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Reichs⸗ und I e. 2. Nr. 12 vom 15. Januar 1932. S. 2 8 — 1 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1932. ES. 3
vereinbart haben, ferner über Revisionen und Berufungen gegen § 371. (RGBl. I S. 326) und vom 18. Dezember 1928 (RGBl. 1 S. 82 Bekanntmachung. § 143 ce AVAVG. — Berichtigungen zum vorläufigen Verzeichnis BMinisterialrat Professor Dr. Koelsch, München. — Kurzer Bericht Enischeidungen des Schiedsamts. 1Kt 8 p Die Satzung kann den Vorstand ermächtigen, die Kranken⸗ werden aufgehoben. ih Auf Grund des § 1 Abs. 1 Ziffer 2 i. B. mit § 12 der der Arbeitsämter. — I cfeungen zmr . — über die I1eö— ei Rcgbe glestiwaer St Die Revision ist zulässig gegen Entscheidungen des Schieds⸗ hausbehandlung nur durch bestimmte Krankenhäuser zu gewähren * 3 Artikel 6. ¹ Lerordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Erlasse: Bekanntmachung über Handfeuerlöscher. — Betrifft: arbeitern. Erstattet von Assistenzarzt Ernst Kriese, Hohenwiese amtes auf Grund des § 368 Abs. 1, serner gegen Entscheidungen und, wo die Kasse Krankenhausbehandlung zu gewähren hat, die Das Berli Abkommen vom 13. Dezember 1913 wird a Verordmn g n vom 28. März 1931 (RGBl.] 9 79 8 Verordnung über Thomasmehl. — Gutachten und Auskünfte des i. Rsgb. — Die Gewerbeaufsicht in den Niederlanden im Jahre des Schiedsamtes in Zulassungsangelegenheiten, soweit sie nicht Bezahlung anderer Krankenhäuser, von dringenden Fällen abge⸗ gehoben. 11“ 1“ 1 Ausschreitungen v 51 - 7⁰) sowie Prüfungsausschusses des Deutschen Aufzugsausschusses. — V. Ver⸗ 1930. (Nach dem Jahresbericht der Arbeitsinspektion im König⸗ 1 Entslehung der Fulaf ung N-. die gemãß sehen. . vnbstes Ple kabi düch v 8 88 Artikel 7. 1“1“ s 8.2 Abs. 35 Seeahchen drdeecen . —— 82 düenge Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bekannt⸗ reich der Niederlande für 1930.) — Eingesandtes: Für Rettung § 368s Abs. 3 aussprechen; im übrigen ist die Berufung an das Dabei dürfen Krankenhäufer, die lediglich zu wohltätigen oder Die Bestimmungen des Reichsausschusses für Aerzte „ räsidenten z 1 1— en vo machung über Aenderung der Richtlinien für die Unterstützun aus Gefahr! Von Gewerbeassessor a. D. Dr.⸗Ing. Didier, Essen. Reichsschiedsamt zulässig. Für die Revision gilt § 1697 ent⸗ gemeinnützigen Zwecken bestimmt oder von öffentlichen Ver⸗ Krankenkassen über Me ö“ nüch. zufätedn 8 Juli 1931 (RGBl. 1 8. 371) in der Fassun der Ver⸗ der Saar⸗, Elsaß⸗Lothringen⸗ Vund Lugxemburggänger. 8 — Kensa vom Arbeits —2 ster gndrssdngs an —— rI““ bänden oder Körperschaften errichtet und die bereit sind, die Arztes bei Bildung von Arzibezirken vom 14. November 19 ℳ3n ordnung vom 10. August 1931 (RGBl. I S. 4386) habe ich die Teil III Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Ge⸗ Bohrmaschinen. Von Paul Richter, Chemnitz. — Unfall⸗ d e neeh 8 binnan eipen ** eeAlee — ne. 1. (Reichsarbeitsbl. IV S. 414) werden aufgehoben. * in Fr; 7. 8h, Leg ed. Wochenzeitung mfesf 9. ghel 1 ꝓ½ — ö Füne. F Fewerbe⸗ Prüpfäng, ₰ Feerunxenae. 8*b ““ er ntscheidung hem Rei mt ei ge . n 4 er; „n. 5 1 8 Deut e tfront“ auf die Dauer von drei Wochen or etfeldt, Potsdam. — Ortsveränderliche elektrische Be⸗ H. Serson, Berlin. — Unfall⸗Lehren: drei Todesfälle dur Vorschriften des § 129 Abs. 2, 3 gelten entsprechend. Das Rechts⸗ tigen Grunde mit Zustimmung des Oberversicherungsamts aus⸗ — * G Artikel 8. LL1 „2. 2—g 15. Januar bis einschließlich 4. Februar ⸗ leuchtungskörper für gewerbliche Betriebe. Von Dipl.⸗Ing. Schwefelwasserstoff beim Aussäuern, Brand in einer — mittel bewirkt Nujschab. F Streit F—9 die Höhe —— geschlossen werden. F —— tritt mit dem auf die Verkündung folg 1“ eeachene Sent, tuttgart. — Die vve des Sicher⸗ Wäscherei. Von Hofrat Mekiska, Gewerbeinspektor, Wien. — jedoch nur hinsichtlich des streitigen Teiles; bis zur ung § 372 i Tage in Kraft. — ver - 1 heitsingenieurs. Von Ing. Stefan Folkhard, Leoben. — Unter⸗ Bücher⸗ und Zeitschriftenschau. — Teil VI. Bekannt⸗ 3 8-2” zmi ist die V 8 4 FA4A b 2 8 2 3 8 122 1 93 a r 1 1.“ 2 8. ; 8. 2 ₰ 2 5 4 b 6 2 . E“ Catsr dene⸗ Genügt bei einer Krankenkasse die ärztliche Behandlung oder Berlin, den 14. Januar 1932. B den ⸗ en . suchungen über die Staubgefährdung in Schamottefabriken. Vvon jmachungen über Tarifverträge. E“ gesocch 9 — geg9, nicht * E t 1 Der Reichsarbeitsminist 1u] Der Oberpräsi g-2 8 Provinz Nie 5 Die Vorschriften des § 368 n Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Krauken ung öchnerinnen, so ann, vorbe 2s § 370, . Stegerwald. 8 “ Lüdemann. 11“ L“ ““ Statistit und Volkswirtschaft 8 ündii ; Anhörung der Kasse jederzeit an-— „—— — 8 2 8 8 18 Das Rechtsmittel kann ohne mündliche ndlung durch Oberversicherungsamt nach 8 e 1 . bens — 8 1 — Beschluß der drei unparteiischen Mitglieder des Reichsschiedsamts ordnen, daß diese Leistungen n urch andere Aerzte oder “ NI 8 1“j 1“ “ Getreidepreise 111““ verworfen werden, wenn diese über die Unzuläfsigkeit, die ver⸗ Fracenga In enese .⸗s v“ Bekanntmachung. . Anorbdnung. . an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 4. bis 9. Januar 1932 spätete Einlegung oder die Ausfichtslosigkeit des Rechtsmittels “ “ .bIAluf Grund des § 15 des Gesetzes über die Liquidiern Auf Grund der §§ 1, Abs. 1 Nr. 2 und 12 Abs. 2 der 1 für 1000 kg in Reichsmark. einig sind. 92 § 373. des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1 Verordnung des Reichspräfidenten zur Bekämpfung politischer 8 schäfts d das 8 fahr z die Tragung Wird die Anordnung nach § 372 nicht binnen der sestgesetzten (RGBl. II S. 252) wird hiermit bekanntgemacht, daß bis m Ausschreitungen vom 28. März 1931 (RGBl. I S. 79) und “ 8 Notie⸗ [ Den Geschäftsgang und das sowie die Tragung rist befolgt, so kann das rversicherungsamt selbst das Er⸗ 31. D ber 1931 ein Betrag von von II der Preuß. Zuständigkeitsverordnung vom 30. März 8 b rungen ge der Ko ei Schiedsämtern und bei dem Reichsschiedsamt Ver Dezem 8 .— G 31 sowie des § Kr. 2 de 2 1 8 Weizen Gerste der Kosten bei den Schiedsämtern 1t eichsf orderliche auf Kosten der Kasse veranlassen. Verträge, welche 3 1931 sowie des § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Zweiten Verordnung des . fü—ͤr regelt das Reichsversicherungsamt. üiee Kasse mit Aerzten oder mit Krankenhäusern bereits ge⸗ 1 652 834 563,— Rentenmark Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen ee JBrot⸗ b Hafer § 368 r. . sicchlossen hat, bleiben unberührt. b in Rentenbankscheinen eingezogen worden ist, so daß a vom 10. August 1931 (7GBl. 1, S. 436) in Verbindung 8 ggetreide Eömq“ Sommer⸗ Winter⸗ D egen die Anordnungen und Maßnahmen Betrag von mit II der Verordnung des Preuß. Ministers des Innern je hl je hl RM Brau⸗† Futter⸗†
Wo ein Landesversicherungsamt und Landesausschüsse be⸗ “ - * Z1114“4“ “ bneng ge enange vom 18. Juli 1931 (Preuß. Gesetzamml. S. 133) verbiete ich die
veee 1e eeer ezs “] düt Artikel 2. 8 im Umlauf verblieb. Von dieser Summe befanden sich in dem ve nn 8 m. b. H. 5 Lengerich i. W. e . . I een 6,8 ”Egsz5 B—7 8 -215 . . 8 88½9 zür seinen 2 ezirk an die Stelle des Re⸗ a 6 Merhzlinis 5 ba „ Tz ti. 395 778,— Rentenmark . . erscheinen e Zeitung „Te enburger andbote“ auf 8 2 ₰ 7 9
Feoog 1 368 tsprechend. Die Verhältniszahl für die Zulassung von Aerzten zur Tätig⸗ 5 395 778, e mark A. —ven⸗ 1 Berlin Jab märkische Station „11“ — 9. 72/73 190,2 75/76 222,3 158, 150,0 ⁵) 137,8 82 S Ieaat t eEs 8,e dü gan (§ 368 b Abs. 2) darf zugunsten der in den Kassen der Reichsbank. die Dauer von vier Wochen. Lieferung im 1 25 207,5 577 242,3 8,9 500 ) 1539
nes BWodürfnisses 1 3 jtsmini keit bei den Kranken 8 zug “ 2 1 8 zur Nos.dan. 11n2 Berürfrdstes, Lann r⸗ Aerzte, die am 1. Oktober 1931 im Arztregister eingetragen und Das Verbot beginnt mit dem 14. Januar 1932 und (frei Berlin) 828 214,2 °) 8 250,2 Ir. 2 160,7 8 1 73,8 197,0 76,5 218,0 165,0 162,0 142,0
ir Sicherung einer gleichme ig für da Feer ö. 1932. 89 di 10. Februar 1932 Bra schwei b b
hältnis zwischen Reichsschiedsamt und Landesschiedsamt eine den drei Jahre alg approbierte Aerzte dauernd tätig waren, und nach Berlin, den 2. Januar endigt am 10. r 1932. 1 raunschweig ab braunschweigische Statioon 8
98 v. Sneehece Regelung “ näherer Bestimmung des “ für 1,25 1“ Reichsbank⸗Direktorium. -b Gegen dieses Verbot ist das Rechtsmittel der Beschwerde Breslau ffrachtfrei Breslau in Waggonladungen v. — 9. 71,2 198,3 74,5 220,8 175,0 †) 162,3 4) 142,7 Krankenkassen auch zugunsten anderer Gruppen von Aerzten vor⸗ Dreyse gegeben. Diese ist bei mir einzulegen. Die Einlegung des .„. . 4 69 194,3 ⁹) 8 55 9 162,3 ) — ben
§ 368 s8. Üübergehend geändert werden. § 3968 i Abs. 1 Sat 1 gilt. Luther. 12 fichi 8 8 4 ae ea 18 1 1 9 1 8 aenen 1 8 rchtsmittels hat keine aufschiebende . e. . ö99 — nne⸗ Die endgültigen Entscheidungen der Schiedsämter und des “ 8 8 — . 9 8. 8 ssch 5 “ Chemnitz. Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 —15 b V 72 204,0 ¹ℳ9% 75 225,5 185,0 177,5 148,0 Reichsschiedsamts (Landesschiedsamts) sind für beide Teile Eböö“] 1 “ 8 Künster, en 13. Januar 1932. Dortmund. Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort⸗ bindend. Kommt eine Partei der Entscheidung nicht nach, so Unberührt bleiben die Verträge der Krankenkassen mit ihren Bekanntmachu n g Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. 8 mund in Ladungen von 15 t ... 73 203,8 11) 75 226,3 ¹¹) 181,3 1) — 176,3 ¹⁹) haftet sie der anderen für den entstehenden Schaden. angestellten Aerzten und die Verträge, welche die Krankenkassen- über den Londoner Goldpreis gemäß 8§8 1 der VYegd Grüsrz wmr 11“ Dresden. waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10 t . 8. 74 202,0 76 219,0 178,0 ¹⁴) 164,0 ⁵)]1 148,0 Kommt eine Krankenkasse einer für sie nach Abs. 1 bindenden mit Krankenhäusern, Polikliniken und sonstigen Einrichtungen ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung de onowski. Duisburg . frei Waggon Duisburg .. . .. .. a 84 a — 178,8 ¹3)] 157,5 ) Entscheidung nicht nach, so ist sie durch ihre Aufsichtsbehörde zur über Kur und Pflege, über Untersuchungen für Zwecke der Wertberechnung von Hypotheken und fonstiet Erfurt. ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme Befolgung anzuhalten. 8“ 8 8 Krankheitserkennung oder über Gewährung von Sachleistungen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) laut von mindestens 15t . . — 74 207,0 174,0 † 136,5 Kommt ein Arzt einer für ihn nach Abs. 1 bindenden Ent⸗ schließen. nspru⸗ . (RSBl 1 S. 569) Frankfurt a. M. Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack.. 6. 216,3 74 231,3 175,0 † 152,5
scheidung ohne einen in seiner Person liegenden und von den Artikel 4. j j 8 Gera.. ab ostthüringische Verladestation.. 198,5 76 215,0 170,0 135,0 Bertragsbedingungen unabhängigen wichtigen Grund nicht nach, Die oberste Verwaltungsbehörde regelt die Ueberführung der Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. Januar 1932 8 Nichtamtliches. 2 Glleiwitz. . . . frachtfrei Gleiwitz ... . . . . .. „8. 193,0 74,5 213,5 8 ee. 145,0 so kann ihn das Schiedsamt auf Antrag der anderen Partei für bisher von den Versicherungsämtern geführten Arztregister und ür eine Unze Feinoohlldd .ü= 117 sh 11 % Deutsches Reich. 8 8 lle a. S.. netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t 9. 208,5 75 218,0 180,0 † ⁷) 157,5 ¼ *⁸) 143,0 eine Dauer bis zu fünf Jahren von der Zulassung bei allen h 8 8 6 de 1 d. v in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. — & 5 b mburg E38525* b 196,8 75/76 227,4 177,5 †] 162,4 ¹⁰) 148,3 Krankenkassen des Arztregisterbezirkes oder eines Teiles desselben 88 unagette, an g,7 89 E kurs für ein englisches Pfund vom 15. J 4 Der Reichsrat beschäftigte sich am 14. d. M. mit dem 8 . frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt ¹).. — — — — 94,3 † 9*+ — ausschließen. Der Antrag kann auch von einer geschädigten 8 : G nuar 1932 mit RM 14,71 umgerechnet = RM 86,727% Abk ommen über die Erleichterungen im Hannover „ ab hannoversche Station 1 196,0 75/75,9 222,0 8 5 147,0 Krankenkasse, die nicht Partei ist, sowie von der ärzt⸗ Artikel 5. für ein Gramm Feingold demnach. = pence 45 41 2 Eisenbahnverkehr zwischen Ostpreußen und 8 8 ab Bremen, unverzollt ) . 28 8 n — 98,0 † 29 — lichen Vereinigung, die Partei gewesen ist, und welcher der Arzt Die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Aerzte in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,78898, 1,g dritten Staaten im Durchgang durch Polen durch das Karlsruhe. waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack 3 228,8 21) — 247,5 2¹) 188,8 178,8 †2²²) 157,5 angehört, gestellt werden. 81 22 — * F 1924 R. —el9, Eer720 „8 Berlin, den 15. Januar 1932. Gebiet der Freien Stadt Danzig und dann über Deutschland Kassel.. Großhandelspreise waggonfrei Kassel o. Sack 206,0 76/77 222,5 187,5 181,0 151,02b E 1 KS der Fassung der Berordnungen zur Aenderung der Ausführungs 9 Statistische Abteilung der Reichsbank 8 sowie im Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und dritten .. . ab 5 Station bei waggonweisem Bezug ’ 9700. 180,0 89 5 8eg. 3999 * 888½ 8) Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu den 88 368 1 bestimmungen zur Verordnung über Aerzte und Krankenkassen .“ es Staaten im Durchgang durch Polen, Danzig und Ostpreußen. Ss Frachtlage Köorlhln 8 208,8 ¹) 2 2 2592]170. 170,0 ¹) 5 bis 368s erläßt der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit z 927 (RGBl. 1 S 29. Oktober 1927 Dr. Döring. Durch ein Abk 1 berei 1 9 ke Königsberg i. loco Königsberg . . 1b — 9. 195,6 4,5 224,8 ²²) 150,6 — 126,4 dem Reichsausschuß für Aerzte und Krankenkassen oder einem vom 24. März 1927 (KoGBl. I S. 62), vom 29. Ottober 18 zwischen Deutf 1“ Krefeld . . . . ab niederrheinsche Station. 125 29999 11 7,5 2225) „vö e 14939 diesem bes sschuss “ — beeübüc n 1 — 2 . rese e rompt frachtfrei Leipzig. . g 0 06,0 7 14, . 164,0 145, von diesem bestellten Unterausschusse. 8 8 1 — e “ Aökommen war aber nicht vorgesehen, daß auch der inlter⸗ png 5. p 4 pt f de Epaig 4“ 6, 13 208 7,5 1888⸗1 ee 4A4X“ 8 Preußen. 8 1u“ “ nationale Verkehr dieselben Erleichterungen genießen sollte. Magdeburg netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ . 197,5 75/76 220,5 190o-; 163,0 145,0 „Sooweit es die Kasse nicht erheblich mehr belastet, soll sie den) TTö1“ ür Volkswohlfahrt. Deshalb wurde in einem besonderen Abkommen 1927 fest⸗ b zirks bei Abnahme von Waggonladungen — — — H178,0r) 164,5 s re Perh ersm die Auswahl zwischen “ zwei Aerzten frei⸗ 11“ 3 inisterium für Vo 9 1 u gelegt, daß einzelne Schnellzüge auf der Strecke Dirschau - Mainz.. loeo Mainz. . 217,5 74 227,5 181,3 † 165,0 † 2⁷) 160,0
2 * 82 EEEE15u- 2ℳ . 2„ 22 . assen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten selbst übernimmt, U—³ git Sai. - j ö f mlungen u Marienbur int ti 2 Mannheim netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack.. 7. 214,4 75/76 243,1 186,2 179,4 †2²8) 160,0 steht ihm die Auswahl unter den zur Tätigkeit bei der Kasse zu⸗ In der Zeit vom 1. bis 31. Deßember 1931 genehmigte öffentliche Sam 8 öe Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab 8 195,0 — 226,0 181,5 †²⁰) 170,5 ⁵)] 132,0
0 Sjos 95 & 5 4 14 München gelassenen Aerzten frei. Die Satzung kann jedoch bestimmen, egenständen zu Wohlfahrtszwecken. “ Dieses Sonderabkommen sollte nun, dem Nachrichtenbüro des . bbendelern gasspreise be 2B2⸗
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Geschäftsjahres den Arzt nur mit Zustimmung des Vorstandes Geltungs⸗ dadurch, daß der Verkehr zwischen Deutschland und dem Aus⸗ Station. des Unternehmers Wohlfahrtszweck dauer bereich “ lichen Abkommen für den Verkehr zwischen Deutschland und Beradestastoon. . 1 198,5 74 205,5 165,0 † 152,5 † 134,5 Krankenkarte anzulegen, in der die Art der Krankheit und die 8 1 RPopi E25 „ „ „ 1“ 87 8 zuleg Soziale Radio⸗Hilfe, Gemein⸗ Zugunsten der Beschaffung von Bis Preußen Sammlung von Geldspenden und Radic Zollabgaben sowie überhaupt von allen Zollförmlichkeiten. Siuttgart Großhandelspr. waggonw. ab würitbg. Station 1 215,0 228,8 81) 185,0 165,0 † 145,0 versicherung dienende Angaben tatsächlicher Art enthalten. Berlin SW 61, Gitschiner bedürftige, insbesondere Ge⸗- 1932 fan solche Personen und Firmen, bei dem Würzburg Großhengelsemtanfepraie waggonweise ab Die Kassen sind verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit des Ver⸗ 8 b 28 8 sowie durch Zeitungsaufrufe und Rusd rungen zu. Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg ²). zeitig nachprüfen zu lassen. Der Vertrauensarzt ist nicht dener Straße 54 fahrtsbestrebungen von Werbeschreiben und mündliche Werbu loser landwirtschaftlicher Siedlungs⸗ 1 zer ü „Staat Ver. Staaten russ. hauptamtlich bestellen und neben den Vertrauensärzten oder an “ 11“ Bestrebungen der Heilsarmee interessiet Beratung kommen. Ihre Verab chiedung dürfte in der (Ver. Staaten) I II III IV - ) (Argentinien) (russ.)
daß der Versicherte während des gleichen Versicherungsfalles oder 8 Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, erweitert werden Näürnberg Großhandelseinkaufspreise ab nordbayerische 1ö“ wechseln darf. 5 8852 N ns 5. aee lande durch den polnischen Korridor vollständig dem ursprüng⸗ Plauen . Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. b —
Die Kassen sind verpflichtet, für jeden Erkrankten eine Ostpreußen unterstellt wird. Dadurch soll erreicht werden, Stettin. waggonfrei Stettin ohne Sak 714. 193,7 75,5 223,0 156,0 ⁵) † 133,0 Dauer der mit ihr verbundenen Arbeitsunfähigkeit vermerkt 8 8 E — 8 8 22058 werden. Die Karte kann auch andere den Zwecken der Kranken⸗ nützige Arbeitsgemeinschaft, Rundfunkanlagen für Hilfs⸗ 31. März gerät durch Versand 8 Werbeschieibe Nur für den F half des Krieges und der Verhängung des Aus⸗ Worms . .sbahnfrei Worms.. 211,3 — 228,8 180,0 †⸗2) 165,09
§ 369 b. 8 Ser — 8 “ 1“ Genanscha 1.N.-N. eneEh secskaf sässmet iesemn Cees mc esseüssoen nende⸗ fränk. Verladestatou . 5. 9. 212,7 73/74 220,7 178,0 †] 169,0 ³)] 132,5
sicherten und die Verordnung von Versicherungsleistungen in den 1“ 111“ 1“ funtwerbung 3 . Die Verordnung über die Rechtsverhältnisse =— 29eegcgs Fällen durch einen Arzt (Vertrauensarzt) nese. Heilsarmee, Berlin 8 14, Dres⸗ Zugunsten ihrer deutf Sammlung von Geldspenden durch Versaihuhwh und die Unt erst üzun gsanspüche arbeits⸗ Roggen Weizen Gerste vahes
schusses ist auch für eine Mehrheit von Kassen oder für einen lichen Behörden überlassen Dann beriet der Reichsrat das deutsch⸗öster⸗ 8 1 Kassenverband (§ 406) zulässig. E Zur Gründung einer Stiftung zur Preußen Sammlung von Geldspenden durch Weithereichische Abkommen über die Regelung der *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — 1¹) Fol für Gerste zur Viehfütterung Der Reichsauschuß für Aerzte und Krankenkassen erläßt b Pflege der körperlichen Ertüch⸗ ö schreiben an ehemalige Studierende 1htAnschluß⸗ und Uebergangsverhältnisse im 1280 RM je Tonne; ermäßigter Zoll von 40 RM je Tonne bei Beßug von Kartoffelflocken und im Inland erzeugter Gerste. (Der Bezug Richtlinien für die Tätigkeit der Vertrauensärzte. 8 tigung ihrer studierenden Jugend. Universität Würzburg . Eisenbahnverkehr. Die alten Verträge nbi een der von 1 dͤz Kartoffelflocken derechtigt ab 1. 12. 1931 zur Einfuhr von 3 dz, der Bezug von 1 dz Inlandsgerste ab 18. 12. 1931 zur Einfuhr „„ „Der Vertrauensarzt untersteht nicht der Dienstordnung. Das 4 zur ÜUnterstützung bedürftiger 2 österreichischen vernrchir und Bayern werden von Oesterrei von 2 dz Gerste.) — ²) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. — ³⁶) Rheinischer. — ⁴) Industriegerste. — Reichsversicherungsamt erläßt Bestimmungen für die Auswahl 8 “ 18““ Studierender lowie zur Förde⸗ 11“1“ als nicht mehr gültig angesehen, weil die Republik Oe — ⁵) Futter⸗ und Industriegerste. — ⁴) Notierungen vom 4. bis 8. 1. — ¹) Feinste. — ⁶) Für Müllereizwecke verwendbar. — ⁹) Mittlere. — der Vertrauensärzte, für den Vertragsinhalt und für die Siche⸗ rung der Forschung und Lehre 3 nicht die R 5 9 19 EE“ p M 2J 16) Sächsischer; Sandroggen 211,0, 73 je hl. — 1¹1) Westfälischer. — ¹²) Ostpreußische. — ¹³) Pommerscher. — ¹⁴) Sächsische. — rung der Unabhängigkeit. Die Bestimmungen müssen auch den Zentralverband Deutscher Kriegs⸗ Zugunsten seiner satzungsmäßigen Preußen Geldsammlungen in der Form der Werbm fei. 9 dl ech folgerin der österreichischen jclrshe ¹) Ausländische Frttergerie verschiedener Herkunft, verzollt, 179,0. — 1e) Ostseehafer; pommerscher 170,0. — 1) Gute, — ¹s) Wintergerfte § 370. 8 bliebener e. V., Berlin NO 18, Wohlkahrtsarbeit orden, ohne da wesentliche Aenderungen daran vor⸗ schiedener Herkunst. — 2¹) Süddeutscher. — 22) Geringere (Sortier⸗) Gerste. — ²⁸) Weißer. — ²¹) Ausländische Futtergerste verschiedener 8 Wird bei einer Krankenkasse die ärztliche Versorgung dadur r. Frankfurter Straße 53 8 genommen wurden. Die Regelung im Anschluß⸗ und Grenz⸗ Herkunft, verzollt 171,9. — 2²⁴) Norddeutscher 168,1. — ²*) Notierungen vom 5. bis 9. 1. — 2*¹) Industriegerste 175,0. — ²⁸) Inländische s ztlich sorgung ch Gr. F 8 8 durch uis 8 1 b — 8. N. 1— 39. 1. ndische ernstlich gefährdet, daß die Kasse keinen Vertrag zu angemessenen Deutscher Schutzbund, Berlin Zugunsten seiner Aufgaben auf Preußen Sammlung von Geldspenden urch, un verkehr soll entweder auf Gemeinschaftsbahnhöfen oder an der und ausländische zollbegünstigte. — ²) Gute Mittelsorte. — ³0) Sommerweizen. — ³¹) Württembergischer. — 2) Rheinhessische und Ried; “ 89 Z 1“ gab 2 Ferven schliehen W 30, Motzstraße 22 . Gebiete der Deutschtums⸗ E 1 Lb des strenze selbst eg ehen. Je nach büchen beiden FPeel seetzen Pfälzer 187,5. 8 8 ann oder daß Aerzte den Vertrag nicht einhalten, so kann die pflege eu n ind genauere Bestimmungen vorgesehen. Vor allem sind die 1 IUD. 8 8 ati ichsamt. J. V.: Dr. Platzer. Kasse an Stelle der freien ärztlichen Behandlung eine bare Leistung Deutsche Kriegerwohlfahrtsgemein⸗ Zugunsten ihrer Wohlfahrtsein⸗ Preußen Sammlung von Geldspenden durch 80 Eigentumsverhältnisse ds aeeae⸗ sremden Er e-JSe. Berlin, den 14. Januar 8 Sctatistisches Reichs J. V.: Dr. Platz is. ene * der . g-eee n. schaft, F W 30, Geisberg⸗ richtungen “ 190 die Rechte und Pfli Uüen der Peemnsen es ie dem d “ ei Arbeitsunfähigkeit erhöht sich zugleich das Krankengeld um 88 8 1u“ sgew . n 8 2 8 zehn vom Hundert des Grundlohns, aber um 50 Reichs⸗ straße 1 8 keiten und Vertrieb von Postkartenn egers. Der Reichsrat erteilte ohne Aussprache dem Ver⸗ pfennig für den Kalendertag. Die Barleistungspflicht der Kasse 11“ 8 8 V ostkartenbildern innerhalb der der ge seine Zustimmung.
gilt als Zahlung aus Mitteln der Kasse im Sinne der ärztlichen chen Kriegerwohlfahrtsgemeinschaft nat d An Stelle des auss eidenden preußischen Ministerial⸗ X““ 111““ 8 Speisekartoffeln Fabrik⸗ öF. sc veris bei lüher Fernbüxhun 8 1u“ “ .“ lsl sttehenden Kreise grüftors Kaestner wurde als ständiger Beisitzer der Ober⸗ Marktorte) NMoctierungen ²) Rök für 50 kg hetgetene Schwangerschaftsbeschwerden ärztli ehandlung erforderli 3 . ö r 1 :26. üfstelle für Schund⸗ und Schmutzschriften in Leipzig der g M für (8 195 a Abs. 1 Nr. 1), so kann die Krankenkasse in den vor⸗- Berlin, den 13. Januar 1932. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Peter V Saerege . im Precedg 1— Kultusminfsücrmm 1 88 weiße G rote gelbe 50 kg stehend bezeichneten Fällen der Wöchnerin statt der Sachleistungen 8 1 Dr. Z erold gewählt. 8
eine bare Beihilfe bis zu 30 Reichsmark gewähren. Eine Reihe E u 4 8 8 1 Das Reichsversi 8 ür ¹ — 4 Lst. z. e von ausscheidenden Mitgliedern des Reichs⸗ Bamberg.. Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station 1,80 — 2,10 — ec, heele kann für den Uebergang zur Auf Grund der 8 e. 8 18 des Gesezes zum Bekanntmachung. nstiplinarhofs in Leipzig und der Reichsdisziplinarkammern Berlinfh wecköafre nat Station . . 7. 1,55 1,80 0,085 * 2 . 1 1 8 Br. B. 36 inz 4 — t gemc Berlin, Dort Frankfurt/ M. 8 8⸗ „.. . 16b8 ise ab ladestation. .. . . 8. — — 55 ⁵) — 1. wie der Zustand dessen, der die Leistungen erhalten soll. Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 91), Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen 84 hrche, Lengzn ortmund, Frankfurt/ M., Frankfurt/O., Karls —2 8 “ Ie. vxper ve 1“ 180 255 0,075* - 8 p §§ 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 12 Abs. 2 der Verordnung pzig, Schwerin, Stuttgart, Trier und Zweibrücken † gerp g
als durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wer⸗ der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 12 Abs. 2 der Verordnung des Fea ewniee vr de kämpfung 28 litischer Ausschreitumg wurden wieder zwählt. S . b. Besezung nentfun a. M. ft.] Ervßbandelspreile Frachll Franklurta. M. b. Waggonbezug 4 n daß die Kasse üihre Leistungen so lange einstellen oder zurück⸗ Reichspräsidenten zur —7 politischer e ö 191 und auf Grund des § 2 Absatz 2 Zisser e der freiwerden en Stelle eines richterlichen Mitgliedes des b ... 2 üssiasaa, . . 1,50 behalten darf. bis ein auzreichender Nachweis erbracht ist., vom 28. März 1981 McBr. S. 19) und des , 2 der e cher Leroevnung des Reichsprasden Seh disäctmargoses in Leipzig durch den Reichsgerichtsrat Hamburh ... . Creugemn ngec v1“
sstungsopfli 3 äsi d olitischer, und Absatz 3 der Zweiten 8 ‿ 8 waggonweise Frachtlage Karlsruhe ... b - “ 2⁷3 he wir eermleeee ö vheershxennen er, dene sss d 5 viüschen zur Sesas fung politischer Ausschreitungen vom 1 0h t und eines stellvertretenden richterlichen Mitgliedes im Kiel.. Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug
1 b on⸗ b 1 10. Auguft Nrichsdisziplinarhof durch den Reichsgerichtsrat Otto Kölnf Großhandelspr. frachtfr. böln. Bahnstat. i Waggonlad. v. 5 b, 5 daß dee Kasse diejenigen, denen sie ärztliche Behandlung zu a1 . 88 dhe echnüslschen Jugend⸗ RBl. S. 435) die Wochen -r „Das kämpfa ler in Leipzig. 2 b Nürnberg.. Erzeugerpreise frei Bahnstation .
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gewähren hat, in ein Krankenhaus vderweisen darf, auch ; ¹ er. K 1 andvolk Ostpreußens“ in Königsberg, 8 1* W 11u 8 auenf.. wenn die Voraussetzungen des § 184 Abs. 3 nicht vorliegen. HEterxmatichale; n sche 8,8 er beianh. mit sofortiger Dauer von vier Wochen, und zwar vom 18 anuar Worms .
§ 370 a. Das Verbot umsaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, 10. Februar 1932 einschließlich, verboten. 22 Nummer 2 des „Reichsarbeitsblatts“ vom 15. Ja. Wärzburg
itsminif ürfni vbr 1982 hat folgend It: Teil J. Amtlicher Teil t iche Noti
Der Reichsarbeitsminister kann im Fall eines Bedürfnisses die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzu⸗ önigsberg, Pr., den 12. Januar 1932. 1. Arbeit yhat folgenden Inhalt: Teil J. Amt 1ZIgzit. ¹) An den mit † bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit †t bezeichneten Märkten amtliche Notierungen Bestimmungen darüber treffen, wie über die —⸗„ der 6.c. chlich h sat 8 Königsberg, Pr., 3 ans — 8 Jümearefxreclen — rete , eeererga. setze, Ber⸗ der Landwirtschaftekammer oder der Handelskammer; an den übrigen Märkten nichtamiliche Preisfeststellungen (Notierungen oder durch — §§ 970. 371 und des § 10 des Reichsversorgungsgesetzes hinaus 1 b Der Oberpräsident. trag spffich 8 ger ftstof nung über die 1 von 2 frage). — ²) Mo mehrere Angaben vorlagen, find aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — *) Odenwälder Blaue 2— „ Je 2588 die Krankenkassen werden, statt der Krankenpflege Berlin, den 13. Januar 1932. 8 3 — esticht veg n v. 11“ beits.: prozent. — ⁶) Rheinische Industrie. — ⁴) Industrie. — ¹) Julinieren 3,30. — 9) Süddeutsche. — ²) Lange 3,00; Buntköpfige 4,00. oder sonst erforderlichen ärztlichen Behandlung eine bare Leistungg Der Polizeipräsident. ““ löfigkeit. er Sonderregelung der berufsüblichen Arbeits⸗ — 10) Rheinische Induftrie 1. Qualität; II. Qualttät 2,90, norddeutsche Nieren 4,00.
8 b 2 108 . 8 Feit. — Verkürzung der Arbeitszeit bei Notstandsarbeiten. — 1 ] ˙ DPDZEESESbSööbBb. abehezogl da Fälhaberhehf aresrwe ¹ Baau dei Zeme um suunbes Rswnt 3 G.de preber
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