Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 8 vom 11. Januar 1932. S. 2 . 8 “ p.“ 2 8 G . 8 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 8 11. Jauuar 1932. ES. 3
50 000 RM ausmacht, abweichend von § 4 höchstens mit 2 *% § 4. e) Es ist keinesfalls statthaft, daß ein Mitglied eines ellen, so entscheiden die Kreditausschüsse nach ihrem Er⸗] das den in § 1 für die Preisschilder aufgestellten Erfordernisse i 3 ’1 d unter dem am Tage der Hereinna geltenden oder höchstens Neben dem Nettozinssatz 88 oder 4— 8s — — — — Feeen se hen Maßtcffscten a 5 o0b fenschaften die Berechtigung gemäß entspricht. r. 8 I. 2. 8q 8 —F: — 8 81 1295† 8 b 1 mmun 5 mit Ar — 3 — ne d Absatz 1 gewährt werden soll. 1 8 3. 8 1241. 1 oweit werden. Die Kreditausschüsse können für ihren Bezirk den- der Umsa ision keine anderen Provisionen berechnet vorherigen rag ein Konto eröffnet und den zu 1eun 65 * ntscheidung der Kreditausschüsse muß bis äs ieser5 nung nur hin⸗ 1418 v..82Lhen aö.2., 1&— Pene Sr Er 848 18 78 Vrosn Crhcen 8-degs.⸗ v111*“*“ aa.eer Fenerasersnds, Sareceen eccbenne wenn der Veschluß einstimmig gefaßt wird... § 5. 0) Es ist ferner nicht statthaft, deh ein Mißgliez eines de schaften des Bezirks nur einheitlich lauten. saen Verhältnisse; im Zweifel werden die einzelnen Corten durch drh, Hweit sie innerhalb des Re bes (4) Der Verkauf von Privatdiskonten einschließlich der (1) Nimmt der Schuldner bei einem Kreditinstitut ohne Ver⸗ teiligten Verbände, auch abgesehen von den Fällen un (6) Die Kreditausschüsse dn. für ehrenamtlich geleitete die von den obersten Vandesbehörden zu bestimmenden Stellen Oberpfalz anfallen, in Regensburg. 1“] Landshut, den 9. Januar 19232.
igenen Akzepte und bankgirierten Warenwechsel sowie von ö it binaus ei dit und b, die Ausführung eines Ueberweisungsauftrags ine Ueberschreit öchstzinssä Secwechsehn am Nichtbankierkunden — decs Papiere ö kersilcsgien Peatehe 82 birsen, Fenn Verhandlungen mit dem Begünstigten — 2 Erricha nr6ee assen. Pabei it 2 2 3 cnen feßvesett. § 4 eine Laußzeit von höchstens 364 Tagen haben, zu keinem für den eine Ueberziehungsprovi ion zu berechnen. 2 eines Kontos bei der beauftrgten oder Girostelle de Uebung im Juni 1931 auszugehen. Die Kreditausschüsse dürfen 23 b 8 1 Landesversicherungsanstalt Niederbayern⸗Oberpfal Kaufer günstigeren Satz als ½ % unter Keichsbanldiskontsatz (2) Der Zentrale Lon e degeh kann Richtlinien für die zögert. 3 ¹ den Kreis der nach Satz 1 zugelassenen Kreditgenossenschaften Die Berordnung tritt am 18. Januar 1932 in Kraft. I1“ — 3 erfolgen. Das gleiche gilt für unverzinsliche Schatzanweisungen Erhebung und Berechnung einer Ueberziehungsprovision erlassen. Bei ihren Besprechungen waren die Vertreter der beteiligt auch nachträglich erweitern oder einschränken. Berlin, den 8. Januar 1932. . 8 Der Vorstandsvorsitzende. und andere unverzinsliche kurzfristige Weripapiere gleicher Art Verhände darüber einig, daß die vorstehenden Grundsätze 8e (0) Kommt bei den örtlich zuständigen Kreditausschüssen ein0— Der Reichskommissar für Preisüberwachu b E“ mit entsprechender Laufzeit. § 6. — e Anwendung auch dann finden n, wenn das Einigung über das Bestehen bindender Abmachungen (Abj. 2), — * eisuber ng. § 6. (1) Die Kreditausschüsse setzen für ihren Bezirk Normalsätze 8 ünstigten, an welches nach dem ausdrücklichen Auft das Bestehen einer tatsächlichen Uebung im Juni 1981 (Abs. 3), 1“*“ Goe rdeler für die Spanne gemäß § 2 Abs. 1 und den Zinssatz gemäß § 3 des Auftraggebers die Ueberweisung erfolgen soll, nicht bei ei die —— der Berechtigung gemäß Absatz 4 oder die An- 1“ mittlere Banken dürfen nach Maßgabe besonderer, von dem Zen⸗ Abs. 1 fest. 8 8 8 —8 -. — beteiligten Verbände geführt wird, es sich die wendung des rundsatzes des Absatz 6 nicht zustande, so ist die 1 “ L11u“] di “ 9 “ tralen Kreditausschuß aufzustellender Grundsätze die in den 8§ 2 „(2) Die Normalsätze können nach Art der kreditgebenden n br. „21u— scheckkonto oder ein Reichsbantgirokonto oder gnu Entscheidung des Zentralen Kreditausschusses herbeizuführen. Bekanntmachung „Die am 9. Januar 1932 ausgegebene Nummer 1 bis 5 vorgesehenen Höchstzinssätze für hereingenommene Gelder Institute und nach Art der gewährten Kredite gestaffelt werden. — 8 —— der Verbände angeschlossen (8) Bestehen keine bindenden „Abmachungen und liegt eine über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗ Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: ganz oder teilweise bis um höchstens *2 % überschreiten, ehren- Die Normalsätze können auf bestimmte Arten von Krediten be⸗ --— Ka — des Deutschen Sparkassenen erdgültige Entscheidung der Kreditausschüsse noch nicht vor, so ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der die Durchführungsbestimmungen zur Reichsfluchtsteuer, vom amtlich geleitete .nes, ehlsnn mit der gleichen Maßgabe schränkt werden. 1 . i a 2 a 22 arauf hingewiesen, daß angesichts entstehen den Kreditgenossenschaften, die von der Berechtigung - ’ ⸗7 Wettn und ü 28. Dezember 1931, bis zu ¾ C. (3) Die Normalsätze sind dem Zentralen Kreditausschuß sowie imn —- *. ,— ehr bestehenden Formularstrenge gemäß Absatz 1 bis zu einer bindenden Regelung Gebrauch ge⸗ A 6 9 vypo onstigen die Ausfübrungs. und Ueberleitungsbestimmungen über das (2) Kommt im Zentralen Kreditausschuß eine Einigung über dem Reichskommissar für das Bankgewerbe mitzuteilen. 2,— 5 „— — eine unzweideutige Erklämg macht haben, keine Nachteile. Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten kassenärztliche Dienstverhältnis, vom 30. Dezember 1981, baT115155. § 7 dinolichlt eber 88s K A 1““ 8 8 g Feitgenesgenicheften. deren Mitglieder nicht über⸗ (NGBl. 1 S. 569). die Uebertragung der Befugnisse des Reichskommissars für Preis⸗ unnterzeichneten Spitzenverbände schon jetzt den Reichskommissar 1 .Zö . nn 8 — —2 da 2 bej X₰. günsti ten, an welches † wiegend physische 8 — sind, finden die vorstehenden Be⸗ Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. Januar 1932 überwachung an die obersten Landesbehörden, vom 30. Dezember 1931, für das Bankgewerbe, Grundsätze gemaß Absatz 1 aufzustellen. (1) Der Zentrale Kreditausschuß setzt einen Normalsatz für ncbtne sung — so - wird; ie Möglichkeit hieaz stimmungen mit der aßgabe Anwendung, daß sie nur die im fäͤr eine Unze Feingolrird „ hi1 &e 1 d, die Verordnung über die Befreiung von der Beitragspflicht zur 63) Nimmt auf Grund der aufgestellten Grundsätze eine die Kreditprovision (§ 3 Abs. 1 und 3) fest. Dieser Normalsatz de — firr gien 8 kommunalen Giroverkehrs unde § 5 des Abkommens vorgesehenen Höchstzinssätze für herein⸗ in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ Arbeitslosenversicherung, vom 6. Januar 1932, und Privatbankfirma oder eine kleine oder mittlere Bank die Be⸗ kann nach Art der gewährten Kredite gestaffelt werden. Der 2 8 8 g se at -4—— Richtlinien ausdrütt geno mnene Gelder bis um hichstens * überschreiten Sürsen. kurs für ein englisches Pfund vom 11. Ja⸗ die Bekanntmachung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, rechtigung zur Ueberschreitung der Höchstzinssätze für sich in An⸗ Normalsatz kann auf bestimmte Arten von Krediten beschränkt 829% s — Zwi hen den Vertretern der beteiligten ꝛe. — ntscheidung der reditausschüsse kann für Kredit⸗ nnar 1932 mit RM 14.24 umgerechnet = Ra 86,8047, vom 4. Januar 1932. spruch und wird ihr diese Berechtigung bestritten, so kann der werden. 8 8 8 banöber —8 Fülle — —4 des ferneren Einverstäntt genossen, ,. der vorerwähnten Art in den einzelnen Bezirken für ein Gramm Feingold demmnachͤ = pence 47,0365, Umfang 2 . Verkaufspreis 0,30 RM Kreditausschuß Einspruch einlege er K s 9 *8 ch Berrlin, den 11. Januar 1932. Berlin NW 40, den 11. Januar 1952.
7 Leiregitf er Reichs 8 — 1 — * als solchen bekannten Kunden einer anderen, im Auftrage ii h . 8 alsdann den Streitfall der Reichsbank zur Entscheidung vorlegen 8 ausdrücklich genannten Stelle benutzt wird, um den Kunden II. Kleine und mittlere Banken. Statistische Abteilung der Reichsbank. 8 G e.“; Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
87 Wesentliche Ueberschreitungen der Normalsätze (§§ 6 und 7) 88 ¹ de 1 1) Kapitalgesellschaften des pre Bank üas ven. § 7. a — F . 1b r. beauftragten Bank, Sparkasse oder Genossenschaft herük⸗ „11) Kapitalgesellschaften des prihaten Bankgewerbes, deren “ Die Höchstsätze für hereingenommene Gelder gemäß den §§ 2 sind nur in besonders earündete Fällen zulässig. zußichen; auch solche Fälle würden Gegenstand von Beschweig e. 15 ,— RM —— dürfen die i 2 8 bis 6 gelten im Verkehr mit der Nichtbankierkundschaft, d. 8 der⸗ § 9. i 8 Dü zalen . bictrngebene bilden . hen ZES“ . sů bhihefäge. ““ 1““ jeni Kunds da ld⸗ und Kreditgeschäft nicht im ; 3 öö 8 ie Verbände erachten übereinstimmend eine behordit ereingenommer r bis j 4 % 8 “ “ .eeeneeeeeee dö eeesnasene Bankabteilungen von Industrie⸗ und ndelsfirmen find a eine Aenderung der bestehenden Normalsätze (88 6 und 7) zu onten bei Sparkassen und kommunalen Banken sowie auf — 4 des — . — 8 „ NL4. 12 9e besn. 8 Bekanntma⸗ ch ung. Nichtbankierkundschaft anzusehen. In Zweifelsfällen entscheidet 8 Eingehung sonstiger Geschäftsverbindungen mit Kreditinstitue den §§8 Leee. des Abkommens vorgesehenen chstzinssätze für 9 E “ 4 ö. 8 e S. dee Feate Rlchaft sschuse⸗ ob 2. — 2 —— oder “ der Normalsätze sind dem Zentralen Kredit⸗] der gedachten Art als unzulässig, insbesondere also die Abhämgh Freinenvaszene serben, . ens 722809. 22 87 4 ¼ des 1213 = 100 Das Preußische Staatsministerium hat den Nichtbankierkundschaft zu rechnen ist.. är 8s8 8 Reichskommissar fin das Bankgewerbe mit⸗ machung der Vergebung kommunaler Lieferungen von der db Abkommens vorgesehenen Höchstzinssätze bis um höchstens ½ % Indergruppen ü änderung Brandenburgischen Provinziallandtag zum 8 8 sIausschuß sowie dem . — g richtung eines Kontos bei einem derartigen Institut oder die überschreiten, 1t 1 “ 18 88 4— in 28. Februar 19232 nach der Stadt Berlin berufen ““ 5 10 vorzugung von Bewerbern, die ein solches Konto unterhalten. 11013) Kapitalgesellschaften des privaten Bankgewerbes, deren 30. Des. 6. Jan. n vg Die Eröffnungssitzung findet am 28. Febru ar 1992 8 Die Kreditausschüsse sind berechtigt, für ihren Bezirk Ab⸗ 8 8 5 ¼0. a. Fe ind 5. Unter den beteiligten Verbänden bestand Einverstämd Bilanzsumme 50 Millionen RM nicht übersteigt, „½21 die im 1 um 12 Uhr im Landeshause zu Berlin Matthäikirch⸗ weichungen von den Höchstzinssätzen nach unten festzusetzen. 8) Ergeben sich aus den Vereinbarungen Streitfälle, so sin darüber, daß die Ausübung eines Drucks auf Hypothekenschuldie § 5 des Abkommens vorgesehenen Höchstzinssätze für herein⸗ 1 IJ. Agrarstoffe. ftraße 20721, statt 3h ; Wollen die Kreditausschüsse eine Abweichung von den Hschstzins⸗ diese den örtlich zuständigen Kreditausschüssen zur Schlichtung, auch ihre dankmäßigen Heschafte durch die vweenegenehene genommene Gelder bis um höchstens 3 26, jedoch soweit sie von 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 1E ie Abecondr. E sätzen nach oben beschließen, so haben sie dies dem Zentralen vorzulegen. 8 niff ausüben zu lassen, unzulässig ist; auch dhef die Gewu der Reichsbank als privatdiskontfähig angesehen werden, bis um 2. Vieh . 68,7 69,2 „eDie Abgeordneten des Provinziallandtages lade ich zu Kreditausschuß mitzuteilen, der den Wunsch unter Beifügung (—) Jeder der in §, 3 des Mantelvertrages aufgeführten rung einer Sparkassenhypothek an ein Mitglied einer eingetragen höchstens 34 % überschreiten. “ x 3. Vieberzeugnise... 98,9 857 dieser Eröffnungssitzing sowie zu den sich daran an⸗ seines Votums dem Reichskommissar für das Bankgewerbe vor⸗ Verbände 12 berechtigt, einen derartigen Streitfall an den Zen⸗ Genossenschaft nicht von dem Austritt des Darlehnsnehmers an (4) In die Bilanzsumme ist das Wechselobligo nicht ein⸗ 4. Futtermittel 91,5 91,0 e Sitzungen ergebenst ein. legen wird. tralen Kreditausschuß zur Schlichtung zu bringen, sei es ur dieser Genossenschaft abhängig gemacht werden. Unter Hypothen zurechnen. 8 1 Agrarstoffe zusammen. 93,5 93,0 erlin⸗Charlottenburg, den 5. Januar 1932. § 9. Ueberprüfung, sei es von vornherein unter Ueberspringung der im vorstehenden Sinne sind jsdoch nur Hypotheken zu ve III. Privatbankfirmen. 5. II. Koloniälwaren... 90,2 90,0 Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin. b — bes örtli di Kreditausschusses steh une sind jedoch nur 8— Hypotheken zu va 1 8 e III. Industrielle Rohstoff präf P 3 enburg und von Berlin. (1) Ergeben sich aus den Vereinbarungen Streitfälle, so sind Entscheidung des örtlich zuständigen Kreditausschusstees. 1 stehen, nicht auch Sicherungshypotheken, die für einen Bankkrat (1) Privatbankfirmen dürfen die in den 88 2—5 des Ab⸗ 3 ae — diese den örtlich zuständigen Kreditausschüssen zur Schlichtung § 11. “ 8. bei einer Sparkasse bestellt werden. . kommens vorgesehenen Höchstzinssätze für hereingenommene Gelder 6. Kohle 8 117,7 2 vorzulegen. Dos 9 ist bis 31. März 1932 wirk am und 6. Die beteiligten Verbände betrachten es angesichts der dur bis um öchstens ½ % überschreiten. 88 8 7. Eisenrohstoffe und Eisen 106,2 Bekanntma ch unn g. (2) Jeder der in § 3 des Mantelvertrags aufgeführten Ver⸗ (1) Das Abkommen ist vgE zuvor mit das geltende Bankgesetz gesicherten Stabilität der deutschen An .2) Prwvatbankfirmen, die von der Reichsbank für privat⸗ §. Metalle (außer Eisen).. 56,8 Ich verbiete hiermit auf Grund der §§ 12, 13, 1 Abs. 1 bände ist berechtigt, einen derartigen Streitfall an den Zentralen verlängert sich jeweils um tü üd bnansene tnncchs ⸗ rung als unzulässig, wenn Mitglieder ihrer Organisationen diskontfähig angesehen werden, dürfen die Höchstzinssätze der 3. 7 Eisen). 8 Ziff. 2 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Be⸗ Kreditausschuß zur Schlichtung zu bringen, sei es zur Ueber⸗ eeeee. — bg undeven Frift als der genannte wertbeständige Konten in v jedoch auf Fei 88 2—5 des Abkommens bis höchstens Dum N¼ % rschreiten, 10. vv 11] 70˙ kämpfung politischer Ausschreitungen vom 28 Mär, 1931 2) Wird da een h Frih goldbasis oder auf Basis einer ausländischen Währung unterhalt soweit sie nicht vom Reichskommissar für das Bankgewerbe auf⸗ 11. Chemikalien See 2) 113,9 § 2 Abs. 2 Zist; 2 der 2. Verordnung des Herrn Reĩchsprä⸗
prüfung, sei es von vornherein unter Ueberspringung der Ent⸗ 1 Shee⸗ 1 — 2 s . 8 1 m nkgewer
b zrtl; ständige oe- 8 8 vert ekündigt und nicht durch ein neues Abkommen 8 e- n. Far Von ber⸗ 1 ue. 8 811“ scheidung des örtlich zuständigen Kreditausschusses. ö6 — 8 Uaht 9das vesherige — bis zum Ablauf des oder für Einlagen entsprechende Zusagen machen. gefordert werden, von der “ “ 12. Künstliche Düngemittel 70,9 sidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 101,3 10. August 1931 in Verbindung mit Ziff. II der Verordnung.
1 G . 1 8 7. Unbeschadet ihrer auch weiterhin auf volle Wiederha abzusehen. 1 8 — 8
G § 10. 1 Mantelvertrages weiter, es sei denn, daß der Reichskommissar stellung des Bank⸗ und Sparkassengeheimminf⸗s üen 8 8 13. Technische Oele und Fette ““ 8; “ 8 8 1 bb . A.n. 8 1 ⸗ S sengeheimnisses gerichteten R. Ber 8 2 b 8
(1) Das Abkommen ist bis zum 31. März 1932 wirksam und ür das Bankgewerbe seine Zustimmung zu der früheren Lösung . halten die u“] Verbände⸗ — 95 Verlin, den 9. Seeihe. 1932. 9 . 18 8 ¼ EE“ 9 des Herrn Preußischen Ministers des Innern vom 30. März
ernenngen. sich um v— eveee nicht zuvor mit des Abkommens gibt. a. 8 1““ 8 “ auc unter ——. des loyalen Wettbeweruth, Der Reichskommissar für das 16. 54 und Papier. 1133 1931 das Erscheinen der „Neuen Arbeiter⸗
einer Frist von einem Monat gekündigt wird. ] b Berlin, den 9. Januar 1932. lür verpflichtet, den zur Zeit geltenden abweichenden Vorschrift 8 elle Roßfioff⸗ 5 Zeitung“ (Organ der KPD. für die Gebiete Hannover
(2) Wird das Abkommen zu einer anderen e. der - ber Reichsabgabenordnung und anderer Feig 1 G eehe 4 93,0 Se es Hessen Pöldrch auf die Dauer 8 einer
4 3 Woche, vom Sonnabend, dem 9. Januar 1932, einschließlich
125,4 bis Freitag, den 15. Januar 1932, einschließlich, so daß die
Mantelvertrag gekündigt und nicht durch ein neues Abkommen Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankier⸗ Un 6 b 8 v 8 S ersetzt, so läuft das Rsherige “ — bzumn eb gewerbes (E. 2 8 z der Regceabnäte mededntheerdechenhenihecgtahs, 8 2 Bekanntmachu n g. W“ 17 FE Mantelvertrages weiter, es sei denn, daß der Reichskommissar Deutscher Genossenschaftsverband e. V. Errichtung neuer Sparkonten oder sonstiger Konten in der gesetzte Die Umsatzsteuerumrechnun nesd. 6 2 u . EE“ ““] st 8n 15 * 1 8 cer; 8 5 S8 8 11“ satz ugssätze auf Reichsmark 18. onsumgüter LEE““ 130,3 b Ver S . Shn⸗ 2 E uu] 89 ba ea; Freie Vereinigung der Arbeitnehmerbanken Deutschlands. 1n 9 Thr re eh hesse de verfger ee ea halten denagenas —n für * büct minh erlin 88 eeeneeren Zahlungsmittel Industrielle Fertigwaren zu⸗ 8e en 8 Nasea deh an werhet 17 b2 S 1 . 8 scher Be⸗ ten⸗Genossenschaftsverband e. V. timmt ode eignet ist bei der Kund t oder i 4 P blikun werden im achgang zu der e anntmachung vom 2. Januar 1e1X“; „2 1 1 scheinen kann 8 1 h. den 9. Januar 1932. Deutscher Beam . r geeignet ist, bei der Kundschaft oder im Publiku 2 8 1 “ Z 1G b 8 1“ 1“ wae Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband. 1932 (Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1932) für den V. Gesamtindex 102,9 101,4 1, Dieses Verbot umfaßt auch sämtliche im gleichen Verlag
111““ en Eindruck zu erwecken, als ob das betreffende Geldinstitut? en⸗ Fentbese. und Pamekser “ Reichsverband der Deutschen landwirtschaftlichen Sb Befolgung dieser Bestimmungen weniger genau nähn Monat Dezember 1931 wie folgt festgesetzt: 9) Monatsdurchschnitt November. — ²³) Monatsdurchschnitt De⸗ der Zeitung erscheinende Kopfblätter sowie jede angeblich gewerbes (E. V.). Genossenschaften — Raiffeisen — E. V. ds
zember. neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder 1“ “ 8 enlabeeseban g . 8 tichlands Verband Deutscher öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten E. V. 8 Berlin, den 9. Januar 1932. b be. nege 1,5 E 8 8 ece n. 8 . enet Aevchden r ist die Beschwerde an Freie Vereinigung er Ar eitnehmerbanken Deu sch ands. 1 Den zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstite Fren ünen 100 Galdpesos für induftriele Rohstoffe, dald und gertigwaren 4 u““ Nehssaenn, sch “ E1““ 8 [Anlage zum § 6 des eEde. ges zwischen am 9. Januar 1932 getroffenen Vereinbarungen: . Britisch⸗Qongkong 100 Dollauk zurückzuführen. . . Finzufügerng 4 begleubigter An. ee ag. wne⸗ SSaeahshana⸗ “ it 1311*“ 88 u1ö“ 1. Mantelvertrag zwischen den Spitzenverbänden d 3 E1“ 8 Unter den Agrarstoffen wirkten sich in der Indexziffer schriften einzureichen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Reichsverband der Deutschen landwirtschaftlichen — 1 Kreditinstitute, e “ für pflanzliche Nahrungsmittel Preiserhöhungen für Brot⸗ Hannover, den 9. Januar 1932
mit 2 %& unter dem jeweiligen sbantdiskontsat verzinst (§ 3) dürsen unbeschadet der
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(1) Kreditgenossenschaften, Privatbankfirmen sowie kleine und
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Genossenschaften — Raiffeisen — E. V. Mratertels Bestbamanben des votschen den Shißenv⸗sbänden der 2. Abkommen über die Festsetung von Höchstziussäs ö getreide (vor allem für Weizen) aus. An den Schlachtvieh⸗
Verband Dentscher öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten e. B. Banken, Sparkassen und Genossenschaften bestehenden Wettbewerbs⸗ für hereingenommene Gelder, China⸗Shanahai 100 Tael (Silb „ märkten haben sich die Preise für Rinder, Kälber und Sch afe Der Oberpräsident der Provinz Hannover
2 abkommens vom Mai 1928/Dezember 3. Abkommen über die Berechnung der Zins⸗ n ¹0. 7 Mexiko 8 100 Pefl- * erhöht, während die Preise für Schweine überwiegend Noske.
Abkommen 1. Zwischen den Verbänden besteht Einigkeit darüber, daß uö bei der Weitergabe von Geldern ¹ “ 100 Soles zurückgegangen sind. Die Preise für Vieherzeugnisse, vor die Berechnung der Zins⸗ und Pro⸗ mit der geschäftlichen Propaganda für Mitgkieder gbser⸗ F bvritte “ C4“ 7 allem für Milch, Butter und Eier, sind weiter gesunken. n
ch g r 3 u P von Geld⸗ und Kreditinstituten niemals eine Herabsetzung der stimme ich zu Union der Sozialisti⸗ 10 neue Rubel Von den Einzelar d dustriellen Rohstoffe und
visionssätze bei der Weitergabevon Geldern Mitglieder einer anderen Gruppe verbunden sein darf. 8 schen Sowjetrepubliken) (= 1 Tscherwonetz) 1 on den Einzelgruppen der 8 üstriellen Rohstoffe 1 . “
an Dritte. 8 2. Eine den Gepflogenheiten des Bankver irs und des Svar⸗ Der Reichskommissar für das Bankgewerbe. Berlin, den 11. Januar 1932 “ 8 vünhepen ster Precse ar en nbesh.gofl “ . Nichtamtliches. —
881 8 — 8 fd 2 li eklame 0 en 8 8 8 „ . G . 3 8 - 5 2. 1 2 1 . 8 8 1 . 8
61 kassenwesens nicht entsprechende aufdringliche Ern st. Der Reichsminister der Finanzen. 1 dder Inderziffer für Eifürn ihlaünd und Eisen wirkten sss Nummer 1 des „Reichs⸗Gesundheitsblatt
5 11 3 81 8 Mitgliedern keines der an der Verständigung beteiligten Ver⸗ 1 In „‚für Eiser - vor Die Vergütungen für die Weitergabe von Krediten an Dritte bämnke gestattet sein. Als eine Reklame dieser Art gilt insbesondere 8 J. A.: Pissel. 8 Pmeisrüchänge für inländisches Eisenerz und Weißblech aus. 8.Ne es hnt üa⸗ Sö .—
önnen entweder in Gestalt eines Nettozinssatzes oder getrennt jede an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete Bekannt⸗ Berlin, den 9. Januar 1932. 3 8 “ er Rückgang der Indexziffer für Nichteisenmetalle ist vor T Persone - 2 1 h8“ machung über die füd Einlagen jeder Art vergüteten Zinsste, Der Zentrale Kreditausschuß hat in seiner Situng 4900l eeeeeebhahem auf niehrigere Preise lr Blei, Zinz zinn Aummium ggezerbanzesshrüihen Krantheen im In. na Rraihnde. e
§ 2 mit Ausnahme von Aushängen, die im Innern des eigenen Ge⸗ 9 9 5 ..“ d Metallhalbfabrikate (K „ und Messinabl ück⸗ g . eutse 9 e, Regelung de
n 2 “ äftslokals in einer von außen nicht sichtbaren Weise erfolgen 9. Januar 1932 den Normalzinssatz gemäß § 1 des I. 2 . 3 1 und Metallhalbfabrikate (Kupfer⸗ u essingbleche) zurü⸗ Begriffe „Lebendgeburt“, „Totgeburt“, „Fehlgeburt“. — (Preußen.
so h he eeaadie deecsen Peae crseans Pee⸗ bü.-eeeener gegS deels Verbünbr find sich aber die Unzulässigkeit kines Miß⸗ kommens über 8 Seftsezung von Föchstzinssäten über Preisschilder und Preisverzeichnisse. L g. Tens jien lagen 1 srrankentransportanhängeibagen. 85. euchung der Müchtanne 1 5 8 . Ser , be 4 3 ereingenommene Gelder auf 4 % für das Jahr und U 2 aumwollgarn „ Leinengarn, Hanf un utegarn in Sammelmolkereien. — Staatliche Anerkennung für Kranken⸗ brauchs des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu Zwecken des Kun⸗h g f 5 f Jah Vom 8. Januar 1932. niedriger als in der orwoche. Die Cbngnun der Index⸗ le Ferte in e Brsdeeseeeehes zur Lülenpfans 4
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Durchschnitt der Zinssätze für hereingenommene Gelder auszu⸗ erkehrs 88 ür di 5 ; isi 8 7 des A. f gehen. denfangs nach Maßgabe folgender Richtlinien einig: Normalsatz für die Kreditprovision gemäß § es Auf Grund der 1, 3, 4 und 7 der Verordnung über ¹ .. 1 Ree ₰ 1 therie und Schar — Aen — (2) Kreditinstitute, die diese Art der Berechnung ganz oder a) Es bedeutet einen schweren Verstoß gegen die gute Standes⸗ kommens über die Berechnung der Zins⸗ und Provision n die Berf atne des Fectenn ars für Preisüberwüchung Fcser sir kürcstahe. Detnpenatter erfkar s ul- K--. Arzvehtoffe für 8c9 Füifungen E teilweise wählen, haben dem zuständigen Kreditausschuß auf Er⸗ itte im Bankgewerbe und im Sparkassenwesen und gegen fäte JA1. vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I S. 747) verordne ich . sen ehg 1 homöopathischen Aerzte. — (Bayern.) Verkehr mit Lebensmitteln. fordern des Reichskommissars für das Bankgewerbe mitzuteilen, sit mit der Teilnahme an der Durchführung des bargeld⸗ en Monat festgesetzt. 8 8 3 hiermit das Folgende: 1 8n die allgemeine Herabsetzung der Stickstoffpreise wurde durch — (Hessen.) Bakteriologische Fleischbeschau. — (Mecklenburg⸗ welche Spanne zwischen dem Nettozinssatz und dem gewogenen losen Zahlungsverkehrs verbundenen Pflichten, wenn ein Der Vorsitzende. — g 5 die saisonmäßige Staffelung der Stickstoffpreise größtenteils Schwerin.) Zulassung von Praktikanten zum Apothekerberuf. — Durchschnitt der Zinssätze für hereingenommene Gelder sie an⸗ Mitglied eines der beteiligten Verbände einen ihm gewor⸗ 88 1“ 8 — § 1. ausgeglichen. Im übrigen wurden Preisrückgänge für (Lippe.) 6 des Schweine⸗ und Hundefleisches au wenden. 8 “ 8 üehen veras s Heeeeec EE1166“ 8 Berlin, den 9. Januar 1992 1b S die d. h Waren: öö 8 — Hacnar, g g. — bb eeen un hi e. 5. Frenene) Srcerang 8 3. 3 s Zc 8 gers 9 8 8 8 8 reizenmehl, 1“ Eßkartoffeln, 8 emen auholz, Da be u ensterglas gemeldet. ional.) Verzicht auf konsularische Bisa der Gesundheits (1) Werden die Bedingungen für an Dritte gewährte Kredite glied eines der beteiligten Verbände benutzt, um den Be⸗ Vorstehenden Beschlüssen des Zentralen Kreditans 1 8 Die Preise der hedusteiellen erti een. b weiter pässe. — Vermischtes. Aerzte⸗ und Zahnorhd⸗Rundfunk — nach Sollzinsen und Kreditprovision berechnet, so soll der Zins⸗ günstigten zu veranlassen, sich diesen Betrag auf einem bei schusses habe ich zugestimmt. Grieß, Schweineschmalz, 1 verstärkt gesunken Fe ais n” — B. Nichtamtlicher Teil. — C. Amtlicher Teil II. satz sich im allgemeinen an den Reichsbankdiskontsatz 8. der Eesne-g Bank oder Girostelle zu errichtenden Konto Der Reichsk 1 für das B gverte 1 Graupen, 1 ütter, 8 1 8 b Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in Die Zinsen sollen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen ütschreiben zu lassen. 1 Der Reichskommissar für ankgewerbe. FSaferflocken, Margarine Berlin, den 9. Januar 1932323. den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Kredit erhoben werden. b) Es ist auch unzulässig, wenn ein Mitglied eines der betei⸗ Ernst. 8 Nudeln, Kokosfett, 8 Statistisches Reichsamt 1 5 Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren (2) Es ist jedoch zulässig, sofern es sich um einen Kredit ligten Verbände sich aus Anlaß eines Auftrags des gedachten 1“ 8 “ Grütze, Kunf peifefett 88 1 “ 8 Städten des Auslandes. — Erkrankungen und Gerbefälls ar von mindestens 25 000 RM handelt, den zugesagten Kreditbetrag Inhalts mit dem Begünstigten in Verbin uns fege um Gr d d 6 Ab 2 des Abk 18 über Makkaroni, Käse 8 b J. V.: Dr. Platzer. übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. — Tierse auf einem Sonderkonto zu belasten, das keine weiteren Umsätze dessen Zustimmung dazu zu erlangen, daß die Gutschrift, Auf Grund des § 6 Absatz -evh, ev-g nehss Reis, Kakao, 1 “ im Auslande. — Witterung. aufweisen darf außer den zur Abdeckung des Kredits bestimmten statt auf dem im Auftrage genannten Konto des Be⸗2 estsetzung von Höchstzinssätzen für hereingenomm Erbsen geschält oder Bohnenkaffee, 1 1G Bekanntmachun und von dem Kreditnehmer als solche besonders —n ge⸗ ünstigten bei einem anderen Mitglied eines der beteiligten lder vom 9. Januar 1932 IW nachstehenden 2 1“ ungeschält, Malzkaffee, 6 n — g. 8 machten Beträgen. Die Belastung auf Sonderkonto und Ueber⸗ erbände C. einem Konto 8 eeF wird, welches kommen“ genannt — hat der Reichskommissar für das Ba Bohnen, 8 Kealzkaffer. 8 Durch die Zweite Bayerische Notverordn . vom 8 2 tragung auf laufende Rechnung darf jedoch nicht schon für den von der beauftragten Bank oder Girostelle oder von einer gewerbe folgende Grundsätze aufgestellt: ELinfen, Obst, 3 30. Oktober 1931 sind vom 1. Januar 1932 ab die Landess Handel und Gewerbe. Tag der Kreditzusage erfolgen, sondern erst mit dem Tage der anderen ihr nahestehenden gleichen Stelle für den Be⸗ ] 1n““ Gemüse 1 versicherungsanstalten Niederbayern in Landshut und Ober-: Berlin, den 11. Januar 1932 Kreditinanspruchnahme, und zwar jeweils in Höhe des bean⸗ Prstigten bereits geführt wird. b bnEEqqEö 3 in Lüden, Schaufenstern, Schaukästen, auf dem Wochenmarkt, in pfalz in Regensburg zu einer Landesversicherungsanstalt zu⸗ ich- 8 9 spruchten Betrages. Erfolgt eine zur vorzeitigen Abdeckung des e Grundsätze unter a und h finden entsprechende Anwen⸗ 8' Kreditgenossenschaften dünfen nach Maßgabe der solge der Markthalle ober im Straßenhandel sichtbar ausstellt oder an⸗ 1— elegt worden. Die durch die Zusammenlegung ge⸗ Nach dem Bericht der Vereinigten Fabriken Kreditbetrages oder eines Teils des Kreditbetrages bestimmte dung auf den Fall, daß ein Mitglied eines der beteiligten den Bestimmungen die in den 8§ 2 —5 des Abkommens u. preist, ist verpflichtet, die Waren mit Preisschildern zu versehen bildet 98 95 Zversiche ganstalt führkt de g g 8* photographischer Papiere über das Geschäftsjahr vom und als solche kenntlich gemachte Anschaffung, so ist diese dem Verbände sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gölbsenen öö für hereingenommene Gelder bis aus denen der genaue Preis je Pfund sowie die handelsübliche ege. andesversicherungsanf führt 8 amen 1. Juli 1930 bis 30. Juni 1931 wurde die. Beteiligung der Ge⸗ Sonderkonto gutzuschreiben, und der zugesagte Kredit erlischt in oder in seinen besonderen esbeh⸗ ungen für den höchstens ½ % überschreiten. BW Qualitätsbezeichnung der einzelnen Waren ersichtlich ist. Lande 8 vb ersiche rurn gsanstalt Niederbayern⸗ sellschaft an der Maz Dreverhoff G. m. b. H. im laufenden Ge⸗ entsprechender Höhe. Eingänge, zu deren Neber nansprach ühne Giroverkehr das Recht vorbehält, mit Aufträgen der hier (2) tehen bereits bindende Abmachungen positiver „ Soweit das Pfund als Verkaufseinheit nicht handelsüblich Oberpfalz“, umfaßt * Regierungsbezirke Niederbayern schäftsjahre durch erkauf der Anteile aufgegeben. Die in der Kunde berechtigt sein soll g““ nur in laufender Rechnun in Rede stehenden Art in der unter a oder b bezeichneten negativer Art über einen den Kreditgenossenschaften zu gewä „ ist, kann die Preisbezeichnung nach Stück oder nach einer anderen und Oberpfalz und hat ihren Sitz in Landshut. Amerika geführten, die Freigabeansprüche der Gesellschaft be⸗- werden. Bei der renze von 25 000 RM ema Weise zu verfahren. den Voraus, so hat es bei diesen nachungen sein Bewende handelsüblichen Verkaufseinheit erfolgen. Mit Entschließung des B. Staatsministeriums des treffenden Rechtsstreitigkeiten sind auch in der zweiten Instanz
Absatzes ist ü Kredit⸗ d) Die beteiligten Verbände betrachten es ferner als unzu⸗ 3) Bestehen bisher keine bindenden Abmachungen, so hah Deze — ede i G 1 zuungunsten der Eastman Kodak Company entschieden. Die cben atz 1 dieses Absatzes ist von dem ursprünglich zugesagten Kredit ) Die g ch f 5 (3) Besteh 7 Aosct § 2. Innern vom 30. . 1931 wurde im Einverständnis enannte Gesellschaft hat sich daraufhin ch den enerschen Gesell⸗
betrag auszugehen. lässig, wenn ihre Mitglieder durch vertraglichen Zwan⸗ die Kreditausschüsse den Kreditgenossenschaften die im Absat . 8 mit dem Ginatsasiwifert ür Landwirtschaft und Arbeit ufhi t ges G zugehen. 8 WI e 3 3 „ we⸗ — 1 he. rpagtichen — b 1 ⸗ waünstig Wer d eege. Sem Se. 1 1b tit dem Staatsministerium für n und eit, 8 8 demt Gesell⸗ (3) Die Kreditprovision ist in banküblicher Weise zu be⸗ oder sonstigen 89 ihre Kunden dahin einwirken, daß 53 Berechtigun zu “ soweit eine Vergüns r die in § 1 aufgeführten Waren im Kleinhandel absetzt, Abteilung Arbeit, vom 1. Januar 1932 an der Regierungs⸗ 88 86 be üseeer elin vfrses enad. Die Erles⸗
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: s w 1 it i ie von Ueberweisungsaufträgen an das Konto des Be⸗ im Juni 1931 tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. ohne sie sichtbar auszustellen, hat in seinen Läden, Schaufenstern 8 1 - 8 rechnen; sie kann entweder für den zugesagzen Kredit im voraus sie von sung (4) Bestehen Hher keine bindenden 8--5S een oder und Schaukasten und an seinem Verkaufsstand für die nicht aus⸗ direktor Dr. Roth in Regensburg zum Vorstandsvorsitz nden frei von allen Verfügungsbeschränkungen, und zwar derart, daß
i ni tem Kredit vom Höchstsollsaldo berechnet tigten bei einem anderen Mitglied eines der unterzeich⸗ 1— 1 8 Mäö gn ga g 8 8 8 henstigen gide absehen “ is eine tatsächliche Uebung nach dem Stande vom Juni 1981 1 gestellten Waren gut sichtbar ein Preisverzeichnis anzubringen, der neugebildeten Landesversicherungsanstalt ernannt. das der Eastman Kodak Co. auf Grund des Vertrages von 1903 22 e 3 8 8 8