01 50,05
Warschau.. Kattowitz.. Posen
100 Zl. 100 Zl. 100 Zl.
47,25 47,25 47,25
47,45 47,45 47,45
Ausländische Geldsorten und
47,25 47,25
Sovereig 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große 1 Lu. darunter Türkische.. Belgische... Bulgarische.. Dänische. Danziger.. Estnische.. Finnische... ranzösische.. olländische.. talienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische .. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ... Tschecho⸗ slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische
ns..
q. 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Peseten
100 K. 100 KE 100 Pengö
16. Dezember
Geld
20,38
16,16 4,185
4,20 4,20 1,02 0,21 3,34 14,45 14,45 1,92 58,43
79,49 81,94 112,47 5,58 16,45 169,26 21,46 21,46 7,35
41,67 78,34
1
2,48 2,43 80,49 81,79 81,79 35,58
12,42 12,42
Brief
20,46
16,22 4,205
4,22 4,22 1,04 0,23 3,36 14,51 14,51 1,94 58,67
79,81 82,26 112,93 5,62 16,51 169,94 21,54 21,54 7,39
41,83 78,66
2,50 2 45 80,81 82,11 82, 11 35,72
12,48 12,48
15. Dezenke Geld K. 20,38 A. 16,16 11
4,185
4,20 4,20 1,02 0,21 3,38 14 52 14 52 1.92 58,45
79,89 81,89 112,47 5,48 16,48 169,76 21,58 21,58 7,35
41,62 78,49
—
2,48 2,43 80,84 81,84 81,84 35,43
12,42 12,42
Polnische
100 g.
47,125
47,525
1· 47,125
Nach dem Bericht der Amperwerke E lrektriecit A.⸗G., München, über das Geschäftsiahr 1930/31 setzte
bebn 1930/31 die rückläufige Bewegung im influsse der anhaltenden Ungunst der Wirtschaftel Die Einnahmen aus Stromlieferung!
unter dem
verstärktem Maße fort.
Stron
dadurch eine im Betriebsergebnis fühlbare Minderung ertahren Gesellschaft ließ in ihren Tarisen Vergünstigungen für ihre 68 abnehmer eintreten, wodurch eine Steigerung des Absatzes an⸗
haltstrom erreicht wurde. in den Einnahmen brachten auf der Ausgabenseite die im
Einen weiteren Ausgleich für den Run⸗
Berich
fortdauernd sehr günstigen Wasserverbältnisse, die eine Ein pamm An das Leitungsnetz wurden 1 schaften neuangeschlossen, so daß nunmehr die Gesamtzahl der am 1 von ihr versorgten Ortschaften auf 1290 (1261) mit 36 742 63 Stromabnehmern stieg. Das Hochspannungsnetz erreichte g- von 1871,98 km. wovon 23,14 km auf Kabelleitungen enne Am 30. Juni 1931 waren angeschlossen: Im unmittelbar neg bzw mittelbar verlorgten Gebiet (vei Wiederkäufern) 371
130 020 Glühlampen mit 11 149 bzw. 3901 kW, 156 bzm.
Fremdstromkosten ermöglichten.
IDer Kaufmann Wilhelm Schramm,
Reichs⸗ und Siaatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1931. S. 3
lampen und hochkerzige Glühlampen mit 74 bzw. 115 kw, 9 hem. 3658 Motoren mit „9 882 bzw. 10 326 k W, 16251 Heie⸗ und sonstige Apparate mit 9099 bzw. 2646 kW.
17 048 kW. äznsammen 117 252 kW, gegen
+ 2 kW. üvberstieg somit den (3745 k W) um ein Geringes. Die Stromerzeugung Strombezug betrug im Geschäftejahr insgesamt Kilowattstunden gegen 49 457 153 Kilowattstunden im abr. Von der Gesamterzeugung entfallen 36 540 113 (im Vor⸗ 33017 302) Kilowattstunden aur Erzeugung in eigenen Wasser⸗ ssaten. 6507 478 (m Vorzahr 164399251) Kilowattftunden Fremrhezu Die Gewinn⸗ und Verlustrechnung weist nach 70 RcR. Zuweisung zum Abschreibungs, und Erneuerungsfonds zuzügsich des Vortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 88 RM einen Reingewinn von 1 130 786 RM aus. dessen Ver⸗ hung der Vorstand wie folgt vorschlägt: Es entfallen auf den wejonds 54 000 RM, auf die 7 vo Dividende 14 000 000 RM. mmaktien = 980 000 RM. auf die 6 vH Höchndividende RM Vorzugsaktien = 360 RM. Der Gewinnanteil an den lichterat beträgt 46 680 RM, für Vortrag auf neue Rechnung 1 49 786 RMN. — Nach dem Bericht der Neue Amper⸗ dftwerke A.⸗G., München, die als Tochterunternehmung Umverwerke E.⸗A. den Betrieb ihres Wasserkraftwerkes bei Haag er Amper nicht selbst führt sondern die gesamte Stromerzeugungs. ae seit 1922 an diese auf die Dauer von 30 Jahren verpachtet hat über geschäftsjahr 1930/31 ergibt sich nach Dotierung des Abschreibungs⸗ Umit 100 000 RM ein Reingewinn von 281 237 RM, dessen vendung der Vorstand wie folgt vorschlägt: zum Reservetonds 90 RM für 7 vH Dividende auf 3 600 000 RM. Stammaktien 000 RM, fü vH Höchstdividende auf 44 000 RM Vorzugs⸗ 1 2640 RM, als Gewinnanteil des Aufsichtsrats 12 097 RM.
Vorfahr lieflich 7591
Koks und Briketts am
W gestellung für Kohle Bagen8,- Gestellt 15 567 Wagen.
Dezember 1931: Ruhrrevier:
Die EClektrolytkupfernotierung der Vereinigung für ze Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des X. B.“ am 16. Dezember auf 64,75 ℳ (am 15. Dezember auf
5 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 15. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗
ttel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ dels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.)
iert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der bustrie⸗- und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: stengraupen, grob 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 0 bis 41,00 ℳ. Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 ℳ, Haferflocken 00 bis 37,00 ℳ. Hatergräͤge⸗ gesottene 39,00 bis 40,00 ℳ, Roggen⸗ 1 0-70 % 32,00 bis 33 00 ℳ, Weizengrieß 42.00 bis 43,00 ℳ, tgrieß 45,00 bis 46,00 ℳ, Weizenmehl 000 33,00 bis 41,00 ℳ, enauszugmehl in, 100 kg.Säcken br.⸗f.⸗n. 39,00 bis 44,00 ℳ, tzenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 44,00 bis 53,00 ℳ, eiseerbjen, Viktoria, gelbe 34,00 bis 38,00, Speiseerbsen, Viktoria sen, gelbe 38,00 bis 41,00 ℳ, Bohnen, weiße. mittel 23,00 bis 00. ℳ, Langbohnen, ausl. 31,00 bis 32,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter te 34 00 bis 38,00 ℳ,. Linsen, mittel. letzter Ernte 38,00 bis ℳ Linsen, große, letzter Ernte 46,00 bis 74,00 ℳ, Kartoffel⸗
1, suxerior 32,00 bis 33,00 ℳ, Bruchreis 20,00 bis 21,00 ℳ,
goon⸗Reis, unglasiert 23,00 bis 24,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis,
fiert 37,00 bis 42,00 ℳ, Java⸗Tafelreis, glasiert 48 00 bis 60,00 ℳ gäpfel, amerikan. extra choice 110,00 bis 116,00 ℳ Amerik.
Haumen 40/50 in Originalkistenpackungen 62 00 bis 64.00 ℳ. ltaninen Kiup Caraburnu ¼ Kisten 115,00 bis 122,00 ℳ, Korinthen ce, Amalias 94,00 bis 98,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ulen 230,00 bis 236,00 ℳ. Mandeln, bittere, courante, in Ballen
700 bis 242,00 ℳ, Zimt (Kassia vera) ausgewogen 220,00 bis ausgewogen 200 00 bis
00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, . weiß, Muntok, ausgewogen 234 00 bis 274,00 ℳ, hkaffee Santos Superior bis Extra Prime 310,00 bis 340,00 ℳ, bkaffee, Zentralamerikaner aller Art 360,00 bis 490,00 ℳ, Röst⸗
kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 400,00 bis 430 00 ℳ. Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bis 640 00 ℳ, Röst⸗ roggen, glasiert, in Säcken 35,00 bis 36,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34 00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 50,00 ℳ, Kakao, stark entölt 164,00 bis 228,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 240,00 bis 270,00 ℳ, Tee, chines. 700,00 bis 800,00 ℳ, Tee, indisch 850,00 bis 1100,00 ℳ, Zucker, Melis 66 00 bis 67,00 ℳ, Zucker, Raffinade 67,50 bis 69 00 ℳ, Zucker, Würfel 74,00 bis 80,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 72 00 bis 74,00 ℳ Zucker⸗ sirup hell, in Eimern 80,00 bis 102,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70,00 bis 82 00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 72 00 bis 79 00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88 00 bis 92 00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 120,00 bis 134 00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 70,00 bis 76,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 6,580 bis 8 00 ℳ, Steinsalz in
ackungen 9,20 bis 13 00 ℳ, Siedesalz in Säcken 10 80 bis —,— ℳ, iedesalz im Packungen 13,00 bis 15 00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 110,00 bis 114 00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 110,00 bis 114,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 94,00 bis 96 00 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 94 00 bis 96,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 132,00 bis 136,00 ℳ, Corned Beer 12/6 lbs. per Kiste 86,00 bis 87,00 ℳ, Corned Beef 48/⁄1 lvs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margarine, Handelsware. in Kübeln, 1 132,00 bis 138,00 ℳ, II 114,00 bis 126,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, 1 156,00 bis 162,00 ℳ I1 138,00 bis —.— ℳ, Molkereibutter la in Tonnen 220,00 bis 258,00 ℳ, Molkereibutter 1 a gepackt 262,00 bis 270,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Tonnen 236,00 bis 244,00 ℳ, Molkereibutter IIa ge⸗ packt 248,00 bis 256,00 ℳ. Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 250,00 bis 258,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 262,00 bis 270,00 ℳ, Speck, inl., ger., 160,00 bis 180,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 86,00 bis 94,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 146,00 bis 156,00 ℳ, echter Gouda 40 % 116,00 bis 134,00 ℳ, echter Edamer 40 % 116,00 bis 134,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 280,00 bis 316, 00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 104,00 bis 116,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 20,00 bis 21,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 28,00 bis 31,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 110,00 bis 120,00 ℳ.
Berichte von auswärtigen Devisen Wertpapiermärkten.
—
1 11“ Devisen. 1“ Danzig, 15. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,38 G., 57,49 8 100 Deutsche Reichsmark —,— G., „ Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,11,24 G., 5,12,26 B. — Schecks: London 17,63 G., 17,67 B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,37 G., 57,48 B. Telegraphische: London —,— G., —,— 2 20,11 G., 20,15 B., New York 5,12,14 G., 5,13,16
x-
B., ris 8 B., Berlin Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 286,50, Berlin 168,50, Budapest er. Kopenhagen 133,80, London 24,40, New York 709,20, Paris 27,87, Prag 21,01 ½, Zürich 138,30, Marknoten 167,90, Lirenoten 36,36, Jugoslawische Noten 12,54, Tschecho⸗ slowakische Noten 21,00, Polnische Noten 79,25, Dollarnoten 707,75, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 134,20, Belgrad —,—. — ) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 15. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,64 ¼, Berlin 803,00, Zürich 658,25, Oslo 629,50, Kopenhagen 649 ⅛, London 116,37 ½, Madrid 287,50, Mailand 173 ⅛, New York 33,76 8, Paris 132,60, Stockholm 657,25, Wien —,—, Marknoten 802,00, Polnische Noten 378 ⅜, Belgrad 59,75, Danzig 667,50. Budapest, 15. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien —,—, Berlin 135,90, Zürich 111,10, Belgrad 10,15. London, 16. Dezember. (W. T. B.) New Yort 344,75, aris 87,90, Amsterdam 858,00, Brüssel 24,85, Italien 67,62, lin 14,55, Schweiz 17,67 ½, Spanien 40,68, Lissabon 109,81, Kopenhagen 18,20, Wien 29,00, Istanbul —,—, Warschau 31,25, Buenos Aires 40, 87, Rio de Janeiro 437,00. Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.)
verkehr.) 2 —,—, Amerika 25,48, England 87,62 ½6, Belgien 354,00, Holland Warschau Belgrad —,—.
354,25, Spanien 215 ⁄8. Italien 130,00, Schweiz 496,00 Kopen⸗ hagen — Holland 1028,25, Oslo 470,00 Stockholm 493,00 Prag
Wien —,—. Belgrad —,—. Warschau 28,50. Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ Deutschland —,—, Bukarest —,—. Prag —,—, Wien Italien 130,00, Schweu —,—, Svpanien 216,00, —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 493,00,
Amsterbam, 15. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich. Berlin
8 London 8,51, New York 2471 ⁄2, Paris 9,72 ½, Brüssel 34,45, weiz Kopenhagen 47,25, Stockholm 47.50.
48,25, Italien 12,72 ½, Madrid 21,10, Oslo 46,00, ag Wien 35,25, Budapest —,—, ag 736 00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, okohama —,—, Buenos Aires —,—. 8 Zürich, 16. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,15, 8 London 17,75, New Port 513 ⅜, Brüssel 71,40, Mailand 26,20, Madrid 43,40, Berlin 121,80, Wien —,—, Istanbul 250,00. “ Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) London 18,15, New York 527,00, Berlin 125,75, Paris 20,90, Antwerpen 73.10, Zürich 102,40, Rom 27,25, Amsterdam 213,50, Stockholm 101,50, Dslo 98,00, Helsingfors 7,75, Prag 15,80, Wien — —. 3 Stockholm, 15. Dezember. (W. T. B.) London 17,98 nom., Berlin 125,00 nom., Paris 20,50 nom., Brüssel 74,00 nom., Schweiz. Plätze 102,50 nom., Amsterdam 212,00 nom., Kopenhagen 99,50 nom., Oslo 97,50 nom., Washington 518,00 nom., Helsingfors 7,70 nom., Rom 27,25 nom., Prag 15,75 nom. Wien —,—. Oslo, 15. Dezember. (W. T. B.) London 18,35, Berlin 129,00, ris 21,25, New York 534,00, Amsterdam 217,00, Zürich 105,00, lsingfors 8,50, Antwerpen 76,00, Stockholm 102,50, Kopenhagen 01,50, Rom 27,75, Prag 16,25, Wien —,—. 8 Moskau, 15. Dezember. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 668,17 G., 669,51 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,08 G., 46,18 B.
London, 15. Dezember. (W. T. B.) Silber (Kasse) 19
Wertpapiere.
„Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 132,10, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfsbahn —,—, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staats⸗ bahn 108,00, Türkenlose 10,80, Wiener Bankverein 12,30, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 21,30, Dvnamit A.⸗G. 560,00, A. E. G. Union 13,10, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 143,25, Brüxer Kohlen 260,00, Alpine Montan 12,55, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen 223,00, Rimamurany —,—, Stevr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 62,50, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—, Aprilrente —,—, Mairente —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,—,
Kronenrente —,—.
Amsterdam, 15. Dezember. (W. T. B.) 7 % Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 37,00, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (YPoung) 28 ⅞, 7 % Bremen 1935 31,00, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 34,00, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 21,00, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amsterdamsche Bank 97,00, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1991 —,—, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 28 00, 7 % R. Bosch Dollarobl. 1951 50,00, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 60,50, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 39.,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 29,50, 7 % Mitteld. Stahl⸗ werke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 29 ¾, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 65,00, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 25 75, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, Zertifikate J. G. Farben Aktien —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 52 ⅞, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 35,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. 99,00, Kreuger u. Toll A. G. B. Ant. 86,00, Montecatini —,—, 6 % Siemens u. Iske Obl. 2930
Deutschland —,—, London 87,75, New York 25,48 ½, Belgien
Bffentlicher Anzeiger.
63,00, Deutsche Bank Zert. —.—,. Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.
* ufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsache, 2. Zwangsversteigerungen, 8
4. entliche Zustellungen,
5. Verlust⸗ und Fundsache,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften,
M10. Gesellschafte 12. Unfall⸗ und 14. Verschiedene
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Töööee
11. Genossenschaften, 13. Bankausweis
n m.
Invalidenversicherungen,
e Bekanntmachungen.
72] Aufgebot. richt Anzeige zu machen.
kienscheid, Bochumer Straße 14, hat Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗
Tod der Verschollenen Auskunft zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung. spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗
n Berlin⸗Neukölln, 8. Dezember 1931. Das Amtsgericht. Abt. 25.
10. Februar geladen. Dresden,
seit dem Jahre 1904 verschollene 1219 Peter Czok, zuletzt wohnhaft in Neudorf, Krs. Oppeln, mit dem 31. 12. 1904, 2. der sjeit dem Jahre 1893 verschollene Arbeiter Franz Baron, zuletzt wohnhaft in Vogts⸗ dorf, Krs. Opveln, mit dem 31. 12. 1906. Amtsgericht Oppeln, 9. Dezember 1931.
bei
kkenbrietes vom 30. Juni 1920 über die [80574)
Aufgebot.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
[80142] Oeffentliche Zustellung. In der bei dem Amtsgericht in Ham⸗
2. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichensperger⸗ splatz lI, auf den 27. Januar 1932, [9 Uhr, Zimmer 170, geladen. Köln, den 9. Dezember 1931. Mafselter, Just.⸗Obersekr., als Urkunds⸗ beamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1932, vormittags 9 Uhr, den 10. Dezember 1931. dem Amtsgericht.
Grundbuch von Wattenscheid Band 24 latt Nr. 491 in Abteilung III unter lfür den Kaufmann Wilhelm Schramm, attenscheid, eingetragene, zu vierdrei⸗ ertel vom Hundert vom 1. April 1920 verzinsliche Darlehnsforderung von
„— Papiermark beantragt. Der nhaber der ÜUrkunde wird aufgefordert, üätestens in dem auf den 22. März b32, vormittags 11 Uhr, vor dem terzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ botstermine seine Rechte anzumelden und Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die faltloserklärung der Urkunde erfolgen
Wattenscheid, den 11. Dezember 1931. Das Amtsgericht.
Aufgevote. 1. Der Ingenieur Max Thielcke in üsseldorf, Geibelstr. 3. hat beantragt.
verschollenen Arthur Thielcke, zuletzt vohnhaft in Berlin⸗Neukölln. Warthestr. 8, lot zu erklären. — 25 F. 41. 31. — Der Kriegsbeschädigte Paul Moeffert Berlin⸗Neukölln, Hermannstr. 69 hat aantragt, den verschollenen Postsekretär rthur Moeffert, zuletzt wohnhaft in erlm. Neukölln, Schillerpromenade 31. tot zu ertlären. — 25. F. 44. 31. — ie bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ vordert, sich spätestens in dem auf den 8. Juli 1932, vormittags 11 ½ Uhr. i dem unterzeichneten Gericht, Berlin⸗ eukölln, Berliner Str. 65/69, Zimmer 30 1J, 8 raumten Aufgebotstermin zu melden. nrigenfalls die Todeserklärung ersolgen * An alle, welche über Leben oder
573
Der Rittergutspächter Gustav Krause in Wettin hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des am 20. 7. 1931 verstorbenen Gutspächters Ernst Gemmel in Leunen⸗ burg das Aufgebotsverfahren zur Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger müssen daher ihre Forderungen gegen den Nachlaß spätestens in dem Aufgebotstermin am Donnerstag, den 11. Februar 1932, 12 Uhr, bei uns unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung anmelden. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Wer sich nicht meldet, kann, unbeschadet des Rechts⸗ vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriediaung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Amtsgericht Barten, 24. November 1931
80575] 8*
Der am 12. März 1931 fällige Wechsel über 500,— (fünfhundert) Goldmark, aus⸗ gestellt am 9. November 1930 in Berlin von der Asphalt Dachvappenfabrik W. Berg⸗ mann, Bezogener und Akzeptant: Fuma W. Hellwig G. m. b. H., wird für kraftlos erklärt. — 25. F. 20. 31. —
Berlin⸗Reukölln, 28. November 1931.
Das Amtsgericht. Abt. 25.
80576
Oeffentliche Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 9. Dezember
1931 sind für tot erklärt worden: 1. der
1“
☛———xx
4. Leffentliche IZustellungen.
[80139] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Ursula Luise Hahn in Dresden, vertreten durch den Amts⸗ vormund, Rat zu Dresden, Jugendamt, Prozeßbevollmächtigte: Verwaltungs⸗In⸗ spektoren Martin Frenzel und Emil Rock⸗ strob, daselbst, klagt gegen den Photo⸗ graphen bzw. Kontoristen Walter Koch, früber in Dresden, Gerichtsstraße 21, 1V, b. Mönnich, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß dieser gemäß § 1717 B. G.⸗B. als Vater der Klägerin zu gelten babe und als solcher gemäß § 1708 B. G.⸗B. zur Unterhalts⸗ gewährung verpflichtet sei, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, der mset vom 30. Dezember 1929 ab bis
l.
eint 29. Dezember 1945 zum Unter⸗ halt eine Jahresrente von 420,— RM. und zwar die rückständige sofort, die künftig fällig werdende in vierteljährlichen, am 30. Dezember, 30. März 30 Juni und am 30 September jeden Jahres sälligen Vor⸗ auszahlungen von je 105,— RM. zu ge⸗ währen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Betlagte wud zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtestreits von das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße 1 11, Zimmer 155, auf den
burg, Zivilabteilung 13, anhängigen Sache der Frau Hedwig Müllerke, Berlin N b4, Brunnenstr. 171, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Engel und Waege, Hamburg, Klägerin, gegen den Schlosser Richard Müllerke, zuletzt Hamburg, Marschnerstr. 10 b. Dörge, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts⸗ forderung wird der Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ abteilung 13, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz. Erdgeschoß, Zimmer Nr. 109, auf Dienstag, den 23. 1932, 10 ¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug
der Ladung bekanntgemacht. Hamburg, den 8. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle.
[80144] Oeffentliche Zustellung. 88
Der minderjährige Heinz Mowitz in Putlitz, vertreten durch das Kreisjugendamt in Perleberg, im Armenrecht, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Stadtsekretär Winkelmann vom Jugendamt der Stadt Köln. klagt gegen den Arbeiter Heimich Brandhorst, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Köln, mit dem Antrag: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger zu Händen seines Vormunds von seiner Geburt, das ist vom 5. September 1928, ab eine Unterhaltsrente von RM 30,— monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, und zwar die rücktändigen Beträge sofort, die künftig fälligen dis zum 5.
[80147]
Oeffentliche Zustellung. Die Liselotte Karoline Hammer, geb. am 16. 4. 1919 in Mannheim, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Heilbronn⸗Land, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Jugendamt in Sigma⸗ ringen, klagt gegen den Friedrich Stöhr, Metzger, zuletzt in Bärenthal wohnhaft, nun mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika, wegen Unterbalts, mit dem Antrage auf Feststellung, daß der Beklagte der Klägerin bis 31. 12. 1931 an Unter⸗ halt 2025 RM schulde. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Sigma⸗ ringen auf den 9. Februar 1932, vorm. 9 Uhr, geladen. Sigmaringen,
sden 10. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle sdes Amtsgerichts.
80146] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Regina Hulda Schnelle in Athensleben, Klägerin, vertreten durch den Kreisausschuß — Kreiswohlfahrtsamt — in Calbe a. S. als Amtsvormund, klagt gegen den Melker Arthur Kurt Lehmann, unbekannten Aufenthalts, zu⸗ letzt in Crottorf (Prov. Sachsen) wohn⸗ baft gewesen, Beklagten, auf Zahlung von Unterhalt mit dem Antrage den Beklagten zu verurteilen: 1. der Klägerin von deren Geburt (10. November 1930) an bis zur Vollendung des 16. Lebensfahres eine
jeden Monats, im voraus zu zahlen.
Unterbaltsrente von viertellährlich 90 RM — neunzig Reichemark — zu zahlen und