1932 / 8 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Zentralhandelsregisterbellage zum

Reichs⸗ und Staatsanzeiger N

uuar 1932. ST. 2

Freital. 8— .87036] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsge⸗ sellschaft i. Fa. Kolbe & Schulze, Fa⸗ brik photographischer Apparate in Frei⸗ tal⸗Deuben. Obere Dresdner Str. 130, der alleinigen Inhaber dieser Firma Arno Kolbe in Freital und Karl Erich Gläßer in Tharandt, wird heute, am 5. Januar 1932, nachmittags 4 ¼ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson: Herr Syndi⸗ kus Dr. jur. A. Pleißner in Dresden⸗A. 1, Wilsdruffer Straße 31. Vergleichstermin am Montag, den 1. Februar 1932, vorm. 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Freital, 5. Januar 1932.

[87038] der offenen

Hameln.

Ueber das Vermögen Handelsgesellschaft Firma Sartor und Fiegen, Inhaber Heinrich Sartor und Wilhelm Fiegen in Hameln, ist heute, am 7. Januar 1932, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da die Zahlungs⸗ unfähigkeit dargetan ist. Der Rechts⸗ berater A. Kater in Hameln ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu⸗ bigerausschuß ist nicht bestellt. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 30. Ja⸗ nuar 1932, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 19, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis weiterer Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle. Zimmer Nr. 17, zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Amtsgericht Hameln, 7. Januar 1932. Hoya. [87039]

Ueber das Vermögen des Hoteliers Wilhelm Bauermeister in Hoya wird heute, am 5. Januar 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. van Hove in Hoya wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Montag, den 1. Februar 1932. 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht anberaumt.

E 8 Januar 1932.

Amtsgericht Hoya, 5. Ilmenau. [87040]

Ueber das Vermögen des Heinrich Kreidt, Tabakwarenhandlung in Gera⸗ berg, wird heute, vormittags 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bankdirektor a. D. Willy Boes in Ilmenau wird zur Vertrauensper⸗ son bestellt. Termin zur Verhandlung und Abstimmung über den eingereichten Vergleichsvorschlag wird auf 5. Fe⸗ bruar 1932, vorm. 8 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 21, anberaumt. Der Schuldner darf rechts⸗ wirksam über sein Vermögen nur mit Zustimmung der Vertrauensperson ver⸗ fügen. Der Vergleichsvorschlag mit Unterlagen liegt zur Einsicht der Be⸗ teiligten auf der Geschäftsstelle, Zim⸗ mer Nr. 5, aus.

Ilmenan, den 5. Januar 1932.

Thür. Amtsgericht.

Hmenau. [87041]

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Wilhelm Rose, alleinigen Inhabers der Firma Rose & Höritzsch in Ilmenau, wird heute, vormittags 9 Uhr, das ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Der Oberbürgermeister a. D. Hermann Zachäus in Ilmenau wird zur Ver⸗ trauensperson bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung und Abstimmung über den eingereichten Vergleichsvorschlag wird auf 5. Februar 1932, vorm. 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 13, anberaumt. Der Schuldner darf rechtswirksam über sein Vermögen nur mit Zustimmung der Vertrauens⸗ person verfügen. Der Vergleichsvor⸗ schlag mit Unterlagen liegt zur Ein⸗ icht der Beteiligten auf der Geschäfts⸗ stelle, Zimmer Nr. 5, aus.

Ilmenau, den 5. Januar 1932.

Thüringisches Amtsgericht.

Königsberg, Pr. [87042] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Bormann in Königsberg, Pr., Sattlergasse 34 (Zigarren, Zigaretten, Tabakwaren), ist am 30. Dezember 1931, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Kaufmann Max Gronowski, Königsberg, Pr., Parade⸗ platz 22. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am Diens⸗ tag, den 26. Januar 1932, 9 % Uhr, Zimmer 318. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten ö. Amtsgericht Königsberg, Pr., Hansaring.

Lübeck. Beschluß.

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gebrüder Brenn⸗ mann, Konfektions⸗ und Möbelgeschäft, hier, Fünfhausen 3, wird heute, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet und der Rechtsanwalt Dr. Bründel in Lübeck als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf Freitag, den 22. Januar 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Lübeck, Abt. II, Zimmer 9,

([87043]

anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst beinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts, Zimmer 19, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Lübeck, den 5. Januar 1932. Das Amtsgericht. Abt. II. Lyck. Vergleichsverfahren. [87044] 7 VN7/31. Neber das Vermögen der Hotelbesitzerin Frau Alice Sambraus in Lyck ist heute, am Dienstag, den 5. Ja⸗ nuar 1932, 12 ½¼ Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Der Kaufmann Erich Baltrusch in Lyck wird zur Vertrauens⸗ rson ernannt. Termin zur Verhand⸗ ung über den Vergleichsvorschlag wird auf Donnerstag, den 4. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 113, Erd⸗ schoß, anberaumt. Der Antrag auf röffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergeb⸗ nis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 316, II. Stock, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Lyck, den 5. Januar 1932. Das Amtsgericht. Niesky. [87045] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Friedrich Schultze, Baugeschäft, J. Lissel, Inhaber: der Architekt Fried⸗ rich Schultze in Niesky, O. L., Haus⸗ mannstraße 3—5, ist am 31. Dezember 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Volkswirt Dr. Herde in Görlitz, Augustastr. 26, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 28. Januar 1932, 10 Uhr, vor dem Ametsgericht in Niesky, O. L., anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst einen Anlagen ist auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt. Niesky, O. L., den 31. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nürnberg. [87046] Das Amtsgericht Nürnberg hat am 6. Januar 1932, vorm. 10 Pühr, zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft in Firma Serz & Co., graphische Kunstanstalt und Verlag in Nürnberg, Bucher Straße 76, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet und Ver⸗ gleichstermin auf Donnerstag, den 4. Februar 1932, vorm. 10 ½ Uhr, im Sitzungssaal, Zimmer 452/0 (Westbau), bestimmt. Als Vertrauensperson ist Volkswirt Dr. Thomas Röder in Nürn⸗ berg, Kripperftraße 8, bestellt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst Anlagen und das Ergeb⸗ nis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 460/0, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[87047]

Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Robert Löwengart in Frankfurt a. Main, als d Inhaber der Firma Leder⸗

Firma vorm.

Offenbach, Main.

warenfabrik Löwengart & Liebmann in Offenbach a. Main, Frankfurter Straße 80, ist am 29. Dezember 1931, nachmittags 1 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwäalt Dr. Heß in Offenbach a. Main ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf Montag, den 28. Ja⸗ nuar 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenbach a. Main, Zimmer Nr. 70, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt.

Offenbach a. Main, 29. Dezbr. 1931. Hessisches Amtsgericht. Opladen. [87048] Ueber das Vermögen der Firma Hermann Schulte, Rheinischer Eisen⸗ handel in Leverkusen⸗Küppersteg, Over⸗ feldweg, ist am 4. Januar 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des 5 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Th. Kratz, L.⸗Wiesdorf, Hauptstraße, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mitt⸗ woch, den 3. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Opladen, Zimmer Nr. 17, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle, Zimmer 483, zur Einsicht der Beteiligten

niedergelegt. (2 V. N. 11/31.) Opladen, den 5. Januar 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Thiersheim. [87049]

Das Amtsgericht Thiersheim hat am 5. Januar 1932, nachm. 4 ae. die Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens über das Vermögen der Firma Leonhard Trinklein, Baugeschäft und Sägewerk in Arzberg, beschlassen, Als Vertrauens⸗ person ist bestellt: Syndikus Dr. Bien⸗ lein in Marktredwitz. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin bestimmt auf Donnerstag, den 4. Fe⸗

bruar 1932, nachm. 2 Uhr, mer 14. Hierzu werden Schuldner, Ver⸗ trauensperson und Gläubiger geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ leichsverfahrens nebst den einschl. An⸗ agen sowie Gutachten der Handels⸗ kammer liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten auf. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Thiersheim. Ueckermünde. Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Rhein in Ueckermünde wird heute, am 30. Dezember 1931, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuld⸗ ner zahlungsunfähig ist. Der Kauf⸗ mann Walter Becken in Ueckermünde wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 23. Januar 1932, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 13 des Amts⸗ gerichts, zur Einsicht niedergelegt.

Amtsgericht in Ueckermünde. Warin, Mecklb. [85178] Beschluß.

Ueber das Vermögen des Spar⸗ und Darlehnskassenvereins für Warin und ehgsenn, e. G. m. u. H. in Warin i.

(87050]

, wird auf Antrag seines Vor⸗ stands heute, am 28. Dezember 1931, nachmittags 19 Uhr, das Vergleichs⸗ zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Kaufmann Wilhelm Bantz in Warin i. M. bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Dienstag, den 26. Ja⸗ nuar 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht be⸗ stimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Warin, den 28. Dezember 1931. Amtsgericht. Wiesbaden. [87051] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Rambacher Dampfwaschanstalt Emil Renson Söhne in Wiesbaden⸗Rambach ist am 31. De⸗ zember 1931, 11,50 Uhr, das Vergleichs⸗ zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Süß in Wiesbaden, Lang⸗ gasse 25, ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur H Fb über den Vergleichsvorschlag ist auf Diens⸗ tag, den 26. Januar 1932, 9 ¾ Uhr, vor dem Amtsgericht in Wiesbaden, Kirch⸗ gasse 15 III, Zimmer Nr. 208/9, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 306, zur Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt. Amtsgericht, 6 b,

Wiesbaden am 31. 12. 1931.

Zeven. [87052] Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Schuh⸗ machers und Gemischtwarenhändlers Hermann Brüning in Nartum, Haus Nr. 65, wird heute, am 31. Dezember 1931, nachmittags 16 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Brinkmann in Zeven wird zur Vertrauensperson ernannt. Vergleichs⸗ termin am 27. Januar 1932, vormittags 12 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der etwaigen weiteren Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zim⸗ mer Nr. 1, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Zeven, 31. Dezember 1931.

Alzey. Bekanntmachung. (87053] Betr. Vergleichsverfahren über das Vermögen der Verkaufsgemeinschaft ö Ziegelwerke G. m. b. H. in Alzey.

Beschluß. Nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs wird auch das Verfügungsverbot vom 17. Oktober 1931 aufgehoben.

Alzey, den 5. Januar 1932.

Hessisches Amtsgericht.

Arys. [87122] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frau Wilhelmine Pfeifer in Arys ist nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 11. Dezember 1931 aufgehoben. Arys, den 11. Dezember 1931. Amtsgericht. Bad Schwartau. 687054] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Uhrmachers Fritz Brügmann, Bad Schwartau, Markt 18, wird infolge Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. Bad Schwartau, 11. Dezember 1931. Amtsgericht. Abt. II. Bad Schwartau. [87055] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Johannsens Hotel, Bes.

Gustav Voß in Niendorf a. Ostsee, wird

infolge Bestätigung des Vergleichs auf⸗] Königsberg, Pr. (87087 ge Das Vergleichsverfahren über da⸗

d Schwartau, 11. Dezember 1931. Vermögen des Drogeriebesitzers Feliz Amtsgericht. Abt. II. Jahn. Königsberg, Pr., Vorstädt. Lan⸗

e 96/97, ist nach Bestäti Berlin. [87056] 22 ch heatiaung des an.

8 2 Vergleichs oben 8 In dem derbrcezeriaheen —8 worden. g chs aufgehoben Vermögen der Deutsche Isolierflaschen⸗⸗ Amtsgericht Königsberg, Pr. Gesellschaft m. b. H. Lebrecht & Co. in 30. IEatör⸗ Berlin SW 68, Ritterstraße 69, Fabri⸗ 8 kation von Isolierflaschen, ist der auf den 13. Januar 1932, 12 Uhr, anbe⸗ raumte Vergleichstermin auf den 18. Januar 1932, 13 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Sried⸗ richstraße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 111/112, Hauptgang A. Quergang 9, verlegt worden. Berlin, den 7. Januar 19232. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 152.

Breslau. [87057] Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Max Fried⸗

länder in Breslau Sonnenstr. 28, ist

nach Bestätigung des angenommenen

Vergleichs durch Beschluß von heute auf⸗

gehoben worden. (41. V. N. 64/31.) Breslau, den 5. Januar 19232.

Amtsgericht.

Deutsch Eylan. Beschluß. [87058] In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Fabrikbesitzerin Klara Zeimer eb’. Borchert, Inhaberin der Firma eue Dt. Eylauer Asphalt⸗Dachpappen⸗ fabrik Georg Zeimer in Dt. Eylau, wird der angenommene Vergleich bestätigt und das Vergleichsverfahren aufgeboben. Dt. Eylau, den 21. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

——

Frankfurt E— [87059] e u

1

Lauenburg, Pomm. [87068. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Rittergutsbesitzers Wilhelm zum Winkel in Groß Ruhnow wird nach § 8 Ziffer C der Verordnung des Reichspräsidenten vom 17. November 1931 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 675) eingestellt nachdem am 24. November 1931 über das Vermögen des Schuldners das Sicherungsverfahren eröffnet worden ist. Lauenburg i. Pomm., 3. Dezbr. 1931 Das Amtsgericht. Mannheim. ([87069 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Burger & Co Kommanditgesellschaft, Elektrogroßhand⸗ lung und Vertretungen in Mannheim Amerikanerstr. 2—12, und deren allein. Gesellschafter Ingenieur Lan⸗ dolin Burger in Mannheim, Heinrich⸗ Lanz⸗Str. 21, wurde nach Bestätigung des Vergleichs am 24. Dezember 1931 aufgehoben. Mannheim, den 30. De⸗ zember 1931. Amtsgericht. B.⸗G. 12.

Mansfeld. [87070] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Otto Conrad in Mansfeld, Inh. Minna Conrad geb. Pörschmann in Mansfeld, ist aufge⸗ hoben infolge Bestätigung des Ver⸗ gleichs. 3 Mansfeld, den 23. Dezember 1931. Das Vergleichsverfahren über das Amtsgericht. Vermögen des Inhabers der Firma-— Mannheimer & Co., Frankfurt a. M.⸗ Mittweida. [87071] Höchst, des Kaufmanns Isidor Zecher⸗ Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ mann, wohnhaft in Frankfurt a. M., dung des Konkurses über das Vermögen wird, nachdem der im Vergleichstermin des Gärtnereibesitzers Curt Oswald vom 23. Dezember 1931 angenommene Knebel, alleinigen Inhabers der nicht Vergleich bestätigt worden ist, aufge⸗ eingetragenen Firma Curt Knebel, hoben. Das allgemeine Veräußerungs⸗ Gartenbaubetrieb und Kakteenkulturen 3.2—9 24. November 1931 wird in Erlau, Nr. 107, ist zugleich mit der aufgehoben. Bestätigung des im Vergleichstermin Frankfurt a. M.⸗Höchst, 30. Dez. 1931. vom 4. Januar 1982 angnommenen Amtsgericht. Abt. 6. Vergleichs durch Beschluß vom 4. Za⸗ nuar 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Mittweida, 4. Jan. 1932.

Freiburg, Elbe. Beschluß. [87060)] Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen des Gastwirts und Stein⸗

händlers Johannes Beckmann in Assel

ist nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ ehoben.

Amtsgericht Freiburg⸗Elbe, 4. 1. 1932.

Gera. [87061]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Elektroinstallateurs Willy Kratzsch in Gera ist nach Bestäti⸗ gung des Zwangsvergleichs aufgehoben worden.

Gera, den 4. Januar 19232.

Das Thüringische Amtsgericht.

Hannover. [87062] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft „Tihag, Ton⸗ industrie⸗Handelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“, Hannover⸗Linden, Louisenstr. 33, wird infolge Bestätigung Fössestraße 8, ist nach Bestätigung des des Vergleichs aufgehoben. . Vergleichs aufgehoben. Offenbach a. Main, 24. Dezbr. 1931. Amtsgericht Hannover, 29. Dezbr. 1931. Hessisches Amtsgericht. Hohenstein-Ernstthal. [87063] Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Webereibesiners Walter Hempel in Hohenstein⸗Ernstthal, Schubertstraße 34, Inhabers der eingetragenen Firma C. R. Hempel in Hohenstein⸗Ernstthal, Moltkestraße 7 (Geschäftszweig: Fabrikation und Ver⸗ trieb von Decken), eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 4. Januar 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom 4. Januar 1932 aufgehoben worden. 1 . Amtsgericht Hohenstein⸗Ernstthal, den 4. Januar 1932. Köln. Vergleichsverfahren. [87064] Das E 8. Ver⸗ mögen der Firma il. Katz, Komm.⸗ t B 1 Gef in Köln⸗Ehrenfeld. Fröbelplatz 13, Dr. Wolsgang Bonde, Berlin⸗Char⸗ und des Fabrikanten Phil. Katz, Inh. lottenburg, Hardenbergstraße 24, zun der Fa. Phil. Katz in Aachen, Jülicher Mitglied des Gläubigerausschusses be⸗ Straße 88, ist durch Beschluß des Ge⸗ stellt. V. N. 32/31. richts vom 31. Dezember 1931 aufge⸗ Oldenburg, den 5. Hanuar 1932. hoben worden, da der Zwangsvergleich Amtsgericht. Abt. VII. angenommen und bestätigt worden ist. BE111“ öln, den 31. Dezember 1931. Roth b. Nürnberg. [87076] Amtsgericht. Abt. 78. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen Köln. Vergleichsverfahren. [87065] des Pinselfabrikanten Friedrich Laug Das Vergleichsverfahren über das in Spalt ist nach Annahme und Be⸗

Vermögen der Firma Carl Lempertz stätigung des Vergleichs vom 30. De⸗ Nachf., Schreibwaren in Köln, Kreuz⸗

zember 1931 aufgehoben worden. gasse 6, Inhaberin Steffi Graefen, ist Roth b. Nürnberg, 6. Januar 1932. durch Beschluß des Gerichts vom 4. Ja⸗ Geschäftsstelle des Amtsgerichts. nuar 1932 aufgehoben worden, da der ———— 2 Zwangsvergleich angenommen und be⸗ Wuppertal-Elberfeld. ([87077 stätigt worden ist. Das Vergleichsverfahren über das Köln, den 4. Januar 1932. Vermögen der Firma Wilhelm Messing⸗ Amtsgericht. Abt. 78. feld G. m. b. H. in Wuppertal⸗Elber⸗ feld, Kleeblatt 5a, ist infolge Bestäti⸗ gung des in dem Vergleichstermin vom 31. Dezember 1931 angenommenen Ver⸗ gleichs am 31. Dezember 1931 aufge⸗ hoben worden. 32 Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld. Abt. 13.

Münster, Westf. [87072] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Bruno Nebelung, offene Handelsgesellschaft (Samen⸗ großhandlung und Sämereibedarfs⸗ artikel) zu Münster, Wolbecker Str. 19. wird aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 31. Dezember 1931 angenommene Vergleich gerichtlich be⸗ stätigt worden ist. Münster i. W., den 4. Januar 1932. Das Amtsgericht.

Offenbach, Main. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über daz Vermögen des Heinrich Cramer, Buch⸗ druckerei in Offenbach a. Main,

[87073]

Offenbach, Main. Bekanntmachung. Das SeeCh. über das Vermögen des Franz Dietz, Schoko⸗ laden⸗ u. Zuckerwarengroßhandlung in Offenbach a. Main, wird infolge Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. Offenbach a. Main, 24. Dezbr. 1931. Hessisches Amtsgericht. Oldenburg, OIldenburg. [87075] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Breuche, Oldenburg, als alleinigen In⸗ habers der im Handelsregister einge⸗ tragenen Firma Ernst Breuche in Oldenburg, wird die Bestellung des Herrn Zimmermann zum Mitglied des Gläubigerausschusses widerrufen. An seiner Stelle wird der Rechtsanwalt

[87074]

Königsberg, Pr. [87066] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Innenarchitekten und Möbelfabrikanten Curt Andreage, Kö⸗ nigsberg, Pr., Hinter⸗Roßgarten 20, ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Königsberg, Pr.,

den 30. Dezember 1931.

Bekanntmachung,

one Rücksicht darauf, ob sie die

bh 1 hmen von den Bestimmungen

E“

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r. 8. ☛. Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bzw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht verden; es muß aus den Mannskripten selbst auch rsichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung nd Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ eiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. 2☚

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Durchführungsverordnung über Zinssenkung auf dem Geld⸗ markt. Vom 9. Januar 1932.

Mantelvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute sowie Abkommen über die Festsetzung von Höchstzinssätzen für hereingenommene Gelder und Abkommen über die Be⸗ rechnung der Zins⸗ und Provisionssätze bei der Weitergabe von Geldern an Dritte. Vom 9. Januar 1932.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für den Monat Dezember 1931.

Verordnung über Preisschilder und Preisverzeichnisse. 8. Januar 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 6. Januar 1932.

Vom

„betreffend die Landesversicherungsanstalten Niederbayern in Landshut und Oberpfalz in Regensburg. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I. 8 11“

Preußen.

betreffend die Einberufung des Branden⸗

Zekanntmachung, Provinziallandtags.

burgischen

Peitungsverbot.

Amtliches. Deutsches Reich.

Durchführungsverordnung über Zinssenkung auf dem Geldmarkt. Vom 9. Januar 1932.

Auf Grund des 4 des Zweiten Abschnitts des Kapitels III des Ersten Teiles der Vierten Verordnung des Neichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 699) wird verordnet:

Artikel 1.

Unter Notverordnung ist in den folgenden Vorschriften der weite Abschnitt des Kapitels III des Ersten Teiles der Vierten erordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und . Schutze des inneren Friebens vom 8. De⸗ lmber 1931 (RGBlk. I S. 699) zu verstehen.

Artikel 2.

(1) Der Reichskommissar für das Bankgewerbe kann eine eenh. die er nach § 1 der Notverordnung zu Verein⸗ urungen der Spitzenverbände der Kreditinstitute erteilt hat, nrücknehmen. (2) Wird die Zustimmung zurückgenommen und kommt nicht 8 zwei Wochen eine neue Vereinbarun der Spitzenverbände istande, welcher der Reichskommissar für das Bankgewerbe zu⸗ immt, so gelten die Vorschriften des § 1 Abs. 2 der Notverord⸗ ung entsprechend. Der Reichskommissar für das Bankgewerbe un die im Satz 1 genannte Frist verlängern. FI

8 Artikel 3. Sds Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden 1 der 8 erordnung) sind auch Vereinbarungen anzusehen, die zwischen

em Teil der Spitzenverbände der Kreditinstitute getroffen

vorden sind. i d Artikel 4. ng nternehmungen, die geschäftsmäßig Depositengeschäfte treiben 2 der Notverordnung), besonders auch ö „Bau⸗ und Spargenossenschaften und Werksparkassen, sind ereingenommenen Gelder ge⸗ § 1 der Notverordnung ge⸗ erlassenen Bestimmungen ge⸗

hüstsmäßig ausleihen, an die na

eenen Vereinbarungen oder nden

(2) Der Reichskommissar für das Bankgewerbe k des Abs. 1 zulassen.

Artikel 5.

Diese Verordnung tritt mit

Berlin, den 9. Januar 1932. 8 Der Reichswirtschaftsminister.

n Spitzenverbänden der Krebdit⸗ institute. Auf Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 haben die unterzeichneten Spitzenverbände der Kreditinstitute folgenden Vertrag miteinander geschlossen:

§ 1.

sind verpflichtet, bei der Herein⸗ nahme von 2 eichsmarkgeldern aus dem Inlande und aus dem Auslande bestimmte Höchstzinssätze nicht zu überschreiten. Die Höchstzinssätze werden auf Grund eines besonderen Abkommens zwischen den Spitzenverbänden festgesetzt.

““

zwischen

Seess e . aller Art

2. (1) Die Spitzenverbände lrzen einen weiteren Vertrag, der die Berechnung der Vergütungen für die an Dritte weiter⸗ A16e* gegenüber der inländischen Kund⸗ schaft regelt.

(2) Die Vergütungen können entweder in Gestalt eines Nettozinssatzes oder getrennt nach Sollzinsen und Kreditprovision

berechnet werden.

(1) Es wird in Berlin ein Zentraler Kreditausschuß gebildet, dem folgende Gruppen der Kreditinstitute mit je einer Stimme angehören:

entralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes

er Genossenschaftsve 8.

Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband, 1u“

Freie Vereinigung der Arbeitnehmerbanken Deutschlands,

Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossen⸗

schaften Raiffeisen e. V.,

Verband deutscher öffentlich⸗vechtlicher Kreditanstalten e. V. (2) Der Zentrale Kreditausschuß ist berechtigt, sofern er ein⸗ stimmig beschließt, Aenderungen der in §§ 1 und 2 vorgesehenen Abkommen zur Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse vor⸗ zunehmen.

(3) Dem Zentralen Kreditausschuß können in den genannten Abkommen weitere Befugnisse übertragen werden. 469) Der Zentrale Kreditausschuß faßt seine Bes dag⸗ ein⸗ stimmig. Kommt ein einstimmiger Beschluß nicht zustande und ist eine Entscheidung erfopderlich, so legt der Zentrale Kredit⸗ ausschuß dem Reichskommissar für das Bankgewerbe die Frage zur Entscheidung vor.

§ 4.

V.), Deutscher Beamten⸗Genossenschaftsverband e. V., 288 e. V

festgesetzten Bezirke sind Kreditausschüsse zu bilden.

(2) Diese Kreditausschüsse sind tunlichst unter Anwendung der für die Bildung des Zentralen Kreditausschusses festgelegten Grundsätze zusammenzusetzen.

(3) Den auf Grund des Wettbewerbsabkommens bestehenden Vertrauensmännerausschüssen liegt es ob. die Bildung der im Absatz 1 genannten Kreditausschüͤsse unverzüglich 69) Notfalls bestimmt der Zentrale Kreditausschuß die Zu⸗ sammensetzung der Kreditausschüsse und die Grenzen der Bezirke.

§ 5.

Geschäfte, die der Geldversorgung des börsenmäßigen Effekten⸗ handels dienen, werden in diese Abmachungen nur einbezogen, sofern und soweit dies der Reichskommissar für das Bankgewerbe nach Anhörung des Zentralen Kreditausschusses und der staat⸗ lichen Aufsichtsbehörde verlangt. Hierbei ist auf die Betriebs⸗ notwendigkeiten des am Börsenverkehr teilnehmenden bankgewerb⸗ lichen Mittelstands Rücksicht zu nehmen.

§ 6.

Um die in den §§ 1 und 2 vorgesehenen Abkommen reibungs⸗ los durchführen zu können, sollen die materiellen Bestimmungen des zwischen den Spitzenverbänden der Banken, Sparkassen und Genossenschaften bestehenden Wettbewerbsabkommens vom Mai a8e 1930 auch als Bestandteil dieser Abmachungen gelten.

§ 7. Dieser Vertrag, die in den §§ 1, 2

kommen und die von dem Zentralen Kreditausschuß gefaßten Beschlüsse grundsätzlicher Art sind dem Reichskommissar für das Bankgewerbe vorzulegen, um von ihm die in Kap. III Abschnitt 2. § 1 letzter Satz des Ersten Teils der Notverordnung vom 8. De⸗ femser 1931 (RGBl. I S. 699) vorgesehene Zustimmung zu er⸗ angen.

§ 8.

(1) Dieser Vertrag bleibt in Wirksamkeit bis zum 30, Sep⸗ tember 1932 und verlängert sich sodann jeweils um 6 Monate, wenn er nicht zuvor von einem der Vertragsteilnehmer mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt worden ist.

(2) Treten besondere Tatsachen ein, angesichts deren den durch den Vertrag gebundenen Kreditinstituten die Aufrechterhaltung der Bindungen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann, so kann jeder der Vertragspartner den Vertrag und die auf Grund des Vertrages geschlossenen Abkommen zu einem früheren als dem

und 6 erwähnten Ab⸗

im Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt mit einer Frist von zwei

dem Tage der Verkündung

(1) Für die in dem Wettbewerbsabkommen vom 11. Mai 41928

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Reichskommissar für das Bank⸗ dem Vertrage zurück, so kann die

Wochen kündigen. Zieht der gewerbe seine Zustimmung zu Kündigung fristlos erfolgen. „6) Kündigt ein Vertragspartner fristgemäß, so sind die übrigen vö—h .Ien berechtigt, sich binnen einer Frist von 14 Tagen der Kündigung anzuschließen. Erfolgt eine Anschluß⸗ kündigung nicht, so bleibt der Vertrag zwischen den übrigen Ver⸗ tragspartnern in Wirksamkeit. v11“ 8 „Die in diesem Vertrage und den auf Grund dieses Vertrages abgeschlossenen Abkommen vorgesehenen Bindungen sind vom Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Rei sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger an wirksam. Berlin, den 9. Januar 1932.

Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankier⸗ gewerbes (E. V.). Deutscher Genossenschaftsverband e. V.

Freie Vereinigung der Arbeitnehmerbanken Deutschlands. Deutscher Beamten⸗Genossenschaftsverband e. V. Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband. Reichsverband der Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raifseisen E. V.

Verband Deutscher öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten E. V.

n für

““ ommen über die Festietzung von Höchstzinssätze hereingenommene Gelder.

(1) Der Zentrale Kreditausschuß setzt einen Normalzinssa fest und teilt ihn dem Reichskommissar für das Bankgewerbe men um dessen Zustimmung zu erlangen.

(2) Jede Gruppe der im Zentralen Kreditausschuß ver⸗ tretenen Kreditinstitute ist berechtigt, eine Aenderung zu bean⸗ tragen. Die Aenderung bedarf der Zustimmung des Reichs⸗

kommissars für das Bankgewerbe. 1. ö1“

Normale Spareinlagen sind höchstens zu dem Normalzinssatz zu verzinsen. b

§ 3.

(1) Für Kündigungsgelder, ganz gleich welcher Art und 8 welcher Höhe, dürfen nur Zinsen bis zu einem Satz bezahlt werden, der 1 % über dem EE liegt. Als Kündigungsgelder sind alle Gelder anzusehen, für die ausdrücklich eine Kündigungs⸗ frist oder eine feste Laufzeit von mindestens einem Monat verein ist. Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen des

5 Abs. 1.

(2) Erfolgt Rückzahlung von Geldern, die gemäß § 3 oder § 5 hereingenommen sind, vor dem aus der Kündigung oder aus der bestimmten Laufzeit sich ergebenden Fälligkeitstermin, so ist der zurückgezahlte Betrag als Vorschuß bis zu diesem Termin zu be⸗ handeln und zu dem üblichen Sollsatz zu verzinsen.

(3) Gelder, für die eine Kündigungsfrist oder feste Laufzeit von mehr als 364 Tagen vereinbart ist, fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Abkommens.

§ 4. 1

(1) Der Zinssatz für täglich fällige Gelder jeder Art soll regelmäßig unter dem Normalzinssatz liegen. Der Zinssatz für täglich fällige Gelder in vrovisonspflichttger Rechnung darf bis zu ½ % über dem Normalzinssatz festgesetzt werden.

.63) Als täglich fällige Gelder sind auch Gelder anzusehen, für die eine Kündigungsfrist oder eine feste S. von weniger als einem Monat vereinbart worden ist. Dies gilt unbeschadet der Bestimmungen aus § 5 Abs. 2 und 3.

683) Als provisionspflichtige Rechnungen sind nur solche anzu⸗ sehen, auf denen eine halbjährige Umsatzprovision von mindestens 1 % beim Abschluß der laufenden Rechnung von deren größerer Seite einschließlich des Saldovortrags, abzüglich jedoch derjenigen

Beträge, für welche sofort mindestens 1 % Gebühr belastet worden ist, berechnet wird. 8 § 5.

(1) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 31 und höchstens 364 Tagen hereingenommen und an einem vorher be⸗ stimmten Tage fällig werden, dürfen, sofern der Betrag im ein⸗ zelnen Falle mindestens 25 000 RM ausmacht, abweichend von § 3 höchstens mit ½ % unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden oder höchstens mit ½ % unter dem jeweiligen Reichs⸗ bankdiskontsatz verzinst werden. Der Zentrale Kreditausschuß kann für Gelder der in Satz 1 bezeichneten Art ganz oder teilweise einen abweichenden Zinssatz festsetzen. Die Kreditausschüsse können für ihren Bezirk den Mindestbetrag von 25 000 RM bis auf 5000 RM herabsetzen, wenn der Beschluß einstimmig gefaßt wird.

(2) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 15 und höchstens 30 Tagen hereingenommen und an einem vorher be⸗ u“ Tage fällig werden und die über Ultimo belassen werden, ürfen, sofern der Betrag im einzelnen Falle mindestens 25 000 Reichsmark ausmacht, abweichend von § 4 höchstens mit 1 % unter dem am Tage der Hereinnahme geltenden oder höchstens mit 1 % unter dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz verzinst werden. Die Kreditausschüsse können für ihren Bezirk den Mindestbetrag von 25 000 RM bis auf 5000 RM herabsetzen, wenn der Beschluß einstimmig gefaßt wird. 8 8

(3) Gelder, die für einen Zeitraum von mindestens 15 und höchstens 30 Tagen hereingenommen und an einem vorher be⸗ simmeten Tage fällig werden, ohne daß ein Ultimo in dieser Zeit

liegt, dürfen, sofern der Betrag im einzelnen Falle mindestens