Das Vergleichsve
6“
Dritte
“ „ 1 Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
1 *
302 vom 29. Dezember 1931. S.
Berleburg. über das Vermögen des Elektroinstallateurs Ewald Belz in Erndtebrück 4* nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Bepleburg, den 21. Dezember 1931. Amtsgericht.
8 Berlin. [84037] . Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Carl Schäfer. i. Fa. F. Schäfer (Kolonialwarenhandlung), Verlin 0 34, Frankfurter Allee 8, ist am 16. Dezember 1931 nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte. Abt. 83.
Berlin-Charlottenburg. 84038] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Cohn, Allein⸗ inhabers der Firma Bernhard Cohn & Co. in Berlin⸗Charlottenburg, Wei⸗ marer Straße 19 (Agentur⸗ und Kom⸗ missionsgeschäft in Getreide und Futter⸗ mitteln), ist nach Annahme und Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs durch Beschluß vom 16. Dezember 1931 auf⸗ ehoben. ie Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 40.
Berlin-Schöneberg. [84039] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Waren⸗Kredit⸗ haus „Joni“ Josef Nissenfeld, Berlin⸗ Ssteglitz, Albrechtstraße 12. ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. — 9 V. N. 53. 31. Berlin⸗Schöneberg. Dezbr. 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Braunschweig. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Ernst Rudoph G. m. b. H. Elektro⸗Großhandlung, hier, Mönchstraße 11 a. wird nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. Braunschweig, den 22. Dezember 1931. Das Amtsgericht. 4.
22
——.
[84041]
Braunschweig. [84040] Der Beschluß vom 12. d. M. wegen der Eröffnüng des Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Tenzer zu Braunschweig ist
dahin berichtigt, daß es statt „Firma JZ. N. Apel“ heißen muß „offene Han⸗ delsgesellschaft J. N. Apel“.
Braunschweig, den 23. Dezbr. 1931.
Die Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.
Breslau. [84042] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Maercker in Breslau, Albrechtstraße 21, ist nach Bestätigung des angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß von heute auf⸗ gehoben worden. (42 V. N. 67/31.) Breslau, den 18. Dezember 1931. Amtsgericht.
Bublitz. Bekanntmachung. (84043] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Radel in Bublitz i. Pomm. ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des in dem Ver⸗ gleichstermin am 12. Dezember 1931 angenommenen Vergleichs heute auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Bublitz, 12. Dezember 1931. Darkehmen. [84044] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmans Erich Honskamp in Dar⸗ kehmen ist aufgehoben, da ein Vergleich geschlossen und bestätigt ist. Darkehmen, den 2. Dezember 1931. Das Ametsgericht.
Eisleben. [84046] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Calle⸗ garo, Inhabers der Firma Paul Calle⸗ garo in Helbra, ist der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 19. Dezember 1931 angenommene Veraleich bestätigt und das Verfahren infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Eisleben, den 19. Dezember 1931. Das Amtsgericht.
Fischhausen. s(84047] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Restaurateurs Rudolf Szymanski in Rauschen ist nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Zwangsvergleichs durch Be⸗ schluß vom 22. 12. 1931 aufgehoben. Amtsgericht Fischhausen.
Flensburg. [84048] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Juweliers Ernst Timmermann in Flensburg, Holm 7 (Inh. eines Ju⸗ weliergeschäfts), ist aufgehoben, da ein Veraleich geschlossen und bestätigt ist. Flensburg, den 18. Dezember 1931. Das Amtsgericht. Abt. VII.
Frankenthal, Pfalz. [84049] Das Amtsgericht Frankenthal hat durch Beschluß vom 23. Dezember 1931 das Vergleichsverfahren zur Abwendung
des Konkurses über das Vermögen des Carl August Richter. Inhabers einer Elektrogroßhandlung in Frankenthal, nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗
Frankfurt, Main. [84050] as Vermögen des Fräuleins Fanny Zinke, Frankfurt a. d8., Dehnhard⸗ straße 17: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 16. Dezember 1931 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ brtigs 2. Infolge der Bestätigung des gergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben.
Frankfurt a. M., 21. Dezember 1931.
Amtsgericht. Abt. 44.
über
Gera.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Friedrich Kemnitz in Gera, Wagenbauartikelhandlung, ist nach Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben worden.
Gera, den 21. Dezember 1931.
Das Thüringische Amtsgericht.
Gera. [84052] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hugo Voigts⸗ berger, G. m. b. H., Gera in Gera, Bau⸗ waren⸗ und Brennstoffgroßhandlung, ist nach Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben worden. Gera, den 23. Dezember 1931. 6 Das Thüringische Amtsgericht.
Gilgenburg. Beschluß. (84053] In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Saborosch in Marwalde wird, nachdem der am 18. Dezember 1931 zustande gekommene Vergleich bestätigt ist, aufgehoben. Gilgenburg, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht. Grenzhausen. [84054] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesell⸗ schaft in Firma Peter Fuche in Rans⸗ bach, 2. deren persönlich haftende Ge⸗ sellschafter: a) Frau Josef Fuchs, b) Richard Fuchs, beide in Hundsdorf, ist nach Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben. Grenzhausen, den 21. Dezember 1931. Amtsgericht Höhr⸗Grenzhausen.
[84055]
Hamburg.
Das über das Vermögen des Klempnermeisters Johann Friedrich Schellhorn, Bergedorf, Karolinenstr. 1, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 19. Dezember 1931 auf⸗ gehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [84056]
Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Carl Kohl⸗ meyer, Geschäftslokal: Hamburg, Gras⸗ keller 4, Geschäftszweig: Kleinhandel mit Porzellan, Glas, Küchengerät und Eisenwaren, eröffnete gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren ist nach gerichtlicher Be⸗ stätigung des Vergleichs am 19. Dezem⸗ ber 1931 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [84057]
Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Carl Ludwig Thomas, wohn⸗ haft: Hamburg, Osterbrook 101I, allei⸗ nigen Inhabers der Firma: Carl Lud⸗ wig Thomas, Geschäftslokal: Hamburg, Eiffestraße 420, Geschäftszweig: Ver⸗ tretungen und Handel mit Lastautomo⸗ bilen⸗ und Autozubehörteilen, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 19. Dezember 1931 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [84058]
Das über das Vermögen des Maurer⸗ meisters Wilhelm Heinrich August Ro⸗ bert Wedemeyer, wohnhaft: Hamburg⸗ Langenhorn, Reckkamp 42, alleinigen Inhabers der Firma: August Wede⸗ meyer, Geschäftslokal: Hamburg, Alter Steinweg 73, Geschäftszweig: Bauaus⸗ führungen, eröffnete gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren ist nach gerichtlicher Be⸗ stätigung des Vergleichs am 19. De⸗ zember 1931 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hohenstein-Ernstthal. 84059]
Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zuxr Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Ladengeschäfts⸗ inhaberin Doris Dietz in Hohenstein⸗ Ernstthal, Altmarkt 22 (Geschäftszweig: Kleinhandel mit Handarbeiten und Zu⸗ behör), eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 14. Dezember 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 14. Dezember 1931 aufgehoben worden.
Hohenstein⸗Ernstthal, 17. Dezbr. 1931.
Das Amtsgericht.
Jena. [84060] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Baugesellschaft m. b. H. in Jena ist aufgehoben worden, nachdem der vorgelegte Vergleich be⸗ stätigt worden ist. Jena, den 23. Dezember 1931. Geschäftsstelle des Thür. Amtsgerichts. 9 c.
[84061]
Kaiserslautern.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Frau Elisabetha Simmech,
gehoben. 1 8 Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
11“
geb. Roemer, Witwe des Kaufmanns
Beschuß in dem Vergleichsverfahren
[84051]
Adolf Simmeth in Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71, alleinige In⸗ haberin der handelsgerichtlich einge⸗ tragenen Firma „Ad. Simmeth, ge⸗ üscrvarengescane mit dem Sitz zu Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71“, nach Bestätigung des von den Gläu⸗ bigern im Vergleichstermin vom 19. De⸗ zember 1931 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage auf⸗ gehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Kassel. [84062] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kasseler Garnfabrik Obst⸗ felder u. Dietzschold in Kassel, Orleans⸗ straße 3, ist infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.
Kassel, den 23. Dezember 1931.
Amtsgericht. Abt. 7.
Kassel. [84063] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Ww. M. Törnexr, In⸗ haberin der Firma Josef Kayser in Kassel, Obere Königstraße 43, ist in⸗ folge Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.
Kassel, den 23. Dezember 1931.
Amtsgericht. Abt. 7.
Kolberg. [84064]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Arthur Dabrunz in Kolberg ist heute nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. Amtsgericht Kolberg, 23. De⸗ zember 1931.
Kolberg. [84065] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaffeehauspächters Kurt Obitz in Kolberg ist heute nach Be⸗ tätigung des Vergleichs aufgehoben. Amtsgericht Kolberg, 23. Dezbr. 1931.
Küstrin. [84066] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Erich Seller in Göritz (Oder) ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. üstrin, den 16. Dezember 1931. Amtsgericht.
Leipzig. 184067 Das am 16. November 1931 ee nete Vergleichsverfahren zwecks wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Alfred Heuer in Leipnig C 1, Thoma⸗ siusstraße 9, Alleininhabers einer Tüll⸗, Spitzen⸗, Weiß⸗ und Kurz⸗ veFenass dandlung unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „F. W. Munchelt“ in ipzig, Gottsched⸗ 25, ist infolge der Bestätigung es im Vergleichstermin vom 18. De⸗ zember 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 23. Dezbr. 1931.
Lichtenfels. 84068]
Das Amtsgericht Lichtenfels hat das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ d. 1* Fercurfs Les 13 gen de aschinenhändlers Lore in Lichtenfels nach Bestätigung 2 8 genommenen Vergleichs mit Beschluß vom 21. Dezember 1931 aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lichtenfels.
Liebstadt, Ostpr. [84069] Das Ler eicebersoyvig zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanng Paul Gruhn⸗ wald in Liebstadt, Ostpr., wird ve. Fcoben, nachdem der Vergleich gerich lich bestätigt ist. Amtsgericht Liebstadt, Ostpr., 21. 12. 31.
G [84072] Marienberg, Westerwald. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Neeb in Marienberg, Westerwald, ist nach Bestätigung des am 21. 12. 31 an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben worden. — V. N. 1/31. Marienberg, Westerwald, 22. 12. 1931. Das Amtsgericht. . München.
L84071] Bekanntmachung. „Das I““ über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wegmann, Inhabers der Firma Ficg. rich Wegmann, Spezialhaus für Groß⸗. küchen⸗, Konditorei⸗ u. Kaffeehausein⸗ richtungen in München, Wohnung Blücherstr. 2, Geschäftsräume Schiller⸗ straße 3/0, S. B., ist am 22. Dezember 1931 nach Betätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.
Neuwied. [84073] Das IE“ über das Vermögen der Firma Peter Moskopf Gmbd. in Neuwied wird nach Be⸗ stätigung des Vergleichsvorschlages auf⸗ gehoben. Neuwied, den 19. Dezember 1931. Amtsgericht.
Niebüll. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Justus Christiansen in Niebüll ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 12. De⸗ zember 1931 aufgehoben.
Niebüll, den 14. Dezember 193
[84074]
I(Ver
Das Amtsgericht.
Norden. [84075]
Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Fickendey, Schäftestepperei und Lederhandlung in Norden: 1. Der in dem Vergleichstermin am 14. Dezember 1931 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Be⸗ Hötthung des Vergleichs wird das Ver⸗ ahren aufgehoben.
vorden, den 16. Dezember 1991.
Das Amtsgericht.
Norden. [84076] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Marie Luttmann, geborene Focken, Inhaberin einer Papier⸗ und Schreibwarenhand⸗ lung in Norderney: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin am 12. Dezember 1931 angenommene Vergleich wird hündun bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben. Norden, den 16. Dezember 1931. Das Amtsgericht.
Ohrdruf. [84077]
Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Fa. Traugott Hörchner in Ohrdruf wurde 88 Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. De⸗ zember 1931 aufgehoben, da der Ver⸗ gleich angenommen und bestätigt worden ist.
Ohrdruf, den 23. Dezember 1931.
Thüringisches Amtsgericht. 3.
oldenburg, Oldenburg. (84078] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Wilhelm Meyer in Oldenburg, Wed⸗ digenstraße 41: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 18. Dezember 1931 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben. — V. N. 31/31. Oldenburg, den 18. Dezember 1931. Amksgericht, Abt, VII. Oranienburg. [84079] Das Vergleichsverfahren über das ögen des Verlages für Kultur und Wissenschaft G. m. b. H. Berlin⸗ Frohnau ist nach 56 des Ver⸗ gleichs vom 22. Dezember 1931 auf⸗ gehoben. Oranienburg, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht.
osten. [84081]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Maschinenschlosser⸗ meistes Fritz Stelljes in Lamstedt 1 161AX“ des. Vergleichs auf⸗ gehoben. Ammsgericht Osten, 21. Dezember 1931. Prüm. [84082]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Petri in Prüm ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 19. Dezember 1931 auf⸗ gehoben worden. 1““
Amtsgericht Prüm.
Rastenburg, Ostpr. [84083] Das Heeg sdh benehtzn zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen ges Hotelpächters Conrad Ehr⸗ lichmann in Korschen ist durch Beschluß vom &18. Dezember 1931 aufgehoben worden, da der Vergleich angenommen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Rastenburg, 19. 12. 1931.
Remscheid. [84086] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma offene Handelsgesellschaft Carl Aug. Zimmer⸗ mann in Remscheid, Kölner Str. 75: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 18. Dezember 1931 angenommene Ver⸗ leich wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ 88α der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Remscheid, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht.
Rottweil. 84087]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Femn Maier & Co., Elektrospulenfabrik in Schwenningen a. N., Alleininhaber Christian Maier und dessen Ehefrau Martha geb. Schlenker daselbst, wurde 5 8 gung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Rottweil a. N., den 18. Dezbr. 1931.
W. Amtsgericht.
Scheibenberg. 8
Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fritz Martin Fritsche, Inhabers eines Schnittwaren⸗ und Konfektionsgeschäfts in Scheiben⸗ berg, eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 22. Dezember 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 22. Dezember 1931 aufgehoben worden. (VV 3/31.)
Scheibenberg, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht. Schleiz. [84089] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Fichtelmann in Schleiz wird aufgehoben, nachdem im Vergleichstermin vom 22. 12. 1931
der Vergleichsvorschl a und der Vergleich waanzge verem Schla, en x24. Dezember 1981, E üringisches Amtsgericht.
selb. Berichtigung.
In dem Beshchersgge gg & Purucker und Gustav Purucker fi der Vergleichstermin nicht am 1 1931, sondern am 15. b vorm. 9,30 Uhr, statt.
Selb, 23. Dezember 1931.
3 mtsgericht.
8agFn⸗ luß in dem Verglei über das Vermögen des Fritz Petri in Neunkirchen: 1. Der j dem Vergleichstermin vom 15. 8 zember 1931 angenommene Verglei wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge ic Bestätigung des Vergleichs wird nnr Verfahren aufgehoben.
Siegen, den 15. Dezember 1931.
Amtsgericht.
(84091 sve rfahren aufmanng
Stallupönen. Beschluß. ([8402
Das Vergleichsverfahren über 8
Vermögen des Kaufmanns Otto Su⸗ süchrensen in Stallupönen ist nach B⸗ tätigung des Vergleichs vom 21. N.
zember 1931 eufge oben. Stallupönen, den 22. Dezember 1931 Das Amtsgericht.
Thiersheim. (8409) Das Amtsgericht Thiersheim hat mit Beschluß vom 30. 11. 1931 das Per⸗ glei sverfahren über das Vermäge s Cafésbesitzers Christof Küspert i
Brand bei Marktredwitz zufolge be⸗
stätigten Vergleichs wieder aufge Geschäftsstelle des Amtsger. Lhigebobe
Thiersheim. LSS409- Das Amtsgerichtt Thiersheim hat mit Beschluß vom 18. 12. 1931 das Ver⸗ gles begersahven über das Vermögen des Schuhmachermeisters Adolf Weigel in Arzberg zufolgte bestätigten We⸗ leichs wieder aufgehoben. schäftsstelle des Amtsger. Thiersheim.
Ulm, Donau. [840057 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Pauline Klett, Inhaberin der 8— Karl Klett, Bonbons⸗ und dLeb⸗ kuchenfabrik in Ulm, Münsterplatz N. ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 22. Do⸗ zember 1931 aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm, Donau.
Verden, Aller. (84096
Das Verglei vSx-n. über da Vermögen des Müh sütestger⸗ Albert Petersen in Halsmühlen, Kr. Verden, ist aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 22. Dezember 1981 angenommene Vergleich durch rechte⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist.
Verden, den 23. Dezember 1931.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Wandsbek. (8400] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des “ über das Vermögen des Kaufmanns Constant Sala, Wande⸗ bek, e ee. 9, all. Inh. d. F. Constant Sala, Zuckerwarenfabrik — Geschäftsbetrieb: Wandsbek, Dietrich straße 7/9 — ist am 21. 12. 1931 nach Vergleichsbestätigung aufgehoben. Geschästsste e des Amtsgerichts Wandsbek.
Weiler, Allgäu. [84008 Bekanntmachung. 1 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma A. Gruber, offene Fendel eselchaft, Strohhutfabrik in eidegg im Allgäu, wurde nach 5 richtlicher Bestätigung des zustande⸗ gekommenen Vergleichs mit ZBeschlu des Amtsgerichts Weiler⸗Lindenberg vom 11. Dezember 1931 aufgehoben. Weiler im Allgäu, 23. Dezember 1981. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Winnweiler. [84090]
Bekanntmachung. G
Das Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Kaufmanns und Fre⸗
eurs Karl Herrmann II. in Sipper⸗
eld ist am 23. Dezember 1931 nat
stätigung des Vergleichs aufgehober worden.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Winnweiler.
8. Verschiedenes.
[833055 Bekanntmachung. 1 Infolge der plötzlich eingetretenen Et⸗ gefahr sind wir gezwungen, den regen mäßigen Schiffahrtsbetrieb auf Cm. unserer Verfrachtungsbedingungen § 1” mit dem 21. Dezember 1931 als ge⸗ schlossen zu erklären. 8 Hamburg / Dresden /Prag,21 Deer⸗ eer 1931. 1 Peue Norddeutsche und Vereinigfe Elbeschiffahrts A.⸗G. Gechoslowakische Elbe⸗Schiffahrts A.⸗G. Neue Deutsch⸗Böhmische Elbeschiffahrts A.⸗G. „Elbe“ Dampfschiffahrts A.⸗G. Schiffseigner⸗Genossenschaft für Binnenschiffahrtsbetrieb e. G. m. L5s Behncke & Mewes, Dampfschiff Reederei und Befrachtungsgeschä 8.edcs heüte. ene
lEmnden vom 27. Juni 1931.
—
Erscheint an jedem Wochentag abends.
SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 F, G Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
einzelne Beilagen kosten
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10 Aw. Betrages
₰
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Anzeigen nimmt an die SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,
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1931
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
*
gennungen ꝛc. für
anntmachung, betreffend die Neufassung der Richtlinien ie Devisenbewirischaftung, Vom 29. Dezember 1931. kummmachung über den Londoner Goldpreis. anntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 3. Dezember 1931. 1 fanntmachung, betreffend gebundene Preise für Autotreibstoffe. sführungs⸗ und Ueberleitungsbestimmungen über das kassen⸗ Frztliche Dienstverhältnis. Vom 30. Dezember 1931. vardnung zur Aenderung der Verordnung über die Abgabe von Waren aus den Proviantlagern des Zollausschlusses Vom 23. Dezember 1931. veige, betreffend die Ausgabe der Nummer 85 des Reichs⸗
gesetzblatts, Teil I.
Deutsches Reich. “ 2
der Herr Reichspräsident hat den Konsul Dr. Spe iser Reichs in Saäo Paulo (Brasilien)
imn Generalkopsul des nannt.
954
Bekanntmachung. Se Tie 66 Grund von § 17 Abs. 1 der Verordnung über Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 erlassenen chtlilien für die Devisenbewirtschaftung (vgl. Deutscher seichsanzeiger Nr. 197) werden, ergänzt durch die seit der sien Ergänzung vom 2. Oktober 1931 (Deutscher Reichs⸗ azeiger Nr. 230) den Stellen für Devisenbewirtschaftung teiten Anweisungen, nachstehend in neuer Fassung anntgemacht. 111“ Berlin, den 29. Dezember 1931. Der Reichswirtschaftsminister. Warmbold.
Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung *).
“ I. Abschnitt: Allgemeine Richtlinien.
Allgemeine Grundsätze.
1. Zweck der Verordnung über die Devieete ztetschasen Tevisenverordnung) und ihrer Durchführungsverordnungen ist den ungeregelten Abfluß von Devisen aus der deutschen Wirt⸗ baft zu verhüten und die vorhandenen und anfallenden Devisen petmäßig zu bewirts 88 Da die Verordnung der deutschen güswirtschaft dienen soll, ist sie bei aller gebotenen Entschieden⸗ it in der Bekämpfung gemeinschädlicher Maßnahmen in der uslegung und der technischen Anwendung so zu. handhaben, daß uj die volkswirtschaftlich gerechtfertigten Bedürfnisse Rücksicht mommen wird, soweit sie bei der gegenwärtigen Lage irgend be⸗ tedigt werden können. 1
Bei der Anwendung der Verordnung ist zu beachten, daß die kevisenbewirtschaftung nicht nur den Verkehr in ausländischen kerten, sondern auch den Verkehr in Werten deutscher Währung it den im Ausland oder im Saargebiet ansässigen Personen um⸗ aht (§ 6 der Devisenverordnung; § 2 der Ersten und § 1 der ebenten Durchführungsverordnung). 8
2. Die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung eiten auch für die Rechtshandlungen von Personen, die im Aus⸗ id oder im Saargebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen lrfenthalt, Sitz oder Ort der Leitung haben (Ausländer, Saar⸗
der). Der Kreis der im Inland (mit Ausnahme des Saar⸗ eviets) ansässigen Personen (Inländer), für welche die Beschrän⸗ ungen und Verbote der Devisenverordnung gelten, bestimmt
nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ onung des Reichspräsidenten g v engsverpflichtungen gegenüber dem Ausland, vom 27. Juli 1931 àGl. 1 S. 403). Für die Reichsbank und die Deutsche Gold⸗ stontbank gelten die Beschränkungen und Verbote⸗ der Divisen⸗ keordnung nicht (§ 1 Abs. 1 der Devisenverordnung).
3. Grundsätllich ist, vorbehaltlich der besonderen Vorschri ten . Il. und III. Abschnitts, eine Genehmigung nach der Devisen⸗ rordnung und den Durchführungsverordnungen nur zu erteilen, * der Zweck, für den die Genehmigung beantragt wird, als
tswirtschaftlich gerechtfertigt nachgewiesen wird. ““
Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ Kordnungen erteilte Genehmigung wird unwirksam, wenn der Perwendungszweck, für den die Genehmigung erteilt worden ist, müll, bdevor von der Genehmigung Gebrauch gemacht vorden ist. 8
5 Die Devisenverordnung findet keine Anwendung auf solche forderungen 88 Inländern, die auf ausländische Wahrung zuten, bei denen aber nach dem übereinstimmenden Willen der
be⸗
über die Anmeldung von Zah⸗
zu leisten ist (Valuta effektiv), sondern die ausländische Währung nur als Rechnungseinheit für die Feststellung der Höhe der in⸗ inländischen Zahlungsmitteln zu leistenden Zahlungen verwendet
wird. (Vgal. 8 8 Abs. 2 Satz 1 der Devisenverordnung.) “ “ Stillhaltung. 1 Stillhalteabkommen 8 6. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung sind nicht zuständig für die Entscheidung über Rechtshandlungen, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem am 17. September 1931 in Kraft getretenen Baseler Stillhalteabkommen (Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 18. September 1931 — RGBl. . S. 509 —) dienen (§ 1 Abs. 2 der Devisenverordnung in der Faguns des Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 1931 — R Bl. I S. 679 . Dies gilt nicht nur, soweit es sich um die völlige oder teilweise Tilgung solcher Verbindlichkeiten handelt, sondern auch für jede Bewegung innerhalb der von der Still⸗ haltung betroffenen Konten und für die Uebertragung von solchen Konten auf freie Konten. Es 12 ferner für Verbindlichkeiten, die nach dem Stillhalteabkommen bei Fälligkeit zu erfüllen sind (vgl. S. 10 des deutschen Textes des Abkommens). Anfragen oder An⸗ träge, die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, die Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, sind an das Reichsbankdirektorium in Berlin abzugeben. Kurzfristige Kredite.
7. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ verordnungen erforderliche Genehmigung ist (vorbehaltlich der Be⸗ stimmung in Nr. 9 Abs. 2) zu versagen, wenn sie nachgesucht wird zum Zwecke der völligen oder teilweisen Tilgung kurzfristiger Kredite in inländischer oder ausländischer Währung, die vor dem 16. Juli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer eingeräumt wurden und nicht Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, es sei denn, daß gleichzeitig eine Erneuerung (Prolongation) des Kredits für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vom Inkraft⸗ treten der Devisenverordnung erfolgt oder durch verbindliche Zu⸗ sage gesichert wird. Kurzfristige Kredite sind solche, bei denen keine lkängere Laufzeit als ein Jahr vereinbart ist. 1
Die Genehmigung kann erteilt werden für Kredite, die aus dem Warenverkehr entstanden und nicht durch Vermittlung einer ausländischen Bank eingeräumt worden sind (Warenkredite).
In Fällen, in denen die Sena Genehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist die Entscheidung des Reichs⸗ wirtschaftsministers einzuholen. “ 8
Bankguthaben. 8
8. Die Genehmigung zu einer Verfügung über ein vor dem
16. Juli 1931 entstandenes Guthaben eines Ausländers oder
Saarländers in inländischer oder ausländischer Währung bei einer
inländischen Bank, das nicht Gegenstand des Stillhalteabkommens
ist, ist zu versagen, es sei denn a) daß es sich um die Forderungen von Privatpersonen handelt, die nicht aus dem geschäftlichen Verkehr entstanden sind, und der Antragsteller den Betrag nachweislich zu seinem Lebensunterhalt oder zur Befriedigung dringender versön⸗ licher Bedürfnisse braucht, “
b) daß das Guthaben zur Leistung von Zahlungen im Inland für Forderungen aus dem Warenverkehr der antragstellen⸗ den Firma bestimmt war, die Verfügung zum Zweck der Leistung solcher Zahlungen im Inland beantragt wird und der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage ist, in anderer Weise Zahlung zu leisten.
c) daß das Guthaben zu langfristiger Kapitalanlage im In⸗ land (z. B. Gewährung von Krediten an Inländer, Aus⸗ leihung von Hypotheken auf inländischen Grundstücken, Ankauf inländischen Grundbesitzes oder inländischer Wert⸗ papiere) verwendet werden soll und der Kontoinhaber sich etwaige Rückflüsse aus der Anlage wieder auf
das Sperrkonto zu bringen.
In sonztigen Fällen, in denen die Versagung der 1s nehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist Ent⸗ scheidung des Reichswirtschaftsministers einzuholen.
Langfristige Kredite. 8 8 s 8 1
9. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ verordnungen erforderliche Genehmigung zum Zwecke der Rück⸗ zahlung von langfristigen Krediten (Darlehen, Hypotheken) und anderen langfristigen Anlagen (3. B. Beteiligungen) in in⸗ und ausländischer Währung, die vor dem 16. Juli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer gegeben worden sind, darf (vorbehalt⸗ lich der Bestimmung in Abschn. III Nr. 23 Buchstabe a, betreffend die regelmäßige Tilgung) nur erteilt werden, wenn der Gläubiger bereit ist, die Zahlung in Reichsmark auf ein bei einer Devisenbank geführtes Konto, über das nur mit schriftlicher Genehmigung der Stelle für D visenbewirtschaftung verfügt werden kann (Sperr⸗ konto), an Erfüllungs Statt anzunehmen. Die Genehmigung zur Verfügung über das Sperrkonto ist zu erteilen, wenn die Voraus⸗ setzungen von Nr. 8 Buchstabe e erfüllt sind. Langfristige Aulagen sind solche, bei denen eine längere Laufzeit als ein Jahr ver⸗
; des Abs. 1 gilt auch für kurzfristige Hypo⸗
Die Bestimmung thekarkredite. freier Verfügung des
Die Genehmigung zur Rückzahlung zu
die
läubigers kann ertei n, bei der 8* Iatrafttreten der Devisenverordnung die Kündigung ver⸗
mäßig erfolgt oder die Fälligkeit eingetreten ist. Dies gilt Kasnad g, vofgesen, bei denen die Kündigung na d Aufwertungsschlußgesetzes vom 18. Juli 1930 erfolgt ist. b Die Genehmigung zur Rückzahlung zu freier Berfügung e Gläubigers kann ferner erteilt werden, wenn die Verweigerung
beteiligten die Zahlung nicht in ausländischen Zahlungsmitteln
—
den Richtlinien v.
8») Sachliche Ae igen gegenüber b2- hliche Aenderungen geg Oktober sind im Druck
beAugust und der Ersten Ergänzung v. 2. wvorgehoben.
Reichswirtschaftsministers einzuholen.
8 gr b s. 8. zubigers Rücksicht auf die per önlichen Verhältnisse des Gläu 8 des ne. eine unbillige Härte bedeuten würde.
8 b 200 ist die Entscheidung des Beträgen von mehr als 20 000 Reichsmark ist die schei
ihrer
10. Die Umlegung eines bei einer ausländischen Bank ge⸗ führten Guthabens zu einer anderen Bank in demselben oder einem anderen Lande ist ohne Genehmigung zulässig, soweit sie
nicht mittelbar oder unmittelbar dazu führt, daß bei Schuldver⸗ 8
Flhältnissen der in Nr. 6 genannten Art eine vor dem 1. August 1931
entstandene, bei anderen Schuldverhältnissen (Nr. 8) eine vor dem 16. Juli 1931 entstandene Schuld abgedeckt wird, z. B. dadurch, daß ein ausländischer Gläubiger mit seiner Forderung aufrechnet.
Zuständigkeit. 11. Abweichend von § 17 Abs. 2 der Devisenverordnung ist fäh Anträge eines Ausländers, die sich auf ein bei einer inländi⸗ chen Bank geführtes Konto beziehen oder die ein von der Reichs⸗ bank ermächtigtes Kreditinstitut (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Devisen⸗ verordnung, Devisenbank) für einen ausländischen Kunden stellt, die Stelle für Devisenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk die Devisenbank oder ihre Zweigniederlassung ihren Sitz hat. 12. Für Anträge, die ein Gläubiger auf Erteilung der zur Leistung des Schuldners erforderlichen Genehmigung stellt (§ 7 der Siebenten Durchführungsverordnung), ist die Stelle für De⸗ visenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung hat. Dem Schuldner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag zu geben. 13. Für die Erteilung von Genehmigungen, die sich auf den Verkehr mit dem Saargebiet beziehen, ist die Stelle für Devisen⸗ 1 Köln auch in den Fällen der Nr. 12 ausschließlich zuständig. Die Anträge sind bei dem Sonderbeauftragten des Präsi⸗ denten des Landesfinanzamts Köln als Stelle für Devisenbewirt⸗ schaftung, Saarbrücken 1, Neumarkt 26, einzureichen.
14. Allgemeine Genehmigungen zum Verkehr mit Devisen gemäß dem III. Abschnitt. Nr. 3, 10, 11,. 14, 21 und 22 dieser Richtlinien sind für Zweigniederlassungen. die selbständig Ge⸗ schäfte abschließen und im Handelsregister eingetragen sind, in der Regel von der für diese zuständige Stelle für Devisenbewirt⸗ . zu erteilen. Wenn die zuständige Stelle für Devisen⸗ bewirtschaftung einer Hauptniederlassung eine solche allgemeine Genehmigung zugleich für den Geschäftsbereich einer oder mehrerer Zweigniederlassungen erteilt, so ist dies in dem Ge⸗ nehmigungsbescheid ausdrücklich auszusprechen. 1
Wird einer Zweigniederlassung durch die nach Abs. 1 Satz 1 zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung eine allgemeine Ge⸗ nehmigung erteilt, so hat diese Stelle die für die Hauptnieder⸗ lassung zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung hiervon zu unterrichten; wird einer Hauptniederlassung eine allgemeine Ge⸗ nehmigung durch die nach Abs. 1 Satz 2 zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung erteilt, so hat diese die für die Zweig⸗ niederlassung zuständigen Stellen für Devisenbewirtschaͤftung hiervon zu unterrichten. 1 “ ha. 1“
15. Zweigniederlassungen einer ausländischen Firma im In land, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unterhalten, gelten auch im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als im Inland ansässige Personen; Zweigniederlassungen einer inländischen
irma im Ausland, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unter⸗ alten, gelten auch im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als im Ausland ansässige Personen.
16. Wenn nach § 17 Abs. 2 der Stellen für Devisenbewirtschaftung cheidung aber nur einheitlich erfolgen ür Devisenbewirtschaftung zuständig, eingereicht wurde.
Devisenverordnung mehrere zuständig wären, die Ent⸗ kann, so ist diejenige Stelle bei der zuerst ein Antrag
II. Abschnitt.
Richtlinien für die Auslegung und Anwendung einzelner Vorschriften.
Zu § 3 Devisenverordnung.
1. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich zu Verfügungen eines Ausländers oder Saar⸗ länders über sein Guthaben in ausländischer Währung, soweit es bei den in Abschnitt I Nr. 6 genannten Schuldverhältnissen nach dem 31. Juli 1931, bei anderen Schuldverhältnissen (Abschnitt 1. Nr. 8) nach dem 15. Juli 1931 im Inland entstanden ist (neues Konto). 8 19) die Genehmigung gemäß 8§§ 3. 7 der Devisenverordnung nicht erforderlich zur vertragsmäßigen Rückzahlung eines einem Ausländer oder Saarländer nach den Zeitpunkten in ausländischer Währung ein⸗ Die Genehmigung zu einer der Rechtshand⸗ ungen des § 2 Abs. 2, §§ 3, 6, Nr. 2, 7 der Devisenverordnung, § 2 der Ersten Durchführungsverordnung ist zu erteilen, wenn sie nachgesucht wird, um die vertragsmäßige Rückzahlung von Kre⸗ diten der in Satz 1 genannten Art zu ermöglichen. 98
3. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich zur Diskontierung von Tratten gegen Export⸗ ware durch Banken, die sich schon bisher mit dem Ankauf solcher Tratten befaßt haben. “
4. Die Uebernahme von Bürgschafts⸗ und Garantieverpflich⸗ tungen in ausländischer Währung stellt keine Verfügung im Sinne von § 3 der Devisenverordnung dar. Die zur Erfüllung
ist einem Inländer von in Nr. 1 genannten eräumten Kredits.
ilt werden für Hypotheken, bei denen bereits
Maßgabe des
Bei
olcher Verpflichtungen erforderliche Genehmigung kann ber its bcer. Uebernahme der Garantie oder Bürgschaft verbindlich in Aussicht gestellt werden. 1 8 ung gemäß § 2 Abs. 2, §§ 3, verordnung ist nicht erforderlich zur Erfüllung und Garantieverpflichtungen in ausländischer We eine Devisenbank aus Bürgschaften und Garantien zugunsten ihrer inländischen Kunden, wenn die Devisenbank bereits bisher derartige Verpflichtungen zu übernehmen pflegte und das garan⸗ tierte Geschäft die nach der Devisenverordnung erforderliche Ge⸗ nehmigung erhalten hat. 8 Eö“ 8 5. Eine vhelr giasaans gemäß § 3 der Devisenverordnung ist
nicht erforderlich: 8
7 der Devisen⸗ iI Bürgschafts⸗
v Währung durch
Eine Genehmi⸗